AMTDERSTEIERMÄRKISCHENLANDESREGIERUNG. Wohnbauförderung. Abteilung15. Technisches Referat. An alle gemeinnützigen Bauvereinigungen
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- Viktor Kranz
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1 AMTDERSTEIERMÄRKISCHENLANDESREGIERUNG Abteilung15 An alle gemeinnützigen Bauvereinigungen Wohnbauförderung Technisches Referat Bearbeiter: Dipl.-Ing. Johann Tatzl Tel.: Fax: Bei Antwortschreiben bitte Geschäftszeichen (GZ) anführen GZ: A15-11 W Graz, am 29. April 2008 Ggst. Technische Angelegenheiten Sehr geehrte Geschäftsführung! Nach dem sich in den letzten Monaten einige Änderungen in den Voraussetzungen und Vorgaben ergeben haben, sehen wir uns veranlasst, dies Ihnen mitzuteilen und bitten Sie dies zur Kenntnis zu nehmen. Bauphysik: a) Während die letzte Ausgabe der ÖNORM B von zu schützenden Räumen sprach, sind in der aktuellen Ausgabe vom 1.Dezember 2006 Nutzungseinheiten festgehalten. Für den normalen Wohnbau ergeben sich daraus keine Änderungen, jedoch sind bei Sonderbauten (Studentenheime, Pflegeheime etc) nunmehr die Nutzungseinheiten in Absprache mit den Bauphysikern zu definieren, weil sich daraus unterschiedliche Norm-Schallpegeldifferenz- Anforderungen ergeben. Diese Nutzungseinheiten - Festlegungen sind vom Eignungsprüfer zu unterzeichnen, dem technischen Referat der A15 zur Zweiteinreichung und dem zukünftigen Betreiber vorzulegen. b) Die ursprünglich ab geforderte OIB-Methode zur Ermittlung des HWB-Wertes von Gebäuden ist für alle Projekte, die ab September 2008 der Regierung vorgelegt werden, anzuwenden. c) Unter Formulare und Infoblätter werden den Bauphysikunterlagen je 1 Formblatt für Umfassende Sanierung sowie Geschoßbau und Wohnbauscheck vorangestellt, die zur Verbesserung der Übersichtlichkeit bei Bauvorhaben mit mehreren verschiedenen Objekten dienen. d) Aus gegebenem Anlass wird festgehalten, dass bei Bauvorhaben, welche in mehreren Abschnitten realisiert werden (vor allem im Wohnbauscheckbereich) zum Zeitpunkt des A-8010 Graz Dietrichsteinplatz 15. Wir sind Dienstag bis Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung für Sie erreichbar Öffentliche Verkehrsmittel: Straßenbahn Linien 3, 6 Haltestelle Dietrichsteinplatz DVR UID ATU Landes-Hypothekenbank Steiermark: BLZ:56000, Kto.Nr Internet:
2 -2- jeweiligen Baubeginns die Unterschrift des bauphysikalischen Eignungsprüfers nicht älter als 1 Jahr sein darf. e) Bei der Projektierung von Heizanlagen in Verbindung mit Solarnutzung ist von einem Pufferspeicher auszugehen, da der Energieverbrauch bei zwei oder mehreren Speichern ein ungleich höherer ist und dann auch nicht mehr von einer optimierten Heizungsanlage gesprochen werden kann (Ökopunkt). f) Es wird darauf verwiesen, dass die Novelle zum Steiermärkischen Baugesetz in Kraft getreten ist, die Verordnung dazu in den nächsten Tagen in Kraft treten wird und damit die derzeit gültigen Werte der Steiermärkischen Wärmedämmverordnung vom 2. Dezember 1996 obsolet werden (weil diese außer Kraft gesetzt wird) und damit die Mindestanforderungen für Bauteile gemäß OIB-Richtlinie 6 ab Inkrafttreten der Novelle des Baugesetzes zu erfüllen sind. Ältere Bauvorhaben müssen ab Regierungsvorlage September 2008 diesen Vorgaben entsprechen. g) Obwohl die Gespräche Bund Länder noch nicht abgeschlossen sind und es noch keine fixen Vorgaben gibt, wird jetzt schon darauf hingewiesen, dass die zukünftige 15a B VG Vereinbarung (Kyotovereinbarung) wesentlich strengere Grenzwerte vorsehen wird! Lt. Art.3 werden ab 2010 die Vorgaben voraussichtlich bei einem A/V-Verhältnis 0,8 48 kwh/m².a und bei einem A/V-Verhältnis 0,2 25 kwh/m².a sein. BKO: Durch eine gute und konstruktive Zusammenarbeit von Vertretern der Wirtschaftskammer, den Bauträgern und der Abteilung 15 sind die Allgemeinen Bestimmungen für den geförderten Wohnbau, Angebotsschreiben etc mit Stand aktualisiert worden und auf der WKO-Homepage bzw. über Link auf der A15-Homepage abrufbar. Ökopunkte: Im Zuge der Evaluierung der ökologischen Wohnbauförderung sind gewisse Anpassungen notwendig, wobei versucht wird, diese Änderungen im Sinne einer Kontinuität gering zu halten. a) Obwohl ein Muss-Kriterium, gibt es für solare Warmwasserbereitung 2 Ökopunkte. b) Raumordnung: Da die Lage, Zentralität und der Versorgungsgrad eines Grundstückes nicht nur aus raumordnungspolitischen, sondern auch aus ökologischen Gesichtspunkten eine wichtige Rolle spielt, werden in Absprache mit dem Referat Bau- und Raumordnung auch hier max. 2 Ökopunkte vergeben, wenn bei sehr guter Eignung lt. WBF 9 der Wohnbautisch dies einstimmig im Zuge der Kategorisierung oder Projektsbeurteilung beschließt. c) Für besonders Innovative Technologien können ab sofort bis zu 2 Ökopunkte vergeben werden, wenn eine genaue Überprüfung der vorzulegenden Technologie-Beschreibung dies rechtfertigt.
3 -3- d) Für Projekte der Umfassenden Sanierung wird seit je Bonuspunkt ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von 3,- je m² Nutzfläche gewährt (max. 10 Bonuspunkte). Von dieser Seite wird darauf verwiesen, dass ab Juni 2008 alle Änderungen betreffend Ökopunkte (und allfällige Präzisierungen) in Verbindung mit den Ökologischen Richtlinien auf der Homepage der Abteilung 15 ersichtlich sein werden. Energiebuchhaltung: In Erinnerung gerufen wird nochmals das Rundschreiben 18. Feber Die Energiebuchhaltung ist für solche Geschoßbauvorhaben und Wohnbauscheckbauvorhaben verpflichtend, die ab September 2008 der Regierung bzw. bei Wohnbauscheckbauvorhaben dem Wohnbauförderungsbeirat vorgelegt werden. Nach der derzeit gültigen Verordnung gilt diese Vorgabe für Bauvorhaben ab 6 Wohneinheiten. Fernwärme: Die Definition des Energiebeauftragen Dipl.-Ing. Jilek lautet: Unter Mikronetz oder Nahwärmenetz sind kleinräumige Wärmeverteilnetze zu verstehen, die zur Versorgung von mindestens drei räumlich getrennten Baukörpern, die über eine Fernwärmeleitung verbunden sind dienen und weder direkt oder indirekt mit der Errichtung von zu versorgendem Wohnraum in Verbindung stehen. Baudokumentation: Unter Hinweis auf das Wohnbaugespräch vom , dem Anschreiben vom und der Präzisierung der Aussagen von Hofrat Dr. Kristan in der WKO vom wird festgehalten, dass der Bauträger bzw. diese Firma, die mit der örtlichen Bauaufsicht betraut ist, eine nachvollziehbare Baudokumentation in entsprechend detaillierter Form zu führen hat Betreffend die Verantwortung zur Führung von Bautagesberichten wurde ein weiterer Gesprächstermin im Rahmen des BKO für Mitte Juni 2008 fixiert. Wie auf der Homepage der Abteilung 15 unter Formulare und Infoblätter ersichtlich, wurden einige Formblätter ergänzt bzw. überarbeitet. Wir ersuchen sie, die jeweils letztgültigen, aktuellen Formulare zu verwenden. a) Im WBF 3 ist nunmehr auch die Art der Warmwasseraufbereitung auszufüllen und wurde die Gültigkeit auf 24 Monate ab Ausstellungsdatum bis Baubeginn präzisiert. b) Wohnbautischvorlage: Zusätzlich einzutragen ist die Geschäftszahl (GZ) aus vorigen Wohnbautischvorlagen, die Kennzeichnung, ob Holzbau oder nicht und in welchem politischen Programm die Wohneinheiten zugesichert wurden.
4 -4- Für eine Projektbeurteilung muss das Bauvorhaben im politischen Programm sein, ansonsten ist nur eine Voranfrage, Grundstücksbeurteilung bzw. Kategorisierung möglich. c) Leicht modifiziert wurden weiters für Geschoßbau und Wohnbauscheck: Baubeginnsmeldung, Baufertigstellungsmeldung und Projektinformation (geteilt in Projektinformation zum Beirat und Förderungsinformation zur Regierung). d) Auf Seite 3 des Infoblattes für Eigenheime wird im Absatz Förderung eines Passivhauses von 15 KWH gesprochen. Bezogen wird dies (nach PHPP) auf die Nettofläche, dies entspricht einem Wert von 10 KWH/m²a Bruttofläche, welche auf Grund der Berechnung des A/V- Verhältnisses nunmehr üblich ist. e) Contractingmodelle sind der Energieberatungsstelle vorzulegen und der Abteilung 15 bekanntzugeben. Mit freundlichen Grüßen Für die Steiermärkische Landesregierung: Der Leiter der Abteilung: Hofrat Mag. Dr. Kristan (Unterschrift am Original) Ergeht durchschriftlich an: Büro Landesrat Seitinger Landesrechnungshof
5 -5- Landesenergieberatung z. H. Herrn Dipl.-Ing. Jilek Fachabteilung 13B z. H. Herrn Dipl.-Ing. Kampus WKO Steiermark z.h. Herrn Dr. Zach, Dr. Lämmerer AIK z.h. Frau Arch. Dipl.-Ing. Bogensberger Bauphysik-Eignungsprüfer Im Hause: Herrn Hofrat Dr. Andersson Frau Bernat-Reisinger Herrn Hofer Herrn Dr. Pammer Frau Poßmann
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