Unterrichtseinheit. Deine. Ausbildung.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Unterrichtseinheit. Deine. Ausbildung."

Transkript

1 Unterrichtseinheit Deine Ausbildung.

2 Unterrichtseinheit Deine Ausbildung. Ansatz Das Unterrichtsmodul vermittelt notwendige Informationen über Rechte und Pflichten in der Ausbildung. Es soll die Azubis dazu motivieren, sich mit ihrer arbeitsweltlichen Situation auseinander zu setzen und ihnen helfen, diese objektiv beurteilen zu können. Die für die berufliche Bildung geltenden Gesetze können sich erst dann voll auswirken, wenn die Betroffenen ihre Rechte und Pflichten kennen und wahrnehmen. Mitbestimmung und Partizipation sind einerseits wichtige demokratische Güter. Gleichzeitig wirkt sich ihre Wahrnehmung ganz konkret auf die persönliche Lebensrealität aus. An vielen Punkten werden die Auszubildenden feststellen, dass gewerkschaftliches Engagement ihre Lebenssituation bezüglich Einkommen, Arbeitssituation und -rechte positiv beeinflusst hat. Vielfach betrifft dieses Engagement auch Fragen der eigenen Würde, die man als abhängig Beschäftigter oft verteidigen oder erstreiten muss. Ziel Ziel des Unterrichtsmoduls ist, die Schüler/-innen über ihre Rechte und Pflichte als Auszubildende zu informieren und auf dieser Grundlage zu qualifiziertem Entscheiden und selbstbewusstem Handeln als Arbeitnehmer zu befähigen. Inhalte Ausbildungsvertrag Rechte und Pflichten in der Ausbildung Arbeitszeit (Berufsschulzeit und Arbeitszeit) Schutzrechte für Jugendliche (Jugendarbeitsschutz) Ausbildungsvergütung Kündigung Ansprechpartner Dauer Ausgelegt für einen 90-minütigen Unterrichtsblock

3 Allgemeine Hintergrundinformationen zum Thema Deine Ausbildung Vor Beginn einer Berufsausbildung muss zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen werden ( 10 Berufsbildungsgesetz BBiG). Der Gesetzgeber hat festgelegt, welche Punkte Bestandteil dieses ersten wichtigen Vertrages sein müssen. Der Ausbildungsvertrag wird schriftlich zwischen Auszubildendem und Ausbildendem vereinbart. Auch Nichtvolljährige unterschreiben ihn, aber zusammen mit einem ihrer Erziehungsberechtigten. Der Arbeitgeber muss jeden Ausbildungsvertrag bei der zuständigen Stelle (Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) eintragen und registrieren lassen. Wird die Anmeldung vom Arbeitgeber schuldhaft unterlassen, kann der Auszubildende trotzdem zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn er die Unterlassung der Anmeldung nicht zu vertreten hat ( 43 Abs. 2 Nr. 3 Berufsbildungsgesetz). Tipp Den eigenen Ausbildungsvertrag sollte unbedingt jede/r Auszubildende lesen, weil er das Azubi-Leben in den nächsten Jahren mitbestimmt! In dem Ausbildungsvertrag sind nämlich die Rechte und die Pflichten beider Vertragspartner Auszubildender und Ausbilder schriftlich festgehalten, damit im Streitfall jeder zu seinem Recht kommt. Und wer seine/ihre Rechte nicht kennt, ist selbst schuld.

4 Chartkommentare Chart 2 Gute Ausbildung? Der Comic zum Einstieg bietet die Möglichkeit, locker ins Gespräch zu kommen. Folgende Fragen sind sinnvoll, Kontakt zu knüpfen und erste Informationen über die Stimmungslage, Bedürfnisse und Interessen der Teilnehmenden zu erhalten: Kommt euch diese Situation bekannt vor? Seid ihr mit eurer Ausbildung zufrieden? Was gefällt euch am meisten? Was stört euch am meisten?

5 Chart 3 Ausbildung nach Vertrag Du hast Anspruch auf einen Ausbildungsvertrag. Er muss nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) enthalten: Berufsbezeichnung Sachlicher und zeitlicher Aufbau der Ausbildung Beginn und Dauer der Ausbildung Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte Dauer der Probezeit Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Anzahl der Urlaubstage Kündigungsmöglichkeiten Geltende Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen Unterschrift Du musst eine schriftliche Kopie des Vertrages erhalten. Sachlicher und zeitlicher Aufbau der Ausbildung Ausbildungsordnung: Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf derzeit insgesamt etwa 360 gilt eine verbindliche, bundeseinheitliche Ausbildungsordnung. Auf Grundlage dieses Rahmenplans muss vom Ausbildungsbetrieb für die Auszubildenden ein betrieblicher Ausbildungsplan erstellt werden, den jeder Azubi erhalten muss. Gerade in Handwerksbetrieben hören wir jedoch häufig, dass dieser betriebliche Plan den Auszubildenden nie ausgehändigt wird. Die Beschreibung des Berufsbildes und der Abteilungen oder Lehrwerkstätten, in denen die Ausbildung stattfindet, müssen im Ausbildungsplan enthalten sein. Auch außerbetriebliche Lehrgänge müssen aufgeführt werden. Nur so kann eine sinnvolle Gliederung der Ausbildung gewährleistet und ein ständiger Wechsel zwischen einzelnen Inhalten oder die Unterordnung der Ausbildung unter die Tagesanforderungen im Betrieb vermieden werden. Es soll sich beispielsweise kein angehender Feinmechaniker plötzlich als Werkzeugmacher- Azubi wiederfinden, nur weil dies die momentane Situation der Firma so erfordert. Beginn und Dauer der Ausbildung Die jeweilige Ausbildungsordnung bestimmt die Dauer der Berufsausbildung: nicht länger als dreieinhalb Jahre, nicht weniger als zwei Jahre (siehe 5 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Die IG Metall befürwortet eine 3,5-jährige Ausbildung, um eine möglichst umfassende, breit gefächerte Qualifikation der Auszubildenden zu erreichen. Zweijährige Ausbildungen führen meist zu einer stärkeren Festlegung auf einen bestimmten Berufszweig und zu geringeren Wahlmöglichkeiten beim zukünftigen Arbeitsplatz. Das Ausbildungsverhältnis ist auf den Zeitraum der Berufsausbildung befristet und dementsprechend mit dem Ablauf der Ausbildungszeit beendet ( 21 Abs. 1 BBiG). Allgemein: Keine eigenmächtige Änderung der Ausbildungszeit durch den Arbeitgeber, Ausnahmen z.b.: Verkürzung: Azubi besteht die Abschlussprüfung dank überragender Leistungen vor Vertragsende, damit endet der Ausbildungsvertrag

6 automatisch. Denn: Ist die Abschlussprüfung bestanden, so endet das Ausbildungsverhältnis, auch vor Ende der vertraglichen Laufzeit. Verlängerung: Besteht der Auszubildende seine Abschlussprüfung zum vorgesehenen Termin nicht, dann verlängert sich der Vertrag bis zur Wiederholung der Prüfung (längstens ein Jahr, die Prüfung kann dann zweimal wiederholt werden). Denn: Der Arbeitgeber muss einen zweiten Anlauf einräumen. Sind auch die Prüfungswiederholungen erfolglos, ist die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses über das Verlängerungsjahr von der Zustimmung des Ausbildenden abhängig. Die Vereinbarung über die Verlängerung muss durch den Ausbildenden schriftlich festgehalten und der IHK oder Handwerkskammer vorgelegt werden. Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit Wird in Chart 7 und 8 ausführlich erklärt. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte Können im Betrieb bestimmte notwendige Kenntnisse nicht vermittelt werden, müssen die Auszubildenden in einem anderen Betrieb oder überbetrieblich ausgebildet werden. Dauer der Probezeit Beide Seiten (Azubi und Arbeitgeber) können in der Probezeit das Ausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die zulässige Probezeit beträgt nach 20 BBiG: mindestens einen Monat, höchstens vier Monate, bei normalen Arbeitnehmer/-innen dauert sie sechs Monate. Wichtig: Sowohl eine kürzere als auch eine längere Probezeitvereinbarung ist nichtig. Höhe der Ausbildungsvergütung Wird in Chart 10 genauer erläutert. Anzahl der Urlaubstage Dauer des Urlaubs: Wer unter 18 Jahre alt ist, bekommt bezahlten Urlaub nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): für 15-jährige gibt es 30 Werktage (= 25 Arbeitstage bei einer 5-Tage- Woche), für 16-jährige gibt es 27 Werktage (= 23 Arbeitstage bei einer 5-Tage- Woche), für 17-jährige gibt es 25 Werktage (= 21 Arbeitstage bei einer 5-Tage- Woche), Wer über 18 Jahre ist, bekommt jährlich nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) mindestens 24 Werktage Urlaub (= 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche). Hier kann man die positive Rolle der Gewerkschaften besonders leicht klar machen: Falls ein Tarifvertrag auf das Ausbildungsverhältnis anwendbar ist, gelten dessen Urlaubsregelungen. In den meisten Tarifverträgen ist ein höherer Urlaubsanspruch geregelt, in Industriebetrieben sind das in der Regel 30 Arbeitstage.

7 Kündigungsmöglichkeiten Werden in Chart 11 genau erläutert. Geltende Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen Gilt nur, wenn es Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen gibt, die auf das Ausbildungsverhältnis anwendbar sein können. Unterschrift Bei unter 18-jährigen Auszubildenden müssen auch die Erziehungsberechtigten den Vertrag unterschreiben. Wichtig zu wissen: Vereinbarungen im Ausbildungsvertrag, die Azubis für die Zeit nach der Ausbildung einschränken (z.b. Verbot, bei der Konkurrenz zu arbeiten), sind unzulässig.

8 Chart 4 Pflichten von Auszubildenden Azubis haben einige Pflichten. Sie müssen sich bemühen, die beruflichen Fähigkeiten zu erlernen. Verrichtungen sorgfältig ausführen. am Berufsschulunterricht teilnehmen. ihr Berichtsheft führen regelmäßig und wahrheitsgemäß. Weisungen im Rahmen der Ausbildung befolgen. die Ordnung der Ausbildungsstätte beachten. Werkzeuge, Maschinen etc. pfleglich behandeln. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bewahren. Berufliche Fertigkeiten erlernen und Verrichtungen sorgfältig ausführen. Die sog. Lernpflicht : Der Auszubildende muss an der eigenen Ausbildung aktiv mitwirken und sich bemühen, die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die erforderlich sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Berufsschulunterricht Der Auszubildende muss am Berufsschulunterricht und an Prüfungen sowie an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte teilnehmen, für die er nach 15 BBiG freigestellt wird. Die Zeugnisse der Berufsschule sind unaufgefordert dem Ausbildenden zur Kenntnisnahme und Unterschrift vorzulegen. Berichtsheft Das darf während der Arbeitszeit gemacht werden. Das Berichtsheft ist ein wichtiges Instrument in der Hand von Auszubildenden zum Nachweis möglicher Mängel in der Ausbildungsqualität. Eine wahrheitsgemäße Darstellung kann etwa bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung sehr hilfreich sein! Auch wenn der Ausbildende bei wahrheitsgemäßer Darstellung den Ausbildungsnachweis nicht unterschreiben will, geht die wahrheitsgemäße Darstellung vor. Weisungsgebundenheit Der oder die Auszubildende muss den Anordnungen des Arbeitgebers / Ausbildenden Folge leisten im Rahmen der Ausbildung. Hausordnung oder Betriebsordnung Die im Betrieb geltenden Regeln müssen auch von Auszubildenden beachtet werden. Z.B. darf nur in dafür vorgesehenen Bereichen geraucht werden. Sorgfaltspflicht Auszubildende sind angehalten, mit Arbeitsmitteln und Werkzeugen sorgsam umzugehen. Das setzt aber auch eine entsprechende Anleitung durch den Arbeitgeber zur Bedienung und Handhabung von Werkzeugen und Maschinen voraus. Maschinen wie zum Beispiel Schweißgeräte oder Fräsmaschinen etc. dürfen auch erst nach ordnungsgemäßer Einweisung in die Handhabung von Auszubildenden benutzt werden.

9 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Der Auszubildende ist verpflichtet, Stillschweigen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu bewahren, da der Ausbildungsbetrieb ein Interesse daran hat, dass seine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht der Konkurrenz bekannt werden.

10 Chart 5 Azubis haben Rechte Du hast Anspruch auf: systematische Unterweisungen, um das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit zu erreichen. eine angemessene Ausbildungsvergütung. kostenlos zur Verfügung gestellte Ausbildungsmittel. Freistellungen für Berufsschule und Prüfungen bei voller Fortzahlung der Vergütung. Befreiung von allen Aufgaben, die nicht der Ausbildung dienen. am Berufsschulunterricht teilnehmen. Befreiung von allen Aufgaben, die deine körperlichen Kräfte übersteigen. ein Zeugnis nach dem Ende der Ausbildung. Natürlich sind Bestrafungen absolut tabu. Gib dich nicht mit weniger zufrieden. Systematische Unterweisungen Regelmäßige praktische Ausbildungsmaßnahmen als Ergänzung zum theoretischen Berufsschulunterricht sind Aufgabe des Betriebs. Ausbildungsvergütung. Siehe Erläuterung auf Chart 10. Ausbildungsmittel Nach 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, dem Auszubildenden die für die Ausbildung erforderlichen Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung zu stellen. Ausbildungsmittel sind: Werkzeuge Werkstoffe Berichtsheft Notwendige Arbeitskleidung Nach Auffassung der Gewerkschaften gehören zu den Ausbildungsmitteln auch Fachbücher, Ausbildungsnachweise, Zeichenmittel, Rechner usw. Azubis dürfen nicht dazu gezwungen werden, Werkzeuge, Messwerkzeuge, Berichtshefte, Computer, Taschenrechner und sonstige Ausbildungsmittel selbst zu kaufen oder sich an den Kosten zu beteiligen. Freistellung für Berufsschule Siehe Erläuterung für Folie 14. Ausbildungsbezogene Maßnahmen Tätigkeiten, die nichts mit dem Ausbildungsziel zu tun haben, sind nicht die Aufgabe von Auszubildenden. Die regelmäßige Autowäsche für den Chef oder das Brötchen und Bier holen am Morgen gehören z.b. nicht zur Ausbildung. Zeugnis Nach 16 BBiG ist das Zeugnis unaufgefordert an Auszubildende auszuhändigen, auch bei Übernahme.

11 Chart 6 Schutzrechte für Jugendliche Jugendliche müssen keine Arbeiten machen, die ihre Leistungsfähigkeit überschreiten (physisch oder psychisch). sie sittlichen Gefahren aussetzen. mit Unfallgefahren verbunden sind, die Jugendliche nicht erkennen können. ihre Gesundheit durch außergewöhnliche Kälte oder Nässe gefährden. im Akkord bezahlt werden. ihnen ständig ein bestimmtes Arbeitstempo aufzwingen. Sie schädlichen Einwirkungen aussetzen, wie: o Lärm o Erschütterungen o Strahlen o Gefährlichen Chemikalien o Biologische Arbeitsstoffe

12 Chart 7 Deine Arbeitszeit hat Grenzen Unter 18? Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt deine Arbeitszeit Pro Tag höchstens 8 Stunden Pro Woche höchstens 40 Stunden Nur von Montag bis Freitag Pause frühestens 1 Stunde nach Beginn, spätestens 1 Stunde vor Ende Maximal 4 Stunden Arbeitszeit ohne Pause Zwischen zwei Arbeitstagen mindestens 12 Stunden ununterbrochene Freizeit Über 18? Dann darfst du länger ausgebildet werden: Bis zu 10 Stunden pro Tag Bis zu 60 Stunden pro Woche Pause spätestens nach 6 Stunden Zwischen zwei Arbeitstagen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Freizeit Arbeitszeit Arbeitszeit ist definiert als die Zeit, in der ein Mensch einer Arbeit nachgeht. Meist bezieht sich diese Bezeichnung auf eine entgeltliche Tätigkeit, die zur Sicherung des Lebensunterhalts dient. Die Länge der Arbeitszeit wird im Arbeitsvertrag geregelt. Die Rahmenbedingungen der erlaubten Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz festgelegt. Zur Arbeitszeit gehört z.b. das Aufräumen des Arbeitsplatzes sowie für Auszubildende das Führen des Berichtsheftes. Pausen und der Weg zur Arbeitsstätte dagegen sind keine Arbeitszeit. Arbeitszeit in der Ausbildung Der Umfang der täglichen Ausbildungszeit gehört unbedingt in den Ausbildungsvertrag. Dabei sind die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) einzuhalten, das gilt für alle Arbeitgeber in der Bundesrepublik: Keiner darf länger arbeiten, als es der Gesetzgeber zulässt steht im Vertrag etwas anderes, dann ist das ungültig. Jeder Arbeitgeber, der Jugendliche beschäftigt, ist verpflichtet, einen Abdruck des JArbSchG im Betrieb auszulegen. Das Gesetz schützt junge Menschen unter 18 Jahren, egal ob Auszubildende, Arbeiter oder Angestellte. Alle Auszubildenden und jungen Beschäftigten, die 15, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, sind Jugendliche im Sinne des JArbSchG. Verstöße gegen die Bestimmungen des JArbSCHG können mit hohen Geldbußen geahndet werden. Das Mindestalter für reguläre Beschäftigung nach Entlassung aus der Schulpflicht beträgt grundsätzlich 15 Jahre. Ist der Jugendliche bei der Schulentlassung noch nicht 15 Jahre alt, darf er im Rahmen eines Berufsausbildungsverhältnisses nach BBiG beschäftigt werden. Pausenregelungen Pause ist die Zeit, in der die Arbeit ruht. Pausen werden nie bezahlt, weil sie keine Arbeitszeit sind. Eine Arbeitsunterbrechung, die kürzer als 15 Minuten ist, darf nicht als Pause berechnet werden (Toilettengänge).

13 Regelungen des JArbSchG Jugendliche dürfen pro Tag höchstens 8 Stunden arbeiten. Ausnahme: Bei Verkürzung der Arbeitszeit an einzelnen Werktagen auf weniger als 8 Stunden, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche bis zu 8,5 Stunden beschäftigt werden. Beispiel: Am Freitag soll früher Schluss gemacht werden und deshalb wird an anderen Wochentagen vorgearbeitet. Die gesetzliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 40 Stunden ist trotzdem verbindlich! Vor- und Nacharbeiten in Verbindung mit Feiertagen sind zulässig und tarifvertragliche Anpassungen möglich. Pro Woche dürfen Jugendliche höchstens 40 Stunden arbeiten. Gilt jedoch ein Tarifvertrag, gibt es meist auch besserer Regelungen für Azubis. Hier können und sollten die spezifischen Regelungen in den einzelnen Bezirken eingefügt werden. Jugendliche dürfen an Samstagen nicht beschäftigt werden. Ausnahmen: im Familienhaushalt bei außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen in Reparaturwerkstätten für Kraftfahrzeuge in offenen Verkaufsstellen, in Betrieben mit offenen Verkaufsstellen, in Bäckereien und Konditoreien, im Friseurhandwerk und im Marktverkehr im Verkehrswesen in der Landwirtschaft und Tierhaltung im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bei Musik, Theater, Film, Fernsehen, Rundfunk beim Sport im ärztlichen Notdienst in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen Exkurs: Generell gilt eigentlich, dass Jugendliche nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden dürfen. Aber es gibt viele Ausnahmen und Sonderregelungen (Bäckereien, Schichtbetriebe etc.). Pause dürfen Jugendliche frühestens 1 Stunde nach Beginn und spätestens 1 Stunde vor Ende machen. Sie dürfen maximal 4 Stunden am Stück arbeiten, dann muss eine Pause von mindestens 15 Minuten stattfinden. Bei einer Arbeitszeit von 4 bis 6 Stunden muss die Pausenzeit insgesamt mindestens 30 Minuten betragen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden hat man am Tag eine Pause von mindestens 60 Minuten. Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) Für Auszubildende über 18 Jahren gilt das JArbSchG nicht mehr. Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) finden nun Anwendung. Die zulässige Arbeitszeit beträgt bis zu 10 Stunden pro Tag. Auch hier können tarifvertraglich besser Bedingungen vereinbart werden.

14 Im äußersten Maximum dürfen 60 Stunden pro Woche nicht überschritten werden. Dies ist aber eine Ausnahmeregelung und nur erlaubt, wenn innerhalb von sechs Monaten bzw. 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Die Länge der Ruhepausen ist auch hier von der Dauer der Arbeitszeit abhängig. Die Arbeit muss bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 und weniger als 9 Stunden durch Ruhepausen von mindestens 30 Minuten unterbrochen werden. Beträgt die Arbeitszeit mehr als 9 Stunden, muss die Pause mindestens 45 Minuten betragen ( 4 Satz 1 ArbZG).

15 Chart 8 Berufsschulzeit ist Arbeitszeit Das Jugendarbeitsschutzgesetz legt auch fest, wie Berufsschulzeiten auf Arbeitszeiten angerechnet werden: Ein Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden entspricht 8 Arbeitsstunden. Eine Berufsschulwoche von mindestens 25 Stunden an mindestens 5 Tagen entspricht 40 Arbeitsstunden. Eine Berufsschulwoche mit Blockunterricht entspricht 40 Arbeitstunden. Das Jugendarbeitsschutzgesetz legt auch fest, wann du nicht in den Betrieb musst: Vor dem Unterricht, wenn die Schule vor 9 Uhr beginnt (gilt auch für Volljährige). An Berufsschultagen mit mehr als 5 Unterrichtsstunden von mindestens 45 Minuten einmal pro Woche. In Berufsschulwochen mit mindestens 25 Stunden an mindestens 5 Tagen. Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber muss Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte freistellen (BBiG). Der Zeitraum dieser Freistellung umfasst den Unterricht, Unterrichtspausen und die Wegstrecke. Durch den Besuch der Berufsschule darf den Auszubildenden kein Entgeltausfall entstehen..

16 Chart 9 Herzlichen Glückwunsch zum 18.! Du darfst jetzt wählen. Du darfst eigene Entscheidungen verantworten. Aber du musst leider auch länger arbeiten: Azubi unter 18: Nach der Berufsschule frei. Azubi über 18: Nach der Berufsschule zurück in den Betrieb. Die IG Metall Jugend will Gleichberechtigung für alle Auszubildenden Diese Folie knüpft an einen Konflikt an, bei dem es für die Azubis direkte Handlungsmöglichkeiten gibt. An dieser Stelle kann klar gemacht werden kann, warum und wie Gewerkschaften für Jugendliche wichtig sind. Entweder an dieser Stelle eine kurze Diskussion zulassen oder am Ende des Vortrags auf diese Folie zurückkommen und eine ausführlichere Diskussion ermöglichen Hintergrund: 1997: Bundesregierung unter Helmut Kohl novelliert das Jugendarbeitsschutzgesetz (Eine Novellierung ist ein Vorgang, in dem ein Gesetz ein anderes, bereits bestehendes Gesetz in einzelnen Teilen abändert.) und streicht dabei den Paragraf 9, der gewisse Bestimmungen regelte: Die Freistellung zum Besuch des Berufsschulunterrichts und die Anrechnung der Berufsschulzeit auf die Arbeitszeit. Dieser Paragraf galt für jugendliche Azubis und auch für erwachsene Azubis. Als der Paragraf wegfiel, verloren damit über 18-jährige Azubis ihren Anspruch auf: ganztägige Freistellung bei einem Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden entsprechende Anrechnung eines Berufsschultages mit 8 Stunden auf die Arbeitszeit Wer 18 geworden ist, konnte nach der neuen Gesetzeslage jetzt an Berufsschultagen wieder im Betrieb beschäftigt werden. Das galt auch für den Blockunterricht. Folgen Die Unternehmen gingen mit den neuen Möglichkeiten unterschiedlich um: Im günstigsten Fall behandelten sie erwachsene und jugendliche Azubis weiterhin gleich. Aber viele Ausbilder verlangten seitdem von volljährigen Azubis die Rückkehr in den Betrieb nach der Berufsschule! Nur die tatsächliche Unterrichtszeit ohne Pausen und Wegezeiten wurde von der wöchentlichen Arbeitszeit abgezogen, wenn die Berufsschulzeit auf die betriebliche Ausbildungs- bzw. Arbeitszeit angerechnet wurde. Im ungünstigsten Fall wurde die Unterrichtszeit nun auf die gesetzliche 48-Stunden-Woche angerechnet. Einige betroffene Azubis ließen sich das nicht gefallen und zogen vors Arbeitsgericht. Das Bundesarbeitsgericht beschloss 2001, dass die Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes weiterhin gelten. Nach diesem Gesetz ist der Azubi für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Für die Zeit dieser Freistellung muss die Ausbildungsvergütung fortgezahlt werden. Aus diesen

17 Grundsätzen folgt bei Überschneidungen von Zeiten der Teilnahme am Berufsschulunterricht und der betrieblichen Ausbildung, dass die Teilnahme am Unterricht vorgeht. Fazit: Die Ausbildungspflicht wird also ersetzt. Nachsitzen der ausfallenden betrieblichen Ausbildungszeiten ist also ausgeschlossen! Die Freistellung von der betrieblichen Ausbildung umfasst auch jene Zeiten, in denen Azubis notwendigerweise in der Berufsschule bleiben müssen, z. B. unterrichtsfreie Zeiten oder Pausen sowie die Wegezeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb. Das Bundesarbeitsgericht wies ausdrücklich darauf hin: Seit der Novellierung fehlt eine Anrechnungsregelung für volljährige Azubis. Daher kann die Summe der Berufsschulzeiten und der betrieblichen Ausbildungszeiten kalenderwöchentlich im Einzelfall größer sein als die regelmäßige tarifliche wöchentliche Ausbildungszeit. Reaktion der Gewerkschaften: Gewerkschaften verlangten seit der Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes von der Bundesregierung Klarstellungen! Kernforderung: Festschreibung der Gleichwertigkeit der Ausbildung in der Berufsschule und der Ausbildung im Betrieb. Gleichzeitig mit den politischen Bemühungen arbeitet die IG Metall Jugend an der Möglichkeit, dass Betriebsräte mit entsprechenden Betriebsvereinbarungen versuchen, die Mängel auszugleichen. Die JAV muss den Belegschaftsvertretungen übrigens oft den Fall erst mal klar machen.

18 Chart 10 Angemessen vergütet? Laut Gesetz steht Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu: Spätestens am letzten Arbeitstag des Monats muss die Vergütung da sein. Wenn du krank bist, wird die Vergütung sechs Wochen lang weitergezahlt. Deine Vergütung steigt mit jedem Ausbildungsjahr. Mit Tarifvertrag steht dir mehr zu: Urlaub, Arbeitszeit, Ausbildungsvergütung: Wenn für dich ein Tarifvertrag gilt, sind dessen Regelungen bindend. Sie sind meist besser als die gesetzlichen: Mehr Urlaub, kürzere Arbeitszeiten, höhere Ausbildungsvergütung. Wenn kein Tarifvertrag gilt, darf der Arbeitgeber bis zu 20 Prozent weniger als Tarif zahlen. Wichtig: Tarifverträge gelten nur für Gewerkschaftsmitglieder. Allgemeine Informationen Die Festlegung der Ausbildungsvergütung muss immer Bestandteil des Ausbildungsvertrages sein ( 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 BBiG). In den alten Ländern lagen die tariflichen Ausbildungsvergütungen im Jahr 2008 im Durchschnitt der Berufe und Ausbildungsjahre bei 657 Euro pro Monat. In den neuen Ländern betrugen die tariflichen Vergütungen 2008 im Gesamtdurchschnitt 567 Euro pro Monat. (Bundesinstitut für Berufsbildung BiBB) Zwischen den einzelnen Berufen bestehen auch erhebliche Vergütungsunterschiede! Insgesamt betrachtet ist die Vergütungssituation noch weit differenzierter, als es durch die berufsspezifischen Durchschnitte deutlich wird: Selbst innerhalb der Berufe variieren die tariflichen Ausbildungsvergütungen je nach Branche und Region zum Teil relativ stark. Hinzu kommen die Unterschiede zwischen den Ausbildungsjahren. Für die einzelnen Ausbildungsjahre wurden in 2008 folgende monatliche Vergütungsbeträge ermittelt: Durchschnittliche Ausbildungsvergütung in den alten Bundesländern: im 1. Ausbildungsjahr 584 Euro im 2. Ausbildungsjahr 652 Euro im 3. Ausbildungsjahr 728 Euro Durchschnittliche Ausbildungsvergütung in den neuen Bundesländern: im 1. Ausbildungsjahr 503 Euro im 2. Ausbildungsjahr 570 Euro im 3. Ausbildungsjahr 630 Euro Das Gesetz fordert angemessene Vergütung. Wie viel ist das? Im Berufsbildungsgesetz ( 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG) heißt es: Der Ausbildende hat dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Aber was heißt angemessen? Das Gesetz sagt dazu nichts.

19 Mehr mit Tarifvertrag Urlaub, Arbeitszeit, Ausbildungsvergütung: Wenn für dich ein Tarifvertrag gilt, sind dessen Regelungen bindend. Sie sind meist besser als die gesetzlichen. Wenn kein Tarifvertrag gilt, darf der Arbeitgeber bis zu 20 Prozent weniger zahlen. Die hier enormen Unterschiede in der Vergütung liegen daran, wie gut die Belegschaften in der jeweiligen Branche organisiert sind. Denn davon hängt die Kraft ab, welche die Lohnabhängigen durch Streikdrohung oder Streik in die Waagschale werfen können. Einige Beispiele: Metallindustrie: ab 766 Euro in NRW Holz- und Kunststoffindustrie: ab 528 Euro in Bayern Kfz-Handwerk: ab 405 Euro in Mecklenburg-Vorpommern [jeweils 1. Ausbildungsjahr; Stand Mai 2009] Da mehr als der tarifliche Satz gezahlt werden darf, kann der Arbeitgeber übrigens unbesorgt noch was drauflegen. In vielen Tarifverträgen werden Zusatzvergütungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld geregelt: So sieht der Tarifvertrag für die Metallindustrie NRW bis zu 55 Prozent (gestaffelt nach Beschäftigungszeit) von der Ausbildungsvergütung als Weihnachtsgratifikation vor. Beim Urlaubsgeld gibt es in der Metallindustrie 50 Prozent der Ausbildungsvergütung.

20 Chart 11 Thema Kündigung Dein Chef will dir kündigen? In der Probezeit darf er jederzeit. Ohne Angabe von Gründen. Danach bist du im Prinzip unkündbar bis zum Ende der Ausbildung. Ausnahme: wichtiger Grund (Diebstahl, mutwillige Sachbeschädigung) o fristlose Kündigung o schriftlich unter Angabe des Grundes o höchstens 14 Tage nach dem Vorfall Du willst selbst kündigen? In der Probezeit jederzeit. Danach gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Du musst einen wichtigen Grund angeben. o Das gilt nicht, wenn du den Ausbildungsberuf aufgibst. Wenn du dich mit dem Chef einigst, kannst du die Ausbildung jederzeit per Aufhebungsvertrag beenden. o Aber Achtung: Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit. Probezeit Die Möglichkeit der Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in der Probezeit soll beiden Vertragspartnern erlauben, sich kurzfristig voneinander zu lösen, wenn entweder festgestellt wird, dass der gewählte Ausbildungsgang nicht der richtige ist oder der Ausbildende meint, der Auszubildende eigne sich für den eingeschlagenen Berufsweg nicht. Der Aufhebungsvertrag Wenn man sich mit dem Chef einigt, kann man jederzeit die Ausbildung beenden. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit ermöglicht die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag, der nur in gegenseitigem Einvernehmen geschlossen werden kann. Bei minderjährigen Auszubildenden bedarf der Abschluss dieses Vertrages der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Ein Aufhebungsvertrag ist jederzeit möglich, jedoch sorgfältig zu bedenken, z.b. wegen einer Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit. Betriebsrat und JAV müssen bei Kündigungen gehört werden wenn es sie gibt.

21 Chart 12 Kompetente Unterstützung Wenn Du Fragen stellst und Probleme offen ansprichst, wird vieles einfacher. Und oft auch besser: Deine ersten Ansprechpartner im Betrieb sind JAV und Betriebsrat. Kompetente und tatkräftige Unterstützung findest du bei den Gewerkschaften. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte und Mitgestaltungsrechte bei Maßnahmen des Arbeitgebers zur Berufsausbildung. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist dafür zuständig, die Einhaltung der für Azubis geltenden Gesetze und Vereinbarungen zu kontrollieren, die Ausbildungsqualität zu prüfen und ggf. über den Betriebsrat Einfluss zu nehmen. Es schadet auch nichts, sich bei deinen gewählten Vertretern zu erkundigen, welche Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen etc. in der Ausbildungsstätte über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus gelten. Und auf jeden Fall gibt es im Ort oder in der Region ein Büro der IG Metall. Die hilft weiter!

22 Chart Zitatediskussion Auf den letzten Charts der Präsentation finden sich unterschiedliche Zitate zum Thema der Unterrichtseinheit. Die Auszubildenden sollen sich eine Meinung zu den Aussagen bilden. Ziel ist es, im Rahmen einer Diskussion die Relevanz der Thematik im Bewusstsein der Schüler/-innen zu verankern, ihnen gute Argumente an die Hand zu geben und aufzuzeigen, dass die erfolgreiche Durchsetzung der eigenen Interessen, Mitbestimmung, Demokratie und die Achtung der Menschenwürde keine Selbstverständlichkeiten sind, sondern immer wieder neu verhandelt und verteidigt werden müssen. Wichtig: Es kann die schwierige Situation eintreten, dass die Auszubildenden eine neoliberale oder anti-gewerkschaftliche Position unterstützen. Dies sollte jedoch als Herausforderung und nicht als Problem angenommen werden. Offenheit, Ehrlichkeit und die Akzeptanz durchaus auch unterschiedlicher Positionen sind wichtige Voraussetzungen für Diskussion und vor allem für Meinungsbildungsprozesse. Oftmals kennen Auszubildenden die neoliberalen Positionen besser als andere. Weil es die Positionen sind, die ihnen tagtäglich im Alltag begegnen. Nicht selten werden sie im Rahmen von Projekttagen erstmals mit anderen Meinungen und Fakten konfrontiert. Variante 1 Offene Plenumsdiskussion Abhängig von Zeit und Klassen können entweder einzelne Zitate ausgewählt oder alle durchdiskutiert werden. Im offenen Plenum wird das Zitat vorgelesen und anschließend werden die Auszubildenden nach ihrer Meinung gefragt. Den Teamenden obliegt bei diskussionsstarken Klassen die Rolle der Moderation und Redeleitung. Bei eher zurückhaltenden Klassen hat das Team die Aufgabe, durch provokante Nachfragen das Gespräch in Gang zu bringen. Die Zitate können einzeln nacheinander oder aber auch im Doppel gegeneinander diskutiert werden. Sie sind so sortiert, dass immer Pro- und Contra-Positionen abwechselnd aufeinander folgen. Variante 2 Drei-Ecken-Diskussion Abhängig von Zeit und Klasse wählen die Teamenden im Vorfeld einige Zitate aus. Nun wird drei Ecken des Klassenraums jeweils eine Funktion zugeteilt: Eine Ecke heißt Dieser Meinung bin ich auch. Eine zweite Ecke heißt: Da bin ich voll und ganz dagegen. Und eine dritte Ecke heißt: Ich bin unentschieden und würde sagen teils/teils. Das Zitat wird eingeblendet und die Schülerinnen und Schüler werden aufgefordert, sich ihrer persönlichen Meinung entsprechend den Ecken zuzuordnen. Nun können durch das Team Begründungen oder Hintergründe für die eigene Meinung bei den Azubis abgefragt werden. Es geht hierbei nicht darum, Meinungen als falsch abzustempeln, sondern Lern- und Denkprozesse anzuregen. Sind die Argumente ausgetauscht, kann die Quelle angezeigt werden. Das geschieht per erneuten Mausklick bzw. Weitertastedrücken.

23 Variante 3 Interaktive Debatte Drei Stühle werden mit Blick auf die Klasse nebeneinander gestellt. Eine freiwillige Person kommt als erstes nach vorn. Diese Person und eine/-r der Referent/-innen beginnen die Diskussion über ein Zitat. Ein Stuhl bleibt frei. Die anderen Schüler/- innen verfolgen die Debatte. Fällt jemandem ein neues Argument oder eine noch nicht aufgemachte Perspektive ein, so kommt diese Person nach vorn, setzt sich auf den leeren Platz und greift in die Diskussion ein. Die Person der beiden Vornsitzenden, die bis dahin am längsten geredet hatte, muss ihren Platz räumen. Nun ist wieder ein Stuhl leer. Und die nächste Person kann nach vorn kommen und mitdebattieren. Wichtig: Diese Methode eignet sich nur für diskussionsfreudige und aufgeweckte Klassen. Zitate zum Themenkomplex Deine Ausbildung Die Arbeitszeiten müssen den Bedürfnissen der Branchen besser angepasst werden. Es macht doch keinen Sinn, dass eine 17-jährige Restaurantfachfrau um Uhr nach Hause gehen muss, wenn noch alle Tische besetzt sind. Ludwig Georg Braun, Ehrenpräsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) Bei der Ausbildungsqualität fordert die IG Metall Jugend einen Stopp der zweijährigen Schmalspurberufe und die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung. Azubis dürfen keine monotone Arbeit ableisten. Eric Leiderer, Bundesjugendsekretär der IG Metall Mein Vorschlag ist, eine bundesweite Basisvergütung von 270 Euro (pro Auszubildenden, d.v.) einzuführen. Ludwig Georg Braun, Ehrenpräsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) Viele Jugendliche sparen an den Dingen, die sie für ihre Ausbildung brauchen, weil sie sonst nicht über die Runden kommen. Wir wollen, dass alle Azubis die gleichen Chancen bekommen und dass sie von ihrer Ausbildungsvergütung leben können. Marco Schmidt, GJAV-Vorsitzender von SMS DEMAG und IG Metall Mitglied Biographische Hintergründe der Zitategeber/-innen Ludwig Georg Braun (* 21. September 1943 in Kassel) ist der Ehrenpräsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) und als Nachfolger seiners Vaters Otto Braun Vorstandsvorsitzender des Pharma- und Medizinbedarfsunternehmens B. Braun Melsungen AG. Er ist ausgebildeter Bankkaufmann. Zwischenzeitlich war er auch Kommunalpolitiker für die FDP, später in mehreren Interessenverbänden tätig wurde er Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages. Brauns Amtszeit endete Nachfolger ist DIHK-Vizepräsident Hans Heinrich Driftmann. Braun forderte im Januar 2004 eine dreijährige Nullrunde für Löhne und Gehälter. Wiederholt riet er deutschen Unternehmen, Teile ihrer Produktion ins Ausland zu verlagern, statt auf bessere Politik zu warten. Braun ist in mehreren Aufsichtsräten tätig.

Ohne Vertrag keine Ausbildung!

Ohne Vertrag keine Ausbildung! Ohne Vertrag keine Ausbildung! Wir haben einen Vertrag! Darin steht: Rechte und Pflichten von Auszubildenden FOLIE 1 Für welchen Beruf werden wir ausgebildet? Wie ist die Ausbildung sachlich und zeitlich

Mehr

Wichtige Informationen zum Ausbildungsbeginn

Wichtige Informationen zum Ausbildungsbeginn Wichtige Informationen zum Ausbildungsbeginn Inhalt: I. Rechte und Pflichten von Ausbildern (Unternehmen) und Auszubildenden Pflichten des Ausbildenden Pflichten des Auszubildenden II. Probezeit Gibt es

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft

Mehr

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Lösungen: Fall 1: (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Fall 2: 13 Verhalten während der Berufsausbildung (BBiG)

Mehr

2 Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung

2 Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung 68 Duale Berufsausbildung 2 Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung (BBiG, JArbSchG) Leitfrage Welche Rechte und Pflichten haben Auszubildenden und Ausbilder im Rahmen der Berufsausbildung? 2.1 Das

Mehr

Der Ausbildungsvertrag Überblick

Der Ausbildungsvertrag Überblick Folie 1 von 6 Der Ausbildungsvertrag Überblick private Unternehmen öffentliche Unternehmen Ausbildungsplatz-Anbieter Auszubildender Ziel: Erlernen eines anerkannten Ausbildungsberufs Ausbildungsvertrag

Mehr

Auszubildende. Tipps zur rechtlichen Situation von Auszubildenden im Betrieb. Ziel der Berufsausbildung. Ausbildungsvertrag

Auszubildende. Tipps zur rechtlichen Situation von Auszubildenden im Betrieb. Ziel der Berufsausbildung. Ausbildungsvertrag Auszubildende - Arbeits- und Sozialrechtsinfo, Stand 2/2015 - Tipps zur rechtlichen Situation von Auszubildenden im Betrieb Ziel der Berufsausbildung Die Berufsausbildung hat die berufliche Handlungsfähigkeit

Mehr

Ausbildungsverhältnisse in der Landwirtschaft. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig

Ausbildungsverhältnisse in der Landwirtschaft. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig Ausbildungsverhältnisse in der Landwirtschaft Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig Überblick Berufsausbildungsvertrag Abschluss Inhalt wichtiges Probezeit Abmahnungen Kündigung und Beendigung Abschluss

Mehr

Fragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung

Fragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung - 1 - Fragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung 1. Ablauf der Ausbildung/Ausbildungsplan: 1.1 Der Ausbildungsablauf ist gut gegliedert und erfolgt nach Plan. mtrifft zu mtrifft

Mehr

Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Berufsbildungsgesetz (BBiG) Berufsbildungsgesetz (BBiG) Abschnitt 2 Berufsausbildungsverhältnis Unterabschnitt 1 Begründung des Ausbildungsverhältnisses 10 Vertrag (1) Wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt (Ausbildende),

Mehr

Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten?

Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten? Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten? Gesetzliche Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen 24. Februar 2010, IHK Potsdam 2 Abs. 3 BBiG Berufsbildungsgesetz (BBiG) Teile der Berufsausbildung können

Mehr

Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten

Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten Die Ärztekammer Hamburg ist nach dem Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für die Ausbildung im Beruf Medizinische/r Fachangestellte/r

Mehr

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Was macht die JAV? Die JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eure Interessenvertretung: Wir kümmern uns um die Belange von jungen Beschäftigten und Auszubildenden.

Mehr

Nordrhein-Westfalen Referat 12 Berufsbildung Gartenbau Juli 2004 MERKBLATT

Nordrhein-Westfalen Referat 12 Berufsbildung Gartenbau Juli 2004 MERKBLATT Landwirtschaftskammer Anlage III Nordrhein-Westfalen Referat 12 Berufsbildung Gartenbau Juli 2004 MERKBLATT über die wichtigsten Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12. April 1976 (BGBL I

Mehr

Abschluss des Ausbildungsvertrages

Abschluss des Ausbildungsvertrages Abschluss des Ausbildungsvertrages 15 01 - Rechtliche Grundlagen beruflicher Bildung Berufsbildungsgesetz Berufsausbildungsverzeichnis Ausbildungsvertrag Ausbildungsordnung Rechtsquellen des Arbeitsrechts

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...

Mehr

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz Gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft Wird von der Belegschaft gewählt (Betriebsversammlung)

Mehr

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitgebern und auch bei Arbeitnehmern ist, dass geringfügig Beschäftigte (Minijobber)

Mehr

Welche Höchstausbildungszeit ist als Bezugsgröße bei der Berücksichtung der Berufsschulzeit zugrunde zu legen?

Welche Höchstausbildungszeit ist als Bezugsgröße bei der Berücksichtung der Berufsschulzeit zugrunde zu legen? Anrechnung der Berufsschulzeit auf die betriebliche Ausbildungszeit bei volljährigen Auszubildenden Wie hat die Berücksichtigung der Berufsschulzeiten bei erwachsenen Lehrlingen zu erfolgen? In der Beratungspraxis

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

Ratgeber für neue Ausbildungsbetriebe

Ratgeber für neue Ausbildungsbetriebe Ratgeber für neue Ausbildungsbetriebe Inhalt: I. Verkürzung der Ausbildung Welche Richtzeiten gelten für die Verkürzung der Ausbildungszeit? Ist eine Mindestzeit in der Ausbildung erforderlich? Was muss

Mehr

Zwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... geb. am:... in... Wohnort:...Straße:... zum/zur... Als Ausbilder benennen wir Herrn/Frau...

Zwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... geb. am:... in... Wohnort:...Straße:... zum/zur... Als Ausbilder benennen wir Herrn/Frau... Umschulungsvertrag Zwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... Betriebs-Nr. bei der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland:... und dem/der Umschüler/in... geb. am:... in... Wohnort:...Straße:... wird folgender

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Abschnitt C Welche grundlegenden Informationen und Unterlagen sind wichtig?

Abschnitt C Welche grundlegenden Informationen und Unterlagen sind wichtig? Abschnitt C Welche grundlegenden Informationen und Unterlagen sind wichtig? Name Register 6: Ziel Vom BWP gestellte Inhalte (V) (V) Dies kannst du (beispielsweise) auch hier abheften: Ziel: Berufsausbildung

Mehr

Zwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... Betriebs-Nr. bei der Handwerkskammer Hannover:... und dem/der Umschüler/in... geb. am:... in...

Zwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... Betriebs-Nr. bei der Handwerkskammer Hannover:... und dem/der Umschüler/in... geb. am:... in... Dieser Vertrag wurde zur Registrierung vorgelegt Hannover, den... Handwerkskammer Hannover i. A. (Siegel) Umschulungsvertrag Zwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... Betriebs-Nr. bei der Handwerkskammer

Mehr

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen Bundeseinheitliche Weiterbildungsprüfung der Industrie- und Handelskammern Lösungshinweise Geprüfte/-r Fachwirt/-in Handlungsbereich Prüfungstag 15. Oktober 2014 Personalführung, Qualifizierung und Kommunikation

Mehr

Muster-Ausbildungsvertrag

Muster-Ausbildungsvertrag Muster-Ausbildungsvertrag Zwischen (im Folgenden: Träger der praktischen Ausbildung ) und Frau/Herrn geb. am in wohnhaft in (im Folgenden: Schülerin oder Schüler) wird gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes

Mehr

Arbeitsrecht und Arbeitsschutz

Arbeitsrecht und Arbeitsschutz Arbeitsrecht und Arbeitsschutz Arbeitsrecht: Die Wirksamkeit des Arbeitsrechtes hängt davon ab, ob der Arbeitnehmer seine Rechte in Anspruch nimmt. Ein Geschäftsführer einer GmbH wird gesetzlich nicht

Mehr

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:... Anlage 9 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt Zwischen vertreten

Mehr

1. Bestehen Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsentgelt?

1. Bestehen Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsentgelt? Häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten 1. Bestehen Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsentgelt? Antwort: Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsentgelt entstehen nur, wenn dies vertraglich

Mehr

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?

Mehr

im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen ... ... ... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...

im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen ... ... ... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... wohnhaft in...... (im folgenden Schüler) wird folgender

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Umschulungsvertrag Zwischen der Zahnärztin/dem Zahnarzt und dem/der Umzuschulenden geb.am in Eintragung erfolgt durch die LZKH Vorgemerkt

Mehr

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Tarifrunde 2012 Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Die Bausteine des Tarifpakets 2012 I. Entgelt Die Tabellenentgelte werden rückwirkend zum 01.05.2012

Mehr

2a) Gesetzliche Vorgaben. Robert Johnen 07.03.14 Seite 1/23 D:\robert\Documents\AuW\AEVO\Handlungsfeld 1\2a gesetzliche Vorgaben.

2a) Gesetzliche Vorgaben. Robert Johnen 07.03.14 Seite 1/23 D:\robert\Documents\AuW\AEVO\Handlungsfeld 1\2a gesetzliche Vorgaben. 2a) Gesetzliche Vorgaben Robert Johnen 07.03.14 Seite 1/23 Leitfragen Welche Gesetze sind zu beachten? Welche Rechte und Pflichten treffen Auszubildende und Ausbilder? Welche Konsequenzen drohen dem Ausbilder/Ausbildenden

Mehr

Methodik und Didaktik der Berufsbildung

Methodik und Didaktik der Berufsbildung Methodik und Didaktik der Berufsbildung Begriffe Methodik: Didaktik: Curriculum: Was und wozu wird ausgebildet? Wie und womit wird ausgebildet? Lehrplan (enge Definition); Methodik + Didaktik Gütekriterien

Mehr

Moderne Personalpolitik Ausbildung nutzen I N F O R M A T I O N E N F Ü R A R B E I T G E B E R. Ausbildung in Teilzeit

Moderne Personalpolitik Ausbildung nutzen I N F O R M A T I O N E N F Ü R A R B E I T G E B E R. Ausbildung in Teilzeit Moderne Personalpolitik Ausbildung nutzen I N F O R M A T I O N E N F Ü R A R B E I T G E B E R Ausbildung in Teilzeit Wann ist die Teilzeitausbildung für Ihr Unternehmen attraktiv? Sie haben von einer

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

Vertrag über die praktische Ausbildung

Vertrag über die praktische Ausbildung Vertrag über die praktische Ausbildung im Rahmen der dreijährigen Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger zwischen der Einrichtung der Altenpflege/Altenpflegehilfe (nach Abschnitt 4 des Gesetzes

Mehr

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt Anlage 10 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt Zwischen... vertreten durch... (Ausbildender) und

Mehr

Ausbildungsvertrag. Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger

Ausbildungsvertrag. Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Ausbildungsvertrag gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes - AltPflG in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (BGBl. I S. 1690) sowie gem. 19 Abs.4 Nr.4 des Gesetzes zur Änderung des

Mehr

Existenzgründer/-innen

Existenzgründer/-innen Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen GESUND UND SICHER STARTEN für Existenzgründer/-innen und Übernehmer/-innen zum Das Projekt wird im Rahmen des Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter

Mehr

Duale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen )

Duale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Duale Ausbildung Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Grundsatz Es entscheidet das zuständige Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Abstimmung mit den Ländern über

Mehr

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines

Mehr

Richtlinie der Handwerkskammer zu Köln für das Führen von Ausbildungsnachweisen:

Richtlinie der Handwerkskammer zu Köln für das Führen von Ausbildungsnachweisen: Beschluss einer Richtlinie für das Führen von Ausbildungsnachweisen (Berichtshefte) aufgrund Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) vom 09.10.2012 Der Hauptausschuss

Mehr

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer: Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.

Mehr

Mobilität in der dualen Ausbildung

Mobilität in der dualen Ausbildung Mobilität in der dualen Ausbildung Ausgangslage und Rahmenbedingungen 30. Juni 2010, IHK Karlsruhe Die Mobilität zu Lernzwecken darf nicht die Ausnahme sein, wie dies gegenwärtig der Fall ist. Sie sollte

Mehr

Bildungsvertrag Duales Studium

Bildungsvertrag Duales Studium Bildungsvertrag Duales Studium in Ergänzung zum Berufsausbildungsvertrag, für den kombinierten Bildungsgang der Ausbildung zum Industriemechaniker und des Studiums Maschinenbau an der Universität Siegen

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

im Beruf Gespräche führen: Bei einem Bewerbungsgespräch wichtige Informationen verstehen und eigene Vorstellungen äußern

im Beruf Gespräche führen: Bei einem Bewerbungsgespräch wichtige Informationen verstehen und eigene Vorstellungen äußern 1 Arbeiten Sie mit Ihrer Partnerin / Ihrem Partner. Was denken Sie: Welche Fragen dürfen Arbeitgeber in einem Bewerbungsgespräch stellen? Welche Fragen dürfen sie nicht stellen? Kreuzen Sie an. Diese Fragen

Mehr

1 SCHÜLERFRAGEBOGEN Wir wollen kurz vorstellen, um was es geht: ist ein Projekt des Regionalverbands Saarbrücken. Das Ziel ist es, die Unterstützung für Schüler und Schülerinnen deutlich zu verbessern,

Mehr

Durchführungshinweise. für die Beratertätigkeit (Ausbildungsberater)

Durchführungshinweise. für die Beratertätigkeit (Ausbildungsberater) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung -Zuständige Stelle nach 73 BBiG Durchführungshinweise berufliche Bildung Anlage 7 Durchführungshinweise für die Beratertätigkeit (Ausbildungsberater)

Mehr

Lernfeld/Fach: Sozialkunde Thema: Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Lernfeld/Fach: Sozialkunde Thema: Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Übungsaufgaben zum JArbSchG Aufgabe 1 Im Ausbildungsvertrag ist die Dauer des Urlaubs genau festgelegt. Welches Gesetz schreibt diese Eintragung vor? a) Berufsbildungsgesetz b) Jugendarbeitsschutzgesetz

Mehr

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild

Mehr

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich Leit-Bild Elbe-Werkstätten GmbH und PIER Service & Consulting GmbH Mit Menschen erfolgreich Vorwort zu dem Leit-Bild Was ist ein Leit-Bild? Ein Leit-Bild sind wichtige Regeln. Nach diesen Regeln arbeiten

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

UMSCHULUNGSVERTRAG. Antrag auf Eintragung zum nachfolgenden Umschulungsvertrag. Umschulung im Ausbildungsberuf. Zuständige Berufsschule

UMSCHULUNGSVERTRAG. Antrag auf Eintragung zum nachfolgenden Umschulungsvertrag. Umschulung im Ausbildungsberuf. Zuständige Berufsschule Antrag auf Eintragung zum nachfolgenden Umschulungsvertrag für betriebliche* außerbetriebliche* Umschulung zwischen dem Umschulungsbetrieb /-träger *Zutreffendes bitte ankreuzen Firmenident-Nr. Tel.-Nr.

Mehr

Vereinbarung über die Ausbildung zum/zur Maßschneider/in Schwerpunkt Damen

Vereinbarung über die Ausbildung zum/zur Maßschneider/in Schwerpunkt Damen Vereinbarung über die Ausbildung zum/zur Maßschneider/in Schwerpunkt Damen Zwischen Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort... Geburtsdatum......... Geburtsort Staatsangehörigkeit Namen, Vorname der

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

DIE IG METALL KENNENLERNEN. Die IG Metall auf einen Blick: wir.die-igmetall.de Das Über-Uns-Portal: Reinschauen lohnt sich!

DIE IG METALL KENNENLERNEN. Die IG Metall auf einen Blick: wir.die-igmetall.de Das Über-Uns-Portal: Reinschauen lohnt sich! FB Mitglieder und Erschließungsprojekte Frankfurt am Main SIND IG METALL IG Metall Vorstand Wenn möglich, bitte beim Betriebsrat oder bei der IG Metall vor Ort abgeben. DIE IG METALL KENNENLERNEN Die IG

Mehr

Teilzeitausbildung. Allgemeine Informationen. www.bwv.de. Stand: Juli 2013. Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.v.

Teilzeitausbildung. Allgemeine Informationen. www.bwv.de. Stand: Juli 2013. Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.v. Teilzeitausbildung Allgemeine Informationen Stand: Juli 2013 Was ist Teilzeitausbildung und für wen eignet sie sich? Erwerbs eines Berufsabschlusses in Teilzeit Geeignet für» junge Mütter und Väter» Menschen,

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Agenda Gute Arbeit Gute Ausbildung.

Agenda Gute Arbeit Gute Ausbildung. Agenda Gute Arbeit Gute Ausbildung. Was sagen die Auszubildenden? Auszug aus dem Ausbildungsreport 2013 Gesetzliche Grundlagen und Normen Vom Berufsbildungsgesetz bis zum Ausbildungsplan Aktivitäten von

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Lehrgang zur Kaufmann/-frau für Büromanagement

Lehrgang zur Kaufmann/-frau für Büromanagement Lehrgang zur Kaufmann/-frau für Büromanagement Der Kaufmann / Die Kauffrau im Büromanagement ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz und vereint die drei Berufe Bürokauffrau/-mann,

Mehr

tipps für schülerinnen und schüler Fragen und Antworten Interview mit Unternehmen Fragebogen Interview mit Unternehmen Antwortbogen

tipps für schülerinnen und schüler Fragen und Antworten Interview mit Unternehmen Fragebogen Interview mit Unternehmen Antwortbogen tipps für schülerinnen und schüler Fragen und Antworten Interview mit Unternehmen Fragebogen Interview mit Unternehmen Antwortbogen Fragen und Antworten 1. Warum dieser Zukunftstag? Uns, dem Organisationsteam,

Mehr

Unfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber was Arbeitgeber wissen müssen

Unfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber was Arbeitgeber wissen müssen Unfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber was Arbeitgeber wissen müssen Berufserfahrung zu sammeln ist für junge Menschen heute wichtiger denn je. Kein Wunder also, dass Ferienjob und Praktikum

Mehr

Materialien für den Unterricht zum Film Crazy von Hans-Christian Schmid Deutschland 2000, 93 Minuten

Materialien für den Unterricht zum Film Crazy von Hans-Christian Schmid Deutschland 2000, 93 Minuten Seite 1 von 5 Materialien für den Unterricht zum Film Crazy von Hans-Christian Schmid Deutschland 2000, 93 Minuten 1 INTERNAT a) Was fällt dir zum Thema Internat ein? Schreibe möglichst viele Begriffe

Mehr

Ausbildungsvertrag für Pharmaziepraktikanten/innen

Ausbildungsvertrag für Pharmaziepraktikanten/innen Ausbildungsvertrag für Pharmaziepraktikanten/innen Zwischen Herrn/Frau Apotheker/in Leiter/in der......-apotheke...... Straße...PLZ......Ort (nachstehend Ausbildende/r* genannt) und Herrn/Frau... Straße...PLZ......Ort

Mehr

Wann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden?

Wann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden? Wann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden? Der Arbeitgeber muss spätestens 1 Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich

Mehr

800-1. Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz. Vom 21. Januar 1974. Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: 1 1)

800-1. Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz. Vom 21. Januar 1974. Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: 1 1) Fundstelle: HmbGVBl. 974, S. 6 800- Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz Vom 2. Januar 974 Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: Grundsatz ( Durch ihre Freistellung

Mehr

ratgeber Fight for Your Right Streikrecht für Azubis. STREIK!! STREIK!!

ratgeber Fight for Your Right Streikrecht für Azubis. STREIK!! STREIK!! ratgeber. Die Friedenspflicht in der Metall-Tarifrunde ist zu Ende jetzt geht es in die heiße Phase im Kampf um die unbefristete Übernahme der Auszubildenden. Klar, dass man da mitmachen will. Aber wie

Mehr

FRAGEBOGEN 3 JAHRE AUSBILDUNG IM DIALOGMARKETING

FRAGEBOGEN 3 JAHRE AUSBILDUNG IM DIALOGMARKETING FRAGEBOGEN 3 JAHRE AUSBILDUNG IM DIALOGMARKETING bfkm fingerhut + seidel Drei Jahre Ausbildung im Bereich Dialogmarketing sind Anlass für die Frage, wie es um die Qualität der Ausbildung steht. bfkm fingerhut+seidel

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Heute Praktikant/-in und morgen vielleicht schon Auszubildende/r. Informationen für Jugendliche. Mit Praktika Weitblick zeigen

Heute Praktikant/-in und morgen vielleicht schon Auszubildende/r. Informationen für Jugendliche. Mit Praktika Weitblick zeigen Heute Praktikant/-in und morgen vielleicht schon Auszubildende/r Informationen für Jugendliche Mit Praktika Weitblick zeigen Freiwilliges Schülerpraktikum Freiwilliges Schülerpraktikum: "Dein erstes Spähen

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Pflichtpraktikum. Arbeits- und Sozialversicherungsrechtliche Aspekte. 08.11.2012 Mag a Dr in Stephanie Posch

Pflichtpraktikum. Arbeits- und Sozialversicherungsrechtliche Aspekte. 08.11.2012 Mag a Dr in Stephanie Posch Pflichtpraktikum Arbeits- und Sozialversicherungsrechtliche Aspekte Pflichtpraktika Sind in schulischen oder universitären Ausbildungsplänen vorgeschrieben In Ergänzung zur theoretischen Ausbildung Lehrinhalt

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag

Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag Kooperativer Studiengang Betriebswirtschaft "Baubetriebswirt-Plus" an der Hochschule Biberach Zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden / Studenten. Firma / Betrieb... Name, Vorname. Straße,

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Parteien CDU, die SPD und die CSU haben versprochen: Es wird ein Bundes-Teilhabe-Gesetz geben. Bis jetzt gibt es das Gesetz noch nicht. Das dauert

Mehr

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall

Mehr

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005 Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte 1. Unterstellung der Assistenzärztinnen und -ärzte unter das ArG Ab dem 1. Januar 2005 unterstehen

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

B e r u f s a u s b i l d u n g s v e r t r a g. ( 10 HmbGPAG) Zwischen dem Ausbildenden (Unternehmen) und dem / der Auszubildenden Name Vorname

B e r u f s a u s b i l d u n g s v e r t r a g. ( 10 HmbGPAG) Zwischen dem Ausbildenden (Unternehmen) und dem / der Auszubildenden Name Vorname FREIE UND HANSESTADT HAMBURG Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Fachberufe im Gesundheitswesen -G1149-, Billstraße 80, 20539 Hamburg Tel.: 428.37-3996 / Fax: 427 94 81 30 E-Mail: Carsten.Mueller@BGV.hamburg.de

Mehr

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,

Mehr

Meet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten

Meet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten Meet the Germans Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten Handreichungen für die Kursleitung Seite 2, Meet the Germans 2. Lerntipp

Mehr

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken?

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? UErörterung zu dem Thema Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? 2000 by christoph hoffmann Seite I Gliederung 1. In zu großen Mengen ist alles schädlich. 2.

Mehr

Anforderungen an einen Ausbildungsbetrieb

Anforderungen an einen Ausbildungsbetrieb Das deutsche Ausbildungssystem zeichnet sich durch eine enge Verbindung mit der betrieblichen Praxis aus. Sie ist Voraussetzung für den Erwerb erster Berufserfahrungen, wie ihn das Berufsbildungsgesetz

Mehr

Betriebspraktikum Berichtsheft Schwerpunkt Betrieb

Betriebspraktikum Berichtsheft Schwerpunkt Betrieb Betriebspraktikum Berichtsheft Schwerpunkt Betrieb Vom bis Betrieb: Name: Klasse: Merkblatt zum Verhalten Im Betrieb 1. Wir sind Gäste im Betrieb. Es versteht sich deshalb von selbst, dass wir besonders

Mehr

Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation

Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation Einführung Mit welchen Erwartungen gehen Jugendliche eigentlich in ihre Ausbildung? Wir haben zu dieser Frage einmal die Meinungen von Auszubildenden

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr