Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen Dorobet Ltd Atrium, Paxton Court, Mensija Road, St. Julians STJ 1965, Malta Tel / , Fax: / office@dorobet.com I. Allgemein 1. An jedem Wettvertrag sind ausschließlich der Wetthalter, die Firma Dorobet Ltd. (nachfolgend "Dorobet"), und der Wettkunde beteiligt. Dorobet Ltd. ist ein rechtmäßig in Malta gegründetes Unternehmen. Es wurde am unter der Registrierungsnummer C eingetragen und hat seinen Geschäftssitz Atrium, Paxton Court, Mensija Road, St. Julians STJ 1965, in Malta. Auf der Grundlage einer von der maltesischen Kontrollinstanz, der Lotteries and Gaming Authority (LGA), am erteilten Wettkonzession (LGA/CL2/223/2005) ist Dorobet Ltd. berechtigt, auf alle weltweit stattfindenden Ereignisse mit unbestimmtem Ausgang Wetten anzubieten und anzunehmen. Dorobet Ltd. unterliegt der ständigen Kontrolle durch die staatliche LGA ( und zahlt in Malta Wett- und sonstige Steuern. Alle getätigten Wetten, sei es über die Website oder über einen angeschlossenen Agenten, werden ausschließlich in Malta empfangen, plaziert und verarbeitet. Dorobet behandelt alle Konten streng vertraulich. Eine Vorlagepflicht kann lediglich durch die maltesischen Behörden bewirkt werden. 2. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Wettvertrag regeln, werden in der Originalversion in der englischen Sprache herausgegeben und von Zeit zu Zeit aktualisiert. Übersetzungen in andere Sprachen werden als Dienstleistung nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Bei etwaigen Unstimmigkeiten zwischen verschiedenen Sprachversionen ist stets das englische Original richtungsweisend. 3. Für alle Streitigkeiten aus dem Wettvertrag ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Verwaltungszentrale des Wetthalters (Malta) zuständig. 4. Möglicherweise ist der Zugriff auf die Website oder das Wetten über die Website einigen oder allen Einwohnern bestimmter Länder oder sich in diesen Ländern aufhaltenden Personen verboten. Dorobet beabsichtigt nicht, dass die Website von Personen, die in Ländern leben, in denen derartige Aktivitäten illegal sind, für Wettzwecke oder irgendwelche anderen Zwecke genutzt wird. Die Website ist nicht als Angebot, Werbung oder Einladung von Dorobet zur Nutzung bzw. zum Bezug von Wetten oder anderen Dienstleistungen in denjenigen Gerichtsbezirken zu verstehen, in denen solche Aktivitäten gesetzwidrig sind. Jede Person ist dafür verantwortlich, sich über die einschlägigen Gesetze an ihrem Wohnort zu informieren. Jede Person hat sicherzustellen, dass sie sich bei Nutzung der Website

2 als einzelner Kunde und/oder beim Wetten auf der Website im eigenen Gerichtsbezirk rechtmäßig verhält. Dorobet kann in keinem Gerichtsbezirk bei Zuwiderhandlungen des Kunden gegen lokalen Gesetze haftbar gemacht werden. 5. Dorobet steht es frei: - Kontoeröffnungsanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen - die Annahme einzelner Wetten ohne Angabe von Gründen abzulehnen - den Einsatz auf einzelne Wetten in der Höhe zu limitieren Im Gegenzug bietet Dorobet jedem Kunden die Möglichkeit, die eigenen Spieleinsätze und/oder potentielle Verluste in der Höhe zu begrenzen oder aber sich selbst vollständig von der Teilnahme an Wetten auf auszuschliessen. Zu diesem Zweck ist eine Benachrichtung an die Verwaltungszentrale des Wetthalters, telefonisch unter / oder per an info@dorobet.com, ausreichend. 6. Dorobet behält sich das Recht vor, Regeländerungen vorzunehmen. Der Wettkunde ist dafür verantwortlich, sich bezüglich der derzeit gültigen Bestimmungen auf dem Laufenden zu halten. Alle Änderungen werden auf unserer Website veröffentlicht und auf Wunsch per Post, Telefax oder zugesandt. 7. Dorobet behält sich das Recht vor, ein bestehendes Konto ohne Angabe von Gründen aufzulösen. In diesem Fall wird dem Kunden eine Mitteilung über den verbleibenden Kontostand zugeschickt und, nach Bekanntgabe des gewünschten Zielkontos, umgehend überwiesen. 8. Für Übertragungsfehler von Wettdaten und Ergebnissen übernimmt Dorobet keine Haftung. Dorobet nimmt für seine Leistung die Dienste Dritter in Anspruch, die Dorobet gegenüber vertraglich ebenfalls jegliche Haftung ausgeschlossen haben. Somit bestehen in keinem Fall Ersatzansprüche wegen fehlerhafter, verzögerter, manipulierter oder missbräuchlicher Datenübertragung im Internet oder anderweitiger Übermittlungsfehler von Daten und Ergebnissen. 9. Der Wettkunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Wettabschlüsse mit Dorobet gemacht werden, gespeichert und im Rahmen des normalen Wettbetriebes verarbeitet werden. Dorobet behandelt alle erfassten Daten gemäss den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen. Der Wettkunde erklärt sich damit einverstanden, daß personenbezogene Daten jederzeit von Dorobet kontrolliert werden können, gegebenenfalls in Form einer Überprüfung des Personal - oder Reisepasses, oder der Geburtsurkunde, wenn dies vom Lotteries and Gaming Authority (LGA) verlangt wird. 10. Bei Betrug oder Betrugsversuch insbesondere bei der Wettabgabe erfolgt der sofortige Ausschluss des Wettkunden, sowie Meldung und Weitergabe der Daten an Lotteries and Gaming Authority (LGA).

3 II. Kontoeröffnung/Konto 1. Der Wettkunde erklärt mit der Eröffnung seines Wettkontos/Einlegerkontos, dass er: a. mindestens 18 Jahre alt ist. Im Zweifelsfall ist Dorobet berechtigt eine Ausweisleistung zu verlangen. b. vom Ausgang des der jeweiligen Wette zugrunde liegenden Ereignisses vor Vertragsabschluß keine Kenntnis zu haben. c. die Mittel, mit denen er seinen Wetteinsatz bestreitet, aus keiner gesetzlich unerlaubten Handlung stammen und ihm zu seiner freien Verfügung stehen. d. in Übereinstimmung mit den auf ihn anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen handelt, in dem er seinen Wohnsitz hat. Dorobet übernimmt keine Haftung für die Missachtung des Wettkunden gegenüber gesetzlichen Bestimmungen seines Wohnsitzes. e. weiss, dass mit der Nutzung des Angebots Geld verloren werden kann und er für diesen Verlust die Verantwortung trägt. f. Kenntnis genommen hat von den Informationen zum Thema Spielsuchtgefahr bei Wetten. Er erklärt, dass keine Sperre noch Selbstsperre bei anderen privaten oder staatlichen Glückspiel- oder Wettunternehmen vorliegt. g. die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat, diese anerkennt. Sollte ein Konto eröffnet oder geführt werden, das gegen die in 2 Absatz 2.1 aufgestellten Bedingungen verstösst, kann Dorobet oder eine gesetzliche Institution Maltas Gelder dieses Kontos konfiszieren.sollte ein Konto eröffnet oder geführt werden, das gegen die in 2 Absatz 2.1 aufgestellten Bedingungen verstösst, kann Dorobet oder eine gesetzliche Institution Maltas Gelder dieses Kontos konfiszieren. 2. Um Wetten zu plazieren, muss der Kunde ein Wettkonto eröffnen. Der Antrag zur Eröffnung muss auf der Dorobet Webseite gemacht werden. Der Kunde wählt auf der Startseite den Link "Neuanmeldung", der ihn zur Registrierungsseite bringt. Sämtliche vorgeschriebenen Angaben müssen eingegeben werden und die allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen gelesen werden, bevor die Angaben weitergeleitet werden können. Der Kunde sollte zum Verständnis der Datenverarbeitung auch die Datenschutzrichtlinien auf der Webseite lesen. Nach Akzeptanz der Registrierung werden die persönlichen Daten des Kunden übersichtlich zusammengefasst und die Registrierung per separater bestätigt.

4 3. Der Wettkunde ist verantwortlich dafür, dass sein Benutzername und sein Passwort geheim bleiben. Dorobet übernimmt keine Haftung für Wetten, die von Dritten abgeschlossen worden sind, denen diese Daten bekannt geworden sind. 4. Jeder Wettkunde darf nur ein Wettkonto eröffnen. Dieses Wettkonto sowie die auf dem Wettkonto befindlichen Gelder dürfen nicht auf ein anderes Konto eines anderen Wettkunden übertragen und transferiert werden. Das Wettkonto kann nicht vom Wettkunden an dritte Stelle verkauft werden, sondern ist ausschließlich auf den Wettkunden am Tag der Registrierung bezogen. 5. Mehrere Personen dürfen kein gemeinsames Wettkonto eröffnen. Bei Spielgemeinschaften ist dasjenige Mitglied, welches das Wettkonto eröffnet hat, Vertragspartner von Dorobet. Dorobet behält sich das Recht vor, im Zweifelsfall einen Identitätsnachweis zu verlangen. 6. Es liegt im Verantwortungsbereich des Wettkunden, jede Summe, die fälschlicherweise seinem Konto gutgeschrieben wird, sofort zu melden. Alle Gewinne, die aus einem Irrtum erwachsen, sind ungültig, egal unter welchen Umständen sie zustande gekommen sind. 7. Die auf dem Wettkonto befindlichen Gelder sind unverzinst. 8. Dorobet ist laut Geldwäschegesetz dazu verpflichtet Transaktionen zu überprüfen. 9. Kundenkonten gelten als inaktiv, wenn über einen Zeitraum von 30 Monaten keinerlei Aktivität verzeichnet wird. Nach Ablauf dieser Frist wendet sich Dorobet an die vom Kunden genannte Kontaktanschrift bzw. an die Lotteries and Gaming Authority in Malta. Sollten etwaige Guthaben nicht an den Konto-Inhaber transferiert werden können, werden sie der Aufsichtsbehörde, der Lotteries und Gaming Authority, übergeben. III. Kontoeinzahlung 1. Dorobet bietet Wetten ausschliesslich in EUR an. Einzahlungen können per Banküberweisung auf das nachstehend angegebene Dorobet Konto erfolgen. Bank of Valletta p.l.c. Konto Nr Iban: MT63VALL BIC Code: VALLMTMT oder per elektronischer Kreditkarten-Transaktion über die website. Die Anweisung per Kreditkarte erfolgt sofort, nach Eingabe der Kreditkartennummer und des Gültigkeitsdatums der Kreditkarte. Dorobet akzeptiert: VisaCard, Master/Eurocard Durch die Verschlüsselung der Transaktionen auf den entsprechenden Seiten per

5 SSL ist der Wettkunde vor Zugriffen Dritter geschützt. Dorobet übernimmt alle Übertragungskosten, die bei Transaktionen mit Kreditkarten anfallen. 2. Bei Banküberweisungen beträgt der Mindesteinzahlungsbetrag 10 EUR. Für Zahlungen per Kreditkarte gilt kein Mindestbetrag. 3. Rückbuchungen, Stornogebühren, Rücklastschriften und ähnliche Kosten, die bei fehlerhafter Geldeinzahlung anfallen, gehen zu Lasten des Wettkunden. 4. Sofern sich der Wettkunde zur elektronischen Zahlung entscheidet, schließt er bei ordnungsgemäßer Ausführung des Vermittlungsauftrages jeglichen Widerruf oder Ähnliches aus. Ansonsten gelten die international anerkannten Bestimmungen und Gesetze für den elektronischen Zahlungsverkehr. 5. Bei Einzahlung per Banküberweisung akzeptiert der Wettkunde die üblichen 2-3 Tage Bearbeitungszeit, bis das Geld auf seinem Wettkonto gutgeschrieben wird. Der Wettkunde wird auf Wunsch per Telefon oder verständigt, sobald die Überweisung bei Dorobet gutgeschrieben wurde. Bank- und Überweisungsgebühren sind grundsätzlich vom Auftraggeber zu tragen. Für Einzahlungen übernimmt demnach der Kunde alle Bank- und Überweisungsgebühren. 6. Einzahlungen auf Kundenkonten sollten nur zum Zweck von Wettplatzierungen getätigt werden. IV. Kontoauszahlungen 1. Der Kunde kann sich jederzeit ein bestehendes Guthaben bzw. einen Teil davon, von seinem Wettkonto auszahlen lassen; vorausgesetzt, dass alle Zahlungen bestätigt worden sind. Den Auszahlungswunsch teilt der Wettkunde Dorobet telefonisch, per oder über die Website mit. Für Auszahlungen gelten keine Mindestbeträge. Auszahlungen eines übersteigenden Betrages in Höhe von 2.330,- - (i.w. zweitausenddreihundertdreißig) werden nur mit Vorlage einer Ausweiskopie überwiesen. 2. Auszahlungen erfolgen ausschliesslich durch Überweisung auf ein vom Wettkunden benanntes Bankkonto, das ihn als Inhaber ausweist. Auf dieses Bankkonto werden die Auszahlungen auf Wunsch des Kunden transferiert. Der Kunde muß Änderungen einer einmal registrierten Bankverbindung schriftlich begründet bei Dorobet einreichen. Dorobet behält sich bei Unsicherheiten das Recht vor, die Auszahlung nur gegen Vorlage eines gültigen Passes oder eines vergleichbaren Ausweisdokuments anzuweisen. Bank- und Überweisungsgebühren für die Auszahlung durch Banküberweisung werden vom Auftraggeber, in diesem Falle Dorobet, getragen. 3. Für missbräuchliche Verwendung eines Wettkontos bei Angabe des Benutzernamens und des Passwortes durch unbefugte Personen übernimmt Dorobet keinerlei Haftung. Der Wettkunde ist für die Geheimhaltung seines Benutzernamens und Passwortes selber verantwortlich; sämtliche

6 Kontobewegungen sowie Ein- und Auszahlungen werden ausschliesslich unter Eingabe des Kundennamens, des Benutzernamens und/oder der -adresse auf dem Kundenkonto registriert. 4. Reklamationen betreffend Auszahlungen sind binnen 30 Tagen nach der Überweisung geltend zu machen. 5. Bei erstmaligen Einzahlungen per Kreditkarte können Auszahlungen erst 120 Tage nach der Einzahlung erfolgen. Bei Einzahlungen per Kreditkartentransaktion behält sich Dorobet grundsätzlich das Recht vor, Auszahlungen bis zur endgültigen Überprüfung der Kreditkarte seitens der Bank, die die Kreditkarte ausgestellt hat, zurückzubehalten. 6. Auszahlungen nach Einzahlungen, die nicht für Wettvorgänge benutzt wurden, können erst nach 120 Tagen erfolgen. Von Dorobet angebotene Bonusausschüttungen werden besonders reglementiert und jeweils auf der Internetseite bekannt gegeben. V. Wettabgabe 1. Mit jedem Abschluss einer Wette erkennt der Wettkunde die Gültigkeit und Anwendbarkeit der vorliegenden Wettbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung an. Ein einseitiges Rücktrittsrecht des Wettkunden nach Abschluss des Wettvertrages ist ausgeschlossen. 2. Ein Wettabschluss wird grundsätzlich nur akzeptiert, wenn der Wetteinsatz auf dem Wettkonto des Wettkunden als Guthaben zur Verfügung steht. Weist das Wettkonto keine vollständige Deckung auf, so werden eingehende Wetten in der Reihenfolge nur solange entgegengenommen, wie für jede einzelne Wette Deckung vorhanden ist. Sollte eine Wette trotz fehlender Deckung z.b. aufgrund eines technischen Fehlers entgegengenommen werden, wird die Wette für ungültig erklärt. Dorobet macht sich in diesem Fall nicht schadensersatzpflichtig. 3. Wetten müssen online auf der Website oder über einen angeschlossenen Agenten abgeschlossen werden. Wetten dürfen nicht per Post, Fax oder an den Wetthalter geschickt werden. Wetten, die Dorobet auf diese Weise erreichen, sind ungültig, egal, ob sie gewonnen oder verloren hätten. 4. Im Internet ist die Wette ist abgeschlossen, sobald die EDV-Bestätigung via Internet durch Dorobet erfolgt ist. Der Wettkunde ist verpflichtet, vor der Erteilung des Wettauftrages seine Wette in der Auftragsliste auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Stornierungen oder Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Die Wette ist ungültig, wenn infolge von Übermittlungsfehlern nachweislich Datum oder Uhrzeit der Wettabgabe oder notwendige persönliche Daten des Wettkunden fehlen. Der Wetteinsatz wird zurückgezahlt. Wetten, die nach Rennbeginn, Spielbeginn oder Veranstaltungsbeginn angenommen wurden, werden ebenfalls für ungültig erklärt. Die effektive Startzeit, die von der offiziellen Veranstaltungsleitung bekanntgegeben wird, ist für beide Vertragspartner maßgebend. Der Gewinn wird automatisch dem Wettkonto gutgeschrieben. In

7 Einzelfällen kann die Gutschrift von Gewinnen bis zum Erscheinen des offiziellen Veranstaltungsberichts zurückgestellt werden. 5. Der Mindesteinsatz pro Wettabgabe beträgt: EURO 1,00. Bei kombinierten Wetten ist der Mindestgrundeinsatz pro Kombination: EURO 0, Bei allen Wetten sind hinsichtlich ihres Inhaltes die Aufzeichnungen von Dorobet allein maßgebend. Dorobet muss auf Wunsch diese Aufzeichnungen vorlegen. Eine Berichtigung des Wettkontos ist nur dann zulässig, wenn es sich um die Behebung eines offensichtlichen Irrtums bzw. eines offensichtlichen Schreib- und Rechenfehlers handelt. 7. Maßgebend für das korrekte Ergebnis und Start eines Wettereignisses ist der offizielle schriftliche Rennbericht, Spielbericht oder Veranstaltungsbericht bzw. eine vergleichbare entsprechende Veröffentlichung. Betreibt der Veranstalter einen Totalisator, so ist das veröffentliche Totalisatorergebnis maßgeblich. VI. Kontoinformationen 1. Jeder Wettkunde kann jederzeit Berichterstattung in Form eines Wettkontoauszuges verlangen. Über die Dorobet-Website kann durch Eingabe des Benutzernamens und des Passwortes jegliche Wettbewegung in verschiedenen Zeiträumen dargestellt und ausgedruckt werden. Auf Anfrage sendet Dorobet per Post, Telefax oder oder automatisch in bestimmten Zeiträumen Wettkontoauszüge zu. Reklamationen, gleich welcher Art, müssen bis zu 30 Tagen nach Buchungstag / Wettabgabetag schriftlich an Dorobet gerichtet werden (Dorobet Ltd., The Complaints Officer, Atrium, Paxton Court, Mensija Road, St. Julians STJ 1965, Malta oder per info@dorobet.com. Kundenservice-Telefon ). Andererseits nimmt auch die Aufsichtsbehörde, die Lotteries and Gaming Authority in Malta, Kunden-Beschwerden entgegen (The Lotteries and Gaming Authority. Suite 1, Level 3, TG Complex, Brewery Street, Mriehel, Birkirkara BKR 3000, Malta, Tel /1/3/4, complaints@lga.org.mt). 2. Dorobet bearbeitet Kundenanfragen jedweder Art schnellstmöglich; spätestens jedoch nach Ablauf von 2 Werktagen. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte jeder Wettkunde grundsätzlich alle Transaktionsdaten sowie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschliesslich der Spielregeln, in regelmässigen Abständen ausdrucken und aufbewahren. VII. Wettinformation 1. Alle auf der Dorobet-Website und sonstigen Medien angebotenen Wettinformationen sind ohne Gewähr. Insbesondere Startzeiten und Anfangszeiten können sich ohne Kenntnis von Dorobet ändern oder Dorobet von dritter Seite falsch übermittelt werden.. Bei offensichtlichen Fehlern im Wettangebot (z.b. falsche Spielpaarung, Schreibfehler, offensichtliche Quotenfehler oder fehlerhafte

8 Gewinnberechnungen bzw. Gewinnverbuchung) hat Dorobet das Recht, diese nachträglich richtig zu stellen. Zum Nachweis eines offensichtlichen Quotenfehlers sind die Quoten anderer Sportwettanbieter heranzuziehen. Als offensichtlicher Fehler gelten insbesondere Quotenverwechslungen (z.b. Favorit / Aussenseiter vertauscht) sowie offensichtliche Schreibfehler (z.b. Zahlendreher, verrutschte Kommastelle, etc.). Abweichend hiervon gelten für Livewetten besondere Regelungen (siehe Punkt 9). Es besteht für Dorobet keine Verpflichtung, Besonderheiten wie z.b. neutraler Platz, Veranstaltung (Ligaspiel oder Pokalspiel), etc. auszuweisen. Sollte sich nach Wettvertragsabschluß herausstellen, dass der Inhalt des Wettvertrages - aus welchem Grund auch immer - weder bestimmt noch bestimmbar ist, ist die Wette ungültig und der Wetteinsatz zurück zu bezahlen. Feste Gewinnchancen und Quoten unterliegen dem freien Angebot und der Nachfrage. 2. Auf Wunsch werden Wettkunden Wettinformationen auch per oder Telefax zugesendet. Aufgrund der hohen Aktualität kann ein Zusenden per Post nicht durchgeführt werden. VIII. Allgemeine Wettregelungen 1. In nachstehenden Fällen ist die Wette ungültig bzw. gilt der Wettvertrag nachträglich als einvernehmlich aufgehoben und zwar mit der Rechtsfolge, dass der Wetteinsatz an den Wettkunden zurückzubezahlen ist: a. wenn das Wettereignis nicht wie im Quotenblatt angegeben stattfindet (z.b. vertauschtes Heimrecht, außer die Heimmannschaft übt - aus welchen Gründen auch immer - ihr Heimrecht auf einer fremden Sportanlage aus). b. wenn der Wettabschluss nach dem tatsächlichen Beginn des der Wette zugrunde liegenden Wettereignisses bzw. nicht entsprechend den Wettbestimmungen stattfindet. Dies gilt allerdings nicht für jene Wetten, die aufgrund ihrer Art vom Wetthalter laufend auch noch nach Beginn des Wettereignisses angeboten werden und als solche Wetten gekennzeichnet sind, etwa zum Beispiel Langzeitwetten oder Live-Wetten, die eben auch noch nach Beginn des Wettereignisses abgeschlossen werden können. c. wenn das Wettereignis abgesagt wird und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Termin nachgeholt wird. Ausgenommen sind hiervon die besonderen Regelungen gemäss Punkt 9. d. wenn das Wettereignis abgebrochen wird, ohne dass unmittelbar nach dem Abbruch eine offizielle Wertung erfolgt. Sollte das abgebrochene Wettereignis allerdings innerhalb von 48 Stunden fertig oder neu gespielt werden, behalten die Wetten ihre Gültigkeit Ausgenommen sind hiervon die besonderen Regelungen gemäss Punkt 9. e. wenn der begründete Verdacht auf Manipulation des Wettereignis vorliegt.

9 f. wenn ein Ereignis Unentschieden / Remis endet, obwohl keine Quoten für Unentschieden / Remis angeboten wurde. 2. Für die Bewertung des Wettausgangs gelten insbesondere folgende Regelungen: a. Maßgeblich sind die unmittelbar nach Beendigung des Wettereignisses bekannt gegebenen Ergebnisse. Nachträgliche Änderungen des Klassements (z.b. Entscheidungen "am grünen Tisch") bleiben unberücksichtigt. b. Bei Fußballspielen ist das Ergebnis nach regulärer Spielzeit maßgebend. Etwaige Verlängerungen oder Elfmeterschießen usw. haben daher keinen Einfluss auf den Wettvertrag, außer die Vertragsteile haben davon Abweichendes durch Vermerk in den Aufzeichnungen des Wetthalters vereinbart (z.b. Turniersieger, Wer kommt weiter, incl. Verlängerung, etc.). c. Finden zwei oder mehrere Bewerbe der selben Art (z.b. zwei Riesenslaloms) an einem Ort statt, so gelten alle Wetten, die vor Beginn des ersten Ereignisses abgeschlossen wurden, nur für das erste Ereignis, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. 3. Bei "toten Rennen" (2 oder mehrere gleich platzierte) werden die Auszahlungen entsprechend geteilt (z.b.: Wetteinsatz 100, Quote auf den Sieger: 1,8, ergibt eine Wettauszahlung von 180, bei zwei Siegern beträgt die Auszahlung daher je 90, bei drei Siegern je 60). Nehmen an Wettereignissen lediglich zwei Starter (Mannschaften) teil (z.b. Trainingsduell) und wird keine Unentschieden-Quote angeboten, werden im Falle von "toten Rennen" die Auszahlungen nicht geteilt, sondern der gesamte Einsatz zurückbezahlt. 4. Findet das Wettereignis nach Maßgabe der vorliegenden Allgemeinen Wettbestimmungen statt und tritt ein Teilnehmer oder eine Mannschaft zu diesem Ereignis nicht an, so bleibt der Wettvertrag aufrecht ("play or pay"); dies bedeutet, dass eine auf einen Nichtteilnehmer oder auf eine nicht teilnehmende Mannschaft platzierte Wette als für den Kunden verloren gilt. Ausgenommen sind hiervon die besonderen Regelungen gemäss Punkt Werden mehrere Wettereignisse kombiniert ("Kombinationswette") gilt folgendes: a. werden ein oder mehrere Ereignisse abgesagt, abgebrochen oder finden sie aus sonstigen Gründen nicht statt, ohne dass ein Nachtrag im Sinne des Punktes 8.1.c) erfolgt bzw. ohne dass eine offizielle Wertung im Sinne des Punktes 8.1.d) erfolgt, so wird (werden) diese(s) Wettereignis(se) mit der Quote 1,00 gewertet. Wetten, deren Wettinhalt bereits vor dem Spielabbruch eingetreten sind (Halbzeitwetten, Nächstes Tor, Satzwetten, etc.), werden allerdings gewertet. b. werden alle Wettereignisse abgesagt, abgebrochen oder finden sie aus sonstigen Gründen nicht statt, ohne dass ein Nachtrag im Sinne des Punktes 8.1.c) erfolgt, bzw. ohne, dass eine offizielle Wertung im Sinne des Punktes 8.1.d) erfolgt, dann wird der Wettvertrag rückwirkend aufgehoben und ist der Wetteinsatz zurückzuzahlen.

10 c. erfolgt der Vertragsabschluß erst nach dem Beginn eines oder mehrerer Ereignisse, gilt für diese Ereignisse die Quote 1,0; das gilt nicht für die im Punkt 8.1.b, 2. Satz angeführte Wetten. Erfolgt der Wettabschluss erst nach dem Beginn aller Ereignisse, dann gilt Punkt 8.1.b sinngemäß. 6. Der Höchstgewinn pro Wette beträgt Euro ,-- (Euro fünfundzwanzigtausend). Dieser Betrag gilt auch als höchster Gesamtgewinn bei Systemwetten. Werden von einem Kunden identische Wetten abgegeben, so kann nur der Gesamtgewinn in Höhe von Euro ,-- erzielt werden. Der wöchentliche Höchstgewinn pro Kunde beträgt Euro ,-- (Euro einhunderttausend) und zwar unabhängig von der Anzahl der getätigten Wetten. IX. Besondere Regelungen für einzelne Sportarten und andere Angebote 1. American Football a. Entscheidend für die Bewertung einer Wette ist das offizielle Endergebnis nach der regulären Spielzeit einschliesslich möglicher Verlängerung (Overtime) b. Wird ein Spiel abgebrochen, behalten die Wetten die sich auf den Spielausgang beziehen, nur dann ihre Gültigkeit, sofern die NFL ein offizielles Resultat bekannt gegeben hat oder der Abbruch nach der 55. Spielminute erfolgte. c. Wenn der ursprüngliche Austragungsort des Spiels verlegt wird, behalten die Wetten ihre Gültigkeit, wenn der neue Austragungsort nicht die Heimspielstätte der ursprünglichen Auswärtsmannschaft ist. 2. Baseball a. Wird ein Spiel verschoben, werden alle Wetten mit der Quote 1,0 gewertet, wenn sie nicht innerhalb von 12 Stunden nach der ursprünglichen Anfangszeit begonnen werden. b. Wird ein Spiel abgebrochen, werden alle Wetten, die sich auf den Spielausgang beziehen mit der Quote 1,0 gewertet, sofern nicht mindestens 5 Durchgänge (Innings) gespielt wurden (4 ½, wenn das Heimteam führt). Geht ein Spiel (einschließlich etwaiger Extra-Innings) über fünf Innings hinaus und wird dann abgebrochen, unterbrochen oder verschoben, wird der Sieger aufgrund des Spielstands nach dem zuletzt gespielten Inning erklärt (außer, wenn die Heimmannschaft in der zweiten Hälfte der Innings, in dem das Spiel abgebrochen wird, gleichzieht oder in Führung geht - Runs werden gezählt). Für Run-Wetten gilt das Spiel nach 9 Innings als abgeschlossen (8,5 Innings, wenn die Heimmannschaft gewinnt). c. Bei allen auf den Spielausgang bezogenen Wetten zählen auch "Extra- Innings", sofern im Wettprogramm keine andere Regelung ausgewiesen ist. 3. Basketball a. Entscheidend für die Bewertung einer Wette ist das offizielle Endergebnis nach der regulären Spielzeit einschliesslich möglicher Verlängerung. b. Wenn der ursprüngliche Austragungsort des Spiels verlegt wird, behalten die Wetten ihre Gültigkeit, wenn der neue Austragungsort nicht die Heimspielstätte der ursprünglichen Auswärtsmannschaft ist.

11 4. Boxen a. Der Kampf wird als in der vorherigen Runde beendet betrachtet, wenn ein Boxer dem Aufruf der Glocke nicht folgt. b. Alle Wetten werden durch die Entscheidung der Kampfrichter entschieden, einschließlich Punkte, technisches KO, KO und Disqualifikation. Spätere Protestentscheidungen sowie Disqualifikationen werden nicht berücksichtigt. 5. Darts Wenn ein Wettkampf begonnen hat, jedoch nicht zu Ende gespielt wird, wird derjenige Spieler zum Sieger erklärt, der in die nächste Runde kommt. 6. Eishockey a. Entscheidend für die Bewertung einer Wette ist das offizielle Ergebnis des Ereignisses nach der regulären Spielzeit (ohne Verlängerung, etc.). b. Wenn der ursprüngliche Austragungsort des Spiels verlegt wird, behalten die Wetten ihre Gültigkeit, wenn der neue Austragungsort nicht die Heimspielstätte der ursprünglichen Auswärtsmannschaft ist. 7. Fußball a. Für die Bewertung des Ereignisses ist das Ergebnis nach Ablauf der regulären Spielzeit inkl. Nachspielzeit (ohne mögliche Verlängerung oder Elfmeterschießen) entscheidend. b. Sollte es Zweifel an einem Ergebnis geben, wird die zuständige Fußballbehörde (Landesverband, DFB, Bundesliga, UEFA oder FIFA) zu Rate gezogen. c. Wenn der ursprüngliche Austragungsort des Spiels verlegt wird, behalten die Wetten ihre Gültigkeit, wenn der neue Austragungsort nicht die Heimspielstätte der ursprünglichen Auswärtsmannschaft ist. 8. Handball Wenn der ursprüngliche Austragungsort des Spiels verlegt wird, behalten die Wetten ihre Gültigkeit, wenn der neue Austragungsort nicht die Heimspielstätte der ursprünglichen Auswärtsmannschaft ist. 9. Motorsport a. Entscheidend für die Bewertung einer Wette sind die Platzierungen bei der Siegerehrung. Nachträgliche Disqualifikationen wirken sich nicht auf das Wettergebnis aus. Findet keine Siegerehrung statt, gilt das Ergebnis das offiziell von der Rennleitung bekannt gegeben wird. b. Für Wetten auf die "Konstrukteurswertung" und die "Fahrerwertung" wird das Wettergebnis anhand der Punktzahl bestimmt, die direkt nach dem letzten Rennen der Saison ermittelt wird. Nach diesem Zeitpunkt geänderte Entscheidungen haben keinen Einfluss auf das Ergebnis. 10. Radrennsport Entscheidend für die Bewertung einer Wette sind die Platzierungen bei der Siegerehrung. Nachträgliche Disqualifikationen wirken sich nicht auf das

12 Wettergebnis aus. Findet keine Siegerehrung statt, gilt das Ergebnis, das offiziell bekannt gegeben wird. 11. Tennis Gibt ein(e) Spieler(in) auf, bevor der 1. Satz komplett fertig gespielt wird, so wird das Spiel als abgesagt bewertet. 12. Wintersport a. Entscheidend für die Bewertung einer Wette sind die Platzierungen bei der Siegerehrung. Nachträgliche Disqualifikationen wirken sich nicht auf das Wettergebnis aus. Findet keine Siegerehrung statt, gilt das Ergebnis, das offiziell bekannt gegeben wird. b. Wird ein Wettbewerb verschoben oder abgebrochen, behalten platzierte Wetten nur dann ihre Gültigkeit, wenn diese innerhalb von 48 Stunden nachgeholt oder beendet wurden, oder innerhalb dieser Zeit ein offizielles Ergebnis von der FIS/IBU bekannt gegeben wurde. 13. Andere Sportarten Wetten werden auf Grundlage des offiziellen, von der Regelbehörde der betreffenden Sportart erklärten Resultats entschieden. 14. US Sports Für alle Programmansetzungen gilt: Das an erster Stelle genannte Team ist immer die Heimmannschaft, an zweiter Stelle folgt die Auswärtsmannschaft. 15. Head to Heads (Wer vor Wem) a. Platzierte Wetten werden mit der Quote 1,0 gewertet, wenn mindestens einer der beiden Teilnehmer nicht startet. b. Erzielen beide Teilnehmer die gleiche Zeit, die gleiche Anzahl an Punkten oder die gleiche Platzierung im Klassement so wird das Duell unentschieden gewertet. Gleiches gilt auch für einen vorzeitigen Ausfall beider Teilnehmer im Wettbewerb. Sollte bei diesem Duell kein Unentschieden angeboten sein, wird das Duell als abgesagt bewertet. c. Qualifiziert sich ein Teilnehmer im Verlaufe eines Wettkampfes nicht für den nächsten Durchgang (z.b. Skispringen, Ski Alpin), gilt er als ausgefallen. 16. LIVE Wetten a. Live-Wetten sind durch den Zusatz "Live" als solche gekennzeichnet. Diese Wetten sind explizit auch nach Beginn der Veranstaltung zum Wetten geöffnet. Die Quoten werden ständig dem aktuellen Spielverlauf angepasst. Die Wetten werden nach Ende der Wettaussage bewertet. b. Live - Wetten können wegen der hohen Aktualität nicht storniert werden. c. Wurden gravierende Veränderungen des Spielverlaufs (z.b. Elfmeterentscheidung, rote Karte etc.) aufgrund von verzögerter Datenübertragung, zeitversetzter TV-Berichterstattung oder aus sonstigem Grund nicht in der Quotierung berücksichtigt, werden Wetten die nach dem

13 Eintritt des Ereignisses (z.b. Elfmeterentscheidung, rote Karte etc.) abgegeben wurden, zurückbezahlt bzw. mit der Quote 1,00 bewertet. d. Sollte bei der Wette "Anstoss" nicht zu ermitteln sein, welche Mannschaft den Anstoss hatte (z.b. TV-Bilder lagen nicht vor), so werden die Einsätze zurückbezahlt bzw. mit der Quote 1,00. e. Sollten offensichtliche Fehler im Wettangebot (z.b. falscher Torstand, Quotenfehler, Schreibfehler, Fehler in der Gewinnberechnung, falscher Halbzeit - bzw. Zwischenstand auf dem Wettschein, etc.) ausgewiesen sein, wird der Wetteinsatz zurückbezahlt bzw. mit der Quote 1,00 bewertet. f. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, werden zurückbezahlt bzw. mit einer Quote von 1,00 bewertet. g. Live-Wetten gelten immer für die reguläre Spielzeit inklusive Nachspielzeit, exklusiver Verlängerung. Ausgenommen sind hiervon die besonderen Regelungen gemäss Punkt 9. Diese Wettbestimmungen sowie die neue Adresse gelten ab dem (Version 1.4.) Alle vorherigen Versionen verlieren ihre Gültigkeit.

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