2. Einheit: Die Freiheitsstrafe
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- Sylvia Lang
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1 2. Einheit: Die Freiheitsstrafe I. Grundlagen 1. Einschlägige Bestimmungen / Entscheidender Strafrahmen 18 StGB 5 JGG Strafrahmen bei Taten zu unterschiedlichen entscheidenden Alterszeitpunkten 36 StGB / 19 JGG Anwendung des 28 StGB Anwendung des 29 StGB 2. Außerordentliche Strafmilderung und Verschärfung des Strafrahmens 41 und 41a StGB Voraussetzungen Grenzen 39 und 313 StGB Anwendungsbereich Gleiche schädliche Neigung Sonstige Voraussetzungen Dogmatische Einordnung Abgrenzung zu 278c StGB 3. Umwandlung einer Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe ( 37 StGB) Anwendungsbereich Zwei relevante Grenzen Sonstige Voraussetzungen Originäre Bemessung 4. Zusatzstrafe Anwendungsbereich Zwei relevante Grenzen Bemessungsfrage Widerrufsmöglichkeit 1
2 II. Bedingte Strafnachsicht bedingte Entlassung 1. Bedingte Strafnachsicht ( 43 StGB) Bedeutung Voraussetzungen Begleitende Maßnahmen Probezeiten Weisungen Bewährungshilfe Widerruf Grundlagen Prozessuale Regeln 40 SMG 2. Teilbedingte Strafnachsicht 43a StGB Einzelfälle und zu beachtende Grenzen Begleitende Maßnahmen wie bei der bedingten Strafnachsicht Widerruf wie bei der bedingten Strafnachsicht 3. Bedingte Entlassung 46 StGB ( 17 JGG) Voraussetzungen und Einzelfälle Begleitende Maßnahmen Probezeiten Weisungen Bewährungshilfe Widerruf Grundlagen Prozessuale Regeln 2
3 III. Einzelfragen 1. Anrechnung der Vorhaft 38 StGB Prozessuale Überlegungen 2. Nachträgliche Strafmilderung 31a StGB Prozessuale Überlegungen 3. Vollzug der Strafhaft und ihr Aufschub Strafantritt Aufschub: Fälle Umfang 4. Haftentschädigung Erfasste Fälle Verfahren 3
4 IV. Fragen und Fälle zum Abschluss: 1. B wird wegen falscher Beweisaussage zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 10 verurteilt. Geht das? Kann die Geldstrafe auch nach Rechtskraft des Urteils noch verändert werden? 2. Kann in einem Verfahren wegen 86 Abs 1 / Abs 2 StGB auch eine Geldstrafe verhängt werden? 3. B wird zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt (Grund: Einbruchsdiebstahl). 1 Jahr davon wird ihm bedingt nachgesehen. Ihm ist die Strafe zu streng, was tun Sie als Verteidiger? 4. C wird wegen 147 Abs 2 StGB zu 2½ Jahren FS verurteilt. Kurz darauf wird eine vorsätzliche Körperverletzung aufgedeckt, die C schon vor der Verurteilung begangen hat. Was haben Sie als Richter zu beachten? 5. Der 20jährige C wird wegen schweren Raubes mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Ihm ist die Strafe zu hoch. Was raten Sie ihm als sein Verteidiger? 6. C wird wegen schweren Diebstahls zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Innerhalb der Probezeit für diese Strafe begeht er einen einfachen Diebstahl. Was hat das Gericht im Verfahren wegen dieses Diebstahls zu beachten? 7. D hat einen Diebstahl gemäß 128/2 StGB begangen. Auf ihn treffen sowohl die Voraussetzungen des 39 als auch des 313 StGB zu. Wie hoch kann die Strafe bemessen werden? 8. Urteil wegen eines Einbruchdiebstahls. Das Gericht hält eine einjährige FS für schuldangemessen, möchte dies in eine Geldstrafe umwandeln. Geht das? 9. D wird wegen mehrerer Delikte vom Schöffengericht verurteilt. Es verhängt eine Strafe von drei Jahren, wovon es 18 Monate bedingt nachsieht, 18 Monate unbedingt verhängt. Sie sind Verteidiger des D. Was tun Sie? Die U-Haft wurde nicht angerechnet was tun Sie? 10. E wird wegen 142 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt. Einige Zeit später stellt sich heraus, dass er vor dem Raub einen Arbeitskollegen erpresst hat. Was ist bei der Strafzumessung zu beachten? 11. C wird wegen 3g VerbotsG zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren rechtskräftig verurteilt. Später stellt sich heraus, dass er schon vorher in einem Medium auf ein Strafverfahren verbotenerweise ( 23 MedienG) Einfluss genommen hat. Was ist bei der Strafzumessung zu beachten? 12. C begeht einen Diebstahl von Sachen im Wert von 2.500,-- und eine Veruntreuung im Wert von 2.800,--. Wie hoch ist der Strafrahmen? 13. A wird verurteilt wegen schweren Diebstahls (128/1/4 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr, bedingt auf 3 Jahre. In der Probezeit begeht A einen Einbruchsdiebstahl. Die Hauptverhandlung wegen 129 StGB findet genau 3 Jahre und 2 Tage nach dem ersten Urteil statt. Kann die bedingte Nachsicht widerrufen werden? 4
5 14. B wird wegen mehrerer kleiner Diebstähle zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Monat (Probezeit: 3 Jahre) verurteilt. Ein Jahr später begeht B einen wertqualifizierten Diebstahl ( 128 Abs 1 Z 4 StGB) und wird zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die erste Probezeit wird auf 5 Jahre verlängert. Ein Jahr später begeht B einen Einbruchsdiebstahl. Im Zuge der Ermittlungen befindet er sich zwei Monate in Untersuchungshaft. Er wird zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt, die Strafnachsichten werden widerrufen. Nach 8 Monaten wird er bedingt entlassen (Probezeit: 2 Jahre). Kurz nach Ablauf der Probezeit begeht B erneut einen Einbruch: U Haft ein Monat, 1 Jahr Freiheitsstrafe. Nach 7 Monaten wird er bedingt entlassen und begeht kurz darauf eine Erpressung. Was ist bei der Strafzumessung zu beachten? V. Modulprüfungen: 1. Der für die Führung der Kassa eigenverantwortlich zuständige Kellner K benötigt dringend EUR, um seine Schulden bezahlen zu können. Als die Situation zu drängend wird, nimmt er das Geld einfach aus der Kassa des Lokals. Da der Lokaleigentümer aber just in der Woche darauf eine Überprüfung vornimmt, fliegt K auf und wird sofort wegen des Straftatverdachts angezeigt. Im weiteren Verfahren wird bekannt, dass K vor kurzem wegen eines Diebstahls zu einer bedingten Strafe und außerdem vor sieben Jahren wegen einer Betrügerei zu einer kurzen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Wegen des Vorfalls bezüglich des Griffs in die Kassa des Lokals verurteilt ihn das zuständige Gericht schließlich wegen des relevanten Vermögensdeliktes begangen im Rückfall zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten. Aufgaben: Nach welchem Delikt hat sich K strafbar gemacht? Könnte sich K gegen das Urteil wehren? Bejahendenfalls, wie und mit welcher Begründung? 2. V wird wegen Amtsmissbrauchs ( 302 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Fragen: Muss er die gesamten vier Jahre im Gefängnis verbringen? Welche Möglichkeiten gibt es, dass er vor Ablauf dieser Strafzeit aus der Justizanstalt freikommt? Wann frühestens? Angenommen, der korrupter Beamter wird wegen Amtsmissbrauchs ( 302 StGB) zu 15 Monaten Freiheitsstrafe, davon 10 Monate bedingt, verurteilt. Angenommen, der Beamte tritt die Haft am an. Wann kann er frühestens bedingt entlassen werden? 3. Welche Möglichkeiten hat der Richter abgesehen von einer Diversion, von einer Strafe abzusehen oder bei der Festsetzung der Strafe von den im Besonderen Teil bei den einzelnen Delikten gesetzlich vorgesehenen Strafdrohungen abzuweichen? Nennen Sie die Möglichkeiten, beschreiben Sie sie kurz und geben Sie jeweils die wichtigsten Voraussetzungen an. 5
6 4. G hat eine Haushaltsversicherung und möchte unter Vorspiegelung eines Diebstahls den Schadensbetrag von der Versicherung erschleichen. Er geht zur Polizei und meldet einen Einbruch in seine Wohnung, der tatsächlich nicht stattgefunden hat; gestohlen worden sei ein Betrag von 6.300,-. Mit der polizeilichen Bestätigung dieser Diebstahlsmeldung will er bei seiner Versicherung die Auszahlung des Ersatzbetrags begehren. Auf dem Weg zum Postamt wird G von einem Auto angefahren. Er kommt nicht mehr dazu, die bereits unterfertigte Meldung abzugeben; dafür kommt, weil ihm der Brief aus dem noch offenen Umschlag fällt und ein Spitalsmitarbeiter fürsorglich bei der Versicherung Nachfrage hält, der wahre Sachverhalt heraus. Während des Strafverfahrens ergibt sich, dass G nach dieser Tat auch Spendengelder, die er für eine wohltätige Organisation gesammelt hat, rechtswidrig für sich behalten hat (Schaden rund 1.700,-). Dieses Verfahren ist bereits rechtskräftig abgeschlossen; allerdings war zum Zeitpunkt dieses Verfahrens der nunmehr herausgekommene Sachverhalt nicht bekannt. Aufgaben: Prüfen Sie die Strafbarkeit des G! Ist der Umstand des abgeschlossenen Verfahrens wegen des Spenden-Sachverhalts in irgendeiner Weise für die rechtliche Beurteilung des Versicherungssachverhalts bedeutsam? 6
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