Erdverkabelung bei Stromtrassen - Status quo, rechtliche Grundlagen, Sachverständigenaufgaben

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1 Jahrestagung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Landwirtschaftskammer NRW 07. März 2017 Stadthalle Werl Erdverkabelung bei Stromtrassen - Status quo, rechtliche Grundlagen, Sachverständigenaufgaben Referent: Nico Wolbring Dipl.-Ing. (FH) von der Landwirtschaftkammer Nordrhein-Westfalen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Borkener Str Borken

2 Der GutachterRing Schleswig-Holstein Axel Schulze Mecklenburg-Vorpommern Frank Rixen Nordrhein-Westfalen Dr. Rüdiger Heidrich Nordrhein-Westfalen Nico Wolbring Niedersachsen Gütter & Kollegen Dr. Kornelius Gütter, Karsten Beck und Sebastian Krebs Baden-Württemberg Dr. Martin Rometsch F. 2

3 Satus quo der rechtliche Rahmen - Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG) 2 à Erdverkabelung auf Teilabschnitten - Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Grundlage für Szenariorahmen, Netzentwicklungsplan, Bundesbedarfsplan - Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) - Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) 3 & 4 à Erdkabelvorrang - Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) F. 3

4 Satus quo der rechtliche Rahmen Quelle: Bundesnetzagentur F. 4

5 Satus quo der rechtliche Rahmen Quelle: Bundesnetzagentur, Übertragungsnetzbetreiber F. 5

6 Satus quo der rechtliche Rahmen Quelle: Bundesnetzagentur F. 6

7 Satus quo der rechtliche Rahmen Quelle: Bundesnetzagentur F. 7

8 Satus quo die Technik Quelle: Prof. Dr.-Ing. habil. Lutz Hofmann F. 8

9 Satus quo die Technik (HDÜ) Foto: Wolbring F. 9

10 Satus quo die Technik (HDÜ) Foto: Wolbring F. 10

11 Satus quo die Technik Quelle: Prof. Dr.-Ing. habil. Lutz Hofmann F. 11

12 Satus quo die Technik (HGÜ) Foto: F. 12

13 Satus quo die Technik (HDÜ - HGÜ) Quelle: Bundesnetzagentur F. 13

14 Satus quo die Technik (HDÜ - HGÜ) Quelle: Rathke, Mohrmann, Hofmann: Ökologische Auswirkungen von 380-kV-Erdleitungen und HGU -Erdleitungen. Abschlussbericht Technik/Ökonomie. Energieforschungszentrum Niedersachsen (EFZN) im Auftrag des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, F. 14

15 Satus quo Raesfeld Quelle: Amprion (verändert) F. 15

16 Satus quo Raesfeld Quelle: tim-online F. 16

17 Satus quo Raesfeld KÜS Löchte Foto: Wolbring F. 17

18 Satus quo Raesfeld Kabeltiefbau in offener Bauweise Quelle: Amprion F. 18

19 Satus quo Raesfeld KÜS Löchte KÜS Diestegge Erdkabel Foto: Wolbring F. 19

20 Satus quo Raesfeld Bodenschutz Quelle: Amprion F. 20

21 Satus quo Raesfeld Bauausführung Bauausführung Fotos: Wolbring F. 21

22 Status quo - Entschädigungen Eigentum / Entschädigung: durch unterirdische Leitung: Eingriff ins Eigentum (Art. 14 GG) mit Eigentumsbeschränkung sog. Teilenteignung Anspruch auf Entschädigung - Rechtsverlust - andere Vermögensnachteile (Folgeschäden) F. 22

23 Status quo - Entschädigungen Rechtsverlust (Grunddienstbarkeit): Höhe der Wertminderung abhängig von: Leitungsart und Leitungsgröße Nutzung des betroffenen Grundstücks Lage und Größe des Schutzstreifens Größe des unbelasteten Ausgangsgrundstücks Verkehrswert des unbelasteten Grundstücks Grad der Nutzungsbeeinträchtigung F. 23

24 Status quo - Entschädigungen Andere Vermögensnachteile (Folgeschäden): Aufwuchsschaden während und nach der Beanspruchung Verlust der Aktivierungsmöglichkeit von Zahlungsansprüchen An-/Durchschneidungsschäden während der Bauphase Umwege während der Bauphase Nutzungsausfall von Arbeitsstreifen und unwirtschaftlichen Restflächen Wegfall / Beeinträchtigung der Weidehaltung Beeinträchtigung der Beregnung Wirtschaftserschwernisse durch oberirdische Anlagen F. 24

25 Status quo - Entschädigungen - Rahmenregelung Raesfeld F. 25

26 Status quo - Entschädigungen - Rahmenregelung Raesfeld Entschädigung für Erdkabeltrasse (Länge 300 m) Eigentümer Bewirtschafter Dienstbarkeitsentschädigung (Bodenwert 7,50 /m 2 ) Arbeitsstreifen (41,5 m) m 2 x 0,75 /m 2 = Techn. Schutzstreifen (22,6 m) m 2 x 2,25 /m 2 = Beschleunigungszuschlag 20,00 /lfm = 6000 Zuschlag Pilotcharakter m 2 x 1,00 /m 2 = Aufwandsentschädigung Aufwuchsschäden / DB-Verluste einschl. Prämie Baujahr m 2 x 0,18 /m 2 = 2241 Rekultivierung (2 Jahre) m 2 x 0,36 /m 2 = 2441 Durchschneidung (3 Jahre) Folgejahre (50%, 30%, 20%) m 2 x 0,18 /m 2 = 1220 Summe Quelle: DLG-Mitteilungen 9/2015 F. 26

27 Einsatz landwirtschaftlicher Sachverständiger Öffentlichkeit Eigentümer Monitoringgruppe Maßnahmenträger Baufirmen Politik Landwirt Bodenschutzkonzept/ Rekultivierung Planer Bodenkundliche Baubegleitung Vermesser Umweltschutz/ Artenschutz F. 27

28 Einsatz landw. Sachverständiger vor der Baumaßnahme Unterstützung der Betroffenen bei Einsprüchen Prüfung Existenzgefährdung Beweissicherung / Zustandserhebung Begleitung von Verhandlungen - Ermittlung von Verkehrswerten F. 28

29 Einsatz landw. Sachverständiger während der Baumaßnahme Bodenkundliche Bodenbegleitung (BBB) Erstellen von Schulungsunterlagen und Merkblättern Dokumentation des Ausgangs- und Endzustandes Führen eines Bautagebuchs und von Protokollen Regelmäßige Baustellenbegehung Überwachung der Einhaltung von Handlungsanweisungen Kommunikation mit Flächenbewirtschaftern und Baulastträgern Durchführen von bodenphysikalischen/ bodenkundlichen Feld- und Laboruntersuchungen F. 29

30 Einsatz landw. Sachverständiger während/nach der Baumaßnahme Ermittlung von Flur- und Aufwuchsschäden Ermittlung von Bewirtschaftungserschwernissen Abschätzung von Folgeschäden Begleitung von Rekultivierungsmaßnahmen F. 30

31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 6. HLBS-Leitungsbausymposium bis in Kassel F. 31

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