position Stellungnahme des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG)
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- Monika Lehmann
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1 position Stellungnahme des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen DGB Bezirk Niedersachsen Bremen Sachsen-Anhalt I Mai 2018
2 Impressum Herausgeber: DGB Bezirk Niedersachsen Bremen Sachsen-Anhalt Otto-Brenner-Straße Hannover verantwortlich: Lea Arnold Stand: Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes: IG Bauen-Agrar-Umwelt IG Bergbau, Chemie, Energie EVG - Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft IG Metall Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Gewerkschaft der Polizei ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft 3
3 Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften nehmen Stellung zum Entwurf zur Änderung des niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG). Eine Novellierung des KiTaG ist seit Jahren angekündigt und der DGB begrüßt, dass sich der Landtag mit dem Gesetz beschäftigt. Der Gesetzesentwurf von SPD und CDU fokussiert zwei Änderungen die Verlagerung der Sprachförderung nach 54 a NSchG in die Kita und die Beitragsfreiheit für Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung. Der DGB spricht sich darüber hinaus mit Nachdruck für die Einführung eines KiTa-Qualitätsgesetzes für Niedersachsen aus, weil in dem vorgelegten Gesetzentwurf notwendige Qualitätsaspekte noch nicht ausreichend umgesetzt sind. Die Forschung zu frühkindlicher Bildung belegt eindeutig, dass Investitionen in strukturelle Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung zu einer verbesserten pädagogischen Qualität führen und sich förderlich auf Bildungs- und Entwicklungsverläufe auswirken. In den Kindertageseinrichtungen wird die Grundlage für den weiteren Bildungsweg der Kinder gelegt. Es kommt daher auf eine gute Ausstattung der Einrichtungen an, damit alle Kinder frühzeitig und individuell gefördert werden und soziale Benachteiligungen ausgeglichen werden können. Gute Rahmenbedingungen in den Einrichtungen frühkindlicher Bildung sind Voraussetzungen für Chancengleichheit, Teilhabe und Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder. Sprachförderung in Kitas Dass nun endlich die 2002 begonnene und schon damals kritisierte Maßnahme der Sprachförderung von Kita-Kindern durch Grundschullehrkräfte, zum Teil in den Räumen der Grundschule, beendet wird, ist zu begrüßen. Die regionale Ausgestaltung dieser Maßnahme war wenig erfolgreich und hat häufig zu Abstimmungsschwierigkeiten und Kompetenzauseinandersetzungen der Fachkräfte von Kitas und Grundschulen geführt. Die Maßnahme ist einzuordnen in den Kontext der ersten Pisa-Ergebnisse, auf die durch exkludierende Fördermaßnahmen reagiert wurde. 1 Sowohl diese Maßnahme der Sprachförderung der Vorschulkinder durch Grundschullehrkräfte, als auch die vom Land geförderten Maßnahmen in den Kitas, welche als gezielte, systematische Sprachförderung dieser Kinder (a.a.o.10) 2 installiert war und die Konzepte Kon-lab und Osnabrücker Materialien favorisierte. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse über den Erfolg dieser Maßnahmen 3 und die Diskussion in der Fachöffentlichkeit führten in 1 Vgl. Behrens, Heine, Windolph, Wolter: "Fit in Deutsch": Zu der Sprachförderung vor der Einschulung, aufgerufen am Nds.LT-Drs. 15/4017 (2007). 3 Gasteiger-Klicpera, Barbara Werner Knapp, Werner & Kucharz, Diemut (2010). Abschlussbericht der Wissenschaftlichen Begleitung des Programms Sag mal was Sprachförderung für Vorschulkinder". aufgerufen am
4 Niedersachsen zu Maßnahmen die alltagsintegrierte Sprachbildung der Kinder in den Kitas zu stärken. 4 Es wurden Landesprogramme 5 und Bundesprogramme (Sprach-Kitas) 6 aufgelegt und realisiert, mit dem Ziel die Fachkräfte der Kitas zu qualifizieren und Sprachbildung auszubauen, um sprachliche Bildung alltagsintegriert, inklusiv und in Kooperation mit den Familien zu ermöglichen. Hierfür mehr finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, begrüßen der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften. Der vorgelegte Gesetzesentwurf bezieht sich jedoch auf die exkludierende Fördersystematik (Diagnostik, gezielte Förderung einzelner Kinder) aus den Anfängen nach Pisa (wie oben nachgezeichnet). Vorgesehen sind nun, neben der ohnehin schon existenten Beobachtung und Dokumentation der Entwicklung der Kinder, gesonderte Sprachstandfeststellungsverfahren und zusätzliche Dokumentationen. Außerdem müssen die Mittel jährlich beantragt werden. Der DGB begrüßt, dass die Erarbeitung und Fortschreibung der Einrichtungskonzeption, erweitert um die Sprachbildung, mehr Verbindlichkeit erlangt. Dies kann, wenn genügend Zeitressourcen und fachliche Begleitung zur Verfügung gestellt werden, zur Professionalisierung der Kolleg*innen in den Kitas beitragen. Insgesamt wird deutlich, dass die geplante Maßnahme der Sprachbildung in den Kitas den Bildungsort Kita stärken soll, jedoch dem bereits begonnenen Weg der alltagsintegrierten Sprachbildung widerspricht und mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden ist. Dieser wird in den Einrichtungen zu Mehrbelastungen führen, welche mit den avisierten Mitteln nicht ausgeglichen werden können. Dazu müssten die Mittel verlässlich und auf Dauer ausgezahlt werden und nicht einem Antragsverfahren unterliegen. Dazu müssten Mittel verlässlich und auf Dauer ausgezahlt werden und nicht einem Antragsverfahren unterliegen. Darüber hinaus sind die zur Verfügung gestellten Mittel für Personal bzw. Differenzierungszeiten auf der Grundlage des TV-L EG 8 nicht ausreichend zur Refinanzierung hier ist der TVöD-SuE EG S8 als Berechnungsgrundlage zu nehmen. Hinzu kommt die aktuelle und über die nächsten Jahre anhaltende Situation des Fachkräftemangels. Es wird in den nächsten Jahren von großer Bedeutung sein, den Fachkräften den Rücken freizuhalten von bürokratischen Fleißarbeiten und ihnen die Interaktion und Beziehung mit den Kindern zu ermöglichen. Denn die Beziehung und Interaktion zwischen den pädagogischen Fachkräften und den Kindern sind die Basis für gelingende Entwicklungs- und Bildungsprozesse. Dies gilt insbesondere für Sprachbildungsprozesse. Die beste (Sprachbildungs-)Konzeption nützt nichts, wenn die pädagogischen Fachkräfte keine Zeit mit den Kindern verbringen können und keine Gelegenheit 4 Niedersächsisches Kultusministerium (2011): Sprachbildung und Sprachförderung; _Handreichungen_zum_Orientierungsplan.pdf aufgerufen am Nds. MBl. Nr. 22/ BMFSFJ: Bundesprogramm Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist, aufgerufen am
5 haben mit den Kindern zu sprechen. Hierzu ist insgesamt die Erhöhung des Fachkraft Kind Schlüssels notwendig. Ob die Verlagerung der Sprachförderung in die Kitas allerdings zum Stichtag 1. August 2018 gelingen wird, bezweifelt der DGB angesichts des organisatorischen Aufwandes und der aktuellen Rahmenbedingungen. Immer mehr Aufgaben und gestiegene Anforderungen bei über jahrzehntelang gleichgebliebenen Personal- und Zeitressourcen haben zu einer sehr hohen Belastung der pädagogischen Fachkräfte und einem akuten Fachkräftemangel geführt. Die Umsetzung des Gesetzesentwurfes zum Stichtag 1. August 2018 wird deswegen aus Sicht des DGB zu Lasten der Qualität der Sprachbildung und -förderung und somit insbesondere zu Lasten der Kinder und der Fachkräfte gehen. Um vor diesem Hintergrund sowohl den Umfang wie auch in die Qualität der Sprachbildung und -förderung aller Kinder aller Altersgruppen sicherzustellen, sehen wir dringend folgende Änderungsbedarfe: Schaffung von Übergangsregelungen von bspw. einem Jahr, um ausreichend Zeit für die Umstellung zu haben, Stellen zu schaffen, pädagogische Fachkräfte einzustellen und entsprechende Konzepte und Verfahren zu entwickeln ausreichend gesetzlich vorgesehene Zeit der pädagogischen Fachkräfte für Sprachförderung und -bildung, Dokumentation, Konzeptentwicklung, Elterngespräche etc. im Kita-Alltag der Mehraufwand (Antragsstellung, Sprachstanderhebungsverfahren und individuelle Diagnostik etc.) findet in dem Gesetzesentwurf keine Berücksichtigung. Dieser Mehraufwand muss entsprechend refinanziert werden. ausreichend Qualifizierungsangebote und -möglichkeiten für die pädagogischen Fachkräfte sowie gesetzlich verbindlich geregelte Fachberatung und fachliche Begleitangebote verbindliche finanzielle Mittelzuweisung unabhängig der jährlichen Landesstatistik, um Planungssicherheit zu gewährleisten. der DGB befürwortet nicht die Zuweisung pro Kind, sondern pauschal pro Gruppe, um dem Anspruch an inklusive Bildung gerecht zu werden. nicht beantragte Finanzmittel werden für Sprachförderung im weiteren Sinn genutzt; z.b. für Qualifizierung, Fachberatung und fachliche Begleitung Ausreichend zur Verfügung stehende Mittel zur Refinanzierung der Stellen bzw. Differenzierungszeiten auf der Grundlage des TVöD-SuE EG 8 6
6 Zu bedenken ist auch, dass Konzepte von Tageseinrichtungen unter Berücksichtigung ihres Umfeldes und der Zusammensetzung ihrer Gruppen beispielsweise aufgrund einer unzulänglichen personellen und/oder räumlichen Ausstattung auch zu einer Anpassung der Ziele auf einem niedrigeren Niveau führen könnten und dabei trotzdem gesetzeskonform verfahren würde. Im vorliegenden Gesetzentwurf fehlen die Darstellung von Qualitätsmerkmalen und Bedingungen. Die regelmäßige Fortschreibung des pädagogischen Konzepts sowie die darin zu beschreibenden Ausführungen zur Sprachbildung und Sprachförderung aller Kinder sowie zur individuellen und differenzierten Sprachförderung für Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf müssen im Rahmen von Zeiten für mittelbare Arbeit fortlaufend erarbeitet werden. Auch hier muss neben der qualitativen Festlegung eine Anpassung der Zeiten für mittelbare Arbeit und eine Freistellung der Leitungen eingeplant und beschrieben werden. Darüber hinaus bedarf es regelmäßiger Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für alle Beschäftigten, die ein Konzept praxisbezogen umsetzen, entsprechend überprüfen und fortschreiben. Die Unterstützung durch die Fachberatung ist auch in diesem Kontext unabdingbar. Diese gilt es entsprechend auszubauen. Der DGB hält die verpflichtende Anforderung hinsichtlich der Sprachförderung allein im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung mit Bezug auf das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) für den vorliegenden Gesetzentwurf nicht für zielführend. Ausgehend von einer alltagsintegrierten Anwendung findet die individuelle und differenzierte Sprachförderung unter den im Text genannten Bedingungen über den gesamten Zeitraum des Besuchs der Tageseinrichtung für Kinder statt. Ein besonderer Bedarf für das letzte Jahr ist nicht gesondert herauszuheben, da die grundsätzliche Übertragung der Sprachförderung an Tageseinrichtungen für Kinder und deren gesetzliche Verankerung unabhängig vom Schulgesetz erfolgt. Der DGB stellt fest, dass regelmäßige Beobachtung, Reflexion und Dokumentation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen der Kinder, verbunden mit entsprechender individueller und differenzierter Förderung, bereits heute Querschnittsaufgabe jeder Fachkraft ist. Wie bereits für 2 ausgeführt, ist der Bezug auf das NSchG auch in 3 nicht zielführend. Die Bedeutung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder wird auch an dieser Stelle im Gesetzentwurf durch diesen Bezug in seiner Eigenständigkeit eingeschränkt. Die pädagogische und therapeutische Arbeit in Tageseinrichtungen erfolgt auch zukünftig eigenständig. Das gilt auch für das 7
7 letzte Jahr vor der Einschulung. Der DGB hält es dagegen für geboten, die Fortführung der Sprachförderung im Primarbereich im NSchG zu verankern und dafür die erforderlichen Ressourcen bereitzustellen. Die qualitative Ausgestaltung des Übergangs zwischen Tageseinrichtungen und Schulen ist in diesem Zusammenhang gesetzlich festzulegen. Beitragsfreiheit in den Kitas Die im Gesetzesentwurf von SPD und CDU geregelte Beitragsfreiheit für den Besuch des Kindergartens ist aus Sicht des DGB ein sinnvoller familien- und sozialpolitischer Schritt. Investitionen in dringend notwendige Verbesserungen der strukturellen Rahmenbedingungen in den Kitas haben unseres Erachtens jedoch politische Priorität. Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Beitragsfreiheit darf nicht zu Lasten der Qualitätsverbesserungen in den Kitas gehen. Der DGB erwartet daher von der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen, entsprechende gesetzliche Änderungen im Kita-Gesetz zeitnah vorzunehmen und diese mit den notwendigen Investitionen verbindlich zu hinterlegen. Hier ist das Land in der Pflicht. Darüber hinaus muss gewährleistet werden, dass die vom Bund bereitgestellten Mittel aus dem Kita- Qualitätsentwicklungsgesetz ausschließlich für die Finanzierung struktureller Verbesserungen in den Kitas und für Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung zur Verfügung stehen. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern seit langem eine Novellierung des Kita- Gesetzes, das wesentliche und dringend notwendige strukturelle Verbesserung bezüglich der Rahmenbedingungen in den niedersächsischen Kindertageseinrichtungen verbindlich für alle Einrichtungen und Gruppen regelt. Zu den wichtigsten Verbesserungen gehören: ein besserer Fachkraft-Kind-Schlüssel in allen Gruppen, mehr Verfügungszeit für Vor- und Nachbereitung, Elterngespräche, Inklusion, Sprachbildung und -förderung, Fort- und Weiterbildung wie auch mehr Zeit für Leitungsaufgaben, Qualitätsstandards auch für die Angebote und Schulkindbetreuung in der Schule außerhalb des Unterrichts analog der Betreuung in den Horten durch Aufnahme in das Kita-Gesetz und eine gesetzlich verbindlich vorgesehene Fachberatung. Der DGB begrüßt die vorgesehene stufenweise Einführung der dritten Fach- oder Betreuungskraft in den Kitagruppen in dem Gesetzesentwurf von Bündnis 90/ Die Grünen ausdrücklich. Auch die Anhebung der Freistellungs- und Verfügungszeiten ist ein Schritt in die richtige Richtung, reicht jedoch unseres Erachtens längst nicht aus. Wir sind überzeugt: notwendig sind Änderungen im Kita-Gesetz, die spürbare Verbesserungen der Rahmen- und Arbeitsbedingungen in den Kindertageseinrichtungen gewährleisten und nicht weitere Belastungen für die Beschäftigten bedeuten. Nur so werden die Kindertagesein- 8
8 richtungen in die Lage versetzt, Kinder individuell zu fördern und dem Bildungsauftrag gerecht zu werden. Der DGB kritisiert, dass die Beteiligung an den Kosten der Verpflegung ( 21 Satz 1) weiterhin festgeschrieben wird. Die kostenlose Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder und auch an Ganztagsschulen würde ebenfalls zur Entlastung aller Erziehungsberechtigten beitragen. Diese Maßnahme würde, da sie allen Kindern zugutekäme, diese unterschiedslos unterstützen und hätte durch eine zeitlich abgestufte Einführung der Beitragsfreiheit umgesetzt werden können. Für den DGB ist nicht ersichtlich, auf welcher Grundlage der Bedarf von Finanzhilfen ( 16 b; 18 a) berechnet worden ist. Auf dieser Grundlage werden im besten Falle bestehende Standards erhalten bleiben. Ob die angegebenen Finanzmittel darüber hinaus ausreichen, um dauerhaft zusätzliche Fachkräfte für Gruppen mit Kindern von drei Jahren bis zur Einschulung, auch in inklusiven Tageseinrichtungen, sowie für Sprachbildung und Sprachförderung finanzieren zu können, ist fraglich. Weitergehend darf auch die Schuldenbremse nicht dazu führen, dass die vom DGB und seinen Gewerkschaften geforderte Qualitätsentwicklung der Kitas in Niedersachsen auf dem jetzigen Stand festgeschrieben wird. Die gewerkschaftlichen Anforderungen hinsichtlich der notwendigen Veränderungsbedarfe des Kita-Gesetzes wurden 2015 im ver.di-kitagesetzesentwurf (der Stellungnahme beigefügt) dem Landtagspräsidenten überreicht. Wichtige Veränderungsbedarfe sind hier noch mal aufgezeigt und kurz erläutert: 1. Personalschlüssel Die Vergleichbarkeit der Lebensverhältnisse und das Recht eines jeden Kindes auf Bildung und Erziehung unabhängig vom Wohnort müssen schon allein laut Grundgesetz sichergestellt sein. Es ist nicht hinnehmbar, dass in Niedersachsen sechs Krippenkinder von einer Erzieherin erzogen, gebildet und betreut werden und in anderen Bundesländern drei. Für eine gelingende Arbeit an Tageseinrichtungen für Kinder ist folgende Personalausstattung notwendig: - der entsprechende Fachkraft-Kind-Schlüssel (1:3 für 0-1½ jährige; 1:4 für 1½ - 3 jährige; 1:7-8 jährige) - die Verringerung der Gruppengröße unter Berücksichtigung des jeweiligen Umfeldes und der Zusammensetzung der Gruppe(n), 9
9 - ein 25 % Anteil einer Vollzeitstelle für mittelbare Arbeit, - die Berücksichtigung von Ausfallzeiten durch Erkrankungen sowie aufgrund verbindlicher Zeiten für Fort- und Weiterbildung, - die volle Freistellung der Leitung, - die laufende Fortschreibung eines noch zu definierenden geeigneten ( 18a Abs.1 Satz 1) Sprachförderkonzepts sowie dessen Fortentwicklung, - Zeiten für den Übergang von der Tagesstätte in die Schule und nicht zuletzt - die Einrichtung von Fachberatung gesetzlich zu verankern. 2. Freistellung der Leitungskräfte Die Freistellung von Leitungskräften ist mitentscheidend für die Qualität einer KiTa. Die professionelle Umsetzung aller Aufgaben wie pädagogische Konzeptarbeit, Teamführung, Budgetverwaltung, Elterngespräche sowie Zusammenarbeit mit Partnern der KiTa sollten unabhängig ihrer Größe pauschal mit mindestens 20 Stunden pro Woche ausgestattet werden. Zusätzlich sollten 0,35 Stunden für jedes rechnerisch ganztagsbetreute Kind hinzugerechnet werden. Die volle Freistellung ist schrittweise einzuführen. 3. Mittelbare Arbeitszeit Vor- und Nachbereitung pädagogischer Aktivitäten, Reflexion, Auswertung der Dokumentationen, Konzeptarbeit im Team, Kooperation mit Eltern, Qualitätsentwicklung und sicherung, sowie Organisation und Vernetzung erfordern mindestens 25 % der Arbeitszeit für mittelbare pädagogische Arbeit. 4. Verbindliche Aus-, Fort- und Weiterbildung Für Fort- und Weiterbildung sind mindestens 10 Tage Pro Mitarbeiter*in vorzuhalten, wobei auch sogenannte Inhouse-Fortbildungen dazu gezählt werden. Vor dem Hintergrund des spürbaren Mangels an pädagogischen Fachkräften und der stetig wachsenden Bedarfe an Krippen- und Kitaplätzen sieht der DGB neben den o.g. Verbesserungen der Rahmenbedingungen und damit verbundenen Investitionen in die Qualität der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung weitere dringende Handlungsbedarfe: Attraktivität der Ausbildung und des Berufsfeldes verbessern 10
10 Ausweitung der bestehenden Aus- und Weiterbildungswege zur Erzieher*in, insbesondere die Förderung von vergüteten Quereinstiegen und berufsbegleitender Teilzeitausbildung bei Beibehaltung des Qualifikationsniveaus Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, bspw. Teilzeit verringern, Vollzeit anbieten Ausbau der Fachschulkapazitäten Mehr Studienplätze des Studiengangs für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen, Fachrichtung Sozialpädagogik In den Anträgen von Bündnis 90/ Die Grünen sehen hierfür wichtige Ansätze berücksichtigt. 11
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