Öffentliche Sparkassen und Landesbanken

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1 Öffentliche Sparkassen und Landesbanken ein Herzstück der Kreditwirtschaft in Verantwortung gegenüber Politik und Gesellschaft Struktur der deutschen Kreditwirtschaft Besondere Rolle der öffentlichen Banken Das EU-Beihilfeverfahren Stärken statt privatisieren V.i.S.d.P.: Hinrich Feddersen ver.di-bundesvorstand Fachbereich Finanzdienstleistungen Potsdamer Platz Berlin Telefon 0 30 / Internet: Redaktion: Jörg Reinbrecht. ver di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft. ver di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

2 Öffentliche Sparkassen und Landesbanken ein Herzstück der Kreditwirtschaft in Verantwortung gegenüber Politik und Gesellschaft. ver di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft 1

3 Liebe Leserin, lieber Leser. Worum geht es in dieser Broschüre? In die deutsche Kreditwirtschaft ist Bewegung gekommen. Seit der vollständigen Liberalisierung der Finanzmärkte in Europa Anfang der neunziger Jahre werden die Karten im Finanzdienstleistungsgewerbe neu gemischt. Viele kleinere Banken und Versicherungen verschwinden vom Markt. Es entstehen einige wenige europäische Finanzdienstleistungskonzerne, die wesentliche Teile des Marktes beherrschen. In einigen europäischen Staaten, z.b. in Großbritannien und den skandinavischen Ländern, teilen sich bereits nur noch drei bis fünf Konzerne den Markt auf. Anders in Deutschland. Hier existieren neben den großen Kreditbanken viele regionale Geldinstitute, Volksban- 2

4 ken und Sparkassen. Die als Genossenschaften organisierten Volksbanken und die in der Regel den Kommunen gehörenden Sparkassen verhindern derzeit trotz der auch in Deutschland stattfindenden Fusionen das wettbewerbsbeschränkende Strukturen in der deutschen Kreditwirtschaft entstehen. Diese spezifisch deutsche Bankstruktur versuchen einige Großbanken aufzubrechen, weshalb sie u.a. mit einer Klage bei der Europäischen Kommission gegen die öffentlichen Banken vorgegangen sind. In Folge dieses Verfahrens stellte die EU- Wettbewerbsbehörde fest, dass die derzeitigen gesetzlichen Regelungen über den Charakter von Sparkassen und Landesbanken nicht mit dem EU-Recht vereinbar seien. Im Juli 2001 gab es diesbezüglich eine Einigung zwischen EU-Kommission, Bundesregierung und Sparkassenorganisation, die zu einer Korrektur der bestehenden gesetzlichen Regelungen bei Sparkassen und Landesbanken führen wird. Die Gewerkschaft ver.di setzt sich für den Erhalt und die Stärkung des öffentlichen Bankensektors ein. ver.di tut dieses als zuständige Fachgewerkschaft und Interessenvertreterin der Beschäftigten. Aber ver.di streitet auch als politische Organisation für eine bürgernahe und sozial gerechte Gesellschaft. Hier können und sollen die öffentlichen Banken eine wichtige Funktion übernehmen. In dieser von Jörg Reinbrecht für ver.di geschriebenen Broschüre werden die Gründe, die aus unserer Sicht für eine Stärkung des öffentlichen Bankensektors sprechen, dargelegt und den Argumenten der Gegner eines öffentli- 3

5 chen Bankensektors gegenübergestellt. Hierzu wird zunächst die Bedeutung des öffentlichen Finanzdienstleistungssektors in Deutschland dargestellt. Es folgt eine Skizzierung der historischen Entwicklung des öffentlichen Bankensektors und eine Darstellung der Besonderheiten von Sparkassen und Landesbanken. In einem weiteren Schritt wird erläutert, welchen Nutzen Gesellschaft und Politik von öffentlichen Banken haben, um dann auf die Auseinandersetzung mit der EU-Kommission einzugehen. Schließlich wird beschrieben, wie nach Meinung von ver.di die nun erforderlichen Änderungen von Sparkassengesetzen und Landesbankgesetzen dazu genutzt werden können, den öffentlichen Finanzdienstleistungssektor zu stärken. Gerald Herrmann ver.di Bundesfachgruppenleiter Sparkassen 4

6 Inhaltsverzeichnis 1. Die Struktur der deutschen Kreditwirtschaft Die Drei-Gliedrigkeit des deutschen Bankensystems Die Bedeutung des Sparkassensektors Die Macht der Banken Die besondere Rolle der öffentlichen Banken in Politik und Gesellschaft Rechtliche Besonderheiten Anstaltslast, Gewährträgerhaftung Regionalprinzip Öffentlicher Auftrag Was hat der Bürger von seiner Sparkasse? Sparkasse und Arbeitsmarkt Sparkasse und Kommunalpolitik Sparkasse, die Bank für jeden Bürger Was bedeutet eine Privatisierung von Sparkassen für die Bürger? Arbeitsplatzverluste in der Region Wirtschaftliche Schwächung der Region Schlechteres Angebot an Finanzdienstleistungen Demokratieverlust und Risikokonzentration Das EU-Beihilfeverfahren gegen die öffentlichen Banken Sparkassen und Landesbanken stärken statt privatisieren!

7 Kreditwirtschaft in Deutschland 6

8 1. Die Struktur der deutschen Kreditwirtschaft 1.1 Die Drei-Gliedrigkeit des deutschen Bankensystems In Deutschland existiert eine historisch gewachsene Bankenlandschaft, die sich im wesentlichen dreigliedrig gestaltet. Neben den privaten Geschäftsbanken (Kreditbanken) hat sich in Deutschland ein genossenschaftlich organisierter Bankensektor (Volks- und Raiffeisenbanken) und ein öffentlichrechtlicher Bereich mit Sparkassen und Landesbanken entwickelt. Im Jahr 2000 gab es in Deutschland 2912 Kreditinstitute waren noch 4719 Banken am Markt (1957 gab es in der BRD 13359! Banken). Festzustellen ist also eine erhebliche Konzentrationsentwicklung, allein in den 90er Jahren ist die Zahl der Banken um mehr als 40% gefallen. Ein Prozess, der sich unvermindert fortsetzt, und von dem alle drei Bankengruppen betroffen sind. Im Jahr 2000 waren auf dem deutschen Markt 314 Kreditbanken, 1798 Kreditgenossenschaften und 575 Sparkassen und Landesbanken tätig. Insgesamt waren im Bankensektor Anfang 2001 etwa Menschen beschäftigt, in den drei wesentlichen Säulen der Kreditwirtschaft. Tabelle 1: Filialnetz und Beschäftigtenzahlen nach Bankengruppen Anzahl Stand: 2000, Quelle: Deutsche Bundesbank 1.2 Die Bedeutung des Sparkassensektors Die Sparkassen in Deutschland entstanden Anfang des 19. Jahrhunderts in der Regel als kommunale Gründungen. Die erste kommunale Sparkasse war die Spar- und Leihkasse zu Göttingen, die im Jahr 1801 gegründet wurde. Die Aufgabe der Sparkassen war es, die Filialen Beschäftigte Kreditbanken Sparkassen/Landesbanken Genossenschaftsbanken

9 Sparbeträge der unteren Einkommensschichten zu verzinsen. Sparkassen ermöglichten es, Arbeitern, Angestellten und kleinen Handwerkern, die sonst keinen Zugang zu Privatbanken hatten, Vermögen zu bilden. Dieses Geld, welches vorher dem Geldkreislauf entzogen war, konnte nun für öffentliche Investitionen und den Wohnungsbau verwandt werden. Anfang des 20. Jahrhunderts entstanden die Landesbanken, die neben der Staatsbankfunktion auch die Girozentralfunktion übernahmen. Sie wickelten den nun entstehenden bargeldlosen Zahlungsverkehr ab und verwalteten die Liquiditätsreserven der Sparkassen wurde als Zentralinstitut die Deutsche Girozentrale gegründet. Heute besteht der Sparkassensektor unter anderem aus 562 Sparkassen mit über Mitarbeitern sowie 12 Landesbanken und der DGZ DekaBank mit insgesamt etwa Beschäftigten. Die Sparkassen waren zunächst Bestandteil der Kommunalverwaltung wurden sie durch eine Notverordnung rechtlich verselbstständigt zu einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie betreiben heute als Universalkreditinstitute alle üblichen Bankgeschäfte, sind aber nur im Gebiet des kommunalen Gewährträgers geschäftlich aktiv. Nach wie vor sind sie an die in den jeweiligen Sparkassengesetzen festgelegten Aufgaben und den gesetzlich festgelegten öffentlichen Auftrag gebunden. Die Landesbanken unterstützen die Sparkassen z.b. bei größeren Finanzierungsprojekten oder im Auslandsgeschäft und wickeln den Zahlungsverkehr ab. Sie stellen aber auch Finanzdienstleistungen für Kommunen und Länder bereit und unterstützen Sparkassen oder Bundesländer bei Infrastruktur- und Industriepolitik. Der Marktanteil von Sparkassen und Landesbanken beträgt, gemessen am Geschäftsvolumen, etwa 35,5%, der Anteil der Kreditbanken liegt bei 38%. Im Geschäft mit Privatpersonen und Mittelstand haben die Sparkassen auf Grund ihrer Geschäftspolitik die Nase vorn. So werden nach Angaben des 8

10 Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) mehr als 46% aller Girokonten bei Sparkassen und Landesbanken geführt und 75% aller kleinen und mittleren Unternehmen sind Kunden des öffentlichrechtlichen Bankensektors. Auch bei den Spareinlagen sind die Sparkassen mit etwa 50% Marktanteil führend. Die vier bundesdeutschen Großbanken verfügen, gemessen am Geschäftsvolumen, über einen Marktanteil von 16%. Sie sind z.b. Marktführer bei der Finanzierung von Krediten an Unternehmen, im Fondsgeschäft oder im Emissionsgeschäft. mehr als 40% aller bestehenden Bankfilialen über ein flächendeckendes Filialnetz. 1.3 Die Macht der Banken Das skizzierte Bankensystem in Deutschland ist, im Unterschied zu vielen anderen Staaten ein Universalbanksystem. Das bedeutet, dass deutsche Banken in der Regel alle Finanzdienstleistungen aus einer Hand anbieten können. Sie sind in Deutschland derzeit mit fast Filialen vertreten gegenüber mehr als Filialen von Sparkassen und Landesbanken. Neben den Genossenschaftsbanken verfügen damit die Sparkassen und Landesbanken mit 9

11 Das Universalbankensystem hat in Deutschland zu einem erheblichen Einfluss von Banken und Versicherungen auf Wirtschaft und Politik geführt, der sich nicht aus den nüchternen Bilanzzahlen ablesen läßt. Auch bei der Betrachtung des Einflusses einzelner Bankinstitute oder von Bankengruppen reicht es nicht aus, sich auf einen Blick auf die Marktanteile zu beschränken. So weisen die Großbanken immer wieder darauf hin, dass ihr Marktanteil nur 16% betrage und bei 2600 Banken in Deutschland die Gefahr eines zu großen Einflusses gar nicht bestehen könne. Trotzdem ist im deutschen Bankensystem die Macht der Großbanken besonders ausgeprägt. Die gesellschaftliche Position von Banken äußert sich zunächst einmal bei der Kreditvergabe. Während Sparkassen und Genossenschaftsbanken im Privatkundengeschäft und bei kleineren und mittleren Unternehmen die führende Position haben, finanzieren die Großbanken überwiegend die großen Konzerne. Insbesondere die großen Aktiengesellschaften sind aber auch über direkte personelle Verflechtungen mit den (Groß)banken verbunden. Dieses geschieht entweder über ein Aktienpaket, welches die Bank hält, oder über das sogenannte Depotstimmrecht. Da die Banken die Aktiendepots ihrer Privatkunden verwalten, können sie in der Regel auch das Stimmrecht des Aktionärs auf der Hauptversammlung ausüben. Im Ergebnis vertreten die Banken häufig die Mehrheit der Stimmen auf den Hauptversammlungen der deutschen Konzerne. Verstärkt wird dieser Einfluss noch durch das Fondsgeschäft der Banken. Die Fondsgesellschaften sind in der Regel Tochtergesellschaften der Banken und verstärken somit den Einfluss der Großbanken auf den Hauptversammlungen noch weiter. Zusätzlichen Einfluss auf Investitionsentscheidungen von Unternehmen üben Banken und Versicherungen über ihr Immobiliengeschäft, z.b. durch Immobilienfonds aus, denen viele Objekte in zentralen Lagen gehören. Auf Grund ihres entscheidenden Einflusses auf die meisten deut- 10

12 schen Konzerne und des Einflusses auf die nationalen und internationalen Finanzmärkte haben die deutschen Großbanken eine wesentlich stärkere Position, als aus den Bilanzzahlen erkennbar ist. Während die Kreditbanken ihre Entscheidungen auf einem weltweiten Markt allein auf Grund von Renditeerwartungen treffen, sind Genossenschaftsbanken und Sparkassen von der Entwicklung der jeweiligen Region abhängig, weil sie nur in ihrem angestammten Geschäftsgebiet tätig werden können. Ihr Einfluss auf die, die Entwicklung einer Region prägenden, Großunternehmen ist insgesamt deutlich geringer als der der Kreditbanken. Für die Kommunen und ihre Bürger üben regionale Banken auf Grund des Regionalprinzips eine wichtige Funktion aus, weil somit der Region wichtige Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Somit sorgen Sparkassen und Landesbanken für einen gewissen Machtausgleich und damit auch für den Erhalt des Wettbewerbs in der Kreditwirtschaft. 11

13 ÖffentlicheBanken in Politik und Gesellschaft 12

14 2. Die besondere Rolle der öffentlichen Banken in Politik und Gesellschaft 2.1 Rechtliche Besonderheiten Sparkassen und Landesbanken sind keine normalen Banken. Für den Privatkunden ist dieses zunächst kaum erkennbar, da eine Sparkasse alle Bankgeschäfte betreibt und anbietet, die auch von anderen Finanzdienstleistungsunternehmen angeboten werden. Sparkassen unterliegen auch den üblichen Vorschriften, die für alle Kreditinstitute gelten, wie. z.b. dem Kreditwesengesetz. Die Rechtsform und die Aufgaben von Sparkassen und Landesbanken sind in den jeweiligen Sparkassen- bzw. Landesbankgesetzen auf Landesebene geregelt. Bei aller Unterschiedlichkeit im Detail, sind die wesentlichen Kernfragen für alle Sparkassen bzw. Landesbanken identisch gesetzlich festgelegt (vgl.auch Punkt 3) Anstaltslast, Gewährträgerhaftung Sparkassen und Landesbanken sind sogenannte Anstalten öffentlichen Rechts. Sie sind somit juristische Personen des öffentlichen Rechts. Kommunen oder kommunale Zweckverbände haben nach den Sparkassengesetzen das Recht eine Sparkasse zu gründen. Die Verwaltung der Sparkassen und der Einfluß der Kommunen auf ihre Sparkassen ist in den jeweiligen Sparkassengesetzen geregelt. Die Kommunen oder Zweckverbände haften auch nach der juristischen Verselbstständigung ihrer Sparkasse für alle Verbindlichkeiten unbegrenzt. Sie übernehmen damit die unbegrenzte Haftung für ihre unternehmerische Tätigkeit. Diese sogenannte Gewährträgerhaftung ist in den Sparkassengesetzen geregelt. Sie besagt, dass ein Gläubiger der Sparkasse eine Forderung gegenüber der Kommune, dem Gewährträger, geltend machen kann, wenn die Sparkasse nicht in der Lage sein sollte, diese zu befriedigen. Aus einigen Sparkassengesetzen und der Rechtsprechung ergibt 13

15 sich die Bedeutung der sogenannten Anstaltslast. Die Anstaltslast beinhaltet die Verpflichtung des Gewährträgers, z.b. der Kommune, der Sparkasse die benötigten finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, die das Unternehmen funktionsfähig halten. Hierbei handelt es sich also um eine interne Verpflichtung zwischen Kommune und Sparkasse, aber nicht gegenüber Dritten. Beide Instrumente, Gewährträgerhaftung und Anstaltslast, sind die juristische Ausgestaltung der gewollten unbegrenzten Haftung des Gewährträgers für sein Unternehmen Regionalprinzip Sparkassen sind dem sogenannten Regionalprinzip verpflichtet. Dieses besagt, dass eine Sparkasse nur im Gebiet ihres Gewährträgers tätig werden darf. Das Regionalprinzip führt quasi automatisch dazu, dass eine Sparkasse ein wichtiger Förderer der regionalen Wirtschaft ist. Denn sie muß die ihr zur Verfügung stehenden Mittel auch in der jeweiligen Kommune einsetzen. Jede Sparkasse hat also ein zwingendes, direktes Interesse an einer florierenden Wirtschaft und niedriger Arbeitslosigkeit in der jeweiligen Gemeinde, dem jeweiligen Landkreis da sie ihr Geschäft nicht in andere Regionen verlagern kann Öffentlicher Auftrag Als öffentliche Unternehmen haben Sparkassen und Landesbanken einen öffentlichen Auftrag. Sie arbeiten also nicht nach dem Gewinnmaximierungsprinzip, sondern nach dem Gemeinwohlprinzip und haben bestimmte gesellschaftliche Aufgaben zu erfüllen. 14

16 Die Aufgaben der Sparkassen sind in den jeweiligen Sparkassengesetzen definiert. Im Sparkassengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sind z.b. folgende Aufgaben der öffentlichen Banken gesetzlich festgelegt: Sicherstellung der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung Stärkung des Wettbewerbes im Kreditgewerbe Förderung des Sparsinns und der Vermögensbildung Versorgung des Mittelstandes sowie der wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise mit Krediten Mitfinanzierung der Schuldnerberatung Nicht in allen Sparkassengesetzen ist der öffentliche Auftrag deutlich genug formuliert. Aber auch in den Bundesländern, wo klare Formulierungen des öffentlichen Auftrages fehlen, erfüllen die Sparkassen schon auf Grund des Regionalprinzips wesentliche Teile dieses öffentlichen Auftrages. 2.2 Was hat der Bürger von seiner Sparkasse? Kritiker von öffentlichen, staatseigenen Banken halten den öffentlichen Auftrag von Sparkassen und Landesbanken in der heutigen Zeit für überflüssig. Andere Staaten ohne öffentliches Bankensystem zeigen, so die Kritiker, dass ein nur privatwirtschaftlich organisiertes Bankensystem ebenso alle Bevölkerungsschichten, Unternehmen und staatliche Institutionen mit den nötigen Finanzmitteln versorge. Deutschland sei dagegen im internationalen Vergleich "overbanked", d.h. es gäbe zu viele Filialen und Banken, deren Kosten schließlich von den Kunden getragen werden müssten. Nach Auffassung von ver.di sprechen die Zahlen und Fakten allerdings eine andere Sprache, weshalb wir uns für eine Stärkung der öffentlichen Banken und des öffentlichen Auftrages aussprechen. 15

17 2.2.1 Sparkasse und Arbeitsmarkt Sparkassen und Landesbanken sind wichtige Akteure auf den regionalen Arbeitsmärkten. Das gilt zunächst für die Unternehmen selbst. Sparkassen sind häufig einer der größten Arbeitgeber vor Ort mit qualifizierten und sozial abgesicherten Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Von den über Sparkassenangestellten sind derzeit etwa Auszubildende. Die Ausbildungsquote liegt damit deutlich höher als in den Kreditbanken. Etwa 50% der Auszubildenden des Kreditsektors lernen in den öffentlichen Banken. Öffentliche Kreditinstitute haben zudem einen erheblichen positiven Einfluß auf die Beschäftigungssituation in den jeweiligen Regionen. Dieses ergibt sich aus dem Regionalprinzip und dem öffentlichen Auftrag. Auf Grund des Regionalprinzips können Sparkassen Geschäftsverbindungen nur zu den Bürgern in der Region unterhalten. Private Banken können ihre Geldgeschäfte in weiten Teilen der Welt vornehmen und brauchen nur zu berücksichtigen, wo sie die jeweils höchste Rendite erzielen können. Sparkassen sorgen auf Grund dieser gesetzlichen Beschränkung des Geschäftsgebietes quasi automatisch dafür, dass die Gelder der Bürger und Unternehmen einer Kommune auch zu investiven Zwecken in der Region eingesetzt werden. Besonders sichtbar wurde dieses bei der deutschen Vereinigung. Während die Privatbanken sich geschäftspolitisch in den neuen Bundesländer sehr zurückgehalten haben, waren die Sparkassen häufig die Banken vor Ort, die der regionalen Wirtschaft die dringend 16

18 benötigten Finanzmittel zur Verfügung gestellt haben. Weitere positive Beschäftigungseffekte in den Regionen ergeben sich auf Grund der engen Zusammenarbeit zwischen den Sparkassen und den mittelständischen Betrieben. Besonders in den letzten Jahren ist zu beobachten, dass die Privaten Banken sich aus dem Geschäft mit kleinen und mittleren Betrieben noch weiter zurückziehen, um höhere Renditen auf weltweiten Finanzmärkten zu erzielen und das obwohl die Sparkassen so wie so schon mit Abstand der größte Finanzierer der mittelständischen Wirtschaft waren. Über gezielte Sonderkreditprogramme sorgen viele Sparkassen zudem für weiteres Beschäftigungswachstum oder die Sicherung von Arbeitsplätzen in der Region. Sparkassen haben also, teilweise in Zusammenarbeit mit den Landesbanken, die wichtige Funktion der Versorgung der mittelständischen Wirtschaft mit den nötigen Finanzdienstleistungen. Diese ist in der Regel auch in den jeweiligen Sparkassengesetzen entsprechend definiert. Für Beschäftigte in den Sparkassen gehört es inzwischen zum Alltag, kleinere und mittlere Betriebe als Kunden von anderen Banken zu übernehmen, die kein Interesse mehr an der Finanzierung dieser Unternehmen haben. Insbesondere internationale Vergleiche machen deutlich, welche Folgen es für die regionale Entwicklung haben kann, wenn regionale Kreditinstitute vom Markt verschwunden sind. So ist es in Großbritannien für viele kleinere Betriebe, insbesondere in strukturschwachen Regionen, inzwischen unmöglich geworden, die benötigten Finanzmittel zu bekommen. Auch Existenzgründer haben es hier wesentlich schwerer als in Deutschland Sparkasse und Kommunalpolitik Öffentliche Banken sind ein wesentliches gesellschaftliches und politisches Steuerungsinstrument zum Wohle der Bürger. So arbeiten Sparkassen eng mit den Städten und Gemeinden, ihren Gewährträgern, zusam- 17

19 men. Im Verwaltungsrat der jeweiligen Sparkasse werden die Grundlagen der Geschäftspolitik vom mehrheitlich mit Kommunalpolitikern besetzten Verwaltungsrat bestimmt. Hier wird entschieden mit welchem geschäftspolitischen Konzept eine Sparkasse in der Region am Markt operiert. Die Unterstützung der Politik der Kommune erfolgt zum Beispiel durch die Förderung von Existenzgründungen oder mit Hilfe sparkasseneigener Beteiligungsgesellschaften. So wurden % aller Existenzgründungen von Sparkassen mitfinanziert. Ausserdem gab es im gleichen Jahr 67 Beteiligungsgesellschaften bei Sparkassen und Landesbanken, die an 550 Unternehmen beteiligt waren. Sparkassen unterstützen ihre Kunden bei der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel und stellen häufig über eigene Sonderkreditprogramme noch zusätzliche Mittel für die regionale Wirtschaftsförderung zur Verfügung. Sparkassen stellen den Kommunen in der Regel aber nicht nur den benötigten Kommunalkredit zur Verfügung. Sie können der Verwaltung auch weitere finanzwirtschaftliche oder organisatorische Beratung anbieten. Bei in Schwierigkeiten befindlichen regionalen Unternehmen versuchen die regionalen Sparkassen häufig, diesen Unternehmen auf die Beine zu helfen, wenn es wirtschaftlich vertretbar erscheint und erhebliche negative wirtschaftliche oder soziale Folgen für die Region zu befürchten sind. Sparkassen sind in der Regel einer der größten Gewerbesteuerzahler in ihrer Gemeinde und natürlich auch ein wichtiger Einkommensteuerzahler. Im Jahr 1998 hat die Sparkassen-Finanzgruppe etwa 7,6 Milliarden DM an Ertragssteuern gezahlt. Seit Jahrzehnten kommen 40% bis 50% aller Ertragssteuern von Kreditinstituten aus dem Sparkassensektor. Die vergleichsweise hohe Steuerquote hat auch etwas damit zu tun, dass Sparkassen ihre Steuerbelastung nicht über die Verlagerung von Gewinnen ins Ausland entsprechend verringern können. Aus den Gewinnen der Sparkassen fließen der Region in der Regel direkt oder indirekt 18

20 aller Fälle eine Filiale einer privaten Großbank. Insbesondere ältere und kranke Menschen sind aber nach wie vor auf ein entsprechendes Filialnetz angewiesen. erhebliche finanzielle Mittel zu. Hier spielt die Förderung von Kunst, Kultur, Wissenschaft, Sport, Umweltschutz und sozialen Projekten eine wichtige Rolle. Neben der direkten Förderung von Projekten und Einrichtungen gibt es derzeit 408 Stiftungen von Sparkassen und Landesbanken zur Förderung von kulturellen, sozialen und anderen Aufgaben Sparkasse, die Bank für jeden Bürger Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind in Deutschland die einzigen Bankengruppen, die derzeit noch eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Finanzdienstleistungen sicherstellen. In Orten unter 1000 Einwohnern gibt es heute nur noch Filialen dieser beiden Bankengruppen. In Gemeinden mit bis zu 2500 Einwohnern existiert nur in 5% Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und andere Menschen ohne existenzsicherndes Einkommen haben zunehmend Probleme bei Privatbanken überhaupt ein Girokonto führen zu dürfen. Öffentliche Kreditinstitute kommen auch hier ihrem gesetzlichen Auftrag nach. So haben 80% aller Sozialhilfeempfänger ihr Girokonto bei einer Sparkasse. Die Folgen einer Privatisierung und einer folgenden hohen Konzentration in der Kreditwirtschaft für die Bürger sind in Großbritannien sichtbar. Hier haben 3 4 Millionen Menschen kein Girokonto. Ein Tatbestand, der es vielen betroffenen Menschen erschwert, wieder Fuß zu fassen (Bericht im Auftrag des britischen Finanzministeriums/ Don Cruickshank, Competition in UK-Banking, März 2000). Viele Sparkassen fördern die Aufklärung der Verbraucher im 19

21 richtigen Umgang mit Geld. So wird z.b. ein Sparkassen-Schul- Service angeboten. In einigen Bundesländern unterstützen Sparkassen darüber hinaus die Arbeit von Schuldnerberatungsstellen. 2.3 Was bedeutet eine Privatisierung von Sparkassen für die Bürger? deshalb in diesen Ländern auch bereits deutlich sichtbar Arbeitsplatzverluste in der Region Die gerade beschriebenen positiven Auswirkungen der derzeitigen Bankenstruktur auf Wirtschaft und Bürger werden von Privatbanken und wirtschaftsliberalen Politikern mit ihrem Versuch, den öffentlichen Bankensektor zu zerschlagen, in Frage gestellt. In Europa entstehen derzeit auf Grund eines gewaltigen Fusionsprozesses einige wenige europaweite Finanzdienstleistungskonzerne. In den Ländern, in denen es kaum öffentliche Kreditinstitute gab, oder wo diese bereits privatisiert wurden, ist dieser Konzentrationsprozeß bereits weit fortgeschritten. Die Folgen eines solchen Konzentrationsprozesses sind Das Fehlen bzw. eine Privatisierung regionaler öffentlicher Kreditinstitute würde nicht nur zu einem Verlust von einigen zehntausend Arbeitsplätzen im Kreditgewerbe führen. Der gesamte Arbeitsmarkt der Region wäre negativ betroffen. In der mittelständischen Wirtschaft sind insbesondere in den strukturschwachen Gebieten erhebliche Arbeitsplatzverluste zu befürchten, da private Banken auf Grund der für sie nicht ausreichenden Gewinn- 20

22 spanne bei der Kreditvergabe entsprechende Finanzmittel nicht zur Verfügung stellen werden. Daraus folgen dann weitere negative Arbeitsmarkteffekte bei indirekt betroffenen Unternehmen Wirtschaftliche Schwächung der Region Ohne öffentlich-rechtliche Sparkassen und Landesbanken werden sich die regionalen wirtschaftlichen Ungleichheiten verstärken, da Finanzmittel aus den strukturschwachen Regionen abfließen würden. Steigende Arbeitslosigkeit und sinkende Steuereinnahmen führen zu weiteren negativen wirtschaftlichen Effekten. Eine privatisierte und an einen Konzern verkaufte Sparkasse würde nicht nur viele Arbeitsplätze abbauen. Es würde auch einer der größten bisherigen Steuerzahler entfallen. In den USA sah sich der Gesetzgeber schließlich genötigt etwas gegen die sich immer mehr auseinanderentwickelnde regionale Wirtschaftsentwicklung zu tun, die auch daher rührte, dass es Regionen oder Stadtviertel gab, für die die amerikanischen Banken grundsätzlich kein Geld mehr zur Verfügung stellten. Mit dem Community Reinvestment Act wurden die US-Amerikanischen Banken deshalb verpflichtet, einen Teil ihrer Finanzmittel in den vernachlässigten Regionen einzusetzen. Dieser staatlichen Reglementierung bedarf es in Deutschland dank des derzeitigen Bankensystems nicht. 21

23 2.3.3 Schlechteres Angebot an Finanzdienstleistungen Brüssel einen Weg, um ihre Renditen auf das Niveau z.b. ihrer britischen Wettbewerber zu bringen. Besonders erstaunlich ist, dass ausgerechnet die EU-Wettbewerbsbehörde, die sich als oberster Hüter des Wettbewerbes in der Europäischen Union versteht, gegen die öffentlichen Kreditinstitute vorgeht. Auf dem deutschen Bankenmarkt herrscht auf Grund der derzeitigen Struktur ein intensiver Wettbewerb. Dieser führt zu einem qualitativ höherwertigen Angebot mit günstigeren Preisen als in Märkten wie z.b. Großbritannien, die nur noch von vier Bankkonzernen beherrscht werden. Nach einer Untersuchung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 1996 lag der Aufwand z.b. für einen Handelskredit oder ein Wohnungsbaudarlehen in Frankreich oder in Großbritannien um das 2- bis 3-fache über den Kosten in Deutschland. Der Service in Großbritannien und die Produktqualität sind deutlich schlechter als hier zu Lande. Die deutschen Privatbanken suchen mit der Beschwerde in Demokratieverlust und Risikokonzentration Eine hohe Unternehmenskonzentration im Finanzdienstleistungsbereich hat nicht nur Auswirkungen auf das Angebot und die Preise. Sie führt zu weiterer Zusammenballung von wirtschaftlicher Macht in wenigen Händen. Schon heute können die vier Großbanken in Deutschland auf Grund ihres Einflusses die wirtschaftlichen Bedingungen in den Regionen wesentlich mit beeinflussen. Diese Macht über Investitionsentscheidungen führt schon heute zu einem deutlichen Einfluß auf politische Entscheidungen. Die alleinige finanzielle Abhängigkeit der Regionen von einigen Großbanken würde zukünftig zu einem noch umfassenderen Einfluß dieser Banken auf die regionalpolitischen Entscheidungen führen. 22

24 Die Konzentration des Risikokapitals bei wenigen großen Banken birgt zudem große Gefahren für die Volkswirtschaft. Die finanzielle Schieflage einer Großbank hätte erhebliche Auswirkungen weit über den Kreditsektor hinaus. Ein Tatbestand, der gerade den Hütern des Wettbewerbes zu denken geben müsste. 23

25 Einigung: Kompromiss statt langer Rechtsstreit 24

26 3. Das EU-Beihilfeverfahren gegen die öffentlichen Banken Auslöser für die derzeitige Situation war die Einreichung einer Beschwerde der Bankenvereinigung der Europäischen Union bei der Europäischen Kommission. Insbesondere die deutschen Großbanken wollten sich mit dieser Beschwerde die Möglichkeit zur Übernahme von attraktiven Teilen des öffentlichen Bankenverbundes schaffen und so zusätzliche Marktanteile gewinnen. So erklärten der Vorstandsvorsitzende der Commerzbank und der Deutschen Bank öffentlich, dass sie gern die eine oder andere Sparkasse übernehmen würden. Mit ihrer Beschwerde aus dem Dezember 1999 greift die Bankenvereinigung das gesetzliche Haftungssystem der öffentlichen Kreditinstitute an. Die bestehende Haftung von Kommunen und Ländern für ihre Kreditinstitute in Form der Gewährträgerhaftung und der Anstaltslast wird als verbotene staatliche Beihilfe gemäß Artikel 87 des EG-Vertrages bezeichnet. Die Privatbanken legen dar, dass durch die unbegrenzte Haftung der öffentlichen Hand den Sparkassen und Landesbanken eine günstigere Refinanzierungsmöglichkeit als anderen Banken ermöglicht wird. Dieses verfälsche den Wettbewerb und sei somit als unzulässige Beihilfe zu bezeichnen. In seinem Erwiderungsschreiben drückte der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) sein Unverständnis darüber aus, dass die unbegrenzte Haftung des Staates für sein eigenes staatliches Handeln durch ein öffentliches Unternehmen überhaupt als wettbewerbsverzerrende Beihilfe bezeichnet werden könne. Dieses hätte zur Folge, dass zwar private Wirtschaftsteilnehmer unbegrenzt für ihre wirtschaftliche Tätigkeit haften können, bei öffentlichen Unternehmen soll das jedoch nicht möglich sein. Hinzu kommt, dass die Grundsätze des deutschen Sparkassenrechtes seit Gründung der Europäischen Union bekannt sind und in den europäischen Verträgen ausdrücklich festgelegt ist, dass die jeweiligen 25

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