Initiativbanking. Die Rente vom Chef. Das Mittelstandsmagazin der WGZ BANK. energiewende Wie Firmen gewinnen. Gewerbeimmobilien Wo Betongold glänzt

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1 Initiativbanking Das Mittelstandsmagazin der WGZ BANK Die Rente vom Chef ISSN energiewende Wie Firmen gewinnen Gewerbeimmobilien Wo Betongold glänzt

2 Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt. Wir machen den Weg frei. Unternehmer müssen vieles können. Ihr Antrieb ist dabei unsere Mission. Wir die Volksbanken Raiffeisenbanken begleiten Sie zuverlässig und kompetent bei Ihren unternehmerischen Herausforderungen. Mit unseren passgenauen Finanzierungslösungen sorgen wir dafür, dass Sie sich voll und ganz Ihrem Unternehmen widmen können. Was auch immer Sie antreibt, sprechen Sie einfach persönlich mit Ihrem Berater vor Ort oder gehen Sie online auf vr.de Volksbanken Raiffeisenbanken

3 E D I T O R I A L Liebe Leserinnen, liebe Leser, Werner Böhnke, Vorsitzender des Vorstands der WGZ BANK die genossenschaftliche FinanzGruppe war mit ihrem bewährten, soliden und regional ausgerichteten Geschäftsmodell im vergangenen Jahr erneut ein verlässlicher Partner des Mittelstandes. Das zeigt sich in verschiedenen Entwicklungen. So beläuft sich das Kreditwachstum der Volksbanken und Raiffeisenbanken im Firmenkundenbereich für das Gesamtjahr 2012 auf mehr als sieben Prozent. Damit wird das Marktwachstum in diesem Geschäftsfeld deutlich übertroffen. Die genossenschaftliche FinanzGruppe hat allen Grund, sich bei ihren Mitgliedern und Kunden für das ihr geschenkte Vertrauen herzlich zu bedanken. Nun befinden wir uns am Beginn eines neuen Jahres. Auch 2013 stehen wir vor beträchtlichen wirtschaftlichen Herausforderungen. Politisch wird die Bundestagswahl eines der beherrschenden Themen dieses Jahres werden. Mit einigen zentralen politischen Themen, wie dem Fortgang der Energiewende oder der Zukunft der Altersversorgung, beschäftigen wir uns daher in dieser Ausgabe. Wesentlich ist dabei der Blickwinkel des Mittelstands so auch beim Titelthema zur betrieblichen Altersversorgung. Wichtige und gleichermaßen unterhaltsame Informationen das bietet Initiativbanking seit der Gründung im Jahr Mit dieser Ausgabe stellen wir unser Firmenkundenmagazin auf grafisch modernere Beine, ohne aber Abstriche an den nutzwertigen Inhalten vorzunehmen. Parallel zur Printausgabe erscheint ab sofort eine erweiterte App-Version für alle gängigen Tablet-PCs und Smartphones. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der folgenden Doppelseite. Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre auf allen Medienkanälen. Initiativbanking 1/2013 3

4 I N H A L T Titelgeschichte: Der Chef spart mit 12 Für einen auskömmlichen Ruhestand reicht die gesetzliche Rente längst nicht mehr. Immer wichtiger wird neben privater Vorsorge daher die betriebliche Altersversorgung. Wann sie sich lohnt, wie sie sich wandelt und wie Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen davon profitieren. Lesen Sie Weiter auf Seite 12 S t a r t e n 3 Editorial 5 Impressum 6 Trends: zeitnahe Betriebsprüfung Welche Steuerchancen und -pflichten damit verbunden sind Gute Banken sind treu Lutz Goebel, Präsident von Die Familienunternehmer ASU e. V., über Konjunktur, das Wahljahr 2013 und das Verhältnis zu Banken E n t w i c k e l n 17 Interkulturelles Fingerspitzengefühl Aus NRW für die Welt: das Kölner ICON-Institute 18 Erlaubte Wechsel In Zeiten knapper Fach- und Führungskräfte gehören Abwerbungen immer häufiger zum Firmenalltag. Was erlaubt ist und was nicht. 21 Fördern und fordern Durchstarten mit Benachteiligten und Arbeitslosen: ein Porträt der ONI-Wärmetrafo GmbH, Sieger beim Initiativpreis NRW 2012 Titelillustration: David Norman; Fotos: Liam Norris/Cultura/gettyimages, Michael Reisch 4

5 Bernd Nörig I N H A L T Initiativbanking das Mittelstandsmagazin der WGZ bank 24 Danke, danke, danke Uwe Berghaus, Vorstandsmitglied der WGZ BANK, über die Motive hinter der neuen Kampagne Deutschland Made by Mittelstand. 26 Die große Chance Steigende Strompreise, unsicherer gewordene Versorgung: Viele Unternehmen begegnen der Energiewende mit großer Skepsis. Dabei bietet sie gerade Mittelständlern auch viele Möglichkeiten. 30 Die Zerreißprobe Wie ein mittelständischer Kaltwalzspezialist aus Hagen dank Private Equity mit einem eigenen Werk in den USA expandiert F O R T F Ü H R E N 32 Pfiffiger Doppelpack Von der häufig beschworenen Überhitzung kann am gewerblichen Immobilienmarkt bei Weitem nicht die Rede sein. Die WGZ BANK unterstützt Investoren mit Rat, Tat und neuartigen Finanzprodukten. 34 Leben: 5 Tage in... Dubai Unser Gewinnspiel führt einen Leser nebst Begleitung dieses Mal für einen Kurztrip in die Weltstadt der Superlative: nach Dubai Initiativbanking als App und im Web Jetzt können Sie Initiativbanking auch auf dem Tablet -PC oder Smartphone genießen. Exklusive Bildergalerien, Grafiken oder Videos erwarten Sie. Die App finden Sie gratis im itunes App Store (ios) oder im Google Play Store (Android). Nutzwert pur bietet der Monatsnewsletter Initiativbanking aktuell: Aktuell SEPA ein Jahr vor dem Ernstfall Impressum/rechtliche Hinweise Praxistipps Interview: Viele Firmen haben noch gar nicht mit den Vorbereitungen begonnen SEPA-Lastschriften so gelingt die Umstellung Hinweise zum Abonnement Steuern Tipp: Erleichterungen bei der Lohnsteueraußenprüfung Bilanzen gute Noten Kurz gemeldet Neugeschäft ein Patent für alle EU-Länder Buchtipp: Job Future Future Jobs Webtipp des Monats Initiativbanking aktuell Der WGZ BANK-Newsletter für den Mittelstand Inhalt Aktuell Aktuell Neue Regeln ab 2013 diese Änderungen sind zu beachten Impressum/rechtliche Hinweise Initiativbanking aktuell Der WGZ BANK-Newsletter für den Mittelstand Inhalt Aktuell Issn ENERGIEWENDE 1 Wie Firmen gewinnen 2013 Praxistipps Umsatzsteuer Vorsicht vor Betrügern Unternehmensnachfolge so übergeben Sie günstig Hinweise zum Abonnement Arbeitsrecht SEPA ein Jahr vor dem Ernstfall Minijobs neue Entgeltgrenzen Kurzarbeitergeld verlängert Kurz gemeldet imblick der neue Newsletter Personal stabile Arbeitskosten Buchtipp: Loslassen für Führungskräfte Webtipp des Monats Neues Jahr, neue Regeln Kurz vor dem Jahresende 2012 wurden zahlreiche Neuerungen verabschiedet. Initiativbanking aktuell nennt die wichtigsten Fakten für Unternehmen und Mitarbeiter. Verluste geltend machen: Der Maximalbetrag beim Verlustrücktrag wird von bisher Euro auf eine Million Euro angehoben. Bei gemeinsam veranlagten Ehegatten gilt jeweils das Doppelte. Reisekostenabrechnungen neu: Für einen Tag können Mitarbeiter künftig 24 Euro abrechnen, bei mindestens acht Stunden Abwesenheit zwölf Euro. Bei mehrtägigen Dienstreisen werden künftig pauschal zwölf Euro jeweils für den An- und Abreisetag angesetzt. Die tatsächliche Reisedauer spielt dabei keine Rolle. Zum 1. Februar 2014 löst der europäische Zahlungsverkehrsstandard SEPA (Single Euro Payments Area) die nationalen Zahlungen endgültig ab. Doch noch längst nicht alle Unternehmen sind vorbereitet. Diese Zahl ist alarmierend: Erst sechs Prozent der jährlich sechs Milliarden in Euro getätigten Überweisungen in Deutschland sind SEPA-konform. Diese Zahl veröffentlichte Die Deutsche Kreditwirtschaft, eine Interessenvertretung der fünf kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände, der auch der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. angehört. 1 Die Rente vom Chef Noch dürftiger sieht es demnach sogar in Sachen SEPA-taugliche Lastschriften aus: Weniger als ein Prozent der ausgeführten Zahlungen erfüllen den neuen EUweiten Standard. Dabei ist dieser ab Februar 2014 für alle Unternehmen im B2B- und B2C-Geschäft verbindlich. Ein Jahr vor der endgültigen Umstellung wird es für Firmen also höchste Zeit, sich den technischen Anforderungen des neuen Zahlungsverkehrsstandards zu GEWERBEIMMOBILIEN Wo Betongold glänzt 1 stellen. Die wichtigsten Regelungen im Überblick: Das Format: Für Überweisungen und Lastschriften muss das XML- (Extensible-Markup-Language-) Nachrichtenformat des ISO Standards verwendet werden. Der Grund: Damit ist eine durchgängig voll automatisierte Bitte lesen Sie weiter auf Seite 2. Achtung: Diese Änderungen gelten erst ab Kein Nachteil für E-Firmenwagen: Elektroautos sind teurer als herkömmliche Wagen. In der Folge müssen Mitarbeiter einen höheren Betrag als geldwerten Vorteil versteuern. Um diesen Nachteil auszugleichen, sollen künftig die Kosten für die Batterien des E-Wagens herausgerechnet werden. Bei Anschaffungen bis zum werden pauschal 500 Euro pro kwh der Batteriekapazität, maximal aber Euro Bitte lesen Sie weiter auf Seite 2. Petair Fotolia.com Fotos: Bobo/Fotolia, Atlantis/The Palm/Dubai (2) I M P R E S S U M : Herausgeber: WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Ludwig-Erhard-Allee 20, Düsseldorf, Agnes Meier (V. i. S. d. P.), initiativbanking@wgzbank.de Verlag und Redaktion: corps. Corporate Publishing Services GmbH, Kasernenstraße 69, Düsseldorf Chefredaktion: Florian Flicke Redaktion: Mirko Hackmann, Christian Raschke, Dr. Matthias Schatz, David Selbach, Lina Unterbörsch, Susanne Widrat Objektleitung: Simon Flohr Anzeigenmarketing: Center-Werbung GmbH, Wolfgang Schäfer, Graurheindorfer Straße 149a, Bonn Artdirection: Marcus Weyerke Bildredaktion: Holger Lorenz Druck: Buersche Druck- und Medien GmbH, Gabelsbergerstraße 4, Bottrop Repro: TiMe GmbH ISSN: Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Verwendung nur mit Genehmigung WGZ BANK Bei diesem Dokument handelt es sich um erste Informationen, teilweise zur Werbung für Produkte der WGZ BANK. Es stellt keine Finanzanalyse im Sinne des 34b WpHG, Anla geberatung, Anlageempfehlung oder Aufforderung zum Handeln dar. Die WGZ BANK übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für einen Schaden, der sich aus der Verwendung dieses Dokuments oder der darin enthaltenen Angaben ergibt. Alleinige Entscheidungsgrundlage für den Kauf bestimmter Wertpapiere sollten die Prospektangaben sein. Diese finden Sie auf unserer Homepage Ausführungen zu steuerlichen Aspekten dienen nur einer ersten Unterrichtung. Zudem kann die steuerliche Behandlung künftigen Änderungen unterworfen sein. Zur abschließenden Beurteilung der persönlichen steuerlichen Situation empfehlen wir, einen Vertreter der steuerberatenden Berufe zu konsultieren. Für die Inhalte auf verlinkten fremden Websites trägt die WGZ BANK keine Verantwortung. klimaneutral natureoffice.com DE gedruckt Initiativbanking 1/2013 5

6 S T A R T E N TRENDS Der Steuertipp Chancen und Pflichten bei der zeitnahen Betriebsprüfung >>> Seit Jahresbeginn 2012 bietet die Finanzverwaltung allen Unternehmen die Möglichkeit der zeitnahen Betriebsprüfung an, wenn die Firmen ihren Willen zur verstärkten Kooperation mit der Finanzverwaltung bekräftigen. Die Prüfungszeiträume sollen dabei an aktuelle Jahre herangeführt und die Prüfungsdauer soll verkürzt werden. Die bisher übliche Praxis einer oft zeitlich um mehrere Jahre verschobenen Betriebsprüfung im Drei- oder gar Mehrjahresrhythmus soll durch eine zeitnahe Prüfung im Ein- oder Zweijahrestakt ersetzt werden, sagt Dr. Otto-Ferdinand Graf Kerssenbrock. Für den Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt von Schomerus & Partner liegen die Vorteile der zeitnahen Prüfung auf der Hand: Die Unternehmen bekommen schneller Rechts- und Planungssicherheit in steuerlich relevanten Angelegenheiten, vor allem bei Dauersachverhalten. Die Gefahr antizyklischer Steuernachforderungen hohe Nachforderungen für ertragreiche frühere Jahre fallen in ertragsschwache Jahre kann verringert oder ganz vermieden werden. Nachzahlungszinsen können minimiert werden beziehungsweise fallen wegen zeitnäherer Betriebsprüfung und Veranlagung gar nicht erst an. Prüfungsrelevante Sachverhalte können besser aufgeklärt werden, weil die Vorgänge dank zeitlicher Nähe noch besser in Erinnerung sind. Schließlich sollen eingehende Steuererklärungen bevorzugt behandelt werden, wenn eine zeitnahe Betriebsprüfung vereinbart ist. Die Chance, in den Genuss dieser Vorteile zu gelangen, ist allerdings an die Erfüllung erhöhter Mitwirkungspflichten geknüpft: Das Unternehmen muss einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner bestellen, der von anderen Arbeiten weitgehend entlastet sein sollte. Es muss die prüfungsnotwendigen Unterlagen zu Beginn der Betriebsprüfung bereitstellen. Dazu gehören unterschriebene Steuererklärungen, Handels- und Steuerbilanzen, Abschlussunterlagen des Rechnungswesens, Wirtschaftsprüfungsberichte oder gesellschaftsrechtliche Vertragsunterlagen. Ferner müssen die Betriebsprüfer Zugang zu Internet und Intranet bekommen sowie die Möglichkeit haben, auf Daten ohne Einschränkung auf den Prüfungszeitraum elektronisch zugreifen zu dürfen. Entscheidende und neue Voraussetzung einer zeitnahen Betriebsprüfung ist jedoch, dass das Unternehmen eine Selbstauskunft zu wirtschaftlichen oder rechtlichen Änderungen bei steuerrelevanten Sachverhalten vorlegen muss. Insgesamt dürften die Vorteile so gewichtig sein, dass der zeitnahen Betriebsprüfung eine Erfolgsgeschichte bevorstehen dürfte, meint Kerssenbrock. WebtipP Mitarbeiterkapitalbeteiligung >>> Unternehmen, die ihre Mitarbeiter am Unternehmen beteiligen, sind nach vielen Studien stabiler, innovativer und ertragsstärker. Zahlreiche Konzerne haben zudem erkannt, dass Beteiligungsprogramme Fach- und Führungskräfte anlocken. Im Mittelstand ist das Thema Mitarbeiterkapitalbeteiligung noch ausbaufähig. Mit einem Onlineportal will das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nun mittelständische Firmen von den Vorzügen der Beteiligungsprogramme überzeugen. Das Portal liefert Informationen, hilft bei der Entwicklung von Kapitalbeteiligungsmodellen und unterstützt mit Checklisten und Musterverträgen. Fotos: Alix Minde/PhotoAlto/laif, Simon Battensby/Photographer s Choice/gettyimages 6

7 S t a r t e n Genossenschaftsbanken Reges Kreditgeschäft >>> Um mehr als sieben Prozent wuchs das Kreditvolumen der rund deutschen Genossenschaftsbanken im Geschäft mit Firmenkunden im vergangenen Jahr. Das meldet der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v. (BVR). Damit übertrifft das Wachstum der Volksbanken und Raiffeisenbanken in diesem Geschäftsfeld laut BVR deutlich das Marktwachstum, das 2012 rund 2,5 Prozent erreichte. Ende vergangenen Jahres hatten die Genossenschaftsbanken an Unternehmen und Selbstständige Kredite in Höhe von knapp 200 Milliarden Euro herausgegeben. Der langfristige Investitionskredit für den Ersatz und Ausbau von Produktionskapazitäten ist nach wie vor wichtigste Finanzierungsquelle der Firmenkunden in Deutschland. Dynamisch entwickelte sich unter den BVR-Mitgliedern 2012 das Geschäft mit Krediten an das Dienstleistungsgewerbe sowie an die Bereiche Energie und Bergbau. Besonders der Wirtschaftsbereich der erneuerbaren Energien dürfte wegen der Energiewende seine Dynamik behalten. Für die Genossenschaftsbanken ist die finanzielle Begleitung von Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Energien von großer geschäftspolitischer Bedeutung. Die Ausgangslage ist dank der starken Marktposition in der Agrarwirtschaft gut, sagt BVR-Vorstandsmitglied Dr. Andreas Martin. VR Unternehmerberatung Kompetenz im Norden Die Zahl: 82 Prozent... aller deutschen Familienunternehmen erzielen aktuell bereits einen Teil ihrer Umsätze im Ausland. Weltweit sind es nur 67 Prozent der inhabergeführten Firmen. Das ergab die PwC-Studie Die Zukunft von Familienunternehmen der Kern der Wirtschaft. Die Zahl der rein binnenmarktorientierten Firmen sinkt weiter: In fünf Jahren wollen nur noch 14 Prozent der Firmen ausschließlich zwischen Nordsee und Alpen aktiv sein. Die Studie ist kostenlos im Internet erhältlich. Anlagezertifikate Newsletter imblick NEU Fotos: Mario Savoia/dreamstime, Thomas Callsen/plainpicture >>> Seit Jahresbeginn 2013 ist die VR Unternehmerberatung GmbH auch in Hamburg mit einem Büro vertreten. Damit baut die Tochter von WGZ BANK und DZ BANK, die bereits über Standorte in Düsseldorf und Frankfurt am Main verfügt, ihr Mid-Cap-Beraterteam zu einem der größten in Deutschland aus. Der Großraum Hamburg und der Norden im Allgemeinen verfügen über große wirtschaftliche Dynamik, ausgezeichnete Wettbewerbsfähigkeit und internationale Vernetzung, sagt Markus Loy, Sprecher der Geschäftsführung. Ihm steht als Geschäftsführer Oliver Rogge zur Seite, der zuvor sechs Jahre die Geschicke der Corporate-Finance-Einheit der HSH Nordbank leitete. Ne- ben den bisherigen Kernbereichen der VR Unternehmerberatung kommen durch den neuen Standort und das erweiterte Team Clean Tech sowie Transport und Logistik als Kompetenzsektoren hinzu. >>> Impulse für Ihre Anlageentscheidungen zu geben diesem Ziel folgt imblick, der monatliche -Newsletter zum aktuellen Börsengeschehen und zu strukturierten Produkten der WGZ BANK. Gerade in Zeiten immer schneller wechselnder Marktentwicklungen fällt es schwer, den Überblick zu behalten. imblick möchte Orientierung geben kurz, prägnant, verständlich und unterhaltsam, fokussiert auf die wesentlichen Entwicklungen. imblick erweitert als Online-Newsletter das große Informationsangebot zu Zertifikaten unter Initiativbanking 1/2013 7

8 S T A R T E N Interview Mister Mittelstand: Seit rund zwei Jahren steht Lutz Goebel als Präsident an der Spitze der Interessenvereinigung Die Familienunternehmer ASU e. V.. Verbindlichkeit im Ton, aber Prinzipientreue in der Sache zeichnen ihn aus. Gute Banken sind treu Lutz Goebel, selbst Unternehmer und Präsident des Verbandes Die Familienunternehmer ASU e.v., über die Stimmung im Mittelstand, seine Wünsche an die zukünftige Bundesregierung und die Erwartungen an das ideale Finanzinstitut Herr Goebel, was bereitet Ihnen und Ihren familiengeführten Verbandsmitgliedern im Jahr 2013 mehr Sorgen: der Blick auf die Wirtschaftslage oder der Ausgang der Bundestagswahl im September? Goebel: Beides macht mich ein wenig unsicher. Die Unsicherheit über den Kurs und die Sprunghaftigkeit der deutschen und europäischen Finanz- und Wirtschaftspolitik ist seit nunmehr zwei Jahren die Hauptsorge unserer Mitglieder. Viele Probleme, allen voran die Eurokrise, sind ja bei Weitem noch nicht gelöst. Und genau diese ungelösten Probleme führen dazu, dass Unternehmen vorsichtiger werden und nicht zwingend notwendige Investitionsprojekte zurückstellen. Es gibt mir sehr zu denken, dass wir jetzt wieder in eine Phase so großer Unsicherheit hineingekommen sind, die wir nach 2009 schon verlassen zu haben glaubten. Mit Blick auf die Politik und speziell die Bundestagswahl im September bereitet uns familiengeführten Mittelständlern derzeit die größte Sorge, dass die beiden führenden Oppositionsparteien die Vermögensteuer beziehungsweise die Vermögensabgabe wieder einführen wollen. Das irritiert uns Familienunternehmer doch sehr. Mit Verlaub: Dass Unternehmer über höhere Steuern klagen, ist zu erwarten. Den Unternehmen ist es in den vergangenen Jahren doch prächtig ergangen. Goebel: Sie haben recht: Viele, aber längst nicht alle Unternehmen haben in den vergangenen Jahren gut verdient, vor allem im Exportgeschäft. Das ist nach dem tiefen Fall 2009 und meist noch 2010 aber auch notwendig gewesen. Viele Unternehmen haben in den vergangenen Jahren expandiert und investiert. Diese Unternehmen haben also die gute Ertragslage der vergangenen Jahre genutzt, um in die eigene Zukunft und die ihrer Beschäftigten zu investieren. Nochmals: Wenn es dem Gros der Firmen gut geht, warum dann Ihr striktes Nein zu einer Vermögensabgabe? Die Person Der Siegener Lutz Goebel, Jahrgang 1955, arbeitete nach TH-Bauingenieurstudium, BWL-Aufbaukurs und MBA unter anderem als geschäftsführender Gesellschafter beim elterlichen Maschinen- und Anlagenbauer Achenbach Buschhütten in Kreuztal sowie in der Geschäftsleitung der Unternehmensberatung Arthur D. Little International kaufte er die Henkelhausen GmbH & Co. KG in Krefeld mit dem Investor Hannover Finanz als Minderheitsgesellschafter an der Seite. 8 Initiativbanking 1/2013

9 Fotos: Maria Schulz (2) 9

10 S T A R T E N Goebel: Nicht ohne Grund ist die Vermögensteuer schon mal in höchster Rechtsinstanz in Deutschland gescheitert. Das Kernproblem an ihr ist die Substanzbesteuerung. Die Verfechter einer Vermögensabgabe übersehen, dass Mittelständler bis auf wenige Ausnahmen nicht über pralle Konten verfügen, sondern der Reichtum im Unternehmen, in den Produktionsstätten, den Maschinen und nicht zuletzt den Arbeitsplätzen steckt. Um überhaupt Vermögensteuer zahlen zu können, müssen viele Unternehmen ihre Ausschüttungen erhöhen, oft sogar verdoppeln. Dieses Geld würde dann bei Investitionen und Arbeitsplätzen fehlen. bestellt. Sie selbst haben die Finanzindustrie in den vergangenen Jahren immer wieder wortstark kritisiert. Warum? Goebel: Unsere Hauptkritik lautete und lautet, dass Risiko und Haftung wie bei klassischen Unternehmen auch nicht voneinander getrennt werden dürfen. Das ist eine der zentralen Lehren der vergangenen Jahre. Und sie scheint ja jetzt auch verstanden worden zu sein. Genossenschaftsinstitute treten am Markt gänzlich anders auf als etwa börsennotierte Großbanken. Honorieren Sie das? Große Unternehmerangst vor Steuererhöhungen Jahresausblick 2013, Umfrage unter 636 Mitgliedsunternehmen von Die Familienunternehmer ASU e.v. Große Sorgen bereiten... Steuererhöhung Verschuldung der Kommunen Verschuldung der Länder Anstieg der Sozialabgaben Verschuldung des Bundes Stabilität des Euro Fachkräftemangel Mehrfachnennungen möglich Quelle: Die Familienunternehmer ASU e.v. 56 % 54 % 51 % 50 % 48 % 44 % 40 % Gehen Sie mit dem übrigen deutschen Steuerrecht auch so ins Gericht? Goebel: Wenn man sich anschaut, wer in den vergangenen fünf Jahren Schwierigkeiten in der deutschen Finanzbranche hatte, dann betraf es alle: Privatbanken, Landesbanken, Sparkassen. Mit einer Ausnahme: Die deutschen Genossenschaftsbanken sind praktisch unbeschadet durch die Krise gekommen. Ihr Geschäftsmodell hat sich in schwierigen Tagen bewährt das muss an dieser Stelle lobend erwähnt werden. Was muss die ideale Mittelstandsbank bieten? Goebel: Neben wettbewerbsfähigen Konditionen spielen größtmögliche Transparenz und die Nachvollziehbarkeit bei der Kreditentscheidung eine zentrale Rolle. Die Kunden müssen darüber informiert werden, warum sie welchen Kredit zu welchen Konditionen erhalten oder warum auch gerade nicht. Ein wesentlicher Punkt ist zudem die Kontinuität bei der Betreuung. Gerade mittelständische Unternehmen legen Wert darauf, dass ihre Firmenkundenbetreuer nicht im Jahrestakt wechseln. Und: Nicht nur in konjunkturell sonnigen Zeiten, sondern gerade in schwierigen Phasen muss eine Bank Präsenz zeigen und das Unternehmen durchaus auch mit kritischen Ratschlägen unterstützen. Gute Banken sind treu. Goebel: Den Traum von einer radikalen Steuerreform träumen hierzulande nur noch Wissenschaftler. Wir erkennen an, dass wir im Großen und Ganzen ein recht gut funktionierendes Steuersystem in Deutschland haben mal abgesehen von Problemen bei der Gewerbesteuer oder dem Mittelstandsbauch im Einkommensteuerrecht. Sie mögen überrascht sein, das aus dem Mund eines Interessenvertreters der Wirtschaft zu hören. Aber: Die Steuerbelastung für deutsche Unternehmen ist international wettbewerbsfähig. Das ist okay und muss auch so bleiben. Worum es uns und unseren Mitgliedern geht, ist die berechtigte Angst vor Steuererhöhungen und vor allem vor der Einführung neuer, kontraproduktiver Steuern, wie einer Substanzabgabe auf Vermögen. Ich glaube einfach nicht den Versprechen, dass betriebliches Vermögen hiervon verschont werden würde. Das sehen die Pläne von SPD und Bündnis 90/Die Grünen auch gar nicht vor. Nicht nur mit der Politik steht der Mittelstand immer wieder auf Kriegsfuß. Auch um das Verhältnis zwischen Unternehmen und Banken generell war es hierzulande schon besser Immer wieder wird in Deutschland über eine Kreditklemme diskutiert. Die statistischen Zahlen sprechen eine Das Unternehmen Die Henkelhausen GmbH & Co. KG ist seit mehr als 35 Jahren Vertragshändler für die Motorenhersteller Deutz und MWM. Das Krefelder Unternehmen ist Spezialist für Antriebe aller Art und passt etwa Spezialarbeitsbühnen so an, dass diese in 100 Metern Höhe auf Kühltürmen oder an Windkraftanlagen eingesetzt werden können. Henkelhausen wartet Gepäckschlepper an Flughäfen, übernimmt den Service für Gleisbaumaschinen der Deutschen Bahn und sichert mit Netzersatzanlagen die Notfallstromversorgung in Krankenhäusern. Auch Blockheizkraftwerkanlagen und Gasmotoren gehören zum Spektrum. Der Umsatz betrug 2012 rund 71 Millionen Euro mehr als doppelt so viel wie 1998 bei der Übernahme durch Goebel und die Beteiligungsgesellschaft. 10

11 S t a r t e n Lutz Goebel, Präsident von Die Familienunternehmer ASU e.v. : Die deutschen genossenschaftsbanken sind praktisch unbeschadet durch die krise gekommen. andere Sprache. Was stimmt denn aus Ihrer täglichen Erfahrung als Unternehmer? Goebel: Wir können unter unseren Mitgliedern keine Kreditklemme feststellen. Was wir erkennen, ist, dass zwei Typen von Unternehmen Schwierigkeiten haben, an Kapital heranzukommen: Das sind erstens sehr junge Firmen, die zwar oft eine erstklassige Idee, aber keine überzeugende Firmenhistorie vorweisen können, und zweitens etablierte Betriebe, die in der Krise stecken. Alle anderen Firmen in Deutschland haben derzeit und auf absehbare Zeit kein Problem, zu vertretbaren Konditionen Kapital aufzunehmen. An Ihrem eigenen Unternehmen, der Henkelhausen GmbH & Co. KG, ist seit Jahren ein Finanzinvestor beteiligt. Mit diesem Faible für Beteiligungskapital sind Sie im Mittelstand noch ein Außenseiter. Goebel: Private Equity ist für Unternehmen, die schon einige Jahre am Markt aktiv sind und über eine überzeugende Wachstumsstory verfügen, weiterhin eine interessante Option. Ich kann das aus meiner persönlichen Warte jedem empfehlen, der größere Investitionen oder gar eine Übernahme plant oder auch Altgesellschafter auszahlen muss. Hier macht Private Equity viel, viel Sinn. Mit dem Finanzinvestor kann ich sehr gut umgehen. Als Lehre aus der Finanzkrise werden, vorrangig in Europa, die Vorschriften und Eigenkapitalauflagen für Banken weiter verschärft, Stichwort Basel III. Wie finden Sie das? Goebel: Die Grundidee von Basel III ist nach wie vor richtig und wichtig, nämlich die Erkenntnis, dass Risiken mit entsprechendem Eigenkapital als Puffer hinterlegt werden müssen. Es kann aber doch nicht sein und darauf läuft es gerade hinaus, dass Firmenkredite an grundsolide Mittelständler aus dem Rheinland oder aus Westfalen ein höheres Risiko darstellen sollen als Investitionen in Anleihen südeuropäischer Staaten. Das ist eine bewusste politische Inanspruchnahme von Basel III mit dem Risiko, dass wegen der verschärften Eigenkapitalrichtlinien künftig weniger Kredite an Mittelständler vergeben werden. Dann droht uns womöglich doch eine Kreditklemme durch die Hintertür. Gegen diesen fundamentalen Konstruktionsfehler von Basel III wehren wir uns und dagegen, dass gerade Langfristkredite, die für Unternehmen doch so wichtig sind, benachteiligt werden sollen. Initiativbanking 1/2013 Auch wenn Sie alles offenlegen müssen? Goebel: Das ist ohne Frage die Grundbedingung für Erfolg, wenn Sie mit privaten Geldgebern zusammenkommen wollen. Und genau damit hat mancher alte Patriarch noch seine Probleme. Doch mit der Übernahme der Firmenregentschaft durch die nachfolgende Generation erwarte ich mehr Offenheit und damit auch eine verstärkte Inanspruchnahme von Private Equity. Der Verband Seit fast zwei Jahren ist Goebel als Nachfolger von Patrick Adenauer Präsident von Die Familienunternehmer ASU e.v.. Die 1949 gegründete Organisation mit Hauptsitz in Berlin hat sich auf die Fahne geschrieben, die wirtschaftspolitischen Interessen von rund deutschen familiengeführten Unternehmen zu vertreten. 11

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13 Betriebliche Altersversorgung E n t w i c k e l n Der Chef spart mit Die Zukunft der Altersvorsorge wird zu den zentralen Themen des Bundestagswahlkampfs 2013 gehören. Besonders die zweite Rentensäule rückt in den Blick von Politik und Experten. Die Titelgeschichte von Initiativbanking erklärt, welche Vorteile die Rente vom Betrieb Arbeitnehmern und Arbeitgebern bringt und wie Fachleute die Betriebsrente weiterentwickeln wollen. Illustrationen: David Norman Claus-Dieter Brinkmann gehörte zu den Ersten: Seit 2002 haben Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihr Arbeitgeber einen Teil des Lohns in eine betriebliche Altersversorgung (bav) umwandelt. Der Chef der Firma BMU GmbH & Co. KG in Hörstel bei Osnabrück, die mit 140 Mitarbeitern ummantelte Profile für Möbel, Innentüren und Objekteinrichtungen herstellt, startete noch im selben Jahr eine große bav-offensive in seinem Betrieb und machte das Team mit mehreren Veranstaltungen auf die neuen Möglichkeiten aufmerksam. Sein Modell: Wer mindestens 360 Euro des Bruttolohns pro Jahr in eine bav-einzahlung umwandelt, dem legt der Chef aus eigener Tasche noch einmal weitere zehn Prozent der Beiträge obendrauf. Für uns ist das ein Nullsummenspiel, erklärt Brinkmann. Denn für das gewandelte Gehalt werden keine Sozialversicherungsbeiträge fällig. Diese Ersparnis aus den Arbeitgebersozialversicherungsbeiträgen gebe ich quasi an die Mitarbeiter weiter. Mehrere Reformvorschläge auf dem Tisch Inzwischen nutzen schon mehr als 90 Prozent seiner Mitarbeiter die bav. Brinkmann will sich so als attraktiver Arbeitgeber positionieren. Außerdem finde ich, es gehört für einen guten Unternehmer dazu, sich auch diesbezüglich um seine Leute zu kümmern und sie damit nicht allein zu lassen, sagt er. Gespannt verfolgt er jetzt die Debatte um die Zukunft der bav wird der Bundestag gewählt und es liegen gleich mehrere Reformvorschläge auf dem Tisch (siehe Mehr vorsorgen im Betrieb auf Seite 14). Für Firmenrenten können sich Fachleute höhere Freigrenzen vorstellen sowie mehr Flexibilität bei der Anlage die Oppositionspartei SPD fordert in ihrem Rentenkonzept sogar eine bav-pflicht: Jeder Arbeitnehmer müsste demnach automatisch einen Teil seines Gehalts in eine bav umwandeln, es sei denn, er widerspricht ausdrücklich. Bisher sind Arbeitgeber lediglich verpflichtet, ihren Angestell- Gesetzliche Rente im Sinkflug Wie sich das Rentenniveau und der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahr 2026 laut Regierungsprognose gegensätzlich entwickeln werden Rentenniveau in Prozent Quelle: Rentenversicherungsbericht 2012 Beitragssatz in Prozent Initiativbanking 1/

14 E n t w i c k e l n Dr. Richard Herrmann, Vorstandsvorsitzender des bav-analysten Heubeck AG aus Köln: Keine Altersvorsorge ist auch nur annähernd so gut abgesichert wie die Betriebsrente. Mehr vorsorgen im Betrieb Opting-out-Modell: Um einer künftigen Altersarmut in Deutschland vorzubeugen, fordert die SPD einen Mindestbetrag für jeden Rentner. Außerdem wollen die Sozialdemokraten als bisher einzige Partei auch direkt bei der bav ansetzen: Jeder Arbeitnehmer soll künftig automatisch einen Teil seines Gehalts in eine Betriebsrente umwandeln, es sei denn, er widerspricht ausdrücklich. Bisher ist es genau umgekehrt: Nur wer fragt, bekommt die Rente. Höhere Steuerfreiheit: Bislang können Arbeitnehmer maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung pro Jahr steuer- und abgabenfrei in eine Betriebsrente einzahlen das sind aktuell Euro. Dabei werden Beiträge des Arbeitnehmers zu Zahlungen, die der Arbeitgeber drauflegt, addiert. Der Versicherungsanalyst Heubeck schlägt zweimal vier Prozent vor: einmal für die Arbeitgeberzuschüsse und einmal für die Arbeitnehmerbeiträge. Aktuell geht das nur, wenn man die Direktversicherung mit der Unterstützungskasse kombiniert. Flexiblere Anlage: Schon heute werden Pensionskassen und Direktversicherungen beaufsichtigt wie andere Lebensversicherungen auch. Die EU-Kommission hat angekündigt, die schärferen Eigenkapitalvorschriften für die Branche (Solvency II) auch auf bav-einrichtungen anzuwenden. Der Arbeitgeberverband BDA lehnt das ab und fordert im Gegenteil, bav-modelle künftig als eigenständige Einrichtungen zu stärken. Sie wären dann in der Anlagepolitik flexibler. ten eine bav-lösung zur Verfügung zu stellen, wenn diese das von sich aus verlangen. Die Rentendiskussion wird den Bundestagswahlkampf bestimmen, ist Klaus Morgenstern vom Deutschen Institut für Altersvorsorge DIA überzeugt. Weil die gesetzliche Rente in Zukunft immer weniger zur Versorgung im Alter beitragen kann, wollen Politiker und Experten insbesondere die sogenannte zweite Säule der Altersvorsorge stärken: kapitalgedeckte, steuergünstige Zusatzabsicherungen, wie die Riester-Rente und eben die betriebliche Altersversorgung. Immer noch gibt es hier enormen Nachholbedarf, sind Durchdringungsquoten von 90 Prozent und mehr wie bei BMU in Hörstel die Ausnahme schrieb das Betriebsrentengesetz den Anspruch von Arbeitnehmern auf die Entgeltumwandlung erstmals fest damals verfügten erst deutlich weniger als die Hälfte der Beschäftigten über eine Betriebsrente. Elf Jahre später ist die Quote zwar auf rund zwei Drittel gestiegen. Doch das bedeutet eben auch: Immer noch sorgt ein Drittel der Angestellten nicht per bav vor weder per Entgeltumwandlung noch mit einer klassischen Betriebsrente. Und wer die bav nutzt, zahlt im Schnitt nur bis Euro pro Jahr ein etwa drei Prozent des mittleren Bruttolohns. Das ist deutlich weniger, als per Freigrenze steuerfrei möglich wäre. Freiwillige Systeme unterliegen immer gewissen Wachstumsgrenzen, erklärt Florian Swyter, bav- Experte der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA. Viele Beschäftigte wüssten immer noch nicht, dass sie einen Anspruch haben, manche hätten schlicht auch ein zu geringes Einkommen oder würden häufig den Arbeitgeber wechseln. In Branchen mit hoher Fluktuation oder befristeten Tätigkeiten ist bav nicht für alle sinnvoll, weil sie sich vor allem dann lohnt, wenn man über einen längeren Zeitraum einzahlt, meint Swyter. Die Arbeitgeberverbände sehen den SPD-Vorschlag einer bav-pflicht dennoch mit Sorge. Dieses Modell würde für Unternehmen zusätzlichen Aufwand bedeuten, warnt Swyter. Irgendwie müsse ja dokumentiert und geprüft werden, ob sich Firmen an die neue Pflicht halten. Swyter befürchtet auch, 14

15 E n t w i c k e l n die Politik könne im Gegenzug die Befreiung der bav-beiträge von Sozialversicherungsbeiträgen zurücknehmen. Das aber ist einer der entscheidenden Vorteile des Systems. Hilfestellung bei allen Detailfragen In vielen größeren Unternehmen stellt sich die Frage nach einer bav gar nicht, denn dort gelten Betriebsvereinbarungen, in denen die Sozialpartner die Entgeltumwandlung für alle Mitarbeiter festgeschrieben haben. Auch setzen sich in immer mehr Branchen tarifliche bav-modelle wie die Metallrente durch. Kleinere Unternehmen in Branchen ohne Tarif-bAV können sich an Experten wie die Beratungsfirma compertis GmbH wenden, die mit R+V Versicherung und Union Investment zusammenarbeitet. Dort kann man alle fünf möglichen Durchführungswege der bav abwickeln vom Massenklassiker Direktversicherung über Pensionskasse und Pensionsfonds bis hin zu Unterstützungskasse und Pensionszusage, informiert compertis-geschäftsführer Jan-Peter Ernst. compertis hat rund Unternehmenskunden. Die Experten aus Wiesbaden planen und gestalten Informationsveranstaltungen für die Belegschaft, berechnen Anwartschaften und Bilanzrisiken, arbeiten die erforderlichen Verträge aus und suchen gemeinsam mit dem Arbeitgeber die passenden Anlagen für die Mitarbeiterrente aus. Auch um Opting-out-Modelle kümmern sich die Fachleute auf Wunsch schon jetzt. bav: Was Arbeitgeber beachten müssen Warum muss ich Arbeitnehmern eine bav anbieten? Seit 2002 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung anzubieten. Angestellte sollen neben ihrer gesetzlichen Rente eine weitere Säule der Altersvorsorge aufbauen. Dafür bleibt das in der bav Ersparte bis zur Höchstgrenze von derzeit Euro pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei. Unter Umständen können Arbeitnehmer um Euro aufstocken, dann bleibt auch dieser Betrag steuerfrei. Erst auf die Rente werden später Steuern und Abgaben erhoben. Welcher Durchführungsweg eignet sich? Arbeitgeber müssen zwar eine bav anbieten, über den Durchführungsweg entscheiden sie aber allein. Die einfachste Lösung, besonders für kleine und mittlere Einkommen, ist die Direktversicherung. Genau wie für die Pensionskasse müssen Chefs hier keine Insolvenzschutzprämie an den Pensions-Sicherungs- Verein PSV zahlen. Der Pensionsfonds darf das Geld freier investieren, ist aber schon zu einem Fünftel PSV-pflichtig. Für leitende Angestellte oder Geschäftsführer lohnt es sich bisweilen, zusätzlich über hausinterne Varianten, wie die Unterstützungskasse oder sogar eine Direkt- oder Pensionszusage, nachzudenken: Hier lässt sich unbegrenzt steuerfrei und nahezu abgabenfrei einzahlen. Wie arbeitet der Pensions-Sicherungs-Verein? Verspricht ein Unternehmen seinen Angestellten eine Rente per Direktzusage früher der übliche Weg, dann wären bei einer Pleite auch die Pensionen verloren. Also müssen Unternehmen seit 1974 jedes Jahr einige Promille der auf den heutigen Wert abgezinsten, ausstehenden Pensionszusagen als Prämie an den Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit in Köln zahlen, der dafür im Pleitefall die Betriebsrenten übernimmt. Der PSV legt den Beitrag jährlich aufs Neue fest, je nachdem, wie hoch die Schäden aus Insolvenzen zuletzt waren. Seit 2002 schwankt der Beitragssatz zwischen 1,9 und 14,2 Promille. Befreit sind Direktversicherungen und Pensionskassen. Für Pensionsfonds werden nur 20 Prozent des Beitrags fällig. Wer haftet für die Betriebsrente? Grundsätzlich gilt laut Gesetz: Der Arbeitgeber haftet für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen, Experten sprechen von der Einstandspflicht. Wer die bav bei einem externen Anbieter organisiert, der mit einer Rückdeckungsversicherung ausgestattet ist, ist aus dem Schneider. Rein theoretisch könnte es zwar sein, dass der Anbieter die garantierte Rendite nicht erreicht. Die Differenz müsste dann der Arbeitgeber tragen. Doch Experten halten das für praktisch ausgeschlossen. Relevant ist die Einstandspflicht bei Direktzusagen. Hier sollten Chefs sich gut beraten lassen. Wie groß ist der Verwaltungsaufwand? Direktzusagen oder Unterstützungskassen, die Unternehmen für Angestellte betriebsintern einrichten, sollten sorgfältig durchgerechnet sein der Aufwand ist hoch. Pensionskassen, -fonds oder Direktversicherungen bekommen Chefs bei Anbietern wie der R+V Versicherung dagegen inklusive Servicepaket. Die Experten kümmern sich um alles. Manche Unternehmen führen Altverträge von Mitarbeitern fort, die diese vom ehemaligen Arbeitgeber mitgebracht haben. Das kann einigen Verwaltungsaufwand und auch Haftungsprobleme mit sich bringen, denn nicht nur der Vertrag geht auf die neue Firma über, sondern auch die Versorgungszusage. Im Fall einer Scheidung macht der Versorgungsausgleich viel Arbeit. Initiativbanking 1/

16 E n t w i c k e l n Dass die Garantiezinsen für Lebensversicherungen zuletzt auf 1,75 Prozent gesunken sind und damit auch die Zinsen für die bav-modelle, die per Versicherung organisiert werden, könnte die Betriebsrente auf den ersten Blick weniger attraktiv machen. Und tatsächlich beobachtet etwa das DIA, dass die Bereitschaft zur betrieblichen Vorsorge neuerdings wieder abnimmt. Für compertis-geschäftsführer Ernst gibt es dafür keinen Grund. Zum einen liege die laufende Verzinsung deutlich über den Renditen, die derzeit mit anderen sicheren Anlagen erzielt werden können. Zudem ist die Gesamtrendite der bav für den Arbeitnehmer höher weil er nicht aus dem Nettogehalt sparen muss. Und: Bei der Altersvorsorge liegt die Priorität auf der Sicherheit und Verfügbarkeit der Rentenzahlungen, die Rendite folgt erst danach, betont Dr. Richard Herrmann, Vorstandschef des bav-analysten Heubeck AG. Jeder bav-versicherte werde zuverlässig eine lebenslange Rentenzahlung bekommen. Keine Altersvorsorge ist auch nur annähernd so gut abgesichert schrieb der Gesetzgeber im Flexi II -Gesetz fest, dass Arbeitszeitkonten ähnlich insolvenzsicher sein müssen wie bav-anwartschaften seitdem lassen sich beide Instrumente auch leichter miteinander kombinieren (siehe Vorarbeiten ). Mit solchen Modellen werden auch mittelständische Unternehmen für Fachkräfte interessant und das wird in Zukunft immer wichtiger, sagt compertis-experte Ernst. Vorarbeiten: wie Zeitwertkonten und bav zusammenwirken Seit die staatliche Förderung der Altersteilzeit im Jahr 2009 ausgelaufen ist, setzen immer mehr Unternehmen neben der betrieblichen Altersversorgung als Ersatz auf Lebensarbeitszeitkonten. Das Prinzip: Entweder machen Arbeitnehmer Überstunden, bekommen das Gehalt aber nicht ausgezahlt, sondern zahlen es auf ein individuelles Konto ein. Das geht auch mit Boni, Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Oder der Arbeitgeber kann auf diesem Konto Rücklagen bilden und so seinen Mitarbeitern helfen, im Alter früher in Rente zu gehen. Bis 67 hält schließlich ohnehin kaum ein Arbeitnehmer durch. Laut Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexi II) sind die Guthaben ähnlich insolvenzsicher anzulegen wie bav-renten. Und: Wenn Arbeitnehmer es nicht schaffen, ihr Zeitkonto vor Rentenbeginn abzufeiern, lässt sich das Guthaben auf die bav übertragen. Zeitwertkonten für früheren Ruhestand Der Leverkusener Unternehmer Theodor Wuppermann setzt ebenfalls auf Zeitwertkonten: Eine elegante Lösung, um die Rente mit 67 zu umgehen, nennt der Chef von Mitarbeitern das Konzept. Die Wuppermann-Gruppe produziert Bleche und Rohre aus Stahl, Edelstahl und Aluminium. Es sei ein Zeichen der Mitarbeiterorientierung und der sozialen Einstellung des Arbeitgebers, sagt der Unternehmer, dass er sich nicht nur um eine gute bav- Lösung in seinem Betrieb bemühe, sondern sie mit Zeitwertkonten kombiniere, auf denen Angestellte seit 2012 Überstunden ansparen können. Seine Mitarbeiter dürfen auf Wunsch auch Bonuszahlungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld auf dem Zeitkonto sammeln. Wuppermann erlaubt es ihnen dann, mithilfe von Guthaben eine Auszeit zu nehmen oder eine Weile nur Teilzeit zu arbeiten. Und wer sein Plus vor Rentenbeginn nicht nutzt, bekommt das Geld auf die Betriebsrente angerechnet. Noch nehmen nur wenige seiner Angestellten die Zeitwertkonten in Anspruch. Wahrscheinlich, so vermutet Wuppermann, hätten sie Sorge, dass es im Betrieb schlecht ankomme, wenn sie sich für ein Sabbatical aus dem Job verabschiedeten. Wir geben uns jetzt fünf Jahre Zeit, um das zu etablieren, sagt der Unternehmer. Der organisatorische Aufwand sei für bav wie Zeitwertkonten vor allem zu Beginn spürbar. Wuppermann gibt Direktzusagen und bietet Direktversicherungen an. Erstere, sagt der Firmenchef, der die Pensionsversprechen im Haus managen lässt, verursachten schon einige Arbeit. In den vergangenen Jahren, bestätigt auch DIA-Sprecher Klaus Morgenstern, sei der Verwaltungsaufwand für Unternehmen durch viele politische Entscheidungen deutlich gestiegen etwa beim Versorgungsausgleich nach einer Scheidung, bei dem der Gesetzgeber zusätzliche Aufgaben in die Unternehmen verlagert hat. Das wird zu Recht beklagt, sagt Morgenstern. Er wünscht sich, dass die Politik bei künftigen Änderungen stärker an die Unternehmer denkt. Jetzt wartet er gespannt auf den Ausgang der Bundestagswahl: Dann, so Morgenstern, werde man ja sehen, welche Projekte verwirklicht werden. 16

17 Interkulturelles Fingerspitzengefühl Von Aruba bis Ostanatolien: Die Kölner ICON-INSTITUTE Consulting Gruppe berät Länder im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit etwa in Bildungsfragen oder beim Aufbau einer Verwaltung. Fotos: Icon-Institut (2) Außenstehende fänden es oft exotisch, womit ICON Geld verdient, sagt Walter Stephany. Geduldig erklärt der 71-Jährige ihnen dann, dass das Kölner Beratungsunternehmen mit externen Consultants Projekte im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit durchführt, und zwar auf den Gebieten Bildung, Wirtschaftsförderung, öffentliche Verwaltung, Engineering, Infrastruktur und Landwirtschaft. So unterstützten die Experten aus dem Rheinland etwa beim Aufbau eines Rechtssystems in Palästina. Oder dabei, die Zahl der Mädchen, die die Schule abbrechen, im türkischen Ostanatolien zu verringern. Regelmäßig führt die Firma auch Wahlbeobachtungen durch. Vergeben werden diese Projekte von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), der Europäischen Union, der KfW, der Weltbank oder von Staaten, die beraten werden wollen. Aber selbst wenn die Fördergelder etwa aus der EU kommen, haben die Empfängerländer ein Mitspracherecht bei der Durchführung. Deshalb braucht man dafür nicht nur einen großen Stab von Fachleuten, sondern auch viel politisches Fingerspitzengefühl, meint Stephany. Die Juristen, Volks- und Betriebswirte, Ingenieure und anderen Spezialisten bei ICON zeichnet eine große interkulturelle Kommunikationsfähigkeit aus. Entsprechend international ist die Belegschaft. Familienrat hat das Sagen Von Vorteil ist es dabei, dass das drittgrößte deutsche Beratungsunternehmen, das sich auf diesen Bereich fokussiert, in Familienhand ist und auch bleiben wird. Das gibt uns die nötige Unabhängigkeit, um uns voll und ganz auf die Projekte zu konzentrieren. So gibt es keine Kapitalbeteiligung von Fremden; Stephanys Töchter Maya und Tanja gehören zur Geschäftsführung der Gruppe. Geleitet wird ICON zudem von der kaufmännischen Geschäftsführerin Barbara Wirth-Bauer. Franz Dunkel und Gerhard Lorisika verantworten die Geschäfte zweier Tochtergesellschaften. Dieser Unternehmensphilosophie vertraut auch die WGZ BANK. Sie unterstützt ICON etwa dadurch, dass sie Anzahlungen für die Projekte mit Bürgschaften hinterlegt beispielsweise im Fall von Aruba, einer ehemaligen niederländischen Kolonie in der Karibik, der ICON beim Aufbau der Verwaltung hilft. ICON-INSTITUTE Consulting Gruppe Gründungsjahr: 1975 Kernprodukt: Beratung bei Projekten der Entwicklungszusammenarbeit Mitarbeiter: 90 Festangestellte in der Zentrale Hauptmärkte: alle Staaten außer den klassischen Industrieländern Jahresumsatz (2011): 25 Millionen Euro Initiativbanking 1/

18 E n t w i c k e l n Abwerbungen Erlaubte Wechsel Die Methoden, mit denen Wettbewerber im War for Talents Toppersonal rekrutieren, werden auch im Mittelstand rabiater. Lesen Sie hier, was erlaubt ist, wo die rechtliche Grauzone beginnt und wie sich betroffene Unternehmen am besten gegen den personellen Aderlass zur Wehr setzen. Die Richter des Bundesarbeitsgerichts bekamen Ende September 2012 einen besonders krassen Fall auf ihren Entscheidungstisch. Im Verfahren (Az: 10 AZR 370/10) ging es darum, dass ein Bauunternehmen auf einen Schlag 57 Mitarbeiter eines Konkurrenten abgeworben hatte. Das betroffene Unternehmen machte einen Schaden von 46 Millionen Euro geltend. Die gezielte Massenabwerbung stuften die Erfurter Bundesrichter zwar als bewusst geschäftsschädigend und damit als wettbewerbswidrig ein. Doch die Klage auf Schadensersatz scheiterte letztlich daran, dass es dem Kläger nicht gelang, den Zusammenhang zwischen Personalschwund auf der einen und Umsatzrückgang und Auftragseinbruch auf der anderen Seite überzeugend zu belegen. Dieses Beispiel zeigt, dass selbst offenkundig wettbewerbswidrige Fälle von Abwerbung nicht immer zu einem durchsetzbaren Schadensersatz führen müssen, bilanziert Dr. Gudrun Germakowski. Sie ist Partnerin im Düsseldorfer Büro von McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP und dort im Bereich Arbeitsrecht tätig. Exklusiv für Initiativbanking beantwortet die renommierte Arbeitsrechtlerin die sieben wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Abwerbung aus Sicht der abwerbenden und der betroffenen Firmen. Fotos: Tom Merton/Digital Vision/gettyimages, Thomas Robbin/Imagebroker/F1ONLINE 18

19 E n t w i c k e l n Unternehmen in der Pflicht: Massenabwerbungen hält das Bundesarbeitsgericht (Foto) für wettbewerbswidrig. Um Schadensersatz zu bekommen, müssen Firmen daraus resultierende Umsatzeinbußen aber belegen. 1. Ist das Abwerben von Beschäftigten eines Konkurrenzunternehmens am Arbeitsplatz erlaubt? In einer freien Marktwirtschaft ist es jedem Unternehmer zunächst einmal gestattet, für sich als Arbeitgeber zu werben und dazu auch Mitarbeiter eines konkurrierenden Unternehmens anzusprechen. Dies kann er selbst oder mithilfe seiner Mitarbeiter tun. Er darf sich auch eines Headhunters bedienen, der Kontakt zu potenziell wechselwilligen Mitarbeitern aufnimmt. Erfolgt die Kontaktaufnahme telefonisch während der Arbeitszeit am Arbeitsplatz des Umworbenen, ist nach der Rechtsprechung allerdings nur ein kurzes Gespräch erlaubt. Dabei kann nach dem Interesse an einer beruflichen Veränderung gefragt und die offene Position kurz umrissen werden. Weiter gehende Gespräche und Kontakte müssen aber außerhalb des Arbeitsplatzes und der Arbeitszeit erfolgen. Andernfalls riskieren der Angesprochene und auch der Personalberater eine Abmahnung. Zeigt der Kandidat sein Desinteresse, muss der Kontakt abgebrochen werden. 2. Wo genau verläuft bei Abwerbungen im deutschen Recht die Grenze zwischen gerade noch zulässig und nicht mehr erlaubt? Initiativbanking 1/2013 Auch wenn das Abwerben von Mitarbeitern eines Konkurrenten grundsätzlich erlaubt ist, kann die Abwerbung im Einzelfall eine unlautere Wettbewerbshandlung darstellen, die rechtlich unzulässig ist. Unzulässig sind Abwerbeversuche mit sogenannten verwerflichen Methoden. Darunter versteht man vor allem unwahre, herabsetzende und geschäftsschädigende Äußerungen über den bisherigen Arbeitgeber. Ein weiterer Fall: Der wechselwillige Mitarbeiter darf auch nicht zur Verletzung seines Arbeitsvertrags verleitet werden. Ein Vertragsbruch liegt zum Beispiel vor, wenn der Abzuwerbende gegen ein vertraglich vereinbartes nachvertragliches Wettbewerbsverbot verstößt. Verleitung zum Vertragsbruch liegt auch vor, wenn der Mitarbeiter aufgefordert wird, durch sein Verhalten eine fristlose Kündigung zu provozieren, um dadurch die Kündigungsfrist zu unterlaufen. Untersagt ist in diesem Zusammenhang auch die Zusage, den Abzuwerbenden von etwaigen Schadensersatzansprüchen des bisherigen Arbeitgebers freizustellen. 3. Dürfen Unternehmen erfolgreich abgeworbenen Mitarbeitern auch Kopfprämien in Aussicht stellen, wenn diese talentierte Exkollegen ebenfalls zu einem Jobwechsel zum neuen Arbeitgeber bewegen? Diese Frage ist von den Gerichten noch nicht endgültig geklärt worden. Ebenso unklar ist übrigens, ob nachvertragliche Abwerbeverbote wirksam sind, ohne dass hierfür eine Entschädigung vereinbart worden ist. Im Zweifel müsste der alte Arbeitgeber Wechslern zumindest eine angemessene Summe zahlen, damit sie keine Exkollegen abwerben dürfen. 4. Was ist, wenn die Abwerbung in erster Linie dazu dient, an Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Konkurrenten heranzukommen? Die Pflicht zur Geheimhaltung von (echten) Betriebsgeheimnissen überdauert den Arbeitsvertrag. Allerdings bringt jeder neue Mitarbeiter ein gewisses Maß an Kenntnissen über Geschäfts- und Betriebsinterna seines bisherigen Arbeitgebers mit. Ob er diese bei seinem neuen Arbeitgeber verwenden darf, ist zunächst nach seinem bisherigen Arbeitsvertrag und oft auch danach zu beurteilen, ob und inwieweit der frühere Arbeitgeber diese Interna als geheim zu haltende Betriebsgeheimnisse kommuniziert hat. Hieraus können sich entsprechende vertragliche Verbote und Einschränkungen ergeben. Bei einem Verstoß drohen dem Abgeworbenen Schadensersatzansprüche. Soweit es das abwerbende Unternehmen betrifft, ist das 19

20 E n t w i c k e l n Dr. Gudrun Germakowski, Expertin für Arbeitsrecht bei McDermott Will & Emery in Düsseldorf: Der beste Schutz gegen Abwer - bungen sind immer noch motivierte und zufriedene Mitarbeiter. bloße Abwerben fremder Beschäftigter mit dem Ziel, sich deren besondere Kenntnisse von Geschäftsprozessen des Konkurrenten zu sichern, noch nicht wettbewerbswidrig. Das abwerbende Unternehmen handelt jedoch dann unlauter und damit rechtswidrig, wenn das vorrangige Ziel der Abwerbung darin liegt, das bisherige Unternehmen bewusst zu schädigen und nachhaltig auszubeuten. Hier kommt es letztlich auf die Beweislage an. 5. Wie ist die Situation, wenn mithilfe eines bisherigen Mitarbeiters ein komplettes Team die Unternehmensseite wechselt? Nicht jedes Abwerben eines Teams ist wettbewerbswidrig. Erst wenn dem abwerbenden Unternehmen eine gezielte Behinderungs- und Schädigungsabsicht nachzuweisen ist, liegt ein wettbewerbswidriges Verhalten vor, das zum Schadensersatz führen kann. Dabei spielt eine Rolle, wie viele Mitarbeiter abgeworben wurden, welche Folgen der Aderlass für das Unternehmen hat und vor allem, ob der Wettbewerber seinen Konkurrenten gezielt behindern und schädigen wollte. In der Praxis lässt sich diese gezielte Behinderungs- und Schädigungsabsicht nur selten beweisen. Das zeigt der jüngst vor dem Bundesarbeitsgericht verhandelte Fall. 6. Welche Möglichkeiten hat ein Unternehmen, um sich gegenüber dem Mitarbeiter vertraglich vor Abwerbungen zu schützen? Da die Berufsfreiheit hierzulande ein hohes Verfassungsgut ist, ist ein 100-prozentiger Schutz regelmäßig ausgeschlossen. Zumindest für die praktisch entscheidende Zeit der ersten Monate nach dem Wechsel des Arbeitnehmers bestehen jedoch effektive Möglichkeiten, ein Abwerben zu unterbinden. Hierzu lassen sich im Arbeitsvertrag Abwerbeverbote mit Vertragsstrafen, nachvertragliche Wettbewerbsverbote und ähnliche restriktive Maßnahmen vereinbaren. Der beste Schutz gegen Abwerbungen sind immer noch motivierte und zufriedene Mitarbeiter, die das Unternehmen mithilfe von Treueprämien oder speziellen Mitarbeiterbindungsprogrammen noch enger an sich bindet. Auch verlängerte Kündigungsfristen stellen einen gewissen Schutz dar. 7. Welchen Schadensersatz kann der betroffene Arbeitgeber juristisch geltend machen? Wer die Regeln einhält, unter denen Abwerbungen zulässig sind, hat seitens des betroffenen Arbeitgebers nichts zu befürchten. Erst wenn nachweisbare rechtswidrige und schuldhafte Verstöße gesetzlicher oder vertraglicher Art vorliegen, ist mit Sanktionen zu rechnen. Aufseiten des abzuwerbenden Mitarbeiters können dies Abmahnungen, bei gravierenden Fällen sogar Kündigung und Freistellung sein. Hinzu kommen Schadensersatzansprüche. Dem abwerbenden Unternehmen, das an einer wettbewerbswidrigen Abwerbung beteiligt ist, drohen vor allem Schadensersatzansprüche und oft noch wichtiger Ansprüche auf Gewinnabschöpfung. Dabei treten in der Praxis zwei Probleme auf: Häufig erfährt der geschädigte Unternehmer nichts davon, dass sein Mitarbeiter ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot raffiniert umgeht. Nicht selten schließen diese Ex-Mitarbeiter während der Verbotsphase einen Beratervertrag mit einer Strohfirma ab oder unterzeichnen eine sogenannte Signing-Bonus- Vereinbarung, mit der Tätigkeiten während der Verbotsphase rückwirkend nach deren Ablauf vergütet werden. Die zweite Hürde ist der Nachweis eines konkreten Schadens. Die wettbewerbswidrige Handlung muss für den finanziellen Schaden ursächlich gewesen sein oder den Vertragsschluss. Das ist in vielen Fällen äußerst schwierig zu belegen. Beweisprobleme werden daher in vielen Arbeitsverträgen häufig durch die Vereinbarung von Vertragsstrafen im Voraus gelöst. 20

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