NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG (88) AM 26. MÄRZ 2007 UM 19:30 UHR IM PFARRSAAL ST. GEORG IN WOHMBRECHTS

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1 Gemeinderat Hergatz NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG (88) AM 26. MÄRZ 2007 UM 19:30 UHR IM PFARRSAAL ST. GEORG IN WOHMBRECHTS Anwesend: 1. Bilgeri Klaus 8. Prestel Alfred 2. Boll Wolfgang 9. Rädler Josef 3. Diebold Anton 10. Schmalzl Günther 4. Karg Elmar 11. Sohler Adelbert 5. Karg Kornelia 12. Speer Wolfgang 6. Kiesecker Sabine 13. Warthemann Andrea 7. Ortmann Thomas 14. Zeh Michael Vorsitzender: 1. Bürgermeister Giebl Uwe

2 Öffentlicher Teil Tagesordnung: 1. Genehmigung von Niederschriften 2. Außenbereichssatzung Lengatz hier. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, erneuter Aufstellungsbeschluss / bzw. Satzungsbeschluss 3. Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen (Ausbaubeitragssatzung ABS-) hier: Beschluss über die Aufhebung der Satzung 4. Berufung einer Wahlleiterin/eines Wahlleiters für die Gemeindewahl in Hergatz und die Landkreiswahlen im Landkreis Lindau am Berufung einer stellvertretenden Wahlleiterin / eines stellvertretenden Wahlleiters für die Gemeindewahl in Hergatz und die Landkreiswahlen im Landkreis Lindau am Beschluss der Haushaltssatzung Bauanträge / Bauvoranfragen 8. Übungsleiterzuschuss SV Maria-Thann/TSV Wohmbrechts für das Jahr Sonstiges / Anträge

3 Der Vorsitzende 1. Bürgermeister Uwe Giebl eröffnet um 19:32 Uhr die 88. Gemeinderatssitzung und stellt fest, dass zu dieser form- und fristgerecht eingeladen wurde. Ebenso stellt er fest, dass der Gemeinderat mit derzeit 15 stimmberechtigten Mitgliedern vertreten und somit beschlussfähig ist. Einwände gegen die Tagesordnung seitens des Gemeinderates bestehen nicht. TOP 1 Genehmigung von Niederschriften Gemeinderatssitzung 87 Gemeinderat Rädler erklärt, dass die Unterschrift des Schriftführers fehle. Außerdem habe er unter TOP 8 vorgeschlagen einen Geschwindigkeitstrichter im Osten von Wohmbrechts zu installieren. Der Vorsitzende erklärt, dass er eine Verkehrsschau anstrebe in der auch diese Ortseinfahrt besichtigt werden soll. Beschluss: Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Nr. 87 vom wird genehmigt. 15 : 0 (einstimmig angenommen) TOP 2 Außenbereichssatzung Lengatz hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, erneuter Aufstellungsbeschluss / bzw. Satzungsbeschluss Stellungnahme Zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen übergibt der Vorsitzende Herrn Schultes vom Planungsbüro Sieber das Wort. Herr Schultes erläutert, dass durch die erneute Auslegung 2 Alternativen zu beraten sind. Die Alternative 1 wäre die Entwurfsplanung vom Bei dieser Planung handelt es sich um die Planung, welche jetzt im Verfahren war. Durch die Trägerbeteiligung (s. Punkt 1.3.1) ist erheblicher Widerstand bei der Durchsetzung zu befürchten. Die Alternative 2 wäre eine neue Entwurfsfassung, welche den ursprünglichen Umgriff umfasst (ohne die Teilfläche aus Fl.Nr. 339). Herr Schultes erläutert die eingegangenen Stellungnahmen und verließt im Anschluss die Beschlüsse zum Verfahren.

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7 Diskussion Gemeinderat Schmalzl spricht sich eindeutig für die Alternative 2 aus. Herr Sieber erläutert, dass die Teilfläche aus Fl.Nr. 339 ein kartiertes Biotop ist. Dies mache die Durchsetzung sehr schwierig. Gemeinderat Rädler fasst zusammen, mit der Durchsetzung der Alternative 1

8 sind Probleme zu erwarten. Die Durchsetzung der Alternative 2 bedeutet evtl. keine Probleme, aber Mehrkosten. Wie hoch belaufen sich diese? Herr Sieber erläutert hierzu, dass diese sich im Bereich von ca belaufen. Abstimmung: Der Vorsitzende formuliert folgenden Beschlussantrag: Der Gemeinderat der Gemeinde Hergatz stimmt für eine Umsetzung der Alternative 1 13 : 2 (somit abgelehnt) Durch die Ablehnung muss eine Auslegung der Alternative 2 stattfinden, heute ist ein Satzungsbeschluss nicht möglich. TOP 3 Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen (Ausbaubeitragssatzung ABS-) hier: Beschluss über die Aufhebung der Satzung Stellungnahme: Der Gemeinderat hat o.a. Satzung am unter TOP 3 beschlossen. Der Beschluss der Satzung und deren Offenlegung im Rathaus wurde am öffentlich bekannt gemacht. Die Satzung und deren Veröffentlichung wurde der Kommunalaufsicht des Landkreises Lindau mit Schreiben am mitgeteilt. Die Satzung wurde danach jedoch nicht angewandt. In diesem Jahr sollen Straßensanierungsmassnahmen durchgeführt werden, so dass die Straßenausbaubeitragssatzung zur Anwendung kommen könnte. Aus den Reihen der Bevölkerung waren jedoch Bedenken bezüglich der Rechtmäßigkeit der Satzung aufgekommen, deshalb wurde die Satzung und deren Veröffentlichung der Kommunalaufsicht zur Prüfung übergeben. Hierauf erfolgte folgende Stellungnahme: Die Satzung wurde durchgesehen und festgestellt, dass ein Bekanntmachungsfehler vorliegt und mehrere redaktionelle Änderungen erforderlich sind. 1. Satzungen sind auszufertigen und im Amtsblatt der Gemeinde amtlich bekannt zu machen (Art. 26 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz GO). Das Bekanntmachungserfordernis bezieht sich auf den Satzungstext selbst. Wenn damals wie die Kopien, die Sie mir geschickt haben, vermuten lassen nur ein Hinweis auf die in der Gemeindeverwaltung ausliegende Satzung im Amtsblatt veröffentlicht wurde, dann genügt dies nicht. Dies wäre nur dann ausreichend, wenn die Gemeinde Hergatz kein eigenes Amtsblatt herausgäbe. Ebenso können durch die in den folgenden Ausgaben veröffentlichten Erläuterungen zur Satzung Bekanntmachungsfehler nicht geheilt werden. Die Wahlmöglichkeit der Bekanntmachung in Art. 26 Abs. 2 Satz 2 GO bezieht sich nur auf Gemeinden ohne eigenes Amtsblatt. In diesem Zusammenhang darf ich Sie darauf hinweisen, dass in 34 Abs. GeschO der Ausdruck (Name der Tageszeitung) verwendet wird. Dies sollten Sie redaktionell überarbeiten, eine erneute Bekanntmachung ist entbehrlich, da die Hergatzer Bürger wissen dürften, um welche Tageszeitung es sich handelt.

9 2. Die Fußnoten in 8 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 11 und Abs. 13 ABS wurden aus dem Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetags übernommen und dienen dort der näheren Erläuterung. In der Satzung sind sie ebenso zu streichen wie die dazugehörigen Erklärungen am Ende der jeweiligen Seite. Der in 8 Abs. 11 genannte Erhöhungsfaktor 50 v. H. entspricht auch der entsprechenden Regelung in der EBS. 3. Die einzige Änderung, die gegenüber dem o. g. Satzungsmuster vorgenommen wurde, betrifft den Verteilungsmaßstab 1 v. H. in 8 Abs. 5 ABS. Dies ist jedoch nicht zu beanstanden. 4. Der von Ihnen angesprochene 13 sollte redaktionell überarbeitet und ergänzt werden durch die Worte in Kraft. 5. Der Satzungsbeschluss des Gemeinderats ist nicht verbraucht ; Sie brauchen die Satzung also nicht neu beschließen zu lassen. Die Satzung ist ab dem Zeitpunkt der Neubekanntmachung gültig, außer wenn Sie ein neues Datum des Inkrafttretens festlegen, das in der Zukunft liegt. In letzterem Fall müsste aber der Gemeinderat erneut über die Satzung beschließen. Eine neu bekannt gemachte und in Kraft tretende Satzung würde in ihrer Ausführung aus Erfahrung anderer Gemeinden zu Widersprüchen und Verwaltungsstreitigkeiten bezüglich der Bemessungsgrundlagen, Ausführung der Sanierungsarbeiten etc. bei den zu beteiligten Grundstückseigentümern führen. Alternativ zu dieser Satzung wird eine Erhöhung der Grundsteuer A und B um jeweils 10 Hebesatz-Punkte ab dem Haushaltsjahr 2007 zur Refinanzierung der Straßensanierungskosten vorgeschlagen, so dass die Straßenausbaubeitragssatzung entfallen könnte. Diskussion: Gemeinderat Sohler erklärt, dass die Gemeinde damals vom LRA bedrängt wurde eine solche Satzung zu erlassen, nachdem es der Gemeinde nun freigestellt wird, ist er für eine Aufhebung. Gemeinderat Diebold meint, dass sich die Rahmenbedingungen nicht geändert hätten nach Art 62 GO ist die Gemeinde verpflichtet den Haushalt möglichst über Beiträge auszugleichen. Dem Vorsitzenden zur Folge, bleibt hier jedoch die Gleichberechtigung auf der Strecke. Er ist sich zwar darüber im Klaren, dass eine Erhöhung der Grundsteuer den Sanierungsaufwand der Straßen nicht decken werde, findet es aber für wesentlich gerechter. Des Weiteren werden beim Anwenden der ABS höchstwahrscheinlich einige Gerichtsverfahren auf die Gemeinde zukommen. Auch Gemeinderat Prestel empfindet die ABS als ungerecht, als Beispiel führt er den Höhenweg an. Der Höhenweg ist als Erschließungsstraße gewidmet, was bedeutet, dass der Anlieger 70% der Sanierung bezahlen müsse. Dem Zweck nach müsste der Höhenweg jedoch eine Gemeindeverbindungsstraße sein was für die Anlieger wesentlich weniger Kosten verursache. Gemeinderat Rädler gibt zu bedenken, dass es immer 2 Seiten zu beachten gebe, zum Einen könne man stolz darauf sein, dass das LRA der Gemeinde freistelle eine ABS zu erlassen, denn im Gegensatz zu damals empfindet das LRA die finanzielle Situation der Gemeinde Hergatz nicht mehr als bedenklich. Gemeinderat Rädler kann eine Erhöhung der Grundsteuer jedoch nicht nachvollziehen, da diese nichts mit der Sanierung von Straßen zu tun habe. Abstimmung: Der Vorsitzende formuliert folgenden

10 Beschlussantrag: Der Tagesordnungspunkt 3 der Sitzung des Gemeinderates vom zum Beschluss der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen (Ausbaubeitragssatzung ABS-) wird aufgehoben. 13 : 2 (somit angenommen) TOP 4 Berufung einer Wahlleiterin/eines Wahlleiters für die Gemeindewahl in Hergatz und die Landkreiswahlen im Landkreis Lindau am Stellungnahme: Gemäß Artikel 5 des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Kreiswahlgesetz GLKrWG) sind vom Gemeinderat für die o.a. Wahlen eine Wahlleiterin bzw. Wahlleiter und deren Stellvertreter/in zu berufen. Wahlleiter/in bzw. Stellvertreter/in können Bürgermeister/Stellvertreter, oder Gemeindebedienstete sein, wenn sie nicht für ein Mandat im Gemeinderat und/oder Kreistag kandidieren. Abstimmung: Der Vorsitzende formuliert folgenden Beschlussantrag: Der Geschäftsstellenleiter der Gemeinde Hergatz Herr Frank Achberger, wohnhaft Schreckelberger Weg 1, Hergatz, wird zum Wahlleiter für die Gemeindewahl in Hergatz und die Landkreiswahlen im Landkreis Lindau am berufen. 15 : 0 (einstimmig angenommen) TOP 5 Berufung einer stellvertretenden Wahlleiterin / eines stellvertretenden Wahlleiters für die Gemeindewahl in Hergatz und die Landkreiswahlen im Landkreis Lindau am Stellungnahme: Gemäß Artikel 5 des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Kreiswahlgesetz GLKrWG) sind vom Gemeinderat für die o.a. Wahlen eine Wahlleiterin bzw. Wahlleiter und deren Stellvertreter/in zu berufen. Wahlleiter/in bzw. Stellvertreter/in können Bürgermeister/Stellvertreter, oder Gemeindebedienstete sein, wenn sie nicht für ein Mandat im Gemeinderat und/oder Kreistag kandidieren. Abstimmung: Der Vorsitzende formuliert folgenden Beschlussantrag: Die Verwaltungsfachangestellte in der Gemeindeverwaltung Hergatz Frau Marion Holzer, wohnhaft Ringenberg 3, Maierhöfen, wird zur stellvertretenden

11 Wahlleiterin für die Gemeindewahl in Hergatz und die Landkreiswahlen im Landkreis Lindau am berufen. 15 : 0 (einstimmig angenommen) TOP 6 Beschluss der Haushaltssatzung 2007 Stellungnahme: Der Entwurf der Haushaltssatzung wurde im Gemeinderat am unter TOP 6 eingebracht und in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am beraten. Das Beratungsergebnis wird in der Sitzung mitgeteilt. Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung wird um Erlass der Haushaltssatzung 2007 für die Gemeinde Hergatz gebeten. Der Vorsitzende ergänzt, dass 2 weitere Anträge zum HH eingegangen seien. a) Der Förderverein der Grundschule Wohmbrechts beantragt die Aufnahme der Sanierungsmaßnahme des Tischtennisplatzes in den HH 2007 Laut Förderverein sollte der Tischtennisplatz gepflastert werden, da der Untergrund so stark ausgetreten ist, dass Wurzeln und andere Hindernisse zum Vorschein gekommen sind welche das Verletzungsrisiko erhöhen. Durch die Verwaltung wurden Angebote eingeholt um den Kostenfaktor zu ermitteln. Das Auftragsvolumen wird zwischen und liegen. Der Förderverein hat angeboten ein Drittel der Kosten zu übernehmen. Abstimmung: Der Vorsitzende formuliert folgenden Beschlussantrag: Dem Antrag des Fördervereins auf Aufnahme der Sanierung des Tischtennisplatzes in den Haushalt 2007 in Höhe von wird zugestimmt. 15 : 0 (einstimmig angenommen) b) Die Reitergruppe hat zu ihrem 50 jährigen Bestehen die Restauration ihrer Fahne in Auftrag gegeben. Die Kosten belaufen sich auf ca welche größtenteils durch Spenden finanziert werden. Die Reitergruppe bittet nun auch die Gemeinde Hergatz um einen Zuschuss. Abstimmung Der Vorsitzende formuliert folgenden Beschlussantrag: Der Reitergruppe Wohmbrechts e.v.wird ein Zuschuss in Höhe von 10% was 400 entspricht zur Restauration ihrer Fahne gewährt. 14 : 0 (einstimmig angenommen, Herr Bilgeri ist befangen)

12 Diskussion: Gemeinderätin Karg erklärt, dass Sie, wie auch Herr Rädler, gegen eine Steuererhöhung sei und wünscht über diese getrennt abzustimmen. Die Gemeinderäte Prestel und Rädler erklären, dass die Gewerbesteuereinnahmen von letztem Jahr die Rücklagen von diesem Jahr seien und man sich nicht zu weit zurücklehnen solle. Gemeinderätin Kiesecker ist für eine Erhöhung der Grundsteuer. Gemeinderat Sohler gibt zu bedenken, dass das Volumen der Straßensanierungen in diesem Jahr im Gegensatz zum nächstem Jahr noch sehr gering seien. Der Vorsitzende formuliert folgende Beschlussanträge: Die Grundsteuer A wird um 10 Hebesatzpunkte auf 360 v. H. erhöht. 9 : 6 (somit angenommen) Die Grundsteuer B wird um 10 Hebesatzpunkte auf 390 v. H. erhöht. 9 : 6 (somit angenommen) Gemeinderat Rädler weist darauf hin, dass eine Wasserbeitragskalkulation erstellt werden sollte. Der Vorsitzende erklärt, dass die Wasserbeträge von 2006 deckend waren und somit keine neue Kalkulation erstellt werden müsse. Gemeinderat Diebold möchte wissen, ob im Gegensatz zum ersten HH-Entwurf keine Entnahmen aus den allgemeinen Rücklagen benötigt werden. Herr Achberger kann bestätigen, dass dies nicht mehr notwendig ist. Haushaltssatzung der Gemeinde Hergatz Landkreis Lindau (Bodensee) für das Haushaltsjahr 2007 Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde Hergatz folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

13 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ab. Es sind keine Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen. 2 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 3 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 360 v.h. b) für die Grundstücke (B) 390 v.h. 2. Gewerbesteuer 310 v.h. 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf festgesetzt. 5 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2007 in Kraft Hergatz, den Gemeinde Hergatz Giebl, 1. Bürgermeister Abstimmung: Der Vorsitzende formuliert folgenden Beschlussantrag: Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2007 in der vorliegenden Fassung. 15 : 0 (einstimmig angenommen)

14 TOP 7 Bauanträge / Bauvoranfragen Bauanträge Der Vorsitzende gab bekannt, dass folgender Bauantrag von der Verwaltung im Genehmigungsfreistellungsverfahren bearbeitet wird: a) Antragsteller: Herr Gelle Manfred Schwarzensee Hergatz Bauort: Schwarzensee, Flst. 611/8, Gem. Wohmbrechts Neubau einer Lagerhalle Ohne weitere Diskussion ergeht folgender Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 15 : 0 (einstimmig - Einvernehmen erteilt) Der Vorsitzende gab bekannt, dass folgender Bauantrag von der Verwaltung im Genehmigungsfreistellungsverfahren bearbeitet wird: b) Antragsteller: Frau Dingler-Reißner Rita, Herr Renz Helmut Beuren Hergatz Bauort: Am Mühlgarten 8, Flst. 33/17, Gem. Wohmbrechts Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Ohne weitere Diskussion ergeht folgender Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 15 : 0 (einstimmig - Einvernehmen erteilt) c) Antragsteller: Herr Alexander Wolf Edelitz Hergatz Bauort: Edelitz 6, Flst. 423, Gem. Maria-Thann Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Tektur zur Baugenehmigung, Az. 602/05: Änderung des Grundrisses, der Garage und der Gaupe im Bereich der bestehenden Hocheinfahrt

15 Ohne weitere Diskussion ergeht folgender Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 15 : 0 (einstimmig - Einvernehmen erteilt) TOP 8 Übungsleiterzuschuss SV Maria-Thann/TSV Wohmbrechts für das Jahr 2006 Stellungnahme: Die beiden Sportvereine erhalten jedes Jahr von der Gemeinde Hergatz einen Zuschuss für die Übungsleiter. Trotz der Sparzwänge, die sich die Gemeinde Hergatz auferlegt hat, wurde der Zuschuss immer gewährt, nicht zuletzt um eine Refinanzierung der Sportvereine zu gewährleisten. Es soll ein Grundsatzbeschluss gefasst werden, der einen jährlichen Beschluss unnötig macht. Eine Anpassung ist jederzeit möglich. Abstimmung: Der Vorsitzende formuliert folgenden Beschlussantrag: Dem SV Maria-Thann, sowie dem TSV Wohmbrechts, wird, wie in den Jahren zuvor, ein Übungsleiterzuschuss in Höhe von 1, 53 /Stunde gewährt. Der Beschluss gilt auch für die Folgejahre. 15 : 0 (einstimmig angenommen) TOP 9 Sonstiges / Anfragen Straßensanierung LI 15 Gemeinderat Prestel fragt nach, ob bei der geplanten Straßensanierung der Li 15 durch den Kreis nicht ein Verkehrsteiler zu Geschwindigkeitsverminderung mit eingeplant werden könne. Der Vorsitzende erklärt jedoch, dass dies nicht mit im Ansatz sei, da nur die Straßendecke saniert werde am Straßenverlauf jedoch nichts geändert werde. Eine andere Möglichkeit sei es jedoch, die Geschwindigkeit durch Verkehrsüberwachung zu regeln. Bei der bevorstehenden Verkehrsschau wird dies weiter vertieft werden. Schülerfahrkarte RBA Gemeinderätin Kiesecker erklärt, dass verschiedene Eltern auf sie zukamen weil Ihre Kinder Strafe zahlen mussten als sie nur mit der Schülerfahrkarte am Nachmittag im Gemeindegebiet Bus gefahren sind. Gemeinderätin Kiesecker kann sich jedoch daran erinnern, dass RBA gemeint hat das im Westallgäu auch Nachmittags mit der Schülerkarte Bus gefahren werden kann. Man müsse hier Kontakt mit RBA aufgenommen werden um dies zu klären. Der Vorsitzende erklärt, dass dies ein Thema für die nächste Bürgermeisterversammlung sei.

16 Verkehrsschau Gemeinderätin Karg möchte wissen, ob schon ein Termin für die Verkehrsschau feststehe. Der Vorsitzende verneint dies, meint jedoch dass es an einem Freitag Nachmittag stattfinden werde. Photovoltaikanlage Gemeinderätin Karg möchte wissen wann der Ortstermin stattfindet und wie der derzeitige Stand sei. Herr Achberger erklärt, dass der Ortstermin mit der Firma Stiefenhofer schon stattgefunden habe und er gerade im Gespräch mit Herrn Rupp, Mitglied der BIOL, wegen dem Geld und einem Anzeigedisplay sei. Kinderbetreuung in der Schule Gemeinderätin Warthemann möchte, dass Frau Durnagöz in nächster Zeit den Sachstand der Kinderbetreuung in der Grundschule dem Gemeinderat vorstellen soll, hierzu sollte sie in die nächste Sitzung eingeladen werden. Außerdem möchte Gemeinderätin Warthemann wissen, wie weit man mit der Bedarfsermittlung für die Kinderbetreuung sei. Der Vorsitzende erklärt, dass die abgegebenen Bögen zur Zeit ausgewertet werden. 50 jähriges Jubiläum der Reitergruppe Gemeinderat Bilgeri weist darauf hin, dass am 15. April ein Gottesdienst zum 50. Jahrestag der Reitergruppe stattfindet und alle herzlich dazu eingeladen sind. Ende des öffentlichen Sitzungsteils Uhr Der Vorsitzende Uwe Giebl Der Schriftführer Oliver Kaluza

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