NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG (18) AM 30. MÄRZ 2009 UM 19:30 UHR IM PFARRSAAL IN WOHMBRECHTS
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1 Gemeinderat Hergatz NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG (18) AM 30. MÄRZ 2009 UM 19:30 UHR IM PFARRSAAL IN WOHMBRECHTS Anwesend: 1. Bilgeri Klaus 7. Roder Karl 2. Wagner Maria 8. Schmalzl Günther 3. Buhmann Anton 9. Schuleit Ingeborg 4. Karg Kornelia 10. Sohler Adelbert 5. Lengsfeld Herbert 11. Zeh Michael (um 19:42 Uhr) 6. Rädler Josef Vorsitzender: 1. Bürgermeister Giebl Uwe Entschuldigt fehlten: Müller Silvia Boll Wolfgang Dorn Reinhard 339
2 Öffentlicher Teil Tagesordnung: 1. Genehmigung von Niederschriften 2. Bebauungsplan Gewerbegebiet B12/B32 Teil II und 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet an der B12/B32 Teil 1 hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss 3. Turn- und Festhalle Maria-Thann hier: Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit dem SV Maria-Thann 4. Jahresrechnung 2008 der Gemeinde Hergatz hier: Bekanntgabe des Ergebnisses gem. Art. 102 Abs. 2 GO und Festlegung eines Prüfungstermin 5. Bauanträge / Bauvoranfragen 6. Dorfentwicklung in der Gemeinde Hergatz hier: Informationen 7. Sonstiges / Anträge 340
3 Der Vorsitzende, 1. Bürgermeister Uwe Giebl, eröffnet um Uhr die 18. Gemeinderatssitzung und stellt fest, dass zu dieser form- und fristgerecht eingeladen wurde. Ebenso stellt er fest, dass der Gemeinderat mit derzeit 10 stimmberechtigten Mitgliedern vertreten und somit beschlussfähig ist. Einwände gegen die Tagesordnung seitens des Gemeinderates bestehen nicht. Der Vorsitzende beantragt, die Tagesordnungspunkte 2 und 4 auf die nächste Sitzung zu verschieben. Hintergrund TOP 2: Da Stellungnahmen für den Bebauungsplan Gewerbegebiet B12/B32 Teil II am Sitzungstag bis Uhr eingereicht werden dürfen und diese berücksichtigt werden müssen, stellt der 1. Bürgermeister den Antrag die Verschiebung des TOP 2 auf die nächste Sitzung, die am stattfindet. Beschlussantrag: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Ausführungen des Vorsitzenden und verschiebt den TOP 2 auf die nächste Sitzung. 11 : 0 (einstimmig angenommen) Hintergrund TOP 4: Da vom EDV- Programm ein technischer Fehler voraus ging, konnte noch nicht das endgültige Jahresrechnungsergebnis erstellt werden. Somit beantragt der 1. Bürgermeister die Verschiebung des TOP 4 auf die nächste Gemeinderatssitzung am Beschlussantrag: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Ausführungen des Vorsitzenden und verschiebt den TOP 4 auf die nächste Sitzung. 11 : 0 (einstimmig angenommen) TOP 1 Genehmigung von Niederschriften Zur Genehmigung liegt der öffentliche Teil der Niederschrift über die 17. Sitzung vom vor. Beschlussantrag: Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates, Nr. 17 vom , wird genehmigt 11 : 0 (einstimmig angenommen) TOP 2 Bebauungsplan Gewerbegebiet B12/B32 Teil II und 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet an der B12/B32 Teil 1 hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss 341
4 Der Tagesordnungspunkt wurde auf die nächste Sitzung verschoben (siehe Einleitung zu Beginn der Sitzung). TOP 3 Turn- und Festhalle Maria-Thann hier: Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit dem SV Maria-Thann Dem Gemeinderat wurde die Nutzungsvereinbarung vorgelegt, worauf es noch einige Einwendungen von Seiten des Gemeinderates gab. Gemeinderätin Frau Karg fragt, ob denn der Vertrag schon mit dem SV Maria-Thann unterschrieben worden sei. Darauf antwortete ihr der Vorsitzende mit nein, der Vertrag sei noch nicht unterschrieben worden und liege hier nur als vorläufiger Entwurf vor. Gemeinderat Herr Rädler fragt, was der 594e BGB bedeute, der in der Vereinbarung unter 7 stünde, hierzu gab der 1. Bürgermeister folge Erklärung ab, es handelt sich hierbei um eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Hierzu steht im Bürgerlichen Gesetzbuch unter: 594e BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (1) Die außerordentliche fristlose Kündigung des Pachtverhältnisses ist in entsprechender Anwendung der 543, 569 Abs. 1 und 2 zulässig. (2) Abweichend von 543 Abs. 2 Nr. 3 Buchstaben a und b liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn der Pächter mit der Entrichtung der Pacht oder eines nicht unerheblichen Teils der Pacht länger als drei Monate in Verzug ist. Ist die Pacht nach Zeitabschnitten von weniger als einem Jahr bemessen, so ist die Kündigung erst zulässig, wenn der Pächter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Pacht oder eines nicht unerheblichen Teils der Pacht in Verzug ist. Gemeinderat Schmalzl würde den 2 Abs. 4 der Vereinbarung der Turnhallennutzung geändert haben wollen, da in der vorgelegten Ausführung des Vertrages folgendes stand: Wenn die Gemeinde Hergatz, die Turn- und Festhalle für andere gemeindliche Zwecke benötigt, hat dies im Benehmen mit dem SV Maria-Thann zu geschehen. Die Gemeinderäte diskutierten wie sie den 2 Abs. 4 verbessern können und es kam folgender Änderungsvorschlag von Seiten des Gemeinderates für die Vereinbarung der Turnhallennutzung heraus, der wie folgt aufgenommen wurde. Wenn die Gemeinde Hergatz die Turn- und Festhalle für andere gemeindliche Zwecke benötigt, haben diese Vorrang. Sodass folgende Nutzungsvereinbarung mit dem SV Maria-Thann über die Turn- und Festhalle in Maria-Thann beschlossen werden kann. 342
5 Vertrag zwischen der Gemeinde Hergatz, vertreten durch Herrn 1. Bürgermeister Uwe Giebl und dem SV Maria-Thann, vertreten durch Herrn 1. Vorsitzenden Thomas Kunigham 1 Gegenstand des Vertrages Die Gemeinde Hergatz ist Eigentümer der Turn- und Festhalle Maria-Thann. Nutzung, Unterhalt und Pflege der Turn- und Festhalle als Sportstätte durch den SV Maria- Thann ist Gegenstand dieses Vertrages. 2 Nutzung Die Gemeinde Hergatz stellt die Turn- und Festhalle Maria-Thann dem SV Maria-Thann für sportliche Zwecke zur Verfügung. Beim Sportbetrieb des SV Maria-Thann muss eine verantwortliche Aufsichtsperson anwesend sein. Außersportliche Veranstaltungen des SV Maria-Thann in der Turn- und Festhalle Maria- Thann müssen mit der Gemeinde Hergatz abgesprochen werden. Sofern die Gemeinde Hergatz die Turn- und Festhalle für andere gemeindliche Zwecke benötigt, haben diese Vorrang. Es ist dem SV Maria-Thann nicht gestattet, die Sportstätte einem anderen Verein oder einer Personengruppe ohne vorherige Zustimmung des Gemeinde Hergatz weder gegen Entgelt noch unentgeltlich zu überlassen. 3 Unterhalt und Pflege Die Turn- und Festhalle Maria-Thann als Sportstätte wird von der Gemeinde Hergatz unterhalten. Insbesondere gehört hierzu der gesamte Pflegeaufwand, der erforderlich ist, um die Sportstätte in einem sauberen und funktionsfähigen Zustand zu halten. Von der Gemeinde Hergatz werden die Wasser-, Abwasser-, und sonstigen Energiekosten getragen. Der SV Maria-Thann als Benutzer der Sportstätte achtet auf Sauberkeit und Verkehrssicherheit während des Sportbetriebes. Schäden und Mängel sind der Gemeinde Hergatz unverzüglich zu melden. 4 Kostenregelung Die Überlassung der Halle-Maria-Thann als Sportstätte erfolgt stets widerruflich ohne Pachtzahlung. 343
6 5 Haftung Der SV Maria-Thann ist verpflichtet, die Anlagen und Geräte durch den jeweiligen verantwortlichen Übungsleiter vor dem Beginn der Sportausübung überprüfen zu lassen; er ist verantwortlich, dass schadhafte Geräte und Anlagen nicht benutzt werden. Schäden, die vorsätzlich, mutwillig und nicht durch Abnutzung eines üblichen Sportbetriebes verursacht werden müssen vom Verein behoben werden. Der SV Maria-Thann übernimmt nur die Haftung der Schäden, die während Veranstaltungen des SV Maria-Thann auftreten. 6 Vertragsdauer Dieser Vertrag beginnt am und läuft zunächst bis zum Wenn er nicht 3 Monate vor Fristablauf gekündigt wird, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. 7 Kündigung Während der vereinbarten Laufzeit ist das Vertragsverhältnis unkündbar mit Ausnahme des 594e BGB. Schäden, die über die Abnützung eines üblichen Sportbetriebes des SV Maria-Thann hinausgehen, müssen vor Vertragsende behoben werden. Soweit eine Veränderung der Sportstätte auf übliche Abnützung zurück zu führen ist, kann eine Wiederherstellung des früheren Zustandes nicht verlangt werden. Der Zustand der Sportstätte wird bei Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den 1. Bürgermeister der Gemeinde Hergatz und dem 1. Vorsitzenden des SV Maria-Thann festgestellt. Bei Unstimmigkeiten entscheidet ein amtlich bestellter Sachverständiger. Die Kosten hierfür sind zu je ½ durch den SV Maria-Thann und die Gemeinde Hergatz zu tragen. 8 Sonstiges Sollte der Vertragsgegenstand durch höhere Gewalt entfallen, oder nicht mehr nutzbar sein, oder die Gemeinde Hergatz durch plötzliche Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, gezwungen werden, die Sportstätte auf zu geben, können keine Forderungen an die Gemeinde Hergatz gerichtet werden Hergatz, Gemeinde Hergatz SV Maria-Thann Uwe Giebl Thomas Kunigham 1. Bürgermeister 1. Vorsitzender Beschlussantrag: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis über die Nutzungsvereinbarung mit dem SV Maria- Thann über die Turn- und Festhalle in Maria- Thann und stimmt dieser zu. 12 : 0 (einstimmig angenommen) 344
7 TOP 4 Jahresrechnung 2008 der Gemeinde Hergatz. Der Tagesordnungspunkt wurde auf die nächste Sitzung verschoben (siehe Einleitung zu Beginn der Sitzung). TOP 5 Bauanträge / Bauvoranfragen Bauvoranfrage über den Abbruch eines Zweifamilienhauses, Teilung und Neubebauung des Grundstückes Antragsteller: Bauort: Beschlussantrag: Erbengemeinschaft Weigel Kreuzwiesenstraße Baierbrunn Fl.-Nr. 256, Gemarkung Wohmbrechts Das Landratsamt prüfte die Bauvoranfrage und war sich aber nicht schlüssig, ob das Bauvorhaben nach 34 BauGB im Innengebiet oder nach 35 Abs. 2 BauGB im Außenbereich der Gemeinde Hergatz liegt. Nach dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Hergatz handelt es sich hier um ein Dorfgebiet und dem zufolge ist dieses Bauvorhaben nach 34 BauGB zu behandeln. Bei der Bauvoranfrage geht es um den Abbruch eines Zweifamilienhauses, die Teilung des Grundstückes und den Neubau eines Zweifamilienhauses sowie den Bau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück. Der Gemeinderat nimmt hierzu Kenntnis von dieser Bauvoranfrage und stimmt den Ausführungen des Landratsamtes zu. 12 : 0 (einstimmig angenommen) TOP 6 Dorfentwicklung in der Gemeinde Hergatz hier: Informationen Erstellung eines Gebäudenutzungskonzepts für das Alte Pfarrhaus in Wohmbrechts Ausgehend von der Tatsache, dass das Alte Pfarrhaus, welches zudem unter Denkmalschutz steht, saniert werden muss und damit verbunden genutzt werden sollte, stellt sich die Frage nach einer Verlegung des Rathauses in das Alte Pfarrhaus. Durch Anbauten könnten hier z.b. auch Räume für die Dorfgemeinschaft geschaffen werden. Hierzu soll eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden, welche auch eine Kostenschätzung zum Ergebnis haben soll. Eine Änderung der Gebäudenutzungen und Umbaumaßnahmen haben unmittelbaren Einfluss auf die zukünftige Gestaltung des Schulhofes und des Dorfplatzes. 345
8 Die Erstellung der Machbarkeitsstudie durch die Verwaltung der Ländlichen Entwicklung und deren Förderung wird beantragt. Nach Vorlesung der Stellungnahme bekam Herr Thomas Achberger, als Sprecher der Arbeitskreise, das Wort und erklärte dem Gemeinderat, dass das alte Pfarrhaus unter Denkmalschutz stehe und nicht abgerissen werden könne und erläuterte wie es sich mit der Machbarkeitsstudie verhalte. Die Gemeinderäte teilten Herrn Thomas Achberger mit, dass es ein Fass ohne Boden sei, wenn man immer wieder in das alte Pfarrhaus investieren würde, zumal die Kosten der Machbarkeitsstudie sich auf rund 8.500,00 belaufen, abzüglich Fördermittel, würden die Kosten der Machbarkeitsstudie aber noch rund 3.000,00 betragen. Es sei aus finanzieller Sicht nicht tragbar, das Rathaus abzureißen oder zu versetzen, da in den letzten Jahren schon rund ,00 in das Rathaus investiert worden seien. Die Sanierungskosten des Rathauses würden der Gemeinde rund ,00 kosten. Dem gegenüber steht der Neubau bzw. Anbau des Rathauses an den alten Pfarrhof, wobei sich diese Kosten auf rund ,00 beliefen. Die Gemeinderäte würden von einem Neubau des Rathauses aus finanzieller Sicht absehen. Beschlussantrag: Der Gemeinderat hat über das Gebäudenutzungskonzept für das Pfarrhaus sowie über die Machbarkeitsstudie und seinen Ausführungen Kenntnis genommen und erteilt der Verwaltung für ländliche Entwicklung seine Zustimmung. 0 : 12 (einstimmig abgelehnt) Nach Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses bat Herr Thomas Achberger um das Wort und teilte dem Gemeinderat mit, dass er mit sofortiger Wirkung von seinem Amt als Sprecher der Arbeitskreise zurück tritt. TOP 7 Sonstiges / Anträge Dorfputzete Der 1. Bürgermeister informierte über die Dorfputzete, wo er selbst mit dran teilnahm und es schade fand, dass nur Gemeinderätin Frau Schuleit an dieser Aktion vom Verein für Gartenbau und Landschaftspflege teilnahm. Zudem kritisierte er auch, dass von den ansässigen Vereinen zu wenig Engagement für die Dorfputzete kam. Es nahmen nur 12 Personen an der Dorfputzete teil, diese sammelten aber insgesamt 290 Kilo Müll. Die Gemeinderätin Frau Schuleit teilte dem Gemeinderat außerdem mit, das der Schulleiter Herr Riebelmann die Aussage tätigte, dass er mit seinen Schülern nicht am Dorfputzete teilnehmen möchte. Klimakonzept EZA Der 1. Bürgermeister stellte ein Klimaschutzkonzept der Firma EZA vor, mit dem sich die Gemeinde und privatrechtliche Haushalte ein Klimaschutzkonzept erstellen lassen können, dieses Konzept würde der Gemeinde Hergatz 8.000,00 kosten, wobei nur 1/3 der Kosten zu zahlen währen und der restliche Betrag aus Fördermittel finanziert wird. Der Gemeinderat Schmalzl sagte dazu, dass jeder Handwerksbetrieb eine Klimaschutzkonzept bzw. ein Energiepass ausstellen könne und es nicht notwendig sei, die EZA damit zu beauftragen. Beschlussantrag: Der Gemeinderat hat von der Erstellung eines Klimaschutzkonzept für die Gemeinde Hergatz durch die Firma EZA Kenntnis genommen und erteilt seine Zustimmung. 346
9 0 : 12 (einstimmig abgelehnt) Turnhallennutzung Maria-Thann Ein Mitglied der Gruppe Advendjugend Lindau/ Lindenberg, welches in Maria-Thann wohnt, stellte einen Antrag über die sportliche Nutzung der Turnhalle Maria-Thann an einigen Sonntagen im Jahr. Beschlussantrag: Der Gemeinderat hat vom Antrag der Gruppe Advendjugend Lindau/ Lindenberg über die sportliche Nutzung der Turnhalle Maria-Thann an einigen Sonntagen Kenntnis genommen und erteilt seine Zustimmung. 0 : 12 (einstimmig abgelehnt) Ausschuss für die Familienbetreuung- Elternbeirat Dieser findet am Montag, um Uhr im Kindergarten Maria-Thann statt. Einladung zum Obstblütenfest mit Regionalmarkt Der Gemeinderat Hergatz wird am zum Obstblütenfest mit Regionalmarkt nach Wasserburg recht herzlich eingeladen. Sonstige Anträge/ Bemerkungen: Der Gemeinderat Herr Bilgeri, bittet als Jugendbeauftragter um einen Schlüssel für den Jugendraum im alten Pfarrhof. Der Gemeinderat Herr Rädler würde gern im Zuge der Erneuerung der Hausnummernschilder für seine beiden Häuser, im Eichenstock 7 und 9, die Hausnummernschilder erwerben. Ende des öffentlichen Sitzungsteils 21:14 Uhr. Der Vorsitzende Uwe Giebl Schriftführer Frank Achberger 347
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