Revitalisierung und Restaurationsökologie
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- Martin Dittmar
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1 Universität für Bodenkultur Wien University of Natural Resources and Life Sciences, Vienna Curriculum für das Individuelle Bachelorstudium Revitalisierung und Restaurationsökologie
2 INHALT Inhalt2 1 Qualifikationsprofil Aufbau des Studiums Lehrveranstaltungen Freie Wahllehrveranstaltungen Pflichtpraxis Bachelorarbeit Abschluss Akademischer Grad Prüfungsordnung Inkrafttreten
3 1 QUALIFIKATIONSPROFIL Das individuelle Bachelorstudium 'Revitalisierung und Restaurationsökologie' ist ein Studium, das der wissenschaftlichen Berufsvorbildung und der Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten dient ( 51 Abs. 2 Z 4 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). Das Ziel des Studiums Regenerationstechnik besteht darin sich Wissen und Fertigkeiten über die Funktionsweise von Pflanzen und Ökosystemen, sowie den mit ihnen zusammenhängenden Faktoren, wie z.b. Boden, Mikrobiologie, Insektenkunde etc. anzueignen. Am Ende des Studiums soll die Studierende in der Lage sein, zerstörte (desertifizierte, kontaminierte, ökologisch gestörte, ) Freiflächen zu analysieren und durch Planung und Durchführung von Maßnahmen in einen nutzbaren bzw. ökologisch wertvollen Zustand zurückzuführen. Darüber hinaus vermittelt das Studium die Fähigkeiten Revitalisierungsprojekte grafisch zu verarbeiten und international zu präsentieren, sowie beratend bei interdisziplinären Projekten zu unterstützen. Die angeeigneten Fertigkeiten liefern weiters eine breite Grundlage für ein Masterstudium mit dem Schwerpunkt auf die Revitalisierung von Freiflächen aller Art durch Bepflanzung und Bodenwiederherstellung. Studienspezifische Grundlagen Die studienspezifischen Grundlagen ermöglichen ein umfassendes Verständnis von Pflanzen und den sie umgebenden Faktoren. Die Studierende erlernt ökologische, biologische, chemische und zoologische Grundlagen die das Verstehen von Zusammenhängen und Problemen ermöglichen. Dieses Verständnis ermöglicht bessere Analysen und Prognosen für eine Freifläche, sowie eine nachhaltige und funktionierende Planung einer Revitalisierung. Kommunikation und Datenverarbeitung Der Abschnitt Kommunikation und Datenverarbeitung vermittelt Kompetenz in Recherche, Präsentation und Aufbereitung von Projekten, sowie die Fähigkeit die Inhalte eines Projekts über den englisch- und deutschsprachigen Raum hinaus zu kommunizieren. Unter anderem ermöglicht es dieser Abschnitt auch die analysierte Daten und Prognosen, sowie Planungen einer Freifläche grafisch und wissenschaftlich zu erfassen. Sozial-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften Dieser Abschnitt erzielt ein Grundverständnis sozialer, rechtlicher und politischer Strukturen die je nach Projekt unterschiedlich zu tragen kommen. Ferner werden praktische Fähigkeiten zur Projektabwicklung und Bauwirtschaft vermittelt. Dadurch ist die Studierende fähig Projekte zu organisieren und durchzuführen, als auch interdisziplinäre Planungsfaktoren, wie z.b. rechtliche, politische und soziale Umstände, zu berücksichtigen. 3
4 Angewandte technische Wissenschaften Die angewandten technischen Fächer vermitteln praktische Fähigkeiten zu Planung und Planerstellung, sowie zur Erfassung von bestehenden Umgebungsparametern z.b. mittels Geoinformationssystem und Möglichkeiten des aktiven Eingreifens in eine Situation, die eine Planung ermöglichen und somit zur Verbesserung und infolge zur wieder Nutzbarmachung einer Freifläche führen. Disziplinspezifische Planungsfächer, Praxis und Projektübungen Spezifische Planungsfächer, Praxis- und Projektübungen ermöglichen Übung und Anwendung der Vorrangegangenen Kategorien sowie Training in Teamarbeit und Präsentation. Hier erhält die Studierende erste Praxis in der Anwendung der studienspezifischen Grundlagen. Studienspezifische Vertiefungsfächer Die studienspezifischen Vertiefungsfächer ermöglichen Einblicke in mit dem Studium in Verbindung stehende Spezialgebiete und stellen eine beginnende Spezialisierung dar, die im Masterstudium fortgesetzt werden soll. 4
5 1a) Kenntnisse, Fertigkeiten, persönliche und fachliche Kompetenzen Der/die Absolvent/in ist nach dem Abschluss des Studiums in der Lage ökologisch komplexe Zusammenhänge zu erfassen wirtschaftliche und soziologische Zusammenhänge zur erfassen verschiedenste Parameter einer Freifläche zu erfassen und zu beurteilen erfasste Daten sowohl grafisch als auch textlich zu verarbeiten erfasste Daten zu präsentieren und zu kommunizieren Basisplanungen zur Verbesserung der Freifläche zu erstellen Basisplanungen zur Revitalisierung und Restaurierung von Freiflächen und Ökosystemen zu erstellen 1b) Berufs- und Tätigkeitsfelder Mögliche Betätigungsfelder nach Abschluss des Studiums: Landschaftsplanung und Naturschutz Ingenieurbiologische Planungen Vegetationstechnische Planungen Ökologische Fachplanungen Umweltberatung 5
6 2 AUFBAU DES STUDIUMS 2a) Dauer, Umfang (ECTS-Punkte) und Gliederung des Studiums Das Studium umfasst einen Arbeitsaufwand im Ausmaß von 180 ECTS-Punkten. Das entspricht einer Studiendauer von sechs Semestern (gesamt Stunden à 60 Minuten). Das Studium gliedert sich in: Lehrveranstaltungen: Pflichtpraxis: freie Wahllehrveranstaltungen: Fremdsprachenanteil1: 167 ECTS-Punkte (incl. Bacherlorarbeit) 3 ECTS-Punkte (Ersatzleistung) 10 ECTS-Punkte 17 ECTS-Punkte 2b) 3-Säulenprinzip Das 3-Säulenprinzip ist das zentrale Identifikationsmerkmal sowohl der Bachelor- als auch der Masterstudien an der Universität für Bodenkultur Wien. Im Bachelorstudium besteht die Summe der Inhalte der Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen aus mindestens je 25% Technik, Ingenieurwissenschaften 25% Naturwissenschaften sowie 25% Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften. Ausgenommen vom 3-Säulenprinzip sind die Bachelorarbeit, die Pflichtpraxis sowie die freien Wahllehrveranstaltungen. Im individuellen Bachelorstudium 'Revitalisierung und Restaurationsökologie' sieht die Säulenverteilung wie folgt aus: 26,95% Technik, Ingenieurwissenschaften 48,1 % Naturwissenschaften sowie 25,25 % Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften. 1 Die Studierenden haben fremdsprachige Lehrveranstaltungen (einschließlich Fremdsprachenunterricht) im Ausmaß von mindestens 10 ECTS-Punkten zu absolvieren. Auf diese Lehrveranstaltungen sind Pflichtlehrveranstaltungen, Wahllehrveranstaltungen, Praxis, freie Wahllehrveranstaltungen sowie Lehrveranstaltungen, die an Universitäten im fremdsprachigen Ausland absolviert wurden, anzurechnen. Im Rahmen des Pflicht- und Wahlfachangebotes dieses Curriculums müssen jedenfalls Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 ECTS-Punkten in englischer Sprache angeboten werden. 6
7 3 LEHRVERANSTALTUNGEN Das Studium setzt sich aus folgenden Fächern/Lehrveranstaltungen zusammen: LVA Nr. Fach LVA- Typ ECTS Punkte Säulen Universität LVA-Bezeichnung Techn NaWi WiSoRe Studienspezifische Grundlagen Allgemeine und anorganische Chemie (AW) VO BOKU Gesteinskunde - Übungen (AW) UE 1, BOKU Organische Chemie und Biochemie (AW) VO BOKU Bodenkunde (AW) VO BOKU Pflanzenphysiologie VO BOKU Mikrobiologie (AW) VO BOKU Pflanzenernährung VO 1, BOKU Pflanzenschutz - Übungen US BOKU Einführung in die Insektenkunde VO BOKU Biologie naturschutzrelevanter Pflanzen VS BOKU Boden als Pflanzenstandort VU BOKU Grundlagen der Ökologie 1 VO BOKU Grundlagen der Ökologie 2 VO BOKU Stadt- und Geländeklimatologie VO BOKU Bau der Pflanze VU BOKU Geologie und Geomorphologie VO BOKU Tierökologie terrestrischer Lebensräume VU BOKU Systematische Botanik VO BOKU Übungen m. Feldarbeiten zur systematischen Botanik UX BOKU Gehölzkunde VU BOKU Vegetationsökologie VO BOKU Forstwirtschaftliche Produktion VO BOKU Landschaftspflege und Naturschutz VO BOKU Hydrobiologie I (LAP) UX BOKU Bodenbildung und -systematik (in Eng.) VX BOKU Kommunikation und Datenverarbeitung 7
8 Einführung in die Datenverarbeitung VU BOKU Projektmanagement (AW) VS BOKU Recherche, Präsentation, Berichte VU BOKU Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten VS BOKU Russisch 1 (A1) VU BOKU Russisch 2 (A1+) VU BOKU Französisch 1 (A1) VU BOKU Französisch 2 (A1+) VU BOKU Sozial-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften Humanökologie VO BOKU Umweltethik VO BOKU Grundlagen des Rechts VO 4, BOKU Grundlagen der Politik VO BOKU Bauwirtschaft und Projektmanagement VO BOKU Soziologie in der Raum-und Landschaftsplanung VO BOKU Bodenkulturwissenschaften für Entwicklungsländer (in Eng.) VO BOKU Angewandte technische Wissenschaften Ingenieurbiologie an Fließgewässern VO BOKU Statistik (AW) VU 4, BOKU Wildbach- und Lawinenverbauung VX BOKU Planzeichnen VU BOKU Vermessungskunde für Landschaftsplanung VU BOKU Einführung zu GIS VU BOKU Einführung zu CAD VU BOKU CAD-gestützes Projekt PJ BOKU GIS-gestützes Projekt PJ BOKU Disziplinspezifische Planungsfächer, Praxis- und Projektübungen Einführung zu Ingenieurbiologie, Vegetationstechnik und Landschaftsbau PJ BOKU Einführung zu Landschaftspflege und Naturschutz PJ BOKU Vegetationstechnik VO BOKU Einführung in die Fernerkundung für Landschaftsplanung VO BOKU Ingenieurbiologie VO BOKU Übungen mit Feldarbeiten zu Landschaftspflege und Naturschutz PJ BOKU 8
9 Übungen mit Baupraktikum und Feldarbeiten zu Landschaftsbau und Vegetationstechnik PJ BOKU Studienspezifische Vertiefungsfächer Nutrient dynamics in riverie landscapes: ecological functioning and societal implications (in Eng.) VU BOKU Biologie und Management invasiver Pflanzen SE BOKU Spezielle Botanik VU BOKU BachelorSeminar 8 BOKU Prozent/Säule 26,95 48,1 25,25 Gesamt ECTS 167 fremdsprachige Fächer Techn./Ing.= Technik und Ingenieurwissenschaften; NaWi = Naturwissenschaften; WiSoRe = Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften 4 FREIE WAHLLEHRVERANSTALTUNGEN Im Rahmen des Studiums werden 10-ECTS-Punkte in Form von freien Wahllehrveranstaltungen absolviert. Diese können aus dem gesamten Angebot an Lehrveranstaltungen aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten gewählt werden. Die freien Wahllehrveranstaltungen dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten, als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse. 5 PFLICHTPRAXIS (1) Die Pflichtpraxis dient der Vertiefung der im Studium vermittelten Kompetenzen. Weiters hat sie zum Ziel, die aufgabenorientierte Anwendung des Gelernten und die Herstellung von Beziehungen zwischen Wissenschaft und Praxis zu fördern. (2) Die Pflichtpraxis dauert mindestens vier Wochen. Es wird empfohlen, die Pflichtpraxis zwischen dem 2. und 3. oder zwischen dem 4. und 5. Semester zu absolvieren. Eine Absolvierung in Teilen ist möglich. (3) Die fachliche Aufarbeitung der Pflichtpraxis erfolgt im Rahmen des Pflichtpraxisseminars. (4) Der/die Studierende hat sich in angemessener Zeit vor dem beabsichtigten Beginn der Pflichtpraxis zwecks Betreuung an den Leiter/die Leiterin des Pflichtpraxisseminars zu wenden. Dem Leiter/der Leiterin obliegt es, den/die Studierende bezüglich der Wahl des Praxisplatzes zu beraten und hinsichtlich des Ablaufs der Pflichtpraxis und der Berichterstellung anzuweisen. Die Absolvierung der Pflichtpraxis in Teilen erfordert die Zustimmung des Leiters /der Leiterin des Pflichtpraxisseminars. 9
10 (5) Kann trotz redlichen Bemühens keine Stelle für eine Pflichtpraxis im Sinne von Abs. (1) gefunden werden, ist im Einvernehmen mit dem Leiter/der Leiterin des Pflichtpraxisseminars eine Ersatzform zu wählen. Als Ersatzform kommt z.b. die Mitarbeit in einem Projekt an der Universität für Bodenkultur Wien oder an einer anderen facheinschlägigen Forschungsinstitution in Frage. (6) Die ordnungsgemäße Absolvierung der Pflichtpraxis bzw. Erbringung der Ersatzleistung wird mit der Absolvierung des Pflichtpraxisseminars bestätigt. 6 BACHELORARBEIT Im Rahmen des Studiums ist eine eigenständige schriftliche Bachelorarbeit abzufassen. Ziel der Bachelorarbeit ist es, eine dem vorgesehenen Arbeitsaufwand angemessene Aufgabenstellung zu bewerkstelligen bzw. ein definiertes wissenschaftliches Problem zu bearbeiten. Die Durchführung der Bachelorarbeit erfolgt im Rahmen der Lehrveranstaltung Bachelorseminar. Die Bachelorarbeit kann aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil bestehen. Auf jeden Fall müssen die Ergebnisse der Bachelorarbeit in schriftlicher Form dargelegt werden. Der schriftliche Teil der Bachelorarbeit hat folgenden Aufbau: Titel Zusammenfassung (Abstract) Fragestellung/Stand des Wissens Material und Methoden Ergebnisse Diskussion der Ergebnisse Literaturverzeichnis 7 ABSCHLUSS Das Studium gilt als abgeschlossen, wenn alle Lehrveranstaltungen positiv absolviert und die Bachelorarbeit positiv bewertet wurde. Die Bestätigung des Abschlusses erfolgt per Bescheid. 8 AKADEMISCHER GRAD An Absolventen und Absolventinnen eines individuellen Bachelorstudiums wird der akademische Grad "Bachelor, abgekürzt BA" verliehen. Wird der akademische Titel geführt, so ist dieser dem Namen nachzustellen. 10
11 9 PRÜFUNGSORDNUNG (1) Das Studium ist abgeschlossen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - Die positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 167 ECTS- Punkten ( 3). - Die Absolvierung der Pflichtpraxis (Praxisseminar) - Die positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen der freien Wahllehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 ECTS-Punkten ( 4). - Die positive Beurteilung der Bachelorarbeit. (2) Die Beurteilung des Studienerfolges erfolgt in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen. Die Lehrveranstaltungsprüfungen können schriftlich und/oder mündlich nach Festlegung durch den Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung unter Berücksichtigung des ECTS-Ausmaßes absolviert werden. (3) Der Leistungsnachweis erfolgt für jedes Fach durch den Leistungsnachweis der zum Fach gehörenden Lehrveranstaltungen. Die Gesamtbeurteilung für ein Fach ergibt sich aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten Mittelwert der innerhalb des Faches absolvierten Lehrveranstaltungen. Ist der Mittelwert nach dem Dezimalkomma kleiner oder gleich 5, wird auf die bessere Note gerundet, sonst auf die schlechtere Note. (4) Die Prüfungsmethode hat sich am Typ der Lehrveranstaltung zu orientieren: Vorlesungen sind mit mündlichen und/oder schriftlichen Prüfungen abzuschließen, sofern diese nicht vorlesungsbegleitend beurteilt werden. Lehrveranstaltungen des Typs SE und PJ können mit selbstständig verfassten schriftlichen Seminararbeiten, deren Umfang vom Leiter o- der der Leiterin der Lehrveranstaltung festzulegen ist, abgeschlossen werden. Bei allen anderen Lehrveranstaltungen wird die Prüfungsmethode vom Leiter oder der Leiterin der Lehrveranstaltung festgelegt. 10 INKRAFTTRETEN Das Curriculum des individuellen Bachelorstudiums 'Revitalisierung und Restaurationsökologie' tritt am in Kraft. 11
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