Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg Betriebsteil Karlsruhe- Land Landratsamt Karlsruhe Amt 53 Forsten

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1 Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg Betriebsteil Karlsruhe- Land Landratsamt Karlsruhe Amt 53 Forsten Beiertheimer Allee Karlsruhe Landratsamt Karlsruhe, Forstamt, Beiertheimer Alle 2, Karlsruhe Karlsruhe, den Telefon: / Fax: / forstamt@landratsamtkarlsruhe.de Herr Walzel Aktenzeichen: (Bei Antwortschreiben bitte angeben) 1 AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS Rücken von Holz vom Ort der Fällung bzw. Aufarbeitung zur LKW-befahrbaren Waldstraße mit 4 bzw. 6/8-Rad oder 8-Rad-Maschinen (i. S. der CPV-Codes , , ) Anlagen 2 Bekanntmachung 3 Bewerbungsbedingungen 4 Rahmenvereinbarung Holzrückung 5 Anlage zum Arbeitsauftrag Holzrücken - Zuschläge auf die stückmassebezogenen Kostensätze je Festmeter 6 Übersicht über die Einteilung der Angebotslose 7 Leistungsbeschreibung (Losverzeichnis) 8 Angebotsformular einschließlich Formblatt zur Abgabe eines Preisangebotes (muss einmal incl. Anlagen ausgefüllt und unterschrieben im Original eingereichte werden) 9 Muster Arbeitsauftrag Holzrücken 10 PrAllCon-Informationsblatt 11 PrAllCon-Erhebungsbogen 12 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg für die Ausführung von Forstbetriebsarbeiten (AGB-F) 13 Allgemeine Qualitätsanforderungen 14 Spezielle Qualitätsanforderungen Holzrücken im Landesbetrieb ForstBW 1. Aufforderung zur Angebotsabgabe

2 Sehr geehrte Damen und Herren, es ist beabsichtigt, Holzrückung im EU-Verfahren gemäß 15 VgV, zu vergeben: 1 Fristen Ende der Angebotsfrist: , Uhr Ende der Bindefrist: Ausführungsfrist: Beginn: Ende: Option auf dreimalige Verlängerung 2 Leistungsempfänger / Rechnungsempfänger (wenn von der Vergabestelle abweichend) Die Vergabe der in beiliegenden Unterlagen bezeichneten Dienstleistung erfolgt im Namen und auf Rechnung von: ForstBW Betriebsteil Karlsruhe Land, Beiertheimer Allee 2, Karlsruhe (zusätzlich 1 Los Gde. Pfinztal und 1 Los Stadt Stutensee) 3 Auskünfte Auskünfte werden erteilt bei der Vergabestelle (Landratsamt Karlsruhe, Forstamt) durch Herrn Walzel Mo. bis Fr. von 9.30 Uhr bis Uhr Telefon: 0721 / forstamt@landratsamt-karlsruhe.de in Abwesenheit durch Frau Schmitt Telefon: 0721 / Allgemeines Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, werden Sie gebeten, das Angebotsschreiben zusammen mit den Anlagen auszufüllen, rechtsverbindlich zu unterschreiben und in verschlossenem Umschlag bis zum Ende der oben genannten Angebotsfrist zurückzusenden. Die Angebotsabgabe hat schriftlich zu erfolgen. Eine elektronische Angebotsabgabe ist nicht möglich. Der Umschlag ist außen deutlich mit dem Hinweis Angebot Holzrücken bitte nicht in der Poststelle öffnen zu versehen, sowie mit Ihrem Namen (Firma) zu bezeichnen. Die Öffnung der Angebote findet nach 14 Abs. 2 VOL/A in Abwesenheit der Bieter statt. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot schriftlich (Brief oder FAX) zurückgezogen werden. Danach sind Sie bis zum Ablauf der Bindefrist an Ihr Angebot gebunden. Alle Bieter, die den Zuschlag nach Wertung der eingegangenen Angebote nicht erhalten sollen, werdennach Maßgabe des 101a GWB spätestens 15 Kalendertage vor Zuschlagserteilung / Vertragsschluss in Schriftform über den Namen des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters informiert. Mit der Abgabe ihres Angebots erklären sich die Bieter damit einverstanden, dass ihr Name und der vereinbarte Gesamtpreis nach Maßgabe des 23 EG VOL/A i.v.m. Anhang III zur Verordnung (EG) Nr. 1564/2005 bekannt gegeben werden. Sofern nach Ansicht des Bieters gewichtige Interessen gegen eine solche Veröffentlichung sprechen, geben die Bieter diese in ihrem Angebot an. Mit der Abgabe des Angebots stimmt der Bieter diesen Bewerbungsbedingungen in vollem Umfang ohne Änderungen zu. Diese Unterlagen werden im Auftragsfall Vertragsbestandteile. Dem Angebot ist außerdem die Vergabebekanntmachung zugrunde zu legen. Mit freundlichen Grüßen gez. Herwig Walzel 1. Aufforderung zur Angebotsabgabe

3 2. Bekanntmachung Vergabe einer Rahmenvereinbarung Holzrückung im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs ForstBW 1. Vergabestelle Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg Betriebsteil Karlsruhe-Land Postadresse: Dienstgebäude: Landratsamt Karlsruhe Landratsamt Karlsruhe Forstamt Forstamt Beiertheimer Allee 2 Kriegsstraße Karlsruhe Karlsruhe Ansprechpartner: Herr Walzel Telefon: in Abwesenheit: Frau Schmitt Telefon: Telefax: forstamt@landratsamt-karlsruhe.de 2. Bezeichnung des Vergabeverfahrens und Aktenzeichen bei der Vergabestelle Rahmenvereinbarung Holzrückung des Landesbetriebs ForstBW Betriebsteil Karlsruhe-Land (Az ). 3. Art des Vergabeverfahrens Offenes Verfahren nach 15 VgV 4. Art und Umfang der Leistung Forstliche Dienstleistungen der Holzrückung mit 4, 6/8- und 8-Rad-Maschinen i.s. der CPV-Codes , , Voraussichtlich insgesamt ca Festmeter (mittlere Menge) im Ausführungszeitraum. 5. Ort der Leistungsausführung Staatswald im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs ForstBW Betriebsteil Karlsruhe- Land und Kommunalwald der Gde. Pfinztal und Stadt Stutensee. 2. Bekanntmachung

4 6. Aufteilung in Lose Der Auftrag ist in 12 Lose aufgeteilt. Angebote können sowohl für ein als auch für mehrere Lose abgegeben werden. Einem Bieter werden maximal 3 Lose zugeschlagen. 7. Rahmenvereinbarung Bei allen Losen wird je Los eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen geschlossen. Der Vertragsbeginn ist für den vorgesehen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit bis mit der Option einer dreimaligen je einjährigen Verlängerung. 8. Form und Frist für die Abgabe der Angebote Die vollständigen Angebote müssen schriftlich bis zum , Uhr bei der unter 1. genannten Vergabestelle vorliegen. Bitte im verschlossenen Umschlag einreichen. Den Umschlag außen deutlich kennzeichnen mit: Angebot Holzrücken - bitte nicht in der Poststelle öffnen. 9. Abruf der Ausschreibungsunterlagen Die Ausschreibung wird Online auf der Vergabeseite des Staatsanzeiger und auf der Vergabeseite des Landkreises Karlsruhe veröffentlicht. Wie bei einem EU-Verfahren vorgeschrieben auch auf dem entsprechenden EU-Portal. 10. Bindefrist Die Bindefrist endet am Bekanntmachung

5 3. Bewerbungsbedingungen Vergabe einer Rahmenvereinbarung Holzrückung im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs ForstBW 1. Allgemeine Informationen 1.1 Beschreibung des Auftrags Allgemeine Beschreibung Forstliche Dienstleistungen der Holzrückung i.s. der CPV-Codes , und / Rücken von Holz vom Ort der Fällung bzw. Aufarbeitung zur LKW-befahrbaren Waldstraße mit 4-, 6/8-, und 8-Rad-Maschinen Im Rahmen der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung sind auf Einzelabruf im Zuständigkeitsbereich der Unteren Forstbehörde Landkreis Karlsruhe im Ausführungszeitraum voraussichtlich insgesamt ca Festmeter an Holzbringung (Rücken des Holzes durch Transport vom Ort der Fällung bzw. Aufarbeitung zur Waldstraße) durchzuführen Detailbeschreibung Die Details zur Auftragsausführung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (7.) und folgenden ergänzenden Unterlagen: aus der beiliegenden Rahmenvereinbarung Holzrückung (4.) den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Landesbetriebs Forst Baden-Württemberg über die Ausführung von Forstbetriebsarbeiten ("AGB-F") (12.) den allgemeinen Qualitätsanforderungen (13.) den speziellen Qualitätsanforderungen Holzrücken (14.) Die konkreten Leistungsanforderungen für die einzelnen Lose sind in der Leistungsbeschreibung (Losverzeichnis) beschrieben. 1.2 Ausschreibungsunterlagen Die Ausschreibungsunterlagen bestehen aus: diesen Bewerbungsbedingungen (3.) der Rahmenvereinbarung Holzrückung (4.) der Anlage zum Arbeitsauftrag Vereinbarung der Zuschläge (5.) der Leistungsbeschreibung (Losverzeichnis) (7.) dem Angebotsformular (8.) dem Muster-Arbeitsauftrag (9.) dem PrAllCon- Informationsblatt (10.) dem PrAllCon- Erhebungsbogen (11.) 3. Bewerbungsbedingungen

6 den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Landesbetriebs Forst Baden-Württemberg über die Ausführung von Forstbetriebsarbeiten ("AGB-F") (12.) den allgemeinen Qualitätsanforderungen im Landesbetrieb ForstBW (13.) den speziellen Qualitätsanforderungen Holzrücken im Landesbetrieb ForstBW (14.) Diese Unterlagen werden im Auftragsfall Vertragsbestandteile. Ergänzend gelten die Bestimmungen der VOL/B. 1.3 Aufteilung des Auftrags in Lose Der Auftrag ist in 12 Lose aufgeteilt. Im Einzelnen erfolgt die in beiliegender Leistungsbeschreibung (Losverzeichnis) näher beschriebene Losaufteilung. Angebote können sowohl für ein Los als auch für mehrere Lose abgegeben werden. Einem Bieter werden maximal 3 Lose zugeschlagen. Die Auswahl erfolgt durch eine Staffelung der zu vergebenden Lose nach ihrem jeweiligen voraussichtlichen jährlichen Auftragsvolumen. 1.4 Ausgestaltung der Rahmenvereinbarung Bei allen Losen wird je Los eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen geschlossen. 1.5 Laufzeit der Rahmenvereinbarung Der Vertragsbeginn ist bei allen Losen für den vorgesehen. Die Lose haben eine einjährige Laufzeit bis , mit dreimaliger je einjähriger Verlängerungsoption (vgl. Rahmenvereinbarung, 9 Abs. 2). 1.6 Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen. 1.7 Allgemeine Eignungsvoraussetzung Als Bieter oder Subunternehmer ist nicht geeignet, wer in einem Zeitraum von 18 Monaten vor Angebotsfrist eine Kündigung nach der Ziffer 11.6 der AGB-F oder wegen anderer gravierender Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen oder Verkehrssicherungspflichten erhalten hat oder wer im Rahmen von Verträgen wegen Qualitäts- oder Leistungsmängeln schriftlich abgemahnt wurde. Als Bieter oder Subunternehmer ist nicht geeignet, wer in einem Zeitraum von 18 Monaten vor Angebotsfrist schuldhaft gegen Verpflichtungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) verstoßen hat. 1.8 Eignungsnachweise Die Bieter haben zur Überprüfung ihrer Eignung die folgenden Erklärungen, Nachweise und Unterlagen (Eignungsnachweise) vorzulegen Persönliche Lage des Bieters a) Erklärung des Bieters, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Beiträgen und Abgaben nachgekommen ist und die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt. 3. Bewerbungsbedingungen

7 b) Erklärung des Bieters, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. c) Erklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft; bei Bietern, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, Angabe des für sie zuständigen Versicherungsträgers. d) Erklärung der Zustimmung, dass der Auftraggeber zum Zwecke der Eignungsprüfung Erkundigungen beim Unfallversicherungsträger über bestehende Beanstandungen einholt. Bieter, gegen die Beanstandungen seitens des Unfallversicherungsträgers vorliegen, gelten als nicht geeignet. e) Erklärung, dass wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten zwei Jahren in Bezug auf die Tätigkeit des Unternehmens keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen und keine Geldbuße von mehr als verhängt worden ist Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Haftungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Es werden nur solche Bieter als geeignet angesehen, die über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mindestens für Personenschäden, mindestens für Sachschäden und mindestens für Vermögensschäden verfügen Technische Leistungsfähigkeit a) Nachweis eines von PEFC Deutschland e.v. und von FSC-Deutschland e.v. anerkannten Dienstleistungszertifikats für den Geltungsbereich des jeweiligen Auftragsgegenstandes (z.b. Deutsches Forst-Service-Zertifikat (DFSZ), RAL-Gütezeichen "Wald- und Landschaftspflege", KFPplus Kompetente Forstpartner oder gleichwertige Zertifikate). b) Auflistung aller bei der Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen eingesetzten Mitarbeiter, mit Angabe ihrer Tätigkeit im Betrieb und ihrer beruflichen Qualifikation. c) Erklärung des Bieters, dass vor Ort ständig ein, bei Arbeitsgruppen zumindest zwei Ansprechpartner zur Verfügung stehen, die die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. d) Detaillierte Bestandsliste von Maschinen, Geräten und Fahrzeugen. Mit Angaben zu: Alter / Baujahr, bisheriger Laufleistung sowie einer technischen Kurzbeschreibung (Modell, Leistung, ggf. Kran/Zange, Winde(n), Seillänge, Bereifung, Zusatzausrüstung). e) Für jede zum Einsatz vorgesehene 4-Rad-Maschine ist der PrAllCon-Erhebungsbogen auszufüllen. Mit den Angaben wird die Erfüllung des sog. PrAllCon-Werterahmens bei 4-Rad- Rücketechnik geprüft [PrAllCon: Pressure Allocation on Contact Areas under forest tires (Druckverteilung auf Kontaktflächen unter Forstbereifung)]. Als Standard (Eignungsvoraussetzung) wird gefordert, dass Maschinen bei der Berechnung über den PrAllCon- Kalkulator mindestens den Wert befriedigend erreichen. Fällt die Bewertung schlechter aus, ist der Maschi- 3. Bewerbungsbedingungen

8 neneinsatz auf befahrungsempfindlichen Standorten nicht zulässig, d. h. die Maschinen werden als ungeeignet eingestuft. f) Auflistung der für eine Ausführung durch Subunternehmer (hierzu zählen auch verbundene Unternehmen und Sub-Subunternehmer) vorgesehenen Leistungsteile. Auf ein mögliches späteres Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter zur Feststellung der erforderlichen Eignung die Namen der vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und deren Bereitschaft zur Übernahme der jeweiligen Subunternehmerleistung im Auftragsfall nachzuweisen. g) Erklärung, dass, sofern notwendig, ausschließlich zertifizierte Subunternehmer eingesetzt werden Losspezifische Leistungsfähigkeit Besonderheiten aufgrund der örtlichen Verhältnisse sind in beiliegender Leistungsbeschreibung (Losverzeichnis) bei den einzelnen Losen näher beschrieben. 1.9 Weitere Erklärungen Erklärung LTMG Die Bieter haben eine Erklärung zur Tariftreue bzw. zum Mindestlohn ( 3 Abs. 1 bis 3 und 4 Abs. 1 des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes - LTMG) abzugeben. Hinweis: Die geforderten Erklärungen, Nachweise, Referenzen oder Unterlagen sind mit dem Angebot zu machen bzw. vorzulegen. Bei Nachweisen und Unterlagen sind einfache Kopien ausreichend Zulässige Bieterkonstellationen Am Vergabeverfahren können nur Einzelbieter teilnehmen. Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen Subunternehmer Beabsichtigt ein Bieter, Teile der Leistung von Subunternehmern (hierzu zählen auch verbundene Unternehmen oder Sub-Subunternehmer) ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der für die Ausführung durch Subunternehmer geplanten Leistungen angeben (vgl. Angebotsformular, Ziffer 5). Auf ein mögliches späteres Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter zur Feststellung der erforderlichen Eignung die Namen der vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und deren Bereitschaft zur Übernahme der jeweiligen Subunternehmer-Leistung im Auftragsfall nachzuweisen. Dasselbe gilt für die Vergabe von Teilleistungen an Sub-Subunternehmer oder verbundene Unternehmen. Sofern Leistungen nicht an der im Angebotsformular bezeichneten Stelle als für die Vergabe durch Subunternehmer vorgesehen bezeichnet werden, sind diese grundsätzlich im eigenen Betrieb des Bieters auszuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine nachträgliche Übertragung auf Subunternehmer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig ist (vgl. Nr. 4 der Allgemei- 3. Bewerbungsbedingungen

9 nen Geschäftsbedingungen des Landesbetriebs Forst Baden-Württemberg für die Ausführung von Forstbetriebsarbeiten und 4 Nr. 4 VOL/B). Es können ausschließlich nur Subunternehmer zum Einsatz kommen, die ein gültiges Dienstleistungszertifikat vorweisen können Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Einschränkungen oder Verfälschungen des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu erteilen, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und/oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. 2 Verfahren 2.1 Vergabeverfahren Die Vergabe findet im Wege eines offenen Verfahrens nach 15 VgV statt. 2.2 Verfahrenssprache Die Verfahrenssprache ist deutsch. Das Angebot ist komplett in deutscher Sprache abzufassen. 2.3 Formale Vorgaben für die Angebotserstellung Für das Angebot ist das beiliegende Angebotsformular vollständig auszufüllen. Dem Angebot sind außerdem die im Angebotsformular aufgeführten Eignungsnachweise beizufügen. Bei der Abgabe von unterschiedlichen Angeboten für einzelne oder mehrere Lose ist das beiliegende Angebotsformular für jedes unterschiedliche Angebot beizufügen und an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben. Das Angebot muss die Preise und die in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten. Änderungen an den dem Angebot beizufügenden Anlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Etwaige Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen dokumentenecht und zweifelsfrei sein. 2.4 Zuschlagskriterien Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis. Der Zuschlag wird auf das preislich günstigste Angebot (Angebotsendpreis) erteilt. Bei preislich identischen Angeboten entscheidet das Los. Ermittlung des Angebotsendpreises: Die angebotenen Kostensätze des Angebotes (Herleitung: Die Mindestmenge wird mit der geschätzten Verteilung der Aufarbeitungsmenge in % gewichtet und mit den Kostensätzen der jeweiligen Stückmasse multipliziert) und die Multiplikation des geschätzten Bedarfs an Zeitlohnstunden mit dem Stundensatz der Maschine werden addiert. Die Bieter haben hierzu die Kostensätze in / Fm (maximal zwei Nachkommastellen) für jeden Stückmassebereich und zusätzlich den Stundensatz für Zeitlohnarbeiten anzubieten. 3. Bewerbungsbedingungen

10 2.5. Angebotsfrist und Terminplan Angebotsfrist Angebote müssen schriftlich und in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift: "Angebot Holzrücken - bitte nicht in der Poststelle öffnen bis spätestens am , Uhr bei der Vergabestelle vorliegen. Für Angebote, die auf dem Postwege gesendet werden, gilt folgende Postadresse: Landratsamt Karlsruhe Forstamt Beiertheimer Allee Karlsruhe Eine persönliche Abgabe der Angebote ist montags bis freitags in der Zeit von Uhr bis Uhr, am Tag der Angebotsfrist bis zum Ablauf der Frist unter folgender Adresse möglich: Landratsamt Karlsruhe Kriegsstraße Karlsruhe Zimmer: N Verspätet eingegangene Angebote werden zwingend ausgeschlossen. Eine Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet Terminplan Es ist der folgende Terminplan vorgesehen: Beantwortung von Bieterfragen bis , Uhr Eingang der Angebote bis , Uhr Information der Bieter bis Vertragsbeginn am Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich Änderungen an diesem Terminplan vor. Diese werden den Bietern gegebenenfalls unverzüglich mitgeteilt. 3. Bewerbungsbedingungen

11 2.6 Bindefrist Die Bieter sind durch die Abgabe ihres Angebots bis zum an dieses gebunden. Sollte aufgrund unvorhergesehener Verzögerungen eine Verlängerung der Zuschlags- und Bindefrist notwendig werden, wird sich die Vergabestelle gegebenenfalls kurzfristig mit den Bietern in Verbindung setzen. 2.7 Bieterinformation Alle Bieter, die den Zuschlag nach Wertung der eingegangenen Angebote nicht erhalten sollen, werden nach Maßgabe des 101a GWB spätestens 15 Kalendertage vor Zuschlagserteilung / Vertragsschluss in Schriftform über den Namen des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters und den Grund für ihre Nichtberücksichtigung informiert. Gleichzeitig erhält der für den Zuschlag vorgesehene Bieter eine entsprechende Information, ohne dass hiermit bereits ein Abschluss der Rahmenvereinbarung verbunden wäre. Bekanntmachung der Auftragserteilung Mit der Abgabe ihres Angebots erklären sich die Bieter damit einverstanden, dass ihr Name und der vereinbarte Gesamtpreis nach Maßgabe des 23 EG VOL/A i.v.m. Anhang III zur Verordnung (EG) Nr. 1564/2005 bekannt gegeben werden. Sofern nach Ansicht des Bieters gewichtige Interessen gegen eine solche Veröffentlichung sprechen, geben die Bieter diese in ihrem Angebot an. 2.8 Kosten der Angebotserstellung Aufwendungen im Zusammenhang mit der Angebotserstellung und der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren einschließlich der Teilnahme an evtl. Informationsveranstaltungen werden nicht vergütet. 3 Bieterfragen und Mitteilung von Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, hat er den Auftraggeber hierauf unverzüglich schriftlich, per oder per Telefax hinzuweisen. Es werden nur solche Fragen zur Ausschreibung beantwortet, die bis zum , Uhr schriftlich bei der Vergabestelle eingehen. Antworten auf Bieterfragen sowie gegebenenfalls erforderliche weitere Informationen zum Ausschreibungsverfahren werden grundsätzlich nur auf der Homepage der Vergabestelle bekannt gegeben. Die Bieter werden aufgefordert, sich laufend über mögliche Bieterinformationen zu informieren. 4 Vertraulichkeit der Informationen 4.1 Geheimhaltung Unterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsverfahren überlassen werden, dürfen ohne Zustimmung der Vergabestelle nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Das vom Bieter beschäftigte Personal ist entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten. Dies gilt auch für das Personal von Subunternehmern. 3. Bewerbungsbedingungen

12 Bieter, die den Auftrag nicht erhalten, müssen der Vergabestelle auf Verlangen sämtliche Unterlagen (einschließlich angefertigter Abschriften und Kopien) zurückgeben. 4.2 Kennzeichnung von Geschäftsgeheimnissen Die Bieter haben sämtliche Angebotsbestandteile, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse beinhalten, deutlich (z.b. durch Aufdruck oder mittels Stempel) zu kennzeichnen. Die Vergabestelle wird im Fall eines Nachprüfungsverfahrens keine weitergehenden Kennzeichnungen an den Angeboten der Bieter vornehmen, so dass diese von der Vergabekammer gegebenenfalls zur Akteneinsicht freigegeben werden ( 111 Abs. 3 GWB). 5 Zuständige Vergabekammer Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Karlsruhe Dienstgebäude: Karl-Friedrich-Straße 17 Telefon: 0721/ Karlsruhe Telefax: 0721/ Zustimmungserklärung des Bieters Mit der Abgabe des Angebots stimmt der Bieter diesen Bewerbungsbedingungen in vollem Umfang ohne Änderungen zu. 3. Bewerbungsbedingungen

13 4. Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung Holzrücken im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs Forst Baden-Württemberg (ForstBW) Der Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg (ForstBW), vertreten durch den Betriebsteil Karlsruhe-Land bzw. die vertretene Kommune, im folgenden Auftraggeber genannt, schließt mit dem Unternehmen, das den Zuschlag erhalten hat (im Folgenden: "Auftragnehmer") die folgende Rahmenvereinbarung über die Erbringung forstlicher Dienstleistungen im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs Forst Baden-Württemberg (ForstBW): 1 Vertragsgegenstand Vertragsgegenstand ist die Übernahme der Holzbringung aus den Waldbeständen an die Waldstraße sowie die Übernahme im Zusammenhang mit dieser Leistung anfallender Tätigkeiten auf Einzelabruf. Einsatzorte können der Staatswald und im Wege der Einheitsverwaltung auch Kommunal- und Privatwälder sein, deren Bewirtschaftung die Forstbehörde für die jeweiligen Waldeigentümer vertraglich übernommen hat. Die Bestände sind im Regelfall mit Rückegassen im Abstand von 40 m erschlossen. Das in der Leistungsbeschreibung (Losverzeichnis) angegebene Einschlagvolumen sowie die dort aufgeführten Anteile der zu transportierenden Mengen sind Orientierungswerte für die Einschätzung des voraussichtlichen Umfangs der vertragsgegenständlichen Leistungen. Sie können unter- und überschritten werden. Insbesondere im Kalamitätsfall kann es zu starken Abweichungen von diesen Orientierungsmengen kommen 2 Vertragspflichten des Auftragnehmers 2.1 In Ausführung dieses Vertrags übernimmt der Auftragnehmer die folgenden Leistungen. Diese werden durch den Ansprechpartner des Auftraggebers (Revierleiter) jeweils vorher einzeln abgerufen und entsprechend seiner jeweiligen Einzelweisungen ausgeführt. Holzbringung in dem zugeschlagenen Los auf Einzelabruf und unter Beachtung der für jede einzelne Maßnahme anhand des schriftlichen Arbeitsauftrags getroffenen besonderen Vereinbarungen ( 3 Absatz (1)) und der allgemeinen Qualitätsanforderungen sowie der speziellen Qualitätsanforderungen Holzrücken im Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg. Die im Arbeitsauftrag schriftlich benannten Termine für Arbeitsbeginn und Arbeitsende dürfen höchstens um eine Woche überschritten werden. Für darüber hinaus gehende Überschreitungen gilt die Vertragsstrafenregelung nach 7. Für den Fall von Sturmschäden oder drohendem Rheinhochwasser im Bereich der Arbeitsorte des zugeschlagenen Loses hat der Rückeunternehmer kurzfristige Verfügbarkeit Arbeitsbeginn spätestens innerhalb eines halben Tages nach Anforderung zu gewährleisten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die im Angebot, gegebenenfalls losweise, bezeichneten und bei 4-Rad-Maschinen im PrAllCon-Erhebungsbogen näher spezifi- 4. Rahmenvereinbarung

14 zierten Maschinen in dem zugeschlagenen Los einzusetzen. Eventuell erforderliche Abweichungen von dem im Angebot angegebenen Maschineneinsatz sind vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ein handelsübliches Reifenluftdruck- Messgerät zur Überprüfung des angegebenen Reifenfülldrucks mitzuführen. Im Falle von ungünstigen Witterungsverhältnissen, die ein Einhalten der Qualitätsanforderungen auf den aktuellen Arbeitsorten unmöglich machen, hat der Auftraggeber das Recht die Einsätze umzudisponieren und den Auftragnehmer an anderer Stelle innerhalb des bezuschlagten Loses einzusetzen. Im Falle von zufälligen Kalamitätsholzanfällen (z. B. Borkenkäfer-, Sturm-, Trockenschäden) kann der Auftraggeber gezwungen sein, den planmäßigen Frischholzeinschlag einzuschränken oder komplett einzustellen. Im Fall einer solchen Kalamität versucht der Auftraggeber, die Einsätze im Rahmen dieser Rahmenvereinbarung umzudisponieren und den Auftragnehmer an anderer Stelle einzusetzen. Solche Kalamitätseinsätze können im gesamten Zuständigkeitsbereich der Unteren Forstbehörde, d.h. auch außerhalb des jeweils bezuschlagten Loses erfolgen. Der Auftragnehmer erhält für Kalamitätseinsätze die in 4 dieser Kooperationsvereinbarung bestimmte Vergütung unter Berücksichtigung der dort geregelten Zuschläge vergütet. Bei Not- und Schadensfällen (z.b. Windwurf, Schneebruch, etc.) verpflichtet sich der Auftragnehmer zur unverzüglichen Durchführung der erforderlichen und unabweisbaren Sofortmaßnahmen zur Schadensbeseitigung (Straßen, Gebäude). Sofern keine nachweislich begründeten besonderen Hintergründe vorliegen ist mit der Durchführung der erforderlichen Maßnahmen innerhalb 3 Stunden nach Auftragserteilung zu beginnen. Es erfolgt eine hiebweise Rechnungserstellung und Rechnungslegung nach erfolgter Leistung. 2.2 Der Auftragnehmer benennt dem Auftraggeber mit Vertragsabschluss einen für die Abwicklung dieser Rahmenvereinbarung bei ihm zuständigen Ansprechpartner mit den erforderlichen Kontaktdaten (Adresse, Rufnummer, Telefax, u. a.). Über Änderungen wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. 3 Vertragspflichten des Auftraggebers 3.1 Bei der Ausführung dieses Vertrages hat der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer Folgendes sicherzustellen: Erstellung schriftlicher Arbeitsaufträge mit folgendem Inhalt: Ort der Holzrückung, Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Polterplätze, Restriktionen, Sortimente mit getrennter Polterung und ihre Aushaltungsmaße. Der schriftliche Arbeitsauftrag ist dem Auftragnehmer spätestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn bereitzustellen. Ungehinderten Zugang zu den im schriftlichen Arbeitsauftrag genannten Waldflächen. Geographische Besonderheiten und/oder Bodenbeschaffenheiten sowie etwaige Restriktionen bezüglich der Aufarbeitung sind erfasst, dokumentiert und vor Arbeitsbeginn zwischen der zuständigen Revierleitung und dem Auftragnehmer besprochen. Die Holzaufnahme und Kontrollmaßerhebung erfolgt zeitnah. 4. Rahmenvereinbarung

15 Bereitstellung der Abrechnungsdaten durch den zuständigen Revierleiter. 3.2 Der Auftraggeber benennt dem Auftragnehmer mit Vertragsabschluss seinen zentralen Ansprechpartner für die Abwicklung dieser Rahmenvereinbarung einschließlich der erforderlichen Kontaktdaten (Adresse, Rufnummer, Telefax, u. a.). Über Änderungen wird das Unternehmen unverzüglich informiert. Dieser Ansprechpartner ist Vertreter des Auftraggebers und handelt in dessen Auftrag. 3.3 Der Auftraggeber wird Verträge mit Dritten über die vertragsgegenständlichen Leistungen nur schließen, wenn und soweit der Auftragnehmer zur Erfüllung nicht in der Lage ist oder eine sofortige Auftragsdurchführung zwingend erforderlich ist und der Auftragnehmer nicht rechtzeitig erreicht werden kann. 4 Vergütung 4.1 Dem Unternehmen steht eine nach Maßgabe der zugeschlagenen Angebotspreise gestaffelte Grundvergütung zu. Diese deckt Arbeitseinsätze unter den nachfolgend in Absatz (4) beschriebenen Bedingungen ab. Weichen die tatsächlichen Bedingungen eines Einsatzes von diesen ab, hat der Auftragnehmer Anspruch auf die nachfolgend in Absatz (5) genannten Zuschläge zur Grundvergütung. 4.2 Auftraggeber und Auftragnehmer legen vor Arbeitsbeginn die im Einzelfall geltende Vergütung nach Absatz (1) fest und dokumentieren diese in der Anlage zum Arbeitsauftrag Vereinbarung der Zuschläge. Treten ausnahmsweise Zuschlagskriterien während des Hiebs auf, können sie nachträglich vereinbart werden. 4.3 Für die Abrechnung nach den stückmasseabhängigen Kostensätzen der Grundvergütung wird für jedes Los des einzelnen Arbeitseinsatzes die mittlere Stückmasse ermittelt. 4.4 Mit den Angebotspreisen ist die Vergütung folgender Rückebedingungen abgedeckt: Mittlere Beizugsentfernung unter 40 m Mittlere einfache Fahrentfernung bis 400 m. Mittlere Hangneigung bis 25 % Kein verstreuter Hiebsanfall Bis zu 11 verschiedene Sortimente. Kleinanfälle (weniger als 10 Fm) sind kein Sortiment in diesem Sinne. Bändereinsatz bis 20 % Anteil an der gerückten Masse Alle Verhältnisse bzgl. Gelände und Bewuchs innerhalb des Landkreises. Sonstige Arbeiten nach den allgemeinen Qualitätsanforderungen sowie den speziellen Qualitätsanforderungen Holzrücken. Abziehen der Wege nach dem Rücken mit geeignetem Gerät und Freiräumen der Gräben. 4.5 Abweichungen von den in Absatz (4) genannten Rückebedingungen werden durch Zuschläge ausgeglichen. Siehe Anlage Zuschläge auf die stückmassebezogenen Kostensätze je Festmeter. 4. Rahmenvereinbarung

16 4.6 Mit der Vergütung (inklusive Zuschlag) sind alle mit der Tätigkeit verbundene Kosten und Auslagen des Auftragnehmers abgegolten. 4.7 Für die Sortimente, die nach Werksmaß verkauft werden, erfolgt die Abrechnung der Dienstleistungen nach Werksmaß. 4.8 Dem Auftragnehmer wird das Werksmaß unverzüglich nach Eingang mitgeteilt. Ist das Werksmaß nicht binnen 3 Monaten nach Arbeitsende ermittelt, kann das Waldmaß als Abrechnungsgrundlage herangezogen werden. 4.9 Der Auftragnehmer ist vor der abschließenden Ermittlung der Abrechnungsgrundlage berechtigt, für das bis dahin gerückte Holz eine Abschlagszahlung in Höhe von max. 80 % der geschätzten Masse zu verlangen Grundsätzlich sind die Leistungen des Auftragnehmers mit der Grundvergütung und den in Absatz (5) genannten Zuschlägen auf die Grundvergütung abzurechnen. In begründeten Fällen können auf Anforderung des Auftraggebers Arbeiten im Zeitlohn beauftragt werden (z.b. Abziehen von Hängern, seilwindenunterstützte Fällung, Verkehrssicherung an Straßen). 5 Informations- und Berichtspflichten 5.1 Die Vertragsparteien unterrichten sich gegenseitig über Fortgang und Ergebnis der Arbeiten. Sie stellen sich alle Daten, die im Rahmen ihrer Zusammenarbeit benötigt werden, zur Verfügung. 5.2 Das Unternehmen verpflichtet sich, zur Erbringung der Leistungen nur solche Mitarbeiter einzusetzen, die über die für eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. 5.3 Die Vertragsparteien verpflichten sich, durch eine enge und konstruktive Zusammenarbeit gemeinsam darauf hinzuwirken, dass der reibungslose Ablauf sichergestellt ist und optimiert wird. 5.4 Zur Umsetzung der Qualitätsanforderungen muss mit jedem Fahrer eine uneingeschränkte Kommunikation in deutscher Sprache möglich sein. 6 Vertraulichkeit/Geheimhaltung 6.1 Die Vertragsparteien behandeln alle gegenseitig zugänglich gemachten Informationen technischer und geschäftlicher Art sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich. Die gegenseitig zur Verfügung gestellten Unterlagen, Dokumentationen und Datenträger sind sorgfältig zu behandeln. Befinden sich solche zum Zeitpunkt des Vertragsendes noch im Besitz der jeweils anderen Partei, sind sie je nach Abstimmung zurückzugeben oder zu vernichten. Sie sind unter Berücksichtigung der Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung bis Vertragsende aufzubewahren, unter Verschluss zu halten und nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Vorhabens zu verwenden. 4. Rahmenvereinbarung

17 6.2 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit und Geheimhaltung gilt auch nach Vertragsende noch für eine Dauer von zwei Jahren. 6.3 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gemäß den Absätzen (1) und (2) entfällt, soweit es sich um Informationen handelt, die sich die Vertragsparteien zwar mitgeteilt haben, die aber dem Mitteilungsempfänger schon zuvor nachweislich bekannt waren oder der Öffentlichkeit schon zuvor bekannt oder allgemein zugänglich waren oder der Öffentlichkeit nachträglich ohne Mitwirkung oder Verschulden des Mitteilungsempfängers bekannt oder allgemein zugänglich wurden oder im Wesentlichen Informationen entsprechen, die dem Mitteilungsempfänger zu irgendeinem Zeitpunkt schon vor Vertragsabschluss offenbart oder zugänglich gemacht wurden. 6.4 Die Vertragspartner behandeln Informationen über Erkenntnisse, die gemeinsam erarbeitet wurden, vertraulich. Dies gilt ebenso für ihre Mitarbeiter und etwaige Unterauftragnehmern. Mit Vertragsende ist jeder Vertragspartner nur hinsichtlich der Verwendung seiner eigenen Information frei. 7 Vertragsstrafe 7.1 Hält der Unternehmer die vereinbarten Fristen für den Beginn oder die Beendigung des Werkes infolge eines Umstandes, den er zu vertreten hat, nicht ein, so kann der Auftraggeber für jeden vollendeten Werktag, um den die Fristen jeweils überschritten werden, eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 0,15 %, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Nettowertes der Auftragssumme, geltend machen. Die Vertragsstrafe wird mit der Endabrechnung aufgerechnet. 7.2 Wird eine aufgenommene Arbeit um mehr als zwei Wochen unterbrochen, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber ab dem fünfzehnten Tag der Unterbrechung eine Vertragsstrafe in dem in Absatz (1) genannten Umfang zu zahlen, es sei denn, er hat die Unterbrechung nicht zu vertreten. 7.3 Eine Vertragsstrafe nach den Absätzen (1) und (2) kann auch nach Vertragsende geltend gemacht werden. 7.4 Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Bestimmungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz LTMG) hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% (in Worten: einem Prozent) des Auftragswertes zu zahlen. Auf 8 des LTMG wird hingewiesen. 7.5 Dem Auftragnehmer wird der Nachweis gestattet, ein Schaden sei nicht entstanden, oder wesentlich geringer als die Pauschale. Dem Auftraggeber wird der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Der Auftraggeber kann die Zahlung bis zur Schlusszahlung geltend machen. 4. Rahmenvereinbarung

18 8 Rücktritt und Kündigung aus wichtigem Grund 8.1 Der Rücktritt und die Kündigung aus wichtigem Grund richten sich nach den Regelungen der Ziffer 11 der AGB-F. 8.2 Für den Fall, dass die Vertragspartner einvernehmlich feststellen, dass das mit dem Vorhaben verfolgte Ziel nicht erreicht werden kann und damit die Grundlage für den vorliegenden Vertrag entfällt, werden sich die Vertragspartner über das weitere Vorgehen verständigen und gegebenenfalls eine gesonderte Vereinbarung darüber treffen. 8.3 Die schuldhafte Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den 3 bis 7 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz LTMG) durch den Auftragnehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der durch die Kündigung entstandene Schaden ist dem Auftraggeber zu ersetzen ( 8 Abs. 2 LTMG). 9 Vertragslaufzeit/Verlängerungsoption 9.1 Die Vertragslaufzeit endet mit dem beim jeweiligen Angebotslos angegebenen Ende des Ausführungszeitraums (i.d.r. ein Jahr). Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß 8 bleibt hiervon unbenommen. 9.2 Die Vertragspartner können den Vertrag dreimalig einvernehmlich um jeweils 1 Jahr verlängern. Die Verlängerung bedarf der Schriftform. Sie muss spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages in wechselseitig unterzeichneter Form vorliegen. 10 Sonstiges 10.1 Mit diesem Vertrag wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Das Unternehmen wird nicht in den Landesbetrieb ForstBW eingegliedert. Es wird selbständig und eigenverantwortlich tätig. Eine Fürsorgeverpflichtung des Auftraggebers besteht nicht Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Landesbetriebs ForstBW für die Ausführung von Forstbetriebsarbeiten (AGB-F), außer in den Punkten, die in dieser Vereinbarung abweichend festgelegt sind; diese gelten vorrangig. 4. Rahmenvereinbarung

19 5. Zuschläge Anlage zum Arbeitsauftrag Holzrücken Zuschläge auf die stückmassebezogenen Kostensätze je Festmeter Das mit dem Preisangebot gemachte Angebot ergibt eine Grundvergütung je Fm ohne Mehrwertsteuer für die unterschiedlichen Stückmassebereiche. Diese unternehmerspezifische Grundvergütung gilt für durchschnittliche Einsatzbedingungen und unter Einhaltung der "Spezielle Qualitätsanforderungen Holzrücken im Landesbetrieb ForstBW". Eventuelle Zweifel an der Einhaltbarkeit der Qualitätsanforderungen sind vor Arbeitsbeginn vom Auftragnehmer anzumelden. Berechtigte Zweifel sind im Arbeitsauftrag festzuhalten. Die Festlegung der Zuschläge erfolgt hiebsweise vor Arbeitsbeginn im Arbeitsauftrag, ggf. außer dem Zuschlag für Bändereinsatz. Bei den Zuschlägen nach 1. bis 3. und 5. wird als Eingangswert für die jeweilige Zuschlagstabelle jeweils ein Durchschnittswert für den Gesamthieb ermittelt. Liegen in den Teilflächen des Hiebes unterschiedliche Verhältnisse vor, so sind die jeweiligen Messwerte mit den betroffenen Holzmassenanteilen gewichtet zu mitteln, um den Eingangswert für die Zuschlagstabelle zu erhalten. Beispiel: Fahrentfernung 450 m auf Teilfläche 1 mit 60% Holzmasse Fahrentfernung 590 m auf Teilfläche 2 mit 40% Holzmasse Eingangswert Tabelle: 506 m (60% x 250m + 40% x 390m) Zuschlag 10% auf gerückte Holzmasse Zuschläge 1.) Beizugsentfernungen Mittlere Beizugsentfernung Zuschlag auf gerückte Holzmasse über 40 m 5 % Als mittlere Beizugsentfernung gilt bei gleichmäßiger Verteilung des Hiebsanfalls über die Fläche: in der Ebene: mittl. Beizug = die Hälfte der Strecke Rückegasse-Abrückscheide x 1,4 am Hang: mittl. Beizug = die Hälfte der Strecke Masch.weg-Abrückscheide in Falllinie. 2.) Fahrentfernung Mittlere einfache Fahrentfernung Zuschlag auf gerückte Holzmasse > m 5 % > 500 m 10 % 5. Zuschläge

20 Die mittlere einfache Fahrentfernung ist die Strecke, die der Schlepper von der Lastenaufnahme bis zum Poltern im Durchschnitt tatsächlich fährt. 3.) Rücken am Hang Mittlere Hangneigung Zuschlag auf gerückte Holzmasse >25 35% 5 % > 35 % 10 % 4.) Sortimentsvielfalt gerückte Sortimente Zuschlag auf gerückte Holzmasse mehr als 11 Sortimente 5 % Beim Stammholz zählt nur dann ein Los als Sortiment, wenn es separat ausgehalten wird. Beispiel: Fi-Sth, 100 Fm, ab L3a für Kunde A Fi-Sth, 200 Fm, ab L3a für Kunde B Fi-Sth, 100 Fm, Länge 18 m für Kunde C ein Sortiment neues Sortiment Beim Industrieholz (falls nicht als Brennholz vorgesehen) zählt jedes Los als ein Sortiment, sofern es eine Gesamtmasse von 25 Fm überschreitet. Nicht am Hiebsort körperlich ausgeformte Sorten (Klammerstämme, schaftweise Bringung) gelten jeweils nur als ein Sortiment. Bei Brennholz lang (oder Industrieholz als Brennholz) wird je angefangene fünf Lose ein Sortiment gezählt (d.h. 1-5 Brennholzlose = 1 Sortiment, 6-10 Lose = 2 Sortimente usw.). 5.) Bändereinsatz Anteil an gerückter Masse in % Zuschlag auf insgesamt gerückte Holzmasse /Fm 21 bis 40 0,20 41 bis 60 0,30 61 bis 80 0,40 gleich / größer 81 0,50 5. Zuschläge

21 Landesbetrieb Landratsamt Karlsruhe Beiertheimer Allee 2 Forst Baden-Württemberg Amt 53 Forsten Karlsruhe Betriebsteil Karlsruhe- Land EU-Ausschreibung von Dienstleistung nach VgV ( ) Rahmenvereinbarung Holzrückung des Landesbetriebs ForstBW Betriebsteil Karlsruhe-Land und beteiligter Kommunen Forstliche Dienstleistungen der Holzrückung mit 4-, 6/8- und 8-Rad-Maschinen i.s. der CPV-Codes , , , Ablauf der Angebotsfrist: , Uhr Übersicht über die Einteilung der Angebotslose Los Teil Leistungsempfänger Arbeitsorte Rückesystem-Mindeststandard Gemeinde Pfinztal ForstBW Betriebsteil Karlsruhe- Land, Staatswald ForstBW Betriebsteil Karlsruhe- Land, Staatswald 6 Stadt Stutensee ForstBW Betriebsteil Karlsruhe- Land, Staatswald ForstBW Betriebsteil Karlsruhe- Land, Staatswald ForstBW Betriebsteil Karlsruhe- Land, Staatswald ForstBW Betriebsteil Karlsruhe- Land, Staatswald ForstBW Betriebsteil Karlsruhe- Land, Staatswald ForstBW Betriebsteil Karlsruhe- Land, Staatswald ForstBW Betriebsteil Karlsruhe- Land, Staatswald ForstBW Betriebsteil Karlsruhe- Land, Staatswald Summe Gesamtumfang [Fm] Mindestmenge [Fm] Maximalmenge [Fm] Mittl. Menge [Fm] Zeitlohn ca. [Std] 4-Rad-Maschine mit Winden-Kran- Zangen-Kombination für Vorliefern, Fertigrücken und Poltern bis Reviere 1 Burbach, 4-Rad-Maschine mit Winde für Revier 2 Schielberg Vorliefern bis Rückegasse. und Revier 3 6/8-Rad-Maschine mit Winden-Kran- Pfaffenrot Zangen-Kombination für Rücken bis Fahrweg. 900 bis Rad-Maschine mit Kran-Zangen- Kombination für Fertigrücken und Poltern. Kettenbagger mit Winde für Vorliefern bis Rückegasse. 8-Rad-Maschine mit Winden-Kran- Revier 12 Pfinztal, Zangen-Kombination für Rücken bis Gemeindewald Fahrweg. Pfinztal 4-Rad-Maschine mit Kran-Zangen bis Kombination für Fertigrücken und Poltern. 4-Rad-Maschine mit Winden-Kran- Revier 13 Zangen-Kombination für Vorliefern, Rheinstetten Fertigrücken und Poltern. 200 bis Rad-Maschine mit Winden-Kran- Zangen-Kombination für Vorliefern, 500 bis Fertigrücken und Poltern. 4-Rad-Maschine mit Winde für Revier 14 Rheinaue Vorliefern bis Rückegasse. 8-Rad-Maschine mit Bändern und Winden-Kran-Zangen-Kombination für 500 bis Rücken bis Fahrweg, und Fertigrücken. 4-Rad-Maschine mit Winden-Kran- Revier 15 Stutensee Zangen-Kombination für Vorliefern, 2000 bis Fertigrücken und Poltern. Revier 15 Stutensee, Stadtwald Stutensee Revier 20 Kronau Revier 21 Kirrlach Revier 23 Philippsburg Revier 25 Dettenheim- Vorsenz Revier 26 Ubstadt- Weiher Revier 35 Kürnbach 4-Rad-Maschine mit Winden-Kran- Zangen-Kombination für Vorliefern, Fertigrücken und Poltern. 300 bis Rad-Maschine mit Winden-Kran- Zangen-Kombination für Vorliefern, Fertigrücken und Poltern bis Rad-Maschine mit Winden-Kran- Zangen-Kombination für Vorliefern, 800 bis Fertigrücken und Poltern. 4-Rad-Maschine mit Winden-Kran- Zangen-Kombination für Vorliefern, 200 bis Fertigrücken und Poltern. 4-Rad-Maschine mit Winde für Vorliefern bis Rückegasse. 8-Rad-Maschine mit Bändern und 200 bis 1000 Winden-Kran-Zangen-Kombination für Rücken bis Fahrweg, und Fertigrücken. 4-Rad-Maschine mit Winden-Kran- Zangen-Kombination für Vorliefern, 1000 bis Fertigrücken und Poltern. 4-Rad-Maschine mit Winden-Kran- Zangen-Kombination für Vorliefern, 500 bis Fertigrücken und Poltern. 4-Rad-Maschine mit Winden-Kran- Zangen-Kombination für Vorliefern, Fertigrücken und Poltern. 4-Rad-Maschine mit Winde für Vorliefern bis Rückegasse. 6/8-Rad-Maschine mit Winden-Kran- Zangen-Kombination für Rücken bis Fahrweg. 4-Rad-Maschine mit Kran-Zangen- Kombination für Fertigrücken und Poltern bis bis bis Loseinteilung

22 7. Leistungsbeschreibung (Losverzeichnis) Vergabe einer Rahmenvereinbarung Holzrückung im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs ForstBW und betreuter Kommunalwälder Bezeichnung der Leistung für alle Angebotslose: Rücken des Holzes vom Ort der Fällung bzw. Aufarbeitung zur LKW-befahrbaren Waldstraße Der Gesamtumfang ist über die Vertragslaufzeit verteilt. Der Schwerpunkt der Tätigkeiten liegt in der Einschlagssaison (Winterhalbjahr). Die Angebotslose umfassen jedoch die gesamte Aufarbeitungsmenge (inklusive Käferholz usw.) innerhalb des Ausführungszeitraums. Der Ausführungszeitraum für alle Lose ist vom bis Bestandteil der Ausschreibung sind nur Mengen, die motormanuell durch Unternehmer ohne Rücken, sowie eigene Waldarbeiter und Auszubildende der Forstbetriebe aufgearbeitet werden. In der Regel nicht einbezogen sind Mengen, die vollmechanisiert oder motormanuell durch Unternehmer in Kombination Hauen und Rücken vergeben werden. Allgemeine Leistungsbeschreibung: Für die Lose 1,2, 4, 9 und 12 ist für Teile der Losmenge der Einsatz von 6/8- bzw. 8-Rad- Maschinen mit montierten Bogie-Bändern aufgrund der befahrungsempfindlichen Standorte Pflicht. Witterungsbedingte Ausnahmen sind möglich, bedürfen jedoch der ausdrücklichen Anordnung / Genehmigung durch den/die zuständige/n Revierleiter/in. Die entsprechende Regelung ist im Arbeitsauftrag zu dokumentieren. Verwendung von Bogie-Bändern (Moorbänder / Kombibänder): Bei Verwendung der Moorbänder führt die höhere Tragfläche zu einer deutlich besseren Druckverteilung und somit zur Reduzierung des Bodendrucks pro cm². Dadurch wird die Rückegassenqualität erhalten. Bei vorgeschädigten Gassen ist eine Verbesserung des Zustands zu erwarten. Die verwendeten Bänder müssen dem Stand der Technik entsprechen, in der forstlichen Praxis eingeführt und anerkannt sein. Grundsätzliches zum Einsatz von Bogie-Bändern (Moorbänder / Kombibänder): Ausreichend dimensionierte, 4 m breite Rückegassen. Rückegassen gerade und am Hang nur in Falllinie. Rückegassen mit Querneigung > 10 % werden auch mit Bändern nicht befahren (z. B. Abrutschen, Schäden an Gassenrandbäumen). Die Standfestigkeit der Maschine verbessert sich durch erhöhtes Gewicht an den Achsen. Der Bodendruck lässt sich nur mit relativ straff aufgezogenen Moor- bzw. Kombibändern entscheidend verringern. Bei der Verwendung von Bändern ist in der Regel von einem Reifenfülldruck von mindestens 4,0 bis 4,5 bar auszugehen. Die Herstellerangaben sind zu beachten! Durch die Befahrung der Fahrwege mit Bändern wird in nicht vertretbarem Maße Erdmaterial in erheblichem Umfang auf den Fahrweg aufgebracht. Dies führt zu einem plattigen Abtrag der Verschleißschicht, ggf. auch der Tragschicht. Um diese erheblichen Wegeschäden zu vermeiden, sind die mit Bändern gerückten Sortimente in der Einmündung der Rückegasse in den Fahrweg abzulegen. 7. Leistungsbeschreibung

23 Die weiteren Transportarbeiten auf dem Fahrweg und das abschließende Poltern erfolgen ohne Bänder bzw. mit einem konventionellen Schlepper. Eine sinnvolle Organisation setzt daher im Regelfall die Bereitstellung eines weiteren Schleppers voraus. Das Vorliefern und das Poltern am Waldweg sind ist mit einem konventionellen Rückschlepper erlaubt, wenn dieser eine positive Bewertung der PrAllCon-Bewertung entsprechend der Rückegassenkonzeption ForstBW / Bodendruckbewertung von 4-Rad-Forstschleppern erhält und der Bodenzustand es zulässt. Vorliefern mit Bagger: Im Los 2 (Gemeinde Pfinztal) wird auf Grund spezieller örtlicher Erfordernisse der Einsatz eines Baggers mit Raupenfahrwerk, Kran mit Zange und Seilwinde am Kranarm zum Vorliefern gefordert. Abziehen der Weg mit geeignetem Gerät und Freiräumen der Gräben: Das Abziehen der Fahrweg und das Freiräumen der Gräben von Ästen von Stammteilen ist Teil des Arbeitsauftrags und muss in den Kostensätzen berücksichtigt werden. Es werden für diese Arbeiten keine zusätzlichen Zeitlohnstunden gezahlt. Erholungswegen sind ggf. täglich abzuziehen. Zeitlohnstunden: Zeitlohnstunden werden nur in geringem Umfang und nach vorheriger ausdrücklicher Genehmigung durch den Revierleiter gewährt. Alle anfallenden Arbeiten auf der Hiebsfläche sind in der Regel mit den Sätzen der Stückmassetabelle und den entsprechenden Zuschlägen abgegolten. Die Rückemengen fallen überwiegend während des winterlichen Einschlags an. Bei Sturm- oder Käferholzanfall sowie für Arbeiten im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht muss die Rückeleistung ganzjährig und zeitnah erbracht werden. In diesen Fällen wird die Bereitstellung von Rückekapazität innerhalb von 1-2 Arbeitstag erwartet. 7. Leistungsbeschreibung

24 Losbezogene Leistungsbeschreibung: Angebotslos 1 (Reviere 1, 2 und 3) Leistungsempfänger: ForstBW-Betriebsteil Karlsruhe-Land vertreten durch das Landratsamt Karlsruhe, Forstamt Arbeitsorte Staatswald der Reviere 1 (Burbach), 2 ( Schielberg) und 3 ( Pfaffenrot) Teil 1: Vorliefern, Rücken und Poltern mit 4-Rad-Maschine Erforderliche Maschinenausstattung: 4-Rad-Maschine mit Winden-Kran-Zangen-Kombination für Vorliefern, Fertigrücken und Poltern. Menge u. Stärke der zu rückenden Hölzer Stückmasse in Fm o.r. Anteil an der Gesamtmasse in % Gesamtumfang bis < 0,15 8 Mindestmenge Fm 0,15 bis < 0,20 2 Maximalmenge Fm 0,20 bis < 0,25 5 Mittelwert Fm 0,25 bis < 0,30 4 Baumartenverteilung 0,30 bis < 0, % Nadelholz 45 % Laubholz 0,35 bis < 0,40 4 0,40 bis < 0,50 7 0,50 bis < 0,60 5 0,60 bis < 0,70 3 Geschätzte Stückmassenverteilung der Aufarbeitungsmenge (prozentuale Verteilung der für die Abrechnungsein- 0,70 bis < 0,80 1 heiten ermittelten Durchschnittsstückmassen) 0,80 bis < 0,95 3 0,95 bis < 1,15 6 1,15 bis < 1,40 8 Zeitlohnarbeiten (voraussichtlicher Umfang): 1,40 bis < 1,70 8 etwa 35 Stunden. ab 1, Leistungsbeschreibung

25 Teil 2: Vorliefern, Rücken mit 6/8-Rad- und Poltern mit 4-Rad-Maschine Erforderliche Maschinenausstattung: 4-Rad-Maschine mit Winden-Kran-Zangen-Kombination 6/8-Rad Forstspezialschlepper mit Rückezange, Bändern und Winde Menge u. Stärke der zu rückenden Hölzer Stückmasse in Fm o.r. Anteil an der Gesamtmasse in % Gesamtumfang bis < 0,15 8 Mindestmenge 900 Fm 0,15 bis < 0,20 2 Maximalmenge Fm 0,20 bis < 0,25 5 Mittelwert Fm 0,25 bis < 0,30 4 Baumartenverteilung 0,30 bis < 0, % Nadelholz 45 % Laubholz 0,35 bis < 0,40 4 0,40 bis < 0,50 7 0,50 bis < 0,60 5 0,60 bis < 0,70 3 Geschätzte Stückmassenverteilung der Aufarbeitungsmenge (prozentuale Verteilung der für die Abrechnungsein- 0,70 bis < 0,80 1 heiten ermittelten Durchschnittsstückmassen) 0,80 bis < 0,95 3 0,95 bis < 1,15 6 1,15 bis < 1,40 8 Zeitlohnarbeiten (voraussichtlicher Umfang): 1,40 bis < 1,70 8 etwa 85 Stunden. ab 1,70 32 Beschreibung der örtlichen Situation Überwiegend starke Behinderung durch flächige Naturverjüngung und üppigen Brombeerwuchs Zahlreiche Sturmflächen mit Behinderungen durch alte Wurzelteller Durch die waldbaulichen Verhältnisse und viele Straßenränder werden zahlreiche Seilzugarbeiten im Zeitlohn erforderlich; während der Einschlagssaison ist daher die ständige Anwesenheit eines Rückeschleppers im Revier erforderlich Nadelholz wird im Bestand in Sortimente aufgearbeitet. Laubstammholz wird durch den Revierleiter am Weg in Sortimente eingeteilt. Die Sortimente müssen auf Polter fertiggerückt werden. Industrieholz wird im Bestand abgetrennt. Aufarbeitung zahlreicher Sortimente pro Hieb, insbesondere im Laubholz (leistungsfähiger Rückekran erforderlich) Eben bis leicht geneigte Flächen, Rückegassen (Abstand m). Im Süden Blocküberlagerung, dort unsystematische Rückegassen. Im Norden Lösslehm mit Befahrungseinschränkungen bei Nässe. Die Albtalhänge sind zum großen Teil Steillagen mit Erschließung durch Maschinenwege ( m). Ausführungszeitraum Der Schwerpunkt der Arbeiten liegt in der Zeit von Oktober bis April. Für Submissionstermine, Wertholzverkäufe und Export ist fristgerechtes Rücken von großer Wichtigkeit. Kontakt bei Rückfragen Revierleiter Revier 1: Helmut Mohr Tel mobil Revierleiterin Revier 2: Silke Bommer Tel mobil Revierleiter Revier 3: Harald Mohr Tel mobil Die Revierleiterin und die Revierleiter vertreten sich gegenseitig. 7. Leistungsbeschreibung

26 Angebotslos 2 (Revier 12) Leistungsempfänger: Gemeinde Pfinztal Arbeitsorte Revier 12 Pfinztal, Gemeindewald Pfinztal Erforderliche Maschinenausstattung: Zum Vorliefern: Kettenbagger mit Greifzange, Winde > 10 t. Zugkraft und 100 m Seil am Kranarm. Fertigrücken und Poltern: 8-Rad-Forstspezialschlepper mit Rückezange, Moorbändern und Doppeltrommelwinde mit mind. 2x10 t. Zugkraft. Menge u. Stärke der zu rückenden Hölzer Stückmasse in Fm o.r. Anteil an der Gesamtmasse in % Gesamtumfang bis < 0,15 19 Mindestmenge Fm 0,15 bis < 0,20 6 Maximalmenge Fm 0,20 bis < 0,25 5 Mittelwert Fm 0,25 bis < 0,30 3 Baumartenverteilung 0,30 bis < 0, % Nadelholz 90 % Laubholz 0,35 bis < 0,40 4 0,40 bis < 0,50 7 0,50 bis < 0,60 8 0,60 bis < 0,70 5 Geschätzte Stückmassenverteilung der Aufarbeitungsmenge (prozentuale Verteilung der für die Abrechnungsein- 0,70 bis < 0,80 5 heiten ermittelten Durchschnittsstückmassen) 0,80 bis < 0,95 3 0,95 bis < 1,15 3 1,15 bis < 1,40 4 Zeitlohnarbeiten (voraussichtlicher Umfang): 1,40 bis < 1,70 3 etwa 50 Stunden. ab 1,70 21 Beschreibung der örtlichen Situation Flächen in zumeist etwas geneigten Lagen, einige Klingen und Geländeeinschnitte. Erschließung durch Rückegassen (30-40 m) und Maschinenwege. Lösslehm, daher Befahrungseinschränkungen bis hin zu Hiebsunterbrechungen bei Nässe In den meisten Beständen flächige Naturverjüngung, die zu schonen ist Hohe Sortenvielfalt Das anfallende Laubholz wird überwiegend als Rohschaft gerückt und muss am Fahrweg vom Rücker vorsortiert abgelegt werden. Anschließend wird es von den Waldarbeitern vermessen und endbearbeitet werden. Danach erfolgt das Fertigrücken mit Poltern. Das Angebot schließt mit ein, dass nach Abschluss der Rückearbeiten die beim Rücken befahrene Fahrwege freigeräumt und abgeschoben, sowie die dazugehörenden Gräben und Bankette freigeräumt werden. Sonstiges Nach Erteilung eines Auftrages muss der Rückeunternehmer während der Einschlagperiode innerhalb von 1 Tag jederzeit zur Verfügung stehen. Außerhalb der Einschlagsperiode muss der Rückeunternehmer innerhalb von 2 Kalendertagen auf Anforderung verfügbar sein (Sturm-, Käferholz, etc.) Kletterschein: Sachkundenachweis SKT-B für Zugarbeiten bei schwierigen Fällungen erforderlich. Kontakt bei Rückfragen Revierleiter Matthias Köpf Tel mobil Leistungsbeschreibung

27 Angebotslos 3 (Revier 13) Leistungsempfänger: ForstBW-Betriebsteil Karlsruhe-Land vertreten durch das Landratsamt Karlsruhe, Forstamt Arbeitsorte Revier 13 Rheinstetten Erforderliche Maschinenausstattung: 4-Rad-Maschine mit Winden-Kran-Zangen-Kombination für Vorliefern, Fertigrücken und Poltern. Menge u. Stärke der zu rückenden Hölzer Stückmasse in Fm o.r. Anteil an der Gesamtmasse in % Gesamtumfang bis < 0,15 1 Mindestmenge 200 Fm 0,15 bis < 0,20 1 Maximalmenge 500 Fm 0,20 bis < 0,25 1 Mittelwert 350 Fm 0,25 bis < 0,30 6 Baumartenverteilung 0,30 bis < 0, % Nadelholz 100 % Laubholz 0,35 bis < 0,40 7 0,40 bis < 0, ,50 bis < 0, ,60 bis < 0,70 9 Geschätzte Stückmassenverteilung der Aufarbeitungsmenge (prozentuale Verteilung der für die Abrechnungsein- 0,70 bis < 0,80 4 heiten ermittelten Durchschnittsstückmassen) 0,80 bis < 0, ,95 bis < 1,15 6 1,15 bis < 1,40 12 Zeitlohnarbeiten (voraussichtlicher Umfang): 1,40 bis < 1,70 7 etwa 5 Stunden. ab 1,70 4 Beschreibung der örtlichen Situation Ebene Lagen, Erschließung durch Gassen. Ein Viertel der Fläche kann bei Hochwasser vom Rhein überflutet werden. Auf der übrigen Fläche befinden sich Wassergräben und Schluten. Befahrungsempfindliche Aueböden Hoher Naturverjüngungsanteil Kontakt bei Rückfragen Revierleiter Alex Stolz Tel mobil Leistungsbeschreibung

28 Angebotslos 4 (Revier 14) Leistungsempfänger: ForstBW-Betriebsteil Karlsruhe-Land vertreten durch das Landratsamt Karlsruhe, Forstamt Arbeitsorte Staatswald Revier 14 (Rheinaue) Teil 1: Vorliefern, Rücken und Poltern mit 4-Rad-Maschine Erforderliche Maschinenausstattung: 4-Rad-Maschine mit Winden-Kran-Zangen-Kombination für Vorliefern, Fertigrücken und Poltern. Menge u. Stärke der zu rückenden Hölzer Stückmasse in Fm o.r. Anteil an der Gesamtmasse in % Gesamtumfang bis < 0,15 30 Mindestmenge 500 Fm 0,15 bis < 0,20 21 Maximalmenge 800 Fm 0,20 bis < 0,25 5 Mittelwert 650 Fm 0,25 bis < 0,30 3 Baumartenverteilung 0,30 bis < 0, % Nadelholz 30 % Laubholz 0,35 bis < 0,40 3 0,40 bis < 0,50 6 0,50 bis < 0,60 4 0,60 bis < 0,70 5 Geschätzte Stückmassenverteilung der Aufarbeitungsmenge (prozentuale Verteilung der für die Abrechnungsein- 0,70 bis < 0,80 1 heiten ermittelten Durchschnittsstückmassen) 0,80 bis < 0,95 1 0,95 bis < 1,15 4 1,15 bis < 1,40 1 Zeitlohnarbeiten (voraussichtlicher Umfang): 1,40 bis < 1,70 7 etwa 14 Stunden. ab 1,70 6 Beschreibung der örtlichen Situation Teil 1 Ebenes Gelände, überwiegend Sandboden, gute Erschließung durch Rückegassen (40 m Abstand) und Maschinenwege Mancherorts Behinderungen durch Prunus-Unterwuchs sowie zu schonende Verjüngungskerne Auf den Hauptwegen starke Frequentierung durch Radfahrer und Fußgänger 7. Leistungsbeschreibung

29 Teil 2: Vorliefern, Rücken mit 8-Rad- und Poltern mit 4-Rad-Maschine Erforderliche Maschinenausstattung: 4-Rad-Maschine mit Winden-Kran-Zangen-Kombination 8-Rad Forstspezialschlepper mit Rückezange, Bändern und Winde Menge u. Stärke der zu rückenden Hölzer Stückmasse in Fm o.r. Anteil an der Gesamtmasse in % Gesamtumfang bis < 0,15 30 Mindestmenge 500 Fm 0,15 bis < 0,20 21 Maximalmenge 800 Fm 0,20 bis < 0,25 5 Mittelwert 650 Fm 0,25 bis < 0,30 3 Baumartenverteilung 0,30 bis < 0, % Nadelholz 30 % Laubholz 0,35 bis < 0,40 3 0,40 bis < 0,50 6 0,50 bis < 0,60 4 0,60 bis < 0,70 5 Geschätzte Stückmassenverteilung der Aufarbeitungsmenge (prozentuale Verteilung der für die Abrechnungsein- 0,70 bis < 0,80 1 heiten ermittelten Durchschnittsstückmassen) 0,80 bis < 0,95 1 0,95 bis < 1,15 4 1,15 bis < 1,40 1 Zeitlohnarbeiten (voraussichtlicher Umfang): 1,40 bis < 1,70 7 etwa 15 Stunden. ab 1,70 6 Beschreibung der örtlichen Situation Teil 2 Ebenes Gelände, WEICHBÖDEN (zu 80 % im Überflutungsbereich bzw. druckwasserbeeinflusst), Rückegassen vorhanden (40 m Abstand) Behinderungen durch Strauch-Unterwuchs sowie zu schonende Verjüngungskerne auf 90 % der Fläche Auf den Hauptwegen starke Frequentierung durch Radfahrer und Fußgänger 50 % der Masse fällt in Durchforstungshieben im Rheinvorland an. Da die Hiebe nur bei bestimmten Bodenverhältnissen durchgeführt werden können, ist keine langfristige Vorausplanung möglich. Im Extremfall kann es vorkommen, dass ein Hieb daher ersatzlos auf das Folgejahr verschoben werden muss. Der Rücker hat, da bei allen Hieben Seilzugarbeit notwendig ist, vor Ort zu sein. Bei drohendem Hochwasser muss der Rücker sofort, d. h. im Extremfall am gleichen Tag vor Ort sein. Sonstiges Die zerstreuten Hiebsanfälle machen etwa 10 % der Hiebsmasse aus. Der Fahrer des Rückeschleppers ist Teil der Rettungskette und muss daher erreichbar sein. Im Notfall (Sturmholzanfall / Verkehrssicherung Zufahrt Baggersee) muss der Rückeschlepper am nächsten Kalendertag zur Verfügung stehen. Eine starke Verschmutzung durch Erde, Reisig und Rinde auf den Wegen muss täglich entfernt werden! Die Verkehrssicherheit ist zu gewährleisten. Kontakt bei Rückfragen Revierleiter Friedhelm Booms Tel mobil Leistungsbeschreibung

30 Angebotslos 5 (Revier 15) Leistungsempfänger: ForstBW-Betriebsteil Karlsruhe-Land vertreten durch das Landratsamt Karlsruhe, Forstamt Arbeitsorte Revier 15 Stutensee Erforderliche Maschinenausstattung: 4-Rad-Maschine mit Winden-Kran-Zangen-Kombination für Vorliefern, Fertigrücken und Poltern. Menge u. Stärke der zu rückenden Hölzer Stückmasse in Fm o.r. Anteil an der Gesamtmasse in % Gesamtumfang bis < 0,15 17 Mindestmenge Fm 0,15 bis < 0,20 13 Maximalmenge Fm 0,20 bis < 0,25 3 Mittelwert Fm 0,25 bis < 0,30 3 Baumartenverteilung 0,30 bis < 0, % Nadelholz 30 % Laubholz 0,35 bis < 0,40 2 0,40 bis < 0,50 5 0,50 bis < 0,60 6 0,60 bis < 0,70 5 Geschätzte Stückmassenverteilung der Aufarbeitungsmenge (prozentuale Verteilung der für die Abrechnungsein- 0,70 bis < 0,80 4 heiten ermittelten Durchschnittsstückmassen) 0,80 bis < 0,95 5 0,95 bis < 1,15 4 1,15 bis < 1,40 15 Zeitlohnarbeiten (voraussichtlicher Umfang): 1,40 bis < 1,70 6 etwa 20 Stunden. ab 1,70 9 Beschreibung der örtlichen Situation Ebenes Gelände, überwiegend Sandboden, gute Erschließung durch Rückegassen (40 m Abstand) und Maschinenwege Mancherorts Behinderungen durch Prunus-Unterwuchs sowie zu schonende Verjüngungskerne Auf den Hauptwegen starke Frequentierung durch Radfahrer und Fußgänger. Eine starke Verschmutzung durch Erde, Reisig und Rinde auf den Wegen muss täglich entfernt werden! Die Verkehrssicherheit ist zu gewährleisten. Sonstiges Die zerstreuten Hiebsanfälle können bis 20 % der Hiebsmasse ausmachen und fallen vorwiegend in der Zeit Mai bis September an. Kontakt bei Rückfragen Revierleiter Christian Haag Tel mobil Leistungsbeschreibung

31 Angebotslos 6 (Revier 15) Leistungsempfänger: Stadt Stutensee Arbeitsorte Revier 15 Stutensee, Stadtwald Stutensee Erforderliche Maschinenausstattung: 4-Rad-Maschine mit Winden-Kran-Zangen-Kombination für Vorliefern, Fertigrücken und Poltern. Menge u. Stärke der zu rückenden Hölzer Stückmasse in Fm o.r. Anteil an der Gesamtmasse in % Gesamtumfang bis < 0,15 10 Mindestmenge 300 Fm 0,15 bis < 0,20 4 Maximalmenge 700 Fm 0,20 bis < 0,25 2 Mittelwert 500 Fm 0,25 bis < 0,30 5 Baumartenverteilung 0,30 bis < 0, % Nadelholz 90 % Laubholz 0,35 bis < 0, ,40 bis < 0, ,50 bis < 0,60 9 0,60 bis < 0,70 3 Geschätzte Stückmassenverteilung der Aufarbeitungsmenge (prozentuale Verteilung der für die Abrechnungsein- 0,70 bis < 0,80 5 heiten ermittelten Durchschnittsstückmassen) 0,80 bis < 0, ,95 bis < 1, ,15 bis < 1,40 5 Zeitlohnarbeiten (voraussichtlicher Umfang): 1,40 bis < 1,70 1 etwa 10 Stunden. ab 1,70 6 Beschreibung der örtlichen Situation Ebenes Gelände, überwiegend Sandboden, gute Erschließung durch Rückegassen (40 m Abstand) und Maschinenwege Mancherorts Behinderungen durch Prunus-Unterwuchs sowie zu schonende Verjüngungskerne Auf den Hauptwegen starke Frequentierung durch Radfahrer und Fußgänger. Eine starke Verschmutzung durch Erde, Reisig und Rinde auf den Wegen muss täglich entfernt werden! Die Verkehrssicherheit ist zu gewährleisten. Sonstiges Die zerstreuten Hiebsanfälle können bis 20 % der Hiebsmasse ausmachen und fallen vorwiegend in der Zeit Mai bis September an. Kontakt bei Rückfragen Revierleiter Christian Haag Tel mobil Leistungsbeschreibung

32 Angebotslos 7 (Revier 20) Leistungsempfänger: ForstBW-Betriebsteil Karlsruhe-Land vertreten durch das Landratsamt Karlsruhe, Forstamt Arbeitsorte Revier 20 Kronau (Hardtwald - Obere und Untere Lußhardt) Erforderliche Maschinenausstattung: 4-Rad-Maschine mit Winden-Kran-Zangen-Kombination für Vorliefern, Fertigrücken und Poltern. Menge u. Stärke der zu rückenden Hölzer Stückmasse in Fm o.r. Anteil an der Gesamtmasse in % Gesamtumfang bis < 0,15 16 Mindestmenge Fm 0,15 bis < 0,20 10 Maximalmenge Fm 0,20 bis < 0,25 3 Mittelwert Fm 0,25 bis < 0,30 8 Baumartenverteilung 0,30 bis < 0, % Nadelholz 40 % Laubholz 0,35 bis < 0,40 3 0,40 bis < 0,50 4 0,50 bis < 0,60 2 0,60 bis < 0,70 4 Geschätzte Stückmassenverteilung der Aufarbeitungsmenge (prozentuale Verteilung der für die Abrechnungsein- 0,70 bis < 0,80 3 heiten ermittelten Durchschnittsstückmassen) 0,80 bis < 0,95 5 0,95 bis < 1,15 6 1,15 bis < 1,40 10 Zeitlohnarbeiten (voraussichtlicher Umfang): 1,40 bis < 1,70 6 etwa 30 Stunden. ab 1,70 14 Beschreibung der örtlichen Situation Ebene Lage, zumeist Sandböden. Im Norden und Osten Binnendünen. Gutes Hauptwegenetz, gute Feinerschließung durch Maschinenwege und Rückegassen. Auf etwa der halben Fläche Naturverjüngung, auf 30 % der Fläche Behinderung durch dichten Prunus-Bewuchs. Im Osten starker Besucherverkehr. Bei einem Teil der Hiebe erfolgt die Sortierung am Weg. Die Stämme werden als Vollbäume an den Weg gerückt und auf Unterlagen abgelegt. Nach dem Einteilen der Sortimente erfolgt das Fertigrücken. Sonstiges Der Großteil der Masse fällt in den Wintermonaten an Der Anteil an zufälligen Nutzungen beträgt ca % Der Fahrer des Rückeschleppers ist Teil der Rettungskette und muss daher erreichbar sein. Für Sturm-, Käferholz, etc. Muss der Rückeschlepper am nächsten Kalendertag zur Verfügung stehen. Für die kurzfristige Erledigung von Aufgaben im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht muss eine rasche und flexible Verfügbarkeit innerhalb eines Kalendertages gewährleistet sein. Kontakt bei Rückfragen Revierleiter Ludwig Abele Tel mobil Leistungsbeschreibung

33 Angebotslos 8 (Revier 21) Leistungsempfänger: ForstBW-Betriebsteil Karlsruhe-Land vertreten durch das Landratsamt Karlsruhe, Forstamt Arbeitsorte Revier 21 Waghäusel (Obere und Untere Lußhardt) Erforderliche Maschinenausstattung: 4-Rad-Maschine mit Winden-Kran-Zangen-Kombination für Vorliefern, Fertigrücken und Poltern. Menge u. Stärke der zu rückenden Hölzer Stückmasse in Fm o.r. Anteil an der Gesamtmasse in % Gesamtumfang bis < 0,15 11 Mindestmenge 800 Fm 0,15 bis < 0,20 13 Maximalmenge Fm 0,20 bis < 0,25 7 Mittelwert Fm 0,25 bis < 0,30 7 Baumartenverteilung 0,30 bis < 0, % Nadelholz 25 % Laubholz 0,35 bis < 0,40 2 0,40 bis < 0,50 3 0,50 bis < 0,60 8 0,60 bis < 0,70 4 Geschätzte Stückmassenverteilung der Aufarbeitungsmenge (prozentuale Verteilung der für die Abrechnungsein- 0,70 bis < 0,80 4 heiten ermittelten Durchschnittsstückmassen) 0,80 bis < 0,95 9 0,95 bis < 1, ,15 bis < 1,40 6 Zeitlohnarbeiten (voraussichtlicher Umfang): 1,40 bis < 1,70 3 etwa 20 Stunden. ab 1,70 3 Beschreibung der örtlichen Situation Die Flächen befinden sich auf ebenen Böden und sind gut erschlossen (40 m Rückegassenabstand). Ausreichend Polterplätze stehen im Allgemeinen zur Verfügung. Starke Behinderung durch Prunus-Unterwuchs. Auf flächig vorhandene Buchen-Naturverjüngung muss geachtet werden. Dadurch ergibt sich auch erhebliche Sichtbeeinträchtigung beim Rücken. Bei einem Teil der Hiebe erfolgt die Sortierung am Weg (wegen Schäden an der Naturverjüngung). Die Stämme sind als Vollbäume an den Weg zu rücken und auf Unterlagen zu legen. Nach der Sortierung durch die Waldarbeiter ist das Holz zu poltern. Sonstiges Der Großteil der Masse fällt in den Wintermonaten an Der Anteil an zufälligen Nutzungen beträgt ca % Der Fahrer des Rückeschleppers ist Teil der Rettungskette und muss daher erreichbar sein. Für Sturm-, Käferholz, etc. Muss der Rückeschlepper am nächsten Kalendertag zur Verfügung stehen. Für die kurzfristige Erledigung von Aufgaben im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht muss eine rasche und flexible Verfügbarkeit innerhalb eines Kalendertages gewährleistet sein. Kontakt bei Rückfragen Revierleiter 21, Thomas Dörr Tel mobil Leistungsbeschreibung

34 Angebotslos 9 (Revier 23) Leistungsempfänger: ForstBW-Betriebsteil Karlsruhe-Land vertreten durch das Landratsamt Karlsruhe, Forstamt Arbeitsorte Staatswald Revier 23 (Philippsburg) Teil 1: Vorliefern, Rücken und Poltern mit 4-Rad-Maschine Erforderliche Maschinenausstattung: 4-Rad-Maschine mit Winden-Kran-Zangen-Kombination für Vorliefern, Fertigrücken und Poltern. Menge u. Stärke der zu rückenden Hölzer Stückmasse in Fm o.r. Anteil an der Gesamtmasse in % Gesamtumfang bis < 0,15 18 Mindestmenge 200 Fm 0,15 bis < 0,20 7 Maximalmenge Fm 0,20 bis < 0,25 7 Mittelwert 600 Fm 0,25 bis < 0,30 3 Baumartenverteilung 0,30 bis < 0, % Nadelholz 30 % Laubholz 0,35 bis < 0,40 3 0,40 bis < 0,50 2 0,50 bis < 0,60 2 0,60 bis < 0,70 5 Geschätzte Stückmassenverteilung der Aufarbeitungsmenge (prozentuale Verteilung der für die Abrechnungsein- 0,70 bis < 0,80 4 heiten ermittelten Durchschnittsstückmassen) 0,80 bis < 0,95 5 0,95 bis < 1,15 9 1,15 bis < 1,40 3 Zeitlohnarbeiten (voraussichtlicher Umfang): 1,40 bis < 1,70 2 etwa 5 Stunden. ab 1, Leistungsbeschreibung

35 Teil 2: Vorliefern, Rücken mit 6/8-Rad- und Poltern mit 4-Rad-Maschine Erforderliche Maschinenausstattung: 4-Rad-Maschine mit Winden-Kran-Zangen-Kombination 6/8-Rad Forstspezialschlepper mit Rückezange, Bändern und Winde Menge u. Stärke der zu rückenden Hölzer Stückmasse in Fm o.r. Anteil an der Gesamtmasse in % Gesamtumfang bis < 0,15 18 Mindestmenge 200 Fm 0,15 bis < 0,20 7 Maximalmenge Fm 0,20 bis < 0,25 7 Mittelwert 600 Fm 0,25 bis < 0,30 3 Baumartenverteilung 0,30 bis < 0, % Nadelholz 30 % Laubholz 0,35 bis < 0,40 3 0,40 bis < 0,50 2 0,50 bis < 0,60 2 0,60 bis < 0,70 5 Geschätzte Stückmassenverteilung der Aufarbeitungsmenge (prozentuale Verteilung der für die Abrechnungsein- 0,70 bis < 0,80 4 heiten ermittelten Durchschnittsstückmassen) 0,80 bis < 0,95 5 0,95 bis < 1,15 9 1,15 bis < 1,40 3 Zeitlohnarbeiten (voraussichtlicher Umfang): 1,40 bis < 1,70 2 etwa 5 Stunden. ab 1,70 26 Beschreibung der örtlichen Situation Es handelt sich ausschließlich um Hiebe über dichter Naturverjüngung, d. h. der Rücker muss für Vorliefern und Seilzugarbeiten während des Hiebes anwesend sein. Wegen dem Zwang zur Flexibilität im Auewald ist eine längere Vorausplanung der Hiebsfolge nicht möglich. Kontakt bei Rückfragen Revierleiter Lothar Haring Tel mobil Leistungsbeschreibung

36 Angebotslos 10 (Revier 25) Leistungsempfänger: ForstBW-Betriebsteil Karlsruhe-Land vertreten durch das Landratsamt Karlsruhe, Forstamt Arbeitsorte Revier 25 Dettenheim-Vorsenz Erforderliche Maschinenausstattung: 4-Rad-Maschine mit Winden-Kran-Zangen-Kombination für Vorliefern, Fertigrücken und Poltern. Menge u. Stärke der zu rückenden Hölzer Stückmasse in Fm o.r. Anteil an der Gesamtmasse in % Gesamtumfang bis < 0,15 12 Mindestmenge Fm 0,15 bis < 0,20 3 Maximalmenge Fm 0,20 bis < 0,25 1 Mittelwert Fm 0,25 bis < 0,30 2 Baumartenverteilung 0,30 bis < 0, % Nadelholz 30 % Laubholz 0,35 bis < 0,40 3 0,40 bis < 0, ,50 bis < 0, ,60 bis < 0,70 5 Geschätzte Stückmassenverteilung der Aufarbeitungsmenge (prozentuale Verteilung der für die Abrechnungsein- 0,70 bis < 0,80 4 heiten ermittelten Durchschnittsstückmassen) 0,80 bis < 0,95 9 0,95 bis < 1,15 8 1,15 bis < 1,40 16 Zeitlohnarbeiten (voraussichtlicher Umfang): 1,40 bis < 1,70 8 etwa 10 Stunden. ab 1,70 6 Beschreibung der örtlichen Situation Ebene Lage, Rückegassen und Maschinenwege im 40 m Abstand. Die Rückung erfolgt in Abhängigkeit der Witterung unmittelbar nach dem Einschlag. Auf verschiedenen Flächen behindernder Prunus-Unterstand Naturverjüngung, die auf einigen Flächen vorhanden ist, muss geschont werden. Auf den Hauptwegen starke Frequentierung durch Radfahrer, Fußgänger und Reiter. Verschmutzung der Wege durch Erde, Reisig oder Rinde muss auf Erholungswegen täglich entfernt werden. Sonstiges Der Anteil an zufälligen Nutzungen beträgt ca. 30 % Kontakt bei Rückfragen Revierleiter Joachim Freiberger Tel mobil Leistungsbeschreibung

37 Angebotslos 11 (Revier 26) Leistungsempfänger: ForstBW-Betriebsteil Karlsruhe-Land vertreten durch das Landratsamt Karlsruhe, Forstamt Arbeitsorte Revier 26 Ubstadt-Weiher, Distr. Obere Lußhardt (ca. 85 % der Masse), Distr. Hub (ca. 15 % der Masse) Erforderliche Maschinenausstattung: 4-Rad-Maschine mit Winden-Kran-Zangen-Kombination für Vorliefern, Fertigrücken und Poltern. Für Arbeiten im Distr. Hubwald ist auf Grund der tonigen Böden der Einsatz einer 6/8-Rad-Maschine erforderlich. Wenn im Arbeitsauftrag eine 6/8-Rad-Maschine gefordert wird, ist vorab schriftlich ein Zuschlag zur Grundvergütung zwischen Revierleiter und Rückeunternehmer zu vereinbaren. Der Rückeunternehmer verpflichtet sich für diese Aufgaben eine 6/8-Rad-Maschine zur Verfügung zu stellen. Menge u. Stärke der zu rückenden Hölzer Stückmasse in Fm o.r. Anteil an der Gesamtmasse in % Gesamtumfang bis < 0,15 27 Mindestmenge 500 Fm 0,15 bis < 0,20 1 Maximalmenge Fm 0,20 bis < 0,25 4 Mittelwert Fm 0,25 bis < 0,30 1 Baumartenverteilung 0,30 bis < 0, % Nadelholz 40 % Laubholz 0,35 bis < 0,40 4 0,40 bis < 0, ,50 bis < 0,60 7 0,60 bis < 0,70 4 Geschätzte Stückmassenverteilung der Aufarbeitungsmenge (prozentuale Verteilung der für die Abrechnungsein- 0,70 bis < 0,80 3 heiten ermittelten Durchschnittsstückmassen) 0,80 bis < 0,95 5 0,95 bis < 1,15 3 1,15 bis < 1,40 3 Zeitlohnarbeiten (voraussichtlicher Umfang): 1,40 bis < 1,70 18 etwa 20 Stunden. ab 1,70 3 Beschreibung der örtlichen Situation 80 % der Flächen liegen auf sandigen Böden in der Rheinebene. Die übrigen Flächen befinden sich in der Langenbrücker Senke auf tonigen Standorten. Auf ca. 40 % der Flächen Behinderung durch Naturverjüngung Kontakt bei Rückfragen Revierleiter Florian Fiedler Tel mobil Leistungsbeschreibung

38 Angebotslos 12 (Revier 35) Leistungsempfänger: ForstBW-Betriebsteil Karlsruhe-Land vertreten durch das Landratsamt Karlsruhe, Forstamt Arbeitsorte Staatswald Revier 35 (Kürnbach) Teil 1: Vorliefern, Rücken und Poltern mit 4-Rad-Maschine Erforderliche Maschinenausstattung: 4-Rad-Maschine mit Winden-Kran-Zangen-Kombination für Vorliefern, Fertigrücken und Poltern. Menge u. Stärke der zu rückenden Hölzer Stückmasse in Fm o.r. Anteil an der Gesamtmasse in % Gesamtumfang bis < 0,15 7 Mindestmenge Fm 0,15 bis < 0,20 5 Maximalmenge Fm 0,20 bis < 0,25 8 Mittelwert Fm 0,25 bis < 0,30 2 Baumartenverteilung 0,30 bis < 0, % Nadelholz 85 % Laubholz 0,35 bis < 0,40 4 0,40 bis < 0, ,50 bis < 0, ,60 bis < 0,70 7 Geschätzte Stückmassenverteilung der Aufarbeitungsmenge (prozentuale Verteilung der für die Abrechnungsein- 0,70 bis < 0,80 4 heiten ermittelten Durchschnittsstückmassen) 0,80 bis < 0,95 5 0,95 bis < 1,15 6 1,15 bis < 1,40 9 Zeitlohnarbeiten (voraussichtlicher Umfang): 1,40 bis < 1,70 5 etwa 15 Stunden. ab 1,70 13 Beschreibung der örtlichen Situation Teil 1 Hanglagen mit überwiegender Maschinenwegerschließung, teilweise nur 3 m breit. Bei feuchter Witterung Beiseilen und Bildung von Vorlasten. Befahrbare Sand-/Tonböden mit Gassenerschließung im m Abstand. 7. Leistungsbeschreibung

39 Teil 2: Vorliefern, Rücken mit 6/8-Rad- und Poltern mit 4-Rad-Maschine Erforderliche Maschinenausstattung: 4-Rad-Maschine mit Winden-Kran-Zangen-Kombination 6/8-Rad Forstspezialschlepper mit Rückezange, Bändern und Winde Menge u. Stärke der zu rückenden Hölzer Stückmasse in Fm o.r. Anteil an der Gesamtmasse in % Gesamtumfang bis < 0,15 7 Mindestmenge Fm 0,15 bis < 0,20 5 Maximalmenge Fm 0,20 bis < 0,25 8 Mittelwert Fm 0,25 bis < 0,30 2 Baumartenverteilung 0,30 bis < 0, % Nadelholz 85 % Laubholz 0,35 bis < 0,40 4 0,40 bis < 0, ,50 bis < 0, ,60 bis < 0,70 7 Geschätzte Stückmassenverteilung der Aufarbeitungsmenge (prozentuale Verteilung der für die Abrechnungsein- 0,70 bis < 0,80 4 heiten ermittelten Durchschnittsstückmassen) 0,80 bis < 0,95 5 0,95 bis < 1,15 6 1,15 bis < 1,40 9 Zeitlohnarbeiten (voraussichtlicher Umfang): 1,40 bis < 1,70 5 etwa 15 Stunden. ab 1,70 13 Beschreibung der örtlichen Situation Teil 2 Ebene Lagen mit verdichtungsempfindlichen Böden, teilweise mit Staunässe. Unterhänge mit verdichtungsempfindlichen Böden. Gassenabstand m Sonstiges Befahrungseinschränkungen bis zur Unterbrechung. Hohe Sortimentsanzahl durch Baumartenvielfalt und hohen Brennholzbedarf. Verschmutzungen der Wege müssen täglich entfernt werden. Flexible und kurzfristige Verfügbarkeit z. B. bei Verkehrssicherungsmaßnahmen, Rücken von Submissionsholz, etc. Kontakt bei Rückfragen Revierleiter Jürgen Bregler Tel mobil Leistungsbeschreibung

40 8. Angebot Vergabe einer Rahmenvereinbarung Holzrücken im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs Forst Baden-Württemberg (ForstBW) und betreute Kommunalwälder (Gde. Pfinztal und Stadt Stutensee) Offenes Verfahren nach 15 VgV. Forstliche Dienstleistung der Holzrückung mit 4-, 6/8- und 8-Rad-Maschinen ( ) Ablauf der Angebotsfrist: , Uhr Name des Bieters Anschrift des Bieters Ansprechpartner Telefon Telefax Mobilnummer -Adresse 8. Angebotsformular

41 Vergabestelle Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg Betriebsteil Karlsruhe-Land Postadresse: Dienstgebäude: Landratsamt Karlsruhe Landratsamt Karlsruhe Forstamt Forstamt Beiertheimer Allee 2 Kriegsstraße Karlsruhe Karlsruhe Ansprechpartner: Herr Walzel Telefon: in Abwesenheit: Frau Schmitt Telefon: Telefax: forstamt@landratsamt-karlsruhe.de Angebot für: (bitte ankreuzen) Los 1 Los 2 Los 3 Los 4 Los 5 Los 6 Los 7 Los 8 Los 9 Los 10 Los 11 Los 12 Hinweis: Angebotene Lose bitte ankreuzen. Pro Bieter können max. 3 Lose zugeschlagen werden. Wenn ein Los aus Teil 1 und 2 besteht, muss für beide Teile des Loses ein Preisangebot abgegeben werden. Das Los wird nur komplett vergeben. Leere Losblätter müssen nicht zwingend abgegeben werden. Anlagen bitte dem Angebot beilegen: von PEFC Deutschland e.v. und FSC Deutschland e.v. anerkannte Zertifizierung für den Geltungsbereich des jeweiligen Auftragsgegenstandes Auflistung der für die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrags vorgesehenen Mitarbeiter mit Angabe der jeweiligen beruflichen Qualifikation und der Tätigkeit in der Firma Bestandsliste der verfügbaren Maschinen, Geräte und Fahrzeuge PrAllCon-Erhebungsbögen für jede zum Einsatz vorgesehene 4-Rad-Maschine Referenzliste 8. Angebotsformular

42 Hinweis: Diese Anlagen sowie die mit dem Angebot abgegebenen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen werden Bestandteil des mit dem Auftragnehmer abgeschlossenen Vertrags. Die Anlagen sind dem Angebot beizufügen. Bei der Abgabe von Angeboten für mehrere Lose müssen die Anlagen jedem Angebot gesondert beigefügt werden. 1 Vorbemerkung Wir (wegen der unterschiedlichen Rechtsformen der Unternehmen wird in der Formulierung der Erklärungen die Wir-Form verwendet) bieten die sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Leistungen zu den unter dem Punkt Preisangebot angegebenen Preisen an. Unserem Angebot liegen die oben genannten Anlagen und die Erklärungen unter Ziffer 2 bis 7 zugrunde, die im Auftragsfall Vertragsbestandteile werden. Vertragsbestandteile werden außerdem die folgenden im Ausschreibungsverfahren zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen (siehe Ziffer 1.2 der Bewerbungsbedingungen): a) die Bewerbungsbedingungen (3.) b) Rahmenvereinbarung Holzrückung (4.) c) Anlage zum Arbeitsauftrag Vereinbarung der Zuschläge (5.) d) Leistungsbeschreibung (Losverzeichnis) (7.) e) Muster-Arbeitsauftrag (9.) f) PrAllCon-Informationsblatt (10.) g) PrAllCon-Erhebungsbogen (11.) h) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Landesbetriebs Forst Baden-Württemberg für die Ausführung von Forstbetriebsarbeiten ("AGB-F") (12.) i) Allgemeine Qualitätsanforderungen im Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg (13.) j) Spezielle Qualitätsanforderungen Holzrücken im Landesbetrieb Forst Baden- Württemberg (14.) Ergänzend gelten die Regelungen der VOL/B. 2 Zustimmung zu den Ausschreibungsunterlagen Wir erklären, dass wir den in den Bewerbungsbedingungen unter 1.2 genannten, für dieses Vergabeverfahren gültigen Ausschreibungsunterlagen in vollem Umfang und ohne Änderungen zustimmen und als verbindlich für unser Angebot anerkennen. 3 Erklärungen zur persönlichen Lage 3.1 Wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Beiträgen und Abgaben nachgekommen sind und die Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllen. 8. Angebotsformular

43 3.2 Wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 3.3 Wir erklären, dass wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten zwei Jahren in Bezug auf die Tätigkeit unseres Unternehmens keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen und keine Geldbuße von mehr als 2.500,00 verhängt worden ist. 3.4 Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft seit unter Nr. Mitglied der Berufsgenossenschaft seit unter Nr. Hinweis: Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an. 3.5 Wir erklären unsere Zustimmung. dass der Auftraggeber zum Zwecke der Eignungsprüfung Erkundigungen beim Unfallversicherungsträger über bestehende Beanstandungen gegenüber uns einholen kann. 4 Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit 4.1 Wir erklären, dass unser Unternehmen über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen verfügt: Haftungssumme in Personenschäden Sachschäden Vermögensschäden 4.2 In unserem Unternehmen sind insgesamt Mitarbeiter beschäftigt. 8. Angebotsformular

44 5 Erklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit 5.1 Wir sind, wie aus den nachfolgend aufgeführten und unserem Angebot beigefügten Zertifikaten ersichtlich, für die Betriebsarbeit Holzrückung zertifiziert: 5.2 Wir beabsichtigen, bei der Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen die aus der unserem Angebot beiliegenden Mitarbeiterliste ersichtlichen Mitarbeiter einzusetzen. Aus der Mitarbeiterliste sind auch deren jeweilige berufliche Qualifikation und deren Tätigkeit in der Firma zu entnehmen. 5.3 Wir versichern, dass vor Ort in den eingesetzten Arbeitsgruppen zwei Ansprechpartner, bei Maschinenalleinarbeit ein Ansprechpartner zur Verfügung stehen, die die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. 5.4 Wir verfügen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen über die in der unserem Angebot beigefügten Bestandsliste aufgeführten betriebseigenen Maschinen, Geräte und Fahrzeuge. Die Liste enthält folgende Information: Alter/Baujahr, bisherige Laufleistung, technische Kurzbeschreibung (Modell, Kran/Zange, Zusatzausrüstung, Jahreskapazität, Bereifung). 5.5 Wir erklären, dass wir die in der Leistungsbeschreibung für dieses Los notwendigen technischen und sonstigen Kriterien erfüllen. 5.6 Wir erklären, dass wir folgende Maschine(n) einsetzen. Maschinenbezeichnung: Die Details zu den Maschinen sind der in der Anlage beigefügten Bestandsliste zu entnehmen. 8. Angebotsformular

45 Beim Einsatz von 4-Rad Schleppern weisen wir den für jede 4-Rad-Maschine geforderten PrAllCon-Wert in dem PrAllCon- Erhebungsbogen nach. Der PrAllCon- Erhebungsbogen ist als Anlage beigefügt. 5.7 Einsatz von Subunternehmen Wir beabsichtigen, die in der nachfolgenden Liste aufgeführten Leistungen an Subunternehmer (hierzu zählen auch verbundene Unternehmen und Sub-Subunternehmer) zu übertragen: Beschreibung der für einen Subunternehmereinsatz vorgesehenen Leistungsteile (z.b. Rücken mit Tragschlepper) Hinweis: Sollte der hier zur Verfügung stehende Platz zur Beschreibung der zur Vergabe an Subunternehmer vorgesehenen Leistungen nicht ausreichen, ist die Liste auf einem gesonderten Beiblatt zum Angebotsformular fortzuschreiben. Die Leistungen der vorgesehenen Subunternehmer stehen uns im Auftragsfall zur Verfügung. Alle übrigen Leistungen werden wir selbst ausführen. Uns ist bekannt, dass vorstehend nicht aufgeführte Leistungen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an andere Subunternehmer (einschließlich verbundene Unternehmen und Sub- Subunternehmer) übertragen werden dürfen und wir nach Vertragsschluss mit einer solchen Zustimmung nicht rechnen können. Wir erklären, dass, sofern notwendig, ausschließlich zertifizierte Subunternehmer eingesetzt werden. 6 Weitere Erklärungen 6.1 Erklärung zum LTMG Wir erklären, dass wir unseren Beschäftigten bei der Ausführung der vertraglich übernommenen Leistungen mindestens das im Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz LTMG) festgesetzte Mindestentgelt ( 4 Absatz 1 LTMG) bezahlen bzw. uns tariftreu ( 3 Absatz 1 bis 3 LTMG) verhalten. Wir verpflichten uns, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung nach den 3 und 4 LTMG auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. Wir verpflichtet uns, für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Subunternehmen die Erfüllung der Verpflichtungen nach den 3 und 4 LTMG durch die Subunternehmen sicherzustellen und dem Auftraggeber eine Tariftreue- und Mindestentgelterklärung des Subunternehmens vorzulegen. 8. Angebotsformular

46 7 Preisangebote Wir bieten die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen zu folgenden Preisen (pro Stückmassenbereich) an: Los 1, ForstBW, Rev. 1-3 Teil 1: Rücken mit 4-Rad-Maschine, mittlere Jahresmenge Fm Stückmassen Stufe bereich (Fm o. R.) 1 bis < 0,15 Grund vergütung ( / Fm) o. MwSt. 2 0,15 bis < 0,20 3 0,20 bis < 0,25 4 0,25 bis < 0,30 5 0,30 bis < 0,35 6 0,35 bis < 0,40 7 0,40 bis < 0,50 8 0,50 bis < 0,60 9 0,60 bis < 0, ,70 bis < 0, ,80 bis < 0, ,95 bis < 1, ,15 bis < 1, ,40 bis < 1,70 15 ab 1,70 Zeitlohn Maschinenbezeichnung / -typ Maschine mit Bediener in EUR/Std. 8. Angebotsformular

47 Los 1, ForstBW, Rev. 1-3 Teil 2: Rücken mit 4- und 6/8-Rad-Maschine, mittlere Jahresmenge Fm Stufe Stückmassen bereich (Fm o. R.) 1 bis < 0,15 Grund vergütung ( / Fm) o. MwSt. 2 0,15 bis < 0,20 3 0,20 bis < 0,25 4 0,25 bis < 0,30 5 0,30 bis < 0,35 6 0,35 bis < 0,40 7 0,40 bis < 0,50 8 0,50 bis < 0,60 9 0,60 bis < 0, ,70 bis < 0, ,80 bis < 0, ,95 bis < 1, ,15 bis < 1, ,40 bis < 1,70 15 ab 1,70 Zeitlohn Maschinenbezeichnung / -typ Maschine mit Bediener in EUR/Std. 8. Angebotsformular

48 Los 2, Gemeinde Pfinztal, Rev. 12 Rücken mit Kettenbagger und 8-Rad-Maschine, mittlere Jahresmenge Fm Stufe Stückmassen bereich (Fm o. R.) 1 bis < 0,15 Grund vergütung ( / Fm) o. MwSt. 2 0,15 bis < 0,20 3 0,20 bis < 0,25 4 0,25 bis < 0,30 5 0,30 bis < 0,35 6 0,35 bis < 0,40 7 0,40 bis < 0,50 8 0,50 bis < 0,60 9 0,60 bis < 0, ,70 bis < 0, ,80 bis < 0, ,95 bis < 1, ,15 bis < 1, ,40 bis < 1,70 15 ab 1,70 Zeitlohn Maschinenbezeichnung / -typ Maschine mit Bediener in EUR/Std. 8. Angebotsformular

49 Los 3, ForstBW, Rev. 13 Rücken mit 4-Rad-Maschine, mittlere Jahresmenge 350 Fm Stufe Stückmassen bereich (Fm o. R.) 1 bis < 0,15 Grund vergütung ( / Fm) o. MwSt. 2 0,15 bis < 0,20 3 0,20 bis < 0,25 4 0,25 bis < 0,30 5 0,30 bis < 0,35 6 0,35 bis < 0,40 7 0,40 bis < 0,50 8 0,50 bis < 0,60 9 0,60 bis < 0, ,70 bis < 0, ,80 bis < 0, ,95 bis < 1, ,15 bis < 1, ,40 bis < 1,70 15 ab 1,70 Zeitlohn Maschinenbezeichnung / -typ Maschine mit Bediener in EUR/Std. 8. Angebotsformular

50 Los 4, ForstBW Rev. 14 Teil 1: Rücken mit 4-Rad-Maschine, mittlere Jahresmenge 650 Fm Stufe Stückmassen bereich (Fm o. R.) 1 bis < 0,15 Grund vergütung ( / Fm) o. MwSt. 2 0,15 bis < 0,20 3 0,20 bis < 0,25 4 0,25 bis < 0,30 5 0,30 bis < 0,35 6 0,35 bis < 0,40 7 0,40 bis < 0,50 8 0,50 bis < 0,60 9 0,60 bis < 0, ,70 bis < 0, ,80 bis < 0, ,95 bis < 1, ,15 bis < 1, ,40 bis < 1,70 15 ab 1,70 Zeitlohn Maschinenbezeichnung / -typ Maschine mit Bediener in EUR/Std. 8. Angebotsformular

51 Los 4, ForstBW Rev. 14 Teil 2: Rücken mit 8-Rad-Maschine, mittlere Jahresmenge 650 Fm Stufe Stückmassen bereich (Fm o. R.) 1 bis < 0,15 Grund vergütung ( / Fm) o. MwSt. 2 0,15 bis < 0,20 3 0,20 bis < 0,25 4 0,25 bis < 0,30 5 0,30 bis < 0,35 6 0,35 bis < 0,40 7 0,40 bis < 0,50 8 0,50 bis < 0,60 9 0,60 bis < 0, ,70 bis < 0, ,80 bis < 0, ,95 bis < 1, ,15 bis < 1, ,40 bis < 1,70 15 ab 1,70 Zeitlohn Maschinenbezeichnung / -typ Maschine mit Bediener in EUR/Std. 8. Angebotsformular

52 Los 5, ForstBW, Rev.15 Rücken mit 4-Rad-Maschine, mittlere Jahresmenge Fm Stufe Stückmassen bereich (Fm o. R.) 1 bis < 0,15 Grund vergütung ( / Fm) o. MwSt. 2 0,15 bis < 0,20 3 0,20 bis < 0,25 4 0,25 bis < 0,30 5 0,30 bis < 0,35 6 0,35 bis < 0,40 7 0,40 bis < 0,50 8 0,50 bis < 0,60 9 0,60 bis < 0, ,70 bis < 0, ,80 bis < 0, ,95 bis < 1, ,15 bis < 1, ,40 bis < 1,70 15 ab 1,70 Zeitlohn Maschinenbezeichnung / -typ Maschine mit Bediener in EUR/Std. 8. Angebotsformular

53 Los 6, Stadt Stutensee, Rev. 15 Rücken mit 4-Rad-Maschine, mittlere Jahresmenge 500 Fm Stufe Stückmassen bereich (Fm o. R.) 1 bis < 0,15 Grund vergütung ( / Fm) o. MwSt. 2 0,15 bis < 0,20 3 0,20 bis < 0,25 4 0,25 bis < 0,30 5 0,30 bis < 0,35 6 0,35 bis < 0,40 7 0,40 bis < 0,50 8 0,50 bis < 0,60 9 0,60 bis < 0, ,70 bis < 0, ,80 bis < 0, ,95 bis < 1, ,15 bis < 1, ,40 bis < 1,70 15 ab 1,70 Zeitlohn Maschinenbezeichnung / -typ Maschine mit Bediener in EUR/Std. 8. Angebotsformular

54 Los 7, ForstBW, Rev. 20 Rücken mit 4-Rad-Maschine, mittlere Jahresmenge Fm Stufe Stückmassen bereich (Fm o. R.) 1 bis < 0,15 Grund vergütung ( / Fm) o. MwSt. 2 0,15 bis < 0,20 3 0,20 bis < 0,25 4 0,25 bis < 0,30 5 0,30 bis < 0,35 6 0,35 bis < 0,40 7 0,40 bis < 0,50 8 0,50 bis < 0,60 9 0,60 bis < 0, ,70 bis < 0, ,80 bis < 0, ,95 bis < 1, ,15 bis < 1, ,40 bis < 1,70 15 ab 1,70 Zeitlohn Maschinenbezeichnung / -typ Maschine mit Bediener in EUR/Std. 8. Angebotsformular

55 Los 8, ForstBW, Rev. 21 Rücken mit 4-Rad-Maschine, mittlere Jahresmenge Fm Stufe Stückmassen bereich (Fm o. R.) 1 bis < 0,15 Grund vergütung ( / Fm) o. MwSt. 2 0,15 bis < 0,20 3 0,20 bis < 0,25 4 0,25 bis < 0,30 5 0,30 bis < 0,35 6 0,35 bis < 0,40 7 0,40 bis < 0,50 8 0,50 bis < 0,60 9 0,60 bis < 0, ,70 bis < 0, ,80 bis < 0, ,95 bis < 1, ,15 bis < 1, ,40 bis < 1,70 15 ab 1,70 Zeitlohn Maschinenbezeichnung / -typ Maschine mit Bediener in EUR/Std. 8. Angebotsformular

56 Los 9, ForstBW, Rev. 23 Teil 1: Rücken mit 4-Rad-Maschine, mittlere Jahresmenge 600 Fm Stufe Stückmassen bereich (Fm o. R.) 1 bis < 0,15 Grund vergütung ( / Fm) o. MwSt. 2 0,15 bis < 0,20 3 0,20 bis < 0,25 4 0,25 bis < 0,30 5 0,30 bis < 0,35 6 0,35 bis < 0,40 7 0,40 bis < 0,50 8 0,50 bis < 0,60 9 0,60 bis < 0, ,70 bis < 0, ,80 bis < 0, ,95 bis < 1, ,15 bis < 1, ,40 bis < 1,70 15 ab 1,70 Zeitlohn Maschinenbezeichnung / -typ Maschine mit Bediener in EUR/Std. 8. Angebotsformular

57 Los 9, ForstBW, Rev. 23 Teil 2: Rücken mit 4- und 6/8-Rad-Maschine, mittlere Jahresmenge 600 Fm Stufe Stückmassen bereich (Fm o. R.) 1 bis < 0,15 Grund vergütung ( / Fm) o. MwSt. 2 0,15 bis < 0,20 3 0,20 bis < 0,25 4 0,25 bis < 0,30 5 0,30 bis < 0,35 6 0,35 bis < 0,40 7 0,40 bis < 0,50 8 0,50 bis < 0,60 9 0,60 bis < 0, ,70 bis < 0, ,80 bis < 0, ,95 bis < 1, ,15 bis < 1, ,40 bis < 1,70 15 ab 1,70 Zeitlohn Maschinenbezeichnung / -typ Maschine mit Bediener in EUR/Std. 8. Angebotsformular

58 Los 10, ForstBW, Rev. 25 Rücken mit 4-Rad-Maschine, mittlere Jahresmenge Fm Stufe Stückmassen bereich (Fm o. R.) 1 bis < 0,15 Grund vergütung ( / Fm) o. MwSt. 2 0,15 bis < 0,20 3 0,20 bis < 0,25 4 0,25 bis < 0,30 5 0,30 bis < 0,35 6 0,35 bis < 0,40 7 0,40 bis < 0,50 8 0,50 bis < 0,60 9 0,60 bis < 0, ,70 bis < 0, ,80 bis < 0, ,95 bis < 1, ,15 bis < 1, ,40 bis < 1,70 15 ab 1,70 Zeitlohn Maschinenbezeichnung / -typ Maschine mit Bediener in EUR/Std. 8. Angebotsformular

59 Los 11, ForstBW, Rev. 26 Rücken mit 4-Rad-Maschine, mittlere Jahresmenge Fm Stufe Stückmassen bereich (Fm o. R.) 1 bis < 0,15 Grund vergütung ( / Fm) o. MwSt. 2 0,15 bis < 0,20 3 0,20 bis < 0,25 4 0,25 bis < 0,30 5 0,30 bis < 0,35 6 0,35 bis < 0,40 7 0,40 bis < 0,50 8 0,50 bis < 0,60 9 0,60 bis < 0, ,70 bis < 0, ,80 bis < 0, ,95 bis < 1, ,15 bis < 1, ,40 bis < 1,70 15 ab 1,70 In einigen Beständen muss ggf. eine 6/8-Rad- Maschine eingesetzt werden. Wenn die Möglichkeit besteht eine 6/8-Rad-Maschine einzusetzen bitte den Zuschlag hier eintragen Zuschlag 6/8-Rad- Maschine in EUR/Fm Zeitlohn Maschinenbezeichnung / -typ Maschine mit Bediener in EUR/Std. 8. Angebotsformular

60 Los 12, ForstBW, Rev. 35 Teil 1: Rücken mit 4-Rad-Maschine, mittlere Jahresmenge Fm Stufe Stückmassen bereich (Fm o. R.) 1 bis < 0,15 Grund vergütung ( / Fm) o. MwSt. 2 0,15 bis < 0,20 3 0,20 bis < 0,25 4 0,25 bis < 0,30 5 0,30 bis < 0,35 6 0,35 bis < 0,40 7 0,40 bis < 0,50 8 0,50 bis < 0,60 9 0,60 bis < 0, ,70 bis < 0, ,80 bis < 0, ,95 bis < 1, ,15 bis < 1, ,40 bis < 1,70 15 ab 1,70 Zeitlohn Maschinenbezeichnung / -typ Maschine mit Bediener in EUR/Std. 8. Angebotsformular

61 Los 12, ForstBW, Rev. 35 Teil 2: Rücken mit 6/8-Rad-Maschine, mittlere Jahresmenge Fm Stufe Stückmassen bereich (Fm o. R.) 1 bis < 0,15 Grund vergütung ( / Fm) o. MwSt. 2 0,15 bis < 0,20 3 0,20 bis < 0,25 4 0,25 bis < 0,30 5 0,30 bis < 0,35 6 0,35 bis < 0,40 7 0,40 bis < 0,50 8 0,50 bis < 0,60 9 0,60 bis < 0, ,70 bis < 0, ,80 bis < 0, ,95 bis < 1, ,15 bis < 1, ,40 bis < 1,70 15 ab 1,70 Zeitlohn Maschinenbezeichnung / -typ Maschine mit Bediener in EUR/Std. 8. Angebotsformular

62 8 Schlusserklärung 8.1 Uns ist bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung den Ausschluss von dieser und von weiteren Ausschreibungen zur Folge haben kann. 8.2 Wir erklären, dass wir den nachstehenden Hinweis zur Kenntnis genommen haben: Das Angebot ist auf diesem Angebotsformular, bei Platzmangel unter Verwendung von ergänzenden Beiblättern, zu erstellen. Textänderungen im Angebotsformular oder eine andere Form des Angebots sind nicht zulässig. Das Angebotsformular ist handschriftlich im Original vom Bieter zu unterschreiben. Wird das Angebotsformular nicht unterschrieben oder wird das Angebot im Text geändert oder in einer anderen Form erstellt, gilt das Angebot als nicht abgegeben. 9 Unterschrift Ort, Datum Stempel / Unterschrift 8. Angebotsformular

63 A r b e i t s a u f t r a g R ü c k e n Nr Auftraggeber/in: U F B Karlsruhe-Land Revier: Eichelberg 28 Auftragnehmer/in: Max Rücker Arbeitsort: Distrikt 5, Abt. 4, a11/1 Arbeitsmenge: geschätzt 400 Fm Holzlisten: 208 und 209 Arbeitsvorhaben Arbeitsaufgabe: > Ziele > Arbeitsmenge > Termine, Zeitbedarf Ausgangssituation: > Bestand > Besonderheiten > Risiken/ Restriktionen Naturschutz und Denkmale: > Vorhandene Schutzkategorien: Keine Forsttechnische Befahrbarkeit der Rückegassen Rücken von Holz vom Ort der Fällung bwz. Aufarbeitung zur Waldstraße. Verfahren lt. Rahmenvereinbarung Holzrücken. Durchführung KW 43 Geschlossenes Buchen-Altholz (6,8 ha); Naturverjüngungsvorrat von Es auf 10%, von Bu auf 70% der Fläche; zwei AuT-Habitatbaumgruppen vorhanden! Biotope nach Waldbiotopkartierung Buchenwald-Lebensraumtyp 9110/9130 Waldschutzgebiete, Waldrefugien Bekannte Vorkommen geschützter Arten, Fortpflanzungs- und Ruhestätten Habitatbäume und Habitatbaumgruppen nach AuT Bekannte Boden- und Kulturdenkmale Auf bestehende Restriktionen wurde hingewiesen. Jede Rückegasse ist für sich forsttechnisch befahrbar. Eine maximale Fahrspurtiefe von 40 cm ist eingehalten. Tiefere Fahrspuren sind nicht oder auf max. 10% der Trassenlänge vorhanden. Rückegassen-Bereiche mit Mängeln in Kartenskizze kennzeichnen und dokumentieren! Bei Gefährdung des Grenzwertes (verbreitet instabile Fahrspur z.b. Vertiefung bei jeder Überfahrt ±10 cm und/oder Traktionsverlust) ist die Arbeit konsequent zu unterbrechen und Kontakt mit dem/der Revier- bzw. Einsatzleiter/in zur Abklärung des weiteren Vorgehens aufzunehmen! Durchführungs- Hinweise zum Arbeitsvorhaben > Arbeitsverfahren > Arbeitsorganisation > Arbeitsmittel > Arbeitstechnik > Arbeitsqualität > Schlagordnung > Holzbringung > Lagerplätze > Holzaufnahme > Verkehrssicherung und besondere Anforderungen an die Arbeitsqualität Wichtige Telefonnummern NOTRUF Treffpunkt mit Rettungswagen Empfangsmöglichkeit Mobiltelefon Pfaffenbergparkplatz gesamte Arbeitsfläche UFB Revierleiter/in Vorarbeiter/in Rückeunternehmer/in KA-Land Maier Schmidt Müller QM 10 Arbeitsauftrag Seite 1

64 Arbeitssicherheit (Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz 3,5,6) Besondere Gefährdungen Maßnahmen Arbeitsauftrag Nr.: Arbeitsschutz-Koordinator/in bei Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber ( 8 Abs. 1 ArbSchG) Herr Schmidt Ausweicharbeiten Unterschriften Arbeitsauftrag Der Arbeitsauftrag wurde ausgehändigt und besprochen. Der/Die Mitarbeiter/-in/-innen bzw. / Unternehmer/-in/-innen wurde(n) vor Ort eingewiesen. Die Kartenskizze (Anlage 1) ist Bestandteil dieses Arbeitsauftrags. Bei Holzerntearbeiten ist außerdem die Tabelle Aushaltungskriterien/Holzsortierung (Anlage 2) Bestandteil dieses Arbeitsauftrags. Datum Unterschrift Revierleiter/in Rückeunternehmer/in QM 10 Arbeitsauftrag Seite 2

65 Abnahme-Protokoll / Ergebniswürdigung Arbeitsauftrag Nr.: Arbeitsorganisation Arbeitsvorbereitung Termineinhaltung Arbeitsmengen Störungen Information Kommunikation Arbeitsqualität Pfleglichkeit Sortierung Polterqualität Arbeitssicherheit Gefährdungs- beurteilung und Maßnahmen wirksam Arbeitsmittel ver- fügbar/betriebssicher Forsttechnische Befahrbarkeit der Rückegassen Bei Gefährdung des Grenzwertes wurde die Arbeit unterbrochen und Kontakt mit dem/der Revier- bzw. Einsatzleiter/in aufgenommen! Jede Rückegasse ist für sich forsttechnisch befahrbar. Eine maximale Fahrspurtiefe von 40 cm ist eingehalten. Tiefere Fahrspuren sind nicht oder auf max. 10% der Trassenlänge vorhanden. Ja Ja Ja Ja Nein Nein* Nein* Nein* * Rückegassenbereiche mit Mängeln in Kartenskizze kennzeichnen u. dokumentieren! Zusätzliche Angaben bei Unternehmereinsatz: Wurde das Werk vertragsgemäß erstellt? (Falls nein: Begründung) Ja Nein Holzbringung gemäß Ausschreibung Sind Schäden entstanden bzw. Mängel festgestellt worden? (Falls ja, Beschreibung) Ja Nein Durch welche Maßnahmen und in welchem Zeitraum sind die Schäden/Mängel zu beheben? Keine Nacharbeiten erforderlich. Datum Unterschrift Revierleiter/in Rückeunternehmer/in QM 10 Arbeitsauftrag Seite 3

66 Kartenskizze (inkl. Feinerschließung) (Anlage 1) Auftraggeber/in: UFB Karlsruhe-Land Revier: Eichelberg Arbeitsauftrag Nr.: Auftragnehmer/in: Max Rücker Arbeitsort: Distrikt 5, Abt. 4, a11/ Erläuterungen: Ziffer 1-7 = Nummer der Rückegassen HBG = Habitatbaumgruppe QM 10 Arbeitsauftrag Seite 4

67 Aushaltungskriterien / Holzsortierung (Anlage 2) Auftraggeber/in: UFB Heidenheim Revier: Königsbronn Arbeitsauftrag Nr.: Auftragnehmer/in: Arbeitsgruppe Kraft Arbeitsort: Distrikt 5, Abt. 4, a11/ Los Sorte Baumart Güte Maximaler Stock-Ø Mitten-Ø m.r. Zopf-Ø m.r. Länge 1 L3 - L6 Bu B, C ab 38 cm 33 cm ab 4 m; 0,5 m-schritte; Zumaß 0,2 m 2 L Bu C, BK ab L4 ab 3 m; ganze Meter 3 L Bu C ab 20 cm 18 cm 4 m, 5 m, 6 m Zumaß 10 cm Menge Polterung Fm o.r. Stückzahl und Namenskürzel RZ anbringen Haufenpolter Bemerkungen Bessere, weiße Qualität mit anhängendem "C"; Kern bis 35% sofern äußere Qualität sehr gut! rotkerniges Holz; kein Spritzkern; bevorzugte Längen 8 m, 9 m, 12 m; Übermaß: bis 5 m-längen: 10 cm; 6-8 m-längen: 20 cm; 9 m-längen: 30 cm; 12 m-längen: 40 cm; Längenmessung nicht Mitte Fallkerb! Brennholzpalette; sägefähig, nicht zu grobastig, Kern egal; Länge und Durchmesser anschreiben Käufername Fa. Reitz Notizen: QM 10 Arbeitsauftrag Seite 5

68 Informationsblatt zum Nachweis der technischen Eignung von 4-Rad-Holzrückemaschinen auf befahrungsempfindlichen Standorten mit Hilfe des PrAllCon-Wertes PrAllCon-Wert Um die Qualitätsanforderung Erhaltung der forsttechnischen Befahrbarkeit zu erfüllen, besteht bei 4-Rad-Holzrückemaschinen als technische Maßnahme die Möglichkeit, den Kontaktflächendruck zu verringern. Diese in Wissenschaft und Praxis anerkannte Methode wird mit Hilfe des sogenannten PrAllCon-Wertes messbar und vergleichbar dargestellt. Eignungsvoraussetzung für 4-Rad-Holzrückemaschinen ist mindestens der PrAllCon-Wert befriedigend. (PrAllCon ist die Abkürzung für die englische Bezeichnung Pressure Allocation on Contact Areas under Forest tires, d.h. Druckverteilung auf Kontaktflächen unter Forstbereifung ) Erforderliche Daten zur Berechnung des PrAllCon-Wertes Fahrzeug a) Hinterachslast in kn (1 Kilo-Newton 0,1 Tonnen) Die Hinterachslast kann auch aus dem Gesamtgewicht der Maschine und der Gewichtsverteilung errechnet werden. Räder/Reifen b) Reifenbreite in mm Reifenkennzeichnung z.b. 600 / 50-26,5 = Reifenbreite 600 mm Ist die Reifenbreite in Zoll angegeben, muss der Wert in mm umgerechnet werden (1 Zoll = 25,4 mm) Reifenkennzeichnung z.b. 23,1 R 26 = Reifenbreite 587 mm c) Verhältnis Reifenhöhe zu Reifenbreite in % z.b. 600 / 50-26,5 - Höhe/Breite in % = 50 z.b. 23,1 R 26 Höhe/Breite in % nicht angegeben, das bedeutet 100 d) Felgendurchmesser in Zoll z.b. 600 / 50-26,5 - Felgendurchmesser 26,5 z.b. 23,1 R 26 Felgendurchmesser 26 e) Tatsächlicher Reifenfülldruck in bar Angabe des Reifenfülldrucks, mit dem die Maschine im Arbeitseinsatz tatsächlich fährt. Zur Kontrolle ist ein handelsüblicher Reifenluftdruckmesser mitzuführen. f) Art des Profils (Soft = 1; Traktion = 0) Soft = flaches, abgerundestes Profil, Profilstege parallel angeordnet Traktion = tiefes, kantiges Profil, Profilstege angewinkelt Herleitung des PrallCon-Wertes Schritt 1: Ermittlung und Bewertung der Radlast Zur Hinterachslast des Fahrzeugs wird eine angenommene Rückelast hinzugerechnet. Bei landwirtschaftlichen Schleppern sind dies 30 kn, bei Spezialschleppern 35 kn. Radlast = (Hinterachslast + Rückelast) / 2

69 Die ermittelte Radlast wird nun nach folgendem Schema bewertet: Radlast L [kn] Bewertung L < Sehr gering 25 <= L < 35 + Gering 35 <= L < 45 o Mittel 45 <= L < 55 - Hoch 55 <= L - - Sehr hoch Schritt 2: Ermittlung und Bewertung des Maximaldrucks Aus der ermittelten Radlast und den Daten zu Reifen und Rädern wird der Maximaldruck berechnet. Dies erfolgt über ein Berechnungsmodell der Abteilung Arbeitswissenschaft und Verfahrenstechnologie (ifa) an der Fakultät für Forstwissenschaften und Waldökologie der Georg-August-Universität Göttingen. Als vereinfachte Version des Berechnungsmodells finden Sie den PrAllCon-Kalkulator auch auf den Internetseiten von ForstBW unter: Nach Eingabe aller Daten in den PrAllCon-Kalkulator zeigt dieser als Ergebnis den Maximaldruck in bar unter 20 cm Sand an. Dieser ist an Hand der folgenden Tabelle zu bewerten: Radlast Bewertung Maximaldruck a [bar] [kn] ++ + o <= L < 15 a < 1,2 1,2 <= a < 1,6 1,6 <= a < 2,0 2,0 <= a < 2,4 a > 2,4 15 <= L < 25 a < 2,4 2,4 <= a < 2,9 2,9 <= a < 3,4 3,4 <= a < 3,9 a > 3,9 25 <= L < 35 a < 2,8 2,8 <= a < 3,5 3,5 <= a < 4,2 4,2 <= a < 4,9 a > 4,9 35 <= L < 45 a < 3,0 3,0 <= a < 4,0 4,0 <= a < 5,0 5,0 <= a < 6,0 a > 6,0 45 <= L < 55 a < 3,5 3,5 <= a < 4,6 4,6 <= a < 5,7 5,7 <= a < 6,8 a > 6,8 Schritt 3: Gesamtbewertung Die Kombination der beiden Bewertungen für die Radlast und den Maximaldruck müssen mindestens die Gesamtbewertung befriedigend ergeben (d.h. im weißen Bereich der Tabelle liegen). Gesamtbewertung ++ / ++ + / ++ o / ++ - / / / + + / + o / + - / / + ++ / o + / o o / o - / o - - / o ++ / - + / - o / - - / / - ++ / / - - o / / / - -

70 Erhebungsbogen PrAllCon-Werte zum Nachweis der technischen Eignung von 4-Rad-Holzrückemaschinen auf befahrungsempfindlichen Standorten Maschine Hersteller Modell/Bezeichnung Hinterachslast kn Rückelast kn landw. Schlepper 30 kn; Spezialschlepper 35 kn Radlast kn = (Hinterachslast + Rückelast) : 2 Reifenbreite mm 1 Zoll = 25,4 mm Reifenhöhe / Reifenbreite % Felgendurchmesser Reifenfülldruck Art des Profils Zoll bar 1 = Softprofil; 0 = Traktionsprofil Ergebnis Maximaldruck bar Bodendruck unter 20 cm Sand Bewertung Maximaldruck ++ sehr gut Bewertung Radlast Gesamtbewertung Maschine Hersteller Modell/Bezeichnung + gut o befriedigend - ausreichend - - ungenügend Grau hinterlegte Felder sind vom Bieter auszufüllen. Hinterachslast kn Rückelast kn landw. Schlepper 30 kn; Spezialschlepper 35 kn Radlast kn = (Hinterachslast + Rückelast) : 2 Reifenbreite mm 1 Zoll = 25,4 mm Reifenhöhe / Reifenbreite % Felgendurchmesser Reifenfülldruck Art des Profils Zoll bar 1 = Softprofil; 0 = Traktionsprofil Ergebnis Maximaldruck bar Bodendruck unter 20 cm Sand Bewertung Maximaldruck ++ sehr gut Bewertung Radlast Gesamtbewertung + gut o befriedigend - ausreichend - - ungenügend Grau hinterlegte Felder sind vom Bieter auszufüllen.

71 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Landesbetriebs Forst Baden-Württemberg (ForstBW) für die Ausführung von Forstbetriebsarbeiten (AGB-F) Stand:

72 Inhalt Abschnitt Thema Seite 1. Geltungsbereich 3 2. Verbindliche Erklärungen und Nachweise des Unternehmers 3 3. Pflichten des Unternehmers 3 4. Weitergabe von Aufträgen (Einsatz von Subunternehmern) 4 5. Arbeitskräfte 4 6. Arbeitsmittel 4 7. Ausführung der Arbeiten 4 8. Pflichten des Auftraggebers 4 9. Abnahme und Abrechnung Überprüfung durch den Auftraggeber Rücktritt und Kündigung aus wichtigem Grund Haftung Vertragsstrafen Vertragsänderungen Gerichtsstand Salvatorische Klausel Weitere Bestimmungen 7 2

73 1. Geltungsbereich Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Landesbetriebs Forst Baden-Württemberg (ForstBW, nachfolgend Auftraggeber genannt) für die Ausführung von Forstbetriebsarbeiten (AGB-F) gelten für alle Werkverträge, die mit Lohnunternehmern (nachfolgend Unternehmer genannt) im Staatswald abgeschlossen werden. Sie sind Bestandteil dieser Verträge. Die PEFC-Standards für Deutschland und die FSC-Prinzipien für Deutschland sowie die Leitlinie des Deutschen Forst-Zertifizierungsrats (DFZR) für nachhaltige Waldbewirtschaftung zur Einbindung des Waldbesitzers in den regionalen Rahmen sind in die AGB-F integriert. 2. Verbindliche Erklärungen und Nachweise des Unternehmers 2.1 Mit der Unterschrift des Vertrages über Forstbetriebsarbeiten erklärt der Unternehmer, dass 1. er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Beiträgen und Abgaben nachgekommen ist und die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt, 2. über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet, 3. er Mitglied in der Berufsgenossenschaft ist (Bei Unternehmern, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, ist der zuständige Unfallversicherungsträger zu benennen.), 4. für die eingesetzten Arbeitskräfte aus nicht EU-Staaten alle erforderlichen Aufenthaltsund Arbeitserlaubnisse vorliegen, 5. gegen ihn wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten zwei Jahren keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen und keine Geldbuße von mehr als EUR verhängt worden ist, 6. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mindestens EUR für Personenschäden, mindestens EUR für Sachschäden und mindestens EUR für Vermögensschäden besteht, 7. der Auftraggeber Erkundigungen über seine Zuverlässigkeit beim Unfallversicherungsträger einholen kann. 2.2 Für die vereinbarten Forstbetriebsarbeiten muss der Unternehmer über Dienstleistungszertifikate verfügen, die den Anforderungen von PEFC Deutschland e.v. und von FSC Deutschland e.v. entsprechen. Der Nachweis hierüber ist vom Unternehmer vor Beginn der Arbeiten zu erbringen. 3. Pflichten des Unternehmers 3.1 Der Unternehmer kann sich vor Ort durch einen von ihm bestellten, die deutsche Sprache in Wort und Schrift ausreichend beherrschenden Einsatzleiter vertreten lassen. Wird der Unternehmer vor Ort durch einen Einsatzleiter vertreten, teilt er dessen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, Fax, ) dem Auftraggeber mit. Der Einsatzleiter muss ständig erreichbar sein. Er ist vom Unternehmer bevollmächtigt, ergänzende Vereinbarungen zu treffen. 3.2 Die Sicherung des Arbeitsfeldes (Verkehrssicherungspflicht) gegenüber Dritten ist Sache des Unternehmers. Der Unternehmer ist verpflichtet, die eingerichtete Sperrung laufend zu kontrollieren und in Ordnung zu halten. Die Sperrung hat angemessen, eindeutig und mit zugelassenen Mitteln auf Kosten des Unternehmers zu erfolgen. Wege sind vor Aufhebung der Sperrung freizuräumen. An- oder abgesägte Bäume (Hänger) müssen bis zu diesem Zeitpunkt zu Boden gebracht und von den Wegen geräumt sein. 3.3 Durch den Unternehmer veranlasste Arbeitsunterbrechungen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. 3

74 4. Weitergabe von Aufträgen (Einsatz von Subunternehmern) Der Unternehmer darf die Ausführung der Leistung oder Teile davon nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an Subunternehmer weitergeben. Der Inhalt des Unterauftrags sowie Name und Anschrift des Subunternehmers sind dem Auftraggeber zuvor schriftlich mitzuteilen. Der Subunternehmer muss die Standards nach Ziffer 2.1 der AGB-F erfüllen und über die erforderlichen Dienstleistungszertifikate gemäß Ziffer 2.2 der AGB-F verfügen. 5. Arbeitskräfte 5.1 Der Unternehmer verpflichtet sich, nur Arbeitskräfte mit der notwendigen Fachkenntnis für die Waldarbeit einzusetzen. Für Arbeiten mit der Motorsäge müssen die Arbeitskräfte entsprechend den aktuell gültigen PEFC- und FSC-Standards für Deutschland qualifiziert sein. 5.2 Eine ausreichende Verständigung mit den eingesetzten Arbeitskräften muss insbesondere zur Gewährleistung der Rettungskette sichergestellt sein. 5.3 Der Unternehmer und seine Arbeitskräfte sind für die Beachtung und Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzbestimmungen alleine verantwortlich. Arbeitsunfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich zu melden. Bei einer Gefährdung von Personen, Sachen oder der Umwelt ist der Auftraggeber gegenüber den Arbeitskräften des Unternehmers weisungsberechtigt. Insbesondere ist er auch befugt, die Arbeiten einzustellen. 6. Arbeitsmittel Die eingesetzten Arbeitsmittel müssen dem Stand der Technik (z.b. Anerkennung durch den Forsttechnischen Prüfausschuss des Kuratoriums für Waldarbeit und Forsttechnik) und den geltenden Vorschriften entsprechen. Ebenso müssen sie in einem einwandfreien und betriebssicheren Zustand sein. 7. Ausführung der Arbeiten 7.1 Für die Ausführung der vereinbarten Leistungen sind die vom Auftraggeber festgelegten allgemeinen und speziellen Qualitätsanforderungen im Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg (ForstBW) verbindlich. Sie sind Bestandteil des Vertrages und diesem beigefügt. 7.2 Soweit die Witterungsverhältnisse es erfordern, ist der Auftraggeber berechtigt, Arbeiten zu unterbrechen, um Schäden zu vermeiden. Unabhängig davon ist der Unternehmer verpflichtet, Arbeiten unverzüglich zu unterbrechen, wenn er nicht in der Lage ist, den Qualitätsanforderungen (Nr. 7.1) zu entsprechen. Er hat den Auftraggeber darüber unverzüglich zu informieren. Soweit möglich, ist das Arbeitsverfahren im Einvernehmen mit dem Auftraggeber so umzustellen, dass es den Qualitätsanforderungen (Nr. 7.1) entspricht. 8. Pflichten des Auftraggebers 8.1 Der Auftraggeber erteilt dem Unternehmer vor Arbeitsbeginn einen schriftlichen Arbeitsauftrag und weist ihn darin ein. 8.2 Der Auftraggeber schafft rechtzeitig die ihm obliegenden organisatorischen Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten. Vor Aufnahme der Arbeiten unterweist der Auftraggeber den Unternehmer in die von ihm getroffenen Regelungen zur Sicherstellung der Rettungskette. 4

75 8.3 Der Auftraggeber gestattet dem Unternehmer und dessen Beauftragten das Befahren der Waldwege des Auftraggebers im notwendigen Umfang. Die Wegbenutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Waldwege dürfen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h befahren werden. Die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts sind entsprechend zu beachten. 9. Abnahme und Abrechnung 9.1 Der Unternehmer hat dem Auftraggeber die Fertigstellung der vereinbarten Leistung anzuzeigen. 9.2 Die Leistung wird vom Auftraggeber gemeinsam mit dem Unternehmer ohne zusätzliche Vergütung abgenommen. Über die Abnahme wird ein von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnendes Protokoll (Abnahmeprotokoll im Arbeitsauftrag) gefertigt, in dem gegebenenfalls festgestellte Mängel festgehalten werden. 9.3 Sobald die Grundlagen zur Erstellung der Rechnung (z.b. Holzmasse, Stückzahl) vorliegen, stellt sie der Auftraggeber dem Unternehmer unverzüglich zur Verfügung. 9.4 Die Bezahlung der Leistung erfolgt erst, wenn eine den tatsächlichen Aufwand nachweisende und dem Umsatzsteuergesetz entsprechende Rechnung in zweifacher Ausfertigung auf Grundlage der vertraglich vereinbarten Vergütungssätze auf den Auftraggeber ausgestellt wird. 9.5 Der Unternehmer kann bei Arbeiten mit einem voraussichtlichen Auftragswert von über 2.500,-- EUR auf schriftliche Anforderung Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 80 % des kalkulierten Gesamtwertes für die bis zu diesem Zeitpunkt vertragsgemäß erbrachten Leistungen erhalten. Vertragsgemäß ist die Leistung, wenn sie erforderlich und im Wesentlichen mangelfrei ist und der Unternehmer die Absicht hat, das Werk zu Ende zu führen. 10. Überprüfung durch den Auftraggeber 10.1 Die Einhaltung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Qualitätsanforderungen im Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg (ForstBW) und der AGB-F kann vom Auftraggeber jederzeit und unangemeldet überprüft werden. Der Unternehmer hat diese Kontrollen ohne Anspruch auf Ersatz der ihm hierdurch entstehenden Kosten zu dulden Der Unternehmer erklärt sich damit einverstanden, Hydraulik- und Sägekettenhaftöle sowie Kraftstoffe durch den Auftraggeber oder durch eine vom Auftraggeber beauftragte Stelle untersuchen zu lassen. Die Untersuchung kann eine Probeentnahme beinhalten. Werden unerlaubte Öle oder Kraftstoffe nachgewiesen, trägt der Unternehmer die Kosten für Probeentnahme und Untersuchung. 11. Rücktritt und Kündigung aus wichtigem Grund 11.1 Wird die vereinbarte Leistung aus Gründen, die der Unternehmer zu vertreten hat, nicht rechtzeitig fertig gestellt, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Hierdurch entstehende Mehrkosten hat der Unternehmer zu ersetzen Bei Verstößen des Unternehmers gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen, insbesondere gegen die Qualitätsanforderungen nach Nr. 7.1 sowie die Nr. 2 bis 7 dieser AGB-F ist der Auftraggeber nach einmaliger, schriftlicher Abmahnung berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen Für den Fall, dass der Unternehmer eine Gefährdung von Personen, Sachen oder der Umwelt schuldhaft herbeigeführt hat, ist eine fristlose Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber möglich. 5

76 11.4 Bei gravierenden Verstößen des Unternehmers, seiner Arbeitskräfte oder der von ihm eingesetzten Subunternehmer gegen die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen oder Verkehrssicherungspflichten ist eine fristlose Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber möglich Der Unternehmer hat keinen Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns oder sonstiger Vermögensschäden, wenn der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt oder der Leistungsumfang verringert wird Tritt der Auftraggeber zurück oder kündigt er den Vertrag aus den vorgenannten Gründen, wird der Unternehmer bei zukünftigen Vergaben forstlicher Dienstleistungen für die nächsten zwei Ausschreibungen, mindestens jedoch für den Zeitraum von 18 Monaten, ausgeschlossen bzw. als unzuverlässig angesehen Die Kündigung aus wichtigem Grund nach den Ziffern 11.2, 11.3 und 11.4 muss unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen nachdem der Auftraggeber von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat, erfolgen Rücktrittserklärung, Kündigung und Abmahnung bedürfen der Schriftform. 12. Haftung 12.1 Der Auftraggeber, seine zuständigen Bediensteten sowie alle zuständigen Mitarbeiter der unteren Forstbehörde haften für Sachschäden, die dem Unternehmer entstanden sind, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit Der Unternehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber, seinen zuständigen Bediensteten sowie allen zuständigen Mitarbeitern der unteren Forstbehörde für alle schuldhaft verursachten Schäden Der Unternehmer stellt den Auftraggeber, seine zuständigen Bediensteten sowie alle zuständigen Mitarbeiter der unteren Forstbehörde von allen Ansprüchen Dritter einschließlich Prozesskosten frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages geltend gemacht werden. 13. Vertragsstrafen Hält der Unternehmer die vereinbarten Fristen für den Beginn oder die Beendigung des Werkes infolge eines Umstandes, den er zu vertreten hat, nicht ein, so kann der Auftraggeber für jeden vollendeten Werktag, um den die Fristen jeweils überschritten werden, eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 0,15 %, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % der Auftragssumme, geltend machen. Die Vertragsstrafe wird mit der Endabrechnung aufgerechnet. 14. Vertragsänderungen Nebenabreden, nachträgliche Ergänzungen und Änderungen des Vertrags müssen schriftlich erfolgen. 15. Gerichtsstand Gerichtsstand für beide Teile ist das für den Sitz des Auftraggebers zuständige ordentliche Gericht. 6

77 16. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser AGB-F ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen, insbesondere die des Bürgerlichen Gesetzbuches ( 631 ff.). 17. Weitere Bestimmungen 17.1 Für alle vertraglichen Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht Der Unternehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Regelungen verarbeitet. 7

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