Rahmenkonzeption Berufliche Orientierung, Bildung und Integration Bereich für Menschen mit geistiger Behinderung der Diakonie am Thonberg

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1 Rahmenkonzeption Berufliche Orientierung, Bildung und Integration Bereich für Menschen mit geistiger Behinderung der Diakonie am Thonberg Stand: Referat Berufliche Bildung Werkstattleitung Referatsleitung Berufliche Bildung Christoph Schnabel Karen Kohlmann Telefon: Telefon:

2 Inhaltsverzeichnis: 0 Unternehmensleitbild 2 1 Grundlagen der beruflichen Bildung für Menschen mit geistiger Behinderung 1.1 Gesetzlicher Auftrag Ansprüche und Prinzipien der Bildungsarbeit in der Diakonie am Thonberg 5 2 Das Eingangsverfahren Berufsorientierung in der Diakonie am Thonberg 2.1 Ziele und Aufgaben Struktur Verlaufsbeschreibung Eintrittszeiten 12 3 Der Berufsbildungsbereich Berufliche Qualifizierung in der Diakonie am Thonberg 3.1 Ziele und Aufgaben Möglichkeiten der beruflichen Qualifizierung Strukturierung der beruflichen Ausbildung durch individuelle Bildungspläne Sicherung einer praxisnahen Ausbildung Qualifizierungsbereiche Bildungsbegleitung Bildungsnachweise und Zeugnisse Eintrittszeiten 20 4 Nachweis der Teilnahme, unterweisungsfreie Zeiten, Fehlzeiten 4.1 Unterweisungsfreie Zeiten Fehlzeiten 20 5 Datenschutz 21 1

3 0 Unternehmensleitbild Als Diakonie am Thonberg erfüllen wir den diakonischen Auftrag. Wir sind dem christlichen Menschenbild verpflichtet, insbesondere der Achtung menschlicher Würde und der Gleichwertigkeit aller Menschen. Wir unterstützen Menschen mit Behinderung in Arbeit, Bildung, Förderung, Wohnen und Freizeit soweit Begleitung und Hilfe benötigt und erwünscht werden. In der Diakonie am Thonberg arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung in einer Dienstgemeinschaft im Haupt- und Ehrenamt. Wir ermöglichen, erkennen und fördern individuelle Entwicklungen. Wir arbeiten professionell und wirtschaftlich und nehmen gemeinsam soziale Verantwortung wahr. Wir kommunizieren und handeln in gegenseitiger Achtung, Akzeptanz und Unterstützung. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass sie selbstständig, eigenverantwortlich und konsequent arbeiten. Wir vereinbaren gemeinsam Ziele und messen uns daran. Wir nehmen die gesellschaftlichen Veränderungen wahr und gestalten diese aktiv mit. Die Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben ist für uns maßgeblich. Dafür konzentrieren wir uns auf unsere Kompetenzen und bauen Kooperationen auf. Wir setzen uns öffentlich für die Belange von Menschen mit Behinderung ein. 1 Grundlagen der beruflichen Bildung für Menschen mit geistiger Behinderung 1.1 Gesetzlicher Auftrag Das Sozialgesetzbuch IX insbesondere: Kapitel 5 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 39 Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen ( 136) werden erbracht, um die Leistungs- und Erwerbsfähigkeit der behinderten Menschen zu erhalten, zu entwickeln, zu verbessern oder wiederherzustellen, die Persönlichkeit dieser Menschen weiterzuentwickeln und ihre Beschäftigung zu ermöglichen oder zu sichern. 2

4 40 Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich (1) Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen erhalten behinderte Menschen 1. im Eingangsverfahren zur Feststellung, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben ist sowie welche Bereiche der Werkstatt und welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für den behinderten Menschen in Betracht kommen, und um einen Eingliederungsplan zu erstellen. 2. im Berufsbildungsbereich, wenn die Leistungen erforderlich sind, um die Leistungs- und Erwerbsfähigkeit des behinderten Menschen so weit wie möglich zu entwickeln, zu verbessern oder wiederherzustellen und erwartet werden kann, dass der behinderte Mensch nach Teilnahme an diesen Leistungen in der Lage ist, wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung im Sinne des 136 zu erbringen. (2) Die Leistungen im Eingansverfahren werden für drei Monate erbracht. Die Leistungsdauer kann auf bis zu vier Wochen verkürzt werden, wenn während des Eingangsverfahrens im Einzelfall festgestellt wird, dass eine kürzere Leistungsdauer ausreichend ist. (3) Die Leistungen im Berufsbildungsbereich werden für zwei Jahre erbracht. Sie werden in der Regel für ein Jahr bewilligt. Sie werden für ein weiteres Jahr bewilligt, wenn auf Grund einer rechtzeitig vor Ablauf des Förderzeitraums nach Satz 2 abzugebenden fachlichen Stellungnahme die Leistungsfähigkeit des behinderten Menschen weiterentwickelt oder wiedergewonnen werden kann. 41 Leistungen im Arbeitsbereich [...] (2) Die Leistungen sind gerichtet auf [...] 2. Teilnahme an arbeitsbegleitenden Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der im Berufsbildungsbereich erworbenen Leistungsfähigkeit und zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit, sowie (3) Förderung des Übergangs geeigneter behinderter Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen. 3

5 Kapitel 12 Werkstätten für behinderte Menschen 136 Begriff und Aufgaben der Werkstatt für behinderte Menschen (1) Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben im Sinne des Kapitels 5 des Teils 1 und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie hat diejenigen behinderten Menschen, die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können 1. eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis anzubieten und 2. zu ermöglichen, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Sie fördert den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen. Sie verfügt über ein möglichst breites Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen sowie über qualifiziertes Personal und einen begleitenden Dienst. Zum Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen gehören ausgelagerte Plätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die ausgelagerten Arbeitsplätze werden zum Zwecke des Übergangs und als dauerhaft ausgelagerte Plätze angeboten. (2) Die Werkstatt steht allen behinderten Menschen im Sinne des Absatzes 1 unabhängig von Art und Schwere der Behinderung offen, sofern erwartet werden kann, dass sie spätestens nach Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeit erbringen werden. Dies ist nicht der Fall bei behinderten Menschen, bei denen trotz einer der Behinderung angemessenen Betreuung eine erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung zu erwarten ist oder das Ausmaß der erforderlichen Betreuung und Pflege die Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich oder sonstige Umstände ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung im Arbeitsbereich dauerhaft nicht zulassen. 137 Aufnahme in die Werkstätten für behinderte Menschen 4

6 Die Werkstättenverordnung 3 Eingangsverfahren 4 Berufsbildungsbereich 5 Arbeitsbereich Ergänzende rechtliche Grundlagen SGB III Arbeitsförderung SGB V Krankenversicherung SGB VI Rentenversicherung SGB VII Unfallversicherung WMVO Werkstättenmitwirkungsverordnung Bundesdatenschutzgesetz In der Konzeption und Umsetzung von Bildung innerhalb der Diakonie am Thonberg beziehen wir uns auf das Fachkonzept der BA vom (HEGA 06/2010). Zusätzlich orientieren wir uns an den gesetzlichen Richtlinien des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) als auch dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HWVO), um eine Annäherung an Vorgaben und Ansprüche von regulären Ausbildungen zu gewährleisten und eine Besonderung zu vermeiden. 1.2 Ansprüche und Prinzipen der Bildungsarbeit in der Diakonie am Thonberg Wir unterstützen bei der Berufsorientierung Schon vor Eintritt in die Werkstatt ermöglichen wir Schülern der Förderschulen als auch Bewerbern und Interessenten Praktika in unseren Arbeitsbereichen, damit sie im Sinne einer Berufsorientierung und Berufsvorbereitung eigene Zukunftsperspektiven entwickeln und ihren aktuellen Entwicklungsstand austesten können. Wir geben den Schülern qualitativ Rückmeldung und unterstützen sie damit bei der Berufswahl. Die Phase der Berufsorientierung setzt sich mit Eintritt in das Eingangsverfahren der Diakonie am Thonberg fort. Der Fokus unserer Arbeit liegt dabei in der Feststellung der individuellen Vorstellungen eines jeden Teilnehmers aber auch der Ermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten. Gemeinsam wird mit allen Beteiligten beraten, ob die Werkstatt für behinderte Menschen die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist bzw. welche alternativen Möglichkeiten für den Teilnehmer bestehen. In der Phase der Berufsorientierung gilt für uns das Prinzip der Ergebnisoffenheit. Ein alternativloser Übergang in den Berufsbildungsbereich widerspricht unserem Ansinnen. Mit individueller Beratung unterstützen wir den Jugendlichen bei der Entscheidungsfindung. 5

7 Die Austestung der verschiedenen Arbeitsfelder erfolgt im Sinne des Gender-Mainstreaming geschlechtsunspezifisch. Jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin probiert im Eingangsverfahren alle Tätigkeitsfelder aus. Bei der Auswahl des Berufsfeldes stehen dann die Interessen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen sowie deren Fähigkeiten und Fertigkeiten im Mittelpunkt. Um den Übergang von den Förderschulen in die Ausbildung bzw. das Arbeitsleben stetig zu verbessern und Dopplungen vorzubeugen, stehen wir im regelmäßigen Austausch mit den Förderschulen als auch anderen Bildungs- bzw. Maßnahmeträgern. Wir bilden aus Als Werkstatt für behinderte Menschen sehen wir uns als eine Möglichkeit der beruflichen Ausbildung und Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung neben vielen anderen. Eine einseitige Zuweisungspraxis aus der Förderschule in die Werkstatt für behinderte Menschen lehnen wir ab. Vielmehr muss für jeden Menschen mit Behinderung individuell nach dessen Interessen und Möglichkeiten geschaut werden. Wir bieten Menschen mit geistiger Behinderung die Möglichkeit eine Ausbildung im Berufsbildungsbereich zu absolvieren und damit ihre Chancen auf Teilhabe am Arbeitsleben zu verbessern. Um die Perspektive des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhalten und zu fördern, beziehen wir die Rahmenpläne anerkannter beruflicher Erstausbildungen mit ein. Einzelne Module werden diesen entnommen und passgerecht und individuell auf den einzelnen Teilnehmer im Berufsbildungsbereich zugeschnitten. Dabei sind wir uns der großen Verantwortung, insbesondere für die berufliche Ausbildung der Menschen mit Behinderung, für welche die Möglichkeit der Absolvierung einer anerkannten Berufsausbildung nicht gegeben ist, bewusst. Bei der Auswahl der Ausbildungsfelder orientieren wir uns an den vorhandenen bzw. geplanten Arbeitsfeldern der Diakonie am Thonberg, aber auch an Berufsfeldern, in denen Arbeitsperspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bestehen. Ein enger Austausch besteht hier insbesondere mit dem Integrationsfachdienst. Bei der Ausbildung sind für uns die Interessen und Ausbildungswünsche der Teilnehmer handlungsleitend. Angehörige, sowie andere Betreuungspersonen werden auf Wunsch des Teilnehmers bzw. bei Bedarf einbezogen. Wir verstehen die Ausbildung im Berufsbildungsbereich als eine Erwachsenenbildung. Dies muss insbesondere bei der Wahl der Inhalte, Zielstellungen, Methoden und Materialien Berücksichtigung finden. Berufliche Bildung für Menschen mit geistiger Behinderung verlangt Professionalität in der Planung, Durchführung als auch Reflexion. Wir erwarten von unserem Personal hohe 6

8 fachliche Standards und die Teilnahme an Weiterbildungen, um aktuelle Entwicklungen im Bereich der beruflichen Bildung aufgreifen und umsetzen zu können. Wir begleiten und unterstützen Menschen mit Behinderung beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Wir sehen unseren Auftrag in der Erschließung neuer Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung, insbesondere der Ermöglichung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Wir bieten Teilnehmern des Berufsbildungsbereichs im Rahmen unserer personellen und strukturellen Gegebenheiten die Möglichkeit Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu absolvieren, um eine Rückmeldung über die eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erhalten, aber auch um die Arbeitsbedingungen außerhalb der WfbM kennen zu lernen. Für Teilnehmer, welche für sich die Perspektive des allgemeinen Arbeitsmarktes benennen, schaffen wir frühzeitig einen Erstkontakt zum Integrationsfachdienst. Im Anschluss werden Bildungsmaßnahmen, sowie weitere vorbereitende Maßnahmen in enger Absprache mit diesem geplant, durchgeführt und reflektiert. Wir bieten Fort- und Weiterbildungen Jeder Teilnehmer im Berufsbildungsbereich, jeder Beschäftigte im Arbeitsbereich und jeder Teilnehmer im Förder- und Betreuungsbereich hat über die gesamte Dauer seiner Zugehörigkeit zur Diakonie am Thonberg Anspruch auf individualisierte, planmäßige berufsund persönlichkeitsfördernde Bildungsmaßnahmen. (Berufliche) Bildung ist in unserem Verständnis eine allseitige, das heißt ganzheitliche Bildung. Bildung muss sich über den Berufsbildungsbereich hinaus auch in den Arbeitsbereichen fortsetzen. Wir unterstützen die Werkstattmitarbeiter durch ein breites Angebot an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Wir bilden Netzwerke Um allen Ansprüchen und Zielen gerecht zu werden und insbesondere eine individuelle Unterstützung gewährleisten zu können, arbeiten wir eng mit anderen Anbietern in Leipzig zusammen. 7

9 Vereine und Organisationen Träger der DIA- AM, Unterstützte Beschäftigung BBW Leipzig Gruppe Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes Integrationsfachdienst Volkshochschule Berufliche Orientierung, Qualifizierung und Bildung in der Diakonie am Thonberg - Eingangsverfahren - Berufsbildungsbereich - Fort- und Weiterbildung Andere WfbM Industrie- und Handelskammer (IHK) Agentur für Arbeit Förderschulen in Leipzig und Umgebung Universität Leipzig Handwerkskammer Abb. : Netzwerk (berufliche) Bildung der Diakonie am Thonberg Zur Verbesserung des Übergangs von der Schule in das Arbeitsleben organisiert die Diakonie am Thonberg jährlich einen Fachtag, zu dem Vertreter aus Förderschulen, der Integrationsfachdienst, Vertreter aus den Werkstätten für behinderte Menschen aus Leipzig und Umgebung sowie weitere Anbieter von Maßnahmen der beruflichen Bildung eingeladen sind. Über die Projektstelle Fachberater Berufliche Integration bauen wir Kontakte zu Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes auf. Diese wurde bisher projektfinanziert. Es wird verhandelt, diese in die Regelfinanzierung durch den Kostenträger zu integrieren. In enger Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst unterstützen wir Teilnehmer des Berufsbildungsbereiches als auch Beschäftige der Arbeitsbereiche auf ihrem Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Eine enge Kooperation besteht mit dem Berufsbildungswerk Leipzig. Mit diesem tauschen wir Informationen rund um die Ausbildung aus. Teilnehmer, welche eine Ausbildung absolvieren wollen, können sich dort nach Absprache mit dem Kostenträger auf ihre Ausbildungseignung testen lassen. Für spezifische Themen kooperieren wir mit Vereinen und Organisationen im Raum Leipzig, z.b. Schwangerenberatungsstelle des Deutschen Roten Kreuzes, AIDS Hilfe Leipzig e.v. und dem Arbeiter- und Samariterbund. 8

10 Wir bieten Studierenden der Universität Leipzig, insbesondere der Integrations- und Rehabilitationspädagogik, die Möglichkeit Bildungskurse anzubieten und unterstützen sie bei der Planung, Durchführung als auch Reflexion ihrer Vorhaben und Projekte. Zur Verbesserung der Qualität der Ausbildung im Berufsbildungsbereich stehen wir im informativen Kontakt mit der Handwerkskammer, sowie der Industrie- und Handelskammer. Wir stehen im engen Austausch mit Werkstätten für behinderte Menschen in Westsachsen, sowie Werkstätten der Diakonie Sachsen. Wir bieten Qualität Um unseren Ansprüchen gerecht zu werden und eine sehr hohe Qualität sicher zu stellen, evaluieren wir unsere Angebote regelmäßig. 2 Das Eingangsverfahren Berufsorientierung in der Diakonie am Thonberg Ziele Gesetzliche Grundlage Durchführungszeitraum Anschließende Maßnahmen Ansprechpartner Kennenlernen der WfbM als Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben, Interessenfindung, Festestellung der Fähigkeiten und Fertigkeiten des Teilnehmers, Feststellung, ob die WfbM die geeignete Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist, Erstellen eines individuellen Eingliederungsplans SGB IX 40 WVO 3 3 Monate (September bis Dezember, im individuellen Einzelfall ist auch ein alternatives Aufnahmedatum möglich) Berufsbildungsbereich, Förder- und Betreuungsbereich, Berufsbildungswerk, Werkerausbildung, Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Susanne Peisker (Sozialer Dienst, Erstkontakt) Annett Boguth (Sozialer Dienst, Bildungsbegleiterin) Karen Kohlmann (Referatsleitung Berufliche Bildung) Ziele und Aufgaben Das Eingangsverfahren dient der Feststellung, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben ist sowie welche Bereiche der Werkstatt und welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für den behinderten Menschen in Betracht kommen, und um einen Eingliederungsplan zu erstellen. (SGB IX 40 Abs. 1; WVO 3) 9

11 1 Woche 1 Woche 8 Wochen 2 Wochen Mit Hilfe von Arbeitserprobungen, deren Auswertung, sowie Reflexionsgesprächen wird gemeinsam mit dem Teilnehmer ein individueller Eingliederungsplan erarbeitet. Dieser gibt Auskunft über Eignung und Neigung, sowie berufliche Perspektiven für den Teilnehmer mit Behinderung. Dabei liegt die Entscheidung für ein Eingliederungsziel vor allem bei der Person mit Behinderung selbst. Andere Ansichten und Meinungen werden unterstützend einbezogen. Am Ende des Eingangsverfahrens wird festgestellt, ob die WfbM die geeignete Einrichtung ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, enthält der Eingliederungsplan Vorschläge zu anderweitigen Entwicklungsperspektiven. Diese können der Übergang in eine andere berufsbildende Maßnahme, in den allgemeinen Arbeitsmarkt aber auch in eine andere WfbM sein. 2.2 Struktur Orientierungsphase Kennenlernen der Diakonie am Thonberg (Ansprechpartner, Rahmenbedingungen, Werkstattvertrag, Zielstellung und Ablauf des EV) Erprobungsphase Kennenlernen und Erprobung verschiedener Tätigkeiten aus den Arbeitsbereichen, Austesten eigener Fähigkeiten und Fertigkeiten, Interessenfindung, Teilnahme an Kursen zur Förderung der Kulturtechniken Praktikumsphase Austesten der eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten im Arbeitsbereich, Erstkontakt mit dem Gruppenleiter im Arbeitsbereich, Interessenvertiefung, Eingliederungsplanung Auswertungsphase Kennen lernen der Außenarbeitsgruppen, Auswertung und Evaluation des EV, Vorbereitung Übergang in BBB bzw. andere Maßnahme Abb. : Struktur Eingangsverfahren Struktur als auch Verlauf des Eingangsverfahrens werden mit den Teilnehmern ausführlich besprochen und in zielgruppengerechter Darstellung transparent gemacht. 10

12 2.3 Verlaufsbeschreibung In der Orientierungsphase steht das Kennen lernen der Diakonie am Thonberg im Mittelpunkt. Die Teilnehmer werden mit den Ansprechpartnern, den Räumlichkeiten als auch wichtigen Rahmenbedingungen vertraut gemacht. In einem Rundgang durch die Arbeitsbereiche können sich die Teilnehmer einen Überblick über die angebotene Vielfalt an Tätigkeiten verschaffen. Die Orientierungsphase dient vor allem auch der Schaffung der Transparenz der Maßnahme. Mit der Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung 1 (FAB) als auch dem Bildungsbegleiter 2 werden erste Gespräche zu Interessen, den eigenen Fähigkeiten, aber auch dem eigenen Unterstützungsbedarf geführt. Die Erprobungsphase dient der Auseinandersetzung mit den Arbeitsfeldern der Diakonie am Thonberg. Die Teilnehmer erproben Tätigkeiten verschiedener Arbeitsbereiche und entwickeln so eine Vorstellung von ihren Interessen und Neigungen, aber auch Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die Erprobung der Tätigkeiten orientiert sich dabei nicht primär an den Interessen des Teilnehmers, vielmehr geht es darum eine Vielzahl auszutesten. Durch dieses Vorgehen wird eine vorschnelle Fixierung auf Tätigkeiten vermieden, die aus einem Vorpraktikum bekannt sind. Zu dem bietet dieses Vorgehen auch Möglichkeiten der Erhebung sozialer Kompetenzen als auch Schlüsselkompetenzen, wie Frustrationstoleranz. Die FAB unterstützt die Teilnehmer bei der Erprobung. Die Fähigkeiten und Fertigkeiten werden nach Abschluss der Tätigkeit gemeinsam ausgewertet. Ab dieser Phase nehmen die Teilnehmer an den Kursen zur Förderung der Kulturtechniken des Berufsbildungsbereiches teil. Auf diese Weise lernen die Teilnehmer die anderen Fachkräfte als auch Teilnehmer kennen. Darüber hinaus kann auf diese Weise zur Objektivierung der Sicht auf den Teilnehmer eine Einschätzung durch eine zweite Fachkraft hinzugezogen werden. Zum Abschluss der Erprobungsphase erfolgt ein Bildungsgespräch mit der FAB, dem Bildungsbegleiter als auch dem Teilnehmer. Der Teilnehmer benennt einen Bereich, in dem er ein Praktikum machen möchte. Das Praktikum in den Arbeitsbereichen soll dem Teilnehmer die Möglichkeit geben einen vertiefenden Einblick in den Bereich zu bekommen, der ihn interessiert. Er kann dort seinen aktuellen Leistungsstand herausfinden und eigene Stärken, aber auch noch vorhandene Defizite erkennen. Für die FAB und den Gruppenleiter des Arbeitsbereiches ergeben sich 1 Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung ist die Bezeichnung für die Gruppenleiter im Referat Berufliche Bildung 2 Die Bildungsbegleitung übernimmt der für den Berufsbildungsbereich zuständige Sozialpädagoge des Sozialen Dienstes 11

13 hier vielfältige Möglichkeiten der Beobachtung von Ausdauer, sozialer Kompetenzen und auch Eignung des Teilnehmers. Nach Abschluss des Praktikums erfolgt ein Auswertungsgespräch. Grundlage der Auswertung ist die Selbsteinschätzung des Teilnehmers als auch die Einschätzung der FAB, sowie die Rückmeldung des Gruppenleiters des Arbeitsbereiches. In der Phase des Praktikums finden Eingliederungsberatungsgespräche im Rahmen der BBBintern Sitzung statt. Die FAB, der Bildungsbegleiter als auch die Referatsleitung Berufliche Bildung beraten über die Teilnehmer des EV. Hier werden Beobachtungen, Gespräche als auch weitere diagnostische Erkenntnisse ausgewertet. Auf diese Weise ergibt sich ein Gesamtbild jedes Teilnehmers. In der letzten Woche des Eingangsverfahrens lernen die Teilnehmer die Außenarbeitsplätze kennen und werden auf den Übergang in den Berufsbildungsbereich bzw. eine andere berufsbildende Maßnahme vorbereitet. Das Eingangsverfahren wird mit Hilfe eines Evaluierungsbogens evaluiert. 2.4 Eintrittszeiten Die Leistungen im Eingangsverfahren werden 3 Monate erbracht. Die Leistungsdauer kann auf bis zu vier Wochen verkürzt werden, wenn während des Eingangsverfahrens im Einzelfall festgestellt wird, dass eine kürzere Leistungsdauer ausreichend ist. (SGB IX 40 (2)) Ein Eintritt in das Eingangsverfahren der Diakonie am Thonberg ist durchgängig möglich. Das klassische Eingangsverfahren bieten wir einmal im Jahr im September an. Teilnehmer, die zwischen diesen Zeitpunkten zu uns kommen, erhalten eine berufliche Orientierung innerhalb der Arbeitsbereiche und können dort vor Ort Arbeiten erproben. Bei Bedarf kann das klassische Eingangsverfahren dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachträglich durchlaufen werden. 12

14 3 Der Berufsbildungsbereich Berufliche Qualifizierung in der Diakonie am Thonberg Ziele Entwicklung, Verbesserung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Erwerbsfähigkeit; Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit; Weiterentwicklung der Persönlichkeit; Qualifizierung für den Arbeitsbereich der WfbM, einen Außenarbeitsplatz oder für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Gesetzliche Grundlage SGB IX 40 WVO 4 Durchführungszeitraum Weiterführende Maßnahmen Ansprechpartnerin 2 Jahre (Eintritt flexibel) Arbeitsbereich oder Außenarbeit in der WfbM, Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, Übergang in eine Berufsausbildung Annett Boguth (Sozialer Dienst, Bildungsbegleiterin) Karen Kohlmann ( Referatsleitung Berufliche Bildung) Ziele und Aufgaben Im Berufsbildungsbereich werden die Leistungs- und Erwerbsfähigkeit des behinderten Menschen so weit wie möglich [...] entwickelt, [...] verbessert [...] oder wiederhergestellt. Der Berufsbildungsbereich kann dann absolviert werden, wenn erwartet werden kann, dass der behinderte Mensch nach Teilnahme an diesen Leistungen in der Lage ist, wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung im Sinne des 136 zu erbringen. (SGB IX 40 (1), WVO 4) Grundsätzliches Ziel der Maßnahmen im Berufsbildungsbereich ist neben der zielgerichteten beruflichen Bildung die Weiterentwicklung der Persönlichkeit. Übergreifende Ziele sind die Initiierung selbstgesteuerter Lernprozesse (Methodenkompetenz), der Erwerb von Fach-, Selbst und Sozialkompetenz und schließlich der Erwerb (beruflicher) Handlungsfähigkeit. Wenn möglich ist dabei der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten. 13

15 Fachkompetenz Selbstkompetenz Berufliche Handlungsfähigkeit Methodenkompetenz Sozialkompetenz Abb.2: Dimensionen der Beruflichen Handlungsfähigkeit (nach SCHELTEN, 2000; HENDRICKS, 2007) Neben der beruflichen Qualifizierung gehört auch die lebenspraktische Förderung zu den Aufgaben des Berufsbildungsbereiches. Jeder Mensch soll die bestmöglichen Teilhabechancen erlangen können. Im Bewusstsein, dass die Bildungsmaßnahmen des Berufsbildungsbereiches neben der Absolvierung der Werkstufe innerhalb der Schule für geistig Behinderte, die Alternative zur sonst nicht in Frage kommenden Ausbildung sind, orientieren wir uns an den Inhalten und Maßgaben des Berufsbildungsgesetzes, um den Teilnehmer in Ansätzen reguläre Ausbildungsverhältnisse zu gewährleisten. Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen. (BBiG 1 (3); vgl. HWVO 26) 14

16 3.2 Möglichkeiten der beruflichen Qualifizierung Berufliche Qualifizierung in den Ausbildungsgruppen des BBB Berufliche Qualifizierung in den Arbeitsbereichen Berufliche Qualifizierung in Außenarbeitsgruppen Der Teilnehmer wird in eine Ausbildungsgruppe innerhalb des BBB integriert und dort qualifiziert. Zielgruppe: vorrangig Abgänger der Förderschulen, welche noch keine Ausbildung absolviert und noch keine berufliche Erfahrung aufweisen. Der Teilnehmer wird direkt in einen Arbeitsbereich integriert und dort vor Ort qualifiziert. Einzelne Module werden in den klassischen Ausbildungsgruppen absolviert. Zielgruppe: vorrangig Personen, die bereits berufliche Erfahrungen aufweisen und wieder eingegliedert werden; Personen mit psychischer Behinderung Der Teilnehmer wird direkt in eine Außenarbeitsgruppe integriert und dort vor Ort qualifiziert. Einzelne Module werden in den Ausbildungsgruppen des BBB absolviert. Zielgruppe: Personen, die für die Außenarbeit ausgebildet werden möchten; Personen, die bereits berufliche Erfahrungen aufweisen und wieder eingegliedert werden Wird im Eingliederungsplan zunächst eine berufliche Orientierung als Eingliederungsziel vereinbart, so muss diese in mindestens zwei Berufsfeldern absolviert werden. Konnte ein konkretes Eingliederungsziel vereinbart werden, so baut die weitere berufliche Bildung auf den vorhandenen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf. 3.3 Strukturierung der beruflichen Ausbildung durch individuelle Bildungspläne Struktur als auch Verlauf der Maßnahme Berufsbildungsbereich werden mit den Teilnehmern ausführlich besprochen und in zielgruppengerechter Darstellung transparent gemacht. Der Bildungsprozess wird für jeden Teilnehmer, unabhängig vom Ort der Qualifizierung, in einem individuellen Bildungsplan festgelegt. Dieser wird in Bildungsgesprächen gemeinsam mit dem Teilnehmer, der FAB 3 bzw. dem Gruppenleiter und dem Bildungsbegleiter festgelegt und regelmäßig fortgeschrieben. Bei Bedarf können weitere Personen eingeladen werden: Fachberater Berufliche Integration Vertreter des Integrationsfachdienstes Gruppenleiter des Arbeitsbereiches Referatsleitung Berufliche Bildung Arbeitgeber eines Betriebes des allgemeinen Arbeitsmarktes gesetzlicher Betreuer 3 Für Teilnehmer, welche im Arbeitsbereich bzw. in einer Außenarbeitsgruppe qualifiziert werden, beteiligt sich statt einer FAB der Gruppenleiter an der Bildungskonferenz. Eine FAB kann bei Bedarf zusätzlich eingeladen werden. 15

17 Wohnbetreuer Angehörige... Die Einladung von zusätzlichen Personen erfolgt nach Rücksprache mit dem Teilnehmer und dessen Zustimmung. Die Bildungsziele und Maßnahmen zu deren Erreichen können dann gemeinsam festgelegt werden. Der Zeitraum zwischen zwei Bildungsgesprächen richtet sich nach den individuellen Zielstellungen und deren Erreichen, darf jedoch maximal 3 Monate umfassen. Neben der Nachweisführung durch die FAB, ist der Teilnehmer zur Führung eines Ausbildungsheftes verpflichtet. Die Maßnahmen im Berufsbildungsbereich werden jährlich evaluiert. 16

18 Grundmodule Fachpraktische Module 3.4 Sicherung einer praxisnahen Ausbildung Wir sichern eine qualitative Ausbildung mit einer ausgewogenen Balance zwischen Theorie und Praxis. Beschreibung Fachpraktische Module sind Qualifizierungsbausteine innerhalb der Qualifizierungsbereiche. Diese Module orientieren sich an den Qualifizierungsstufen: Tätigkeitsorientierte Qualifizierung (d.h. die Qualifizierungsinhalte orientieren sich an Fertigkeiten und Kenntnissen, die für die Ausübung verschiedener Tätigkeiten an einem Arbeitsplatz in einem oder mehreren Arbeitsbereichen gefordert werden) Arbeitsplatzorientierte Qualifizierung (d.h. die Qualifizierungsinhalte orientieren sich an Fertigkeiten und Kenntnissen, die an einem oder mehreren Arbeitsplätzen in einem Arbeitsbereich gefordert werden) Berufsfeldorientierte Qualifizierung (d.h. die Qualifizierungsinhalte orientieren sich an allen in einem Arbeitsbereich der WfbM zu erwerbenden Kenntnissen und Fähigkeiten) Berufsbildorientierte Qualifizierung (d.h. die Qualifizierungsinhalte orientieren sich an einem anerkannten Berufsbild). (BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, HEGA 06/2010, 11) Nachweis/ Abschluss Fachpraktische Module werden mit einer Prüfung abgeschlossen. Die abgeschlossenen Module werden auf einem Zertifikat zum Abschluss des BBB dokumentiert. Die Grundmodule umfassen arbeitsplatzübergreifende Themenstellungen. (1) Angebote zur Gesundheitsförderung im Arbeitsprozess (2) Angebote zur Förderung der sozialen Kompetenz (3) Angebote zur Förderung der Kulturtechniken (4) Informationen zu Möglichkeiten der Selbstvertretung (5) Angebote zur Schulung des Verhaltens im Straßenverkehr (6) Angebote zur Förderung der Allgemeinbildung Die Teilnahme wird auf dem Formular Gesamtüberblick, der im Berufsbildungsbereich absolvierten Module und Maßnahmen erfasst. Dieses wird dem TN zum Ende des BBB ausgehändigt. 17

19 Praktika Wahlpflichtmodule In diesem Bereich kann sich der Teilnehmer Angebote nach seinen individuellen Interessen und Bedürfnissen auswählen. Themenbereiche (1) Selbstversorgung (2) Wohnen (3) Mobilitätstraining (4) Umgang mit Geld (5)... Die Teilnahme wird auf dem Formular Gesamtüberblick, der im Berufsbildungsbereich absolvierten Module und Maßnahmen erfasst. Dieses wird dem TN zum Ende des BBB ausgehändigt. Zur Veranschaulichung, Verfestigung, Erweiterung oder Vertiefung der erworbenen Fähigkeiten muss jeder Teilnehmer Praktika bzw. Arbeitstage absolvieren. Praktika können: (1) im Arbeitsbereich der WfbM, (2) auf einem Außenarbeitsplatz der WfbM sowie (3) in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes absolviert werden. Dabei sind verschiedene Organisationsformen möglich: Praktikumstage an bestimmten Tagen in der Woche, Blockpraktikum über eine oder mehrere Wochen. Die Art und der Umfang des Praktikums richten sich nach den individuellen Bedürfnissen und dem Leistungsstand des Teilnehmers. Der Umfang von Betriebspraktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (Anteil der Teilnehmer und zeitlicher Umfang der zu realisierenden Betriebspraktika) wird jährlich in einer Zielvereinbarung mit dem Fachausschuss festgelegt. Auch Exkursionen zu anderen Werkstätten und Betrieben können einbezogen werden. Es erfolgt eine Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Praktika. Im Bildungsgespräch werden Selbst- u. Fremdeinschätzung vorgenommen. Praktikumsverlauf, als auch die Auswertung werden dokumentiert. Die Teilnahme wird zusätzlich auf dem Formular Gesamtüberblick, der im Berufsbildungsbereich absolvierten Module und Maßnahmen erfasst. Dieses wird dem TN zum Ende des BBB ausgehändigt. 18

20 3.5 Qualifizierungsbereiche Der Berufsbildungsbereich der Diakonie am Thonberg bietet berufliche Qualifizierung in den folgenden Bereichen an: 4 (1) Wäscherei (2) Küche und Service (3) Papier, Verpackung und Kommissionierung (4) Werkstoffverarbeitung (Schwerpunkt Metallverarbeitung) (5) Werkstoffverarbeitung (Schwerpunkt Holz) (6) Gebäudereinigung (7) Autopflege (8) Logistik (9) Garten- und Landschaftsbau (10) Bautätigkeiten Nicht zu jeder Zeit werden alle Qualifizierungsbereiche bedient. Das Angebot richtet sich nach den Interessen der Teilnehmer, den aktuellen Entwicklungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und daraus resultierenden Übergangsperspektiven sowie dem Bedarf in den Arbeitsbereichen der Diakonie am Thonberg. Mit diesem Vorgehen soll eine kontinuierliche Teilhabe am Arbeitsleben gesichert werden. 3.6 Bildungsbegleitung Während der Ausbildung im Berufsbildungsbereich werden die Teilnehmer durch einen Bildungsbegleiter unterstützt. Die Bildungsbegleitung übernimmt der für den Berufsbildungsbereich zuständige Sozialpädagoge des Sozialen Dienstes. In den Bildungsgesprächen bringt sich dieser mit ein und berät den Teilnehmer. Er setzt sich für die Interessen des Teilnehmers ein. Der Bildungsbegleiter ist Kontaktperson für die Angehörigen, Betreuer und Ämter. Er vereinbart die Praktika als auch dann den Übergang der Teilnehmer in die Arbeitsbereiche. Der Bildungsbegleiter ist zu dem im Konfliktfall, bei Fragen oder Problemen Ansprechpartner für die Teilnehmer des Berufsbildungsbereiches. Er übernimmt die Vertretung im Fachausschuss. Jeder Teilnehmer im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich wird über die gesamte Dauer der Maßnahme von einem Bildungsbegleiter konstant begleitet. 4 Die Qualifizierung im Garten- und Landschaftsbau, Holz sowie im Bereich der Bautätigkeiten erfolgt direkt in den Arbeitsbereichen. 19

21 3.7 Bildungsnachweise und Zeugnisse Zum Abschluss des Berufsbildungsbereiches erhalten die Teilnehmer ein Zeugnis. In dem Zeugnis werden abgeschlossene Module, als auch erbrachte Bildungsnachweise ersichtlich. 3.8 Eintrittszeiten Die Leistungen im Berufsbildungsbereich werden für zwei Jahre erbracht. Sie werden in der Regel für ein Jahr bewilligt. Sie werden für ein weiteres Jahr bewilligt, wenn auf Grund einer rechtzeitig vor Ablauf des Förderzeitraums nach Satz 2 abzugebenden fachlichen Stellungnahme die Leistungsfähigkeit des behinderten Menschen weiterentwickelt oder wiedergewonnen werden kann. (SGB IX 40 (3)) Die Aufnahme in den Berufsbildungsbereich ist jeder Zeit möglich. 4 Nachweis der Teilnahme, unterweisungsfreie Zeiten, Fehlzeiten 4.1 Unterweisungsfreie Zeiten Es besteht ein Anspruch von 2,5 unterweisungsfreien Arbeitstagen für jeden vollen Kalendermonat der Teilnahme. Für schwerbehinderte (nicht für gleichgestellte) Teilnehmer wird 125 SGB IX sinngemäß angewendet. Die Schwerbehinderung ist durch eine Feststellung oder einen Ausweis nach 69 SGB IX nachzuweisen. Darüber hinaus kann bis zu einer Dauer von jeweils zwei Kalendertagen von der Teilnahme wie folgt freigestellt werden: Wohnungswechsel, Eheschließung des Teilnehmers/ eines Kindes, Ehejubiläum des Teilnehmers, seiner Eltern oder seiner Schwiegereltern, schwere Erkrankung des Ehegatten oder eines Kindes oder eines Eltern- oder Schwiegerelternteils, Wahrnehmung amtlicher, insbesondere polizeilicher und gerichtlicher Termine, Ausübung öffentlicher Ehrenämter, Regelung sonstiger wichtiger persönlicher Angelegenheiten, Teilnahme an religiösen Festen entsprechend den landesrechtlichen Regelungen für allgemeinbildende Schulen, Teilnahme an Einsätzen oder Ausbildungskursen im Rahmen des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes. 4.2 Fehlzeiten Zeiten der Arbeitsunfähigkeit sind vom Teilnehmer ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Die Arbeitsunfähigkeit ist der WfbM vom Teilnehmer sofort mitzuteilen. Als entschuldigte Fehlzeiten werden alle Tage gekennzeichnet, die nicht unterweisungsfreie Zeiten oder Zeiten der Arbeitsunfähigkeit nach den vorstehenden Regeln sind. 20

22 5 Datenschutz Der Schutz der personenbezogenen Daten einschließlich der Sozialdaten sowie das Recht auf informelle Selbstbestimmung werden entsprechend des Bundesdatenschutzgesetzes gewährleistet. 21

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