Deal or no Deal. Prozessbericht Horst Wesemann, FAStR, Bremen, Nov. 2010
|
|
- Kathrin Käthe Lang
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Deal or no Deal Prozessbericht Horst Wesemann, FAStR, Bremen, Nov Angeklagt waren 3 Personen albanischer Herkunft und eine mit türkischen Wurzeln 1. Die Albaner A. und B. sollten gemeinschaftlich Kokain in bis zu 43 Fällen, teilweise in nicht geringen Mengen an Dritte mit Gewinn veräußert haben. Mit dem Angeklagten C. sei danach noch eine Bande gebildet worden, um 8 kg Marihuana aus einer dafür angemieteten Wohnung zu verkaufen. Der Angeklagte D. türkischer Herkunft, sollte den Angeklagten B. teilweise bei seinen Geschäften unterstützt haben. D. ist Taxifahrer in Hannover und sollte B. wiederholt zu Verkaufstätigkeiten gefahren haben. Der Angeklagte D. hatte bereits im Ermittlungsverfahren ausführliche Angaben zur Sache gemacht und dabei teilweise auch den Angeklagten B. belastet. Die Anklage stützte sich u.a. auf diese Angaben. Ferner waren diverse abgehörte Telefongespräche als Beweismittel benannt. Sie sollten das Zusammenwirken von A. und B. im Kokainhandel dokumentieren und die Beteiligung und bandenmäßige Begehung von A., B. und C. an dem Marihuana- Geschäft. Die Verteidigung widersprach der Einführung und Verwertung der aus verdeckten Maßnahmen erlangten Informationen. Es hätten keine bestimmten Tatsachen vorgelegen, die eine Anordnung zur Telefonüberwachung gerechtfertigt hätte. Die Observationsbeschlüsse seien zudem mit angeblichen Erkenntnissen aus der unverwertbaren TÜ begründet worden. Außerhalb der HV beriet die Kammer über den Antrag und beschied diesen abschlägig. Diese Entscheidung kam für die Verteidigung überraschend. Nicht einmal im Freibeweisverfahren war erörtert oder verlesen worden, was Grundlage der richterlichen Anordnungen gewesen war. Wie aber sonst sollten sich die an der Entscheidung beteiligten Schöffen die Kenntnis von den Tatsachengrundlagen verschafft haben? Die Verteidigung vermutete im Ergebnis zutreffend, dass der Akteninhalt außerhalb der HV im Rahmen der Beratung mit den Schöffen erörtert worden war. Einzelheiten blieben uns mit Rücksicht auf das Beratungsgeheimnis verborgen. Die Ablehnungsanträge gegen die Schöffen wegen Befangenheit aufgrund dieser Kenntnisnahme und gegen die Berufsrichter, weil sie dies zugelassen und gefördert hätten, wurden als unbegründet zurückgewiesen. In der Literatur und Rechtsprechung sei zunehmend anerkannt, dass Schöffen auch einen Anspruch auf Akteneinsicht hätten. Überraschend! Die erkennbar nicht ernst gemeinte Anregung der Verteidigung, dann doch das wesentliche Ermittlungsergebnis zur Kenntnis zu nehmen und sodann zur Urteilsberatung zu schreiten, beschied die Vorsitzende nicht. Der Mitangeklagte D. wiederholte seine Angaben und einige Zeugen wurden gehört. Alle hatten etwas vom Hörensagen gehört, andere waren selbst Beschuldigte und verweigerten nach 55 StPO Angaben zur Sache. Die Umstände der Marihuanalieferung sollten durch die observierenden Beamten eingeführt werden. Die 8 kg Marihuana wurden bei Anlieferung sichergestellt, die Angeklagten A. B. und C. verhaftet. Bezüglich der Einzelheiten der Observationen war schon im Zwischenverfahren die Lückenhaftigkeit der Beobachtungen bzw. der Mitteilungen darüber beanstandet worden. Die Fragen nach der Identität der Lieferanten, 1 LG Hannover 3 KLs 12/10 1
2 wenigstens nach dem Kennzeichen des anliefernden Fahrzeugs oder des Fahrzeugtyps konnten nicht beantwortet werden, weil angeblich keine Gelegenheit gewesen wäre, diese näher in Augenschein zu nehmen. Man wollte ja schließlich als Observationskräfte nicht auffallen. Das war zu unwahrscheinlich. Handelte es sich um polizeiliche Scheinverkäufer deren Identität nicht preisgegeben werden durfte? Für die Strafmessung wäre dieses aber ein bedeutender Umstand. Die Staatsanwaltschaft gab eine Ehrenerklärung für die Polizei ab. Es sei nicht so wie von der Verteidigung vermutet. Man habe tatsächlich die Lieferanten nicht identifizieren können, geschweige denn festnehmen. Leider. Das Verfahren nahm seinen Lauf. Die Vorsitzende kündigte an, alsbald auch die TÜ- Protokolle in die HV einführen zu wollen. Die Verteidigung wollte nun das Heft noch einmal in die Hand nehmen. Beratungen der Verteidiger (von A. B. und C.) untereinander ergaben folgende auf der Grundlage der Angaben unserer Mandanten mögliche Verteidigungslinie: Würden die Angeklagten gestehen, die angeklagten Einzelverkäufe von Kokain unabhängig voneinander aus einer jeweils zur Verfügung stehenden insgesamt erworbenen Menge bestritten zu haben, dann liege nur noch eine Tat des Handeltreibens mit einer nicht geringen Menge vor (Bewertungseinheit) und eine Gewerbsmäßigkeit scheide aus. Es sei nicht geplant gewesen, über die einmal erworbene Menge hinaus weitere ähnliche Geschäfte abzuwickeln. Nach Ermittlung der Summe der Einzelverkäufe unter Abzug der Geschäfte mit offensichtlich dünner Beweislage, könnte der Vorwurf auf zunächst jeweils 100 g höherwertiges Kokain reduziert werden. Eine entsprechende Menge könnte von A. und B. unabhängig von einander erworben und zum Verkauf noch gestreckt worden sein. Bezüglich des bandenmäßigen Handels mit Marihuana gebe es ebenfalls keine weitergehenden Anhaltspunkte, dass über diese zu erwerbende Menge hinausgehend weitere Geschäfte geplant gewesen seien. Damit scheide eine Bande aus. Es handele sich um eine Weichdroge, diese sei sichergestellt worden und das ganze habe unter polizeilicher Kontrolle gestanden. Damit wäre sichergestellt, dass die gesetzliche Mindeststrafe von 5 Jahren unterschritten werden konnte. Erörterungen mit dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft ließen Einigungsbereitschaft erkennen, an der Bande hänge sein Herz nicht und eine Bewertungseinheit sei anzunehmen, wenn sich die Angeklagten entsprechend erklärten. Das Gegenteil könne er nicht beweisen. Die Strafkammer schien sichtlich erleichtert das Verfahren so abkürzen zu können. Die Angebote (jeweils mit benannten Ober- und Untergrenzen) lagen bei 4 Jahren 6 Monaten für den einschlägig vorbelasteten und gerade zuvor auf Bewährung entlassenen Angeklagten A., 3 Jahre 6 Monate für den nicht vorbestraften Angeklagten B. und Bewährungsstrafen für C. und D. wegen untergeordneter Beteiligung und Angaben nach 31 BtMG für D. Für im Ergebnis nur noch 2 Taten eine doch erhebliche Strafandrohung. Einerseits ging es um Handeltreiben mit gerade mal 100 g Kokainzubereitung andererseits um 8 kg Marihuana, welches unter polizeilicher Kontrolle angeliefert und schließlich sichergestellt werden konnte. Erörterungen mit den Angeklagten ergaben: Die Angeklagten B., C und D. wollten das Angebot annehmen und erklärten sich entsprechend in der HV. Im gesonderten Verfahren gegen diese Angeklagten erfolgte eine Verurteilung in der angekündigten Größenordnung. 2
3 Das Verfahren gegen den Angeklagten A. wurde abgetrennt. Er sei unschuldig, außerdem habe man keine Beweise. Die Verteidigung sah dies kritischer, stellte sich aber hinter den Angeklagten mit der Forderung nach Freispruch. Die Vorsitzende stellte sodann ein Konvolut von Niederschriften angeblich geführter Gespräche zusammen. Hierbei handelte es sich um die in den Akten enthaltenen Übersetzungen des namentlich nicht bekannten Dolmetschers der Polizei. Soweit nur Inhaltsangaben in den Akten enthalten waren, wurden ergänzende wortwörtliche Wiedergaben in Auftrag gegeben und nachgeliefert. Die Kenntnisnahme erfolgte im Wege des Selbstleseverfahrens. Der Angeklagte konnte die deutschen Texte nicht lesen und verstehen. Er bekam einen Dolmetscher zur Seite gestellt, der die Verschriftungen noch einmal zurückübersetzen musste. Die Originalgespräche konnte der Angeklagte selbst auch abhören. Er teilte der Verteidigung mit, er sei nicht Gesprächspartner derjenigen Gespräche, die für die Tatnachweise als erheblich eingestuft worden waren. Mit der Feststellung des Gerichts, die Protokolle seien nun gelesen worden und der Angeklagte habe die Gelegenheit dazu gehabt, wollte die Verteidigung eine Erklärung nach 257 StPO abgeben. Den Interpretationen der Polizei und StA sollte zu den einzelnen Gesprächen eine alternative Arbeitshypothese gegenübergestellt werden. Viele Gespräche seien nicht ansatzweise geeignet die Beteiligung an welchen Geschäften auch immer zu belegen. Teilweise wurde seitens der Polizei aus den Angaben, dieser oder jener sei 50 km oder 150 km entfernt und komme gleich geschlossen, es handele sich um Bestellungen von 50 g und 150 g Kokainzubereitung. Das schien ein jedenfalls nicht zwingender Schluss zu sein. Außerdem wurde die Einholung eines Stimmvergleichsgutachtens beantragt. Der Mandant sei nicht Teilnehmer dieser Gespräche. Bevor diese Erklärung abgegeben werden konnte teilte die Vorsitzende mit, Erklärungen zu dem Kokainkomplex seien entbehrlich. Die Kammer habe dies beraten. Für eine Verurteilung reiche es nicht. Insoweit wolle die Kammer freisprechen. Das wurde auf Antrag auch so zu Protokoll genommen. Man wolle sich bei der weiteren Beweisaufnahme auf den Fall 45 (Marihuana-Anlieferung) konzentrieren. Schon dies war erstaunlich. Die gleiche Strafkammer hatte auf der identischen Tatsachengrundlage sowohl das Verfahren eröffnet als auch einen Deal vorgeschlagen, wo allein der angebliche Kokainverkauf mit einer Einsatzstrafe von nahezu drei Jahren zu Buche schlagen sollte. Waren die Telefongespräche vorher nicht zur Kenntnis genommen worden? Man musste dies vermuten. Aber besser eine späte Einsicht- als gar keine. Die Vorsitzende wagte sodann noch die Anfrage, ob es eine Verständigungsbereitschaft wegen des Marihuanas gebe. Man stelle sich allerdings vor, dass dann auch nicht weniger als 3 Jahre 6 Monate herauskommen müssten. Die Strafe dürfte insgesamt nicht weniger werden, als der Angeklagte B. bekommen habe. Auch dieses Angebot wurde- nunmehr einmütig- von Mandant und Verteidigung abgelehnt. Nun hatte der Dolmetscher gegenüber der Verteidigung schon durchblicken lassen, dass seiner Auffassung nach, der Mandant tatsächlich nicht als Gesprächsteilnehmer in Frage komme. Der gesprochene Dialekt stimme nicht überein. Stimmvergleiche vorzunehmen, sei nicht seine Aufgabe. Die sprachlichen Unterschiede seien aber evident. 3
4 Diese Einschätzung teilte die Verteidigung dem Staatsanwalt außerhalb der HV vertraulich mit. Erwartungsgemäß gab er diese Info auch an die Frau Vorsitzende weiter. Bevor jetzt ein Stimmgutachten eingeholt werde, wolle man den Dolmetscher um ein Gutachten zur Herkunft und dem verwendeten Dialekt der jeweiligen Gesprächspartner bitten. So das Ergebnis der nachfolgenden Kammerberatung. Am nächsten Hauptverhandlungstag wurden die Gespräche in Augen(Ohren-)schein genommen. Der Dolmetscher erstattete sein Gutachten. Eine Beteiligung des Angeklagten A. an den relevanten Gesprächen war äußerst unwahrscheinlich. Die Kammer zog sich zurück, die Mittagspause wurde um 90 Minuten überzogen. Nach Wiedereintritt wurde die Verteidigung gefragt, ob der Antrag aus Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Stimmenvergleich zurückgenommen werden könne. Die Kammer habe das jetzt auch beraten. Nach ihrer Auffassung sei das Gutachten entbehrlich. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr. Um nun jedes Missverständnis auszuschließen, wurde zunächst nachgefragt, ob denn jetzt auch bezüglich der Tat 45 mit einem Freispruch gerechnet werden könne. Das wurde bejaht, der Antrag zurückgenommen. Nun war die Staatsanwaltschaft am Zuge. Im Anschluss an diesen Sitzungstag beriet die Kammer erneut über das weitere Vorgehen. Da nun offensichtlich erst einmal gar nichts mehr da war, was zur Verurteilung gereicht hätte, wollte man doch wieder einzelne Kokainverkäufe weiter aufklären. Jedenfalls die Gespräche mit den km-angaben sollten noch einmal überprüft werden. Dies teilte die Vorsitzende zu Beginn der nachfolgenden Sitzung mit. Die Verteidigung beanstandete, sie sei in der Verteidigung behindert worden. Als es darauf ankam, sei die Verteidigung veranlasst worden weitere Erklärungen nicht abzugeben, da man freisprechen wolle. Diese Situation sei historisch nicht mehr wiederherstellbar, auch wenn die Verteidigung jetzt, nachträglich ergänzende Erklärungen abgeben dürfe. Ein nicht akzeptabler Verstoß gegen den Vertrauensgrundsatz. Die Niederschrift aus dem Protokoll über den beabsichtigten umfassenden Freispruch wurde hinsichtlich der noch für aufklärungsbedürftig gehaltenen Tatvorwürfe korrigiert. Die Verteidigung erklärte sich dazu. Es blieb unbefriedigend! Nun war die Staatsanwaltschaft dran: Der Sitzungsvertreter legte dar, dass die technischen Möglichkeiten des gehörten sachverständigen Dolmetschers unzureichend gewesen seien. Dieser habe ja einige Passagen nicht verstanden. Außerdem seien einige Passagen falsch übersetzt worden. Dies habe er nach Rücksprache mit dem für die Polizei tätigen Dolmetschers L. erfahren. Die Staatsanwaltschaft legte ergänzende korrigierte Wortprotokolle dieses Dolmetschers vor. Ob denn der Dolmetscher der Polizei allgemein vereidigt sei, wurde auf Frage der Verteidigung ausdrücklich bejaht. Selbstverständlich! Außerdem beantragte nun die StA die Einholung eines stimmvergleichenden Gutachtens. Der Mandant hatte allerdings seine Zustimmung zur Mitwirkung widerrufen. Aber ein Vergleich der sicheren vom Mandanten geführten unverfänglichen Gespräche mit den interessanten reiche auch. Der Auftritt des Dolmetschers L. war bühnenreif. Ohne Punkt und Komma mit ausschweifenden Gesten berichtete er von den technischen Möglichkeiten, die das von ihm mitgebrachte Wiedergabegerät biete. Er war kaum zu bremsen, dabei war er noch gar nicht be- 4
5 lehrt. Das holte die Vorsitzende nach und fragte vorsichtshalber auch noch einmal, ob denn der Dolmetscher allgemein vereidigt sei, was er bejahte und belehrte ihn dahingehend, dass er hier als Sachverständiger tätig werde. Schon sollte es weitergehen. Da bat die Verteidigung ums Wort. Wo er denn aufgewachsen sei? In Montenegro! Aber sein Vater und seine Mutter kämen aus Albanien und sprächen hochalbanisch. Wo er denn zur Schule gegangen sei und welche Sprache dort gesprochen wurde? In Ulcin und man habe serbisch und albanisch gesprochen! Das wollte man schon gar nicht mehr glauben. Hatte das serbische Regime nicht nachhaltig an der Unterdrückung sogenannter Minderheiten mitgewirkt? Vielleicht ein Ansatzpunkt. Später. Wo er denn allgemein vereidigt worden sei? Beim LG-Präsidenten in Hannover! Und für welche Sprachen? Serbisch und kroatisch! Nicht auch für albanisch? Nein, das habe er nicht gewollt! Die Vorsitzende griff ein: Aber sie habe doch ausdrücklich danach gefragt, ob er allgemein vereidigt sei und das sei ja wohl offenkundig, dass es um die Frage ging, ob er für albanisch vereidigt sei. Ihre Empörung über das Verhalten des Dolmetschers war nicht zu übersehen. Der Staatsanwalt warf noch ein, der Dolmetscher könne ja jetzt vereidigt werden, dass reiche dann doch auch. Dem wollte das Gericht nach diesem Auftritt nicht folgen. Der Dolmetscher wurde unverrichteter Dinge entlassen. Was tun? Jetzt standen sämtliche bei der Polizei gefertigten Übersetzungen auf dem Prüfstand. Die Einführung im Selbstleseverfahren von Protokollen eines nicht vereidigten Dolmetschers ohne weitergehende Überprüfung hätte wohl revisionsrechtlicher Überprüfung nicht standgehalten. Die vollständige Neuübersetzung der gesamten TÜ stand zur Diskussion. Die Anklage war noch davon ausgegangen, dass der Angeklagte A. und B. gemeinschaftlich Handel getrieben hätten. Einer (A.) habe Bestellungen entgegen genommen und (B.) habe ausgeliefert. Nun hatte B. in seinem Verfahren bereits die Auslieferungen gestanden. Aus den Telefongesprächen wollte die Staatsanwaltschaft herausgehört haben, dass der Mandant (A.) derartige Bestellungen entgegen genommen hatte. Dies führt bei der Verteidigung zu folgenden Überlegungen, die zunächst mit Blickrichtung auf den Sitzungsvertreter der StA vorgetragen wurden: Sollte der Mandant erklären, er habe tatsächlich ohne jedes eigene Interesse die Bestellungen weitergeleitet, dann käme allenfalls Beihilfe zum Handeltreiben in Frage. Da B. nur aus einer Ursprungsmenge heraus verkauft habe und deshalb nur wegen einer Tat des Handeltreibens mit nicht geringen Mengen verurteilt worden war, bliebe für A. auch nur eine Tat der Beihilfe dazu. Die A. zuzurechnenden Mengen seien allerdings deutlich geringer. Dies erlaube die Verhängung einer deutlich niedrigeren Strafe als früher mal angedacht. Nun sei die Tat, wenn sie denn begangen wurde, kurz nach der Entlassung aus Strafhaft und unter laufender Bewährung begangen worden. Die Verteidigung räume ein, dass es unter diesen Umständen schwierig sei, auf eine nochmalige Bewährungsstrafe zu erkennen. Die Strafe müsse aber 12 Monate Freiheitsstrafe nicht übersteigen, immerhin habe man nur eine Tat der Beihilfe zum Handeltreiben. Bei Verhängung dieser Strafe ohne Bewährung, könne die Kammer angesichts bereits verbüßter 8 ½ Monaten Untersuchungshaft im Falle der Rechtskraft sofort eine für den Mandanten günstige 2/3-Entscheidung treffen und den Strafrest zur Bewährung aussetzen. Solange keine Strafhaft verbüßt werde, sei das erkennende Gericht für die Reststrafenentscheidungen nach 57 StGB zuständig. In diesem Fall würde der Mandant seine Beihilfehandlungen einräumen. 5
6 Die Frau Vorsitzende setze dazu an, Einwendungen zur Strafhöhe zu erheben, da es hier doch um erhebliche Mengen gehe. Den unterbreiteten Vorschlag wollte die Verteidigung nicht mehr diskutieren. Es handele sich um einen seriösen Vorschlag, der allen Beteiligten erlaube im aufrechten Gang den Saal zu verlassen. Es möge beraten werden, ob dem zugestimmt werden könne oder nicht. Der Staatsanwalt bat um Bedenkzeit, die Kammer zog sich zurück. Mit den üblichen Bedenken stimmte der Staatsanwalt zu, die Verteidigung meinte erkennen zu können, dass die Kammer dem nicht entgegentreten werde, sodass der Angeklagte ohne förmliche Protokollierung einer Verständigung, die auch nicht ausgesprochen worden war, seine Erklärung zur Sache abgab. Erst danach nahm die Frau Vorsitzende zu Protokoll, sollte sich das Geständnis als zutreffend erweisen, werde die Kammer auf nicht mehr als 12 Monaten Freiheitsstrafe erkennen und bestätigte diese Vereinbarung nach Beratung. Es wurde auf 12 Monate ohne Bewährung erkannt. Die Strafe nach Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig und der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt, nachdem der Verurteilte noch eine Beschäftigung nachweisen konnte. So kann es auch gehen! 6
Vortrag am 17.06.2015 / AG Strafrecht
Vortrag am 17.06.2015 / AG Strafrecht Fall 12: Ihr Mandant befindet sich in Untersuchungshaft. Als die am Vormittag begonnene Hauptverhandlung wie geplant um 13.30 Uhr fortgesetzt werden soll, wurde dem
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrOberlandesgericht Köln
2 Ws 223-224/05, 2 Ws 232/05 Verkündet am: 15.07.2005 Oberlandesgericht Köln Beschluss Die Beschwerden werden auf Kosten der Beschwerdeführer als unzulässig verworfen. G r ü n d e : I. Den Angeklagten
MehrHanseatisches Oberlandesgericht in Bremen B E S C H L U S S
Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen:1- II AR 117/12 22 (21/24) Ks 110 Js 9972/96 (2/05) B E S C H L U S S In der Strafsache g e g e n u.a. T. [ ] geb. am [ ] in [ ], Verteidiger:
MehrCharakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.
Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum
MehrO B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N
O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N Az.: 1 W 260/12 9 O 21340/10 LG München I In Sachen - Klägerin und Antragstellerin - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt gegen - Beklagter und Antragsgegner
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrInhalt. A) Einleitung 7. I) Vorbereitung der Sitzung 7 II) Vor der Hauptverhandlung 8. B) Die Hauptverhandlung 9
Inhalt 1. Teil 7 A) Einleitung 7 I) Vorbereitung der Sitzung 7 II) Vor der Hauptverhandlung 8 B) Die Hauptverhandlung 9 I) Verhalten gegenüber dem Gericht 9 II) Gang der Hauptverhandlung 10 1. Aufruf der
MehrPersönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl
Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon
MehrSchriftliche Opfererklärung und Rederecht
Schriftliche Opfererklärung und Rederecht Telefon 0900-0101 (Ortstarif) (Victim Support in the Netherlands) Manchmal ist es möglich, in der Rechtssache als Opfer das Wort zu ergreifen. Sie können dann
MehrDas Thema von diesem Text ist: Geld-Verwaltung für Menschen mit Lernschwierigkeiten
Das Thema von diesem Text ist: Geld-Verwaltung für Menschen mit Lernschwierigkeiten Dieser Text ist von Monika Rauchberger. Monika Rauchberger ist die Projekt-Leiterin von Wibs. Wibs ist eine Beratungs-Stelle
MehrLösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-
Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
Mehrdas usa team Ziegenberger Weg 9 61239 Ober-Mörlen Tel. 06002 1559 Fax: 06002 460 mail: lohoff@dasusateam.de web: www.dasusateam.de
Kommunikation mit Kunden das usa team Ziegenberger Weg 9 61239 Ober-Mörlen Tel. 06002 1559 Fax: 06002 460 mail: lohoff@dasusateam.de web: www.dasusateam.de 1 Wie Sie überzeugend argumentieren Viele Verkäufer
MehrPrimzahlen und RSA-Verschlüsselung
Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Michael Fütterer und Jonathan Zachhuber 1 Einiges zu Primzahlen Ein paar Definitionen: Wir bezeichnen mit Z die Menge der positiven und negativen ganzen Zahlen, also
MehrDOWNLOAD. Wortfeld Recht. Fachausdrücke des Alltags verstehen und anwenden. Jens Eggert. Downloadauszug aus dem Originaltitel:
DOWNLOAD Jens Eggert Wortfeld Recht Fachausdrücke des Alltags verstehen und anwenden auszug aus dem Originaltitel: m Gericht Die 8a besichtigt ein Gerichtsgebäude. Sie werden von Frau Schmidt in Empfang
MehrMehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor!
Peter von Karst Mehr Geld verdienen! So gehen Sie konkret vor! Ihre Leseprobe Lesen Sie...... wie Sie mit wenigen, aber effektiven Schritten Ihre gesteckten Ziele erreichen.... wie Sie die richtigen Entscheidungen
Mehr40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.
40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass
MehrWie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?
Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrInformationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache
Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer
MehrDNotI. Dokumentnummer: 12zb526_11 letzte Aktualisierung: 23.8.2012 BGH, 25.7.2012 - XII ZB 526/11. BGB 1903; FamFG 278, 286, 293
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 12zb526_11 letzte Aktualisierung: 23.8.2012 BGH, 25.7.2012 - XII ZB 526/11 BGB 1903; FamFG 278, 286, 293 Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nach Aufhebung
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. 9. Dezember 2014. in dem Rechtsstreit. ZPO 544; GKVerz Nr. 1230, Nr. 1242; RVG VV Nr. 3206, Nr. 3506
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X Z R 9 4 / 1 3 vom 9. Dezember 2014 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja Streitwert der Nichtzulassungsbeschwerde ZPO 544; GKVerz Nr. 1230, Nr. 1242;
MehrAchten Sie auf Spaß: es handelt sich dabei um wissenschaftliche Daten
Tipp 1 Achten Sie auf Spaß: es handelt sich dabei um wissenschaftliche Daten Spaß zu haben ist nicht dumm oder frivol, sondern gibt wichtige Hinweise, die Sie zu Ihren Begabungen führen. Stellen Sie fest,
Mehr»gefallene Frauen«galten. Aber die Stigmatisierung finde weiterhin auf der beruflichen und finanziellen Ebene statt. 2 Irgendwie gehört das aber
»gefallene Frauen«galten. Aber die Stigmatisierung finde weiterhin auf der beruflichen und finanziellen Ebene statt. 2 Irgendwie gehört das aber alles zusammen. Denn hätten die Alleinerziehenden nicht
MehrErklärung zu den Internet-Seiten von www.bmas.de
Erklärung zu den Internet-Seiten von www.bmas.de Herzlich willkommen! Sie sind auf der Internet-Seite vom Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales. Die Abkürzung ist: BMAS. Darum heißt die Seite auch
MehrÜbungsaufgaben Prozentrechnung und / oder Dreisatz
Übungsaufgaben Prozentrechnung und / oder Dreisatz 1. Bei der Wahl des Universitätssprechers wurden 800 gültige Stimmen abgegeben. Die Stimmen verteilten sich so auf die drei Kandidat/innen: A bekam 300,
Mehrder die und in den von zu das mit sich des auf für ist im dem nicht ein eine als auch es an werden aus er hat daß sie nach wird bei
der die und in den von zu das mit sich des auf für ist im dem nicht ein eine als auch es an werden aus er hat daß sie nach wird bei einer um am sind noch wie einem über einen so zum war haben nur oder
MehrAlle Schlüssel-Karten (blaue Rückseite) werden den Schlüssel-Farben nach sortiert und in vier getrennte Stapel mit der Bildseite nach oben gelegt.
Gentlemen", bitte zur Kasse! Ravensburger Spiele Nr. 01 264 0 Autoren: Wolfgang Kramer und Jürgen P. K. Grunau Grafik: Erhard Dietl Ein Gaunerspiel für 3-6 Gentlemen" ab 10 Jahren Inhalt: 35 Tresor-Karten
MehrHandbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014)
Handbuch NAFI Online-Spezial 1. Auflage (Stand: 24.09.2014) Copyright 2016 by NAFI GmbH Unerlaubte Vervielfältigungen sind untersagt! Inhaltsangabe Einleitung... 3 Kundenauswahl... 3 Kunde hinzufügen...
MehrWichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache
1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin
MehrPapa - was ist American Dream?
Papa - was ist American Dream? Das heißt Amerikanischer Traum. Ja, das weiß ich, aber was heißt das? Der [wpseo]amerikanische Traum[/wpseo] heißt, dass jeder Mensch allein durch harte Arbeit und Willenskraft
Mehra) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?
Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober
MehrKeine Grundlage für erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten
Presseinformation 1010 Wien, Judenplatz 11 Österreich Mediensprecher Mag. Christian Neuwirth Tel ++43 (1) 531 22-525 Fax ++43 (1) 531 22-108 christian.neuwirth@vfgh.gv.at www.vfgh.gv.at Keine Grundlage
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrVerband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU
Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist
MehrIhr Patientendossier. Ihre Rechte
Ihr Patientendossier Ihre Rechte Im Spital bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer auch informiert werden darf Auskunftsrecht und Informationsweitergabe
MehrLeitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache
Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild
MehrPredigt Salvenmoser: Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe.
Predigt Salvenmoser: Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe. Vor einigen Tagen habe ich folgende Meldung in der örtlichen Presse gelesen: Blacky Fuchsberger will ohne Frau nicht leben. Der Entertainer
MehrAndreas Rühl. Investmentfonds. verstehen und richtig nutzen. Strategien für die optimale Vermögensstruktur. FinanzBuch Verlag
Andreas Rühl Investmentfonds verstehen und richtig nutzen Strategien für die optimale Vermögensstruktur FinanzBuch Verlag 1. Kapitel Wollen Sie Millionär werden? Kennen Sie die Formel zur ersten Million?
MehrWelche Staatsangehörigkeit(en) haben Sie?... Mutter geboren?...
Erhebung zu den Meinungen und Erfahrungen von Immigranten mit der deutschen Polizei Im Rahmen unseres Hauptseminars zu Einwanderung und Integration an der Universität Göttingen wollen wir die Meinungen
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrAlle gehören dazu. Vorwort
Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören
MehrMeet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten
Meet the Germans Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten Handreichungen für die Kursleitung Seite 2, Meet the Germans 2. Lerntipp
MehrUnterrichtsreihe: Auf dem Amt
04 Führerschein Viele Menschen fahren mit dem Auto zur Arbeit, bringen ihre Kinder zum Sportverein oder machen Einkäufe. Oft setzen Arbeitgeber wie zum Beispiel Handwerksbetriebe den Führerschein für die
MehrSo die eigene WEB-Seite von Pinterest verifizieren lassen!
So die eigene WEB-Seite von Pinterest verifizieren lassen! Quelle: www.rohinie.eu Die eigene Seite auf Pinterest verifizieren Es ist offiziell. Vielleicht haben auch Sie in den vergangenen Wochen die Informationen
MehrDER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT
DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN
MehrFAQ Spielvorbereitung Startspieler: Wer ist Startspieler?
FAQ Spielvorbereitung Startspieler: Wer ist Startspieler? In der gedruckten Version der Spielregeln steht: der Startspieler ist der Spieler, dessen Arena unmittelbar links neben dem Kaiser steht [im Uhrzeigersinn].
Mehr1. Weniger Steuern zahlen
1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn
MehrZimmertypen. Zimmertypen anlegen
Zimmertypen anlegen Hier legen Sie Ihre Zimmer an, damit sie auf der Homepage dargestellt werden und online buchbar gemacht werden können. Wobei wir ausdrücklich darauf hinweisen möchten, dass es ganz
Mehr2.1 Erstellung einer Gutschrift über den vollen Rechnungsbetrag
1. Einführung Manchmal ist es notwendig, dem Kunden eine Gutschrift zu einer bestimmten Rechnung, über einzelne Positionen oder auch völlig frei von einer Basis-Rechnung zu erstellen. Die verschiedenen
MehrMobile Intranet in Unternehmen
Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet
MehrKurzeinführung Moodle
Kurzeinführung Moodle 1. Einstieg, Kursinhalte, Datei-Download Nachdem Sie sich erfolgreich registriert und eingeloggt haben, gelangen Sie zu Ihrer Hauptseite. Aktivieren Sie Meine Startsteite um Ihren/Ihre
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrWichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz
Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Parteien CDU, die SPD und die CSU haben versprochen: Es wird ein Bundes-Teilhabe-Gesetz geben. Bis jetzt gibt es das Gesetz noch nicht. Das dauert
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache
BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der
MehrRegeln für das Qualitäts-Siegel
Regeln für das Qualitäts-Siegel 1 Inhalt: Die Qualitäts-Regeln vom Netzwerk Leichte Sprache 3 Die Übersetzung in Leichte Sprache 5 Die Prüfung auf Leichte Sprache 6 Wir beantworten jede Anfrage 7 Wir schreiben
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrDer Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten
Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich
MehrDeine Meinung ist wichtig. Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung
Deine Meinung ist wichtig Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung Text und Gestaltung Dr. phil. Ruth Donati, Psychologin FSP Lic. phil. Camille Büsser, Psychologe FSP unter Mitwirkung von:
Mehrratgeber Urlaub - Dein gutes Recht
Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es
MehrZur Teilnahme am Webinar bitten wir Sie, sich auf der Lernplattform der Firma edudip zu registrieren.
Informationen zur Anmeldung auf der Lernplattform der Firma edudip Zur Teilnahme am Webinar bitten wir Sie, sich auf der Lernplattform der Firma edudip zu registrieren. Was ist ein Webinar? Ein Webinar
MehrHanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: Ws 61/11 62 KLs 913 Js 30894/08 LG Bremen B E S C H L U S S
Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: Ws 61/11 62 KLs 913 Js 30894/08 LG Bremen B E S C H L U S S In der Strafsache g e g e n [...] Verteidiger: Rechtsanwalt [ ] Auf die Beschwerde
MehrAnleitung über den Umgang mit Schildern
Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder
MehrHerzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?
Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Was verkaufen wir eigentlich? Provokativ gefragt! Ein Hotel Marketing Konzept Was ist das? Keine Webseite, kein SEO, kein Paket,. Was verkaufen
MehrYouTube: Video-Untertitel übersetzen
Der Easytrans24.com-Ratgeber YouTube: Video-Untertitel übersetzen Wie Sie mit Hilfe von Easytrans24.com in wenigen Schritten Untertitel für Ihre YouTube- Videos in mehrere Sprachen übersetzen lassen können.
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrLandesarbeitsgericht München BESCHLUSS
27 Ca 163/13 (ArbG München) Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren A. A-Straße, A-Stadt - Kläger und Beschwerdeführer - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. B. B-Straße,
MehrDas Weihnachtswunder
Das Weihnachtswunder Ich hasse Schnee, ich hasse Winter und am meisten hasse ich die Weihnachtszeit! Mit diesen Worten läuft der alte Herr Propper jeden Tag in der Weihnachtszeit die Strasse hinauf. Als
MehrJojo sucht das Glück - 3 Folge 23: Der Verdacht
Übung 1: Auf der Suche nach Edelweiß-Technik Jojo will endlich herausfinden, was Lukas zu verbergen hat. Sie findet eine Spur auf seinem Computer. Jetzt braucht Jojo jemanden, der ihr hilft. Schau dir
Mehrr? akle m n ilie ob Imm
das kann man doch alleine erledigen dann schau ich doch einfach in die Zeitung oder ins Internet, gebe eine Anzeige auf, und dann läuft das doch. Mit viel Glück finde ich einen Käufer, Verkäufer, einen
MehrAbschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin:
Abschrift Absender: Stadt - Einwohneramt Adresse: Mit Postzustellungsurkunde Herr Betr.: Staatsangehörigkeit; Optionspflicht aufgrund Eintritt der Volljährigkeit Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Optionserklärung
Mehrinfach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock
infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um
MehrWas ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte
Wahlprogramm in leichter Sprache Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte Hallo, ich bin Dirk Raddy! Ich bin 47 Jahre alt. Ich wohne in Hüllhorst. Ich mache gerne Sport. Ich fahre gerne Ski. Ich
MehrDas Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung. In leichter Sprache erklärt
Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung In leichter Sprache erklärt Sehr geehrte Damen und Herren, seit 2005 gibt es das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung. Das Persönliche Budget
MehrEvangelisieren warum eigentlich?
Predigtreihe zum Jahresthema 1/12 Evangelisieren warum eigentlich? Ich evangelisiere aus Überzeugung Gründe, warum wir nicht evangelisieren - Festes Bild von Evangelisation - Negative Erfahrungen von und
MehrDie Liebe und der Verlust
Die Liebe und der Verlust Jeder Mensch hat in seinem Leben Zuneigung, Affinität oder Liebe zu einem anderen Menschen gehabt in einer Partnerschaft oder sogar einer Ehe. Gemeint ist eine Zeit, in der man
MehrEvangelisch-Lutherisches Pfarramt St. Christophorus Siegen Dienst am Wort. vor zwei Wochen habe ich euch schon gepredigt, dass das
Evangelisch-Lutherisches Pfarramt St. Christophorus Siegen Dienst am Wort Johannes 14,23-27 Wer mich liebt, der wird mein Wort halten. Liebe Gemeinde, 24. Mai 2015 Fest der Ausgießung des Heiligen Geistes
MehrDie neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:
Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle Das ist die Monitoring-Stelle: Am Deutschen Institut für Menschen-Rechte in Berlin gibt es ein besonderes Büro. Dieses Büro heißt Monitoring-Stelle. Mo-ni-to-ring
MehrNicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger.
Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger. Leitsatz: Im Anwaltsprozess erlangt die Kündigung einer Vollmacht nach 87 Abs. 1 ZPO
MehrBUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?
BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der
MehrHanseatisches Oberlandesgericht in Bremen
Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Aktenzeichen: Ws 183/12 5 Qs 306/12 zu 101 Ds 406 Js 1368/12 AG Bremen B e s c h l u s s in der Strafsache g e g e n [ ] geb. am: [ ]1995 in [ ] wohnhaft: [ ]
Mehr10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Einzelplan 12) 10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend
MehrKapitalerhöhung - Verbuchung
Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrREACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. April 2012. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF VI ZR 140/11 BESCHLUSS vom 17. April 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 543 Abs. 1 Nr. 1 Hat das Berufungsgericht eine im Tenor seines Urteils ohne Einschränkung
MehrLeit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich
Leit-Bild Elbe-Werkstätten GmbH und PIER Service & Consulting GmbH Mit Menschen erfolgreich Vorwort zu dem Leit-Bild Was ist ein Leit-Bild? Ein Leit-Bild sind wichtige Regeln. Nach diesen Regeln arbeiten
MehrBitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie?
Bearbeitungsstand:10.01.2007 07:09, Seite 1 von 6 Mediation verstehen Viele reden über Mediation. Das machen wir doch schon immer so! behaupten sie. Tatsächlich sind die Vorstellungen von dem, was Mediation
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrNicaragua. Wo die Menschen leben Mehr als die Hälfte der Menschen lebt in Städten. Denn auf dem Land gibt es wenig Arbeit.
Nicaragua Nicaragua ist ein Land in Mittel-Amerika. Mittel-Amerika liegt zwischen Nord-Amerika und Süd-Amerika. Die Haupt-Stadt von Nicaragua heißt Managua. In Nicaragua leben ungefähr 6 Millionen Menschen.
MehrÄrzte befürchten Engpässe bei der Patientenversorgung
allensbacher berichte Institut für Demoskopie Allensbach November 2010 Ärzte befürchten Engpässe bei der Patientenversorgung Die Ärzte in Deutschland sind außerordentlich besorgt, dass es in Zukunft verstärkt
MehrLANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS
4 TaBV 11/12 5 BV 17/11 Arbeitsgericht Wesel Verkündet am 07. März 2012 gez.: Fägenstädt Regierungsbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES
MehrDieses erste Kreisdiagramm, bezieht sich auf das gesamte Testergebnis der kompletten 182 getesteten Personen. Ergebnis
Datenanalyse Auswertung Der Kern unseres Projektes liegt ganz klar bei der Fragestellung, ob es möglich ist, Biere von und geschmacklich auseinander halten zu können. Anhand der folgenden Grafiken, sollte
MehrDIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER
Die wichtigsten Informationen zum Thema Scheidung Wann ist eine Scheidung möglich? Die wichtigste Voraussetzung für eine Scheidung ist das sog. Trennungsjahr, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX Z A 16/14. vom. 18. September 2014. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IX Z A 16/14 BESCHLUSS vom 18. September 2014 in dem Rechtsstreit - 2 - Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Vill,
MehrVerleihung des Max-Friedlaender-Preises 2012 an Herrn Rechtsanwalt Heinrich Hannover im Max-Joseph-Saal der Residenz München am 9.
Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Verleihung des Max-Friedlaender-Preises 2012 an Herrn Rechtsanwalt Heinrich Hannover im Max-Joseph-Saal der Residenz München am 9. November
MehrMeine Lernplanung Wie lerne ich?
Wie lerne ich? Zeitraum Was will ich erreichen? Wie? Bis wann? Kontrolle Weiteres Vorgehen 17_A_1 Wie lerne ich? Wenn du deine gesteckten Ziele nicht erreicht hast, war der gewählte Weg vielleicht nicht
Mehr