Volksbegehren SOS Medizin

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1 PRÄSIDENT Volksbegehren SOS Medizin Es reicht! Wir starten ein Volksbegehren und brauchen dafür Ihre Unterstützung! Foto: Martin Wieland Dr. Christoph Reisner, MSc Würde man versuchen, alle Angriffe auf die Ärzteschaft der letzten Jahre detailliert aufzulisten, würde der Platz dieses Editorials voraussichtlich nicht reichen. Ich möchte daher nur ein paar wenige Beispiele aufzeigen, um klarzulegen, warum mit der aktuellsten Entwicklung im Zuge der Artikel 15a Vereinbarung die Grenze des Zumutbaren überschritten ist und wir ein klares Zeichen setzen wollen. Ich erinnere mich beispielsweise gut an das Jahr 2004, als eine zentrale Planung, Steuerung und Finanzierung auf der Agenda der Gesundheitspolitiker stand. Die meisten von uns haben wohl noch die Auftritte der damaligen Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat in Erinnerung kam es zum nächsten massiven Angriff gegen die Ärzteschaft, diesmal unter Ministerin Andrea Kdolsky. Es drohte eine Verstaatlichung des Gesundheitssystems sowie eine Auflösung aller Kassenverträge Stichwort allgemeines Versorgungszentrum, kurz AVZ. Auch die Wahlarztkostenrückerstattung stand damals zur Diskussion. Ein zuvor noch nie dagewesener Angriff auf den freien Arztberuf stand unmittelbar bevor. Nur durch unser geschlossenes Auftreten, unter anderem am 8. November 2007, als wir unsere Ordinationen geschlossen hielten und Protestveranstaltungen in ganz Österreich unter dem Slogan Seid s krank? abhielten, konnten wir das Schlimmste verhindern. Nicht einmal ein Jahr später wurden die ersten Pläne zu ELGA bekannt und wieder drohte den Ärzten eine Verschlechterung ihrer Arbeitssituation folgten die nächsten Angriffe, die eine Kündigung der Verträge mit der Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft zur Folge hatten. Ab 2012 erreichten uns Begriffe wie Zielsteuerungsvertrag, Landesgesundheitsplattform, jeweils ohne Stimmrecht der Ärztekammern, Regionale Strukturpläne, Deckelung der Gesundheitsausgaben et cetera stellt in dieser bei weitem unvollständigen Darstellung einen neuen Höhepunkt dar. Alleine seit dem Sommer gab es drei massive Angriffe auf die Wahlärzteschaft. Zunächst ging es um die Aufhebung der Wahlarztkostenrückerstattung, es folgte das Nebenbeschäftigungsverbot von Spitalsärzten und schlussendlich die Pläne der Politik und der Sozialversicherung zur Demontage des Gesundheitssystems im Zuge des Finanzausgleichs. Im Rahmen dieses Finanzausgleichs erarbeiten Bund und Länder unter Einbeziehung der Sozialversicherung eine Grundsatzvereinbarung über die zukünftige Struktur und Finanzierung des Gesundheitswesens in Österreich. Diese sogenannte Artikel 15a Vereinbarung entspricht einem Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern und verpflichtet diese, die Inhalte der Vereinbarung in der Folge durch gesetzliche und verwaltungstechnische Maßnahmen umzusetzen. Im Zuge dieser Gespräche zur Artikel 15a Vereinbarung stand heuer auch die Neuorganisation des Gesundheitswesens auf der Tagesordnung und es wurde keine einzige Ärztegruppe von negativen Veränderungen ausgenommen. So ist beispielsweise ein Eingriff in das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz ausdrücklich vorgesehen. Daher kann davon ausgegangen werden, dass Spitalsärzte wieder zu höheren Wochenarbeitszeiten und längeren Diensten eingeteilt werden dürfen. Dazu kommt, dass eine selbstständige notärztliche Tätigkeit für die Arbeitszeitgrenzen ausdrücklich nicht relevant ist. Weiters liegt der Fokus ganz eindeutig auf der Sachleistungserbringung, was als Angriff auf die Kostenerstattung von Wahlärzten gewertet werden muss. Wahlärzte, und hier vor allem weniger versorgungsrelevante, sollen damit aus dem Gesundheitssystem zurückgedrängt werden. Vertragsärzte sollen in Zukunft alle ihre Einzelverträge (GKK und kleine Kassen ) gemeinsam kündigen müssen. Die Codierung nach ICD-10 und ICPC-2 soll für niedergelassene Ärzte verpflichtend werden. Der von Sozialversicherung und Land festgelegte Regionale Strukturplan Gesundheit (RSG) soll verbindlich gelten. Der bisherige Stellenplan von Ärztekammer und Gebietskrankenkasse spielt damit keine Rolle mehr. In diesem Zusammenhang verpflichten sich Bund und Länder rechtliche Möglichkeiten zu schaffen, um bestehende Bewilligungen von Ärztinnen und Ärzten, die nicht im Einklang mit dieser zentralen Gesundheitsplanung stehen, zurücknehmen zu können. Gemeint ist hier offensichtlich auch die Möglichkeit der Auflösung bestehender Kassenverträge. Bisher konnten Ambulatorien nur dann errichtet werden, wenn entsprechende Leistungen in der Region nicht von Kassenärzten erbracht wurden. Nunmehr ist vorgesehen, dass diese Subsidiarität wegfällt. Kassenvertragsärzte würden folglich in unmittelbarer Konkurrenz zu Ambulatorien treten. Und auch zur Umsetzung von Primärversorgungseinheiten (PVE) wurde bereits eine Zahl festgelegt: Bis 2020 soll es 75 solcher Zentren (dies entspricht etwa Planstellen) geben. Die Finanzierung für diese Einheiten muss die Sozialversicherung aus den bestehenden Honorarvolumina für ärztliche Hilfe stemmen, was zwangsläufig zu geringeren Mitteln für niedergelassene Kassenvertragsärzte führt. 5

2 PRÄSIDENT Unmittelbar nach Bekanntwerden der Details zur Artikel 15a Vereinbarung habe ich auf höchster politischer Ebene Gespräche geführt und unsere Einwände und Kritikpunkte deponiert, wodurch zumindest die eine oder andere Formulierung entschärft werden konnte. Doch wie lange können wir diese Angriffe noch in letzter Minute abwehren? Wie auch immer es Ihnen damit gehen mag, bei mir ist das Maß voll, mir reicht es! Wir wollen uns nicht länger Jahr für Jahr mit Angriffen konfrontiert sehen, die wir jedes Mal aufs Neue abwehren müssen. Wir fordern daher bundes(verfassungs)gesetzliche Regelungen zur Gewährleistung einer wohnortnahen ärztlichen Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit Kassenvertrag sowie Wahlärztinnen und Wahlärzte bei gleichzeitigem Anspruch der Patienten auf Kostenerstattung durch die sozialen Krankenkassen. Gleichzeitig fordern wir die Möglichkeit der patientenfreundlichen Medikamentenabgabe unmittelbar durch den behandelnden niedergelassenen Arzt, um eine Stärkung des extramuralen Bereichs zu erreichen. Leistungen des niedergelassenen Bereichs dürfen nicht in Spitalsambulanzen verschoben werden. Damit wäre nämlich unausweichlich eine Aufweichung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes verbunden, was wir ebenfalls strikt ablehnen. Um diese Anliegen umsetzen zu können, haben wir unmittelbar nach Bekanntwerden der ersten Details zur Artikel 15a Vereinbarung begonnen, ein Volksbegehren vorzubereiten und ersuchen Sie um Ihre Unterstützung. Helfen Sie uns, die dafür notwendigen Unterstützungserklärungen zu erhalten, in dem Sie die Sondernummer der sprechstunde mit allen Informationen und die darin enthaltenen Unterstützungserklärungen an Ihre Patientinnen und Patienten weitergeben. Diese Sondernummer wird Ihnen in den nächsten Tagen zugestellt. Die exakten Formulierungen sind bereits in der Unterstützungserklärung eingedruckt, das Formular muss lediglich am zuständigen Gemeindeamt unterschrieben und abgegeben bzw. an die Ärztekammer übermittelt werden. Sobald die erforderliche Anzahl an Unterstützungserklärungen eingelangt ist, können wir das eigentliche Volksbegehren beim Innenministerium einreichen. Österreichweit sind Unterschriften nötig, damit unsere Forderungen im Parlament behandelt und anschließend im Gesetz verankert werden können. Die Ärztekammer für Niederösterreich wird unter meiner Präsidentschaft alles in ihrer Macht Stehende tun, um diese Demontage des Gesundheitssystems zu verhindern. In dieser kritischen Phase kommt der Geschlossenheit der Ärzteschaft besondere Bedeutung zu. Ich ersuche Sie dafür um Ihre Unterstützung. Herzlichen Dank! Alle Informationen zum Volksbegehren SOS Medizin sowie Unterstützungserklärungen zum Download finden Sie unter DR. CHRISTOPH REISNER, MSC Präsident der Ärztekammer für Niederösterreich facebook.com/christoph.reisner Bitte die 6

3 SOS MEDIZIN Start des Volksbegehrens SOS Medizin - die Forderungen Österreich hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Eine wesentliche Säule der medizinischen Versorgung in Österreich bildet die freie Arztwahl und damit der niederschwellige und wohnortnahe Zugang zum niedergelassenen Arzt des Vertrauens, sei es ein Arzt, der Kassenverträgen mit den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern hat, oder ein Wahlarzt, für dessen Leistung dem Patienten ein Anspruch auf Kostenerstattung zusteht. Eine zusätzliche Verbesserung der Versorgung durch diese Ärzte soll durch eine unmittelbare Medikamentenabgabe an Patienten erreicht werden. Forderungen 1. Wir fordern den Erhalt der Kostenrückerstattung bei Konsultation von Wahlärztinnen und Wahlärzten. Seit 1955 existiert im österreichischen Sozialversicherungsrecht der Anspruch des Patienten auf Kostenerstattung gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung bei Inanspruchnahme von Wahlärzten. Diese Möglichkeit stärkt die freie Arztwahl, weil auch sozial weniger gut gestellten Patienten die Auswahl unter mehreren Ärzten im jeweiligen Fachgebiet offen steht. Eine Abschaffung der Kostenerstattung, wie dies im Herbst 2016 im Rahmen der Artikel 15a Vereinbarung über die Organisation, Finanzierung und Zielsteuerung im Gesundheitswesen diskutiert wurde, hätte eine unsoziale Maßnahmen dargestellt, weil sich dadurch weniger Menschen eine Medizin abseits des Kassenwesens leisten könnten. 2. Wir fordern die definitve Begrenzung der Arbeitszeiten für Spitalsärztinnen und Spitalsärzten. Im Jahr 2014 wurde das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz an die Vorgaben der EU-Arbeitszeitrichtlinie angepasst. Seither kommt es bis Juli 2021 zu einer schrittweisen Reduktion der zulässigen durchschnittlichen Wochenarbeitszeit auf maximal 48 Stunden pro Woche. Auch die maximale Arbeitszeit am Stück soll bis dahin auf 25 Stunden verringert werden. ses Feld für Prüfvermerke des Bundesministeriums für Inneres freihalten! Unterstützungserklärung Der (Die) Gefertigte unterstützt hiermit den Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren betreffend folgende, durch Bundesgesetz zu regelnde Angelegenheit: Volksbegehren] [Allfällige Kurzbezeichnung] tützungswilligen Wenn es um Sicherheit und Qualität geht, müssen im Interesse von Patienten und Ärzten strengste Kriterien zur Anwendung gelangen. Dies gilt ganz besonders für die Arbeitszeitobergrenzen von Spitalsärzten. Eine Aufweichung der Arbeitszeitregelungen für Spitalsärzte muss daher verhindert werden. 3. Wir fordern den Erhalt der ambulanten Versorgung durch niedergelassene Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte in Form von Einzelordinationen und Gruppenpraxen. Eine bedeutende Säule des österreichischen Gesundheitssystems bildet das sozial-partnerschaftliche Gesamtvertragssystem. Auf Basis dieses Gesamtvertrages werden Einzelverträge mit niedergelassenen Ärzten geschlossen, die sich verpflichten, auf Kosten der Sozialversicherungsträger die Patientenversorgung zu gewährleisten. Bislang steht der Kassenvertragsarzt unter Kündigungsschutz. Die Krankenkasse kann den Kassenvertrag nur dann zurücknehmen, wenn sich der Arzt etwas zuschulden kommen lässt. Dieser Kündigungsschutz ist vor allem deshalb notwendig, weil er dem als Einzelunternehmer tätigen Arzt die notwendigen Investitionen in die zeitgemäße Ausstattung der Ordination ermöglicht, die eine qualitativ hochwertige Behandlung erst gewährleisten. Eine Abschaffung dieses seit Jahrzehnten bestehenden und bestens bewährten Systems hätte die Konsequenz, dass es immer schwieriger werden würde, Ärztinnen und Ärzte zu finden, die bereit wären, im öffentlichen Gesundheitssystem zu arbeiten, dies insbesondere in entlegeneren Gebieten, in denen bereits heute die Auswirkungen eines strukturellen Ärztemangels spürbar sind. Nur das derzeitige System kann eine niederschwellige und wohnortnahe Versorgung mit niedergelassenen Ärzten garantieren. Wird künftig großen zentral geplanten und organisierten Versorgungszentren an wenigen Standorten der Vorzug gegeben, würden niedergelassene Ärzte ihre Verträge mit den Krankenkassen verlieren und zurückgedrängt werden. Auch eine Verschiebung ärztlicher Leistungen von den niedergelassenen Ärzten in die ohnehin bereits stark ausgelasteten Spitalsambulanzen ist abzulehnen. Diese Entwicklung gilt es zu verhindern. Wir fordern daher die Beibehaltung und den Schutz des bewährten kassenärztlichen Systems in Österreich. r) 4. Wir fordern die Möglichkeit der direkten Medikamentenabgabe an Patienten durch alle niedergelassenen Ärzte. Die direkte Medikamentenabgabe durch niedergelassene Ärzte ist eine besonders patientenfreundliche und auch medizinisch sinnvolle Abgabeform.

4 SOS MEDIZIN Keine Entwarnung bezüglich 15a Vereinbarung Präsident Reisner warnt vor Spaltung unter den Wahlärzten, Aufweichung des Spitalsärzte-Arbeitszeitgesetzes und Auflösung von Kassenverträgen ine Analyse des aktuellen Entwurfs der 15a Vereinbarung E zeigt, dass keinesfalls Entwarnung gegeben werden kann, ist der Präsident der NÖ Ärztekammer, Dr. Christoph Reisner, MSc, überzeugt und sieht weiterhin die Gefahr einer massiven Verschlechterung des österreichischen Gesundheitssystems. Nachteile für Ärzte und Patienten: Freie Arztwahl wird eingeschränkt, Die Betonung des Vorrangs der Sachleistungsversorgung im aktuellen Entwurf kann als starkes Indiz dafür gesehen werden, dass die Kostenerstattung, also eine Geldleistung, zurückgedrängt werden soll. Reisner glaubt daher nicht, dass die Streichung der Wahlarztkostenrückerstattung vom Tisch ist: Vielmehr ist weiterhin vorgesehen, dass bei der zentralen Steuerung des Gesundheitswesens die Versorgungswirksamkeit der jeweiligen Wahlärzte zu berücksichtigen ist. Es könnte also dazu kommen, dass eine Kostenerstattung nur noch bei versorgungswirksamen Wahlärzten gewährt wird. Darüber hinaus wird die freie Arztwahl der Patienten auch durch die angestrebten neuen Formen der Primärversorgung sowie der fachärztlichen Versorgung eingeschränkt werden. In den nächsten vier Jahren sollen österreichweit einerseits zumindest 75 Primärversorgungseinheiten errichtet werden, was etwa 250 bis 300 Kassenplanstellen entspricht. Da kein Vorrang für Gruppenpraxen besteht, kann es sich dabei auch um selbständige Ambulatorien oder andere Konstrukte handeln. Da diese überwiegend von der Sozialversicherung im Rahmen vorhandener Honorarvolumina für ärztliche Hilfe finanziert werden sollen, werden diese Mittel im kassenärztlichen Bereich fehlen, kritisiert Reisner. Andererseits könnten niedergelassene Fachärzte aufgrund der zentralen Gesundheitsplanung durch Spitalsambulatorien oder selbständige Ambulatorien ersetzt werden. Leistungen sollen an bestimmten Standorten gebündelt werden, Bisher konnten (Spitals-)Ambulatorien nur errichtet werden, wenn entsprechende Leistungen in der Region nicht von Kassenärzten erbracht wurden. Diese sogenannte Subsidiarität soll nun wegfallen, wodurch (Spitals-)Ambulatorien als Parallelstrukturen zur niedergelassenen Ärzteschaft möglich werden. Neben dieser geplanten Verschiebung ambulanter Leistungen in Spitäler verpflichtet der aktuelle Entwurf den Bund ausdrücklich dazu, eine Anpassung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes vorzunehmen. Dies kann nur als eine geplante Aufweichung der seit 2014 geltenden Arbeitszeitgrenzen für Spitalsärztinnen und -ärzte interpretiert werden, die wir so nicht hinnehmen werden, stellt Reisner klar. wohnortnahe Versorgung wird geopfert Auf Landesebene sollen die Sozialversicherung und das Land sowohl die örtliche Verteilung von Leistungserbringern im ambulanten Bereich als auch die Versorgungstypen und den Versorgungsauftrag festlegen. Reisner ablehnend: Land und Sozialversicherung könnten so entscheiden, wo die Bevölkerung noch einen Hausarzt hat und wo sie in ein Ambulatorium gehen muss, denn bei Streichung von Kassenplanstellen sollen bestehende Kasseneinzelverträge aufgelöst werden und aufgrund des Wegfalls der Subsidiarität können niedergelassene Ärzte zugunsten von (Spitals-)Ambulatorien zurückgedrängt werden. Der Präsident der NÖ Ärztekammer betont abschließend: Ich werde meinen Fokus in den nächsten Wochen auf geeignete Maßnahmen richten, um meinen Berufsstand vor weiteren Angriffen zu schützen und das österreichische Gesundheitssystem vor weiteren Versuchen der Demontage zu bewahren. Presseinformation vom 3. November 2016 Kranken Menschen und ihren Angehörigen werden dadurch oft lange Wege bis zur nächsten diensthabenden Apotheke erspart. Diese Vorteile sind vor allem für ältere oder immobile Menschen, chronisch Kranke und Eltern kleiner Kinder wesentlich. Durch die unmittelbare Medikamentenabgabe durch den Arzt wird ein rascherer Therapiebeginn und eine erhöhte Compliance, also Therapietreue, ermöglicht, was auch für junge und mobile Patienten große Vorteile bringt. Auch aus ökologischer Sicht ist der Medikamentenabgabe durch den Arzt der Vorzug zu geben, könnten dadurch alleine in Österreich jährlich 24 Millionen Kilometer, die mit dem Auto zur nächsten öffentlichen Apotheke zurückgelegt werden, eingespart werden (Studie der Johannes Kepler Universität Linz, 2010). Umfragen bestätigen, dass Patienten selbst in Großstädten überwiegend die Medikamentenabgabe direkt beim Arzt wünschen. Beispiele aus der Schweiz (konkret Zürich) zeigen, dass diese Art der Medikamentenabgabe patientenorientiert ist und bestehende öffentliche Apotheken NICHT gefährdet.

5 FINANZ- AUSGLEICH NÖ Ärztekammer übt heftige Kritik am Finanzausgleich Reisner: Streichung der Wahlarztkostenrückerstattung, Aufweichung der Arbeitszeiten von Spitalsärzten und Auflösung von Kassenverträgen sind inakzeptabel Null Verständnis zeigt der Präsident der NÖ Ärztekammer, Dr. Christoph Reisner, MSc, für die Pläne der Politik, im Zuge des Finanzausgleichs das österreichische Gesundheitssystem weiter zu schwächen und Kosten zu Lasten der Qualität einsparen zu wollen. Mit den drei zentralen Vorhaben der Politik droht dem österreichischen Gesundheitssystem eine massive Verschlechterung. Reisner präzisiert die geplanten Einschnitte: Zunächst sollen Wahlärzte aus der Gesundheitsversorgung verdrängt werden, indem die Rückerstattung des Wahlarzthonorars in nahezu allen Fällen abgeschafft wird. Weiters sollen Leistungen aus den Ordinationen in die Spitalsambulanzen verlagert werden, was aus personeller Sicht nur mit einer ebenfalls vorgesehenen Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes für Spitalsärzte möglich wäre. Und drittens droht den niedergelassenen Ärzten mit Kassenvertrag eine Auflösung ihres bestehenden Vertrages, wenn beispielsweise das Land keinen Bedarf mehr dafür sieht. Alle diese radikalen Maßnahmen bringen mit Sicherheit eine sehr deutliche Verschlechterung für das Gesundheitswesen sowie die betroffene Bevölkerung und die behandelnden Ärzte. Streichung der Rückerstattung der Wahlarztkosten Neben zahlreichen weiteren geplanten Einschnitten würden diese die Patienten am stärksten treffen. Die Forderung kommt zum Großteil gänzlich unerwartet, ist sie doch entgegen aller Bekundungen sämtlicher politischer Parteien. Erst im Sommer hat die Äußerung eines Gesundheitssprechers, die Rückerstattung der Wahlarztkosten abzuschaffen, für heftige Kritik und dezidierte Ablehnung durch alle Gesundheitsexperten und politische Parteien geführt. Reisner: Begründet wurde die geplante Abschaffung damals mit der Zweiklassenmedizin, was zynisch ist, weil sich mit dieser unsozialen Maßnahme künftig weniger Menschen eine Medizin abseits des Kassenwesens leisten könnten. Aufweichung der Arbeitszeitenobergrenzen von Spitalsärzten Ähnlich sieht es beim Plan aus, Leistungen aus den Ordinationen in die Spitalsambulanzen zu verschieben. Seit Jahrzehnten hört man aus politischen Kreisen, dass der niedergelassene Bereich mit seinen wohnortnahen Ordinationen zu stärken sei. Nun will man im Finanzausgleich genau das Gegenteil. Möglich wäre dieser Plan nur mit einer personellen Aufstockung der Spitalsärzte, was aufgrund des bestehenden Ärztemangels kaum möglich ist. Daher sollen die Arbeitszeitenobergrenzen für Spitalsärzte aufgeweicht werden. Nach langen Verhandlungen ist es endlich gelungen, die Arbeitszeiten von Spitalsärzten zu begrenzen und damit auch die gesetzlichen Vorgaben auf EU-Ebene einzuhalten. Diese Regelung nun aufzuweichen und sich über Gesetze hinwegzusetzen, weil Ländern, Gemeinden und Spitälern das Geld ausgeht, ist strikt abzulehnen, meint Reisner. Auflösung von Kassenverträgen bei geringem Bedarf Gerade in entlegeneren Gebieten wird es immer schwieriger, Ärzte zu finden, die eine Ordination mit Kassenvertrag übernehmen wollen. Die Unsicherheit, ob eine geringe Patientenzahl in kleinen Gemeinden ausreicht, eine Ordination wirtschaftlich führen zu können, ist meist ein Grund dafür. Bislang hatten Kassenärzte zumindest die Sicherheit, dass sie auch in kleineren Gemeinden notwendige größere Investitionen mittels Kredit tätigen können, weil sie die Sicherheit des Kassenvertrages hatten. Nun möchten die Länder und der Hauptverband bestehende Verträge einseitig auflösen können, wenn aus ihrer Sicht der Bedarf für eine Ordination nicht mehr gegeben ist. Ohne dass sich der Arzt etwas zu Schulden kommen hat lassen oder die medizinische Qualität nicht ausreichend wäre. Dass diese Regelung im Finanzausgleich dramatische Nachteile für Patienten mit sich bringen würde, ist selbsterklärend. Gegen diese massiven Angriffe auf das österreichische Gesundheitssystem werden wir uns geschlossen mit allen Mitteln wehren, stellt Reisner abschließend klar. Presseinformation vom 20. Oktober 2016 Update Art. 15a Vereinbarung Unmittelbar nachdem die geplanten Maßnahmen aus dem Gesundheitsbereich zur Artikel 15a Vereinbarung bekannt wurden, nahm Präsident Dr. Reisner, MSc Gespräche auf höchster politischer Ebene Niederösterreichs auf, was aus derzeitiger Sicht erfolgreich gewesen sein dürfte. Wie uns aus internen Quellen zugespielt wurde, soll die Wahlarztkostenrückerstattung nicht mehr dezidiert im Verhandlungspapier angeführt sein. Dennoch finden sich weiterhin Formulierungen in den Ausführungen, die eine geplante zukünftige Abschaffung der Kostenerstattung nahelegen. 9

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