Unternehmensteuern: Internationale Wettbewerbsfähigkeit sichern
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- Barbara Koch
- vor 6 Jahren
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1 Daten und Fakten Unternehmensteuern: Internationale Wettbewerbsfähigkeit sichern Antwort auf den Steuerwettbewerb Strukturelle Reformschritte dringend erfoderlich Am 7. Februar 2018 haben sich die Verhandlungsführer der CDU, CSU und der SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Als wesentliche Entlastung soll der Solidaritätszuschlag (Soli) für 90 Prozent der Steuerpflichtigen abgeschafft werden. Grundsätzlich begrüßt der VCI dieses Vorhaben. Allerdings müsste die Abschaffung des Soli für alle Steuerpflichtigen gelten, besonders auch für Unternehmen. Spätestens mit Ablauf des Solidarpakts 2019 ist die Rechtsgrundlage für die Erhebung ab 2020 entfallen, so dass der weiteren Erhebung für die restlichen 10 Prozent verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstehen. Der Koalitionsvertrag lässt die internationalen Entwicklungen massiver Steuersenkungen außer Acht. Die USA haben ihre Steuersätze für Unternehmen zum von 35 auf 21 Prozent gesenkt. Großbritannien will den Unternehmensteuersatz von derzeit 20 auf 10 bis 15 Prozent reduzieren. Mit Blick auf den internationalen Steuerwettbewerb muss in Deutschland die Steuerpolitik als wirksame Standortpolitik verstanden und genutzt werden. Dazu zählt beispielsweise ein klares Bekenntnis der großen Koalition zur Einführung der steuerlichen Forschungsförderung für alle forschenden Unternehmen sowie eine Senkung der Unternehmensteuerbelastung und durchgreifende Strukturreformen als klare Signale für Investitionen. Der Koalitionsvertrag nimmt stattdessen eine neue Besteuerung beziehungsweise zusätzliche Steuern für digitale Geschäftsmodelle in den Blick (Web Tax). Auch wenn die BReg. aktuell zurückhaltend agiert, schaden entsprechende Ankündigungen dem Standort Deutschland und spielen außereuropäischen Standorten in die Karten. Denn eine Digitalsteuer beträfe letztlich alle Unternehmen, auch solche mit traditionellem Geschäftsfeld, die sich der Digitalisierung verschrieben haben. Dieses Vorhaben widerspricht dem Ziel der Bundesregierung, die Digitalisierung voranzutreiben. In ihrem Koalitionsvertrag begründen CDU, CSU und SPD eine solche Steuer mit dem Hinweis darauf, dass Konzerne wie Google, Amazon, Facebook und Apple weniger Steuern als andere Firmen bezahlen. Die Politik verkennt dabei, dass digitale Unternehmen am Ort ihres Sitzes oder am Ort der Geschäftsleitung bereits einer Unternehmensteuer unterliegen. Es wird auch übersehen, dass viele Länder Hochtechnologien steuerlich fördern, zum Beispiel mit hohen Abschreibungsmöglichkeiten wie in den USA, Frankreich oder Österreich oder mit niedrigen Steuersätzen wie in China. Insoweit ist eine günstigere Besteuerung in anderen Wirtschaftsnationen politisch gewollt. Die Bundesregierung möchte den Anwendungsbereich der Grunderwerbsteuer bei bestimmten Formen von Unternehmenskäufen (Share Deals), worunter auch Konzernumstrukturierungen fallen, erheblich ausweiten. Dabei sollte die Bundesregierung im Blick behalten, dass wirtschaftlich sinnvolle Konzernumstrukturierungen weiterhin möglich sein müssen, ohne Grunderwerbsteuer auszulösen. Denn Restrukturierungen in einem Konzern sollten nicht durch eine überbordende Grunderwerbsteuer erschwert werden. Der Koalitionsvertrag sieht die Einführung einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer und von Mindeststeuersätzen in der EU vor. Dies darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Harmonisierungsbemühungen nur für einen Teil der Unternehmensbesteuerung gelten. Denn die Gewerbesteuer ist wegen der ertragsunabhängigen Elemente nicht harmonisierungsfähig, ist aber mittlerweile in den Gemeinden, insbesondere in Gemeinden mit über Einwohnern, zur wesentlichen Belastung bei den Unternehmensteuern geworden. Darüber hinaus werden Personenunternehmen nicht einbezogen. Außerdem kann für die Unternehmen nur die konsolidierte Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage bei einer Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung Vorteile entfalten. Sie muss vor allem folgende Fragen beantworten: Wie werden Verluste verteilt? Wie werden Pensionsrückstellungen und die Besonderheit der deutschen Gewerbesteuer berücksichtigt? In einem ersten steuerpolitischen Schritt muss daher das deutsche Unternehmensteuerrecht zunächst harmonisierungsfähig gemacht werden, um eine gemeinsame Bemessungsgrundlage in der EU einfordern beziehungsweise forcieren zu können. 1
2 Hohe Steuereinnahmen aus der Wirtschaft Die deutsche Wirtschaft leistet nicht nur mit vielen guten Arbeitsplätzen, sondern auch durch ihre Steuerzahlungen einen zentralen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens: Für 2018 werden die Unternehmen nach der aktuellen Steuerschätzung rund 148 Milliarden Euro Steuern auf ihre Gewinne zahlen das ist jeder fünfte Euro der gesamten Steuereinnahmen. Die Steuerschätzungen des Bundesfinanzministeriums vom Mai 2018 prognostizieren auch für die kommenden Jahre deutliche Aufkommenssteigerungen. Die hervorragende wirtschaftliche Lage des Bundeshaushalts gibt Spielraum für die laufende Legislaturperiode, eine innovationsfreundliche und wettbewerbsorientierte Unternehmensteuerreform in Angriff zu nehmen und so den Standort Deutschland auch für die Zukunft zu stärken. Alleine für 2018 werden nach der aktuellen Schätzung Mehreinnahmen von 7,8 Milliarden Euro beziehungsweise 5,1 Prozent Steigerung gegenüber dem Vorjahr erwartet. Damit weisen die aktuellen Steuerschätzungen vom Mai dieses Jahres insgesamt 47 Mrd. Euro weiterer Mehreinnahmen in der laufenden Legislaturperiode aus, die von der BReg. noch nicht verplant wurden. Ein im Koalitionsvertrag diskutierter Finanzierungsvorbehalt für die steuerliche FuE-Förderung ist damit obsolet. Steuerschätzung bis 2022 Gute Aussichten für die staatlichen Haushalte: Die Einnahmen steigen bis 2022 auf rund 905 Milliarden Euro im Jahr. Steuerlast drückt deutsche Unternehmen immer stärker Die Belastung der Gewerbebetriebe mit Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer wird von derzeit 138,7 Milliarden Euro bis 2021 auf voraussichtlich 161 Milliarden Euro steigen. Das ist ein Zuwachs von 16 Prozent. 2
3 Die Belastung der Unternehmen mit Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer nimmt stetig zu: Bereits für 2018 ist ein Zuwachs der Ertragsteuern um fast 5 Prozent auf mehr als 145 Milliarden Euro zu erwarten. Beispiel Chemieindustrie: Branche zahlt Großteil ihrer Ertragsteuern in Deutschland Anhand der Daten von elf deutschen Chemieunternehmen lässt sich für 2013 bis 2015 belegen, dass sie einen wesentlichen Teil ihrer weltweiten Ertragsteuern in Deutschland leisten. Während der hier erzielte Umsatz im Durchschnitt lediglich bei rund 18 bis 20 Prozent des weltweiten Konzernumsatzes liegt, ist der in Deutschland gezahlte Anteil der Ertragsteuern im Verhältnis zu den weltweiten Ertragsteuern hingegen mit rund 46 bis 60 Prozent rund dreimal so hoch. Überdurchschnittlich hoch ist auch der Anteil der Chemie-Mitarbeiter in Deutschland im Verhältnis zur Beschäftigung im gesamten weltweiten Konzern. Er liegt recht konstant bei etwa 42 Prozent. Durch diesen hohen Anteil fallen mehr Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland an. Berücksichtigt man noch die Lohnsteuer und den Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen, steigt der Beitrag der Unternehmen zur Finanzierung des Gemeinwesens in Deutschland nochmals erheblich. 3
4 Wichtige Beiträge aus der Chemie Deutsche Chemieunternehmen leisten wichtige Beiträge zur Finanzierung des Gemeinwesens in Deutschland. Deutsches Steuerrecht gewährleistet effektive Besteuerung der Unternehmen Das deutsche Steuerrecht enthält bereits zahlreiche Regelungen, die dem BEPS-Standard entsprechen. Und diese zeigen Wirkung: Die Konzernsteuerquoten deutscher Konzerne mit 30,7 Prozent im Jahr 2012 liegen in unmittelbarer Nähe zum nominalen Steuersatz von 29,8 Prozent. Das ist ein starkes Indiz dafür, dass die nationalen Regelungen eine effektive Besteuerung sicherstellen. Die Konzernsteuerquote von deutschen Konzernen liegt seit 2008 nahe an der gesetzlichen Steuerbelastungsquote. Ansatzpunkte aggressiver Konzernsteuergestaltung sind nicht erkennbar. 4
5 Steuerbelastung multinationaler Unternehmen ist höher als der rein national tätiger Firmen In der Öffentlichkeit wird häufig befürchtet, dass dem deutschen Staat durch Steuergestaltung von international agierenden Konzernen ein wesentlicher Anteil am Ertragsteueraufkommen verloren geht. Die aktuelle BDI/VCI-Studie Die Steuerbelastung der Unternehmen in Deutschland zeigt, dass über einen Zeitraum von zehn Jahren die Steuerquote der multinational tätigen deutschen Unternehmen sogar über den Steuerquoten der rein national tätigen deutschen Firmen liegt. Unabhängig von BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) hatten international tätige deutsche Unternehmen mit mindestens einer Tochtergesellschaft im Ausland im Durchschnitt eine um 3,5 bis 4 Prozentpunkte höhere effektive Steuerbelastung zu tragen als vergleichbare national agierende Unternehmen. Deutsche Unternehmen, die mindestens eine ausländische Tochtergesellschaft haben, zahlten zwischen 2003 und 2012 mehr Steuern als ausschließlich national tätige Firmen. Bemessungsgrundlage durch unsystematische Mehrfachbesteuerungen stetig erweitert Vor zehn Jahren trat die letzte Unternehmensteuerreform in Verbindung mit einer Senkung des Körperschaftsteuersatzes in Deutschland in Kraft. Seitdem wurde das Unternehmensteuerrecht lediglich an einigen Stellen geändert und kaum fortentwickelt. Die Senkung der Steuersätze 2008 wurde zugleich durch eine unsystematische Verbreiterung der Bemessungsgrundlage flankiert durch Hinzurechnung von Mieten, Zinsen, Leasing- oder Lizenzgebühren. Zudem hat die Finanzverwaltung in den vergangenen Jahren die Hinzurechnungstatbestände immer weiter ausgelegt und so die Bemessungsgrundlage stetig verbreitert. Hinzu kamen gesetzliche Verschärfungen wie zuletzt die Einführung der Lizenzschranke und Differenzbesteuerungen durch Zurechnung von Gewinnen im InIand, obwohl diese in einer ausländischen Betriebsstätte angefallen sind. Solidaritätszuschlag abschaffen Spätestens mit Ablauf des Solidarpakts II 2019 entfällt die Rechtsgrundlage für die Erhebung des Solidaritätszuschlags. Daher stellt sich die Frage spätestens ab 2020, ob der Solidaritätszuschlag noch verfassungsgemäß ist. Diese Steuer stellt eine nicht mehr zu rechtfertigende zusätzliche Belastung für alle Steuerpflichtigen dar. 5
6 Internationaler Steuerwettlauf nimmt zu: Doppelbesteuerungen unterbinden Die OECD hat im Auftrag der G20 einen BEPS-Aktionsplan verabschiedet, der sich mit der Bekämpfung von Steuervermeidung, der Aufteilung von Gewinnen und Besteuerungsrechten sowie mehr Steuertransparenz befasst. BEPS betrifft alle multinationalen Unternehmen und damit auch die in Deutschland ansässigen. Trotz oder gerade wegen des BEPS-Prozesses verstärkt sich der internationale Steuerwettbewerb. Die Internationalisierung deutscher Unternehmen führt dazu, dass sie bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten den Steuergesetzen mehrerer Länder unterliegen. Da die verschiedenen nationalen Vorschriften häufig nicht aufeinander abgestimmt sind, besteht für hierzulande und im Ausland agierende Unternehmen ein erhöhtes Risiko, dass derselbe Gewinnanteil sowohl in Deutschland als auch im Ausland versteuert werden muss. BEPS verschärft dieses Problem, weil dadurch Zahlen wie Umsatzerzielung und Produktionsstandorte an die Finanzverwaltungen anderer Länder preisgegeben werden. Damit erhalten ausländische Finanzbehörden Argumente, einen höheren Anteil am Steueraufkommen zu verlangen. Die Streitigkeiten mit den Finanzverwaltungen haben bereits begonnen. Daher müssen verbindliche und effektive zwischenstaatliche Mechanismen zur Streitbeilegung eingeführt werden. Erst dann wäre sichergestellt, dass Länderstreitigkeiten nach verbindlichen Standards geklärt werden und nicht automatisch zu Lasten deutscher Unternehmen und des Standorts Deutschland gehen. Niedrigere Steuersätze stärken Wettbewerbsfähigkeit In Deutschland werden Unternehmen mit zwei Ertragsteuern belastet: Zum einen mit Körperschaftsteuer (Personengesellschaften mit Einkommensteuer) zuzüglich Solidaritätszuschlag und zum anderen mit Gewerbesteuer. Die Unternehmensteuerbelastung steigt auf bis zu 34 Prozent. Deutschland liegt daher mit seinen Unternehmensteuern im internationalen Vergleich am oberen Ende. Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu sichern, wäre es empfehlenswert, eine Senkung der Unternehmensteuersätze in den Blick zu nehmen. Die steigenden Steuereinnahmen des Staates lassen hierfür ausreichend Raum. 6
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