B. Ministerium für Inneres und Sport

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1 I. B. Ministerium für Inneres und Sport 605 Verbindliche Muster zur Haushaltsführung sowie Haushaltssystematik der Kommunen RdErl. MI vom /0 Bezug: RdErl. MI vom (MBl. LSA S. 75). Verwendung einheitlicher Muster Gemäß 6 Abs. Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) werden die in der Anlage aufgeführten Muster zur Haushaltswirtschaft nach dem System der doppelten Buchführung für verbindlich erklärt. Die Muster enthalten die jeweils nach der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) vorgegebene Mintgliederung. Bei Bedarf können zusätzliche Angaben aufgenommen, insbesondere weiter untergliedert, Davon -Vermerke ausgebracht oder Zwischensummen gebildet werden.. Haushaltssystematik Der Kontenrahmenplan und der Produktrahmenplan einschließlich der Zuordnungsvorschriften sowie die dazu erforderlichen Bereichsabgrenzungen sind die wesentlichen Elemente der Haushaltssystematik und werden gemäß 6 Abs. KVG LSA vom Statistischen Lanamt Sachsen-Anhalt im Einvernehmen mit dem für Kommunalangelegenheiten zuständigen Ministerium vorgegeben. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Internetseite Statistischen Lanamtes Sachsen-Anhalt (www. statistik.sachsen-anhalt.de Auf einen Blick Kommunaler Haushalt/Doppik Haushaltssystematiken oder www. statistik. sachsen-anhalt.de Datenerhebungen Erhebungsunterlagen/Formular-Service Finanzen, Personal, Justiz Kommunaler Haushalt/Doppik Haushaltssystematiken) bekannt gemacht und ist grundsätzlich verbindlich anzuwenden. Über Änderungen werden die Kommunen zeitnah informiert. Im Produkt- und im Kontenrahmenplan ist auf verschiedenen Klassifizierungsebenen ein Teil der Nummern mit einem Klammerzusatz versehen. Während die Nummern ohne Klammerzusatz verbindlich einzurichten sind, soweit der jeweilige Produkt- oder Kontensachverhalt in der Kommune vorliegt, stellen die Nummern mit Klammerzusatz eine Option dar. Für den Fall, dass eine Kommune eine Tiefergliederung Produkt- oder Kontenrahmenplans beabsichtigt, wird jedoch empfohlen, auch diese Nummern einschließlich der Zuordnungsvorschriften anzuwenden. Eine weitere Tiefergliederung ist zulässig. Die in den Zuordnungsvorschriften angegebenen Sachverhalte sind nicht abschließend, sondern können durch weitere, thematisch zugehörige Sachverhalte ergänzt werden.. Übergangsvorschrift Für die Haushaltsplanung und den Jahresabschluss 07 können die Regelungen Bezugs-RdErl. weiter angewendet werden.. Inkrafttreten, Außerkrafttreten Dieser RdErl. tritt am.. 07 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bezugs-RdErl. außer Kraft. An die Landkreise, kreisfreien Städte, Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden und Zweckverbände 658

2 Anlage (zu Nummer ) Verbindliche Muster Bezeichnung Rechtsgrundlagen Nummer. Haushaltssatzung Haushaltssatzung und 00 bis 0 KVG LSA Muster Bekanntmachung der Haushaltssatzung Nachtragshaushaltssatzung und 0 i. V. m. den 00 bis 0 KVG LSA Muster Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung. Haushaltsplan Bestandteile plan Abs., i. V. m. 8 Abs. KomHVO Muster Finanzplan Abs., i. V. m. 8 Abs. KomHVO Muster Teilergebnisplan Abs. i. V. m. Abs. KomHVO Muster 5 Teilfinanzplan Abs. i. V. m. Abs. KomHVO Muster 6 Stellenplan 5 KomHVO Muster 7 Stellenübersicht Abs. Satz 5 KomHVO Muster 8. Haushaltsplan Anlagen Übersicht über die aus Verpflichtungsermäch- Abs. Nr., 0 i. V. m. Abs. KomHVO Muster 9 tigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen Übersicht über den voraussichtlichen Stand Abs. Nr. i. V. m. und 5 Abs. KomHVO Muster 0 der Rücklagen Übersicht über den voraussichtlichen Stand Abs. Nr. KomHVO Muster der Verbindlichkeiten Zuwendungen an Fraktionen Abs. Nr. KomHVO Muster. Jahresabschluss Bestandteile rechnung i. V. m. KomHVO Muster Finanzrechnung KomHVO Muster Teilergebnisrechnung 5 KomHVO Muster 5 Teilfinanzrechnung 5 KomHVO Muster 6 Vermögensrechnung 6 Abs. und KomHVO Muster 7 5. Jahresabschluss Anlagen Anlagenübersicht 9 Abs. KomHVO Muster 8 Forderungsübersicht 9 Abs. KomHVO Muster 9 Verbindlichkeitenübersicht 9 Abs. KomHVO Muster 0 Übersicht über die zu übertragenden Ermäch- 9 Abs. KomHVO Muster tigungen für Aufwendungen und Auszahlungen Übersicht über die zu übertragenden Verpflich- 9 Abs. KomHVO Muster tungsermächtigungen 659

3 Muster (zu den 00 bis 0 KVG LSA) Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung. Haushaltssatzung /der [Kommune] für das Haushaltsjahr 0.. Aufgrund 00 Kommunalverfassungsgesetzes vom 7. Juni 0 (GVBl. LSA S. 88) [, zuletzt geändert durch...,] hat der/die [Kommune] die folgende, vom [Vertretung] in der Sitzung am... beschlossene Haushaltssatzung erlassen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 0..., der die für die Erfüllung der Aufgaben /der [Kommune] voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird. im plan mit dem a) Gesamtbetrag der Erträge auf... b) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf.... im Finanzplan mit dem a) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf... b) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf... c) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf... d) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf... e) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf... f) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf... festgesetzt. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kredit - ermächtigung) wird auf... festgesetzt. (Alternativ: Eine Kreditermächtigung wird nicht veranschlagt. ) Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigung), wird auf... festgesetzt. (Alternativ: Eine Verpflichtungsermächtigung wird nicht veranschlagt. ) Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf... festgesetzt. (Alternativ: Ein Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht beansprucht. ) Bei der Festsetzung für zwei Haushaltsjahre ( Abs. KomHVO) sind die einzelnen Jahresbeträge nebeneinander oder untereinander anzu geben. 660

4 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:. Grundsteuer. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf... v. H.. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf... v. H.. Gewerbesteuer auf... v. H. (Alternativ: Hat die Kommune aufgrund der Realsteuergesetze eine besondere Hebesatzsatzung erlassen, entfällt 5 oder deklaratorischer Hinweis Die Steuersätze sind in der Hebesatzsatzung vom... festgesetzt. ) 6 weitere Festsetzungen..., den (Unterschrift Hauptverwaltungsbeamter/Hauptverwaltungsbeamtin ) (Siegel). Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 0.. wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach 0 Abs. Satz Kommunalverfassungsgesetzes zur Einsichtnahme vom bis im [Gebäudebezeichnung], Zimmer... öffentlich aus. 5 Die nach 07 Abs. und 08 Abs. Kommunalverfassungsgesetzes erforderlichen Genehmigungen sind durch... am... unter dem Aktenzeichen... erteilt worden. (Alternativ: Eine Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Nach 6 Abs. Kommunalverfassungsgesetzes hat die Kommunalaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit Beschlusses über die Haushaltssatzung bestätigt/den Beschluss nicht innerhalb eines Monats beanstandet 6.)..., den (Unterschrift Hauptverwaltungsbeamter/Hauptverwaltungsbeamtin ) (Siegel) Hinweis: Im Falle von Beitrittsbeschlüssen zu ergangenen Verfügungen der Kommunalaufsicht wird aus Gründen der Rechtssicherheit, der Transparenz und der Bürgerfreundlichkeit empfohlen, die Bekanntmachung der Haushaltssatzung in der durch den Beitrittsbeschluss modifizierten Fassung vorzunehmen und hierbei folgende Formulierung zu verwenden: Aufgrund 00 Kommunalverfassungsgesetzes hat die [Kommune] die folgende, vom [Vertretung] in der Sitzung vom in Verbindung mit dem Beitrittsbeschluss in der Sitzung vom beschlossene Haushaltssatzung erlassen: Bei den Landkreisen erfolgt hier die Festsetzung der Kreisumlage. Gemäß 00 Abs. Satz KVG LSA können in die Haushaltssatzung weitere Regelungen aufgenommen werden, die sich auf Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen, den Stellenplan und das Haushaltskonsolidierungskonzept beziehen. Damit wird ermöglicht, im Rahmen der Haushaltssatzung rechtlich verbindlich die Haushaltswirtschaft weitergehend zu steuern. Bei Mitgliedsgemeinden unterzeichnet der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin der Mitgliedsgemeinde. 5 Es empfiehlt sich, die Uhrzeit der täglichen Auslegung anzugeben oder auf die üblichen Sprech- und Öffnungszeiten zu verweisen. Ergänzend kann auch auf eine Verfügbarkeit im Internet hingewiesen werden. 6 Im Falle der Nichtbeanstandung darf die Haushaltssatzung erst nach Ablauf der Monatsfrist oder Tages, an dem die Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsichtsbehörde schriftlich erklärt wurde, ausgefertigt (unterzeichnet) werden. 66

5 Muster (zu 0 i. V. m. den 00 bis 0 KVG LSA) Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung,. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung /der [Kommune] für das Haushaltsjahr 0.. Aufgrund 0 Kommunalverfassungsgesetzes vom 7. Juni 0 (GVBl. LSA S. 88) [, zuletzt geändert durch...,] hat der/die die folgende, vom [Vertretung] in der Sitzung am... beschlossene Nachtragshaushaltssatzung erlassen: Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die bisher festgesetzten Gesamtbeträge erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag Haushaltsplans einschließlich Nachträge festgesetzt auf. plan Erträge Aufwendungen. Finanzplan aus laufender Verwaltungstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kredit - ermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von um vermindert/erhöht und damit auf festgesetzt. (Alternativ: Paragraph entfällt oder deklaratorischer Hinweis Die bisher festgesetzte Kreditermächtigung wird nicht ge - ändert. ) Durch die Nachtragshaushaltssatzung wird die Haushaltssatzung geändert. Die von der Haushaltssatzung abweichenden Festsetzungen der Nachtragshaushaltssatzung treten an die Stelle der Festlegungen in der ursprünglichen Haushaltssatzung (einschließlich Haushaltsplans) und wirken bis zum. Januar zurück. Die Muster zum Haushaltsplan sind entsprechend anzuwenden. Bei der Festsetzung für zwei Haushaltsjahre ( Abs. KomHVO) sind die einzelnen Jahresbeträge nebeneinander oder untereinander anzugeben. Soweit durch die Änderung im Nachtragshaushaltsplan eine Änderung der Endsumme nicht eintritt (es steht z. B. den Mehrauszahlungen ein Verzicht auf geplante Auszahlungen in gleicher Höhe gegenüber), kann an Stelle folgender Wortlaut gewählt werden: Durch den Nachtragshaushaltsplan werden Erträge und Aufwendungen plans/einzahlungen und Auszahlungen Finanzplans geändert. In den Endsummen bleiben die Erträge und Aufwendungen/Einzahlungen und Auszahlungen gegenüber der bisherigen Festsetzung im plan/finanzplan unverändert. 66

6 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten, (Verpflichtungsermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von um vermindert/erhöht und damit auf festgesetzt. (Alternativ: Paragraph entfällt oder deklaratorischer Hinweis Die bisher festgesetzte Verpflichtungsermächtigung wird nicht geändert. ) Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird gegenüber dem bisherigen Betrag in Höhe von... um... vermindert/erhöht und damit auf... festgesetzt. (Alternativ: Paragraph entfällt oder deklaratorischer Hinweis Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert. ) Die Steuersätze (Hebesätze) werden wie folgt geändert: 5 Steuerart bisher erhöht um vermindert um nunmehr v. H.. Grundsteuer. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A). für die Grundstücke (Grundsteuer B). Gewerbesteuer (Alternativ: Paragraph entfällt oder deklaratorischer Hinweis Die Steuersätze werden nicht geändert. ) 6 weitere Festsetzungen 5..., den (Unterschrift Hauptverwaltungsbeamter/Hauptverwaltungsbeamtin 6 ) (Siegel). Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Nachtragshaushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach 0 Abs. Satz Kommunalverfassungsgesetzes zur Einsichtnahme vom bis im [Gebäudebezeichnung], Zimmer... öffentlich aus. 7 Die nach 07 Abs. und 08 Abs. Kommunalverfassungsgesetzes erforderlichen Genehmigungen sind durch am unter dem Aktenzeichen erteilt worden. Bei den Landkreisen erfolgt hier die Festsetzung der Kreisumlage. 5 Gemäß 00 Abs. Satz KVG LSA können in die Haushaltssatzung weitere Regelungen aufgenommen werden, die sich auf Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen, den Stellenplan und das Haushaltskonsolidierungskonzept beziehen. Damit wird ermöglicht, im Rahmen der Haushaltssatzung rechtlich verbindlich die Haushaltswirtschaft weitergehend zu steuern. Dies gilt auch für die Nachtragshaushaltssatzung. 6 Bei Mitgliedsgemeinden unterzeichnet der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin der Mitgliedsgemeinde. 7 Es empfiehlt sich, die Uhrzeit der täglichen Auslegung anzugeben oder auf die üblichen Sprech- und Öffnungszeiten zu verweisen. Ergänzend kann auch auf eine Verfügbarkeit im Internet hingewiesen werden. 66

7 (Alternativ: Eine Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Nach 6 Abs. Kommunalverfassungsgesetzes hat die Kommunalaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit Beschlusses über die Nachtragshaushaltssatzung bestätigt/den Beschluss nicht innerhalb eines Monats beanstandet 8.)..., den (Unterschrift Hauptverwaltungsbeamter/Hauptverwaltungsbeamtin 9 ) (Siegel) Hinweis: Im Falle von Beitrittsbeschlüssen zu ergangenen Verfügungen der Kommunalaufsicht wird aus Gründen der Rechtssicherheit, der Transparenz und der Bürgerfreundlichkeit empfohlen, die Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung in der durch den Beitrittsbeschluss modifizierten Fassung vorzunehmen und hierbei folgende Formulierung zu verwenden: Aufgrund 00 Kommunalverfassungsgesetzes hat die [Kommune] die folgende, vom [Vertretung] in der Sitzung vom in Verbindung mit dem Beitrittsbeschluss in der Sitzung vom beschlossene Nachtragshaushaltssatzung erlassen: 8 Im Falle der Nichtbeanstandung darf die Nachtragshaushaltssatzung erst nach Ablauf der Monatsfrist oder Tages, an dem die Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsichtsbehörde schriftlich erklärt wurde, ausgefertigt (unterzeichnet) werden. 9 Bei Mitgliedsgemeinden unterzeichnet der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin der Mitgliedsgemeinde. 66

8 Muster (zu Abs., i. V. m. 8 Abs. KomHVO) plan Ertrags- und Aufwandsarten Steuern und ähnliche Abgaben + Zuwendungen und allgemeine Umlagen + sonstige Transfererträge + öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 5 + privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 6 + sonstige ordentliche Erträge 7 + Finanzerträge 8 + aktivierte Eigenleistungen, Bestandsveränderungen 9 = Ordentliche Erträge 0 Personalaufwendungen + Versorgungsaufwendungen + Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen + Transferaufwendungen + sonstige ordentliche Aufwendungen 5 + Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 6 + bilanzielle Abschreibungen 7 = Ordentliche Aufwendungen 8 = Ordentliches (Saldo Zeilen 9 und 7) 9 außerordentliche Erträge 0 außerordentliche Aufwendungen = Außerordentliches = Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) (Summe Zeilen 8 und ) Vorvorjahres Ansatz laufenden Ansatz ersten Ansatz zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahres dritten 5 6 Nachrichtlich:. Jahresergebnis +/- Entnahme aus/zuführung zu Rücklagen aus Überschüssen ordentlichen ses +/- Entnahme aus/zuführung zu Rücklagen aus Überschüssen außerordentlichen ses = Jahresergebnis nach Verrechnung mit Rücklagen. Jahresergebnis Jahresfehlbeträge aus Vorjahren (Fehlbetragsvortrag nach 6 Abs. Nr. Buchst. c KomHVO) = bereinigtes Jahresergebnis Soweit noch keine Ist-Zahlen vorliegen, können auch Plan- oder vorläufige Zahlen verwendet werden. 665

9 Muster (zu Abs., i. V. m. 8 Abs. KomHVO) Finanzplan Einzahlungs- und Auszahlungsarten Steuern und ähnliche Abgaben + Zuwendungen und allgemeine Umlagen + sonstige Transfereinzahlungen + öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 5 + privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 6 + sonstige Einzahlungen 7 + Zinsen und ähnliche Einzahlungen 8 = Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 9 Personalauszahlungen 0 + Versorgungsauszahlungen + Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen + Transferauszahlungen + sonstige Auszahlungen + Zinsen und ähnliche Auszahlungen 5 = Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 6 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo Zeilen 8 und 5) 7 Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionen und für zu bilanzierende Investitionsfördermaßnahmen und aus Investitionsbeiträgen 8 + Einzahlungen aus der Veränderung Anlagevermögens 9 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 Auszahlungen für eigene Investitionen + Auszahlungen von Zuwendungen für zu bilanzierende Investitionsfördermaßnahmen = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit = Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo Zeilen 9 und ) = Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag (Summe Zeilen 6 und ) Vorvorjahres Ansatz laufenden Ansatz ersten Ansatz zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahres dritten

10 Einzahlungs- und Auszahlungsarten 5 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen und für zu bilanzierende Investitionsfördermaßnahmen, sonstige Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 6 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen und für zu bilanzierende Investitionsfördermaßnahmen, sonstige Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 7 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 8 = Änderung Finanzmittelbestan im Haushaltsjahr (Summe Zeilen und 7) 9 + Voraussichtlicher Bestand an Finanzmitteln am Anfang 0 = Voraussichtlicher Bestand an Finanzmitteln am Ende Vorvorjahres Ansatz laufenden Ansatz ersten Ansatz zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahres dritten 5 6 Hinweis: Die im bisherigen Muster (Anlage RdErl. MI vom. 7. 0, MBl. LSA S. 75) enthaltenen Positionen zu den Liquiditätsreserven sind entsprechend dem Kontenrahmenplan dem Zahlungsfluss aus Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen. Eine Aussage zur Entwicklung der Liquiditätsreserven gemäß Abs. KomHVO (Mehrung oder Minderung der Vermögensgegenstände der Kontengruppe und Kontenbereichs 8) ist gemäß 6 Nr. KomHVO im Vorbericht zu treffen. Darüber hinaus kann zusätzlich eine nachrichtliche Darstellung in folgender Weise oder tiefer gegliedert vor genommen werden: Nachrichtlich: voraussichtlicher Bestand an Liquiditätsreserven am Anfang +/- Zuführung zu den Liquiditätsreserven +/- Entnahme aus den Liquiditätsreserven = voraussichtlicher Bestand an Liquiditätsreserven am Ende Hierzu zählen die Zahlungsvorgänge der Kontengruppen 69/79, 69/79 und 695/

11 Muster 5 (zu Abs. i. V. m. Abs. KomHVO) Teilergebnisplan Ertrags- und Aufwandsarten Ertragsarten wie 8 im plan 9 = Ordentliche Erträge 0 Aufwandsarten wie 6 im plan 7 = Ordentliche Aufwendungen 8 = Ordentliches (Saldo Zeilen 9 und 7) 9 Außerordentliche Erträge 0 Außerordentliche Aufwendungen = Außerordentliches = vor Berücksichtigung der internen Leistungsbeziehungen (Summe Zeilen 8 und ) + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5 = Vorvorjahres Ansatz laufenden Ansatz ersten Ansatz zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahres dritten 5 6 Hinweis: Den Teilplänen ist eine Übersicht über die Produkte oder Produktgruppen nach Maßgabe Abs. Satz und KomHVO voranzustellen. Zusätzlich können insbesondere folgende Ergänzungen vorgenommen werden:. spezielle Bewirtschaftungsregeln,. Erläuterungen zu den Haushaltspositionen,. quantitative und qualitative Leistungsmengen, soweit sie zielbezogen und steuerungsrelevant sind,. Daten über die örtlichen Verhältnisse, z. B. zu der Verwaltungsorganisation, den Verantwortlichkeiten, der Auftragsgrundlage, den Zielgruppen, der Wettbewerbssituation. Im Haushaltsplan sollten die Teilpläne gleichartig gestaltet sein. 668

12 Muster 6 (zu Abs. i. V. m. Abs. KomHVO) Teilfinanzplan A. Zahlungsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten. Laufende Verwaltungstätigkeit (Einzahlungen und Auszahlungen können wie im Finanzplan abgebildet werden.). Investitionstätigkeit Einzahlungen Zuwendungen für Investitionen und für zu bilanzierende Investitionsfördermaßnahmen + Veräußerung von Grundstücken, Gebäuden und Infrastrukturvermögen + Veräußerung von beweglichen oder immate riellen Vermögensgegenständen + Veräußerung von Finanzanlagen 5 + Baumaßnahmen 6 + Beiträge und ähnliche Entgelte 7 + sonstige Investitionseinzahlungen 8 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen 9 Zuwendungen für zu bilanzierende Investitionsfördermaßnahmen 0 + Erwerb von Grundstücken, Gebäuden und Infrastrukturvermögen + Erwerb von beweglichen oder immateriellen Vermögensgegenständen + Erwerb von Finanzanlagen + Baumaßnahmen + sonstige Investitionsauszahlungen 5 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 6 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo Zeilen 8 und 5) Vorvorjahres Ansatz laufenden Ansatz ersten Ansatz zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahres dritten Verpflichtungsermächtigungen

13 B. Planung einzelner Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen Investitionen und zu bilanzierende Investitionsfördermaßnahmen. Oberhalb der festgesetzten Wertgrenze Maßnahme:... Einzahlungen aus Investitionszuwendungen Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen = Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen Weitere Maßnahmen: (entsprechende Gliederung). Unterhalb der festgesetzten Wertgrenze Summe der investiven Einzahlungen Summe der investiven Auszahlungen = Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen Vorvorjahres Ansatz laufenden Ansatz ersten Ansatz zweiten dritten dem Haushaltsjahr folgenden Jahres Gesamteinzahlungen/ -auszahlungen Verpflichtungs - ermäch - tigungen bisher bereitgestellt (einschl. Sp. ) Hinweis: Die Aufzählung der Zahlungspositionen unter Nummer ist nur beispielhaft. Es sind sämtliche Zahlungen, die mit der Maßnahme verbundenen sind, entsprechend Teil A anzugeben. Zu den Verpflichtungsermächtigungen in Spalte 7 ist gemäß Abs. Satz KomHVO anzugeben, wie sich die Belastung auf die folgenden Jahre verteilt. Zu diesem Zweck können weitere Spalten eingefügt oder auf die Anlage Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden Auszahlungen (Muster 9) verwiesen werden. Soweit sich die Verpflichtungsermächtigungen mit der Planung aus den Spalten bis 6 decken, kann auch hierauf Bezug genommen werden. 670

14 Muster 7 (zu 5 KomHVO) Stellenplan,,, A. Beamte Wahlbeamte/ Laufbahngruppe/ Amtsbezeichnung Besoldungsgruppe Anzahl der Stellen Anzahl der Stellen laufenden Anzahl der tatsächlich besetzten Stellen am laufenden Erläuterungen 5 6 Summe B. Arbeitnehmer Funktionsbezeichnung Entgeltgruppe Anzahl der Stellen Anzahl der Stellen laufenden Anzahl der tatsächlich besetzten Stellen am laufenden Erläuterungen 5 6 Summe Anlage zum Stellenplan: Nachwuchskräfte und informatorisch beschäftigte Dienstkräfte Bezeichnung Art Entgeltes 5 vorgesehen im Haushaltsjahr beschäftigt am. 0. laufenden Erläuterungen 5 Summe Wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Gesamtstellenplan budget- und produktorientiert aufzustellen ( Abs. Satz 5 KomHVO), ist dieses Muster analog anzuwenden und nach den örtlichen Gegebenheiten zu untergliedern. Auf die zusätzliche Erstellung einer Stellenübersicht je Teilplan gemäß Muster 8 kann dann verzichtet werden. Es sind jeweils gesonderte Stellenpläne für die Kommunalverwaltung und die einzelnen Sondervermögen mit Sonderrechnung aufzustellen. Stellen von Beamten und Arbeitnehmern in einem Altersteilzeitverhältnis sind gesondert aufzuführen; dies kann in den Erläuterungen (z. B. durch Angabe ATZ mit Daten zum Eintritt in die ATZ, Beginn der Freistellungsphase, Ende der ATZ) oder durch einen weiteren gesonderten Stellenplan erfolgen. Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. 5 Der Begriff Entgelt ist hier im weiteren Sinne als jedwede Bezahlung zu verstehen. 67

15 Muster 8 (zu Abs. Satz 5 KomHVO) Stellenübersicht, Anlage zum Teilplan... A. Beamte Wahlbeamte/ Laufbahngruppe/ Amtsbezeichnung Besoldungsgruppe Anzahl der Stellen Anzahl der Stellen laufenden Anzahl der tatsächlich besetzten Stellen am laufenden Erläuterungen 5 6 Summe B. Arbeitnehmer Funktionsbezeichnung Entgeltgruppe Anzahl der Stellen Anzahl der Stellen laufenden Anzahl der tatsächlich besetzten Stellen am laufenden Erläuterungen 5 6 Summe Auf die Erstellung einer Stellenübersicht je Teilplan kann verzichtet werden, soweit ein budget- und produktorientierter Gesamtstellenplan ( 5 i. V. m. Abs. Satz 5 KomHVO) diese Übersicht bereits ermöglicht. Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. Angabe jeweiligen Produktbereichs oder Ähnliches oder der örtlichen Organisation. Hier sind alle zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Stellen (einschließlich der Stellen von Beamten und Arbeitnehmern in einem Altersteilzeitverhältnis) aufzuführen. Bei Stellen von Beamten und Arbeitnehmern in einem Altersteilzeitverhältnis sind nähere Erläuterungen (z. B. Angabe ATZ mit Daten zum Eintritt in die ATZ, Beginn der Freistellungsphase, Ende der ATZ) vorzunehmen. 67

16 Muster 9 (zu Abs. Nr., 0 i. V. m. Abs. KomHVO) Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen voraussichtlich fällige Auszahlungen im Verpflichtungsermächtigungen Haushaltsjahr ersten zweiten dritten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr Teilhaushalt : Maßnahme a Maßnahme b Zwischensumme Teilhaushalt...: Maßnahme... Summe Maßnahme... Zwischensumme Nachrichtlich: In künftigen Haushaltsjahren vorgesehene Kreditaufnahmen Hinweise:. Es sind die Verpflichtungsermächtigungen entsprechend dem Teilfinanzplan sowie aller früheren Jahre aufzuführen, in denen Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt waren und aus deren Inanspruchnahme noch Auszahlungen fällig werden.. Die Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen darf grundsätzlich zu Lasten der dem Haushaltsjahr folgenden drei Jahre, erforderlichenfalls jedoch bis zum Abschluss einer Maßnahme erfolgen. Für die Auszahlungen aufgrund von Verpflichtungsermächtigungen ab dem vierten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr ist die Tabelle um weitere Spalten zu ergänzen. Die voraussichtliche Deckung ist besonders darzustellen ( Abs. Nr. Halbsatz KomHVO). 67

17 Muster 0 (zu Abs. Nr. i. V. m. den und 5 Abs. KomHVO) Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen. Rücklagen Art der Rücklagen Stand zu Beginn laufenden voraussichtlicher Stand zu Beginn. Rücklage aus der Eröffnungsbilanz. Rücklage aus Überschüssen ordentlichen ses (nach Haushaltsausgleich). Rücklage aus Überschüssen außerordentlichen ses (nach Haushaltsausgleich). Sonderrücklagen. Kapitalzuschüsse nach Abs. 5 KomHVO. für andere Zwecke Muster (zu Abs. Nr. KomHVO) Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten Art der Verbindlichkeiten (Untergliederung wie in der Verbindlichkeitenübersicht nach 9 Abs. KomHVO) Stand zu Beginn laufenden voraussichtlicher Stand zu Beginn 67

18 Muster (zu Abs. Nr. KomHVO) Zuwendungen an Fraktionen Teil A: Geldleistungen Nr. Fraktion Vorvorjahres Ansatz laufenden Ansatz Erläuterungen 5 6 Summe Teil B: Geldwerte Leistungen Fraktion : Geldwert Zweckbestimmung Vorvorjahres Ansatz laufenden Ansatz Erläuterungen. Personelle Ausstattung. Anmietung von Räumen (einschließlich Nebenkosten). Übernahme laufender oder einma - liger Kosten für die laufende Frak - tionsgeschäftsführung (z. B. Büromöbel, Maschinen und deren Wartung, Fachliteratur, Büromaterial, Porto, Telefon, Kopien). Fraktionssitzungen, Informationsreisen 5. Aufgabenorientierte Fortbildungen 6. Sonstiges In den Spalten, und 5 (Teil A) sowie, und (Teil B) sind jeweils die Fraktionen aufzunehmen, die auch im Falle einer allgemeinen Kommunalwahl und der Neubildung von Fraktionen im jeweiligen Jahr der Vertretung angehörten oder angehören. Ein getrennter Nachweis namensgleicher Fraktionen vor und nach der Kommunalwahl ist nicht erforderlich. Erhebliche Abweichungen in den Ansätzen (z. B. weil sich Fraktionen gleichen Namens nach einer Kommunalwahl zahlenmäßig größer oder kleiner darstellen) sind in den Spalten 6 (Teil A) und (Teil B) zu erläutern. Spalte kann entfallen, wenn die Erläuterungen an anderer Stelle stehen. 675

19 Muster (zu i. V. m. KomHVO) rechnung Ertrags- und Aufwandsarten Vorjahres fortgeschriebener Planansatz Plan/Ist- Vergleich (Saldo Spalten und ) Steuern und ähnliche Abgaben + Zuwendungen und allgemeine Umlagen + sonstige Transfererträge + öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 5 + privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 6 + sonstige ordentliche Erträge 7 + Finanzerträge 8 + aktivierte Eigenleistungen, Bestandsveränderungen 9 = Ordentliche Erträge 0 Personalaufwendungen + Versorgungsaufwendungen + Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen + Transferaufwendungen + sonstige ordentliche Aufwendungen 5 + Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 6 + bilanzielle Abschreibungen 7 = Ordentliche Aufwendungen 8 = Ordentliches (Saldo Zeilen 9 und 7) 9 außerordentliche Erträge 0 außerordentliche Aufwendungen = Außerordentliches = Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) (Summe Zeilen 8 und ) Nachrichtlich:. Jahresergebnis +/- Entnahme aus/zuführung zu Rücklagen aus Überschüssen ordentlichen ses +/- Entnahme aus/zuführung zu Rücklagen aus Überschüssen außerordentlichen ses = Jahresergebnis nach Verrechnung mit Rücklagen. Jahresergebnis Jahresfehlbeträge aus Vorjahren (Fehlbetragsvortrag nach 6 Abs. Nr. Buchst. c KomHVO) = bereinigtes Jahresergebnis Der fortgeschriebene Planansatz umfasst den Ansatz im Haushaltsplan, bei Erlass eines Nachtragshaushaltsplanes sen Ansätze, die übertragenen Ermächtigungen sowie die Ansätze für über- und außerplanmäßige Erträge und bewilligte über- und außerplanmäßige Aufwendungen. 676

20 Muster (zu KomHVO) Finanzrechnung Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahres fortgeschriebener Planansatz Plan/Ist- Vergleich (Saldo Spalten und ) Steuern und ähnliche Abgaben + Zuwendungen und allgemeine Umlagen + sonstige Transfereinzahlungen + öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 5 + privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 6 + sonstige Einzahlungen 7 + Zinsen und ähnliche Einzahlungen 8 = Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 9 Personalauszahlungen 0 + Versorgungsauszahlungen + Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen + Transferauszahlungen + sonstige Auszahlungen + Zinsen und ähnliche Auszahlungen 5 = Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 6 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo Zeilen 8 und 5) 7 Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionen und für zu bilanzierende Investitionsfördermaßnahmen und aus Investitionsbeiträgen 8 + Einzahlungen aus der Veränderung Anlagevermögens 9 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 Auszahlungen für eigene Investitionen + Auszahlungen von Zuwendungen für zu bilanzierende Investitionsfördermaßnahmen = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit = Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo Zeilen 9 und ) = Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag (Summe Zeilen 6 und ) Der fortgeschriebene Planansatz umfasst den Ansatz im Haushaltsplan, bei Erlass eines Nachtragshaushaltsplanes sen Ansätze, die übertragenen Ermächtigungen sowie die Ansätze für über- und außerplanmäßige Einzahlungen und bewilligte über- und außerplanmäßige Auszahlungen. 677

21 Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahres fortgeschriebener Planansatz Plan/Ist- Vergleich (Saldo Spalten und ) 5 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen und für zu bilanzierende Investitionsfördermaßnahmen, sonstige Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 6 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen und für zu bilanzierende Investitionsfördermaßnahmen, sonstige Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 7 + Einzahlungen aus der Aufnahme von Liquiditätskrediten 8 Auszahlungen für die Tilgung von Liquiditätskrediten 9 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 0 = Änderung Finanzmittelbestan im Haushaltsjahr (Summe Zeilen und 9) + Einzahlungen fremder Finanzmittel Auszahlungen fremder Finanzmittel + Bestand an Finanzmitteln am Anfang = Bestand an Finanzmitteln am Ende Hinweis: Die im bisherigen Muster (Anlage RdErl. MI vom. 7. 0, MBl. LSA S. 75) enthaltenen Positionen zu den Liquiditätsreserven sind entsprechend dem Kontenrahmenplan dem Zahlungsfluss aus Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen. Eine Erläuterung der Liquiditätsreserven gemäß Abs. KomHVO (Mehrung oder Minderung der Vermögensgegenstände der Kontengruppe und Kontenbereichs 8) und deren Gegenüberstellung zu den Liquiditätskrediten ist gemäß 7 Nr. 9 KomHVO im Anhang zu vorzunehmen. Darüber hinaus kann zusätzlich eine nachrichtliche Darstellung in folgender Weise oder tiefer gegliedert vorgenommen werden: Nachrichtlich: Bestand an Liquiditätsreserven am Anfang +/- Zuführung zu den Liquiditätsreserven +/- Entnahme aus den Liquiditätsreserven = Bestand an Liquiditätsreserven am Ende Der fortgeschriebene Planansatz umfasst den Ansatz im Haushaltsplan, bei Erlass eines Nachtragshaushaltsplanes sen Ansätze, die übertragenen Ermächtigungen sowie die Ansätze für über- und außerplanmäßige Einzahlungen und bewilligte über- und außerplanmäßige Auszahlungen. Hierzu zählen die Zahlungsvorgänge der Kontengruppen 69/79, 69/79 und 695/

22 Muster 5 (zu 5 KomHVO) Teilergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Vorjahres fortgeschriebener Planansatz Plan/Ist- Vergleich (Saldo Spalten und ) Ertragsarten wie 8 in der rechnung 9 = Ordentliche Erträge 0 Aufwandsarten wie 6 in der rechnung 7 = Ordentliche Aufwendungen 8 = Ordentliches (Saldo Zeilen 9 und 7) 9 Außerordentliche Erträge 0 Außerordentliche Aufwendungen = Außerordentliches = vor Berücksichtigung der internen Leistungsbeziehungen (Summe Zeilen 8 und ) + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5 = Der fortgeschriebene Planansatz umfasst den Ansatz im Haushaltsplan, bei Erlass eines Nachtragshaushaltsplanes sen Ansätze, die übertragenen Ermächtigungen sowie die Ansätze für über- und außerplanmäßige Erträge und bewilligte über- und außerplanmäßige Aufwendungen. 679

23 Muster 6 (zu 5 KomHVO) Teilfinanzrechnung A. Zahlungsnachweis Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahres fortgeschriebener Planansatz Plan/Ist- Vergleich (Saldo Spalten und ). Laufende Verwaltungstätigkeit (Einzahlungen und Auszahlungen können wie in der Finanzrechnung abgebildet werden.). Investitionstätigkeit Einzahlungen Zuwendungen für Investitionen und für zu bilanzierende Investitionsfördermaßnahmen + Veräußerung von Grundstücken, Gebäuden, Infrastrukturvermögen + Veräußerung von beweglichen oder immate riellen Vermögensgegenständen + Veräußerung von Finanzanlagen 5 + Baumaßnahmen 6 + Beiträge und ähnliche Entgelte 7 + Sonstige Investitionseinzahlungen 8 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen 9 Zuwendungen für zu bilanzierende Investitionsfördermaßnahmen 0 + Erwerb von Grundstücken, Gebäuden und Infrastrukturvermögen + Erwerb von beweglichen oder immateriellen Vermögensgegenständen + Erwerb von Finanzanlagen + Baumaßnahmen + Sonstige Investitionsauszahlungen 5 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 6 = Saldo der Investitionstätigkeit (Saldo Zeilen 8 und 5) Der fortgeschriebene Planansatz umfasst den Ansatz im Haushaltsplan, bei Erlass eines Nachtragshaushaltsplanes sen Ansätze, die übertragenen Ermächtigungen sowie die Ansätze für über- und außerplanmäßige Einzahlungen und bewilligte über- und außerplanmäßige Auszahlungen. 680

24 B. Nachweis einzelner Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen Investitionen und zu bilanzierende Investitionsfördermaßnahmen Vorjahres fortgeschriebener Planansatz Plan/Ist- Vergleich (Saldo Spalten und ). Oberhalb der festgesetzten Wertgrenze Maßnahme:... Einzahlungen aus Investitionszuwendungen Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen = Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen Weitere Maßnahmen: (entsprechende Gliederung). Unterhalb der festgesetzten Wertgrenze Summe der investiven Einzahlungen Summe der investiven Auszahlungen = Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen Hinweis: Die Aufzählung der Zahlungspositionen unter Nummer ist nur beispielhaft. Es sind sämtliche Zahlungen, die mit der Maßnahme verbundenen sind, entsprechend Teil A anzugeben. Der fortgeschriebene Planansatz umfasst den Ansatz im Haushaltsplan, bei Erlass eines Nachtragshaushaltsplanes sen Ansätze, die übertragenen Ermächtigungen sowie die Ansätze für über- und außerplanmäßige Einzahlungen und bewilligte über- und außerplanmäßige Auszahlungen. 68

25 Muster 7 (zu 6 Abs. und KomHVO) Vermögensrechnung Bilanz /der... [Kommune]... zum Stichtag TT.MM.JJJJ Aktiva Stand zu Beginn Stand am Ende Passiva Stand zu Beginn Stand am Ende. Anlagevermögen. Immaterielles Vermögen. Sachanlagevermögen.. unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte.. bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte.. Infrastrukturvermögen.. Bauten auf fremdem Grund und Boden..5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler..6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge..7 Betriebsvorrichtungen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Nutzpflanzungen und Nutztiere..8 geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau. Finanzanlagevermögen.. Anteile an verbundenen Unternehmen.. Beteiligungen.. Sondervermögen.. Ausleihungen..5 Wertpapiere Summe Anlagevermögen. Umlaufvermögen. Vorräte. öffentlich-rechtliche Forderungen.. öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen.. sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen (insbesondere aus Steuern, Transferleistungen). privatrechtliche Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände.. privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.. sonstige privatrechtliche Forderungen.. sonstige Vermögensgegenstände. Eigenkapital. Rücklagen.. Rücklage aus der Eröffnungsbilanz.. Rücklagen aus Überschüssen ordentlichen ses.. Rücklagen aus Überschüssen außerordentlichen ses. Sonderrücklagen. Fehlbetragsvortrag. Jahresergebnis (Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag) Summe Eigenkapital. Sonderposten. Sonderposten aus Zuwendungen. Sonderposten aus Beiträgen. Sonderposten für den Gebührenausgleich. Sonderposten aus Anzahlungen.5 sonstige Sonderposten Summe Sonderposten. Rückstellungen. Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen. Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Abfalldeponien. Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen.5 sonstige Rückstellungen.5. Verdienstzahlungen in der Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit, abzugeltender Urlaubsanspruch aufgrund längerfristiger Erkrankung und ähnliche Maßnahmen.5. ungewisse Verbindlichkeiten im Rahmen Finanzausgleichs und aus Steuerund Sonderabgabeschuldverhältnissen 68

26 Aktiva Stand zu Beginn Stand am Ende Passiva Stand zu Beginn Stand am Ende. liquide Mittel.. Sichteinlagen bei Banken und Kreditinstituten.. sonstige Einlagen.. Bargeld Summe Umlaufvermögen. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag.5. drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren.5. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und laufenden Verfahren.5.5 sonstige Verpflichtungen gegenüber Dritten oder aufgrund von Rechtsvorschriften Summe Rückstellungen. Verbindlichkeiten. Anleihen. Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen und zu bilanzierende Investitionsfördermaßnahmen. Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen.7 sonstige Verbindlichkeiten Summe Verbindlichkeiten 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme Bilanzsumme 68

27 Muster 8 (zu 9 Abs. KomHVO) Anlagenübersicht Anlagevermögen Stand zu Beginn Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen, Wertveränderungen Buchwert Zugänge im Haushaltsjahr + Abgänge im Haushaltsjahr Umbuchungen im Haushaltsjahr +/ Stand am Ende 5 Stand zu Beginn 6 Zugänge im Haushaltsjahr + 7 Abgänge im Haushaltsjahr 8 Zuschreibungen im Haushaltsjahr 9 Stand am Ende 0 Stand zu Beginn Stand am Ende. Immaterielles Vermögen. Sachanlagevermögen. unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte. bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte. Infrastrukturvermögen. Bauten auf fremdem Grund und Boden.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge.7 Betriebsvorrichtungen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Nutzpflanzungen und Nutztiere.8 geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau. Finanzanlagevermögen. Anteile an verbundenen Unternehmen. Beteiligungen. Sondervermögen. Ausleihungen.5 Wertpapiere Summe Kumulierte Abschreibungen und Wertveränderungen der Vorjahre Abschreibungen und Wertminderungen Auflösungen der kumulierten Abschreibungen bei Anlagenabgängen 68

28 Muster 9 (zu 9 Abs. KomHVO) Forderungsübersicht Art der Forderungen Gesamtbetrag zu Beginn Gesamtbetrag am Ende bis zu Jahr davon mit einer Restlaufzeit mehr als bis zu fünf Jahre mehr als fünf Jahre 5. Öffentlich-rechtliche Forderungen. Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen. Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen (insbesondere aus Steuern, Transferleistungen). Privatrechtliche Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände. Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Sonstige privatrechtliche Forderungen. Sonstige Vermögensgegenstände Summe Die Restlaufzeit ist die Zeitspanne zwischen dem Bilanzstichtag und dem erwarteten Eingang der Forderung, der im Einzelfall vom letzten festgelegten Fälligkeitstag abweichen kann. Stundungen sind zu berücksichtigen. Gegebenenfalls sind vereinbarte Raten jeweils unterschiedlichen Laufzeiten zuzuordnen. 685

29 Muster 0 (zu 9 Abs. KomHVO) Verbindlichkeitenübersicht Art der Verbindlichkeiten Gesamtbetrag zu Beginn Gesamtbetrag am Ende bis zu Jahr davon mit einer Restlaufzeit mehr als bis zu fünf Jahre mehr als fünf Jahre 5. Anleihen. Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen und zu bilanzierende Investitionsfördermaßnahmen. Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 7. Sonstige Verbindlichkeiten Summe Nachrichtlich: Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre, sofern sie nicht auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen sind:. Haftungsverhältnisse. Bürgschaften. Gewährverträge. ähnliche Verträge. Sonstige Vorbelastungen Die Restlaufzeit ist die Zeitspanne zwischen dem Bilanzstichtag und dem Zeitpunkt voraussichtlichen Ausgleichs der Verbindlichkeit, der im Einzelfall vom letzten festgelegten Fälligkeitstag abweichen kann, insbesondere wenn von der vereinbarten Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung Gebrauch gemacht werden soll. Gegebenenfalls sind vereinbarte Raten jeweils unterschiedlichen Laufzeiten zuzuordnen. 686

30 Muster (zu 9 Abs. KomHVO) Übersicht über die zu übertragenden Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen Art der Aufwendungen und Auszahlungen Fortgeschriebener Platzansatz zu übertragende Ansätze. Aufwendungsermächtigungen Teilhaushalt Teilhaushalt.... Auszahlungsermächtigungen. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Teilhaushalt Teilhaushalt.... Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Teilhaushalt : Maßnahme a Maßnahme b Summe Teilhaushalt...: Maßnahme... Maßnahme... Summe. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Teilhaushalt Teilhaushalt... Der fortgeschriebene Planansatz umfasst den Ansatz im Haushaltsplan, bei Erlass eines Nachtragshaushaltsplanes sen Ansätze, die übertragenen Ermächtigungen sowie die Ansätze für bewilligte über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen. 687

31 Muster (zu 9 Abs. KomHVO) Übersicht über die zu übertragenden Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen Gesamtbetrag am Ende voraussichtlich fällige Auszahlungen im ersten zweiten dritten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr Teilhaushalt : Maßnahme a Maßnahme b Zwischensumme Teilhaushalt...: Maßnahme... Maßnahme... Zwischensumme Summe Nachrichtlich: In künftigen Haushaltsjahren vorgesehene Kreditaufnahmen Hinweise:. Es sind die Verpflichtungsermächtigungen entsprechend dem Teilfinanzplan sowie aller früheren Jahre aufzuführen, in denen Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt waren und aus deren Inanspruchnahme noch Auszahlungen fällig werden.. Die Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen darf grundsätzlich zu Lasten der dem Haushaltsjahr folgenden drei Jahre, erforderlichenfalls jedoch bis zum Abschluss einer Maßnahme erfolgen. Für die Auszahlungen aufgrund von Verpflichtungsermächtigungen ab dem vierten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr ist die Tabelle um weitere Spalten zu ergänzen. Die voraussichtliche Deckung ist besonders darzustellen ( Abs. Nr. Halbsatz KomHVO). 688

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