Gründung des Landschaftserhaltungsverbandes Landkreis Karlsruhe e.v.

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1 Amt für Umwelt und Arbeitsschutz Az.: Sitzungsvorlage 13/2013 Gründung des Landschaftserhaltungsverbandes Landkreis Karlsruhe e.v. TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 4 Kreistag öffentlich 1 Anlage Satzungsentwurf Beschlussvorschlag 1. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Kreiskommunen, dem Kreisbauernverband und den Naturschutzverbänden einen Landschaftserhaltungsverband (LEV) in der Form eines eingetragenen Vereins zu gründen. 2. Der LEV trägt den Namen Landschaftserhaltungsverband Landkreis Karlsruhe e. V. mit Sitz in Bruchsal. 3. Die laufenden Kosten des Vereins werden durch Zuschüsse des Landes, Beiträge der Mitglieder und aus sonstigen Einnahmen finanziert. Zur Deckung sonstiger Personal- (1/2 Geschäftsführerstelle) und Sachkosten werden vom Landkreis Karlsruhe jährlich bereitgestellt. I. Sachverhalt 1. Aufgaben eines Landschaftserhaltungsverbandes Die Landesregierung plant eine flächendeckende Einführung von Landschaftserhaltungsverbänden auf Kreisebene. Mit Schreiben vom hat das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz den Landkreisen und somit auch dem Landkreis Karlsruhe angeboten, bei Gründung eines LEV auf Landkreisebene, finanzielle Mittel für insgesamt 1,5 Stellenanteile zur Verfügung zu stellen, wenn von einem LEV- Trägerverein 0,5 Stellenäquivalente (Geschäftsführer/-in) erbracht werden. Im Falle einer Vereinsgründung auf Landkreisebene sei das Ministerium außerdem bereit, dem Landkreis die finanziellen Mittel für die Stelle eines Natura-2000-Beauftragten bei der Naturschutzbehörde dauerhaft bereitzustellen. Bei der Planung zur möglichen Gründung eines Landschaftserhaltungsverbandes hat die Verwaltung mit verschiedenen, bereits gegründeten Verbänden Kontakt aufgenommen. In den meisten Fällen wurde als organisatorische Einheit die Vereinsform gewählt, wobei die Mitarbeiter des Vereins eng mit den Fachämtern der Landkreise zusammen-

2 arbeiten und meistens auch räumlich bei der Kreisverwaltung angesiedelt sind. Unsererseits war zunächst gewünscht, eine Verwaltungsorganisation zu schaffen, die unmittelbar an ein Fachamt im Dezernat V angegliedert wird. Dies ist jedoch, wie uns das Ministerium für Ländlichen Raum mitteilte, nicht möglich, u. a. weil die Zuwendungen vom Land an die Verbände durch die EU kofinanziert werden. Eine Kofinanzierung von Mitteln an eine staatliche Behörde ist aber nicht möglich. Die Gründung eines Landschaftserhaltungsverbandes wurde auch mit den Naturschutzverbänden und dem Kreisbauernverband u. a. im Rahmen des Kreisumweltforums besprochen. Beide Seiten stehen einer Gründung positiv gegenüber. Als Gründe hierfür wurden neben einer effektiveren Umsetzung der Vorgaben der Landschaftspflege u. a. genannt: - Förderung eines besseren Verständnisses und der Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Akteuren (Landwirtschaft, Naturschutz, Verwaltung), - verbesserte Kommunikation auch gegenüber der Öffentlichkeit, - frühzeitige Konfliktlösung durch eine paritätische Besetzung im Verband mit Vertretern des Naturschutzes, der Land- und Forstwirtschaft und den Kommunen. Nach der Kreisversammlung der Oberbürgermeister und Bürgermeister im September 2012, bei der Vertreter des Main-Tauber-Kreises über den dortigen LEV berichteten, hat die Verwaltung die Kommunen um eine Einschätzung zur Gründung eines LEV gebeten. Von den 32 Städten und Gemeinden des Kreises stehen alle einer Gründung eines LEV positiv gegenüber. 18 Kommunen haben bisher ein Interesse an einer Vereinsmitgliedschaft bekundet. Die Städte und Gemeinden waren überwiegend mit dem Thema noch nicht im Gemeinderat. Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat in seiner Sitzung am das Thema vorberaten und dem Kreistag, bei einer Stimmenthaltung, empfohlen, die Gründung eines Landschaftserhaltungsverbandes zu beschließen. In der Vorberatung wurde die Anregung eingebracht den juristischen Sitz des Verbandes in den Landkreis, namentlich nach Bruchsal, zu legen. Dies ist im Satzungsentwurf (Anlage) berücksichtigt. Im Satzungsentwurf wurden zwischenzeitlich noch Anregungen des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden Württemberg teilweise übernommen und eingearbeitet. Diese entsprechen den aktuellen Verfahren bei der Gründung von LEV s in anderen Landkreisen und betreffen insbesondere die Regelungen in 7 (Vorstand). Neben sprachlichen Änderungen ist auch die Vertretungsregelung des Vorsitzenden für den Fall seiner Vertretung bei der Sitzungsleitung detaillierter geregelt worden ( 7 Ziff. 9). Schutzgebiete im Landkreis Karlsruhe: Im Landkreis Karlsruhe bestehen bei einer Gesamtfläche von ha folgende Schutzgebiete: 40 Naturschutzgebiete 3205 ha 29 Landschaftsschutzgebiete ha 2 Naturparke ha 21 Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH) ha 6 Vogelschutzgebiete 9637 ha 152 Flächenhafte Naturdenkmale 275 ha 193 Naturdenkmale (Einzelgebilde) Seite 2

3 Die Flächen überlappen sich teilweise und können daher nicht einfach addiert werden. Nach einer Abschätzung der Verwaltung stehen ca ha Kreisfläche unter den verschiedenen o. g. Schutzkategorien, was einen Anteil von ca. 49 % der Kreisfläche ausmacht. Die Umsetzung der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für die Natura-2000-Gebiete, die derzeit durch die Regierungspräsidien in Form von Managementplänen erarbeitet werden, wird in den nächsten Jahren eine der zentralen Aufgaben der Naturschutzverwaltungen der Landkreise sein. In Zusammenarbeit mit dem Natura Beauftragten kann hier der LEV einen wichtigen Beitrag leisten. Zusätzlich soll die Übernahme von Aufgaben bei der Vorbereitung und beim Abschluss von bestehenden Verträgen im Bereich der Landschaftspflege zu einer Entlastung bei den unteren Landwirtschaftsund Naturschutzbehörden führen. Vertragsabschlüsse und Kontrollen werden weiterhin durch die staatliche Verwaltung als hoheitliche Aufgabe durchgeführt. Aufgabe des LEV ist die Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft in ihrer standorttypischen Ausprägung, die Erhaltung der landschaftlichen Vielfalt, die Offenhaltung der Kulturlandschaft, die Erhaltung und Pflege besonderer Biotope und ökologisch wertvoller Flächen. Dazu soll unter anderem das bisherige Pflegeprogramm im Landkreis fortgeführt und ergänzt werden. Der LEV soll dabei für alle Beteiligten Ansprechpartner und Unterstützer sein. Zusammen mit den Akteuren vor Ort sollen pflegebedürftige Grundstücke, Naturdenkmale und Biotope im Landkreis Karlsruhe ermittelt, Kontakte zu Landwirten, Verbänden und Vereinen, die in der Landschaftspflege aktiv sind, hergestellt und Pflegeverträge abgeschlossen werden, die durch finanzielle Förderung des Landes flankiert werden. Zur Veranschaulichung seien zwei konkrete Beispiele genannt, die für dieses Jahr beantragt wurden: - Der Verein für Vogel- und Naturschutz e. V. beantragt einen Zuschuss für Pflegemaßnahmen auf einer Feuchtwiese mit Vorkommen der seltenen Sibirischen Schwertlilie (Iris sibirica) in Dettenheim, Gemarkung Liedolsheim, innerhalb eines Natura Gebietes. Durch Mahd und Zurückdrängen der Grauweiden soll der Standort gesichert werden, um dadurch dem Vorkommen eine Entwicklungsmöglichkeit zu schaffen. Der Verein führt die Pflegemaßnahmen in Eigenleistung durch und erhält für die Maschinenarbeiten (z. B. Einachsmäher, Motorsäge) einen Zuschuss von 70% (Eigenbeteiligung 30%) und für die ehrenamtlichen Arbeitsstunden 2,50 /h. - Im flächenhaften Naturdenkmal Spott in Kraichtal, Oberöwisheim, soll die entstandene Verbuschung zurückgedrängt und die Hecken auf den Stufenrainen abschnittsweise auf den Stock gesetzt werden. Ziel dieser Maßnahme ist der Erhalt und die Wiederherstellung von Magerrasenflächen. Der Zuschuss für die Pflegemaßnahmen wird von der Stadt Kraichtal beantragt. Für die Durchführung der Pflegearbeiten beauftragt die Stadt einen Landwirt. Dieser rechnet seine durchgeführten Leistungen mit der Stadt ab. Die Abrechnung muss auf Grundlage der Verrechnungsätze des Maschinenrings Baden-Württemberg bzw. nach der Landschaftspflegerichtlinie erfolgen. Der Stadt werden 50% der Kosten nach der Landschaftspflegerichtlinie erstattet. Seite 3

4 Der LEV wird zukünftig für die Kommunen ein Angebot zur Planung und Organisation von Pflegemaßnahmen geben und dadurch auch zu einer Unterstützung vor Ort beitragen. Weitere Aufgabenfelder sind vor allem: Öffentlichkeitsarbeit, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Fortbildungsmaßnahmen und Aktionstage sowie die Förderung der regionalen Vermarktung von land- und forstwirtschaftlich gewonnenen Produkten. Die Aufgabenwahrnehmung des LEV erfolgt durch die Geschäftsführung (Geschäftsführer und Vertreter) des Vereins. Ihre Hauptaufgabe wird sein, zusammen mit den Akteuren der Landschaftspflege im Landkreis ein Arbeitsprogramm aufzustellen und dieses umzusetzen. Durch die Einbindung aller Gruppen wird eine breite Akzeptanz erzeugt und eine Multiplikationswirkung gewährleistet. Bisher sind einige der zuvor genannten Aufgabenbereiche -schon aus personellen Gründen- durch die Verwaltung kaum durchführbar. Wie gut dies durch Vereine möglich ist, zeigt beispielsweise die Streuobstinitiative im Stadt- und Landkreis Karlsruhe, die viele Veranstaltungen und gute Öffentlichkeitsarbeit macht. Ein Teil der Städte und Gemeinden im Landkreis ist bereits heute aktiv im Bereich des Naturschutzes und bei Pflegemaßnahmen tätig. Der LEV wird die Aktivitäten der Kommunen ergänzen und insbesondere den Kommunen die bisher im Antragsverfahren nicht aktiv sind, die Möglichkeiten der Förderung von Pflegemaßnahmen durch das Landschaftspflegeprogramm des Landes aufzeigen. Vielfach können Kommunen diese Aufgaben - aus ganz unterschiedlichen Gründen - nur eingeschränkt wahrnehmen bzw. umsetzen. Des Weiteren wird angestrebt, eine Vernetzung zwischen Vorhaben der Städte und Gemeinden und angrenzenden Gebieten im Landkreis herzustellen. Beispielsweise können hier die Schlagworte Biotopvernetzung, Streuobstwiesen oder Weiterbildung zu Pflegemaßnahmen genannt werden. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die Gemeinden - sofern sie es möchten - in eigener Verantwortung auch weiterhin eigene Pflegearbeiten durchführen können. 2. Organisation eines Landschaftserhaltungsverbandes Der LEV Landkreis Karlsruhe wird in Form eines eingetragenen Vereins geführt, der organisatorisch an das Amt für Umwelt und Arbeitsschutz im Dezernat V angebunden wird. Die Geschäftsräume sollen dem LEV im Landratsamt mietfrei zur Verfügung gestellt werden. Die Aufgabenerledigung soll über eine Geschäftsführung erfolgen. Hierzu sind zwei Stellen im gehobenen Dienst notwendig. Das Land hat zugesagt für 1,5 Stellen die finanziellen Mittel bereit zu stellen, wenn 0,5 Stellenanteile durch den Verein finanziert werden. Es ist geplant die dazu notwendigen Mittel über den Kreishaushalt zur Verfügung zu stellen. Die Organisationsstruktur wurde mit dem Kreisbauernverband und den Naturschutzverbänden besprochen. Sie orientiert sich an den Mustervorgaben des Ministeriums für ländlichen Raum und ist dem beigefügten Satzungsentwurf zu entnehmen. Der beigefügte Entwurf zu einer Vereinssatzung wurde zuvor dem Regierungspräsidium, den Naturschutzverbänden und dem Kreisbauernverband zugeleitet. Das Regierungspräsidium hat keine Beanstandungen. Die Verbände haben sich ebenfalls positiv geäußert. Seite 4

5 Der Landrat soll im paritätisch aus Vertretern der kommunalen Seite, der Landwirtschaft und des Naturschutzes besetzten Vorstand den Vorsitz übernehmen. Die Verwaltung geht davon aus, dass der LEV jährlich ein bis zwei Vorstandssitzungen sowie eine Mitgliederversammlung zur Entgegennahme des Geschäftsberichts für das Vorjahr und zur Verabschiedung des Arbeitsprogramms für das kommende Jahr abhält. Beides wird vom Geschäftsführer bzw. der Geschäftsstelle vorbereitet. II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen Insgesamt wird mit Kosten von einem jährlichen Volumen von ca ,00 gerechnet, die durch den Landkreis Karlsruhe abgedeckt werden. Im laufenden Haushaltsjahr sind unter THH_ Naturschutz zur Gründung und Einrichtung des LEV eingestellt. Nach Vorstellung der Verwaltung sollten die Beiträge der Vereinsmitglieder einen geringen, eher symbolischen Betrag haben. Dies muss jedoch in der Mitgliederversammlung geklärt werden (vgl. 5 des Entwurfs der Vereinssatzung). Das Land Baden-Württemberg hat zugesagt nach erfolgter Vereinsgründung und Arbeitsaufnahme des LEV der Kreisverwaltung weitere Mittel für die Stelle eines Natura Beauftragten zur Verfügung zu stellen. Die weiteren Schritte zur Umsetzung der LEV-Gründung erfolgen nach Zustimmung im Kreistag (u. a. Gründungsversammlung, Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt (Abklärung der Gemeinnützigkeit), mit dem Registergericht und anschließend Eintragung ins Vereinsregister, Stellenausschreibung etc.) III. Zuständigkeit Der Kreistag entscheidet nach 1 Nr.13 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe über den Beitritt zu sonstigen juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts und den Austritt aus diesen. Seite 5

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