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1 8. Sitzung des XXIX. Vorarlberger Landtags im Jahr 2011 am TOP 24 - Selbständiger Antrag der Abg. Ritsch und Dr. Sprickler-Falschlunger Armutsbekämpfung in Vorarlberg (Beilage 98/2011) Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses zu einem Selbständigen Antrag der Abg. Ritsch und Dr. Sprickler-Falschlunger Armutsbekämpfung in Vorarlberg (Beilage 98/2011) Berichterstatterin ist Frau Abgeordnete Dr. Sprickler-Falschlunger. Ich eröffne die Debatte in zweiter Lesung und bitte die Frau Berichterstatterin um ihren Bericht. Dr. Sprickler-Falschlunger: Der am 30. August 2011 eingebrachte Selbständige Antrag der Abgeordneten Ritsch und Sprickler-Falschlunger betreffend Armutsbekämpfung in Vorarlberg wurde in der Landtagssitzung am 5. Oktober 2011 als Beilage 98/2011 dem Sozialpolitischen Ausschuss zugewiesen, welcher am 9. November 2011 tagte. Erstunterzeichner Klubobmann Ritsch meinte im Ausschuss, dass angesichts der jüngsten Zahlen zum Thema Armut verstärkt Maßnahmen gegen die Armut zu setzen seien. Abgeordnete Fröwis brachte seitens der ÖVP einen Abänderungsantrag ein, der inhaltlich dem Stammantrag sehr ähnlich war. Abgeordneter Blum hielt fest, dass der SPÖ-Antrag zu wenig weit gehe, deshalb brachte er einen konkretisierenden Abänderungsantrag für die FPÖ ein. Abgeordnete Wiesflecker brachte für die Grünen einen Abänderungsantrag ein, welcher einige der von der Armutskonferenz vorgeschlagenen Maßnahmen zum Inhalt hatte. In der folgenden Abstimmung erhielt der Abänderungsantrag der Grünen im Punkt 1. die Stimmen der Ausschussmitglieder der Grünen und der SPÖ, die Punkte 2., 3. und 4. erhielten die Stimmen der Ausschussmitglieder der FPÖ, der Grünen und der SPÖ. Der Abänderungsantrag der FPÖ erhielt im Punkt 1. die Stimmen der Ausschussmitglieder von FPÖ und Grünen, die Punkte 2. und 3. erhielten die Stimmen der Ausschussmitglieder der ÖVP, der FPÖ und der SPÖ. Der ÖVP-Abänderungsantrag erhielt die Stimmen der Ausschussmitglieder von ÖVP, FPÖ und SPÖ. Der Stammantrag der SPÖ erhielt die Stimme des Ausschussmitgliedes der SPÖ. Ich bitte die Frau Präsidentin, die Debatte zu eröffnen und über die vorliegenden Anträge abstimmen zu lassen. Präsidentin: Danke! Herr Klubobmann Ritsch, bitte.

2 Ritsch: Frau Präsidentin, Hoher Landtag! Auch wenn es jetzt schon spät ist möchte ich zu diesem Thema auch etwas ausführlicher werden, weil ich einfach glaube, dass man über so einen Antrag nicht einfach drübergehen sollte, auch nicht um Uhr. Wir haben vor einer guten Stunde oder eineinhalb Stunden das Thema Millionärsabgabe diskutiert. Wir haben die Argumente der ÖVP auch in dieser Frage wieder gehört und diskutieren jetzt eine Stunde später das Thema Armutsbekämpfung. Die Österreichische Volkshilfe hat vorgestern einen Aktionsmonat zu diesem Thema gestartet und hat folgende aktuelle Zahlen aufgelistet: Österreich ist eines der reichsten Länder der Welt. Ich habe vorher schon gesagt, bei der Millionärsdichte liegen wir an fünfter Stelle. Und trotzdem sind eine Million Menschen in Österreich armutsgefährdet eine Million Menschen von knapp acht Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern. Beinahe dieser Menschen leben in akuter Armut, darunter leben Kinder und Jugendliche, Menschen von dieser Million können im Winter nicht einmal ausreichend ihre Wohnung heizen. Und was absolut bedenklich ist, dass sieben Prozent der Erwerbstätigen in Österreich trotz Arbeit von Armut bedroht sind. Wenn wir die Zahlen auf Vorarlberg herunter brechen: In Vorarlberg sind Menschen trotz Berufstätigkeit von Armut betroffen, , rechnet man die Angehörigen dazu sind es , die von diesem Einkommen nicht leben können. Insgesamt sind zwölf Prozent der Vorarlbergerinnen und Vorarlberger, also knapp Menschen, armutsgefährdet. Hinter den Zahlen stehen meiner Meinung nach Schicksale: Kinder, die vor Hunger nicht einschlafen, alte Menschen, die krank werden, weil sie in ihren Wohnungen nicht entsprechend heizen können, Familien, deren Einkommen weder fürs Wohnen, noch fürs Essen reicht, Menschen, denen Armut einfach weh tut - und das alles mitten unter uns Reichen hier in Österreich. Arm sein bedeutet auch verzichten auf Selbstverständliches, auf das Austauschen eines defekten Kühlschrankes, auf kaputte Winterschuhe. Arme Menschen verzweifeln an Anschaffungen, die für jeden von uns hier herinnen einfach selbstverständlich sind, über die man nicht einmal eine Sekunde nachdenken muss. Arme Menschen sind öfter krank. Arme Menschen sterben früher. Finanzielle Sorgen führen auf Dauer zu Magenbeschwerden, Herzproblemen, Schlafstörungen, Depressionen. Kinder aus Haushalten mit niedrigen Einkommen besuchen sehr selten Gymnasien. Armut wird vererbt und in der Schule verschärft durch ungleiche Bedingungen. Menschen, die von Armut betroffen sind, können sich viele Freizeitaktivitäten nicht leisten, sie leben daher oft in Isolation. Arm zu sein ist mit Scham und auch mit Stigmatisierung verbunden. Auch wenn die ÖVP versucht hat, einen ähnlichen Antrag, den wir hier fordern, zu unterstützen, was ich zwar nicht verstehe, aber ich nehme es einfach zur Kenntnis, reicht es, glaube ich, nicht, heute einen ÖVP-Abänderungsantrag zu beschließen, zwei Punkte vom ÖVP-Abänderungsantrag irgendwo zu beschließen, einen grünen Abänderungsantrag zu haben. Das ist alles gut und recht, aber ich werde Ihnen zum nächsten Tagesordnungspunkt, bei dem der Herr Klubobmann Gögele mir zugesichert hat, dass wir ihn direkt behandeln, weil es nämlich darum geht, dass Mindestsicherungsbezieher einen Heizkostenzuschuss bekommen sollen, werde ich Ihnen beweisen, was soziale Kälte in der Politik ist, anhand eines Beispiels, das ich

3 mitgebracht habe aber das werden wir später diskutieren. Weil ich es nicht verstehe, meine Damen und Herren, dass die ÖVP nicht bereit ist, den Ärmsten der Armen, nämlich den Mindestsicherungsbeziehern diesen Heizkostenzuschuss zu gönnen. Da beginnt nämlich Armut und da fängt es an, dass man sich nicht einmal das Holz leisten kann, um die Wohnung zu heizen. Und das verstehe ich nicht ich verstehe es nicht. Aber das diskutieren wir später. Bei dem Antrag weiß ich zwar, dass die ÖVP jetzt mit diesem Abänderungsantrag bereit ist, Maßnahmen zu diskutieren. Die erste, die wir dann diskutieren, nämlich in einer halben Stunde, hoffe ich, dass die ÖVP sich vielleicht bewegt ich weiß es noch nicht. Aber falls die ÖVP das dann ablehnen wird, dann ist es halt wieder nur beim Diskutieren geblieben und nicht beim Umsetzen von wichtigen Vorschlägen. Danke! Präsidentin: Frau Vizepräsidentin Dr. Nußbaumer, bitte, anschließend Herr Klubobmann Rauch. Dr. Nußbaumer: Sehr geehrte Frau Präsidentin, Hoher Landtag! Ich möchte das gar nicht bagatellisieren. Die Existenzsicherung von Menschen, die bei uns im Land leben und die wenig zum Leben haben und wirklich arm sind, das ist die wichtigste Aufgabe der Sozialpolitik. Und da, glaube ich, kann ich schon behaupten, dass wir in Vorarlberg ein sehr dichtes, gutes und tragfähiges Netz an Sozialleistungen aufgebaut haben. Ich nenne dort vor allem die Mindestsicherung. Es sind immerhin in Vorarlberg Haushalte, die entweder kurzfristig oder auch langfristig finanziell unterstützt werden. Dafür werden 18 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Ich möchte jetzt nicht mehr auf die einzelnen Dinge eingehen, nur so viel: Wir haben, und das macht dann den Unterschied zu unserem Abänderungsantrag aus, schon vor einigen Jahren begonnen, sehr intensiv zu diskutieren über Armut, Armutsbekämpfung, und zwar angefangen eigentlich bei der Armuts- und Armutsverhinderungs-Enquete des Landtags im Jahr Darauf aufbauend hat es sehr intensive Workshops gegeben unter der damaligen Leitung von Professor Mazal, da sind alle Parteien involviert gewesen. Es hat ein Maßnahmenpaket gegeben. Dieses Maßnahmenpaket wurde abgearbeitet, und zwar in verschiedenen Abteilungen in Bezug auf Schule, Kinderbetreuung, Wohnbeihilfe und Sozialhilfe. Damals war Ihre Kollegin Frau Dr. Sader dabei. Wir haben dann am 2. Februar dieses Jahres einstimmig beschlossen, dass wir die Daten und Fakten für Vorarlberg erheben und einen speziellen Vorarlberger Armutsbericht erstellen möchten. Sie können sich erinnern an die Module, die wir beschlossen haben. Es wird diesen Armutsbericht geben. Und darauf aufbauend, sind wir der Meinung, kann man weitere Maßnahmen diskutieren. Aber ich verstehe jetzt nicht, warum die SPÖ vorprescht und so tut, als gäbe es das alles noch nicht. Wir müssen das Rad nicht neu erfinden, sondern wir müssen auf dem aufbauen, das wir jetzt schon haben. Das erscheint mir sinnvoller zu sein, als wieder eine große Diskussion zu veranstalten und dann wieder Maßnahmen, die wir ohnehin schon beschlossen haben, auf die Tagesordnung zu setzen. Wir haben deswegen auch den vorliegenden Abänderungsantrag eingebracht, dass wir zuerst die Daten und Fakten, die jetzt erhoben werden von der Statistik Austria, abwarten möchten, verbunden natürlich auch mit der qualitativen Erhebung, die die

4 Fachhochschule Vorarlberg ausführt, und danach eine umfassende Diskussion durchführen. Zu den beiden anderen Abänderungsanträgen kurz: Dem Abänderungsantrag der FPÖ, im Punkt 1. werden wir nicht zustimmen, nicht weil wir der Meinung sind, dass diese Spanne zwischen gesetzlichem Mindestlohn und bedarfsorientierter Mindestsicherung nicht notwendig ist, also dass ein angemessener Abstand zwischen diesen beiden Leistungen notwendig ist das befürworten wir sehr wohl. Aber wir sind nicht der Meinung, dass das die Bundesregierung beschließen soll, sondern dass das die Sozialpartner machen sollten, die das in bewährter Weise in Österreich immer tun. Und den Punkten 2. und 3. werden wir zustimmen. Es gibt diesen Auftrag schon, die bedarfsorientierte Mindestsicherung zu evaluieren. Und dem Punkt 3., der ist ähnlich wie unser Abänderungsantrag, werden wir deswegen auch zustimmen. Dann den Abänderungsantrag der Grünen, den werden wir aus folgendem Grund ablehnen. Und zwar, im ersten Punkt wird gefordert, dass wir den Heizkostenzuschuss ab sofort auch BezieherInnen der Mindestsicherung ausbezahlen sollen. Wir möchten jetzt erst die Evaluierung abwarten. Die Menschen, die davon betroffen sind, werden dadurch nicht schlechter gestellt, weil sie immer noch die Möglichkeit haben, bis die Ergebnisse der Evaluierung vorliegen, falls wir zustimmen werden, den Heizkostenzuschuss zu beantragen, weil das bis Februar möglich ist. Die Punkte 2. und 3., bei denen es um die Kinderbetreuungseinrichtungen, Kindergärten und die Ganztagesklassen in den Pflichtschulklassen geht, dort werden wir keinem Prozentsatz zustimmen, obwohl wir der Meinung sind, dass alles natürlich bedarfsgerecht ausgebaut werden soll, so wie es eigentlich in der Vergangenheit auch geschehen ist. Aber wir wollen nicht am Bedarf vorbei produzieren. Und den 4. Punkt des grünen Abänderungsantrages, dort ist es ohnedies schon klar, diese Brennpunktschulen werden jetzt schon bereits besonders berücksichtigt. Also soweit zu unserem Abstimmungsverhalten. Dankeschön! (Beifall!) Präsidentin: Danke! Herr Klubobmann Rauch, anschließend Herr Abgeordneter Blum. Rauch: Frau Präsidentin, Hoher Landtag! Ich muss formal den Abänderungsantrag zur Beilage 98/2011 einbringen. Der lautet: Der Vorarlberger Landtag möge beschließen, die Vorarlberger Landesregierung wird aufgefordert, angesichts der steigenden Armut in Vorarlberg die von der Armutskonferenz vorgeschlagenen Maßnamen umgehend einzuleiten und umzusetzen: 1. und das ist nämlich der Punkt, auf den wir auch noch kommen, der jetzt schon beantragt wird Der Heizkostenzuschuss wird ab sofort auch für BezieherInnen der Mindestsicherung ausbezahlt Prozent aller Vorarlberger Kinderbetreuungseinrichtungen und Kindergärten entsprechen binnen drei Jahren den VIF-Kriterien (heißt Vereinbarkeitsindikatoren für Familie und Beruf ) Prozent aller Vorarlberger Pflichtschulklassen werden binnen drei Jahren zu Ganztagsklassen mit verschränktem Unterricht weiterentwickelt. Und 4. beim Ausbau der Ganztagsschulen mit verschränktem Unterricht sind Schulen mit besonders viel RisikoschülerInnen vorrangig zu behandeln.

5 Der erste Punkt, meine Damen und Herren, ist deshalb wichtig, weil im Zuge der Umstellung von der Sozialhilfe auf die Mindestsicherung ohnehin eine schleichende Schlechterstellung in dieser Hinsicht erfolgt ist und wir es eigentlich für unzumutbar halten, dass ausgerechnet diejenigen keinen Heizkostenzuschuss bekommen, die am wenigsten haben. Die anderen drei Punkte beziehen sich darauf, Armutsbekämpfung vor allem über den Ansatz der Frühpädagogik und der Bildungsförderung zu machen. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall!) Präsidentin: Danke! Herr Abgeordneter Blum, bitte. Blum: Geschätzte Frau Präsidentin, Hohes Haus! Vorweg noch ein Satz zur Debatte der Millionärsabgabe. Wenn man über das Geld redet oder jetzt über die Armut, darf man auch über das Geld reden. Kollege Ritsch, wenn Sie glauben, durch Führen einer Neiddebatte gerade die untere Sozialschicht gewinnen zu können, dann müssen Sie aber auch dieser Klientel vermitteln, dass kein einziger Euro und ich bin überzeugt davon -, kein einziger Euro davon zur Verbesserung der Lebenssituation verwendet würde. Und somit wären wir beim Thema Armut. Armut definiert sich nicht ausschließlich in der festgesetzten manifestieren Armut und das wissen wir. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der von Armut betroffene Personenkreis ist weit größer. Dem Thema Armut widmet sich alljährlich die Österreichische Armutskonferenz. Europaweit ist das Jahr 2010 zum europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung erklärt worden. Im Ergebnis dieser und anderer Initiativen wurde dem Thema Armut und Armutsbekämpfung ein entsprechender medialer und wissenschaftlicher Raum geschaffen. Hervorgegangen sind daraus zahlreiche Studien und Berichte. Und eine für mich ganz signifikante und ausgereifte Studie ist die Arbeiterkammerstudie Vorarlbergs mit dem Titel Arm trotz Arbeit Working poor. Dieser Begriff lässt sich noch weiter mit treffenden Schlagwörtern ersetzen oder übersetzen: arbeitende Arme oder schlichtweg: kein Auskommen mit dem Einkommen. Diese Studie der Arbeiterkammer beinhaltet eine grundlegende Analyse, unter anderem mit einer Begriffsbestimmung der Armut und Armutsgefährdung. Basierend auf Vorarlberg bezogene Datenerhebungen wird der Anteil an Armutsgefährdeten in einer Bandbreite von 12,7 bis 23,7 Prozent oder zwischen und Personen gesehen. Angenommen wird schlussendlich dann ein so genannter Erwartungswert von 18,2 Prozent. Und die Schwankungen in der Benennung der Armutsgefährdungsquoten sind auch in den Bundesländern unterschiedlich hoch, wobei erstaunlicherweise bei der Darstellung der prozentuellen Obergrenze Vorarlberg am schlechtesten abschneidet, also den höchsten Anteil an armutsgefährdeten und in Armut lebenden Personen aufweist. Nicht neu dabei ist die Feststellung, dass Erwerbsstatus plus Migrationshintergrund, plus Geschlecht, plus Bildungsabschluss maßgebliche Faktoren für Armutspotenzial darstellen. Die Studie schließt mit konkreten Empfehlungen für die Bereiche Arbeitsmarktpolitik sowie Sozial- und Familienpolitik, Wege aus der Verschuldung und weiters für den Bereich Bildung und Weiterqualifikation. Ich möchte heute nur einen maßgeblichen Bereich hervorheben, der mit dem Titel der Studie einher geht, nämlich das Thema Mindestlöhne. Wir haben es vorher schon

6 gehört, gerechter Lohn für alle. Gerade die vorarlbergspezifische Studie der Arbeiterkammer beweist in ihrem Ergebnis einmal mehr die Richtigkeit unserer Forderung auf Festlegung eines gesetzlichen und ich betone das -, eines gesetzlichen Mindestlohnes. Die ablehnende Haltung der SPÖ für diese unserer Meinung nach unverzichtbare Forderung zur Festsetzung eines gesetzlichen Mindestlohnes begründet sich nur in reinem Gewerkschaftsgehorsam. Und die Hoffnung, dass sich die Sozialpartner in dieser Frage auf freiwilliger Basis einigen werden gleicht einem Wunsch an das Christkind. Und diesem Wunsch hat sich offensichtlich die ÖVP in der vorigen Rede der Frau Vizepräsidentin ebenfalls angeschlossen. Nur mit einem festgesetzten gesetzlichen Mindestlohn wird der längst geforderte Abstand von gerechtem Arbeitslohn zu Transferzahlungen aus der Mindestsicherung erreicht werden können. Mit der fehlenden Perspektive, durch Arbeit sich selbst die Lebenssituation verbessern zu können, ist ein Verharren in Abhängigkeit von Transferzahlungen der öffentlichen Hand vorprogrammiert. Nur durch gerechte Entlohnung der Arbeit führt der Weg zur Armutsvermeidung und zur Herausführung aus Abhängigkeit von staatlichen und kommunalen Leistungen. Die Regelungen und Anreize der Modelle der bedarfsorientierten Mindestsicherung sind weder ausreichend oder gar geeignet, wirklich steuernd aus der Armut herauszuführen, geschweige denn, diese zu verhindern. Es ist eher das Gegenteil der Fall und begründet sich durch den fehlenden Abstand von Arbeitslohn zu Sozialleistungen. Das heißt aber nicht, das möchte ich betonen, dass die Richtsätze und Ansprüche der Mindestsicherung zu hoch sind, sondern der Zugang zur Lösung ist die Anhebung der Mindestlöhne auf gesetzlicher Basis. Und hier, wie gesagt, ist die SPÖ-Regierung herausgefordert, der Verantwortung auch nachzukommen und sich nicht hinter den Sozialpartnern zu verstecken. Der vorliegende SPÖ-Antrag ist uns zu allgemein formuliert, würde vom zeitlichen Aufwand auch viel zu lange dauern und nur die Wiederholung bereits gemachter Arbeit bedeuten. Wir sind der Auffassung, dass ein rasches Handeln unter Zugrundelegung der vorhandenen Daten und Erkenntnisse der erwähnten Arbeiterkammerstudie und des Vorarlberger Armutsberichtes notwendig und möglich sind. Mit der Evaluierung der bedarfsorientierten Mindestsicherung wird sich klar zeigen, dass mit diesem Modell eine grundlegende Verbesserung der armutsgefährdeten Menschen hier im Lande nicht erfolgt. Rasches Handeln ist gefordert. Kenntnisse und Empfehlungen aus den erwähnten Studien liegen vor und brauchen nur gelesen und umgesetzt zu werden, um der aufgezeigten Armut in unserem Lande entgegenzutreten. Ich ersuche Sie in diesem Sinne, dem Abänderungsantrag der Freiheitlichen zuzustimmen und darf den Antrag nochmals offiziell einbringen. Dankeschön! (Beifall!) Präsidentin: Danke! Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich lasse zuerst punkteweise über den Abänderungsantrag der Grünen abstimmen. Punkt 1. des

7 Abänderungsantrages der Grünen im Ausschuss haben die Grünen und die SPÖ zugestimmt. Auch jetzt das gleiche Abstimmungsverhalten. Der Abänderungsantrag Punkt 1. bleibt daher in der Minderheit. Ich bringe nun die Punkte 2. bis 4. des Abänderungsantrages zur Abstimmung. Hier haben die Grünen, die SPÖ und die Freiheitlichen im Ausschuss zugestimmt. Wer jetzt diesen Punkten zustimmt, möge mit der Hand ein Zeichen geben. Das ist auch hier das gleiche Abstimmungsverhalten: FPÖ, Grüne und SPÖ und bleibt somit in der Minderheit. Ich bringe nun den FPÖ-Abänderungsantrag zur Abstimmung, ebenfalls punkteweise. Zuerst Punkt 1. des FPÖ-Abänderungsantrages im Ausschuss erhielt dieser die Stimmen der FPÖ und der Grünen. Auch jetzt erhält der Punkt 1. des FPÖ- Abänderungsantrages die Stimmen der FPÖ und der Grünen und bleibt somit in der Minderheit. Ich lasse nun die Punkte 2. und 3. des FPÖ-Abänderungsantrages abstimmen. Im Ausschuss erhielten diese Punkte die Stimmen der ÖVP, der FPÖ und der SPÖ. Wer diesen Punkten hier im Landtag die Zustimmung erteilt, möge mit der Hand ein Zeichen geben. Das sind auch hier die Stimmen der ÖVP, der FPÖ und SPÖ und ist somit mehrheitlich angenommen. Ich lasse nun über den ÖVP-Abänderungsantrag abstimmen. Wer diesem die Zustimmung erteilt, möge mit der Hand ein Zeichen geben. Das sind die Stimmen der ÖVP, der FPÖ und der SPÖ und ist somit mehrheitlich angenommen. Ich lasse nun über den Selbständigen Antrag Beilage 98/2011 abstimmen. Wer diesem die Zustimmung erteilt, möge mit der Hand ein Zeichen geben. Das sind die Stimmen der SPÖ und bleibt in der Minderheit. Ich bedanke mich bei der Frau Berichterstatterin.

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