Neubau der B 254 zwischen Lauterbach/Maar und Großenlüder/Müs
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- Curt Hartmann
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1 Neubau der B 254 zwischen Lauterbach/Maar und Großenlüder/Müs - Unterlage Brutvogeluntersuchung als Grundlage zur Ermittlung anlage- und betriebsbedingter Beeinträchtigungen Erarbeitet im Auftrag des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen Schotten Projektleitung: Bearbeitung: Dipl.-Biol. Frank Bernshausen Dr. Josef Kreuziger Dipl.-Biol. Nikola Theißen Hungen, Januar 2010
2 Neubau der B 254 zwischen Lauterbach / Maar und Großenlüder / Müs Brutvogeluntersuchung als Grundlage zur INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG METHODE Erfassungsmethode Auswertungsmethode ERGEBNISSE AUSWIRKUNGEN Gruppe 1: Brutvögel mit hoher Lärmempfindlichkeit Gruppe 2: Brutvögel mit mittlerer Lärmempfindlichkeit Gruppe 3: Brutvögel mit erhöhtem Prädationsrisiko bei Lärm Gruppe 4: Arten mit schwacher Lärmempfindlichkeit Gruppe 5: Brutvogelarten ohne spezifisches Abstandsverhalten zu Straßen und für die der Verkehrslärm keine Relevanz besitzt ZUSAMMENFASSUNG LITERATUR PNL - Planungsgruppe für Natur und Landschaft Raiffeisenstr Hungen I
3 Neubau der B 254 zwischen Lauterbach / Maar und Großenlüder / Müs Brutvogeluntersuchung als Grundlage zur TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Im Untersuchungsgebiet 2009 nachgewiesene Vogelarten... 4 Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Tabelle 5: Tabelle 6: Tabelle 7: Gesamtartenliste der nachgewiesenen Brutvogelarten mit Angaben zu Status, Schutzstaus, Bestand, Gefährdungsstatus Erhaltungszustand der gesamt Population (nach VSW 2008) sowie deren Störanfälligkeit gegenüber Straßenverkehr (Angaben in festgelegte Gruppen von 1 bis 5 nach (Garniel et al. 2009)... 7 Darstellung des Wachtelkönigbestandes im Untersuchungsgebiet mit den prognostizierten Beeinträchtigungen durch den Straßenverkehr Darstellung des Wachtelbestandes im Untersuchungsgebiet mit den prognostizierten Beeinträchtigungen durch den Straßenverkehr Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Brutvogelarten mit mittlerer Lärmempfindlichkeit mit den prognostizierten Beeinträchtigungen durch den Straßenverkehr Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Brutvogelarten mit erhöhtem Prädationsrisiko bei Lärm mit den prognostizierten Beeinträchtigungen durch den Straßenverkehr Darstellung des Feldlerchenbestandes im Untersuchungsgebiet mit den prognostizierten Beeinträchtigungen durch den Straßenverkehr Tabelle 8: Auswirkungen von Straßenverkehr auf Vogelarten der Gruppe Tabelle 9: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Arten mit einer schwachen Lärmempfindlichkeit mit den prognostizierten Beeinträchtigungen durch den Straßenverkehr (Arten mit unzureichendem Erhaltungszustand hervorgehoben) Tabelle 10: Auswirkungen von Straßenverkehr auf Vogelarten der Gruppe Tabelle 11: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Brutvogelarten mit Effektdistanz ohne spezifisches Abstandsverhalten zu Straßen und für die der Verkehrslärm keine Relevanz besitzt Tabelle 12: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Brutvogelarten mit Fluchtdistanz ohne spezifisches Abstandsverhalten zu Straßen und für die der Verkehrslärm keine Relevanz besitzt KARTENVERZEICHNIS Karte 1: Lage der Brutreviere der relevanten Arten mit Lage der relevanten Grenzisophonen und Effektdistanzen PNL - Planungsgruppe für Natur und Landschaft Raiffeisenstr Hungen II
4 Neubau der B 254 zwischen Lauterbach / Maar und Großenlüder / Müs Brutvogeluntersuchung als Grundlage zur 1 Einleitung Vögel können durch Straßen negativ beeinträchtigt werden. Dies wird durch die Straße und den Verkehr einerseits durch optische, aber auch durch visuelle Auslöser hervorgerufen, die jedoch immer synergistisch wirken. Bisher konnte diese Problematik jedoch nur ansatzweise beschrieben und entsprechend quantifiziert werden. Als Hilfskonstrukte wurden allgemeine Wirkweiten zu Störungen angegeben, die in Abhängigkeit von Literatur, konkreter Situation und Artenspektrum aber häufig stark (zwischen 100 bis 500 m divergierten). Erst RECK et al (2001) versuchten, alleine die Einflüsse der Verlärmung zu quantifizieren und die Auswirkungen für die Eingriffsplanungen zu standardisieren. Auch wenn die dort recht pauschal angegebenen Richtwerte infolge der Ergebnisse von GARNIEL et al. (2007) als überholt anzusehen sind, war es der erste Schritt, konkrete Analysen als Grundlage der Wirkweiten bzw. der Beeinträchtigung genauer einzustufen. Die nun vorliegenden Ergebnisse spezieller F+E-Vorhaben (GARNIEL et al. 2007, 2009) haben nun gezeigt, dass die Situation grundsätzlich artspezifisch analysiert werden muss, dabei aber nur schwer zwischen Auswirkungen des Lärms alleine bzw. synergistischer Störeffekte von Straßen zu unterscheiden ist. Auf Basis der vorliegenden Ergebnisse entwickelten GARNIEL et al. 2009) ein komplexes Auswertungs- und Bewertungsmuster zur Ermittlung der Beeinträchtigungen von Straßen auf Vögel mittels artspezifischen Effektdistanzen und Störpegeln. Dieser Handlungsleitfaden ist nun in Abstimmung mit der Bundesanstalt für Straßenwesen und den entsprechender Landesämtern (darunter auch das Hess. Landesamt für Straßenund Verkehrswesen) auf Straßenbauvorhaben anzuwenden und dient daher in der vorgesehenen Form auch im vorliegenden Gutachten zur Ermittlung der Auswirkungen des geplanten Straßenbauvorhabens Neubau der B 254 zwischen Lauterbach/Maar und Großenlüder/Müs. Das hier vorgelegte Gutachten dient jedoch alleine der fachlichen Ermittlung und Beschreibung der Auswirkungen. Weitere naturschutzfachliche Prüfschritte und Bewertungen (Eingriffsreglung, Artenschutz, Natura 2000-Verträglichkeit) und die daraus abzuleitenden Maßnahmen sind jedoch nicht Aufgabe dieses Gutachtens, sondern werden dort unter Beachtung der hier dargestellten Ergebnisse entsprechend bewertet und bearbeitet. PNL - Planungsgruppe für Natur und Landschaft Raiffeisenstr Hungen 1
5 Neubau der B 254 zwischen Lauterbach / Maar und Großenlüder / Müs Brutvogeluntersuchung als Grundlage zur 2 Methode 2.1 ERFASSUNGSMETHODE Zur Bewertung der Avifauna im Zuge des Neubauvorhabens der Bundesstraße B 254 fand im Frühjahr 2009 eine Erfassung des Brutvogelbestandes statt. Diese erfolgte flächendeckend entlang eines 12 km langen und 200 m breiten Korridors beiderseits der geplanten Trasse (480 ha) zwischen Müs und Maar. Für die planungsrelevanten Arten (Arten im ungünstigen oder schlechten Erhaltungszustand, vgl. VSW 2008) wurde der Untersuchungskorridor gemäß den Erfordernissen von GARNIEL et al. (2009) auf 500 m beiderseits der Trasse erweitert. Alle weiteren häufigen Arten im guten Erhaltungszustand wurden gemäß diesen Erfordernissen nur innerhalb des 200 m Korridors erfasst. Dazu wurden die einzelnen Arten gemäß DDA-Methodenhandbuch (SÜDBECK et al. 2005) erfasst und der Untersuchungsraum jeweils an fünf Tag- und zwei Nachtterminen begangen. Dabei wurde anhand der konkreten Lebensraumausstattung des Untersuchungsraumes eine durchschnittliche Erfassungsintensität von 2,5 St./100 ha zu Grunde gelegt, wobei basierend auf dem Leitfaden zur Grunddatenerhebung in EU-Vogelschutzgebieten in Hessen die Erfassungsintensität im Offenland bei etwa 2 St./100 ha lag und im Wald, an Gewässern und Verlandungszonen oder sonstigem reich strukturierten Gelände auf 3 St./100 ha erhöht wurde. Für die planungsrelevanten Arten liegt somit flächendeckend das räumliche Verbreitungsmuster der Reviere vor als Grundlage der Ermittlung der Auswirkungen. Dabei ist zu beachten, dass die Fundpunkte idealisierte Revierzentren darstellen, die anhand den vorliegenden Kartierungsergebnissen (insbesondere Gesangsnachweise, aber auch sonstige Beobachtung in Verbindung mit den arttypisch benötigten Habitatstrukturen) ermittelt wurden. Es ist im Regelfall davon auszugehen, dass der Niststandort direkt oder in unmittelbarer Nähe dieses idealisierten Revierzentrums ( Papierrevier ) lokalisiert ist und dass die Lebensraumnutzung vor allem im engeren Umfeld um dieses idealisierte Revierzentrum erfolgt. Für die häufigen Arten hingegen wurden in den artspezifisch typischen Bereichen exemplarisch quantitative oder halbquantitative Zählungen durchgeführt und diese ergänzend anhand der Lebensraumausstattung des Untersuchungsraumes und unter Berücksichtigung von Literaturdaten zur Siedlungsdichte der Arten (vor allem GLUTZ VON BLOTZHEIM et al , BAUER et al. 2005, HGON , FLADE 1994) geschätzt bzw. hochgerechnet. 2.2 AUSWERTUNGSMETHODE Die Auswertung und Bewertung erfolgt ausnahmslos gemäß den fachlichen Vorgaben von GARNIEL et al. (2009). Dabei wurde gemäß den Angaben zum Planfall ein Fahrzeugaufkommen der Größenklasse Kfz pro Tag zugrunde gelegt. Als einzige Ausnahme erfolgte in Abstimmung mit den ASV und Dr. Mierwald (KIFL) bei der Ermittlung der Revierverluste die Aufrundung auf ganze Reviere nicht separat für jeden zu betrachtenden Korridor, sondern erst nach summarischer Ermittlung der Verluste in ihrer Gesamtheit. PNL - Planungsgruppe für Natur und Landschaft Raiffeisenstr Hungen 2
6 Neubau der B 254 zwischen Lauterbach / Maar und Großenlüder / Müs Brutvogeluntersuchung als Grundlage zur 3 Ergebnisse Insgesamt konnten im Untersuchungsgebiet 74 Vogelarten nachgewiesen werden 1. Dabei handelt es sich um 52 Brutvögel, 11 Durchzügler und 11 Nahrungsgäste (vgl. Tabelle 1). Die häufigste Brutvogelart stellt mit rund 80 Brutrevieren die Feldlerche dar. Sie repräsentiert die überwiegend kulturlandschaftlich genutzten Offenlandkomplexe des Untersuchungsraums. In diesen Bereichen konnten auch der vom Aussterben bedrohte Wachtelkönig sowie das stark bedrohte Rebhuhn nachgewiesen werden. Zwischen Angersbach und Landenhausen konnten bei Nachtbegehungen sechs Brutreviere der Wachtel festgestellt werden. In Bereichen von Einzelgehölzen und Gebüschen finden sich regelmäßig Dorngrasmücken und Goldammern, vereinzelt konnten in Abhängigkeit solcher Strukturen Bluthänflinge und Klappergrasmücken als Brutvögel erfasst werden. In waldähnlichen Biotopstrukturen kommen die typischen Park- und Waldarten wie Amsel, Rotkehlchen und Singdrossel vor. Im Bereich des Vaitsbergs sind diese Wald- und Walrandstrukturen besonders gut ausgeprägt. Hier konnten entsprechend Arten wie Kernbeißer, Gimpel, Gartenbaumläufer, Buntspecht und Grünspecht nachgewiesen werden und in den Randbereichen auf ehemaligen Kahlschlagflächen Neuntöter und Fitis. Entlang von Grabenstrukturen und Senken siedeln regelmäßig Sumpfrohrsänger. In den Offenlandbereichen sind als regelmäßige Nahrungsgäste Rotmilan, Mäusebussard, Rauch- und Mehlschwalben sowie Mauersegler anzutreffen. Vereinzelt konnten Sperber und Schwarzmilan nachgewiesen werden. Bei allen diesen Arten ist aufgrund des Nachweises innerhalb der Brutzeit davon auszugehen, dass sie im unmittelbaren Umfeld des Untersuchungsgebietes brüten. Anders verhält es sich bei den durchziehenden Vogelarten, die nur an einem Termin im Gebiet nachweisbar waren und für die trotz Gesangsaktivität einiger Arten somit Brutvorkommen ausgeschlossen werden konnten. Bei dem überwiegenden Teil der Brutvögel handelt es sich um ubiquitäre und euryöke Arten, deren lokale Populationen einen günstigen Gesamterhaltungszustand besitzen. Daneben konnten aber auch Arten mit einem ungünstigen Erhaltungszustand nachgewiesen werden. Hierzu zählen: Bluthänfling, Feldlerche, Feldsperling, Girlitz, Haussperling, Kernbeißer, Klappergrasmücke, Kuckuck, Mehlschwalbe, Stieglitz, Wacholderdrossel und Wachtel (vgl. Tabelle 2). Weiterhin finden sich zudem mit Rebhuhn und Wachtelkönig zwei Brutvogelarten, deren Populationen in Hessen einen schlechten Erhaltungszustand aufweisen Das bestätigt die Rote Liste Hessens, die den Wachtelkönig als vom Aussterben bedroht und das Rebhuhn als stark gefährdet beschreibt. 1 Weitere Arten, die bereits bei früheren Untersuchungen zur geplanten Ortsumgehung Lauterbach (zwischen 2001 und 2008) im Untersuchungsraum ermittelt wurden, für die jedoch im aktuellen Jahr 2009 keine Brutvorkommen nachgewiesen werden konnten, werden in vorliegender Zusammenstellung nicht betrachtet. Im Rahmen der Bearbeitung der umweltplanerischen Unterlagen (LBP, FFH-VU und Artenschutzprüfung) werden diese Arten aber im konservativen Ansatz mit berücksichtigt. PNL - Planungsgruppe für Natur und Landschaft Raiffeisenstr Hungen 3
7 Neubau der B 254 zwischen Lauterbach / Maar und Großenlüder / Müs Brutvogeluntersuchung als Grundlage zur Tabelle 1: Im Untersuchungsgebiet 2009 nachgewiesene Vogelarten Art wissenschaftlicher Name Status Amsel Turdus merula BV Bachstelze Motacilla alba BV Baumpieper Anthus trivialis DZ Bekassine Gallinago gallinago DZ Blaumeise Parus caeruleus BV Bluthänfling Acanthis cannabina BV Braunkehlchen Saxicola rubetra DZ Buchfink Fringilla coelebs BV Buntspecht Picoides major BV Dohle Corvus monedula NG Dorngrasmücke Sylvia communis BV Eichelhäher Garrulus glandarius BV Elster Pica pica BV Fasan Phasianus colchicus BV Feldlerche Alauda arvensis BV Feldschwirl Locustella naevia BV Feldsperling Passer montanus BV Fitis Phylloscopus trochilus BV Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla BV Gartengrasmücke Sylvia borin BV Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus DZ Gimpel Pyrrhula pyrrhula BV Girlitz Serinus serinus BV Goldammer Emberiza citrinella BV Graureiher Ardea cinerea NG Grauschnäpper Muscicapa striata DZ Grünling Chloris chloris BV Grünspecht Picus viridis BV Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros BV Haussperling Passer domesticus BV Heckenbraunelle Prunella modularis BV Kernbeißer Coccothraustes coccothraustes BV Klappergrasmücke Sylvia curruca BV PNL - Planungsgruppe für Natur und Landschaft Raiffeisenstr Hungen 4
8 Neubau der B 254 zwischen Lauterbach / Maar und Großenlüder / Müs Brutvogeluntersuchung als Grundlage zur Art wissenschaftlicher Name Status Kleiber Sitta europaea BV Kleinspecht Picoides minor BV Kohlmeise Parus major BV Kuckuck Cuculus canorus BV Mauersegler Apus apus NG Mäusebussard Buteo buteo BV Mehlschwalbe Delichon urbica BV Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla BV Nachtigall Luscinia megarhynchos DZ Rauchschwalbe Hirundo rustica NG Rebhuhn Perdix perdix BV Ringeltaube Columba palumbus BV Rotkehlchen Erithacus rubecula BV Rotmilan Milvus milvus NG Rotrückenwürger Lanius collurio BV Schafstelze Motacilla flava DZ Schwanzmeise Aegithalos caudatus BV Schwarzmilan Milvus migrans NG Schwarzstorch Ciconia nigra NG Schwarzspecht Dryocopus martius NG Singdrossel Turdus philomelos BV Sperber Accipiter nisus NG Star Sturnus vulgaris BV Steinschmätzer Oenanthe oenanthe DZ Stieglitz Carduelis carduelis BV Stockente Anas platyrhynchos NG Sumpfmeise Parus palustris BV Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris BV Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus DZ Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca BV Turmfalke Falco tinnunculus BV Wacholderdrossel Turdus pilaris BV Wachtel Coturnix coturnix BV Wachtelkönig Crex crex BV PNL - Planungsgruppe für Natur und Landschaft Raiffeisenstr Hungen 5
9 Neubau der B 254 zwischen Lauterbach / Maar und Großenlüder / Müs Brutvogeluntersuchung als Grundlage zur Art wissenschaftlicher Name Status Waldkauz Strix aluco NG Wanderfalke Falco peregrinus DZ Weidenmeise Parus montanus BV Wiesenpieper Anthus pratensis DZ Wintergoldhähnchen Regulus regulus BV Zaunkönig Troglodytes troglodytes BV Zilpzalp Phylloscopus collybita BV Status: BV: Brutvogel, NG: Nahrungsgast, DZ: Durchzügler PNL - Planungsgruppe für Natur und Landschaft Raiffeisenstr Hungen 6
10 Tabelle 2: Gesamtartenliste der nachgewiesenen Brutvogelarten mit Angaben zu Status, Schutzstaus, Bestand, Gefährdungsstatus Erhaltungszustand der gesamt Population (nach VSW 2008) sowie deren Störanfälligkeit gegenüber Straßenverkehr (Angaben in festgelegte Gruppen von 1 bis 5 nach (Garniel et al. 2009) Art Wissenschaftlicher Name BNatSchG besonders bzw. streng geschützt Besondere Verantwortung HE bzw. D Brutpaarbestand HE (nach HGON & VSW 2006) Rote Liste HE 2006 Rote Liste D 2007 Empfindlichkeitsgruppe Straßenverkehr Erhaltungszustand in Hessen Amsel Turdus merula > günstig Bachstelze Motacilla alba > günstig Blaumeise Parus caeruleus > günstig Bluthänfling Carduelis cannabina!! > V V 4 ungünstig Buchfink Fringilla coelebs > günstig Buntspecht Dendrocopos major > günstig Dorngrasmücke Sylvia communis > günstig Eichelhäher Garrulus glandarius > günstig Elster Pica pica günstig Fasan Phasianus colchicus irrelevant Feldlerche Alauda arvensis > V 3 4 ungünstig Feldschwirl Locustella naevia V 4 günstig Feldsperling Passer montanus > V V 5 ungünstig Fitis Phylloscopus trochilus > günstig Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla > günstig Gartengrasmücke Sylvia borin > günstig Gimpel Pyrrhula pyrrhula > günstig PNL - Planungsgruppe für Natur und Landschaft Raiffeisenstr Hungen 7
11 Art Wissenschaftlicher Name BNatSchG besonders bzw. streng geschützt Besondere Verantwortung HE bzw. D Brutpaarbestand HE (nach HGON & VSW 2006) Rote Liste HE 2006 Rote Liste D 2007 Empfindlichkeitsgruppe Straßenverkehr Erhaltungszustand in Hessen Girlitz Serinus serinus > V 4 ungünstig Goldammer Emberiza citrinella > günstig Grünfink Carduelis chloris > günstig Grünspecht Picus viridis!!,! günstig Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros > günstig Haussperling Passer domesticus > V V 5 ungünstig Heckenbraunelle Prunella modularis > günstig Kernbeißer Coccothraustes coccothraustes > V 4 ungünstig Klappergrasmücke Sylvia curruca V 4 ungünstig Kleiber Sitta europaea > günstig Kleinspecht Dryobates minor V 4 ungünstig Kohlmeise Parus major > günstig Kuckuck Cuculus canorus V V 2 ungünstig Mäusebussard Buteo buteo günstig Mehlschwalbe Delichon urbicum > V 5 ungünstig Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla > günstig Neuntöter Lanius collurio günstig Rabenkrähe Corvus corone > günstig Rebhuhn Perdix perdix! schlecht PNL - Planungsgruppe für Natur und Landschaft Raiffeisenstr Hungen 8
12 Art Wissenschaftlicher Name BNatSchG besonders bzw. streng geschützt Besondere Verantwortung HE bzw. D Brutpaarbestand HE (nach HGON & VSW 2006) Rote Liste HE 2006 Rote Liste D 2007 Empfindlichkeitsgruppe Straßenverkehr Erhaltungszustand in Hessen Ringeltaube Columba palumbus > günstig Rotkehlchen Erithacus rubecula > günstig Schwanzmeise Aegithalos caudatus > günstig Singdrossel Turdus philomelos > günstig Star Sturnus vulgaris > günstig Stieglitz Carduelis carduelis > V 4 ungünstig Sumpfmeise Parus palustris > günstig Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris > günstig Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca > ungünstig Turmfalke Falco tinnunculus günstig Wacholderdrossel Turdus pilaris > ungünstig Wachtel Coturnix coturnix V 1 ungünstig Wachtelkönig Crex crex!!! schlecht Weidenmeise Parus montanus > günstig Wintergold-hähnchen Regulus regulus > günstig Zaunkönig Troglodytes troglodytes > günstig Zilpzalp Phylloscopus collybita > günstig Rote Liste (Hessen: HGON & VSW 2006, Deutschland: SÜDBECK et al. 2007) Kategorie 1: Vom Erlöschen bedroht, Kategorie 2: Stark gefährdet, Kategorie 3: Gefährdet, Kategorie V: Arten der Vorwarnliste Erhaltungszustand: grün: günstig, gelb: ungünstig (unzureichend U1) rot: schlecht (unzureichend U2), weiß: keine Einstufung, da keine einheimische Art BNatSchG ( )besonders geschützt, ( ): streng geschützt Besondere Verantwortung HE bzw. D:! Hohe Verantwortung,!! Sehr hohe Verantwortung,!!! Extrem hohe Verantwortung PNL - Planungsgruppe für Natur und Landschaft Raiffeisenstr Hungen 9
13 4 Auswirkungen Im Folgenden wird geprüft, welche Beeinträchtigung die geplante Straße auf die einzelnen Brutvogelarten besitzt. Hierzu werden gemäß GARNIEL et al. (2009) die einzelnen Vogelarten einer von fünf unterschiedlichen Vogelgruppierungen hinsichtlich ihrer Störungsempfindlichkeit gegenüber Straßen unterschieden: Gruppe 1: Brutvogelarten mit hoher Lärmempfindlichkeit Gruppe 2: Brutvogelarten mit mittlerer Lärmempfindlichkeit Gruppe 3: Brutvogelarten mit erhöhtem Prädationsrisiko bei Lärm Gruppe 4: Brutvogelarten mit schwacher Lärmempfindlichkeit Gruppe 5: Brutvogelarten ohne spezifisches Abstandsverhalten zu Straßen und Arten für die der Verkehrslärm keine Relevanz besitzt Die basiert auf dem durchschnittlichen Verkehrsaufkommen pro Tag allgemein sowie für Arten der Gruppen 1 bis 3 auch von der davon ausgehenden Lärmintensität. Daneben wird die Gesamtheit aller Störfaktoren, die von Straßen und Verkehr ausgehen und eine Besiedelung für Vögel in einer bestimmten Distanz unattraktiv gestalten, als Effektdistanz definiert. 4.1 GRUPPE 1: BRUTVÖGEL MIT HOHER LÄRMEMPFINDLICHKEIT Nach GARNIEL et al. (2009) ist die Habitateignung der Vogelarten der Gruppe 1 im Regelfall von der verkehrsbedingten Lärmwirkung abhängig. In dem Untersuchungsgebiet zwischen Müs und Maar konnten mit dem Wachtelkönig und der Wachtel zwei Arten dieser Gruppe nachgewiesen werden. Wachtelkönig (Crex crex) Der Wachtelkönig besiedelt großräumige, offene bis halboffene Bereiche in der Landschaft. Er siedelt typischerweise u.a. in Flussauen, auf Feuchtwiesen und auf extensiv genutzten Wiesen. Er wird in der Roten Liste der bestandsgefährdeten Brutvogelarten Hessens (HGON & VSW 2006) in der Kategorie 1 als vom Aussterben bedrohte Art geführt. Die Gesamtbestandsschätzung liegt bei 10 bis 40 Brutpaaren, wobei der Wachtelkönig natürlicherweise stark schwankenden Bestandsdichten unterliegt. Im Untersuchungsgebiet konnte ein Brutrevier östlich des Vaitsberges nachgewiesen werden. Dort sang Mitte bis Ende Mai im Abstand von acht Tagen jeweils ein Männchen in den späten Morgenstunden. Der Wachtelkönig zählt zu den lärmempfindlichsten Arten. Bei einer Verkehrsbelastung von über Kfz/24h liegt der kritische Schallpegel der Art bei einer Grenzisophone von 47dB(A) nachts. Eine Überschreitung der Isophone führt bei dem Wachtelkönig zum Ausfall der Habitateignung für die Art. PNL - Planungsgruppe für Natur und Landschaft Raiffeisenstr Hungen 10
14 Stark gestört werden einerseits die Partnerfindung und andererseits die Kontaktkommunikation. Alle Bruthabitate, die den Schallpegel der Grenzisophone von 47dB(A) nachts unterschreiten, werden nicht mehr signifikant durch den Verkehrslärm beeinträchtigt. Demnach würde der Neubau der Bundesstraße 254 zum Verlust von maximal einem Wachtelkönig-Revier führen (vgl. Tabelle 3). Tabelle 3: Darstellung des Wachtelkönigbestandes im Untersuchungsgebiet mit den prognostizierten Beeinträchtigungen durch den Straßenverkehr Gruppe 1: Brutvögel mit hoher Lärmempfindlichkeit Art: Wachtelkönig gesamt bis 47 db(a) nachts < 47 db(a) nachts Anzahl-Brutreviere (Ist- Zustand) bei Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 100 % 0 % Verluste Brutreviere Wachtel (Coturnix coturnix) Die Wachtel besiedelt überwiegend offene Bereiche in der Kulturlandschaft und meidet im Gegensatz zum Rebhuhn vertikale Strukturen. Im Rahmen der Vogelbestandserfassung im Jahr 2009 konnten für die nachtaktive Wachtel insgesamt 6 Brutreviere ausgewiesen werden. Diese beschränken sich auf das Gebiet zwischen Angersbach und Landenhausen indem auch die Feldlerche eine hohe Bestandsdichte besitzt (s.u.). Bei einer Verkehrsbelastung von über Kfz/24h liegt der kritische Schallpegel der lärmempfindlichen Wachtel bei einer Grenzisophone von 52dB(A) tags. Eine Überschreitung der Isophone führt bei dieser Art zu Beeinträchtigungen bei der Partnerfindung, Kontaktkommunikation sowie der Gefahrenwahrnehmung. Ein Überschreiten dieses Grenzwertes reduziert die Habitateignung auf 50 %. Alle Bruthabitate, die den Schallpegel der Grenzisophone von 52dB(A) tags unterschreiten, werden nicht mehr signifikant durch den Verkehrslärm tangiert. Tabelle 3 zufolge führt der Neubau der Bundesstraße 254 zu einer der Wachtel im Bereich der 52dB(A) tags -Grenzisophone von zwei Brutrevieren auf eins. Die Mehrzahl der Brutreviere liegt außerhalb des kritischen Schallpegels und wird somit nicht von dem erwarteten Verkehrslärm beeinträchtigt (vgl. Tabelle 4). PNL - Planungsgruppe für Natur und Landschaft Raiffeisenstr Hungen 11
15 Tabelle 4: Darstellung des Wachtelbestandes im Untersuchungsgebiet mit den prognostizierten Beeinträchtigungen durch den Straßenverkehr Gruppe 1: Brutvögel mit hoher Lärmempfindlichkeit Art: Wachtel gesamt bis 52 db(a) tags < 52 db(a) tags Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) bei Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 50 % 0 % Verluste Brutreviere GRUPPE 2: BRUTVÖGEL MIT MITTLERER LÄRMEMPFINDLICHKEIT Die Auswirkungen von Straßenverkehr auf Vögel der Gruppe 2 sind abhängig von diversen Faktoren. Einerseits zeichnen sie sich durch die Überlagerung von lärmbedingten Effekten andererseits durch lärmunabhängige Effektdistanzen aus (GARNIEL et al. 2009). Daher wurden bei dieser Gruppe Differenzierungen zwischen dem direkten Abstand zur Straße der ausschlaggebenden Grenzisophone sowie der artspezifischen Effektdistanz angegeben (Tabelle 5). Generell ist die maßgebliche Lebensfunktion für die Arten der Gruppe 2 die Partnerfindung, da sich hier Vogelarten mit sehr maskierungsanfälligen Gesängen wiederfinden, die im direkten Straßenverkehr untergehen würden. Im Untersuchungsgebiet der Neubaustrecke der B 254 konnten mit dem Buntspecht und dem Kuckuck zwei Arten der Gruppe 2 nachgewiesen werden (Tabelle 5). Der Buntspecht besitzt einen günstigen Erhaltungszustand. Auch wenn davon auszugehen ist, dass mit dem Straßenneubau ein Brutrevier des Spechtes verloren geht, ist somit zu erwarten, dass dies keine Auswirkungen auf die derzeit stabile lokale Gesamtpopulation des weitverbreiteten Buntspechts haben wird. Der Kuckuck hingegen besitzt einen ungünstigen Erhaltungszustand und wird auf der Roten Liste Hessens auf der Vorwarnliste (vgl. Tabelle 2) geführt, da seine Bestände in den letzten Jahren deutlich rückläufig sind. Der Lebensraum des Kuckucks ist eine reich strukturierte halboffene Landschaft. Dabei ist er als Brutschmarotzer auf das Vorhandensein seiner Wirtsvogelarten wie z.b. Rohrsänger, Grasmücken, Rotkehlchen u.a. angewiesen. Im Untersuchungsgebiet konnten insgesamt 3 Brutreviere des Kuckucks hauptsächlich in den Auenbereichen der Altefeld und Lauter ausgewiesen werden. Ein Revier befindet sich im straßenverkehrsbeeinflussten Bereich. Bei dem Verlust von 40% für diesen Bereich ist von dem Ausfall dieses Brutrevieres auszugehen. PNL - Planungsgruppe für Natur und Landschaft Raiffeisenstr Hungen 12
16 Tabelle 5: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Brutvogelarten mit mittlerer Lärmempfindlichkeit mit den prognostizierten Beeinträchtigungen durch den Straßenverkehr Gruppe 2: Brutvögel mit mittlerer Lärmempfindlichkeit gesamt bis 100 m 100 m bis 58 db(a) tags < 58 db(a) tags bis ED 300 m > 300 m Art: Kuckuck (artspezifische Effektdistanz ED 300 m) Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) bei Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40 % 40 % 20 % 0 % Verluste Brutreviere 1 0 0,4 0 0 Art: Buntspecht (artspezifische Effektdistanz ED 300 m) Anzahl-Brutreviere (Ist- Zustand) bei Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40 % 40 % 20 % 0 % Verluste Brutreviere 1 0,4 0,4 0, GRUPPE 3: BRUTVÖGEL MIT ERHÖHTEM PRÄDATIONSRISIKO BEI LÄRM Innerhalb des Untersuchungsgebietes konnte lediglich das stark gefährdete Rebhuhn für diese Gruppe nachgewiesen werden. Rebhühner sind als Bodenbrüter besonders anfällig gegenüber Prädation. Daher wird die Beeinträchtigung von Lärm hauptsächlich auf diese Anfälligkeit bezogen. Bedingt durch einen erhöhten Lärmpegel werden entscheidende Warnsignale maskiert und es bleibt nicht genügend Zeit, um z.b. sichere Verstecke aufzusuchen. Somit stehen besonders Junge führende Altvögel unter erhöhtem Prädationsdruck, der unter Umständen zum Erlöschen eines Bestandes führen kann. PNL - Planungsgruppe für Natur und Landschaft Raiffeisenstr Hungen 13
17 Tabelle 6: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Brutvogelarten mit erhöhtem Prädationsrisiko bei Lärm mit den prognostizierten Beeinträchtigungen durch den Straßenverkehr Gruppe 3: Brutvögel mit erhöhtem Prädationsrisiko bei Lärm Art: Rebhuhn gesamt bis 100 m m > 300 m Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) bei Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 50% 25% 0% Verluste Brutreviere 1 0 0,25 0 Rebhühner zählen ursprünglich zu den Steppen- und Waldsteppenstandortbrütern. Als typische Kulturfolger brüten sie heute in kleinstrukturierten Bereichen des Offenlandes. Sie nutzen breite u.a. unbefestigte Wege, Brachen, Acker- und Grünlandflächen sowie Feldgehölze und Gebüsche als Unterschlupf. Im Untersuchungsgebiet konnte lediglich ein Brutpaar nachgewiesen werden (Tabelle 6). Als Grenzwerte wird bei einem Verkehrsaufkommen zwischen und Kfz/24 h vergleichbar wie bei der Feldlerche eine Abstufung der Habitateignung über eine Entfernungsdistanz zur Trasse vorgenommen. Wie in Tabelle 2 dargestellt, reduziert sich die Habitateignung für das Rebhuhn in einer Distanz von 100 m zur Straße um 50 % und von 100 bis 300 m um 25%. Die Effektdistanz liegt bei einer Entfernung von 300 m, darüber hinaus werden keine Beeinträchtigungen mehr für das Rebhuhn durch erhöhten Prädationsdruck erwartet, da dies erst ab einem Verkehrsaufkommen ab Kfz/24 h zu erwarten ist. SONDERFALL FELDLERCHE Die Bemessung der Lärmkulisse auf Feldlerchenbestände wird auf Basis der Verkehrsmengen abhängigen Effektdistanz ermittelt, da Feldlerchen mehr durch die Dauer des Lärms in ihrem Brutgeschäft gestört werden als von der Lärmintensität. GARNIEL et al. (2007, S. 16) geben an, dass bei schwacher Verkehrsbelastung genügend Schallpausen verbleiben, während bei hoher Verkehrsmenge eine durchgehende Schallkulisse aufgebaut wird, die keine Möglichkeit gibt, einen artspezifisch wirksamen Singflug durchzuführen. Die Feldlerche ist ein typischer Brutvogel der offenen Kulturlandschaft. Im Untersuchungsgebiet konnten insgesamt 81 Brutreviere, vorrangig auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, festgestellt werden, wobei zwischen Angersbach und Landenhausen eine deutlich höhere Siedlungsdichte mit 2,0 Brutrevieren/10 ha als im restlichen Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden konnte. Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass weite Teile der Flächen insgesamt nur suboptimale Eignungen zur Besiedlung aufweisen. Sowohl die in Hessen nachgewiesenen durchschnittlichen Siedlungsdichten von 2,4 bis 4,0 BP/10 ha (BERCK 1995). als auch die von GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER (1987) und FLADE (1994) für Ackergebiete genannten Referenzwerte von 2,1 bis 5,1 Reviere/10 ha werden somit deutlich unterschritten. In Anbetracht des PNL - Planungsgruppe für Natur und Landschaft Raiffeisenstr Hungen 14
18 Alters der Grundlage dieses Durchschnittswerte (1980er bis 1990er Jahre) sowie im Vergleich zu den Daten im Untersuchungsgebiet aus 2001, dürfte der aktuell festgestellte Wert als deutlicher Hinweis für einen weiteren Bestandsrückgang gewertet werden. Die relativ geringe Siedlungsdichte der Feldlerche ist im Wesentlichen auf die überwiegend intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung zurück zu führen. Die im Nahbereich der B 254 alt im Vergleich zu weiter entfernten Flächen geringere Siedlungsdichte der Feldlerche könnte ggf. der hohen Lärmkulisse der aktuell stark befahrenen Bundesstraße geschuldet sein. Bei einem Verkehrsaufkommen zwischen und Kfz/24h wurde eine Abstufung der Habitateignung über eine Entfernungsdistanz zur Trasse vorgenommen. Wie in Tabelle 6 dargestellt, reduziert sich die Habitateignung für die Feldlerche in einer Distanz von 100 m zur Straße um 40 % und von 100 bis 300 m um 10 %. Die Effektdistanz liegt bei einer Entfernung von 300 m, darüber hinaus werden keine Beeinträchtigungen mehr für die Feldlerche durch Lärm erwartet (Tabelle 7). Insgesamt ist eine straßenverkehrsbedingte Reduktion der Feldlerchenbrutreviere um 16 % in dem Untersuchungsgebiet zu erwarten. Da diese Betrachtung jedoch separat für jeden Korridor durchzuführen ist, und dabei die Anzahl der ermittelten betroffenen Reviere im konservativen Ansatz immer aufzurunden ist, entspricht das insgesamt 14 Brutrevieren. Tabelle 7: Darstellung des Feldlerchenbestandes im Untersuchungsgebiet mit den prognostizierten Beeinträchtigungen durch den Straßenverkehr Sonderfall Feldlerche gesamt bis 100 m m m Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) bei Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40% 10% 0% Verluste Brutreviere 14 9,2 4, GRUPPE 4: ARTEN MIT SCHWACHER LÄRMEMPFINDLICHKEIT Zur Gruppe 4 zählen Vogelarten mit einer relativ geringen Empfindlichkeit gegenüber Lärm. Dennoch ist auch bei diesen Arten eine Reduktion der Habitateignung bedingt durch Straßenverkehr erkennbar. Nach GARNIEL et al. (2009) spielt die Störung durch Verkehrslärm nur eine untergeordnete Rolle. Die Gesamtheit der unterschiedlichen Störfaktoren ist ausschlaggebend für die Habitateignung dieser Arten, daher wird hierfür ebenfalls eine Effektdistanzangabe für jede einzelne Art durchgeführt. Wobei sich die potentielle Besiedelbarkeit entsprechend der Art wie in Tabelle 8 dargestellt individuell abstuft. PNL - Planungsgruppe für Natur und Landschaft Raiffeisenstr Hungen 15
19 Tabelle 8: Auswirkungen von Straßenverkehr auf Vogelarten der Gruppe 4 Kfz/24h vom Fahrbahnrand bis 100 m von 100 m bis zur Effektdistanz bis % 10% Zur Gruppe 4 zählen überwiegend Singvögel, wobei mit Klein- und Grünspecht auch zwei Spechtarten vertreten sind. Generell sind diese Arten weit verbreitete Brutvogelarten mit günstigen Erhaltungszuständen. Unter den nachgewiesenen Brutvogelarten besitzen lediglich Wacholderdrossel, Trauerschnäpper, Stieglitz, Kleinspecht, Kernbeißer, Klappergrasmücke, Girlitz und Bluthänfling einen unzureichenden bis ungünstigen Erhaltungszustand. Für die übrigen ubiquitär verbreiteten Arten wird von Verlusten, wie in Tabelle 9 dargestellt, (entsprechend der Werte aus Tabelle 8) ausgegangen. Eine Schwächung der derzeit stabilen lokalen Populationen der einzelnen euryöken Arten ist jedoch zu diesem Zeitpunkt in Abhängigkeit des geplanten Straßenneubauvorhabens nicht zu erwarten. Für die Arten mit unzureichendem Erhaltungszustand wird die Ermittlung der zu erwartenden Verluste jeweils separat für jede Art ermittelt. Für diese Arten stellt sich die Situation folgendermaßen dar. Bluthänfling: Bluthänflinge siedeln in halboffenen bis offenen Landschaften mit Feldgehölzen. Aber auch in Einzelbäumen und in Hochstaudenfluren. Im Untersuchungsgebiet konnten für den Hänfling insgesamt vier Brutreviere nachgewiesen werden. Durch die Wirkfaktoren des Straßenverkehrs ist mit dem Ausfall von einem Revier zu rechnen. Gruppe 4: Brutvögel mit schwacher Lärmempfindlichkeit gesamt bis 100 m von 100 m bis zur ED (200 m) > 200 m Art: Bluthänfling (artspezifische Effektdistanz ED 200 m) Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) bei Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40 % 10 % 0 % Verluste Brutreviere 1 0,8 0,1 0 Girlitz: Der Girlitz konnte im Untersuchungsgebiet z.t. zusammen mit dem Bluthänfling nachgewiesen werden. Entsprechend brütet er auch in halboffenen Landschaften. SÜDBECK et al. (2005) geben als Schlüsselfaktoren für das Siedlungshabitat des Girlitz, Anteile von Laubund Nadelbäumen mit einer Mindesthöhe von mehr als 8 Metern gepaart mit gestörten offenen Böden an. Im Untersuchungsgebiet konnten für den Girlitz insgesamt vier Brutreviere erfasst PNL - Planungsgruppe für Natur und Landschaft Raiffeisenstr Hungen 16
20 werden. Die Anzahl der Reviere würde sich durch den einsetzenden Straßenverkehr um eines reduzieren. Gruppe 4: Brutvögel mit schwacher Lärmempfindlichkeit gesamt bis 100 m von 100 m bis zur ED (200 m) > 200 m Art: Girlitz (artspezifische Effektdistanz ED 200 m) Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) bei Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40 % 10 % 0 % Verluste Brutreviere 1 0,8 0,1 0 Kernbeißer: Der Kernbeißer brütet in lichten Wäldern und strukturreichen Gehölzbiotopen. Im Untersuchungsgebiet finden sich solche Strukturen im Abstand von 200 m beidseits der neu geplanten Trasse lediglich im Bereich des Vaitsbergs. Dort konnte die Art mit zwei Brutpaaren nachgewiesen werden. Nach dem Neubau der Straße ist durch den Straßenverkehr mit der Abnahme von einem Revier zu rechnen. Gruppe 4: Brutvögel mit schwacher Lärmempfindlichkeit gesamt bis 100 m von 100 m bis zur ED (100 m) > 100 m Art: Kernbeißer (artspezifische Effektdistanz ED 100 m) Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) 2 1 entfällt 1 bei Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40 % 10 % 0 % Verluste Brutreviere 1 0,4 0 0 PNL - Planungsgruppe für Natur und Landschaft Raiffeisenstr Hungen 17
21 Klappergrasmücke: Das Bruthabitat der Klappergrasmücke ist eine halboffene bis offene Landschaft mit Feldgehölzen. Sie konnte im Untersuchungsgebiet insgesamt mit sieben Brutrevieren nachgewiesen werden. Durch den Straßenverkehr bedingten Auswirkungen ist von einem Verlust von zwei Brutrevieren auszugehen. Gruppe 4: Brutvögel mit schwacher Lärmempfindlichkeit gesamt bis 100 m von 100 m bis zur ED (100 m) > 100 m Art: Klappergrasmücke (artspezifische Effektdistanz ED 100 m) Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) 7 3 entfällt 4 bei Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40 % 10 % 0 % Verluste Brutreviere 2 1,2 0 0 Kleinspecht: Das Habitat des Kleinspechts umfasst Laub- und Mischwälder, Auewälder, Gehölzgruppen, Streuobstwiesen sowie Parksituationen mit Baumbeständen. Im Untersuchungsgebiet konnte zwei Reviere am Rand des Vaitsbergs in einer alten Streuobstwiese sowie in einem entfernter gelegenen, lockeren Baumbestand nachgewiesen werden (vgl. Tabelle 8). Der Nachweis in der Streuobstwiese liegt am Rand der Effektdistanz von 200 m. Generell ist hier mit einer Minimierung der Habitateignung von 10% zu rechnen. Bei dem Vorkommen von einem Brutpaar würde es sich somit um eine Reduktion von 0,1 handeln, was jedoch im konservativen Ansatz dem Verlust eines Revieres entspricht. Gruppe 4: Brutvögel mit schwacher Lärmempfindlichkeit gesamt bis 100 m von 100 m bis zur ED (200 m) > 200 m Art: Kleinspecht (artspezifische Effektdistanz ED 200 m) Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) bei Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40 % 10 % 0 % Verluste Brutreviere 1 0 0,1 0 Stieglitz: Den Lebensraum des Stieglitzes stellen halboffene, reich strukturierte Landschaftsbestandteile dar. Er brütet in lichten und lockeren Gehölzgruppen und Baumbeständen. Oft findet er sich an den Rändern von Siedlungsbereichen in Gärten, auf Friedhöfen oder in Parks. Zwischen Müs und Maar konnte der Stieglitz insgesamt mit drei Brutrevieren nachgewiesen PNL - Planungsgruppe für Natur und Landschaft Raiffeisenstr Hungen 18
22 werden. Es ist mit dem Verlust eines Brutpaares durch die Auswirkungen des Straßenverkehrs zu rechnen. Gruppe 4: Brutvögel mit schwacher Lärmempfindlichkeit gesamt bis 100 m von 100 m bis zur ED (100 m) > 100 m Art: Stieglitz (artspezifische Effektdistanz ED 100 m) Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) 3 1 entfällt 2 bei Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40 % 10 % 0 % Verluste Brutreviere 1 0,4 0 0 Trauerschnäpper: Der Trauerschnäpper ist auf Höhlenbäume bzw. höhlenartige Nisthilfen angewiesen. Entsprechend brütet er in u.a. Wäldern, Gärten und parkähnlichen Anlagen mit Baumbeständen. Im Untersuchungsgebiet konnte ein Brutrevier auf dem Friedhof in Angersbach festgestellt werden. Da dieser Nachweis außerhalb der Effektdistanz der Art liegt, ist keine Verschlechterung der Brutsituation bedingt durch Straßenverkehr für diese Art zu erwarten. Gruppe 4: Brutvögel mit schwacher Lärmempfindlichkeit gesamt bis 100 m von 100 m bis zur ED (200 m) > 200 m Art: Trauerschnäpper (artspezifische Effektdistanz ED 200 m) Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) bei Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40 % 10 % 0 % Verluste Brutreviere Wacholderdrossel: Die Wacholderdrossel brütet sowohl in halboffenen Landschaften und Siedlungsflächen mit Baumbeständen als auch in Bach- und Flussauen mit angrenzenden Gehölzbiotopen. Im Untersuchungsgebiet konnten überwiegend in den Auenbereichen der Lauter und Altefeld insgesamt sechs Brutreviere nachgewiesen werden. Bei einer Effektdistanz von 200 m ist mit einer straßenverkehrsbedingten Abnahme von zwei Brutrevieren zu rechnen. PNL - Planungsgruppe für Natur und Landschaft Raiffeisenstr Hungen 19
23 Gruppe 4: Brutvögel mit schwacher Lärmempfindlichkeit gesamt bis 100 m von 100 m bis zur ED (200 m) > 200 m Art: Wacholderdrossel (artspezifische Effektdistanz ED 200 m) Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) bei Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40 % 10 % 0 % Verluste Brutreviere 2 1,2 0,3 0 Sonstige Arten: Für die restlichen häufigen Arten mit günstigem Erhaltungszustand sind die relevanten Daten zusammenfassend in komprimierter Form in Tabelle 9 aufgelistet. Für diese Arten ist jedoch davon auszugehen, dass die Verluste im Hinblick auf ihre Häufigkeit und aufgrund ihres günstigen Erhaltungszustandes als marginal und vernachlässigbar eingestuft werden können. Tabelle 9: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Arten mit einer schwachen Lärmempfindlichkeit mit den prognostizierten Beeinträchtigungen durch den Straßenverkehr (Arten mit unzureichendem Erhaltungszustand hervorgehoben) Gruppe 4: Arten mit schwacher Lärmempfindlichkeit Art BR ges. BR bis 100 m BR m ED Verlust BR- 100 m (40 %) Verlust BR- 200 m (10 %) Verlust BR ges. Amsel , Bachstelze ,2 0,2 2 Blaumeise ,8 0 3 Buchfink ,6 0 4 Dorngrasmücke ,6 1,3 9 Feldschwirl ,4 0,1 1 Fitis ,8 0,2 1 Gartenbaumläufer ,8 0 1 Gartengrasmücke ,8 0 5 Goldammer , Grünfink ,6 0,3 2 Grünspecht Hausrotschwanz ,1 0 1 Heckenbraunelle ,2 0 2 PNL - Planungsgruppe für Natur und Landschaft Raiffeisenstr Hungen 20
24 Gruppe 4: Arten mit schwacher Lärmempfindlichkeit Art BR ges. BR bis 100 m BR m ED Verlust BR- 100 m (40 %) Verlust BR- 200 m (10 %) Verlust BR ges. Kleiber ,2 0,1 2 Kohlmeise ,8 0 5 Mönchsgrasmücke ,4 1,3 14 Neuntöter ,4 0,2 1 Rotkehlchen ,8 0 3 Singdrossel ,6 1,1 7 Star Sumpfmeise ,8 0 1 Sumpfrohrsänger ,2 0,7 4 Weidenmeise ,4 0 1 Wintergoldhähnchen ,4 0 1 Zaunkönig ,4 0 3 Zilpzalp ,4 0,8 6 BR: Brutreviere, ED: Effektdistanz 4.5 GRUPPE 5: BRUTVOGELARTEN OHNE SPEZIFISCHES ABSTANDSVERHALTEN ZU STRAßEN UND FÜR DIE DER VERKEHRSLÄRM KEINE RELEVANZ BESITZT Zur Gruppe 5 zählen Vogelarten ohne spezifisches Abstandsverhalten zu Straßen und auf die der Verkehrslärm keine Relevanz besitzt. Im Gegensatz zur Gruppe 4 gehören hierzu Arten, die nicht oder kaum auf akustische Signale bei der Paarbildung angewiesen sind, Arten die sich unabhängig vom Brutgebiet verpaaren sowie Arten, die natürlicherweise Brutplätze mit einer hohen Lärmkulisse nutzen und Koloniebrüter. Im Untersuchungsgebiet konnte mit dem Gimpel und der Mehlschwalbe Arten nachgewiesen werden, die bei der Partnerfindung nicht auf akustische Signale angewiesen sind. Die übrigen Arten der Gruppe 5 führen entweder eine Brutplatz unabhängige Gruppenbalz durch (Eichelhäher, Elster) oder verpaaren sich im Wintertrupp (Feldsperling, Haussperling, Ringeltaube und Schwanzmeise). Für alle Vogelarten dieser Gruppe ist vergleichbar mit denen der Gruppe 4 eine Effektdistanz anzunehmen (vgl. Tabelle 10), da auch hier Faktoren wie landschaftsverändernde Wirkung der Trasse u. ä. berücksichtigt werden müssen, die sich negativ auf die Brutplatzeignung auswirken können. PNL - Planungsgruppe für Natur und Landschaft Raiffeisenstr Hungen 21
25 Tabelle 10: Auswirkungen von Straßenverkehr auf Vogelarten der Gruppe 5 Kfz/24h vom Fahrbahnrand bis Effektdistanz (= 100 m); Abnahme der Habitateignung vom Fahrbahnrand bis zur artspezifischen Fluchtdistanz bzw. Störradius; bis % 100% Drei der nachgewiesen Arten der Gruppe 5 besitzen einen ungünstigen Erhaltungszustand, so dass nur sie genauer betrachtet werden. Hausperling: Der Haussperling ist ein typischer Bewohner von Ortschaften, insbesondere im ländlichen Bereich mit einer ausreichenden Nahrungsverfügbarkeit. Insgesamt wurden im Untersuchungsgebiet 42 Reviere v.a. innerhalb der Ortschaften erfasst. Durch den Bau der Straße ist von einem Verlust von zwei Paaren auszugehen. Gruppe 5: Brutvögel ohne spezifisches Abstandsverhalten Art: Haussperling (artspezifische Effektdistanz ED 100 m) gesamt bis 100 m > 100 m Anzahl-Brutreviere (Ist- Zustand) bei Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40 % 0 % Verluste Brutreviere Feldsperling: Der Feldsperling brütet in landwirtschaftlich genutzten Räumen, sofern Gehölze (Hecken, auch Waldränder) für die Anlage ihrer Nisthöhle vorhanden sind. Infolge der Intensivierung der Landwirtschaft und der Ausräumung der Landschaft sind die Bestände rückläufig. Insgesamt wurden im Untersuchungsgebiet acht Reviere registriert. Durch den Bau der Straße ist mit dem Verlust von zwei Paaren zu rechnen. Gruppe 5: Brutvögel ohne spezifisches Abstandsverhalten Art: Feldsperling (artspezifische Effektdistanz ED 100 m) gesamt bis 100 m > 100 m Anzahl-Brutreviere (Ist- Zustand) bei Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40 % 0 % Verluste Brutreviere PNL - Planungsgruppe für Natur und Landschaft Raiffeisenstr Hungen 22
26 Mehlschwalbe: Die Mehlschwalbe brütet heute überwiegend an Hauswänden, sie ist als typischer Kulturfolger zu bezeichnen. Dennoch sind bedingt durch unterschiedliche Faktoren die Bestandszahlen der Mehlschwalbe rückläufig. Bei dem Bau der Straße ist mit dem Verlust von zwei Brutpaaren der Mehlschwalbe auszugehen. Gruppe 5: Brutvögel ohne spezifisches Abstandsverhalten Art: Mehlschwalbe (artspezifische Effektdistanz ED 100 m) gesamt bis 100 m > 100 m Anzahl-Brutreviere (Ist- Zustand) bei Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40 % 0 % Verluste Brutreviere Sonstige Arten: Für die restlichen häufigen Arten mit günstigem Erhaltungszustand sind die relevanten Daten zusammenfassend in Tabelle 11 aufgelistet. Tabelle 11: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Brutvogelarten mit Effektdistanz ohne spezifisches Abstandsverhalten zu Straßen und für die der Verkehrslärm keine Relevanz besitzt Gruppe 5: Art Brutvogelarten ohne spezifisches Abstandsverhalten zu Straßen, für die der Verkehrslärm keine Relevanz besitzt BR gesamt BR-100 m BR- >100 m Effekt- distanz Verlust BR-100 m (40 %) Verlust BR ges. Eichelhäher ,4 1 Elster ,6 2 Gimpel ,4 1 Ringeltaube ,0 2 Schwanzmeise ,8 1 BR: Brutreviere Daneben finden sich in dieser Gruppe noch Arten, deren Brutplatzeignung in Abhängigkeit von optischen Signalen besteht. Für diese Arten wird keine Effektdistanz sondern eine Fluchtdistanz angenommen. Unter Fluchtdistanz versteht man den Abstand, den ein Tier zu bedrohlichen Lebewesen wie natürlichen Feinden und Menschen toleriert, ohne dass es die Flucht ergreift. Die Fluchtdistanzen und Störradien werden für Arten herangezogen, die kein verkehrsspezifisches Abstandsverhalten aufweisen bzw. für die aufgrund der Artbiologie eine Lärmempfindlichkeit am Brutplatz ausgeschlossen werden kann. Sie werden auch verwendet, um die Reichweite der Störung von schwach befahrenen Straßen auf lärmempfindliche Arten zu quantifizieren (GARNIEL et al. 2009: S. 8). PNL - Planungsgruppe für Natur und Landschaft Raiffeisenstr Hungen 23
27 Tabelle 12: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Brutvogelarten mit Fluchtdistanz ohne spezifisches Abstandsverhalten zu Straßen und für die der Verkehrslärm keine Relevanz besitzt Gruppe 5: Art Brutvogelarten ohne spezifisches Abstandsverhalten zu Straßen, für die der Verkehrslärm keine Relevanz besitzt GesamtBrutreviere BR- 100 m BR- 200 m BR- >200 m Fluchtdistanz (Verlust 100 %) Verlust- Brutreviere gesamt Turmfalke Mäusebussard Rabenkrähe Im Untersuchungsgebiet konnten mit Mäusebussard, Turmfalke und Rabenkrähe drei Arten nachgewiesen werden, deren Bruthabitateignung mittels einer Fluchtdistanz zum Straßenverkehr definiert wird (Tabelle 12). Innerhalb der Fluchtdistanz sinkt die Habitateignung um 100% über die Fluchtdistanz hinaus findet demnach keine Reduzierung der Brutplatzqualität statt. Die artspezifischen Ergebnisse sind für diese drei Arten, die sich alle in einem guten Erhaltungszustand befinden, der Tabelle 12 zu entnehmen. Auch für diese Arten ist davon auszugehen, dass die Verluste im Hinblick auf ihre Häufigkeit und aufgrund ihres günstigen Erhaltungszustandes als marginal und vernachlässigbar eingestuft werden können. PNL - Planungsgruppe für Natur und Landschaft Raiffeisenstr Hungen 24
28 5 Zusammenfassung Während der Brutperiode 2009 konnten im Bereich der geplanten Neubaustrecke zwischen Lauterbach/Maar und Großenlüder/Müs insgesamt 52 Brutvogelarten nachgewiesen werden, von denen etwa ein Drittel gegenwärtig einen ungünstigen oder schlechten Erhaltungszustand in Hessen aufweisen. Insbesondere für diese Arten galt es, die Auswirkungen der geplanten Straße auf Basis des Handlungsleitfadens für Vermeidung und Kompensation verkehrsbedingter Wirkungen auf die Avifauna (GARNIEL et al. 2009) zu ermitteln. Das Ergebnis dieser Prüfung ergab, dass für 15 Arten mit einem ungenügenden Erhaltungszustand mit Verschlechterungen und daher mit Revierverlusten zu rechnen ist. Das Ausmaß der daraus resultierenden Maßnahmen zur Kompensation bzw. der daraus resultierenden Maßnahmen zur Verhinderung von Verbotstatbeständen gemäß 44 BNatSchG oder zur Verhinderung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen im Sinne der FFH-Richtlinie sind jedoch nicht im vorliegenden, sondern im Rahmen dieser Gutachten (LBP, Unterlage 12.1; Artenschutzprüfung, Unterlage 12.3; FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen, Unterlage 12.5) entsprechend zu prüfen und zu ermitteln. PNL - Planungsgruppe für Natur und Landschaft Raiffeisenstr Hungen 25
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