Kontenrahmen Bilanz. Änderungsprotokoll

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1 Kontenrahmen Bilanz Änderungsprotokoll Handbuch über den Finanzhaushalt der Zürcher Gemeinden Verantwortlich Rechtliche Grundlagen Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Gemeindefinanzen 85 Gliederung des s (GG; LS xxx.xx131.1) 6 Gliederung nach Sachgruppen und Funktionen (VGG, LS xxx.xx131.11) Anhang 1, Ziffer 2. Kontenrahmen (VGG) Version vom 1. Januar Vorgaben Kontenrahmen Sachkonten: Stellen; Muster: oder Die markierten und fett gedruckten Sachgruppen sind verbindlich. Detaillierungen auf 5. Stelle: 0=Allgemeiner, 1=. Wertberichtigung: Ziffer 9 auf Unterkontoebene. WB = Wertberichtigung; RA = Rechnungsabgrenzung 1 Aktiven Die Aktiven werden in Finanz- und Verwaltungsvermögen gegliedert. 10 Finanzvermögen (FV) Das Finanzvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung veräussert werden können. 100 Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen Jederzeit verfügbare Geldmittel und Sichtguthaben Kasse Hauptkassen Je Hauptkasse ein separates Detailkonto führen Hauptkasse A Hauptkasse B Nebenkassen Je Nebenkasse ein separates Detailkonto führen Kasse Einwohnerkontrolle Kasse Gemeindewerke Kasse Alterszentrum Kassenvorschüsse Kassen-Stockgelder. Ohne Vorschüsse für die vorläufige Bestreitung von Verwaltungsausgaben (1016) Vorschuss Hallenbad Vorschuss Freibad Vorschuss Abfallsammelstelle Kassen und Kassenvorschüsse in Fremdwährungen Kasse A (EUR) 1001 Post Postkonten mit Haben-Saldo werden unter Sachgruppe 2010 Verbindlichkeiten gegenüber Finanzintermediären geführt Post-Geschäftskonten Geschäftskonto A Geschäftskonto B Geld in Transit z.g. Post- Geschäftskonten Noch nicht gutgeschriebene Überweisungen auf ein Postkonto, z.b. Überweisung oder Bareinzahlung auf Postkonto vor Jahresende - nicht auf Auszug per Ende Jahr enthalten. Mittels Buchung auf Konto Geld in Transit wird die Position in der Geldflussrechnung berücksichtigt. HRM2_Bilanz_ZH_ _V2_Änderungsprotokoll.docx 1/35

2 Weitere Postkonten Ohne Post-Geschäftskonten (1001.0). Sämtliche übrigen Arten von Postkonten (Depositokonten, usw.) Depositokonto A Depositokonto B Geld in Transit z.g. Postkonten Noch nicht gutgeschriebene Überweisungen auf ein Postkonto (siehe Erläuterung zu Konto ) Postkonten in Fremdwährungen Postkonto A (EUR) 1002 Bank Bankkonten mit Haben-Saldo werden unter Sachgruppe 2010 Verbindlichkeiten gegenüber Finanzintermediären geführt Bankkontokorrente Bankkontokorrente Bankkontokorrent A Bankkontokorrent B Geld in Transit z.g. Bankkontokorrente Noch nicht gutgeschriebene Überweisungen auf ein Bankkontokorrent (siehe Erläuterung zu Konto ) Weitere Bankkonten Ohne Bankkontokorrente (1002.0). Sämtliche übrige Arten von Bankkonten (Sparkonten, Anlagekonten, Depositenkonten, usw.) Sparkonto A Anlagekonto A Geld in Transit z.g. Bankkonten Noch nicht gutgeschriebene Überweisungen auf ein Bankkonto (siehe Erläuterung zu Konto ) Bankkonten in Fremdwährungen Bankkonto A (EUR) 1003 Kurzfristige Geldmarktanlagen Festgelder bis 90 Tage Gesamtlaufzeit Kurzfristige Geldmarktanlagen Gesamtlaufzeit bis 90 Tage Kurzfristige Festgeldanlagen Kurzfristige Callgeldanlagen 1004 Debit- und Kreditkarten Debit- und Kreditkarten-Verkäufe Soll-Posten der Debit- und Kreditkarten-Verkäufe. Zahlungseingänge als Haben-Posten gutschreiben; Differenz (Kommissionen) auf Aufwand ausbuchen Debit- und Kreditkarten-Verkäufe Prepaid-Karten Mit einem Guthaben aufgeladene Karten Prepaid-Karte Schulverwaltung 1009 Übrige flüssige Mittel Übrige geldähnliche Mittel wie Gedenkmünzen, Medaillen etc., die aber als Zahlungsmittel zugelassen sind Übrige flüssige Mittel Reka-Checks Reka-Check-Vorrat Lunch-Checks Lunch-Check-Vorrat Briefmarken und vorfrankierte Postsendungen Gedenk- und Sondermünzen z.b. Goldvreneli. Vorrat an Briefmarken und vorfrankierten Postsendungen. Einbezahlte Guthaben von Frankiermaschinen werden als übrige Forderungen erfasst (1019). HRM2_Bilanz_ZH_ _V2_Änderungsprotokoll.docx 2/35

3 101 Forderungen Ausstehende Guthaben und Ansprüche gegenüber Dritten, die in Rechnung gestellt oder geschuldet sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten Am Jahresende noch nicht fakturierte Forderungen werden als aktive Rechnungsabgrenzung bilanziert (104). Innert Jahresfrist fällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Dritte. Überjährige Forderungen sind unter Sachgruppe 1072 zu bilanzieren. Am Jahresende noch nicht fakturierte Forderungen werden als aktive Rechnungsabgrenzung bilanziert (104). Wertberichtigungen (Delkredere) durch Detailkonto mit Ziffer 9 auf Unterkontoebene trennen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen Sammelkonto Forderungen (manuelle Sollstellung) Forderungen Abklärungskonto WB auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen Verrechnungssteuer Innert Jahresfrist fällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten Forderungen Verrechnungssteuer 1011 Kontokorrente mit Dritten Durch gegenseitige Verrechnung entstandene Forderungen mit Dritten (ohne Bank- und Postkonten). Kontokorrente mit Haben-Saldo werden unter Sachgruppe 2001 bilanziert Kontokorrente mit Kanton und anderen Gemeinden Kontokorrent mit Kanton Kontokorrent mit Primarschulgemeinde Kontokorrent mit Oberstufenschulgemeinde Kontokorrente mit Zweckverbänden und Anstalten Kontokorrent mit Zweckverband A Kontokorrent mit Zweckverband B Kontokorrente mit anderen Dritten Interne Kontokorrente und Kontokorrente mit zu konsolidierenden Partnern in Sachgruppe 1015 führen Kontokorrent mit A Kontokorrent mit B 1012 Steuerforderungen Ansprüche gegenüber Steuerpflichtigen natürlichen und juristischen Personen. HRM2_Bilanz_ZH_ _V2_Änderungsprotokoll.docx 3/35

4 Forderungen allgemeine Gemeindesteuern Steuerforderungen gemäss Steuerabrechnungen. Steuerrückzahlungen gemäss Steuerabrechnungen sind unter Sachgruppe Forderungen allgemeine Gemeindesteuern Forderungen aus Steuerausscheidungen WB auf Forderungen allgemeine Gemeindesteuern zu bilanzieren. Restanzen gemäss Steuerabrechnungen Forderungen Sondersteuern Grundstückgewinnsteuern, Hundesteuern Forderungen Grundstückgewinnsteuern Forderungen Hundesteuern WB auf Forderungen Sondersteuern 1013 Anzahlungen an Dritte Anzahlungen an Dritte (Vorauszahlungen, Lohnvorschüsse u.a.), bevor eine wirtschaftliche Gegenleistung erbracht wurde. Nach erfolgter Leistung wird die Anzahlung auf das sachgerechte Konto umgebucht Vorauszahlungen an Dritte Anzahlungen an Lieferanten Vorauszahlungen an Dritte Lohnvorschüsse Lohnvorschüsse 1014 Transferforderungen Eingeforderte oder zugesprochene Einnahmenanteile, Entschädigungen und Beiträge. Sich abzeichnende Ansprüche als aktive Rechnungsabgrenzungen unter Sachgruppe 1043 führen Transferforderungen Ertragsanteile Gegenbuchung in Sachgruppe Transferforderungen Ertragsanteile Transferforderungen Entschädigungen von Gemeinwesen Transferforderungen Entschädigungen von Gemeinwesen Transferforderungen Finanz- und Lastenausgleich Transferforderungen Finanz- und Lastenausgleich Transferforderungen Beiträge von Gemeinwesen und Dritten Transferforderungen Beiträge von Gemeinwesen und Dritten Gegenbuchung in Sachgruppe 461. Gegenbuchung in Sachgruppe 462. Guthaben individueller Sonderlastenausgleich. Gegenbuchung in Sachgruppe 463. HRM2_Bilanz_ZH_ _V2_Änderungsprotokoll.docx 4/35

5 1015 Interne Kontokorrente (Abrechnungskonten) Kontroll-, Durchlauf- und Abrechnungskonten, Kontokorrente mit Dienststellen des eigenen Gemeinwesens oder mit vollständig zu konsolidierenden Einheiten (separiert mit Detailkonto wegen Konsolidierung) Kontokorrente mit zu konsolidierenden Einheiten Die Konten sind zum Rechnungsabschluss möglichst zu saldieren. Interne Kontokorrente mit Haben-Saldo werden unter Sachgruppe 2005 bilanziert Kontokorrent Gemeindewerke Kontokorrent Alterszentrum Gemeindeeigenes Alterszentrum Abrechnungskonten ordentliche Staats- und Gemeindesteuern Wenn Aktivsaldo Abrechnungskonto Steuern Rechnungsjahr Abrechnungskonto Steuern frühere Jahre Abrechnungskonten übrige Steuern Abrechnungskonto Quellensteuern I Abrechnungskonto Quellensteuern II Abrechnungskonto Nachsteuern Abrechnungskonto Steuerausscheidungen Abrechnungskonto Pauschale Steueranrechnung Abrechnungskonto Bundessteuern Abrechnungskonten Löhne Abrechnungskonto Lohnverarbeitung Abrechnungskonten Zahlungsverkehr Abrechnungskonto DTA-Zahlungen Abrechnungskonto ESR-Eingänge Weitere Abrechnungskonten Abrechnungskonto Kassendifferenzen Wenn Aktivsaldo Abrechnungskonto Diverses 1016 Vorschüsse für vorläufige Verwaltungsausgaben Vorschüsse an das Personal für die vorläufige Bestreitung von Verwaltungsausgaben (zb. Exkursionen, Lager, längere Dienstreisen etc.) Vorschüsse für Verwaltungsausgaben Lohnvorschüsse werden unter Sachgruppe 1013 erfasst. Ohne Kassen-Stockgelder (1000) und ohne Lohnvorschüsse (1013) Vorschüsse an Schule Vorschüsse für Exkursionen und Lager Vorschüsse für Zivilschutzkurse HRM2_Bilanz_ZH_ _V2_Änderungsprotokoll.docx 5/35

6 1019 Übrige Forderungen Depotzahlungen, Hinterlegungen, die nicht als Anzahlungen gewertet werden; MWST- Vorsteuerguthaben; Guthaben bei Sozialversicherungen Depotzahlungen und Hinterlegungen Mietzinsdepots Sozialhilfe Genossenschafts-Anteilscheine Sozialhilfe WB auf Depotzahlungen und Hinterlegungen Guthaben bei Sozial- und Personalversicherungen Guthaben bei Sozialversicherungsanstalt Guthaben bei Personalvorsorgeeinrichtungen Guthaben bei Kranken- und Unfallversicherungen WB auf Guthaben bei Sozial- und Personalversicherungen Wertberichtigung (Delkredere) durch Detailkonto mit Ziffer 9 auf Unterkontoebene trennen (Bruttodarstellung). z.b. Guthaben Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen) MWST-Vorsteuerguthaben Vorsteuerguthaben MWST. Je MWST-pflichtiger Bereich sind separate Detailkonten für die Vorsteuerguthaben aus ER und IR zu führen MWST-Vorsteuerguthaben ER Wasserwerk MWST-Vorsteuerguthaben IR Wasserwerk MWST-Vorsteuerguthaben ER Abwasserbeseitigung MWST-Vorsteuerguthaben IR Abwasserbeseitigung MWST-Vorsteuerguthaben ER Abfallwirtschaft MWST-Vorsteuerguthaben IR Abfallwirtschaft Steuerschulden MWST unter Sachgruppe 2002 führen WB auf MWST-Vorsteuerguthaben Quartierpläne Quartierplan A Quartierplan B Übrige Forderungen Guthaben Frankiermaschinen Einbezahlte Guthaben von Frankiermaschinen WB auf übrige Forderungen 102 Kurzfristige Finanzanlagen Finanzanlagen mit Laufzeiten bis 1 Jahr. Geldmarktanlagen bis 90 Tage Gesamtlaufzeit unter Sachgruppe 1003 führen. Wertberichtigungen (Delkredere) durch Detailkonto mit Ziffer 9 auf Unterkontoebene trennen (Bruttoprinzip). HRM2_Bilanz_ZH_ _V2_Änderungsprotokoll.docx 6/35

7 1020 Kurzfristige Darlehen Darlehen an Dritte oder an das Personal mit einer Laufzeit bis 1 Jahr. Langfristige Darlehen mit Restlaufzeit bis 1 Jahr Kurzfristige Darlehen FV Darlehen an Empfänger im Inland mit einer Gesamtlaufzeit bis 1 Jahr. Bestehende langfristige Darlehen an Empfänger im Inland mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr Kurzfristige Darlehen Kurzfristige Hypotheken WB auf kurzfristigen Darlehen FV 1022 Verzinsliche Anlagen Verzinsliche Anlagen mit einer Laufzeit bis 1 Jahr. Langfristige verzinsliche Anlagen mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr Kurzfristige verzinsliche Anlagen FV Verzinsliche Anlagen im Inland mit einer Gesamtlaufzeit bis 1 Jahr. Bestehende langfristige verzinsliche Anlagen im Inland mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr Obligationen Kassascheine 1023 Festgelder Festgeldanlagen mit einer Gesamtlaufzeit über 90 Tage bis 1 Jahr. Geldmarktanlagen bis 90 Tage Gesamtlaufzeit unter Sachgruppe 1003 führen. Festgeldanlagen mit Restlaufzeiten von unter 90 Tagen werden nicht auf Sachgruppe 1003 umgebucht Festgeldanlagen Festgeldanlagen im Inland mit einer Gesamtlaufzeit über 90 Tage bis 1 Jahr Festgeldanlagen WB auf Festgeldanlagen 1029 Übrige kurzfristige Finanzanlagen Positive Wiederbeschaffungswerte aus Marktbewertungen von derivativen Finanzinstrumenten (Gegenkonto der Marktwertänderungen: 2961) Übrige kurzfristige Finanzanlagen FV Übrige kurzfristige Finanzanlagen FV WB auf übrigen kurzfristigen Finanzanlagen FV 104 Aktive Rechnungsabgrenzungen (RA) Bezugsrechte. Übrige kurzfristige Finanzanlagen im Inland. Forderungen oder Ansprüche aus Lieferungen und Leistungen des Rechnungsjahres, die noch nicht in Rechnung gestellt oder eingefordert wurden, aber der Rechnungsperiode zuzuordnen sind. Vor dem Bilanzstichtag getätigte Ausgaben oder Aufwände, die der folgenden Rechnungsperiode zu belasten sind Aktive RA Personalaufwand Abgrenzungen der Sachgruppe Aktive RA Personalaufwand Aktive RA Personalaufwand 1041 Aktive RA Sach- und übriger Abgrenzungen der Sachgruppe 31. Betriebsaufwand Aktive RA Sach- und übriger Betriebsaufwand HRM2_Bilanz_ZH_ _V2_Änderungsprotokoll.docx 7/35

8 Aktive RA Sach- und übriger Betriebsaufwand 1043 Aktive RA Transfers der Erfolgsrechnung Aktive RA Transfers der Erfolgsrechnung Aktive RA Transfers der Erfolgsrechnung Aktive RA Finanz- und Lastenausgleich Aktive RA Finanz- und Lastenausgleich 1044 Aktive RA Finanzaufwand/Finanzertrag Aktive RA Finanzaufwand/Finanzertrag Aktive RA Finanzaufwand/Finanzertrag 1045 Aktive RA übriger betrieblicher Ertrag Aktive RA übriger betrieblicher Ertrag Aktive RA übriger betrieblicher Ertrag Änderungsprotokoll Aufwand- und Ertragsabgrenzungen der Sachgruppen 36, 37 und 46, 47. Abgrenzung gemäss 119 Gemeindegesetz. Aktiv- und Passivzinsen (Marchzinsen), Abgrenzungen der Sachgruppen 34 und 44. Abgrenzungen der Sachgruppen 41, 42 und Aktive RA Investitionsrechnung Abgrenzungen der Sachgruppen 5, 6, 7 und Aktive RA Investitionsrechnung Aktive RA Investitionsrechnung 106 Vorräte und angefangene Arbeiten Für die Leistungserstellung benötigte Waren und Material Handelswaren Für den Handel bestimmte Waren und Gegenstände, die in unverändertem Zustand verkauft werden. Büromaterial wird nur als Vorrat ausgewiesen, wenn die Dienststelle damit Handel betreibt (Materialzentrale) Allgemeiner Vorräte Handelswaren Vorräte Handelswaren der Gemeindebetriebe sind auf separaten Konten zu führen Vorräte Handelswaren Wasserwerk 1061 Roh- und Hilfsmaterial Material und Waren, die im Herstellungsprozess oder der Leistungserstellung verarbeitet oder verbraucht werden (z.b. Verbrauchsmaterial) Allgemeiner Vorräte Roh- und Hilfsmaterial Vorräte Roh- und Hilfsmaterial der Gemeindebetriebe sind auf separaten Konten zu führen Vorräte Roh- und Hilfsmaterial Wasserwerk 1062 Halb- und Fertigfabrikate Selbst hergestellte Erzeugnisse, die fertig oder teilweise fertig sind und zum Verkauf oder für den Eigengebrauch bestimmt sind Allgemeiner Vorräte Halb- und Fertigfabrikate Vorräte Halb- und Fertigfabrikate der Gemeindebetriebe sind auf separaten Konten zu führen. HRM2_Bilanz_ZH_ _V2_Änderungsprotokoll.docx 8/35

9 Vorräte Halb- und Fertigfabrikate Wasserwerk 1063 Angefangene Arbeiten Begonnene Arbeiten an einer Leistung oder einem Auftrag für Dritte, welche erst in Rechnung gestellt werden, wenn sie fertig gestellt sind. Es kann sich um Werke oder Dienstleistungen handeln. Unterscheidung zu aktiver Rechnungsabgrenzung beachten Allgemeiner Angefangene Arbeiten Angefangene Arbeiten der Gemeindebetriebe sind auf separaten Konten zu führen Angefangene Arbeiten Wasserwerk 107 Finanzanlagen Finanzanlagen mit Gesamtlaufzeit über 1 Jahr. Finanzanlagen mit einer Restlaufzeit unter 1 Jahr auf Sachgruppe 102 umbuchen. Die Bewertung erfolgt zu Marktwerten, deshalb wird kein Wertberichtigungskonto geführt (Ausnahme Darlehen) Aktien und Anteilscheine Beteiligungen aller Art (Aktien, Partizipationsscheine, Anteile von Anlagefonds, Genusscheine, Genossenschaftsscheine etc.) Aktien Aktien Anlagefonds-Anteile Anlagefonds-Anteile Anteilscheine Anteilscheine 1071 Verzinsliche Anlagen Obligationen, Hypotheken, Darlehen, Festgeldanlagen etc., variabel und festverzinslich, mit einer (Rest)Laufzeit über 1 Jahr Langfristige Darlehen FV Langfristige Darlehen an Empfänger im Inland mit einer (Rest)Laufzeit über 1 Jahr Langfristige Darlehen Hypotheken WB auf langfristigen Darlehen FV Langfristige verzinsliche Anlagen FV Langfristige verzinsliche Anlagen im Inland mit einer (Rest)Laufzeit über 1 Jahr. Obligationen, Kassascheine, Festgeldanlagen Obligationen Kassascheine Festgeldanlagen 1072 Langfristige Forderungen Überjährige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Dritte. Forderungen mit Restlaufzeit unter 1 Jahr auf Sachkonto 1010 umbuchen. Am Jahresende noch nicht fakturierte Forderungen werden als aktive Rechnungsabgrenzung bilanziert (104) Langfristige Forderungen FV aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Empfänger mit einer (Rest)Laufzeit über 1 Jahr. HRM2_Bilanz_ZH_ _V2_Änderungsprotokoll.docx 9/35

10 Langfristige Forderungen Gestundete Mehrwertsbeiträge WB auf langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1079 Übrige langfristige Finanzanlagen Derivative Finanzinstrumente, Optionen, strukturierte Produkte, die auf Aktien oder anderen Wertschriften basieren, aber kein Stimmrecht enthalten, etc Übrige langfristige Finanzanlagen Übrige langfristige Finanzanlagen 108 Sachanlagen Finanzvermögen Zu- und Abgänge von Sachanlagen FV erfolgen grundsätzlich durch Übertragung aus der Investitionsrechnung FV. Die Bewertung erfolgt zu Verkehrswerten, es wird deshalb kein Wertberichtigungskonto geführt Grundstücke FV Nicht überbaute Grundstücke, vorsorglicher Landerwerb, Grundstücke die für Realersatz gehalten werden und ähnliche Grundstücke. Im Baurecht abgetretene Grundstücke Grundstücke FV Grundstücke FV Grundstücke FV mit Baurechten Grundstücke FV mit Baurechten 1084 Gebäude FV Zu Anlagezwecken oder im Rahmen der Siedlungspolitik für einen Wiederverkauf gehaltene Liegenschaften inkl. deren Grundstücke. Für die öffentliche Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigte Liegenschaften (Entwidmungen) Gebäude FV Gebäude FV Grundeigentumsanteile FV z.b. Stockwerkeigentum Grundeigentumsanteile FV 1086 Mobilien FV Fahrzeuge und Geräte, die ausschliesslich für den Betrieb und Unterhalt von Finanzvermögen gehalten werden. Viehhabe von landwirtschaftlichen Betrieben Mobilien FV Mobilien FV 1087 Anlagen im Bau FV Aktivierung der jährlichen Investitionen im Finanzvermögen, bevor die Anlage genutzt wird Anlagen im Bau FV Anlagen im Bau FV 1089 Übrige Sachanlagen FV Sachanlagen des FV, die in keinem anderen Sachkonto zugeteilt werden können Übrige Sachanlagen FV Übrige Sachanlagen FV 109 Forderungen gegenüber Fonds im Fremdkapital 1091 Forderungen gegenüber Fonds im FK Forderungen gegenüber Fonds im FK Je Fonds im FK ein separates Detailkonto führen. HRM2_Bilanz_ZH_ _V2_Änderungsprotokoll.docx 10/35

11 Forderung gegenüber Fonds des Nur Städte Zürich und Winterthur. überkommunalen Strassenbaus Forderung gegenüber Fonds des überkommunalen Strassenunterhalts Nur Städte Zürich und Winterthur. Änderungsprotokoll 14 Verwaltungsvermögen (VV) Das Verwaltungsvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die unmittelbar der öffentlichen Aufgabenerfüllung dienen. 140 Sachanlagen Verwaltungsvermögen Zugänge zum Verwaltungsvermögen können nur durch Aktivierung aus der Investitionsrechnung erfolgen. Abgänge erfolgen durch Abschreibung (planmässige und ausserplanmässige) sowie durch Übertragung in das Finanzvermögen bei Veräusserung oder Entwidmung. Investitionseinnahmen vermindern die Bilanzwerte (Nettodarstellung). Je Sachgruppe wird ein Wertberichtigungskonto geführt Grundstücke VV Nicht überbaute Grundstücke (Grünzonen, Parkanlagen, Bio- und Geotope, landwirtschaftliche Flächen, u.a.); im Baurecht abgetretene Grundstücke; Überbaute Grundstücke (Verwaltungsliegenschaften, Sportanlagen u.a.); ohne Grundstücke von Strassen, Wegen, Brücken [1401], Wasserbauten [1402], Waldungen [1405] und Alpen [1409]. Aktivierungen genutzter Anlagen aus Sachgruppe 500; Passivierungen aus Sachgruppe 600 sowie aus Sachgruppe Allgemeiner Grundstücke allgemeiner WB Grundstücke allgemeiner Spezialfinanzierte Gemeindebetriebe Grundstücke WB Grundstücke 1401 Strassen/Verkehrswege Dem allgemeinen Verkehr offene Flächen inkl. Grundstücke der Strassenflächen. Aktivierungen genutzter Anlagen aus Sachgruppe 501; Passivierungen aus Sachgruppe 601 sowie aus Sachgruppe Allgemeiner Strassen/Verkehrswege allgemeiner WB Strassen/Verkehrswege allgemeiner HRM2_Bilanz_ZH_ _V2_Änderungsprotokoll.docx 11/35

12 1402 Wasserbau Wasserverbauungen, Hochwasserschutz an Fliessgewässern und Seen, inkl. Grundstücke; eigentliche Wasserflächen (See, Fluss etc.) gelten nicht als Sachanlage Allgemeiner Wasserbau allgemeiner WB Wasserbau allgemeiner Aktivierungen genutzter Anlagen aus Sachgruppe 502; Passivierungen aus Sachgruppe 602 sowie aus Sachgruppe Übrige Tiefbauten Kläranlagen, Kanalisationen, Deponien, Wasserversorgungsanlagen, Lawinenverbauungen etc. durch Detailkonto trennen Allgemeiner Tiefbauten allgemeiner WB Tiefbauten allgemeiner Parzellierte Grundstücke unter Sachgruppe 1400 Grundstücke bilanzieren. Aktivierungen genutzter Anlagen aus Sachgruppe 503; Passivierungen aus Sachgruppe 603 sowie aus Sachgruppe Spezialfinanzierte Gemeindebetriebe Tiefbauten WB Tiefbauten 1404 Hochbauten Gebäude aller Art inkl. Einrichtungen (Heizung, Gebäudetechnik, Installationen etc.) jedoch ohne Mobiliar Allgemeiner Hochbauten allgemeiner WB Hochbauten allgemeiner Aktivierungen genutzter Anlagen aus Sachgruppe 504; Passivierungen aus Sachgruppe 604 sowie aus Sachgruppe Spezialfinanzierte Gemeindebetriebe Hochbauten WB Hochbauten 1405 Waldungen Baumbestand inkl. Grundstücke, Aufforstungen, Waldverbauungen und Entwässerung von Waldungen. Aktivierungen genutzter Anlagen aus Sachgruppe 505; Passivierungen aus Sachgruppe 605 sowie aus Sachgruppe Allgemeiner Waldungen allgemeiner WB Waldungen allgemeiner HRM2_Bilanz_ZH_ _V2_Änderungsprotokoll.docx 12/35

13 1406 Mobilien VV Mobilien, Fahrzeuge, Geräte, Maschinen, Anlagen, Informatikgeräte, etc. Aktivierungen genutzter Anlagen aus Sachgruppe 506; Passivierungen aus Sachgruppe 606 sowie aus Sachgruppe Allgemeiner Mobilien allgemeiner WB Mobilien allgemeiner Spezialfinanzierte Gemeindebetriebe Mobilien WB Mobilien 1407 Anlagen im Bau VV Aktivierung der jährlichen Investitionen im Verwaltungsvermögen, bevor die Anlage genutzt wird Allgemeiner Anlagen im Bau allgemeiner Mit Nutzungsbeginn wird unterjährig auf das entsprechende Bilanzkonto umgebucht Spezialfinanzierte Gemeindebetriebe Anlagen im Bau 1409 Übrige Sachanlagen u.a. Alpen Allgemeiner Übrige Sachanlagen allgemeiner Aktivierung genutzter Anlagen der in Sachgruppe 509 erfassten Investitionsausgaben; Passivierung aus Sachgruppe 609 sowie aus Sachgruppe WB übrige Sachanlagen allgemeiner Spezialfinanzierte Gemeindebetriebe Übrige Sachanlagen WB übrige Sachanlagen 142 Immaterielle Anlagen Je Sachgruppe wird ein Wertberichtigungskonto geführt Software Anwender- und Betriebssoftware an denen ein Eigentum besteht. Mehrjährige Nutzungslizenzen von Software auf eigenen Anlagen. Aktivierungen genutzter Anlagen aus Sachgruppe 520; Passivierung aus Sachgruppe 620 sowie aus Sachgruppe Allgemeiner Software allgemeiner WB Software allgemeiner Spezialfinanzierte Gemeindebetriebe Software WB Software HRM2_Bilanz_ZH_ _V2_Änderungsprotokoll.docx 13/35

14 1421 Lizenzen, Nutzungsrechte, Markenrechte Mehrjährige erworbene Lizenzen und Nutzungsrechte sowie gewährte Nutzungsrechte auf eigenen Marken und Entwicklungen Allgemeiner Lizenzen, Nutzungsrechte, Markenrechte allgemeiner Aktivierungen genutzter Anlagen aus Sachgruppe 521; Passivierung aus Sachgruppe 621 sowie aus Sachgruppe WB Lizenzen, Nutzungsrechte, Markenrechte allgemeiner Spezialfinanzierte Gemeindebetriebe Lizenzen, Nutzungsrechte, Markenrechte WB Lizenzen, Nutzungsrechte, Markenrechte 1427 Immaterielle Anlagen in Realisierung Aktivierung der jährlichen Investitionen im Verwaltungsvermögen, bevor die immaterielle Anlage genutzt wird. Mit Nutzungsbeginn wird unterjährig auf das entsprechende Bilanzkonto umgebucht. Aktivierungen aus Sachgruppe 52 und Passivierungen aus Sachgruppe 63 am Jahresende von noch nicht genutzten Anlagen Allgemeiner Immaterielle Anlagen in Realisierung allgemeiner Spezialfinanzierte Gemeindebetriebe Immaterielle Anlagen in Realisierung 1429 Übrige immaterielle Anlagen Materielle Enteignung, Planprojekte, Planungsausgaben, Orts- und Zonenplanung, GWP, GEP, Vermessung, ÖREB-Kataster Allgemeiner Übrige immaterielle Anlagen allgemeiner Aktivierung genutzter Anlagen aus Sachgruppe 529; Passivierung aus Sachgruppe 629 sowie aus Sachgruppe WB übrige immaterielle Anlagen allgemeiner Spezialfinanzierte Gemeindebetriebe Übrige immaterielle Anlagen WB übrige immaterielle Anlagen 144 Darlehen Darlehen mit festgelegter Laufzeit und Rückzahlungspflicht Darlehen an den Bund Aktivierungen aus Sachgruppe 540; Passivierungen aus Sachgruppe 640. HRM2_Bilanz_ZH_ _V2_Änderungsprotokoll.docx 14/35

15 Allgemeiner Darlehen an den Bund allgemeiner WB Darlehen an den Bund allgemeiner Spezialfinanzierte Gemeindebetriebe Darlehen an den Bund WB Darlehen an den Bund 1441 Darlehen an Kantone und Konkordate Allgemeiner Darlehen an Kantone und Konkordate allgemeiner WB Darlehen an Kantone und Konkordate allgemeiner Aktivierungen aus Sachgruppe 541; Passivierungen aus Sachgruppe Spezialfinanzierte Gemeindebetriebe Darlehen an Kantone und Konkordate Änderungsprotokoll WB Darlehen an Kantone und Konkordate 1442 Darlehen an Gemeinden und Zweckverbände Allgemeiner Darlehen an Gemeinden und Zweckverbände allgemeiner Aktivierungen aus Sachgruppe 542; Passivierungen aus Sachgruppe WB Darlehen an Gemeinden und Zweckverbände allgemeiner Spezialfinanzierte Gemeindebetriebe Darlehen an Gemeinden und Zweckverbände WB Darlehen an Gemeinden und Zweckverbände 1443 Darlehen an öffentliche Sozialversicherungen Öffentliche Sozialversicherungen sind: AHV, IV, EO, ALV. Die Sozialversicherungsanstalten, AHV- Ausgleichskassen und Arbeitslosenkassen der Kantone und Berufsverbände gelten als öffentliche Unternehmungen. Aktivierungen aus Sachgruppe 543; Passivierungen aus Sachgruppe Allgemeiner Darlehen an öffentliche Sozialversicherungen allgemeiner WB Darlehen an öffentliche Sozialversicherungen allgemeiner HRM2_Bilanz_ZH_ _V2_Änderungsprotokoll.docx 15/35

16 Spezialfinanzierte Gemeindebetriebe Darlehen an öffentliche Sozialversicherungen WB Darlehen an öffentliche Sozialversicherungen 1444 Darlehen an öffentliche Unternehmungen Allgemeiner Darlehen an öffentliche Unternehmungen allgemeiner WB Darlehen an öffentliche Unternehmungen allgemeiner Änderungsprotokoll Öffentliche Unternehmungen sind Unternehmen und Anstalten mit mehr als 50% Eigentum der öffentlichen Hand, unabhängig davon, ob die Unternehmung öffentliche Aufgaben erfüllt oder nicht. Aktivierungen aus Sachgruppe 544; Passivierungen aus Sachgruppe Spezialfinanzierte Gemeindebetriebe Darlehen an öffentliche Unternehmungen WB Darlehen an öffentliche Unternehmungen 1445 Darlehen an private Unternehmungen Allgemeiner Darlehen an private Unternehmungen allgemeiner WB Darlehen an private Unternehmungen allgemeiner Private Unternehmungen des privaten Rechts. Aktivierungen aus Sachgruppe 545; Passivierungen aus Sachgruppe Spezialfinanzierte Gemeindebetriebe Darlehen an private Unternehmungen WB Darlehen an private Unternehmungen 1446 Darlehen an private Organisationen ohne Erwerbszweck Allgemeiner Darlehen an private Organisationen ohne Erwerbszweck allgemeiner Organisationen ohne Erwerbsweck sind in der Regel von Ertrags- und Vermögenssteuern befreit. Aktivierungen aus Sachgruppe 546; Passivierungen aus Sachgruppe 646. HRM2_Bilanz_ZH_ _V2_Änderungsprotokoll.docx 16/35

17 WB Darlehen an private Organisationen ohne Erwerbszweck allgemeiner Änderungsprotokoll Spezialfinanzierte Gemeindebetriebe Darlehen an private Organisationen ohne Erwerbszweck WB Darlehen an private Organisationen ohne Erwerbszweck 1447 Darlehen an private e Aktivierungen aus Sachgruppe 547; Passivierungen aus Sachgruppe Allgemeiner Darlehen an private e allgemeiner WB Darlehen an private e allgemeiner Spezialfinanzierte Gemeindebetriebe Darlehen an private e WB Darlehen an private e 1448 Darlehen an das Ausland Aktivierungen aus Sachgruppe 548; Passivierungen aus Sachgruppe Allgemeiner Darlehen an das Ausland allgemeiner WB Darlehen an das Ausland allgemeiner Spezialfinanzierte Gemeindebetriebe Darlehen an das Ausland WB Darlehen an das Ausland 145 Beteiligungen, Grundkapitalien Beteiligungen aller Art, die (Mit-)-Eigentümerrechte begründen Beteiligungen am Bund Position der Vollständigkeit halber aufgeführt. Beteiligungsmöglichkeiten am Bund existieren nicht Allgemeiner Beteiligungen am Bund allgemeiner WB Beteiligungen am Bund allgemeiner Spezialfinanzierte Gemeindebetriebe Beteiligungen am Bund WB Beteiligungen am Bund HRM2_Bilanz_ZH_ _V2_Änderungsprotokoll.docx 17/35

18 1451 Beteiligungen an Kantonen und Konkordaten Beteiligungen (Grundkapitalien) an Konkordaten und anderen von Kantonen gemeinsam getragenen Einrichtungen, die nicht als öffentlichrechtliche Unternehmungen ausgestaltet sind. Nicht aber Investitionsbeiträge an gemeinsam betriebene Einrichtungen. Aktivierungen aus Sachgruppe 551; Passivierungen aus Sachgruppe Allgemeiner Beteiligungen an Kantonen und Konkordaten allgemeiner WB Beteiligungen an Kantonen und Konkordaten allgemeiner Spezialfinanzierte Gemeindebetriebe Beteiligungen an Kantonen und Konkordaten WB Beteiligungen an Kantonen und Konkordaten 1452 Beteiligungen an Gemeinden und Zweckverbänden Beteiligung (Grundkapitalien) an Zweckverbänden und anderen von Gemeinden gemeinsam getragenen Einrichtungen Allgemeiner Beteiligungen an Gemeinden und Zweckverbänden allgemeiner WB Beteiligungen an Gemeinden und Zweckverbänden allgemeiner Aktivierungen aus Sachgruppe 552; Passivierungen aus Sachgruppe Spezialfinanzierte Gemeindebetriebe Beteiligungen an Gemeinden und Zweckverbänden WB Beteiligungen an Gemeinden und Zweckverbänden 1453 Beteiligungen an öffentlichen Sozialversicherungen Position der Vollständigkeit halber aufgeführt. Beteiligungsmöglichkeiten an öffentlichen Sozialversicherungen existieren nicht. Die Sozialversicherungsanstalten, AHV- Ausgleichskassen und Arbeitslosenkassen der Kantone und Berufsverbände gelten als öffentliche Unternehmungen Allgemeiner Beteiligungen an öffentlichen Sozialversicherungen allgemeiner WB Beteiligungen an öffentlichen Sozialversicherungen allgemeiner HRM2_Bilanz_ZH_ _V2_Änderungsprotokoll.docx 18/35

19 Spezialfinanzierte Gemeindebetriebe Beteiligungen an öffentlichen Sozialversicherungen WB Beteiligungen an öffentlichen Sozialversicherungen 1454 Beteiligungen an öffentlichen Unternehmungen Allgemeiner Beteiligungen an öffentlichen Unternehmungen allgemeiner WB Beteiligungen an öffentlichen Unternehmungen allgemeiner Änderungsprotokoll Nationalbank, Kantonalbanken, Swisslos, Sozialversicherungsanstalten, Unternehmen mit mehr als 50% Eigentum der öffentlichen Hand. Aktivierungen aus Sachgruppe 554; Passivierungen aus Sachgruppe Spezialfinanzierte Gemeindebetriebe Beteiligungen an öffentlichen Unternehmungen WB Beteiligungen an öffentlichen Unternehmungen 1455 Beteiligungen an privaten Unternehmungen Allgemeiner Beteiligungen an privaten Unternehmungen allgemeiner WB Beteiligungen an privaten Unternehmungen allgemeiner Private Unternehmen des privaten Rechts. Aktivierungen aus Sachgruppe 555; Passivierungen aus Sachgruppe Spezialfinanzierte Gemeindebetriebe Beteiligungen an privaten Unternehmungen WB Beteiligungen an privaten Unternehmungen 1456 Beteiligungen an privaten Organisationen ohne Erwerbszweck Allgemeiner Beteiligungen an privaten Organisationen ohne Erwerbszweck allgemeiner Private Organisationen ohne Erwerbszweck sind in der Regel von Steuern befreit. Aktivierungen aus Sachgruppe 556; Passivierungen aus Sachgruppe 656. HRM2_Bilanz_ZH_ _V2_Änderungsprotokoll.docx 19/35

20 WB Beteiligungen an privaten Organisationen ohne Erwerbszweck allgemeiner Änderungsprotokoll Spezialfinanzierte Gemeindebetriebe Beteiligungen an privaten Organisationen ohne Erwerbszweck WB Beteiligungen an privaten Organisationen ohne Erwerbszweck 1457 Beteiligungen an privaten en Allgemeiner Beteiligungen an privaten en allgemeiner Konto aus systematischen Gründen aufgeführt. Beteiligungsmöglichkeiten an privaten en existieren nicht WB Beteiligungen an privaten en allgemeiner Spezialfinanzierte Gemeindebetriebe Beteiligungen an privaten en WB Beteiligungen an privaten en 1458 Beteiligungen im Ausland Aktivierungen aus Sachgruppe 558; Passivierungen aus Sachgruppe Allgemeiner Beteiligungen im Ausland allgemeiner WB Beteiligungen im Ausland allgemeiner Spezialfinanzierte Gemeindebetriebe Beteiligungen im Ausland WB Beteiligungen im Ausland 146 Investitionsbeiträge Investitionsbeiträge sind geldwerte Leistungen, mit denen beim Empfänger der Beiträge dauerhafte Vermögenswerte mit Investitionscharakter begründet werden. Je Sachgruppe wird ein Wertberichtigungskonto geführt Investitionsbeiträge an den Bund Aktivierungen genutzter Anlagen aus Sachgruppe 560; Passivierungen aus Sachgruppe Allgemeiner Investitionsbeiträge an den Bund allgemeiner WB Investitionsbeiträge an den Bund allgemeiner Spezialfinanzierte Gemeindebetriebe Investitionsbeiträge an den Bund HRM2_Bilanz_ZH_ _V2_Änderungsprotokoll.docx 20/35

21 WB Investitionsbeiträge an den Bund 1461 Investitionsbeiträge an Kantone und Konkordate Allgemeiner Investitionsbeiträge an Kantone und Konkordate allgemeiner WB Investitionsbeiträge an Kantone und Konkordate allgemeiner Änderungsprotokoll Aktivierungen genutzter Anlagen aus Sachgruppe 561; Passivierungen aus Sachgruppe Spezialfinanzierte Gemeindebetriebe Investitionsbeiträge an Kantone und Konkordate WB Investitionsbeiträge an Kantone und Konkordate 1462 Investitionsbeiträge an Gemeinden und Zweckverbände Aktivierungen genutzter Anlagen aus Sachgruppe 562; Passivierungen aus Sachgruppe Allgemeiner Investitionsbeiträge an Gemeinden und Zweckverbände allgemeiner WB Investitionsbeiträge an Gemeinden und Zweckverbände allgemeiner Spezialfinanzierte Gemeindebetriebe Investitionsbeiträge an Gemeinden und Zweckverbände WB Investitionsbeiträge an Gemeinden und Zweckverbände 1463 Investitionsbeiträge an öffentliche Sozialversicherungen Allgemeiner Investitionsbeiträge an öffentliche Sozialversicherungen allgemeiner WB Investitionsbeiträge an öffentliche Sozialversicherungen allgemeiner Aktivierungen genutzter Anlagen aus Sachgruppe 563; Passivierungen aus Sachgruppe Spezialfinanzierte Gemeindebetriebe Investitionsbeiträge an öffentliche Sozialversicherungen WB Investitionsbeiträge an öffentliche Sozialversicherungen 1464 Investitionsbeiträge an öffentliche Unternehmungen Allgemeiner Investitionsbeiträge an öffentliche Unternehmungen allgemeiner Aktivierungen genutzter Anlagen aus Sachgruppe 564; Passivierungen aus Sachgruppe 664. HRM2_Bilanz_ZH_ _V2_Änderungsprotokoll.docx 21/35

22 WB Investitionsbeiträge an öffentliche Unternehmungen allgemeiner Spezialfinanzierte Gemeindebetriebe Investitionsbeiträge an öffentliche Unternehmungen WB Investitionsbeiträge an öffentliche Unternehmungen 1465 Investitionsbeiträge an private Unternehmungen Allgemeiner Investitionsbeiträge an private Unternehmungen allgemeiner WB Investitionsbeiträge an private Unternehmungen allgemeiner Änderungsprotokoll Aktivierungen genutzter Anlagen aus Sachgruppe 565; Passivierungen aus Sachgruppe Spezialfinanzierte Gemeindebetriebe Investitionsbeiträge an private Unternehmungen WB Investitionsbeiträge an private Unternehmungen 1466 Investitionsbeiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck Allgemeiner Investitionsbeiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck allgemeiner Aktivierungen genutzter Anlagen aus Sachgruppe 566; Passivierungen aus Sachgruppe WB Investitionsbeiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck allgemeiner Spezialfinanzierte Gemeindebetriebe Investitionsbeiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck WB Investitionsbeiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck 1467 Investitionsbeiträge an private e Allgemeiner Investitionsbeiträge an private e allgemeiner Aktivierungen genutzter Anlagen aus Sachgruppe 567; Passivierungen aus Sachgruppe WB Investitionsbeiträge an private e allgemeiner Spezialfinanzierte Gemeindebetriebe Investitionsbeiträge an private e HRM2_Bilanz_ZH_ _V2_Änderungsprotokoll.docx 22/35

23 WB Investitionsbeiträge an private e 1468 Investitionsbeiträge an das Ausland Allgemeiner Investitionsbeiträge an das Ausland allgemeiner Änderungsprotokoll Aktivierungen genutzter Anlagen aus Sachgruppe 568; Passivierungen aus Sachgruppe WB Investitionsbeiträge an das Ausland allgemeiner Spezialfinanzierte Gemeindebetriebe Investitionsbeiträge an das Ausland WB Investitionsbeiträge an das Ausland 1469 Investitionsbeiträge an Anlagen im Bau Aktivierungen aus allen Sachgruppen 56x; Passivierungen aus allen Sachgruppen 66x, wenn die finanzierte Anlage noch nicht genutzt wird Allgemeiner Investitionsbeiträge an Anlagen im Bau allgemeiner Spezialfinanzierte Gemeindebetriebe Investitionsbeiträge an Anlagen im Bau 2 Passiven Die Passiven werden in Fremdkapital und Eigenkapital gegliedert. 20 Fremdkapital (FK) 200 Laufende Verbindlichkeiten VerpflichtungenVerbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder anderen betrieblichen Aktivitäten, die innerhalb eines Jahres fällig sind oder fällig werden können Laufende Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von Dritten Laufende Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von Dritten Forderungen Dritter aus dem Bezug oder der Inanspruchnahme von Waren, Material oder Dienstleistungen Kreditoren Sammelkonto Kreditoren Abklärungskonto z.b. retournierte Zahlungen Kreditoren Sozial- und Personalversicherungen Abrechnungskonto für Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge. Guthaben werden unter Sachgruppe 1019 bilanziert Sozialversicherungen (AHV/ALV/FAK) Abrechnungskonto für Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge Personalvorsorgeeinrichtungen Abrechnungskonto für Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge Kranken- und Unfallversicherungen Abrechnungskonto für Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge. HRM2_Bilanz_ZH_ _V2_Änderungsprotokoll.docx 23/35

24 2001 Kontokorrente mit Dritten Durch gegenseitige Verrechnung entstandene Verbindlichkeiten mit Dritten (ohne Bank- und Postkonten). Kontokorrente mit Soll-Saldo werden unter Sachgruppe 1011 bilanziert Kontokorrente mit Kanton und anderen Gemeinden Kontokorrent mit Kanton Kontokorrent mit Primarschulgemeinde Kontokorrent mit Oberstufenschulgemeinde Kontokorrente mit Zweckverbänden und Anstalten Kontokorrent mit Zweckverband A Kontokorrent mit Zweckverband B Kontokorrente mit anderen Dritten Interne Kontokorrente und Kontokorrente mit zu konsolidierenden Partnern in Sachgruppe 2005 führen Kontokorrent mit A Kontokorrent mit B 2002 Steuern Rückzahlung von Steuern, Steuerschuld (z.b. MWSt) Verpflichtungen aus allgemeinen Gemeindesteuern Verpflichtungen aus allgemeinen Gemeindesteuern Rückzahlungen gemäss Steuerabrechnungen. Steuerforderungen gemäss Steuerabrechnungen sind unter Sachgruppe 1012 zu bilanzieren. Verpflichtungen gemäss Steuerabrechnungen (negative Restanzenbeträge) Verpflichtungen aus Steuerausscheidungen Verpflichtungen Sondersteuern Grundsteuern, Hundesteuern Verpflichtungen aus Grundstückgewinnsteuern Rückzahlungen von Grundstückgewinnsteuern Steuerschulden MWST Steuerschulden MWST. MWST-Vorsteuerguthaben unter Sachgruppe 1019 führen MWST Wasserwerk MWST Abwasserbeseitigung MWST Abfallwirtschaft 2003 Erhaltene Anzahlungen von Dritten Anzahlungen von Dritten, bevor eine Leistung erbracht wurde. Nach der Leistungserbringung auf die entsprechenden Sachkonten umbuchen. Nicht zu verwechseln mit Depotleistungen (Sachgruppe 2006) Erhaltene Anzahlungen von Dritten Erhaltene Anzahlungen von Dritten HRM2_Bilanz_ZH_ _V2_Änderungsprotokoll.docx 24/35

25 2004 Transferverbindlichkeiten Vom Empfänger eingeforderte oder erworbene Transferansprüche. Sich abzeichnende Transferansprüche als passive Rechnungsabgrenzungen unter Sachgruppe 2043 und 2046 führen Transferverbindlichkeiten Erfolgsrechnung Transferverbindlichkeiten Erfolgsrechnung Transferverbindlichkeiten Finanzund Lastenausgleich Transferverbindlichkeiten Finanz- und Lastenausgleich Transferverbindlichkeiten Investitionsrechnung Transferverbindlichkeiten Investitionsrechnung 2005 Interne Kontokorrente (Abrechnungskonten) Gegenbuchung in Sachgruppe 36, ohne Sachgruppe 362. Gegenbuchung in Sachgruppe 362. Verbindlichkeiten individueller Sonderlastenausgleich. Gegenbuchung in Sachgruppe 56. Kontroll-, Durchlauf- und Abrechnungskonten, Kontokorrente mit Dienststellen des eigenen Gemeinwesens oder mit vollständig zu konsolidierenden Einheiten (separiert mit Detailkonto wegen Konsolidierung) Kontokorrente mit zu konsolidierenden Einheiten Die Konten sind zum Rechnungsabschluss möglichst zu saldieren. Interne Kontokorrente mit Soll-Saldo werden unter Sachgruppe 1015 bilanziert Kontokorrent Gemeindewerke Kontokorrent Alterszentrum Gemeindeeigenes Alterszentrum Abrechnungskonten ordentliche Staats- und Gemeindesteuern Abrechnungskonto Steuern Rechnungsjahr Abrechnungskonto Steuern frühere Jahre Sammelkonto für Steuerzahlungen und - rückzahlungen (inkl. Zinsen). Bei Bedarf können für die einzelnen Steuerjahre Unterkonten geführt werden. Steuerzahlungen und -rückzahlungen (inkl. Zinsen). Steuerzahlungen und -rückzahlungen (inkl. Zinsen) Ablieferungen Steuern Rechnungsjahr (bei PG: Minus-Passivkonto) Ablieferungen Steuern frühere Jahre (bei PG: Minus-Passivkonto) Abrechnungskonten übrige Steuern Abrechnungskonto Quellensteuern I Abrechnungskonto Quellensteuern II Abrechnungskonto Nachsteuern Abrechnungskonto Steuerausscheidungen Abrechnungskonto Pauschale Steueranrechnung Abrechnungskonto Bundessteuern Abrechnungskonten Löhne HRM2_Bilanz_ZH_ _V2_Änderungsprotokoll.docx 25/35

26 Abrechnungskonto Lohnverarbeitung Änderungsprotokoll Abrechnungskonten Zahlungsverkehr Abrechnungskonto DTA-Zahlungen Abrechnungskonto ESR-Eingänge Weitere Abrechnungskonten Abrechnungskonto Kassendifferenzen Abrechnungskonto Diverses 2006 Depotgelder und Kautionen In Verwahrung oder zur Sicherstellung eventueller Ansprüche entgegengenommene Gelder (z.b. Baugarantien, Barkautionen, gerichtliche Kautionen, Wettbewerbe, Schlüsseldepots u.a) Depotgelder und Kautionen Schlüsseldepots Depots für Grundstückgewinnsteuern Depots für Grundstückgewinnsteuern Grabunterhaltsdepositen Depotgelder zur Sicherstellung und Finanzierung des Grabunterhaltes Grabunterhaltsdepositen Baudepositen Baudepositum A Baudepositum B 2009 Übrige laufende VerpflichtungenVerbindlichkeiten Lohn- und Rentenverwaltungen, Quartierpläne, pendente Nachlässe (öffentliches Gemeinwesen ist gesetzlicher Erbe), pendente Durchgangsposten (Einzahlungen, die nicht dem Empfänger zugeordnet werden können), u.a Lohn-/Rentenverwaltungen Bei Auswertungen Datenschutzbestimmungen beachten! Klient A Klient B Quartierpläne Quartierplan A Quartierplan B Übrige laufende VerpflichtungenVerbindlichkeiten Übrige laufende VerpflichtungenVerbindlichkeiten 201 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 2010 Verbindlichkeiten gegenüber Finanzintermediären Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Post Verbindlichkeiten aus Finanzierungsgeschäften bis 1 Jahr Laufzeit. Überbrückungskredite, Finanzierungen oder andere Geldausleihungen von Banken, Brokern, Postbank etc. Weisen Post- und Bankkonten in Sachgruppen 1001 und 1002 am Jahresende Haben-Salden auf, sind diese Salden auf Sachgruppe 2010 umzubuchen Geschäftskonto A Geschäftskonto B Geld in Transit z.g. Postkonten Noch nicht gutgeschriebene Überweisungen auf ein Postkonto (siehe Erläuterung zu Konto HRM2_Bilanz_ZH_ _V2_Änderungsprotokoll.docx 26/35

27 ). Änderungsprotokoll Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Banken Bankkontokorrent A Bankkontokorrent B Baukreditkonto X Geld in Transit z.g. Bankkonten Noch nicht gutgeschriebene Überweisungen auf ein Bankkonto (siehe Erläuterung zu Konto ) Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber anderen Geldinstituten Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Geldinstitut A 2011 Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Gemeinwesen und Zweckverbänden Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Gemeinwesen und Zweckverbänden Kurzfristiges Darlehen von Gemeinde A 2012 Verbindlichkeiten gegenüber konsolidierten Einheiten Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber konsolidierten Einheiten Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber konsolidierten Einheiten 2013 Verbindlichkeiten gegenüber selbstständigen Einheiten Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber selbstständigen Einheiten Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber selbstständigen Einheiten Geldausleihungen (Schulden) bei öffentlichen Gemeinwesen, öffentlichen Unternehmungen und öffentlichen Sozialversicherungen. Laufzeit bis 1 Jahr. Geldausleihungen (Schulden) bei zu konsolidierenden Einheiten. Laufzeit bis 1 Jahr. Geldausleihungen (Schulden) bei Einheiten des eigenen Gemeinwesens, die nicht konsolidiert werden. Laufzeit bis 1 Jahr Kurzfristiger Anteil langfristiger Verbindlichkeiten Kurzfristiger Anteil von Hypotheken Kurzfristiger Anteil von Hypotheken Kurzfristiger Anteil von Kassascheinen Kurzfristiger Anteil von Kassascheinen Eine langfristige Verbindlichkeit muss im letzten Jahr ihrer Laufzeit umgebucht werden. Innerhalb eines Jahres fällige Amortisations-Tranchen langfristiger Verbindlichkeiten (Hypotheken, Kassascheine, Anleihen, Darlehen, Schuldscheine). Innerhalb eines Jahres fällige Rückzahlungen oder Amortisations-Tranchen von Hypotheken. Innerhalb eines Jahres fällige Rückzahlungen von Kassascheinen Kurzfristiger Anteil von Anleihen Innerhalb eines Jahres fällige Rückzahlungen von Anleihen Kurzfristiger Anteil von Anleihen HRM2_Bilanz_ZH_ _V2_Änderungsprotokoll.docx 27/35

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