Betriebspanel Berlin 2017 Ergebnisse der 22. Welle

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1 Betriebspanel Berlin 2017 Ergebnisse der 22. Welle

2 Studie im Auftrag der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Erarbeitet in Kooperation mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit Herausgeber: Verfasser: Datenerhebung: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Marek Frei, Silke Kriwoluzky, Monika Putzing, Simone Prick (SÖSTRA Berlin) Kantar Public Deutschland, München

3 Vorwort Berlin profitiert bei der Beschäftigung weiter überdurchschnittlich von der guten wirtschaftlichen Lage, und alle Ergebnisse des Berliner Betriebspanels 2017 deuten darauf hin, dass sich dieser erfreuliche Trend fortsetzen wird. Das Betriebspanel zeigt aber auch, dass längst nicht alle Beschäftigungsverhältnisse den Ansprüchen an gute Arbeit genügen. Mehr als jede und jeder Fünfte in Berlin arbeitet in einem Minijob, in der Leiharbeit oder befristet. Rechnet man die Teilzeit hinzu, dann arbeiten sogar 39 Prozent der Berliner Beschäftigten atypisch - d.h. nicht in einem Normalarbeitsverhältnis. Bei ihnen ballen sich Risiken wie niedrigere Löhne, weniger Weiterbildung, geringerer sozialer Schutz, ungewissere Perspektiven. Gute Arbeit sieht anders aus. Auffällig ist der besonders hohe Anteil an befristeten Verträgen in Berlin. Zudem steigt gegen den Bundestrend der Anteil der befristeten Neueinstellungen; betroffen war zuletzt mehr als jeder zweite neue Arbeitsvertrag. Die Mindestlohnanpassung 2017 erstreckte sich im Bundesvergleich auf einen relativ hohen Anteil der Berliner Beschäftigten. Auch die weiter sinkende Tarifbindung trübt das Bild: Nur noch 46 Prozent der Berliner Arbeitskräfte sind in tarifgebundenen Betrieben beschäftigt. Berücksichtigt man die tariforientierten Betriebe, dann werden knapp zwei Drittel der Beschäftigten nach oder in Anlehnung an Tarif bezahlt. Vor Jahresfrist waren es noch fast drei Viertel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese Entwicklungen sind nicht hinnehmbar, zumal die Betriebe gleichzeitig über Schwierigkeiten bei Stellenbesetzungen und fehlende Fachkräfte klagen. Ich bin überzeugt: Wirtschaftlicher Erfolg und gute Arbeit sind kein Widerspruch, sondern bedingen einander. Fachkräftesicherung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit gibt es nur mit auskömmlichen Löhnen, sozialer Sicherheit und fairen, motivierenden Arbeitsbedingungen. Mit diesem Maßstab wenden wir uns an die Wirtschaft. Diesem Maßstab fühlen wir uns als Land Berlin aber auch selbst verpflichtet. In dieser Linie steht zum Beispiel die Absicht des Berliner Senats, zukünftig grundsätzlich auf Befristungen ohne sachlichen Grund zu verzichten und damit mehr Beschäftigten im öffentlichen Dienst eine verbindlichere Perspektive zu geben. Mit der Entscheidung, die Reinigung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales tagsüber ausführen zu lassen, leisten wir einen Beitrag für bessere Arbeitsbedingungen und

4 mehr höherwertige Beschäftigung jenseits von Minijobs. Die anstehende Reform des Vergaberechts werden wir nutzen, um das Prinzip öffentliches Geld für gute Arbeit weiter zu stärken. Gleichzeitig unterstützen wir weiterhin junge Leute auf dem Weg in die Ausbildung. Das bleibt notwendig, weil auch im Jahr 2017 die Ausbildungsleistungen der Berliner Wirtschaft unterdurchschnittlich ausgefallen sind. Immerhin: Das Thema Weiterbildung gewinnt in den Betrieben an Gewicht. Dass dies ein Schritt in die richtige Richtung ist, zeigt der Blick in die Zukunft der Arbeitswelt, den uns das vorliegende Panel mit einem Schwerpunkt Digitalisierung und Arbeit 4.0 gewährt. Die Anforderungen an Qualifizierungen steigen, gleichzeitig wächst die Gefahr psychischer Belastungen am Arbeitsplatz. Hier frühzeitig gegenzusteuern, wird eine wichtige Aufgabe sein. Interessante Anhaltspunkte liefert das Betriebspanel auch für eine weitere Herausforderung, die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt. Zwar haben bisher nur wenige Betriebe Erfahrungen mit Geflüchteten gemacht, aber es gibt eine hohe Bereitschaft, ihnen eine Chance zu geben. Dafür spricht auch die Tatsache, dass inzwischen rund geflüchtete Menschen in Berlin eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gefunden haben. Insgesamt bietet das Berliner Betriebspanel wieder viel Stoff für Diskussionen und Handlungsansätze. Ich freue mich auf den Austausch mit Fachleuten und Bürgerinnen und Bürgern darüber. Zu guter Letzt bedanke ich mich bei allen, die am Berliner Betriebspanel 2017 mitgearbeitet haben. Das sind vor allem die befragten Betriebe, ohne die diese Studie nicht möglich wäre. Mein Dank geht ebenso an das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, an Kantar Public und an SÖSTRA, die an der Entwicklung, Durchführung und Auswertung des Berliner Betriebspanels maßgeblich beteiligt waren. Elke Breitenbach Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales

5 INHALTSVERZEICHNIS IN ALLER KÜRZE EINFÜHRUNG DATENBASIS BETRIEBE UND BESCHÄFTIGTE Branchen- und Betriebsgrößenstruktur Arbeitsplatzanforderungen Beschäftigungsentwicklung und Beschäftigungsaussichten ATYPISCHE BESCHÄFTIGUNG Teilzeitbeschäftigung Geringfügige Beschäftigung Befristete Beschäftigung Leiharbeit TARIFBINDUNG, BETRIEBLICHE INTERESSENVERTRETUNG UND MINDESTLOHN Tarifbindung Betriebsräte Betriebliche und überbetriebliche Interessenvertretung Mindestlohn BESCHÄFTIGUNG VON GEFLÜCHTETEN Einstellende Betriebe Qualität der Beschäftigung von geflüchteten Personen FACHKRÄFTEBEDARF BETRIEBLICHE AUSBILDUNG Ausbildungsbeteiligung der Betriebe Besetzung von Ausbildungsplätzen und Übernahme von Ausbildungsabsolventinnen und - absolventen BETRIEBLICHE WEITERBILDUNG Weiterbildungsbeteiligung Durchführung, Finanzierung und Ziele der Weiterbildung DIGITALISIERUNG UND ARBEIT Digitale Infrastruktur Nutzung digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien Merkmale der digitalen Vorreiter Auswirkungen des Einsatzes digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien

6 TABELLEN- UND ABBILDUNGSVERZEICHNIS Tabelle 1: Systematik der Branchen Tabelle 2: Betriebe und Beschäftigte nach Branchen in Berlin und im Bundesdurchschnitt Tabelle 3: Betriebe und Beschäftigte nach Betriebsgrößenklassen in Berlin und im Bundesdurchschnitt Tabelle 4: Beschäftigungsentwicklung nach Betriebsgrößenklassen in Berlin zwischen 2016 und Tabelle 5: Struktur der Personalbewegungen in Berlin und im Bundesdurchschnitt Tabelle 6: Personaleinstellungen nach Betriebsgrößenklassen in Berlin Tabelle 7: Gründe für Personalabgänge im ersten Halbjahr 2017 nach Betriebsgrößenklassen in Berlin Tabelle 8: Beschäftigungserwartungen in Berlin und im Bundesdurchschnitt Tabelle 9: Beschäftigungserwartungen nach Branchen in Berlin Tabelle 10: Beschäftigungserwartungen nach Betriebsgrößenklassen Branchen in Berlin Tabelle 11: Betriebe mit Teilzeitbeschäftigten und Teilzeitquote nach Branchen in Berlin Tabelle 12: Betriebe mit Teilzeitbeschäftigten und Teilzeitquote nach Betriebsgrößenklassen in Berlin Tabelle 13: Betriebe mit geringfügig Beschäftigten und Verteilung nach Branchen in Berlin Tabelle 14: Betriebe mit geringfügig Beschäftigten und Verteilung nach Betriebsgrößenklassen in Berlin Tabelle 15: Betriebe mit befristet Beschäftigten und Befristungsquote nach Branchen in Berlin Tabelle 16: Betriebe mit befristet Beschäftigten und Befristungsquote nach Betriebsgrößenklasse in Berlin Tabelle 17: Befristungsgründe in Berlin und im Bundesdurchschnitt Tabelle 18: Betriebe mit Leiharbeitskräften nach Betriebsgrößenklassen Tabelle 19 : Tarifbindung von Betrieben und Beschäftigten nach Branchen in Berlin Tabelle 20: Tarifbindung von Betrieben und Beschäftigten nach Betriebsgrößenklassen in Berlin Tabelle 21: Betriebe mit Tariforientierung und Beschäftigte in Betrieben mit Tariforientierung nach Betriebsgrößenklassen in Berlin Tabelle 22: Betriebe mit Lohnanpassungen im Zuge der Mindestlohnerhöhung zum 1. Januar 2017 nach ausgewählten Branchen in Berlin Tabelle 23: Verteilung der Betriebe mit Lohnanpassungen im Zuge der Mindestlohnerhöhung zum 1. Januar 2017 nach aus-gewählten Branchen in Berlin Tabelle 24: Verteilung der Betriebe nach dem Anteil der Beschäftigten mit Mindestlohnerhöhung auf 8,84 Euro an allen Beschäftigten in Berlin und im Bundesdurchschnitt Tabelle 25: Betriebe mit Kontakt zu bzw. Beschäftigung von Geflüchteten nach Betriebsgrößenklassen in Berlin Tabelle 26: Betriebe mit Kontakt zu geflüchteten Personen und mit Beschäftigung geflüchteter Personen nach ausgewählten Branchen in Berlin Tabelle 27: Beschäftigte Geflüchtete nach Art der Beschäftigung in Berlin und im Bundesdurchschnitt Tabelle 28: Verteilung des Fachkräftebedarfs in Berlin im Jahr 2017 nach Branchen Tabelle 29: Verteilung des Fachkräftebedarfs in Berlin im Jahr 2017 nach Betriebsgrößenklassen Tabelle 30: Nichtbesetzungsquote und Verteilung der nicht besetzten Stellen nach ausgewählten Branchen in Berlin Tabelle 31: Nichtbesetzungsquote und Verteilung der nicht besetzten Stellen nach Betriebsgrößenklassen in Berlin Tabelle 32: Ausbildungsberechtigung der Betriebe nach Branchen in Berlin Tabelle 33: Ausbildungsberechtigung der Betriebe nach Betriebsgrößenklassen in Berlin Tabelle 34: Ausbildungsbeteiligung der Betriebe nach Betriebsgrößenklassen in Berlin Tabelle 35: Besetzung von Ausbildungsplätzen nach Betriebsgrößenklassen in Berlin Tabelle 36: Weiterbildungsbeteiligung von Betrieben und Beschäftigten nach Branchen in Berlin Tabelle 37: Weiterbildungsbeteiligung von Betrieben und Beschäftigten nach Betriebsgrößenklassen in Berlin Tabelle 38: Zeitpunkt der Durchführung der Weiterbildungsmaßnahmen in Berlin und im Bundesdurchschnitt Tabelle 39: Beteiligung der Beschäftigten an den Weiterbildungskosten in Berlin und im Bundesdurchschnitt Tabelle 40: Digitalisierungsgrad nach Branchen in Berlin Tabelle 41: Digitalisierungsgrad nach Betriebsgrößenklassen in Berlin Tabelle 42: Verteilung der Betriebe nach ihrem Digitalisierungsgrad und nach Branchen in Berlin Tabelle 43: Verteilung der Betriebe nach ihrem Digitalisierungsgrad und nach Betriebsgrößenklassen in Berlin

7 Tabelle 44: Tabelle 45: Beschäftigungsentwicklung der Betriebe insgesamt und der Betriebe mit einem hohen Digitalisierungsgrad in Berlin zwischen 2016 und Beschäftigungserwartungen der Betriebe insgesamt und der Betriebe mit einem hohen Digitalisierungsgrad in Berlin zwischen 2017 und Abbildung 1: Entwicklung der Zahl der Betriebe in Berlin mit mindestens einer sozialversicherungspflichtig beschäftigten Person 2000 bis Abbildung 2: Beschäftigte nach Tätigkeitsanforderungen in Berlin und im Bundesdurchschnitt 2017* Abbildung 3: Tätigkeitsgruppen nach Branchen in Berlin Abbildung 4: Betriebe mit einfacher und qualifizierter Arbeit in Berlin, Abbildung 5: Entwicklung der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Berlin und im Bundesdurchschnitt, 2000 bis Abbildung 6: Personalabgänge nach den Gründen des Ausscheidens in Berlin 2005 bis Abbildung 7: Entwicklung der einzelnen Formen von atypischer Beschäftigung in Berlin 2006 bis Abbildung 8: Entwicklung befristeter Personaleinstellungen in Berlin und im Bundesdurchschnitt 2001 bis Abbildung 9: Entwicklung der Tarifbindung in Berlin und im Bundesdurchschnitt 2000 bis Abbildung 10: Betriebliche und überbetriebliche Interessenvertretung in Berlin Abbildung 11: Verteilung der Betriebe mit Beschäftigung von Geflüchteten und aller Betriebe nach Betriebsgrößenklassen in Berlin Abbildung 12: Beschäftigte Geflüchtete und Beschäftigte insgesamt nach Tätigkeitsanforderungen in Berlin Abbildung 13: Entwicklung des Fachkräftebedarfs in Berlin, 2005 bis Abbildung 14: Entwicklung der Nichtbesetzungsquote* in Berlin und im Bundesdurchschnitt Abbildung 15: Entwicklung der Ausbildungsbeteiligung aller Betriebe und aller ausbildungsberechtigten Betriebe in Berlin und im Bundesdurchschnitt 2000 bis Abbildung 16: Entwicklung der Übernahmequote in Berlin und im Bundesdurchschnitt Abbildung 17: Entwicklung der betrieblichen Weiterbildungsbeteiligung in Berlin und im Bundesdurchschnitt 2000 bis Abbildung 18: Entwicklung der Weiterbildungsbeteiligung der Beschäftigten in Berlin und im Bundesdurchschnitt 2001 bis Abbildung 19: Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten nach Niveau der ausgeübten Tätigkeit in Berlin Abbildung 20: Typen digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien Abbildung 21: Betriebliche Nutzung digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien in Berlin und im Bundesdurch-schnitt Abbildung 22: Digitalisierungsgrad der Betriebe nach der Zahl der eingesetzten digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien Abbildung 23: Qualifikationsstruktur aller Betriebe und der Betriebe mit hohem Digitalisierungsgrad in Berlin Abbildung 24: Ausbildungsengagement und Weiterbildungsbeteiligung aller Betriebe und der Betriebe mit einem hohen Digitalisierungsgrad in Berlin Abbildung 25: Auswirkungen der Nutzung digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien Abbildung 26: Einschätzung der Auswirkungen des Einsatzes digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien auf die Arbeitsaufgaben* Abbildung 27: Einschätzung der Auswirkungen des Einsatzes digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien auf die Arbeitsorganisation* Abbildung 28: Einschätzung der Auswirkungen des Einsatzes digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien auf die Aus- und Weiterbildung *

8 IN ALLER KÜRZE Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) führt seit 1996 jährlich eine bundesweite Arbeitgeberbefragung durch (IAB-Betriebspanel). Im Jahr 2017 fand diese Befragung zum 22. Mal statt. Für Auswertungen liegen Befragungsdaten von insgesamt mehr als 15 Tsd. Betrieben vor, darunter 829 aus Berlin. Auf diesen Daten basieren die im Betriebspanel Berlin 2017 gemachten Aussagen. Berlin mit überdurchschnittlich starkem Beschäftigungswachstum; Befragte rechnen mit weiterem Wachstum In Berlin ist die Beschäftigung im letzten Jahr weiter gestiegen, und zwar auf rund 1,7 Mio. sozial- und nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, darunter rund 1,4 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Im Vergleich zum Vorjahr konnte die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse um rund 4 % gesteigert werden. Das Wachstum Berlins war damit doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt (2 %). Wachstumsimpulse gingen vor allem vom Dienstleistungssektor, insbesondere von den Unternehmensnahen Dienstleistungen aus. In Berlin arbeiten inzwischen 27 % aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in dieser Branche. Bundesweit liegt der Anteil bei lediglich 15 %. In Berlin werden Beschäftigungschancen und Beschäftigungsrisiken somit stärker von den Entwicklungen dieser Branche geprägt als im Bundesdurchschnitt. Die bisherige positive Beschäftigungsentwicklung wird sich voraussichtlich fortsetzen. Fast jeder fünfte Berliner Betrieb gab an, die Zahl seiner Beschäftigten in den kommenden 12 Monaten steigern zu wollen. Der Anteil von Betrieben mit positiven Erwartungen war damit neunmal so hoch wie der Anteil jener Betriebe, die mit Personalabbau rechneten (2 %). Besonders günstig fielen die Prognosen in der Branche Verkehr, Information und Kommunikation aus. Bei den Unternehmensnahen Dienstleistungen wie auch im Gesundheits- und Sozialwesen waren die Anteile von Betrieben mit positiven Erwartungen ebenfalls überdurchschnittlich hoch. Wettbewerbsfähigkeit der Berliner Wirtschaft basiert auf qualifizierten Arbeitskräften Nicht nur die Zahl der Beschäftigen, auch die Zahl der Betriebe in Berlin ist 2017 wieder gestiegen - auf fast In mehr als der Hälfte dieser Betriebe gibt es mittlerweile nur noch Arbeitsplätze für Personen mit einer beruflichen oder akademischen Ausbildung. Gegenwärtig üben 80 % der Beschäftigten in der Berliner Wirtschaft Tätigkeiten aus, die eine formale Qualifikation voraussetzen. Das liegt über dem Bundesdurchschnitt. Besonders bemerkenswert ist, dass der Anteil von Arbeitsplätzen, die eine akademische Ausbildung voraussetzen, mit 23 % den Bundesdurchschnitt (14 %) um fast zehn Prozentpunkte übertraf. Immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind atypisch beschäftigt; Gebrauch befristeter Einstellungen höher als im Bundesdurchschnitt In Berlin sind 39 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer atypisch beschäftigt, d. h. teilzeitbeschäftigt, geringfügig oder befristet beschäftigt oder als Leiharbeitskraft tätig (Bundesdurchschnitt 39 %). Von allen Formen atypischer Beschäftigung ist Teilzeitbeschäftigung (ohne geringfügige Beschäftigung) am verbreitetsten. Diese gibt es in 45 % der Berliner Betriebe. Insgesamt arbeitet mit 17 % fast jede bzw. jeder vierte Beschäftigte in Berlin auf einer Teilzeitstelle (ohne geringfügige Beschäftigung). Rund drei Viertel der Teilzeitbeschäftigten sind Frauen. Geringfügig Beschäftigte gibt es in 47 % der Berliner Betriebe. Der Gebrauch von Mini-Jobs ist damit weniger verbreitet als im Bundesdurchschnitt (58 %). In jedem fünften Berliner Betrieb gab es zum Stichtag der letzten Befragung mindestens eine befristet Beschäftigte bzw. einen befristet Beschäftigten. Der Anteil der befristeten an allen Beschäftigungsverhältnissen betrug 13 % (Bundesdurchschnitt: 8 %). Befristungen spielten vor allem bei Neueinstellungen in Berlin eine wachsende Rolle. Insgesamt wurden 54 % der im ersten Halbjahr 2017 neu einstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur befristet eingestellt. Bei Großbetrieben erhielten sogar rund zwei Drittel der neu eingestellten Arbeitskräfte lediglich einen befristeten Arbeitsvertrag. Von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis standen, war rund die Hälfte (49 %) sachgrundlos und ca. ein Viertel (24 %) mit Angabe eines sachlichen Grundes befristet tätig. Bei den übrigen befristet Beschäftigten stand die Befristung im Zusammenhang mit Fördermaßnahmen oder erfolgte aufgrund sonstiger Regelungen, wie z. B. dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz. 4

9 Tarifbindung schwächt sich weiter ab; weniger als die Hälfte der Berliner Beschäftigten in einem tarifgebundenen Betrieb tätig Die Talfahrt bei der Tarifbindung setzte sich im letzten Jahr fort. In Berlin ist mittlerweile nur noch knapp ein Fünftel der Betriebe an einen Flächen- oder Haustarifvertrag gebunden. Der Anteil der in tarifgebundenen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an allen Beschäftigten in Berlin ist gegenüber dem Vorjahr um zwei Prozentpunkte auf 46 % gesunken. Bei bundesweit ähnlichen Entwicklungstendenzen sind in Berlin anteilig deutlich weniger Betriebe und Beschäftigte tarifgebunden als im Bundesdurchschnitt (27% der Betriebe, 54 % der Beschäftigten). Ein Teil der Berliner Betriebe ohne tarifliche Bindungen orientiert sich bei der Aushandlung von Löhnen und Gehältern an Flächentarifverträgen. Das sind insgesamt 26 % aller Berliner Betriebe. Tarifgebundene und sich an Tarifen orientierende Betriebe machen zusammen 45 % aller Betriebe aus. In diesen Betrieben sind zusammen rund zwei Drittel (65 %) aller Berliner Beschäftigten tätig. Mindestlohnanpassung betraf nur einen kleinen Teil der Berliner Betriebe; in den betroffenen Betrieben aber zahlreiche Beschäftigte mit Lohnanpassungen In etwa jedem zehnten Berliner Betrieb (11 %) wurde für einen oder mehrere Beschäftigte der Stundenlohn auf die ab dem geltende Mindestlohnhöhe von 8,84 Euro angehoben. Der Anteil betroffener Betriebe entsprach damit annähernd dem Bundesdurchschnitt (9 %). Die aufgrund der Mindestlohnanhebung vorgenommenen Lohnerhöhungen erstreckten sich auf hochgerechnet rund 5 % der Berliner Beschäftigten (Bundesdurchschnitt: 3 %). An der Spitze steht gemessen am Anteil betroffener Betriebe der Handel: Hier gab rund jeder fünfte Betrieb an, für einen oder mehrere Beschäftigte die Stundenlöhne auf mindestens 8,84 Euro erhöht zu haben. In der Hälfte der betroffenen Betriebe, unabhängig von der Branche, erstreckten sich die vorgenommenen Lohnanhebungen auf mindestens die Hälfte der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Anpassungen erfassten in diesen Betrieben somit einen erheblichen Teil der Belegschaft (Bundesdurchschnitt: 42 %). Erste Betriebe machen Erfahrungen mit der Beschäftigung Geflüchteter; diese wurden bislang vorwiegend für Anlerntätigkeiten eingestellt Neun von zehn Betrieben in Berlin hatten bislang keinerlei Kontakte zu Geflüchteten. Nur 10 % von ihnen gaben zum Befragungszeitpunkt an, dass sich bei ihnen einmal oder bereits mehrmals geflüchtete Personen beworben hätten (Bundesdurchschnitt: ebenfalls 10 %). Unter diesen Betrieben war die Bereitschaft hoch, geflüchteten Bewerberinnen und Bewerbern eine Chance zu geben. Immerhin die Hälfte der angesprochenen Firmen beschäftigte eine oder mehrere Geflüchtete mindestens zeitweise. Hierbei handelte es sich sowohl um reguläre Beschäftigungen als auch um Praktika oder Ausbildungen. Dort, wo Geflüchtete als Arbeitskräfte eingestellt wurden, übten diese überwiegend einfache Tätigkeiten aus, die keine Berufsausbildung erfordern. Von den in der Berliner Wirtschaft beschäftigten Geflüchteten arbeiteten genau wie im Bundesdurchschnitt nur 15 % auf Stellen, für die eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. entsprechende Berufserfahrung oder ein Hochschulabschluss notwendig sind. Die Tätigkeitsstruktur von Geflüchteten unterscheidet sich damit deutlich von derjenigen der Beschäftigten insgesamt. Dieses Ergebnis lässt keine Rückschlüsse auf das Qualifizierungsniveau der beschäftigten Geflüchteten zu. Bedarf der Berliner Wirtschaft an Fachkräften auf hohem Niveau; Probleme bei der Gewinnung von Fachkräften unverändert hoch Der Bedarf der Berliner Wirtschaft an Fachkräften ist weiter hoch. Als Fachkräfte gelten alle Arbeitskräfte, die auf Stellen eingesetzt werden, die eine Berufsausbildung oder eine akademische Ausbildung voraussetzen. Im ersten Halbjahr 2017 wurden hochgerechnet ca. 155 Tsd. Fachkräfte gesucht. Die Nachfrage entsprach damit ungefähr der des Vorjahres. Rund jeder zweite Betrieb mit Fachkräftebedarf war nicht oder nur teilweise erfolgreich bei der Gewinnung von Fachkräften (54 %). Damit hatten anteilig ungefähr genauso viele Betriebe Schwierigkeiten, ihren Bedarf an Fachkräften zu decken, wie im vorangegangenen Jahr (2016: 53 %). Bis zum Zeitpunkt der Befragung im dritten Quartal 2017 war mehr als ein Drittel (36 %) der im ersten Halbjahr zu besetzenden Fachkräftestellen noch unbesetzt. In Berlin lag die Nichtbesetzungsquote damit annähernd auf dem Vorjahresniveau und entsprach dem Bundesdurchschnitt. 5

10 Ausbildungsbeteiligung relativ stabil; Übernahmequote erreicht einen neuen Höchststand In Berlin verfügen 49 % der Betriebe über eine Ausbildungsberechtigung und können Nachwuchsfachkräfte ausbilden. Von diesen Betrieben beteiligten sich im letzten Jahr rund 44 % an der Ausbildung, d. h. sie bildeten zum Stichtag mindestens eine Auszubildende oder einen Auszubildenden aus oder hatten Ausbildungsplätze für das zurückliegende bzw. für das zum Befragungszeitpunkt beginnende Ausbildungsjahr angeboten. Hochgerechnet auf alle Betriebe mit und ohne Ausbildungsberechtigung - entspricht dies einem Anteil von rund 22 %. Die Ausbildungsbeteiligung bewegte sich damit auf dem Niveau des Vorjahres. Für das zum Zeitpunkt der aktuellen Befragung zurückliegende Ausbildungsjahr boten 20 % der ausbildungsberechtigten Berliner Betriebe einen oder mehrere Ausbildungsplätze an. In 29 % dieser Betriebe konnte mindestens ein Ausbildungsplatz nicht besetzt werden. Damit waren anteilig weniger Betriebe von Besetzungsproblemen betroffen als im Jahr zuvor (2016: 37 %). Im Jahr 2017 gab es in 7 % der Berliner Betriebe mindestens eine Auszubildende bzw. mindestens einen Auszubildenden, welche ihre Ausbildung erfolgreich beendeten. Mehr als zwei Drittel (70 %) von ihnen wurden von ihrem Ausbildungsbetrieb übernommen. Die Übernahmequote lag damit nicht nur über dem Niveau des Vorjahres, sondern hat zugleich fast zum Bundesdurchschnitt aufgeschlossen. Die Chancen für Berliner Auszubildende, nach der Ausbildung von ihrem Ausbildungsbetrieb übernommen zu werden, waren damit noch nie so gut wie im letzten Jahr. Weiterbildungsaktivitäten erreichen Höchstwert: noch nie so viele Beschäftigte haben an Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen wie im letzten Jahr Die Weiterbildungsbeteiligung der Berliner Wirtschaft ist im letzten Jahr wieder gestiegen. Rund 56 % der Betriebe haben ihren Beschäftigten die Teilnahme an einer Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme durch eine Kostenübernahme oder eine Freistellung von der Arbeit im ersten Halbjahr 2017 ermöglicht. Mit anteilig 38 % haben so viele Beschäftigte an Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen wie noch nie. Die Weiterbildungsquote lag zudem um zwei Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt. Wie schon in den Vorjahren investierten die Betriebe stärker in die Fort- und Weiterbildung von Beschäftigten, die bereits ein höheres Qualifikationsniveau aufweisen. Die Weiterbildungsquote von Beschäftigten, die qualifizierte oder hochqualifizierte Tätigkeiten ausüben, ist mit 45 bzw. 42 % rund doppelt so hoch wie jene von Beschäftigten auf Arbeitsplätzen für Un- und Angelernte. Breite Nutzung digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien; im Bundesvergleich überdurchschnittlich viele digitale Vorreiter 87 % der Berliner Betriebe nutzen einen Hochgeschwindigkeits-Internetanschluss (Bundesdurchschnitt: 75 %). Fast 90 % der Nutzerinnen und Nutzer bewerten die Leitungskapazität ihres Anschlusses als derzeit ausreichend. Großbetriebe sind allerdings kritischer: Rund jeder fünfte Betrieb beurteilte den vorhandenen Netzzugang als unzureichend. Gemessen am Einsatz digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien weist knapp ein Drittel der Berliner Betriebe einen geringen Digitalisierungsgrad auf. Die Mehrheit - 58 % der Berliner Betriebe - kennzeichnet ein mittlerer Digitalisierungsgrad. In etwa jedem zehnten Berliner Betrieb (11 %) werden bereits mehr als fünf digitale Technologien eingesetzt. Der Anteil dieser sogenannten digitalen Vorreiter ist damit höher als im Bundesdurchschnitt (7 %). Die digitalen Vorreiter beschäftigten rund 20 % der Berliner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und beteiligen sich intensiver an Aus- und Weiterbildung als der Durchschnitt der Betriebe. Digitale Vorreiter mit Beschäftigungswachstum und optimistischen Aussichten Die Ergebnisse der aktuellen Befragung belegen, dass die Befürchtungen eines massiven Arbeitsplatzabbaus infolge der fortschreitenden Digitalisierung bislang eher unbegründet sind. Im Saldo aus Beschäftigungsaufbau und Beschäftigungsabbau ist die Zahl der Beschäftigten in Betrieben mit einem hohen Digitalisierungsgrad zuletzt um rund 4 % gewachsen - so wie im Durchschnitt aller Betriebe der Berliner Wirtschaft. Die Beschäftigungserwartungen fielen bei den digitalen Vorreitern jedoch deutlich günstiger aus als bei den übrigen Betrieben: Rund jeder dritte Betrieb mit einem hohen Digitalisierungsgrad will in den nächsten 12 Monaten die Zahl seiner Beschäftigten steigern, und damit fast doppelt so viele wie im Durchschnitt aller Betriebe Berlins. 6

11 Einsatz digitaler Technologien wird die Arbeitswelt nachhaltig verändern; fast jeder dritte Betrieb rechnet mit steigendem Weiterbildungsbedarf Der digitale Wandel wird den Arbeitsalltag vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nachhaltig verändern. 35 % der Berliner Betriebe gehen von einer Zunahme der Aufgabenvielfalt, 28 % von einer Zunahme der parallel zu erledigenden Tätigkeiten und 22 % von einer zunehmenden Komplexität der Arbeitsaufgaben aus. Lediglich 13 % gehen jedoch davon aus, dass der Einsatz solcher Technologien dazu führen wird, dass die Beschäftigten künftig stärker über Zeit und Ort der Aufgabenerledigung bestimmen können. Fast jeder dritte Betrieb (30 %) rechnet damit, dass sich der Bedarf an Weiterbildung weiter erhöhen wird. Der digitale Wandel wird nach Ansicht von 21 % der Betriebe auch zu einer erhöhten psychischen Beanspruchung der Beschäftigten führen. Die sogenannten digitalen Vorreiter, erwarten bei allen Aspekten deutlich stärkere Veränderungen als der Durchschnitt der Berliner Wirtschaft. So gehen 56 % der digitalen Vorreiter davon aus, dass die Weiterbildung weiter an Bedeutung gewinnen wird; 39 % rechnen mit mehr Zeitsouveränität für Beschäftigte und 43 % erwarten im Zuge des digitalen Wandels erhöhte psychische Beanspruchungen. 7

12 1 E I N F Ü H R U N G Mit dem vorliegenden Bericht Betriebspanel Berlin 2017 werden aktuelle Daten der jährlich durchgeführten Befragung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern vorgestellt. Die Betriebsbefragung repräsentiert vorrangig die Nachfrageseite des Arbeitsmarktes. Die mit dem IAB-Betriebspanel gewonnenen Ergebnisse ergänzen damit die verfügbaren, eher angebotsseitig ausgerichteten Statistiken (z. B. Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit). Die empirischen Daten des IAB-Betriebspanels verbessern zudem wesentlich die Informationsbasis, die von amtlichen statistischen Daten geboten wird, da die Grundgesamtheit des IAB-Betriebspanels alle Betriebe umfasst, die mindestens eine oder einen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte(n) haben. Damit ist die Befragung wesentlich breiter angelegt als andere betriebsbezogene Datenquellen, die sich vielfach nur auf ausgewählte Bereiche der Wirtschaft oder auf Betriebe ab einer bestimmten Größe beschränken. Ein weiterer Vorteil dieser bundesweit durchgeführten Arbeitgeberbefragung besteht darin, dass in allen Bundesländern dasselbe Fragenprogramm und Auswertungsverfahren verwendet wird. Infolgedessen können regional vergleichende Analysen durchgeführt werden, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Berlin und dem Bundesdurchschnitt aufzuzeigen. Im vorliegenden Bericht werden aktuelle Befragungsergebnisse zu den Kernthemen des IAB-Betriebspanels präsentiert. Hierzu gehören die Struktur von Betrieben und Beschäftigung sowie Tätigkeitsanforderungen (Kapitel 3), atypische Beschäftigung (Kapitel 4), Tarifbindung und betriebliche Interessenvertretung (Kapitel 5), betrieblicher Fachkräftebedarf sowie der Erfolg der Betriebe bei der Stellenbesetzung (Kapitel 7) sowie betriebliche Aus- und Weiterbildung (Kapitel 8 und 9). Die Ergebnisse zu den genannten, regelmäßig abgefragten Aspekten werden ergänzt um empirische Befunde zu weiteren, zusätzlich aufgenommenen Themen. In der aktuellen Befragung ist dies zum einen die Beschäftigung von Geflüchteten. Bereits in der vorangegangenen Befragung wurde ermittelt, ob die Betriebe bereit wären, sich durch verschiedene Maßnahmen an der Integration von ausländischen Arbeitskräften zu beteiligen. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse ließ sich abschätzen, inwieweit eine generelle Bereitschaft zur Integration von Beschäftigten mit Fluchthintergrund und auch damit verbundene betriebliche Erfahrungen vorliegen, auf denen bei der Integration von geflüchteten Personen aufgebaut werden kann. In der diesjährigen Befragungswelle wurden die Betriebe konkret nach der Beschäftigung von Personen gefragt, die seit dem Jahr 2015 nach Deutschland gekommen sind. Hierdurch wurden erste Erkenntnisse zu den einstellenden Betrieben als auch zur Art der Beschäftigungsverhältnisse von Geflüchteten gewonnen (Kapitel 6). Zum anderen wurde die Nutzung digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien mit einem eigenen Schwerpunkt thematisiert. Hierbei ging es neben dem Einsatz unterschiedlicher Technologien auch um die erwarteten Auswirkungen des digitalen Wandels auf die zukünftigen Arbeitsstrukturen und Arbeitsprozesse, wie sie derzeit unter dem Schlagwort Arbeit 4.0 diskutiert werden (Kapitel 10). 8

13 2 D A T E N B A S I S Für die Befragung des Jahres 2017 liegen verwertbare Interviews von bundesweit mehr als 15 Tsd. Betrieben vor, darunter 829 aus Berlin. Die befragten Betriebe repräsentieren die Grundgesamtheit von bundesweit rund 2,1 Mio. Betrieben mit mindestens einer bzw. einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die in Form von mündlichen Interviews stattfindende Befragung bei Inhaberinnen und Inhabern, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern bzw. leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Berlin ansässiger Betriebe erfolgte in den Monaten Juli bis Oktober Im IAB-Betriebspanel werden Betriebe erfasst, die mit eigenständiger Betriebsnummer in der Betriebsdatei der Bundesagentur für Arbeit enthalten sind. Es handelt sich also nicht um Unternehmen, die einen oder mehrere Betriebe besitzen können. Alle nachfolgenden Auswertungen beziehen sich ausschließlich auf Betriebe mit mindestens einer sozialversicherungspflichtig beschäftigten Person. Beim Vergleich der im IAB-Betriebspanel ermittelten Beschäftigtenzahlen sowie der hiervon abgeleiteten Quoten (z. B. Teilzeitquote) mit anderen Datenquellen, wie etwa Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA) oder Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder, sind folgende Aspekte zu beachten: Im IAB-Betriebspanel gelten als Beschäftigte alle Personen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, und zwar unabhängig davon, ob sie eine sozialversicherungspflichtige oder eine nicht sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden wöchentlichen Arbeitszeit und unabhängig von ihrer Stellung im Beruf. Als Beschäftigte werden also auch Beamte und Beamtinnen, tätige Inhaber und Inhaberinnen, mithelfende Familienangehörige und geringfügig Beschäftigte erfasst. Da die Beschäftigtenzahlen der Statistik der BA keine Beamtinnen und Beamten, tätigen Inhaberinnen und Inhaber sowie mithelfenden Familienangehörigen enthalten, sind die im Betriebspanel ermittelten Beschäftigtenzahlen insgesamt höher als die in der Beschäftigtenstatistik der BA ausgewiesenen Beschäftigtenzahlen. Im IAB-Betriebspanel werden nur Betriebe befragt, in denen mindestens eine sozialversicherungspflichtig beschäftigte Person tätig ist. 1 Betriebe ohne sozialversicherungspflichtig Beschäftigte wie z. B. Ein-Personen-Betriebe (u. a. Freiberufler, Gewerbetreibende) oder Dienststellen im öffentlichen Sektor, in denen ausschließlich verbeamtete Dienstkräfte beschäftigt sind, werden nicht befragt, da sie in der Grundgesamtheit nicht enthalten sind. Da die Beschäftigtenzahlen in der Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder auch Ein-Personen-Betriebe sowie Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung enthalten, sind die im IAB-Betriebspanel ermittelten Beschäftigtenzahlen insgesamt geringer als die in der Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder ausgewiesenen Beschäftigtenzahlen. Im IAB-Betriebspanel werden Beschäftigungsfälle gezählt, wodurch vereinzelt Doppelzählungen auftreten können, wenn eine Person Arbeitsverhältnisse mit zwei oder mehreren Betrieben hat (Mehrfachbeschäftigung, z. B. geringfügige Beschäftigung). Aufgrund der teils unterschiedlichen Erfassungskriterien liegen die im IAB-Betriebspanel ausgewiesenen Beschäftigtenzahlen zwischen den Angaben aus der Erwerbstätigenrechnung und der Beschäftigtenstatistik der BA. Die Ergebnisse der Befragung werden für einzelne Branchen und Betriebsgrößenklassen dargestellt. Hierbei werden Betriebe entsprechend ihres wirtschaftlichen Schwerpunktes und ihrer Beschäftigtenzahl zu größeren und auswertbaren Gruppen zusammengefasst. Die Zuordnung zu einzelnen Branchen bzw. Branchengruppen erfolgt in Anlehnung an die seit dem 1. Januar 2008 geltende Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 08). Im vorliegenden Bericht werden folgende Branchen ausgewiesen (vgl. Tabelle 1). 1 Die Statistik der BA weist als Betriebe auch sogenannte private Haushalte sowie exterritoriale Organisationen aus. Im IAB- Betriebspanel werden solche Betriebe nicht erfasst. Die betriebliche Grundgesamtheit des IAB-Betriebspanels ist daher etwas kleiner als in der BA-Statistik. 9

14 Tabelle 1: Systematik der Branchen Branche Schlüssel-Nr. und Branche laut Branchenliste des Fragebogens 4 Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln 5 Herstellung von Textilien, Bekleidung, Lederwaren und Schuhen 6 Herstellung von Holzwaren, Papier, Pappe und Druckerzeugnissen 7 Kokerei u. Mineralölverarb., Herst. v. chem. u. pharm. Erzeugnissen 8 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren 9 Herstellung von Glas u. Keramik; Verarbeitung v. Steinen u. Erden Verarbeitendes Gewerbe 10 Metallerzeugung und -bearbeitung 11 Herstellung von Metallerzeugnissen 12 Herstell. von Datenverarb.-geräten, elektr. u. opt. Erzeugnissen 13 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen 14 Maschinenbau 15 Herstell. v. Kraftwagen u. Kraftwagenteilen, sonstiger Fahrzeugbau 16 Herstell. v. Möbeln u. sonst. Waren (z.b. Schmuck, Sportgeräte) 17 Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen Baugewerbe 18 Hoch- und Tiefbau 19 Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstall. u. sonstiges Ausbaugew. 20 Kraftfahrzeughandel und -reparatur Handel und Reparatur 21 Großhandel 22 Einzelhandel 23 Verkehr und Lagerei (auch Parkhäuser, Bahnhöfe, Frachtumschlag, Post-, Kurier- und Expressdienste) Verkehr, Information und Kommunikation 24 Information u. Komm. (Verlagswesen; Herstellen, Verleih und Vertrieb von Filmen; Rundfunkveranstalter, Telekommunikation Informationstechnologische Dienst.- und Informationsdienstl.) Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 26 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 27 Grundstücks- und Wohnungswesen 28 Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung 29 Verwalt. u. Führung von Unternehmen u. Betrieben; Unt.-beratung 30 Architektur- u. Ing.-büros; techn., physikalische u. chem. Untersuchung 31 Forschung und Entwicklung Unternehmensnahe Dienstleistungen 32 Werbung und Marktforschung, Design, Fotografie, Übersetzung 33 Veterinärwesen 34 Vermietung von beweglichen Sachen 35 Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften 36 Reisegewerbe, Wach- und Sicherheitsdienste, Garten- und Landschaftsbau, sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen Erziehung und Unterricht 37 Erziehung und Unterricht Gesundheits- und Sozialwesen 38 Gesundheits- und Sozialwesen 25 Beherbergung und Gastronomie Übrige Dienstleistungen 39 Kunst, Unterhaltung, Erholung, Sport, Lotterie 40 Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern 41 Sonstige, überw. persönl. Dienstl. (z.b. Wäscherei, Friseur, Sauna) Organisationen ohne Erwerbszweck 42 Interessenvertretungen, kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen Öffentliche Verwaltung 43 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung Die Zuordnung der Betriebe zu einzelnen Betriebsgrößenklassen erfolgt entsprechend der seit dem 1. Januar 2005 geltenden Definition der Europäischen Union für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Danach werden im Bericht folgende Betriebsgrößenklassen ausgewiesen: Kleinstbetriebe (Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten), Kleinbetriebe (Betriebe mit 10 bis 49 Beschäftigten), Mittelbetriebe (Betriebe mit 50 bis 249 Beschäftigten) und Großbetriebe (Betriebe mit mindestens 250 Beschäftigten). Im vorliegenden Bericht zur Befragung des Jahres 2017 beziehen sich die Beschäftigtenangaben in der Regel auf den Stichtag bzw. auf das erste Halbjahr

15 Alle in vorliegender Studie dargestellten Angaben beruhen auf einer Hochrechnung. Diese erfolgte in zwei Schritten: Gewichtung der antwortenden Betriebe entsprechend der der Stichprobe zugrunde liegenden Struktur der Datenbasis, nämlich der Verteilung der Betriebe nach Branchen und Betriebsgrößenklassen. Daraus wird jeweils ein Hochrechnungsfaktor pro Betrieb ermittelt. Die sich so ergebende, hochgerechnete Stichprobe entspricht der Gesamtzahl aller Betriebe mit mindestens einer oder einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zum des Vorjahres. Schätzung von fehlenden Angaben (Imputation) durch Extrapolation auf der Basis von Referenzklassen aus der Ist-Matrix der antwortenden Betriebe. Die Imputation von Daten ist insbesondere für die Hochrechnung von Absolutzahlen erforderlich, da anderenfalls die hochgerechneten Werte zu niedrig ausfallen würden. Für alle Zahlenangaben in dieser Studie gilt: Durch Rundungen können sich bei der Summierung der Einzelangaben geringfügige Abweichungen zur Endsumme ergeben. Der Wert 0 bedeutet weniger als 0,5, jedoch mehr als nichts. 11

16 3 B E T R I E B E U N D B E S C H Ä F T I G T E Mit dem IAB-Betriebspanel werden jährlich Angaben zum Umfang und zur Qualität von Beschäftigung erhoben. Mit Hilfe dieser Daten lässt sich der Wandel von Beschäftigungsverhältnissen und qualifikatorischen Anforderungen darstellen. Im folgenden Kapitel wird auf diese Entwicklungen eingegangen, wobei zunächst die Branchen- und Betriebsgrößenstruktur der Berliner Wirtschaft dargestellt wird, bevor anschließend aktuelle Befunde zur Qualität der Beschäftigungsverhältnisse präsentiert werden. 3.1 Branchen- und Betriebsgrößenstruktur Im Land Berlin mit seinen rund 3,71 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern 2, darunter rund 711 Tsd. Personen nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, gibt es nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit Betriebe 3 mit mindestens einer oder einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die Anzahl der Betriebe ist damit zum elften Mal in Folge gestiegen und hat einen neuen Höchstwert erreicht (vgl. Abbildung 1). Abbildung 1: Entwicklung der Zahl der Betriebe in Berlin mit mindestens einer sozialversicherungspflichtig beschäftigten Person 2000 bis Zahl der Betriebe Quelle: Betriebsdatei der Bundesagentur für Arbeit (Stand: jeweils 30. Juni) Im Vergleich zum Stand Mitte der 2000er Jahre, als ein zwischenzeitlicher Tiefststand erreicht wurde, ist die Anzahl der Betriebe um 23 % gestiegen. Auf das Land Berlin entfallen rund 4,4 % aller Betriebe in Deutschland mit mindestens einer oder einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Nach den hochgerechneten Angaben des IAB-Betriebspanels sind in diesen Betrieben rund 1,675 Mio. sozialversicherungspflichtig und nicht 2 Vgl. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (Hrsg.): Statistischer Bericht A I 5 hj 2/17. Einwohnerinnen und Einwohner im Land Berlin am Berlin, Februar Im vorliegenden Bericht werden ausnahmslos Betriebe betrachtet. Unter Betrieb wird eine regional und wirtschaftlich abgegrenzte Einheit verstanden, in der sozialversicherungspflichtig Beschäftigte tätig sind (vgl. Fischer, G. u. a.: Das IAB-Betriebspanel von der Stichprobe über die Erhebung bis zur Hochrechnung. FDZ Methodenreport 1/2008). 12

17 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 4 tätig, was einem Anteil Berlins an den Beschäftigten in Deutschland in Höhe von rund 4 % entspricht. Die Betriebslandschaft Berlins unterscheidet sich in wesentlichen Aspekten vom Bundesdurchschnitt (vgl. Tabelle 2). Tabelle 2: Betriebe und Beschäftigte nach Branchen in Berlin und im Bundesdurchschnitt 2017 Betriebe** Beschäftigte** Branche Berlin Berlin % % Bundesdurchschnitt Bundesdurchschnitt Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel und Reparatur Verkehr, Information und Kommunikation Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Unternehmensnahe Dienstleistungen Erziehung und Unterricht Gesundheits- und Sozialwesen Übrige Dienstleistungen Organisationen ohne Erwerbszweck Öffentliche Verwaltung Insgesamt* * Die fehlenden Angaben zu 100 % entfallen auf die hier nicht ausgewiesenen Branchen Land- und Forstwirtschaft sowie Bergbau, Energie, Wasser, Abfall. ** Ohne private Haushalte und ohne exterritoriale Organisationen. Dies betrifft erstens die nach wie vor geringe Bedeutung des Verarbeitenden Gewerbes. Auf das Verarbeitende Gewerbe entfallen mit 4 % anteilig nur halb so viele Betriebe wie im Bundesdurchschnitt. In Berlin arbeiten zugleich anteilig weniger Beschäftigte im Verarbeitenden Gewerbe als im Bundesdurchschnitt. Darüber hinaus arbeiten in Berlin anteilig mehr Beschäftigte in Einrichtungen der Öffentlichen Verwaltung. Der entsprechende Beschäftigtenanteil ist nahezu doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt. Eine zweite Besonderheit der Berliner Wirtschaft ist die überdurchschnittlich starke Bedeutung der Branche Unternehmensnahe Dienstleistungen. Hierzu zählen recht unterschiedliche Bereiche, angefangen von der Rechts- und Steuerberatung über die Werbung und Marktforschung bis hin zur Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften. In Betrieben dieser Branche sind 27 % aller Berliner Beschäftigten tätig und damit anteilig fast doppelt so viele wie im Bundesdurchschnitt. Die Berliner Wirtschaft ist ähnlich wie jene in anderen Bundesländern geprägt von Kleinstbetrieben, d. h. Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten. Von den Betrieben mit mindestens einer oder einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entfallen 70 % auf solche Kleinstbetriebe. Der Anteil von Kleinstbetrieben in der Berliner Wirtschaft ist damit etwas größer als im Bundesdurchschnitt (vgl. Tabelle 3). 4 Als Beschäftigte werden im IAB-Betriebspanel alle Personen angesehen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, und zwar unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden wöchentlichen Arbeitszeit, unabhängig davon, ob sie eine sozialversicherungspflichtige oder eine nicht sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben und unabhängig von ihrer Stellung im Beruf. Im Betriebspanel werden als Beschäftigte also auch Beamte und Beamtinnen, tätige Inhaber und Inhaberinnen, mithelfende Familienangehörige und geringfügig Beschäftigte erfasst. 13

18 Tabelle 3: Betriebe und Beschäftigte nach Betriebsgrößenklassen in Berlin und im Bundesdurchschnitt 2017 Betriebsgrößenklasse Berlin Betriebe* Beschäftigte* Beschäftigte pro Betrieb Berlin Berlin % % Beschäftigte Bundesdurchschnitt Bundesdurchschnitt Bundesdurchschnitt 1 bis 9 Beschäftigte bis 49 Beschäftigte bis 249 Beschäftigte ab 250 Beschäftigte Insgesamt * Ohne private Haushalte und ohne exterritoriale Organisationen In Kleinstbetrieben arbeiten 17 % der Berliner Beschäftigten (inkl. nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigter). Rund 1 % der Berliner Betriebe beschäftigen mindestens 250 Arbeitskräfte. Diese Betriebe werden als Großbetriebe bezeichnet. In Großbetrieben arbeitet, wie im Bundesdurchschnitt, knapp ein Drittel der Berliner Beschäftigten. Die Verteilung der Berliner Beschäftigten auf die einzelnen Betriebsgrößenklassen entspricht somit annähernd jener im Bundesdurchschnitt. Es bleibt festzuhalten: Die Berliner Betriebslandschaft unterscheidet sich in wesentlichen Aspekten vom Bundesdurchschnitt. Die bestehenden Unterschiede betreffen vor allem die Branchenzusammensetzung und die damit zusammenhängende, unterschiedlich starke Bedeutung der beiden Branchen Verarbeitendes Gewerbe und Unternehmensnahe Dienstleistungen. Dies hat zur Folge, dass Beschäftigungschancen und Beschäftigungsrisiken in Berlin stärker von den Entwicklungen im Dienstleistungsgewerbe geprägt werden als im Bundesdurchschnitt. 3.2 Arbeitsplatzanforderungen Im Zuge des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und der fortschreitenden Globalisierung gewinnen der Umfang und die Struktur des Humankapitals für die Konkurrenz- und Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts zunehmend an Bedeutung. Eine zusätzliche Dynamik gewinnt dieser Prozess durch die fortschreitende Digitalisierung, welche weitreichende Auswirkungen auf das Beschäftigungssystem haben wird. Diese Entwicklung hin zur Wissensgesellschaft findet ihren Ausdruck darin, dass in Berlin mittlerweile mehr als die Hälfte der jungen Erwachsenen, gemessen an den Gleichaltrigen in der Bevölkerung, die schulischen Voraussetzungen erfüllt, um ein Hochschulstudium in Deutschland aufnehmen zu können. 5 Auf der betrieblichen Seite spiegelt sich diese Entwicklung in einem hohen Anteil von Beschäftigten mit qualifizierten Tätigkeiten wider. 6 Gegenwärtig üben 80 % der Beschäftigten in der Berliner Wirtschaft Tätigkeiten aus, die eine formale Qualifikation voraussetzen (vgl. Abbildung 2). 5 Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Schulen auf einen Blick. Ausgabe Wiesbaden, März Im Rahmen der Befragung werden jährlich Angaben zur ausgeübten Tätigkeit der Beschäftigten erhoben, wodurch die Beschäftigten zwei Gruppen zugeordnet werden können: (1) Beschäftigte mit qualifizierten Tätigkeiten, deren Ausübung eine berufliche oder eine akademische Ausbildung erfordert, (2) Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten, für die keine Ausbildung erforderlich ist. 14

19 Abbildung 2: Beschäftigte nach Tätigkeitsanforderungen in Berlin und im Bundesdurchschnitt 2017* ssss * Ohne Auszubildende und Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, ohne tätige Inhaberinnen und Inhaber, Vorstände, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer. Im Vergleich zum Bundesdurchschnitt fällt nicht nur der etwas höhere Anteil von Arbeitsplätzen für qualifizierte Arbeitskräfte in Berlin auf, sondern vor allem die abweichende Struktur innerhalb der Gruppe der qualifizierten Arbeitskräfte. So ist der Anteil von Arbeitsplätzen, die eine akademische Ausbildung voraussetzen, viel höher als im Bundesdurchschnitt. Der Anteil einfacher Tätigkeiten liegt in Berlin zwar nach wie vor unter dem Bundesdurchschnitt, ist aber im letzten Jahr zum zweiten Mal in Folge gestiegen. Mit dem jüngsten Beschäftigungszuwachs sind somit auch tausende neuer Arbeitsplätze für Un- und Angelernte entstanden. Dass der Anteil von Einfacharbeitsplätzen zuletzt gestiegen ist, dürfte auch mit der spezifischen Nachfrage und Beschäftigungsdynamik im Dienstleistungssektor zusammenhängen, welcher nach wie vor als Beschäftigungsmotor fungiert. Bei einem nennenswerten Teil der dort neu entstandenen Arbeitsplätze handelt es sich um sogenannte Einfacharbeitsplätze (z. B. Zulieferdienste, Wachschutz, Arbeitnehmerüberlassung), für deren Ausübung eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Regel nicht erforderlich ist. Im Dienstleistungssektor ist der Anteil von Arbeitsplätzen für Un- und Angelernte mit 25 % weit größer als im Produzierenden Gewerbe (16 %). Innerhalb des Dienstleistungssektors reicht das Spektrum von Anteilen von teils deutlich unter 10 %, wie z. B. in den beiden Branchen Erziehung und Unterricht sowie Öffentliche Verwaltung, bis hin zu Anteilen von 40 % in den Übrigen Dienstleistungen (vgl. Abbildung 3). 15

20 Abbildung 3: Tätigkeitsgruppen nach Branchen in Berlin 2017 Insgesamt Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe* Handel und Reparatur Verkehr, Information, Kommunikation Finanz- und Versicherungsdienstleist.* Unternehmensnahe Dienstleistungen Erziehung und Unterricht* Gesundheits- und Sozialwesen Übrige Dienstleistungen Organisationen ohne Erwerbszweck* Öffentliche Verwaltung* Anteil an allen Beschäftigten (in Prozent) einfache Tätigkeiten mit Berufsausbildung mit (Fach-)Hochschulabschluss * In den gekennzeichneten Branchen sind die angegebenen Werte wegen geringer Besetzungszahlen in der zugrundeliegenden Stichprobe nur eingeschränkt interpretierbar. Neben den Übrigen Dienstleistungen (u. a. Beherbergung und Gastronomie, Wäscherei, Friseur, Sauna) haben Einfacharbeitsplätze auch in den Unternehmensnahen Dienstleistungen sowie in der Branche Verkehr, Information und Kommunikation eine überdurchschnittlich hohe Bedeutung. In den beiden letztgenannten Branchen sind die Anteile dieser Arbeitsplätze im Vorjahresvergleich deutlich gestiegen. In der Branche Verkehr, Information und Kommunikation dürfte diese Entwicklung vor allem von den expandierenden Bereichen Frachtumschlag, Post-, Kurier- und Expressdienste (Verkehr) ausgehen, die in hohem Maße einfache Arbeit anbieten, und weniger von den informationstechnologischen Dienstleistungen, wie z. B. Softwareerstellung, Betreuung von Webseiten (Information) oder der Telekommunikation (Kommunikation). In der Branche Unternehmensnahe Dienstleistungen könnte die gestiegene Nachfrage nach einfacher Arbeit mit dem Bedarf der Zeitarbeitsbranche zusammenhängen. Darüber hinaus dürften auch Wach- und Sicherheitsdienste, Garten- und Landschaftsbau, welche statistisch ebenfalls den Unternehmensnahen Dienstleistungen zugeordnet werden, überdurchschnittlich häufig einfache Arbeit nachfragen. Wenngleich der Anteil einfacher Tätigkeiten zuletzt wieder gestiegen ist, muss darauf hingewiesen werden, dass es in mehr als der Hälfte der Betriebe (56 %) keine Arbeitsplätze mehr für Personen ohne eine berufliche oder akademische Ausbildung gibt (vgl. Abbildung 4). 16

21 Abbildung 4: Betriebe mit einfacher und qualifizierter Arbeit in Berlin, Betriebe mit Anteil an allen Betrieben (in Prozent) ausschließlich einfachen Tätigkeiten einfachen und qualifizierten Tätigkeiten ausschließlich qualifizierten Tätigkeiten Die Beschäftigungschancen sind damit in zahlreichen Betrieben der Berliner Wirtschaft an eine qualifizierte Ausbildung gebunden. Dies hat erhebliche Konsequenzen für die Arbeitsmarktchancen von einzelnen Beschäftigtengruppen und berührt nicht zuletzt die Frage, wie die aktuellen Herausforderungen der Integration von Geflüchteten, die seit dem Jahr 2015 nach Deutschland gekommen sind und oftmals über keine arbeitsmarktrelevanten Qualifikationen verfügen, bewältigt werden können (vgl. hierzu Kapitel 6). 3.3 Beschäftigungsentwicklung und Beschäftigungsaussichten Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse in Berlin im letzten Jahr um rund 4 % gewachsen. Der jüngste Zuwachs war damit doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt (vgl. Abbildung 5). 7 7 Bundesagentur für Arbeit: Betriebe und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Land Berlin. Stichtag: 30. Juni Berlin,

22 Abbildung 5: Entwicklung der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Berlin und im Bundesdurchschnitt, 2000 bis 2017 Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Veränderung gegenüber Vorjahr (in Prozent) Quelle: Berlin: Bestand sozialversicherungspflichtige Beschäftigung BE - Veränd. ggü. Vj. D - Veränd. ggü. Vj. Bundesagentur für Arbeit (Stand: jeweils 30. Juni) Die Daten der aktuellen Panelbefragung bestätigen diese positive Entwicklung. Den hochgerechneten Angaben der befragten Betriebe zufolge ist die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse in Berlin auf rund 1,7 Mio. gestiegen (inkl. nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigung). Dies bedeutet einen Zuwachs von rund 4 % gegenüber dem Vorjahr. Hinter dem jüngsten Beschäftigungszuwachs stehen unterschiedliche Entwicklungen auf der Ebene der einzelnen Betriebe. Während 28 % der befragten Betriebe ihre Beschäftigtenzahl steigern konnten, mussten 22 % Personal abbauen. Bemerkenswert ist die jüngste Entwicklung der Großbetriebe, welche überdurchschnittlich häufig neue Arbeitsplätze geschaffen haben (vgl. Tabelle 4). Tabelle 4: Beschäftigungsentwicklung nach Betriebsgrößenklassen in Berlin zwischen 2016 und 2017 Betriebe mit Betriebsgrößenklasse Beschäftigungsrückgang (< -2%) Konstanter Beschäftigung (-2% bis +2%) Beschäftigungsaufbau (> +2%) % 1 bis 9 Beschäftigte bis 49 Beschäftigte bis 249 Beschäftigte ab 250 Beschäftigte Insgesamt In den einzelnen Bereichen der Wirtschaft zeigt sich folgende Entwicklung: In den vier Branchen Handel und Reparatur, Verkehr, Information und Kommunikation, Erziehung und Unterricht sowie Gesundheitsund Sozialwesen hat jeweils mehr als ein Drittel der Betriebe die Zahl ihrer Beschäftigten steigern können. 18

23 Demgegenüber stehen die Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, die einzige Branche, in der es mehr Betriebe mit Personalabbau als mit Beschäftigungswachstum gab. 8 Einstellungen und Personalabgänge Ein Blick auf die erfolgten Einstellungen und Abgänge macht die enorme Dynamik am Berliner Arbeitsmarkt deutlich. Personalabgänge gab es in rund jedem dritten Betrieb. In zwei Drittel dieser Betriebe gab es sowohl Personalabgänge als auch Personalzugänge (bezogen auf alle Betriebe: 20 %), in einem Drittel wurde ausschließlich Personal freigesetzt (11 %). Demgegenüber stehen rund 15 % der Betriebe, die im betreffenden Zeitraum ausschließlich eingestellt haben (vgl. Tabelle 5). Tabelle 5: Struktur der Personalbewegungen in Berlin und im Bundesdurchschnitt 2017 Personalbewegungen Berlin Bundesdurchschnitt nur Einstellungen Einstellungen und Abgänge nur Abgänge keine Personalbewegungen Summe Im Durchschnitt wurden 4,7 Arbeitskräfte pro Betrieb neu eingestellt (bezogen auf alle Betriebe in Berlin mit Einstellungen im ersten Halbjahr 2017). In der Mehrheit der Betriebe lag die Zahl der neu eingestellten Personen allerdings deutlich unter dem ermittelten Durchschnittswert (vgl. Tabelle 6). Tabelle 6: Personaleinstellungen nach Betriebsgrößenklassen in Berlin 2017 % Betriebsgrößenklasse Betriebe mit Einstellungen Betriebe mit Einstellungen pro Betrieb 1 Einstellung 2 Einstellungen 3 oder mehr Einstellungen Mittelwert % % 1 bis 9 Beschäftigte ,5 10 bis 49 Beschäftigte ,0 50 bis 249 Beschäftigte ,1 ab 250 Beschäftigte ,4 Insgesamt ,7. Teilgesamtheit: Betriebe mit Personaleinstellungen im ersten Halbjahr Knapp die Hälfte der Betriebe mit Einstellungen hat nur eine einzige Person neu eingestellt. Dies war besonders typisch für die Gruppe der einstellenden Kleinstbetriebe, von denen insgesamt nur ein Fünftel 8 In den Branchen Verkehr, Information und Kommunikation, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sowie Erziehung und Unterricht ist die jeweils zugrunde liegende Fallzahl der Stichprobe vergleichsweise klein. Die an dieser Stelle für die genannten drei Branchen dargestellten Ergebnisse sind daher mit Vorsicht zu interpretieren. 19

24 Personaleinstellungen im hier betrachteten ersten Halbjahr vorgenommen haben. Die überwiegende Mehrheit der Kleinstbetriebe mit Einstellungen stellte nur eine Person ein. Im Durchschnitt wurden hier 1,5 Arbeitskräfte neu eingestellt. Bei Betrieben der nächsthöheren Betriebsgrößenklasse war die Zahl der pro Betrieb neu eingestellten Arbeitskräfte mit 3,0 doppelt so hoch. Großbetriebe haben im Durchschnitt 47,4 Arbeitskräfte eingestellt. Insgesamt wurden hochgerechnet ca. 140 bis 160 Tsd. Einstellungen vorgenommen. Diesen stehen ca. 110 bis 130 Tsd. Personalabgänge gegenüber. Im Saldo entstanden somit rund 30 Tsd. neue Beschäftigungsverhältnisse im ersten Halbjahr Die Zahl der neu entstandenen Beschäftigungsverhältnisse war also weit kleiner als die Zahl der erfolgten Personaleinstellungen. Die große Mehrheit der in diesem Zeitraum erfolgten Einstellungen diente somit dazu, ausgeschiedene Arbeitskräfte zu ersetzen. Über die Gründe der erfolgten Personalabgänge informiert der folgende Abschnitt. Gründe für Personalabgänge In fast jedem dritten Berliner Betrieb sind im hier beobachteten Zeitraum, erstes Halbjahr 2017, Arbeitskräfte ausgeschieden. Die Gründe für die erfolgten Personalabgänge sind vielfältig, entsprechen aber im Prinzip dem Muster des vorangegangenen Jahres. Wie schon im Jahr zuvor sind die meisten Personalabgänge auf Kündigungen seitens der Arbeitnehmer zurückzuführen (vgl. Abbildung 6). Abbildung 6: Personalabgänge nach den Gründen des Ausscheidens in Berlin 2005 bis 2017 Quelle: IAB-Betriebspanel, Befragungswelle 2005 bis 2017 Die Entwicklung der Abgangsgründe spiegelt die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt relativ gut wider. Zu Beginn des Beschäftigungswachstums Mitte der 2000er Jahre, nach einer Phase jahrelangen Beschäftigungsabbaus, war der Anteil von Kündigungen durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber noch höher als der Anteil von Kündigungen durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit der stetig wachsenden Arbeitskräftenachfrage in den Folgejahren haben die Beschäftigungsmöglichkeiten für wechselbereite Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jedoch stetig zugenommen. Im Ergebnis dieser Entwicklung ist der Anteil der Kündigungen durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nahezu kontinuierlich gestiegen. Aufgrund der hohen Zahl von Kündigungen der Beschäftigten selbst dürfte ein wesentlicher Teil der betrieblichen Arbeitskräftenachfrage der Berliner Wirtschaft von der Notwendigkeit herrühren, 9 Im Rahmen des IAB-Betriebspanels bezieht sich die Erfassung von Einstellungen und Abgängen aus erhebungstechnischen Gründen stets auf das jeweils erste Halbjahr (und nicht auf das ganze Jahr). 20

25 ausgeschiedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ersetzen. Auf dem dritten Rang der Abgangsgründe folgen Abgänge, die mit dem Auslaufen befristeter Verträge zusammenhängen. Der Anteil dieses Abgangsgrunds bewegt sich ungefähr auf dem Niveau der beiden Vorjahre. Personalabgänge, die auf das altersbedingte Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zurückzuführen sind, haben demgegenüber etwas an Bedeutung verloren. 10 In fast allen Branchen standen arbeitnehmerseitig veranlasste Abgänge an der Spitze. Besonders viele Arbeitnehmerkündigungen waren in der Branche Verkehr, Information und Kommunikation (u. a. Frachtumschlag, Post-, Kurier- und Expressdienste sowie Telekommunikation und Informationstechnologische Dienstleistungen) zu beobachten. Mit 55 % gab es dort rund viermal so viele Arbeitnehmerkündigungen wie Arbeitgeberkündigungen (15 %), was möglicherweise mit als unattraktiv empfundenen Arbeitsbedingungen, wie auch mit zunehmenden Beschäftigungsmöglichkeiten in diesem Bereich der Berliner Wirtschaft zusammenhängen könnte. Unterschiede bestehen auch bei altersbedingten Abgängen. In der Öffentlichen Verwaltung hatte dieser Abgangsgrund eine deutlich stärkere Bedeutung als in anderen Bereichen der Berliner Wirtschaft: Mehr als ein Viertel der erfolgten Personalabgänge hingen mit dem altersbedingten Ausscheiden von Beschäftigten zusammen. Der Anteil dieser Art von Abgängen war damit viermal so hoch wie im Durchschnitt der Berliner Wirtschaft. Ähnlich häufig waren in der Öffentlichen Verwaltung auch Personalabgänge infolge des Ablaufens eines befristeten Arbeitsvertrages. Dieser Abgangsgrund spielte auch im Gesundheits- und Sozialwesen eine Rolle (rund ein Viertel aller Personalabgänge). Erhebliche Unterschiede bestehen auch zwischen kleineren und größeren Betrieben. Diese sind teilweise bedeutsamer als jene zwischen den einzelnen Branchen, was sich z. B. bei den arbeitnehmerseitig veranlassten Personalabgängen zeigt. Diese waren in Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben weit häufiger als in Großbetrieben. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten insgesamt erheblich seltener von Personalabgängen betroffen waren (vgl. Tabelle 7). Tabelle 7: Gründe für Personalabgänge im ersten Halbjahr 2017 nach Betriebsgrößenklassen in Berlin Betriebsgrößenklasse Betriebe mit Personalabgängen A B C D E F G H I % % 1 bis 9 Beschäftigte bis 49 Beschäftigte bis 249 Beschäftigte ab 250 Beschäftigte Insgesamt A Kündigung seitens des Arbeitnehmers B Kündigung seitens des Betriebes C Abgänge nach betrieblicher Ausbildung D Ablaufen befristeter Arbeitsvertrag E Einvernehmliche Aufhebung F Versetzung in anderen Betrieb des Unternehmens G Ruhestand mit gesetzlicher Altersgrenze H Ruhestand vor gesetzlicher Altersgrenze I Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit Der überdurchschnittlich hohe Anteil von arbeitnehmerseitig veranlassten Personalabgängen bei Kleinbetrieben mit Personalabgängen zeigt, dass Betriebe dieser Größe offensichtlich erhebliche Probleme haben, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu halten. Diese Schwierigkeiten dürften auch mit dem 10 Die Rangfolge der Abgangsgründe ist im Bundesdurchschnitt ähnlich, wobei der Anteil arbeitnehmerseitig veranlasster Abgänge etwas höher (43 %) und der Anteil arbeitgeberseitig veranlasster Abgänge etwas kleiner (22 %) ausfällt als in Berlin. 21

26 Lohnniveau zusammenhängen, das in kleineren Betrieben deutlich niedriger ist als in größeren Betrieben. 11 Der Anteil von Arbeitgeberkündigungen verringert sich mit zunehmender Betriebsgröße, was wesentlich mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen zusammenhängen dürfte (z. B. Kündigungsschutzgesetz). 12 In diesem Zusammenhang ist auch auf den betriebsgrößenspezifischen Gebrauch von befristeten Einstellungen hinzuweisen. Mit der Größe der Betriebe steigt der Anteil von Personalabgängen, die auf die Beendigung von befristeten Beschäftigungsverhältnissen zurückzuführen sind (siehe auch Kapitel 4.3). Bei Kleinstbetrieben betrug dieser Anteil lediglich 9 % gegenüber 21 % bei Großbetrieben. Unterschiede bestehen auch bezüglich des altersbedingten Ausscheidens von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. In größeren Betrieben spielten solche Abgänge eine deutlich größere Rolle als in kleineren Betrieben. Mit 16 % (Ruhestand mit und vor gesetzlicher Altersgrenze) ist der entsprechende Anteil bei Großbetrieben achtmal so hoch wie bei Kleinstbetrieben. Beschäftigungsaussichten Die bisherige positive Beschäftigungsentwicklung wird sich voraussichtlich fortsetzen. Fast jeder fünfte Berliner Betrieb gab an, die Zahl seiner Beschäftigten in den kommenden 12 Monaten steigern zu wollen. Der Anteil von Betrieben mit positiven Erwartungen war damit neunmal so hoch wie jener von Betrieben, die mit Personalabbau rechneten (vgl. Tabelle 8). Tabelle 8: Beschäftigungserwartungen in Berlin und im Bundesdurchschnitt Erwartungen Berlin % Bundesdurchschnitt steigende Beschäftigung gleich bleibende Beschäftigung fallende Beschäftigung 2 4 kann man noch nicht sagen 7 6 Summe Die bisherige positive Beschäftigungsentwicklung in Berlin wird sich aller Voraussicht nach in sämtlichen Bereichen der Wirtschaft fortsetzen (vgl. Tabelle 9). 11 Vgl. Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Hrsg.): IAB-Betriebspanel Berlin. Ergebnisse der 21. Welle Berlin Kleinstbetriebe sind in der Regel vom Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) ausgenommen, mit der Folge, dass Kündigungen dort ohne besondere Voraussetzungen ausgesprochen werden können (Schwellenwert: 10 Beschäftigte). Demgegenüber müssen unter das KSchG fallende Betriebe bei einer Kündigung darauf achten, dass sie sozial gerechtfertigt ist. Liegen soziale Rechtfertigungsgründe nicht vor, ist die Kündigung unwirksam. In Betrieben und Verwaltungen, die in der Regel 10 oder weniger Vollzeitarbeitnehmer beschäftigen, findet das Kündigungsschutzgesetz auf diejenigen Mitarbeiter keine Anwendung, deren Arbeitsverhältnis nach dem begonnen hat ( 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG). Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis am in einem Betrieb mit zwischen 6 und 10 Arbeitnehmern bestand, genießen den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes, solange sie in dem betreffenden Betrieb beschäftigt sind.

27 Tabelle 9: Branche Beschäftigungserwartungen nach Branchen in Berlin steigend gleich bleibend fallend kann man noch nicht sagen Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe* Handel und Reparatur Verkehr, Information und Kommunikation Finanz- und Versich.-dienstleistungen* Unternehmensnahe Dienstleistungen Erziehung und Unterricht* Gesundheits- und Sozialwesen Übrige Dienstleistungen Organisationen ohne Erwerbszweck* Öffentliche Verwaltung* Insgesamt * In den gekennzeichneten Branchen sind die angegebenen Werte wegen geringer Besetzungszahlen in der zugrundeliegenden Stichprobe nur eingeschränkt interpretierbar. Besonders günstig fielen die Prognosen in der Branche Verkehr, Information und Kommunikation aus (u. a. Frachtumschlag, Post-, Kurier- und Expressdienste sowie Telekommunikation und Informationstechnologische Dienstleistungen). Dort rechnet mehr als jede vierte bzw. jeder vierte Befragte mit Beschäftigungswachstum. Weitere 16 % konnten zum Zeitpunkt der Befragung nicht einschätzen, wie sich die Zahl der Beschäftigten in den nächsten 12 Monaten entwickeln wird. Bei den Unternehmensnahen Dienstleistungen (u. a. Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Werbung und Marktforschung, Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften, Wach- und Sicherheitsdienste) wie auch im Gesundheits- und Sozialwesen fielen die Anteile von Betrieben mit positiven Erwartungen ebenfalls überdurchschnittlich hoch aus. Die positiven Erwartungen nehmen mit der Größe der Betriebe zu. Großbetriebe gaben deutlich häufiger als Kleinstbetriebe an, ihre Belegschaften in den nächsten 12 Monaten erweitern zu wollen (vgl. Tabelle 10). Tabelle 10: Beschäftigungserwartungen nach Betriebsgrößenklassen Branchen in Berlin % Betriebsgrößenklasse steigend gleich bleibend fallend % kann man noch nicht sagen 1 bis 9 Beschäftigte bis 49 Beschäftigte bis 249 Beschäftigte ab 250 Beschäftigte Insgesamt

28 Fazit: Die Berliner Wirtschaft entwickelte sich im letzten Jahr sehr dynamisch und hat zehntausende zusätzlicher Stellen und damit zahlreiche neue Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen. Die Struktur der Arbeitsplätze macht allerdings deutlich, dass die Arbeitsmarktchancen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in hohem Maße vom Vorhandensein formaler Qualifikationen abhängen. In mehr als der Hälfte der Berliner Betriebe gibt es mittlerweile keine Arbeitsplätze mehr für Un- und Angelernte. Dies unterstreicht einmal mehr die Bedeutung von Aus- und Weiterbildung für die individuellen Beschäftigungschancen. Parallel zum allgemeinen Beschäftigungswachstum gibt es absolut betrachtet immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit sogenannten atypischen Beschäftigungsverhältnissen (siehe hierzu folgendes Kapitel 4). 24

29 4 A T Y P I S C H E B E S C H Ä F T I G U N G In den letzten beiden Jahrzehnten ist die Anzahl atypischer Beschäftigungsverhältnisse gestiegen. Viele Beschäftigte sind heute auf befristeten Arbeitsplätzen tätig oder üben Tätigkeiten aus, die unterhalb der Sozialversicherungspflichtschwelle liegen (geringfügige Beschäftigung). Andere sind als Leiharbeiter in Betrieben der Arbeitnehmerüberlassung angestellt. Die genannten, sehr heterogenen Beschäftigungsformen werden unter dem Begriff atypische Beschäftigung subsumiert. Sie sind insofern atypisch, als sie sich von unbefristeter Vollzeitbeschäftigung, dem Beschäftigungsverhältnis der großen Mehrheit der Beschäftigten und daher als Normalarbeitsverhältnis bezeichnet, unterscheiden. Das gilt insbesondere hinsichtlich der Arbeitsplatzsicherheit, der gesetzlich bzw. tariflich verankerten sozialen Absicherung, der Einkommenshöhe, Teilhabechancen im Erwerbsleben (z. B. Zugang zu beruflicher Weiterbildung, Aufstiegschancen) sowie der Weisungsgebundenheit der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers gegenüber der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers. Im Hinblick auf die Einordnung sozialversicherungspflichtiger Teilzeitbeschäftigung gibt es keine einheitliche Sichtweise. Diese Beschäftigungsform lässt sich sowohl den Normalarbeitsverhältnissen als auch den atypischen Beschäftigungsverhältnissen zurechnen. Das letztlich gewählte Vorgehen bei sozialversicherungspflichtiger Teilzeitbeschäftigung ist insofern bedeutsam, als diese Gruppe von erheblicher quantitativer Bedeutung ist und die gewählte Zuordnung dementsprechend erhebliche Effekte auf die Höhe des Anteils atypischer Beschäftigungsformen an der Gesamtheit der Beschäftigungsverhältnisse und somit auch auf die Beurteilung der Entwicklung von Beschäftigung hat. In einem engeren Sinne werden ausschließlich geringfügige Beschäftigung, befristete Beschäftigung sowie Leiharbeit zur Gruppe der atypischen Beschäftigungsformen zugeordnet. In einem weiter gefassten Sinne können hierzu auch die sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse gezählt werden. Mit 22 % liegt der Anteil atypischer Beschäftigungsverhältnisse im engeren Sinn, d.h. geringfügiger und befristeter Beschäftigung sowie Leiharbeit, an der Gesamtbeschäftigung in Berlin leicht über dem Vorjahresniveau (Bundesdurchschnitt ebenfalls 22 %). Bei Hinzunahme von sozialversicherungspflichtiger Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse, d.h. atypische Beschäftigung im weiteren Sinne, beträgt der Anteil 39 % (Bundesdurchschnitt 39 %). Der Anteil der atypischen Beschäftigungsverhältnisse i.w.s. an der Gesamtbeschäftigung in Berlin ist seit Mitte der 2000er Jahre um sieben Prozentpunkte gestiegen (vgl. Abbildung 7). Wie die folgenden Ausführungen zeigen werden, sind atypische Beschäftigungsverhältnisse i.w.s. (Teilzeit, geringfügige Beschäftigung, befristete Beschäftigung, Leiharbeit) in den einzelnen Bereichen der Berliner Wirtschaft unterschiedlich stark verbreitet. 25

30 Abbildung 7: Entwicklung der einzelnen Formen von atypischer Beschäftigung in Berlin 2006 bis 2017 Quelle: IAB-Betriebspanel, Befragungswellen 2006 bis Teilzeitbeschäftigung Das Beschäftigungswachstum der letzten Jahre ging einher mit einer deutlichen Zunahme von Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen. 13 Insgesamt arbeitet fast jede bzw. jeder vierte Beschäftigte in Berlin auf einer Teilzeitstelle (ohne geringfügige Beschäftigung). Im Vergleich zur Situation Mitte der 2000er Jahre, zu Beginn des bis heute anhaltenden Beschäftigungswachstums, ist der Anteil von Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen an der Gesamtbeschäftigung in Berlin deutlich gestiegen (2006: 13 %, 2010: 17 %, 2015: 17 %, 2017: 17 %). Die Erhöhung des Anteils erfolgte überwiegend in der zweiten Hälfte der 2000er Jahre. In den Folgejahren blieb er weitgehend stabil. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Zahl der Beschäftigten in Berlin von Jahr zu Jahr steigt. Der relativ gleichbleibende Anteil bezieht sich somit auf eine stetig wachsende Zahl von Beschäftigungsverhältnissen. In der Folge arbeiten immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Teilzeitstellen. Der Zuwachs lässt sich auf zwei Ursachen zurückführen. Von Bedeutung ist insbesondere, dass im Dienstleistungssektor traditionell stärker von Teilzeit Gebrauch gemacht wird als im Produzierenden Gewerbe. Der Anteil von Teilzeitbeschäftigten ist dort fast dreimal so hoch wie im Produzierenden Gewerbe. Der Dienstleistungssektor gewinnt zugleich immer mehr an Gewicht. Im Jahr 2000 kamen auf eine Beschäftigte bzw. einen Beschäftigten im Produzierenden Gewerbe rund 3,4 im Dienstleistungssektor. Im Jahr 2017 betrug die Relation bereits 6,3. In Berlin arbeiten somit anteilig betrachtet immer weniger Beschäftigte im Produzierenden Gewerbe und immer mehr im Dienstleistungssektor. Die starke Zunahme von Teilzeitarbeit hängt jedoch nicht nur mit der gestiegenen Bedeutung des Dienstleistungssektors zusammen. Hierzu haben auch strukturelle Veränderungen innerhalb dieses Sektors beigetragen. Zu Beginn des Beschäftigungsaufschwungs Mitte der 2000er Jahre arbeiteten lediglich 13 % aller Beschäftigten im 13 Im vorliegenden Bericht gelten alle Arbeitskräfte als teilzeitbeschäftigt, deren regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die einer vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitskraft. Beträgt die durchschnittliche vereinbarte Wochenarbeitszeit in einem Betrieb bspw. 40 Stunden, dann gelten alle Beschäftigten dieses Betriebes mit einer vereinbarten Wochenarbeitszeit von weniger als 40 Stunden als Teilzeitbeschäftigte. 26

31 Dienstleistungssektor auf einer Teilzeitstelle (ohne geringfügige Beschäftigung). Bis zum Jahr 2017 ist der Anteil auf 17 % gestiegen. 14 Trotz des generellen Trends einer nahezu flächendeckenden Zunahme von Teilzeitbeschäftigung bestehen nach wie vor erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bereichen der Wirtschaft, wie die folgende Tabelle 11 zeigt. 15 Tabelle 11: Betriebe mit Teilzeitbeschäftigten und Teilzeitquote nach Branchen in Berlin 2017 Branche Betriebe mit Teilzeitbeschäftigten** Teilzeitquote*** Frauen Verteilung % % % Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe* Handel und Reparatur Verkehr, Information und Kommunikation Finanz- und Versich.-dienstleistungen* Unternehmensnahe Dienstleistungen Erziehung und Unterricht* Gesundheits- und Sozialwesen Übrige Dienstleistungen Organisationen ohne Erwerbszweck* Öffentliche Verwaltung* Insgesamt Männer * In den gekennzeichneten Branchen sind die angegebenen Werte wegen geringer Besetzungszahlen in der zugrundeliegenden Stichprobe nur eingeschränkt interpretierbar. ** Teilzeitbeschäftigte (ohne geringfügig Beschäftigte) *** Anteil der Teilzeitbeschäftigten (ohne geringfügig Beschäftigte) an allen Beschäftigten Fast drei Viertel der Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse entfallen auf Frauen. In den einzelnen Branchen reichen die Anteile der Frauen an den Teilzeitbeschäftigten von 49 % in den Übrigen Dienstleistungen bis zu 89 % in der Öffentlichen Verwaltung. Bis auf die Übrigen Dienstleistungen stellen Frauen damit in allen Branchen die Mehrheit der Teilzeitbeschäftigten. Von allen Frauen arbeitet rund jede dritte auf einer Teilzeitstelle. Die Teilzeitquote der Frauen ist damit dreimal so hoch wie bei den männlichen Beschäftigten. Während Teilzeit für viele Frauen typisch ist, sind solche Beschäftigungsverhältnisse bei Männern eher die Ausnahme. Dies dürfte auch die vergleichsweise geringe Teilzeitquote in den einzelnen Branchen des Produzierenden Gewerbes (z. B. Verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe) erklären. 14 Die Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns zum , in deren Folge eine nennenswerte Zahl von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt wurde, dürfte ebenfalls zur beschriebenen Entwicklung beigetragen haben (vgl. Bellmann, L.; Bossler, M.; Dütsch, M.; Gerner, H.-D.; Ohlert, C.: Folgen des Mindestlohns in Deutschland: Betriebe reagieren nur selten mit Entlassungen. IAB-Kurzbericht, 18/2016. Nürnberg, 2016). 15 Die einzelnen Bereiche der Berliner Wirtschaft sind damit von den möglichen Ergebnissen der aktuellen Diskussion um die Möglichkeiten für Beschäftigte, nach einer temporären Reduzierung der Arbeitszeit wieder auf eine Vollzeitstelle zurückkehren zu können, somit unterschiedlich betroffen. Branchen mit hohen Teilzeitquoten werden eher als solche mit lediglich geringen Quoten hiervon berührt. Dies wäre vermutlich auch von der Betriebsgröße abhängig. 27

32 Teilzeitbeschäftigung wird von Betrieben aller Betriebsgrößenklassen breit genutzt, wobei die Wahrscheinlichkeit für das Vorhandensein einer oder eines Beschäftigen mit einer Teilzeitstelle (ohne geringfügige Beschäftigung) mit der Größe eines Betriebes steigt (vgl. Tabelle 12). Tabelle 12: Betriebe mit Teilzeitbeschäftigten und Teilzeitquote nach Betriebsgrößenklassen in Berlin 2017 Betriebsgrößenklasse Betriebe mit Teilzeitbeschäftigten* Teilzeitquote** Frauen Verteilung % % % 1 bis 9 Beschäftigte bis 49 Beschäftigte bis 249 Beschäftigte ab 250 Beschäftigte Insgesamt * Teilzeitbeschäftigte (ohne geringfügig Beschäftigte) ** Anteil der Teilzeitbeschäftigten (ohne geringfügig Beschäftigte) an allen Beschäftigten Männer Die Teilzeitquote, d. h. der Anteil Teilzeitbeschäftigter an allen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ist bei größeren Betrieben höher als bei kleineren Betrieben. Keine Unterschiede bestehen dagegen bei den Anteilen von Frauen und Männern an den Teilzeitstellen. In Betrieben aller Größenklassen stellen Frauen die überwiegende Mehrheit der Teilzeitbeschäftigten. 4.2 Geringfügige Beschäftigung In fast jedem zweiten Berliner Betrieb (47 %) gab es zum Stichtag mindestens eine Beschäftigte bzw. einen Beschäftigten mit einem Minijob (geringfügig Beschäftigte). In Berlin gibt es damit anteilig deutlich weniger Betriebe mit solchen Beschäftigungsverhältnissen als im Bundesdurchschnitt (58 %). Der Anteil geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse an allen Beschäftigungsverhältnissen lag im Jahr 2017 bei rund 8 % (2016: 8 %). In Berlin ist der Anteil von geringfügiger Beschäftigung damit wesentlich niedriger als im Bundesdurchschnitt (12 %). In 18 % der Berliner Betriebe machen Minijobber mindestens ein Viertel der Belegschaft aus. Das ist mehr als jeder dritte Betrieb mit geringfügig Beschäftigten (39 %). Während zahlreiche Betriebe keine Minijobber beschäftigen, nutzt ein Teil der Betriebe somit sehr intensiv solche Beschäftigungsformen. Im Bundesdurchschnitt beträgt der Anteil von solchen Intensivnutzern 28 % und ist damit um zehn Prozentpunkte höher als in Berlin. Ein Großteil dieser Beschäftigungsverhältnisse entfällt auf den Handel, die beiden Branchen Unternehmensnahe und Übrige Dienstleistungen sowie das Gesundheits- und Sozialwesen. In den vier genannten Branchen sind zusammen drei Viertel aller Minijobber tätig. Für eine Einschätzung der Bedeutung solcher Beschäftigungsformen für die einzelnen Branchen ist es hilfreich, zusätzlich die ermittelten Anteile der Branchen an den Minijobs mit den Anteilen dieser Branchen an der Gesamtbeschäftigung zu vergleichen. Liegt der Anteil einer Branche an diesen Beschäftigungsverhältnissen deutlich über dem Anteil dieser Branche an der Gesamtbeschäftigung in Berlin, spricht dies für eine überdurchschnittlich starke Verbreitung der betrachteten Beschäftigungsform in diesem Bereich der Wirtschaft. In dieser Hinsicht sind vor allem die Übrigen Dienstleistungen hervorzuheben: Dort ist der Anteil an den geringfügig Beschäftigten mit 19 % rund doppelt so hoch wie der Anteil dieser Branche an der Gesamtbeschäftigung in Berlin. In keiner anderen Branche ist die Diskrepanz zwischen den beiden Anteilswerten größer. Im Bereich der Übrigen Dienstleistungen, wozu u. a. Betriebe des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes zählen, haben Minijobs somit eine größere Bedeutung als in den anderen Berliner Branchen (vgl. Tabelle 13). 28

33 Tabelle 13: Betriebe mit geringfügig Beschäftigten und Verteilung nach Branchen in Berlin 2017 Branche Betriebe mit geringfügig Beschäftigten (Minijobber) Minijobber Verteilung % % Beschäftigte Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel und Reparatur Verkehr, Information und Kommunikation Finanz- und Versicherungsdienstleistungen* Unternehmensnahe Dienstleistungen Erziehung und Unterricht Gesundheits- und Sozialwesen Übrige Dienstleistungen Organisationen ohne Erwerbszweck* Öffentliche Verwaltung* Insgesamt * In den gekennzeichneten Branchen sind die angegebenen Werte wegen geringer Besetzungszahlen in der zugrundeliegenden Stichprobe nur eingeschränkt interpretierbar. Neben den Übrigen Dienstleistungen gehören auch der Handel sowie die Unternehmensnahen Dienstleistungen zu jenen Bereichen der Wirtschaft, in denen der Anteil der Branche an den geringfügig Beschäftigten über deren Anteil an der Gesamtbeschäftigung liegt, und in denen diese Form von Beschäftigungsverhältnissen überdurchschnittlich häufig genutzt wird. Im Gesundheits- und Sozialwesen, auf das mit 12 % ein ebenfalls sehr großer Anteil der Minijobber entfällt, entspricht der relativ hohe Anteil an den geringfügig Beschäftigten dagegen annähernd dem Anteil an der Gesamtbeschäftigung. Die Nutzung dieser Beschäftigungsform in diesem Bereich der Wirtschaft entspricht somit etwa dem Durchschnitt. Ob Betriebe Minijobs nutzen, hängt neben der Branche auch wesentlich von der Größe der Betriebe ab (vgl. Tabelle 14). Tabelle 14: Betriebe mit geringfügig Beschäftigten und Verteilung nach Betriebsgrößenklassen in Berlin 2017 Betriebsgrößenklasse Betriebe mit geringfügig Beschäftigten (Minijobber) Minijobber Verteilung % % Beschäftigte 1 bis 9 Beschäftigte bis 49 Beschäftigte bis 249 Beschäftigte ab 250 Beschäftigte Insgesamt Fast jeder dritte Minijobber arbeitet in einem Kleinstbetrieb, d. h. in einem Betrieb mit weniger als 10 Beschäftigten. Gemessen an ihrem Anteil an allen Beschäftigten (17 %) nutzen Kleinstbetriebe geringfügige Beschäftigungsverhältnisse überdurchschnittlich stark. Bei Kleinbetrieben, d. h. Betrieben mit 10 bis 49 Beschäftigten, besteht ebenfalls eine hohe Diskrepanz zwischen beiden Anteilen. Dies spricht ebenfalls 29

34 für einen überdurchschnittlichen Einsatz von Minijobs. Bei Mittel- und Großbetrieben ist es dagegen umgekehrt. Dort liegen die Anteile an den Minijobbern deutlich unter denen an der Gesamtbeschäftigung. Kleinere Betriebe nutzen Minijobs somit in stärkerem Maße als größere Betriebe. 4.3 Befristete Beschäftigung In jedem fünften Berliner Betrieb gab es zum Stichtag der letzten Befragung mindestens eine befristet beschäftigte Arbeitnehmerin bzw. einen befristet beschäftigten Arbeitnehmer. Der Anteil der befristeten an allen Beschäftigungsverhältnissen betrug 13 %. Der Anteil solcher Beschäftigungsverhältnisse liegt damit um rund zwei Prozentpunkte über dem Vorjahresniveau (2016: 11 %). Im Bundesdurchschnitt betrug der entsprechende Anteil lediglich 8 %. In Berlin werden Befristungen somit stärker eingesetzt als in anderen Teilen Deutschlands. In den einzelnen Bereichen der Berliner Wirtschaft sind befristete Beschäftigungsverhältnisse unterschiedlich stark verbreitet. Auffällig ist vor allem der Unterschied zwischen Produzierendem Gewerbe und Dienstleistungssektor. In ersterem sind die Befristungsquoten mit Werten zwischen 2 und 6 % deutlich niedriger als in letzterem, wo diese bis zu 37 % betragen, wie in der Branche Organisationen ohne Erwerbszweck. Hierzu zählen z. B. Vereine und Verbände. Beim ermittelten Wert für die zuletzt genannte Branche ist zu berücksichtigen, dass dieser auf einer vergleichsweise geringen Fallzahl beruht und daher nur vorsichtig interpretiert werden sollte. Von überdurchschnittlich starker Bedeutung sind befristete Arbeitsverträge auch in den drei Branchen Unternehmensnahe Dienstleistungen (u. a. Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Werbung und Marktforschung, Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften, Wach- und Sicherheitsdienste), Übrige Dienstleistungen (u. a. Beherbergung und Gastronomie, Wäscherei, Friseur, Sauna) sowie Erziehung und Unterricht, wo jeweils fast ein Fünftel der Beschäftigten lediglich befristet eingestellt ist (vgl. Tabelle 15). Tabelle 15: Betriebe mit befristet Beschäftigten und Befristungsquote nach Branchen in Berlin 2017 Branche Betriebe mit befristet Beschäftigten Befristungsquote** % % Verarbeitendes Gewerbe 17 6 Baugewerbe* 5 2 Handel und Reparatur 9 4 Verkehr, Information und Kommunikation 24 7 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen* 7 12 Unternehmensnahe Dienstleistungen Erziehung und Unterricht* Gesundheits- und Sozialwesen Übrige Dienstleistungen Organisationen ohne Erwerbszweck* Öffentliche Verwaltung* 77 7 Insgesamt * In den gekennzeichneten Branchen sind die angegebenen Werte wegen geringer Besetzungszahlen in der zugrundeliegenden Stichprobe nur eingeschränkt interpretierbar. ** Anteil der befristet Beschäftigten an allen Beschäftigten. Einen Einfluss auf die Verbreitung befristeter Beschäftigungsverhältnisse hat neben der Branche vor allem die Größe eines Betriebes. Besonders starke Unterschiede bestehen zwischen Kleinst- und Großbetrieben. 30

35 In ersteren ist die Nutzung befristeter Arbeitsverträge kaum verbreitet: So hatten noch nicht einmal 10 % der Betriebe dieser Größenklasse zum Stichtag der Befragung einen oder mehrere befristet Beschäftigte. Demgegenüber gab es in fast ausnahmslos allen Großbetrieben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit zeitlich befristeten Arbeitsverträgen. Mit steigender Betriebsgröße nimmt auch tendenziell die Befristungsquote, d. h. der Anteil befristet Beschäftigter deutlich zu. In Mittel- und Großbetrieben ist die Quote rund zwei- bis dreimal so hoch wie in Kleinstbetrieben (vgl. Tabelle 16). Tabelle 16: Betriebe mit befristet Beschäftigten und Befristungsquote nach Betriebsgrößenklasse in Berlin 2017 Betriebsgrößenklasse Betriebe mit befristet Beschäftigten Befristungsquote* % % 1 bis 9 Beschäftigte bis 49 Beschäftigte bis 249 Beschäftigte ab 250 Beschäftigte Insgesamt * Anteil der befristet Beschäftigten an allen Beschäftigten. Die betriebsgrößenspezifischen Unterschiede beim Einsatz befristeter Arbeitsverträge dürften vermutlich mit der Reichweite des Kündigungsschutzgesetzes (KschG) zusammenhängen. 16 Befristungsgründe Bei befristeter Beschäftigung kann entsprechend den Bestimmungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) nach Befristung mit Angabe eines sachlichen Grundes und sachgrundloser Befristung (sog. erleichterte Befristung) unterschieden werden. Von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die zum Stichtag der Befragung befristet beschäftigt waren, war rund die Hälfte sachgrundlos befristet beschäftigt. Eine Befristung ohne Sachgrund kann vereinbart werden, wenn der Arbeitnehmer zuvor kein Arbeitsverhältnis im betreffenden Betrieb hatte. Befristungen ohne Angabe eines sachlichen Grundes sind grundsätzlich auf maximal zwei Jahre beschränkt. Bis zu dieser Höchstdauer ist die höchstens dreimalige Verlängerung zulässig. Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend festgelegt werden. 17 Mit 24 % war der Anteil von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die mit Angabe eines sachlichen Grundes befristet tätig waren, deutlich kleiner als jener der sachgrundlos befristet Beschäftigten (vgl. Tabelle 17). Tabelle 17: Befristungsgründe in Berlin und im Bundesdurchschnitt 2017 Befristungsgrund Berlin Bundesdurchschnitt wegen öffentlicher Förderung (Lohnkostenzuschüsse u. ä.) 18 5 mit Angabe eines anderen sachlichen Grundes ohne Angabe eines sachlichen Grundes aufgrund sonstiger Regelung (Wissenschaftszeitvertragsgesetz u. ä.) Summe % 16 vgl. Fußnote Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, die Konditionen für die sachgrundlose Befristung zu verändern. 31

36 Bei den übrigen befristet Beschäftigten stand die erfolgte Befristung im Zusammenhang mit Fördermaßnahmen oder erfolgte aufgrund sonstiger Regelungen, wie z. B. dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Im Bundesdurchschnitt sind befristete Beschäftigungsverhältnisse ohne sachlichen Grund ebenfalls häufiger als andere Formen der Befristung. Befristungen aufgrund von öffentlicher Förderung spielten demgegenüber eine deutlich geringere Rolle als in Berlin. Befristete Personaleinstellungen Mit dem Anziehen der Konjunktur und dem Mitte der 2000er Jahre einsetzenden und bis heute andauernden Beschäftigungswachstums ist die Bedeutung von befristeten Neueinstellungen in Deutschland leicht zurückgegangen. Im Vergleich dazu sind die befristeten Neueinstellungen in Berlin in den Jahren 2010 bis 2015 stark zurückgegangen, danach aber wieder kräftig angestiegen (vgl. Abbildung 8). Abbildung 8: Entwicklung befristeter Personaleinstellungen in Berlin und im Bundesdurchschnitt 2001 bis 2017 Quelle: IAB-Betriebspanel, Befragungswellen 2001 bis 2017 Die bundesweit tendenziell abnehmende Bedeutung befristeter Einstellungen dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit mit der, aus Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, verbesserten Arbeitsmarktlage zusammenhängen. Für Betriebe ist es dagegen im Vergleich zur Situation vor rund 10 Jahren deutlich schwerer geworden, freie Stellen zu besetzen. Da Arbeitnehmer ganz überwiegend unbefristete Beschäftigungsverhältnisse präferieren, sind jene Betriebe im Wettbewerb um gesuchte Arbeitskräfte prinzipiell im Vorteil, die auf eine Befristung bei Neueinstellungen verzichten. Die veränderte Arbeitsmarktsituation spiegelt sich allerdings nicht in der seit dem Jahr 2016 zu beobachtenden Einstellungspraxis der Berliner Betriebe wider. Zum zweiten Mal in Folge liegt die Befristungsquote bei Neueinstellungen deutlich über der Marke von 50 %. Dass die Mehrheit der neu eingestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zunächst nur einen befristeten Arbeitsvertrag erhält, ist überraschend. In zahlreichen Bereichen der Wirtschaft wird es immer schwieriger, offene Stellen zu besetzen (siehe hierzu Kapitel 7). Diese Schwierigkeiten haben aber offensichtlich noch nicht überall dazu geführt, auf Befristungen zu verzichten. Wie bereits in den Vorjahren haben vor allem Großbetriebe intensiv von Befristungen Gebrauch gemacht. Bei Großbetrieben erhielten zuletzt rund zwei Drittel der neu eingestellten Arbeitskräfte lediglich einen befristeten Arbeitsvertrag. Bei Kleinstbetrieben war es dagegen umgekehrt; dort wurden neue Arbeitskräfte überwiegend unbefristet eingestellt. Gleichwohl erhielten auch dort 41 % der neu eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur einen befristeten Arbeitsvertrag. 32

37 Übernahme befristet Beschäftigter in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis Ein wichtiger Aspekt für die Beurteilung von befristeten Beschäftigungsverhältnissen ist die Möglichkeit einer Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Das IAB-Betriebspanel liefert aktuelle Ergebnisse zum Verbleib befristet eingestellter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Befristung im ersten Halbjahr 2017 endete. Danach wurden 43 % der Betroffenen in Berlin in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis im selben Betrieb übernommen. Der Anteil von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, für die ein befristeter Arbeitsvertrag zur Brücke in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis wurde, war damit höher als im vorangegangenen Jahr (2016: 38 %). Im Jahr 2009, als diese Informationen erstmals im Rahmen der Befragung ermittelt wurden, betrug der entsprechende Anteil lediglich 24 %. Diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis beim selben Arbeitgeber übernommen wurden, erhielten überwiegend einen neuen befristeten Arbeitsvertrag (34 % aller Betroffenen). Die übrigen 22 %, deren befristeter Arbeitsvertrag im ersten Halbjahr 2017 auslief, schieden aus dem Betrieb aus. Für diese Gruppe liegen keine Informationen über den weiteren Verbleib vor. 4.4 Leiharbeit Leiharbeit bzw. Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung stellt für die Einsatzunternehmen eine besondere flexible Form des Personaleinsatzes dar. Sie ist gedacht für die Abdeckung von Auftragsspitzen und kurzfristigen Personalbedarfen. Im Unterschied zu herkömmlichen Beschäftigungsverhältnissen werden Zeitarbeitnehmer nicht direkt beim Arbeitgeber eingesetzt, sondern bei dessen Kunden. In Verleihbetrieben angestellte Leiharbeitskräfte zählen entsprechend der Systematik der Wirtschaftszweige zur Unterbranche der Arbeitnehmerüberlassung. Die Gesamtheit der Beschäftigten in Betrieben dieser Branche sind folglich in den Beschäftigtenzahlen der Branche Unternehmensnahe Dienstleistungen enthalten. Die folgend ausgewiesenen Ergebnisse der aktuellen Befragung zum Einsatz von Leiharbeitskräften beziehen sich ausschließlich auf jene Leiharbeitskräfte, die zum Stichtag in Entleihbetrieben eingesetzt waren. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit beinhaltet demgegenüber Angaben zu Beschäftigten in Verleihbetrieben (einschließlich der Verwaltungskräfte). Aus diesem Grund können die Angaben der vorliegenden Befragung zur Zahl der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter nicht mit den in der Arbeitnehmerüberlassungsstatistik ausgewiesenen Zahlen verglichen werden. Den Panelergebnissen zufolge lag der Anteil der Betriebe, in denen zum Stichtag der Befragung Leiharbeitskräfte eingesetzt wurden, bei rund 4 %. Der Einsatz von Leiharbeitskräften ist stark von der Größe der Einsatzbetriebe abhängig. Zu den Kunden der Zeitarbeitsfirmen gehören vorrangig Großbetriebe (vgl. Tabelle 18). Tabelle 18: Betriebe mit Leiharbeitskräften nach Betriebsgrößenklassen Betriebsgrößenklasse Betriebe mit Leiharbeitskräften Leiharbeitsquote* Verteilung der eingesetzten Leiharbeitskräfte % % % 1 bis 9 Beschäftigte bis 49 Beschäftigte bis 249 Beschäftigte ab 250 Beschäftigte Insgesamt * Anteil der Leiharbeitskräfte an allen Beschäftigten (inkl. Leiharbeitskräfte) Die Leiharbeitsquote, d. h. der Anteil von Leiharbeitskräften an allen Beschäftigten zum Stichtag, ist mit rund 1 % relativ klein. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich der ermittelte Anteilswert auf die 33

38 Beschäftigten aller Betriebe, also auch jener Betriebe bezieht, in denen zum Stichtag keine Leiharbeitskräfte eingesetzt wurden. Bei einer Beschränkung auf die Nutzerbetriebe ergibt sich eine Leiharbeitsquote von rund 6 %. Fazit: In zahlreichen Berliner Betrieben gibt es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die atypisch beschäftigt sind (Teilzeit, geringfügig, befristet, Leiharbeit). Parallel zum allgemeinen Beschäftigungswachstum gibt es, absolut betrachtet, immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem atypischen Beschäftigungsverhältnis. Der Anteil dieser Beschäftigungsverhältnisse an allen Beschäftigten in Berlin entspricht dem Bundesdurchschnitt. Vor dem Hintergrund teilweise zunehmender Schwierigkeiten bei der Deckung des Fachkräftebedarfs überrascht vor allem der hohe Gebrauch befristeter Einstellungen, welche in Berlin wesentlich häufiger genutzt wurden als in anderen Regionen. Auffällig ist zudem, dass deutlich mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sachgrundlos befristet eingestellt wurden als mit Angabe eines sachlichen Grundes. Bei Teilzeitbeschäftigung, der zahlenmäßig bedeutendsten Gruppe unter den einzelnen Formen atypischer Beschäftigung, bestehen nach wie vor erhebliche Unterschiede zwischen Frauen und Männern. Teilzeit ist nach wie vor eine Domäne von Frauen. Für diese stellt sich daher nicht nur in stärkerem Maße die Frage nach den Effekten einer verringerten Arbeitszeit auf das aktuelle Einkommen und die künftige soziale Absicherung im Alter, sondern ebenso die Frage nach den Möglichkeiten, bei Bedarf wieder in ein Vollzeitbeschäftigungsverhältnis zurückkehren zu können. 34

39 5 T A R I F B I N D U N G, B E T R I E B L I C H E I N T E R E S S E N V E R T R E - T U N G U N D M I N D E S T L O H N Das deutsche System der Arbeitsbeziehungen wird wesentlich durch die Tarifautonomie und betriebliche Formen der Mitarbeitervertretung getragen. Auf betrieblicher Ebene fungieren die Betriebsräte bzw. Personalräte im öffentlichen Dienst als Interessenvertretungen der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und in mitbestimmungsrechtlichen Angelegenheiten als Verhandlungspartner der Arbeitgeberseite. Auf der überbetrieblichen Ebene verhandeln die Gewerkschaften mit Arbeit-geberverbänden über Flächentarifverträge und setzen betriebsübergreifende Mindeststandards für Löhne und Arbeitsbedingungen. 18 Die Möglichkeiten der Tarifvertragsparteien, solche Standards durchzusetzen, sind in hohem Maße vom gewerkschaftlichen Organisationsgrad, aber bezogen auf die Flächentarifverträge auch von der Verbandsmitgliedschaft der Betriebe abhängig. Die Bereitschaft von Arbeitgebern zur Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden ist in den letzten Jahren jedoch erheblich gesunken. Diese Schwäche der Verbände schlägt sich in einer niedrigen Tarifbindung nieder, wodurch die Gestaltungsmöglichkeiten der Tarifvertragsparteien erheblich eingeschränkt werden. 5.1 Tarifbindung Der Anteil tarifgebundener Betriebe in Berlin liegt auf dem Niveau des vorangegangenen Jahres. Demgegenüber ist der Anteil der in den tarifgebundenen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um zwei Prozentpunkte gesunken. Mit aktuell 46 % ist der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die tarifvertraglichen Regelungen unterliegen, auf einen neuen Tiefststand gesunken. 19 Die tendenziell abnehmende Tarifbindung ist keine Berliner Besonderheit, sondern bundesweit zu beobachten. Bei ähnlichen Entwicklungstendenzen sind in Berlin jedoch anteilig deutlich weniger Betriebe tarifgebunden und weniger Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben tätig als im Bundesdurchschnitt (vgl. Abbildung 9). Dass die Reichweite von Tarifverträgen in Berlin niedriger ist als im Bundesdurchschnitt, dürfte auch mit der spezifischen Struktur der Betriebslandschaft zusammenhängen. Diese ist durch einen überdurchschnittlich hohen Anteil von Betrieben aus dem Dienstleistungssektor geprägt. Diese sind im Schnitt seltener tarifgebunden als jene aus dem Produzierenden Gewerbe (Verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe), wie die folgende Tabelle 19 belegt. 18 Im Falle von Unternehmen mit mehreren hundert oder tausend Beschäftigten verhandeln die Gewerkschaften mit Arbeitgebern über Firmentarifverträge, die dann ausschließlich für das betreffende Unternehmen gelten. 19 Die Angaben basieren auf Selbstauskünften der Befragten. Die entsprechende Frage lautete: Gilt in diesem Betrieb ein Branchentarifvertrag, ein zwischen dem Betrieb und den Gewerkschaften geschlossener Haustarif- oder Firmentarifvertrag oder kein Tarifvertrag? 35

40 Abbildung 9: Entwicklung der Tarifbindung in Berlin und im Bundesdurchschnitt 2000 bis 2017 Quelle: IAB-Betriebspanel, Befragungswellen 2000 bis 2017 Tabelle 19 : Tarifbindung von Betrieben und Beschäftigten nach Branchen in Berlin 2017 Branche Betriebe mit Tarifvertrag Beschäftigte in Betrieben mit Tarifvertrag Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe* Handel und Reparatur Verkehr, Information und Kommunikation 4 13 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen* Unternehmensnahe Dienstleistungen Erziehung und Unterricht* Gesundheits- und Sozialwesen Übrige Dienstleistungen 6 32 Organisationen ohne Erwerbszweck* Öffentliche Verwaltung* Insgesamt * In den gekennzeichneten Branchen sind die angegebenen Werte wegen geringer Besetzungszahlen in der zugrundeliegenden Stichprobe nur eingeschränkt interpretierbar. Besonders niedrig ist die Tarifbindung in den beiden Branchen Verkehr, Information und Kommunikation (u. a. Frachtumschlag, Post-, Kurier- und Expressdienste sowie Telekommunikation und informationstechnologische Dienstleistungen) sowie Übrige Dienstleistungen (u. a. Beherbergung und Gastronomie, Wäscherei, Friseur, Sauna). Bekanntermaßen hat die Größe eines Betriebes einen erheblichen Einfluss auf die Tarifbindung: Je größer ein Betrieb, umso häufiger ist er tarifgebunden (vgl. Tabelle 20). % 36

41 Tabelle 20: Tarifbindung von Betrieben und Beschäftigten nach Betriebsgrößenklassen in Berlin 2017 Betriebsgrößenklasse Betriebe mit Tarifvertrag Beschäftigte in Betrieben mit Tarifvertrag 1 bis 9 Beschäftigte bis 49 Beschäftigte bis 249 Beschäftigte ab 250 Beschäftigte Insgesamt Da größere Betriebe mit zum Teil mehreren hundert oder sogar mehreren tausend Beschäftigten überdurchschnittlich häufig tarifgebunden sind, fällt die Beschäftigtenreichweite von Tarifverträgen mit rund 46 % naturgemäß höher aus als die rein betriebliche Reichweite der Tarifbindung (19 %). Orientierungsfunktion von Tarifverträgen In der Mehrzahl der Berliner Betriebe, aktuell rund 81 %, unterliegt die Gestaltung von Löhnen und Gehältern keinen tariflichen Regelungen. Daraus kann jedoch nicht der Schluss gezogen werden, dass in den nicht tarifgebundenen Betrieben zwangsläufig prekäre Löhne gezahlt werden. So gab rund jeder dritte nicht tarifgebundene Betrieb an, sich bei der Aushandlung von Löhnen und Gehältern an einem geltenden Branchentarifvertrag zu orientieren. 20 Dies sind 26 % aller Betriebe in Berlin. In diesen nicht tarifgebundenen, sich aber an Tariflöhnen orientierenden Betrieben ist rund ein Fünftel der Berliner Beschäftigten tätig. Von den nicht tarifgebundenen Kleinstbetrieben mit weniger als 10 Beschäftigten orientiert sich ein knappes Drittel an Tarifverträgen. Bezogen auf alle Betriebe dieser Größenklasse entspricht dies einem Anteil von 27 %. In diesen Betrieben sind 28 % aller in Kleinstbetrieben tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt (vgl. Tabelle 21). In 45 % der Berliner Betriebe werden Löhne und Gehälter nach Tarifvertrag (19 %) oder in Anlehnung an diese gezahlt (26 %). In diesen Betrieben sind zusammen rund zwei Drittel (65 %) aller Berliner Beschäftigten tätig. Flächentarifverträge üben somit eine nicht unbedeutende Funktion als Maßstab für die Aushandlung von Löhnen und Gehältern auch in nicht tarifgebundenen Betrieben aus. Bei der vorangegangenen Erhebung erstreckte sich die faktische Geltung von Tarifverträgen allerdings noch auf etwas mehr als die Hälfte der Betriebe und fast drei Viertel der Beschäftigten. % 20 In einer früheren Befragung im Rahmen des IAB-Betriebspanels aus dem Jahr 2011 wurden nicht tarifgebundene, sich aber an Flächentarifverträgen orientierende Betriebe danach gefragt, ob sie im Durchschnitt vergleichbare, höhere oder niedrigere Löhne zahlen. 81 % der betreffenden Betriebe in Berlin gaben an, vergleichbare Löhne zu zahlen. 13 % der nicht tarifgebundenen, aber sich an Tarifverträgen orientierenden Betriebe zahlten höhere Löhne. Bei den übrigen 6 % der Betriebe lagen die gezahlten Löhne unterhalb des Tarifvertrags. 37

42 Tabelle 21: Betriebe mit Tariforientierung und Beschäftigte in Betrieben mit Tariforientierung nach Betriebsgrößenklassen in Berlin 2017 Orientierung an Tarifverträgen Betriebsgrößenklasse 1 bis 9 Beschäftigte 10 bis 49 Beschäftigte 50 bis 249 Beschäftigte ab 250 Beschäftigte Insgesamt Anteil an allen Betrieben % Anteil an allen Beschäftigten Betriebsräte Betriebsräte gelten als die zweite tragende Säule im bundesdeutschen System der Gestaltung von Arbeitsbedingungen. Gleichwohl ist dieses Gremium der Interessenvertretung nur in einer Minderheit der Betriebe vorhanden: Einen Betriebsrat gibt es in 5 % der Berliner Betriebe (ohne Berücksichtigung der Personalräte in den Dienststellen der Öffentlichen Verwaltung: 4 %). In Berlin haben damit anteilig weniger Betriebe einen Betriebsrat als im Bundesdurchschnitt (8 %). Da es sich bei Betrieben mit Betriebsrat in der Regel um solche mit mehreren hundert bis mehreren tausend Beschäftigten handelt, ist der Anteil von Beschäftigten deutlich größer. Insgesamt arbeiten 44 % der Berliner Beschäftigten in einem Betrieb, in dem es einen Betriebsrat gibt. Im Umkehrschluss: In 95 % aller Berliner Betriebe mit insgesamt 56 % der Beschäftigten gibt es keine betriebliche Interessenvertretung in Form eines Betriebsrates. Bei der Interpretation der ermittelten Werte muss berücksichtigt werden, dass die Wahl eines Betriebsrates entsprechend der gültigen Gesetzeslage 21 in Betrieben ab fünf Beschäftigten zulässig ist. Die Gründung eines Betriebsrates ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ohne Betriebsrat können allerdings die Rechte des Betriebsrats nach dem BetrVG nicht wahrgenommen werden. Die vorliegende Befragung umfasst, um die Betriebslandschaft repräsentativ abzubilden, auch Betriebe mit weniger als fünf Beschäftigten. In Berlin haben 41 % aller Betriebe weniger als fünf Beschäftigte. In diesen Betrieben sind 7 % der Berliner Beschäftigten tätig. Bei einer Ausklammerung der Betriebe mit weniger als fünf Beschäftigten würde der Anteil von Betrieben mit einem Betriebsrat an allen Betrieben in Berlin höher ausfallen und rund 8 % betragen (Bundesdurchschnitt: 12 %). Generell gilt: Je größer ein Betrieb ist, desto häufiger gibt es einen Betriebsrat, wobei es diese in nennenswertem Umfang erst in Betrieben ab 50 Beschäftigten gibt. Von allen Berliner Betrieben mit mindestens 50 bis 249 Beschäftigten haben 44 % einen Betriebsrat. Bei Betrieben mit 250 oder mehr Beschäftigten haben sogar 88 % einen Betriebsrat. Das Vorhandensein eines Betriebsrats ist für Großbetriebe somit die Regel. Betriebe mit einem Betriebsrat beschäftigten durchschnittlich 167 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie sind damit rund fünfzehnmal so groß wie Betriebe, in denen es solche Gremien nicht gibt (durchschnittlich 11 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). 21 Nach 1 Absatz 1 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) werden in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, Betriebsräte gewählt. 38

43 5.3 Betriebliche und überbetriebliche Interessenvertretung Betriebe, in denen sowohl ein Tarifvertrag gilt als auch ein Betriebsrat vorhanden ist, lassen sich als sogenannte Kernzone 22 des dualen Systems der Interessenvertretung bezeichnen. Wie die aktuellen Zahlen zeigen, umfasst diese Zone rund 3 % aller Betriebe in Berlin. Da es sich bei diesen überwiegend um größere Betriebe handelt, ist die Beschäftigtenreichweite um ein Vielfaches höher. So arbeiten in Betrieben mit Tarifbindung und mit Betriebsrat fast ein Drittel aller Berliner Beschäftigten. Von allen Großbetrieben, d. h. Betrieben mit mindestens 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, haben mehr als zwei Drittel (69 %) einen Betriebsrat und sind zugleich tarifgebunden. Von einer betrieblichen und überbetrieblichen Vertretungslücke lässt sich sprechen, wenn ein Betrieb weder tarifgebunden ist, noch über einen Betriebsrat verfügt. Dies trifft für 79 % der Berliner Betriebe zu. Insgesamt müssen 41 % der Berliner Beschäftigten ohne Tarifvertrag und ohne Betriebsrat auskommen. Weitere 16 % der Betriebe sind tarifgebunden, haben aber keinen Betriebsrat. Betriebe mit einem Betriebsrat, aber ohne Tarifbindung bilden die Ausnahme (vgl. Abbildung 10). Abbildung 10: Betriebliche und überbetriebliche Interessenvertretung in Berlin 2017 Anteil an allen Betrieben/Beschäftigten (in %) Tarifvertrag und Betriebsrat 16 Tarifvertrag, kein Betriebsrat Kein Tarifvertrag, aber Betriebsrat Kein Tarifvertrag, kein Betriebsrat Betriebe Beschäftigte Im Bundesdurchschnitt beträgt der Anteil von Betrieben mit Betriebsrat und Tarifbindung 6 % und ist damit doppelt so hoch wie in Berlin. In diesen Betrieben sind 36 % aller Beschäftigten tätig. Ohne Betriebsrat und ohne Tarifbindung sind bundesweit 71 % der Betriebe, in denen 37 % der Beschäftigten arbeiten. 5.4 Mindestlohn Die Tarifbindung in Deutschland verliert von Jahr zu Jahr an Kraft, was gerade für Geringverdienerinnen und -verdiener problematisch ist, da ohne Tarifbindung die untere Absicherung des Lohngefüges fehlt. Vor diesem Hintergrund wurde zum 1. Januar 2015 ein flächendeckender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland eingeführt. Dem Beschluss der Mindestlohnkommission folgend, wurde der Mindestlohn zwei Jahre später angehoben. Arbeitgeber sind seit dem 1. Januar 2017 verpflichtet, ihren 22 Vgl. Ellgut, P.; Kohaut, S.: Tarifbindung und betriebliche Interessenvertretung: Aktuelle Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel, in: WSI Mitteilungen 7/2005, S

44 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Stundenlohn von mindestens 8,84 Euro zu zahlen. 23 Mit den Ergebnissen der aktuellen Befragung, welche im dritten Quartal 2017 und damit ca. sieben bis neun Monate nach der Anhebung des flächendeckenden allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns stattfand, wurde ermittelt, auf wie viele Betriebe und Beschäftigte sich die Anpassungen erstreckten. Bei der Interpretation der nachfolgend dargestellten Betriebs- und Beschäftigtenanteile sind zwei Aspekte zu beachten: Erstens, im IAB-Betriebspanel werden als Beschäftigte auch nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer, wie z. B. Beamte, geringfügig Beschäftigte, tätige Inhaber und mithelfende Familienangehörige berücksichtigt werden. Nicht berücksichtigt werden demgegenüber geringfügig beschäftigte Personen in Privathaushalten (Haushaltshilfen). Zweitens bedarf es für verlässliche Auswertungen einer gewissen Mindestzahl an auswertbaren Fällen. Bei dem hier diskutierten Gegenstand ist diese relativ klein. Unter Berücksichtigung der gegebenen Einschränkungen lässt sich feststellen, dass in etwa jedem zehnten Berliner Betrieb (11 %) für einen oder mehrere Beschäftigte Stundenlöhne auf mindestens 8,84 Euro angehoben wurden. Der Anteil betroffener Betriebe entsprach damit annähernd dem Bundesdurchschnitt (9 %). Die aufgrund der Mindestlohnanhebung vorgenommenen Lohnerhöhungen erstreckten sich auf hochgerechnet rund 5 % der Berliner Beschäftigten (Bundesdurchschnitt: 3 %). Von der Erhöhung des flächendeckenden allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns waren erwartungsgemäß vor allem jene Bereiche der Berliner Wirtschaft betroffen, in denen die erzielten Verdienste der Beschäftigten oftmals unterhalb der durchschnittlich erzielten Löhne liegen. Hierzu gehören vor allem Betriebe aus den personalintensiven Branchen des Dienstleistungssektors. An der Spitze steht gemessen am Anteil betroffener Betriebe der Handel: Hier gab rund jeder fünfte Betrieb an, für einen oder mehrere Beschäftigte die Stundenlöhne auf mindestens 8,84 Euro erhöht zu haben (vgl. Tabelle 22). Tabelle 22: Betriebe mit Lohnanpassungen im Zuge der Mindestlohnerhöhung zum 1. Januar 2017 nach ausgewählten Branchen in Berlin Branche Betriebe mit Lohnanhebung auf 8,84 Euro Beschäftigte mit Lohnanhebung auf 8,84 Euro Handel und Reparatur 19 4 Verkehr, Information und Kommunikation Unternehmensnahe Dienstleistungen 7 5 Übrige Dienstleistungen Insgesamt In den beiden Branchen Verkehr, Information und Kommunikation sowie Übrige Dienstleistungen waren ebenfalls überdurchschnittlich viele Betriebe betroffen. In diesen beiden Bereichen erstreckten sich die erfolgten Lohnanpassungen auf jeweils rund ein Zehntel der Beschäftigten und damit auf mehr als doppelt so viele wie im Durchschnitt. Auf diese hier ausgewiesenen Branchen entfallen mehr als 80 % der Beschäftigten, für die Lohnanpassungen infolge der Mindestlohnerhöhung vorgenommen wurden (vgl. Tabelle 23). % 23 Der gesetzliche Mindestlohn gilt weiterhin nicht für die folgenden Gruppen: Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende unabhängig von ihrem Alter im Rahmen der Berufsausbildung, Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit; Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet, Praktikanten, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums dient, Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen sowie ehrenamtlich Tätige. 40

45 Tabelle 23: Verteilung der Betriebe mit Lohnanpassungen im Zuge der Mindestlohnerhöhung zum 1. Januar 2017 nach aus-gewählten Branchen in Berlin 2017 Verteilung Branche Betriebe mit Lohnanhebung auf 8,84 Euro Beschäftigte mit Lohnanhebung auf 8,84 Euro Handel und Reparatur 28 7 Verkehr, Information, Kommunikation Unternehmensnahe Dienstleistungen Übrige Dienstleistungen Rest Summe Im Hinblick auf die Verteilung von Betrieben mit Lohnerhöhungen auf die Größenklassen ergibt sich folgendes Bild: Mit einem Anteil von 57 % stellen Kleinstbetriebe, d.h. Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten, die mit Abstand größte Gruppe aller Betriebe, in denen für einen oder mehrere Beschäftigte Stundenlöhne auf mindestens 8,84 Euro angehoben wurden. Betriebsindividuelle Effekte der Mindestlohnerhöhung Wenngleich die Anhebung des Mindestlohns nur eine vergleichsweise geringe Zahl von Betrieben und Beschäftigten betraf, zeigt der Blick auf die Gruppe der betroffenen Betriebe, dass die vorzunehmenden Lohnanhebungen in den betroffenen Betrieben teils erhebliche Teile der Belegschaft betrafen (vgl. Tabelle 24). % Tabelle 24: Verteilung der Betriebe nach dem Anteil der Beschäftigten mit Mindestlohnerhöhung auf 8,84 Euro an allen Beschäftigten in Berlin und im Bundesdurchschnitt 2017 Betriebe mit einem Anteil der Beschäftigten mit Mindestlohnerhöhung auf 8,84 Euro an allen Beschäftigten von... Berlin % Bundesdurchschnitt unter 25 % bis unter 50 % % oder mehr Summe In der Hälfte der betroffenen Betriebe erstreckten sich die vorgenommenen Lohnanhebungen auf mindestens die Hälfte der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Anpassungen erfassten in diesen Betrieben somit einen erheblichen Teil der Belegschaften. Im Bundesdurchschnitt war der Anteil von entsprechend betroffenen Betrieben mit 42 % kleiner als in Berlin. Fazit: In Berlin ist der Anteil von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in tarifgebundenen Betrieben weiter zurückgegangen. Bei bundesweit ähnlichen Entwicklungstendenzen sind in Berlin deutlich weniger Betriebe tarifgebunden und weniger Beschäftigte in tarifgebunden Betrieben tätig als im Bundesdurchschnitt. Eine nennenswerte Zahl der nicht tarifgebundenen Betriebe orientiert sich zwar an Flächentarifverträgen. Die immer weiter abnehmende Tarifbindung schränkt die Möglichkeiten der Sozialpartner jedoch erheblich ein, durch Flächentarifverträge betriebsübergreifende (Lohn-)Mindeststandards zu 41

46 setzen und damit auf die Qualität von Arbeit einzuwirken. Die Folgen dieser Entwicklung tragen vor allem die Beschäftigten in Kleinst- und Kleinbetrieben. Während Großbetriebe nicht nur mehrheitlich tarifgebunden sind, sondern auch einen Betriebsrat haben, müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den nicht tarifgebundenen Betrieben in der Regel auch auf eine Interessenvertretung auf der betrieblichen Ebene verzichten. Vor dem Hintergrund der tendenziell rückläufigen Tarifbindung wurde mit dem gesetzlichen Mindestlohn ein Instrument geschaffen, das gerade für Geringverdienerinnen und -verdiener eine gewisse Lohnabsicherung nach unten schafft. Von der jüngsten Anpassung des Mindestlohnes war etwa jeder zehnte Betrieb in Berlin betroffen. Die Mindestlohnanpassung erstreckte sich somit nur auf einen kleinen Anteil der Berliner Betriebe. Die Befunde haben aber gezeigt, dass die vorgenommenen Lohnanpassungen in vielen betroffenen Betrieben nicht auf Randbelegschaften beschränkt waren, sondern sich oftmals auf weite Teile der Belegschaft erstreckten. 42

47 6 B E S C H Ä F T I G U N G V O N G E F L Ü C H T E T E N In den Jahren 2015 bis 2017 sind ca. 1,4 Mio. Menschen nach Deutschland geflüchtet, davon rund nach Berlin. 24 Nach einem anfänglichen Bearbeitungsstau wurde inzwischen über die Mehrzahl der Asylanträge entschieden. Mit der Gewährung von Schutz ist auch der uneingeschränkte Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt verbunden. Damit rückt die Frage der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten immer stärker in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit. Aus Sicht der Betriebe können die geflüchteten Männer und Frauen ein zusätzliches Potenzial an teilweise dringend benötigten Arbeitskräften bieten. In der diesjährigen Befragungswelle wurden die Betriebe nach der Beschäftigung von Personen gefragt, die in den letzten zwei Jahren nach Deutschland geflüchtet sind. Die hierdurch gewonnenen Erkenntnisse zu den einstellenden Betrieben als auch zur Art der Beschäftigungsverhältnisse von Geflüchteten werden nachfolgend präsentiert. 6.1 Einstellende Betriebe Bei der großen Mehrheit der Betriebe sind Geflüchtete noch nicht angekommen. Neun von zehn Betrieben in Berlin hatten bislang keinerlei Kontakte zu Geflüchteten. Nur eine kleine Minderheit gab an, dass sich bei ihnen einmal oder bereits mehrmals geflüchtete Personen beworben hätten (Bundesdurchschnitt: ebenfalls 10 %). 25 Von den Betrieben, bei denen sich Geflüchtete beworben hatten, hat immerhin rund die Hälfte eine oder mehrere dieser Personen zumindest zeitweise beschäftigt oder beschäftigt sie noch. 26 Damit haben hochgerechnet etwa 5 % aller Berliner Betriebe mindestens einen Geflüchteten beschäftigt (Bundesdurchschnitt: ebenfalls 5 %). Bei der Interpretation der ermittelten Befunde ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Beschäftigung sowohl um ein Praktikum oder eine Ausbildung als auch um eine reguläre Beschäftigung handeln kann. Merkmale der einstellenden Betriebe Im Fokus der Bemühungen der Geflüchteten um eine Beschäftigung bzw. derjenigen Akteure und Institutionen, die bei der Vermittlung dieser Personen in eine Beschäftigung unterstützend mitwirken, standen bislang vor allem größere Betriebe. Diese erhielten mit höherer Wahrscheinlichkeit Bewerbungen von Geflüchteten als kleinere Betriebe. So gab rund jeder zweite Berliner Großbetrieb an, mindestens eine Bewerbung einer Geflüchteten bzw. eines Geflüchteten erhalten zu haben. Bei den mittleren Betrieben, d. h. solchen mit 50 bis 249 Beschäftigten, traf dies immerhin noch für knapp ein Drittel zu. Demgegenüber hatten bislang lediglich 6 % aller Berliner Kleinstbetriebe Kontakt zu Personen, die in den Jahren 2015 bis 2017 nach Deutschland geflohen sind (vgl. Tabelle 25). 24 Vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Asylgeschäftsstatistik, Ausgaben Dezember 2015 und Dezember 2016 sowie Asylgeschäftsbericht, Ausgabe Dezember Die Frage im Fragebogen lautete: Hat Ihr Betrieb/Ihre Dienststelle geflüchteten Personen, die im Zuge der großen Flüchtlingsbewegung seit 2015 nach Deutschland gekommen sind, einen Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikumsplatz angeboten oder haben sich geflüchtete Personen selbst darum bemüht, sei es direkt oder über Dritte? 26 Es ist darauf hinzuweisen, dass der ermittelte Befund keine Aussage darüber zulässt, wie viele der Bewerberinnen und Bewerber mit Fluchthintergrund in eine Beschäftigung in den hier befragten Betrieben einmünden konnten. 43

48 Tabelle 25: Betriebe mit Kontakt zu bzw. Beschäftigung von Geflüchteten nach Betriebsgrößenklassen in Berlin 2017 Betriebsgrößenklasse Betriebe mit Kontakt davon: Betriebe mit Beschäftigung Anteil an allen Betrieben mit Kontakt Anteil an allen Betrieben % % 1 bis 9 Beschäftigte bis 49 Beschäftigte bis 249 Beschäftigte ab 250 Beschäftigte Insgesamt Sofern Kontakte bestanden bzw. Bewerbungen von Geflüchteten vorlagen, sind diese bei durchschnittlich jedem zweiten Betrieb auch in eine Beschäftigung eingemündet. Bei größeren Betrieben war dies häufiger der Fall als bei kleineren. So gaben jeweils rund drei Viertel der Mittel- und Großbetriebe mit vorliegenden Bewerbungen an, bereits einen oder mehrere Geflüchtete zumindest zeitweise beschäftigt zu haben. Dies entspricht einem Anteil von 22 bzw. 38 % aller Betriebe dieser beiden Größenklassen. Bei Kleinstbetrieben führte ein Kontakt bei rund jedem zweiten Betrieb zu einer Beschäftigung. Hochgerechnet auf die Gesamtheit aller Berliner Kleinstbetriebe entspricht dies einem Anteil von 3 %. Bei der Interpretation der ermittelten Ergebnisse ist das relativ große Gewicht der Kleinstbetriebe zu berücksichtigen. Rund 70 % aller Betriebe in Berlin beschäftigen weniger als 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wenngleich bislang nur ein geringer Teil von Betrieben dieser Größenklasse mit geflüchteten Menschen in Berührung gekommen ist und noch weniger Geflüchtete eingestellt haben, machen Kleinstbetriebe dennoch mehr als 40 % der Betriebe aus, die Geflüchtete zeitweise beschäftigten bzw. noch beschäftigten (vgl. Abbildung 11). Abbildung 11: Verteilung der Betriebe mit Beschäftigung von Geflüchteten und aller Betriebe nach Betriebsgrößenklassen in Berlin 2017 Betriebe mit Beschäftigung von Flüchtlingen Alle Betriebe % 20% 40% 60% 80% 100%. 1 bis 9 Beschäftigte 10 bis bis 249 ab

49 Bei Betrieben aus dem Verarbeitenden Gewerbe, dem Baugewerbe und den Übrigen Dienstleistungen (u. a. Beherbergung und Gastronomie, Wäscherei, Friseur, Sauna) haben sich Geflüchtete offensichtlich etwas häufiger beworben als in anderen Bereichen der Berliner Wirtschaft. Besonders erfolgreich war die Kontaktaufnahme im Gesundheits- und Sozialwesen. Dort betrug der Anteil von Betrieben mit Bewerbungen von Geflüchteten zwar nur 6 %. Bei fast zwei Drittel der Betriebe, bei denen sich Geflüchtete beworben hatten, kam es jedoch auch zu einer Einstellung. Damit lag der Anteil um zehn Prozentpunkte über dem Berliner Durchschnitt. Bezogen auf alle Betriebe im Gesundheits- und Sozialwesen entspricht dies einem Anteil in Höhe von 4 %. Demgegenüber steht die Branche Verkehr, Information und Kommunikation (u. a. Frachtumschlag, Post-, Kurier- und Expressdienste sowie Telekommunikation und informationstechnologische Dienstleistungen), in der der entsprechende Anteil mit 31 % deutlich niedriger ausfiel (vgl. Tabelle 26). Tabelle 26: Betriebe mit Kontakt zu geflüchteten Personen und mit Beschäftigung geflüchteter Personen nach ausgewählten Branchen in Berlin 2017 Branche Betriebe mit Kontakt davon: Betriebe mit Beschäftigung Anteil an allen Betrieben Anteil an allen Betrieben mit Kontakt % % Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel und Reparatur Verkehr, Information und Kommunikation Unternehmensnahe Dienstleistungen Gesundheits- und Sozialwesen Übrige Dienstleistungen Insgesamt Wenngleich es in vielen Fällen mit vorliegenden Bewerbungen auch zu Einstellungen kam, war der Anteil der Berliner Betriebe, die bereits Erfahrung mit der Beschäftigung von Geflüchteten gemacht haben, in keiner Branche höher als 7 %. Im Umkehrschluss bedeutet dies: In allen Branchen der Berliner Wirtschaft hat die große Mehrheit der Betriebe bislang noch keine Erfahrungen mit der Beschäftigung von Flüchtlingen sammeln können. Beschäftigungsmöglichkeiten für geflüchtete Personen dürften vor allem in Betrieben mit einem überdurchschnittlich hohen Bedarf an Arbeitskräften bestehen. Dieser Bedarf kann einerseits in jenen Bereichen der Wirtschaft vorhanden sein, in denen expandiert wird und zusätzliche Arbeitskräfte benötigt werden. Er kann andererseits auch dort bestehen, wo ausgeschiedenes Personal ersetzt werden muss. Die Ergebnisse der Befragung belegen, dass in Betrieben, die geflüchtete Personen aktuell beschäftigen oder zumindest zeitweise beschäftigt haben, die Zahl der Beschäftigten zwischen Mitte 2016 und Mitte 2017 um 8 % gewachsen ist. Das Beschäftigungswachstum in diesen Betrieben war damit rund zweimal so stark wie im Durchschnitt Berlins. Betriebe mit Geflüchteten nahmen auch häufiger Personaleinstellungen vor. 69 % der Betriebe, die aktuell Geflüchtete beschäftigen oder zeitweise beschäftigt haben, stellten im ersten Halbjahr 2017 neue Arbeitskräfte ein. Der Anteil einstellender Betriebe ist damit ebenfalls doppelt so hoch wie im Berliner Durchschnitt (35 %). Dieser Unterschied dürfte auch damit zusammenhängen, dass größere Betriebe unter den Betrieben, die Geflüchtete beschäftigt haben, überrepräsentiert sind. Größere Betriebe wiederum zeichnen sich durch eine höhere Einstellungsintensität aus. 45

50 Betriebe, die bereits Geflüchtete beschäftigen oder beschäftigt haben stellten in der Regel nur einen einzigen Geflüchteten ein. Dies traf für 56 % der Betriebe mit eingestellten Geflüchteten zu. Erwartungsgemäß steigt die durchschnittliche Zahl der eingestellten Geflüchteten mit der Betriebsgröße. So stellte etwas mehr als die Hälfte der Berliner Großbetriebe, die geflüchtete Personen beschäftigten oder aktuell noch beschäftigen, insgesamt mindestens drei Geflüchtete ein Qualität der Beschäftigung von geflüchteten Personen Die bisher präsentierten Ergebnisse gaben in erster Linie Auskunft über die Betriebe, in denen Geflüchtete eine Beschäftigung gefunden haben. In den folgenden Ausführungen geht es um die Art der Beschäftigungsverhältnisse, die mit geflüchteten Personen begründet wurden. Hierbei geht es um die Beantwortung der folgenden Fragen: Wurden Flüchtlinge vor allem für qualifizierende Beschäftigungsarten, wie ein Praktikum oder eine Ausbildung, eingestellt? Inwieweit haben die Geflüchteten bereits den Schritt ins sozialversichersicherungspflichtige unbefristete Normalarbeitsverhältnis geschafft? Arbeiten sie insbesondere auf Einfacharbeitsplätzen oder eher auf Arbeitsplätzen, die eine berufliche oder akademische Ausbildung erfordern? Nach den hochgerechneten Ergebnissen der Befragung entfielen fast zwei Drittel der Beschäftigungsfälle auf ein sozialversicherungspflichtiges oder geringfügiges Arbeitsverhältnis (62 %). In den übrigen Fällen mündeten die Geflüchteten in ein qualifizierendes Beschäftigungsverhältnis, wie z. B. ein Praktikum oder eine Berufsausbildung (vgl. Tabelle 27). Tabelle 27: Beschäftigte Geflüchtete nach Art der Beschäftigung in Berlin und im Bundesdurchschnitt 2017 Art der Beschäftigung Arbeitsverhältnisse Berlin % Bundesdurchschnitt -sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (unbefristet) sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (befristet) geringfügige Beschäftigung 7 15 Qualifizierende Beschäftigungsverhältnisse -Praktikum, Einstiegsqualifizierung betriebliche Ausbildung 4 11 sonstiges 1 6 Insgesamt In der Mehrzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsfälle handelte es sich um befristete Beschäftigungsverhältnisse (43 %). Der Anteil von Befristungen bei der Einstellung von Geflüchteten ist in Berlin deutlich höher als im Bundesdurchschnitt, korrespondiert aber mit der generell stärkeren Verbreitung befristeter Beschäftigungsverhältnisse in Berlin (siehe hierzu Kapitel 4.3). Rund 7 % der in den Berliner Betrieben beschäftigten Geflüchteten arbeiteten auf geringfügiger Basis. Im Bundesdurchschnitt ist dieser Anteil mehr als doppelt so hoch. Neben einer sozialversicherungspflichtigen oder geringfügigen Beschäftigung kommt Beschäftigungsformen mit qualifizierender Ausrichtung eine hohe Bedeutung zu. 27 Da sich die Abfrage auf einen Zeitraum von fast zwei Jahren bezieht (und nicht einen einzelnen Stichtag), kann es durchaus sein, dass ein Betrieb zwar mehrere Geflüchtete beschäftigt hat, aber nicht zeitgleich, sondern hintereinander (z. B. im Rahmen zeitlich befristeter Arbeitsverhältnisse). 46

51 Bislang überwiegen hierbei jedoch Praktika und Einstiegsqualifizierungen. Der Abschluss von Ausbildungsverträgen war demgegenüber eher selten. Mit 4 % lag der Anteil von Ausbildungen auch deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Dort, wo mit Geflüchteten Arbeitsverhältnisse begründet wurden, übten diese überwiegend einfache Tätigkeiten aus, die keine Berufsausbildung erfordern (vgl. Abbildung 12). 28 Abbildung 12: Beschäftigte Geflüchtete und Beschäftigte insgesamt nach Tätigkeitsanforderungen in Berlin 2017 sss Von den in der Berliner Wirtschaft beschäftigten Geflüchteten arbeitete genau wie im Bundesdurchschnitt - nur 15 % auf Stellen, für die eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. entsprechende Berufserfahrung oder ein Hochschulabschluss notwendig sind. Die Tätigkeitsstruktur von Flüchtlingen unterscheidet sich damit deutlich von derjenigen der Beschäftigten insgesamt. 29 Bei der Interpretation der ermittelten Befunde ist zu berücksichtigen, dass an dieser Stelle das Anforderungsniveau der ausgeübten Tätigkeiten erfasst wird, nicht aber die tatsächliche Qualifikation der Beschäftigten, die diese Tätigkeiten ausüben. Somit ist auf Grundlage dieser Angaben keine Aussage über das tatsächliche Qualifikationsniveau von Beschäftigten mit Fluchthintergrund möglich Bei der Darstellung der Tätigkeitsanforderungen werden Auszubildende, Praktikanten sowie Beschäftigte in der Einstiegsqualifizierung nicht berücksichtigt. 29 Betriebe, die geflüchtete Personen beschäftigen, stellten überdurchschnittlich häufig Arbeitskräfte für einfache Tätigkeiten. So bezog sich mehr als die Hälfte der Neueinstellungen im ersten Halbjahr 2017 auf Tätigkeiten, die keine Berufsausbildung erfordern (55 %). In allen Berliner Betrieben mit Einstellungen lag dieser Anteil bei lediglich rund einem Drittel (35 %). Diese Ausrichtung spiegelt sich auch in der Struktur der zum Zeitpunkt der Befragung freien und sofort zu besetzenden Stellen wider: 42 % der offenen Stellen in Betrieben, die Geflüchtete beschäftigen oder beschäftigt haben, richteten sich an Un- und Angelernte. Insgesamt betrug der Anteil solcher Stellen an allen offenen und sofort zu besetzenden Stellen lediglich 28 %. 30 Einer repräsentativen Befragung zufolge verfügen 20 % der Geflüchteten über einen beruflichen Abschluss (12 % Studium, 8 % Berufsausbildung). Die übrigen 80 % sind ohne Ausbildungsabschluss (vgl. Brücker, H.; Rother, N.; Schupp, J. (Hrsg.): IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten 2016: Studiendesign, Feldergebnisse sowie Analysen zu schulischer wie beruflicher Qualifikation, Sprachkenntnissen sowie kognitiven Potenzialen. Nürnberg 2017). 47

52 Fazit: Mit der Zuerkennung eines formalen Schutzstatus rückt die Integration geflüchteter Personen in den Arbeitsmarkt ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Bislang hat nur eine Minderheit der Berliner Betriebe ähnlich wie in anderen Bundesländern Kontakt mit geflüchteten Personen gehabt. Diese allerdings haben eine große Bereitschaft an den Tag gelegt, Geflüchtete in ihren Betrieben eine Chance zu geben. Hierbei handelt es sich vor allem um expandierende Betriebe mit einem überdurchschnittlich hohen Bedarf an Arbeitskräften. Auffällig ist die vergleichsweise große Nachfrage dieser Betriebe nach Arbeitskräften für einfache Tätigkeiten. Dies korrespondiert mit dem Befund, wonach Geflüchtete dort, wo sie bislang beschäftigt waren bzw. noch sind, vor allem Tätigkeiten für Un- und Angelernte ausüben. Eine solche Beschäftigung kann jedoch nur ein erster Schritt sein, dem weitere folgen müssen, um das individuelle Potenzial der Geflüchteten auszuschöpfen und eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration auf möglichst hohem Qualifikationsniveau sicherzustellen. Auch die Möglichkeiten der betrieblichen Ausbildung von Geflüchteten birgt noch einiges Potenzial. 48

53 7 F A C H K R Ä F T E B E D A R F Der Bedarf der Berliner Wirtschaft an Fachkräften 31 ist weiter hoch. Im hier betrachteten Zeitraum, erstes Halbjahr 2017, wurden hochgerechnet ca. 155 Tsd. Fachkräfte gesucht. Die Nachfrage lag damit geringfügig über dem Vorjahresniveau (vgl. Abbildung 13). 32 Abbildung 13: Entwicklung des Fachkräftebedarfs in Berlin, 2005 bis 2017 Quelle: IAB-Betriebspanel, Befragungswellen 2005 bis Für das nicht ausgewiesene Jahr wurden die Daten im IAB-Betriebspanel nicht erhoben. In einzelnen Bereichen der Wirtschaft, wie z. B. in der Branche Verkehr, Information und Kommunikation, in der Branche Erziehung und Unterricht oder im Gesundheits- und Sozialwesen, wo jeweils rund jeder zweite Betrieb die Absicht hatte, eine oder mehrere Stellen für Fachkräfte zu besetzen, ging die Nachfrage nach Fachkräften von einer relativ großen Zahl von Betrieben aus. In anderen Branchen war diese dagegen auf einen kleinen Teil der Betriebe beschränkt, wie etwa im Handel, bei Finanz- und Versicherungsdienstleistungen oder in den Übrigen Dienstleistungen (u. a. Beherbergung und Gastronomie, Wäscherei, Friseur, Sauna), wo nur rund ein Viertel der Betriebe neue Fachkräfte suchte (vgl. Tabelle 28). 31 Als Fachkräfte bzw. qualifizierte Arbeitskräfte gelten im vorliegenden Bericht alle Arbeitskräfte, die auf Stellen eingesetzt werden, die nach Einschätzung der befragten Arbeitgeber und Personalverantwortlichen eine Berufsausbildung o- der eine akademische Ausbildung voraussetzen. 32 Bei der Darstellung der Tätigkeitsanforderungen werden Auszubildende, Praktikanten sowie Beschäftigte in der Einstiegsqualifizierung nicht berücksichtigt. 49

54 Tabelle 28: Verteilung des Fachkräftebedarfs in Berlin im Jahr 2017 nach Branchen Branche Betriebe mit Bedarf Fachkräftebedarf Verteilung Beschäftigte % % Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe* Handel und Reparatur Verkehr, Information und Kommunikation Finanz- und Versicherungsdienstleistungen* Unternehmensnahe Dienstleistungen Erziehung und Unterricht* Gesundheits- und Sozialwesen Übrige Dienstleistungen Organisationen ohne Erwerbszweck* Öffentliche Verwaltung* Insgesamt** * In den gekennzeichneten Branchen sind die angegebenen Werte wegen geringer Besetzungszahlen in der zugrundeliegenden Stichprobe nur eingeschränkt interpretierbar. ** Die fehlenden Angaben zu 100 % entfallen auf die hier nicht ausgewiesenen Branchen Land- und Forstwirtschaft sowie Bergbau, Energie, Wasser, Abfall. Gemessen an der Menge der gesuchten Fachkräfte sind vor allem auf die beiden beschäftigungsstarken Branchen die Unternehmensnahen Dienstleistungen (u. a. Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Werbung und Marktforschung, Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften, Wach- und Sicherheitsdienste) und das Gesundheits- und Sozialwesen von Bedeutung. Auf die beiden genannten Branchen entfiel zusammen die Hälfte des gesamten Fachkräftebedarfs der Berliner Wirtschaft im hier beobachteten Zeitraum. In beiden Branchen übertraf der Anteil an den gesuchten Fachkräften den Anteil an der Gesamtbeschäftigung, worin sich die enorme Beschäftigungsdynamik dieser Bereiche zeigt. Auf dem dritten Platz rangiert die Branche Verkehr, Information und Kommunikation, auf die mehr als ein Zehntel des gesamten Bedarfs an Fachkräften entfällt. Dieser Anteil liegt ebenfalls über dem Beschäftigtenanteil, was auf eine überdurchschnittliche hohe Nachfrage hinweist. In anderen Bereichen der Berliner Wirtschaft, wie z. B. im Handel, entsprach die Nachfrage nicht dem Beschäftigungsgewicht. Ob ein Betrieb Fachkräfte nachfragt, hängt neben der Branche ganz wesentlich mit der Größe zusammen. Während nahezu alle Großbetriebe eine oder mehrere Fachkräfte suchten, traf dies nur für jeden vierten Kleinstbetrieb, d. h. einem Betrieb mit weniger als 10 Beschäftigten, zu (vgl. Tabelle 29). 50

55 Tabelle 29: Verteilung des Fachkräftebedarfs in Berlin im Jahr 2017 nach Betriebsgrößenklassen Betriebsgrößenklasse Betriebe mit Bedarf Fachkräftebedarf Anteil an Beschäftigte % % 1 bis 9 Beschäftigte bis 49 Beschäftigte bis 249 Beschäftigte ab 250 Beschäftigte Insgesamt Mit der Betriebsgröße variiert zudem die Zahl der pro Betrieb gesuchten Fachkräfte. Kleinstbetriebe suchten in der Regel nur eine einzige Fachkraft. In der Addition dieser Einzelbedarfe ergeben sich jedoch erhebliche Nachfrageeffekte. So entfiel insgesamt 17 % der Nachfrage nach Fachkräften auf Betriebe dieser Größenklasse. In der Summe wurden von diesen fast genauso viele qualifizierte Arbeitskräfte gesucht wie von allen Großbetrieben zusammen. Wie die folgenden Ausführungen zeigen, waren kleinere und größere Betriebe unterschiedlich erfolgreich in ihren Bemühungen, ihren Bedarf an Fachkräften zu decken. Besetzungsschwierigkeiten Die Wettbewerbsfähigkeit der Berliner Wirtschaft basiert in hohem Maße auf qualifizierten Arbeitskräften. In mehr als der Hälfte der Betriebe gibt es nur noch Arbeitsplätze für Personen mit einer beruflichen oder akademischen Ausbildung (siehe Kapitel 3.2). Vor diesem Hintergrund ist es von wesentlicher Bedeutung, dass es den Betrieben gelingt, ihren Bedarf an Fachkräften zu decken. Die aktuellen Ergebnisse der Befragung hierzu zeigen, dass es nur 46 % der einstellungsbereiten Betriebe gelungen ist, ihren Bedarf durch die im ersten Halbjahr 2017 erfolgten Personaleinstellungen vollständig zu decken. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Rund jeder zweite Betrieb mit Fachkräftebedarf war nicht oder nur teilweise erfolgreich bei der Gewinnung von Fachkräften (54 %). Damit hatten anteilig ungefähr genauso viele Betriebe Schwierigkeiten, ihren Bedarf an Fachkräften zu decken, wie im vorangegangenen Jahr (2016: 53 %). Im Bundesdurchschnitt ist der Anteil von Betrieben mit Besetzungsschwierigkeiten demgegenüber deutlich gestiegen, lag mit 50 % jedoch immer noch unter dem Berliner Wert. Bis zum Zeitpunkt der Befragung im dritten Quartal 2017 war mehr als ein Drittel (36 %) der im ersten Halbjahr zu besetzenden Fachkräftestellen noch unbesetzt (Bundesdurchschnitt: ebenfalls 36 %). In Berlin lag die Nichtbesetzungsquote damit annähernd auf dem Vorjahresniveau (vgl. Abbildung 14). 51

56 Abbildung 14: Entwicklung der Nichtbesetzungsquote* in Berlin und im Bundesdurchschnitt * Anteil der bis zum Zeitpunkt der Befragung noch unbesetzt gebliebenen an allen im ersten Halbjahr zu besetzenden Stellen für Fachkräfte. Quelle: IAB-Betriebspanel, Befragungswellen 2005 bis Für das nicht ausgewiesene Jahr wurden die Daten im IAB-Betriebspanel nicht erhoben. Im Einzelfall lässt sich nicht bestimmen, ob die gesuchten Fachkräfte ausgeschiedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ersetzen sollten und durch die geplanten Einstellungen der Status quo aufrecht erhalten werden sollte, oder diese zu einer Erweiterung des Personalbestands geführt hätten. Die Daten der Befragung belegen allerdings einen Zusammenhang zwischen Beschäftigungsentwicklung und Nichtbesetzungsquote. Bei Betrieben, die die Zahl ihrer Beschäftigten zwischen dem und dem steigern konnten, blieben 30 % der im ersten Halbjahr 2017 angebotenen Fachkräftestellen unbesetzt. Bei Betrieben mit Beschäftigungsrückgang konnten in diesem Zeitraum mit 46 % ein deutlich größerer Anteil der Stellen nicht besetzt werden. Wie bereits in den Vorjahren ist es den einzelnen Bereichen der Berliner Wirtschaft unterschiedlich gut gelungen, für die zu besetzenden Stellen geeignete Fachkräfte zu gewinnen. In den Unternehmensnahen Dienstleistungen (u. a. Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Werbung und Marktforschung, Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften, Wach- und Sicherheitsdienste) konnten 42 % der angebotenen Stellen nicht besetzt werden. Im Gesundheits- und Sozialwesen blieben ebenfalls zahlreiche Fachkräftestellen unbesetzt (37 %). Etwas besser war die Situation im Bereich der Übrigen Dienstleistungen (u. a. Beherbergung und Gastronomie, Wäscherei, Friseur, Sauna) und im Handel, wo nur 30 bis 33 % der Stellen nicht besetzt werden konnten (vgl. Tabelle 30) In Übereinstimmung mit den zugrunde liegenden Fallzahlen in der Stichprobe beschränkt sich der Ausweis von Nichtbesetzungsquoten auf ausgewählte Bereiche der Berliner Wirtschaft. 52

57 Tabelle 30: Nichtbesetzungsquote und Verteilung der nicht besetzten Stellen nach ausgewählten Branchen in Berlin 2017 Branche Nichtbesetzungsquote* nicht besetzte Stellen Anteil an ** Beschäftigte % % Handel und Reparatur Unternehmensnahe Dienstleistungen Gesundheits- und Sozialwesen Übrige Dienstleistungen Insgesamt * Anteil der bis zum Zeitpunkt der Befragung noch unbesetzt gebliebenen an allen im ersten Halbjahr 2017 zu besetzenden Stellen für Fachkräfte. ** Differenz zu 100 % entfällt auf die übrigen, hier nicht ausgewiesenen Branchen. Stellenbesetzungsprobleme hingen neben der Branche weiterhin ganz wesentlich mit der Größe der Betriebe zusammen. Während größere Betriebe den Großteil der angebotenen Stellen besetzten können, haben kleinere erhebliche Schwierigkeiten. Für rund die Hälfte der in Kleinstbetrieben zu besetzenden Stellen fand sich keine geeignete Fachkraft (vgl. Tabelle 31). Tabelle 31: Nichtbesetzungsquote und Verteilung der nicht besetzten Stellen nach Betriebsgrößenklassen in Berlin 2017 Betriebsgrößenklasse Nichtbesetzungsquote* nicht besetzte Stellen Anteil an Beschäftigte % % 1 bis 9 Beschäftigte bis 49 Beschäftigte bis 249 Beschäftigte ab 250 Beschäftigte Insgesamt * Anteil der bis zum Zeitpunkt der Befragung noch unbesetzt gebliebenen an allen im ersten Halbjahr 2017 zu besetzenden Stellen für Fachkräfte. Fazit: Der Berliner Wirtschaft ist es im letzten Jahr gelungen, den größten Teil der angebotenen Stellen für Fachkräfte zu besetzen. Dies spricht für das gute Angebot an qualifizierten Arbeitskräften in der Region. Gleichwohl hatten zahlreiche, insbesondere kleinere Betriebe erhebliche Schwierigkeiten, ihren Bedarf zu decken. Ein erheblicher Teil des vorhandenen Beschäftigungspotenzials in der Region blieb damit unausgeschöpft. Vor dem Hintergrund der Probleme bei der Besetzung offener Fachkräftestellen müssen die Betriebe nicht nur Wege finden, ihre qualifizierten Mitarbeiter zu halten, sondern auch durch verstärkte Anstrengungen drohenden Fachkräfteengpässen aktiv vorzubeugen. Bewährte Möglichkeiten sind die eigene Ausbildung von Nachwuchskräften und die Weiterbildung Beschäftigter (siehe hierzu die folgenden Kapitel 8 und 9). 53

58 8 B E T R I E B L I C H E A U S B I L D U N G 8.1 Ausbildungsbeteiligung der Betriebe Ausbildungsberechtigung Die eigene Ausbildung von Nachwuchskräften zur Deckung des betrieblichen Bedarfs an Fachkräften ist an bestimmte formale Vorgaben geknüpft. Nach dem BBiG und der HwO dürfen Betriebe nur dann ausbilden, wenn sie über die betrieblichen und personellen Voraussetzungen verfügen, d. h. der Betrieb als Ausbildungsstätte geeignet ist und entsprechend geeignetes Ausbildungspersonal vorhanden ist. Diese Voraussetzungen erfüllen eigenen Angaben zufolge knapp die Hälfte der Berliner Betriebe. In Berlin sind die prinzipiellen Voraussetzungen, den Bedarf an Nachwuchskräften durch eigene Ausbildungsanstrengungen zu decken, damit ähnlich gut wie im Bundesdurchschnitt (53 %). Im Hinblick auf die Ausbildungsberechtigung bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bereichen der Wirtschaft (vgl. Tabelle 32). Tabelle 32: Ausbildungsberechtigung der Betriebe nach Branchen in Berlin 2017 Branche Betriebe mit Ausbildungsberechtigung Betriebe ohne Ausbildungs-berechtigung Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe* Handel und Reparatur Verkehr, Information und Kommunikation Finanz- und Versicherungsdienstleistungen* Unternehmensnahe Dienstleistungen Erziehung und Unterricht* Gesundheits- und Sozialwesen Übrige Dienstleistungen Organisationen ohne Erwerbszweck* Öffentliche Verwaltung* Insgesamt * In den gekennzeichneten Branchen sind die angegebenen Werte wegen geringer Besetzungszahlen in der zugrundeliegenden Stichprobe nur eingeschränkt interpretierbar. Die besten Voraussetzungen bestehen im Verarbeitenden Gewerbe und im Handel, wo jeweils deutlich mehr als die Hälfte der Betriebe ausbildungsberechtigt ist. Die Möglichkeiten, drohenden Fachkräfteengpässe durch eigene Ausbildungsleistungen aktiv vorzubeugen, sind damit prinzipiell besser als in anderen Bereichen der Berliner Wirtschaft, wie z. B. in der Branche Verkehr, Information und Kommunikation (u. a. Frachtumschlag, Post-, Kurier- und Expressdienste sowie Telekommunikation und Informationstechnologische Dienstleistungen), wo nur rund ein Drittel der Betriebe über die formalen Voraussetzungen verfügt, um selbst auszubilden. Dieser Befund ist insofern bemerkenswert, als von der Branche Verkehr, Information und Kommunikation eine nicht unerhebliche Nachfrage nach Fachkräften ausgeht (siehe hierzu Kapitel 7). Die große Mehrheit der Betriebe in diesem Bereich der Wirtschaft muss daher versuchen, seine (Nachwuchs-)Fachkräfte außerhalb der traditionellen betrieblichen Ausbildung zu gewinnen. % 54

59 Generell erfüllen größere Betriebe die formalen Voraussetzungen für eine eigene Ausbildung von Nachwuchskräften häufiger als kleinere. Die meisten Großbetriebe sind ausbildungsberechtigt. Bei den mittleren sind immerhin noch rund drei Viertel ausbildungsberechtigt, bei den kleineren nur noch gut die Hälfte. In der Gruppe Kleinstbetriebe mit weniger als 10 Beschäftigten ist hingegen noch nicht einmal die Hälfte ausbildungsberechtigt (vgl. Tabelle 33). Tabelle 33: Ausbildungsberechtigung der Betriebe nach Betriebsgrößenklassen in Berlin 2017 Betriebsgrößenklasse Betriebe mit Ausbildungsberechtigung Betriebe ohne Ausbildungsberechtigung % 1 bis 9 Beschäftigte bis 49 Beschäftigte bis 249 Beschäftigte ab 250 Beschäftigte Insgesamt In Abhängigkeit von der Betriebsgröße bestehen somit erhebliche Unterschiede in Bezug auf die Möglichkeiten, benötigten Fachkräftenachwuchs auf internem Wege, d. h. durch eigene Ausbildungsaktivitäten zu gewinnen. Ausbildungsbeteiligung Bei der Interpretation der nachfolgend präsentierten Werte ist zu berücksichtigen, dass die hier verwendete Definition für Ausbildungsbeteiligung bzw. Ausbildungsbetrieb relativ weit gefasst ist. In der vorliegenden Befragung gilt jeder Betrieb als sich an der Ausbildung beteiligender Betrieb bzw. Ausbildungsbetrieb, für den mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft: Ausbildung von Auszubildenden zum Befragungszeitpunkt; Abschluss von Neuverträgen für das zum Zeitpunkt der Befragung zu Ende gehende Ausbildungsjahr oder für das beginnende Ausbildungsjahr; geplanter Abschluss von Neuverträgen für das zum Zeitpunkt der Befragung beginnende Ausbildungsjahr; Ausbildung von Auszubildenden mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung in den ersten Monaten des Befragungsjahres und damit vor dem Stichtag der Befragung im dritten Quartal des Jahres. 34 Wie oben dargestellt, erfüllt rund die Hälfte der Berliner Betriebe die formalen Voraussetzungen für eine eigene Ausbildung. Von diesen ausbildungsberechtigten Betrieben beteiligten sich im letzten Jahr rund 44 % an der Ausbildung. Hochgerechnet auf alle Betriebe sowohl Betriebe mit als auch solche ohne Ausbildungsberechtigung entspricht dies einem Anteil von 22 %. D. h. rund jeder fünfte Betrieb bildete zum Stichtag mindestens eine Auszubildende oder einen Auszubildenden aus oder hatte Ausbildungsplätze für das zurückliegende oder das zum Zeitpunkt der Befragung beginnende Ausbildungsjahr angeboten (vgl. Abbildung 15) Die Bundesagentur für Arbeit z. B. definiert demgegenüber einen Betrieb nur dann als Ausbildungsbetrieb, wenn in diesem zu einem bestimmten Stichtag mindestens eine Auszubildende oder ein Auszubildender tätig ist. 35 In Berlin wurden im letzten Jahr rund 16,1 Tsd. Neuverträge abgeschlossen. Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge ist damit um 2,0 % gegenüber dem Vorjahreswert zurückgegangen (vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung: Datenreport zum Berufsausbildungsbericht Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Bonn 2018). 55

60 Abbildung 15: Entwicklung der Ausbildungsbeteiligung aller Betriebe und aller ausbildungsberechtigten Betriebe in Berlin und im Bundesdurchschnitt 2000 bis 2017 Quelle: IAB-Betriebspanel, Befragungswellen 2000 bis 2017 Die Ausbildungsbeteiligung bewegte sich zwar auf dem Niveau des Vorjahres. Die Entwicklung der letzten 20 Jahre macht jedoch deutlich, dass sich in der Vergangenheit anteilig weit mehr Berliner Betriebe in der Ausbildung junger Menschen engagiert haben als heutzutage. Die Zahlen der letzten zwei Jahre deuten zwar auf eine Stabilisierung, möglicherweise sogar eine leichte Aufwärtsentwicklung hin, der Abstand Berlins zum Bundesdurchschnitt ist jedoch nach wie vor beträchtlich. In den einzelnen Bereichen der Berliner Wirtschaft ist die Ausbildungsbeteiligung unterschiedlich hoch. Das Spektrum reicht von lediglich 10 % in der Branche Verkehr, Information und Kommunikation (u. a. Frachtumschlag, Post-, Kurier- und Expressdienste sowie Telekommunikation und Informationstechnologische Dienstleistungen) bis hin zu 35 % im Verarbeitenden Gewerbe (bzw. 28 und 60 % aller ausbildungsberechtigten Betriebe). Es bestehen somit nicht nur unterschiedliche Ausbildungsvoraussetzungen in den einzelnen Branchen der Berliner Wirtschaft, sondern es wird von den bestehenden Möglichkeiten auch unterschiedlich stark Gebrauch gemacht. Im Hinblick auf die Beteiligung an der Ausbildung von Nachwuchskräften bestehen auch erhebliche Unterschiede zwischen den Betrieben der einzelnen Größenklassen: So steigt mit der Größe die Beteiligung an der Ausbildung (vgl. Tabelle 34). Tabelle 34: Ausbildungsbeteiligung der Betriebe nach Betriebsgrößenklassen in Berlin 2017 Betriebe mit Ausbildung Betriebsgrößenklasse Anteil an allen Betrieben Anteil an allen ausbildungsberechtigen Betrieben % 1 bis 9 Beschäftigte bis 49 Beschäftigte bis 249 Beschäftigte ab 250 Beschäftigte Insgesamt

61 Der beobachtete Zusammenhang ist plausibel, da die Ausbildung eines Auszubildenden bei einem Betrieb mit mehreren hundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit größerer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, als bei einem Betrieb mit weniger als 10 Beschäftigten. Eine Steigerung der Ausbildungsbeteiligung dürfte daher wesentlich von der Bereitschaft der Kleinstbetriebe abhängen, sich zukünftig in stärkerem Maße als bisher an der Ausbildung von Nachwuchskräften zu beteiligen. Diese Bereitschaft dürfte ihrerseits neben bisherigen Ausbildungserfahrungen, vom Erfolg bzw. Misserfolg dieser Betriebe bei der Gewinnung von Ausbildungsplatzbewerberinnen und Ausbildungsplatzbewerbern beeinflusst sein. Wie die folgenden Ausführungen zeigen werden, ist die Besetzung von Ausbildungsplätzen für zahlreiche Betriebe nach wie vor mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. 8.2 Besetzung von Ausbildungsplätzen und Übernahme von Ausbildungsabsolventinnen und -absolventen Nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung wurden für das Ausbildungsjahr 2016/2017 insgesamt rund 17,5 Tsd. Berufsausbildungsstellen und rund 20,8 Tsd. Bewerberinnen und Bewerber registriert. Dies entspricht einem Verhältnis von Stellen und Bewerberinnen bzw. Bewerbern in Höhe von 1,2. Aus Sicht der Berliner Betriebe war die Situation damit günstiger als im Bundesdurchschnitt (Verhältnis: 1,0). 36 Im Umkehrschluss war die Situation für ausbildungsinteressierte Bewerberinnen und Bewerber auf Bundesebene besser als in Berlin. Rein rechnerisch könnte somit zwar nach wie vor jeder angebotene Ausbildungsplatz in Berlin besetzt werden. Im Vergleich zu früheren Jahren ist es jedoch auch für Berliner Betriebe schwieriger geworden, den Bedarf an Fachkräften durch die eigene Ausbildung von jungen Frauen und Männern zu decken. Dies zeigt sich folgend an der Zahl der Betriebe mit unbesetzt gebliebenen Ausbildungsplätzen. Für das zum Zeitpunkt der aktuellen Befragung zurückliegende Ausbildungsjahr boten 20 % der ausbildungsberechtigten Berliner Betriebe einen oder mehrere Ausbildungsplätze an (Bundesdurchschnitt: 32 %). In 29 % dieser Betriebe konnte mindestens ein Ausbildungsplatz nicht besetzt werden (Bundesdurchschnitt: 36 %). Damit waren zwar weniger Betriebe von Besetzungsproblemen betroffen als im Jahr zuvor (2016: 37 %). Der Anteil unbesetzter Ausbildungsplätze hat sich allerdings nicht verändert. Wie im Jahr zuvor fand sich für rund ein Viertel der zu besetzenden Ausbildungsstellen keine passende Bewerberin bzw. kein passender Bewerber (Bundesdurchschnitt: 23 %). Besetzungsprobleme betrafen vor allem Kleinstbetriebe. Rund jeder zehnte ausbildungsberechtigte Betrieb in dieser Größenklasse hatte für das Ausbildungsjahr 2016/2017 neue Ausbildungsstellen angeboten. Rund 44 % der dort zu besetzenden Ausbildungsstellen blieben unbesetzt. Der Anteil unbesetzt gebliebener Ausbildungsplätze war damit mehr als dreimal so groß wie bei Großbetrieben (vgl. Tabelle 35) Bundesweit wurden rund 550 Tsd. Berufsausbildungsstellen und rund 548 Tsd. Bewerberinnen und Bewerber registriert (vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung: Datenreport zum Berufsausbildungsbericht Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Bonn 2018). 37 Es ist anzunehmen, dass ein Teil der Betriebe seine Ausbildungsplatzangebote nicht bei der Bundesagentur für Arbeit meldet. Dies dürfte insbesondere für kleinere Betriebe gelten. Gerade diese finden überdurchschnittlich häufig keine Nachfrage für ihr Stellenangebot. In Abhängigkeit vom Gewicht dieser Gruppe dürfte dies daher zu einer gewissen Unterschätzung der Zahl der unbesetzten Ausbildungsplätze in der amtlichen (Melde-)Statistik führen. 57

62 Tabelle 35: Besetzung von Ausbildungsplätzen nach Betriebsgrößenklassen in Berlin 2017 Betriebsgrößenklasse Betriebe mit neuen Ausbildungsplatzangeboten* unbesetzte Ausbildungsplätze** % % 1 bis 9 Beschäftigte bis 49 Beschäftigte bis 249 Beschäftigte ab 250 Beschäftigte Insgesamt * Anteil an allen Betrieben mit Ausbildungsberechtigung ** Anteil an allen angebotenen Ausbildungsplätzen Quelle: IAB-Betriebspanel, Welle 2017 Kleinstbetrieben fiel es damit nicht nur überdurchschnittlich schwer, offene Fachkräftestellen zu besetzen (siehe hierzu Kapitel 7), sondern auch Bewerberinnen und Bewerber für die zu besetzenden Ausbildungsplätze zu gewinnen. Der Wettbewerb um ausbildungswillige und ausbildungsfähige junge Frauen und Männer geht somit offenkundig zu Lasten der zahlreichen ausbildungsbereiten Kleinstbetriebe. Diese Entwicklung schränkt die Möglichkeiten von Kleinstbetrieben, ihren Bedarf an Fachkräften durch eigene Ausbildungsleistungen zu decken, in erheblichem Maße ein. Die anhaltenden Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Bewerberinnen und Bewerbern dürften vermutlich dazu beigetragen haben, dass der Anteil der von den Ausbildungsbetrieben übernommenen Absolventinnen und Absolventen gestiegen ist (vgl. Abbildung 16). Abbildung 16: Entwicklung der Übernahmequote in Berlin und im Bundesdurchschnitt Quelle: IAB-Betriebspanel, Befragungswellen 2000 bis 2017 Im Jahr 2017 gab es in 7 % der Berliner Betriebe mindestens eine Auszubildende bzw. mindestens einen Auszubildenden, die ihre Ausbildung erfolgreich beendeten. Von den Absolventinnen und Absolventen wurden mehr als zwei Drittel von ihrem Ausbildungsbetrieb übernommen (70 %). Die Übernahmequote lag damit nicht nur über dem Niveau des Vorjahres, sondern hat zugleich fast zum Bundesdurchschnitt aufgeschlossen. Die Chancen für Berliner Auszubildende, nach ihrer Ausbildung vom Ausbildungsbetrieb übernommen zu werden, waren damit noch nie so gut wie im letzten Jahr. 58

63 Fazit: Die Ausbildungsleistungen der Berliner Wirtschaft können mit der rasanten Beschäftigungsentwicklung nicht Schritt halten und bleiben im Bundesvergleich unterdurchschnittlich. Obwohl sich der Anteil der ausbildenden Betriebe stabilisiert hat, wurden weniger neue Ausbildungsverträge abgeschlossen als im Jahr zuvor. Die wieder leicht verringerte Zahl von Neuverträgen könnte, neben veränderten Berufswahlentscheidungen der Schulabgängerinnen und Schulabgänger, auch mit Problemen bei der Besetzung von Ausbildungsstellen zusammenhängen. Betroffen sind vor allem Kleinstbetriebe. Ein wiederholter Misserfolg bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen bei Kleinstbetrieben ist dies in der Regel ein einziger kann dazu führen, dass sich die betroffenen Betriebe dauerhaft aus der Ausbildung zurückziehen. Im Ergebnis würde dies die vorhandene Ausbildungsbasis in Berlin weiter verringern. Demgegenüber stehen von Jahr zu Jahr steigende Übernahmequoten und damit verbundene nahtlose Übergänge der ausgebildeten Nachwuchskräfte vom Ausbildungs- in das Beschäftigungssystem. 59

64 9 B E T R I E B L I C H E W E I T E R B I L D U N G Die betriebliche Fort- und Weiterbildung stellt neben der betrieblichen Ausbildung eine weitere Strategie dar, um den Fachkräftebedarf passgenau zu decken. Abgestimmt auf die individuellen betrieblichen Anforderungen einerseits und die Bedürfnisse der Beschäftigten andererseits werden auf diesem Weg die Qualifikationen der vorhandenen Belegschaft angepasst und ausgebaut. Um einen Eindruck vom Weiterbildungsengagement der Berliner Wirtschaft zu gewinnen, wird im Folgenden betrachtet, in welchem Umfang die Betriebe die Fort- und Weiterbildung ihrer Beschäftigten unterstützt haben, sei es in finanzieller Form oder durch eine Freistellung von der Arbeit. 9.1 Weiterbildungsbeteiligung Die Weiterbildungsbeteiligung der Berliner Wirtschaft ist im letzten Jahr wieder gestiegen. Rund 56 % der Berliner Betriebe haben ihren Beschäftigten die Teilnahme an einer Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme durch eine Kostenübernahme oder eine Freistellung von der Arbeit im ersten Halbjahr 2017 ermöglicht (vgl. Abbildung 17). Abbildung 17: Entwicklung der betrieblichen Weiterbildungsbeteiligung in Berlin und im Bundesdurchschnitt 2000 bis 2017 Quelle: IAB-Betriebspanel, Befragungswellen 2000 bis Weiterbildung jeweils im ersten Halbjahr. In den nicht ausgewiesenen Jahren wurden keine Daten erhoben. Mit der gestiegenen Bereitschaft der Betriebe, die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unterstützen, ist auch die Weiterbildungsquote gestiegen. Diese misst den Anteil der Weiterbildungsteilnehmerinnen und Weiterbildungsteilnehmer an allen Beschäftigten. Mit anteilig 38 % haben im letzten Jahr so viele Beschäftigte an Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen wie noch nie. Die Weiterbildungsquote lag zudem um zwei Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt (vgl. Abbildung 18). 60

65 Abbildung 18: Entwicklung der Weiterbildungsbeteiligung der Beschäftigten in Berlin und im Bundesdurchschnitt 2001 bis 2017 Quelle: IAB-Betriebspanel, Befragungswellen 2001 bis Weiterbildung jeweils im ersten Halbjahr. In den nicht ausgewiesenen Jahren wurden keine Daten erhoben. Die höchsten Anteile von Betrieben, die die Weiterbildungsaktivitäten ihrer Arbeitskräfte unterstützten, finden sich wie schon in den vergangenen Jahren in der Öffentlichen Verwaltung, bei Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, im Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Bereich Erziehung und Unterricht (vgl. Tabelle 36). Tabelle 36: Weiterbildungsbeteiligung von Betrieben und Beschäftigten nach Branchen in Berlin 2017 Branche Betriebe % Beschäftigte Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe* Handel und Reparatur Verkehr, Information und Kommunikation Finanz- und Versicherungsdienstleistungen* Unternehmensnahe Dienstleistungen Erziehung und Unterricht* Gesundheits- und Sozialwesen Übrige Dienstleistungen Organisationen ohne Erwerbszweck* Öffentliche Verwaltung* Insgesamt * In den gekennzeichneten Branchen sind die angegebenen Werte wegen geringer Besetzungszahlen in der zugrundeliegenden Stichprobe nur eingeschränkt interpretierbar. 61

66 Schlusslicht bei der Weiterbildungsbeteiligung sind die Übrigen Dienstleistungen (u. a. Beherbergung und Gastronomie, Wäscherei, Friseur, Sauna), wo nur ein Viertel der Betriebe Fort- und Weiterbildungsaktivitäten der Belegschaft unterstützten. Das vergleichsweise geringe Weiterbildungsengagement hängt vermutlich mit dem geringen Stellenwert qualifizierter Arbeit und dem überdurchschnittlich hohen Anteil einfacher Tätigkeiten in dieser Branche zusammen (siehe hierzu Kapitel 3.2). Die branchenspezifische Weiterbildungsbeteiligung der Betriebe korrespondiert mit den Weiterbildungsquoten der Beschäftigten. Überdurchschnittliche Weiterbildungsquoten finden sich in Branchen, in denen auch ein besonders großer Anteil der Betriebe Weiterbildungsaktivitäten der Beschäftigten unterstützt, wie z. B. in der Öffentlichen Verwaltung und im Gesundheits- und Sozialwesen. Besonders niedrig ist die Weiterbildungsquote hingegen in Branchen mit einer unterdurchschnittlichen Beteiligung der Betriebe an Fort- und Weiterbildung, wie in den Übrigen Dienstleistungen. Ob ein Betrieb seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Qualifizierungen ermöglicht, hängt neben der Branche auch mit der Größenstruktur zusammen. In nahezu jedem Großbetrieb hat mindestens eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter an Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen, aber nur in rund der Hälfte der Kleinstbetriebe. Der beobachtete Zusammenhang ist insofern nicht überraschend, da in einem Betrieb mit mehreren hundert oder tausend Beschäftigten die Wahrscheinlichkeit, dass mindestens einer von ihnen in einem bestimmten Zeitraum an einer Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme teilnimmt, natürlich höher ist als in einem Betrieb mit wenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aufschlussreicher ist daher der Blick auf die Weiterbildungsquoten der Beschäftigten. Danach bildeten sich 37 % aller Berliner Beschäftigten, die in einem Kleinstbetrieb arbeiten, weiter und damit anteilig genauso viele wie in Großbetrieben (vgl. Tabelle 37). Tabelle 37: Weiterbildungsbeteiligung von Betrieben und Beschäftigten nach Betriebsgrößenklassen in Berlin 2017 Branche Betriebe % Beschäftigte 1 bis 9 Beschäftigte bis 49 Beschäftigte bis 249 Beschäftigte ab 250 Beschäftigte Insgesamt Durchführung, Finanzierung und Ziele der Weiterbildung Das IAB-Betriebspanel bietet Informationen darüber, inwieweit Arbeits- oder Freizeit der Beschäftigten für Maßnahmen betrieblicher Fort- und Weiterbildung genutzt wird, wer sich an den Kosten beteiligt und welche Ziele verfolgt werden. Die Ergebnisse der aktuellen Befragung hierzu werden im folgenden Abschnitt dargestellt. Durchführung der Weiterbildung Weiterbildung findet überwiegend während der Arbeitszeit der Beschäftigten statt. So gaben mehr als zwei Drittel der Berliner Betriebe mit Weiterbildung im ersten Halbjahr 2017 an, ihre Beschäftigten hierfür normalerweise von der Arbeit freizustellen. In rund einem Viertel der Betriebe erfolgte Weiterbildung teilweise während der Arbeitszeit, aber teilweise auch in der Freizeit. Betriebe, bei denen der Erwerb von neuen beruflichen Kenntnissen ausschließlich in der Freizeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt, sind ähnlich wie im Bundesdurchschnitt eher selten (vgl. Tabelle 38). 62

67 Tabelle 38: Zeitpunkt der Durchführung der Weiterbildungsmaßnahmen in Berlin und im Bundesdurchschnitt 2017 Zeitpunkt Berlin Bundesdurchschnitt während der Arbeitszeit teilweise in der Arbeitszeit, teilweise in der Freizeit ganz in der Freizeit 6 3 unterschiedlich 1 3 Summe Die Wahrscheinlichkeit, für die Teilnahme an einer Weiterbildung freigestellt zu werden, ist in größeren Betrieben tendenziell etwas höher als in kleineren. In Betrieben mit 250 oder mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beträgt der Anteil von Betrieben, bei denen diese für den Besuch von Weiterbildungskursen üblicherweise freigestellt werden 68 %, bei Kleinstbetrieben dagegen nur 64 %. Bei letzteren gaben zudem 9 % an, dass sich ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter üblicherweise ausschließlich in ihrer Freizeit weiterbilden. Finanzierung der Weiterbildung In der großen Mehrheit der Betriebe müssen sich die Beschäftigten nach Auskunft der befragten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nicht an den Kosten der Weiterbildung, wie z. B. Kursgebühren oder Reisekosten, beteiligen (vgl. Tabelle 39). Tabelle 39: Beteiligung der Beschäftigten an den Weiterbildungskosten in Berlin und im Bundesdurchschnitt 2017 Kostenbeteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Berlin % Bundesdurchschnitt vollständig teilweise 7 5 nein, gar nicht unterschiedlich 4 3 Summe In 13 % der Betriebe tragen demgegenüber die Beschäftigten vollständig die Weiterbildungskosten. Bei Betrachtung der Betriebsgrößen zeigt sich, dass in Betrieben der drei unteren Größenklassen die Kosten oftmals vollständig von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern getragen werden. Die Anteile reichen von 76 bis 78 %. Bei Großbetrieben beträgt der entsprechende Anteil lediglich 53 %. Der Anteil von Großbetrieben, in denen sich die Beschäftigten demgegenüber an den Weiterbildungskosten vollständig beteiligen müssen, entspricht mit 12 % allerdings den Werten der anderen Größenklassen. Weitere 18 % der Großbetriebe gaben an, dass die Frage der Kostenbeteiligung von Fall zu Fall unterschiedlich geregelt wird. In den anderen Größenklassen betrugen die entsprechenden Anteile nur zwischen 3 und 4 %. 38 % 38 Es können keine Aussagen zum finanziellen Volumen der Weiterbildungskosten getroffen werden, da entsprechende Angaben im Rahmen des IAB-Betriebspanels nicht erfasst werden. 63

68 Ziele der Weiterbildungsmaßnahmen: Nach- und Aufstiegsqualifizierung Während zahlreiche Berliner Betriebe angebotene Stellen für Fachkräfte nicht besetzen können (siehe hierzu Kapitel 7), gibt es auf der anderen Seite viele Geringqualifizierte, deren Bildungspotenzial noch nicht ausgeschöpft ist. Bundesweit haben über zwei Millionen junge Erwachsene keinen Berufsabschluss. 39 Angesichts der Folgen des demografischen Wandels für den Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt und des erwarteten Fachkräftemangels sind vielfältige Strategien zur Fachkräftesicherung gefragt. Hierzu gehört u. a. die Nutzung der vorhandenen Arbeitskräftepotenziale. Wie oben ausführlich dargestellt, reagieren die Betriebe mit einer Ausweitung ihrer Weiterbildungsanstrengungen. Noch nie haben so viele Beschäftigte an Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen wie im letzten Jahr. Es stellt sich jedoch die Frage, in welchem Maße hierbei auch die Möglichkeiten genutzt werden, geringqualifizierte Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung weiter- bzw. nach zu qualifizieren, um deren Potenziale für die Betriebe besser zu nutzen. Wie schon in den Vorjahren investierten die Betriebe stärker in die Fort- und Weiterbildung von Beschäftigten, die bereits ein höheres Qualifikationsniveau aufwiesen. Die Weiterbildungsquote von Beschäftigten, die qualifizierte oder hochqualifizierte Tätigkeiten ausüben, ist mit 45 bzw. 42 % rund zweimal so hoch wie jene von Beschäftigten auf Arbeitsplätzen für Un- und Angelernte (vgl. Abbildung 19). Abbildung 19: Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten nach Niveau der ausgeübten Tätigkeit in Berlin 2017 Anteil an allen Beschäftigten dieser Tätigkeitsgruppe (in Prozent) einfach qualifiziert hochqualifiziert Bei weniger als 10 % der Berliner Betriebe, die im ersten Halbjahr Weiterbildungsmaßnahmen durchführten, zielten diese auch oder ausschließlich auf die Erlangung eines Berufsabschlusses und/oder Erreichung eines höheren Abschlusses, wie z. B. den Erwerb eines Meisterbriefes (Bundesdurchschnitt: 9 %). Im Umkehrschluss: Bei rund 90 % der Betriebe mit Weiterbildung war diese auf Qualifizierungsangebote beschränkt, die weder mit dem Erwerb eines Berufsabschlusses (Nachqualifizierung), noch mit einem funktionalen Aufstieg zusammenhingen. In 4 % der Betriebe mit Weiterbildung wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachqualifiziert; in 6 % gab es Aufstiegsqualifizierungen. Bezogen auf die weitergebildeten Personen kommt die Befragung zu folgenden Ergebnissen: Der Anteil der nachqualifizierten an allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Weiterbildung im ersten Halbjahr 2017 beträgt ebenso wie der Anteil der Beschäftigten mit einer Aufstiegsqualifizierung 1 %. Von allen weitergebildeten Personen im 39 In Berlin liegt der Anteil junger Erwachsener ohne Berufsausbildung im Alter von Jahren bei 14,1 %, bundesweit sind es 14,6 % (Daten für 2016)); vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung: Datenreport zum Berufsausbildungsbericht Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Bonn

69 ersten Halbjahr machten somit 2 % eine Nach- oder Aufstiegsqualifizierung. Bei der Interpretation der dargestellten Ergebnisse, insbesondere im Falle der Nachqualifizierungen, ist zu berücksichtigen, dass es in mehr als der Hälfte der Betriebe mittlerweile keine Arbeitsplätze mehr für Un- und Angelernte gibt (siehe hierzu Kapitel 3.2). Die potenzielle Nachfrage nach Weiterbildungsangeboten mit dem Ziel einer Nachqualifizierung ist folglich auf eine begrenzte Zahl von Betrieben beschränkt, nämlich jene, in denen Arbeitskräfte beschäftigt sind, die über keinen tätigkeitsrelevanten beruflichen Abschluss verfügen, was eine mögliche Erklärung für den vergleichsweise geringen Anteil solcher Weiterbildungsangebote sein könnte. Fazit: Vor dem Hintergrund des dynamischen Beschäftigungswachstums sowie der anhaltenden Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Fachkräften haben die Berliner Wirtschaft und die Berliner Beschäftigten ihr Weiterbildungsengagement ausgeweitet. Mit der gestiegenen Bereitschaft der Betriebe, in die Qualifikation ihrer Beschäftigten zu investieren, konnten sich so viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterbilden wie noch nie. Nach wie vor investieren die Betriebe jedoch vorrangig in die Fort- und Weiterbildung von bereits gut qualifizierten Beschäftigten, wodurch das Potenzial der einfache Tätigkeiten ausübenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur teilweise genutzt wurde. 65

70 1 0 D I G I T A L I S I E R U N G U N D A R B E I T 4. 0 Die Auswirkungen von Automatisierung und Digitalisierung auf Arbeitsprozesse werden derzeit in Politik und Wissenschaft intensiv diskutiert. Dazu gehört auch der Einsatz digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien. Im Fokus der Diskussionen stehen die möglichen Effekte auf den Umfang und die Qualität von Beschäftigung. Wenngleich die konkreten Effekte dieser mit den Schlagworten Digitalisierung oder Arbeit 4.0 beschriebenen Prozesse derzeit schwer abschätzbar sind, ist sich die Arbeitsmarktforschung einig, dass sich digitale Informations- und Kommunikationstechnologien auf die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in vielerlei Hinsicht auswirken werden. Einzelne Fähigkeiten und Qualifikationen werden an Bedeutung gewinnen, andere an Bedeutung verlieren. Hieraus ergeben sich besondere Herausforderungen für die Betriebe und Beschäftigten im Hinblick auf Arbeitsorganisation, Arbeitsschutz, Personaleinsatz und Qualifizierung. 40 Das IAB-Betriebspanel knüpfte bereits mit der vorangegangenen Befragung an diese Debatte an und konnte zeigen, dass sich zahlreiche Berliner Betriebe bereits mit den Anwendungsmöglichkeiten und Potenzialen dieser Technologien auseinandersetzen, jedoch je nach Branche und Betriebsgröße in recht unterschiedlicher Intensität. Während ein kleiner Teil der Betriebe bereits weit vorangeschritten ist, fällt es vielen Betrieben noch schwer, die möglichen Potenziale dieser Technologien verlässlich einzuschätzen. 41 Mit der aktuellen Befragung wird das Thema fortgesetzt und gezeigt, welche digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien in den Betrieben bereits konkret genutzt werden. Darüber hinaus werden Einschätzungen zu den möglichen Auswirkungen des Einsatzes dieser Technologien auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten präsentiert Digitale Infrastruktur Der Einsatz digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien bietet vielfältige Potenziale, ist aber an bestimmte technische Voraussetzungen gebunden. Um die mit der Digitalisierung verbundenen technischen Möglichkeiten umfassend nutzen zu können, bedarf es eines leistungsfähigen Internetanschlusses wie z. B. DSL, UMTS oder LTE. 42 Daher wurden die Betriebe danach gefragt, ob sie über einen solchen Hochgeschwindigkeits-Internetanschluss verfügen. Fast 90 % der Berliner Betriebe verfügen eigenen Angaben zufolge über einen Hochgeschwindigkeits-Internetanschluss. 43 Die Berliner Wirtschaft verfügt damit über vergleichsweise gute Voraussetzungen, die Möglichkeiten digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien zu nutzen (Bundesdurchschnitt: 75 %) Vgl. z. B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Grünbuch. Arbeiten 4.0, Berlin 2015; Bundesagentur für Arbeit: Antworten der BA auf die Herausforderungen der Digitalisierung, Nürnberg 2015; Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Weißbuch. Arbeiten 4.0, Berlin Vgl. Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Hrsg.): IAB-Betriebspanel Berlin. Ergebnisse der 21. Welle Berlin Digital Subscriber Line (DSL) ist der derzeit noch dominierende Breitband-Internetzugang in Deutschland. Universal Mobile Telecommunications System (UMTS) ist ein Mobilfunkstandard, mit dem deutlich höhere Datenübertragungsraten möglich sind. Long Term Evolution (LTE) ist eine Bezeichnung für den Mobilfunkstandard der dritten Generation. LTE unterstützt im Gegensatz zu UMTS verschiedene Bandbreiten und kann so flexibel in unterschiedlichen Spektren eingesetzt werden. 43 Mit den Daten der Befragung lässt sich für die restlichen 10 % der Berliner Betriebe ohne solchen Zugang nicht bestimmen, ob solche Zugänge am Standort des Betriebes möglicherweise verfügbar sind, aber mangels betrieblichen Bedarfs nicht genutzt werden, oder ob die entsprechende Infrastruktur fehlt und eine entsprechende Nutzung verhindert. 44 Untersuchungen zeigen, dass Stadtstaaten wie Berlin, Hamburg und Bremen aufgrund ihrer Metropolfunktion generell über eine bessere digitale Anbindung verfügen als periphere Regionen (vgl. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur [Hrsg.]: Aktuelle Breitbandverfügbarkeit in Deutschland (Stand Mitte 2017). Erhebung des TÜV Rheinland im Auftrag des BMVI. Berlin 2017).

71 Wenngleich die infrastrukturellen Voraussetzungen besser sind als in anderen Regionen, unterscheidet sich das tatsächliche Ausstattungsniveau zwischen den einzelnen Bereichen der Berliner Wirtschaft erheblich. Während in den meisten Branchen jeweils mehr als 90 % der Betriebe angaben, über einen Hochgeschwindigkeits-Internetanschluss wie DSL, UMTS oder LTE zu verfügen, war dies bei nur 76 % der Betriebe im Bereich der Übrigen Dienstleistungen (u. a. Beherbergung und Gastronomie, Wäscherei, Friseur, Sauna) der Fall. Die derzeitige Nutzung eines Hochleistungs-Internetanschlusses variiert auch mit der Größe der Betriebe. Kleinstbetriebe verfügen zu 83 %, Großbetriebe zu 94 % über einen solchen Anschluss. Im Bundesdurchschnitt sind größere Betriebe ebenfalls häufiger als kleinere mit einem Hochgeschwindigkeits-Internetanschluss ausgestattet. Diejenigen Betriebe, die zum Zeitpunkt der Erhebung über einen Zugang zum Hochgeschwindigkeits-Internet verfügten, wurden um ihre Einschätzung gebeten, ob die Leistung ihres Anschlusses für ihre Ansprüche ausreicht. Fast 90 % beurteilten den genutzten Anschluss als ausreichend (Bundesdurchschnitt: 83 %). Auf alle Betriebe bezogen haben damit rund drei Viertel (77 %) der Berliner Betriebe einen Hochgeschwindigkeits-Internetzugang und sind zugleich mit der verfügbaren Leitungskapazität ihres Anschlusses zufrieden. Die Bewertung der Leistung des genutzten Hochgeschwindigkeits-Internets variiert zwischen den einzelnen Bereichen der Berliner Wirtschaft. Die größten Reserven sehen wenig überraschend Betriebe der Branche Verkehr, Information und Kommunikation. Hier waren 20 % und damit doppelt so viele wie im Durchschnitt unzufrieden mit der derzeit verfügbaren Leitungskapazität. Mit der Größe der Betriebe erhöht sich zwar der Anteil von Nutzern eines Hochgeschwindigkeits-Internetanschlusses, zufriedener mit der Leitungskapazität ihres Anschlusses sind jedoch die Kleinst- und Kleinbetriebe (89 bzw. 90 %). Bei Mittel- und Großbetrieben waren deutlich weniger Betriebe zufrieden. Bei Großbetrieben beurteilte rund jeder fünfte Betrieb den vorhandenen Netzzugang als unzureichend Nutzung digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien Mit der aktuellen Befragung wurde ermittelt, welche digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien, angefangen von Basistechnologien über branchenübergreifende Anwendungen bis hin zu sehr spezifischen Technologien, derzeit von den Betrieben genutzt werden. Bei der Nutzung IT-gestützter Arbeitsmittel wie beispielsweise stationärer Computer, aber auch bei mobilen Endgeräten (z. B. Laptops, Tablets, Smartphones) handelt es sich um eine Grund- bzw. Basisausstattung. Der Einsatz von Software und Algorithmen, sozialen Netzwerken oder Internetplattformen, z. B. zur Abwicklung von Aufträgen, erfolgt weitgehend branchenneutral. Die Nutzung programmgesteuerter Produktionsmittel, wie Industrieroboter oder CNC-Maschinen 45, wie auch die Vernetzung von Anlagen, Prozessen und Produkten (z. B. Smart Factory, Internet der Dinge), erfolgt auf einer wesentlich höheren Technologiestufe. Das gebräuchliche Schlagwort Industrie 4.0, mit dem diese Anwendungen umschrieben werden, verweist bereits auf einen starken Branchenzuschnitt. So ist z. B. der Einsatz von Robotern und deren Vernetzung derzeit häufig noch auf Industriebetriebe beschränkt (vgl. Abbildung 20). 45 Computerized Numerical Control (CNC). 67

72 Abbildung 20: Typen digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien Quelle: Eigene Darstellung. Die Ergebnisse der aktuellen Befragung zeigen, dass die Nutzung digitaler Basistechnologien wie z. B. ITgestützter Arbeitsmittel, aber auch mobiler Endgeräte, in der Berliner Wirtschaft mittlerweile alltägliche Praxis ist. In 94 % der Betriebe werden IT-gestützte Arbeitsmittel genutzt, in 81 % kommen mobile Endgeräte zum Einsatz (vgl. Abbildung 21). Bei der Nutzung IT-gestützter Arbeitsmittel bestehen kaum Unterschiede zwischen den einzelnen Branchen. Das Spektrum reicht von 88 % im Gesundheits- und Sozialwesen bis hin zu 100 % in der Branche Verkehr, Information und Kommunikation. Etwas größer sind die Unterschiede bei der Nutzung mobiler Endgeräte, wo das Spektrum von 68 % im Handel bis zu 100 % im Bereich der Finanz- und Versicherungsdienstleistungen reicht. Demgegenüber weniger verbreitet sind branchenneutrale bzw. branchenübergreifende digitale Informations- und Kommunikationstechnologien, wie z. B. prozessoptimierende Software oder digitale Absatzkanäle mittels Internetplattformen. Mit 52 % setzt dennoch die Hälfte der Berliner Betriebe bereits Software zur Optimierung von betrieblichen Arbeitsprozessen ein. Die Möglichkeiten einer digitalen Auftragsvergabe und digitaler Absatzkanäle werden zwar von deutlich weniger Betrieben genutzt. Auffällig ist jedoch, dass die Berliner Wirtschaft in dieser Hinsicht, ebenso wie bei der Nutzung prozessoptimierender Software, deutlich weiter vorangeschritten ist als im Bundesdurchschnitt. Soziale Netzwerke zur Personalgewinnung werden dagegen genau wie im Bundesdurchschnitt derzeit von weniger als 20 % der Berliner Betriebe genutzt. Hierbei, wie bei allen anderen branchenübergreifenden Technologien auch, bestehen allerdings erhebliche Unterschiede zwischen kleineren und größeren Betrieben. So gaben z. B. lediglich 13 % der Kleinstbetriebe an, soziale Netzwerke für die Personalgewinnung zu nutzen. Bei Großbetrieben beträgt der Anteil der Nutzer solcher Technologien dagegen 74 %. 68

73 Abbildung 21: Betriebliche Nutzung digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien in Berlin und im Bundesdurchschnitt 2017 Basistechnologien IT-gestützte Arbeitsmittel Mobile Endgeräte branchenneutrale Technologien Software zur Prozessoptimierung Soziale Netzwerke für Personalrekrutierung Soziale Netzwerke zur Kommunikation Digitale Auftragsvergabe Digitale Absatzkanäle branchenspezifische Technologien Programmgesteuerte Maschinen und Anlagen Vernetzung & Datenaustausch zw. Anlagen, Prozessen & Produkten Anteil an allen Betrieben (in Prozent) Berlin Deutschland Die Nutzung branchenspezifischer Technologien, wie z. B. vernetzte Roboter, ist von allen digitalen Technologien am wenigsten verbreitet. Lediglich 4 bis 6 % der Berliner Betriebe machen hiervon Gebrauch. Dieser geringe Anteil ist nicht überraschend, da die Anwendungsmöglichkeiten solcher Technologien auf das Verarbeitende Gewerbe zugeschnitten sind und sich daher erwartungsgemäß auf Betriebe dieses Bereichs der Wirtschaft beschränken. Im Berliner Verarbeitende Gewerbe betragen die Nutzeranteile 25 % (programmgesteuerte Maschinen und Anlagen) bzw. 16 % (Vernetzung & Datenaustausch zw. Anlagen, Prozessen und Produkten). In Abhängigkeit von der Anzahl der genutzten digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien kann für die befragten Betriebe ein sogenannter Digitalisierungsgrad ermittelt werden (vgl. Abbildung 22). 69

74 Abbildung 22: Digitalisierungsgrad der Betriebe nach der Zahl der eingesetzten digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien Niedriger Digitalisierungsgrad Von den Betrieben werden maximal zwei digitale Technologien genutzt. Mittlerer Digitalisierungsgrad Von den Betrieben werden zwischen drei und maximal fünf digitale Technologien genutzt. Hoher Digitalisierungsgrad Quelle: Eigene Darstellung. Von den Betrieben werden mehr als fünf digitale Technologien genutzt. Dieser gibt darüber Auskunft, wie gut ein Betrieb digital bereits vorangeschritten bzw. aufgestellt ist. Als gering digitalisiert sind all jene Betriebe zu betrachten, die nicht mehr als zwei der oben dargestellten digitalen Technologien nutzen. Ein mittlerer Digitalisierungsgrad liegt vor, wenn drei bis maximal fünf solcher Technologien eingesetzt werden. Betriebe, die mehr als fünf der abgefragten digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen, gelten als hoch digitalisiert. 46 Im Ergebnis der vorgenommenen Typisierung zeigt sich, dass knapp ein Drittel der Berliner Betriebe einen lediglich geringen Digitalisierungsgrad aufweist. In Berlin ist der Anteil von Betrieben mit einem geringen Digitalisierungsgrad um sechs Prozentpunkte kleiner als im Bundesdurchschnitt. In den gering digitalisierten Betrieben beschränkt sich der Einsatz digitaler Informations- und Kommunikationstechnik zumeist auf die sogenannten Basistechnologien, wie z. B. IT-gestützte Arbeitsmittel und mobile Endgeräte. Weitere digitale Technologien kommen in diesen Betrieben in der Regel nicht zur Anwendung. 58 % der Berliner Betriebe zeichnen sich durch einen mittleren Digitalisierungsgrad aus, d. h. hier kommen mehr als zwei, aber maximal fünf digitale Informations- und Kommunikationstechnologien zum Einsatz. In diesen Betrieben werden neben den Basistechnologien z. B. auch Internetplattformen für die Vergabe von Aufträgen oder den Vertrieb der eigenen Produkte genutzt. Der Anteil solcher Betriebe liegt in Berlin um zwei Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt. In etwa jedem 10. Berliner Betrieb (11 %) werden bereits mehr als fünf der oben genannten digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien eingesetzt. Der Anteil digitaler Vorreiter ist damit höher als im Bundesdurchschnitt (7 %). Betriebe mit einem hohen Digitalisierungsgrad finden sich überdurchschnittlich häufig in der Branche Verkehr, Information und Kommunikation (u. a. Frachtumschlag, Post-, Kurier- und Expressdienste sowie Telekommunikation und informationstechnologische Dienstleistungen) sowie in den Unternehmensnahen Dienstleistungen. Zu letzterer Branche gehören so unterschiedliche Bereiche wie Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Architektur- und Ingenieurbüros, Forschung und Entwicklung, Werbung und Marktforschung, wie auch Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften sowie Wach- und Sicherheitsdienste. In den beiden genannten Branchen beträgt der Anteil digitaler Vorreiter, d. h. von Betrieben mit mindestens fünf genutzten digitalen Technologien, jeweils 17 %. In anderen, stark personalintensiven 46 Die vorgenommene Typisierung erfolgt in Anlehnung an Baum, M.; Lukowski, F.: Beschäftigte qualifizieren oder neu einstellen? Strategien deutscher KMU, dem technologischen Wandel zu begegnen, In: Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.) Berufsausbildung in Wissenschaft und Praxis 5/2017, S

75 Bereichen, wie z. B. dem Gesundheits- und Sozialwesen, sind die Einsatzmöglichkeiten solcher fortgeschrittenen Technologien offensichtlich noch begrenzt. Hier beträgt der Anteil digitaler Vorreiter lediglich 3 %. Einen ähnlich geringen Anteil weist das Baugewerbe auf (vgl. Tabelle 40). Tabelle 40: Digitalisierungsgrad nach Branchen in Berlin 2017 Digitalisierungsgrad Branche gering mittel hoch Summe Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe* Handel und Reparatur Verkehr, Information und Kommunikation Finanz- und Versich.-dienstleistungen* Unternehmensnahe Dienstleistungen Erziehung und Unterricht* Gesundheits- und Sozialwesen Übrige Dienstleistungen Organisationen ohne Erwerbszweck* Öffentliche Verwaltung* Insgesamt Wie nachstehende Tabelle 41 zeigt, ist zwischen den einzelnen Betriebsgrößenklassen ein erhebliches Gefälle erkennbar. Je kleiner ein Betrieb ist, umso häufiger finden sich hier ausschließlich die Basistechnologien (niedriger Digitalisierungsgrad), je größer ein Betrieb ist, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass hier mehr als zwei und vor allem mehr als fünf digitale Technologien Anwendung finden. % 71

76 Tabelle 41: Digitalisierungsgrad nach Betriebsgrößenklassen in Berlin 2017 Digitalisierungsgrad Betriebsgrößenklasse gering mittel hoch Summe 1 bis 9 Beschäftigte bis 49 Beschäftigte bis 249 Beschäftigte ab 250 Beschäftigte Insgesamt Dass größere Betriebe auch im Digitalisierungsprozess Vorreiter sind rund ein Drittel von ihnen weist ein hohes Digitalisierungsniveau auf, während der Anteil bei Kleinstbetrieben nur 8 % beträgt, überrascht nicht. Größere Betriebe verfügen über andere Ressourcen, um diese Technologien anzuwenden. Die hier relevanten Skaleneffekte korrespondieren mit einem wesentlich günstigeren Aufwand-Nutzen- Verhältnis. Außerdem sind größere Betriebe einem stärkeren internationalen Wettbewerbsdruck ausgesetzt als Kleinst- und Kleinbetriebe, die in der Regel eher auf lokalen Märkten operieren. 47 % 10.3 Merkmale der digitalen Vorreiter Betriebe mit einem hohen Digitalisierungsgrad bilden derzeit noch eine Minderheit. Die Art und Weise der Gestaltung von Produktionsprozessen und des Arbeitseinsatzes bei den digitalen Vorreitern betrifft daher bislang nur einen kleinen Teil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: In diesen Betrieben arbeiten derzeit rund ein Fünftel der Berliner Beschäftigten. Mit den weiter zunehmenden Möglichkeiten des Einsatzes digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien werden die Zahl solcher Betriebe und damit auch die Zahl der betroffenen Beschäftigten aber wachsen. Der Blick auf die Strukturen und Merkmale der Betriebe, beispielsweise hinsichtlich ihrer Beschäftigungsentwicklung, der Art ihrer Arbeitsplätze oder ihres Aus- und Weiterbildungsengagements, kann daher wertvolle Hinweise auf die mögliche Arbeitswelt von morgen geben. Der Blick auf die Verteilung der Betriebe mit einem hohen Digitalisierungsgrad auf die einzelnen Bereiche der Berliner Wirtschaft zeigt, dass auf nur zwei Branchen mehr als die Hälfte (56 %) der digitalen Vorreiter entfällt: Unternehmensnahe Dienstleistungen sowie Verkehr, Information und Kommunikation also auf jene beiden Branchen, in denen Betriebe der sogenannten Digitalwirtschaft üblicherweise angesiedelt sind. Etwas mehr als 40 % der digitalen Vorreiter sind in der Branche Unternehmensnahe Dienstleistungen angesiedelt. Dieser hohe Anteil hängt einerseits mit der deutlich größeren Zahl von Betrieben in dieser Branche zusammen. Mit 27 % ist diese die am stärksten besetzte Branche in Berlin. Gleichwohl übertrifft der Anteil dieser Branche an den digitalen Vorreitern deutlich jenen an allen Betrieben ebenso wie in der Branche Verkehr, Information und Kommunikation (vgl. Tabelle 42). 47 Von allen Berliner Großbetrieben erwirtschaften 30 % einen Teil oder ihren gesamten Umsatz auf ausländischen Märkten, 43 % schätzen den derzeitigen Wettbewerbsdruck als hoch ein. Bei Kleinstbetrieben beträgt der Anteil von Exportbetrieben lediglich 11 %. Jeder dritte (32 %) beurteilt den Wettbewerbsdruck als hoch. 72

77 Tabelle 42: Verteilung der Betriebe nach ihrem Digitalisierungsgrad und nach Branchen in Berlin 2017 Verteilung Branche Betriebe insgesamt Betriebe mit einem hohen Digitalisierungsgrad Verarbeitendes Gewerbe 4 4 Baugewerbe* 9 3 Handel und Reparatur Verkehr, Information und Kommunikation 8 13 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen* 2 1 Unternehmensnahe Dienstleistungen Erziehung und Unterricht* 3 2 Gesundheits- und Sozialwesen 12 4 Übrige Dienstleistungen Organisationen ohne Erwerbszweck* 3 1 Öffentliche Verwaltung* 1 1 Summe** * In den gekennzeichneten Branchen sind die angegebenen Werte wegen geringer Besetzungszahlen in der zugrundeliegenden Stichprobe nur eingeschränkt interpretierbar. ** Die fehlenden Angaben zu 100 % entfallen auf die hier nicht ausgewiesenen Branchen Land- und Forstwirtschaft sowie Bergbau, Energie, Wasser, Abfall. Wie weiter oben bereits dargestellt, gelten 34 % der Großbetriebe, aber nur 8 % der Kleinstbetriebe als hoch digitalisiert. Mit durchschnittlich 32 Beschäftigten sind die digitalen Vorreiter daher deutlich größer als im Durchschnitt der Berliner Wirtschaft (18 Beschäftigte). Aufgrund der großen Zahl von Kleinstbetrieben führt aber bereits dieser kleine Anteil von hoch digitalisierten Betrieben zu einer relativ großen Zahl von digitalen Vorreitern in dieser Gruppe (vgl. Tabelle 43). % Tabelle 43: Verteilung der Betriebe nach ihrem Digitalisierungsgrad und nach Betriebsgrößenklassen in Berlin 2017 Verteilung Betriebsgrößenklasse Betriebe insgesamt Betriebe mit einem hohen Digitalisierungsgrad % 1 bis 9 Beschäftigte bis 49 Beschäftigte bis 249 Beschäftigte 4 7 ab 250 Beschäftigte 1 3 Summe

78 Im Ergebnis ist jeder zweite hoch digitalisierte Betrieb in Berlin ein sogenannter Kleinstbetrieb mit weniger als 10 Beschäftigten. Weitere 40 % dieser Betriebe beschäftigen zwischen 10 und 49 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Anwendung digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien wird damit von einer Vielzahl kleinerer Betriebe der Berliner Wirtschaft vorangetrieben. Digitalisierung und Beschäftigungsentwicklung Einer der zentralen Aspekte bei der Beurteilung der Digitalisierung betrifft deren Effekte auf die Beschäftigung. Vor dem Hintergrund der bekannten Untersuchung von Frey/Osborne 48 wird zunehmend die Frage diskutiert, ob durch den Einsatz digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien möglicherweise mehr Arbeitsplätze vernichtet werden als neue entstehen. 49 Die Ergebnisse der aktuellen Befragung belegen, dass die Befürchtungen eines massiven Arbeitsplatzabbaus infolge der fortschreitenden Digitalisierung bislang eher unbegründet sind: Mehr als ein Drittel der Betriebe mit einem hohen Digitalisierungsgrad ihre Beschäftigung gegenüber dem Vorjahr steigern konnte. In der Gruppe der digitalen Vorreiter war der Anteil wachsender Betriebe damit deutlich größer als im Durchschnitt der Berliner Wirtschaft. Mehr als jeder vierte digitale Vorreiter hat allerdings im selben Zeitraum Beschäftigung abgebaut (vgl. Tabelle 44). Tabelle 44: Beschäftigungsentwicklung der Betriebe insgesamt und der Betriebe mit einem hohen Digitalisierungsgrad in Berlin zwischen 2016 und 2017 Betriebe mit Betriebe insgesamt % Betriebe mit einem hohen Digitalisierungsgrad Beschäftigungsaufbau (> +2%) Konstanter Beschäftigung (-2% bis +2%) Beschäftigungsrückgang (< -2%) Summe Die Beschäftigungsentwicklung in den hochdigitalisierten Betrieben folgte somit keinem einheitlichen Muster. Es wurden einerseits zahlreiche neue Arbeitsplätze geschaffen, andererseits wurden aber auch viele abgebaut. Im Saldo aus Beschäftigungsaufbau und Beschäftigungsabbau ist die Zahl der Beschäftigten in Betrieben mit einem hohen Digitalisierungsgrad um rund 4 % gewachsen. Die Zuwächse der digitalen Vorreiter entsprachen damit dem Berliner Durchschnitt. Die Beschäftigungserwartungen fielen bei den digitalen Vorreitern dagegen deutlich günstiger aus als bei den übrigen Betrieben: Rund jeder dritte Betrieb mit einem hohen Digitalisierungsgrad gab an, in den nächsten 12 Monaten die Zahl seiner Beschäftigten steigern zu wollen. Dieser Anteil war fast doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller Betriebe Berlins (vgl. Tabelle 45). 48 Vgl. Frey, C.; Osborne, M. A.: The Future of Employment: How Susceptible are Jobs to Computerization? Oxford Vgl. auch Dengler, K.; Matthes, B.: Substituierbarkeitspotenziale von Berufen Wenige Berufsbilder halten mit der Digitalisierung Schritt. IAB Forschungsbericht 11/

79 Tabelle 45: Beschäftigungserwartungen der Betriebe insgesamt und der Betriebe mit einem hohen Digitalisierungsgrad in Berlin zwischen 2017 und 2018 Erwartete Veränderung Betriebe insgesamt % Betriebe mit einem hohen Digitalisierungsgrad steigende Beschäftigung gleich bleibende Beschäftigung fallende Beschäftigung 2 3 kann man noch nicht sagen 7 5 Summe Art der Arbeitsplätze und Strategien zur Sicherung des Fachkräftebedarfs Der Einsatz digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien setzt qualifizierte Arbeitskräfte voraus. Die Auswertungen der aktuellen Befragung zeigen, dass der Anteil von Arbeitsplätzen, die eine akademische Ausbildung erfordern, in hochdigitalisierten Betrieben höher ist als im Durchschnitt der Berliner Wirtschaft. Einfache Tätigkeiten sind in Betrieben mit hohem Digitalisierungsniveau entsprechend weniger verbreitet (vgl. Abbildung 23). Abbildung 23: Qualifikationsstruktur aller Betriebe und der Betriebe mit hohem Digitalisierungsgrad in Berlin 2017 Vor dem Hintergrund des Befundes, wonach die Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben mit einem hohen Digitalisierungsgrad noch etwas stärker als im Berliner Durchschnitt von qualifizierten Arbeitskräften abhängt, stellt sich die Frage, in welchem Umfang die digitalen Vorreiter Fachkräfte selbst ausbilden und die berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Übernahme von Weiterbildungskosten oder Freistellung unterstützen. Die Befragungsergebnisse hierzu belegen, dass die digitalen Vorreiter ausbildungs- und weiterbildungsaktiver sind als der Durchschnitt der Betriebe. Dies zeigt sich sowohl an einer überdurchschnittlich hohen Ausbildungs- als auch an einer hohen Weiterbildungsbeteiligung. Rund jeder dritte Betrieb (30 %) mit einem hohen Digitalisierungsgrad beteiligte sich an der Ausbildung des Fachkräftenachwuchses. Im Durchschnitt der Berliner Wirtschaft beträgt der Anteil lediglich 22 %. Bei der Weiterbildungsbeteiligung fallen die Unterschiede noch größer aus: Fast drei Viertel der hoch digitalisierten Betriebe unterstützten ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Erwerb neuer 75

80 beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten. Dies waren deutlich mehr Betriebe als im Durchschnitt der Berliner Wirtschaft (vgl. Abbildung 24). Abbildung 24: Ausbildungsengagement und Weiterbildungsbeteiligung aller Betriebe und der Betriebe mit einem hohen Digitalisierungsgrad in Berlin 2017 Es lässt sich festhalten: Der Digitalisierungsprozess erfordert in hohem Maße qualifizierte Tätigkeiten, insbesondere im Bereich der Arbeitsplätze mit akademischem Anforderungsniveau. Die hohen Anforderungen an das berufliche Know-how und praktische Können der Beschäftigten werden begleitet von einem überdurchschnittlich starken betrieblichen Engagement bei der Aus- wie auch bei der Fort- und Weiterbildung. Das stützt die weit verbreitete Ansicht, dass der Digitalisierungsprozess vor allem von Investitionen in die berufliche Qualifikation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer begleitet werden muss Auswirkungen des Einsatzes digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien Expertinnen und Experten sind sich einig, dass die zunehmende Digitalisierung die Arbeitswelt nachhaltig verändern wird. Unklar ist allerdings, in welchen Bereichen und in welchem Ausmaß diese Veränderungen eintreten werden. Die Betriebe wurden daher gefragt, welche Auswirkungen die Nutzung digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien für ihren Betrieb hat bzw. haben wird. Hierbei wurden 76

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