SOZIALER FORTSCHRITT ALS VERANTWORTUNG
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- Insa Ritter
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1 SOZIALER FORTSCHRITT ALS VERANTWORTUNG Nachhaltigkeitsbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
2 Sozialer Fortschritt als Verantwortung Nachhaltigkeitsbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
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4 3 Inhalt Über diesen Bericht 6 I. Arbeits- und Sozialordnung Anvertraute Aufgaben 7 1. Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 8 2. Spektrum der Aufgaben 9 3. Organisationsrahmen Leitung und Personal des BMAS 9 4. Finanzielle Mittel Haushaltskonsolidierung Drei Ebenen des Nachhaltigkeitsgedankens im BMAS 15 II. Nachhaltige Politikgestaltung im Bereich Arbeit und Soziales Arbeitsmarkt Fachkräftesicherung Zukunft sicherer Arbeit Moderner Arbeits- und Gesundheitsschutz Initiative Neue Qualität der Arbeit Rente Bildungschancen für alle Bildungspaket für bedürftige Kinder und Jugendliche Menschen mit Behinderungen Europäischer und internationaler Rahmen Transparenz und Ergebniskontrolle Politisch-strategische Zielsteuerung Zusammenarbeit mit Verfassungsorganen und anderen Ressorts Nachhaltigkeit im Rechtsetzungsprozess Kommunikation und Dialog mit Stakeholdern Glaubwürdigkeit von Politik Verhinderung von Korruption 30 III. BMAS als federführendes Bundesressort für das Querschnittsthema CSR 33 IV. Engagement für Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung im BMAS Personalmanagement Chancengleichheit und Vielfalt Inklusion von Menschen mit Behinderungen Vereinbarkeit von Beruf und Familie Personalentwicklung Vergütung und Altersversorgung Gesundheitsmanagement Arbeitsschutz Mitarbeiterzufriedenheit, Beteiligung und Ideenmanagement Interessenvertretungen der Beschäftigten Aufgabenkritik/ Geschäftsprozessoptimierung 54
5 4 V. Betrieblicher Umweltschutz im BMAS Nachhaltigkeit im Verwaltungshandeln Maßnahmeplan Nachhaltiges Bauen Energieeffiziente Gebäude, IT und Fahrzeuge Ressourcenschonung im Büroalltag Stärkung der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung Nachhaltige Organisation von Veranstaltungen 67 VI. Gesellschaftliches Engagement 68 VII. Ziele für eine nachhaltige Organisationsführung Transparenz Ziele im Bereich Personalmanagement Ziele im Bereich Inklusion Umweltziele Ziele im Bereich nachhaltiger öffentlicher Beschaffung 75 VIII. GRI-Index 76 ANHÄNGE Organigramm des BMAS Organigramm des Geschäftsbereichs 97 Informationen zu den Bildern 98 Bürgertelefon 101 Impressum 102 Der Bericht wurde auf Basis des international genutzten Leitfadens der Global Reporting Initiative (Version G3.1, Stand März 2011) sowie des Branchenzusatzes Public Agencies (Pilot Version 1.0, Stand März 2005) erstellt. 1 Das BMAS nimmt zu allen geforderten Angaben Stellung. Nach eigener Einschätzung erhält der Bericht den Anwendungsgrad B. Die Daten wurden hausintern mit den entsprechenden Verantwortlichen erhoben. Bei Fragen und Anmerkungen kontaktieren Sie bitte: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Referat Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen (CSR) Wilhelmstraße Berlin aza3@bmas.bund.de 1 Download Pages/default.aspx
6 5 Vorwort zum Nachhaltigkeitsbericht des BMAS Sozialer Fortschritt als Verantwortung Liebe Leserinnen und Leser, wir erleben derzeit in Europa, dass es vor allem die junge Generation trifft, wenn es an den Arbeitsmärkten nicht rund läuft. Das ist politisches Dynamit. Deshalb beginnt nachhaltige Politik damit, dass wir Menschen befähigen, indem wir in Bildung, Ausbildung und gesellschaftliche Teilhabe investieren. Das kostet zuerst einmal Geld, wie beim Bildungspaket, aber es verspricht später eine hohe gesellschaftliche Rendite. Damit übernehmen wir Verantwortung für die Zukunft. Auch Unternehmen übernehmen Verantwortung für die Zukunft. Sie produzieren umweltfreundlich und ressourcenschonend, machen ihre Entscheidungen nach außen transparent und fördern ihre Beschäftigten, und zwar freiwillig, über das gesetzlich geforderte Maß hinaus. Das fassen wir unter dem Leitbegriff Corporate Social Responsibility zusammen. Nachhaltigkeit beginnt immer mit dem eigenen Handeln. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt nun erstmals einen eigenen Nachhaltigkeitsbericht vor als eines der ersten Ministerien in Deutschland und Europa. Der Bericht zeigt, wie wir Politik für die nächste Generation gestalten. Und er zeigt, wie wir im Ministerium als Arbeitgeber die eigenen Ansprüche einlösen, sei es bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen oder beim Thema Frauen in Führungspositionen. Wir geben das Signal: Nachhaltigkeit lohnt sich für die Menschen und für unsere Gesellschaft! Dr. Ursula von der Leyen
7 6 Über diesen Bericht Als federführendes Bundesressort für die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility, CSR) legt das BMAS seinen ersten Nachhaltigkeitsbericht vor. Dieser Bericht soll einerseits aufzeigen, was hinter nachhaltiger Politikgestaltung im Bereich Arbeit und Soziales steht. Andererseits geht es darum, darzustellen, wie der Gedanke gesellschaftlicher Verantwortung im BMAS selbst mit Leben erfüllt wird. Er wendet sich in erster Linie an interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie die Gruppen der Zivilgesellschaft, die ein Interesse an dem nachhaltigen Ansatz des BMAS in seinen Politikfeldern, bei der Verwendung von Steuergeldern und als Arbeitgeber haben. Mit der Initiative zur Berichterstattung möchte das Bundesministerium ein Beispiel setzen und weitere öffentliche Stellen zur Berichterstattung über die sozialen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen ihres Handelns anregen. Der Bericht bezieht sich auf die Kalenderjahre 2008 bis 2012 und schließt beide Dienstsitze (Berlin und Bonn) des Bundesministeriums ein. Soweit die Daten für das Kalenderjahr 2012 zum Redaktionsschluss am 30. Juni 2013 nicht verfügbar waren, ist dies gesondert ausgewiesen. Das BMAS beabsichtigt, zukünftig einmal pro Legislaturperiode Rechenschaft über die sozialen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen seines Handelns abzulegen.
8 I. Arbeits- und Sozialordnung Anvertraute Aufgaben
9 8 1. Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist eine oberste Bundesbehörde. Unter Leitung der Ministerin bearbeitet das Bundesministerium eine Vielzahl von Politikfeldern auf nationaler und internationaler Ebene, um den Bereich Arbeit und Soziales durch nachhaltige und sozialverantwortliche Politik zu gestalten. Arbeitsförderung, Beschäftigungspolitik und Grundsicherung betreffen alle Fragen der Arbeitsmarktpolitik, insbesondere die der Arbeitsförderung, der Arbeitsvermittlung, der Arbeitslosenversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie sonstige mit dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch zusammenhängende Fragen. Arbeitsrecht und Arbeitsschutz umfassen das individuelle und kollektive Arbeitsrecht einschließlich der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie den technischen, medizinischen und sozialen Arbeitsschutz. In diesem Bereich ist auch das Thema Corporate Social Responsibility (Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen) verortet. Sozialversicherung. Diese liegt im Zuständigkeitsbereich des BMAS, soweit es um grundsätzliche und allgemeine Fragen der Sozialversicherung sowie die Sozialversicherungszweige der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte, Handwerker und freien Berufe und der gesetzlichen Unfallversicherung geht. Sozialgesetzbuch und Sozialgerichtsgesetz. Das BMAS verantwortet den Allgemeinen Teil, das Verfahrensrecht, den Sozialdatenschutz, die Zusammenarbeit der Leistungsträger und die Beziehungen zu Dritten sowie das Sozialgerichtsgesetz. Sozialhilfe. Dazu zählen alle grundsätzlichen Fragen des Sozialhilferechts nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, insbesondere der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung einschließlich der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie gesetzgeberische Arbeiten und Grundsatzfragen zum Asylbewerberleistungsgesetz. Belange von Menschen mit Behinderungen, Prävention, Rehabilitation, Soziale Entschädigung. Die Zuständigkeit des BMAS erstreckt sich u. a. auf das Recht der Rehabilitation und Teilhabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch, der Gleichstellung und Barrierefreiheit nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, der Gleichbehandlung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und den Grundsätzen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Zur Sozialen Entschädigung gehören das Recht der Kriegsopferversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie die Versorgungsleistungen nach weiteren Gesetzen (u. a. für Opfer ziviler Gewalttaten sowie für Zivil- und Wehrdienstgeschädigte) und die Versorgungsmedizin. Europäische und internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik. Hierunter fällt die Federführung für die sozialpolitischen Aufgaben im inter- und supranationalen Bereich, insbesondere bei der Europäischen Union, der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), dem Europarat, den Vereinten Nationen sowie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), ferner die Vorbereitung und der Abschluss grenzüberschreitender Abkommen über Soziale Sicherheit.
10 I. Arbeits- und Sozialordnung Anvertraute Aufgaben 9 Grundsatz- und Planungsaufgaben der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik ergeben sich für das BMAS schließlich aus einer zunehmend enger werdenden Verzahnung von Sozialpolitik, Beschäftigungspolitik und anderen Politikbereichen sowie der Notwendigkeit ihrer Koordinierung im Rahmen einer modernen Gesellschaftspolitik der Bundes regierung. 2. Spektrum der Aufgaben Zur Wahrnehmung der genannten Aufgaben des BMAS gehören die strategische Gestaltung und Koordination der genannten Politikfelder Umsetzung von politischen Zielen, Schwerpunkten und Programmen Durchführung eigener Gesetzgebungsvorhaben und Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren anderer Ressorts Wahrnehmung von Steuerungs- und Aufsichtsfunktionen gegenüber dem unmittelbaren und mittelbaren Geschäftsbereich 2 sowie die internationale Zusammenarbeit. 3. Organisationsrahmen Leitung und Personal des BMAS An der Spitze des Ministeriums steht seit dem 30. November 2009 Ministerin Dr. Ursula von der Leyen. Die Ernennung der Ministerin erfolgte auf Vorschlag der Bundeskanzlerin durch den Bundespräsidenten 3. Sie leitet innerhalb der von der Bundeskanzlerin für die Bundesregierung gesetzten politischen Richtlinien ihr Ressort selbst ständig und unter eigener Verantwortung. 4 Das Rechtsverhältnis der Bundesministerin richtet sich nach dem Bundesministergesetz (BMinG); hiernach steht sie zum Bund in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis und darf insbesondere neben ihrem Amt keinen Beruf ausüben. Auch die Amtsbezüge und Versorgung der Bundesministerin ergeben sich aus dem BMinG. Die Ministerin wird in ihrer Arbeit vom beamteten Staatssekretär Gerd Hoofe, in der Zeit bis September 2011 vom beamteten Staatssekretär Andreas Storm und seit Oktober 2011 von der beamteten Staatssekretärin Dr. Annette Niederfranke unterstützt. Die Parlamentarischen Staatssekretäre, Dr. Ralf Brauksiepe und Hans-Joachim Fuchtel, die sie ebenfalls unterstützen, sind gewählte Mitglieder des Deutschen Bundestags. Sie stehen dem Parlament für alle das Ressort betreffenden Fragen zur Verfügung. Die beamteten Staatssekretäre unterliegen den Vorschriften der Beamtengesetze, die auch deren Vergütung und Versorgung regeln 5. Aufgaben und Rechtsstellung der Parlamentarischen Staatssekretäre richten sich entsprechend nach dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre. 2 S. Abb. 2 3 Artikel 64 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) 4 Artikel 65 GG 5 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)/ Besoldungsordnung B
11 10 Der Ministerin steht weiter ein Leitungsstab sowie ein Kommunikationsstab zur Seite. Das BMAS ist in sieben Abteilungen unterteilt: eine Zentralabteilung für Personal, Haushalt und Organisation sowie sechs Fachabteilungen. Jede Abteilung besteht aus Unterabteilungen mit mehreren Fachreferaten. Die Sicherstellung der Nachhaltigkeit in der Ministerialarbeit ist als zentrale Aufgabe des BMAS identifiziert. Dementsprechend wurde diese Managementaufgabe bei der Zentralabteilung angesiedelt, in der ein Beauftragter der Abteilung Z für die Nachhaltigkeitsberichterstattung benannt wurde. Dessen Aufgabe ist die Erhebung der relevanten Daten in der Zentralabteilung des BMAS und die zentrale Steuerung des Datenabgleichs sowie die Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die nachhaltige Politikgestaltung, regelkonforme Dienstführung (Compliance) und Datenschutz. Die Zielkontrolle dieser Aufgabe wird vom Abteilungsleiter der Zentralabteilung und dem für diese Abteilung zuständigen Staatssekretär verantwortet. Innerhalb der Bundesregierung findet durch den im Bundeskanzleramt verorteten Staatssekretärsausschuss für Nachhaltige Entwicklung 6, dessen regelmäßiges Mitglied der für die Zentralabteilung zuständige beamtete Staatssekretär im BMAS ist, eine übergeordnete Bewertung der Nachhaltigkeitsziele bei der ministeriellen Arbeit statt. Abbildung 1 Das BMAS und seine Leitung 6 S. auch Kap. V.1.
12 I. Arbeits- und Sozialordnung Anvertraute Aufgaben 11 Zum Ressort des BMAS gehören zahlreiche weitere Bundesbehörden im unmittelbaren und mittelbaren Geschäftsbereich. Der unmittelbare Geschäftsbereich umfasst das Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht, Bundesversicherungsamt sowie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Zum mittelbaren Geschäftsbereich gehören die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, die Unfallkasse des Bundes, die Künstlersozialkasse, alle übrigen bundesunmittelbaren Träger der Unfallversicherung sowie die bundesunmittelbaren Träger der Alterssicherung der Landwirte, der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, die Versorgungsanstalt der bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger, die Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. 7 Im unmittelbaren Geschäftsbereich sind rund Personen beschäftigt, im mittelbaren Geschäftsbereich mehr als Personen. abbildung 2 geschäftsbereich des BMaS Dienstaufsicht ist die allgemeine Behördenaufsicht. Sie dient der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Amtsführung und ist hauptsächlich Personalaufsicht. Die rechtsaufsicht ist darauf beschränkt, das Handeln einer nachgeordneten Behörde auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Mit der Fachaufsicht kann die Aufsichtsbehörde nicht nur die Rechtmäßigkeit, sondern auch die Zweckmäßigkeit der Maßnahmen einer nachgeordneten Behörde überwachen und ihr in diesem Rahmen Weisungen erteilen. Eine detaillierte Darstellung des Geschäftsbereiches finden Sie im Anhang auf S Das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht unterliegen der allgemeinen Dienstaufsicht des BMAS. Das Bundesversicherungsamt und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin fallen unter die Fach- und Dienstaufsicht, die Bundesagentur für Arbeit unterliegt der Rechtsaufsicht des BMAS sowie im Bereich der Durchführung des SGB II der Fachaufsicht.
13 12 An das BMAS organisatorisch angebunden sind der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen 8 und der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Finanzielle Mittel Haushaltskonsolidierung Dem BMAS stehen zur Erfüllung seiner Aufgaben Haushaltsmittel zur Verfügung, die nach Beratung im Haushaltsausschuss durch den Deutschen Bundestag beschlossen werden. Beitrags- und Steuerzahler haben einen Anspruch darauf, dass mit ihren Steuern und Beiträgen wirtschaftlich umgegangen wird. Die Mittel sind sparsam und mit dem Ziel effizienter, mittel- und langfristiger Wirkungen einzusetzen. Der Haushalt des BMAS ist der größte aller Bundesressorts. Er wird als Einzelplan 11 des Haushaltsplanes des Bundes jährlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. 10 Die Ausgaben des BMAS betrugen im Jahr 2012 rund 125,0 Mrd. EUR. Das sind ungefähr 41 % aller Ausgaben des Bundes. Der größte Teil davon entfiel auf Zuweisungen und Zuschüsse an gesetzliche Sozialversicherungsträger, insbesondere die Deutsche Rentenversicherung (66,8 %) sowie auf die Zahlung staatlicher Fürsorgeleistungen im Rahmen der Arbeitsförderung (31,2 %) und an Kriegsopfer (1,3 %). Nur ein geringer Anteil wurde für sonstige Ausgaben (0,7 %) wie Personalkosten, Mieten und Pachten und Investitionen aufgewendet. Zu den wesentlichen Investitionen gehörten Baumaßnahmen, der Erwerb von Fahrzeugen, Geräten sowie Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen. 8 Aufgabe des Beauftragten für die Belange behinderter Menschen ist es, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird. Er setzt sich bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe dafür ein, dass unterschiedliche Lebensbedingungen von behinderten Frauen und Männern berücksichtigt und geschlechterspezifische Benachteiligungen beseitigt werden. Ein mit hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzter Arbeitsstab unterstützt ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben. 9 Der Beauftragte für die Sozialversicherungswahlen bereitet gemeinsam mit den Wahlbeauftragten der Länder die Sozialversicherungswahlen vor und sorgt für eine einheitliche Durchführung dieser Wahlen bei den Versicherungsträgern. Bei den Sozialversicherungswahlen stimmen die Versicherten und Arbeitgeber in der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung über die neue Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane ab. 10 Weitere Informationen s. Bundesministerium der Finanzen ( und Haushaltseinzelplan des BMAS 2012 (
14 I. Arbeits- und Sozialordnung Anvertraute Aufgaben 13 Tabelle 1: einnahmen und Ausgaben des BMAS 2008 bis 2012 in Tausend EUR (Ist-Werte) Einnahmen in EUR Verwaltungseinnahmen Übrige Einnahmen Gesamt Ausgaben Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Investitionen Sonstige Ausgaben Gesamt (Differenzen rundungsbedingt) Tabelle 2: aufschlüsselung der Ausgaben 2012 Einzelplan 11 des Bundeshaushaltsplans (Ist-Wert) Positionen in Mrd. EUR 1. Sozialversicherung (Kap. 1113) 83,5 Zuschüsse allg. Rentenversicherung 60,0 Zuschuss Knappschaftliche Rentenversicherung 5,5 Überführung Zusatzversorgungssysteme Ost 2,9 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 1,9 Kindererziehungszeiten 11,6 Behindertenwerkstätten 1,1 Sonstiges 0,5 2. Arbeitsförderung (Kap. 1112) 39,0 Bundesbeteiligung Arbeitsförderung 7,2 Arbeitslosengeld II Grundsicherung 19,0 Kosten der Unterkunft Grundsicherung 4,8 Verwaltungskosten Grundsicherung 4,2 Eingliederung in Arbeit Grundsicherung 3,8 Sonstiges 0,0 3. Kriegsopferhaushalt (Kap. 1110) 1,6 Kriegsopferversorgung 1,3 Kriegsopferfürsorge 0,3 4. Sonstiges (Kap , 1167) 0,9 Erstattung von Fahrgeldausfällen für die Beförderung Schwerbehinderter 0,2 Weitere Ausgaben 0,7 Gesamt 125,0
15 14 Abbildung 3: Prozentuale Verteilung des Haushalts des BMAS 2012 Einzelplan 11 (Ist-Werte) Die Verschuldung des Bundes (Ende 2011: Mrd. EUR, Mrd. EUR) bringt es mit sich, dass der Bund im Jahr 2011 für Zinszahlungen 32,8 Mrd. EUR und im Jahr ,5 Mrd. EUR aufbringen musste, obwohl die Zinsen historisch niedrig waren und weiterhin sind. Um die Belastungen der künftigen Generationen einzugrenzen, sieht Art. 109 in Verbindung mit Art. 115 GG eine so genannte Schuldenbremse vor. Das BMAS stellt sich seiner Verantwortung zur Haushaltskonsolidierung. Stiegen die Ausgaben des Einzelplans 11 von 2008 bis 2010 aufgrund der Herausforderungen der Wirtschaftskrise noch um 9,4 Mrd. EUR von 123,9 Mrd. EUR auf 133,3 Mrd. EUR, steuert das Ministerium dieser Entwicklung seit 2011 konsequent entgegen. Für das Jahr 2013 wird nur noch mit Ausgaben in Höhe von 119,2 Mrd. EUR gerechnet; gegenüber 2010 ist dies ein Rückgang um 14,1 Mrd. EUR. Soweit Einsparmaßnahmen im arbeitsmarktpolitischen Bereich erfolgten, wurden diese mit einer verbesserten Wirkung von Instrumenten verknüpft, um Eingliederungsmaßnahmen zu optimieren. Weiter wurde 2011 festgelegt, dass der Bund ab 2012 in drei Stufen vollständig die Kosten der Grundsicherung für Ältere übernimmt. Dies bewirkt ab 2014 eine jährliche Entlastung der Kommunen in Höhe von rund 5 Mrd. EUR. Die Entlastungswirkung steigt in den Folgejahren noch deutlich an und stärkt die Finanzkraft der Kommunen. Ab 2013 wurde die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Arbeitsförderung gestrichen, gleichzeitig fällt der von der Bundesagentur für Arbeit (BA) an den Bund zu leistende Eingliederungsbeitrag weg. Der Bundeshaushalt wird durch diese Maßnahme in der Zeit bis 2016 um rund 5 Mrd. EUR entlastet. Der Bundeshaushalt 2013 sieht Einsparungen in Höhe von rund 10,7 Mrd. EUR vor, von denen gut 6,9 Mrd. EUR allein auf den Einzelplan 11 des BMAS entfallen. Damit werden im Interesse des Steuerzahlers und vor allem künftiger Generationen dauerhafte Zinslasten in Milliardenhöhe vermieden.
16 I. Arbeits- und Sozialordnung Anvertraute Aufgaben Drei Ebenen des Nachhaltigkeitsgedankens im BMAS Das BMAS verpflichtet sich zu gesellschaftlich verantwortungsvollem und nachhaltigem Handeln. Corporate Social Responsibility (CSR) im BMAS steht im Kontext der Nationalen CSR-Strategie 11 sowie der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung 12. In seinem Leitbild legt das BMAS dar, welche Anliegen, Ansprüche und Werte es im eigenen Hause verfolgt. Nachhaltige Entwicklung ( Nachhaltigkeit ) ist ein Leitprinzip der Politik der Bundesregierung. Die 2002 verabschiedete Nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung hält fest, dass das Leitprinzip der Nachhaltigkeit als Ziel und Maßstab des Regierungshandelns auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene in sämtlichen Politikfeldern zu beachten ist. Die Strategie orientiert sich an vier Leitlinien: Generationengerechtigkeit, sozialer Zusammenhalt, Lebensqualität sowie internationale Verantwortung. 11 s. Kapitel III und 12 s. auch Die Zuständigkeit für die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung liegt als Querschnittsaufgabe beim Bundeskanzleramt. Die Gestaltung und Umsetzung der Strategie erfolgt unter Mitarbeit der Ressorts. Ein Managementkonzept definiert ressortübergreifende Regeln, Ziele und Indikatoren, um den Fortschritt der nachhaltigen Entwicklung in diesen Feldern zu messen. Alle vier Jahre erfolgt eine Berichterstattung zur Strategie mit einem Fortschrittsbericht. Dieser bewertet den Stand der Umsetzung der Strategie, enthält Maßnahmen zur Erreichung gesetzter Ziele und entwickelt die Strategie weiter. Der jüngste Fortschrittsbericht wurde im Bundeskabinett am 15. Februar 2012 beschlossen. Das Statistische Bundesamt wurde 2006 beauftragt, zusätzlich zu den Fortschrittsberichten zweijährlich sogenannte Indikatorenberichte zu verfassen.
17 16 Die Grundregel für Nachhaltigkeit lautet, dass jede Generation ihre Aufgaben selbst zu bewältigen hat und nicht der kommenden Generation aufbürden darf. Zugleich muss Vorsorge für absehbare künftige Belastungen getroffen werden 13. Für das BMAS ergeben sich aus diesen Leitprinzipien und Grundgedanken wichtige CSR-Handlungsfelder und Schwerpunktthemen in dreierlei Hinsicht: Nach außen bzgl. der dem BMAS zugewiesenen Staatsaufgaben und Politikfelder: Hier geht es darum, Arbeitsrecht, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik nachhaltig zu gestalten. Nach innen bzgl. der personellen und funktionellen Organisation des eigenen Ministeriums: Hier gilt es, soziale Verantwortung gegenüber den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu üben und dem CSR-Gedanken im Beschaffungswesen oder der Bewirtschaftung von Sachmitteln Rechnung zu tragen (Schaffung eines attraktiven Arbeitsumfelds und Umweltschutz im täglichen Bürobetrieb). Innerhalb der Bundesregierung als federführendes Ressort für CSR. 13 Brundtland-Report, 1987
18 II. Nachhaltige Politikgestaltung im Bereich Arbeit und Soziales
19 18 Grundlage für die Schaffung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze und eines handlungsfähigen Sozialstaats ist eine starke Volkswirtschaft. Das BMAS bekennt sich zu einer Wirtschaft, die den Menschen zunutze und damit kein Selbstzweck ist. Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik stehen im Dreiklang sowohl in Deutschland, wie aber auch auf europäischer und internationaler Ebene. Wachstum muss mit sozialem Schutz einhergehen. Die Politik des BMAS ist darauf ausgerichtet, Arbeit und soziale Gerechtigkeit in Deutschland zu gestalten und zu befördern. Konkret ist das BMAS in der Verantwortung, die sozialen Sicherungssysteme nicht nur kurz- und mittelfristig, sondern im Hinblick auf das Gebot der Generationengerechtigkeit auch langfristig und damit nachhaltig zu stärken und den sozialen Zusammenhalt sowie die soziale Eingliederung zu fördern. Die Rahmenbedingungen für eine gerechte Arbeitsmarktpolitik und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit auf nationaler und internationaler Ebene müssen weiter entwickelt und regelmäßig den sich ändernden Gegebenheiten angepasst werden. Das BMAS unterstützt eine neue Kultur der Arbeit, die sich durch eine verbesserte Qualität der Beschäftigung ( Gute Arbeit ) auszeichnet. 1. Arbeitsmarkt Arbeit und entgeltliche Beschäftigung sind die Grundlage nicht nur der Existenzsicherung des Einzelnen und für das Funktionieren unserer Wirtschaftsordnung, sondern auch das Fundament sozialer Sicherheit. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit bleibt die zentrale Herausforderung. Durch weitreichende Strukturreformen der vergangenen Jahre ist der Arbeitsmarkt in Deutschland deutlich flexibler geworden und besser in der Lage, auf Veränderungen in der wirtschaftlichen Entwicklung zu reagieren. Der deutsche Arbeitsmarkt zeigt sich robust und trotz der Krise im Euroraum weiterhin aufnahmefähig. Die Entwicklung des Arbeitsmarkts in und nach der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009, aber auch die stabile aktuelle Situation am Arbeitsmarkt beweisen, dass mit den richtigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen Beschäftigung und damit Wirtschaftskraft und Wohlstand gesichert werden können. Gleichwohl bleibt das vorrangige Ziel, mehr Menschen als bisher in Arbeit zu bringen. Das BMAS hat sich insoweit ambitionierte Ziele gesteckt: Basierend auf der Europa Strategie soll sich die Quote der Erwerbstätigen in Deutschland auf 77 % im Jahr 2020 erhöhen. Bisher konnte ein Anstieg auf 76,7 % (Jahr 2012; zum Vergleich Jahr 2008: 74,0 %) erreicht werden. Bei Frauen wird ein Anstieg auf 73 % angestrebt. Im Jahr 2012 lag die Erwerbstätigenquote der Frauen bereits bei 71,5 %, nach 67,8 % im Jahr Die Erwerbstätigenquote der Älteren soll auf 60 % erhöht werden. Schon im Jahr 2012 konnte das gesteckte Ziel jedoch mit 61,5 % übertroffen werden (Jahr 2008: 53,7 %). Die Zahl der Langzeiterwerbslosen soll gegenüber dem Stand im Jahr 2008 um 20 % reduziert werden. Auch dieses Ziel wurde bereits erreicht (2008: 1,623 Mio. Langzeiterwerbslose gegenüber 1,043 Mio. im Jahr 2012 bzw. -36 %).
20 II. Nachhaltige Politikgestaltung im Bereich Arbeit und Soziales 19 Im europäischen Vergleich steht Deutschland mit einer relativ niedrigen Arbeitslosigkeit gut da. Eine robuste Konjunkturlage hält trotz weltweiter Krisen und Unsicherheiten den Arbeitsmarkt stabil. Die Zahl der Erwerbstätigen ist so hoch wie nie seit der Wiedervereinigung, zugleich ist die Zahl der Arbeitslosen auf ein 20-Jahres-Tief gesunken. Mit der Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurden diese flexibler und individueller gestaltet, um noch mehr Menschen noch schneller in die Erwerbstätigkeit zu integrieren und damit soziale Teilhabe zu eröffnen. Durch eine konsequente Reform der Jobcenter zur Sicherstellung der Betreuung aus einer Hand gibt es künftig mehr Handlungsspielraum und Kompetenzen vor Ort. Die konstant hohe Zahl von knapp einer Million offenen Stellen weist dagegen darauf hin, dass heute schon immer mehr Betriebe Schwierigkeiten haben, geeignetes Fachpersonal zu finden (s. Kap. II. 2.). Besonderes Anliegen des BMAS ist der Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit, der zugleich ein Kampf für die Zukunft der jungen Generation ist. Hier sind die Arbeitslosenzahlen bereits deutlich gesunken und die Situation in Deutschland ist weit besser als in vielen anderen Ländern im Jahresdurchschnitt 2012 konnte Deutschland mit 8,1 % die niedrigste Arbeitslosenquote für junge Menschen unter 25 Jahre im EU-28 Vergleich vorweisen. Der Bund hat u. a. die Berufseinstiegsbegleitung als Regelinstrument verstetigt, um junge Menschen noch besser beim Übergang von der Schule in den Beruf unterstützen zu können und die Jugendarbeitslosigkeit weiter zurück zu drängen. Nun kommt es darauf an, die hohe Jugendarbeitslosigkeit auf europäischer Ebene mit gemeinsamen Kräften zu reduzieren und für gezielte Maßnahmen zur Förderung der Jugendbeschäftigung zu sorgen. Die Bundeskanzlerin und die Ministerin haben dazu intensiv mit zahlreichen Kolleginnen und Kollegen aus der EU-28 beraten und wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht. 2. Fachkräftesicherung Mit Blick auf den sich intensivierenden demografischen Wandel benötigt Deutschland eine zukunftsfeste Strategie: Bis zum Jahr 2030 so prognostizieren Experten wird die Bevölkerung im Alter von 20 bis 65 Jahren im ungünstigsten Fall ausbleibender Wanderungsgewinne und ohne weitere Fortschritte bei der Erwerbsneigung demografisch bedingt in Millionenhöhe zurückgehen, sofern nicht aktiv gegengesteuert wird. Innerhalb der Bundesregierung hat das BMAS die Federführung für die Fachkräftesicherung. Bereits jetzt zeichnen sich mit steigender Tendenz in unterschiedlicher regionaler und branchenbezogener Ausprägung Fachkräfteengpässe ab, und das nicht nur bei akademischen, sondern auch bei Berufen, die einen qualifizierten Abschluss erfordern. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung im Juni 2011 ein umfassendes Konzept zur Fachkräftesicherung beschlossen. Es definiert Ziele, zeigt, wo noch ungenutzte Potenziale liegen und wie die Engpässe gemildert werden können. Im Vordergrund steht die Nutzung und Förderung der Potenziale aus dem Inland durch Aktivierung und Beschäftigungssicherung, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Bildungschancen für alle von Anfang an und Qualifizierung in Form von Ausund Weiterbildung.
21 20 Es gilt, die Chancen von Frauen, Alleinerziehenden, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Älteren, Menschen mit Migrationshintergrund sowie mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt kontinuierlich weiter zu entwickeln. Denn auf die Talente, das Know-how und die Arbeitskraft dieser Menschen kann Deutschland in Zukunft noch viel weniger als heute verzichten. Allerdings muss ein weiterer Sicherungspfad in Form von Integration und qualifizierter Zuwanderung beschritten werden, um die voraussichtliche zukünftige Arbeitsnachfrage in allen Bereichen zu decken.
22 II. Nachhaltige Politikgestaltung im Bereich Arbeit und Soziales 21 Im Rahmen der Fachkräfteoffensive seit 2012 wird das Fachkräftekonzept der Bundesregierung jährlich anhand von wirkungsorientierten Indikatoren überprüft. Der erste Fortschrittsbericht wurde im Januar 2013 veröffentlicht. Das Fachkräftekonzept des Bundesregierung wird begleitet und ergänzt durch die Fachkräfte-Offensive, eine breit angelegte Kommunikations- und Mobilisierungskampagne. Die Fachkräfte-Offensive bündelt Projekte, Initiativen, Förder-, Beratungs- und Unterstützungsangebote der Bundesregierung und der beteiligten Partner. Auf der Internetseite können sich Unternehmen informieren, wie sich das Fachkräfteangebot in ihrer Branche und Region entwickelt und ihre strategische Personalplanung darauf ausrichten. Gleichzeitig unterstützt die Offensive Beschäftigte und Arbeitsuchende ihre eigene Situation besser einzuschätzen und sich auf dem Arbeitsmarkt zu positionieren. Fachkräfte erfahren, wie sie ihr Know-how langfristig sichern und ausbauen können. Um für ausreichend Fachkräfte zu sorgen, sind aber auch das Engagement und die Kompetenz der Verantwortlichen auf regionaler Ebene notwendig. Deshalb haben sich die BA, die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Industrie- und Handelskammertag (DIHK), die Deutsche Rentenversicherung (DRV) sowie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gemeinsam mit dem BMAS als Arbeitskräfteallianz das Ziel gesetzt, regionale Netzwerke, Projekte und Initiativen zur Fachkräftesicherung zu unterstützen. Im Rahmen der BMAS-Initiative Fachkräfte für die Region wird daher ein praktischer Beitrag zur Fachkräftesicherung auf regionaler Ebene geleistet. 3. Zukunft sicherer Arbeit Faire und verlässliche Arbeitsverhältnisse sind die Basis für eine Zukunft sicherer Arbeit. Für existenzsichernde Arbeit gilt dabei der einfache Grundsatz: Wer Vollzeit arbeitet, sollte von seinem Gehalt auch leben können. Zugleich müssen Unternehmen wettbewerbsfähig sein ob Kleinunternehmen oder international tätige Konzerne. In diesem Spannungsfeld sind branchenbezogene Mindestlöhne eine wichtige soziale Leitplanke. Sie schützen bisher knapp vier Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und sorgen gleichzeitig für faire Wettbewerbsbedingungen. Das BMAS hat bestehende Mindestlöhne in den jeweiligen Branchen evaluiert. Die Ergebnisse zeigen, dass sich Branchen-Mindestlöhne, die von den Sozialpartnern ausgehandelt wurden, bewährt haben. Sie schützen die Beschäftigten vor Dumpinglöhnen, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu gefährden.
23 22 4. Moderner Arbeits- und Gesundheitsschutz Mit Blick auf die rasanten Veränderungen der Arbeitswelt konzentriert sich das BMAS auf die Entwicklung von praxisgerechten Präventivmaßnahmen und lenkt das Augen merk besonders auf psychische Belastungen bei der Arbeit. Eine entscheidende Rolle spielt die Gestaltung der Arbeitsplätze in den Unternehmen, so dass eine produktive und zufriedenstellende Arbeit bis zum Beginn der Regelaltersgrenze ermöglicht wird. Im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), einer auf Dauer angelegten konzertierten Aktion von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern zur Stärkung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, sollen Anreize für die Betriebe geschaffen werden, auf allen Ebenen des betrieblichen Gesundheitsschutzes eine nachhaltige und langfristig angelegte Präventionspolitik zu betreiben, die den demografischen Wandel fest in den Blick nimmt. 5. Initiative Neue Qualität der Arbeit In der Initiative Neue Qualität der Arbeit kommen die Sozialpartner und die Kammern mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Bundesagentur für Arbeit, Wissenschaft und Gesellschaft zusammen, um neue Ansätze einer modernen Personalpolitik zu diskutieren. Die Initiative unterstützt Arbeitgeber wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Wegweiser und Serviceplattform zum Thema Qualität der Arbeit. Sie können sich bei der Initiative zu aktuellen Entwicklungen, Trends und Ansätzen informieren, von guten Beispielen aus der betrieblichen Praxis profitieren, eigene Erfahrungen weitertragen und sich von erfahrenen Praktikern beraten lassen. Die Initiative Neue Qualität der Arbeit strukturiert sich in vier zentrale personalpolitische Handlungsfelder: Personalführung, Chancengleichheit & Diversity, Gesundheit sowie Wissen & Kompetenz.
24 II. Nachhaltige Politikgestaltung im Bereich Arbeit und Soziales Rente Die Alterssicherung ruht in Deutschland idealtypisch auf drei Säulen: der gesetzlichen Rente, der betrieblichen Alterssicherung und der zusätzlichen privaten Vorsorge. Eine umsichtige Rentenpolitik muss immer die Interessen von Alt und Jung im Blick haben und darf keine Seite überfordern. Mit einer Reihe von Reformen wurde die gesetzliche Rente in Deutschland demografie- und zukunftsfest gemacht. Neben einer Erhöhung der Renten zum 1. Juli 2012 um über 2 % (2,18 % in den alten Ländern und 2,26 % in den neuen Ländern) konnte 2012 nicht zuletzt dank guter Konjunktur der Beitragssatz zur Rentenversicherung für die arbeitende Generation um 0,3 Prozentpunkte gesenkt werden; eine weitere Beitragssatzsenkung um 0,7 Prozentpunkte erfolgte zum 1. Januar Mit der Rentenanpassung 2013 (0,25 % in den alten Ländern und 3,29 % in den neuen Ländern) kommt die Angleichung der Renten wieder ein gutes Stück voran und der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt von rund 89 % auf rund 91,5 % des für die alten Länder maßgeblichen aktuellen Rentenwerts. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung in Deutschland wurde mit der Erhöhung der Altersgrenzen die richtige Weiche gestellt. Seit 2012 wird die Regelaltersgrenze schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Im Gleichklang erhöhen sich die Altersgrenzen für vorzeitige Altersrenten für langjährig Versicherte oder schwerbehinderte Menschen. Die Anhebung wird im Jahr 2029 abgeschlossen sein. Das BMAS unternimmt vielfältige Anstrengungen, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer motiviert, qualifiziert und gesund bis zur Regelaltersgrenze in Beschäftigung bleiben können. Darüber hinaus setzt sich das BMAS verstärkt für den weiteren Auf- und Ausbau der betrieblichen und privaten Altersvorsorge ein. Das BMAS prüft ständig, ob in einzelnen Bereichen Ungerechtigkeiten im System auftreten: In allen Säulen gilt es auch weiterhin, klug und gezielt die richtigen Weiterentwicklungen auf den Weg zu bringen. Denn durch veränderte wirtschaftliche Strukturen und den demografischen Wandel besteht in Zukunft die Gefahr, dass die Altersarmut zunimmt. Hier will das BMAS gezielt gegensteuern. Lebensleistung muss sich im Alter lohnen. Für die Höhe der Rente muss es einen Unterschied machen, ob ein Mensch jahrzehntelang Beiträge gezahlt und vorgesorgt hat oder nicht. Deshalb sollen Menschen, die wenig verdient, aber lange gearbeitet bzw. Familienarbeit geleistet und zusätzlich vorgesorgt haben, künftig bessergestellt werden. Darüber hinaus will das BMAS konkrete Verbesserungen für ältere Menschen beim Übergang in die Rente durch eine Weiterentwicklung der Hinzuverdienstregelungen (Kombirente) und eine bessere Absicherung von Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit erreichen. Außerdem ist beabsichtigt, das Budget der Rentenversicherung für die Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen an die demografische Entwicklung anzupassen.
25 24 7. Bildungschancen für alle Bildungspaket für bedürftige Kinder und Jugendliche Mit dem Bildungspaket für Empfänger von Sozialleistungen wie Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld hat das BMAS die Zukunftschancen zugunsten bedürftiger Kinder und Jugendlicher entscheidend verbessert. Bildung ist das Rüstzeug jedes Einzelnen, sein Leben und seinen Berufsweg erfolgreich zu gestalten. Ein hoher oder hinreichender Bildungsgrad der Bürgerinnen und Bürger eines Staates ist zugleich Voraussetzung und Garant einer kreativen und erfolgreichen Wirtschaft. Bildung und Fortbildung sind eine lebenslange Aufgabe und Herausforderung jedes Einzelnen, die Grundlagen jedoch sind zuvorderst im Kindesalter zu legen. Bildung und Teilhabe soll allen Kindern zugänglich sein. Es darf nicht sein, dass sich Armut und Ausgrenzung automatisch von einer Generation auf die nächste vererben. Beim Bildungspaket für bedürftige Kinder und Jugendliche geht es unter anderem um Nachhilfe in der Schule und die Stärkung sozialer Kompetenzen durch Teilhabe bei Musik, Sport und Spiel in Gruppen und Vereinen.
26 II. Nachhaltige Politikgestaltung im Bereich Arbeit und Soziales Menschen mit Behinderungen Gleichbehandlung und die Förderung von Chancengleichheit sind eine Voraussetzung für Selbstbestimmung und die gesellschaftliche Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen. Sie stehen im Zentrum der Politik der Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen. Das BMAS eröffnet zahlreiche Teilhabe- und Verwirklichungschancen, baut Barrieren und Benachteiligungen ab und reduziert soziale Ausgrenzung. In einem intensiven Dialog mit der Zivilgesellschaft, insbesondere den Verbänden von Menschen mit Behinderungen, hat das BMAS den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 14 erarbeitet. Die darin aufgeführten Maßnahmen aus allen Lebensbereichen und Politikfeldern sollen eine Entwicklung hin zur Inklusion anstoßen. Der Aktionsplan ist auf zehn Jahre angelegt und wird systematisch weiterentwickelt. Deutschland ist mit seiner Politik für Menschen mit Behinderungen bereits jetzt für viele andere Staaten Vorbild. Ziel bleibt, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen auf allen gesellschaftlichen Ebenen und in allen Politikfeldern fest zu verankern. 9. Europäischer und internationaler Rahmen Sozialpolitik ist ein zentraler Baustein nicht nur der nationalen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, sondern auch der Langzeitstrategie Europa-2020 der Europäischen Union und wird von Seiten des BMAS im multilateralen Kontext (z. B. Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G-20); Asien-Europa-Treffen (ASEM)) regelmäßig eingebracht. Das BMAS strebt auf globaler Ebene eine Stärkung des sozialen Dialogs und eine Beteiligung der Zivilgesellschaft an. 10. Transparenz und Ergebniskontrolle Politisch-strategische Zielsteuerung Konsequente Politikgestaltung und damit auch nachhaltige Arbeits- und Sozialpolitik wird durch eine Konzentration des BMAS auf sein ministerielles Kerngeschäft und die Verlagerung so genannter nichtministerieller Aufgaben an das Bundesverwaltungsamt (BVA) als zentrales Dienstleistungszentrum unterstrichen 15. Nachhaltige Arbeits- und Sozialpolitik verlangt zudem Transparenz und Ergebniskontrolle. Diesem Ziel dient unter anderem das im BMAS 2010 eingeführte System der politisch-strategischen Zielsteuerung. Dieses richtet die Arbeit des BMAS stärker als bisher auf politische Prioritäten aus und schärft das Profil des BMAS im Hinblick auf die Nachhaltigkeit der politischen Handlungsfelder Administrative Abwicklung von Fördermaßnahmen, Beihilfebearbeitung, Vorbereitung und Abrechnung von Dienstreisen sowie die Bearbeitung von Besoldungs- und Vergütungsangelegenheiten
27 26 Grundlage des Systems der Zielsteuerung sind mittelfristige Entwicklungsziele und darauf bezogene, jährlich neu nachjustierte Handlungsschwerpunkte (vgl. Abbildung 4). Die politisch-strategische Zielsteuerung unterstützt die Schwerpunktbildung des Hauses, trägt zur Transparenz und Klarheit bei. Sie erleichtert die tägliche Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch klare Orientierung und fördert die abteilungsübergreifende Kooperation im BMAS. Zielvereinbarungen zwischen den Abteilungsleitungen und der jeweils zuständigen Staatssekretärin/dem jeweils zuständigen Staatssekretär konkretisieren Ziele und Maßnahme. Abbildung 4: Mittelfristige Entwicklungsziele des BMAS für
28 II. Nachhaltige Politikgestaltung im Bereich Arbeit und Soziales 27 Abbildung 5: Handlungsschwerpunkte des BMAS für Zusammenarbeit mit Verfassungsorganen und anderen Ressorts Die Arbeit des BMAS weist vielfältige Schnittstellen zum Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und anderen Bundesministerien auf. Das Verhältnis der unterschiedlichen Akteure ist im Grundgesetz geregelt, ihre Arbeitsweise wird insbesondere durch die jeweiligen Geschäftsordnungen konkretisiert. Für die Ressorts gilt die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), die Grundsätze für die Organisation der Bundesministerien, ihre Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit mit den Verfassungsorganen sowie den Geschäftsverkehr nach außen regelt. Darüber hinaus enthält sie Vorgaben für die Mitwirkung bei der Rechtsetzung. 12. Nachhaltigkeit im Rechtsetzungsprozess Bürger und Unternehmen fordern zu Recht ein schlankes und anwenderfreundliches staatliches Regelungssystem. Bürokratieabbau und Gesetzesfolgenabschätzung sind die Mittel zu ihrer Entlastung und dienen der Nachhaltigkeit im Rechtsetzungsprozess. So werden nach dem Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontroll rates (NKRG) in Regelungsentwürfen der Bundesregierung nicht nur die Kosten aus Informationspflichten ausgewiesen, sondern auch der gesamte Erfüllungsaufwand, der Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung durch die Befolgung der Regelungen entsteht. Auf Grundlage des Arbeitsprogramms bessere Rechtssetzung sind zudem alle wesentlichen Regelungsvorhaben in angemessener Frist nach in Krafttreten systematisch zu überprüfen, ob und inwieweit der bei der Verabschiedung ermittelte Aufwand sich im Nachhinein als zutreffend erwiesen hat. Ziel dieser Evaluierung ist es, den Erfüllungsaufwand dauerhaft niedrig zu halten.
29 Kommunikation und Dialog mit Stakeholdern Das BMAS setzt auf Transparenz und Dialog mit den Menschen, die von der Politik und dem Handeln des BMAS betroffen sind. Dies gilt zunächst für die Adressaten der Arbeits- und Sozialpolitik des BMAS: Dies sind sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Berufsgruppen und Organisationen, die ein Interesse am Verlauf oder Ergebnis der Ministeriumsarbeit haben oder diese beeinflussen wollen, wie Gewerkschaften,
30 II. Nachhaltige Politikgestaltung im Bereich Arbeit und Soziales 29 Arbeitgeberverbände, Wirtschaftsverbände, Sozialversicherungsträger, Nichtregierungsorganisationen, Kirchen oder Wissenschaftsvertreter. Transparenz und Dialog sind darüber hinaus wesentlicher Aspekt im Verhältnis des BMAS zu seinen eigenen Beschäftigten sowie den im Geschäftsbereich Beschäftigten. Auch in der Beziehung zu den Lieferanten sowie den Städten Berlin und Bonn ist transparentes Handeln des BMAS oberstes Gebot. Eine offene Informationspolitik des BMAS schafft Vertrauen in seine Tätigkeit. Ein direkter Dialog mit den Interessengruppen legt die tatsächlichen Verhältnisse und Entscheidungsgrundlagen offen und vermeidet auf diese Weise Realitätsferne. In einigen Politikbereichen sind Arbeitsgruppen und Beratungsgremien mit verschiedenen Stakeholdergruppen eingesetzt. So kann das BMAS beispielsweise seine Aufgabe als federführendes Bundesressort für die Förderung gesellschaftlicher Verantwortung von Unternehmen nur wirksam erfüllen, wenn es die betroffenen Organisationen an einem Tisch vereint (z.b. im Rahmen des Nationalen CSR-Forums 16 ). Auf der Website des BMAS finden sich aktuelle Informationen zur Tätigkeit des Ministeriums. Transparenz und Beratungshilfen ergeben sich aus einer Vielzahl vom BMAS herausgegebenen, zum größten Teil kostenlosen Publikationen. Pro Jahr stehen ca. 350 verschiedene Titel zur Verfügung: Broschüren, Datenträger und Flyer sowie Forschungsberichte zu spezifischen Themen der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Diese werden auf Anforderung verschickt und bei Veranstaltungen des BMAS eingesetzt oder stehen als barrierefreie PDFen im Internet zur Verfügung. Für allgemeine und spezielle Anfragen der Bürgerinnen und Bürger zu Themen wie zum Beispiel Rente, Grundsicherung, Weiterbildung oder Arbeitsrecht steht ein Bürgertelefon zur Verfügung. Speziell für hörbehinderte Menschen ist ein Gebärdentelefon eingerichtet, das nicht nur Auskunft gibt zu den BMAS-spezifischen Themen, sondern auch für den 115-Verbund von Kommunen, Bundesländern und dem Bund in deutscher Gebärdensprache informiert. 16
31 30 Einmal im Jahr lädt das BMAS im Rahmen der Veranstaltung Einladung zum Staatsbesuch der Bundesregierung zu einem Tag der offenen Tür ein. Ein vielfältiges Programm mit Hausführungen, themenbezogenen Aktivitäten sowie Diskussionen mit Mitgliedern der Leitung des Ministeriums vermitteln Interessierten einen konkreten Eindruck von der Arbeit des BMAS. Über die deutsche Sozialgeschichte informiert eine Dauerausstellung mit modernen Medien. BMAS-intern findet ein regelmäßiger und intensiver Austausch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu aktuellen politischen Themen statt. Im internen Kommunikationsnetz stehen ihnen umfassende vorhabenbezogene Informationen und Serviceleistungen zur Verfügung. Hier werden auch moderne Formen sozialer Vernetzungstechnik geprüft und bei Eignung unter Berücksichtigung barrierefreier Aspekte integriert. 14. Glaubwürdigkeit von Politik Verhinderung von Korruption Die Integrität und Verlässlichkeit öffentlich Bediensteter ist Grundvoraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliches Handeln. Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes stehen in der Verantwortung, in ihrem Verwaltungshandeln integer und ethisch einwandfrei zu agieren. Bereits der Anschein eigennützigen, kor - rupten oder sonstig moralisch verwerflichen Handelns würde das Vertrauen in die Integrität und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung untergraben. Um dies zu verhindern, findet im BMAS und dessen nachgeordnetem Bereich konsequente Korruptionsprävention statt.
32 II. Nachhaltige Politikgestaltung im Bereich Arbeit und Soziales 31 Korruptionsprävention Die wesentlichen Grundlagen sind in der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom verankert. Integraler Bestandteil der Richtlinie sind der Verhaltenskodex gegen Korruption und der Leitfaden für Vorgesetzte und Behördenleitungen. In allen Dienststellen des Bundes sind gem. Ziffer 2 der o.g. Richtlinie in regelmäßigen Abständen sowie aus gegebenen Anlass die besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsbereiche mittels einer Risikoanalyse zu ermitteln. Für diese Analyse wurde ein umfangreicher Fragebogen konzipiert. Um den Arbeitsaufwand für die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst gering zu halten, wurde eine weitgehend technisch gestützte Umsetzung der Befragung auf Basis einer Datenbank entwickelt. Über einen Workflow erfolgte die Prüfung der Beantwortung durch den Leiter der Organisationseinheit (in der Regel Referat). Je nach den Ergebnissen der Analyse ist zu prüfen, wie die Aufbau-, Ablauforganisation und/oder die Personalzuordnung zu ändern ist und welche weiteren Maßnahmen entsprechend der Richtlinie zu einer wirksamen Korruptionsprävention einzuleiten sind. Nach Maßgabe der vorgenannten Richtlinie hat das BMAS zusätzlich ein umfassendes Konzept zur Korruptionsprävention entwickelt und Mindeststandards für die gefährdeten Arbeitsbereiche festgelegt. In den Jahren 2008 bis 2012 wurden insgesamt 139 Beschäftigte des BMAS zum Thema Korruptionsprävention geschult. Darüber hinaus werden neu eingestellte Beschäftigte regelmäßig im Rahmen der Einführungsveranstaltung für das Thema sensibilisiert. Ende 2012 wurden im BMAS durch eine Risikoanalyse insgesamt 30 besonders korruptionsgefährdete Arbeitsgebiete festgestellt. Kriterien für die Feststellung einer besonderen Korruptionsgefährung sind zum Beispiel häufige Außenkontakte, die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln in größerem Umfang oder die Vergabe von öffentlichen Aufträgen einschließlich der Vergabe von Fördermitteln oder Zuwendungen. Die Anzahl der besonders korruptionsgefährdeten Dienstposten/Arbeitsplätze umfasst 219 und entspricht damit einem Anteil von 19 % aller Dienstposten/ Arbeitsplätze des BMAS. Im Vergleich zu anderen Bundesressorts weist das BMAS als überwiegendes Gesetzgebungsressort damit einen durchschnittlichen Anteil besonders korruptionsgefährdeter Dienstposten/ Arbeitsplätze auf. Ein ständiger Erfahrungsaustausch mit den obersten Gerichtshöfen, den nachgeordneten Dienststellen und den Körperschaften im Geschäftsbereich des BMAS sorgt für kohärentes Verhalten in Form einheitlicher Standards zur Korruptionsprävention auf hohem Niveau. Gegenüber dem Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) des Deutschen Bundestages berichtet die Bundesregierung einmal jährlich über den Stand der Umsetzung der Richtlinie.
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