DER WARENURSPRUNG IN DEUTSCHLAND UND DER EU
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- Rolf Sauer
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1 DER WARENURSPRUNG IN DEUTSCHLAND UND DER EU Regelungen zum Warenursprung, die bei der Planung einer Produktionsansiedlung zu berücksichtigen sind
2 Der Warenursprung in Deutschland und der EU Made in Germany Made in Germany steht seit über einem Jahrhundert für den hervorragenden Ruf und den hohen technischen Standard in Deutschland hergestellter Produkte. Für ausländische Investoren ist die Möglichkeit, ihre Produkte mit diesem Siegel auszuzeichnen, ein höchst attraktives Argument für die Ansiedlung einer Produktion in Deutschland. Über das bekannte Made in Germany hinaus gibt es noch weitere Regelungen zum Warenursprung, die bei der Planung einer Produktion zu berücksichtigen sind. In der Folge geben wir einen Überblick. Made in Germany ist eine in Deutschland freiwillige Herkunftsangabe, die der Hersteller selbst in eigener Verantwortung auf seinen Produkten anbringt. Da Made in Germany eine Form der Produktwerbung ist, muss diese Angabe der Wahrheit entsprechen. Wenn ein Produkt die Angabe Made in Germany zu Unrecht trägt, kann dies hohe Schadensersatzforderungen der Konkurrenz sowie die Beschlagnahme der Ware durch den Zoll zur Folge haben. Voraussetzungen für Made in Germany Folgende Voraussetzungen muss ein Produkt für die Bezeichnung Made in Germany erfüllen: Diejenigen Leistungen und Bestandteile, die für die Qualität und Wertschätzung der Ware im Vordergrund stehen, müssen in Deutschland erbracht bzw. hergestellt sein. Eine einfache Montage im Ausland vorgefertigter Teile, eine bloße Endkontrolle oder eine Etikettierung rechtfertigt nicht die Bezeichnung Made in Germany. Umgekehrt können aber durchaus Teile oder Baugruppen eines industriellen Erzeugnisses aus dem Ausland zugeliefert sein. Die wesentlichen Teile des Gesamtprodukts müssen aber immer aus Deutschland stammen. Auch eine maßgebliche Veredelung kann die Bezeichnung Made in Germany rechtfertigen. Auch hier gilt jedoch das oben Gesagte: Die Veredelung muss für die Qualität und Wertschätzung des Produkts entscheidend sein. Beispiele Zur Veranschaulichung der oben genannten Kriterien einige Beispiele; zu beachten ist jedoch, dass diese Beispiele nicht verallgemeinert werden können. Ob die in Deutschland erfolgenden Produktionsprozesse für die Qualität und Wertschätzung des Produkts entscheidend sind, hängt immer von den Eigenheiten des Produkts und der jeweiligen Branche ab. Ein Unternehmen produziert Objektive für Fotoapparate. Die Linsen werden in Deutschland hergestellt. Die extrem komplexe und höchste Präzision erfordernde Montage erfolgt in Deutschland. Das Gehäuse wird aus dem Ausland zugeliefert. Das Produkt darf das Siegel Made in Germany tragen, wenn die Wertschätzung des Produkts aus der Qualität der Linsen und der Montage resultiert. Ein Unternehmen produziert DVD-Recorder. Die elektroni-
3 EG-Warenursprung für Zollerleichterungen ( präferenzieller Warenursprung) schen Komponenten werden aus dem Ausland zugeliefert. Die Geräte werden in Deutschland endmontiert. Das Produkt darf die Bezeichnung Made in Germany nicht tragen, da das Produkt in Deutschland nur zusammengefügt wurde. Ein Unternehmen produziert Kessel aus Edelstahl. Durch eine spezielle chemische und mechanische Oberflächenbehandlung sind sie zum Lagern hochreiner Gase geeignet. Die Rohkessel werden aus dem Ausland zugeliefert, die Behandlung der Oberfläche erfolgt in Deutschland. Das Endprodukt kann "Made in Germany" genannt werden, wenn es sich bei der Oberflächenbehandlung um die entscheidende Qualität des Produkts handelt. Alternativen Erfüllt das Produkt die Voraussetzungen für Made in Germany nicht, bieten sich folgende Alternativen: Wenn das Produkt in Deutschland zusammengesetzt wurde, kann der Hersteller dies durch die Angabe Assembled in Germany zum Ausdruck bringen. Dass eine Ware in Deutschland entworfen wurde, kann wahrheitsgemäß durch die Aussage Designed in Germany klargestellt werden. Die Bezeichnung Made in European Union bzw. Made in EU kommt in Frage, wenn wesentliche Bestandteile des Produkts zwar nicht in Deutschland, aber in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hergestellt wurden. Zu beachten ist, dass in einigen Ländern, u. a. den USA, die Angabe des Herkunftslandes auf den Produkten vorgeschrieben ist. Waren, die über einen präferenziellen Ursprung in der Europäischen Union verfügen, können in bestimmte Länder zollfrei oder zu ermäßigtem Zollsatz eingeführt werden. Die Regelungen für diese Form des Warenursprungs sind mit denen für die Herkunftsangabe Made in Germany nicht identisch. Sie haben ihre Grundlage in Abkommen der Europäischen Union mit den betreffenden Ländern (Präferenzländern) über die gegenseitige Gewährung von Vorzügen (= Präferenzen) bei der Zollbehandlung. Zur Zeit sind dies unter anderem Ägypten, Albanien, Algerien, Bosnien und Herzegowina, Chile, Israel, Island, Jordanien, Libanon, Liechtenstein, Marokko, Mazedonien, Mexiko, Norwegen, Schweiz, Südafrika sowie Tunesien. Voraussetzungen Die Voraussetzungen für die Zollpräferenz sind in den jeweiligen Abkommen für die verschiedenen Länder und Produkte im Detail geregelt, einheitliche Kriterien gibt es nicht. Häufig werden Wertobergrenzen für Zulieferungen aus Nicht-EU- Ländern festgelegt. Der Hersteller muss den Warenursprung mit der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 bzw. durch eine Eigenerklärung des Unternehmens auf der Rechnung (in Abhängigkeit des Präferenzabkommens) nachweisen. In Deutschland wird sie von der Zollverwaltung ausgestellt. Die verbindliche Auskunft und Entscheidung darüber, ob einem Produkt die Präferenzeigenschaft für ein bestimmtes Land zukommt, obliegt der Zollbehörde. Die Industrie- und Handelskammern beraten ebenfalls zum Thema des präferenziellen Ursprungs und zu weiteren zollrechtlichen Fragen.
4 IHK-Ursprungszeugnis (handelspolitischer Ursprung) Der handelspolitische Ursprung ist die offiziell allein durch die Industrie- und Handelskammer bescheinigte Ursprungseigenschaft einer Ware. Eine Reihe von Importländern fordert den Nachweis des handelspolitischen Ursprungs mit dem Ursprungszeugnis als Voraussetzung für die Einfuhr. Außerdem können Ursprungszeugnisse im Geschäftsverkehr zum Beispiel. als zahlungsauslösende Dokumente in Akkreditiven gefordert werden. Voraussetzungen Eine Ware, an deren Herstellung zwei oder mehrere Länder beteiligt waren, ist nach dem Zollkodex der Europäischen Gemeinschaft Ursprungsware des Landes, in dem sie die letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung erfahren hat, die in einem dazu eingerichteten Unternehmen vorgenommen worden ist und die zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses geführt hat oder die eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt. deutschen Ursprung erfüllt. Dazu ist eine präzise Darstellung der Produktionsprozesse und der verwendeten Vormaterialien notwendig. Für eine umfassende Beratung und eine Vorauskunft benötigt die IHK die folgenden Angaben in deutscher oder englischer Sprache: Um welches Produkt handelt es sich? Welche Teile werden importiert (mit HS-Nummer)? Ursprungsländer dieser Vorprodukte Werte dieser Teile in Prozent des Netto-Ab-Werk-Preises Darstellung der in Deutschland erfolgenden Produktionsschritte Welche Produktionsschritte werden in Deutschland erbracht? Wie werden sie erbracht? Bestimmungsland des Produkts Gesonderte Ursprungsregeln gelten für bestimmte Produkte wie zum Beispiel für Rundfunk- und Fernsehgeräte, Magnettongeräte, Fotokopiergeräte, Spinnstoffe, Traubensaft, Wälzlager, Ersatzteile, Waren aus Keramik, Waren aus Spinnstoffen, Bekleidung aus Leder oder für Schuhe. Nie ausreichend sind so genannte Minimalbehandlungen, das heißt einfaches Reinigen, Behandlungen zur Lagerung, Umpacken und einfache Behandlungen zum Verkauf, Etikettierung oder die einfache Montage, also das Zusammenfügen von Teilen einer Ware zu einer vollständigen Ware (Schrauben, Nageln, Nieten, Schweißen, Löten, Kleben, Pressen, Stecken). Wenn die Montage aber so komplex ist, dass sie selber eine wesentliche Be- oder Verarbeitung bedeutet, kann sie im Einzelfall den deutschen Warenursprung begründen. Verfahren Die Industrie- und Handelskammer stellt das Ursprungszeugnis nach der Herstellung der Ware aus. Sie benötigt hierzu das vollständig ausgefüllte, vorgeschriebene Formular und überprüft, ob alle Angaben und vorgelegten Nachweise korrekt sind. Die Industrie- und Handelskammern beraten auch umfassend über die Frage, ob ein geplantes Produkt die Voraussetzung für den Ursprungszeugnis
5 Kontakte Industrie- und Handelskammer zu Schwerin IHK zu Schwerin Graf-Schack-Allee Schwerin Geschäftsbereich International Telefon / 213 / 215 international@schwerin.ihk.de Ausstellung von Ursprungszeugnissen, Beratung und Formularverkauf Information und Beratung über die generellen Voraussetzungen des Warenursprungsrechts Information zu Präferenzregeln und Verkauf der Vordrucke für die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit deutschen regionalen Behörden Zollämter Zollamt Ludwigslust Am Brink Ludwigslust Telefon Fax za.ludwigslust@hzahst.bfinv.de Zollamt Wismar Dr.-Leber-Straße Wismar Telefon Fax za.wismar@hzahst.bfinv.de Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 zum präferenziellen Warenursprung Informationen zu Präferenzregeln und Zollfragen Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
6 Übersicht zum Warenursprung Warenmarkierung Made in... Rechtsgrundlage Madrider Abkommen zur Unterdrückung falscher Herkunftsangaben Nationale Regelungen (UWG, Markengesetz) Verkehrsauffassung Einfuhrbestimmungen der einzelnen Importländer Wirkung Erfüllung außenwirtschaftsrechtlicher Einfuhrbestimmungen im Importland Verbraucherschutz werbliche Kundenbeeinflussung Dokument Kein Dokument: Markierung wird an der Ware angebracht Präferenzieller Ursprung Ursprungsregeln im Rahmen der Präferenzabkommen der EU mit bestimmten Ländern oder Ländergruppen, z.b. Norwegen, Schweiz, Chile, Mexiko, usw. Gewährung von Zollvergünstigungen bei der Einfuhr Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 (Zollamt) ggf. Eigenerklärung auf der Handelsrechnung bzw. durch eine Eigenerklärung des Unternehmens auf der Rechnung (in Abhängigkeit des Präferenzabkommens) Nichtpräferenzieller Ursprung Zollkodex der Europäischen Gemeinschaft und Durchführungsverordnung mit Anhängen Erfüllung außenwirtschaftsrechtlicher Einfuhrbestimmungen im Importland Ursprungszeugnis (IHK) zuständige Behörde Keine formelle Verwaltungshandlung; nachträgliche Prüfung durch Gerichte möglich Beschlagnahme durch Zoll bei falscher Herkunftsangabe Zollamt Industrie- und Handelskammer Das Merkblatt wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch übernimmt die Industrieund Handelskammer zu Schwerin keine Haftung für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen sowie für eventuelle Druckfehler. Dieses Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, es dient dem Überblick. Dieses Merkblatt ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Industrieund Handelskammer zu Schwerin unzulässig und strafbar.
7 IHK, ccvision, pixelio, aboutpixel, fotolia, johnfoxx, mev Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Ludwig-Bölkow-Haus Graf-Schack-Allee Schwerin Telefon Telefax Gestaltung: mmde.eu Fotos:
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