Bonus-Malus-System BMS 03 Berufsunfallversicherung
|
|
- Klaudia Goldschmidt
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bonus-Malus-System BMS 03 Berufsunfallversicherung
2 Grundlagen und Anwendung von BMS 03 BMS 03 legt die Prämienhöhe von mittleren Betrieben unter Berücksichtigung der eigenen Kosten fest. Betriebe, bei denen das BMS 03 zur Anwendung kommt, erhalten ein Grund - lagenblatt. Grunddaten und Aufwand Basis des BMS 03 ist der finanzielle Aufwand für die Versicherungsleistungen der letzten sechs Unfalljahre. In diesem Aufwand enthalten sind die bis Ende 2007 angefallenen Kosten der Unfalljahre sowie die in Zukunft noch zu erwartenden Kosten (= Rückstellungen) für die Unfälle aus diesen Jahren. In der Statistik nach Unfalljahr werden die Kosten der Unfälle dem Jahr des Unfalldatums zugeordnet. Die später nach dem Unfalljahr anfallenden Kosten werden jährlich auf das Unfalljahr addiert. Am Ende eines Jahres werden für jedes Unfalljahr die zukünftig zu erwartenden Kosten als Rückstellungen geschätzt. Beispiel für das Unfalljahr 2004: Aufwand Ende 2007 = angefallene Kosten der Unfälle aus 2004 bis Ende Rückstellungen Ende 2007 (nach 2007 an fallende Kosten der Unfälle aus 2004) Pro Unfall werden maximal CHF für Heilkosten + Taggeld sowie CHF für Rentenkapital berücksichtigt. Berechnung der Rückstellungen Heilkosten und Taggeld: in Franken pro Fall und Unfalljahr, abhängig von verursachten Kosten Rentenkapital: für vermutete Renten in % der limitierten Schätzung kollektive Rückstellungen in % der Prämien pro Unfalljahr, unabhängig von den Fällen des Betriebes Ermittlung des Bonus-Malus Bei der Berechnung des Bonus respektive Malus wird der Risikosatz des Betriebes für Heilkosten + Taggeld einerseits und Rentenkapital anderseits mit den entsprechenden Werten der Branche verglichen. Aus der Differenz resultieren der Bonus respektive der Malus, die vom Basissatz subtrahiert oder eben dazu addiert werden. Das Ergebnis ist der Bedarfssatz des Betriebes. Prämiensatz 2009 Nettoprämiensatz im Jahre 2009 ist der dem Bedarfssatz des Betriebes am nächsten lie - gende Netto prämiensatz im BUV-Prämientarif. Anwendung des Modells Das BMS 03 wird angewendet ab einer Basis - prämie von CHF (für sechs Jahre) respektive CHF pro Jahr. Berechnungsbeispiel mit den Werten aus dem nachfolgenden Grundlagenblatt BUV: Basisprämie = Lohnsumme ( ) x Basissatz x = =
3 Grundlagenblatt BUV 1. Grunddaten Unfalljahr Lohnsumme Nettoprämie Anzahl Fälle Angefallene Kosten (LS) in Total festgesetzte vermutete Heilkosten Taggeld Rentenkapital CHF Renten Renten Basisprämie BMS = (LS ) x (Basissatz 2009) = BMS-relevanter Aufwand Unfalljahr Heilkosten +Taggeld Rentenkapital Total Angefallene Kosten Rückstellungen für vermutete Renten Kollektive Rückstellungen Aufwand abzüglich: Berufskrankheiten Regressfälle, Umbuchungen Aufwand über der Limite pro Fall * BMS-relevanter Aufwand * Limite pro Fall: Bonus-Malus-Berechnung Basissatz 2009, unter Berücksichtigung allfälliger besonderer Betriebsverhältnisse % 3.2 Risikosatz Branche % Auswirkung BMS BMS Risikosatz Kredibilität** Betrieb Branche 3.3 Heilkosten+Taggeld (0.3141% %) x x ( : ) % 3.4 Rentenkapital (0.1135% %) x x ( : ) % 3.5 Bedarfssatz Betrieb mit BMS % ** abhängig von der Basisprämie 4. Prämiensatz BUV gültig Klasse Stufe Nettoprämiensatz Bruttoprämiensatz Zuschläge*** (mit Zuschlägen) 4.1 Basissatz Branche bis % ab % 4.2 Prämiensatz Betrieb bis B % % 21.00% ab B % % 20.00% *** Zuschläge in % der Nettoprämien für Verwaltung (10.5), Prävention (6.5) und Teuerungszulagen auf UVG-Renten (3.0) Details: suvarisk, Informationsmittel, Rahmenbedingungen für die Bonus-Malus-Systeme
4 Erläuterung zum Grundlagenblatt 1. Grunddaten Aufgrund bis Datum Lohnsumme, Nettoprämie der Lohndeklaration und Prämienrechnung Anzahl Fälle Total der Anerkennung Anzahl festgesetzte Renten der Festsetzung Anzahl vermutete Renten der Schätzung der Invalidität Angefallene Kosten der Auszahlung BMS-relevanter Aufwand Im BMS-relevanten Aufwand ist derjenige von Berufskrankheiten, Regressfällen und der über der Limite liegende Betrag der schweren Fälle nicht enthalten. Limite pro Fall Für Heilkosten + Taggeld wird pro Fall höchstens CHF angerechnet Für das Rentenkapital wird pro Fall höchstens CHF angerechnet 3. Bonus-Malus-Berechnung 3.1 Basissatz 2009 Finanziert den Aufwand der Branche für das Unfalljahr 2009 und die Amortisation von Fehlbeträgen. 3.2 Risikosatz Branche = Aufwand Branche ( ) x 100 LS Branche ( ) BMS-relevanter Aufwand Betrieb ( ) 3.3/4 BMS Risikosatz Betrieb = x 100 LS Betrieb ( ) 3.3/4 BMS Risikosatz Branche = So berechnet, dass für die Branche Summe der Boni = Summe der Mali Kredibilität oder Aussagekraft der Daten des Betriebes Mass, mit dem die Abweichung des Risikosatzes des Betriebes von dem der Branche berücksichtig wird. Die Werte liegen zwischen Null und Eins. Je grösser die Basisprämie, umso grösser ist die Kredibilität. Basisprämie BMS 3.3 Kredibilität (HK+TG) = Basisprämie BMS Basisprämie BMS 3.4 Kredibilität (RK) = Basisprämie BMS /4 Auswirkung BMS (Bonus/Malus) = (BMS Risikosatz Betrieb BMS Risikosatz Branche) x Kredibilität x (Basissatz : Risikosatz) 3.5 Netto-Bedarfssatz Betrieb mit BMS = Basissatz -/+ Bonus/Malus 4. Prämiensatz 4.2 Prämiensatz Betrieb 2009 Nettoprämiensatz = Satz im BUV-Grundtarif, der dem Netto-Bedarfssatz am nächsten liegt Maximale Veränderung pro Jahr 4 Stufen
5 Umfassend für Sie da. Die wichtigsten Suva-Leistungen. Die Suva hält ein umfassendes Leistungs - angebot bereit, das den verschiedensten Bedürf nis sen entgegenkommt. Pflegeleistungen und Kosten vergütungen Medizinische Behandlung Medizinische Hilfsmittel Rettungs-, Transport- und Reisekosten Geldleistungen Taggeld: 80% des ver sicherten Verdienstes Invalidenrente Integritätsentschädigung (bei bleibender Schädigung) Hilflosenentschädigung Hinterlassenenrente Prävention Beratung und Kontrolle Aktionen, Kampagnen Sicherheitsprodukte Ausbildung Rehabilitation New Case Management (NCM) Rehaklinik Bellikon Clinique romande de réadaption Sion Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte die nächste Suva-Agentur. Telefon oder
6 Bestellnummer 2846.d
Bonus-Malus-System Berufsunfallversicherung
Bonus-Malus-System Berufsunfallversicherung Grundlagen und Anwendung Das Bonus-Malus-System für die Berufsunfallversicherung (BMS 03) legt die Prämienhöhe von mittleren Betrieben unter Berücksichtigung
MehrBonus-Malus-System BMS 07 Nichtberufsunfallversicherung
Bonus-Malus-System BMS 07 Nichtberufsunfallversicherung Grundlagen und Anwendung von BMS 07 BMS 07 legt die Prämienhöhe von mittelgrossen Betrieben unter Berücksichtigung der eigenen Kosten fest. Betriebe,
MehrBonus-Malus-System Nichtberufsunfallversicherung
Bonus-Malus-System Nichtberufsunfallversicherung Grundlagen und Anwendung Das Bonus-Malus-System für die Nichtberufsunfallversicherung (BMS 07) legt die Prämien höhe von mittelgrossen Betrieben unter Berücksichtigung
MehrDas Bonus-Malus-System Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung. Umschlag-Titel Unterzeile Grundlagen und Anwendung
Das Bonus-Malus-System Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung Umschlag-Titel Unterzeile Grundlagen und Anwendung Grundlagen und Anwendung Sowohl für die Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) als auch
MehrPrämienbemessung Berufs- und Nichtberufsunfall - versicherung
Prämienbemessung Berufs- und Nichtberufsunfall - versicherung Die Versicherungszweige des UVG Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) kennt drei finanziell selbsttragende Versicherungszweige:
MehrZeitreihen zum Unfallgeschehen BUV, alle Betriebsteile, Suva
BUV, alle Betriebsteile, Suva Vergleich 1 Erfolgskennzahlen 4 Mittel Trend Mittel Trend 2 davon: Taggeld Risiko Heilkosten Risiko Kapitalwert Risiko Kostenanteil 99 * * * * 92* 90* 88* 87* 85 * 92 13.3%
MehrZeitreihen zum Unfallgeschehen nach Klasse BUV, alle Betriebsteile, Suva
Zeitreihen zum Unfallgeschehen nach Klasse BUV, alle Betriebsteile, Suva Maschinenbau Vergleich 1 Erfolgskennzahlen 4 Mittel Trend Mittel Trend 2 davon: Taggeld Risiko Heilkosten Risiko Kapitalwert Risiko
MehrZeitreihen zum Unfallgeschehen nach Klasse BUV, alle Betriebsteile, Suva
Zeitreihen zum Unfallgeschehen nach Klasse BUV, alle Betriebsteile, Suva B Forstbetriebe B Vergleich Erfolgskennzahlen Mittel Trend Mittel Trend Fallrisiko davon: Taggeld Risiko Heilkosten Risiko Kapitalwert
MehrZeitreihen zum Unfallgeschehen nach Klasse BUV, alle Betriebsteile, Suva
Zeitreihen zum Unfallgeschehen nach Klasse BUV, alle Betriebsteile, Suva Tetilien "Pflege" Vergleich Erfolgskennzahlen 4 Mittel Trend Mittel Trend Fallrisiko 2 davon: Taggeld Risiko Heilkosten Risiko Kapitalwert
MehrPrämientarif der Suva
Prämientarif der Suva Reglement des Verwaltungsrates der Suva vom 4. November 008 betreffend die Einreihungsregeln zur Prämienbemessung in der obligatorischen Unfallversicherung Gültig ab. Januar 06 Inhaltsverzeichnis.
MehrDer Versicherungsschutz der Suva. Wir bitten Sie, diese Information für Ihre Mitarbeitenden in Ihrem Betrieb gut sichtbar aufzuhängen.
Der Versicherungsschutz der Suva Wir bitten Sie, diese Information für Ihre Mitarbeitenden in Ihrem Betrieb gut sichtbar aufzuhängen. Darüber sollten Sie als Arbeitnehmer informiert sein Versicherungsschutz
MehrKoordination und Überentschädigung. Personen-Schaden-Forum 2004 Sylvia Läubli Ziegler Koordination und Überentschädigung
Koordination und Überentschädigung Subrogation / Regress => Eintritt der Sozialversicherungsträger in die Ansprüche der Geschädigten Soll verhindern, dass Versicherte durch Sozialversicherungen und Haftpflichtige
MehrZeitreihen zum Unfallgeschehen nach Branche (NOGA 2008)
Zeitreihen zum Unfallgeschehen nach Branche (NOGA ) BUV, alle Betriebsteile, UVG Beherbergung Vergleich 1 Erfolgskennzahlen 4 Mittel Trend Mittel Trend 2 davon: Taggeld Risiko Heilkosten Risiko Kapitalwert
MehrZeitreihen zum Unfallgeschehen nach Branche (NOGA 2008)
Zeitreihen zum Unfallgeschehen nach Branche (NOGA ) BUV, alle Betriebsteile, UVG Gastronomie Vergleich 1 Erfolgskennzahlen 4 Mittel Trend Mittel Trend 2 davon: Taggeld Risiko Heilkosten Risiko Kapitalwert
MehrZeitreihen zum Unfallgeschehen nach Branche (NOGA 2008)
Zeitreihen zum Unfallgeschehen nach Branche (NOGA ) BUV, alle Betriebsteile, UVG Heime (ohne Erholungs und Ferienheime) Vergleich 1 Erfolgskennzahlen 4 Mittel Trend Mittel Trend 2 davon: Taggeld Risiko
MehrZeitreihen zum Unfallgeschehen nach Branche (NOGA 2008)
Zeitreihen zum Unfallgeschehen nach Branche (NOGA ) BUV, alle Betriebsteile, UVG Getränkeherstellung Vergleich Erfolgskennzahlen 5 6 Mittel Trend Mittel Trend davon: Taggeld Risiko Heilkosten Risiko Kapitalwert
MehrUnternehmerversicherung
Unternehmerversicherung Selbstständigerwerbende und ohne Lohn mitarbeitende Familienmitglieder sind nicht obligatorisch gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Die Unternehmerversicherung schützt
MehrWie sind Arbeitnehmende bei der Suva versichert? Das Wichtigste zur obligatorischen Unfallversicherung
Wie sind Arbeitnehmende bei der Suva versichert? Das Wichtigste zur obligatorischen Unfallversicherung Wichtig für den Arbeitgeber Als Arbeitgeber informieren Sie Ihre Arbeitnehmer über den Bereich Unfallversicherung.
MehrDer Versicherungsschutz der Suva
Der Versicherungsschutz der Suva Wir bitten Sie, diese Information für Ihre Mitarbeitenden in Ihrem Betrieb gut sichtbar aufzuhängen. Darüber sollten Sie als Arbeitnehmer informiert sein Versicherungsschutz
MehrGemeinsam sind wir stärker - die Suva als Beispiel. Prävention Versicherung Rehabilitation
Gemeinsam sind wir stärker - die Suva als Beispiel Prävention Versicherung Rehabilitation Agenda 1. Suva - Mehr als eine Versicherung! 2. Hilfe, Heilung, Rehabilitation - Wiedereingliederung ein Kernanliegen
MehrUnfallversicherung/ Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) Unfallversicherung/ Obligatorische und freiwillige Unfallversicherung gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG vom 20.3.1981) Ausgabe 01.2017 14666DE 2017-01
MehrBetriebsbeschreibung ausfüllen leicht gemacht
Betriebsbeschreibung ausfüllen leicht gemacht Das Modell Suva Die Suva ist mehr als eine Versicherung: sie vereint Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Die Suva wird von den Sozialpartnern geführt.
MehrZeitreihen zum Unfallgeschehen nach Klasse, Suva
Zeitreihen zum Unfallgeschehen nach Klasse, NBUV, Alle Betriebsteile Erweitertes Bauhauptgewerbe Erfolgskennzahlen 1 28 29 21 211 212 213 214 215 216 217 Mittel Trend Mittel Trend 2 132 131 129 126 125
MehrZeitreihen zum Unfallgeschehen nach Klasse, Suva
Zeitreihen zum Unfallgeschehen nach Klasse, NBUV, Alle Betriebsteile Schreinereien Erfolgskennzahlen 1 Mittel Trend Mittel Trend 2 166 171 16 168 161 159 155 159 154 155 161-8.7% 131-4.% Fälle mit Taggeld
MehrVorlage einer Rentenverfügung von Koordination Schweiz GmbH LSI. xxx, xxx. Verfügung. Referenz: Unfall vom: Versicherungsnehmer: Sehr geehrte
Vorlage einer Rentenverfügung von Koordination Schweiz GmbH LSI xxx, xxx Verfügung Referenz: Unfall vom: Versicherungsnehmer: Sehr geehrte ist obligatorischer Unfallversicherer gemäss Art. 68 UVG von Wir
MehrZeitreihen zum Unfallgeschehen nach Branche (NOGA 2008), UVG
Zeitreihen zum Unfallgeschehen nach Branche (NOGA 28), BUV, Alle Betriebsteile Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe Erfolgskennzahlen 1 Mittel Trend Mittel Trend
MehrFürstentum Liechtenstein. Unfallversicherungsstatistik. Amt für Volkswirtschaft 9490 Vaduz
Fürstentum Liechtenstein Unfallversicherungsstatistik 2006 Amt für Volkswirtschaft 9490 Vaduz Herausgeber und Vertrieb Amt für Volkswirtschaft, Abteilung Statistik Äulestrasse 51 LI-9490 Vaduz Telefon
MehrUnfallversicherungsstatistik
Unfallversicherungsstatistik 2005 Amt für Volkswirtschaft 9490 Vaduz Herausgeber und Vertrieb Amt für Volkswirtschaft, Abteilung Statistik Äulestrasse 51 LI-9490 Vaduz Telefon +423 236 68 76 Telefax +423
MehrPersonenversicherungen
Personenversicherungen Obligatorische Unfallversicherung, Kollektiv-Unfallversicherung -Zusatz Bieten Sie Ihren Mitarbeitenden optimalen Schutz Personenversicherungen Vaudoise Massgeschneiderter Schutz
MehrZeitreihen zum Unfallgeschehen nach Klasse, Suva
Zeitreihen zum Unfallgeschehen nach Klasse, BUV, Alle Betriebsteile Schreinereien Erfolgskennzahlen 1 28 29 21 211 212 213 214 215 216 217 Mittel Trend Mittel Trend 2 172 168 168 162 161 155 154 152 141
MehrBilanzmedienkonferenz 14. Juni 2013. Ernst Mäder Mitglied der Geschäftsleitung, Finanzchef
Bilanzmedienkonferenz 14. Juni 2013 Ernst Mäder Mitglied der Geschäftsleitung, Finanzchef Die Jahresrechnung 2012 im Überblick Bei ausgeglichener Betriebskostenrechnung und positiver Kapitalertrags- und
MehrUnfall Berufskrankheit. Zahnschaden. Rückfall. Zivilstand. Tätigkeit zur Zeit des Unfalles; Unfallhergang, beteiligte Gegenstände, Fahrzeuge
Schadenmeldung UVG 1. Arbeitgeber Unfall Berufskrankheit Zahnschaden Rückfall 2. Verletzte/r 3. Anstellung Datum der Anstellung 4. Schadendatum Tag Monat Jahr Zeit (Stunden, Minuten) 5. Unfallort Ort (Name
MehrHandbuch «zur Bestimmung der Kapitalwerte für die Statistik, gültig ab 2014»
SAMMELSTELLE FÜR DIE STATISTIK DER UNFALLVERSICHERUNG UVG (SSUV) SERVICE DE CENTRALISATION DES STATISTIQUES DE L'ASSURANCE-ACCIDENTS LAA (SSAA) SERVIZIO CENTRALE DELLE STATISTICHE DELL'ASSICURAZIONE CONTRO
MehrSCHADENANZEIGE 1/5 Unfall-Meldung UVG
SCHADENANZEIGE 1/5 Unfall-Meldung UVG Ansprechpartner PC- oder Bankverbindung E-Mail MWST-pflichtig Ja Nein Unfall Zahnschaden Berufskrankheit Rückfall Geschlecht W M Tel.-Nr. / Handy Nr. Zivilstand Ledig
MehrUVG (Stand am 1. Januar 2013) UVG (Stand am 1. Januar 2017)
UVG (Stand am 1. Januar 2013) UVG (Stand am 1. Januar 2017) Höhe Art. 20 Art. 20 1 Die Invalidenrente beträgt bei Vollinvalidität 80 Prozent des versicherten Verdienstes; bei Teilinvalidität wird sie entsprechend
MehrSynopsis 1. UVG-Revision per 1. Januar 2017
Schweizerischer Pensionskassenverband ASIP Synopsis. UVG-Revision per. Januar 07 UVG (Stand am. Januar 0) UVG (Stand am. Januar 07) Art. 0 Höhe Art. 0 Höhe Die Invalidenrente beträgt bei Vollinvalidität
MehrGAV Personalverleih - GS Sozialfonds Branchenlösung KTG
GAV Personalverleih - GS Sozialfonds Branchenlösung KTG Einführung Nach 4-jähriger Verhandlungsdauer der Sozialpartner wurde der GAV Personalverleih durch den Beschluss des Bundesrates vom 13.12.2011 mit
MehrBetriebsbeschreibung ausfüllen leicht gemacht
Betriebsbeschreibung ausfüllen leicht gemacht So wird die Betriebsbeschreibung ausgefüllt Die Betriebsbeschreibung gibt Auskunft über Tätigkeiten, Personalbestand und Lohnsumme eines Unternehmens und ist
MehrObligatorische Unfallversicherung Business Accident
Obligatorische Unfallversicherung Business Accident Kundenorientierung und Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Ausgabe 2018 Auf den Grundlagen des UVG (Unfallversicherungsgesetz) HEL-01718-de-0317-0001-37606
Mehr2. Obligatorische Unfallversicherung - zentral für Erwerbstátige 39
Inhalt Vorwort 11 1. Unfall: ein Überblick 13 So definieren Juristen den Unfall 14 PLStzLich und nicht beabsichtigt 16 Das passiert nicht alie Tage: die Ungewóhnlichkeit 18 Der Auslóser: ein Faktor von
MehrStellung: Höheres Kader Mittleres Kader Verhältnis: unbefristeter Arbeitsvertrag
meldung UVG 1. Arbeitgeber mit Postleitzahl Tel.-Nr. Police-Nummer 2. Telefon / Mobile / 3. Anstellung Datum der Anstellung Ausgeübter Beruf Arbeitszeit der/des Verletzten: Stunden je Woche Betriebsübliche
MehrErläuterungen zum Unfallversicherungsgesetz (UVG) und zu seinen Verordnungen.. 10
Inhaltsverzeichnis Begleitung der Suva durch die Unfallversicherung 1 Inhaltsverzeichnis 3 Leitfaden für die Unfallversicherung 9 Teil I Erläuterungen zum Unfallversicherungsgesetz (UVG) und zu seinen
MehrUnfallmeldung UVG. VersicherungsManagement VM GmbH. VersicherungsManagement VM GmbH Gewerbestrasse 9 Postfach Egg b.
Postfach 81 VersicherungsManagement Postfach 81 Unfallmeldung UVG VersicherungsManagement Postfach 81 Tel 055 508 08 60 Fax 055 508 08 61 www.vmgmbh.ch info@vmgmbh.ch Unfallmeldung UVG 1. Arbeitgeber Name
MehrPersonen-Schaden. Schaden-Forum Haftpflichtrecht. Personen-Schaden-Forum Bruno Schatzmann
Personen-Schaden Schaden-Forum 2008 Invaliditätsbemessung tsbemessung im Haftpflichtrecht Seite 2 1 Entschädigung in römischer r Zeit = = Seite 3 Entschädigung in heutiger Zeit = =? Seite 4 2 1. Der relevante
MehrDie medizinischen Dienste der Suva
Die medizinischen Dienste der Suva Prävention Versicherung Rehabilitation Luzerner Forum Netzwerk-Apéro vom 11. Dezember 2012 Agenda Kurzporträt Suva Die medizinischen Dienste der Suva Ausblick lic.oec.
MehrKGAST- Richtlinie Nr. 2 Stand vom: 28. August 2012 Beschluss vom: 19. Januar Berechnung und Publikation der Betriebsaufwandquote TER KGAST
Richtlinie vom 28. August 2012 KGAST- Richtlinie Nr. 2 Stand vom: 28. August 2012 Beschluss vom: 19. Januar 2012 Betriebsaufwandquote TER KGAST 1 Absicht Die KGAST verfolgt das Ziel, den Anlegern ihrer
MehrNeuerungen LEONARDO 13
Neuerungen LEONARDO 13 1. Rechnungsgrundlagen 2010 Ab LEONARDO 13 sind verschiedene Rechnungsgrundlagen verfügbar. Einerseits die seit der 2001 erschienenen 5. Auflage der Barwerttafeln bekannten Rechnungsgrundlagen
MehrNachtrag Nr. 3 zum Reglement 2010
Nachtrag Nr. 3 zum Reglement 2010 Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins In Kraft ab dem 1. Januar 2014 Nachtrag Nr. 3 zum Reglement 2010 I. Einleitung Der Stiftungsrat der Pensionskasse des
MehrBesondere Versicherungsbedingungen für die Zusatz- Krankenversicherung gemäss VVG (mit subsidiärer Unfalldeckung) Ausgabe
Kategorie "Optima Varia" Zusatzversicherung für den Aufenthalt im Zweibettzimmer eines Spitals oder einer Klinik, mit Wahlbeschränkung der Einrichtung und einer dem effektiven Alter der versicherten Person
MehrImpressum. Herausgeber: Kommission für die Statistik der Unfallversicherung UVG (KSUV) c/o Suva Fluhmattstrasse Luzern
Impressum Herausgeber: Kommission für die Statistik der Unfallversicherung UVG (KSUV) c/o Suva Fluhmattstrasse 1 6002 Luzern Redaktion, Vertrieb und Auskünfte: Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung
MehrErläuterungen zur UVG-Betriebsrechnung 2018 und zum Fonds zur Sicherung künftiger Renten
Erläuterungen zur UVG-Betriebsrechnung 2018 und zum Fonds zur Sicherung künftiger Renten A. Allgemeines Für die UVG-Versicherungen müssen die folgenden Unterlagen erstellt werden: a. Die Betriebsrechnung
MehrI. Auswahl der Diagnose
I. Auswahl der Diagnose Diagnosecodierungen nach der ICD-Systematik Diagnosen werden in der Systematik des International Code for Diseases durch bis zu 5-stellige Codes erfasst. Das Codesystem ist hierarchisch
MehrDas Leben braucht Mut
Das Leben braucht Mut «Erfolg ist nie endgültig, Niederlagen sind es genauso wenig. Was zählt, ist der Mut weiterzumachen.» Die Suva steht Ihnen zur Seite Viele Menschen sind in ihrer beruflichen Tätigkeit
MehrDie SWE beträgt 80 % des anrechenbaren Verdienstausfalls.
SWE SECO-TC AVIG-Praxis SWE/E1-E4 BEMESSUNG DER SWE Art. 44 AVIG HÖHE DER SWE E1 Die SWE beträgt 80 % des anrechenbaren Verdienstausfalls. MASSGEBENDER VERDIENST E2 E3 E4 Für die Bemessung der SWE ist
MehrFirmenname: Betriebsart/Branche: E-mail: Adresse: PLZ/Ort: Kontaktperson: Telefon: Fax:
Offerten - Bestellformular für: Kollektiv-Krankentaggeld UVG BVG Unternehmensversicherungen : Antragsanfrage A Informationen zum Unternehmen Firmenname: Betriebsart/Branche: E-mail: Adresse: PLZ/Ort: Kontaktperson:
MehrSTATISCHE GARANTIE BEISPIELE
STATISCHE GARANTIE BEISPIELE Persönliche Informationen auf dem Versicherungsausweis Die Ziffer 10 enthält die wichtigsten Parametern, mit welchen die garantierte Altersrente bestimmt wurde (versicherter
MehrTotal AHV / IV / EO 5.125% 5.125% 9.65%*
JANUAR 2019 1 / 5 1.SÄULE (AHV / ALV / IV / EO) Lohnbeiträge in % vom Einkommen Arbeitnehmer Arbeitgeber Selbständigerwerbende AHV / IV / EO Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) 4.20% 4.20% 7.80%*
MehrImpressum. Herausgeber: Kommission für die Statistik der Unfallversicherung UVG (KSUV) c/o Suva Fluhmattstrasse Luzern
Impressum Herausgeber: Kommission für die Statistik der Unfallversicherung UVG (KSUV) c/o Suva Fluhmattstrasse 1 6002 Luzern Redaktion, Vertrieb und Auskünfte: Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung
MehrANHANG ZU VORSORGEREGLEMENT KASSE 1
ANHANG ZU VORSORGEREGLEMENT KASSE 1 GÜLTIG AB 01.01.2018 ANHANG zum Vorsorgereglement 2018 der Kasse 1, gültig ab 01.01.2018 Eintrittsschwelle Die Eintrittsschwelle beträgt CHF 21 150 Maximale AHV-Altersrente
MehrFür die Berechnung der AHV- und der IV-Renten gelten die gleichen Grundsätze.
MERKBLATT ÜBER DIE BERECHNUNG DER RENTEN GÜLTIG AB 1. August 2016 GRUNDSATZ 1 Zwei Faktoren bilden die Grundlage für die Berechnung von Renten: die Zahl der Beitragsjahre, in denen eine versicherte Person
MehrUnfallstatistik UVG 2017
Unfallstatistik UVG 2017 Unfallstatistik UVG 2017 Legende Wohnort Unfallort Die Karte auf dem Umschlag visualisiert die räumliche Beziehung zwischen Wohnort (blau) und Unfallort (rot) der Freizeitunfälle
MehrÄnderungen im Vergleich zur Vorauflage
Telefax ++41 (0)44 368 21 70 www.compendio.ch postfach@compendio.ch Änderungen im Vergleich zur Vorauflage Artikel Code: XPW 002 Artikelnummer: 13770 Titel Sozialversicherungen in der Schweiz Auflage 12.,
MehrUnfallstatistik UVG 2018
Unfallstatistik UVG 2018 Unfallstatistik UVG 2018 Legende Wohnort Unfallort Die Karte auf dem Umschlag visualisiert die räumliche Beziehung zwischen Wohnort (blau) und Unfallort (rot) der Strassenverkehrsunfälle
MehrAMM SECO-TC AVIG-Praxis AMM/I. (Randziffern I1 I21) Januar 2014
AMM SECO-TC AVIG-Praxis AMM/I I BERUFSPRAKTIKA (Randziffern I1 I21) AMM SECO-TC AVIG-Praxis AMM/I1-I8 BERUFSPRAKTIKA (BP) Art. 64a Abs. 1 Bst. b und Abs. 3, 64b Abs. 2 AVIG; Art. 6 Abs. 1 ter, 97a und
Mehr1. Soziale Sicherheit: So funktioniert das System... 13
Inhalt Vorwort 10 1. Soziale Sicherheit: So funktioniert das System... 13 Das Netz der Sozialversicherungen 14 Was ist eine Versicherung? 16 Welche Sozialversicherungen decken das Invaliditätsrisiko? 17
MehrUnfallstatistik UVG. Siebzehnte fünfjährige Beobachtungsperiode der Suva und dritte fünfjährige Beobachtungsperiode aller UVG-Versicherer
1998 2002 Unfallstatistik UVG Siebzehnte fünfjährige Beobachtungsperiode der Suva und dritte fünfjährige Beobachtungsperiode aller UVG-Versicherer Unfallstatistik UVG 1998 2002 Siebzehnte fünfjährige Beobachtungsperiode
Mehr23. Spiezertagung Herzlich willkommen!
23. Spiezertagung 2018 Herzlich willkommen! Die Rentenleistungen der Sozialversicherungen und ihre Koordination Theodor Bichsel Fürsprecher Inhalt des Vortrages Einleitung Rentenarten Zweck und Arten Sozialversicherung
MehrUnfallstatistik UVG 2016
Unfallstatistik UVG 2016 Unfallstatistik UVG 2016 Legende Wohnort Unfallort Die Karte auf dem Umschlag visualisiert die räumliche Beziehung zwischen Wohnort (blau) und Unfallort (rot) der «Gewaltfälle»
MehrImpressum. Herausgeber: Kommission für die Statistik der Unfallversicherung UVG (KSUV) c/o Suva Fluhmattstrasse Luzern
Impressum Herausgeber: Kommission für die Statistik der Unfallversicherung UVG (KSUV) c/o Suva Fluhmattstrasse 1 6002 Luzern Redaktion, Vertrieb und Auskünfte: Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung
MehrWegleitung zu Modulprüfung
Wegleitung zu Modulprüfung Unfallversicherung Version 17.10.2013 Seite 1 Richtziele Der Kandidat / die Kandidatin kann - die rechtlichen Grundlagen erläutern - das Grundlegende bezüglich Schadenbeurteilung
MehrVerordnung über die Statistiken der Unfallversicherung
Verordnung über die Statistiken der Unfallversicherung 431.835 vom 15. August 1994 (Stand am 1. Januar 1995) Das Eidgenössische Departement des Innern, gestützt auf Artikel 105 der Verordnung vom 20. Dezember
MehrHOTELA Versicherungen AG. Merkblatt zur Unfallversicherung gemäss UVG
HOTELA Versicherungen AG Merkblatt zur Unfallversicherung gemäss UVG Ausgabe 01.2017 I. Gesetzliche Grundlagen der Versicherung Als gesetzliche Grundlagen dienen : das Bundesgesetz vom 20. März 1981 über
MehrHOTELA Versicherungen AG. Merkblatt zur Unfallversicherung gemäss UVG
HOTELA Versicherungen AG Merkblatt zur Unfallversicherung gemäss UVG Ausgabe 01.2017 I. Gesetzliche Grundlagen der Versicherung Als gesetzliche Grundlagen dienen : das Bundesgesetz vom 20. März 1981 über
MehrIV-Statistik Tabellenteil
IV-Statistik 2006 Tabellenteil Herausgeber Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) Redaktion Markus Buri, BSV Andrea Härter, BSV Gabriel Sottas, BSV Layout Daniel Reber, BSV Informationen BSV, Bereich
MehrVerordnung des EDI über die Statistiken der Unfallversicherung 1
Verordnung des EDI über die Statistiken der Unfallversicherung 1 431.835 vom 15. August 1994 (Stand am 1. November 2012) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), gestützt auf Artikel 105 der Verordnung
MehrUnfallstatistik UVG 2011
Unfallstatistik UVG 2011 Impressum Herausgeber Kommission für die Statistik der Unfallversicherung UVG (KSUV) c/o Suva Fluhmattstrasse 1 6002 Luzern Redaktion, Vertrieb und Auskünfte Sammelstelle für die
MehrFRAGEBOGEN ZUR KOLLEKTIVVERSICHERUNG FÜR DIE BERUFLICHE VORSORGE
FRAGEBOGEN ZUR KOLLEKTIVVERSICHERUNG FÜR DIE BERUFLICHE VORSORGE Registraturnummer: Name der Versicherungseinrichtung: Kontaktperson (mit E-Mail): ANGABEN ZUR GESAMTRECHNUNG (gesamte Versicherungseinrichtung)
MehrMerkblatt für Sozialversicherungsobligatorien 2011
ausfall Hinterlassenen- Arbeitnehmer Arbeitgeber AHV AHV über die Altersund Hinterlassenenversicherung Alle mit Wohnsitz oder tätigkeit in der Schweiz (nicht kumulativ). Maximales rentenbildendes Einkommen
Mehrnest die ökologisch-ethische Pensionskasse Nest Sammelstiftung Molkenstrasse Zürich T F
nest die ökologisch-ethische Pensionskasse 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Nest Sammelstiftung Molkenstrasse 21 8004 Zürich T 044 444 57 57 F 044 444 57 99 www.nest-info.ch 10 11 12 13 14 15 16 Nest Sammelstiftung Molkenstrasse
MehrErster Teil: Vorsorgeplan WR (Weiterführung Risikoversicherung für Arbeitslose)
Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fondation institution supplétive LPP Fondazione istituto collettore LPP REGLEMENT 005 Erster Teil: Vorsorgeplan WR (Weiterführung Risikoversicherung für Arbeitslose) Gemäss
MehrArbeitslos und Unfall? Informationen von A bis Z
Arbeitslos und Unfall? Informationen von A bis Z Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung (ALE) haben, dann sind Sie bei der Suva gegen Unfall versichert. Melden Sie einen Unfall rasch Ihrer Arbeitslosenkasse
MehrVerbuchung der Sozialhilfeaufwendungen, Bonus-Malus in der wirtschaftlichen Hilfe sowie Kindes- und Erwachsenenschutz
Justiz-, Gemeindeund Kirchendirektion des Kantons Bern Amt für Gemeinden und Raumordnung Nydeggasse 11/13 3011 Bern BSIG Nr. 1/170.511/6.1 14. April 2014 Kontaktstelle: Abteilung Gemeinden Bereich Gemeindefinanzen
MehrLeitfaden für den Unterhaltsvertrag
Leitfaden für den Unterhaltsvertrag Allgemeine Informationen: Das Recht über den Kindesunterhalt ist in den Bestimmungen Art. 279 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) geregelt. Die nachfolgenden
MehrRückfall. Name und Adresse mit Postleizahl Tel.-Nr. Police-Nr. Zivilstand
Schadenmeldung UVG 1. Unfall Berufskrankheit Zahnschaden Rückfall 2. 3. Anstellung Datum der Anstellung Ausgeübter Beruf 4. Stellung: Höheres Kader Mittleres Kader Angestellte/r / Arbeiter/in Lehrling
MehrUnfallversicherung gemäss UVG Merkblatt
Unfallversicherung gemäss UVG Ausgabe 2017 Wir machen Sie sicherer. 2 Unfallversicherung gemäss UVG Unfallversicherung gemäss UVG 3 Inhalt 1. Gesetzliche Grundlage der Versicherung 2. Versicherte Personen
MehrSozialversicherungen 2011
An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2011 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen
MehrAargauische Pensionskasse Kernplan
Aargauische Pensionskasse Kernplan Ausgabe 0 Inhaltsverzeichnis Kernplan Art. Gültigkeit 5 Art. Eintrittsschwelle 5 Art. Versicherter Lohn 5 Art. 4 Altersleistungen 6 Art. 5 Todesfallleistungen 6 Art.
MehrAMM SECO-TC AVIG-Praxis AMM/G. (Randziffern G1 G13) Januar 2014
AMM SECO-TC AVIG-Praxis AMM/G G PROGRAMME ZUR VORÜBERGEHENDEN BESCHÄFTIGUNG (Randziffern G1 G13) AMM SECO-TC AVIG-Praxis AMM/G1-G5 PROGRAMME ZUR VORÜBERGEHENDEN BESCHÄF- TIGUNG (PVB) Art. 64a Abs. 1 Bst.
MehrVorsorgemodell 2017 Weiterführende Informationen zum Vergleichsrechner
Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Vorsorgemodell 2017 Weiterführende Informationen zum Vergleichsrechner Per 1. Januar 2017 führt die Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) ein neues
MehrÖffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Solothurn
Öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Solothurn Mitglied des Verbands der öffentlichen Arbeitslosenkassen der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein Eine Dienstleistung des Amts für Wirtschaft und
MehrPersonalvorsorgestiftung GASTRAG Reglement 2006 Anhang 2016 ANHANG ZU REGLEMENT KASSE 1
ANHANG ZU REGLEMENT KASSE 1 GÜLTIG AB 01.01.2016 ANHANG zum Reglement 2006 der Kasse 1, gültig ab 01.01.2016 Eintrittsschwelle Die Eintrittsschwelle beträgt CHF 21 150 Maximale AHV-srente Die maximale
MehrVorsorgeplan 2 - Leitende und höhere Angestellte (12facher Monatslohn mit Anspruch auf Bonuszahlungen)
ANHANG I Vorsorgeplan 2 - Leitende und höhere Angestellte (12facher Monatslohn mit Anspruch auf Bonuszahlungen) Art und Höhe der Leistungen werden dem Versicherten jeweils auf einem persönlichen Ausweis
MehrPensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins. Nachtrag 3 zum Reglement Gültig ab 1. Juli 2007
Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins Nachtrag 3 zum Reglement 2005 Gültig ab 1. Juli 2007 1 Einleitung 1. Der Stiftungsrat der Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins hat am 3.
Mehr