Kulturlandschaft in Landes- und Regionalplanung Einführung und Beispiele RVR-Fachdialog Kulturlandschaften. Essen, den
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- Berndt Stieber
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1 Kulturlandschaft in Landes- und Regionalplanung Einführung und Beispiele RVR-Fachdialog Kulturlandschaften Essen, den
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3 Raumordnungsgesetz des Bundes 2008 ROG, 2 Abs. 2 Nr. 5 Kulturlandschaften sind zu erhalten und zu entwickeln. Historisch geprägte und gewachsene Kulturlandschaften sind in ihren prägenden Merkmalen und mit ihren Kultur- und Naturdenkmälern zu erhalten. Literaturhinweis: Sebastian Huck, Rechtliche Grundlagen und Wirkungen der Festlegung von Kulturlandschaften, Berlin 2012
4 Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen - LG) 2 LG Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege 2 (1) LG: Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind insbesondere nach Maßgabe folgender Grundsätze zu verwirklichen, soweit es im Einzelfall zur Verwirklichung erforderlich, möglich und unter Abwägung aller sich aus den Zielen nach 1 ergebenden Anforderungen untereinander und gegen die sonstigen Anforderungen der Allgemeinheit an Natur und Landschaft angemessen ist: Historische Kulturlandschaften und -landschaftsteile von besonderer Eigenart, einschließlich solcher von besonderer Bedeutung für die Eigenart oder Schönheit geschützter oder schützenswerter Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler, sind zu erhalten.
5 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) 1 (1) DSchG: Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen (3) DSchG: Bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen sind die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege angemessen zu berücksichtigen. Die für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege zuständigen Behörden sind frühzeitig einzuschalten und so mit dem Ziel in die Abwägung mit anderen Belangen einzubeziehen, dass die Erhaltung und Nutzung der Denkmäler und Denkmalbereiche sowie eine angemessene Gestaltung ihrer Umgebung möglich sind. Ihrerseits wirken Denkmalschutz und Denkmalpflege darauf hin, dass die Denkmäler in die Raumordnung und Landesplanung, die städtebauliche Entwicklung und die Landespflege einbezogen und einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden.
6 Die Kulturlandschaft ist das Ergebnis der Wechselwirkung zwischen naturräumlichen Gegebenheiten und menschlicher Tätigkeit und Einflussnahme im Verlauf der Geschichte. Dynamischer Wandel ist daher immer ein Wesensmerkmal der Kulturlandschaft. Die historische Kulturlandschaft ist ein Ausschnitt aus der heutigen Kulturlandschaft, der durch historische, archäologische, bau- oder kulturhistorische Elemente und Strukturen geprägt wird. In der historischen Kulturlandschaft können Elemente, Strukturen und Bereiche aus unterschiedlichen Zeiten nebeneinander und in Wechselwirkung miteinander vorkommen. Elemente und Strukturen einer Kulturlandschaft sind historische, wenn sie heute aus wirtschaftlichen, sozialen, politischen oder ästhetischen Gründen nicht mehr in der vorgefundenen Weise geschaffen würden oder fortgesetzt werden.
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9 Historisch gewachsene Kulturlandschaft Ruhr In der Kulturlandschaft des Planungsgebietes haben Regionen Alleinstellungsmerkmale. Diese setzen sich zusammen aus bestimmenden Merkmalen, wie die historische Ausstattung Darin liegen verortbare Phänomene und verbinden sich zu Kulturlandschaftsbereichen
10 Landschaft steht für Heimat und Lebensqualität sowie für den Wunsch nach etwas, das bleibt. Doch Landschaft ist auch Wandel: Jede Generation hat die Landschaft genutzt und gestaltet, wie es ihren wirtschaftlichen Bedürfnissen und ihren technischen Möglichkeiten entsprach. Damit bedarf Landschaft einer Perspektive und Leitlinien.
11 Kulturlandschaft = Industrielandschaft Stadtentwicklung: Brachflächenmanagement Foto: Gelhar Folie:
12 Kulturlandschaft = ehemalige Industrielandschaft INDUSTRIEKULTURLANDSCHAFT Symbiose der Gegensätze - Landschaftspark Duisburg-Nord Foto: Gelhar
13 Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zur Landesplanung in Nordrhein-Westfalen vom LWL und LVR vorgestellt 2007
14 Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung in Nordrhein Westfalen Grundlagen und Empfehlungen für die Landesplanung, 2007 Broschüre und CD mit Erläuterungen zum Fachbeitrag
15 Definition: Gewachsene Kulturlandschaft Die Kulturlandschaft ist das Ergebnis der Wechselwirkung zwischen naturräumlichen Gegebenheiten und menschlicher Einflussnahme im Verlauf der Geschichte. Dynamischer Wandel ist daher ein Wesensmerkmal der Kulturlandschaft. Geschichtlichkeit Weiterentwicklung
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17 Kulturlandschaftsgenese von Nordrhein-Westfalen Historische Einordung von Entwicklungen, die zu Veränderungen und Einfügungen von Merkmalen in der Kulturlandschaft führten, die wiederum heute als Kulturelles Erbe bewertet werden.
18 Beschreibungen der 32 Kulturlandschaften Lage und Abgrenzung Naturräumliche Voraussetzung Geschichtliche Entwicklung Kulturlandschaftscharakter Besonders bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche und -elemente Leitbilder und Ziele
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22 Auswahl- und Abgrenzungskriterien: Historischer Wert Künstlerischer Wert Erhaltungswert Seltenheitswert Regionaltypischer Wert Wert der räumlichen Zusammenhänge und Beziehungen Wert der sensoriellen Wahrnehmungsebene Flächen und Raumrelevanz
23 Zukunftsperspektiven für die gewachsene Kulturlandschaft in Nordrhein-Westfalen Grundsätze und Ziele Gefährdung und Konflikte Der Fachbeitrag Kulturlandschaft als Planungsgrundlage
24 Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung in den Grundsätzen und Zielen einer Landesentwicklungsplan-Novelle für Nordrhein-Westfalen Grundsätze und Ziele
25 Vorschläge und Empfehlungen zu landesplanerischen Grundsätzen und Zielen Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge sowie regionalen Zusammengehörigkeiten zu wahren. Dem Wert der Kulturlandschaftsbereiche soll bei der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden. Hierbei soll auch geprüft werden, inwieweit die Veränderungsdynamik der Nutzungen aus Gründen des Kulturlandschaftserhalts einer spezifischen Steuerung bedarf.
26 Vorschläge und Empfehlungen zu landesplanerischen Grundsätzen und Zielen Denkmäler und Denkmalbereiche einschließlich ihrer Umgebung und der kulturlandschaftlichen Raumbezüge sowie kulturhistorisch bedeutsame Landschaftsteile, Landschaftselemente, Orts- und Landschaftsbilder sollen bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Sinne der Erhaltenden Kulturlandschaftsentwicklung berücksichtigt werden. Dabei sollen angemessene Nutzungen möglich sein.
27 Vorschläge und Empfehlungen zu landesplanerischen Grundsätzen und Zielen
28 Landesbedeutsamer Kulturlandschaftsbereich Schloss Nordkirchen Schloss Westerwinkel Haus Itlingen Haus Venne
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30 Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung im Münsterland // Grundlagen und Empfehlungen für die Regionalplanung Präsentation des Fachgutachten Münster
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36 Beteiligte Dienststellen im Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan Ruhr Landschaftsverband Westfalen-Lippe / LWL LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen LWL-Archäologie für Westfalen Landschaftsverband Rheinland (LVR) LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland LVR-Fachbereich Umwelt
37 Dr. Klaus-Dieter Kleefeld (Koordination) Landschaftsverband Rheinland LVR Dezernat 9 e.mail: Klaus-Dieter.Kleefeld@lvr.de
38 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Landschaftsverband Rheinland Dezernat 9 Kultur und Landschaftliche Kulturpflege. Dezernentin Milena Karabaic. Erarbeitet von:
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