Ergebnisse der immissionsschutzrechtlichen Anlagenüberwachung
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- Matilde Sommer
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1 Überschrift Arial 24 Ergebnisse der immissionsschutzrechtlichen Anlagenüberwachung 8. Jahrestagung zum ökologischen Landbau 21. Februar 2018, Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau, Bernburg
2 1. Allgemein 2. Rechtliche Grundlagen der immissionsschutzrechtlichen Anlagenüberwachung und Betreiberpflichten 3. Prüfinhalte der immissionsschutzrechtlichen Anlagenüberwachung 4. Ergebnisse der immissionsschutzrechtlichen Anlagenüberwachung 5. Maßnahmen bei Feststellung von Mängeln
3 Allgemein In Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt werden 1650 Anlagen überwacht, insbesondere: Abfallanlagen Chemieanlagen Nahrung / Genuss/ landwirtschaftliche Erzeugnisse (Tierhaltungsanlagen) Energieanlagen Von den 1650 Anlagen unterliegen 724 Anlagen der Industrieemissions-Richtlinie (sog. IED-Anlagen), davon sind 229 IED-Tierhaltungsanlagen: Geflügelhaltungsanlagen Schweinehaltungsanlagen
4 Allgemein 111 Geflügelhaltungsanlagen, davon 35 Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Hennen ( G E mit oder mehr Hennenplätzen) 10 Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Junghennen ( G E mit oder mehr Junghennenplätzen) 60 Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Mastgeflügel ( G E mit oder mehr Mastgeflügelplätzen) 5 Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Truthühnern ( G E mit oder mehr Truthühnermastplätzen 118 Schweinehaltungsanlagen, davon 71 Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Mastschweinen ( G E mit oder mehr Mastschweineplätzen) 47 Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Sauen ( G E mit 750 oder mehr Sauenplätzen)
5 Rechtliche Grundlagen der Anlagenüberwachung 1. EU: 1. IE-Richtlinie 2. BVT-Merkblätter und BVT-Schlussfolgerungen 3. Berichtspflicht - PRTR (Pollutant Release and Transfer Register) Jährliche Berichterstattung (durch Betreiber) über Schadstoffmengen die in Luft, Wasser und Boden freigesetzt werden und Verbringung von gefährlichen Abfällen 2. Bund: 1. BImSchG ( 52/ 52 a BImSchG ) 2. BImSchV 3. Verwaltungsvorschriften/ Richtlinien (TA Luft, TA Lärm, GIRL) 3. Land: 1. Erlasse (sog. Tierhaltungserlass)
6 Rechtliche Grundlagen der Anlagenüberwachung - EU Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) vom (IE-Richtlinie) Grundlage für Genehmigung und Überwachung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen Mengenschwellen für Industrieanlagen zur Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel oder Schweinen a) mit mehr als Plätzen für Geflügel b) mit mehr als Plätze für Mastschweine c) mit mehr als 750 Plätzen für Säue Ziel: hohes Schutzniveau für die Umwelt
7 Rechtliche Grundlagen der Anlagenüberwachung - EU BVT-Merkblätter und BVT-Schlussfolgerungen BVT = Beste verfügbare Technik Beschreiben den europäischen Stand der Technik Enthalten u. a. Schlussfolgerungen über BVT, mit denen Spannbreiten von Emissionswerten für Luft und Wasser verbunden sind
8 Rechtliche Grundlagen der Anlagenüberwachung - EU DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2017/302 DER KOMMISSION vom 15. Februar 2017 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel oder Schweine (am im Amtsblatt der EU veröffentlicht) Bsp.: BVT zur Verminderung der Ammoniakemissionen in die Luft aus der Festmistlagerung a) Verkleinerung des Verhältnisses zwischen der emittierenden Oberfläche und dem Volumen des Festmisthaufens b) Abdeckung von Festmisthaufen c) Lagerung von getrocknetem Festmist in einer Halle zur Umsetzung der festgelegten Anforderungen haben die EU-Mitgliedsstaaten gemäß Artikel 21 der IE-Richtlinie 4 Jahre Zeit (ab Veröffentlichung im Amtsblatt der EU)
9 Rechtliche Grundlagen der Anlagenüberwachung - Bund 52/ 52a BImSchG Grundlage für die immissionsschutzrechtliche Anlagenüberwachung 52 BImSchG Überwachung a) Die zuständigen Behörden haben die Durchführung dieses Gesetzes und der auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen zu überwachen. Sie können die dafür erforderlichen Maßnahmen treffen. Sie haben Genehmigungen regelmäßig zu überprüfen und soweit erforderlich durch nachträgliche Anordnungen nach 17 auf den neuesten Stand zu bringen. b) Betreiber von Anlagen sind verpflichtet, den Angehörigen der zuständigen Behörde den Zutritt zu gestatten sowie die Auskünfte zu erteilen und die Unterlagen vorzulegen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. 52a BImSchG Überwachungspläne, Überwachungsprogramme für Anlagen nach der IE- Richtlinie ( Veröffentlichung auf Homepage des LvwA)
10 Rechtliche Grundlagen der Anlagenüberwachung - Bund Verordnungen nach dem BImSchG 1. BImSchV Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 4. BImSchV Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen 11. BImSchV Verordnung über Emissionserklärungen 12. BImSchV Störfall-Verordnung
11 Rechtliche Grundlagen der Anlagenüberwachung - Bund Erste Allgemeine Vorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA Luft) vom 24. Juli 2002 Dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen und der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen Anforderungen zur Vorsorge gegen schädlichen Umwelteinwirkungen (Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Nutztieren Nr TA Luft) 1. Einhaltung Mindestabstand (Geruch) 2. bauliche und betriebliche Anforderungen
12 Mindestabstandskurve - Geruch Bsp.: Anlage mit Mastschweineplätzen (bis 120 kg) 0,15 GV/ Tierplatz * Tierplätze = 450 GV
13 Bauliche und betriebliche Anforderungen an Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Nutztieren Beispiele Größtmögliche Sauberkeit und Trockenheit im Stall (Futtervorlage-, Lauf-, Kot- und Liegeflächen, Stallgänge, Stalleinrichtungen und Außenbereiche um den Stall) Lagerung von geruchsintensiven Futtermitteln in geschlossenen Behältern oder abgedeckt Dungstätten zur Lagerung von Festmist sind auf einer wasserundurchlässigen Betonplatte zu errichten Festmistverfahren: a) anfallende Jauche ist in einen abflusslosen Behälter einzuleiten b) zur Verringerung windinduzierter Emissionen ist eine dreiseitige Umwandung des Lagerplatzes sowie eine möglichste kleine Oberfläche zu gewährleisten Lagerung von Flüssigmist (außerhalb des Stalles) in geschlossenen Behältern oder gleichwertigen Maßnahmen zur Emissionsminderung mit 80 % Emissionsminderungsgrad
14 Prüfinhalte der immissionsschutzrechtlichen Anlagenüberwachung Grundlagen Genehmigung (Antragsunterlagen und Nebenbestimmungen) Nachträgliche Anordnungen nach 17 BImSchG Änderungsanzeigen nach 15 BImSchG Sonstige Bescheide (Untersagung, (Teil-)Stilllegung)
15 Prüfinhalte der immissionsschutzrechtlichen Anlagenüberwachung 1. Tierplatzkapazität und Auslastung der Ställe Überprüfung der Einhaltung der genehmigten Tierplätze je Stall Bestandsregister 2. Güllemanagement Gülleanfallmenge Verlauf Gülleleitungen aus Stall in Vorgruben/ Lagerbehälter Geruchsverschlüsse Güllelagerkapazität (6 Monate oder vertraglich abgesicherte ordnungsgemäße Lagerung und Verwertung durch Dritte) Gülleabnahmeverträge, Nachweis eigener Flächen zur Gülleausbringung Nachweis der Dichtigkeit der Gülleanlage Schnittstelle mit weiteren öffentlich-rechtlichen Vorschriften, bspw. AwSV, DüV
16 Prüfinhalte der immissionsschutzrechtlichen Anlagenüberwachung 3. Abluftführung/ Abluftreinigung Einhaltung DIN (Planungs- und Berechnungsgrundlage für Wärmedämmung und Lüftung in zwangsbelüfteten Ställen) Abluftführung (Art, Höhe, Abluftgeschwindigkeit) Abluftreinigungsanlage (elektronisches Betriebstagebuch, Wartung, Messung) 4. Heizsystem Lageranlagen (Flüssiggas, Heizöl, Hackschnitzel) Heizeinrichtung (Kessel, Hackschnitzelheizung) unter Beachtung 1. BImSchV, ggf. 13. BImSchV
17 Prüfinhalte der immissionsschutzrechtlichen Anlagenüberwachung 5. Futterlagerung Art der gelagerten Futtermittel (geruchsintesiv) Art der Lagerung (geschlossen, abgedeckt) Lagerkapazitäten 6. Sonstiges Kadaverlagerung (geschlossen, ggf. gekühlt)
18 Ergebnisse der immissionsschutzrechtlichen Anlagenüberwachung (häufigste Mängel) 1. Tierplatzkapazität und Auslastung der Ställe Überbelegung (Gesamtanlage, einzelne Ställe) 2. Güllemanagement Güllebehälter nicht abgedeckt Nutzung von Güllebehältern zur Gärrestlagerung 3. Lüftung/ Abluftreinigung Abluftführung (Art, Höhe, Geschwindigkeit) entsprechen nicht der Genehmigung Mängel beim Betrieb der ARE (ph-wert Schwankungen, defekte Anlagenteile)
19 Ergebnisse der immissionsschutzrechtlichen Anlagenüberwachung (häufigste Mängel) 4. Heizsystem keine Meldung an Bezirksschornsteinfeger 5. Futterlagerung Errichtung von zusätzlichen Futtersilos ohne Einholung erforderlicher Erlaubnisse, Zulassungen, Genehmigungen Geruchsintensive Futtermittel nicht (ausreichend) abgedeckt
20 Ergebnisse der immissionsschutzrechtlichen Anlagenüberwachung Erstellen eines Protokolls/ Revisionsschreibens Enthält Ergebnisse, Feststellungen, Festlegungen Erstellen IED-Bericht ( 52a Abs. 5 BImSchG ) Bekanntgabe an Betreiber: innerhalb 2 Monate nach Überwachung Veröffentlichung (gemäß RL 2003/4/ EG über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen vom ): innerhalb 4 Monate nach Überwachung Veröffentlichung erfolgt auf Homepage des LVwA
21 Maßnahmen bei Feststellung von Mängeln 1. Erlass einer Nachträglichen Anordnung ( 17 BImSchG ) Sicherstellung der sich aus dem BImSchG/ BImSchV s ergebenden Pflichten auch nach Erteilung der Genehmigung bspw. bei Änderung des Stand der Technik, unzureichender Schutz der Allgemeinheit und Nachbarschaft vor schädlichen Umweltwirkungen 2. Stilllegung, Untersagung, Beseitigung ( 20 BImSchG ) 3. Widerruf der Genehmigung ( 21 BImSchG ) 4. Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens ( 62 BImSchG ) 5. Anzeige einer Straftat ( 327 ff. StGB )
22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Michael Zorn Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt Referat 402 Dessauer Straße Halle (Saale)
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