Ausbauprojekt Schiene Nord Wie kann ein anspruchsvoller Lärmschutz sichergestellt werden?

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1 Ausbauprojekt Schiene Nord Wie kann ein anspruchsvoller Lärmschutz sichergestellt werden? M. Jäcker-Cüppers Stellv. Vorsitzender des Arbeitsrings Lärm der DEGA ALD Lehrbeauftragter für Lärmschutz im Städtebau an der TU Berlin Veranstaltung des Kreisverbands der Grünen, Uelzen Uelzen,

2 Gliederung Votum des Dialogforums Schiene Nord (DSN) für die Ausbauvariante Alpha E Lärmschutzziele des DSN: Vollschutz Spitzenpegel Berücksichtigung des Gesamtlärms Umrüstung Lärmminderung an Bestandsstrecken Minderungspotenziale Fazit Anhang Veranstaltung Grüne-Uelzen "Schienenverkehrslärm", Uelzen,

3 DSN: Votum für Alpha-Variante E Quelle: DB AG, Runder Tisch Rotenburg-Verden, , Veranstaltung Grüne-Uelzen "Schienenverkehrslärm", Uelzen,

4 Aufnahme in den E BVWP 2030, März 2016 Veranstaltung Grüne-Uelzen "Schienenverkehrslärm", Uelzen,

5 Laufender Prozess: Informationen der DB Fünf Regionale Runde Tische RRT: Teilnehmer: DB Bürgermeister Bürgerinitiativen Behörden Land, Landratsamt etc. RRT Rotenburg-Verden: 1. Sitzung Veranstaltung Grüne-Uelzen "Schienenverkehrslärm", Uelzen,

6 Keine allgemeine Akzeptanz der Alpha-Variante ; html Veranstaltung Grüne-Uelzen "Schienenverkehrslärm", Uelzen,

7 Forderungen des DSN zum Lärmschutz Abschließende Sitzung am mit Votum für Alpha-Variante und Forderungen zum Lärmschutz: Vollschutz gegen Bahnlärm an sämtlichen von Ausbau- oder Neubaumaßnahmen (auch indirekt bei deutlichem Belastungszuwachs durch betriebliche Änderungen!) betroffenen Trassenabschnitten; In Schlafräumen bei teilgeöffnetem Fenster Maximalpegel aus Bahnlärm von nicht mehr als 45 db(a); Für formal ausgewiesene Ruhige Gebiete in Lärmaktionsplänen keine Erhöhung des Beurteilungspegels; Gesamtlärmbetrachtung (Verkehr, Gewerbe); Umrüstung auf leise Bahnbetriebstechnik muss für in- und ausländische Waggons bis 2020 sichergestellt sein; Spitzenpegel müssen zusätzlich zu den bisher üblichen Berechnungsgrundlagen betrachtet werden. Veranstaltung Grüne-Uelzen "Schienenverkehrslärm", Uelzen,

8 Erläuterung der Forderungen: Vollschutz 1 Vollschutz: Einhaltung der Immissionsgrenzwerte bei Neu- und Ausbau einer Schienentrasse in der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (16. BImSchV) (Verkehrslärmschutzverordnung) Ausbau: zusätzliches Gleis oder ein anderer erheblicher baulicher Eingriff Immissionsgrenzwerte gelten für den Außenpegel (Schutz der Außenwohnbereiche) Zulässige Maßnahmen: An der Quelle (Fahrzeuge, Fahrwege) und auf dem Ausbreitungsweg aktive Maßnahmen Aktuelle Grenzwerte für Wohngebiete (WA,WR): Mittelungspegel 59/49 db(a) tags (06-22)/nachts (22-06) (Nachtpegel ausschlaggebend); Schutzziel: Vermeidung schädlicher Umweltauswirkungen durch Geräusche, u. a. von erheblichen Belästigungen (Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG): aus Lärmwirkungssicht wären Grenzwerte von 55/45 db(a) tags/nachts erforderlich Evtl. noch Orientierung der baulichen Nutzung, z. B. Schlafzimmer quellenabgewandt (i. d. Regel nur für neue Wohngebiete relevant) Veranstaltung Grüne-Uelzen "Schienenverkehrslärm", Uelzen,

9 Erläuterung der Forderungen: Vollschutz 2 Welche Pegelminderungen sind erforderlich? Aktuelle Belastungen nachts: siehe Lärmkartierung EBA 2014: Bienenbüttel Belastete >45: 3470 >55 : 1000 >65 : 110 Veranstaltung Grüne-Uelzen "Schienenverkehrslärm", Uelzen,

10 Erläuterung der Forderungen: Vollschutz 3 Prognose 2030 Strecke Lüneburg Uelzen: knapp 400 Züge/Tag: SPNV 38, SPFV 66, Güterzüge 287 Beurteilungspegel (= Mittelungspegel) durch Güterverkehr (mit traditionellen Graugussbremssohlen GG) nachts im Abstand von ca. 20 m von der Trassenmitte: etwa 78 db(a) Minderungen von 29 db(a) durch aktive Maßnahmen erforderlich Veranstaltung Grüne-Uelzen "Schienenverkehrslärm", Uelzen,

11 Erläuterung der Forderungen: Vollschutz 4 Aktuelle Rechtslage BImSchG 41(2): Kein Vollschutz, wenn die Kosten der Schutzmaßnahme außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen hilfsweise Innenraumschutz durch baulichen Schallschutz (Passivmaßnahmen : Schallschutzfenster) außer Verhältnis nicht definiert Rechtsprechung und Empfehlungen des Eisenbahn- Bundesamtes EBA (siehe Grafik) Vollschutz Veranstaltung Grüne-Uelzen "Schienenverkehrslärm", Uelzen,

12 Erläuterung der Forderungen: Belastungszuwachs durch betriebliche Änderungen Ausbau von Strecken: Potenzielle Fernwirkung auf unverändert bleibende Trassen, z. B. Uelzen - Celle (siehe Anhang: BVerwG) (falls Mengenzuwachs Pegelerhöhungen) Blockverdichtung: bedeutet ebenfalls Mengenzuwachs mit Pegelzunahme Deutlicher Belastungszuwachs ΔL m : DSN-Forderung Ausgangsbelastung < 70/60 tags/nachts: ΔL m 1 db(a) Ausgangsbelastung 70/60 tags/nachts: ΔL m 0,1 db(a) Forderung geht über 16. BImSchV hinaus: diese setzt erheblichen baulichen Eingriff voraus Bsp. Uelzen Celle: prognostiziert für Güterzüge/Tag, je nach Bezugsjahr unter den aktuellen Werten (Ist 2007: 160 Güterzüge) selbst nach Forderungen des DSN keine Verbesserung der Situation (nur Anwendung des Lärmsanierungsprogramms (siehe unten) : Belastungen bei 75/65 db(a) tags/nachts Veranstaltung Grüne-Uelzen "Schienenverkehrslärm", Uelzen,

13 Erläuterung der Forderungen: Maximalpegel Spitzenpegel 1 Beispiel Bahnstrecke: Mittelungspegel - Spitzenpegel Quelle. Möhler und Partner Veranstaltung Grüne-Uelzen "Schienenverkehrslärm", Uelzen,

14 Erläuterung der Forderungen: Maximalpegel Spitzenpegel 2 Mittelungspegel: summarische und einfache Beschreibung einer Belastungssituation (Einzahlwert), gut geeignet für Langzeit- Expositionen und gut korreliert mit Langzeitfolgen (z. B. Risikoerhöhungen für Herz-Kreislauferkrankungen) Bildet aber nicht das Hörereignis ab: Wahrnehmung der Vorbeifahrt mit Spitzen- oder Maximalpegel des Schallereignisses Spitzenpegel und seine Anstiegsgeschwindigkeit besonders relevant für Schlafstörungen und starke Belästigungen: Aufwecken oder (nicht wahrgenommene) Verschlechterung der Schlafqualität Auslösung von Erschrecken, Angst, Aufregung Stresshormonausschüttung Spitzenpegel in der 16. BImSchV nicht berücksichtigt Forderungen nach Spitzenpegelkriterium zur Verbesserung des Schutzkonzepts Veranstaltung Grüne-Uelzen "Schienenverkehrslärm", Uelzen,

15 Erläuterung der Forderungen: Maximalpegel Spitzenpegel 3 Forderung des DSN von L max, innen 45 db(a) entspricht dem Vorschlag der WHO Bedeutet bei teilgeöffnete Fenstern einen L max, außen von ca. 60 db(a) Reale Spitzenpegel in Gleisnähe bis zu 100 db(a) (Pegelerhöhungen durch Weichen, Schienenstöße, Flachstellen der Räder) Minderungen durch aktive Maßnahmen bis zu 40 db(a) erforderlich! Veranstaltung Grüne-Uelzen "Schienenverkehrslärm", Uelzen,

16 Erläuterung der Forderungen: Gesamtlärmbetrachtung 1 Beispiel: Schnellfahrtrasse Köln Frankfurt/Main Bündelung mit Autobahn A3 Aktuelle Rechtslage: Separierung nach Quellen (Straße, Schiene, Flug, Gewerbe etc.) mit jeweils eigenen Rechtsgrundlagen 16. BImSchV: bei (Bau und) wesentlicher Änderung separate Betrachtung des zu ändernden Verkehrswegs Veranstaltung Grüne-Uelzen "Schienenverkehrslärm", Uelzen,

17 Erläuterung der Forderungen: Gesamtlärmbetrachtung 2 Rechtsprechung: BVerwG, Urteil 4 C 9/95 v. 1996: Der Gesetzgeber hat Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG [Recht auf körperliche Unversehrtheit] zu beachten Er verstieße gegen diese verfassungsrechtliche Pflicht, ließe er es zu, daß durch den Bau oder durch die wesentliche Änderung eines öffentlichen Verkehrswegs eine die menschliche Gesundheit gefährdende Verkehrslärmbelastung entsteht, und sei es auch nur durch die Erhöhung einer bereits vorhandenen Vorbelastung. Der zum Schutz verpflichtete Staat darf sich dieser Verpflichtung auch nicht dadurch entziehen, daß er summierte Immissionen bereits konzeptionell unbeachtet lässt Koalitionsvertrag CDU/CSU/SPD 2013: "Wir werden. den Schutz vor Verkehrslärm deutlich verbessern und Regelungen für verkehrsträgerübergreifenden Lärmschutz an Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen treffen. Der Gesamtlärm von Straße und Schiene muss als Grundlage für Lärmschutzmaßnahmen herangezogen werden." Veranstaltung Grüne-Uelzen "Schienenverkehrslärm", Uelzen,

18 Erläuterung der Forderungen: Umrüstung der Güterwagen 1 Priorität: Maßnahmen an den Güterwagen (höchste Emissionen, nächtlicher Betrieb) Wichtigste Einzelmaßnahme: Umrüstung der Güterwagen : Ersatz der Graugussklotzbremsen (GG) durch Kompositklötze K-Sohle: Schweiz 2007 Wagonbeschriftung für LL-Sohle, DB 2013 Veranstaltung Grüne-Uelzen "Schienenverkehrslärm", Uelzen,

19 Erläuterung der Forderungen: Umrüstung der Güterwagen 2 Minderungspotenzial in Abhängigkeit vom Schienenzustand (!) (siehe Anhang) Schall 03 neu: sonrail CH: Instrumente: 5 bis 8 db(a) 8 bis 13 db(a) Lärmabhängige Trassenpreise seit Dez bis 2020: laufleistungsabhängige Boni für umgerüstete Wagen, finanziert durch Mali (aktuell 2,5 % Aufschlag auf den Trassenpreis) für laute Güterzüge (> 10 % laute Wagen) Förderprogramme Deutschland: laufleistungsabhängige Prämien bis zu 50 % der reinen Umrüstkosten seit Dez bis 2020 EU: 20 % der reinen Umrüstkosten (Connecting Europe Facility CEF) seit 2015 Veranstaltung Grüne-Uelzen "Schienenverkehrslärm", Uelzen,

20 Erläuterung der Forderungen: Umrüstung der Güterwagen 3 Koalitionsvertrag CDU/CSU/SPD 2013: "Ab diesem Zeitpunkt [Ende des Umrüstprogramm 2020] sollen laute Güterwagen das deutsche Schienennetz nicht mehr befahren dürfen". Wir ergreifen zudem auf europäischer Ebene die Initiative für ein ab dem Jahr 2020 zu erlassendes EU-weites Einsatzverbot für laute Güterwagen. Entwurf eines Gesetzes zum Verbot von GG-Wagen in Deutschland liegt im BMVI vor (EU-konform? Warenverkehrsfreiheit darf nicht verletzt werden) EU: Staff Working Document Dez. 2015: Anwendung der TSI-Geräuschgrenzwerte für den Bestand in zwei Stufen, zunächst für international verkehrende Güterwagen, dann für alle Güterwagen Für etwa 2/3 des in Deutschland verkehrenden Wagenparks liegen Absichtserklärungen für die vollständige Elimination der GG-Wagen bis Ende 2020 vor (VPI, DB); Problem der ausländischen Wagen Veranstaltung Grüne-Uelzen "Schienenverkehrslärm", Uelzen,

21 Lärmminderung an Bestandsstrecken Zwei strategische Elemente in Deutschland Lärmaktionsplanung Lärmsanierungsprogramm des Bundes Lärmaktionsplanung Umsetzung europäischen Rechts (EU-Richtlinie zum Umgebungslärm ULR) Zuständig: EBA Lärmaktionsplan des EBA liegt vor, enthält keine konkreten streckenbezogenen Maßnahmen Lärmsanierungsprogramm (siehe Anhang) Freiwilliges Programm auf der Basis des Haushaltsrechts Start 1999 mit 51 Mio. /Jahr und den Auslösewerten 75/65 db(a) tags/nachts (Mittelungspegel) Aktuell (Haushalt 2016): 150 Mio., Auslösewerte 67/57 db(a) Lärmwirkungsforschung: ab Belastungen > 65/55 db(a) tags/nachts relevante Risikoerhöhungen für Krankheiten Veranstaltung Grüne-Uelzen "Schienenverkehrslärm", Uelzen,

22 Lärmsanierung in Niedersachsen Auslösewerte bis 2014 mit Schienenbonus: WA/WR 75/65 db(a) tags/nachts Quelle: Veranstaltung Grüne-Uelzen "Schienenverkehrslärm", Uelzen,

23 Minderungspotenziale Können Minderungen von 29 bzw. 40 db(a) erreicht werden? Antwort: Grundsätzlich ja, z. B. durch Führung der Strecke im Tunnel Quelle: Wikipedia; Autor: Cooper Veranstaltung Grüne-Uelzen "Schienenverkehrslärm", Uelzen,

24 Strategisches Gesamtkonzept zur Minderung des Verkehrslärms 1. Verkehrsvermeidung (Synergien: Sicherheit, Klimaschutz, Luftreinhaltung) 2. Verkehrsverlagerung 3. Maßnahmen an der Quelle Entspricht dem Verursacherprinzip Beste Kostenwirksamkeit Maßnahmen an den Fahrzeugen (auch: Reduktion der Geschwindigkeit) und Fahrwegen Wirkung unabhängig von Ausbreitungsgeometrie (d. h. auch bei mehreren Gleisen, Hochhäusern an der Trasse etc.) 4. Maßnahmen auf dem Ausbreitungsweg 5. Baulicher Schallschutz Veranstaltung Grüne-Uelzen "Schienenverkehrslärm", Uelzen,

25 Verkehrsvermeidung und -verlagerung Siedlungspolitik (Verdichtung, Nutzungsmischung) Umweltorientierte Optimierung des europäischen Schienengüterverkehrs: Negatives Bsp. Hinterlandanbindung europäischer Seehäfen (Belieferung Norditaliens über Nordseehäfen statt Genua) Kostenwahrheit im Verkehr: Internalisierung externer Kosten, Subventionsabbau Erhöhung der Auslastung (ÖPNV: 20%) Rollgeräusch: Erhöhung der Transportleistung pro Achse Disposition und Betriebsprogramme Verlagerung nachts tags, Meidung sensibler Routen (ggfs. Trassenneubau, Bsp. Mittelrheintal) Veranstaltung Grüne-Uelzen "Schienenverkehrslärm", Uelzen,

26 Maßnahmen an der Quelle, Beispiel KTLG Beispiel : Komponententräger Leiser Güterzug KTLG der DB 1996 Drehgestellschürzen Scheibenbremsen Radabsorber Niedrige gleisnahe Wand (0.35 m ü. SOK) Akustisches Schleifen L max = - 19 db(a) gegenüber Güterzug mit GG-Sohlen Veranstaltung Grüne-Uelzen "Schienenverkehrslärm", Uelzen,

27 Lärmminderung an Güterwagen; Bsp. Schweiz Quelle: F. Fischer, BAFU: Umsetzung neuer Maßnahmen zur Reduzierung des Schienenverkehrslärms in der Schweiz. VDEI Nachhaltigkeitsforum Bahn 4. Symposium Lärmschutz, Juni 2016, Berlin Veranstaltung Grüne-Uelzen "Schienenverkehrslärm", Uelzen,

28 Pegeldiffrenz in db(a) Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen Fahrverbote Geschwindigkeitsreduktion: siehe Anhang: Urteil des OVG Sachsen-Anhalt 1 K 17/13 vom (siehe Anhang): Einbeziehen von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen in die Abwägung bei der Lärmvorsorge (16. BImSchV) Minderungspotenzial (Schall03:2015) als Funktion von v in km/h: Lmax -6,3-4,8-3,4-2,2-1, ,9 2,8 3,6 Lm -3,3-2,6-1,9-1,2-0,6 0 0,6 1,2 1,7 2,2 Veranstaltung Grüne-Uelzen "Schienenverkehrslärm", Uelzen,

29 Gleisnahe Maßnahmen auf dem Ausbreitungsweg Beispiel Bahnlinie Hong Kong ΔL max = - 20 db(a) durch Abschirmung (Quelle: R. Kwan, Internoise 2006) Veranstaltung Grüne-Uelzen "Schienenverkehrslärm", Uelzen,

30 Beispiel Lärmschutzwand: Geometrie B A s H= n*3 6,5 m 25 m Veranstaltung Grüne-Uelzen "Schienenverkehrslärm", Uelzen,

31 Pegelminderung durch Lärmschutzwand Veranstaltung Grüne-Uelzen "Schienenverkehrslärm", Uelzen,

32 Fazit 1 Das DSN hat für den Ausbau des Schienennetzes im Raum Hamburg Bremen Hannover anspruchsvolle Lärmschutzziele gesetzt. Sie gehen über das gesetzlich vorgegebene Maß weit hinaus: Strikte Einhaltung der Grenzwerte für die Außenpegel Anwendung diese Vorgabe auch bei betriebsbedingten Pegelerhöhungen Einführung von Spitzenpegelkriterien und Berücksichtigung des Gesamtlärms Diese Verbesserung des Lärmschutzes sollte durch Änderung der gesetzlichen Grundlagen abgesichert werden. Hilfsweise ist der Beschluss des Bundestags vom heranzuziehen: Veranstaltung Grüne-Uelzen "Schienenverkehrslärm", Uelzen,

33 Verbesserung des Schutzniveaus in aktuellen Schienenaus- und neubauprojekten: Beschluss des Deutschen Bundestags Einstimmiger Beschluss am : Zustimmung zum Schutzkonzept des Projektbeirats der Rheintalbahn (Ausbau-Strecke Karlsruhe Basel) Zur Menschen- und umweltgerechten Realisierung europäischer Schienennetze :. können künftig die Grundsätze und Maßstäbe zur Anwendung kommen, die durch den Projektbeirat Rheintalbahn gesetzt worden sind. Dies gilt zum Beispiel hinsichtlich der Form der Zusammenarbeit von Bund, Land, regionalen Vertretern, Bürgerinitiativen und Bahn im Projektbeirat und hinsichtlich der Bewertungsmaßstäbe für einen umwelt- und menschengerechten Ausbau, die jeweils im Einzelfall begründete alternative Trassierungen und andere über das gesetzlich erforderliche Maß hinausgehende Maßnahmen des Lärmschutzes zulassen können Veranstaltung Grüne-Uelzen "Schienenverkehrslärm", Uelzen,

34 Fazit 2 Nach wie vor unbefriedigend ist der fehlende Vollschutz bei Strecken, die die Schwellenwerte der betriebsbedingten Pegelerhöhungen nicht überschreiten, Strecken außerhalb des Raumes des Dialogforums Die Schutzziele des DSN lassen sich grundsätzlich erreichen, zum Teil allerdings nur mit sehr hohem finanziellen Aufwand und mit gravierenden Eingriffen in das Stadtbild (LSW) Es ist deshalb ein integriertes Schutzkonzept zu entwickeln, das auch die Potenziale der Verkehrvermeidung nutzt und die Maßnahmen an der Quelle deutlich verbessert. Dabei ist auch die EU gefordert (Fortschreibung der Geräuschgrenzwerte siehe Anhang-, Einbeziehung der Bestandsfahrzeuge, Europäische Verkehrspolitik, Finanzierung) Bürgerinnen und Bürger können durch einen ressourcenschonenden Lebensstil zur Verkehrsvermeidung beitragen Veranstaltung Grüne-Uelzen "Schienenverkehrslärm", Uelzen,

35 Fazit 3 Minderung an der Quelle : Das Umrüstprogramm muss 2020 abgeschlossen sein, deutlich vorher sollten gesetzliche Regelungen zur Unterbindung des Betriebs von GG-Wagen in Kraft gesetzt werden. Die Geräuschgrenzwerte für Schienenfahrzeuge sind zu senken. Lärmminderungsanreize durch nach Emissionen differenzierte lärmabhängige Trassenpreise sind zu schaffen. Die Gleisqualität ist durch optimiertes akustisches Schleifen zu verbessern. Wartungsvorschriften zur Einhaltung verringerter Emissionen von Fahrzeug und Fahrweg sind erforderlich. Die genannten Verbesserungen brauchen den beharrlichen Druck der Zivilgesellschaft, wie das Beispiel Rheintalbahn zeigt. Veranstaltung Grüne-Uelzen "Schienenverkehrslärm", Uelzen,

36 Vielen Dank fürs Zuhören! Veranstaltung Grüne-Uelzen "Schienenverkehrslärm", Uelzen,

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