Lärmschutz jetzt! M. Jäcker-Cüppers Vorsitzender des Arbeitsrings Lärm der DEGA (ALD), TU Berlin

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1 Lärmschutz jetzt! M. Jäcker-Cüppers Vorsitzender des Arbeitsrings Lärm der DEGA (ALD), TU Berlin Informationsveranstaltung von Bündnis 90/Die Grünen, Oyten,

2 Gliederung Vorstellung des ALD Einleitung (Thematische Abgrenzung, Definitionen ) Lärmwirkungen (Ziel- und Grenzwerte) Rechtliche Grundlagen (einschließlich Finanzierung) Lärmminderungsmaßnahmen Minderung des Verkehrslärms in Oyten (Lärmaktionsplan, A1 etc.) Empfehlungen für den Lärmschutz in Oyten Fazit Vortrag Oyten,

3 Vorstellung des ALD 1 ALD: Im Mai 2009 gegründete Fachgruppe der DEGA (Deutsche Gesellschaft für Akustik ca Mitglieder) ALD vom BMU gefördertes Projekt der DEGA Zurzeit ca. 300 Mitglieder Ziele und Aufgaben Information und Beratung der Öffentlichkeit in allen Lärmfragen (Dienstleistung) Strategische Einflussnahme auf alle Akteure mit dem Ziel, den Lärmschutz in Deutschland und Europa zu verbessern (Politik) Vortrag Oyten,

4 Vorstellung des ALD 2 Instrumente Informations- und Geschäftszentrum IGZ, Fachberater(innen) ALD-Website ( Publikationen (z. B Straßenverkehrslärm) Veranstaltungen (Workshops, Tag gegen Lärm etc.) Veröffentlichungen und Stellungnahmen Vortrag Oyten,

5 Einleitung: Thematische Eingrenzung Thematische Eingrenzung: (Verkehrs-)Lärmminderung als kommunale Aufgabe Kommunen aber nur mit begrenzter Zuständigkeit: Weitere Akteure, u. A.: Europäische Union: z. B. Geräuschgrenzwerte für Schienen- und Straßenfahrzeuge Bund, Länder: Immissionsschutzrecht, Baurecht, Straßen-, Schienen- und Luftverkehrsrecht, Finanzierung des Lärmschutzes (z. B. Lärmsanierungsprogramme) In der Regel Integriertes Gesamtkonzept zur Lärmminderung erforderlich Einflussnahme der Kommunen auf die übergeordneten Aktionsebenen erforderlich Vortrag Oyten,

6 Einleitung: Dreifacher Ansatz der Darstellung Darstellung des aktuellen Rechtsschutzes beim Lärm Bundesrecht (Lärmvorsorge: A1, Lärmaktionsplanung) Lärmsanierung: Finanzierung des Lärmschutzes Defizite Erforderliche Weiterentwicklung des Rechtsschutzes Ergänzende kommunale Maßnahmen (auch: Was können die Bürgerinnen und Bürger tun?) Vortrag Oyten,

7 Einleitung: Definition Lärm Lärm = beeinträchtigende Geräusche Lärmminderung ist Minderung der Beeinträchtigungen B durch Lärm: Belästigung, Störung (Lärm als unerwünschte Geräusche = subjektive Bewertung der Geräusche) Gesundheitliche Schäden (z. B. Schlafstörungen ); können auch Folge unbewusst wirkender Geräusche sein Geräusche, Schall(pegel) L: Gegenstand der Akustik Beeinträchtigungen: Gegenstand der Humanwissenschaften (Lärmwirkungsforschung) B = Funktion (L, Moderatoren) Vortrag Oyten,

8 Einleitung: Moderatoren Moderatoren: Quellenart (Straße, Schiene, Flug, Gewerbe, Nachbarn etc.) Situation (Tageszeit, gestörte Aktivität etc.) individuelle Disposition (Lärmempfindlichkeit, Alter, seelischer und gesundheitlicher Zustand etc.) Traditionelle Lärmschutzpolitik: Reduktion von L Wichtiger Moderator Tageszeit: Nachtruhe besonders wichtig Transportaktivitäten sollten überwiegend tags stattfinden Aktuelle Tendenzen gegenläufig: Tags wird produziert, nachts wird transportiert Vortrag Oyten,

9 Einleitung: Duale Charakter von Geräuschen Wilhelm Busch: Der Maulwurf; in Dideldum! von 1874 Vortrag Oyten,

10 Einleitung: Indikatoren Wahl des geeigneten Indikators für den Schall: Zuordnung zur untersuchten Wirkung und zur Geräuschart: Beispiel Störung des Schlafs: Flug- und Schienenverkehr: Störung durch das Geräusch des jeweils einzelnen Flugzeugs oder Schienenfahrzeugs Beispiel Störung der Kommunikation: Störung durch den Hintergrundpegel (z. B. das Rauschen einer Autobahn) Zwei wichtige Indikatoren: Maximalpegel L max (db) Dauerschallpegel oder Mittelungspegel L m (db) EU-Richtlinie zum Umgebungslärm (ULR): L den : gewichteter Ganztagespegel (day, evening, night: Zuschlag für 4 Abendstunden + 5 db(a), Zuschlag für 8 Nachtstunden: + 10 db(a) Hohe und niedrige Töne werden bei gleichem Schalldruck weniger laut wahrgenommen als Töne bei Hz A-Bewertung der Pegel : L m in (db(a)) Vortrag Oyten,

11 Mittelungspegel L Am Maximalpegel L Amax Pegel = Hochzahl A-Bewertung: Nachbildung des Ohrfilters Maximalpegel L Amax Energetisch äquivalenter Dauerschallpegel L Am Pegelverlauf L (t) in Stadtstraße, 1500 Kfz/Stunde Vortrag Oyten,

12 Lärmwirkungen: Gesundheitliche Folgen des Verkehrslärms GG Art. 2: Recht auf körperliche Unversehrtheit Lärm beeinträchtigt als psychosozialer Stressfaktor die Gesundheit im engeren Sinn (Aktivierung des hormonellen Systems und des autonomen Nervensystems). Veränderungen bei Blutdruck, Herzfrequenz etc. Körper schüttet vermehrt Stresshormone aus (Prozesse weitgehend unbewusst, autonome Reaktionen deshalb auch im Schlaf und bei Personen, die meinen, sich an Lärm gewöhnt zu haben). Langzeitfolgen: u. A. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, wie Bluthochdruck und Herzinfarkt. UBA: In Deutschland ca. 16 % der Bevölkerung Lärmbelastungen durch Straßenverkehr ausgesetzt die langfristig zu einer Erhöhung des Herzinfarktrisikos führen Vortrag Oyten,

13 Lärmwirkungen - Herzinfarktrisiko durch Straßenverkehrslärm Risiko-Pegel-Kurve RR 75 db(a) Risiko + 29 % Verkehrslärm-Immissionspegel L m (6-22 Uhr) [db(a)] Kfz/24h: Quelle: Babisch, UBA 2006 Vortrag Oyten,

14 Lärmwirkungen Zielwerte für den Verkehrslärm Zielwerte außen: siehe z. B. ALD-Broschüre Straßenverkehrslärm : beziehen sich auf den Mittelungspegel außerhalb der Wohnungen, um auch die Außenwohnbereiche und die städtischen Aufenthaltsbereiche zu schützen. Zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken sollten 65/55 db(a) tags/nachts nicht überschritten werden (Minimalziel). Zur Vermeidung erheblicher Belästigungen (vgl. BImSchG) sollten die Belastungen auf 55/45 db(a) tags/nachts gesenkt werden (Mittleres Ziel). Langfristig sollten Werte von 50/40 db(a) tags/nachts angestrebt werden (Optimaler Schutz). Vgl: WHO Night Noise Guidelines (NNG) 40/55 db(a) Vortrag Oyten,

15 Rechtsgrundlagen: Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG 1974: 1: Zweck des Gesetzes: Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen = Immissionen, die Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen herbeiführen Einwirkungen: Gesamtheit der Immissionen Nicht erhebliche Belästigungen müssen hingenommen werden! BImSchG regelt i. W. den Neubau / wesentliche Änderung von Verkehrswegen Bestehende Verkehrswege seit 2005: Lärmaktionsplanung Fluglärm: extra geregelt (FLärmG 2007) Lärmschutz in der Bauleitplanung: extra geregelt (BauGB) Konkretisierung der Schutzzeile: optimal durch Immissionsgrenzwerte (IGW) Vortrag Oyten,

16 Rechtsgrundlagen: Immissionsgrenzwerte 1 Bestehende Verkehrswege (vor 1974 planfestgestellt): keine Grenzwerte! Allgemeine Schranken durch Grundgesetz Art. 2 Art. 14 (körperliche Unversehrtheit) und (Schutz des Eigentums) (konkretisiert durch Rechtsprechung: für allgemeine Wohngebiete 70/60 db(a)) Bauleitplanung - Heranrückende Wohnbebauung: keine Grenzwerte (Lärmschutz als Belang der Abwägung nach 1(6) BauGB; Orientierungswerte der DIN 18005, WA 55/45 db(a) tags/nachts) Vortrag Oyten,

17 Rechtsgrundlagen: Immissionsgrenzwerte 2 Bestehende Verkehrswege: Ersatzweise Lärmsanierungsprogramme auf haushaltsrechtlicher Grundlage Bundesfernstraßen seit 1978: Auslösewerte seit 2010: L Am WA 67/57 db(a) Schienenwege des Bundes seit 1999; Auslösewerte: L Am WA 75/65 db(a) (ab 2015: - 5 db(a)?) Strecke Syke-Oyten: PKZ 3,039 (BMVBS) Quelle: DB AG Vortrag Oyten,

18 Rechtsgrundlagen: Immissionsgrenzwerte 3 Neubau und wesentliche Änderung: Immissionsgrenzwerte in der Verkehrslärmschutzverordnung (VLärmSchVO 1990), z. B. für allgemeine/reine Wohngebiete (WA/WR) 59/49 db(a) Wirkungsbezug: Vermeidung erheblicher Belästigungen (vgl. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz) Indikator: Beurteilungspegel = modifizierter Mittelungspegel (z. B. durch Schienenbonus ) Grenzwerte als Außenpegel (Schutz der Außenwohnbereiche) Aktive Schutzmaßnahmen Falls die Kosten aktiver Schutzmaßnahmen außer Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck ( 41 (2) BImSchG) sind, gibt es stattdessen Anspruch auf bauliche passive Schallschutzmaßnahmen (wie Schallschutzfenster), d. h. Innenraumschutz Rechnerische(!) Ermittlung der Immissionen Vortrag Oyten,

19 Rechtsgrundlagen: Richtlinie z. Umgebungslärm 1 Richtlinie der EU über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25. Juni 2002: Umsetzung in Deutschland 2005: Stufe 1: Bis 30. Juni 2007 strategische Lärmkarten und bis zum Lärmaktionspläne: für Ballungszentren mit mehr als Bewohnern Straßen mit mehr als Kraftfahrzeugen pro Jahr Schienenwege mit mehr als Zügen pro Jahr Flughäfen mit mehr als Bewegungen pro Jahr Aktuell Stufe 2 in + 5 Jahren mit Bewohnern/ Kfz/ Zügen Datengrundlage: Vorjahr des Jahrs der Kartierung Schutz ruhiger Gebiete Vortrag Oyten,

20 Rechtsgrundlagen: ULR Kartierung Schiene Oyten EBA 2008,, L den EBA 2012? Hochbelastete ganztags/nachts: 40/50 Personen L den, L night : ohne Schienenbonus Vortrag Oyten,

21 Rechtsgrundlagen: ULR Kartierung HVS Oyten 2012 A27 L168 A1 L167 L156, K2.? L den Quelle: ZUS LLG im GAA Hildesheim, 2012 Hochbelastete ganztags/nachts: 400/600 Personen Vortrag Oyten,

22 Rechtsgrundlagen: Richtlinie z. Umgebungslärm 2 Explizite Beteiligung der Öffentlichkeit ULR setzt keine Frist für die Umsetzung der Aktionspläne EU hat keine gemeinsamen Kriterien, Grenz- oder Zielwerte für die Aktionsplanung vorgegeben Auslöse- und Zielwerte, siehe Musteraktionsplan NS 2008: L den = 70 db(a), L night = 60 db(a) (vgl. Zielwerte Gesundheitsschutz) Verantwortlich für die Aufstellung der Aktionspläne die zuständigen Behörden Deutschland: lokale Behörden der Städte und Gemeinden (mit geringen Eingriffsmöglichkeiten beim Lärm an den Verkehrswegen des Bundes und der Länder (Fernstraßen, Schienenwege)) kein akustisches Kriterium für die Identifikation der Hauptlärmquellen (Bsp. Straße, Folie 13: DTV = Kfz (< 8.219) 65 db(a)) ULR konzentriert sich auf hoch belastete Situationen ULR nur dann mit signifikantem Beitrag zu Minderung des Verkehrslärms in Deutschland, wenn in ein übergeordnetes Gesamtkonzept eingebettet Vortrag Oyten,

23 Maßnahmen: Rangfolge Vorrang für Maßnahmen und Instrumente am Anfang der Wirkungskette für das Entstehen von Verkehrslärmbelastungen Derartige Maßnahmen in der Regel auch bedeutsam für die Minderung anderer schädlicher Umweltfolgen des Verkehrs (hohe Synergien) Rangfolge von Maßnahmen Vermeidung des motorisierten Verkehrs Verlagerung auf umweltfreundlichere (leisere) Verkehrsmittel Verminderung der Emissionen des Verkehrs Maßnahmen auf dem Ausbreitungsweg Schutzmaßnahmen am Immissionsort Instrumente und Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung und -verlagerung entgegen dem obigen Postulat oft nachrangig wegen diffuser Wirkungsketten und geringen Effekten (Halbierung der Verkehrsmenge: L = 3 db(a)) Vortrag Oyten,

24 Minderung des Verkehrslärms in Oyten 1 Lärmvorsorge A1: Einhaltung der Immissionsgrenzwerte Immissionsberechnung auf der Grundlage von Prognosen (DTV, Lkw- Anteil, zul. Geschwindigkeit, Straßendecke etc.) Lärmschutzwände LSW Lärmmindernde Straßendecken (vgl. Kritik der BI Aktiver Lärmschutz Bassen OPA: Hohes Minderungspotenzial (Bsp. A9 nach 8 Jahren noch -8,0 db(a)) Allerdings: sensible Bauweise, teurer, höhere Wartungskosten Generell fehlt in Deutschland die Verpflichtung auf eine akustische Qualitätssicherung von Straßendecken Reduzierung der Höchstgeschwindigkeiten auf dem übergeordneten Straßennetz (A,L)?: Zustimmung der oberen Straßenverkehrsbehörden erforderlich (A1, A27: StrVBehörde Verden lehnt es ab) Vortrag Oyten,

25 Minderung des Verkehrslärms in Oyten 2 Lärmsanierung/Lärmaktionsplanung an Schienenwegen: Oyten niedrige Priorität (siehe oben) Fehlende Kartierung Stufe 2 Bislang geringe Eingriffsmöglichkeiten der Kommunen an Haupteisenbahnstrecken Aber: Ab Eisenbahn-Bundesamt für die LAP zuständig! Lärmaktionsplan Stufe 1 (Frist war Juli 2008)? Lärmaktionsplan Stufe 2 (Frist Juli 2013) Vortrag Oyten,

26 Empfehlungen für die (Verkehrs-)Lärmminderung in Oyten 1 Entwicklung eines Gesamtkonzepts, das über die LAP hinausgeht Aufstellung des LAP! Kurzfristige und mittelfristige Zielwerte: Vermeidung gesundheitlicher Risiken (65/55) bzw. erheblicher Belästigungen (vgl. LAP Norderstedt 2008: tags < 65, nachts 45, Erholungsgebiete 55 db(a) Vortrag Oyten,

27 Empfehlungen für die (Verkehrs-)Lärmminderung in Oyten 2 Handlungsfelder der Kommune: Verkehrsvermeidende Stadt- und Verkehrsplanung Förderung des Umweltverbunds (z. B. Radverkehr) Gemeindestraßen: Leise Straßendecken, Reduktion v (Tempo-30-Zonen, VBB), (nächtliche) Betriebsbeschränkungen (Lkw, Motorräder etc.) Bauleitplanung: Bei Neuplanungen Orientierungswerte der DIN einhalten Abschirmende Bebauungen Öffentlichkeitsarbeit/Sensibilisierung Vortrag Oyten,

28 Empfehlungen für die (Verkehrs-)Lärmminderung in Oyten 3 Was können Bürgerinnen und Bürger tun: Grundsatz: Rücksichtnahme, Sensibilisierung für die eigene Rolle als Verursacher (verhaltensbezogener Lärm, z. B. als Nachbarschaftslärm) Verkehrsreduzierender Lebensstil: Verkehrsvermeidung: Radfahren, Zufußgehen Verkehrsvermeidung: Beispiel Online- Bestellungen Vortrag Oyten,

29 Empfehlungen für die (Verkehrs-)Lärmminderung in Oyten 4 Leisere Verkehrsmittel nutzen (Pkw, Reifen.) Lärmarme Fahrweise: niedertourig, vorausschauend, Geschwindigkeitsbeschränkungen beachten Leise Produkte nutzen, Betriebsbeschränkungen beachten (Rasenmäher, Laubbläser ) Vortrag Oyten,

30 Empfehlungen für die (Verkehrs-)Lärmminderung in Oyten 5 Überörtliche Verkehrsstraßen: Bahnlinien: LAP durch EBA ab (ohne Schienenbonus?) Bsp. Mittelrheintal: zusätzliche Sondermittel durch Infrastrukturbeschleunigungsprogramm II (D insgesamt 40 Mio. ) Kommune sollte Verbesserung des Schienenzustands einfordern (Emissionswerte, Schleifzyklen etc.) Autobahnen, Landesstraßen Beitrag der zuständigen Einrichtungen bei der LAP einfordern (z. B. Reduzierung der Höchstgeschwindigkeiten, leise Straßendecken) Bsp. Interessengemeinschaft autobahnnaher Städte und Gemeinden in Brandenburg (Thesenpapier: nachts Tempo 100/60) Finanzierung sichern Vortrag Oyten,

31 Empfehlungen für die (Verkehrs-)Lärmminderung in Oyten 6 Allgemein: Kommune / Ortsgruppen der Parteien sollten sich für die Verbesserung des Verkehrslärmschutzes landes- und bundespolitisch einsetzen im Bündnis mit anderen Akteuren, z. B. Senkung der Auslösewerte für die LAP im Musteraktionsplan NS 2008 Sicherstellung der Finanzierung für Landesstraßen Dazu braucht sie den Druck und die Unterstützung der Bürger/innen Vortrag Oyten,

32 Fazit 1 Lärm belästigt nicht nur, sondern führt auch zu gesundheitlichen Risiken. Trotzdem hat die Lärmbekämpfung eine geringe politische Priorität und umfassende Erfolge sind bislang ausgeblieben. Hauptproblem sind die Bestandsstrecken (innerörtliche Hauptverkehrsstraßen, Schienentrassen für den Güterverkehr). Eine abgestimmte und integrierte Strategie zur Minderung des Verkehrslärms fehlt in Deutschland: Beispiel Lärmsanierung Lärmaktionsplanung Beispiel Zusammenarbeit Bund, Länder, Kommunen Vortrag Oyten,

33 Fazit 2 Vorrang hätte die Schaffung eines Rechtsanspruches auf Lärmsanierung, um kurzfristig die gesundheitlichen Risiken durch Verkehrslärm abzubauen (L den / L night < 65/55 db(a)). Finanzierung, vor allem der Kommunen, muss sicher gestellt werden. Oyten sollte die Chancen zur Lärmminderung nutzen: LAP als wichtiges Zeichen dafür, dass Lärmschutz ernst genommen wird. Vortrag Oyten,

34 Vielen Dank fürs Zuhören! Vortrag Oyten,

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