DEIN ERSTER EURES-ARBEITSPLATZ
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- Adrian Schenck
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1 DEIN ERSTER EURES-ARBEITSPLATZ Häufig gestellte Fragen Allgemeines Wo finde ich Informationen zu Dein erster EURES-Arbeitsplatz (DEEA)? Informationen können vom EURES-Portal heruntergeladen werden unter oder vom EUROPA-Portal unter Das EURES-Portal gibt einen Überblick über das Programm. Du kannst aber auch den DEEA-Leitfaden herunterladen, in dem die Voraussetzungen und Regeln des Programms beschrieben sind. Welche Organisationen setzen DEEA um? DEEA wird von öffentlichen Arbeitsverwaltungen umgesetzt, die dem EURES-Netz angeschlossen sind. Es können aber auch andere Arbeitsmarktorganisationen teilnehmen. Diese Arbeitsvermittlungsdienste müssen die Regeln des Netzes anwenden, können dabei allerdings unterschiedliche Methoden nutzen. Welche Dienstleistungen werden von DEEA-Arbeitsvermittlungsdiensten angeboten? Die DEEA-Arbeitsvermittlungsdienste bieten Informationen sowie Unterstützung bei der Einstellung, der Abstimmung von Arbeitskräfteangebot und -nachfrage sowie der Stellenbesetzung zusammen mit finanzieller Unterstützung für junge Menschen und Arbeitgeber an. Wie wird DEEA finanziert? Finanziert wird das DEEA-Programm aus Mitteln des EU-Programms für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) im Rahmen des EaSI- Unterprogramms EURES. Dabei handelt es sich um ein europäisches Finanzierungsinstrument, das zur Umsetzung der Ziele des Programms Europa 2020 in den Bereichen Sozial- und Beschäftigungspolitik beitragen soll.
2 Ich habe festgestellt, dass nicht alle Mitgliedstaaten DEEA- Dienstleistungen anbieten. Was kann ich tun, wenn mein Land solche Dienste nicht anbietet? Falls dein Land diese Dienstleistungen noch nicht anbietet, wende dich bitte an eine der auf der DEEA-Website aufgeführten Organisationen auf dem EURES-Portal, vorzugsweise an die federführenden Arbeitsverwaltungen. Wie kann ich mich für die DEEA-Unterstützung bewerben oder registrieren? Bitte besuche die Websites der DEEA-Arbeitsvermittlungsdienste und folge der Anleitung zur Bewerbung oder Registrierung oder wende dich an die Kontaktadresse, die du online findest. Viele Websites sind sowohl in der Landessprache als auch in Englisch erstellt worden. Arbeitsuchende Unter welchen Voraussetzungen können Arbeitsuchende Unterstützung im Rahmen des Programms DEEA beantragen? Alle Bewerber müssen zwischen 18 und 35 Jahre alt, Staatsbürger eines der 28 EU- Mitgliedstaaten, Norwegens oder Islands sowie in einem dieser Länder ansässig sein. Ich habe festgestellt, dass DEEA jungen Menschen im Alter von 18 bis 35 Jahren offen steht. Ich werde bald 36 Jahre alt. Bedeutet dies, dass ich mich nicht mehr bewerben kann? Alle Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Einreichung ihres Antrags zwischen 18 und 35 Jahre alt sein, d. h. du musst dich vor deinem 36. Geburtstag bewerben. Ich besitze bereits Berufserfahrung. Kann ich an DEEA teilnehmen? DEEA ist nicht ausschließlich für Menschen konzipiert, die in den Arbeitsmarkt eintreten. Es können sich sowohl hoch als auch gering qualifizierte junge Menschen und junge Menschen mit oder ohne Berufserfahrung bewerben, vorausgesetzt, sie erfüllen die vorstehend genannten Förderkriterien. Wie ist es mit jungen Menschen bestellt, die bereits in der Vergangenheit im Rahmen von DEEA unterstützt wurden? Können sie sich ein weiteres Mal um einen Arbeitsplatz bewerben? Alle Bewerber müssen gleich behandelt werden, unabhängig davon, ob sie bereits in einem anderen Mitgliedstaat studiert oder gearbeitet haben, und zwar auch mit Unterstützung aus einem EU-Mobilitätsprogramm. Ich bin kein Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Staates, besitze jedoch eine Aufenthaltsberechtigung. Kann ich mich bei DEEA registrieren? Nein, nur Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates sind berechtigt, am DEEA- Programm teilzunehmen. 2
3 Welche finanzielle Unterstützung kann ich von DEEA erwarten? Die Finanzierung im Rahmen von DEEA beruht weitgehend auf vereinfachten Kostenoptionen (d. h. Pauschalsätze und Festbeträge). Bewerber können finanzielle Unterstützung erhalten, um Kosten zu decken, die vor einem Umzug ins Ausland anfallen (z. B. für die Teilnahme an einem Vorstellungsgespräch im Ausland oder einem Sprachkurs oder für die Anerkennung von Qualifikationen) oder beim Umzug und Sicheinrichten im Gastland. Weitere Informationen über die finanzielle Unterstützung sind im DEEA-Leitfaden verfügbar, den du vom EURES-Portal unter herunterladen kannst. Welche Arbeitsplätze sind im Rahmen des DEEA-Programms förderfähig? DEEA erstreckt sich auf alle Arten von Arbeits-, Praktikums- und Ausbildungsplätzen, sofern sie mit dem nationalen Arbeitsrecht (oder den Rechtsrahmen) vereinbar und mit einem Entgelt sowie einer Vertragsdauer von mindestens sechs Monaten (bei Arbeits- und Ausbildungsplätzen) oder drei Monaten (bei Praktikumsplätzen) verbunden sind. Obwohl alle DEEA-Arbeitsvermittlungsdienste Stellenangebote und auch Praktikumsund/oder Ausbildungsangebote vermitteln können, kann die Verfügbarkeit der Praktikums- und Ausbildungsangebote variieren bzw. begrenzt sein. Gibt es im Rahmen von DEEA besondere Fördermaßnahmen für Praktikanten und Auszubildende? Die Fördermaßnahmen und Finanzierungsregeln im Rahmen von DEEA gelten für alle Bewerber, unabhängig von der Art des Angebots, für das sie sich bewerben, d. h. für einen Arbeits-, Praktikums- oder Ausbildungsplatz. Praktikanten und Auszubildende können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterhaltsvergütung in Anspruch nehmen, um das Entgelt, das sie erhalten, aufzubessern. Diese Vergütung kann bis zu 600 EUR betragen und für eine Dauer von maximal sechs Monaten gezahlt werden. Mir wurde von einem Unternehmen eine Stelle in einem anderen Mitgliedstaat angeboten. Kann ich finanzielle Unterstützung aus DEEA in Anspruch nehmen? Arbeitsuchende müssen sich immer bei einem DEEA-Arbeitsvermittlungsdienst registrieren. Wenn die Einstellung über eine andere Organisation erfolgt ist, kann keine finanzielle Unterstützung aus DEEA in Anspruch genommen werden. Ich habe die Ausschreibung einer freien Stelle in einem anderen EU- Land gesehen, die meinem Profil entspricht. Was kann ich tun? Du kannst dich mit dem DEEA-Arbeitsvermittlungsdienst in Verbindung setzen, dich registrieren und sich für eine bestimmte offene Stelle vormerken lassen. Der Arbeitsvermittlungsdienst kann zustimmen, sich mit dem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen, um weitere Auskünfte zu beschaffen, ihm die Möglichkeit anbieten, die Dienstleistungen von DEEA zu nutzen, und dir dabei helfen, die Stelle zu bekommen. 3
4 Sind Fremdsprachenkenntnisse obligatorisch, um eine Stelle in einem anderen Mitgliedstaat zu bekommen? Kenntnisse einer anderen EU-/EWR-Sprache sind nicht obligatorisch, um im Ausland eine Stelle zu finden, sie werden jedoch dringend empfohlen. In manchen Mitgliedstaaten können Kenntnisse der Landessprache sogar obligatorisch sein, wie z. B. in Deutschland. Für manche Stellen ist es von maßgeblicher Bedeutung, eine bestimmte Sprache fließend zu beherrschen; für andere Länder und Stellen sind möglicherweise andere Fähigkeiten wichtiger (etwa für technische Berufe). Fördert DEEA auch Sprachkurse? Angesichts der Bedeutung von Sprachkenntnissen für die Arbeitskräftemobilität verfügt DEEA über unterschiedliche Modalitäten bei der speziellen Förderung von Sprachkursen. Diese kann sich von der Erstattung der von den Bewerbern zu tragenden Kosten für Sprachkurse oder der kostenlosen Bereitstellung von Sprachkursen bis hin zur finanziellen Förderung von KMU erstrecken, die Sprachschulungen für neu eingestellte Mitarbeiter anbieten. Dem DEEA-Leitfaden zufolge können Bewerber aus EU-Gebieten in äußerster Randlage einen zusätzlichen Reisekostenzuschuss beziehen. Welches sind diese Gebiete? Bei den neun EU-Gebieten in äußerster Randlage, die fester Bestandteil der EU sind, handelt es sich um folgende Regionen: Martinique, Guadeloupe, Französisch- Guayana, Réunion, Mayotte, Saint-Martin (Frankreich), Madeira und Azoren (Portugal) und Kanarische Inseln (Spanien). Gilt diese Regel auch für Bewerber, die zwischen zwei verschiedenen Randgebieten oder Ländern des EWR-Gebietes reisen? Ja, diese Regel gilt auch für sie. Arbeitgeber Welche Unternehmen können an DEEA teilnehmen? Alle rechtmäßig ansässigen Unternehmen oder andere Organisationen (mit einigen Ausnahmen) in der EU-28, Norwegen und Island (öffentlich oder privat) können teilnehmen, unabhängig von ihrer Größe oder vom Wirtschaftszweig. Allerdings können nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) finanzielle Unterstützung erhalten. Welche Arbeitgeberorganisationen sind ausgenommen? Eine Vermittlung zu europäischen Organen und Einrichtungen und anderen internationalen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und wissenschaftlichen Organisationen (beispielsweise UNO, OECD, Europarat o. ä.) sowie supranationalen Regulierungsbehörden und Agenturen ist nicht möglich. Diese Kriterien gelten auch für von der EU geförderte Netzwerke, Plattformen oder ähnliche Organisationen. 4
5 Was ist ein KMU? Im Rahmen von DEEA sind unter KMU Unternehmen oder andere Arbeitgeberorganisationen mit bis zu 250 Beschäftigten zu verstehen. Welche Finanzierung steht KMU zur Verfügung? Es wird finanzielle Unterstützung in Form eines Pauschalsatzes zur Deckung der Kosten eines Integrationsprogramms für neu eingestellte junge Arbeitnehmer, Auszubildende oder Praktikanten bereitgestellt. Das Programm sollte immer auch eine Lernkomponente umfassen, z. B. Sprachschulung, berufliche Weiterqualifizierung usw. Weiterführende Informationen erhalten Sie im DEEA- Leitfaden oder bei einem DEEA-Arbeitsvermittlungsdienst. Ist es für ein KMU obligatorisch, ein Integrationsprogramm anzubieten, um an DEEA teilnehmen zu können? Die Durchführung eines Integrationsprogramms ist für KMU (Arbeitgeber) fakultativ. Unabhängig davon, ob KMU sich dafür entscheiden oder nicht, können sie trotz alledem DEEA-Unterstützung und Dienstleistungen zur Besetzung freier Stellen in Anspruch nehmen. Ich habe bereits eine(n) junge(n) europäische(n) Arbeitnehmer(in) gefunden, den/die ich gerne einstellen würde. Kann ich finanzielle Unterstützung aus DEEA in Anspruch nehmen? DEEA-Unterstützung kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Einstellungsprozess noch nicht abgeschlossen ist. Der Arbeitgeber muss sich mit einem DEEA-Arbeitsvermittlungsdienst in Verbindung setzen, die freie Stelle melden, den Bewerber vormerken und beim Vermittlungsdienst beantragen, Dienstleistungen zur Besetzung dieser freien Stelle in Anspruch nehmen zu können. Ich möchte gerne eine(n) junge(n) europäische(n) Arbeitnehmer(in) einstellen, bin jedoch nicht sicher, welche Art von Integrationsprogramm ich ihm/ihr anbieten könnte. Sie können sich mit einem DEEA-Arbeitsvermittlungsdienst in Verbindung setzen. Auf diese Weise können Sie Ihren Bedarf ermitteln und ein geeignetes und machbares Integrationsprogramm festlegen, das Sie dann dem/der zukünftigen eingestellten Arbeitnehmer(in) anbieten können. * * * 5
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