Familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton Schwyz
|
|
- Moritz Kopp
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton Schwyz Kinderbetreuung und Gleichstellung der Geschlechter Ein gutes Angebot an familienergänzenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten ist eine wichtige Voraussetzung für die Realisierung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Familie und Beruf. Sie ermöglicht es Paaren, Familien- und Berufsarbeit zu vereinbaren und nach ihren individuellen Bedürfnissen aufzuteilen. Zur Situation von Familien einige Fakten Im Jahr 2001 gingen in der Schweiz nur 26% der Mütter mit Kindern unter 15 Jahren keiner Berufstätigkeit nach arbeiteten nur 6% der Väter mit Kindern unter 15 Jahren Teilzeit, während es bei den Müttern 52% waren. Die Scheidungsrate liegt heute bei 40%. Auch im Kanton Schwyz ist rund jede zehnte Familie eine Einelternfamilie. Alleinerziehende Personen, vier Fünftel davon sind Frauen, haben ein mehr als doppelt so hohes Armutsrisiko als die Durchschnittsbevölkerung. Drei Viertel der Kinder, die im Kanton Schwyz in Krippen betreut werden, sind zwischen drei und sieben Jahren alt. 60% der Kinder besuchen die Betreuungseinrichtung zwischen drei und sechs Halbtagen. 75% der Kinder leben mit den Eltern zusammen. Quellen: Frauen- und Gleichstellungsatlas Schweiz, Schweizerische Arbeitskräfteerhebung 2001, Studie Familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton Schwyz Behauptungen und Argumente zur familienergänzenden Kinderbetreuung Es wird behauptet Kinder sind bei der Mutter am besten aufgehoben. In Krippen werden die Kinder nicht gleich gut betreut wie zu Hause. Frühe ausserhäusliche Betreuung überfordern das Kind und schaden seiner Entwicklung. Krippen und Tageseltern sind kein Ersatz für die Betreuung in der Familie. Familienexterne Betreuungsmöglichkeiten zerstören die Familie, weil dann noch mehr Frauen arbeiten, anstatt sich um die Kinder zu kümmern. Die familienergänzende Kinderbetreuung bietet Die Mutter allein kann dem Kind nicht alles bieten. In der heutigen Kleinfamilie hat das Kind wenig Gelegenheit soziales Verhalten zu üben. Mehrere Bezugspersonen bedeuten mehr Anregung und Lernmöglichkeiten für das Kind. Mütter haben einen Haushalt zu erledigen und beschäftigen sich nur während eines kleinen Teils des Tages mit dem Kind. In der Krippe werden Kinder von ausgebildeten Betreuungspersonen in kleinen familiären Gruppen betreut. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass ein gutes Betreuungsangebot den Kindern nicht schadet und in vielen Fällen sogar nützt: Sie brauchen weniger schulische Sondermassnahmen, zeigen bessere Schulleistungen und fremdsprachige Kinder sind besser integriert. Kinderbetreuungsmöglichkeiten sind kein Ersatz, sondern eine Ergänzung zur Familie. Die Kinder verbringen nur einen Teil der Zeit in der Tagesstätte oder in der Tagesfamilie, weil viele Mütter aus familiären Gründen sowieso Teilzeit arbeiten. Viele Frauen arbeiten, weil sie Alleinerziehend sind oder weil die Familie ein zweites Einkommen braucht. Die Erwerbstätigkeit der Mütter wirkt der Familienarmut entgegen und verhindert, dass Familien von der Sozialhilfe abhängig werden. Schon heute sind mehr als die Hälfte der Mütter erwerbstätig und 40% der Kinder finden keinen Elternteil vor, wenn sie von der Schule nach Hause kommen. Für diese Kinder braucht es ein gutes Betreuungsangebot.
2 Frauen müssen sich zwischen Beruf und Familie entscheiden. Kinder sind Privatsache. Es ist nicht Aufgabe der Gesellschaft, sich um die Betreuung der Kinder zu kümmern. Familienexterne Kinderbetreuung ist zu teuer. Das kann sich der Staat nicht leisten. Der Staat finanziert mit Steuergeldern die Kinderbetreuung der reichen Leute. Frauen sind heute genau so gut ausgebildet wie Männer. Verzichten Frauen aufgrund von Familienpflichten auf eine Berufstätigkeit, ist dies volkswirtschaftlich gesehen ein grosser Verlust von Ressourcen und qualifizierten Arbeitskräften. Zudem ist es für die Gleichstellung der Geschlechter wichtig, dass Frauen und Männer Familie und Beruf miteinander verbinden können. Die Betreuung der Alten wird auch als gesellschaftliche Aufgabe anerkannt, warum nicht auch jene von Kindern. Familien übernehmen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, indem sie mit dem Aufziehen der Kinder für den Weiterbestand unserer Gesellschaft und die Sicherung der Sozialwerke sorgen. Deshalb sollten sie auch bei dieser Aufgabe unterstützt werden. Zudem verzichten schon heute schon rund ein Fünftel der Frauen bewusst auf Kinder, weil sie Beruf und Familie für unvereinbar halten. Kinderbetreuungsmöglichkeiten erleichtern den Frauen den Entscheid für Kinder. Eine Studie in der Stadt Zürich zeigt auf, dass die öffentliche Hand auf vielfache Weise und in hohem Masse von Investitionen in die Kinderbetreuung profitiert. Pro Steuerfranken, der in Kindertagesstätten investiert wird, fliessen in der Form von zusätzlichen Steuereinnahmen und eingesparter öffentlicher Ausgaben rund 1.6 Franken an die öffentliche Hand zurück. Die familienergänzende Kinderbetreuung ist auch für die Eltern nicht billig. Sie beteiligen sich mit einem angemessenen, dem Einkommen angepassten Beitrag an den Betreuungskosten. Mit Steuergeldern werden nur die Elternbeiträge der Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen subventioniert. Wohlhabende Erwerbstätige tragen die Betreuungskosten in der Regel vollumfänglich selbst. Die Situation im Kanton Schwyz 1995 gab die überparteilich zusammengesetzte kantonale Arbeitsgruppe Familienergänzende Kinderbetreuung der Fachstelle Kinderbetreuung in Luzern eine Studie in Auftrag, die über die Situation der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Schwyz Auskunft geben sollte. Die wichtigsten Ergebnisse dieser Untersuchung sind: 1. Es gibt im Kanton Schwyz eine grosse Diskrepanz zwischen der Zahl der arbeitenden Eltern und dem Angebot an erwerbskompatiblen Betreuungsplätzen für Kinder von 0 bis 12 Jahren. Die Versorgung ist ungenügend, der Bedarf ist in keiner Weise gedeckt. Zu viele Kinder bleiben trotz Erwerbstätigkeit der Eltern unbetreut. Zusätzlich zu den privaten Lösungen braucht es im Kanton Schwyz rund 3000 erwerbskompatible institutionalisierte familienexterne Betreuungsplätze für Kinder im Altern von 0 bis 12 Jahren. 2. Die verschiedenen Kinderbetreuungsangebote erfüllen nicht in jedem Fall die qualitativen und organisatorischen Mindestanforderungen. Der Grund liegt in der ungenügenden oder fehlenden finanziellen Unterstützung durch die öffentliche Hand. Ohne Unterstützung der Gemeinden kann keine Institution langfristig und mit verantwortbarem qualitativen Standard geführt werden. 3. Die Fachstelle Kinderbetreuung gibt verschiedene Empfehlungen zur Verbesserung der Situation im Kanton Schwyz: Empfehlungen an den Kanton:
3 Anerkennung der familienergänzenden Kinderbetreuung als öffentliche Aufgabe Ausformulierung von kantonalen Richtlinien und Konkretisierungshilfen zur qualitativen Beurteilung von Einrichtungen und Angeboten zum Beispiel in Form einer kantonalen Pflegekinderverordnung. Verbesserung des Vollzugs insbesondere der Aufsicht. Schaffung einer Fachstelle für Betreuungs- und Familienfragen Unterstützung von innovativen Projekten Flankierende familienpolitische Massnahmen z.b. Steuerabzug von Kinderbetreuungskosten Mitfinanzierung von Betreuungseinrichtungen durch Kantons- und Gemeindebeiträge auf der Basis von Leistungsvereinbarungen Empfehlungen an die Gemeinden: Schaffung eines Familienleitbilds und von Leitlinien zur Kinderbetreuung Schaffung einer gemeinderätlichen Kommission für familienergänzende Kinderbetreuung Schaffung von verschiedenen Betreuungsangeboten für Kinder Die Finanzierung von Betreuungsplätzen Qualitativ hochstehende familienergänzende Kinderbetreuung ist arbeitsintensiv und kostenaufwändig, unabhängig davon, wo sie stattfindet: in der Familie oder ausserhalb. Weil Eltern genauer die Mütter diese Arbeit bis heute gratis leisten, blieben diese Kosten bis jetzt weitgehend unsichtbar. Mütter und Familien können und wollen diese Aufgabe heute nicht mehr ganz alleine bewältigen. Eine Umverteilung zwischen Familie und Gesellschaft ist nötig. Sie stellt eine Anerkennung der wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe dar, die Familien mit dem Aufziehen von Kindern für den Weiterbestand und das Funktionieren unserer Gesellschaft und der Sozialwerke leisten. Studien zeigen zudem, dass Investitionen in die Kinderbetreuung für die öffentliche Hand durchaus rentabel sind. Die Gewährleistung optimaler Betreuungsmöglichkeiten für Kinder ist eine dringende familien- und sozialpolitische Aufgabe, für die von der öffentlichen Hand die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. In der Regel haben private Betreuungsinstitutionen verschiedene Arten von Einkünften: Elternbeiträge Mitgliederbeiträge und Spenden Beiträge der Gemeinden Gemischte Finanzierungskonzepte sind eher geeignet, um die Kontinuität einer Betreuungseinrichtung zu sichern. Im Kanton Schwyz müssen jedoch noch viele Institution ohne oder nur mit minimalen Beiträgen der Gemeinden auskommen. Sie verbrauchen für die Mittelbeschaffung jedes Jahr unverhältnismässig viel Energie und Zeit. Bei vielen Institutionen ist dadurch der Betrieb finanziell nicht über längere Zeit gesichert. Auf lange Sicht ist es jedoch nicht möglich, Betreuungseinrichtungen allein mit Elternbeiträgen und Spendengeldern zu finanzieren ohne Abstriche bei der Betreuungsqualität oder bei der Sozialverträglichkeit der Tarife machen zu müssen. Regelmässige und gleichbleibende Beiträge der öffentlichen Hand helfen mit, die Betreuungsqualität in den Institutionen zu sichern und das Betreuungsangebot auch für Familien mit niedrigem Einkommen erschwinglich zu machen. Für eine öffentliche Finanzierung von Kinderbetreuungsangeboten gibt es im Kanton Schwyz noch keine gesetzliche Grundlage. Eine entsprechende Änderung des
4 Sozialhilfegesetzes ist im Gange. Es soll den Gemeinden ermöglichen, auf freiwilliger Basis über das ordentliche Budget Beiträge an Betreuungseinrichtungen zu leisten. Es ist zudem wünschenswert, dass sich in Zukunft auch Arbeitgeber finanziell an Betreuungseinrichtungen beteiligen. Ein betriebliches Kinderbetreuungsangebot bringt ihnen auf dem Arbeitsmarkt Vorteile bei der Gewinnung und Erhaltung von qualifizierten Arbeitskräften. Tarife und Elternbeiträge Die Elternbeiträge an die Betreuungskosten sollen: nach einem Sozialtarif bestimmt werden. Sie werden nach einer vom Einkommen und der Kinderzahl abhängigen Skala berechnet. sozialverträglich sein. Der Tarif muss so gestaltet sein, dass die Benutzung von Kinderbetreuungsangeboten für alle Eltern finanziell tragbar ist. Insbesondere dürfen Familien mit kleinem Einkommen nicht unverhältnismässig belastet werden. Der maximale Elternbeitrag soll die Vollkosten des Betreuungsplatzes der jeweiligen Institution decken. Als Beispiel das Tarifsystem der Stadt Winterthur aus dem Jahr 1998: Einkommen* in Franken Kostendeckung in % Elternbeitrag pro Tag in Franken Elternbeitrag pro Monat in Franken ' ' ' ' ' '100.- * Massgebendes Einkommen = Einkünfte der Erziehungsberechtigten plus 10% des steuerbaren Vermögens Das Impulsprogramm des Bundes zur Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen Im Jahr 2001 wurde vom Nationalrat eine Initiative von Jaqueline Fehr gutgeheissen, die vom Bund die Durchführung eines Impulsprogramms zur Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder verlangt. Ein Jahr später verabschiedeten die eidgenössischen Räte für die ersten vier Jahre des Programms einen Kredit von 200 Millionen Franken. Das Bundesgesetz über die Finanzhilfen tritt am 1. Februar 2003 in Kraft. Es werden Kindertagesstätten, schulergänzende Betreuungseinrichtungen und Tageselternvereine unterstützt. Für das Jahr 2003 stehen 30 Millionen Franken zur Verfügung. Die Bedingungen für Finanzhilfen sind:
5 Bundesbeiträge werden nur für neu geschaffene Betreuungsplätze erteilt. Bereits bestehende Organisationen erhalten Unterstützung, wenn sie ihr Angebot wesentlich (d.h. um einen Drittel oder mindestens 10 Plätze) ausbauen. Eine Krippe muss mindestens 10 Plätze während mindestens 25 Stunden pro Woche und 45 Wochen pro Jahr anbieten. Einrichtungen für schulergänzende Betreuung müssen mindestens 10 Plätze und während mindestens 4 Tagen und 36 Schulwochen pro Jahr geöffnet sein. Es muss ein Bedarf an Betreuungsplätzen glaubhaft gemacht werden können. Die Betreuungseinrichtungen müssen den kantonalen Qualitätskriterien genügen. Pro Betreuungsplatz werden pro Jahr höchstens ein Drittel der Kosten bis zu einem Betrag von maximal 5000 Franken gedeckt. Krippen erhalten während zwei, schulergänzende Betreuungseinrichtungen während drei Jahren Unterstützung in der Form von Pauschalbeiträgen. Die Trägerschaft darf nicht gewinnorientiert arbeiten, d.h. sie muss gemeinnützig und in der Form einer juristischen Person sein. Die langfristige Finanzierung der Institution muss während sechs Jahren gesichert erscheinen. Gesuchstellung Mit dem Vollzug des Impulsprogramms ist das Bundesamt für Sozialversicherung in Bern beauftragt. Die Gesuchstellenden haben ihren Antrag direkt beim BSV einzureichen, das auch über die Bewilligung entscheidet (Adresse siehe unter Kontakte). Die Gesuche müssen spätestens 12 Wochen vor Betriebsaufnahme beim Bundesamt eingehen und eine genaue Umschreibung des geplanten Vorhabens umfassen. Das Bundesamt holt vor seinem Entscheid eine Stellungnahme der zuständigen Behörden des Kantons ein. Sie müssen das Vorhaben grundsätzlich beurteilen und sich zur Bedürfnislage, den Qualitätsanforderungen, dem Finanzierungskonzept und den notwendigen Bewilligungen äussern. Weitere Informationen und Gesuchsformulare findet man im Internet unter Zur Erhebung des Bedarfs von Kinderbetreuungsplätzen Bevor neue Kinderbetreuungsplätze geschaffen werden ist es wichtig, den konkreten Bedarf zu ermitteln. Dazu gibt es verschiedene Instrumente, zum Beispiel: Ermittlung von demographischen Zahlen über den Anteil von Kindern, deren Eltern berufstätig sind Elternbefragungen Bedarfsabschätzungen sind jedoch komplex und bedürfen einer detaillierten Vorarbeit, damit die spezifische Situation einer Gemeinde genügend berücksichtigt werden kann. Es wird empfohlen, dafür professionelle Unterstützung durch qualifizierte Fachpersonen in Anspruch zu nehmen. Kontakte/Adressen Folgende Institutionen können zu Fragen der Kinderbetreuung Informationen geben und/oder Beratung anbieten: Fachstelle Kinderbetreuung - Pflegekinderaktion Zentralschweiz
6 Ulmenstrasse 16, 6003 Luzern. Telefon: , Fax: Mail: Fachstelle UND: Informationen und Beratung zu Fragen der Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit. Postfach 2913, 6002 Luzern. Telefon: Mail: Adressvermittlungsstelle familienergänzende Kinderbetreuung für den inneren Kantonsteil: Verein Rund ums Kind Schwyz Kontaktperson: M. Betschart, Telefon: Bundesamt für Sozialversicherungen. Zentralstelle für Familienfragen. Effingerstrasse Bern. Telefon: , Für Auskünfte: - Cornelia Louis, Tel , Mail: cornelia.louis@bsv.admin.ch und - Marc Stampfli, Tel , Mail: marc.stampfli@bsv.admin.ch Amt für Gesundheit und Soziales. Kollegiumsstrasse 28, Postfach 2161, 6431 Schwyz Literatur Karin Müller Kucera/Tobias Bauer: Volkswirtschaftlicher Nutzen von Kindertagesstätten. Welcher Nutzen lösen die privaten und städtischen Kindertagesstätten der Stadt Zürich aus? Herausgeber: Sozialdepartement der Stadt Zürich. Edition Sozialpolitik Nr Kindertagesstätten zahlen sich aus. Herausgeber: Sozialdepartement der Stadt Zürich. Edition Sozialpolitik. Nr.5a Stephan Immoos Fachstelle Kinderbetreuung Luzern: Familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton Schwyz. Grundinformation Situationsanalyse Perspektiven. Herausgeberin: Arbeitsgruppe familienergänzende Kinderbetreuung Kanton Schwyz Wer denn? Wie denn? Wo denn? Ein Leitfaden zur familienexternen Kinderbetreuung. Herausgeberin: Eidgenössische Kommission für Frauenfragen Vertrieb: Eidgenössische Drucksachen und Materialzentrale. Bestell-Nr d Familienexterne Kinderbetreuung Teil 1: Fakten und Empfehlungen. Herausgeberin: Eidgenössische Kommission für Frauenfragen Vertrieb: Eidgenössische Drucksachen und Materialzentrale. Bestell-Nr d Familienexterne Kinderbetreuung Teil 2: Hintergründe. Herausgeberin: Eidgenössische Kommission für Frauenfragen Vertrieb: Eidgenössische Drucksachen und Materialzentrale. Bestell-Nr d Simone Peter/ Ruedi Epple: Glückliche Eltern - Betreute Kinder. Familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton Basel-Landschaft: Zahlen, Analysen - Argumente. Herausgeberinnen: Frauenrat und Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann des Kantons Basel-Landschaft Birgitta Michel Thenen Januar 2003
Reglement vom 27. September 2011 über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen (RBG)
KANTONALER FONDS ZUR FÖRDERUNG VON KRIPPENPLÄTZEN Kriterien für die Gewährung von Finanzhilfe für die Schaffung neuer Krippenplätze Gesetzliche Grundlage Gesetz vom 9. Juni 2011 über die familienergänzenden
MehrWas kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien
Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Beiträge an die Tagesbetreuung Wer erhält einen Beitrag? Abhängig von Einkommen und Vermögen erhalten
MehrKinderbetreuung. Subventionen und Kostenberechnung
Kinderbetreuung Subventionen und Kostenberechnung Die Betreuungskosten Betreuung in den Kindertagesstätten und Horten der Stadt Zürich ist kostenpflichtig. Die Stadt Zürich beteiligt sich mit Subventionen
MehrSozialsystem der Schweiz und Zürich Fokus auf Kinderbetreuung im Vorschulalter
Sozialsystem der Schweiz und Zürich Fokus auf Kinderbetreuung im Vorschulalter 27. August 2014 Volkshaus Zürich Bea Troxler, Leiterin Kontraktmanagement Politisches System und Ausrichtung der Sozialen
MehrNeues Finanzierungsmodell für die privaten Krippen
Neues Finanzierungsmodell für die privaten >Was will das Sozialdepartement mit dem neuen Finanzierungsmodell? (Monika Stocker, Vorsteherin des Sozialdepartements) >Eckpunkte des neuen Finanzierungsmodells,
MehrFinanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach zwölf Jahren (Stand 1. Februar 2015)
Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach zwölf Jahren (Stand 1. Februar 2015) Insgesamt konnten in den 12 Jahren seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes 2 676 Gesuche bewilligt werden.
MehrDie neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten.
Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten. Liebe Eltern, die neuen verbesserten Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinder - betreuungs kosten sind ein wichtiger
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrVerordnung über die Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung
Kinderbetreuungsverordnung 680. Verordnung über die Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung vom 5. September 005 Der Grosse Stadtrat, gestützt auf Art. 5 des Gemeindegesetzes vom 7. August
MehrGemeinde Oberengstringen. Beitragsverordnung zur familien- und schulergänzenden Betreuung
Gemeinde Oberengstringen Beitragsverordnung zur familien- und schulergänzenden Betreuung Beschluss der Gemeindeversammlung Oberengstringen vom 02. Juni 2014 1 1. Geltungsbereich Art. 1 Die Beitragsverordnung
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrElterngeld Plus und Partnerschaftlichkeit. Zahlen & Daten
Elterngeld Plus und Partnerschaftlichkeit Zahlen & Daten 4. Juni 2014 Das neue Gesetz fördert die partnerschaftliche Aufteilung von familiären und beruflichen Aufgaben Elterngeld Plus Partnerschaftsbonus
MehrGemeinde Wallisellen. Gesellschaft. 12. Juni 2012
Gemeinde Wallisellen Gesellschaft 12. Juni 2012 Verordnung über die Ausrichtung von Betreuungsbeiträgen für die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter der Politischen Gemeinde Wallisellen
MehrKinderbetreuungsreglement (KIBE-Reglement) Gemeinde Kaiseraugst
Kinderbetreuungsreglement (KIBE-Reglement) Gemeinde Kaiseraugst Reglement über Beiträge an Betreuungsverhältnisse von Kindern in Kindertagesstätten (Kinderkrippen und Tagesstrukturen) und in der Tagesfamilienbetreuung
MehrBeitragsverordnung. der Gemeinde Richterswil. zur familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung (BVO) vom 18. Mai 2014
Beitragsverordnung der Gemeinde Richterswil zur familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung (BVO) vom 18. Mai 2014 In Kraft per 1. August 2014 1 Inhaltsverzeichnis I. Geltungsbereich... 3 Art. 1 Gegenstand
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
Mehrinfach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock
infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um
MehrPflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet
Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Wissen Wichtiges Wissen rund um Pflege Unterstützung Professionelle Beratung Austausch und Kontakt Erfahrungen & Rat mit anderen Angehörigen austauschen
MehrLetzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge
Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der
MehrVerordnung über Unterstützungsbeiträge an schul- und familienergänzende Betreuungsverhältnisse in Kinderkrippen,
Verordnung über Unterstützungsbeiträge an schul- und familienergänzende Betreuungsverhältnisse in Kinderkrippen, Tagesstrukturen und in Tagesfamilien (FAMEX-Verordnung) vom 5. Dezember 2012 Inhaltsverzeichnis
MehrGesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz)
Anhang Fassung gemäss erster Lesung im Kantonsrat vom 4. März 003 Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz) Änderung vom Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh. beschliesst: I. Das Gesetz
MehrStudienkolleg Köthen. Name, Vorname: DSH-Aufnahmetest Sommersemester 2004. Studienkolleg Köthen. Name, Vorname: Lesen
DSH-Aufnahmetest Sommersemester 2004 Lesen Sind Männer und Frauen gleichberechtigt? Im Grundgesetz steht: Niemand darf wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand soll Vorteile
MehrVerordnung über die Beiträge an die familienergänzende, vorschulische Kinderbetreuung (Kinderkrippen und Tagesfamilien) vom 06.
Verordnung über die Beiträge an die familienergänzende, vorschulische Kinderbetreuung (Kinderkrippen und Tagesfamilien) vom 06. Juni 04 KITA-Verordnung vom 06. Juni 04 Allgemeine Bestimmungen Grundsatz
Mehr1. Weniger Steuern zahlen
1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn
MehrI N S T I T U T F Ü R D E M O S K O P I E A L L E N S B A C H
I N S T I T U T F Ü R D E M O S K O P I E A L L E N S B A C H Erwartungen der Bevölkerung an die Familienpolitik Die Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehört unverändert zu den familienpolitischen
MehrDER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT
DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN
MehrPädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?
Pädagogik Melanie Schewtschenko Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.2 2. Warum ist Eingewöhnung
MehrBeitragsverordnung. der Stadt Bülach. über die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter
Stadt Bülach Beitragsverordnung der Stadt Bülach über die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter vom 10. Dezember 2014 1 Der Gemeinderat erlässt gestützt auf 18 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
MehrBerufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen.
Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen. Unsere EinkommensSicherung schützt während des gesamten Berufslebens und passt sich an neue Lebenssituationen an. Meine Arbeitskraft für ein finanziell
MehrMit Teilzeitausbildung Perspektiven schaffen
Frau mit Mobiltelefon und Ordner Informationen für Betriebe und Auszubildende Lab-Brosch_A5 Mit Teilzeitausbildung Perspektiven schaffen Logo weisses Feld Vorteile der Teilzeitausbildung Teilzeitberufsausbildung
MehrBeitragsverordnung. für die familien- und schulergänzende Betreuung
S.0. Beitragsverordnung für die familien- und schulergänzende Betreuung An der Urnenabstimmung am 4. November 0 erlassen Vom Gemeinderat mit Beschluss vom. Januar 04 auf den. August 04 in Kraft gesetzt
Mehrkinderbetreuung Wir fördern Vereinbarkeit
kinderbetreuung Wir fördern Vereinbarkeit Unsere Kinder in einer liebevollen Umgebung von kompetenten PädagogInnen betreut zu wissen, ist so wichtig! Es gibt eine Vielzahl an individuellen Bedürfnissen
MehrKanton St.Gallen Amt für Soziales Adoptiv- und Pflegekinder
Kanton St.Gallen Amt für Soziales Adoptiv- und Pflegekinder Departement des Innern Impressum Herausgeber Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Soziales Spisergasse 41 9001 St.Gallen T 058 229
MehrBedarfsgerechte Angebote in der Kindertagesbetreuung
Bedarfsgerechte Angebote in der Kindertagesbetreuung Vermeidung von unterschiedlichen Ferien von Kindergartenbetreuung und Schulferienbetreuung Flexible Kinderbetreuung auch morgens und abends, z.b. im
MehrElternfragebogen. Wir bitten Sie, die ausgefüllten Fragebögen ohne Absenderangabe bis zum 12. Januar 2013 an folgende Adresse zurück zu senden:
Sehr geehrte Eltern, um eine optimale Betreuung unserer Kinder zu erreichen, führen wir in unserer Gemeinde eine Elternbefragung durch. Nur wenn wir die Wünsche unserer Familien konkret kennen, können
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrFinanzierung für den Mittelstand. Leitbild. der Abbildung schankz www.fotosearch.de
Finanzierung für den Mittelstand Leitbild der Abbildung schankz www.fotosearch.de Präambel Die Mitgliedsbanken des Bankenfachverbandes bekennen sich zur Finanzierung des Mittelstands mit vertrauenswürdigen,
Mehr+ Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil. Berufsunfähigkeitsversicherung. neue leben. start plan GO
+ Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil Berufsunfähigkeitsversicherung neue leben start plan GO Jetzt durchstarten und dreimal Pluspunkte sammeln Sichern Sie Ihr Einkommen ab. Vom ersten Arbeitstag
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrEinzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz
Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrGemeindeabstimmung vom 23. September 2012. Subventionierung Krippenplätze und Betreuungsverhältnisse des Tagesfamilienvereins
Gemeindeabstimmung vom 23. September 2012 Subventionierung Krippenplätze und Betreuungsverhältnisse des Tagesfamilienvereins Antrag Gemeindeabstimmung vom 23. September 2012 An die Stimmberechtigten der
MehrEva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit
Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrWichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz
Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Parteien CDU, die SPD und die CSU haben versprochen: Es wird ein Bundes-Teilhabe-Gesetz geben. Bis jetzt gibt es das Gesetz noch nicht. Das dauert
Mehr100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig
100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig Vorbemerkung Wenn es um Fragen der Oekonomie geht, dann haben viele Leute den Eindruck, da könnten sie
MehrReglement über die Förderung des Umzugs aus Gross- in Kleinwohnungen
Luzern ABStadt Systematische Rechtssammlung Nr. 7..3.. Ausgabe vom. November 994 Reglement über die Förderung des Umzugs aus Gross- in Kleinwohnungen vom 5. Juli 990 Der Grosse Stadtrat von Luzern, gestützt
MehrNebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna
Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben
MehrGemeinsam mehr bewegen. Berufsverband der Krippenleiterinnen Mitglied des vpod
Berufsverband der Krippenleiterinnen Mitglied des vpod Gemeinsam mehr bewegen BVKL c/o vpod Zürich Postfach 8036Zürich Telefon 044 295 30 00 Telefax 044 295 30 03 info@bvkl.ch www.bvkl.ch Willkommen in
MehrVorgestellt von Hans-Dieter Stubben
Neue Lösungen in der GGf-Versorgung Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Geschäftsführer der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH Verbesserungen in der bav In 2007 ist eine wichtige Entscheidung für die betriebliche
MehrBegeisterung und Leidenschaft im Vertrieb machen erfolgreich. Kurzdarstellung des Dienstleistungsangebots
Begeisterung und Leidenschaft im Vertrieb machen erfolgreich Kurzdarstellung des Dienstleistungsangebots Überzeugung Ulrich Vieweg Verkaufs- & Erfolgstraining hat sich seit Jahren am Markt etabliert und
MehrKinderbetreuungskosten. ab 2012. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen.
Kinderbetreuungskosten ab 2012 Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. 1. Rechtslage bis zum 31.12.2011 Bisher bot das Steuerrecht drei Möglichkeiten Kinderbetreuungskosten zu berücksichtigen: Der Abzug
MehrInformationen zur Tagespflege
Informationen zur spflege Die pflegerische Versorgung älterer Menschen stützt sich auf verschiedene Bausteine, die sich jeweils ergänzen sollen: 1. Häusliche Pflege durch Angehörige 2. Ambulante Pflege
MehrPatientenmobilität an der schweizerischen Grenze
Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 17. 18. November 2014 Susanne Jeker Siggemann, stellvertretende Leiterin Sektion Rechtliche Aufsicht
MehrVerordnung über Beiträge an Betreuungsverhältnisse in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung Glarus
Verordnung über Beiträge an Betreuungsverhältnisse in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung Glarus (erlassen von der Gemeindeversammlung am 25. November 2011) Inhalt I. Allgemeine Bestimmungen...3
MehrE l t e r n f r a g e b o g e n
E l t e r n f r a g e b o g e n Sehr geehrte Eltern, um eine optimale Betreuung unserer Kinder zu erreichen, führen wir bei der Stadt Lauf a.d.pegnitz diese Elternbefragung durch. Nur wenn wir die Wünsche
MehrEuropäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache
Für Ihre Zukunft! Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache 1 Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE
MehrDie Invaliden-Versicherung ändert sich
Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem
MehrIn diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können.
Tutorial: Wie erfasse ich einen Termin? In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Neben den allgemeinen Angaben zu einem
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
Mehrdas neue Kindergeld Mama und Papa tragen mich jetzt leichter durchs Leben. mehr Geld für die Eltern Zeit fürs Baby Das Kinderbetreuungsgeld
Mama und Papa tragen mich jetzt leichter durchs Leben. Ihr Familienministerium informiert Das Kinderbetreuungsgeld Modelle Informationen Adressen das neue Kindergeld mehr Geld für die Eltern Zeit fürs
MehrFamilienbesteuerung: Konkubinat
Praxisfestlegung Steuerverwaltung Graubünden Familienbesteuerung: der Kinder, Abzüge, Tarif, Vermögenssteuer-Freibeträge StG 39 III; 10 V u. VI, 36 l, 38 I d, f, h; 63 DBG 214 II; 9, 212 I, 213 1. spaar
MehrVolkswirtschaftlicher Nutzen von Kindertagesstätten Beispiel der Stadt Zürich
TAGUNG Lübeck 7. Oktober 2002 Volkswirtschaftlicher und betriebswirtschaftlicher von Kinderbetreuung Volkswirtschaftlicher von Kindertagesstätten Beispiel der Stadt Zürich Karin Müller Kucera Service de
MehrIdeen werden Wirklichkeit
Ideen werden Wirklichkeit Am Anfang hatten wir eine Idee. Jedes Unternehmen trägt Verantwortung für die Menschen, für die Umwelt, für die Lebensqualität in seinem Geschäftsgebiet. Verantwortung, die weit
MehrVerordnung über Investitionshilfe für Berggebiete
Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (IHV) 901.11 vom 26. November 1997 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8 Absatz 3 und 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes
Mehr13.038 n Bundesgesetz über die Weiterbildung (Differenzen)
Nationalrat Frühjahrssession 04 e-parl 8.0.04 - - 5:6.08 n Bundesgesetz über die Weiterbildung (Differenzen) Entwurf des Bundesrates Beschluss des Nationalrates Beschluss des Ständerates Beschluss des
MehrSt. Gallen. _Caritas Markt Günstiger einkaufen geht nicht
St. Gallen _Caritas Markt Günstiger einkaufen geht nicht Caritas Markt Die Idee Auch in der reichen Schweiz leben Menschen mit einem minimalen Einkommen. Sie können sich nur das Notwendigste leisten und
MehrERGEBNISSE Spendenumfrage: Wissen, wer gibt! ONLINE BEFRAGUNG. Februar 2013. Die Online Marktforscher
ERGEBNISSE Spendenumfrage: Wissen, wer gibt! ONLINE BEFRAGUNG Inhalt Studiensteckbrief Fragestellungen der Studie Ergebnisse der Umfrage Kontakt 2 Studiensteckbrief Spendenumfrage Methode: individuelle
MehrDas Leitbild vom Verein WIR
Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich
Mehr2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren.
1.PersönlicheDaten Tragen Sie hier Ihre persönlichen Daten, wie z.b. den Namen, die Versicherungsnummer, Ihre Adresse, den FamilienstandunddieKontonummerein. 2.Bezugs,PensionsauszahlendeStellen TragenSiehierdieAnzahlderArbeitgeberein,beidenenSieimbetreffendenKalenderjahrbeschäftigtwaren.
MehrDie Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?
Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern zum Thema Online - Meetings Eine neue Form der Selbsthilfe? Informationsverhalten von jungen Menschen (Quelle: FAZ.NET vom 2.7.2010). Erfahrungen können
Mehrfür Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan
für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim
MehrDEINE ZUKUNFT ZEIGT GESICHT
DEINE ZUKUNFT ZEIGT GESICHT TEILZEITAUSBILDUNG Der erste Schritt ins Berufsleben für Mütter, Väter und Pflegende. Bewerber-Info WAS IST TEILZEITAUSBILDUNG? Die Teilzeitausbildung ist eine anerkannte Berufsausbildung
MehrCatherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1
Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld
MehrÄnderungen beim Einlagensicherungsfonds
fokus verbraucher Änderungen beim Einlagensicherungsfonds Muss Ihre Bank Insolvenz anmelden, sind Ihre Einlagen, also Guthaben auf Giro-, Tages- oder Festgeldkonten, dennoch sehr gut geschützt. Dafür gibt
MehrExpatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster
Expatriates und unselbständig Beschäftigte RA Der Unterschied zwischen unselbständig Beschäftigten und Expatriates unselbständig Beschäftigte Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen Expatriates
Mehr* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache *
* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Was ist die Aktion Mensch? Viele Menschen sollen gut zusammenleben können. Dafür setzen wir uns ein. Wie macht die Aktion Mensch das? Wir verkaufen
MehrReglement über den Sozialfonds der Stadt Luzern
Luzern ABStadt Systematische Rechtssammlung Nr. 5.4..1.1 Ausgabe vom 1. April 007 Reglement über den Sozialfonds der Stadt Luzern vom 30. November 1995 Der Grosse Stadtrat von Luzern, gestützt auf Art.
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrNicaragua. Wo die Menschen leben Mehr als die Hälfte der Menschen lebt in Städten. Denn auf dem Land gibt es wenig Arbeit.
Nicaragua Nicaragua ist ein Land in Mittel-Amerika. Mittel-Amerika liegt zwischen Nord-Amerika und Süd-Amerika. Die Haupt-Stadt von Nicaragua heißt Managua. In Nicaragua leben ungefähr 6 Millionen Menschen.
MehrLeichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds?
Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Der Europäische Sozialfonds ist ein Geldtopf der Europäischen Union für Ausgaben für Menschen. Die
MehrWissens-Check und Umfrage zur Situation der Gleichstellung in Wien
Warum nicht gleich? Wissens-Check und Umfrage zur Situation der Gleichstellung in Wien Einleitung Im Jahr 2014 wurde zum ersten Mal der Wiener Gleichstellungsmonitor erstellt. Mit diesem Monitor wird die
Mehr1. KISS-Zusammenkunft Kanton Zürich
1. KISS-Zusammenkunft Kanton Zürich Warum KISS? Demografische Entwicklung Gegenwärtig leben in der Schweiz rund 290 000 über 80-jährige Menschen bis 2050 wird ihre Zahl gemäss Prognosen auf 608 000 bis
MehrTagesbetreuungsreglement Gültig ab 1. August 2014
Tagesbetreuungsreglement Gültig ab 1. August 2014 1. Allgemeines 3 2. Allgemeine Bestimmungen 3 3. Anmeldebedingungen 4 4. Organisation und Tagesablauf 4 5. Versicherungen und Beiträge 5 6. Kündigungsfristen
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrDas NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten
Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1
MehrAnleitung über den Umgang mit Schildern
Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder
MehrPflege unterstützen. Familienorientierte Personalpolitik INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER. Bildelement: Senioren vorm Laptop.
Bildelement: Senioren vorm Laptop Familienorientierte Personalpolitik INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER Bildelement Pflege unterstützen Bildelement: Logo Wie können Sie engagierte Fachkräfte halten? Ihr wirtschaftlicher
MehrNISSAN FINANCE MIT NISSAN FINANCE BRINGEN SIE AUCH UNERWARTETE EREIGNISSE NICHT AUS DER RUHE
NISSAN FINANCE MIT NISSAN FINANCE BRINGEN SIE AUCH UNERWARTETE EREIGNISSE NICHT AUS DER RUHE HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH! Sie interessieren sich für ein innovatives Fahrzeug und die dazu passende, erstklassige
MehrGemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen
Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen Die EU und die einzelnen Mitglieds-Staaten bezahlen viel für die Unterstützung von ärmeren Ländern. Sie bezahlen mehr als die Hälfte des Geldes, das alle
MehrKinderkrippen zahlen sich aus
Kinderkrippen zahlen sich aus Analyse des volkswirtschaftlichen Nutzens von Subventionen für die Betreuung in Kinderkrippen Krippenpoolgemeinden Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal und Wettingen April 2016
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrBeispiel überschießendes Kindergeld:
Beispiel überschießendes Kindergeld: Frau A. lebt mit ihrer 8-jahrigen Tochter Sandra zusammen. Sie haben eine Wohnung, für die monatlich 420 Euro Warmmiete anfallen mit zentraler Warmwasserversorgung.
MehrIhr starker Schutz von Anfang an mit der Dienstanfänger-Police.
Für Beamte auf Widerruf und auf Probe Ihr starker Schutz von Anfang an mit der Dienstanfänger-Police. Speziell für Feuerwehr, Polizei, Bundespolizei, Justiz, Zoll und Strafvollzug. Denken Sie früh genug
MehrAb 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.
Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich
Mehr40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.
40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass
MehrSIE KÖNNEN PROFITIEREN! VON MEINEM ALTER UND MEINER PRAXISERFAHRUNG. Sie suchen Fachkräfte? Chancen geben
SIE KÖNNEN PROFITIEREN! VON MEINEM ALTER UND MEINER PRAXISERFAHRUNG Chancen geben Sie suchen Fachkräfte? Mit geringem Aufwand können Sie durch Umschulung, Ausbildung und Weiterbildung eigene Fachkräfte
MehrVorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später
LVM-Pflege-Bahr (Tarif PTG) Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später \ Mit staatlicher Förderung \ Für alle Pflegestufen \ Sofortleistung bei Unfall Private Vorsorge tut not und wird
Mehrzum Bericht des Senats nach fünf Jahren Dr. Klaus von Dohnanyi beschäftigt und beunruhigt. Einiges war hervorragend, anders
Stellungnahme des Vorsitzenden der ehemaligen Kommission zur Hamburger Hochschul-Strukturreform zum Bericht des Senats nach fünf Jahren Dr. Klaus von Dohnanyi Universität und der Wissenschaftsstandort
MehrPRESSEINFORMATION. Deutsche betrachten Job und Familie als nicht vereinbar
PRESSEINFORMATION Deutsche betrachten Job und Familie als nicht vereinbar Düsseldorf, 14. November 2006 Für die überwältigende Mehrheit der erwerbstätigen Bundesbürger sind Job und Familie in Deutschland
Mehr