Familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton Schwyz

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1 Familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton Schwyz Kinderbetreuung und Gleichstellung der Geschlechter Ein gutes Angebot an familienergänzenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten ist eine wichtige Voraussetzung für die Realisierung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Familie und Beruf. Sie ermöglicht es Paaren, Familien- und Berufsarbeit zu vereinbaren und nach ihren individuellen Bedürfnissen aufzuteilen. Zur Situation von Familien einige Fakten Im Jahr 2001 gingen in der Schweiz nur 26% der Mütter mit Kindern unter 15 Jahren keiner Berufstätigkeit nach arbeiteten nur 6% der Väter mit Kindern unter 15 Jahren Teilzeit, während es bei den Müttern 52% waren. Die Scheidungsrate liegt heute bei 40%. Auch im Kanton Schwyz ist rund jede zehnte Familie eine Einelternfamilie. Alleinerziehende Personen, vier Fünftel davon sind Frauen, haben ein mehr als doppelt so hohes Armutsrisiko als die Durchschnittsbevölkerung. Drei Viertel der Kinder, die im Kanton Schwyz in Krippen betreut werden, sind zwischen drei und sieben Jahren alt. 60% der Kinder besuchen die Betreuungseinrichtung zwischen drei und sechs Halbtagen. 75% der Kinder leben mit den Eltern zusammen. Quellen: Frauen- und Gleichstellungsatlas Schweiz, Schweizerische Arbeitskräfteerhebung 2001, Studie Familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton Schwyz Behauptungen und Argumente zur familienergänzenden Kinderbetreuung Es wird behauptet Kinder sind bei der Mutter am besten aufgehoben. In Krippen werden die Kinder nicht gleich gut betreut wie zu Hause. Frühe ausserhäusliche Betreuung überfordern das Kind und schaden seiner Entwicklung. Krippen und Tageseltern sind kein Ersatz für die Betreuung in der Familie. Familienexterne Betreuungsmöglichkeiten zerstören die Familie, weil dann noch mehr Frauen arbeiten, anstatt sich um die Kinder zu kümmern. Die familienergänzende Kinderbetreuung bietet Die Mutter allein kann dem Kind nicht alles bieten. In der heutigen Kleinfamilie hat das Kind wenig Gelegenheit soziales Verhalten zu üben. Mehrere Bezugspersonen bedeuten mehr Anregung und Lernmöglichkeiten für das Kind. Mütter haben einen Haushalt zu erledigen und beschäftigen sich nur während eines kleinen Teils des Tages mit dem Kind. In der Krippe werden Kinder von ausgebildeten Betreuungspersonen in kleinen familiären Gruppen betreut. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass ein gutes Betreuungsangebot den Kindern nicht schadet und in vielen Fällen sogar nützt: Sie brauchen weniger schulische Sondermassnahmen, zeigen bessere Schulleistungen und fremdsprachige Kinder sind besser integriert. Kinderbetreuungsmöglichkeiten sind kein Ersatz, sondern eine Ergänzung zur Familie. Die Kinder verbringen nur einen Teil der Zeit in der Tagesstätte oder in der Tagesfamilie, weil viele Mütter aus familiären Gründen sowieso Teilzeit arbeiten. Viele Frauen arbeiten, weil sie Alleinerziehend sind oder weil die Familie ein zweites Einkommen braucht. Die Erwerbstätigkeit der Mütter wirkt der Familienarmut entgegen und verhindert, dass Familien von der Sozialhilfe abhängig werden. Schon heute sind mehr als die Hälfte der Mütter erwerbstätig und 40% der Kinder finden keinen Elternteil vor, wenn sie von der Schule nach Hause kommen. Für diese Kinder braucht es ein gutes Betreuungsangebot.

2 Frauen müssen sich zwischen Beruf und Familie entscheiden. Kinder sind Privatsache. Es ist nicht Aufgabe der Gesellschaft, sich um die Betreuung der Kinder zu kümmern. Familienexterne Kinderbetreuung ist zu teuer. Das kann sich der Staat nicht leisten. Der Staat finanziert mit Steuergeldern die Kinderbetreuung der reichen Leute. Frauen sind heute genau so gut ausgebildet wie Männer. Verzichten Frauen aufgrund von Familienpflichten auf eine Berufstätigkeit, ist dies volkswirtschaftlich gesehen ein grosser Verlust von Ressourcen und qualifizierten Arbeitskräften. Zudem ist es für die Gleichstellung der Geschlechter wichtig, dass Frauen und Männer Familie und Beruf miteinander verbinden können. Die Betreuung der Alten wird auch als gesellschaftliche Aufgabe anerkannt, warum nicht auch jene von Kindern. Familien übernehmen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, indem sie mit dem Aufziehen der Kinder für den Weiterbestand unserer Gesellschaft und die Sicherung der Sozialwerke sorgen. Deshalb sollten sie auch bei dieser Aufgabe unterstützt werden. Zudem verzichten schon heute schon rund ein Fünftel der Frauen bewusst auf Kinder, weil sie Beruf und Familie für unvereinbar halten. Kinderbetreuungsmöglichkeiten erleichtern den Frauen den Entscheid für Kinder. Eine Studie in der Stadt Zürich zeigt auf, dass die öffentliche Hand auf vielfache Weise und in hohem Masse von Investitionen in die Kinderbetreuung profitiert. Pro Steuerfranken, der in Kindertagesstätten investiert wird, fliessen in der Form von zusätzlichen Steuereinnahmen und eingesparter öffentlicher Ausgaben rund 1.6 Franken an die öffentliche Hand zurück. Die familienergänzende Kinderbetreuung ist auch für die Eltern nicht billig. Sie beteiligen sich mit einem angemessenen, dem Einkommen angepassten Beitrag an den Betreuungskosten. Mit Steuergeldern werden nur die Elternbeiträge der Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen subventioniert. Wohlhabende Erwerbstätige tragen die Betreuungskosten in der Regel vollumfänglich selbst. Die Situation im Kanton Schwyz 1995 gab die überparteilich zusammengesetzte kantonale Arbeitsgruppe Familienergänzende Kinderbetreuung der Fachstelle Kinderbetreuung in Luzern eine Studie in Auftrag, die über die Situation der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Schwyz Auskunft geben sollte. Die wichtigsten Ergebnisse dieser Untersuchung sind: 1. Es gibt im Kanton Schwyz eine grosse Diskrepanz zwischen der Zahl der arbeitenden Eltern und dem Angebot an erwerbskompatiblen Betreuungsplätzen für Kinder von 0 bis 12 Jahren. Die Versorgung ist ungenügend, der Bedarf ist in keiner Weise gedeckt. Zu viele Kinder bleiben trotz Erwerbstätigkeit der Eltern unbetreut. Zusätzlich zu den privaten Lösungen braucht es im Kanton Schwyz rund 3000 erwerbskompatible institutionalisierte familienexterne Betreuungsplätze für Kinder im Altern von 0 bis 12 Jahren. 2. Die verschiedenen Kinderbetreuungsangebote erfüllen nicht in jedem Fall die qualitativen und organisatorischen Mindestanforderungen. Der Grund liegt in der ungenügenden oder fehlenden finanziellen Unterstützung durch die öffentliche Hand. Ohne Unterstützung der Gemeinden kann keine Institution langfristig und mit verantwortbarem qualitativen Standard geführt werden. 3. Die Fachstelle Kinderbetreuung gibt verschiedene Empfehlungen zur Verbesserung der Situation im Kanton Schwyz: Empfehlungen an den Kanton:

3 Anerkennung der familienergänzenden Kinderbetreuung als öffentliche Aufgabe Ausformulierung von kantonalen Richtlinien und Konkretisierungshilfen zur qualitativen Beurteilung von Einrichtungen und Angeboten zum Beispiel in Form einer kantonalen Pflegekinderverordnung. Verbesserung des Vollzugs insbesondere der Aufsicht. Schaffung einer Fachstelle für Betreuungs- und Familienfragen Unterstützung von innovativen Projekten Flankierende familienpolitische Massnahmen z.b. Steuerabzug von Kinderbetreuungskosten Mitfinanzierung von Betreuungseinrichtungen durch Kantons- und Gemeindebeiträge auf der Basis von Leistungsvereinbarungen Empfehlungen an die Gemeinden: Schaffung eines Familienleitbilds und von Leitlinien zur Kinderbetreuung Schaffung einer gemeinderätlichen Kommission für familienergänzende Kinderbetreuung Schaffung von verschiedenen Betreuungsangeboten für Kinder Die Finanzierung von Betreuungsplätzen Qualitativ hochstehende familienergänzende Kinderbetreuung ist arbeitsintensiv und kostenaufwändig, unabhängig davon, wo sie stattfindet: in der Familie oder ausserhalb. Weil Eltern genauer die Mütter diese Arbeit bis heute gratis leisten, blieben diese Kosten bis jetzt weitgehend unsichtbar. Mütter und Familien können und wollen diese Aufgabe heute nicht mehr ganz alleine bewältigen. Eine Umverteilung zwischen Familie und Gesellschaft ist nötig. Sie stellt eine Anerkennung der wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe dar, die Familien mit dem Aufziehen von Kindern für den Weiterbestand und das Funktionieren unserer Gesellschaft und der Sozialwerke leisten. Studien zeigen zudem, dass Investitionen in die Kinderbetreuung für die öffentliche Hand durchaus rentabel sind. Die Gewährleistung optimaler Betreuungsmöglichkeiten für Kinder ist eine dringende familien- und sozialpolitische Aufgabe, für die von der öffentlichen Hand die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. In der Regel haben private Betreuungsinstitutionen verschiedene Arten von Einkünften: Elternbeiträge Mitgliederbeiträge und Spenden Beiträge der Gemeinden Gemischte Finanzierungskonzepte sind eher geeignet, um die Kontinuität einer Betreuungseinrichtung zu sichern. Im Kanton Schwyz müssen jedoch noch viele Institution ohne oder nur mit minimalen Beiträgen der Gemeinden auskommen. Sie verbrauchen für die Mittelbeschaffung jedes Jahr unverhältnismässig viel Energie und Zeit. Bei vielen Institutionen ist dadurch der Betrieb finanziell nicht über längere Zeit gesichert. Auf lange Sicht ist es jedoch nicht möglich, Betreuungseinrichtungen allein mit Elternbeiträgen und Spendengeldern zu finanzieren ohne Abstriche bei der Betreuungsqualität oder bei der Sozialverträglichkeit der Tarife machen zu müssen. Regelmässige und gleichbleibende Beiträge der öffentlichen Hand helfen mit, die Betreuungsqualität in den Institutionen zu sichern und das Betreuungsangebot auch für Familien mit niedrigem Einkommen erschwinglich zu machen. Für eine öffentliche Finanzierung von Kinderbetreuungsangeboten gibt es im Kanton Schwyz noch keine gesetzliche Grundlage. Eine entsprechende Änderung des

4 Sozialhilfegesetzes ist im Gange. Es soll den Gemeinden ermöglichen, auf freiwilliger Basis über das ordentliche Budget Beiträge an Betreuungseinrichtungen zu leisten. Es ist zudem wünschenswert, dass sich in Zukunft auch Arbeitgeber finanziell an Betreuungseinrichtungen beteiligen. Ein betriebliches Kinderbetreuungsangebot bringt ihnen auf dem Arbeitsmarkt Vorteile bei der Gewinnung und Erhaltung von qualifizierten Arbeitskräften. Tarife und Elternbeiträge Die Elternbeiträge an die Betreuungskosten sollen: nach einem Sozialtarif bestimmt werden. Sie werden nach einer vom Einkommen und der Kinderzahl abhängigen Skala berechnet. sozialverträglich sein. Der Tarif muss so gestaltet sein, dass die Benutzung von Kinderbetreuungsangeboten für alle Eltern finanziell tragbar ist. Insbesondere dürfen Familien mit kleinem Einkommen nicht unverhältnismässig belastet werden. Der maximale Elternbeitrag soll die Vollkosten des Betreuungsplatzes der jeweiligen Institution decken. Als Beispiel das Tarifsystem der Stadt Winterthur aus dem Jahr 1998: Einkommen* in Franken Kostendeckung in % Elternbeitrag pro Tag in Franken Elternbeitrag pro Monat in Franken ' ' ' ' ' '100.- * Massgebendes Einkommen = Einkünfte der Erziehungsberechtigten plus 10% des steuerbaren Vermögens Das Impulsprogramm des Bundes zur Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen Im Jahr 2001 wurde vom Nationalrat eine Initiative von Jaqueline Fehr gutgeheissen, die vom Bund die Durchführung eines Impulsprogramms zur Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder verlangt. Ein Jahr später verabschiedeten die eidgenössischen Räte für die ersten vier Jahre des Programms einen Kredit von 200 Millionen Franken. Das Bundesgesetz über die Finanzhilfen tritt am 1. Februar 2003 in Kraft. Es werden Kindertagesstätten, schulergänzende Betreuungseinrichtungen und Tageselternvereine unterstützt. Für das Jahr 2003 stehen 30 Millionen Franken zur Verfügung. Die Bedingungen für Finanzhilfen sind:

5 Bundesbeiträge werden nur für neu geschaffene Betreuungsplätze erteilt. Bereits bestehende Organisationen erhalten Unterstützung, wenn sie ihr Angebot wesentlich (d.h. um einen Drittel oder mindestens 10 Plätze) ausbauen. Eine Krippe muss mindestens 10 Plätze während mindestens 25 Stunden pro Woche und 45 Wochen pro Jahr anbieten. Einrichtungen für schulergänzende Betreuung müssen mindestens 10 Plätze und während mindestens 4 Tagen und 36 Schulwochen pro Jahr geöffnet sein. Es muss ein Bedarf an Betreuungsplätzen glaubhaft gemacht werden können. Die Betreuungseinrichtungen müssen den kantonalen Qualitätskriterien genügen. Pro Betreuungsplatz werden pro Jahr höchstens ein Drittel der Kosten bis zu einem Betrag von maximal 5000 Franken gedeckt. Krippen erhalten während zwei, schulergänzende Betreuungseinrichtungen während drei Jahren Unterstützung in der Form von Pauschalbeiträgen. Die Trägerschaft darf nicht gewinnorientiert arbeiten, d.h. sie muss gemeinnützig und in der Form einer juristischen Person sein. Die langfristige Finanzierung der Institution muss während sechs Jahren gesichert erscheinen. Gesuchstellung Mit dem Vollzug des Impulsprogramms ist das Bundesamt für Sozialversicherung in Bern beauftragt. Die Gesuchstellenden haben ihren Antrag direkt beim BSV einzureichen, das auch über die Bewilligung entscheidet (Adresse siehe unter Kontakte). Die Gesuche müssen spätestens 12 Wochen vor Betriebsaufnahme beim Bundesamt eingehen und eine genaue Umschreibung des geplanten Vorhabens umfassen. Das Bundesamt holt vor seinem Entscheid eine Stellungnahme der zuständigen Behörden des Kantons ein. Sie müssen das Vorhaben grundsätzlich beurteilen und sich zur Bedürfnislage, den Qualitätsanforderungen, dem Finanzierungskonzept und den notwendigen Bewilligungen äussern. Weitere Informationen und Gesuchsformulare findet man im Internet unter Zur Erhebung des Bedarfs von Kinderbetreuungsplätzen Bevor neue Kinderbetreuungsplätze geschaffen werden ist es wichtig, den konkreten Bedarf zu ermitteln. Dazu gibt es verschiedene Instrumente, zum Beispiel: Ermittlung von demographischen Zahlen über den Anteil von Kindern, deren Eltern berufstätig sind Elternbefragungen Bedarfsabschätzungen sind jedoch komplex und bedürfen einer detaillierten Vorarbeit, damit die spezifische Situation einer Gemeinde genügend berücksichtigt werden kann. Es wird empfohlen, dafür professionelle Unterstützung durch qualifizierte Fachpersonen in Anspruch zu nehmen. Kontakte/Adressen Folgende Institutionen können zu Fragen der Kinderbetreuung Informationen geben und/oder Beratung anbieten: Fachstelle Kinderbetreuung - Pflegekinderaktion Zentralschweiz

6 Ulmenstrasse 16, 6003 Luzern. Telefon: , Fax: Mail: Fachstelle UND: Informationen und Beratung zu Fragen der Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit. Postfach 2913, 6002 Luzern. Telefon: Mail: Adressvermittlungsstelle familienergänzende Kinderbetreuung für den inneren Kantonsteil: Verein Rund ums Kind Schwyz Kontaktperson: M. Betschart, Telefon: Bundesamt für Sozialversicherungen. Zentralstelle für Familienfragen. Effingerstrasse Bern. Telefon: , Für Auskünfte: - Cornelia Louis, Tel , Mail: cornelia.louis@bsv.admin.ch und - Marc Stampfli, Tel , Mail: marc.stampfli@bsv.admin.ch Amt für Gesundheit und Soziales. Kollegiumsstrasse 28, Postfach 2161, 6431 Schwyz Literatur Karin Müller Kucera/Tobias Bauer: Volkswirtschaftlicher Nutzen von Kindertagesstätten. Welcher Nutzen lösen die privaten und städtischen Kindertagesstätten der Stadt Zürich aus? Herausgeber: Sozialdepartement der Stadt Zürich. Edition Sozialpolitik Nr Kindertagesstätten zahlen sich aus. Herausgeber: Sozialdepartement der Stadt Zürich. Edition Sozialpolitik. Nr.5a Stephan Immoos Fachstelle Kinderbetreuung Luzern: Familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton Schwyz. Grundinformation Situationsanalyse Perspektiven. Herausgeberin: Arbeitsgruppe familienergänzende Kinderbetreuung Kanton Schwyz Wer denn? Wie denn? Wo denn? Ein Leitfaden zur familienexternen Kinderbetreuung. Herausgeberin: Eidgenössische Kommission für Frauenfragen Vertrieb: Eidgenössische Drucksachen und Materialzentrale. Bestell-Nr d Familienexterne Kinderbetreuung Teil 1: Fakten und Empfehlungen. Herausgeberin: Eidgenössische Kommission für Frauenfragen Vertrieb: Eidgenössische Drucksachen und Materialzentrale. Bestell-Nr d Familienexterne Kinderbetreuung Teil 2: Hintergründe. Herausgeberin: Eidgenössische Kommission für Frauenfragen Vertrieb: Eidgenössische Drucksachen und Materialzentrale. Bestell-Nr d Simone Peter/ Ruedi Epple: Glückliche Eltern - Betreute Kinder. Familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton Basel-Landschaft: Zahlen, Analysen - Argumente. Herausgeberinnen: Frauenrat und Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann des Kantons Basel-Landschaft Birgitta Michel Thenen Januar 2003

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