Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

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1 Abdruck Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen München Name Herr Wawrzik Telefon Frau Präsidentin des Bayerischen Landtags Maximilianeum München Telefax martin.wawrzik@stmas.bayern.de Ihre Zeichen, Ihre Nachricht vom PI/G /218 A Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom Bitte bei Antwort angeben Datum V 5/0415-5/11/ Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Claudia Stamm betreffend Erstaufnahmeeinrichtung in der Baierbrunner Straße Anlagen 3 Abdrucke dieses Schreibens Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Claudia Stamm beantworte ich nach Einholung einer Stellungnahme der Regierung von Oberbayern wie folgt: 1. a) Welchen Betrag stellt die Bayerische Staatsregierung der Erstaufnahmeeinrichtung für AsylbewerberInnen in der Baierbrunner Straße für soziale Dienste zur Verfügung? b) Gibt es einen Verteilungsschlüssel für diesen Betrag? c) Falls ja, wie sieht dieser Verteilungsschlüssel konkret aus? d) Enthält dieser Betrag explizit festgeschriebene finanzielle Mittel für eine Kinderbetreuung in den Räumlichkeiten der EA Baierbrunner Straße? Dienstgebäude Winzererstraße München Öffentliche Verkehrsmittel U 2 Josephsplatz 154 Infanteriestraße Süd (StadtBus) 20, 21 Lothstraße Telefon Vermittlung Telefax poststelle@stmas.bayern.de Internet

2 - 2 - Zu Frage 1.a) Für die allgemeine Sozialbetreuung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber in der Erstaufnahmeeinrichtung in der Baierbrunner Straße in München steht der Inneren Mission München (IMM) Personal wie folgt zur Verfügung: Leitung 20 Stunden 1 Mitarbeiter 40 Stunden 2 Mitarbeiter je 20 Stunden 1 Kinderbetreuerin zusätzliche Leistung der IMM Diese Beschäftigten der IMM werden durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen anteilig im Rahmen einer Personalkostenförderung nach der Asylsozialberatungsrichtlinie (AsylSozBR) gefördert. Die Förderhöhe beträgt derzeit knapp Euro. Zu Frage 1.b) und c) Einen Verteilungsschlüssel für den auf die IMM entfallenden Förderbetrag gibt es nicht. Zu Frage 1.d) Nein. 2. Ist der Bayerischen Staatsregierung bekannt, dass die Kinderbetreuung in der EA Baierbrunner Straße hauptsächlich durch private Gelder ermöglicht wird? Dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen ist bekannt, dass die IMM derzeit ca Euro für zwei Erzieherinnen in Teilzeit, Aufwandspauschalen für Ehrenamtliche sowie für Sachkosten aufwendet. 3. Nachdem zur Entlastung der EA Baierbrunner Straße AsylbewerberInnen in die GU Tischlerstraße verlegt werden, frage ich, sind auch in anderen Gemeinschaftsunterkünften Dependancen geplant, um die EA Baierbrunner Straße zu reduzieren? Im Bedarfsfall soll die Gemeinschaftsunterkunft München Hintermeierstraße wie bereits in der Vergangenheit als 2. Dependance genutzt werden.

3 a) Gibt es ein Konzept, nach dem die AsylbewerberInnen aus der AE Baierbrunner Straße in die Dependancen verlegt werden? b) Falls ja, wie sieht dieses Konzept konkret aus? c) Wie viele AsylbewerberInnen (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Nationalität und Familienstand) wurden bislang verlegt und wohin? d) Inwieweit verfügen die Dependancen der EA Baierbrunner Straße über eine funktionierende eigene Infrastruktur in Form von Sozialberatung, Kinderbetreuung etc.? Zu Frage 4.a) und b) Von der Regierung von Oberbayern wurde ein Konzept erarbeitet, das nach Gesprächen mit dem Bezirksausschuss 19 und einem Runden Tisch am 23. Juli 2009 mit Vertretern des Bezirksausschusses 19, der Wohlfahrtsverbände, der zuständigen Polizeiinspektion sowie der Initiativen zur Aufnahmeeinrichtung und der Gemeinschaftsunterkunft München Tischlerstraße überarbeitet wurde und noch der Feinabstimmung bedarf. Die Regierung von Oberbayern hat von Anfang an darauf hingewiesen, dass sie im Rahmen des organisatorisch Möglichen für Anregungen und Änderungswünsche offen ist. Ausgangskonzept: Die Regierung von Oberbayern hat die Belegung auf 350 Bewohner reduziert, indem die Gemeinschaftsunterkunft München Tischlerstraße und Gemeinschaftsunterkunft München Hintermeierstraße als Dependancen der Aufnahmeeinrichtung genutzt werden. Zusätzliche organisatorische Maßnahmen: - Verlegung der Polizeieinsätze zur erkennungsdienstlichen Behandlung von Bewohnern der Aufnahmeeinrichtung zum nahegelegenen Verwaltungsgebäude der Regierung von Oberbayern in der Boschetsriederstraße Weitere sukzessive Reduktion der Belegung der Aufnahmeeinrichtung Baierbrunner Straße durch Umwidmung der bestehenden vier Häuser der Gemeinschaftsunterkunft München Tischlerstraße in eine Dependance der Aufnahmeeinrichtung. Hier konnte aufgrund der Belegungssituation kurzfristig mit der Nutzung von Haus 1 (Kapazität 49 Plätze) der Gemeinschaftsunterkunft München Tischlerstraße begonnen werden. Die Umwandlung aller vier Häuser soll in 6 12 Monaten abgeschlossen sein. Ziel ist, dass die Höchstgrenze

4 - 4 - von 350 Asylbewerbern im Gebäude der Aufnahmeeinrichtung in der Baierbrunner Straße nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen wird. - Intensivierung des interkulturellen Schulungsprojektes OASE in der Aufnahmeeinrichtung Baierbrunner Straße, durch das die Bewohner mit den Lebensweisen in Deutschland bekannt gemacht werden. - Umwidmung zusätzlicher Räume in der Aufnahmeeinrichtung Baierbrunner Straße zu Gemeinschaftsräumen für die Bewohner und Erleichterung der sozialen Betreuung der Bewohner durch die IMM infolge der sinkenden Belegungszahlen. Das Ausgangskonzept wurde auf der Basis der Weiternutzung der Aufnahmeeinrichtung Baierbrunnerstraße mit max. 350 Plätzen von der Regierung von Oberbayern mittlerweile wie folgt weiterentwickelt: - Auslagerung des Bereichs der unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen (ca Plätze) in eine abgeschlossene Einheit; - Nutzung von 2 Häusern der Gemeinschaftsunterkunft Tischlerstraße als 1. Dependance (Haus 1 und 2 mit derzeit maximal 106 Plätzen); - Nutzung der Gemeinschaftsunterkunft München Hintermeierstraße im Bedarfsfall als 2. Dependance. Zu Frage 4.c) In der Aufnahmeeinrichtung Baierbrunnerstraße befanden sich zum Stand 3. September Personen, in der Dependance Gemeinschaftsunterkunft Tischlerstraße 63 Personen. Die Verlegungen in die Dependancen werden statistisch nicht erfasst, so dass darüber hinaus gehende Angaben nicht gemacht werden können. Eine nachträgliche Erfassung wurde aufgrund des damit verbundenen unverhältnismäßig hohen Verwaltungs- und Zeitaufwands durch die Regierung von Oberbayern nicht durchgeführt. Zu Frage 4.d) Die Sozialberatung in der Dependance Tischlerstraße sowie die Kinderbetreuung werden von der Caritas wahrgenommen, die bereits die Gemeinschaftsunterkunft München Tischlerstraße betreut. Die Sozialbetreuung und die Kinderbetreuung der Dependance Hintermeierstraße wird ebenfalls von der Caritas durchgeführt. Die Sozialbetreuung durch die Caritas wird vom Bayeri-

5 - 5 - schen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen ebenfalls nach der AsylSozBR gefördert. 5. Nach uns vorliegenden Informationen wurden und werden AsylbewerberInnen aus der EA Baierbrunner Straße auch in Dependancen außerhalb Münchens verlegt, weshalb ich frage, a) wie viele AsylbewerberInnen bislang betroffen sind? b) ob die AsylbewerberInnen auch schon vor Abschluss der Erstaufnahmeformalitäten und Untersuchungen verlegt werden? c) wie der Transport zwischen der Dependance außerhalb und der EA Baierbrunner Straße organisiert ist? Zu Frage 5.a) und c) Es bestehen keine Dependancen der Aufnahmeeinrichtung außerhalb Münchens. Zu Frage 5.b) Vor der regulären Verlegung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern aus der Aufnahmeeinrichtung in Gemeinschaftsunterkünfte (also auch außerhalb Münchens) werden die Formalitäten zur Erstaufnahme durchgeführt und die Untersuchungen veranlasst und das mündlich übermittelte Untersuchungsergebnis abgewartet. Das schriftlich übermittelte Untersuchungsergebnis kann evtl. erst nach der Verlegung eintreffen. 6. a) Gibt es aus feuerpolizeilichen Gründen eine Höchstbelegungszahl? b) Falls ja, woraus geht diese Zahl hervor? Zu Frage 6.a) und b) In brandschutztechnischer Hinsicht entspricht die bauliche Anlage den Vorgaben der Branddirektion aus dem Schreiben vom 16. März Diese Vorgaben gelten für eine Belegung mit 450 Personen. Diese Personenzahl wurde in den vergangenen Jahren regelmäßig nicht überschritten. Mit Schreiben vom 27. April 2009 hat die Branddirektion an ihrer ursprünglichen Beurteilung der Zulässigkeit einer Belegung von 450 Personen offensichtlich auf Grund der geänderten Bewertung einer Treppe nicht mehr festgehalten. Im Hinblick auf diese neue Beurteilung der Branddirektion hat die Regierung von Oberbayern mit sofortiger Wirkung zusätzliche, mit der Branddirektion abgestimmte Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten. Diese sehen insbesondere eine zusätzliche Verstärkung der Sicherheitswache

6 - 6 - mit zusätzlichen regelmäßigen Kontrollgängen in den Nachtstunden vor. Darüber hinaus hat die Regierung von Oberbayern die Belegung auf unter 350 Bewohner reduziert, indem die Gemeinschaftsunterkunft München Tischlerstraße und Gemeinschaftsunterkunft München Hintermeierstraße als Dependancen der Aufnahmeeinrichtung genutzt werden. Die Landeshauptstadt München war und ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden. 7. Wann ist mit dem Bericht zur Situation in der EA Baierbrunner Straße zu rechnen, der laut einstimmigen Beschluss des Sozialausschusses (12. Sitzung vom 28. Mai 2009) vor der Sommerpause vorgelegt werden sollte? Der geforderte Bericht wurde mit Schreiben vom 24. Juli 2009 (Az: V5/ /7/09) an die Frau Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Familie und Arbeit im Bayerischen Landtag übersandt. 8. Da die Wohn- und Nutzfläche der EA Baierbrunner Straße mit 5000 qm angegeben wird, frage ich, a) ob der Keller mit den darin befindlichen Sanitäranlagen dabei voll angerechnet ist? b) wie groß die reine Wohnfläche ist, die einem/einer AsylbewerberIn bei der Belegung mit 356 Personen (durchschnittlicher Stand 2007) zur Verfügung steht? Zu Frage 8.a) Ja. Zu Frage 8 b) Bei einer (unterstellten) Belegung von 356 Personen beträgt die reine Wohnfläche pro Person 4,73 qm. Mit freundlichen Grüßen Christine Haderthauer Staatsministerin

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