INFORMATIONEN ZUM THEMA LIZENZ 2016

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1 Frankfurt, INFORMATIONEN ZUM THEMA LIZENZ 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, für die Saison 2016 gilt die bisherige Festlegung, wonach Lizenzen für Vertragsradfahrer, ausschließlich an Mitglieder einer von der UCI anerkannten Mannschaft wie WorldTourTeam, Kontinentales Profiteam, Kontinentales Team, Frauen Team, Track Teams und UCI MTB Team ausgegeben werden können, die in Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben. Die Fahrer bleiben bis zum Ablauf der Lizenz Mitglied dieses Verbandes, auch wenn sich das Land ändert, in dem sie ihren Wohnsitz haben (Art des UCI-Reglements). Diese Regelung gilt für Mitglieder eines der o.g. Teams, die bei der UCI registriert sind. Die Lizenzgebühren und die Kosten der Versicherung für die Saison 2016 finden Sie anbei. Nach erneuten Verhandlungen mit unserem Versicherer VKB und trotz der hohen Schadensfälle, freuen wir uns auch für die kommende Saison das Versicherungspaket aus dem letzten Jahr anbieten zu können. Aufgrund der einzuhaltenden Anforderungen im Joint Agreement zur besseren Absicherung der Fahrer wird eine Unfall-, Haftpflicht-, Risikolebensversicherung und Auslandsreisekrankenversicherung (Informationsblatt anbei) angeboten. Die Versicherungspakete können über den Bund Deutscher Radfahrer angefragt werden. Ansprechpartner zu Versicherungsfragen: Frau Karin Höfling Versicherungskammer Bayern Deisenhofener Str München Tel.: (089)

2 Für Angehörige der Sportfördergruppe der Bundeswehr und Bundespolizei (Landespolizei) ist folgendes zu beachten: Der Sportler/in ist Angestellter der Sportförderkompanie Bundeswehr, der Bundespolizei/Landespolizei. Dort bezieht der Sportler/in sein Gehalt und ist versichert. Der Sportler/in hat abzuklären, ob diese Versicherung die geforderten Versicherungsbedingungen abdeckt. Zudem ist der Vertrag mit dem jeweiligen Team im Vorfeld mit dem zuständigen Bundestrainer abzustimmen (siehe Vorgaben Mustervertrag für Angehörige der Sportfördergruppe). Der Vertrag muss mit Beantragung des Lizenzantrages beim BDR (BDR Geschäftsstelle) eingereicht werden. Laut BDR-Satzung 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder, Absatz 11 sind alle Mitglieder/Lizenznehmer zur aktiven Dopingbekämpfung aufgerufen und verpflichtet die Anti-Doping-Bestimmungen in eigener Verantwortung zu beachten [ ] und sich in eigener Verantwortung über diese Ordnungen zu informieren. Abrufbar sind diese auf der BDR Homepage LIZENZANTRAG: Wir weisen Sie darauf hin, dass nur von uns zugeschickte Lizenzwiederholungsanträge und die von uns im Original unterschriebenen Schiedsvereinbarungen akzeptiert werden können. Beides muss im Original per Post an den Bund Deutscher Radfahrer zurückgeschickt werden. Gefaxte und eingescannte Anträge und Schiedsvereinbarung können nicht akzeptiert werden. Bitte achten sie darauf, dass alle Seiten unterschrieben werden und die Schiedsvereinbarung mit allen geforderten Angaben ausgefüllt wird.

3 Die Lizenzgebühren und die Kosten für das angebotene Versicherungspaket für 2016 belaufen sich auf: = Gesamtsumme 1.080,00 (aufgesplittet in 1.+2.) Ohne Risikolebensversicherung (bitte selbst abschließen) 1.Lizenzgebühren für Sportler von UCI WorldTourTeams, Professional Continental Teams 2. Kosten für das Versicherungspaket: 730,00 350,00 (ohne Risikolebensversicherung) Haftpflichtversicherung) Versicherungssumme: ,00 EUR Unfallversicherung Vollinvalidität ,00 EUR Auslandsreisekrankenversicherung inkl. Krankenrücktransport 2. Lizenzgebühren für Kontinentale Teams, UCI MTB Teams, Track Teams und Frauen Teams mit BDR- Lizenz Risikolebensversicherung Versicherungssumme: ,00 EUR Jahresbeitrag ist altersabhängig und kann per abgefragt werden. VersicherungsserviceGUKV@vkb.de 195,00 (ohne Versicherung, aber mit zu erbringendem Nachweis, Vordruck vorhanden) Kosten für das Versicherungspaket: 270,00 Haftpflichtversicherung Versicherungssumme ,00 Und Unfallversicherung Vollinvalidität ,00, Todesfall ,00 Auslandsreisekrankenversicherung inkl. Krankenrücktransport *Die Leistungen aus der Gruppenversicherung für Unfall-, Haftpflicht- und Auslandsreisekrankenversicherung (ACHTUNG Zusatzversicherung für Unfälle im Ausland, KEINE Krankenvollversicherung!!) wurden deutlich verbessert, ein aktuelles Merkblatt liegt diesem Schreiben bei. 3. Lizenz- und Versicherungsgebühren für Sportliche 185,00 (Unfall- und Haftpflicht- Leiter UCI ProTeams, Kontinentalen Profiteams, Auslandsreisekrankenversicherung*) Kontinentale Teams, MTB Teams und Frauen Teams mit BDR-Lizenz 4. Eine Unfall-Versicherung ist zusätzlich möglich, denn Helfer können sein: Ärzte, Pfleger, Mechaniker und Fahrer von 84,00 (nur Haftpflichtversicherung) Fahrzeugen, die von den Teams bei Wettkämpfen (auch bei 6-Tage-Rennen) eingesetzt werden. 185,00 (Unfall- und Haftpflicht- und Auslandsreisekrankenversicherung)

4 BITTE BEACHTEN: EINE LIZENZ ÜBER EINEN VEREIN UND DIE DAMIT VERBUNDENE VERSICHERUNG ÜBER EINEN LANDESSPORTBUND DECKT RISIKEN IM BEZAHLTEN RADSPORT NICHT AB! Bitte senden Sie das beigefügte Lizenz-Antragsformular ergänzt oder berichtigt (falls notwendig) und die Schiedsvereinbarung mit Ihrer Unterschrift versehen zurück an: Bund Deutscher Radfahrer e.v. Inga Götz, Referentin Antidoping und Vertragssport Otto-Fleck-Schneise Frankfurt Zahlungsweise (nur Lizenzgebühren): Bei entsprechender Überweisung bitte Namen und Lizenz 2016 angeben. Bankverbindung: Bund Deutscher Radfahrer e.v., Commerzbank AG Kto. Nr BLZ Swift Bic.: DRESDEFFXXX,!!! ACHTUNG: Fahrer, die eine Lizenz für 195,00 lösen (Lizenz ohne Versicherung), sind verpflichtet, dem BDR eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft vorzulegen (Anlage 1). Sollte der Versicherungsnachweis im von der UCI geforderten Umfang nicht vorliegen, wird keine Lizenz ausgehändigt. Für unvollständig eingereichte Lizenzanträge wird pauschal eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 erhoben! Mit freundlichen Grüßen BUND DEUTSCHER RADFAHRER e.v. Inga Götz Referentin Antidoping und Vertragssport Jahres-Reisekranken-Versicherung (mit Selbstbeteiligung) Versichert sind alle Ihre Reisen (einschließlich Tagesreisen), die Sie weltweit unternehmen bis jeweils max. 45 Tage. Innerhalb des Landes, in dem Sie einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, muss die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort bzw. Ihrer Arbeitsstätte und dem Zielort mehr als 50 Kilometer betragen. Bei Reisen mit einer Dauer von mehr als 45 Tagen besteht Versicherungsschutz nur für die ersten 45 Tage. Hauptberufliche

5 ANLAGE 1: Bestätigung für Vertragsradfahrer: Das hier unter der Vertragsnummer. für den Fahrer. geb. am mit Hauptwohnsitz in Deutschland hinterlegte Versicherungspaket entspricht den geforderten Versicherungsumfang des UCI Reglements für das Jahr Die vertragsmäßige weltweite Teilnahme und Ausübung des Vertragsradsports sowie ebenfalls die Vorbereitung für Radrennen (Training) ist versichert ab dem Der Versicherungsschutz gilt immer für den sportlichen und für den privaten Bereich (24 Stunden Deckung). Explizit versichert gilt: 1. Unfallversicherung mit einer Grundsumme von ,00 EUR (bzw ,00 Schweizer Franken) sowie einer Vollinvaliditätssumme von mindestens ,00 EUR. Es handelt sich um eine 24 Stunden und um eine weltweite Deckung und gilt für den beruflichen sowie für den privaten Bereich. 2. Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens ,00 EUR. Es handelt sich um eine 24 Stunden und um eine weltweite Deckung und gilt für den beruflichen sowie für den privaten Bereich (Familiendeckung). 3. Auslandskrankenversicherung. Versichert sind alle Kosten von akut auftretende körperlichen Krankheiten, Operationen, notwendigen Arznei- und Heilmitteln, Zahnbehandlungen oder auch den medizinisch notwendigen Rücktransport. Es handelt sich um eine 24 Stunden und weltweit gültige Deckung (ausgenommen Deutschland) und gilt für den beruflichen sowie für den privaten Bereich. Unabhängig vom UCI Reglement gilt keine Summenbegrenzung der notwendigen Kosten. 4. Dieser Punkt gilt obligatorisch nur für UCI WorldTourTeam Fahrer und PKT Fahrer nicht für KT-/ UCI MTB Team-, Track Team- und Frauen Team- Fahrer. Risikolebensversicherung mit einer Versicherungssumme von ,00 EUR (bzw ,00 Schweizer Franken). Es handelt sich um eine 24 Stunden und um eine weltweite Deckung und gilt für den beruflichen sowie für den privaten Bereich. Eingeschlossen ist auch der plötzliche Sportlertod.

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