Positionspapier Abrechnungsentgelt
|
|
- Christel Pfaff
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Positionspapier Abrechnungsentgelt Einsparvolumina von über einer halben Milliarde Euro jährlich! Seite 2 Was ist das Abrechnungsentgelt? Seite 3 Wie hoch sind die Abrechnungsentgelte? Seite 6 Gesamtkosten für Abrechnungsentgelte auf Basis einer Schätzung Seite 7 Einsparpotenzial von über einer halben Milliarde Euro jährlich! Seite 7 Kontrolldefizite beim Vollzug des Abrechnungsentgelts aus heutiger Sicht Seite 8 Fazit
2 Berlin, April Das Positionspapier befasst sich mit den schwerwiegenden Folgen, die sich aus der momentanen Handhabung des Abrechnungsentgelts durch die Verteilnetzbetreiber und die Regulierungsbehörden ergeben. Dabei wird nachgewiesen, dass durch diese Handhabung jährlich mindestens eine halbe Milliarde Euro an Kosten verursacht werden, die Verbraucher und Industrie unnötig belasten. Zudem wird dadurch der Wettbewerb im Messwesen erheblich behindert, der eine wichtige Rolle bei der Energiewende haben könnte. Eine Lösung wäre unproblematisch durch das Streichen und Ergänzen einiger Vorschriften noch in diesem Jahr herbeizuführen. Die aktuelle Evaluierung der Anreizregulierung bietet dafür einen guten Anlass. I. Was ist das Abrechnungsentgelt? Das Abrechnungsentgelt wird von den Verteilnetzbetreibern im Strom- und Gasbereich für die Erstellung der Netznutzungsabrechnungen verlangt. Der Verteilnetzbetreiber rechnet dabei Netznutzungsentgelte, Umlagen, Messentgelte (soweit der Verteilnetzbetreiber auch für die Messung zuständig ist) und Abrechnungsentgelte gegenüber dem Lieferanten (bzw. Endkunden) ab. Üblicherweise erfolgt diese Abrechnung beim kleineren SLP 1 -Kunden einmal im Jahr beim größeren RLM 2 -Kunden monatlich. Rechtlicher Hintergrund Seit 2009 erfolgt die Überprüfung der Netzentgelte über die Anreizregulierung. Netznutzungsentgelte, Messentgelte und Abrechnungsentgelte werden dabei in der Erlösobergrenze berücksichtigt. Dabei werden allerdings nicht die einzelnen Entgelte kontrolliert. Die Kontrolle beschränkt sich auf den Kostenvergleich der Verteilnetzbetreiber untereinander. Eine spezifische Preiskontrolle der Abrechnungsentgelte besteht nicht. Im Anschluss legt jeder der aktuell Verteilnetzbetreiber Strom und 711 Verteilnetzbetreiber Gas in seinem Preisblatt die jährlichen Entgelte fest. Wer erhält die jeweiligen Entgelte? Der Verteilnetzbetreiber rechnet Messentgelte und Abrechnungsentgelte ab. Dabei kann er das Abrechnungsentgelt immer verlangen. Nicht so bei den Messentgelten für diese muss der Verteilnetzbetreiber auch tatsächlich derjenige sein, der die Messstelle betreibt und die Messung durchführt. Sämtliche Entgelte sind dabei am Ende vom Kunden zu tragen. Im Jahr 2008 wurde das Messwesen liberalisiert. Seitdem können Verbraucher einen unabhängigen Messstellenbetreiber und Messdienstleister beauftragen. Dennoch liegt der Marktanteil der unabhängigen Messstellenbetreiber im niedrigen einstelligen Prozentbereich. 1 Standardlastprofil 2 Registrierende Leistungsmessung 3 Stand: , BNetzA
3 bne Positionspapier Seite 3 II. Wie hoch sind die Abrechnungsentgelte? Seitdem das Messwesen für den Wettbewerb geöffnet wurde, haben sich neue Unternehmen gegründet, die den Verteilnetzbetreibern Konkurrenz machen. Viele Verteilnetzbetreiber haben auf diesen Druck reagiert, indem sie die Messentgelte reduziert haben. Gleichzeitig hat dies aber auch einen Einfluss auf die Höhe der Abrechnungsentgelte gehabt. Beim Abrechnungsentgelt hat der Verteilnetzbetreiber keinen Konkurrenzdruck. Vielmehr besteht für ihn die Möglichkeit, Entgelte, die eigentlich für Messstellenbetrieb oder Messung anfallen würde, in das Abrechnungsentgelt zu verschieben. Da der Aufwand für Abrechnungen durch die Zunahme von automatisierten Verfahren mittlerweile in vielen Branchen kein relevanter Größenfaktor ist bzw. sein dürfte, ist ein genauerer Blick auf die Höhe der vom Verteilnetzbetreiber gestellten Forderungen beim Abrechnungsentgelt ernüchternd. Dabei sind die Abrechnungsentgelte bei SLP- und RLM-Kunden zu unterscheiden. Abrechnungsentgelt beim Kunden mit Standardlastprofil (SLP) 4 Für Haushaltskunden und Gewerbekunden mit einem kleineren Verbrauch fällt üblicherweise einmal im Jahr eine Abrechnung an. Das durchschnittliche Abrechnungsentgelt für diese SLP-Kunden auf Basis der in der ene t-datenbank 5 für das gesamte Bundesgebiet zusammengetragenen Daten liegt für das Jahr 2014 bei einem Mittelwert von 11,65 Euro (Elektrizität) wohlgemerkt für eine Abrechnung. Verlangt ein SLP-Kunde eine häufigere Abrechnung (halbjährig, vierteljährig oder monatlich), fällt in den meisten Fällen der gleiche Betrag für jede weitere Abrechnung an. Die Bandbreite bei den verlangten Abrechnungsentgelten ist dabei enorm. So berechnen die Stadtwerke Stassfurt als Spitzenreiter für die jährliche Abrechnung bei einer Entnahmestelle mit einem Eintarifzähler 25,96 Euro pro Jahr (Elektrizität). Zum Vergleich: Die niedrigsten Werte finden sich beispielsweise beim Verteilnetzbetreiber in Weilerbach mit 1,80 Euro pro Jahr (Elektrizität) bzw. sofern man auf einen größeren Verteilnetzbetreiber abstellt in Sigmaringen mit 3,62 Euro pro Jahr (Elektrizität). Es finden sich zahlreiche Beispiele, in denen das Entgelt für die Abrechnung das Entgelt für Messstellenbetrieb und Messung (bei einem Standard-Eintarifzähler) übersteigt (beispielsweise in der Lutherstadt Wittenberg, in Hannover oder in Dresden). Da mit zunehmendem Einsatz von Smart Metern damit zu rechnen sein wird, dass immer mehr Endkunden eine monatliche Abrechnung nachfragen werden, entstehen durch die willkürliche Handhabung des Abrechnungsentgelts durch die Verteilnetzbetreiber enorme Kosten für die Verbraucher. 4 Die im Text genannten Entgelte sind Nettoentgelte. 5
4 bne Positionspapier Seite 4 Abrechnungsentgelt beim Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) 6 Durch den höheren Strom- und Gasverbrauch ist im RLM-Bereich der Konkurrenzdruck auf die Verteilnetzbetreiber noch höher als bei den SLP-Kunden. Deshalb lässt sich anhand der Preisblätter dieser Kundengruppe noch deutlicher illustrieren, wie sich durch die offensichtliche Erhöhung von Abrechnungsentgelten und der Absenkung von Messentgelten Wettbewerb verhindern lässt. Diese Entwicklung wird anhand einiger Beispiele aus der ene t Datenbank dokumentiert 7. Beispiel Nürnberger Verteilnetz: 2013 verlangte die N-ERGIE Netz GmbH für Messstellenbetrieb und Messung (0,4-kV-1/4h- Lastgangmessung mit Fernauslesung) zusammen noch 667,16 Euro pro Jahr. Das war der Preis, mit dem ein unabhängiger Messstellenbetreiber konkurrieren musste. Das Abrechnungsentgelt, das dem VNB in jedem Fall zugute kam, belief sich auf 130 Euro pro Jahr für die monatliche Abrechnung mit dem Lieferanten. Im aktuellen Jahr hat die N-ERGIE die Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung um über 50 % zusammengestrichen. Jetzt verlangt sie gerade einmal noch 324,12 Euro pro Jahr für Messstellenbetrieb und Messung. Unabhängige Messstellenbetreiber werden mit einem solchen Preissprung niemals auch nur ansatzweise mithalten können. Um die offenkundig einkalkulierte Unterdeckung bei den Messentgelten wettzumachen, wurde gleichsam das Abrechnungsentgelt nach oben geschraubt und zwar um über 63 % auf jetzt 212,28 Euro pro Jahr. Messstellenbetrieb Messung Abrechnungsentgelt ,90 326, ,85 178,27 212,28 Beispiel Westnetz: Hier lässt sich sehr deutlich der Effekt der Liberalisierung des Messwesens auf die Preisstruktur veranschaulichen. Noch 2008 (dem Jahr als die Liberalisierung beschlossen wurde) waren für den Messstellenbetrieb mit Wandler bei RLM-Kunden 203,50 Euro pro Jahr und für Messdienstleistungen 186,48 Euro pro Jahr fällig. Im Jahr darauf ging der Preis massiv nach unten. Es wurde für den Messstellenbetrieb zwar noch ein nahezu unverändertes Entgelt von 196,08 Euro pro Jahr aufgerufen, der Preis für Messdienstleistungen wurde jedoch auf 66,84 Euro pro Jahr (also ein gutes Drittel des Vorjahrespreises) herabgesenkt. Die gesunkenen Entgelte wurden an anderer Stelle kompensiert durch die Erhöhung des Abrechnungsentgelts: 2008 betrug das Abrechnungsentgelt 206,16 Euro pro Jahr; im Folgejahr fand eine Erhöhung um mehr als 100 Euro auf 312,96 Euro pro Jahr statt. Damit belief sich das Entgelt für Abrechnung auf einen höheren Betrag als die Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung zusammen. Da die unabhängigen Konkurrenten ausschließlich mit den Entgelten für Messstellenbetrieb und Messung konkurrieren und das Abrechnungsentgelt allein dem örtlichen Verteilnetzbetreiber zugute kommt führen derartige Maßnahmen zu einem totalen Marktverschluss. 6 Entgelte ohne weitere Erläuterung sind solche aus dem Bereich Strom. Die angegebenen Entgelte sind Nettopreise. 7 Beispiele ohne weitere Erläuterung sind solche aus dem Bereich RLM-Kunden und der Spannungsebene Niederspannung.
5 bne Positionspapier Seite 5 Diese Änderungen gehen wie gezeigt zeitlich einher mit dem Bundestagsbeschluss zur Liberalisierung des Messwesens. Auf die Preisgestaltung im größten deutschen Verteilnetz (mittlerweile firmiert dieses nach dem Zusammenschluss mehrerer Verteilnetzbetreiber unter dem Namen Westnetz mit insgesamt 7,5 Mio. Entnahmestellen) hatte dieser Beschluss augenscheinlich sofortige Auswirkungen. Messstellenbetrieb Messung Abrechnung ,5 186,48 206, ,08 66,84 312,96 Beispiel Verteilnetz Neuburg/Donau: Die Stadtwerke Neuburg gehen in ihrem Preisblatt Gas-Netzentgelte von 2014 einen gesonderten Weg, um Preisdruck aus dem Weg zu gehen. Unter den Entgelten für Messstellenbetrieb und Messung findet sich eine kurze Passage mit folgendem Inhalt: Der aufgeführte Preis für den Messstellenbetrieb gilt auch für Messstellenbetreiber, die im Netzgebiet der Stadtwerke Neuburg/Donau im Zuge der Wechselprozesse im Messwesen (WiM) auftreten. Natürlich wird die Konkurrenz Schwierigkeiten haben, ihre Leistungen anzubieten, wenn es ihnen nicht gestattet ist, einen niedrigeren Preis anzubieten als der örtliche Verteilnetzbetreiber. Die Regelung ist offensichtlich rechtswidrig. Die Regelung illustriert dabei in eklatanter Weise ein dreistes Vorgehen des Verteilnetzbetreibers und die fehlende Kontrolle. Beispiel Verteilnetz Fürstenfeldbruck: Für die Stadtwerke Fürstenfeldbruck ist die Abrechnung ein Kostenbestandteil bei RLM- Kunden in der Niederspannung, der fast 60 % des gesamten Entgelts (aus Messbetrieb, Messung und Abrechnung) ausmacht. In den letzten beiden Jahren wurden jeweils 540 Euro pro Jahr für die Abrechnung fällig, sowie 159 Euro pro Jahr für den Messstellenbetrieb und 250 Euro pro Jahr für die Messdienstleistung. Eine gesonderte Begründung für die außerordentliche Höhe des Abrechnungsentgelts findet sich dabei nicht. Messstellenbetrieb Messung Abrechnung Beispiel Verteilnetz Rhein-Main Neckar: Der Verteilnetzbetreiber Rhein-Main-Neckar mit ca Entnahmestellen ist ein weiteres Negativbeispiel eines größeren Verteilnetzbetreibers, der seine Preisgestaltungsoptionen ausnutzen versteht. Mit einer Vielzahl größerer Kunden ist auch dieses Gebiet interessant für neue Wettbewerber. Das Abrechnungsentgelt macht hier deutlich über 50 % des Gesamtbetrags aus Messstellenbetrieb und Messung aus. Die Preisverteilung im Bereich der RLM-Kunden setzt sich dabei wie folgt zusammen: Messstellenbetrieb Messung Abrechnung ,36 98,4 262, ,84 78,12 372,72
6 bne Positionspapier Seite 6 Beispiel Verteilnetz Hannover (Enercity): Auch der Verteilnetzbetreiber in Hannover verlangt für die Erstellung einer Rechnung mehr, als für den Betrieb und die Wartung der Messstelle sowie die Ablesung. Bereits 2013 lag ein disproportionales Verhältnis vor, als der Preis für das Abrechnungsentgelt mit 365,28 Euro die Entgelte für Messstellenbetrieb und Messdienstleistung mit insgesamt 302,19 Euro deutlich überstieg. Dennoch wurden 2014 die Messentgelte um etwas mehr als 20 Euro weiter abgesenkt, während das Abrechnungsentgelt nochmals um 10 Euro erhöht wurde. Messstellenbetrieb Messung Abrechnung ,03 59,16 365, ,54 69,05 375,21 III. Gesamtkosten für Abrechnungsentgelte auf Basis einer Schätzung Die Einzelbeispiele indizieren erhebliche Einnahmen der Verteilnetzbetreiber durch Abrechnungsentgelte. Über die Anzahl der Zählpunkte und einen gebildeten Mittelwert wird das Gesamtvolumen der Abrechnungsentgelte durch eine Schätzung ermittelt. Zu diesem Zweck wurde erneut auf die umfangreichen Datensätze der ene t und die Angaben der Bundesnetzagentur zurückgegriffen. Anzahl Zählpunkte Aus dem aktuellen Monitoringbericht (2013) der BNetzA ergibt sich folgende Anzahl an Zählpunkten, die maßgeblich für das Aufkommen an Abrechnungsentgelten ist. Strom: Zählpunkte im SLP-Bereich (davon etwas über 3 Mio. Zwei- oder Mehrtarifzähler) Zählpunkte im RLM-Bereich (mit Lastgangverfahren) Zählpunkte RLM mit intelligentem Messsystem und Zählpunkte RLM mit sonstigem Messsystem Gas: ca. 13 Mio. SLP-Zählpunkte RLM-Zählpunkte Annahmen und Methodik der Schätzung Das Gesamtaufkommen der Abrechnungsentgelte wurde nur geschätzt, da eine tatsächliche Ermittlung dieser Entgelte kaum zu bewerkstelligen ist. Dies liegt zum Einen daran, dass jeder der insgesamt über Verteilnetzbetreiber ein individuelles Abrechnungsentgelt festlegt und gleichzeitig jeder Verteilnetzbetreiber über eine unterschiedliche Anzahl an Zählpunkten verfügt. Zum zweiten werden für Abrechnungen, z.b. im Mittelspannungsbereich oder bei der Übernahme von Wandlern höhere Entgelte aufgerufen. Aus Gründen der einfacheren Berechenbarkeit wurde deshalb ein Mittelwert der Abrechnungsentgelte im Strombereich auf Basis der ene t-datensätze für 2014 berechnet (einmal für SLP und einmal für RLM (0,4-KV-1/4-Lastgangmessung in der Niederspannung)), der jeweils mit der Anzahl der Zählpunkte multipliziert wurde. Es ist, da auf die niedrigsten Werte zurückgegriffen wurde, davon auszugehen, dass sich der Gesamtbetrag tatsächlich noch auf einen höheren Wert als in dieser Schätzung beläuft. Stichprobenartig wurde die Höhe der Abrechnungsentgelte im
7 bne Positionspapier Seite 7 Gasbereich mit den Abrechnungsentgelten im Strombereich abgeglichen. Da die Ergebnisse eine große Übereinstimmung vermuten ließen und der Gasbereich eine deutlich geringere Anzahl an Entnahmestellen aufweist, wurden die für den Strombereich festgestellten Werte auf den Gasbereich übertragen. Mittelwerte nach ene t-datenbank: Aus diesen Annahmen ergeben sich folgende Mittelwerte, die 2014 für Abrechnungen von den Verteilnetzbetreibern aufgerufen wurde: SLP: 11,65 Euro pro Jahr RLM: 200,12 Euro pro Jahr Kostenschätzung: Multipliziert man diese Werte jeweils mit der Anzahl der Zählpunkte, kommt man zum Ergebnis, dass 2014 die Summe von etwas mehr als 773 Mio. Euro jährlich für Abrechnungen verlangt wird. IV. Einsparpotenzial von über einer halben Milliarde Euro jährlich! Da die Schwankungen zwischen höchstem und niedrigstem Abrechnungsentgelt enorm sind 8, ergibt sich ein großes Einsparpotenzial bei den Abrechnungsentgelten. Dieses wäre durch einen direkten Vergleich der Abrechnungsentgelte untereinander voraussichtlich zu heben. Ein Vorschlag zur Errechnung eines Richtwerts für ein ausreichendes Abrechnungsentgelt könnte wie folgt aussehen: Um realistische Vergleichswerte zu erhalten, wurde ein Mittelwert der 25 günstigsten Verteilnetze (jeweils SLP und RLM getrennt) auf Grundlage der ene t-daten gebildet. Daraus ergibt sich eine geschätzte Entgelthöhe, die bei einem effizienten Ablauf der Rechnungserstellung möglich sein müsste. Hieraus ergeben sich folgende Werte: RLM-Abrechnungen: 10,73 Euro pro Jahr SLP-Abrechnungen: 4,10 Euro pro Jahr Multipliziert man diese gegenüber den erhobenen Werten deutlich niedrigeren Zahlen mit den Zählpunkten insgesamt, erhält man einen Gesamtbetrag von etwas über 244 Mio. Euro. Daraus ergibt sich unter den angenommenen Schätzungen ein Einsparpotenzial beim Abrechnungsentgelt von über einer halben Milliarde Euro (ca. 529 Mio. ). Dieses eingesparte Entgelt würde direkt dem Kunden (Haushalte, Gewerbe und Industrie) zugute kommen. V. Kontrolldefizite beim Vollzug des Abrechnungsentgelts aus heutiger Sicht. Die Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung werden im Einzelnen nicht kontrolliert. Die Verteilnetzbetreiber haben nach 20 Abs.1 S.2 Nr.2 StromNEV (bzw. GasNEV) aber sicherzustellen, dass die Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung gegenüber den tatsächlich anfallenden Kosten kostendeckend sind. Wird ein höheres Entgelt vom 8 SLP: 1,80 (EVU Weilerbach) gegenüber 25,96 (Stadtwerke Stassfurt) RLM: 4,80 (Stadtwerke Ahlen Netz) gegenüber 780 (Fürstlich Fuggersches Elektrizitätswerk in Kirchheim/Bayern)
8 bne Positionspapier Seite 8 Verteilnetzbetreiber verlangt, könnte die Aufsichtsbehörde nach 65 EnWG einschreiten und verlangen, dass dieser seine Entgelte anpasst. Für dieses Vorgehen hinterlegt jeder Verteilnetzbetreiber eine Dokumentation, wie die Entgelte zustande kommen. Dritte haben allerdings keine Einsicht in diese Dokumentation und können damit ein derartiges Verfahren kaum anstoßen. Die Vorschrift läuft damit praktisch leer. Führt man sich vor Augen, dass insgesamt mehr als Verteilnetzbetreiber jährlich neue Preisblätter herausgeben, wird schnell klar, dass die Regulierungsbehörden dieser Kontrollfunktion kaum gerecht werden können. In gleicher Weise wirkt sich das Fehlen öffentlicher Daten auf die Möglichkeit aus, ein Mißbrauchsverfahren nach 30 Abs.2 EnWG einzuleiten. Insgesamt sind die Kontrollmechanismen nicht wirkungsvoll. VI. Fazit Das Abrechnungsentgelt ist eines der größten Wettbewerbshemmnisse für einen Markt um Messdienste und damit eines der größten Hemmnisse für variable Tarife und Innovationen im Messwesen. Viele Verteilnetzbetreiber verwenden die Gestaltungsspielräume, die sich aus der mangelnden Regulierung ergeben, offensichtlich für eine wettbewerbshinderliche Ausgestaltung. Zudem liegt das Entgeltaufkommen in einer Höhe, das die tatsächlichen Kosten deutlich übersteigt. Insgesamt fallen auf Grundlage einer Schätzung jährlich mehr als 770 Millionen Euro an. Selbst wenn man den Verteilnetzbetreibern zugestehen würde, dass bis zu pauschalisierten Obergrenzen Abrechnungen weitergereicht werden dürfen was angesichts der technologischen Fortentwicklung kaum vertretbar erscheint ergibt sich daraus ein Einsparvolumen von voraussichtlich über einer halben Milliarde Euro und das in jedem Jahr aufs Neue. Angesichts der Kostendebatte im Rahmen der Energiewende liegt dieses Einsparpotenzial in einer Größenordnung, das keinesfalls zu vernachlässigen ist. Es ist nur folgerichtig, in der laufenden Evaluierung de Anreizregulierung und der anstehenden Novellierung des Messwesens die Streichung des Abrechnungsentgelts vorzusehen. Damit ließe sich zumindest die wettbewerblich schwerwiegende Blockade teilweise beseitigen und zudem eine enorme Kostenersparnis der Energiekosten herbeiführen.
Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte
Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 15.10.2015 www.infraserv-knapsack.de Unverbindlichkeit des Preisblattes Gemäß 20 Abs. 1 S.1, 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet,
MehrEntgelte für Netznutzung für Entnahme ohne ¼-h-Leistungsmessung
Netzzugangsentgelte Strom Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: 15.10.2015, voraussichtlich gültig ab 01.01.2016) Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG Hinweis:
MehrPREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM
PREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM zum 01.01.2016 1. Voraussichtliche Netznutzungsentgelte für Kunden mit Leistungsmessung Die Entgelte für die Netznutzung sind in Abhängigkeit von Jahresbenutzungsdauer
MehrNetzentgelte für Kunden mit registrierender Leistungsmessung
Preisblatt Gas - RLM (gültig ab 01.01.2013) Hinweis: Grundlage der auf diesem Preisblatt ausgewiesenen Entgelte ist die behördlich für unser Netz im Wege der vorläufigen Anordnung gemäß 72 EnWG für 2013
MehrPreisblatt 1: Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangmessung. Preisblatt 2: Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangmessung
Preisblätter der Stadtwerke Wiesbaden Netz GmbH für die Nutzung des Stromversorgungsnetzes der ESWE Versorgungs AG Stadtgebiete Wiesbaden und Taunusstein Die Netzentgelte, Messpreise und Abrechnungspreise
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrInformationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013
Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen: a) Den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und
MehrPreisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Netznutzungsentgelte)
Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Netznutzungsentgelte) Die Preise sind gültig ab 01.01.2014. Für die Nutzung der Elektrizitätsversorgungsnetze
MehrVorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte
Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 31.10.2012 www.infraserv-knapsack.de Unverbindlichkeit des Preisblattes Gemäß 20 Abs. 1 S.1, 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, bis
MehrPreisblätter 2013 (Stand 28.12.2012)
Preisblätter 2013 (Stand 28.12.2012) Im Zuge der am 29.10.2007 in Kraft getretenen Anreizregulierungsverordnung sind Netzbetreiber der Energieversorgung verpflichtet, die Netznutzungspreise nach Maßgabe
MehrPreisblatt 1 für die Netznutzung (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung)
Preisblatt 1 für die Netznutzung (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung) Gültig ab 1. Januar 2015 1. Netznutzung - Entgelt für die Bereitstellung des Netzes und der Systemdienstleistung
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrPreisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2015
Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2015 1. Kunden mit Lastgangzählung und einer Jahresnutzungsdauer von mindestens 2.500 Vollbenutzungsstunden/a Entnahmestelle Leistungspreis /kw Arbeitspreis
MehrLeistungsmessung bei der Elektrizitätsverrechnung
Leistungsmessung bei der Elektrizitätsverrechnung Information der Sankt Galler Stadtwerke Gestützt auf die vom Grossen Gemeinderat erlassenen Tarife Das Wichtigste in Kürze Warum eine Leistungsmessung
MehrPreisblatt Thüga Energienetze GmbH für den Netzzugang Gas
Preisblatt Thüga Energienetze GmbH für den Netzzugang Gas (inkl. vorgelagerter Netze gültig ab 01.01.2012) 1. Bestandteile und Berechnung des Netzentgelts Das Netzentgelt setzt sich je Ausspeisepunkt aus
MehrPreisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2016
Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2016 1. Kunden mit Lastgangzählung und einer Jahresnutzungsdauer von mindestens 2.500 Vollbenutzungsstunden/a Entnahmestelle Leistungspreis /kw Arbeitspreis
Mehrgeben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen
geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrNetzentgelte Gas 2015
Netzentgelte Gas 2015 Inhalt Preisblatt 1 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (Jahresleistungspreis) Preisblatt 1 Anlage Anwendungsbeispiel 3 2 Preisblatt 2 Netzentgelt für Kunden
MehrVorläufiges Preisblatt der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH für den Netzzugang Gas (inkl. gewälzter Kosten ab 01.01.2015)
Vorläufiges Preisblatt der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH für den Netzzugang Gas (inkl. gewälzter Kosten ab 01.01.2015) 1. Bestandteile und Berechnung des Netzentgelts Das Netzentgelt setzt sich je Ausspeisepunkt
MehrNetzzugangsentgelte Strom der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH (LKW) Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom
Netzzugangsentgelte Strom der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH (LKW) Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: 15.10.2015, voraussichtlich gültig ab 01.01.2016) Hinweis: Bei
MehrGaslieferverträge RWE Erdgas 2012
Gaslieferverträge RWE Erdgas 2012 Viele Verbraucher haben im Spätsommer/Herbst 2008 mit der RWE Westfalen- Weser-Ems AG (RWE) Gaslieferverträge zu einem Festpreis mit der Bezeichnung RWE Erdgas 2011 abgeschlossen.
MehrPreisblatt Netznutzungsentgelte 2015
Preisblatt Netznutzungsentgelte 2015 Entgelte 2015 für Entnahme aus dem geschlossenen Stromverteilnetz der Fraport AG inklusive der Kosten für die vorgelagerten Netze der Übertragungsnetzbetreiber 2 NETZENTGELTE
MehrNetzzugangsentgelte Strom. Preisblatt für den Netzzugang Strom
Netzzugangsentgelte Strom Preisblatt für den Netzzugang Strom der Energieversorgung Pirna GmbH 1. Entgelte für Netznutzung für Entnahme mit ¼-h-Leistungsmessung (Jahresleistungspreissystem) 1.1 Jahresleistungspreissystem
MehrHIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN
HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät
MehrDas Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet sich aus:
Anlage 1b Preisblatt für Kunden ohne Leistungsmessung (Stand 01.01.2015) Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze
MehrNetzzugangsentgelte Strom. Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom
Netzzugangsentgelte Strom Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: 15.10.2014, voraussichtlich gültig ab 01.01.2015) der Energieversorgung Pirna GmbH Hinweis: Bei diesem Preisblatt handelt
MehrRechnungserläuterung der Gasversorgung Ismaning GmbH
Rechnungserläuterung der Gasversorgung Ismaning GmbH Herr Max Mustermann Musterstraße 1 12345 Musterstadt Max Mustermann Musterstraße 1 12345 Musterstadt (Verb.St 1) 3001234/1 000123456 Herr Mustermann,
MehrPreise für die Netznutzung bei Kunden mit Lastgang-Zählung. Jahres- Leistungspreis. Arbeitspreis. Mittelspannungsnetz 12,81 2,46 48,45 0,98
Preisblatt Stadtwerke Bad Säckingen GmbH Schulhausstr. 40-79713 Bad Säckingen gültig ab 01.01.2011 Alle folgenden Preise beruhen auf einer seit dem 1. Januar 2009 geltenden Festlegung von Erlösobergrenzen
MehrEMIS - Langzeitmessung
EMIS - Langzeitmessung Every Meter Is Smart (Jeder Zähler ist intelligent) Inhaltsverzeichnis Allgemeines 2 Bedienung 3 Anfangstand eingeben 4 Endstand eingeben 6 Berechnungen 7 Einstellungen 9 Tarife
MehrPreisblätter Netznutzung Strom
1. Entgelte für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreis) Entnahmestelle in Hoch- /Mittelspannung Leistungspreis [ /kwa] Jahresleistungspreis < 2.500 h / a >= 2.500 h / a Leistungspreis [
Mehrinfach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock
infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um
MehrNetzentgelte Gas 2015
Netzentgelte Gas 2015 Netzgebiet Schleswig-Holstein/Nord Niedersachsen Schleswig-Holstein ohne die Stadt Neumünster und ohne die Gemeinden Arpsdorf, Aukrug, Borgdorf - Seedorf, Ehndorf, Dätgen, Dosenmoor
MehrDie Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht?
Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht? Veröffentlichung von Ulrich Watermann Schmitzbüchel 32a D 51491 Overath Tel: 02204 / 768733 Fax: 02204 / 768845 Mail: uw@watermann vorsorgekonzepte.de
MehrLetzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge
Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der
MehrInformationsblatt Induktionsbeweis
Sommer 015 Informationsblatt Induktionsbeweis 31. März 015 Motivation Die vollständige Induktion ist ein wichtiges Beweisverfahren in der Informatik. Sie wird häufig dazu gebraucht, um mathematische Formeln
MehrNetzzugangsentgelte Strom. Preisblatt Nr. 8
Anlage 3 Netzzugangsentgelte Strom Preisblatt Nr. 8 für die Netznutzung von Elektrizitätsverteilernetzen in 59320 Ennigerloh, 48291 Telgte, 48346 Ostbevern (gültig ab 01.01.2013) der Stadtwerke ETO GmbH
MehrAber zuerst: Was versteht man unter Stromverbrauch im Standby-Modus (Leerlaufverlust)?
Ich habe eine Umfrage durchgeführt zum Thema Stromverbrauch im Standby Modus! Ich habe 50 Personen befragt und allen 4 Fragen gestellt. Ich werde diese hier, anhand von Grafiken auswerten! Aber zuerst:
MehrInformation: Strompreise für Haushaltskunden 2013
Information: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Grundsätzlich wird der Strompreis aus drei Elementen gebildet: a) Den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und Dienstleistungen:
MehrVermögensbildung: Sparen und Wertsteigerung bei Immobilien liegen vorn
An die Redaktionen von Presse, Funk und Fernsehen 32 02. 09. 2002 Vermögensbildung: Sparen und Wertsteigerung bei Immobilien liegen vorn Das aktive Sparen ist nach wie vor die wichtigste Einflussgröße
MehrPreise für die Netznutzung Strom Gültig ab 01. Januar 2015
1. Preise für die Nutzung des Netzes für Anlagen mit Leistungsmessung 2. Preise für die Nutzung des Netzes für Anlagen ohne Leistungsmessung 3. Preise für die Reserve-Inanspruchnahme 4. Preise für Ersatzversorgung
MehrNetzzugangsentgelte Gas der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH (LKW) Preisblatt für den Netzzugang Gas
Netzzugangsentgelte Gas der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH (LKW) Preisblatt für den Netzzugang Gas gültig ab 01.01.2015 1. Bestandteile und Berechnung des Netzentgelts Das Netzentgelt setzt
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrNetzentgelte für das Teilnetz Brandenburg inklusive Kostenwälzung (Gültig vom 01.01. bis 31.12.2012)
Netzentgelte für das inklusive Kostenwälzung (Gültig vom 01.01. bis 31.12.2012) Das Entgelt für die Netznutzung besteht aus folgenden Komponenten: Jahresleistungsentgelt für die gemessene Jahreshöchstleistung
MehrBerechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien
Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die
MehrHier sehen Sie Ihren direkten Ansprechpartner mit sämtlichen Kontaktdaten. Hier finden Sie Ihre Angaben zum Verbrauch bzw. zur Verbrauchsstelle.
Erläuterung Rechnung und Gebührenbescheid Kundennummer: Unsere Kunden sind für uns zwar keine Nummern, aus verwaltungstechnischen Gründen ist eine solche namentliche Zuordnung allerdings notwendig. Bitte
MehrSonderbeitrag ab 01.07.2005
SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden
MehrPreisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2015)
Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2015) Die Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG (EVF) ermöglicht Letztverbrauchern und Weiterverteilern unter Berücksichtigung des Energiewirtschaftsgesetzes
MehrPreise und Regelungen für die Nutzung des Gasverteilnetzes der Netze BW GmbH Inklusive der Kosten der vorgelagerten Netze
Preise und Regelungen für die Nutzung des Gasverteilnetzes der Netze BW GmbH Inklusive der Kosten der vorgelagerten Netze Gültig ab 1. Januar 2015 Ein Unternehmen Inhaltsverzeichnis... I 1 Preisblatt Netznutzungsentgelte...
MehrDie Größe von Flächen vergleichen
Vertiefen 1 Die Größe von Flächen vergleichen zu Aufgabe 1 Schulbuch, Seite 182 1 Wer hat am meisten Platz? Ordne die Figuren nach ihrem Flächeninhalt. Begründe deine Reihenfolge. 1 2 3 4 zu Aufgabe 2
MehrGELSENWASSER Energienetze GmbH. Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom
GELSENWASSER Energienetze GmbH Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom Gültig ab 01.01.2015 Entgelte auf der Grundlage der Festlegung der Erlösobergrenze nach 4 Abs. 1 und 2 ARegV i.v.m. 32 Abs. 1 Nr. 1
Mehr0,00 1,50 0,00 1,79. Jahresbenutzungsdauer < 2.500 h/a
Netznutzungsentgelte gem. StromNEV für das Stromnetz der Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach gültig ab 01. Januar 2015 Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach Abt. Energiewirtschaft Herr Christoph Rademaker (0671 99 1655)
MehrWie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?
Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes
MehrEntwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom
Entwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom bne-vorschlag zur Ausgestaltung einer Anlage Einspeisung im Rahmen der BNetzA- Festlegung zum Netznutzungsvertrag Strom Berlin, 15. August
MehrStadtwerke Lemgo GmbH, Anlage 1 zum LRV Strom
Stadtwerke Lemgo GmbH, Anlage 1 zum LRV Strom Preisblatt für die Netznutzung Strom, gültig ab dem 01.01.2015 (inklusive Kosten für das vorgelagerte Netz) Die nachfolgenden Preise und Regelungen für die
MehrRechnungserklärung. Haus der Stadtwerke Kröpeliner Straße 32 18055 Rostock. Info-Telefon 0381 805-2000 FAX 0381 805-2166 E-mail kundenzentrum@swrag.
Rechnungserklärung Die Rechnung - oft ein Buch mit sieben Siegeln. Bei uns nicht: Wir sagen Ihnen, was sich hinter den einzelnen Bestandteilen unserer Rechnung konkret verbirgt. Keine Frage: Die Rechnung
MehrDiskussionspapier. Marktprozesse für den Austausch elektronischer Preisblätter Netznutzung
Diskussionspapier Marktprozesse für den Austausch elektronischer Preisblätter Netznutzung Erstellt von der EDNA-Projektgruppe Elektronisches Preisblatt Version V01, 6. Juli 2015 Diskussionspapier Marktprozesse
MehrArbeit. Leistung. Preisblatt (inkl. vorgelagerte Netzebenen) für die Netznutzung Gas der Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH
Preisblatt (inkl. vorgelagerte benen) für die Netznutzung Gas 1. sgemessene Kunden 1.1 Preistabellen 1.1.1 Preistabelle für Untergrenze in Obergrenze in Sockelbetrag in in spreis der nicht n in ct/ 1 0
MehrEntgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Gas der Stadtwerk Tauberfranken GmbH gültig ab 1. Januar 2015
Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Gas der Stadtwerk Tauberfranken GmbH gültig ab 1. Januar 2015 Stadtwerk Tauberfranken GmbH Max-Planck-Str. 5 97980 Bad Mergentheim Ruf 07931 491-0 Fax 07931
MehrNetznutzungsentgelte für Kundenanlagen mit registrierender Leistungsmessung (Jahresleistungspreissystem)
Preisblatt 1 der Netznutzungsentgelte für Kundenanlagen mit registrierender Leistungsmessung (Jahresleistungspreissystem) Entnahmestelle in der 110 kv / 20 kv Mittelspannungsnetz 20 kv 20 kv / 400 V Niederspannungsnetz
MehrNetzentgelte Gas 2016
Netzentgelte Gas 2016 Inhalt Preisblatt 1 Netzentgelt für Kunden mit Leistungsmessung 2 (Jahresleistungspreis) Preisblatt 1 Anlage Anwendungsbeispiel 3 Preisblatt 2 Netzentgelt für Kunden mit Leistungsmessung
MehrPrimzahlen und RSA-Verschlüsselung
Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Michael Fütterer und Jonathan Zachhuber 1 Einiges zu Primzahlen Ein paar Definitionen: Wir bezeichnen mit Z die Menge der positiven und negativen ganzen Zahlen, also
MehrForderungsausfälle - Ergebnisse einer repräsentativen Studie von Forsa - September 2009
Forderungsausfälle - Ergebnisse einer repräsentativen Studie von Forsa - September 200 Inhalt Studiensteckbrief Management Summary Grafiken: Einschätzung der Auswirkung der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise
MehrVerband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU
Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist
MehrPreisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte
Preisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 10.12.2013 www.infraserv-knapsack.de 1. Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem) Entnahmestelle in Jahresbenutzungsdauer
MehrNetzzugangsentgelte Strom. endgültiges Preisblatt für den Netzzugang Strom
Netzzugangsentgelte Strom endgültiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: 01.01.2016, gültig 01.01.2016 bis 31.12.2016) der Energieversorgung Pirna GmbH 1. Entgelte für Netznutzung für Entnahme
Mehreffektweit VertriebsKlima
effektweit VertriebsKlima Energie 2/2015 ZusammenFassend - Gas ist deutlich stärker umkämpft als Strom Rahmenbedingungen Im Wesentlichen bleiben die Erwartungen bezüglich der Rahmenbedingungen im Vergleich
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrStudie Windkraft und Tourismus 2003 bis 2009
Studie Windkraft und Tourismus 2003 bis 2009 Ergebnisse der repräsentativen Bevölkerungsbefragungen entwickelt und durchgeführt vom: SOKO Institut Ritterstraße 19 33602 Bielefeld Dr. Henry Puhe 0521 /
MehrPreisblatt zur Nutzung des Stromverteilnetzes der Stadtwerke Suhl/ Zella-Mehlis Netz GmbH. gültig ab 01.01.2015
Seite 1 von 5 Preisblatt zur Nutzung des Stromverteilnetzes der gültig ab 01.01.2015 1. Netznutzungsentgelte 1.1 Netzpreise für Kunden mit Leistungsmessung < 2.500 h/a > 2.500 h/a Entnahmestelle im Mittelspannungsnetz
MehrWichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor
Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung
MehrPreisblatt Netzentgelte Gas der EnergieNetz Mitte GmbH
Preisblatt Netzentgelte Gas der EnergieNetz Mitte GmbH 1. Preistabelle für Kunden ohne registrierende Leistungsmessung 1.1. Preistabelle Bereich Jahresarbeit mengenabhängiger Arbeitspreis fester Grundpreis
MehrNetznutzungsentgelte
Netznutzungsentgelte Diese Preisblätter werden gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Sie stellen die voraussichtlichen Entgelte dar, die auf Basis der derzeit vorliegenden nicht vollständigen Erkenntnisse
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Übungsbuch für den Grundkurs mit Tipps und Lösungen: Analysis
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Übungsbuch für den Grundkurs mit Tipps und Lösungen: Analysis Das komplette Material finden Sie hier: Download bei School-Scout.de
MehrPreisblatt 2015 Strom - Netznutzungsentgelte
Preisblatt 2015 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 19.12.2014 www.infraserv-knapsack.de 1. Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem) Entnahmestelle in Jahresbenutzungsdauer
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrNetzentgelte Gas (Örtliches Verteilnetz) für Kunden mit registrierender Lastgangmessung gültig ab dem 1. Januar 2015
Preisblatt 1 Netzentgelte Gas (Örtliches Verteilnetz) für Kunden mit registrierender Lastgangmessung gültig ab dem 1. Januar 2015 Für Kunden, deren Abnahmestelle mit registrierender Lastgangmessung ausgestattet
MehrRatgeber Stromanbieter wechseln
Version 1.0 22. September 2015 Ratgeber Stromanbieter wechseln Wechseln ohne Risiko: So finden Sie den passenden Stromanbieter! In diesem Ratgeber werden die folgenden Fragen beantwortet: Wie finde ich
MehrERDGAS DIREKT AUS IHRER NACH- BARSCHAFT. Unsere Gasangebote mit günstigen Verbrauchspreisen und niedriger Grundgebühr
ERDGAS DIREKT AUS IHRER NACH- BARSCHAFT Unsere Gasangebote mit günstigen Verbrauchspreisen und niedriger Grundgebühr Das Angebot für Preisbewusste Aufgepasst: Mit den vier Erdgas-Tarifen der Stadtwerke
MehrWIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER
02040203 WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER Ein Mehrwert für Ihr Unternehmen 1 SCHAFFEN SIE EINEN MEHRWERT DURCH SICHERHEIT IN DER LIEFERKETTE Die Sicherheit der Lieferkette wird damit zu einem wichtigen
MehrFamilienunternehmer-Umfrage: Note 4 für Energiepolitik der Bundesregierung 47 Prozent der Unternehmer sehen Energiewende als Chance
Familienunternehmer-Umfrage: Note 4 für Energiepolitik der Bundesregierung 47 Prozent der Unternehmer sehen Energiewende als Chance Berlin, 24. August 2015. Laut einer Studie des Instituts der deutschen
MehrInfo zum Zusammenhang von Auflösung und Genauigkeit
Da es oft Nachfragen und Verständnisprobleme mit den oben genannten Begriffen gibt, möchten wir hier versuchen etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Nehmen wir mal an, Sie haben ein Stück Wasserrohr mit der
MehrPreisblatt Netznutzung Strom Netzgebiet: Friedrichshafen
Gültig ab 01.01.2012 Für das Konzessionsgebiet Friedrichshafen Zusammensetzung des Preissystems für die Netznutzung Der Preis für die Netznutzung setzt sich aus verschiedenen Preisbestandteilen zusammen.
MehrAktuelle Netzregulierung
Aktuelle Netzregulierung Dr. Konrad Hummel Boos Hummel & Wegerich Rechtsanwälte Zimmerstraße 56 101117 Berlin Tel.: 030-2009547-0 Fax: 030-2009547-19 post@boos-hummel.de Inhaltsübersicht I. 19 StromNEV:
MehrSchriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie C
Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie C Fach: Zeit: Volkswirtschaftslehre - Teil Mikroökonomie - 60 Minuten Punkte: 34 Name, Vorname: Studiengang / evtl. Klasse: Erster Prüfungsversuch
MehrNetzentgelte Strom - Preisblatt
Entgelt für den Netzzugang Strom gemäß 21ff EnWG 01.01.2015 Netzentgelte Strom - Preisblatt Das Preisblatt, gültig ab 01.01.2015, beruht auf der Festlegung der Erlösobergrenze durch das Hessische Ministerium
MehrEinkaufsführer Hausverwaltung Was Sie bei Suche und Auswahl Ihres passenden Verwalters beachten sollten
Sie suchen einen Verwalter für Ihre Immobilie: Egal ob Eigentümergemeinschaft einzelne Eigentumswohnung Miet- oder Gewerbeobjekt oder vielleicht nur eine einzelne Dienstleistung Was Sie dabei wissen und
Mehr- Preisblatt 1 - Gültig ab: 01.01.2010. Entgelte für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreis)
- Preisblatt 1 - Gültig ab: 01.01.2010 Entgelte für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreis) Entnahmestelle in Hoch-/Mittelspannung Leistungspreis [ /kwa] Jahresleistungspreis < 2.500 h /
MehrPreisblatt STROM. Stadtwerke Oberkirch GmbH 2015
Preisblatt STROM Leistungen des Strom-Netzbetreibers Stadtwerke Oberkirch GmbH 2015 Preisbestandteile sind im Einzelnen: Nutzung der Netzinfrastruktur aller Netzebenen (z. B. Leitungen, Transformatoren
MehrDie Einführung variabler Stromtarife
Die Einführung variabler Stromtarife Ergebnisse einer Umfrage im Oktober 2010 Forschungsgruppe Energie- und Kommunikationstechnologien (EnCT), Freiburg im Auftrag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
MehrRetouren im Online-Handel Verbraucherbefragung
www.pwc.de Retouren im Online-Handel Verbraucherbefragung November 2013 Hintergrund der Analyse Ab 1. Juni 2014 dürfen Online-Händler für die Bearbeitung von Retouren auch dann eine Gebühr verlangen, wenn
MehrAllgemeine Preise. für die Versorgung mit Gas. aus dem Gasniederdrucknetz der Stadtwerke Ahaus GmbH
Hoher Weg 2 48683 Ahaus Telefon 02561 / 9308-0 Telefax 02561 / 9308-990 Allgemeine Preise für die Versorgung mit Gas aus dem Gasniederdrucknetz der Stadtwerke Ahaus GmbH - - Die Stadtwerke Ahaus GmbH bietet
Mehr1. Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen mit ¼-Stunden-Leistungsmessung. Mittelspannungsnetz (MSP) 2,24 3,33 75,09 0,42
Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Netznutzungsentgelte) Die Preise sind gültig ab 01.01.2015. Für die Nutzung der Elektrizitätsversorgungsnetze
MehrStellen Sie bitte den Cursor in die Spalte B2 und rufen die Funktion Sverweis auf. Es öffnet sich folgendes Dialogfenster
Es gibt in Excel unter anderem die so genannten Suchfunktionen / Matrixfunktionen Damit können Sie Werte innerhalb eines bestimmten Bereichs suchen. Als Beispiel möchte ich die Funktion Sverweis zeigen.
MehrARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt
ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt Wieder einmal beschert uns die Bundesverwaltung auf Ende Jahr mit zusätzlicher Arbeit, statt mit den immer wieder versprochenen Erleichterungen für KMU.
MehrPreisblatt Thüga Energienetze GmbH für die Netznutzung Strom
Preisblatt Thüga Energienetze GmbH für die Netznutzung Strom gültig ab 01.01.2012 Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer fällt zusätzlich in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe
MehrEntgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der. Albwerk GmbH & Co. KG
Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der Albwerk GmbH & Co. KG Preise ab 01.01.2014 Preisblatt 1 Entgelte für das Leistungspreissystem für Entnahmestellen mit Lastgangzählung Jahresbenutzungsdauer
MehrManager. von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen. Spielanleitung
Manager von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen Spielanleitung Manager Ein rasantes Wirtschaftsspiel für 3 bis 6 Spieler. Das Glück Ihrer Firma liegt in Ihren Händen! Bestehen Sie gegen
Mehr