Verordnete Transparenz Die Umsetzung der LMIV auf Basis der GS1-Standards
|
|
- Katharina Bäcker
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Verordnete Transparenz Die Umsetzung der LMIV auf Basis der GS1-Standards Dr. Richard Joachim Lehmann 02. März 2015 Manager E-Business/GDSN, GS1 Germany GmbH
2 Agenda Hintergrund und Einführung Verantwortlichkeiten Verpflichtende Angaben LMIV Fernabsatz Produkthaftung Artikelidentifikation Stammdatenaustausch Handlungsfelder GS1 Datenqualität Dr. Richard Joachim Lehmann Manager ebusiness/gdsn GS1 Germany GmbH 2
3 GS1 Germany stellt sich vor
4 Die internationale GS1 Community Es gibt weltweit über 110 GS1-Organisationen In weiteren Ländern werden Herstellernummern direkt durch das GS1 Headoffice vergeben Länder mit eigener GS1 Organisation Länder die direkt vom GS1 Global Office (Brüssel) betreut werden Dr. Richard Joachim Lehmann Manager ebusiness/gdsn GS1 Germany GmbH 4
5 Das Profil von GS1 Germany Geschäftssitz in Köln, ca. 165 Mitarbeiter Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum zur Optimierung von unternehmensübergreifenden Geschäftsprozessen im Rahmen des Daten- und Warenverkehrs zwischen Industrie, Handel und Konsument (B2B2C) Netzwerk von ca. 800 Personen (Lenkungskreise/Arbeitsgruppen) aus Unternehmen Dr. Richard Joachim Lehmann Manager ebusiness/gdsn GS1 Germany GmbH 5
6 Beispiele für GS1 Standards NVE/SSCC Res- Basis- Eigen- Prüfziffer nummer generierung ziffer GS1 DataMatrix GS1-128 GLN und GTIN Basis- Eigen- Prüfnummer generierung ziffer Das integrierte GS1 System GS1 DataBar EAN 8/EAN 13 EPC/RFID WebEDI Name (1) Lieferant: ILN: (3) Firma: (4) Straße, Nr: (5) PLZ, Ort: (6) Land: (7) Rechnung (2) Lieferantennummer: (8) Käufer: ILN: (9) Rechnungsempfänger: ILN: (15) Firma: (10) Firma: (16) Abteilung: (11) Abteilung: (17) Straße, Nr: (12) Straße, Nr: (18) PLZ, Ort: (13) PLZ, Ort: (19) USt. ID: (14) USt. ID: (20) Lieferanschrift: ILN: (21) Endempfänger: ILN: (26) Firma: (22) Firma: (27) Abteilung: (23) Abteilung: (28) Straße, Nr: (24) Straße, Nr: (29) PLZ, Ort: (25) PLZ, Ort: (30) Rechnungsnummer: (31) Vom: (32) USt. Satz: (38) Bestellnummer: (33) Vom: (34) Währung: (39) Lieferscheinnummer: (35) Vom: (36) Valutadatum: (40) Lieferdatum: (37) EANCOM Datenaustausch GDSN BGM ' DTM+137: :102' NAD+SU ::9' GS1 XML <order:order creationdatetime=" t11:00:00.000" documentstatus="original" xsi:schemalocation="urn:ean.ucc:2../schemas/orderproxy.xsd"> <contentversion> <versionidentification>2.1</versionidentification></contentver sion> Dr. Richard Joachim Lehmann Manager ebusiness/gdsn GS1 Germany GmbH 6
7 Zusammenspiel von GS1 Germany, 1WorldSync und Smart Data One Dr. Richard Joachim Lehmann Manager ebusiness/gdsn GS1 Germany GmbH 7
8 Die Umsetzung der LMIV auf Basis der GS1-Standards
9 Fernabsatz Artikel 14 Lebensmittel, die im Fernabsatz geliefert werden, unterliegen hinsichtlich der Information denselben Anforderungen wie Lebensmittel, die in Geschäften verkauft werden Im Fernabsatz müssen die einschlägigen verpflichtenden Informationen schon vor dem Abschluss des Kaufvertrags verfügbar sein (außer MHD) Dr. Richard Joachim Lehmann Manager ebusiness/gdsn GS1 Germany GmbH 9
10 Informationspflichten der LMIV gelten auch im Fernabsatz Dr. Richard Joachim Lehmann Manager ebusiness/gdsn GS1 Germany GmbH 10
11 Zusammenspiel der nationalen Gremien und Arbeitsgruppen Aufsichtsrat GS1 Germany Lenkungskreis GS1 Tech AB Mobile Commerce Advisory Board Umsetzungsinitiative FMCG Prozessrelevante Fragestellungen (u.a. Versionierung) Fachgruppe GDSN Prüfung und Beratung zu rechtlichen Themen Fachgruppe Recht Info Umsetzung EDI Info Umsetzung Stammdaten Unterarbeitsgruppe GTIN-Vergabe Unterarbeitsgruppe Bilddaten Umsetzungsrelevante Fragestellungen (abgestimmtes Vorgehen bei GTIN-Änderungen) Entwicklung Umsetzung / Rollout = temporär Dr. Richard Joachim Lehmann Manager ebusiness/gdsn GS1 Germany GmbH 11
12 GS1 Germany Handlungsfelder Umsetzung der LMIV auf Basis der GS1 Standards Produkthaftung Artikelidentifikation Stammdaten Datenqualität Haftungsszenarien im B2B2C (Haftungsfragenkatalog) Positionspapier zur Identifikation von unterschiedlich deklarierten Produkten im Fernabsatz LMIV-GDSN- Mapping Data Quality Framework Smart Data One GDSN- Umsetzungsleitfaden Empfehlung für die Kommunikation von Produktänderungen im GDSN Dr. Richard Joachim Lehmann Manager ebusiness/gdsn GS1 Germany GmbH 12
13 GS1 Germany Handlungsfelder/Empfehlungen Umsetzung der LMIV auf Basis der GS1 Standards Produkthaftung Artikelidentifikation Stammdaten Datenqualität Haftungsszenarien im B2B2C (Haftungsfragenkatalog) Positionspapier zur Identifikation von unterschiedlich deklarierten Produkten im Fernabsatz LMIV-GDSN- Mapping Data Quality Framework GDSN- Umsetzungsleitfaden Smart Data One Empfehlung für die Kommunikation von Produktänderungen im GDSN Dr. Richard Joachim Lehmann Manager ebusiness/gdsn GS1 Germany GmbH 13
14 Welche Haftungsrisiken bestehen? Welche Daten müssen bzw. können dem Kunden bereitgestellt werden? Wer haftet, wenn Pflichtangaben bzw. freiwillige Angaben fehlerhaft, unvollständig oder veraltet sind und dem Kunden weitergeleitet werden? Ein Haftungsausschluss/Disclaimer im Online-Handel ist nicht zulässig Dr. Richard Joachim Lehmann Manager ebusiness/gdsn GS1 Germany GmbH 14
15 Haftungsszenarien innerhalb der Liefer-/Informationskette (B2B/B2C) Grundsätzlich gilt: Verantwortlich ist derjenige, der Produktdaten in Verkehr bringt oder sie verändert egal ob bewusst oder unbewusst Zudem muss jede gesetzlich geforderte Angabe eindeutig einem Produkt zugeordnet werden können Dr. Richard Joachim Lehmann Manager ebusiness/gdsn GS1 Germany GmbH 15
16 Unkritisch: Identifikation von unterschiedlichen Produkten Produktion/Lager Stationärer Handel Der Konsument kann vor dem Kauf das Etikett lesen, um zu wissen, was in dem Produkt enthalten ist GTIN GTIN Lebensmittel A Lebensmittel A Fernabsatz GTIN Der Konsument kann vor dem Kauf nicht das Etikett lesen, um zu wissen, was in dem Produkt enthalten ist Lebensmittel B Konsument bestellt GTIN Lebensmittel A Händler liefert GTIN Lebensmittel A Dr. Richard Joachim Lehmann Manager ebusiness/gdsn GS1 Germany GmbH 16
17 Kritisch: Identifikation von unterschiedlich deklarierten Produkten Produktion/Lager Stationärer Handel Der Konsument kann vor dem Kauf das Etikett lesen, um zu wissen, was in dem Produkt enthalten ist Lebensmittel A GTIN Lebensmittel A Fernabsatz GTIN Lebensmittel A mit leicht veränderter Rezeptur (z. B. 0,1 % weniger Fett mit veränderter Nährwerttabelle) Der Konsument kann vor dem Kauf nicht das Etikett lesen, um zu wissen, was in dem Produkt enthalten ist Konsument bestellt GTIN LMIV Lebensmittel A Händler liefert GTIN Lebensmittel A mit leicht veränderter Rezeptur (z. B. 0,1 % weniger Fett mit veränderter Nährwerttabelle) Dr. Richard Joachim Lehmann Manager ebusiness/gdsn GS1 Germany GmbH 17
18 Alternativen zur Artikelunterscheidung GTIN 4711 GTIN 4712 Es muss sichergestellt werden, dass der richtige GTIN 4711+X Datensatz dem richtigen Produkt zugeordnet wird Lebensmittel A Lebensmittel A mit leicht veränderter Rezeptur (z. B. 0,1 % weniger Fett mit veränderter Nährwerttabelle) Lebensmittel A Lebensmittel A mit leicht veränderter Rezeptur (z. B. 0,1 % weniger Fett mit veränderter Nährwerttabelle) Für jede eigene Produktdeklaration wird eine eigene GTIN vergeben Es gibt nur eine GTIN für ein Produkt, Änderungen in der Deklaration werden über eine Zusatzinformation kommuniziert Dr. Richard Joachim Lehmann Manager ebusiness/gdsn GS1 Germany GmbH 18
19 Artikelidentifikation im Fernabsatz Kurzfristig Vergabe neuer GTINs bei Deklarationsänderungen gemäß LMIV Mittel- bis langfristig Einführung der Lösung GTIN+X Voraussetzung Weitere Analysen und Gewinnung von Erfahrungswerten zur Bewertung der Prozess- und Investitionskosten Dr. Richard Joachim Lehmann Manager ebusiness/gdsn GS1 Germany GmbH 19
20 GTIN-Vergabe im Kontext der LMIV Rechtliche Sicht Jede Produktänderung, die Änderungen an den deklarationspflichtigen Angaben zur Folge hat Sicht des Konsumenten Allergene, Nährwerte, Ernährungsweise (vegan ), Herkunft Sicht der Markeninhaber/Hersteller vor allem gesundheitsrelevante Änderungen (Allergene) Die Entscheidung, bei welchen Änderungen eine neue GTIN vergeben wird, liegt in der Verantwortung des Markeninhabers/Herstellers Dr. Richard Joachim Lehmann Manager ebusiness/gdsn GS1 Germany GmbH 20
21 Was sind verpflichtende Informationen über Lebensmittel? Verpflichtende Informationen über Lebensmittel sind gemäß Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c) der LMIV diejenigen Angaben, die dem Endverbraucher aufgrund von Unionsvorschriften bereitgestellt werden müssen Informationsanforderungen vertikaler und horizontaler Verordnungen und Richtlinien müssen auch im Fernabsatz berücksichtigt werden Dr. Richard Joachim Lehmann Manager ebusiness/gdsn GS1 Germany GmbH 21
22 Bereitstellung zusätzlicher Pflichtinformationen insbesondere aufgrund vertikaler Verordnungen Milch- und Margarinegesetz Vermarktungsnormen für Eier Vermarktungsnormen für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur Konfitürenverordnung, Honigverordnung Kaffeeverordnung, Kakaoverordnung Rechtliche Analyse umfasst 30 Seiten, 29 Produktkategorien, 520 Anforderungen Mineral- und Tafelwasserverordnung Nahrungsergänzungsmittelverordnung Diätverordnung und viele weitere! Dr. Richard Joachim Lehmann Manager ebusiness/gdsn GS1 Germany GmbH 22
23 Bereitstellung LMIV-konformer Artikelstammdaten LMIV-GDSN-Mapping Artikelstammdatenaustausch über bestehende Datenpools des Global Data Synchronization Networks (GDSN), z. B. 1WorldSync Übersetzung der LMIV-Anforderungen in GDSN-Datenfelder LMIV-GDSN-Mapping Unterscheidung von MUSS-/KANN-Angaben und Verweis auf entsprechende Rechtsgrundlagen Dr. Richard Joachim Lehmann Manager ebusiness/gdsn GS1 Germany GmbH 23
24 GDSN-Umsetzungsleitfaden GDSN-Umsetzungsleitfaden zur technischen Anwendung im Rahmen der LMIV Aufbauend auf das LMIV-GDSN- Mapping Hilfestellung bei der Befüllung der GDSN-Datenfelder, z. B. rechtliche Bezeichnung vs. Markenname Dr. Richard Joachim Lehmann Manager ebusiness/gdsn GS1 Germany GmbH 24
25 Auszug aus dem GDSN-Umsetzungsleitfaden Dr. Richard Joachim Lehmann Manager ebusiness/gdsn GS1 Germany GmbH 25
26 Empfehlung für die technische Kommunikation von Produktänderungen im GDSN Beschreibt das Vorgehen zwischen Industrie und Handel, um Änderungen an bestehenden Produkten über das GDSN zu kommunizieren Kommunikation von Produktänderungen mit GTIN-Neuvergabe ohne GTIN-Neuvergabe Dr. Richard Joachim Lehmann Manager ebusiness/gdsn GS1 Germany GmbH 26
27 Zentrales Ergebnis der Empfehlung: Mapping Produktaktualisierungen/GDSN-Felder Dr. Richard Joachim Lehmann Manager ebusiness/gdsn GS1 Germany GmbH 27
28 GS1 Germany Handlungsfelder/Kernaussagen Umsetzung der LMIV auf Basis der GS1 Standards Produkthaftung Artikelidentifikation Stammdaten Datenqualität Haftungsausschluss im Fernabsatz ist unzulässig Kurzfristig: Vergabe neuer GTINs GDSN ist die präferierte Lösung für den Stammdatenaustausch entlang der Lieferkette Bereitstellung vollständiger, fehlerfreier und aktueller Daten Produkte müssen bei veränderter Deklaration gemäß LMIV eindeutig identifizierbar sein GTIN-Neuvergabe bei gesundheitsrelevanten Änderungen Entscheidung liegt in Verantwortung des Herstellers/ Markeninhabers Langfristig: Einführung von Zusatzidenten Dr. Richard Joachim Lehmann Manager ebusiness/gdsn GS1 Germany GmbH 28
29 Leitfaden zur Umsetzung der LMIV auf Basis der GS1 Standards Version 1.0 Zentrale Zusammenfassung der nationalen/europäischen Diskussion und Verweis auf relevante Ergebnisse Anwendungsempfehlung für Industrie und Handel zu den Themen Produkthaftung, Artikelidentifikation, Stammdatenmanagement und Datenqualität Verfügbar auf Deutsch und Englisch Dr. Richard Joachim Lehmann Manager ebusiness/gdsn GS1 Germany GmbH 29
30 Weitere Informationen und Trainings Dr. Richard Joachim Lehmann Manager ebusiness/gdsn GS1 Germany GmbH 30
31 Sie haben Fragen zur Umsetzung der LMIV? LMIV-Service-Hotline Telefon: +49 (0) Montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Dr. Richard Joachim Lehmann Manager ebusiness/gdsn GS1 Germany GmbH 31
32 Ansprechpartner Ansprechpartner Dr. Richard Joachim Lehmann GS1 Germany GmbH Maarweg 133, Köln E lehmann@gs1-germany.de T Vielen Dank für Ihre FRAGEN? Aufmerksamkeit! Dr. Richard Joachim Lehmann Manager ebusiness/gdsn GS1 Germany GmbH 32
33 Bitte bewerten Sie das von Ihnen genutzte IHK-Merkblatt - hier geht s zum kurzen Online-Fragebogen. Vielen Dank für Ihr Feedback!
EU-Verordnung Nr. 1169/2011 Lebensmittelinformations-Verordnung
EU-Verordnung Nr. 1169/2011 Lebensmittelinformations-Verordnung Dr. Richard Joachim Lehmann 18. August 2014 Manager E-Business/GDSN, GS1 Germany GmbH Inhalt Hintergrund und Einführung Verantwortlichkeiten
MehrEmpfehlung für die technische Kommunikation von Produktänderungen im GDSN
1 Germany Empfehlung für die technische Kommunikation von Produktänderungen im GDSN Version 1.0 Stand Mai 2014 I I I Global Standards. Make Business Efficient. Zielsetzung des Dokuments Ziel der vorliegenden
MehrStandardisierung von Prozessen in Wirtschaft und Verwaltung. Sven Dienelt Initiative D21 27. November 2008
Standardisierung von Prozessen in Wirtschaft und Verwaltung Sven Dienelt Initiative D21 27. November 2008 Das Profil von GS1 Germany Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum zur Optimierung von unternehmensübergreifenden
MehrNr. 12-1/Dezember 2005-Januar 2006. A 12041
Nr. 12-1/Dezember 2005-Januar 2006. A 12041 Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg. Postfach 1820. 53008 Bonn Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg Sparkassen-Finanzgruppe Wenn man sich zur
MehrMerkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik
Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände
MehrKurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten
Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener
MehrWiederkehrende Bestellungen. Tipps & Tricks
Tipps & Tricks INHALT SEITE 1. Grundlegende Informationen 3 2.1 Wiederkehrende Bestellungen erstellen 4 2.2 Wiederkehrende Bestellungen verwalten 12 2.2.1 Bestellung bearbeiten 15 2.2.2 Bestellung stornieren
MehrREACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der
MehrLeitfaden für die OB10 IG Rechnungseinreichung
1 Leitfaden für die OB10 IG Rechnungseinreichung Einreichung von Rechnungen / Gutschriften Seite 2 Erstellen von Entwürfen Seite 9 Einkauf von weiteren Rechnungen Seite 11 Erhalt von Rechnungskopien Seite
MehrSHOPPING CLOUD SHOPPING.GUETSEL.DE
SHOPPING CLOUD SHOPPING.GUETSEL.DE WAS IST DAS? Kurz gesagt: Die Shopping Cloud ist ein Art»Amazon«für Gütersloh. Unternehmen aus Gütersloh können hier online Produkte und Dienstleistungen präsentieren.
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrInformationsaustauch zwischen Wettbewerbern
Informationsaustauch zwischen Wettbewerbern DAJV Fachgruppe Antitrust Regulated Industries Media Dr. Marius Kuschka Frankfurt 28.3.2009 1. Werden die kartrellrechtlichen Risiken größer? Bundeskartellamt
MehrMehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.
Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel
MehrErhebung von Anforderungen an den Einsatz von ebusiness-standards in kleinen und mittleren Unternehmen
Erhebung von Anforderungen an den Einsatz von ebusiness-standards in kleinen und mittleren Unternehmen Experteninterview Das Projekt in Kürze: Was nutzen ebusiness-standards? Wie können kleine und mittlere
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrDelta Audit - Fragenkatalog ISO 9001:2014 DIS
QUMedia GbR Eisenbahnstraße 41 79098 Freiburg Tel. 07 61 / 29286-50 Fax 07 61 / 29286-77 E-mail info@qumedia.de www.qumedia.de Delta Audit - Fragenkatalog ISO 9001:2014 DIS Zur Handhabung des Audit - Fragenkatalogs
MehrVermerk: Auswirkungen der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV - VO (EU) Nr. 1169/2011) auf die Kennzeichnung von Weinbauerzeugnissen
Bl/ 2. Dezember 2014 Vermerk: Auswirkungen der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV - VO (EU) Nr. 1169/2011) auf die Kennzeichnung von Weinbauerzeugnissen Grundsatz Die LMIV gilt ab dem 13. Dezember
MehrWebEDI Anbindung von Fachhändlern an Hersteller
Vo rs ch au zur Publikation TEIL 2 WebEDI GS1 Standards WebEDI Anbindung von Fachhändlern an Hersteller Anwendungsempfehlung Vorwort Zu dieser Schrift Bei dem vorliegenden Dokument, Teil 2:, Anbindung
MehrEU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)
Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser
MehrAnlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line
Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3
MehrDER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT
DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrEINKAUFSLEITLINIE FÜR FETT-, ZUCKER
EINKAUFSLEITLINIE FÜR FETT-, ZUCKER UND SALZREDUZIERTE PRODUKTE INHALT Grundsatz...2 1. Ziele und Geltungsbereich...3 2. Betroffene Warengruppen...3 3. Gestaltung des Eigenmarkensortiments...4 4. Verantwortlichkeiten...5
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrZur Bestätigung wird je nach Anmeldung (Benutzer oder Administrator) eine Meldung angezeigt:
K U R Z A N L E I T U N G D A S R Z L WE B - P O R T A L D E R R Z L N E W S L E T T E R ( I N F O - M A I L ) RZL Software GmbH Riedauer Straße 15 4910 Ried im Innkreis Version: 11. Juni 2012 / mw Bitte
MehrEffiziente Couponing-Prozesse mit dem Coupon Data Pool
Effiziente Couponing-Prozesse mit dem Coupon Data Pool 1 Die acardo technologies AG wurde im August 2000 gegründet (10 Jahre Couponing Erfahrung) ist ein führendes Coupon Clearing Haus und besitzt eigene
MehrUmgang mit E-Mails. Jörg Korbel - 24.11.2010
Umgang mit E-Mails im Fachbereich 5 Bundesstelle Chemikalien / Zulassungsstelle Biozide der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund Warum hat der Fachbereich 5 eine eigene E-Mail
MehrTEIL 1. WebEDI. GS1 Standards. WebEDI Anbindung von Lieferanten an Handelsunternehmen. Anwendungsempfehlung
Vo rs ch au zur Publikation TEIL 1 WebEDI GS1 Standards WebEDI Anbindung von Lieferanten an Handelsunternehmen Anwendungsempfehlung Vorwort Zu dieser Schrift Bei dem vorliegenden Dokument, Teil 1: Anbindung
MehrIM Online help Stand April 2015
IM Online help Stand April 2015 INHALT Login... 3 Die erste Anmeldung... 3 Neues Passwort erstellen... 4 Produktsuche... 5 Produktsuche nach Stichwort(en)... 5 Blättern... 6 Warenkorb & Kasse... 7 Artikel
MehrBenutzerhandbuch. Leitfaden zur Benutzung der Anwendung für sicheren Dateitransfer.
Benutzerhandbuch Leitfaden zur Benutzung der Anwendung für sicheren Dateitransfer. 1 Startseite Wenn Sie die Anwendung starten, können Sie zwischen zwei Möglichkeiten wählen 1) Sie können eine Datei für
MehrCategory Management Beratung und Training
Category Management Beratung und Training Unsere Beratung für Ihren Erfolg am Point of Sale Höchste Kompetenz und langjähriges Praxis-Wissen für Ihren effizienten Einsatz von Category Management Exzellente
MehrPersönliches Adressbuch
Persönliches Adressbuch Persönliches Adressbuch Seite 1 Persönliches Adressbuch Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR BEDIENUNG VON CUMULUS 4 2. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM PERSÖNLICHEN
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
MehrFragen und Antworten
Fragen und Antworten im Umgang mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren eanv in Bezug auf die ZKS-Abfall -Allgemeine Fragen- www.zks-abfall.de Stand: 19.05.2010 Einleitung Auf den folgenden Seiten
MehrEntwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik.
Sehr geehrter Teilnehmer, hier lesen Sie die Ergebnisse aus unserer Umfrage: Entwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik. Für die zahlreiche Teilnahme an dieser Umfrage bedanken wir
MehrZur Teilnahme am Webinar bitten wir Sie, sich auf der Lernplattform der Firma edudip zu registrieren.
Informationen zur Anmeldung auf der Lernplattform der Firma edudip Zur Teilnahme am Webinar bitten wir Sie, sich auf der Lernplattform der Firma edudip zu registrieren. Was ist ein Webinar? Ein Webinar
MehrAbaWeb Treuhand. Hüsser Gmür + Partner AG 30. Oktober 2008
AbaWeb Treuhand Hüsser Gmür + Partner AG 30. Oktober 2008 Inhalt Was ist AbaWeb Treuhand? 3 Treuhand Heute und Morgen 4 Sicherheit 5 Technische Voraussetzungen 6 Kundenvorteile 7 Unsere Vorteile = Ihre
Mehr1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen
1. Einführung In orgamax stehen Ihnen die gängigsten Konten des Kontenrahmens SKR03 und SKR04 zur Verfügung. Damit sind im Normalfall alle Konten abgedeckt, die Sie zur Verbuchung benötigen. Eine ausführliche
MehrZusatzmodul Lagerverwaltung
P.A.P.A. die kaufmännische Softwarelösung Zusatzmodul Inhalt Einleitung... 2 Definieren der Lager... 3 Zuteilen des Lagerorts... 3 Einzelartikel... 4 Drucken... 4 Zusammenfassung... 5 Es gelten ausschließlich
MehrWann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?
DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software
MehrStammdatenqualität und EDI- Kreislauf aus Sicht einer Beschaffungsinstitution. Düsseldorf, 17.11.2015. Die P.E.G. eg.
Stammdatenqualität und EDI- Kreislauf aus Sicht einer Beschaffungsinstitution Düsseldorf, 17.11.2015 Udo Sohn, Leitung strategischer Einkauf/ IT- Leitung, P.E.G. Einkaufs- und Betriebsgenossenschaft 1
MehrUnternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon
Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende
MehrRechtliche Stolpersteine im E-Commerce Webshop ohne Abmahnung (Teil II)
Rechtliche Stolpersteine im E-Commerce Webshop ohne Abmahnung (Teil II) Webchance Frankfurt, den 14. Januar 2015 Frank Falker, LL.M., Schulte Riesenkampff, Frankfurt a. M. Webshop ohne Abmahnung (Teil
MehrStandardsVorschau. Die NVE und das GS1-Transportetikett in der Anwendung Funktion, Aufbau und Umsetzungshinweise zur NVE (SSCC)
Standards GS1 Die NVE und das GS1-Transportetikett in der Anwendung Funktion, Aufbau und Umsetzungshinweise zur NVE (SSCC) Die NVE/SSCC und das GS1 Transportetikett in der Anwendung Vorwort Zu dieser Schrift
MehrGS1 Standards, Wertschöpfung & Co. Ein Nummernsystem Ein Standard Eine Lösung. Martin Hampel, GS1 Germany GmbH
GS Standards, Wertschöpfung & Co. Ein Nummernsystem Ein Standard Eine Lösung Martin Hampel, GS Germany GmbH Mit bieten wir den Schlüssel in die Welt einer optimierten Wertschöpfungskette! GLN / GTIN EIN
MehrKurzanleitung /Kompalitätstest Barcode. Sie haben zwei Möglichkeiten unsere Barcode/Strichcodes für Ihren eigenen stationären Einzelhandel zu nutzen.
Kurzanleitung /Kompalitätstest Barcode Bitte drucken Sie diese Anleitung aus. Sie haben zwei Möglichkeiten unsere Barcode/Strichcodes für Ihren eigenen stationären Einzelhandel zu nutzen. 1. Möglichkeit
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrSEPA-Umstellungsanleitung Profi cash
In dieser Anleitung möchten wir Ihnen die wesentlichen Schritte zur automatisierten Umstellung Ihrer in Profi cash hinterlegten nationalen Zahlungsaufträge in SEPA Aufträge beschreiben. Fällige Zahlungsverkehrsjobs
MehrÄnderungen beim Einlagensicherungsfonds
fokus verbraucher Änderungen beim Einlagensicherungsfonds Muss Ihre Bank Insolvenz anmelden, sind Ihre Einlagen, also Guthaben auf Giro-, Tages- oder Festgeldkonten, dennoch sehr gut geschützt. Dafür gibt
MehrIhr CMS für die eigene Facebook Page - 1
Ihr CMS für die eigene Facebook Page Installation und Einrichten eines CMS für die Betreuung einer oder mehrer zusätzlichen Seiten auf Ihrer Facebook Page. Anpassen der "index.php" Installieren Sie das
MehrInstallation der smart-q Terminal App
Installation der smart-q Terminal App Zur Abrechnung per DTA benötigen Sie zusätzlich zu ISPC die smart-q Terminal App. Diese steht Ihnen als Download auf unserer Homepage http://www.smart-q.de/software/fallakte-palliativdokumentation-ispc-sapv-aapv/
MehrVerbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung
Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung ab 01.08.12 Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr
MehrIndustrie 4.0 in Deutschland
Foto: Kzenon /Fotolia.com Industrie 4.0 in Deutschland Dr. Tim Jeske innteract-conference Chemnitz, 07.05.2015 Entwicklung der Produktion Komplexität Quelle: Siemens in Anlehnung an DFKI 2011 07.05.2015
MehrDie Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?
Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern zum Thema Online - Meetings Eine neue Form der Selbsthilfe? Informationsverhalten von jungen Menschen (Quelle: FAZ.NET vom 2.7.2010). Erfahrungen können
MehrEffizienz, Transparenz und Sicherheit. im Barzahlungsverkehr
Effizienz, Transparenz und Sicherheit im Barzahlungsverkehr Version 2.8.0 Gründe für CashEDI Anforderungen professioneller Bargeldakteure an die Bundesbank Verbesserung des Serviceangebotes im baren Zahlungsverkehr
MehrDiplomarbeit. Konzeption und Implementierung einer automatisierten Testumgebung. Thomas Wehrspann. 10. Dezember 2008
Konzeption und Implementierung einer automatisierten Testumgebung, 10. Dezember 2008 1 Gliederung Einleitung Softwaretests Beispiel Konzeption Zusammenfassung 2 Einleitung Komplexität von Softwaresystemen
MehrERGEBNISSE DER CW-MARKTSTUDIE COLLABORATION AUS DER CLOUD IM UNTERNEHMENSEINSATZ IN TABELLARISCHER FORM
ERGEBNISSE DER CW-MARKTSTUDIE COLLABORATION AUS DER CLOUD IM UNTERNEHMENSEINSATZ IN TABELLARISCHER FORM 10 Frage 1: Werden in Ihrem Unternehmen Collaboration-Tools eingesetzt, und wenn ja, wie viele? Anm.:
MehrHow to do? Projekte - Zeiterfassung
How to do? Projekte - Zeiterfassung Stand: Version 4.0.1, 18.03.2009 1. EINLEITUNG...3 2. PROJEKTE UND STAMMDATEN...4 2.1 Projekte... 4 2.2 Projektmitarbeiter... 5 2.3 Tätigkeiten... 6 2.4 Unterprojekte...
MehrPflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung
Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Wir machen aus Zahlen Werte Wie der Gesetzgeber die Rechnung definiert Eine Rechnung ist jedes Dokument (bzw. eine Mehrzahl von Dokumenten), mit dem über eine
MehrNeu als stellvertretendes Vorstandsmitglied/Verhinderungsvertreter
30.08.2016-2017 von Durchgang 10 / 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr Bonn und Berlin Neu als stellvertretendes Vorstandsmitglied/Verhinderungsvertreter Zielgruppe Obere Führungskräfte Ziele Sie wurden oder werden
MehrINFOnline Service Code-Monitoring
INFOnline Service Code-Monitoring Leistungsbeschreibung INFOnline GmbH Forum Bonn Nord Brühler Str. 9 53119 Bonn Tel.: +49 (0) 228 / 410 29-77 Fax: +49 (0) 228 / 410 29-66 Internet: http://www.infonline.de
MehrPRAKTISCHE BEISPIELE FÜR SCHREIBTISCHARBEIT. Unterpunkt 2.5
PRAKTISCHE BEISPIELE FÜR SCHREIBTISCHARBEIT Unterpunkt 2.5 Um die beruflichen Fähigkeiten einer Person mit Schwerbehinderung bei Schreibtischtätigkeiten, zu beurteilen ist es wesentlich, in der simulierten
MehrERP Cloud Tutorial. E-Commerce ECM ERP SFA EDI. Backup. Partner erfassen, duplizieren und zuordnen. www.comarch-cloud.de
ERP Cloud SFA ECM Backup E-Commerce ERP EDI Partner erfassen, duplizieren und zuordnen www.comarch-cloud.de Inhaltsverzeichnis 1 Ziel des s 3 2 Partner erfassen 3 2.1 Personen erfassen 3 2.1.1 Basisdaten
MehrRückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern
Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar
MehrMehrwerte aus SAM-Projekte generieren AVISPADOR
Mehrwerte aus SAM-Projekte generieren AVISPADOR SAMVANTAGE ist ein integriertes und modulares Beratungsmodel, das Entscheidern in Anwenderunternehmen die Möglichkeit bietet, vom Hersteller avisierte SAM-Projekte
MehrAnbindung an easybill.de
Anbindung an easybill.de Stand: 14. Dezember 2011 2011 Virthos Systems GmbH www.pixtacy.de Einleitung Pixtacy verfügt ab Version 2.3 über eine Schnittstelle zu dem Online-Fakturierungsprogramm easybill.de.
MehrMenschen und ihre Geschichten: Mit dem Fairtrade-Code können sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf eine virtuelle Reise begeben vom Regal im
TransFair e.v. Hinter allen Fairtrade-Produkten stehen Menschen und ihre Geschichten: Mit dem Fairtrade-Code können sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf eine virtuelle Reise begeben vom Regal im Supermarkt
MehrErfolg beginnt im Kopf
Erfolg beginnt im Kopf Wie Sie ausgeglichen bleiben und Ihre Ziele einfacher erreichen 8. VR-Unternehmerforum AGRAR Die Ausgangslage Am Markt 6 49406 Barnstorf Am Markt 6 49406 Barnstorf Alles verändert
MehrAnleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren
Anleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren Ziel der Anleitung Sie möchten ein modernes Firewallprogramm für Ihren Computer installieren, um gegen
MehrWiderrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH
Widerrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn
MehrRepräsentative Umfrage zur Beratungsqualität im deutschen Einzelhandel (Auszug)
Porsche Consulting Exzellent handeln Repräsentative Umfrage zur Beratungsqualität im deutschen Einzelhandel (Auszug) Oktober 2013 Inhalt Randdaten der Studie Untersuchungsziel der Studie Ergebnisse der
MehrDas Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte.
verstoßen. Das Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte. Wann sind Marken geschützt? Marken kennzeichnen Produkte. Als Marke können Zeichen
Mehrschooltas offline Modus mit der Google Chrome App
Inhaltsverzeichnis 1 Version der prüfen... 3 2 entfernen und neu installieren (falls Version veraltet)... 4 3 Gewünschte Bücher für die Offline-Verwendung herunterladen... 8 2 1 Version der prüfen 1. Google
Mehr.. für Ihre Business-Lösung
.. für Ihre Business-Lösung Ist Ihre Informatik fit für die Zukunft? Flexibilität Das wirtschaftliche Umfeld ist stärker den je im Umbruch (z.b. Stichwort: Globalisierung). Daraus resultierenden Anforderungen,
MehrMaintenance & Re-Zertifizierung
Zertifizierung nach Technischen Richtlinien Maintenance & Re-Zertifizierung Version 1.2 vom 15.06.2009 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Postfach 20 03 63 53133 Bonn Tel.: +49 22899 9582-0
MehrLeitfaden Kontoauszug im elektronischen Postfach. Inhaltsverzeichnis
Leitfaden Kontoauszug im elektronischen Postfach Inhaltsverzeichnis 1 Systemanmeldung... 2 2 Aufruf der Kontoauszüge... 3 3 Einrichtung des Benachrichtigungsdienstes... 5 Bei der Zusammenstellung von Texten
MehrLeitfaden zur Anlage einer Nachforderung. Nachforderung. 04.04.2013 Seite 1 von 11 RWE IT GmbH
Leitfaden zur Anlage einer 04.04.2013 Seite 1 von 11 Inhaltsverzeichnis 1 Aufruf des RWE smanagements...3 2 Eingabe der Benutzerdaten...4 3 Erfassen der...5 4 Neue...6 4.1 Allgemeine Daten...7 4.2 Beschreibung...7
MehrFULFILLMENT VON ALLYOUNEED
FULFILLMENT VON ALLYOUNEED Mit dem Fulfillment Angebot von Allyouneed.com steigern Sie die Effektivität Ihres Geschäftes. Allyouneed und DHL kümmern sich um den Rest. Wir erklären Ihnen, wie Sie in 4 einfachen
MehrInformation zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen
Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Grundlage für die Durchführung der Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter
MehrNeue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -
Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern
MehrSecond Steps in eport 2.0 So ordern Sie Credits und Berichte
Second Steps in eport 2.0 So ordern Sie Credits und Berichte Schritt 1: Credits kaufen, um Zugangscodes generieren zu können Wählen Sie Credits verwalten und klicken Sie auf Credits kaufen. Geben Sie nun
MehrE-Mail Adressen der BA Leipzig
E-Mail Adressen der BA Jeder Student der BA bekommt mit Beginn des Studiums eine E-Mail Adresse zugeteilt. Diese wird zur internen Kommunikation im Kurs, von der Akademie und deren Dozenten zur Verteilung
Mehrrobotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014
robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 Seite 2 von 5 Alle Rechte dieser Dokumentation unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung,
MehrWelchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte
Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe
MehrAnleitung Konfiguration SyCash mobile
Anleitung Konfiguration SyCash mobile In dieser Anleitung erfahren Sie, wie Sie SyCash mobile konfigurieren. In der Testversion sind die Stammdateneinstellungen auf jeweils 4 beschränkt und Sie können
MehrLeitfaden zur Erstellung einer Vollständigkeitserklärung (VE)
Leitfaden zur Erstellung einer Vollständigkeitserklärung (VE) INHALT: 1 Zusammenstellung der benötigten Unterlagen... 2 1.1 Unterlagen zur Prüfung der Vollständigkeitserklärung bei einer Beteiligung von
MehrKunde Online. Ihr Leitfaden für die ersten Schritte mit dem neuen System
Kunde Online Ihr Leitfaden für die ersten Schritte mit dem neuen System INHALT 01 WILLKOMMEN 02 ÜBERBLICK ÜBER DAS SYSTEM 03 VORBEREITUNG 04 DIE ARBEIT MIT UNS 05 SCHULUNG & BENUTZERLEITFÄDEN 06 ANTWORTEN
MehrVerordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO)
November 2013 Aktualisierung (Stand 6/2015) Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) Frequently Asked Questions Teil IV VORBEMERKUNG
MehrVerpasst der Mittelstand den Zug?
Industrie 4.0: Verpasst der Mittelstand den Zug? SCHÜTTGUT Dortmund 2015 5.11.2015 Ergebnisse einer aktuellen Studie der Technischen Hochschule Mittelhessen 1 Industrie 4.0 im Mittelstand Ergebnisse einer
MehrInternet Explorer Version 6
Internet Explorer Version 6 Java Runtime Ist Java Runtime nicht installiert, öffnet sich ein PopUp-Fenster, welches auf das benötigte Plugin aufmerksam macht. Nach Klicken auf die OK-Taste im PopUp-Fenster
MehrI.O. BUSINESS. Checkliste Trainerauswahl
I.O. BUSINESS Checkliste Trainerauswahl Gemeinsam Handeln I.O. BUSINESS Checkliste Trainerauswahl Den richtigen Trainer zu finden, gestaltet sich oft gar nicht so leicht. Nicht jeder Trainer hält auch,
MehrTransparente Hausverwaltung Marketingschmäh oder doch: eine neue Dimension der Dienstleistung?
Transparente Hausverwaltung Marketingschmäh oder doch: eine neue Dimension der Dienstleistung? INTERNET Geschäftsführer Biletti Immobilien GmbH 24/7 WEB Server Frankgasse 2, 1090 Wien E-mail: udo.weinberger@weinberger-biletti.at
MehrD i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s
M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine
MehrIm Anschluss finden Sie einige Tipps für die ersten Schritte mit häufigen Aufgaben. Erste Schritte Serie
Im Anschluss finden Sie einige Tipps für die ersten Schritte mit häufigen Aufgaben. Erste Schritte Serie 2 Microsoft Dynamics CRM 2013 und Microsoft Dynamics CRM Online Fall 13 Zunächst werden Sie den
MehrBei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.
Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für
MehrAnleitung zum DKM-Computercheck Windows Defender aktivieren
Anleitung zum DKM-Computercheck Windows Defender aktivieren Ziel der Anleitung Sie möchten das Antivirenprogramm Windows Defender auf Ihrem Computer aktivieren, um gegen zukünftige Angriffe besser gewappnet
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrWichtige Hinweise zu den neuen Orientierungshilfen der Architekten-/Objektplanerverträge
Wichtige Hinweise zu den neuen Orientierungshilfen der Architekten-/Objektplanerverträge Ab der Version forma 5.5 handelt es sich bei den Orientierungshilfen der Architekten-/Objektplanerverträge nicht
Mehr