Für eine Öffnung des Strommarktes zugunsten der Unternehmen in Österreich

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1 Für eine Öffnung des Strommarktes zugunsten der Unternehmen in Österreich Mag. Johannes MAYER Abteilung für Wirtschaftspolitik, Wirtschaftskammer Österreich März 2000 WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH

2 Dieses Argumentarium ist im Mitgliederservice der Wirtschaftskammer Österreich erhältlich: Tel: Fax-Nr: 01/ DW 5050 oder 01/ DW 236 sowie Internet: oder Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck - auch auszugsweise - nur mit Quellenangabe und vorheriger Rücksprache gestattet. Trotz sorgfältiger Prüfung sämtlicher Beiträge in dieser Broschüre sind Fehler nicht auszuschließen und die Richtigkeit des Inhalts ist daher ohne Gewähr. Eine Haftung des Verlages oder des Autors ist ausgeschlossen. Informationen zur Wirtschaftspolitischen Abteilung finden Sie auch auf den Internet-Seiten der Wirtschaftskammer Österreich unter der Adresse IMPRESSUM: Medieninhaber, Verleger, Herausgeber: Wirtschaftskammer Österreich alle 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63 Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Johannes Mayer, Wirtschaftspolitische Abteilung Tel.: 01/501 05/4295 Fax: 01/501 05/298 mayerj@wkoe.wk.or.at März 2000 WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH 2

3 Was ist bisher geschehen? Marktöffnungsplan von der Realität überholt Aufgrund einer Richtlinie der EU wurde der österr. Elektrizitätsmarkt für einen Teil der Kunden geöffnet. Bis zum Jahr 2003 kommen schrittweise mehr als 50% des Endverbrauchs direkt oder indirekt über städtische EVUs in den Genuss des freien Stromeinkaufs. Die bereits zum freien Stromeinkauf zugelassenen Kunden haben beträchtliche Preissenkungen von ihren Stromlieferanten erhalten. Der Strompreis liegt in Österreich derzeit zwischen 0,18 und 0,35 ATS/kWh. Zu diesem Preis kommen noch die jeweiligen Netzgebühren, so dass die Gesamtkosten zwischen 0,30 ATS/kWh und knapp unter 0,60 ATS/kWh liegen. Die zugelassenen Kunden haben damit jährlich durch die Strommarktliberalisierung etwa 2 Mrd. ATS niedrigere Energiekosten. Diese Preise für zugelassene Kunden sind mit jenen des EU-Auslandes durchaus vergleichbar. Alle jene Kunden, die derzeit noch kein Recht auf freien Stromeinkauf haben, sind allerdings gegenüber ihren Konkurrenten in der EU benachteiligt. In einigen Fällen wird deshalb freiwillig von den EVU besonders betroffenen Betrieben eine Preisreduktion gewährt, da sie sehen, dass langfristig eine Benachteiligung ihrer Kunden nicht möglich ist. Die Marktöffnung wird dadurch schneller vollzogen als im Gesetz vorgesehen. WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH 3

4 Sind die österreichischen Stromtarife gerecht? Schrittweise Öffnung hat Ungerechtigkeiten nicht beseitigt Die schrittweise Marktöffnung sollte den heimischen EVU die Möglichkeit geben, bestehende Ungerechtigkeiten insbesondere im Bereich der sogenannten Gewerbetarife (gilt für alle Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen unterhalb einer bestimmten Größe) zu beseitigen, um für den kommenden liberalisierten Markt vorbereitet zu sein. Die bisherigen linearen Tarifsenkungen haben allerdings nur das Preisniveau und nicht die Preisstruktur verändert. Die Preissenkungen werden zwar von der Wirtschaftskammer begrüßt, Unternehmen werden aber weiterhin in vielen Bundesländern gegenüber den Haushalten benachteiligt. Lediglich in Tirol gelten für Haushalt und Unternehmen die gleichen Tarife. In einzelnen Bundesländern werden bereits jetzt den Kunden Wahlmöglichkeiten eingeräumt, so dass im Einzelfall auch derzeit etwas niedrigere Stromkosten verrechnet werden. Dies ändert jedoch nichts an der grundsätzlichen Aussage der folgenden Graphik - der Ungleichbehandlung von Haushalten und Unternehmen. In den dargestellten Preisen sind sowohl die Netzgebühren als auch die Preise für die Energielieferung enthalten. Graphik 1: Durchschnittsstrompreise Österreich 2,5 Annahmen: Haushalt: 4000 kwh 2 Unternehmen: 35 kw, 2000 Volllaststunden, kwh ATS/kWh 1,5 1 Haushalt Kleinunternehmen 0,5 0 KELAG BEWAG Quelle: ÖEKV; Stand 01/2000 EVN EnergieAG Wienstrom TIWAG VKW STEWEAG SAFE WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH 4

5 Profitieren kleine Verbraucher derzeit nicht von der Marktöffnung? Marktpreis muss auch auf die Preise der kleineren Unternehmen durchschlagen Am 30. Dezember 1999 wurde durch Verordnung des BMwA ein Marktpreis festgestellt, der die Basis für Preisreduktionen im Rahmen der Koordinierungsverträge der EVU bildet. Dieser Marktpreis beträgt 0,29 ATS/kWh für Bandstrom und erhöht sich z.b. bei nur 2000 Volllaststunden etwa auf 0,48 ATS/kWh. Obwohl dieser Marktpreis aus Sicht der Wirtschaftskammer relativ hoch angesetzt ist, da der heimischen Industrie durchaus niedrigere Preise geboten werden, liegen die tatsächlich von den EVU den nicht zugelassenen Kunden verrechneten Preise teilweise noch darüber. Hier muss erheblich eingespart werden! Folgende Graphik zeigt für alle österr. Landesgesellschaften die Summe aus Netztarif und Marktpreis für die Energielieferung. Diese Summe stellt eine Vergleichswert zu den derzeitigen von den EVU verrechneten Strompreisen dar, da auch bisher der Strompreis im Wesentlichen aus Netzgebühren und dem Preis für die Energie bestanden hat. Graphik 2: Haushalt und Kleinunternehmen 3,25 3 2,75 ATS/kWh 2,5 2,25 2 1,75 1,5 1,25 1 0,75 0,5 0, g 29 g Volllaststunden KELAG Bewag EVN EnergieAG Wienstrom Tiwag VKW STEWEAG SAFE Marktpreis Quelle: Eigene Berechnungen WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH 5

6 Der Unterschied zwischen den Landesgesellschaften ergibt sich alleine aus den unterschiedlichen Netztarifen. Diese lassen sich aus dem Abstand zwischen der untersten Kurve Marktpreis und den Gesamtkostenkurven der einzelnen EVU ablesen. Aus der Graphik ist auch zu erkennen, dass es je nach Verbrauchsmuster des Endkunden natürlich unterschiedliche durchschnittliche Strompreise (Preis pro kwh) gibt. Ein Vergleich mit Graphik 1 zeigt, dass für einen typischen gewerblichen Kleinkunden teilweise erhebliche Preisreduktionen möglich sind. Graphik 3: Einsparpotential in Österreich 2,5 Annahmen: Haushalt: 4000 kwh ATS/kWh 2 1,5 1 Unternehmen: 35 kw, 2000 Volllaststunden, kwh Haushalt Kleinunternehmen Marktpreis+Netz 0,5 0 KELAG BEWAG EVN Quelle: ÖEKV, eigene Berechnungen EnergieAG Wienstrom TIWAG VKW STEWEAG SAFE Der Unterschied zwischen dem Balken Markt und dem Balken Kleinunternehmen stellt das Einsparpotential bei einer vollständigen Marktöffnung für die Unternehmen dar. Der Markt würde für eine entsprechende Entlastung der gewerblichen Kunden sorgen! Der Stromtarif für Haushalt und Unternehmen müsste gleich sein. Der Tarif setzt sich ja aus dem Netztarif und dem Marktpreis zusammen. Beide unterscheiden nicht zwischen Haushalt und Unternehmen. Der Grundsatz der Gleichbehandlung erfordert gleiche Preise bei gleicher Abnahmestruktur der Kunden. Der Strompreis kann nicht davon abhängen, ob der Kunde eine Gewerbeberechtigung besitzt oder nicht! Die Wirtschaftskammer fordert gerechte Preise, wie sie sich auch bei einem freien Spiel der Marktkräfte bilden würden. Unternehmen müssen mit Haushalten gleichgestellt werden. Aber auch schon jetzt - vor einer vollen Marktöffnung - wirkt dieser Marktpreis auf alle EVU. Die EVU mit Übertragungsnetz haben gemäß ElWOG die Verpflichtung Strom möglichst günstig einzukaufen und dabei eigene Kraftwerke nicht gegenüber anderen Kraftwerken zu bevorzugen. Eigene Kraftwerke können daher auch nur eingesetzt werden, wenn sie nicht teurer sind als der Marktpreis. Sollte es zu keiner Marktöffnung für die österreichischen Unternehmen kommen, fordert die Wirtschaftskammer eine Überprüfung der Einhaltung dieser Bestimmung durch das BMwA, damit auch kleinere Unternehmen von der Marktöffnung voll profitieren. WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH 6

7 Wie viel bringt die volle Marktöffnung den Unternehmen? Freier Markt bringt Einsparungen von mehr als 2 Mrd ATS für gewerbliche Stromkunden Bisher wurden Gewerbetarife festgelegt, die die tatsächlichen Kosten der Stromerzeugung und der Netznutzung nicht widerspiegelten. Ein Vergleich heutiger Gewerbetarife mit dem vom BMwA festgestellten Marktpreis zeigt (siehe Graphik 3), dass sich Unterschiede von bis zu 0,70 ATS/kWh ergeben. Das Gewerbe verbraucht jährlich mehr als 5 Mrd kwh und bezahlt dafür etwas mehr als 10 Mrd ATS. Das Einsparungspotential ist nicht immer so groß, die Wirtschaftskammer rechnet mit einer möglichen Entlastung für Klein- und Mittelbetriebe von 2 Mrd ATS jährlich. Obwohl die schrittweise Marktöffnung in Österreich selbst bisher nicht zu besonders großen Wettbewerbsverzerrungen geführt hat, da im Wesentlichen ganze Branchen in den Genuss der Öffnung gekommen sind, führt sie gegenüber dem benachbarten Ausland zu einer nicht länger tragbaren Benachteiligung. Aus Deutschland etwa werden Preissenkungen für kleine und mittlere Unternehmen von bis zu 40% berichtet. In jüngster Zeit entstehen aber auch innerhalb Österreichs Verzerrungen durch die Möglichkeit großer Ketten, Strom von gepachteten Kraftwerken zu beziehen. Diese Verzerrung benachteiligt kleine und mittlere Unternehmen. Die Wirtschaftskammer fordert daher als Zieldatum der Marktöffnung für die Wirtschaft den WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH 7

8 Sprechen Argumente gegen die Marktöffnung per ? Technische Notwendigkeiten dürfen Marktöffnung nicht verhindern Einige Elektrizitätsunternehmen behaupten eine rasche Marktöffnung per sei technisch nicht machbar. Die Erfahrung in bereits voll liberalisierten Ländern zeigt tatsächlich, dass technische Maßnahmen für das Gelingen der Marktöffnung notwendig sind. Insbesondere die Ausarbeitung von sog. Lastkurven, die den Verbrauch von kleinen Verbrauchern darstellen und die Verbesserung der Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den EVU benötigen eine gewisse Vorlaufzeit. Dies darf aber nicht als Vorwand für eine Verzögerung der Marktöffnung verwendet werden. Eine objektive, gemeinsame Feststellung der notwendigen Aufrüstungsmaßnahmen soll dies verhindern. Die Marktöffnung soll entsprechend ihrer technischen Machbarkeit vollzogen werden. Dazu fordert die Wirtschaftskammer die rasche Erarbeitung eines Masterplans zur vollen Marktöffnung bis März des Jahres, der den tatsächlichen Marktzugang und Ausbauschritte der EVU verbindlich festlegt. WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH 8

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