BEITRAGS-, Seite 1/10
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1 BEITRAGS-, Finanz- und Geschäftsordnung D2ICE e.v. Deutsche Eissport-Innovationsgesellschaft Seite 1/10
2 BEITRAGSORDNUNG Der Verein unterscheidet zwischen vier Arten der Mitgliedschaft: 1. Aktive oder Vollmitglieder 2. Fördermitglieder 3. Ehrenmitglieder 4. Sportmitglieder MITGLIEDSART KOSTEN IN E 1. Aktive oder Vollmitglieder Aufnahme 0 (Gründungsmitglieder) Jahresbeitrag privat 100 Jahrsbeitrag geschäftlich Fördermitglieder Aufnahme privat 150 Aufnahme geschäftlich 250 Jahresbeitrag privat 100 Jahresbeitrag geschäftlich Ehrenmitglieder Aufnahme 0 Jahresbeitrag 0 4. Sportmitglieder (Vereine) Erwachsene (Mitglieder über 18 Jahre) Aufnahme 20 Jahresbeitrag 20 Ermäßigt Aufnahme 15 (Studierende, Schüler, Azubis, Rentner, Behinderte, Nachweis erforderlich, Jgdl. bis 18 Jahre) Jahresbeitrag 15 Kind (bis 14 Jahre) Aufnahme 10 Jahresbeitrag 10 Seite 2/10
3 Finanzordnung 1. Grundsatz: 1.1. Die Finanzordnung regelt die Pflicht der Vereinsmitglieder zur Entrichtung ihrer Beiträge sowie die Kassenund Vermögensverwaltung des Vereins. Sie enthält Grundsätze für die Finanzwirtschaft des Vereins Jeder, der mit der Finanzwirtschaft des Vereins zu tun hat, soll den Grundsatz gebotener Sparsamkeit beachten. 2. Vereinsbeiträge: 2.1. Die für den Vereinszweck notwendigen Mittel werden durch Spenden und sonstige Einnahmen aufgebracht Zur Deckung des Finanzbedarfs, der zur Aufrechterhaltung des normalen Vereinsbetriebes nötig ist, kann der Vorstand mit Zustimmung einer (außerordentlichen) Jahreshauptversammlung eine Umlage festsetzen. 3. Haushaltsmittel: 3.1. Für jedes Geschäftsjahr ist ein Haushaltsplan (Finanzplan) aufzustellen Der Haushaltsplan muss in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein Der Haushaltsplan wird durch den Vorstand erstellt und muss bei der Mitgliederversammlung vorgetrage und durch diese für das kommende Jahr vom gesamten Vorstand (geschäftsführend und erweitert) genehmigt werden Alle im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel sind übertragbar. Innerhalb des Gesamthaushaltes ist bei zwingender Notwendigkeit ein Ausgleich der einzelnen Haushaltspositionen durch den Vorstand zulässig. 4. Kassenverwaltung: 4.1. Die bei dem Verein bestehende Kasse wird vom Kassenwart verantwortlich verwaltet. Einkassierte Beiträge sind unverzüglich an die Kasse oder an die Bank abzuführen. 5. Zahlungsverkehr: 5.1. Der Zahlungsverkehr des Vereins wickelt sich grundsätzlich über dessen Kassen oder Bankverbindungen ab. Jede Ein- und Auszahlung ist ordnungsgemäß zu belegen Der Ausgabebeleg ist ordnungsmäßig, wenn er den genauen Auszahlungsgrund und -zweck enthält Einnahmebelege müssen Angaben über den Grund der Einzahlung enthalten Der/die Kassenwart/in ist für die ordnungsgemäße Buchführung verantwortlich. Seite 3/10
4 6. Kassen-/Bankvollmacht: 6.1. Im Rahmen des ordentlichen Haushaltsplanes kann der/die Kassenwart/in bis zu einer Höhe von 1.000,00 Euro allein verfügen, darüber hinaus nur mit dem Vorstand oder einem seiner/ihrer Stellvertreter/in Je zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands erhalten die Vollmacht über die bestehenden Bankkonten des Vereins. 7. Kassenprüfung: 7.1. Die von der Jahreshauptversammlung gewählten Kassenprüfer sollen jährlich einmal Kassen- und Buchprüfungen vornehmen und den Vorstand über das Ergebnis schriftlich berichten. Der Kassenwart hat den Rechnungsprüfern sämtliche Buchführungsunterlagen so rechtzeitig vorzulegen, damit diese auch der Jahreshauptversammlung einen ausführlichen Prüfbericht erstatten können Der Vorstand ist nicht berechtigt, auf den Inhalt des Prüfberichtes Einfluss zu nehmen Die Prüfung durch die Rechnungsprüfer erstreckt sich auf die Kassen-, Bank- und Vermögensbestände, die rechnerische Richtigkeit der Buchführung und auf die Einhaltung der Bestimmungen dieser Finanzordnung. 8. Auslagenersatz: 8.1. Alle Ämter innerhalb des Vereins sind Ehrenämter. Dem/der Inhaber/in eines Amtes können die ihm/ihr bei Ausübung seines/ihres Amtes unmittelbar entstehenden und notwendigen Auslagen ersetzt werden Entstehen Mitgliedern ohne Amt Aufwendungen für vorstandsähnliche und Betreuertätigkeit kann 8.1 entsprechend Anwendung finden. 9. Gültigkeit: Diese Finanzordnung ist vom geschäftsführenden Vorstand beschlossen worden und wird der Mitgliederversammlung zur Kenntnis vorgelegt. Sie tritt mit ihrer Beschlussfassung des Vorstandes in Kraft. Datum: Seite 4/10
5 Geschäftsordnung des D2ICE e.v. Die Geschäftsordnung ist Teil der Satzung. Eine Änderung der Geschäftsordnung bedarf der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung. Die Geschäftsordnung regelt die Aufgabenbereiche der Vorstandsmitglieder, den Ausschluss aus dem Verein durch Beschluss der Mitgliederversammlung sowie die Art der Kassenprüfung. Aufgabenbereich der Vorstandsmitglieder 1. Vorsitzende/r a. koordiniert die Arbeit des Vorstandes b. beruft die Vorstandssitzungen ein c. vertritt den Verein nach außen d. sammelt Materialien über den Verein e. knüpft Kontakte zu anderen Organisationen usw, f. sammelt Informationen über evtl. Hilfsaktionen g. erarbeitet den Haushaltplan und überwacht Einnahmen und Ausgaben 2. Vorsitzende/r a. vertritt den/die l. Vorsitzende/n b. vertritt den Verein nach außen c. bereitet die Mitgliederversammlung vor d. versendet die Einladungen zu den Mitgliederversammlungen e. fungiert als Ansprechpartner für Vereinsmitglieder f. führt die Protokolle Kassenwart/in a. verwaltet das Vereinskonto b. regelt den Vereinshaushalt c. überwacht die Beitragszahlung d. erstellt die Spendenbescheinigungen Zuwendungsbestätigungen e. erfasst die Einnahmen und Ausgaben buchhalterisch Seite 5/10
6 f. erstellt zum Jahresende eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung = EÜR) Vorstandsaufgaben, die gemeinsam ausgeführt werden können a. Leitung von Hilfsaktionen und Projekten b. Koordinierung von Hilfsmassnahmen c. Organisiert Projekte, die von Mitgliedern durchgeführt werden d. Öffentlichkeitsarbeit durch das Internet, eigene Internetseite, Flyer, Pressemitteilungen usw. Datum: D2ICE e.v. Deutsche Eissport-Innovationsgesellschaft Seite 6/10
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