Fragen & Antworten. Allgemeines zur Selbständigenvorsorge. Selbständigenvorsorge
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- Ulrich Adenauer
- vor 2 Jahren
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1 Selbständigenvorsorge Fragen & Antworten Allgemeines zur Selbständigenvorsorge Seit wann gibt es die Selbständigenvorsorge und wer hebt die Beiträge ein? Seit kann jeder österreichische Unternehmer 1,53 % seiner jährlichen Beitragsgrundlage (gedeckelt mit der Höchstbeitragsgrundlage) für die betriebliche Vorsorge verwenden. Die Beiträge werden über die Sozialversicherung an eine Vorsorgekasse zur Veranlagung und Verwaltung weitergereicht. Je nach Berufsgruppe ist der Selbständige entweder zur Teilnahme verpflichtet oder kann frei entscheiden. Welche Selbständige haben ein Wahlrecht in die neue Vorsorge zu optieren? Freiberufliche Selbständige (Ärzte, Zahnärzte, Dentisten, Apotheker, Patentanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Tierärzte sowie Notare), Land- und Forstwirte, sowie Rechtsanwälte und Ziviltechniker können sich innerhalb einer Übergangsfrist von 12 Monaten ab Beginn ihrer Tätigkeit, freiwillig zur Beitragsleistung in Höhe von 1,53 % der maßgeblichen gesetzlichen Beitragsgrundlage entscheiden. Für welche Selbständige ist die neue Vorsorge verpflichtend? Dazu zählen die Gewerbetreibenden oder Neuen Selbständigen mit Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach GSVG. Diese sind zur Teilnahme an der neuen Selbständigenvorsorge verpflichtet. Sie müssen sich innerhalb von 6 Monaten ab Gründung eine Vorsorgekasse auswählen, da ansonsten die Zwangszuweisung zu einer Vorsorgekasse erfolgt Im Detail sind dies die Mitglieder der Wirtschaftskammern (Gewerbetreibende im eigentlichen Sinn), Gesellschafter einer gewerblich tätigen OG und Komplementäre einer gewerblich tätigen KG, geschäftsführende Gesellschafter einer gewerblich tätigen GmbH, sofern sie nicht dem ASVG angehören (Anteil < 25 % an der GmbH) sowie für Bildende Künstler, Musiker, Artisten, Kabarettisten (grundsätzlich soferne diese nicht bis zum AS- VG-pflichtversichert waren) sonstige Kunstschaffende Journalisten Recognised for excellence 5 star REG.NO. AT Für 13 Fonds Österreichs 2015 Damit die Zukunft nachhaltig Erträge bringt...
2 Bemessung und Beitrag Wie hoch ist der Beitrag? Selbständige Der Beitrag beträgt 1,53 % der Beitragsgrundlage (vorläufige Bemessungsgrundlage ohne Nachbemessung) in der Krankenversicherung (maximiert mit der Höchstbeitragsgrundlage) Freiberuflich Selbständige Freiberufler, die nach dem Freiberuflich Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz (FSVG) bzw. Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) pensionsversichert sind, zahlen 1,53 % der Beitragsgrundlage (vorläufige Bemessungsgrundlage ohne Nachbemessung) in der FSVG- bzw. GSVG-Pensionsversicherung (maximiert mit der Höchstbeitragsgrundlage) Wie erfolgt die Finanzierung der Selbständigenvorsorge? Die Finanzierung erfolgt auf Basis einer Senkung des KV-Beitragssatzes von 9,1 % auf 7,65 % und ist somit annähernd aufwandsneutral. Das Inkasso erfolgt über den zuständigen Träger der Sozialversicherung. Ausnahme: Für die Gruppe der Rechtsanwälte erfolgt ein Direktinkasso durch die Vorsorgekasse mittels SEPA Lastschrift. Land- und Forstwirte Der Beitrag beträgt 1,53 % der Beitragsgrundlage (vorläufige Bemessungsgrundlage ohne Nachbemessung) in der Krankenversicherung (maximiert mit der Höchstbeitragsgrundlage). Rechtsanwälte und Notare Für Rechtsanwälte und Notare beträgt der Beitrag jedenfalls 1,53 % der Höchstbeitragsgrundlage (Fixbetrag, unabhängig von der Höhe des Einkommens) Ziviltechniker Der Beitrag beträgt 1,53 % der Beitragsgrundlage (vorläufige Bemessungsgrundlage ohne Nachbemessung) für die Pensionsversicherung. Vertrag Vertragsabschluß, was ist zu tun? Selbständige Hat das Unternehmen bereits für die Dienstnehmer einen Beitrittsvertrag abgeschlossen fällt der Selbständige auch in diesen Vertrag. Das Unternehmen meldet Namen und Sozialversicherungsnummer des Selbständigen an die Vorsorgekasse und muss dieser eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises zusenden (alternativ kann der Selbständige auch einen eigenen Vertrag mit der Vorsorgekasse abschließen). Gibt es für die Dienstnehmer noch keinen Beitrittsvertrag (wenn keine Dienstnehmer beschäftigt sind oder die Dienstnehmer zur Gänze im System Abfertigung ALT sind), wird ein eigener Beitrittsvertrag für den Selbständigen benötigt. Land- und Forstwirte Wenn sich der Land- und Forstwirt für die betriebliche Vorsorge entscheidet, ist jedenfalls ein separater Beitrittsvertrag Rechtsanwälte Wenn sich der Rechtsanwalt für die betriebliche Vorsorge entscheidet, ist jedenfalls ein separater Beitrittsvertrag Ziviltechniker Wenn sich der Ziviltechniker für die betriebliche Vorsorge entscheidet, ist jedenfalls ein separater Beitrittsvertrag Freiberuflich Selbständige Wenn sich der freiberuflich Selbständige für die betriebliche Vorsorge entscheidet, ist jedenfalls ein separater Beitrittsvertrag
3 Meldewege Gibt es auch für Selbständige welche keinen Beitrittsvertrag abschließen ein eigenes Zuweisungsverfahren? Wie erfährt die SVA, welche Vorsorgekasse ausgewählt wurde? Die jeweilige Vorsorgekasse informiert die SVA. Ja. Erfolgt innerhalb von 6 Monaten ab Beitragspflicht keine Auswahl, wird der Unternehmer einer Vorsorgekasse zugeteilt (Zuweisungsverfahren). Steuervorteile aus der Vorsorge Besteht ein steuerlicher Vorteil bei Einzahlungen für die betriebliche Vorsorge? Ja, die Beitragszahlungen sind Betriebsausgaben (steuermindernd), die Auszahlung erfolgt mit dem verminderten Lohnsteuersatz von 6 %. Erfolgt die Veranlagung auch KESt-frei? Ja, es fällt keine KESt an. Die Rentenoption ist zur Gänze steuerfrei! Kontoinformation Wo erhalte ich detaillierte Auskünfte über die geleisteten Beiträge und meine persönliche Anwartschaft? Nähere Auskünfte dazu erteilt die Vorsorgekasse über die Kontoinformation. Diese wird einmal pro Jahr an die Anwartschaftsberechtigten versandt. Gibt es ein online-konto? Ja! Den Pin-Code für den gesicherten Einstieg in das Internetkonto erhält der Selbständige mit Zusendung seiner Kontoinformation. Sollte der Selbständige sich für das Internetkonto auf der Homepage der VBV entscheiden, wird er aktuell onlinemäßig über die Beitrags- und Veranlagungsentwicklung informiert.
4 Beendigung der Tätigkeit Wann besteht generell ein Verfügungsanspruch? Selbständigenvorsorge für Personen die der Krankenversicherung gemäß GSVG verpflichtend unterliegen: Bei Vorliegen von 3 Einzahlungsjahren (36 Beitragsmonaten) und nach 2 Jahren des Ruhens der Gewerbeausübung oder 2 Jahre nach dem Erlöschen der die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung begründenden Berechtigung oder 2 Jahre nach Beendigung der betrieblichen Tätigkeit. Jedenfalls aber nach 5 Jahren ohne Beitragspflicht oder bei Pensionsantritt. Selbständigenvorsorge für freiberuflich Selbständige Bei Vorliegen von 3 Einzahlungsjahren (36 Beitragsmonaten) und 2 Jahre nach Ende der Pflichtversicherung infolge Einstellung der betrieblichen Tätigkeit oder dem Wegfall der berufsrechtlichen Berechtigung oder 2 Jahre nach Beendigung der Berufsausübung nach den jeweiligen berufsrechtlichen Regelungen. Was passiert bei Tod des Selbständigen? Bei Tod des Selbständigen gebührt der Kapitalbetrag dem Ehegatten oder dem eingetragenen Partner sowie den Kindern, sofern für diese Familienbeihilfe bezogen wird. Gibt es keine anspruchsberechtigten Personen, fällt das Kapital in die Verlassenschaft. Was passiert, wenn aus der Selbständigkeit wieder in ein normales Dienstverhältnis gewechselt wird? Wenn 3 Einzahlungsjahre vorliegen und das Gewerbe seit mind. 2 Jahre ruhend bzw. generell beendet ist besteht Verfügungsanspruch. Die Anwartschaften bleiben jedenfalls unverfallbar! Was bedeutet Bruttokapitalgarantie? Die Vorsorgekasse muss garantieren, dass der Anwartschaftsberechtigte zumindest die Summe der zugeflossenen Kapitalbeträge zuzüglich der allenfalls aus einer anderen Vorsorgekasse übertragenen Kapitalbeträge bei Auszahlung erhält. Die Garantie ist in 24 BMSVG geregelt. Es handelt sich um eine Bruttogarantie. Das heißt, es müssen die eingezahlten Beiträge vor Abzug von Kosten für die Verwaltung oder die Veranlagung garantiert werden. Jedenfalls aber wenn 5 Jahre keine Beiträge zu leisten waren oder bei Pensionsantritt. Selbständigenvorsorge für Land- und Forstwirte Bei Vorliegen von 3 Einzahlungsjahren (36 Beitragsmonaten) und 2 Jahre nach Ende der Pflichtversicherung infolge Einstellung der betrieblichen Tätigkeit. Jedenfalls aber wenn 5 Jahre keine Beiträge zu leisten waren oder bei Pensionsantritt.
5 Sonderfälle Für wen gültig / Mehrfachbeschäftigungen (Anwartschaften aus unterschiedl. Vorsorgegruppen) Wenn ich jetzt selbständig bin und zuvor angestellt war, bekomme ich dann mein Geld nach 3 Einzahlungsjahren? Wenn ich mit der unselbständigen Tätigkeit 36 Beitragsmonate erreicht habe und das Dienstverhältnis abfertigungswirksam vor dem Wechsel in die die Selbständigkeit beendet wurde, besteht Auszahlungsanspruch. Sind diese Grundvoraussetzungen nicht erfüllt, gilt die 5-Jahresfrist, auch dann wenn man in dieser Zeit als Selbständiger beitragspflichtig ist (beide Beitragsarten gelten separat!). Werden die Beitragsmonate von selbständigen und unselbständigen Erwerbstätigkeit zusammengezählt? Nein! Jede Beitragsart bzw. Beitragsgruppe ist separat zu sehen. Wie ist vorzugehen, wenn jemand neben der unselbständigen Tätigkeit ein Gewerbe ausübt; muss oder darf er einzahlen? Ist abhängig von der Art der Selbständigkeit. Ist man Selbständiger, gemäß dem GSVG in der Krankenversicherung pflichtversichert, ist die Vorsorge verpflichtend. Ist man freiberuflich Selbständiger kann ob man innerhalb eines Jahres ab Beginn der Tätigkeit freiwillig entscheiden, ob man in die Vorsorge optieren möchte. Als Rechtsanwalt betreibe ich eine Kanzlei in Wien. Nebenbei halte ich an der Wirtschaftsuniversität Vorträge. Meine Tätigkeit für die Uni erfolgt als freier Dienstnehmer. Was muss ich jetzt im Rahmen des neuen Gesetzes beachten? Da für Rechtsanwälte in Folge immer die Höchstbeitragsgrundlage herangezogen wird, und diese die Obergrenze für Vorsorgebeiträge darstellt, ist eine Beitragszahlung aus dem freien Dienstverhältnis an der Uni nicht möglich. Ich habe eine Tischlerei und nebenbei einen landwirtschaftlichen Betrieb. Muss ich für beide Gewerbe einen eigenen Beitrittsvertrag abschließen bzw. muss ich überhaupt für den landwirtschaftlichen Betrieb einen Vertrag abschließen? Hat das Unternehmen bereits für die Dienstnehmer einen Beitrittsvertrag abgeschlossen fällt der Selbständige auch in diesen Vertrag. Das Unternehmen meldet Namen und Sozialversicherungsnummer des Selbständigen und muss der Vorsorgekasse eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises zukommen lassen (alternativ kann der Selbständige auch einen eigenen Vertrag mit der Vorsorgekasse abschließen). Der landwirtschaftliche Nebenerwerb fällt unter die Regelung für freiberuflich Selbständige und für diese Gruppe ist ein Beitritt optional. Die Summe der Beiträge ist maximiert mit der Höchstbeitragsgrundlage.
6 Bemessung und Beitrag Muss man als Selbständiger auch Beiträge zahlen, wenn man Angestellter ist und der Dienstgeber schon Beiträge nach dem BMSVG zahlt? Grundsätzlich ja! Aber auch in diesem Fall gilt die Maximierung mit der Höchstbeitragsgrundlage. Ich habe soeben eine selbständige Tätigkeit aufgenommen. Für die ersten drei Jahre meiner Tätigkeit wird die vorläufige Beitragsgrundlage in der Kranken bzw. in der Pensionsversicherung zur Entrichtung meiner Beiträge herangezogen. Gilt dies auch für Vorsorgebeiträge? Kommt es zu einer Nachbemessung aufgrund des endgültigen Einkommenssteuerbescheids? Die Beiträge werden aufgrund der Beitragsgrundlage (vorläufige Bemessungsgrundlage ohne Nachbemessung) vorgeschrieben. Ausnahme: Für Rechtsanwälte und Notare gilt als Beitragspflicht die Höchstbeitragsgrundlage. Darf mehr als 1,53 % einbezahlt werden? Ist nicht möglich! Der Beitragssatz ist fixiert mit 1,53 % der Beitragsgrundlage und maximiert mit der Höchstbeitragsgrundlage. Was passiert, wenn die Vorsorgebeiträge verspätet oder gar nicht bezahlt werden? Die Beiträge werden gemeinsam mit den GSVG-/FSVG-Beiträgen von der SVA eingemahnt und ggf. in Exekution gezogen. Unabhängig davon führen nur bezahlte Vorsorgebeiträge zu einer Leistung. Verzögerte Zahlungen führen dazu, dass die Vorsorgekasse die Beiträge erst später veranlagen kann und die Leistung daher niedriger ausfallen wird. Was geschieht, wenn man aus unselbständiger und selbständiger Tätigkeit über der Höchstbeitragsgrundlage verdient, aber aufgrund einer längeren Unterbrechung (zb: langer Krankenstand) unter diese Grenze fällt? In diesem Fall kann es passieren, dass man für den Zeitraum der Unterschreitung doch wieder in die Beitragspflicht fällt. Wenn ich mit meinem Verdienst aus unselbständiger Tätigkeit und meinem Nebenerwerb aus Selbständiger Tätigkeit über der Höchstbeitragsgrundlage liege, muss ich dann auch den vollen BV-Beitrag aus beiden Erwerbsarten zahlen? In diesem Fall muss man beim zuständigen Träger der Sozialversicherung um eine Beitragsbefreiung ansuchen. Dies wird mittels einer Differenzvorschreibung beantragt.
7 Vertrag Eine Person ist bei einer GmbH als Dienstnehmer beschäftigt und hat bei einer weiteren GmbH eine Mehrheitsbeteiligung. Kann er in diesem Fall eine andere Vorsorgekasse wählen? In seiner unselbständigen Tätigkeit fällt er automatisch in die bereits ausgewählte Vorsorgekasse (Mitarbeitervorsorge). Gibt es bei der zweiten GmbH keinen Vertrag für Dienstnehmer, kann er in seiner Tätigkeit als Selbständiger durchaus eine eigene Vorsorgekasse wählen. Eine Person ist bei unterschiedlichen GmbHs mehrheitlich beteiligt. Kann er für beide Geschäftstätigkeiten unterschiedliche Vorsorgekasse wählen. Sind bei beiden GmbHs bereits Dienstnehmer im neuen System (und es bestehen 2 unterschiedliche Verträge bei unterschiedlichen Kassen) muss er sich für eine Vorsorgekasse entscheiden. Kann man als Freiberufler aus dem freiwilligen Modell jederzeit wieder austreten? Nein! Wenn man sich für den Beitritt entschieden hat, ist ein Einstellen, Aussetzen oder eine Einschränkung der Beitragsleistung nicht zulässig. Was ist zu tun wenn ein Geschäftsführer wegfällt? Dann muss der Vorsorgekasse der neue Geschäftsführer bekannt gegeben werden, sowie eine Kopie eines amtl. Lichtbildausweises des neuen Geschäftsführers übermittelt werden. Zusätzlich benötigt die Vorsorgekasse einen aktuellen Firmenbuchauszug. Welche Unterschriften sind am Vertrag zwingend erforderlich? Das hängt von der Unternehmensinternen Regelung ab. Sollte es zb zwei Geschäftsführer geben und es unternehmsintern geregelt ist, dass auch einer allein unterschreiben kann, genügt auch eine Unterschrift am Vertrag. Was ist zu tun, wenn sich der Firmenwortlaut ändert? Bitte teilen Sie Firmenwortlautänderungen unbedingt der Vorsorgekasse mit. Zusätzlich benötigt die Vorsorgekasse die Kopie eines Lichtbildausweises von der unterschriftsberechtigten Person, bei einer Kapitalgesellschaft (z. B.: GesmbH) eine Kopie des Firmenbuchauszugs sowie das unterschriebene Formular Wirtschaftlicher Eigentümer, falls diese natürliche Personen nicht in Firmenbuch ersichtlich ist; sollte es im Zuge der Firmenwortlautänderung eine neue Beitragskontonummer geben, bitte auch diese melden. Was ist zu tun wenn sich die wirtschaftlichen Eigentümer ändern? Bitte die Änderung der Vorsorgekasse bekannt geben Was ist zu tun wenn ein Einzelunternehmer einen neuen Mitarbeiter bekommt? Sollte es eine neue Beitragskontonummer(n) geben, bitte dies der Vorsorgekasse mitteilen. Was ist zu tun wenn ein Einzelunternehmer eine GmbH gründet? Bitte teilen Sie Firmenwortlautänderungen unbedingt der Vorsorgekasse mit. Zusätzlich benötigt die Vorsorgekasse die Kopie eines Lichtbildausweises von der unterschriftsberechtigten Person, bei einer Kapitalgesellschaft (z. B.: GesmbH) eine Kopie des Firmenbuchauszugs sowie das unterschriebene Formular Wirtschaftlicher Eigentümer, falls diese natürliche Personen nicht in Firmenbuch ersichtlich ist.
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