Gewerbliche Sozialversicherung für Personenbetreuung. Mag.Günther Bauer

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1 Gewerbliche Sozialversicherung für Personenbetreuung Mag.Günther Bauer

2 Personenkreis Personenkreis PV KV UV GSVG > Mitglieder der Wirtschaftskammern > Gesellschafter einer OG > Persönlich haftende Gesellschafter einer KG > Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH > Neue Selbständige (z.b. selbständig Erwerbstätige, Wirtschaftstreuhänder, Tierärzte, Dentisten, Journalisten, Kunstschaffende) > Pensionisten ASVG ASVG ASVG ASVG ASVG FSVG > Ärzte > Apotheker > Patentanwälte > Ziviltechniker ASVG

3 Einzelunternehmer > mit WK-Mitgliedschaft: 2 Abs. 1 Z 1 GSVG (vollversichert) Formale Anknüpfung Tätigkeitsausübung und Gewinnerzielung nicht erforderlich > ohne WK-Mitgliedschaft: 2 Abs. 1 Z 4 GSVG (vollversichert) Neuer Selbständiger

4 Kleinunternehmerregelung - 4 Abs. 1 Z 7 GSVG Ausnahmegrund von der Pflichtversicherung für gem. 2 Abs. 1 Z 1 GSVG (Einzelgewerbetreibende) und 2 Abs. 2 FSVG (Ärzte) versicherte Personen Antrag erforderlich Antrag nur im laufenden Kalenderjahr möglich Umsatz < Kleinunternehmergrenze ( 6 Abs. 1 Z 27 UStG) ( ,00) und Einkünfte < 12-fache ASVG Geringfügigkeitsgrenze (2013: 4.641,60) und Max. 12 GSVG-Pflichtversicherungsmonate in den letzten 5 Jahren oder 60. Lebensjahr (Frauen/Männer) vollendet oder 57. Lebensjahr vollendet und innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre vor der Antragstellung Erfüllung der oa. Einkunfts- und Umsatzkriterien Keine rückwirkende Ausnahme bei Leistungsbezug

5 Jungunternehmerregelung - 25 Abs. 4 Z 1 GSVG Alle Neubeginner (Gewerbetreibende, Gesellschafter, Ärzte,H) Gilt nicht für Neue Selbständige Nur bei erstmaligem Eintritt, d.h. es darf keine GSVG/FSVG- Versicherungszeit vorliegen Anstelle der mtl. Mindestbeitragsgrundlage in Höhe von PV: 673,17 (Wert 2013) KV: 689,81 (Wert 2013) tritt für die ersten 3 Kalenderjahre vorläufig 537,78

6 Selbständigenvorsorge Freiwilliges Modell > 1,53 % der vorläufigen PV-Beitragsgrundlage Wahlrecht > Im freiwilligen Modell kann die Vorsorgekasse immer frei gewählt werden Beiträge > Höchst (GSVG/FSVG): 79,25 > Mindest FSVG (alt): 10,30 > Mindest FSVG (neu): 8,23

7 Selbständigenvorsorge - Leistungsanspruch Leistung 1 Gewerbliches Sozialversicherungsrecht > Mindestens 3 Einzahlungsjahre (36 Monate) > Ruhen/Löschung/Einstellung seit mindestens 2 Jahren Leistung 2 > Leistungsanspruch bei Pensionsantritt(in jedem Fall) (auch bei wenigen Einzahlungsmonaten) Leistung 3 > Nach mindestens 5 Jahren nach Beendigung der Beitragspflicht (auch bei wenigen Einzahlungsmonaten, z.b. nur 1 Jahr versichert) Erwerbstätige Pensionisten > Leistungsanspruch mit Pensionsantritt > Ein weiterer Anspruch entsteht bei Fortsetzung der Tätigkeit

8 Beitragssätze und Beitragsgrundlagen Gewerbliches Sozialversicherungsrecht > Werte 2013: Unfallversicherung: 8,48 (p.m.) Krankenversicherung: 7,65 % Pensionsversicherung: 18,50 % BMSVG 1,53 % Beitrag ALVG 77,70/155,40/233,10 (p.m.) Höchstbeitragsgrundlage: 5.180,00 (p.m.) ,00 (p.j.)

9 Beitragsgrundlage x Beitragssatz = BEITRAG PV: 18,5 % KV: 7,65 % Vorläufige Beitragsgrundlage NACHBEMESSUNG mit endgültigem Einkommensteuerbescheid Endgültige Beitragsgrundlage

10 Beitragsgrundlagen - Gewerbliche & Freiberufliche Selbständige Mindestbeitragsgrundlage Neuzugangsregelung für Jungunternehmer ( 25 Abs. 4 GSVG) Höchstbeitragsgrundlage ( 25 Abs. 5 GSVG) Versteinerung ( 25 Abs. 7 GSVG) Sanierungs- und Veräußerungsgewinn ( 25 Abs. 2 GSVG) Vorgeschriebene Beiträge ( 25 Abs. 2 GSVG) Antrag auf Erhöhung der Neuzugangsgrundlage durch Investitionen ( 25 Abs. 6a GSVG) GmbH Gewinnausschüttungen ( 25 Abs. 1 GSVG) Antrag auf Herabsetzung der vorl. Beitragsgrundlage ( 25a Abs. 5 GSVG) Nachbemessung

11 Mindestbeitragsgrundlage > Vorläufige Beiträge (monatlich): - PV: 2013: 673,17 sukzessive Senkung der PV- Mindestbeitragsgrundlage ab bis ASVG- Geringfügigkeitsgrenze (2015) gestoppt - Neuzugangsregelung für Jungunternehmer isd 2 Abs. 1 Z 1-3 GSVG 537,78 mtl. (im Jahr mit Nachbemessung); erforderlich ist der erstmalige Eintritt einer Pflichtversicherung nach; Unterbrechungen werden angerechnet Monatsbeitrag 1.-3.Jahr 157,34 Monatsbeitrag ab 4.Jahr (Wert 2013) 196,34

12 Abfragemöglichkeiten > Code & Passwort des Versicherten > Handy-Signatur > Bürgerkarte Vorschreibungen ab dem 1.Q. 2002

13 Jahresvorschau Laufendes Jahr Nachvorschreibung(en)

14 Endgültige Beitragsgrundlage Darstellung von Mindest-& Höchst Heranziehung folgender Werte Berechnung mtl. Grundlage

15 Endgültige Beitragsgrundlage Beiträge Vergleich

16 Vorläufige Beitragsgrundlage Darstellung von Mindest-& Höchst Heranziehung folgender Werte Berechnung mtl. Grundlage

17 Beitragsvorschreibung & Eintreibung Fälligkeit Monatsletzter des 2. Quartalsmonats Jän. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Zahlungsfrist Mahnung Eintreibung 18 Tage nach Fälligkeit (28.2., 31.5., 31.8., ) Verzugszinsen Ab 19. Tag nach Fälligkeit (8,38 % ) Mittels Mahnschreiben ( 1,--) Fahrnis-, Gehaltsexekution, Konkursantrag

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