TIPPS VON DER SOZIALVERSICHERUNG. Wolfgang Gruber
|
|
- Judith Mann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 TIPPS VON DER SOZIALVERSICHERUNG Wolfgang Gruber
2 Pflichtversicherung GEWERBE Begründung Pflichtversicherung Inhaber von Gewerbeberechtigungen Gesellschafter einer OG* Persönlich haftende Gesellschafter ( Komplementäre ) einer KG* Geschäftsführende GmbH-Gesellschafter*, die nicht nach dem ASVG pflichtversichert sind * sofern die Gesellschaft Mitglied der Wirtschaftskammer ist Der Versicherungsschutz umfasst die GSVG-Pensionsversicherung, GSVG-Krankenversicherung und ASVG-Unfallversicherung
3 Pflichtversicherung GEWERBE Beginn & Ende Die Pflichtversicherung beginnt mit dem Tag, an dem die Vorraussetzungen eingetreten sind, z.b. Tag der Gewerbeanmeldung oder Konzessionserteilung Tag des Eintritts in eine OG Bestellung zum geschäftsführenden GmbH-Gesellschafter Die Pflichtversicherung endet mit dem Ende des Kalendermonates, In dem die Voraussetzungen weggefallen sind.
4 Pflichtversicherung GEWERBE Ausnahmen von der PV, KV und UV Ruhen eines Gewerberechtes Das Ruhen ( Nichtbetrieb ) führt zur Ausnahme von der gesamten gewerblichen Sozialversicherung. Er ist der Kammer der gewerblichen Wirtschaft anzuzeigen. ACHTUNG: Ruhendmeldungen für die Vergangenheit bewirken die Ausnahme für maximal 18 Monate, sofern kein Leistungsbezug vorhanden war. Verpachtung eines Gewerberechtes Die Verpachtung führt ebenfalls zur Ausnahme von der gesamten gewerblichen Sozialversicherung. Sie ist der Gewerbebehörde Magistrat anzuzeigen.
5 Pflichtversicherung GEWERBE Ausnahmen von der PV & KV Geringfügige Selbständigkeit Umsatz ,00 Einkommen 4.641,60 innerhalb der letzten 60 KM max. 12 Monate einer GSVG- Pflichtversicherung oder 60. Lebensjahr vollendet oder 57. Lebensjahr vollendet und Einkommensgrenzen in den letzten 60 Kalendermonaten nicht überschritten Ausnahmen für Wochengeld und Kindergeldbezug stehen kurz vor der Umsetzung! Ausnahme in der PV & KV Unfallversicherung bleibt aufrecht Nur für Versicherte mit Einzelgewerbeberechtigung (nicht für Gesellschafter)!
6 Pflichtversicherung NEUE SELBSTÄNDIGE Begründung der Pflichtversicherung 1. Erklärung, Versicherungsgrenze wird überschritten: Die Pflichtversicherung und der soziale Schutz in der Kranken- und Unfallversicherung treten sofort ein. Stellt sich nachträglich heraus, dass die Prognose falsch war, ändert sich an der Pflichtversicherung nichts. 2. Erklärung, Versicherungsgrenze wird nicht überschritten: Vorläufig sind keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten, es besteht aber kein Schutz in der Kranken- und Unfallversicherung. Stellt sich nachträglich heraus, dass die Prognose falsch war, erfolgt rückwirkend die Feststellung der Pflichtversicherung mit einem Beitragszuschlag im Ausmaß von 9,3 %. Möglichkeit Opting in
7 Pflichtversicherung NEUE SELBSTÄNDIGE Versicherungsgrenzen Die Versicherungsgrenze I gilt, wenn innerhalb des Beitragsjahres keine weitere Erwerbstätigkeit ausgeübt wird und auch keine andere Geldleistung bezogen wird. Die Versicherungsgrenze II gilt, wenn neben der selbständigen eine weitere Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Einem Erwerbseinkommen gleichgestellt sind: Pension bzw. Ruhe- oder Versorgungsgenuss Kranken- oder Wochengeld Karenz- und Kinderbetreuungsgeld Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung AUSNAHME: Unfall- oder Versorgungsrenten o. Ä.
8 Plichtversicherung NEUE SELBSTÄNDIGE Voraussetzungen Tätigkeit Selbständige, die betrieblich erwerbstätig sind Einkunftsart selbständige Arbeit oder Gewerbebetrieb Versicherungsgrenzen 6.453,36 für ausschließlich Selbständige 4.641,60 für nebenberuflich Selbständige Versicherungszweig KV und PV nach GSVG UV nach ASVG
9 Pflichtversicherung NEUE SELBSTÄNDIGE Beginn und Ende Beginn der Pflichtversicherung Mit dem Tag der Aufnahme der betrieblichen Tätigkeit. Mit Jahresbeginn, wenn keine Meldung über die Aufnahme einer Tätigkeit erfolgt. Ende der Pflichtversicherung Mit dem Letzten des Kalendermonates, in dem die betriebliche Tätigkeit eingestellt wird bzw. in dem erklärt wird, dass die Versicherungsgrenze nicht mehr überschritten wird. Mit Jahresende, wenn eine Meldepflichtverletzung vorliegt. ACHTUNG: Die SVA muss von einer kontinuierlichen Ausübung der Erwerbstätigkeit ausgehen (Unterbrechungen sind nur relevant, wenn es Ruhendmeldungen gibt - z.b. für Kunstschaffende seit ) oder eine Unterbrechung der betrieblichen Tätigkeit nachgewiesen wird (Einzelfälle aufgrund VwGH-Erkenntnis).
10 Pflichtversicherung Mehrfachversicherung Höchstbeitragsgrundlage Überschreitungsbetrag Rückzahlung in voller Höhe GSVG GSVG oder Differenz zw. ASVG und Höchst- BGRL Mindestbeitragsgrundlage ASVG KEINE GSVG Einkünfte Unterschiedsbetrag GSVG ASVG ASVG ASVG Wolfgang Gruber 2011
11 Die Beitragsermittlung vorläufige und endgültige Beitragsgrundlage Vorläufige Beitragsgrundlage Nachbemessung auf Basis endgültiger Einkommensteuerbescheid Endgültige Beitragsgrundlage
12 Die Beitragsermittlung Formel + Beitragssatz Beitragsgrundlage x Beitragssatz = Beitrag PV 18,50 % KV 7,65 % SV 1,53 %
13 Die Beitragsermittlung die endgültige Beitragsgrundlage Höchst-BGRL mtl ,00 Die endgültige Beitragsgrundlage Einkommen lt. EStB des jeweiligen Jahres BGRL Mindest-BGRL / Monat PV + KV (VG I) 537,78 PV + KV (VG II) 386,80 PV 673,17 KV 689,81 Beitragssätze: PV: 18,50 % KV: 7,65 % SV: 1,53 %
14 Die Beitragsermittlung Nachbemessung & Herabsetzung... wenn die vorläufige BGRL höher ist als das erwartete Einkommen des laufenden Jahres ESTB 2012 Herabsetzung möglich 2010 ESTB ,00 NB PV + KV ,76 ESTB ,00 NB PV 1.152, ,00 NB PV 3.102,00 vorl. mtl. 537,78 KV fix vorl. mtl. 537,78 KV fix vorl. mtl. 537,78 vorl. mtl ,04 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4.Jahr
15 Die Beitragsermittlung bei Neugründern Künftig kann die Nachzahlung auf Antrag statt wie bisher auf 1 Jahr auf 3 Jahre verteilt werden. Zinsenfrei und in 12 Quartalsbeiträgen! ESTB 2018 ESTB 2017 ESTB 2016 ESTB 2015 ESTB 2014 ESTB
16 Die Beitragsermittlung Höhe der Beiträge Gewerbe Vorläufige Beitragsgrundlagen & Beiträge zu Beginn der Versicherung BGRL: Pensionsversicherung (PV): 537,78/ Monat Krankenversicherung (KV): 537,78/ Monat Beitragssätze: PV: 18,50 % KV: 7,65 % SeVo: 1,53 % Monatsbeitrag PV: 99,49 KV: 41,14 SV: 8,23 148,86 Unfallversicherung: Einkommensunabhängiger Fixbetrag in Höhe von 8,48 / Monat ( ( 101,76 / Jahr)
17 Die Beitragsermittlung Höhe der Beiträge Neue Selbständige Vorläufige Beitragsgrundlagen & Beiträge zu Beginn der Versicherung BGRL: VG I 537,78/ Monat BGRL: VG II 386,80/ Monat Monatsbeitrag PV: 99,49 KV: 41,14 SV: 8,23 148,86 Monatsbeitrag PV: 71,56 KV: 29,59 SV: 5,92 107,07 Unfallversicherung: Einkommensunabhängiger Fixbetrag in Höhe von 8,48 / Monat ( ( 101,76 / Jahr)
18 Die Beitragseinhebung Fälligkeit und Konsequenzen Vorschreibung Anfang 2. Monats im Quartal Fälligkeit Ende 2. Monats im Quartal Zahlungsfrist 18 Tage Verzugszinsen 8,38 % ab 19. Tag der Fälligkeit Mahnung Zahlungsprobleme! DRINGEND Ratenvereinbarung Nach den ersten 3 Jahren ab der Unternehmensgründung können Versicherte in Härtefällen eine Überbrückungshilfe bekommen! Exekution
19 Neue Vorschreibung Jahresvorschau & Info zur Beitragsgrundlage Kann ich mich auf die Vorschreibungen einstellen? Jahresvorschau im 1. Quartal 2013 Zeigt vorläufige Beiträge für das lfd. Jahr und die 2013 fälligen Nachbelastungen Information zur Beitragsgrundlage ab dem 3. Quartal 2011 Bietet genaue Informationen nach dem Motto vom Steuerbescheid zur Beitragsgrundlage
20 Neue Vorschreibung Jahresvorschau
21 Neue Vorschreibung Vorläufige Beitragsgrundlage
22 Neue Vorschreibung Endgültige Beitragsgrundlage mit Erhöhung und KV-FIX
23 Neue Vorschreibung OnlineService für Versicherte Wie erhalten Sie eine Authentifizierung? In Ihrer Landesstelle erhalten Sie bei einer persönlichen Vorsprache unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) Ihre Authentifizierungsdaten (Benutzername und Kennwort) sofort ausgefolgt. Am nächsten Werktag können Sie die Online-Services in Anspruch nehmen. ODER
24 Handy oder e-card? Online Service Vorteile immer dabei kein Kartenlesegerät funktioniert mit jedem Computer ideal für gelegentliche Nutzung keine Problematik mit Softwareupdate Vorteile alle Anwendungen verfügbar kein SMS.Empfang Achtung: Kartenlesegerät erforderlich!
25 Beitragsvorschreibung Nach Eingabe der Versicherungsnummer und des entsprechenden Quartals erhalten Sie die gewünschte Beitragsvorschreibung:
26 Jahresübersicht Nach Eingabe der Versicherungsnummer und Auswahl des entsprechenden Jahres erhalten Sie die gewünschte Jahresübersicht:
27 Infos zur Beitragsgrundlage Nach Eingabe der Versicherungsnummer erhalten Sie die Infos zur Beitragsgrundlage:
28 Duales Leistungssystem Optionsmöglichkeiten Duales Leistungssystem Sachleistung Geldleistung Optionsmöglichkeiten
29 Duales Leistungssystem Sachleistung und Geldleistung Sachleistung Geldleistung Patientenschein (Selbstbehalt 20 %, außer Kinder u. Vergütungstarif, max. 80 % Waisenpensionisten) Anstaltspflege allgm. Gebührenklasse allgm. Gebührenklasse oder (kein Selbstbehalt) Heilmittel Kassenrezept (Rezeptgebühr: 5,00) Arztbesuch Privatpatient Leistungen im Rahmen der Sonderklasse Privatrezept Vergütung 80 % abzügl. Rezeptgebühr) - keine Chefarztbewilligung - Wiederholungsvermerk (6x pro 1/2 Jahr) Geldleistung ab ,99 Euro Einkommen
30 Duales Leistungssystem Option Sonderklasse Sachleistung Patientenschein Selbstbehalt 20 %, außer Kinder u. Waisenpensionisten Arztbesuch Anstaltspflege Geldleistung Privatpatient Vergütungstarif, max. 80 % allgem. Gebührenklasse (kein Selbstbehalt) Kassenrezept 74,33 Heilmittel allgm. Gebührenklasse oder Leistungen im Rahmen der Sonderklasse Privatrezept Vergütung 80 % abzügl. Rezeptgebühr - keine Chefarztbewilligung - Wiederholungsvermerk (6x pro 1/2 Jahr)
31 Duales Leistungssystem Volle Geldleistung Sachleistung Patientenschein (Selbstbehalt 20 %, außer Kinder u. Waisenpensionisten) Geldleistung Privatpatient Vergütungstarif, max. 80 % allgem. Gebührenklasse 92,90 (kein Selbstbehalt) Kassenrezept volle Geldleistung allgm. Gebührenklasse oder Leistungen im Rahmen der Sonderklasse Privatrezept (Vergütung 80 % abzügl. Rezeptgebühr) - keine Chefarztbewilligung - Wiederholungsvermerk (6x pro 1/2 Jahr)
32 Duales Leistungssystem Option für Geldleister Sachleistung Patientenschein (Selbstbehalt 20 %, außer Kinder u. Waisenpensionisten) 2 Geldleistung Privatpatient Vergütungstarif, max. 80% allgem. Gebührenklasse (kein Selbstbehalt) allgm. Gebührenklasse oder Leistungen im Rahmen der Sonderklasse Kassenrezept Privatrezept (Vergütung 80 % abzügl. Rezeptgebühr) - keine Chefarztbewilligung - Wiederholungsvermerk (6x pro 1/2 Jahr)
33 Sechs Schritte zum halben Selbstbehalt! Gesundheitscheck Gesundheitsziele gemeinsam mit dem Arzt festlegen zu den 5 Werten; entweder Gesundheit erhalten oder Gesundheit verbessern Erreichbare Fortschritte planen Wie und bis wann kann ein Wert verbessert werden Erfolg prüfen das Evaluierungsgespräch mit dem Arzt Reduktion des Selbstbehaltes bei der SVA beantragen Regelmäßige Gesundheitschecks Alle zwei bis drei Jahr je nach Alter
34 Zusatzversicherung in der KV Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit Abschluss einer freiwilligen Zusatzversicherung Antrag vor dem 60.Lj. Wartezeit 6 Monate (ausgenommen Arbeitsunfall) Krankengeld ab dem 4. Tag bis max. 26 Wochen Krankengeld 60 % der täglichen Beitragsgrundlage Kosten 2,5 % der monatlichen Beitragsgrundlage Krankengeld 27,73 50,00 103,60 ab 4. Tag 4. Tag 4. Tag Prämie 27,96 62,50 129,50
35 Beitragsfreie Unterstützung bei Krankheit und Unfall Selbständige Erwerbstätige, deren persönliche Arbeitsleistung zur Aufrechterhaltung ihres Betriebes erforderlich ist, können eine Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit beantragen. Voraussetzung weniger als 25 Dienstnehmer Fixbetrag von 831,90 monatlich (27,73 täglich) für maximal 20 Wochen für dieselbe Krankheit Anspruch besteht ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Unterstützungsleistung muss beantragt und durch ein ärztliches Attest bestätigt werden.
36 Höherversicherung in der Unfallversicherung Höherversicherungsanträge sind direkt bei der AUVA zu stellen AUVA: Tel: oder
37 SelbständigenVorsorge für Wen + Kosten Für wen? Für alle Gewerbetreibende, Gewerbegesellschafter und Neue Selbstständige, die in der Krankenversicherung nach dem GSVG pflichtversichert sind. Pflichtversicherungsmodell (noch immer) OHNE Altersausnahme. Die Kosten 1,53 % der vorläufigen Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung
38 SelbständigenVorsorge Vorsorgekassen Auswahl der Vorsorgekasse Bitte wählen Sie eine Vorsorgekasse aus. Keine Auswahl binnen 6 Monaten Zuteilung einer Kasse. Die Vorsorgekassen
39 SelbständigenVorsorge Hinweise Ab wann besteht Auszahlungsanspruch? Vorliegen von drei Einzahlungsjahren und zwei Jahre nach Ruhen / Löschen der Gewerbeberechtigung bzw. Beendigung der betrieblichen Tätigkeit oder Pensionsantritt. Wichtige Hinweise Die SVA kann bei der Auswahl der Mitarbeitervorsorgekasse keine Hilfestellung geben. Die Anlagestrategie und die zu erwartende Leistungshöhe liegen außerhalb des Einflussbereiches der SVA. Nähere Auskünfte zu diesen Themen sind daher vom Versicherten direkt bei den Anbietern zu erfragen.
40 Arbeitslosenversicherung Rechtslage ab Zeiten der Krankenversicherungspflicht als Selbständiger erstrecken den Rahmenzeitraum bei der Al-Rahmenzeit unbefristet, sofern vor dem eine unselbständige und selbständige Erwerbstätigkeit oder vor der selbständiger Erwerbestätigkeit zumindest 5 Jahre eine unselbständige Tätigkeit ausgeübt wurde. In allen übrigen Fällen (z.b. selbständige Tätigkeit erst nach dem und weniger als 5 Jahre unselbständig beschäftigt) verlängert sich der Rahmenzeitraum um maximal 5 Jahre.
41 Arbeitslosenversicherung Optionenmodell Opting-IN Modell für Gewerbetreibende Neue Selbständige Rechtsanwälte Ziviltechniker Eintritt innerhalb von 6 Monaten ab Verständigung über Pflichtvers. Änderung der Entscheidung frühestens nach 8 Jahren Sofern das 60. Lj. nicht vollendet und kein Anspruch auf eine Leistung aus dem Versicherungsfall des Alters besteht!
42 Arbeitslosenversicherung Frist, Beginn + Ende Frist für Antragstellung innerhalb von 6 Monaten nach Verständigung der PV-Pflichtversicherung (frühestens ab ) Fristversäumnis 8 Jahre Wartezeit Beginn mit Beginn der PV-Pflichtversicherung, sofern Antrag innerhalb von 3 Monaten gestellt, sonst mit folgendem Kalendermonat. Ende mit Ende der PV-Pflichtversicherung und mit Austritt (ACHTUNG: erstmals nach 8 Jahren möglich!)
43 Arbeitslosenversicherung Beiträge + Leistungen 3 Stufen Leistung bei 30 Tagen/Mt Kein Wechsel der Stufe möglich! ¼ ½ ¾ der Höchst-BGRL der Höchst-BGRL der Höchst-BGRL 1.295, , ,00 Beitrag 77,70 155,40 233,10 Arbeitslosengeld 625,20 984, ,60 Notstandshilfe 594,00 906, ,30
44 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!
TIPPS VON DER SOZIALVERSICHERUNG. Wolfgang Gruber
TIPPS VON DER SOZIALVERSICHERUNG Wolfgang Gruber Pflichtversicherung GEWERBE Begründung Pflichtversicherung Inhaber von Gewerbeberechtigungen Gesellschafter einer OG* Persönlich haftende Gesellschafter
MehrTIPPS VON DER SOZIALVERSICHERUNG
TIPPS VON DER SOZIALVERSICHERUNG Wolfgang Gruber Pflichtversicherung GEWERBE Begründung Pflichtversicherung Inhaber von Gewerbeberechtigungen Gesellschafter einer OG* Persönlich haftende Gesellschafter
MehrGSVG Die Sozialversicherung für Gewerbetreibende. Wolfgang Gruber & Dr. Johannes Pflug
GSVG Die Sozialversicherung für Gewerbetreibende Wolfgang Gruber & Dr. Johannes Pflug Pflichtversicherung GEWERBE Begründung Pflichtversicherung Inhaber von Gewerbeberechtigungen Gesellschafter einer OG*
MehrSoziale Absicherung für KünstlerInnen. Andreas Cech VersicherungsService Wien
Soziale Absicherung für KünstlerInnen Andreas Cech VersicherungsService Wien Themen Grundsätze der Pflichtversicherung für KünstlerInnen Arbeitslosenversicherung Optionenmodell Pflichtversicherung Freiberuflich
MehrGSVG-Pflichtversicherung für KünstlerInnen. Mag. Peter Reichinger / Mag. Pia Basziszta
GSVG-Pflichtversicherung für KünstlerInnen Mag. Peter Reichinger / Mag. Pia Basziszta Überblick Grundsätze Neue Selbständige - 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG Versicherungsgrenzen Versicherungserklärung - Überschreitungserklärung
MehrFreiberuflich tätige KünstlerInnen sind neue Selbständige nach dem GSVG. Es gibt keine spezielle Künstler-Sozialversicherung!
Die GSVG-Pflichtversicherung für KünstlerInnen Dr. Thomas Richter Grundsätze Freiberuflich tätige KünstlerInnen sind neue Selbständige nach dem GSVG. Es gibt keine spezielle Künstler-Sozialversicherung!
MehrDie GSVG-Pflichtversicherung für Neue Selbständige (z. B. KünstlerInnen)
Die GSVG-Pflichtversicherung für Neue Selbständige (z. B. KünstlerInnen) GESUND IST GESÜNDER www.svagw.at Neue Selbständige Die GSVG-Versicherung setzt eine selbständige Tätigkeit voraus, die nach dem
MehrBESSER und SICHER Selbständig!
BESSER und SICHER Selbständig! Wolfgang Gruber Club BH 23. September 2015 Pflichtversicherung GEWERBE Begründung Pflichtversicherung Inhaber von Gewerbeberechtigungen Gesellschafter einer OG * Persönlich
MehrGewerbliche Sozialversicherung für KünstlerInnen. Mag. Günther Bauer
Gewerbliche Sozialversicherung für KünstlerInnen Mag. Günther Bauer Überblick Kapitel 1: Versicherungspflicht nach dem GSVG Kapitel 2: Künstler-Sozialversicherungsfonds Kapitel 3: Spezialregelungen Kapitel
MehrGewerbliche Sozialversicherung für Personenbetreuung. Mag.Günther Bauer
Gewerbliche Sozialversicherung für Personenbetreuung Mag.Günther Bauer Personenkreis Personenkreis PV KV UV GSVG > Mitglieder der Wirtschaftskammern > Gesellschafter einer OG > Persönlich haftende Gesellschafter
MehrBESSER und SICHER Selbständig!
BESSER und SICHER Selbständig! Wolfgang Gruber Club BH 18. Oktober 2016 Pflichtversicherung GEWERBE Begründung Pflichtversicherung Inhaber von Gewerbeberechtigungen Gesellschafter einer OG * Persönlich
MehrInfo-Veranstaltung 14.10. Thomas-Kassian Reich
Info-Veranstaltung 14.10. Thomas-Kassian Reich Künstler = Pflichtversicherung NEUE SELBSTÄNDIGE Voraussetzungen (Versicherungstatbestand) Tätigkeit Selbständige, die betrieblich erwerbstätig sind Einkunftsart
MehrMERKBLATT SOZIALVERSICHERUNG
MERKBLATT SOZIALVERSICHERUNG Jänner 2012 Sozialversicherung der Gewerbetreibenden Gewerbetreibende sind in der Kranken-, Pensions-, Unfallversicherung und Selbständigenvorsorge pflichtversichert. Kranken-
MehrMERKBLATT SOZIALVERSICHERUNG
MERKBLATT SOZIALVERSICHERUNG Jänner 2015 Sozialversicherung der Gewerbetreibenden Gewerbetreibende sind in der Kranken-, Pensions-, Unfallversicherung und Selbständigenvorsorge pflichtversichert. Kranken-
MehrDie Pflichtversicherung und ihre Grenzen November 2015
Die Pflichtversicherung und ihre Grenzen November 2015 Herzlich Willkommen Mag. Kirsten Fichtner-Koele Rechtsservice Pflichtversicherung der Gewerbetreibenden Wer ist GSVG-versichert?: Einzelunternehmer
MehrSoziale Absicherung für UnternehmerInnen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft
Soziale Absicherung für UnternehmerInnen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft Dir. Dr. Reinhold Hämmerle SVA der gewerblichen Wirtschaft Sozialversicherung - Krankenversicherung - Pensionsversicherung
MehrDAS WICHTIGSTE ÜBER DIE SOZIALVERSICHERUNG
DAS WICHTIGSTE ÜBER DIE SOZIALVERSICHERUNG Das vorliegende Merkblatt beinhaltet eine grundsätzliche Darstellung zum Thema. Im Einzelfall sind oft Detailbestimmungen von Bedeutung. Eine individuelle Beratung
MehrBeitragsgrundlage nach dem Einheitswert. Mag. Gabriele Hebesberger/Sozialreferat
Beitragsgrundlage nach dem Einheitswert Mag. Gabriele Hebesberger/Sozialreferat Stand: Jänner 2014 Inhaltsverzeichnis Pflichtversicherung in der Bauernsozialversicherung besteht ab folgenden selbstbewirtschafteten
MehrSozialversicherungsbeiträge in der Land- und Forstwirtschaft. Mag. Gabriele Hebesberger Stand: 2015-04
Sozialversicherungsbeiträge in der Land- und Forstwirtschaft Mag. Gabriele Hebesberger Stand: 2015-04 Inhaltsverzeichnis Pflichtversicherung in der Bauernsozialversicherung besteht ab folgenden selbstbewirtschafteten
MehrHerzlich Willkommen!!
Herzlich Willkommen!! Dr. Ransmayr, 05.05.2012 Beitragsermittlung Berechnung des Beitrages Beitrag = Beitragsgrundlage X Beitragssatz Höchst-BGRL, mtl. 4.935,00 Beitrag mtl. 1.241,16 Einkommen lt. EStB
Mehr1. Ansprechpartner. 2. Versicherter Personenkreis
MERKBLATT GEWERBLICHE SOZIALVERSICHERUNG Stand: Jänner 2014 1. Ansprechpartner Sparte Information + Consulting der Wirtschaftskammer Salzburg, 5027 Salzburg, Julius-Raab-Platz 1, 2. Stock, Tel.: 0662/8888
MehrBEITRAGSTABELLE DER BÄUERLICHEN SOZIALVERSICHERUNG. gültig ab 1. Jänner 2014
BEITRAGSTABELLE DER BÄUERLICHEN SOZIALVERSICHERUNG gültig ab 1. Jänner 2014 E r l ä u t e r u n g e n 1. Beitragsbemessung in der bäuerlichen Sozialversicherung Die Beiträge zur Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung
MehrExistenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit
Existenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit AOK - Die Gesundheitskasse Soziale Absicherung in der Krankenund Pflegeversicherung Bad Tölz, 25. März 2011 - Die Gesundheitskasse AGENDA Kranken- und
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrPENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT
Alterspension 1 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at www.pensionsversicherung.at
MehrTextgegenüberstellung
876 der Beilagen XXIV. GP - Regierungsvorlage - Textgegenüberstellung 1 von 8 Schlussbestimmungen zu Art. 7 des Arbeits- und Sozialrechts- Änderungsgesetzes 1997, BGBl. I Nr. 139 (54. Novelle) Textgegenüberstellung
MehrFragen und Antworten. Vertragsabschluß, was ist zu tun? Wie hoch ist der Beitrag?
Seit wann gibt des die neue Selbständigenvorsorge? Die neue Selbständigenvorsorge tritt mit 1.1.2008 in Kraft. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz
MehrPensionsversicherungsanstalt Landesstelle Oberösterreich Der Mensch im Mittelpunkt
Pensionsversicherungsanstalt Landesstelle Oberösterreich Der Mensch im Mittelpunkt Das Pensionskonto NEU Pensionskonto NEU - Im Überblick Ab wann und für wen hat es Gültigkeit? Ab 1.Jänner 2014 Für alle
MehrKrankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )
Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung
MehrSOZIALVERSICHERUNG für selbständig erwerbstätige Künstler_innen in Österreich
Infoblatt 2016 SOZIALVERSICHERUNG für selbständig erwerbstätige Künstler_innen in Österreich SVA Sozialversicherung für Selbständige Seit dem 1.1.2001 gilt auch für Künstler_innen das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz
MehrSozialrechts- Änderungsgesetz 2015
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag Sozialrechts- Änderungsgesetz 2015 Informationsblatt für Gesellschafter-Geschäftsführer von RA-GmbHs 1 von 8 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Folgen des
MehrSOZIALVERSICHERUNG für selbständig erwerbstätige Künstler_innen in Österreich
Infoblatt 2015 SOZIALVERSICHERUNG für selbständig erwerbstätige Künstler_innen in Österreich SVA Sozialversicherung für Selbständige Seit dem 1.1.2001 gilt auch für Künstler_innen das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz
Mehr54.600,00 4.550,00 2.2 Bezugsgröße p.a. mtl. 2.135,00 2.100,00 2.3 Beitragssatz 2,8 % 2,8 % 2.4 Höchstbeitrag mtl. 151,20 127,40
Sozialversicherungsdaten 2009 Nachfolgend finden Sie die ab dem 01.01.2009 geltenden Daten zu den Sozialversicherungszweigen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Rentenversicherung
MehrDIENSTVERTRAG FREIER DIENSTVERTRAG WERKVERTRAG
DIENSTVERTRAG FREIER DIENSTVERTRAG WERKVERTRAG ALLGEMEINES Der moderne Arbeitsmarkt ist zunehmend gekennzeichnet durch sog. a-typische Arbeitsverhältnisse. Neben dem Dienstvertrag gibt es immer mehr sog.
MehrErgänzungen zur 8. Auflage des Studienbuchs Sozialrecht
Ergänzungen zur 8. Auflage des Studienbuchs Sozialrecht Neue Werte in der Sozialversicherung ab 1. 1. 2016: Geringfügigkeitsgrenze nach ASVG: 415,72 monatlich bzw 31,92 täglich Höchstbeitragsgrundlage
Mehr1. Die Selbstversicherung gemäß 14a GSVG. Anlage 5 zur KV der ZT. Fassung 2015
Die Besonderheiten der Krankenversicherungs-Option Selbst-/Pflichtversicherung gem. 14a/14b GSVG und die in diesem Zusammenhang wichtigsten Regelungen des Versicherungs- und Beitragsrechtes des GSVG (zu
Mehr2013: Neue Beträge in der Sozialversicherung
2013: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2013 gelten folgende neue Beträge in der Sozialversicherung: Höchstbeitragsgrundlagen a) Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
Mehr2015: Neue Beträge in der Sozialversicherung
2015: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2015 gelten folgende neue Beträge in der Sozialversicherung: Höchstbeitragsgrundlagen a) Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
MehrErgänzungen zur 8. Auflage des Studienbuchs Sozialrecht
Ergänzungen zur 8. Auflage des Studienbuchs Sozialrecht Neue Werte in der Sozialversicherung ab 1. 1. 2016: Geringfügigkeitsgrenze nach ASVG: 415,72 monatlich bzw 31,92 täglich Geringfügigkeitsgrenze neue
MehrSoziale Absicherung der Existenzgründer. Workshop Gründer- und Jung- Unternehmer- Messe der IHK Köln in Leverkusen
Soziale Absicherung der Existenzgründer Workshop Gründer- und Jung- Unternehmer- Messe der IHK Köln in Leverkusen Die fünf Säulen der Sozialversicherung in Deutschland Kranken- versicherung (KV) Unfall-
MehrMaik Großmann, Teamleiter Beiträge Krankenkassenbetriebswirt Leipzig, im März 2013
Freiwillige Versicherung indergkv Maik Großmann, Teamleiter Beiträge Krankenkassenbetriebswirt Leipzig, im März 2013 Agenda Freiwillige Versicherung Krankenversicherung für Nichtversicherte Beitragsberechnung
MehrLeistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung
HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2003 Stichtag: 1. Jänner 2003 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 60. Novelle B-KUVG
MehrÜberleitung WE-Pensionsfonds FSVG
Überleitung WE-Pensionsfonds FSVG Pensionsversicherung NEU im FSVG Feststellungsbescheide Fristen Anträge B. Wisleitner Seite 1 Überleitung ab 1.1.2013 Beitragspflicht im FSVG ab 1.1.2013 Pensionsauszahlung
Mehr2008: Neue Beträge in der Sozialversicherung
www.hauptverband.at Nr.: 41 18. Dezember 2007 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger 2008: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2008 gelten folgende neue Beträge in
MehrAKTUELLE WERTE 2013. Mag. Gabriele Hebesberger/Rechtsabteilung
AKTUELLE WERTE 2013 Mag. Gabriele Hebesberger/Rechtsabteilung Inhaltsverzeichnis Richtsätze für Ausgleichszulagen:... 3 Ausgleichszulagenrichtsätze für Waisenpensionen:... 3 Monatliche Mindestbeitragsgrundlage...
MehrDurchtauchen oder Durchstarten Sicher selbstständig in wirtschaftlich schweren Zeiten
Durchtauchen oder Durchstarten Sicher selbstständig in wirtschaftlich schweren Zeiten Exchange Netzwerktreffen für KreativunternehmerInnen Sicher selbstständig in wirtschaftlich schweren Zeiten Mag. Gerda
MehrTeilnahmebedingungen. AOK-Wahltarif Krankengeld. gemäß Satzung der AOK Hessen. für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige
Teilnahmebedingungen gemäß Satzung der AOK Hessen AOK-Wahltarif Krankengeld AOK Die Gesundheitskasse in Hessen. für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige Wer kann den Tarif wählen? Hauptberuflich
MehrNORDWEST. Soziale Absicherung für Existenzgründer
Soziale Absicherung für Existenzgründer Sozialversicherung für Selbstständige Grundsätzlich gilt für Selbstständige: Sie sind nicht rentenversicherungspflichtig Es besteht keine Pflicht zur gesetzlichen
MehrVoraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007
KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen
MehrGEWERBESCHEIN. Kontakt und Anmeldung: lokale Wirtschaftskammern sowie die lokale Gewerbebehörde. Neugründungsformular beachten
GEWERBESCHEIN Gewerbeschein? Bei individuellen Trainingskonzepten für Einzelpersonen Personal - und Fitnesstrainer bei Verkauf von smoveys Gewerbeschein Handel mit Waren aller Art Kontakt und Anmeldung:
MehrBeck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12.
Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth Von Wilfried Hauptmann Stand: 1.12.1993 Deutscher Taschenbuch Verlag I. Kapitel i Was muß ich wissen, wenn ich Versicherter
MehrDas einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle
Fachinfo aus der Landesfrauenorganisation Stand, September 2009 Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle Seit der Regierungsklausur vom 14. bis 15. September 2009 in Salzburg
MehrLeistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung
HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2007 Stichtag: 1. Jänner 2007 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 66. Novelle B-KUVG
MehrTeil 3: Abgabenrecht. 3.1. Sozialversicherung Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) 3.1.1. Sparten der Sozialversicherung
Teil 3: Abgabenrecht 3.. Sozialversicherung Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) 3... Sparten der Sozialversicherung Die Sozialversicherung umfasst die. Krankenversicherung, 2. Unfallversicherung,
MehrAnlage zu 29 der Satzung der DAK-Gesundheit. Wahltarif Krankengeld
Anlage zu 29 der Satzung der DAK-Gesundheit Wahltarif Krankengeld Stand: 01.01.2014 Inhaltsverzeichnis Seite ABSCHNITT A 2 Wahltarif, Beginn und Ende 2 ABSCHNITT B 3 Bindungsfrist und Kündigung / Sonderkündungsrecht
MehrANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG
Krankenversicherung a. G. Kronprinzenallee 12-18 42094 Wuppertal BD.: Vers.-Nr.: ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Antragsteller (Versicherungsnehmer) Herr Frau Name, Vorname, Titel
MehrAnlage zur Satzung. der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München. Regelung der Beitrags- und Leistungstarife
Anlage zur Satzung der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München Regelung der Beitrags- und Leistungstarife (in der ab 2015 geltenden Fassung) Anlage zur Satzung STUV Seite
MehrDie Rechengrößen in der Sozialversicherung Alte Bundesländer / Neue Bundesländer
Sozialversicherungsdaten 2007 Die Rechengrößen in der Sozialversicherung Alte Bundesländer / Neue Bundesländer Für das Jahr 2007 lagen zum Redaktionsschluss nur die voraussichtlichen Daten vor Es sind
MehrSTEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen
STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell
MehrNiederlassung Coesfeld
Gründerwoche der wfc Kreis Coesfeld Versicherungen für Existenzgründer Niederlassung Coesfeld Themen Sozialversicherung für den Unternehmer Welche Versicherungen sind sonst sinnvoll Gründerwoche der wfc
MehrFreiberufliche Sozialversicherung
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG 2016 Freiberufliche Sozialversicherung Erstinformation www.svagw.at www.svagw.at 1 Gesund ist, für jedes Anliegen ein offenes Ohr zu finden. Sehr geehrte Frau! Sehr geehrter Herr!
MehrErwerbsminderungsrente
Vorstand Sozialpolitik Verbesserungen für Erwerbsgeminderte Erwerbsminderungsrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, seit dem 1. Juli 2014 ist es zu einer finanziellen Verbesserung bei der
MehrBetriebsneugründung. Wirtschaftskammer (WKO) Gründerservice. Bezirkshauptmannschaft (BH)/Magistrat Gewerberecht
Betriebsneugründung Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) Wirtschaftskammer (WKO) Gründerservice Bezirkshauptmannschaft (BH)/Magistrat Gewerberecht Finanzamt (BMF) Steuernummer Anmeldung bei der SVA der
MehrAgentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Agentur für Arbeit Bad Homburg Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit Gründungszuschuss Mit einem Gründungszuschuss kann Ihnen der Start in die Selbständigkeit erleichtert werden. Außerdem
MehrVoraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010
KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen
MehrFaktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass
Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag
MehrBasiswissen über Rechnungswesen & Sozialversicherung
Basiswissen über Rechnungswesen & Sozialversicherung Steuer & BERATUNG GmbH Wolfgang Gruber Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Nur zwei Dinge auf Erden sind uns ganz sicher: der Tod
MehrInhaltsverzeichnis. 2. Arbeitslosenversicherung 5 2.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 5 2.2 Bezugsgröße 5 2.3 Beitragssatz 5 2.
Inhaltsverzeichnis Seite 1. Rentenversicherung/RV 4 1.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 4 1.2 Bezugsgröße 4 1.3 Beitragssatz 4 1.4 Geringfügigkeitsgrenze 4 1.5 Höchstbeitrag in der RV der Arbeiter und Angestellten
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! Soziale Absicherung bei der Existenzgründung Christian Olfens 07. Mai 2009 Pflichtversicherung freiwillige Versicherung Der Unterschied: Pflichtversicherung freiwillige Versicherung
MehrPraktische Regeln Version 2.0. Kulturrat Österreich 11.4.2011
Gumpendorfer Straße 63b http://www.kulturrat.at 1060 Wien contact@kulturrat.at Erstinformation betreffend Änderungen im Sozialversicherungssystem für KünstlerInnen durch das KünstlerInnensozialversicherungsstrukturgesetz
MehrLeistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung
HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2008 Stichtag: 1. Jänner 2008 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 68. Novelle B-KUVG
MehrSteuern in Österreich:
Steuern in Österreich: Es gibt steuerrechtlich 2 Varianten für den Betrieb von behördlich bewilligten Bordellen. 1) UNSELBSTSTÄNDIGE TÄTIGKEIT von Sexarbeitern und Sexarbeiterinnen: diese werden von der
MehrFreiwillige Versicherungen
Freiwillige Versicherungen 14 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pva.sozvers.at www.pensionsversicherung.at
MehrExistenzgründung. Informationen zum Versicherungsrecht. Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135
Existenzgründung Informationen zum Versicherungsrecht BARMER GEK Paderborn Bahnhofstr. 50 33102 Paderborn Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135 Datum:
MehrPensionsantragsteller
Pensionsantragsteller / innen 19 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at www.pensionsversicherung.at
MehrWas ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014
Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Peter Weiß Berichterstatter für die Gesetzliche Rentenversicherung und Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU- Bundestagsfraktion
MehrExistenzgründung aus der Arbeitslosigkeit
Selbstständig werden selbstständig bleiben Agentur für Arbeit Holzkirchen Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit Referent: Stephan Dieterich, Agentur für Arbeit Holzkirchen monatliche Hilfen für den
MehrMerkblatt zur Gehaltsabrechnung / Erläuterung der Gehaltsmitteilung
Merkblatt zur Gehaltsabrechnung / Erläuterung der Gehaltsmitteilung Nachfolgend erhalten Sie Hinweise zur Gehaltsabrechnung und Erläuterungen zur Gehaltsmitteilung. Bei allen Zuschriften und Einsendungen
MehrSeite 1 von 5. Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig. Teil 3 TrainerInnen
Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig DVR-Nr.: 0426130 Teil 3 TrainerInnen Genauso wie Sportler (siehe voriges Heft) zählen auch Trainer zum Kreis jener Personen, bei denen die pauschale Reisekostenentschädigung
MehrDas Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37
2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450
MehrAnlage zu 29 der Satzung der DAK -Gesundheit. Wahltarife Krankengeld
Anlage zu 29 der Satzung der DAK -Gesundheit Wahltarife Krankengeld Stand: 01.01.2012 Inhaltsverzeichnis Seite ABSCHNITT A 2 Wahltarif, Beginn und Ende 2 ABSCHNITT B 3 Bindungsfrist und Kündigung / Sonderkündungsrecht
MehrKrankenversicherung. 1 Krankengeld. Wirtschafts und Sozialstatistisches Taschenbuch 2011
Krankenversicherung Die Leistungen der Krankenversicherung werden entweder als Sachleistungen oder als Geldleistungen gewährt. Diese Leistungen sind je nach Versicherungsfall entweder Pflichtleistungen
MehrLeistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung
Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2015 Stichtag: 1. Jänner 2015 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 83. Novelle B-KUVG in der Fassung der 41. Novelle GSVG in der Fassung der 42.
MehrLeistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung
HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2011 Stichtag: 1. Jänner 2011 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 75. Novelle B-KUVG
MehrLeistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung
HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2010 Stichtag: 1. Jänner 2010 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 70. Novelle B-KUVG
MehrVersicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION November 2013 2 Inhaltsverzeichnis 1. Veränderliche Werte 2014 3 2. Beitragssatz Krankenversicherung ab 1.1.2014 3 3. Pflegekarenz/Familienhospizkarenz
MehrOhne Netz und doppelten Boden? Sozial gesichert starten Die gesetzliche Unfallversicherung
Ohne Netz und doppelten Boden? Sozial gesichert starten Die gesetzliche Unfallversicherung Olaf Ernst Heilbronn, 18. November 2008 Soziale Sicherung Unfallversicherung Krankenversicherung Rentenversicherung
MehrKrankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes
Gesundheit KOMPAKT Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes Das sollten Sie wissen Bei der Wahl der richtigen Krankenkasse kommt es nicht nur auf den Beitragssatz an. Da die Gewährung
MehrGesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft
Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Inhalt: 1. Wie Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft anmelden 2. Wen die Berufsgenossenschaften gegen Unfall versichern 3. Höhe der Beiträge
MehrFamilienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015.
Familienversicherung Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die Familie gibt ein besonderes Gefühl von Schutz und Geborgenheit.
MehrSoziale Absicherung erforderlich? Wichtige Informationen für den Existenzgründer
Soziale Absicherung erforderlich? Wichtige Informationen für den Existenzgründer Informationen für Existenzgründer gesetzliche Krankenversicherung Besonderheiten der freiwilligen Versicherung Ermittlung
MehrDiese 5 Versicherungen nennen sich Sozialversicherungen. Die Sozialversicherungen bieten Arbeitnehmern einen umfangreichen Schutz.
In Deutschland gibt es fünf gesetzliche Versicherungen. Das sind: die Gesetzliche Krankenversicherung die Gesetzliche Pflegepflichtversicherung die Gesetzliche Arbeitslosenversicherung die Gesetzliche
MehrSozialversicherungskennzahlen 2010
Sozialversicherungskennzahlen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Renten- und Versicherungspflichtgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Arbeitslosenversicherung
MehrGA Seite 1 (08/2014) Zuständige KK - KV 2
GA Seite 1 (08/2014) Zuständige KK - KV 2 Wesentliche Änderungen Aktualisierung, Stand 08/2014 Wesentliche Änderungen Das Verfahren bei Antragstellung wurde um den Online-Antrag ergänzt. - GA 2.3 Abs.
MehrANTRAG. an das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Wien am 29. November 2011
ANTRAG an das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Wien am 29. November 2011 Wien, 08.11.2011 Im Wirtschaftsparlament der WK Wien am 31. Mai dieses Jahres wurden folgende Forderungen bereits eingebracht:
MehrKINDERERZIEHUNGSZEITEN
KINDERERZIEHUNGSZEITEN Rentenversicherung für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe besteht seit dem 01.04.1960 sie gewährt im Alter und bei Berufsunfähigkeit
MehrPraxistage 2012. Gesundheitsversicherung statt Krankenkasse - Ist der Weg das Ziel? Ein Plus für UnternehmerInnen
Praxistage 2012 Gesundheitsversicherung statt Krankenkasse - Ist der Weg das Ziel? Ein Plus für UnternehmerInnen Gesundheitsversicherung statt Krankenkasse - Ist der Weg das Ziel? Gesundheitsausgaben im
MehrOnline Services für Wirtschaftstreuhänder
Online Services für Wirtschaftstreuhänder Allgemeines Online Service Die SVA stellt Wirtschaftstreuhändern, Steuerberatern, Buchhaltern und Unternehmensberater folgende Services zur Verfügung: Abfrage
MehrGKV oder PKV, Unterschiede bei Beiträgen und Leistungen
GKV oder, Unterschiede bei Beiträgen und Leistungen 1. Beiträge und srecht (allgemein) Aspekt GKV Grundlage der - Freiwillige (entsprechend der gesetzlichen Regelungen bzw. Satzung der jeweiligen Krankenkasse.
MehrWerkzeuge für die Freiberuflichkeit. Fachhochschule St. Pölten GmbH 15.04.2016
Werkzeuge für die Freiberuflichkeit Fachhochschule St. Pölten GmbH 15.04.2016 Die Gründeragentur RIZ Gründeragentur des Landes NÖ Beratung & Coaching von Unternehmensgründern & Jungunternehmern Attraktives
Mehr