Rechtsformen von Unternehmen

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1 Rechtsformen von Unternehmen Einzelunternehmen Gesellschaftsunternehmen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) Erwerbsgesellschaft Stille Gesellschaft Handelsgesellschaft Genossenschaften Personengesellschaften Kapitalgesellschaften OHG AG KG GesmbH GesmbH &Co KG

2 Personen-, Kapitalgesellschaft Personengesellschaften sind keine eigene juristische Person; daher haften Gesellschafter grundsätzlich mit gesamten Privatvermögen nach der Gesellschaft. Kapitalgesellschaften haben eigene Rechtspersönlichkeit (GmbH, AG), daher haftet grundsätzlich nur die Gesellschaft.

3 Unterschiedliche Merkmale

4 Rechtsformen Allein oder mit Partner? Vorteile Selbstständig entscheiden Gewinn Verwaltung Ausgaben Gründung

5 Rechtsformen Allein oder mit Partner? Vorteile Gegenseitige Ergänzung Arbeitsteilung Kapitalaufbringung Unternehmenswachstum Erfolgschancen

6 Rechtsformen Allein oder mit Partner? Nachteile Selbstständigkeit Konflikte Gewinnteilung

7 Einem Einzelunternehmen steht der Gewinn allein zu.... trifft das volle Risiko.... gilt die volle.

8 Einzelunternehmung Unbeschränkt auch mit Privatvermögen Sämtliche Voraussetzungen erfüllen Gewinn einkommensteuerpflichtig Kranken-, Pensionsversicherung nach GSVG Eintragung bei Kaufmannseigenschaft Name des Inhabers Typische Rechtsform für Kleinbetriebe

9 Statistik März 2005 Quelle Wirtschaftskammer Österreich

10 Gesellschaft nach bürgerlichem Recht Unbeschränkt auch mit Privatvermögen Jeder Gesellschafter braucht Befähigungsnachweis Gewinn einkommensteuerpflichtig Kranken-, Pensionsversicherung nach GSVG Keine Eintragung Name der Inhaber, ev. Geschäftsbezeichnung Kleinbetriebe

11 Offene Erwerbsgesellschaft Uneingeschränkt, solidarisch und persönlich sträger = Gesellschaft Entnommener Gewinn einkommensteuerpflichtig Kranken-, Pensionsversicherung nach GSVG Notwendig Name mind. eines Gesellschafters, Zusatz OEG Kleinbetrieb, nicht über ,--

12 Kommanditgesellschaft Komplementär: uneingeschränkt und persönlich Kommanditist: Höhe der Einlage sträger = Gesellschaft Jeder Gesellschafter ist einkommensteuerpflichtig Komplementär: nach GSVG Kommanditist: nach ASVG Notwendig Name mind. eines Gesellschafters + Zusatz KEG Über Umfang des Kleinbetriebs

13 Stille Gesellschaft Höhe der Einlage, trägt der Geschäftsinhaber Kein sträger Kapitalertragssteuerpflichtig Nicht versichert Keine Eintragung Tritt nach außen nicht in Erscheinung Typische und atypische

14 Offene Handelsgesellschaft Uneingeschränkt und persönlich sträger = Gesellschaft Entnommener Gewinn einkommensteuerpflichtig Kranken-, Pensionsversicherung nach GSVG Notwendig Name mind. eines Gesellschafters + Zusatz OHG oder & Co, oder alle Gesellschafter Über Umfang des Kleinbetriebs

15 Kommandit- Erwerbsgesellschaft Komplementär: uneingeschränkt und persönlich Kommanditist: Höhe der Einlage sträger = Gesellschaft Jeder Gesellschafter ist einkommensteuerpflichtig Komplementär: nach GSVG Kommanditist: nach ASVG Notwendig Name mind. eines Gesellschafters + Zusatz KEG Kleinbetrieb, nicht über ,--

16 GesmbH & Co KG Komplementär: GesmbH mit Gesellschaftsvermögen Kommanditist: KG mit Höhe der Einlage sträger = KG Einkommensteuerpflichtig, Körperschaftssteuer und Endbesteuerung Geschäftsführer Komplementär-GmbH: nach GSVG Kommanditist: nach ASVG Notwendig Name der GesmbH mit dem Zusatz & Co KG Hohe Gründungskosten

17 Aktiengesellschaft Gesellschaftsvermögen Hauptversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat sträger = AG Körperschaftssteuer 34% Vorstände nach ASVG vollversichert Nach Eintragung juristische Persönlichkeit Eintragung als Sachfirma + AG Grundkapital mind ,--

18 Gesellschaft mit beschränkter Stammeinlage sträger = GmbH Körperschaftssteuer und Endbesteuerung Gesellschafter nach GSVG Gesellschaftsvertrag bedarf eines Notariatsaktes Personen-, Sach- oder gemischte Firmen Stammkapital mind ,--

19 Genossenschaft Kapital und gebildete Rücklagen sträger = Genossenschaft Gewinnverteilung Gewinne werden Rücklagen Notwendig Sachfirma + Zusatz der art Leitung/Kontrolle durch Generalversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand

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