Existenzgründung. Informationen zum Versicherungsrecht. Ansprechpartner: Thomas Vockel Telefon:
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1 Existenzgründung Informationen zum Versicherungsrecht BARMER GEK Paderborn Bahnhofstr Paderborn Ansprechpartner: Thomas Vockel Telefon: Datum: 24. April 2013
2 Inhalte 1. Gegenüberstellung: private und gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung 2. Abgrenzung: Selbstständige Erwerbstätigkeit Hauptberuflichkeit 3. Beitragsgestaltung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung 4. Rentenversicherung: Versicherungspflichttatbestände und Beiträge Paderborn 24. April 2013 Seite 2
3 1. Gegenüberstellung PKV GKV 1.1 Allgemeines Private Krankenversicherung (PKV) steht für die Gesamtheit aller privatrechtlich organisierten Krankenversicherungsunternehmen, die eine Absicherung gegen Krankheitskosten anbieten. Äquivalenzprinzip Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Solidaritätsprinzip Paderborn 24. April 2013 Seite 3
4 1. Gegenüberstellung PKV GKV 1.2 Auswahl der Versicherten bei der PKV folgende Kriterien werden vor Vertragsannahme geprüft: ist in den nächsten Jahren mit hohen Kosten zu rechnen? ist eine zuverlässige Prämienzahlung zu erwarten? eine Risikoprüfung wird durchgeführt mit dem Ziel: die voraussichtlichen Kosten überschaubar zu halten Kündigungen nach Vertragsabschluss zu vermeiden Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Vertragsabschluss! Die PKV kann auswählen, wen sie versichert! Paderborn 24. April 2013 Seite 4
5 1. Gegenüberstellung PKV GKV 1.3 Versichertenstruktur der GKV pflichtversicherte Personen familienversicherte Personen freiwillig versicherte Personen Rechtsanspruch auf Versicherung besteht (SGB V)! Die gewählte Krankenkasse kann den Antrag auf Versicherung nicht ablehnen! Paderborn 24. April 2013 Seite 5
6 1. Gegenüberstellung PKV GKV 1.4 Beitragsberechnung / Prämienberechnung PKV von Bedeutung bei der Prämienberechnung der PKV: Geschlecht Alter Berufsgruppe tarifliche Leistungen Gesundheitszustand Vorerkrankungen Selbstbeteiligung Höhe des Einkommens spielt keine Rolle! Paderborn 24. April 2013 Seite 6
7 1. Gegenüberstellung PKV GKV 1.5 Beitragsberechnung / Prämienberechnung GKV Beitragsberechnung bei der GKV: ist einkommensabhängig Erkrankungen, Alter und Geschlecht spielen keine Rolle Beitragshöhe: Mindest -Beiträge sind zu beachten Höchst -Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze Paderborn 24. April 2013 Seite 7
8 Inhalte 1. Gegenüberstellung: private und gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung 2. Abgrenzung: Selbstständige Erwerbstätigkeit Hauptberuflichkeit 3. Beitragsgestaltung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung 4. Rentenversicherung: Versicherungspflichttatbestände und Beiträge Paderborn 24. April 2013 Seite 8
9 2. Selbstständige Erwerbstätigkeit Hauptberuflichkeit 2.1 Begriff Selbstständige Erwerbstätigkeit für eine selbstständige Tätigkeit sprechen folgende Merkmale persönliche Unabhängigkeit, eigenes Unternehmerrisiko, freie Bestimmung von Art, Ort, Zeit und Weise der Arbeit, uneingeschränkte Tätigkeit für mehrere Geschäftspartner, Berechtigung/Verpflichtung zu eigener Werbung, Berechtigung zur Beschäftigung von Hilfskräften, Anmeldung eines Gewerbebetriebs, Erlaubnis zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit, Träger der Geschäftskosten, Veranlagung zur Einkommen- und Gewerbesteuer, Anspruch auf ausschließlich erfolgsorientierte Vergütung ohne garantiertes Mindesteinkommen, keine Möglichkeit, über den Vertragsinhalt hinausgehende Pflichten aufzuerlegen. Paderborn 24. April 2013 Seite 9
10 2. Selbstständige Erwerbstätigkeit Hauptberuflichkeit 2.2 Begriff Hauptberuflichkeit Hauptberuflich ist eine selbstständige Erwerbstätigkeit, dann wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her die übrigen Erwerbstätigkeiten zusammen deutlich übersteigt und den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt. Paderborn 24. April 2013 Seite 10
11 2. Selbstständige Erwerbstätigkeit Hauptberuflichkeit 2.3 Kriterien für eine Hauptberuflichkeit Hauptberuflich ist eine selbstständige Erwerbstätigkeit ohne weitere Prüfung, wenn ein Gründungszuschuss nach dem 3. Sozialgesetzbuch (SGB III) bezogen wird. Paderborn 24. April 2013 Seite 11
12 2. Selbstständige Erwerbstätigkeit Hauptberuflichkeit 2.4 Alleinige selbstständige Tätigkeit Zeitaufwand mehr als 30 Stunden wöchentlich: Es wird davon ausgegangen, dass Einkünfte erzielt werden, die einen wesentlichen Teil des Lebensunterhaltes decken. Hauptberuflich selbstständige Tätigkeit! Paderborn 24. April 2013 Seite 12
13 2. Selbstständige Erwerbstätigkeit Hauptberuflichkeit 2.5 Alleinige selbstständige Tätigkeit Zeitaufwand mehr als 20 Stunden aber nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich: Wenn der Selbstständige nachweist, dass das Arbeitseinkommen nicht die Hauptquelle zur Bestreitung des Lebensunterhalts darstellt: Vermutung einer nichthauptberuflich selbstständigen Tätigkeit! Wenn das Arbeitseinkommen 50 % der mtl. Bezugsgröße (Bezugsgröße 2013 = 2.695,00 ½ davon = 1.347,50) übersteigt: Hauptberuflich selbstständige Tätigkeit! Paderborn 24. April 2013 Seite 13
14 2. Selbstständige Erwerbstätigkeit Hauptberuflichkeit 2.6 Alleinige selbstständige Tätigkeit Zeitaufwand nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich: Wenn das Arbeitseinkommen die Hauptquelle zur Bestreitung des Lebensunterhaltes darstellt: Hauptberuflich selbstständige Tätigkeit! Wenn das Arbeitseinkommen 75 % der mtl. Bezugsgröße (Bezugsgröße 2013 = 2.695,00 / 75% davon = 2.021,25) übersteigt: Hauptberuflich selbstständige Tätigkeit! Paderborn 24. April 2013 Seite 14
15 Inhalte 1. Gegenüberstellung: private und gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung 2. Abgrenzung: Selbstständige Erwerbstätigkeit Hauptberuflichkeit 3. Beitragsgestaltung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung 4. Rentenversicherung: Versicherungspflichttatbestände und Beiträge Paderborn 24. April 2013 Seite 15
16 3. Beitragsgestaltung in der GKV 3.1 Familienversicherung Eine Familienversicherung bei der GKV ist möglich, wenn die selbstständige Tätigkeit nicht hauptberuflich ausgeübt wird und das Einkommen unter 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (Bezugsgröße 2013 = 2.695,00 / 1/7 davon = 385,00) liegt. Eine Familienversicherung ist beitragsfrei zur Kranken- und Pflegeversicherung! Paderborn 24. April 2013 Seite 16
17 3. Beitragsgestaltung in der GKV 3.2 Geringfügige Selbstständigkeit Eine geringfügige Selbstständigkeit kann vorliegen, wenn das Arbeitseinkommen unter 50 % der mtl. Bezugsgröße (2013 = 1.347,50) liegt und nicht die Hauptquelle zur Bestreitung des Lebensunterhaltes darstellt. Voraussetzung: eine Hauptberuflichkeit wird ausgeschlossen! Paderborn 24. April 2013 Seite 17
18 3. Beitragsgestaltung in der GKV 3.3 Geringfügige Selbstständigkeit - Beiträge Der monatliche Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung wird prozentual aus den beitragspflichtigen Einnahmen berechnet. Mindestbeitrag aus 1/3 der monatlichen Bezugsgröße (Bezugsgröße 2013 = 2.695,00 1/3 davon = 898,33) Krankenversicherung: der ermäßigte Beitragssatz in Höhe von 14,9 % ohne Anspruch auf Krankengeld gilt. Pflegeversicherung: der Beitragssatz beträgt 2,05 % (bzw. 2,3 %) Der Mindestbeitrag beträgt monatlich 152,72 zur KV und PV! Paderborn 24. April 2013 Seite 18
19 3. Beitragsgestaltung in der GKV 3.4 Hauptberuflichkeit mit Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit: Der monatliche Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung wird prozentual aus den beitragspflichtigen Einnahmen berechnet. (Der Gründungszuschuss ist mit Ausnahme der 300,00 zur sozialen Sicherung eine beitragspflichtige Einnahme.) Mindestbeitrag aus 50 % der monatlichen Bezugsgröße (2013 = 1.347,50). Eine vorläufige Beitragseinstufung wird vorgenommen! Überprüfung, sobald zu der selbstständigen Tätigkeit der erste Einkommensteuerbescheid vorliegt und ggfs. rückwirkende Korrektur. Paderborn 24. April 2013 Seite 19
20 3. Beitragsgestaltung in der GKV 3.5 Hauptberuflichkeit ohne Gründungszuschuss: Der monatliche Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung wird prozentual aus den beitragspflichtigen Einnahmen berechnet. Mindestbeitrag aus 75 % der monatlichen Bezugsgröße (2013 = 2.021,25). Höchstbeitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2013 = 3.937,50). Bei einer Existenzgründung wird eine vorläufige Beitragseinstufung vorgenommen! Überprüfung, sobald zu der selbstständigen Tätigkeit der erste Einkommensteuerbescheid vorliegt! Paderborn 24. April 2013 Seite 20
21 3. Beitragsgestaltung in der GKV 3.6 Hauptberuflichkeit Beitragssätze Krankenversicherung: grundsätzlich ermäßigter Beitragssatz: 14,9 % ohne Anspruch auf Krankengeld! allgemeiner Beitragssatz: 15,5 % gesetzlicher Krankengeldanspruch ab 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit (Optionskrankengeld)! Pflegeversicherung: Beitragssatz: 2,05 % (2,3 % für kinderlose Versicherte, die das 23. Lebensjahr vollendet haben) Paderborn 24. April 2013 Seite 21
22 3. Beitragsgestaltung in der GKV 3.7 Hauptberuflichkeit Wahltarife Krankengeld Wahlmöglichkeit zum Krankengeldanspruch: ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit: allgemeiner Beitragssatz 15,5 % zzgl. 1 % Prämie (= 16,5 %) ab dem 92. Tag der Arbeitsunfähigkeit: ermäßigter Beitragssatz 14,9 % zzgl. 0,4 % Prämie (= 15,3 %) Paderborn 24. April 2013 Seite 22
23 Inhalte 1. Gegenüberstellung: private und gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung 2. Abgrenzung: Selbstständige Erwerbstätigkeit Hauptberuflichkeit 3. Beitragsgestaltung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung 4. Rentenversicherung: Versicherungspflichttatbestände und Beiträge Paderborn 24. April 2013 Seite 23
24 4. Rentenversicherung 4.1 Versicherungspflichtiger Personenkreis kraft Gesetzes pflichtversichert sind selbstständig Tätige als: Lehrer und Erzieher Pflegepersonen Hebammen und Entbindungshelfer Seelotsen, Küstenschiffer oder Küstenfischer Künstler und Publizisten Hausgewerbetreibende Handwerker Selbstständige mit einem Auftraggeber Paderborn 24. April 2013 Seite 24
25 4. Rentenversicherung 4.2 Beiträge Selbstständige zahlen grundsätzlich einen Regelbeitrag (18,9 % der mtl. Bezugsgröße 2013 = 2.695,00) monatlicher Beitrag = 509,36 Existenzgründer können sich für den halben Regelbeitrag entscheiden, Dauer: 3 Kalenderjahre nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit (18,9 % von der halben mtl. Bezugsgröße = 1.347,50) monatlicher Beitrag = 254,68 Wahlmöglichkeit zur Beitragszahlung nach dem individuellen Arbeitseinkommen (18,9 % von mindestens 450,00 und höchstens von der Beitragsbemessungsgrenze 2013 = 5.800,00) monatlicher Beitrag zwischen 85,05 und 1.096,20 Paderborn 24. April 2013 Seite 25
26 4. Rentenversicherung 4.3 Kontaktstelle Fragen zur Rentenversicherung beantwortet: Frau Brigitte Drüke (Versichertenberaterin der Rentenversicherung) Tel (tagsüber) Tel (privat) oder Deutsche Rentenversicherung Kamp 31, Paderborn Tel Paderborn 24. April 2013 Seite 26
27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Existenzgründung. Informationen zum Versicherungsrecht. Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135
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