Soziale Absicherung. Mustertext Deutsche Rentenversicherung Bund 1. Rentenversicherung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Soziale Absicherung. Mustertext 05.05.05. Deutsche Rentenversicherung Bund 1. Rentenversicherung"

Transkript

1 Soziale Absicherung Rentenversicherung 1 ISK02t Die deutsche Sozialversicherung Gesetzliche Grlagen Arbeitsförderung Krankenversicherung Unfallversicherung Pflegeversicherung Grsicherung SGB III SGB V SGB VII SGB XI SGB II / XII Deutsche Rentenversicherung SGB VI Alterssicherung der Landwirte Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte Deutsche Rentenversicherung B 1

2 Aufgaben Leistungen der Rentenversicherung Überblick Aufklärung, Auskunft, Beratung Leistungen Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Renten (Alter, Erwerbsminderung, Tod) Beitragserstattungen Zusatzleistungen Zuschüsse zu Aufwendungen für freiwillige Krankenversicherung Rentenabfindungen Beiträge zur Sozialversicherung Grsätze Beispiel in EUR Brutto 1.000,00 Lohnsteuer Kirchensteuer Sozialversicherung 214,50 Arbeitslosenversicherung Krankenversicherung Rentenversicherung Pflegeversicherung Unfallversicherung Arbeitnehmeranteil 15,00 82,00 98,00 19,50 Arbeitgeberanteil 15,00 73,00 98,00 XX,XX Netto 785, Deutsche Rentenversicherung B 2

3 Selbstständige ihre Rentenversicherung Überblick Abgrenzung zur Beschäftigung Versicherungspflicht kraft Gesetz Versicherungspflicht auf Antrag freiwillige Versicherung 5 ISV07i00 Sozialversicherungsrechtliches Statusfeststellungsverfahren Grsatz Zuständigkeit? Auftraggeber oder Auftragnehmer Objektive Zweifel, ob abhängige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit vorliegt Auftragnehmer Antrag Deutsche Rentenversicherung B Clearingstelle Sachverhaltsprüfung Beschäftigung Abgrenzung <> Bescheid Selbstständige Tätigkeit Deutsche Rentenversicherung B 3

4 Versicherungspflicht selbstständig Tätiger kraft Gesetzes Personenkreise Lehrer Erzieher Pflegepersonen Selbstständig Tätige mit einem Auftraggeber Selbstständige mit Existenzgründungszuschuss Künstler Publizisten Gewerbetreibende Handwerker Hebammen Entbindungspfleger Seelotsen Hausgewerbetreibende Küstenschiffer Küstenfischer Versicherungspflicht kraft Gesetz Voraussetzungen für Lehrer Selbstständiger Lehrer Zum Beispiel jegliches Übermitteln von Wissen, Können Fertigkeiten, wobei Art Umfang der Unterweisung nur von untergeordneter Bedeutung sind Lehrbeauftragte, Dozenten, Aerobic-, Tennis-, Ski-, Reit-, Schwimm-, Golf-, Fahrlehrer Keine Beschäftigung von versicherungspflichtigen Arbeitnehmern Beachte Lehrer im künstlerisch- / publizistischen Bereich fallen unter die Künstler Publizisten Deutsche Rentenversicherung B 4

5 Versicherungspflicht kraft Gesetz Voraussetzungen für Erzieher Selbstständige Erzieher Personen, deren Tätigkeit eigenverantwortlich auf die Schulung des Charakters die Bildung der Persönlichkeit von Kindern Jugendlichen gerichtet ist Zum Beispiel Tagesmütter Selbstständige Mitarbeiter in Kindertageseinrichtungen nicht Familienhelfer, Familientherapeuten Keine Beschäftigung von versicherungspflichtigen Arbeitnehmern Selbstständig Tätige Lehrer, Erzieher Pflegepersonen Beschäftigung versicherungspflichtiger Arbeitnehmer Selbstständige Tätigkeit Beschäftigung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers Beschäftigung eines freien Mitarbeiters (nicht weisungsgeben) keine VP VP Arbeitnehmer nur in geringfügigem Umfang Familienangehörigen (familienhafte Mitarbeit) keine Beschäftigung von VP Deutsche Rentenversicherung B 5

6 Selbstständig Tätige Beschäftigung versicherungspflichtiger Arbeitnehmer Beispiel unmittelbarer Zusammenhang erfüllt Selbstständige Tätigkeit Fahrlehrer (Fahrschule) Fahrlehrer (Angestellter) Bürokraft Reinigungskraft Putzfrau Privathaushalt nicht erfüllt Versicherungspflicht kraft Gesetz Voraussetzungen für Selbstständige mit einem Auftraggeber Keine Zugehörigkeit zu einer speziellen Versicherungspflicht kraft Gesetzes für Selbstständige Keine Beschäftigung von mindestens einem versicherungspflichtigen Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt von regelmäßig mehr als 400 EUR Auf Dauer im wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig Deutsche Rentenversicherung B 6

7 Versicherungspflicht kraft Gesetz Voraussetzungen für selbstständige Handwerker Selbstständige Tätigkeit Eintragung in der Handwerksrolle handwerksrechtliche Befähigung Befreiungsmöglichkeit mindestens 216 Pflichtbeiträge Antrag Versicherungspflicht auf Antrag Voraussetzungen Selbstständige Tätigkeit Keine vorübergehende Ausübung Keine Versicherungspflicht kraft Gesetzes aufgr derselben Tätigkeit Tätigkeitsort Besrepublik Deutschland Antrag Deutsche Rentenversicherung B 7

8 Versicherungspflicht auf Antrag Antragsfrist Aufnahme selbstständige Tätigkeit Antragsfrist (5 Jahre) Aufnahme selbstständige Tätigkeit (Masseur ohne Arbeitnehmer) Versicherungspflicht kraft Gesetz Einstellung Arbeitnehmer (Wegfall der Versicherungspflicht) Antragsfrist (5 Jahre) Beitragsberechnung für selbstständig Tätige Beitragsbemessungsgrlage über Beitragsbemessungsgrenze Beitrags- mit Nachweis bemessungs- grenze X Beitragssatz 19,6 % = Höchstbeitrag 1097,60 Bezugsgröße 2625,00 ohne Nachweis des Gewinns X 19,6 % = Regelbeitrag 514,50 50 % der Bezugsgröße nur Jungselbstständige ohne Nachweis X 19,6 % = halber Regelbeitrag 257, EUR mit Nachweis 400 EUR oder weniger Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit X 19,6 % = Mindestbeitrag 78, Deutsche Rentenversicherung B 8

9 Beitragsberechnung für selbstständig Tätige Beitragsbemessungsgrlage individueller Gewinn Beitragsbemessungsgrenze Höchstbeitrag mit Nachweis X Beitragssatz 19,6 % = Gewinn aus Steuerbescheid Einkommensgerechter Beitrag mindestens 400 EUR Mindestbeitrag Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit Freiwillige Versicherung Voraussetzungen Keine Versicherungspflicht 16 Jahre Wohnsitz im Inland oder Deutsche Staatsangehörigkeit für versicherungsfreie befreite Personen Erfüllung der Wartezeit 5 Jahre (z. B. Beamte) Deutsche Rentenversicherung B 9

10 Zahlung freiwilliger Beiträge Wirksamkeit der Beitragszahlung vorhergehendes Kalenderjahr STOP Zahlung bis des folgenden Jahres Beitragsberechnung für freiwillig Versicherte Beitragsbemessungsgrlage Beispiel Beitragsbemessungsgrenze freiwählbarer Betrag X Beitragssatz 19,6 % = Höchstbeitrag 1.097,60 EUR freigewählter Beitrag mindestens 400 EUR Mindestbeitrag 78,40 EUR Deutsche Rentenversicherung B 10

11 Rentabilität der freiwilligen Versicherung Rentenanwartschaft aus freiwilligen Beiträgen Beispiel 78,40 EUR 19,6 % = 400 EUR Beitragsbemessungsgrlage 2012 = 400 EUR Durchschnittsentgelt des Jahres der Zahlung 2012 = EUR = Entgeltpunkte 0,0123 entspricht 0,35 EUR Rente monatlich Rente wegen Erwerbsminderung Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Zeitraum 5 Jahre Mindestens 36 KM Pflichtbeiträge Erwerbsminderung Voraussetzung erfüllt Deutsche Rentenversicherung B 11

12 Rente wegen Erwerbsminderung Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Verlängerung z. B. Berücksichtigungszeiten Anrechnungszeiten Zeitraum 5 Jahre Mindestens 36 KM Pflichtbeiträge Weniger als 36 KM Pflichtbeiträge Voraussetzung erfüllt Voraussetzung nicht erfüllt Renten wegen Erwerbsminderung Anwartschaftserhaltung Ende Vormonat Erwerbsminderung Erwerbsminderung Jahre Wartezeit Anwartschaftserhaltungszeiten Zum Beispiel: Beitragszeiten (auch freiwillige) beitragsfreie Zeiten Berücksichtigungszeiten gewöhnlicher Aufenthalt im Beitrittsgebiet vor dem Ist eine Beitragszahlung noch möglich, bedarf es keiner Anwartschaftserhaltung Deutsche Rentenversicherung B 12

13 Zahlung freiwilliger Beiträge Vorteile Nachteile freiwilliger Versicherung Pflichtversicherung Vorteil Nachteil Freiwillige Versicherung flexible Beitragshöhe jederzeit Beginn Ende Schutz gegen Erwerbsminderung nur bei Übergangsvorschrift (Anwartschaftserhaltung) Pflichtversicherung Schutz gegen Erwerbsminderung Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der Altersrenten für Frauen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit Anspruch auf Zulagen Sonderausgabenabzug bei Riester-Rente Beendigung nur bei endgültiger Aufgabe der Tätigkeit Beiträge relativ unflexibel Selbstständig? Richtig gut rentenversichert! 26 ISV07e Deutsche Rentenversicherung B 13

Soziale Absicherung. Rentenversicherung. ISK02t

Soziale Absicherung. Rentenversicherung. ISK02t Soziale Absicherung Rentenversicherung 1 ISK02t Die deutsche Sozialversicherung Gesetzliche Grundlagen Arbeitsförderung Krankenversicherung Unfallversicherung Pflegeversicherung Grundsicherung SGB III

Mehr

Selbstständig? Richtig und gut rentenversichert!

Selbstständig? Richtig und gut rentenversichert! Selbstständig? Richtig und gut rentenversichert! Rentenversicherung 1 ISK02t Aufgaben und Leistungen der Rentenversicherung Überblick Aufklärung, Auskunft, Beratung Leistungen Heilbehandlung, Leistungen

Mehr

Selbständig? Richtig und gut rentenversichert!

Selbständig? Richtig und gut rentenversichert! Service Selbständig? Richtig und gut rentenversichert! Elisabeth Benen Deutsche Rentenversicherung Westfalen Auskunfts- und Beratungsstelle Bielefeld 0 Kreis der versicherten Personen Überblick Beschäftigte

Mehr

Mach Dein Ding Durchstarten im Nebenerwerb - Rentenversicherung -

Mach Dein Ding Durchstarten im Nebenerwerb - Rentenversicherung - Mach Dein Ding Durchstarten im Nebenerwerb - Rentenversicherung - STARTERCENTER NRW Märkische Region bei der SIHK zu Hagen 22.10.2015 Telefon +49(0)27 22 / 95 52 0 Telefax +49(0)27 22 / 95 52 55 Themenüberblick

Mehr

IHK-Aktionstag zur Sozialen Sicherung

IHK-Aktionstag zur Sozialen Sicherung Service IHK-Aktionstag zur Sozialen Sicherung Selbständig? Richtig gut rentenversichert! 19.November 2013 IHK Heilbronn-Franken 0 1 Service IHK-Aktionstag zur Sozialen Sicherung Überblick Selbständigkeit

Mehr

Service. Selbständig? Richtig und gut rentenversichert!

Service. Selbständig? Richtig und gut rentenversichert! Service Selbständig? Richtig gut rentenversichert! 0 Versicherungspflicht selbständig Tätiger kraft Gesetzes Personenkreise Lehrer Erzieher Pflegepersonen Hebammen Entbindungspfleger Seelotsen Künstler

Mehr

NORDWEST. Soziale Absicherung für Existenzgründer

NORDWEST. Soziale Absicherung für Existenzgründer Soziale Absicherung für Existenzgründer Sozialversicherung für Selbstständige Grundsätzlich gilt für Selbstständige: Sie sind nicht rentenversicherungspflichtig Es besteht keine Pflicht zur gesetzlichen

Mehr

Altersvorsorge für selbständige Handwerker. Bernard Clark Regionalzentrum Freiburg Deutsche Rentenversicherung

Altersvorsorge für selbständige Handwerker. Bernard Clark Regionalzentrum Freiburg Deutsche Rentenversicherung Altersvorsorge für selbständige Handwerker Bernard Clark Regionalzentrum Freiburg Deutsche Rentenversicherung 0 Heutige Themen Überblick Absicherung der biometrischen Risiken Versicherungspflicht kraft

Mehr

Grundlegendes zur Rente wegen Erwerbsminderung

Grundlegendes zur Rente wegen Erwerbsminderung Service Grundlegendes zur Rente wegen Sabine Gerstmann 1 srenten Überblick Allgemeines Anspruchsvoraussetzungen Wegfall der Rente Übergangsregelungen 2 M31i_81 Rente wegen Voraussetzungen Nichterreichen

Mehr

Soziale Absicherung für Existenzgründer. Absicherung für den Krankheitsfall und im Alter

Soziale Absicherung für Existenzgründer. Absicherung für den Krankheitsfall und im Alter Soziale Absicherung für Existenzgründer Absicherung für den Krankheitsfall und im Alter Sozialversicherung für Selbstständige Grundsätzlich gilt für Selbstständige: Sie sind nicht rentenversicherungspflichtig

Mehr

Existenzgründung. Informationen zum Versicherungsrecht. Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135

Existenzgründung. Informationen zum Versicherungsrecht. Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135 Existenzgründung Informationen zum Versicherungsrecht BARMER GEK Paderborn Bahnhofstr. 50 33102 Paderborn Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135 Datum:

Mehr

Service. Altersrenten - Wer? Wann? Wie(viel)? ISV03t

Service. Altersrenten - Wer? Wann? Wie(viel)? ISV03t Service Altersrenten - Wer? Wann? Wie(viel)? 0 ISV03t Altersrenten - Wer? Wann? Wie(viel)? Überblick Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Mehr

Soziale Absicherung der Existenzgründer. Workshop Gründer- und Jung- Unternehmer- Messe der IHK Köln in Leverkusen

Soziale Absicherung der Existenzgründer. Workshop Gründer- und Jung- Unternehmer- Messe der IHK Köln in Leverkusen Soziale Absicherung der Existenzgründer Workshop Gründer- und Jung- Unternehmer- Messe der IHK Köln in Leverkusen Die fünf Säulen der Sozialversicherung in Deutschland Kranken- versicherung (KV) Unfall-

Mehr

Freiwillige Krankenversicherung

Freiwillige Krankenversicherung Freiwillige Krankenversicherung Nach Ende einer Versicherungspflicht oder Familienversicherung wird die Versicherung als freiwillige Mitgliedschaft fortgeführt Die Prüfung der Vorversicherungszeit entfällt

Mehr

KarriereStart 23. 25.01.2015 Persönliche Absicherung für Selbständige

KarriereStart 23. 25.01.2015 Persönliche Absicherung für Selbständige KarriereStart 23. 25.01.2015 Persönliche Absicherung für Selbständige www.bmwi.de Persönliche Absicherung allgemein Sozialversicherung des Existenzgründers Krankenversicherung Pflegeversicherung Rentenversicherung

Mehr

VI. Freiwillige Versicherung... 31 1. Allgemeines... 31 2. Berechtigter Personenkreis... 32 3. Beitragsbemessung und Zahlung... 33 4.

VI. Freiwillige Versicherung... 31 1. Allgemeines... 31 2. Berechtigter Personenkreis... 32 3. Beitragsbemessung und Zahlung... 33 4. Inhalt A. Einleitung... 13 I. Rechtsgrundlagen... 13 II. Organisation... 14 III. Hilfsmittel... 15 1. Gesetzestexte... 15 2. Fachliche Erläuterungen... 16 3. Fachzeitschrift... 16 4. Internetangebote...

Mehr

Existenzgründung. Informationen zum Versicherungsrecht. Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135

Existenzgründung. Informationen zum Versicherungsrecht. Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135 Existenzgründung Informationen zum Versicherungsrecht BARMER GEK Paderborn Bahnhofstr. 50 33102 Paderborn Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135 Datum:

Mehr

Selbständig? Richtig und gut rentenversichert!

Selbständig? Richtig und gut rentenversichert! Service Selbständig? Richtig und gut rentenversichert! Unternehmensnachfolge im Handwerk Referentin Silke Heinze - DRV Mitteldeutschland Chemnitz 19.06.2018 0 Selbständig? Richtig und gut rentenversichert!

Mehr

V0025. Merkblatt Versicherungspflicht auf Antrag für selbständig Tätige

V0025. Merkblatt Versicherungspflicht auf Antrag für selbständig Tätige Merkblatt Versicherungspflicht auf Antrag für selbständig Tätige V0025 1 Allgemeines Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet bei selbständig Tätigen zwischen einer Versicherungspflicht kraft Gesetzes

Mehr

Soziale Absicherung in der Selbständigkeit der Existenzgründer

Soziale Absicherung in der Selbständigkeit der Existenzgründer Soziale Absicherung in der Selbständigkeit der Existenzgründer Christiane Hochhut Rechtsanwältin und Mediatorin Fachanwältin für Arbeits und Sozialrecht Selbständig erwerbstätig Aufbruch zu neuen Ufern

Mehr

Schutz in der Gemeinschaft: Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme

Schutz in der Gemeinschaft: Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme Schutz in der Gemeinschaft: Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme 20 Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme Während einer selbstständigen Tätigkeit sind viele Gewerbetreibende und Freiberufler

Mehr

54.600,00 4.550,00 2.2 Bezugsgröße p.a. mtl. 2.135,00 2.100,00 2.3 Beitragssatz 2,8 % 2,8 % 2.4 Höchstbeitrag mtl. 151,20 127,40

54.600,00 4.550,00 2.2 Bezugsgröße p.a. mtl. 2.135,00 2.100,00 2.3 Beitragssatz 2,8 % 2,8 % 2.4 Höchstbeitrag mtl. 151,20 127,40 Sozialversicherungsdaten 2009 Nachfolgend finden Sie die ab dem 01.01.2009 geltenden Daten zu den Sozialversicherungszweigen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Rentenversicherung

Mehr

Persönliche Absicherung für Selbständige Berlin 09.10. - 10.10.2015

Persönliche Absicherung für Selbständige Berlin 09.10. - 10.10.2015 Persönliche Absicherung für Selbständige Berlin 09.10. - 10.10.2015 Tetra Images/Corbis www.bmwi.de Persönliche Absicherung allgemein Sozialversicherung des Existenzgründers Krankenversicherung Pflegeversicherung

Mehr

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen

Mehr

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010 KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen

Mehr

Existenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit

Existenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit Existenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit AOK - Die Gesundheitskasse Soziale Absicherung in der Krankenund Pflegeversicherung Bad Tölz, 25. März 2011 - Die Gesundheitskasse AGENDA Kranken- und

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 2. Arbeitslosenversicherung 5 2.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 5 2.2 Bezugsgröße 5 2.3 Beitragssatz 5 2.

Inhaltsverzeichnis. 2. Arbeitslosenversicherung 5 2.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 5 2.2 Bezugsgröße 5 2.3 Beitragssatz 5 2. Inhaltsverzeichnis Seite 1. Rentenversicherung/RV 4 1.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 4 1.2 Bezugsgröße 4 1.3 Beitragssatz 4 1.4 Geringfügigkeitsgrenze 4 1.5 Höchstbeitrag in der RV der Arbeiter und Angestellten

Mehr

Die Rechengrößen in der Sozialversicherung Alte Bundesländer / Neue Bundesländer

Die Rechengrößen in der Sozialversicherung Alte Bundesländer / Neue Bundesländer Sozialversicherungsdaten 2007 Die Rechengrößen in der Sozialversicherung Alte Bundesländer / Neue Bundesländer Für das Jahr 2007 lagen zum Redaktionsschluss nur die voraussichtlichen Daten vor Es sind

Mehr

Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12.

Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12. Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth Von Wilfried Hauptmann Stand: 1.12.1993 Deutscher Taschenbuch Verlag I. Kapitel i Was muß ich wissen, wenn ich Versicherter

Mehr

Soziale Absicherung erforderlich? Wichtige Informationen für den Existenzgründer

Soziale Absicherung erforderlich? Wichtige Informationen für den Existenzgründer Soziale Absicherung erforderlich? Wichtige Informationen für den Existenzgründer Informationen für Existenzgründer gesetzliche Krankenversicherung Besonderheiten der freiwilligen Versicherung Ermittlung

Mehr

Antrag auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Beschäftigung

Antrag auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Beschäftigung 1 Betriebs-/Beitrags-Konto-Nr. HEK Hanseatische Krankenkasse Beitragszentrum - Firmenkunden 22034 Hamburg Hinweis: Die Beantwortung der Fragen ist zur Prüfung des Erstattungsanspruchs erforderlich ( 28o

Mehr

Sozialdaten West Sozialversicherungsdaten ab 1. 1. 2009 KV 4050,00 ( 48600 ) Pflichtgrenze 3675,00 ( 44100 ) Pflichtgrenze für privatvers. AN am 31.12.02 3675,00 ( 44100 ) Beitragsbemessungsgrenze AG-Zuschuss

Mehr

V025. Merkblatt Pflichtversicherung auf Antrag für selbständig Tätige

V025. Merkblatt Pflichtversicherung auf Antrag für selbständig Tätige Merkblatt Pflichtversicherung auf Antrag für selbständig Tätige V025 1 Allgemeines Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet bei selbständig Tätigen zwischen einer Pflichtversicherung kraft Gesetzes

Mehr

Service. Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)?

Service. Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)? Service Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)? 0 Wartezeiten Überblick Rentenanspruch und Wartezeiterfüllung 1 M01i_91 Rentenanspruch Voraussetzungen versicherungsrechtliche Voraussetzungen Wartezeit Rentenanspruch

Mehr

Versichertenrenten Wer? Wann? Wie(viel)?

Versichertenrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Service Versichertenrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Andrea Handke Beraterin der Auskunfts- und Beratungsstelle Zeil 53 60313 Frankfurt am Main 0 Überblick Rentenanspruch und Wartezeiterfüllung Rente wegen

Mehr

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen! Herzlich willkommen! Soziale Absicherung bei der Existenzgründung Christian Olfens 07. Mai 2009 Pflichtversicherung freiwillige Versicherung Der Unterschied: Pflichtversicherung freiwillige Versicherung

Mehr

Blitzlicht Versicherung. Worauf Sie beim Start achten müssen!

Blitzlicht Versicherung. Worauf Sie beim Start achten müssen! Blitzlicht Versicherung Worauf Sie beim Start achten müssen! Gründung einer Kochschule ( 1 ) mtl. 360,00 Gewinn./. 0,00 KV./. 0,00 RV./. 100,00 EKSt. = 260,00 Gründung einer Kochschule ( 2 ) mtl. 1.000,00

Mehr

Monatliche Rechengrößen Werte für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht 2015

Monatliche Rechengrößen Werte für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht 2015 Monatliche Rechengrößen Werte für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht 2015 (Stand 12/2014) Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (für Personen ohne substitutive private vor Inkrafttreten des

Mehr

Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2010/2011

Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2010/2011 ZDH-Abteilung Soziale Sicherung Dezember 2010 Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2010/2011 Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick: 1. Krankenversicherung Der allgemeine Beitragssatz

Mehr

2 Sozialrechtlich relevante Regelungen

2 Sozialrechtlich relevante Regelungen 2 Sozialrechtlich relevante Regelungen In diesem Abschnitt werden die wichtigsten sozialrechtlichen Regelungen für Selbständige und Arbeitnehmer im Vergleich zusammenfassend dargestellt, wie sie am 31.05.2012

Mehr

Unternehmenspräsentation

Unternehmenspräsentation Seite 1 Orientierungsveranstaltung Existenzgründung Unternehmenspräsentation Gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung Max Mustermann 30.06.2012 Ansprechpartner: Stefan Schirmer 05251.879779201 stefan.schirmer@ikk-classic.de

Mehr

Soziale Sicherung Solo-Selbstständiger. Soziale Absicherung von (Solo-) Selbstständigen. Selbstständige und ihre Gewerkschaft

Soziale Sicherung Solo-Selbstständiger. Soziale Absicherung von (Solo-) Selbstständigen. Selbstständige und ihre Gewerkschaft Soziale Sicherung Solo-r Soziale Absicherung von (Solo-) n Die Säulen der sozialen Sicherung Wie können / müssen sich absichern? Krankenversicherung (gesetzlich / privat) Pflegeversicherung Altersversorgung

Mehr

Vollkasko für Unternehmer? - Versicherungen und Vorsorge

Vollkasko für Unternehmer? - Versicherungen und Vorsorge Vollkasko für Unternehmer? - Versicherungen und Vorsorge Aktiv und Gesund Sorgenfrei Erstklassig Servicestark Effizient und Flexibel dafür steht die BARMER! Gründungsforum 2009/2010 Region Göttingen Überlegen

Mehr

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum)

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum) o Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach 6 Absatz 1b SGB VI Vom Arbeitnehmer auszufüllen Name Vorname RV-Nummer

Mehr

Übersicht Module und Kompetenzen... 9. Modellunternehmen Friseursalon Haargenau... 10. 1.1 Geschichtliche Entwicklung... 11

Übersicht Module und Kompetenzen... 9. Modellunternehmen Friseursalon Haargenau... 10. 1.1 Geschichtliche Entwicklung... 11 Inhaltsverzeichnis Übersicht Module und Kompetenzen... 9 Modellunternehmen Friseursalon Haargenau... 10 Kapitel 1 Einführung in das Sozialversicherungsrecht... 11 1.1 Geschichtliche Entwicklung... 11 1.2

Mehr

Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung An R+V BKK 65215 Wiesbaden Hinweis Die Beantwortung der Fragen ist zur Prüfung des Erstattungsanspruchs erforderlich ( 28o SGB IV; 98 SGB X); Arbeitnehmer und der Arbeitgeber können getrennt Erstattungsanträge

Mehr

Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit - Gründungszuschuss -

Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit - Gründungszuschuss - Folie 1 Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit - Gründungszuschuss - START Messe Essen 14. 16.09.2007 Torsten Schubert Helmut Kleinen - RD NRW - - G.I.B. NRW - Folie 2 Agenda Überblick Anlaufstellen

Mehr

Minijob / Midijob Arbeitstagung AhV 19.09.2013 Claudia Hoppe DRV Hessen

Minijob / Midijob Arbeitstagung AhV 19.09.2013 Claudia Hoppe DRV Hessen Minijob / Midijob Arbeitstagung AhV 19.09.2013 Claudia Hoppe DRV Hessen Minijob Allgemeines Geringfügig entlohnte Beschäftigung Kurzfristige Beschäftigung Zusammenrechnung Übergangsregelungen Midijob Gleitzone

Mehr

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37 2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450

Mehr

Eine erläuternde Darstellung für Abgabepflichtige, Publizisten und Künstler von Rechtsanwalt Eberhard Böckel, Hamburg

Eine erläuternde Darstellung für Abgabepflichtige, Publizisten und Künstler von Rechtsanwalt Eberhard Böckel, Hamburg sozicd- Eine erläuternde Darstellung für Abgabepflichtige, Publizisten und Künstler von Rechtsanwalt Eberhard Böckel, Hamburg 3. überarbeitete und erweiterte Auflage Rudolf Haufe Verlag Freiburg im Breisgau

Mehr

Viele Wege führen zur Rente vor 67

Viele Wege führen zur Rente vor 67 27 Viele Wege führen zur Rente vor 67 Es gibt verschiedene Altersrenten. e nachdem, für welche Rentenart Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie irgendwann zwischen 60 und 67 ahren in Rente gehen.

Mehr

RV-Leistungsverbesserungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung

RV-Leistungsverbesserungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung RV-Leistungsverbesserungsgesetz (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung Reha-Budget verbesserte Erwerbsminderungsrente Abschlagsfreie Rente ab 63 Mütterrente

Mehr

Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung

Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung ZB Produkte und Programme Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 (BGBl I Nr. 65, S. 2848) Einführung des

Mehr

Föderale Zuordnung der Sozialversicherungsträger:

Föderale Zuordnung der Sozialversicherungsträger: Föderale Zuordnung der : Art. 87 Abs. 2 GG: Als bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechtes werden diejenigen sozialen Versicherungsträger geführt, deren Zuständigkeitsbereich sich über

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...

Mehr

5 Versicherungspflicht

5 Versicherungspflicht 5 Versicherungspflicht (1) Versicherungspflichtig sind 1. Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, 2. 2a. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Personen

Mehr

Richtig versichert im Ausland? Worauf deutsche Expatriatesim außereuropäischen Ausland achten sollten

Richtig versichert im Ausland? Worauf deutsche Expatriatesim außereuropäischen Ausland achten sollten Individuelle Beratung von Firmen und Expatriates im In- und Ausland Krankenversicherung Alters- und Hinterbliebenenversorgung Berufsunfähigkeitsversicherung Unfallversicherung Ulmenstr. 98 40476 Düsseldorf

Mehr

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen

Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -

Mehr

Soziale Absicherung. Was ist wichtig? Frank Hämmerlein

Soziale Absicherung. Was ist wichtig? Frank Hämmerlein Was ist wichtig? Beispiel: Skiunfall mit diversen komplizierten Knochenbrüchen 2 Wochen Krankenhaus 3 Wochen Rehabilitation Ärztliche Behandlung Krankengymnastik Hilfsmittel (z.b. Gehhilfe) Gesamtkosten

Mehr

Agentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Agentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit Agentur für Arbeit Bad Homburg Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit Gründungszuschuss Mit einem Gründungszuschuss kann Ihnen der Start in die Selbständigkeit erleichtert werden. Außerdem

Mehr

Kausalitäts- und Zurechnungszusammenhänge:

Kausalitäts- und Zurechnungszusammenhänge: Kausalitäts- und Zurechnungszusammenhänge: Versicherte Tätigkeit Unfallbringendes Verhalten Unfallgeschehen Gesundheitsschaden zeitlicher/örtlicher/sachlicher Zusammenhang Unfallkausalität: Wesentliche

Mehr

Soziale Sicherung für Existenzgründer

Soziale Sicherung für Existenzgründer Soziale Sicherung für Existenzgründer Christine Pertl Bahnhofstr. 17 82256 Fürstenfeldbruck Telefon: 08141/5369 420 Email: Christine.Pertl@by.aok.de 0 Krankenversicherung Ihre Wahlmöglichkeiten Gesetzliche

Mehr

Monatliche Rechengrößen Werte für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht im Jahre 2009

Monatliche Rechengrößen Werte für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht im Jahre 2009 (Stand 06/2009) Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (für Personen ohne substitutive private vor Inkrafttreten des BSSichG) 4.050,00 (jährlich: 48.600 ) Vorjahr: 4.012,50 (jährlich: 48.150 ) Grenze für

Mehr

Niederlassung Coesfeld

Niederlassung Coesfeld Gründerwoche der wfc Kreis Coesfeld Versicherungen für Existenzgründer Niederlassung Coesfeld Themen Sozialversicherung für den Unternehmer Welche Versicherungen sind sonst sinnvoll Gründerwoche der wfc

Mehr

Ratgeber Künstlersozialversicherung

Ratgeber Künstlersozialversicherung Beck-Rechtsberater Ratgeber Künstlersozialversicherung Vorteile Voraussetzungen Verfahren Von Andri Jürgensen, Rechtsanwalt in Köln und Kiel 2. Auflage Deutscher Taschenbuch Verlag Vorwort : V Inhaltsübersicht

Mehr

Altersrenten Wer? Wann? Wie(viel)?

Altersrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Service Altersrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Susanne Remmers Robert Fuhrbach Deutsche Rentenversicherung Rheinland Lungengasse 35 50676 Köln 0 Altersrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Überblick Rentenanspruch

Mehr

SV-Rechengrößen in 2014 und 2013

SV-Rechengrößen in 2014 und 2013 SV-Rechengrößen in und Beitragssätze Krankenversicherung (allgemeiner ) ermäßigter pauschaler für geringfügig Beschäftigte in der Krankenversicherung 13. % 13. % Pflegeversicherung (ohne Sachsen) Pflegeversicherung

Mehr

Sozialversicherung Überblick

Sozialversicherung Überblick Folie 1 von 6 Sozialversicherung Überblick Merkmale der Sozialversicherung Arbeitnehmer (Arbeitslosen-, Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung) Unternehmen (Unfallversicherung) Krankenversicherung: bei

Mehr

Sonderbeitrag ab 01.07.2005

Sonderbeitrag ab 01.07.2005 SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden

Mehr

Erstinformationen zur Ich-AG

Erstinformationen zur Ich-AG MERKBLATT Erstinformationen zur Ich-AG Ansprechpartner: Chemnitz: Ingeborg Bluhm Tel.: +49 371 6900-340 Fax: +49 371 6900-666 E-Mail: bluhm@chemnitz.ihk.de Plauen: Gabriele Voigtmann Tel.: +49 3741 214-233

Mehr

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim

Mehr

Checkliste. www.steuerberatung-landgraf.de. für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte (sog. Minijobber) 1. Persönliche Angaben

Checkliste. www.steuerberatung-landgraf.de. für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte (sog. Minijobber) 1. Persönliche Angaben Checkliste www.steuerberatung-landgraf.de für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte (sog. Minijobber) 1. Persönliche Angaben Name, Vorname: Anschrift:. Telefon: Rentenversichertennummer:

Mehr

Ihr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis

Ihr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis Ihr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis Die energie-bkk ist für Berufstätige mehr als nur eine Krankenkasse. Sie ist Partner in der Arbeitswelt. Aber auch nach dem

Mehr

SOZIALVERSICHERUNG. Aktuelle Zahlen 2014 zur Sozialversicherung (Stand: 07/2014) Nur für interne Verwendung

SOZIALVERSICHERUNG. Aktuelle Zahlen 2014 zur Sozialversicherung (Stand: 07/2014) Nur für interne Verwendung SOZIALVERSICHERUNG Aktuelle Zahlen 04 zur Sozialversicherung (Stand: 07/04) Nur für interne Verwendung Gesetzliche Rentenversicherung Aktueller Rentenwert 8,6 6,39 jährl. 7.400,00 mtl. 5.950,00 jährl.

Mehr

WICHTIGE GRENZWERTE AB 01.JANUAR 2011 Quelle: Jung, DMS & Cie. AG 2011

WICHTIGE GRENZWERTE AB 01.JANUAR 2011 Quelle: Jung, DMS & Cie. AG 2011 WICHTIGE GRENZWERTE AB 01.JANUAR 2011 Quelle: Jung, DMS & Cie. AG 2011 BEMESSUNGS- UND EINKOMMENSGRENZEN. 1. Rentenversicherung Alte Bundesländer Neue Bundesländer Beitragsbemessungsgrenze (jährlich) 66.000,00

Mehr

Aktuelle Sozialversicherungswerte 2010

Aktuelle Sozialversicherungswerte 2010 Firmengeschäft informiert Nr. 1 Januar 2010 Aktuelle Sozialversicherungswerte 2010 1 Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung für 2010 Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung

Mehr

Maik Großmann, Teamleiter Beiträge Krankenkassenbetriebswirt Leipzig, im März 2013

Maik Großmann, Teamleiter Beiträge Krankenkassenbetriebswirt Leipzig, im März 2013 Freiwillige Versicherung indergkv Maik Großmann, Teamleiter Beiträge Krankenkassenbetriebswirt Leipzig, im März 2013 Agenda Freiwillige Versicherung Krankenversicherung für Nichtversicherte Beitragsberechnung

Mehr

D. Kreis der versicherten Personen

D. Kreis der versicherten Personen D. Kreis der versicherten Personen Schrifttum: Schulin/Igl, 32, S. 259 267 Fuchs/Preis, 44, S. 683 708 I. Allgemeines Die gesetzliche Rentenversicherung sicherte als Pflichtversicherung zunächst nur die

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und

Mehr

1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer

1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer 1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentlich Studierende einer Hochschule oder einer sonstigen der wissenschaftlichen oder fachlichen Ausbildung

Mehr

Versicherte nach Versicherungsart in der Rentenversicherung

Versicherte nach Versicherungsart in der Rentenversicherung RE RENTE Versicherte nach Versicherungsart in der Rentenversicherung Frauen seltener als Männer sozialversicherungspflichtig rentenversichert Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Grafikblatt

Mehr

Das Rentensplitting Theorie und Beratung

Das Rentensplitting Theorie und Beratung Das Rentensplitting Theorie und Beratung 4.91- Stand: 3/2011 1 Anspruch auf Witwenrente Tod eines Ehegatten gültige Ehe zum Zeitpunkt des Todes Wartezeit von 60 Monaten erfüllt (insbesondere Beitragszeiten)

Mehr

kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit 3 Die Leistungen der zum

Mehr

Gesetzliche Sozialversicherung

Gesetzliche Sozialversicherung Sozialordnung 137 Gesetzliche Sozialversicherung 39 Welche Versicherungsarten gehören zur gesetzlichen Sozialversicherung? a) Krankenversicherung (KV) b) Rentenversicherung (RV) c) Arbeitslosenversicherung

Mehr

Die Handwerkerversicherung

Die Handwerkerversicherung Versicherung und Beitrag Die Handwerkerversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung Stand: 1. Januar 2013 Die Handwerkerversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung Selbständig tätige Gewerbetreibende,

Mehr

Betriebskrankenkasse Schwarzwald-Baar-Heuberg Postfach 11 24 78635 Trossingen

Betriebskrankenkasse Schwarzwald-Baar-Heuberg Postfach 11 24 78635 Trossingen Betriebs-/Beitrags Konto-Nr. Hinweis: Die Beantwortung der Fragen ist zur Prüfung des Erstattungsanspruchs erforderlich ( 28 o SGV IV; 98 SGB X); der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber können getrennt Erstattungsanträge

Mehr

GSVG-Pflichtversicherung für KünstlerInnen. Mag. Peter Reichinger / Mag. Pia Basziszta

GSVG-Pflichtversicherung für KünstlerInnen. Mag. Peter Reichinger / Mag. Pia Basziszta GSVG-Pflichtversicherung für KünstlerInnen Mag. Peter Reichinger / Mag. Pia Basziszta Überblick Grundsätze Neue Selbständige - 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG Versicherungsgrenzen Versicherungserklärung - Überschreitungserklärung

Mehr

Minijobs: Bestehende Beschä1igungsverhältnisse (Gül:g ab 01.01.2013)

Minijobs: Bestehende Beschä1igungsverhältnisse (Gül:g ab 01.01.2013) Minijobs: Bestehende Beschä1igungsverhältnisse (Gül:g ab 01.01.2013) Verdienstgrenze bis maximal EUR 400,00 Bisher ohne Verdienstgrenze bis maximal EUR 400,00 Bisher mit Erhöhung Verdienstgrenze auf mehr

Mehr

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Alter (Stand April 2014)

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Alter (Stand April 2014) 1 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Alter (Stand April 2014) Die nachfolgende Auflistung zeigt, für welche Einnahmen auch Rentner Krankenund Pflegeversicherungsbeiträge zahlen müssen. Die Höhe

Mehr

Teilnahmebedingungen. AOK-Wahltarif Krankengeld. gemäß Satzung der AOK Hessen. für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige

Teilnahmebedingungen. AOK-Wahltarif Krankengeld. gemäß Satzung der AOK Hessen. für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige Teilnahmebedingungen gemäß Satzung der AOK Hessen AOK-Wahltarif Krankengeld AOK Die Gesundheitskasse in Hessen. für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige Wer kann den Tarif wählen? Hauptberuflich

Mehr

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung

Mehr

Aufstocken der Rentenversicherungsbeiträge von Minijobber kann sich lohnen

Aufstocken der Rentenversicherungsbeiträge von Minijobber kann sich lohnen Aufstocken der Rentenversicherungsbeiträge von Minijobber kann sich lohnen Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung sog. Minijob liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 im Monat nicht übersteigt.

Mehr

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (bis 31.12.2000 Erwerbsunfähigkeitsrente) 1 Gesetzliche Grundlagen 37 SGB VI Altersrente 43 SGB VI Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 50 SGB VI Wartezeiten

Mehr

Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Vortrag IHK Heilbronn-Franken Heilbronn, den 19. November 2013

Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Vortrag IHK Heilbronn-Franken Heilbronn, den 19. November 2013 Krankenversicherung und Pflegeversicherung Vortrag IHK Heilbronn-Franken Heilbronn, den 19. November 2013 Inhalte gesetzliche und private Krankenversicherung Krankengeldwahltarife Selbstständige Nebentätigkeit

Mehr

Was bleibt unterm Strich?

Was bleibt unterm Strich? Vorstand Henning Groskreutz, Gewerkschaftssekretär im Ressort Arbeits- und Sozialrecht/bAV der IG Metall Was bleibt unterm Strich? Das müssen jobbende Studierende bei der Sozialversicherung beachten Hochschule

Mehr

Diese 5 Versicherungen nennen sich Sozialversicherungen. Die Sozialversicherungen bieten Arbeitnehmern einen umfangreichen Schutz.

Diese 5 Versicherungen nennen sich Sozialversicherungen. Die Sozialversicherungen bieten Arbeitnehmern einen umfangreichen Schutz. In Deutschland gibt es fünf gesetzliche Versicherungen. Das sind: die Gesetzliche Krankenversicherung die Gesetzliche Pflegepflichtversicherung die Gesetzliche Arbeitslosenversicherung die Gesetzliche

Mehr

Geringfügige Beschäftigung Mini-Jobs

Geringfügige Beschäftigung Mini-Jobs Mini-Jobs Mini-Jobs Geringfügig Beschäftigte sind gleich zu behandeln wie alle andere Arbeitnehmer Auch für sie gelten Tarifverträge wie für alle Ausnahmen gibt es nur dann, wenn geringfügig Beschäftigte

Mehr

Sozialversicherung 2012

Sozialversicherung 2012 Sozialversicherung 2012 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 V. GKV-Monatsmeldung

Mehr

Freiwillige Weiterversicherung

Freiwillige Weiterversicherung Freiwillige Weiterversicherung Harald Janas TK Lexikon Sozialversicherung 1. Januar 2016 Freiwillige Weiterversicherung HI521189 Zusammenfassung LI1911598 Begriff Die freiwillige Weiterversicherung bezeichnet

Mehr

Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen 81921 München

Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen 81921 München Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen 81921 München VddB, Postfach 81 08 51, 81901 München Unser Zeichen: J/B - Telefonnummer: - Angabe der Tel.Nr. freiwillig - J/B - 0206000424 wegen Vollmacht siehe

Mehr