- 1 - Autorisierte Stelle Digitalfunk Landespolizeiamt Sachgebiet 171. Betriebskonzept. im erweiterten Probebetrieb

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1 - 1 - Autorisierte Stelle Digitalfunk Landespolizeiamt Sachgebiet 171 Betriebskonzept im erweiterten Probebetrieb für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Schleswig-Holstein (Landesbetriebskonzept Digitalfunk) Version 1.02 Gekürzte Fassung für die Veröffentlichung im Internet unter Vorbemerkung: Das Betriebskonzept im erweiterten Probebetrieb für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Schleswig-Holstein in der Version 1.02 gilt zunächst für die Phase des erweiterten Probebetriebes in den Netzabschnitten. Der erweiterte Probebetrieb mit einer vorgesehenen Dauer von 6 Monaten dient der Erprobung der Funkabdeckung, Dienstequalität und taktisch-operativer Abläufe. Der erweiterte Probebetrieb beginnt im

2 - 2 - Netzabschnitt 26 West ab Der erweiterte Probebetrieb in den übrigen Netzabschnitten beginnt voraussichtlich: Netzabschnitt 25 Süd: Netzabschnitt 24 Nord: Netzabschnitt 23 Mitte: Der Umfang der Nutzung des Digitalfunks während des erweiterten Probebetriebes durch die BOS ist mit der Autorisierten Stelle über die im Landesbetriebskonzept genannten Stellen abzustimmen. Da während des erweiterten Probebetriebes die Verfügbarkeit der Funkabdeckung, der Funkdienste sowie die Wiederherstellzeiten nach technischen Störungen nicht garantiert werden können, ist die parallele Nutzung des Analogfunks grundsätzlich sicher zu stellen. Nach erfolgreicher Erprobung der Netzabschnitte und deren Freigabe durch die Bundesanstalt Digitalfunk BOS (BDBOS) schließt sich der technische Wirkbetrieb an. Die dann mögliche taktisch-operative Nutzung des Digitalfunks orientiert sich bis zur offiziellen Freigabe des gesamten bundesweiten Netzes zunächst an begleitenden Empfehlungen der BDBOS und muss unter Beteiligung der AS durch die jeweiligen BOS in eigener Zuständigkeit entschieden werden. Das Landesbetriebskonzept Digitalfunk wurde im Zeitraum November 2009 bis Juli 2011 von einer durch das Innenministerium eingesetzten Arbeitsgruppe mit Vertretern der Polizeitaktik, -Technik und Fortbildung der Landespolizei und des Amtes für Katastrophenschutz erarbeitet. Weiterhin waren der Datenschutzbeauftragte und der Hauptpersonalrat der Landespolizei sowie der Koordinator für den Digitalfunk der nichtpolizeilichen BOS, des Innenministeriums, Referat IV 33, beteiligt. Das Landesbetriebskonzept wurde durch den Staatssekretär des Innenministeriums mit Datum vom freigegeben. Das Landesbetriebskonzept wird, u.a. auch wegen derzeit teilweise noch fehlender verbindlicher Vorgaben der BDBOS, fortgeschrieben und spätestens mit Beginn des technischen Wirkbetriebes in einer neuen Fassung herausgegeben. Hierbei sollen

3 - 3 - auch die Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem erweiterten Probebetrieb einfließen. Nachfolgend werden die Inhalte des Landesbetriebskonzeptes beschrieben. Aufgrund der Einstufung des Landesbetriebskonzeptes als Verschlusssache werden für die Öffentlichkeit nicht bestimmte Inhalte bewusst ausgelassen. Die zugehörigen Anlagen werden ebenfalls nicht veröffentlicht, lediglich die Übersicht der Anlagen. Das Originaldokument kann von berechtigten Stellen bei der Autorisierten Stelle beim Landespolizeiamt abgefordert werden.

4 - 4-0 Änderungshistorie Nicht beschrieben 1 Einleitung Das Landesbetriebskonzept für die Nutzung des Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) gilt unmittelbar für die BOS in Schleswig-Holstein. Dabei handelt es sich um: die Landespolizei Schleswig-Holstein die Feuerwehren die Notfallrettung den Zivil- und Katastrophenschutz das Schleswig-Holsteinische Landesamt für Verfassungsschutz Der räumliche Geltungsbereich dieses Konzeptes beschränkt sich auf innerhalb der Landesgrenzen Schleswig-Holstein tätige Einsatzkräfte, die die Digitalfunktechnik nutzen. Die strukturelle Ansiedlung der Organisationseinheiten, z. B. anderer Bundesländer, ist hierbei unerheblich. Schleswig-Holsteinische Digitalfunknutzer, die außerhalb des Landes tätig werden, unterliegen den Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes. Sollten die entsprechenden Landesvorschriften im konkreten Einzelfall keine Regelung vorsehen, findet dieses Konzept analoge Anwendung. Das Ziel dieses Konzeptes besteht in der Vermittlung eines einheitlichen Handlungsstandards für die Behörden und Organisationen für Sicherheitsaufgaben in Schleswig-Holstein und den für den Betrieb des Digitalfunk in Schleswig-Holstein eingerichteten Stellen, insbesondere der Autorisierten Stelle Schleswig-Holstein (AS SH) und den Service-Stellen für den Digitalfunk, um einen optimalen Betrieb des Netzes sicherzustellen. Dieses Konzept wird durch die AS SH unter Beteiligung des Innenministeriums fortgeschrieben. Das Konzept gilt zunächst nur die Phase des erweiterten Probebetriebes von Netzabschnitten des Digitalfunknetzes in SH.

5 - 5-2 Organisation 2.1 Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) Die BDBOS hat die Aufgabe, den Aufbau, Betrieb und die Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems für die Polizeien von Bund und Ländern, Feuerwehren und Rettungsdiensten, Einheiten des Katastrophenschutzes, Zollbehörden und Nachrichtendienste sicherzustellen. Sie gewährleistet als Auftraggeber des Netzbetreibers die bundesweite Einheitlichkeit des Funksystems, nimmt die Interessen der Nutzer wahr und übernimmt die strategische Koordination und Steuerung. Der Hauptsitz befindet sich in Berlin. Entscheidungsgremium ist der Verwaltungsrat, in dem Bund und Länder vertreten und mitbestimmungsberechtigt sind. 2.2 Koordinierende Stelle Digitalfunk SH Die koordinierende Stelle (KS) des Landes Schleswig-Holstein im Landespolizeiamt ist zentrale Anlaufstelle für alle strategischen Fragen des Digitalfunks. Sie bildet die Schnittstelle zur BDBOS und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen den polizeilichen und nichtpolizeilichen BOS. Hauptaufgaben sind insbesondere: Vertretung des Landes Schleswig-Holstein auf Bundesebene Vertretung / Vorbereitung des Landesvertreters in den Aufsichts- und Entscheidungsgremien (z.b. Verwaltungsrat der Bundesanstalt für den Digitalfunk BOS) Mitwirkung bei den strategischen Vorgaben des taktisch-technischen Betriebs auf Bundesebene Grundsätzliche Planungs- und Organisationsvorgaben für den Betrieb des Digitalfunks BOS in SH Zusammenführen und Koordinieren der Anforderungen der BOS- Bedarfsträger im Land SH Die Koordinierende Stelle beteiligt sich an der Lenkungsgruppe und dem zugeordneten Arbeitkreis der nichtpolizeilichen BOS mit Vertretern des Innenministeriums, der kommunalen Landesverbände und des Landesfeuerwehrverbandes. 2.3 Autorisierte Stelle für den Digitalfunk in SH (AS SH) Die AS SH für den Digitalfunk gewährleistet und überwacht den operativ-taktischen Betrieb des Digitalfunknetzes aller BOS in Schleswig-Holstein. Sie organisiert und koordiniert die operativ-taktische Nutzung des Digitalfunks für die BOS in Schleswig- Holstein. Die AS hat in ihrem Aufgabenfeld Weisungsbefugnis gegenüber allen am Digitalfunk teilnehmenden BOS. Wesentliche Hauptaufgaben sind: Netzmonitoring, Überwachung der Funkversorgungsgüte und Dienste-Qualität landesweite Koordinierung bei Netzstörungen und der Instandsetzung

6 - 6 - Durchführung des nutzereigenen Managements (Teilnehmer- und Rufgrupppen- und Dienste-Management) Zuweisung von DMO-Kanälen Einleitung und Koordinierung von Maßnahmen zur temporären Netzerweiterung Nutzersupport, Betrieb einer Hotline operativ-taktische Beratung und Information der BOS-Organisationen, von Führungspersonal sowie operativen Betriebstellen, Durchführung des zentralen Kryptomanagements Koordinierung der Einrichtung und des Betriebes von Schnittstellen an das Digitalfunknetz (Leitstellen-, Daten- und Telefonieschnittstellen) Durchführung zentraler Aufgaben für das Endgeräte-Management (Beschaffung, Programmierung, Betrieb von Gerätedatenbanken etc.) Verwaltung der Funkstandorte EMV- und Frequenznutzungsangelegenheiten im Bereich Digitalfunk Durchführung von Notfallmaßnahmen im Zusammenspiel mit Betreiber für Funknetz und BOS-Zugangsnetz und BOS in SH Zusammenarbeit mit den autorisierten Stellen des Bundes und der Länder Die AS SH trifft hierbei keine einsatztaktischen Entscheidungen. Eingriffe in das Netz, die sich negativ auf die Verfügbarkeit von Diensten und Leistungsmerkmalen auswirken, sind grundsätzlich vorab mit den zuständigen Leitstellen bzw. mit dem Lage- und Führungszentrum im Landespolizeiamt abzustimmen. Die AS SH ist im Landespolizeiamt Schleswig-Holstein angesiedelt und auch außerhalb der Bürozeiten ständig über Rufbereitschaft erreichbar (24 h). 2.4 Digitalfunk-Servicestellen Am Digitalfunk teilnehmende BOS haben die Einrichtung und den Betrieb von Digitalfunk-Servicestellen sicherzustellen. Hierbei ist auch die Bildung von Kooperationen oder die Übertragung der Aufgaben an andere BOS oder Stellen möglich. Die Digitalfunk-Servicestellen nehmen die Administrations- und Serviceaufgaben auf Ebene der Landes- und Polizeibehörden bzw. Landkreise und kreisfreien Städte für die nichtpolizeilichen BOS wahr. Die Digitalfunk-Servicestellen nehmen insbesondere folgende Aufgaben war: Programmierung und Funktionstests von Endgeräten Einsetzen von BSI-Sicherheitskarten in Endgeräte Mitwirkung beim Störungsmanagement für die Nutzung des Digitalfunks in Zusammenarbeit mit der AS SH

7 - 7 - Anforderung von Unterstützungsleistungen (z.b. temporäre Netzerweiterungen) bei der AS SH Alle Digitalfunk-Servicestellen bündeln zentral die Aufgaben für ihren zugeordneten Bereich und stehen als unmittelbare Ansprechpartner der Benutzer sowie für der AS SH zur Verfügung. Die Digitalfunk-Servicestellen der polizeilichen und nichtpolizeilichen BOS benennen zentrale Ansprechpartner für die AS SH. Die Digitalfunk-Servicestellen unterliegen bei ihrer Aufgabenerledigung im Bereich Digitalfunk den Vorgaben des Landesbetriebskonzeptes. In eigener Zuständigkeit können weitere Aufgaben (Installation von Endgeräten und Zubehör in Dienststellen und in Fahrzeugen, Wartung und Reparatur von Endgeräten und Zubehör) durchgeführt und spezifische Technik (z.b. Reserve-Pools für Endgeräte) für den Zuständigkeitsbereich vorgehalten werden. Digitalfunk-Servicestellen können in Abstimmung mit der AS SH zusätzliche Aufgaben im Digitalfunk wahrnehmen. Sie können spezielle Einsatzmittel für den Digitalfunk von landesweiter Bedeutung, z.b. mobile Basisstationen und Messmittel zur Netzüberwachung und Störungssuche, betreiben. 2.5 Leitstellen Die Leitstellen haben neben der Anwendung des Digitalfunks für die originäre Aufgabenerledigung zusätzlich spezifische taktisch-betriebliche Aufgaben: Notrufbearbeitung von Funkteilnehmern (GPS-Standortbestimmung von Einsatzkräften, Folgemaßnahmen usw.) Generierung und Übermittlung von Störungsmeldungen, die den Digitalfunk betreffen, an die AS SH Anforderung von Unterstützungsleistungen (z.b. temporäre Netzerweiterungen) bei der AS SH Die Leitstellen unterliegen hierbei den Vorgaben der AS SH. 3 Betrieb des Funknetzes 3.1 Funkversorgung Für Schleswig-Holstein wurde entsprechend den taktischen Anforderungen eine regionale Festlegung der Funkversorgungsgüte in den Kategorien Fahrzeugfunk-, Handsprechfunk- und Gebäudefunk-Versorgung getroffen. Über den bundesweit festgelegten Mindeststandard GAN (Gruppe Anforderungen an das Netz) mit einer flächendeckenden Handfunk-Versorgung der Siedlungs- und Verkehrsflächen außerhalb von Gebäuden, einer flächendeckenden Fahrzeugfunk-Versorgung in den übrigen Gebieten, der Funkversorgung der 12 Seemeilenzone,

8 - 8 - einer grenznahen Funkversorgung der Nachbarstaaten, und der Funkversorgung von Luftfahrzeugen ist darüber hinaus folgende landesspezifische Funkversorgung vorgesehen: Handsprechfunkversorgung innerhalb von Gebäuden (Inhouse-Versorgung) in größeren Orten (> Einwohner) und in Orten mit saisonbedingten Einsatzschwerpunkten Handsprechfunkversorgung außerhalb von Gebäuden an Kontroll- und Einsatzschwerpunkten aufgrund von Gefahrenprognosen der BOS in SH, z.b. an den Bundesautobahnen und für wichtige Schifffahrtswege Handsprechversorgung außerhalb von Gebäuden für Deichverteidigungslinien an Nord- und Ostsee sowie Inseln und Halligen Auskünfte über die örtliche Funkversorgung erteilt auf Anforderung die AS SH. 3.2 Betrieb Funksystemtechnik Der Betrieb der Funksystemtechnik (Vermittlungsstellen, Funkbasisstationen mit Antennen und Antennenkabeln) erfolgt im Auftrag der BDBOS durch den Systemlieferanten Fa. Cassidian (ehemals EADS) und den Funknetzbetreiber Fa. Alcatel-Lucent Digitalfunk Betriebsgesellschaft (ALDB). 3.3 Bewirtschaftung der Funkstandorte des Funknetzes Die Bewirtschaftung der Funkmasten, Antennenträger, Außenanlagen und Betriebsräume einschließlich der von Seiten des Landes beigestellten technischen Einrichtungen für Funkbasisstationen erfolgt auf der Grundlage von Bewirtschaftungsverträgen durch die GMSH, soweit diese im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein liegen. Die Bewirtschaftung der über die BDBOS gelieferten begehbaren und nichtbegehbaren Betriebs-Container erfolgt im Auftrag der BDBOS durch die Fa. Cassidian. 3.4 Betrieb des BOS-Zugangsnetzes Der Betrieb des BOS-Zugangsnetzes erfolgt durch dataport im Auftrag des Innenministeriums. Hierzu gehört auch die Bereitstellung weiterer Übertragungsleitungen wie z.b. Übertragungsleitungen für die Anbindung von Leitstellen und von Telefonnetzen. 3.5 Anbindung von Leitstellen Für die konzeptionelle Planung und Umsetzung der technischen Anbindung der kooperativen und polizeilichen Regionalleitstellen an das Digitalfunknetz ist das Dezernat 17 unter Einbeziehung von LPA 222 im Landespolizeiamt zuständig.

9 - 9 - Darüber hinaus unterstützt das Dezernat 17 die Anbindung der übrigen kommunalen Leitstellen. Hierzu werden von Seiten des Landes mit den zuständigen Leitstellenbetreibern Verwaltungsvereinbarungen abgeschlossen. Vorgaben der BDBOS oder des Landes Schleswig-Holstein zur technischen Umsetzung müssen von den am Digitalfunk teilnehmenden Leitstellen beachtet werden (Ein technisches Konzept zur Anbindung der kommunalen Leitstellen Anlage wird derzeit erarbeitet). 3.6 Übergänge in Telefonnetze Für die konzeptionelle Planung und die Koordinierung des technischen Betriebes der Übergänge des Digitalfunknetzes in Telefonnetze der BOS in SH ist die AS SH zuständig. 3.7 Übergänge in Datennetze Für die konzeptionelle Planung und die Koordinierung des technischen Betriebes der Übergänge des Digitalfunknetzes in Datennetze der BOS in SH ist die AS SH zuständig. 3.8 Mobile Basisstationen Mobile Basisstationen dienen der temporären Netzerweiterung oder zur Kapazitätserhöhung des Funknetzes. Weiterhin können mobile Basisstationen bei einem Ausfall von ortsfesten Basisstationen eingesetzt werden. Vorbehaltlich noch zu treffender Regelungen erfolgen der Einsatz und der Betrieb von Mobilen Basisstationen bis auf weiteres durch die AS SH. In Schleswig-Holstein sind nach gegenwärtiger Planung 2 Mobile Basisstationen vorgesehen. Nach Vorliegen einer Konzeption auf Bundesebene wird ein landesspezifisches Einsatzkonzept entwickelt. 3.9 Gebäude- und Objektversorgung Die AS SH koordiniert in Abstimmung mit der BDBOS Maßnahmen zur Gebäudeund Objektversorgung. Die AS SH führt diese Aufgabe nach den Vorgaben der BDBOS durch. Hierzu hat die BDBOS einen Leitfaden zur Objektversorgung veröffentlicht. Näheres regelt ein noch zu erstellendes Durchführungskonzept der AS SH. 4 Funkdienste 4.1 Gruppenrufe im Netzbetrieb (TMO) Die Nutzung von Rufgruppen für den Sprechfunkverkehr im Netzbetriebsmodus (TMO = Trunked Mode Operation) ist die Hauptanwendung des Digitalfunks.

10 Für die technische Einrichtung der Rufgruppen im Digitalfunknetz ist die AS SH zuständig. Die Einrichtung von Rufgruppen und die Vergabe von Berechtigungen von Funkteilnehmern zur Schaltung von Rufgruppen erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben auf Bundesebene durch die AS SH. Sie bedient sich hierbei den von der BDBOS bereitgestellten Systemen für das nutzereigene Management (NEM). Landesweit gültige Rufgruppen und Rufgruppen für die behördenübergreifende Zusammenarbeit auf Landes- und Bundesebene werden von der AS SH in Abstimmung mit dem Referat IV 33 eingerichtet. Die Rufgruppen der Landespolizei werden eingerichtet. Die Rufgruppen weiterer Landesbehörden werden von der AS SH auf Anforderung der Behörden eingerichtet. Die Rufgruppen der nichtpolizeilichen BOS werden auf Anforderung des Innenministeriums, Referat IV 33, nach Vorgaben einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der nichtpolizeichen BOS (AG Taktik für den Digitalfunk der nichtpolizeilichen BOS) eingerichtet. 4.2 DMO-Rufgruppen Der Direktmodus (DMO = Direct Mode Operation, Direktverkehr ohne Netzbetrieb) ermöglicht die Kommunikation zwischen Endgeräten ohne Inanspruchnahme des Funknetzes über kürzere Distanzen. Im Regelfall soll der TMO-Betriebsmodus (Netzbetrieb) verwendet werden. Zusätzlich können abhängig von den taktischen und örtlichen Erfordernissen generell sowohl TMO als auch DMO im Einsatzstellenfunk genutzt werden. Im polizeilichen und nichtpolizeilichen Standardgerät werden folgende DMO- Rufgruppen entsprechend den Vereinbarungen auf Bundesebene eingerichtet: - Polizei - Feuerwehr - Rettungsdienst - zur besonderen Verwendung Durch die AS SH werden einzelnen BOS dauerhaft entsprechende Kanäle /Frequenzen zugewiesen, die jedoch zeitlich und örtlich beschränkt werden können. Für Sonderfälle verwaltet die AS SH einen Pool von DMO Frequenzen, die bei Bedarf temporär zur Verfügung gestellt werden können.

11 Operativ-taktische Adressen Bei Verwendung der BOS-Sicherheitskarte erhält jede Karte eine Operativ-Taktische Adresse (OPTA). Diese wird bei Einzel- und Gruppenrufen an den bzw. die Empfänger übertragen und auf dem Endgerät des bzw. der Empfänger angezeigt. Es wird zwischen der Geburts-OPTA sowie einer Alias-OPTA unterschieden. Die Speicherung der OPTA auf die BSI-Sicherheitskarte erfolgt durch die AS SH mit Hilfe der so genannten Krypto-Variablen-Management-Station Geburts-OPTA Die Geburts-OPTA wird bei der Erstparametrierung der BSI-Sicherheitskarte durch die AS SH vergeben und muss eindeutig sein. Der Aufbau dieser Geburts-OPTA ist wie folgt festgelegt: Stellen 1-2 Bundesland (SH) Stellen 3-5 BOS (optional) Stellen 6-8 regionale Zuordnung (optional) Stellen 9-24 ITSI (Teilnehmer-Nummer) ggf. mit führenden Nullen Im operativen Betrieb hat die Geburts-OPTA zurzeit keine Bedeutung Alias-OPTA Die Alias-OPTA wird für den praktischen Funkbetrieb verwendet. Aus der Alias- OPTA lässt sich der Funkrufname ableiten. Sie wird ebenfalls durch die AS SH auf der BSI-Sicherheitskarte festgelegt. Der Aufbau ist bundesweit einheitlich vereinbart: Stellen 1-2 Bundesland Stellen 3-5 Abkürzung der BOS Die Stellen 6-8 dienen der Darstellung der örtlichen Zuordnung des Teilnehmers. Bundesweit wurde vereinbart, das Kfz-Kennzeichen des jeweiligen Landkreises zu verwenden. Die Stellen 9 24 sind organisationsspezifisch und beinhalten z.b. bei der Polizei den Funkrufnamen und im nichtpolizeilichen Bereich Informationen über den Heimatstandort und das Fahrzeug bzw. die Funktion sowie Ordnungsziffern. Die Operativ-taktischen Adressen bzw. der Funkrufname der Funkteilnehmer im Digitalfunknetz richtet sich bei der Landespolizei Die Vergabe der operativ-taktischen Adressen bzw. der Funkrufnamen der Funkteilnehmer im Bereich der nichtpolizeilichen BOS richtet sich nach dem Erlass des Landespolizeiamtes für Funkrufnamen der nichtpolizeilichen BOS und der darauf aufbauenden Umsetzungskonzeption. Die AS SH setzt diese Vorgaben bei der Programmierung der BSI-Endgerätekarten unter Berücksichtigung der Vereinbarungen auf Bundesebene um.

12 Notrufdienste Zurzeit werden keine verbindlichen Vorgaben zum Betrieb der Notrufdienste veröffentlicht, da die Konzeption der BDBOS und die Zertifizierung von Leitstellen für den Digitalfunk BOS nicht abgeschlossen sind. 4.5 Einzelrufe Der Aufbau und der Empfang von Einzelrufen zu/von Funkteilnehmern und Leitstellen im Vollduplexbetrieb und Halbduplexbetrieb werden grundsätzlich für alle Teilnehmer zugelassen. 4.6 Telefonie Alle Funkteilnehmer der Landespolizei und der sonstigen Landesbehörden und des Katastrophenschutzes sollen grundsätzlich die Berechtigung zum Telefonieren mit Teilnehmern des Sprachnetzes Schleswig-Holstein und zu öffentlichen Telefonnetzen erhalten. Die kommunalen nichtpolizeilichen BOS sehen derzeit keine Berechtigung zum Telefonieren vor. 4.7 Datendienste (Paketdatendienste) Datendienste (Paketdatendienste) werden in der Einführungsphase des BOS- Digitalfunks bis auf weiteres nicht zur Verfügung gestellt. 4.8 Kurznachrichten (SDS) Der Kurznachrichtendienst SDS (short data service) dient dazu, Kurzmitteilungen zwischen Endgeräten zu übertragen. Er ist grundsätzlich für alle Nutzer zugelassen. SDS werden nur intern im Digitalfunknetz übertragen. Übergänge in Mobilfunknetze werden nicht unterstützt. Aufgrund möglicher negativer Beeinflussung des Digitalfunknetzes durch automatisierte SDS-Übertragungen ist der Betrieb derartiger Anwendungen bis auf weiteres mit der AS SH abzustimmen. 4.9 Statusmeldungen Dieses Leistungsmerkmal ermöglicht die Übertragung von definierten Statusmeldungen in Form von Zahlenwerten zwischen Funkteilnehmern und Leitstellen. Die Verwendung von Statusmeldungen ist aufgrund derzeit noch fehlender Bundesvorgaben bis auf weiteres mit der AS SH abzustimmen.

13 Die Geräte müssen so programmiert werden, dass eine Statusmeldung auch durch längeren Druck auf die Zifferntasten eines Endgerätes ausgelöst werden kann. Die Zifferntasten entsprechen den Statusmeldungen von 0-9. Die Bedeutung ist bundeseinheitlich festgelegt. Weitere Statuswerte werden derzeit auf Bundesebene festgelegt Übertragung von GPS-Ortsdaten Durch die GPS-Funktion von Endgeräten ist es möglich, die aktuellen Standortinformationen eines Funkteilnehmers an eine Einzel- oder Gruppenadresse zu übertragen. Die Funktionen sind teilweise endgeräteabhängig und können beispielsweise nach folgenden Kriterien abgesetzt werden: Abruf von der Leitstelle nach Ablauf einer Zeit nach definierbarer Wegstrecke bei bestimmten Aktionen des Nutzers (Abschalten, Wechsel in den DMO), bei Ereignissen in Bezug auf Endgeräte und Zubehör (Batterie schwach, Notruf betätigt, kritischer Sauerstoffvorrat bei Atemschutz etc.) Für die Übertragung von GPS-Ortsdaten von Funkteilnehmern zur Leitstelle oder mobilen Befehlsstellen werden für die Sicherstellung der Zusammenarbeit der BOS und Vermeidung einer Netzüberlastung seitens der AS SH Vorgaben für die Anwendung und des eingesetzten Übertragungsprotokolls gemacht. Aufgrund fehlender Bundesvorgaben erfolgt derzeit noch keine verbindliche Regelung in SH. Die Durchführung der Übertragung von GPS-Ortsdaten ist bis zum Vorliegen einer Regelung von Seiten der BOS mit der AS SH abzustimmen Dokumentation des Funkverkehrs Eine Sprachdokumentation des Funkverkehrs kann durch Leitstellen oder mobile Befehlsstellen erfolgen. Hierfür gilt für die Regionalleitstellen der Landespolizei folgende Regelung: Für den nichtpolizeilichen Bereich ist die Dokumentation entsprechend den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen Ambience Listening (Unbemerktes Mithören) Die Funktion Ambience Listening wird im Digitalfunknetz derzeit noch nicht bereitgestellt.

14 Staatenübergreifende Funkkommunikation mit Dänemark Eine Funkkommunikation über Digitalfunk mit Einsatzkräften aus Dänemark ist aufgrund fehlender technischer Rahmenbedingungen derzeit nicht möglich. 5 Funkmanagement durch die AS SH Die Autorisiert Stelle nimmt ihre Aufgaben gemäß den Vorgaben des Bundesbetriebskonzeptes für das Land Schleswig-Holstein war. Es wird eine 24-std. Ansprechbarkeit gewährleistet. Es wird Tagesdienst und Rufbereitschaftsdienst verrichtet. Die AS SH beabsichtigt, für die BOS aktuelle Informationen über betriebliche Fragen des Digitalfunks in einem Informationsportal mit geschütztem Zugangsbereich im Internet zu veröffentlichen. Bis auf weiteres werden Informationen auf Anforderung per versandt. 5.1 Überwachung und Störungsmanagement für den Funknetzbetrieb Die Überwachung des Funknetzbetriebes (Netzmonitoring) und das Störungsmanagement (Fehlermanagement) für das BOS-Digitalfunknetz in SH erfolgt durch die AS SH. Die AS SH nimmt Störungen zum Netzbetrieb entgegen und veranlasst die Störungsbeseitigung. Hierzu wird sich die AS SH eines elektronischen Erfassungssystems (Trouble-Ticket-System) bedienen. Im Falle von Brand-, Einbruch oder Temperatur-Alarm oder Wasserschaden werden die Störungsmeldungen durch das Netzwerkmanagementzentrum des Funknetzbetreibers (Fa. ALDB) an die AS SH weitergeleitet. Die AS SH ist bei Einbruch und Brand verantwortlich für die Benachrichtigung der für den Bereich zuständigen Einsatzleitstelle. Weitere Maßnahmen werden von dort veranlasst. Die konkrete Umsetzung wird von der AS SH in einer gesonderten Dienstanweisung der AS SH beschrieben Übersendung von Störungsmeldungen Folgende Stellen sind zur Übersendung von Störungsmeldungen zum Netzbetrieb (z.b. Fehlfunktionen der Funkdienste, Ausfall der Funkversorgung) an die AS SH berechtigt: Polizei: o nichtpolizeiliche BOS: o Leitstellen

15 o benannte Ansprechpartner der Kreise und kreisfreien Städte sowie die Digitalfunk-Servicestellen o Referat IV 33 o Landesfeuerwehrschule o Werden Störungen durch die Anwender oder Organisationen festgestellt, sind diese über die o. g. Stellen an die AS SH weiterzuleiten. Störungsmeldungen können wie folgt an die AS SH übermittelt werden: Postfach as@polizei.landsh.de Telefon: 0431 / Eine telefonische Störungsannahme wird jederzeit (24 / 7) durch die AS SH gewährleistet Wartungskalender, längerfristige Störungen Die AS SH informiert die BOS in SH über vorgesehene Abschaltungen von Basisstationen aufgrund von erforderlichen Wartungen durch den Netzbetreiber oder über längerfristige Störungen. Hierzu soll zukünftig im geschützten Bereich des Informationsportals der AS SH ein Wartungskalender gepflegt werden, das von berechtigten Stellen der BOS in SH eingesehen werden kann. Bis auf weiteres werden diese Informationen per an die BOS im betroffenen Bereich versandt. Parallel erfolgt eine direkte Information der betroffenen Leitstellen Funkschutz Die BOS SH können bei der AS SH Funkschutz für die Bewältigung besonderer Einsatzlagen im vorgesehen Einsatzraum beantragen. Funkschutz kann von Leitstellen sowie des Lage- und Führungszentrums, festgelegten Ansprechpartnern der Kreise und kreisfreien Städte, den Digitalfunk- Servicestellen sowie von den Polizeibehörden beantragt werden. Die AS SH leitet die Anforderung an den Netzbetreiber weiter. Im Zeitraum des Funkschutzes werden vorgesehene Wartungsmaßnahmen des Netzbetreibers zurückgestellt oder vorhandene Störungen mit höherer Priorität bearbeitet. 5.2 Störungsmanagement BOS-Zugangsnetz Das Störungsmanagement für das BOS-Zugangsnetz erfolgt im Auftrag von dataport durch den Betreiber des BOS-Zugangsnetzes. Bei der AS SH werden technische Einrichtungen für Netzüberwachung und Übermittlungen von Störungen im BOS-Zugangsnetzes vorgehalten.

16 Kryptomanagement Die AS SH führt das Kryptomanagement zentral für die BOS durch. Die AS hält hierfür die erforderlichen technischen Einrichtungen vor. Die Schlüsselverwaltung für die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung des Funkverkehrs erfolgt bis auf weiteres ausschließlich durch die AS SH mit einem für alle Teilnehmer einheitlichen Schlüssel. 5.4 Ausgabe von BOS-Sicherheitskarten für Endgeräte und Freischaltung von Endgeräten für den Netzbetrieb Die Beschaffung, Programmierung und die Ausgabe der BOS-Sicherheitskarten an die BOS in SH und die Freischaltung von Endgeräten für den Netzbetrieb und erfolgt durch die AS SH. Eine Aushändigung erfolgt nur auf Antrag der dafür berechtigten Stellen der BOS in SH gemäß Anlage : Berechtige Stellen sind: - - Referat IV 33 - Landesbetrieb für Küstenschutz - - Kreise und kreisfreien Städte oder deren beauftragte Service-Stellen Digitalfunk Die Aushändigung der BSI-Karten an BOS außerhalb der Landespolizei erfolgt nur gegen Erstattung der entstehenden Beschaffungs- und Versandkosten. Für nichtpolizeiliche BOS im Zuständigkeitsbereich der Kreise und kreisfreien Städte wird hierzu eine Verfahrensregelung getroffen. 5.5 Nutzereigenes Management Die AS SH führt das nutzereigene Management (NEM) zentral für die BOS durch. Hierzu bedient sie sich der von der BDBOS bereitgestellten Systeme für das nutzereigene Management. Das nutzereigene Management umfasst die netzseitige Einrichtung, Vergabe und Überwachung von Berechtigungen und Einstellungen für Benutzergruppen und Einzelteilnehmer für o Rufgruppenkommunikation o Einzelrufe / Telefonie o Notrufe o Datendienste

17 Vergabe der Teilnehmer-Nummern (ISSI) Die Vergabe der Teilnehmer-Nummer (ISSI-Nummern) an Teilnehmer erfolgt durch die AS SH. Die Vergabe der ISSI-Nummern für die BSI-Sicherheitskarten erfolgt fortlaufend. Eine Bildung von Zifferblöcken für einzelne Organisationseinheiten ist nicht vorgesehen. 6 Endgeräte Die Beschaffung und das Vorhalten von Endgeräten, einschließlich eventueller Reserven liegen in ausschließlicher Verantwortung der jeweiligen BOS. Insbesondere ist durch die BOS sicherzustellen, dass nur nach BDBOS- Zertifizierungsverordnung zertifizierte Endgeräte für die Verwendung im BOS Digitalfunknetz beschafft werden. Andere Endgeräte werden durch die AS SH nicht in das Netz eingepflegt bzw. nach Versagen einer Zertifizierung deaktiviert. 6.1 Programmierung von Endgeräten Für die standardisierte Programmierung von Endgeräten vom Typ Motorola wird von der AS SH eine zentrale Datenbank zur Verwaltung der Betriebsparameter der Endgeräte der BOS betrieben. Die Programmierung der Endgeräte der BOS SH erfolgt, soweit technisch verfügbar, über dezentrale an die zentrale Datenbank über ein Netzwerk verbundene Programmierstationen in den Digitalfunk-Servicestellen Dabei können durch die AS SH Vorgaben zu den Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen der Endgeräteprogrammierung für einen sicheren Betrieb der Endgeräte im Digitalfunknetz gemacht werden. Die Programmierstationen dürfen nur von qualifiziertem und autorisiertem Personal betrieben werden. Die Autorisierung des Personals erfolgt durch die AS SH. Ist die Programmierung über dezentrale Programmierstationen nicht möglich, wird die Umsetzung der Geräteprogrammierung zwischen AS SH und den BOS abgestimmt. Die Erstellung von Parametriersätzen (Codeplugs) und die Programmierung von Engeräten anderer Hersteller kann durch die AS SH vorgenommen werden. Voraussetzung für diese Dienstleistung ist, dass die AS SH die notwendige Programmiersoftware sowie Referenzgeräte bereits besitzt oder durch die anfordernde BOS dauerhaft beigestellt bekommt und Zugriff auf die Endgeräte erhält. Der Zugriff kann über eine Netzlösung (z.b. gesicherte Internetverbindung) in der Verantwortung der jeweiligen BOS realisiert werden Durch die AS SH erfolgt herstellerunabhängig eine Verwaltung und Überwachung von allen Softwareständen der Endgeräte der BOS in SH.

18 Grundsätze bei der Programmierung von Endgeräten Durch die AS SH können verbindliche Vorgaben über die Festlegung einzelner, insbesondere der für den Netzbetrieb relevanten Betriebsparameter gemacht werden. Grundsätzlich sollen nur möglichst wenige unterschiedliche Grundtypen von Parametersätzen (Code-Plugs) für Endgeräte erstellt werden. Für die nichtpolizeilichen BOS werden ein landesweit einheitlicher Parametersatz sowie die einheitliche Bedienung von Funktionstasten und Menüführung angestrebt. Sofern Dienste und Leistungsmerkmale sowohl am Endgerät als auch im Netz berechtigt werden können, ist dieses grundsätzlich in allen Endgeräten frei zuschalten und im Netz ggf. zu sperren Abschaltung von Endgeräten Sofern durch defekte oder missbräuchlich verwendete Endgeräte Störungen im Netz entstehen, kann die AS SH eine temporäre oder dauerhafte Deaktivierung dieser Geräte durchführen. Der Betreiber der Funkanlage wird von der AS SH über die zuständige Leitstelle umgehend informiert. 6.3 Verlust und Diebstahl von Endgeräten und BSI- Sicherheitskarten Der Verlust oder der Diebstahl von Endgeräten und BSI-Sicherheitskarten ist der AS SH unverzüglich anzuzeigen. 6.4 Meldepflicht für den Betrieb von Festfunkgeräten Die Installation, Änderungen und der Betrieb von Feststationen der BOS sind von den Betreibern der AS SH über die in Kapitel aufgeführten Stellen zu melden. Bei der Meldung ist ein von der BDBOS herausgegebenes Formblatt zu verwenden. 6.5 Service Endgeräte Für den Service von Endgeräten (Reparaturen, Wartung) sind die BOS zuständig. Beauftragte Fachfirmen können auf Antrag für den Service von Endgeräten von der AS SH BOS-Sicherheitskarten mit eingeschränkten Funktionen für Testzwecke erhalten (Dienstleisterkarte). Vor der Instandhaltung von Endgeräten durch externe Stellen (Firmen) ist die BSI- Sicherheitskarte aus den Geräten zu entfernen.

19 Schulung Endgeräteanwender müssen für die Benutzung von Endgeräten für den Digitalfunk beschult werden. Die Schulung muss neben der Endgerätebedienung auch eine Unterweisung in die grundsätzliche Funktion des Digitalfunks, die taktischbetriebliche Nutzung und die Betriebsorganisation enthalten. Disponenten in Leitstellen müssen ebenfalls eine Beschulung zum Digitalfunk erhalten. Weiterhin wird die Schulung von Führungskräften im operativ-taktischen Bereich empfohlen. Die AS SH kann von den BOS einen Nachweis über die Durchführung von Schulungen verlangen. Zuständig für die Schulung der Landespolizei ist. Die Ausbildung von Sprechfunkern im nichtpolizeilichen Bereich erfolgt in Anlehnung an die FwDV 2. Bereits ausgebildete Sprechfunker erhalten eine Einweisung in die taktischen, betrieblichen und technischen Besonderheiten des Digitalfunks. 8 Sicherheits- und Notfallkonzept Durch die AS SH wird in Abstimmung mit den beteiligten Behörden und Organisationen, ein Sicherheits- und Notfallkonzept zum Betrieb des Digitalfunks in Schleswig-Holstein erstellt. Im Bereich der Landespolizei erfolgt eine enge Abstimmung mit dem IT-Sicherheitsmanagement und dem IT-Notfallbeauftragten der Landespolizei. Das Sicherheits- und Notfallkonzept umfasst die Bereiche: - Basisstationen Funknetz - BOS-Zugangsnetz - Schnittstellen zum Digitalfunknetz - Sonstige Komponenten des Digitalfunknetzes - Funkdienste - Funkmanagement - Endgeräte - Personelle Sicherheit - Umgang mit Dokumenten Das Sicherheits- und Notfallkonzept wird vor Aufnahme des operativ-taktischen Wirkbetriebs in einem Netzabschnitt durch das Innenministerium freigegeben. Das Sicherheits- und Notfallkonzept wird nicht veröffentlicht.

20 Datenschutz Eine datenschutzrechtliche Begleitung für den polizeilichen Betrieb des Digitalfunks in SH erfolgt durch den Datenschutzbeauftragten des Landespolizeiamtes. 10 Mitzeichnung und Inkraftsetzung Das Landesbetriebskonzept wird durch die Autorisierte Stelle SH an die gemäß Anlage aufgeführten Stellen und Organisationen herausgegeben. Eine Mitzeichnung der ersten Fassung erfolgte durch: Das Landesbetriebskonzept gilt zunächst für den erweiterten Probebetrieb des Digitalfunknetzes. 11 Anlagen und Verzeichnisse Anlagenübersicht Anlage 1 - Rufgruppen für BOS-übergreifende Zusammenarbeit Anlage 2 - Rufgruppen der Landespolizei SH (Veröffentlichung nur innerhalb der Lapo SH) Anlage 3 - Rufgruppen der nichtpolizeilichen BOS in SH (in Erarbeitung) Anlage 4 - DMO-Rufgruppen Anlage 5 Konzept zur Nutzung von operativ-taktische Adressen der LaPo SH (Veröffentlichung nur innerhalb der Lapo SH) Anlage 6 - Operativ-taktische Adressen für die nichtpolizeilichen BOS (in Erarbeitung) Anlage 7 - Bedeutung der Statuswerte Anlage 8 - Konzeptpapier der AS SH für GPS-Ortsdatenübertragung Anlage 9 - Regelung zur Beschaffung und Ausgabe von Sicherheitskarten für Endgeräte mit Anlage 9.1 Kostenübernahmeerklärung BOS-Sicherheitskarten, 9.2 OPTA-Formular nichtpol. BOS, 9.3 OPTA-Formular Landespolizei (nicht veröffentlicht), 9.4 Endgeräte-Daten-Mitteilung Anlage 10 Vorläufige technische Vorgaben der AS SH für die Programmierung von Endgeräten Anlage 11 Vorbereitende Unterlage für ein Sicherheits- und Notfallkonzept der AS SH (keine Veröffentlichung)

21 Anlage 12 Technisches Konzept LPA 17 zur Anbindung von Leitstellen Anlage 13.- Konzeptpapier der AS SH zum Übergang in Telefonnetze Anlage 14 - Konzept der AS SH zur Gebäude- und Objektversorgung (liegt noch nicht vor) Anlage 15 - Konzeptpapier Informationsportal Digitalfunk SH (liegt vor, zurückgestellt bis Abstimmung bzgl. Umsetzung erfolgt ist) Anlage 16 - Listenförmige Darstellung der Zuständigkeiten & Ansprechpartner (liegt noch nicht vor, zurückgestellt bis vorläufige Fassung LBK verabschiedet ist) gez. Frank Neumann Kontakt: Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Landespolizeiamt Sachgebiet LPA 171 Autorisierte Stelle Digitalfunk BOS Mühlenweg Kiel Tel / mailto: as@polizei.landsh.de

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