Sachstand zur Einführung des BOS-Digitalfunks in Schleswig-Holstein
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- Leander Thomas
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1 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Landespolizeiamt Mühlenweg Kiel Landeszentralstelle BOS-Digitalfunk und Regionalleitstellen Telefon: Telefax: Sachstand zur Einführung des BOS-Digitalfunks in Schleswig-Holstein (Stand Januar 2012) 1. Einführung des BOS-Digitalfunks in Schleswig-Holstein Die Einführung des BOS-Digitalfunks in Deutschland wird durch die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) bundesweit zentral koordiniert. Auf Landesebene in Schleswig-Holstein sind im Wesentlichen folgende Aufgaben umzusetzen: Aufbau des Funknetzes Anbindung der Leitstellen an das Funknetz Realisierung der Funkanwendungen und Organisation des nutzereigenen Managements für die Anwender in Schleswig-Holstein Beschaffung, Programmierung und Service von Endgeräten Planung und Durchführung von Schulungen Die Aufgaben werden durch die Landeszentralstelle BOS-Digitalfunk und Regionalleitstellen im Landespolizeiamt (Dezernat 17) für alle BOS in Schleswig-Holstein bearbeitet bzw. mit den zuständigen Behörden und Organisationen koordiniert. Für die nichtpolizeilichen BOS wird die Einführung des Digitalfunks durch den Koordinator für die nichtpolizeilichen BOS im Referat IV 33 begleitet. 2. Aufbau des Funknetzes Funkversorgungsqualität Für Schleswig-Holstein wurde unter Beteiligung der BOS eine regionale Festlegung der Funkversorgungsgüte in den Kategorien Fahrzeugfunk-, Handsprechfunk- und Gebäudefunk-Versorgung getroffen. Über den bundesweit festgelegten Mindeststandard GAN (= Gruppe Anforderungen an das Netz) mit Dienstgebäude Mühlenweg 166, Hs.12, Kiel Telefon Telefax
2 - 2 - einer flächendeckenden Handfunk-Versorgung der Siedlungs- und Verkehrsflächen außerhalb von Gebäuden, einer flächendeckenden Fahrzeugfunk-Versorgung in den übrigen Gebieten, der Funkversorgung der 12 Seemeilenzone, einer grenznahen Funkversorgung der Nachbarstaaten, und der Funkversorgung von Luftfahrzeugen ist darüber hinaus folgende landesspezifische Funkversorgung vorgesehen: Handsprechfunkversorgung innerhalb von Gebäuden (Inhouse-Versorgung) in größeren Orten und in Orten mit saisonbedingten Einsatzschwerpunkten Handsprechfunkversorgung außerhalb von Gebäuden an Kontroll- und Einsatzschwerpunkten aufgrund von Gefahrenprognosen der BOS in SH, z.b. an den Bundesautobahnen und für wichtige Schifffahrtswege Handsprechversorgung außerhalb von Gebäuden für Deichverteidigungslinien an Nord- und Ostsee sowie Inseln und Halligen Aufbau von Funkbasisstationen Die Maßnahmen für den Netzaufbau gliedern sich in: Standortgewinnung und Netzplanung für Funkbasisstationen und Vermittlungsstellen infrastrukturelle Ertüchtigung der Funkstandorte (Antennenhalterungen, Technikraum, Klimatisierung, Außenanlagen etc.) Aufbau der Funksystemtechnik an den Basisstationen (Stromversorgung, Funksendeanlage, Antennen, Antennenkabel) kommunikationstechnische Anbindung der Funkbasisstationen an die Vermittlungsstellen, z.b. über leitungsgebundene Übertragungsstrecken oder Richtfunk Durchführung von Tests, erweiterter Probebetrieb, Aufnahme des Wirkbetriebs von Teilnetzen Roll-Out-Plan / Netzaufbau Der Roll-Out-Plan, d.h. die zeitliche Realisierung der einzelnen Netzabschnitte, hängt von der Gesamtplanung des Projektes auf Bundesebene ab. Der Netzaufbau und die Inbetriebnahme in Schleswig-Holstein erfolgt schrittweise in 4 Teilnetzen in den Jahren 2009 bis Mitte Netzabschnitt Nord: Landkreise Husum und Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg Netzabschnitt Mitte: Landkreise Rendsburg-Eckernförde und Plön, Landeshauptstadt Kiel und Stadt Neumünster Netzabschnitt West:
3 - 3 - Landkreise Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg und Segeberg Netzabschnitt Süd: Landkreise Stormarn, Hzgt. Lauenburg und Ostholstein, Hansestadt Lübeck Netzabschnitte des BOS-Digitalfunknetzes in Schleswig-Holstein Netzabschnitt Bereich Nord Netzabschnitt Bereich Mitte Netzabschnitt Bereich West Netzabschnitt Bereich Süd Die Bundesanstalt Digitalfunk für Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) hat für Schleswig-Holstein Anfang 2008 die umfangreichen Planungen im Bereich Funkplanung begonnen. Daraus ergab sich, dass für die erforderliche Funkabdeckung in Schleswig-Holstein 159 Funkbasisstationen erforderlich sind. Die Landesprojektgruppe im Landespolizeiamt hat in Zusammenarbeit mit der Projektgruppe des Bundes von Anfang 2008 bis Mitte 2009 in den Netzabschnitten die Suche und Festlegung von Standorten für die Basisstationen durchgeführt. Die Planung und Realisierung der sich anschließenden baulichen Maßnahmen an den Funkstandorten erfolgte durch die GMSH (Gebäudemanagement Schleswig-Holstein) und wurde im Januar 2012 abgeschlossen.
4 - 4 - Die Ausrüstung der Funkstandorte mit der Funksystemtechnik durch die Fa. Cassidian (EADS) im Auftrag der BDBOS begann im Mai In den Netzabschnitten West und Süd ist die Installation bereits vollständig abgeschlossen. Die Installation in den Netzabschnitten Nord und Mitte wird im März 2012 abgeschlossen sein. Die erforderliche Anbindung der Basisstationen über Leitungen und Richtfunkstrecken an die Vermittlungsstellen des Digitalfunks wird jeweils zeitgleich durch dataport realisiert. Dataport ist der IT-Dienstleister des Landes Schleswig-Holstein. Aufbau und Inbetriebnahme Vermittlungsstellen Die Inbetriebnahme der Netzabschnitte ist erst möglich, wenn die zugehörigen Vermittlungsstellen, in der die Kommunikation zwischen Teilnehmern technisch gesteuert wird, aufgebaut sind. Die Vermittlungsstellen gehören zum so genannten Kernnetz, werden vom Bund finanziert und stehen einschließlich der baulichen Realisierung in Verantwortung der BDBOS. Für den Betrieb des Digitalfunks in SH sind insgesamt 3 Vermittlungsstellen in den Regionen Hamburg, Kiel und Lübeck erforderlich. Alle 3 Vermittlungsstellen wurden mittlerweile baulich fertig gestellt und in das bundesweite Kernnetz integriert. Anbindung der Basisstationen (Integration) an die Vermittlungsstellen Die Basisstationen der Netzabschnitte müssen an die Vermittlungsstellen technisch angebunden (integriert) werden. Die Integration in SH wurde gemäß derzeitiger Rahmenplanung der BDBOS wie folgt umgesetzt bzw. ist geplant: Netzabschnitt West Netzabschnitt Süd Netzabschnitte Mitte und 24 Nord in 05/2011 abgeschlossen ab 02/2012 geplant ab 04/2012 geplant An den Standorten Kiel und Husum wurden bereits im Dezember 2008 für Erprobungszwecke 2 Funkbasisstationen in Betrieb genommen. Anbindung von Leitstellen Für den Sprech- und Datenfunkbetrieb zwischen den Leitstellen und Einsatzfahrzeugen, dem so genannten Leitstellenfunk, müssen im Digitalfunk die Leitstellen an das Digitalfunknetz angeschlossen und die vorhandene Technik (z.b. Kommunikationstechnik, Leitstellenrechner) technisch angepasst werden. Die Anbindung der Leitstellen der BOS (Polizeileitstellen, Feuerwehr- und Rettungsleitstellen) soll über eine bundesweit einheitliche Schnittstelle erfolgen. Hierdurch wird der Zugang der Leitstellen zu den Sprach- und Datendiensten des BOS-
5 - 5 - Digitalfunknetzes sowie zu Funktionen des nutzereigenen Managements im eigenen Zuständigkeitsbereich realisiert. Die dafür erforderliche Technik wird in den Vermittlungsstellen des Digitalfunknetzes installiert. Der Anschluss der Leitstellen hieran erfolgt über drahtgebundene Leitungen. Die Leitstellentechnik muss hierfür an den Digitalfunk technisch angepasst werden. Hierfür werden derzeit unter der Federführung des Landespolizeiamtes die technischen und organisatorischen Konzepte erstellt. Probebetrieb Nach Integration der Netzabschnitte erfolgt jeweils ein 3-wöchiger Testbetrieb und dann ein 6-monatiger Probebetrieb, der genannte erweiterte Probebetrieb, bei dem die Verfügbarkeit und Stabilität des Netzes unter operativen Lastbedingungen geprüft wird. Zum Beispiel soll festgestellt werden, ob die geplante Funkausleuchtung auch tatsächlich erreicht wird. Weiterhin wird auch die Nutzbarkeit der Endgeräte von Seiten der BOS in SH getestet. Der erweiterte Probebetrieb wurde begonnen bzw. wird, soweit derzeit abschätzbar, wie folgt beginnen: Netzabschnitt West: Start am erfolgt Netzabschnitt Süd: ab August 2012 Netzabschnitt Nord: ab Oktober 2012 Netzabschnitt Mitte: ab Oktober 2012 Nach erfolgreichem Probebetrieb wird der Netzabschnitt für den so genannten technischen Wirkbetrieb freigegeben. Nach Eintritt in den technischen Wirkbetrieb wird die Erprobung ggf. fortgesetzt. Der Analogfunk bleibt in dieser Phase weiterhin zunächst das vorrangige Einsatzmittel. Erst nach deren erfolgreichem Abschluss stellt sich die Frage nach dem Übergang in den operativ-taktischen Betrieb ( Echtbetrieb ). Die Entscheidung über diesen Schritt obliegt den BOS in eigener Zuständigkeit. erweiterter Probebetrieb technischer Wirkbetrieb operativ-taktischer Betrieb 3. Funkdienste Der BOS-Digitalfunk wird eine Reihe von zusätzlichen Diensten für die Abwicklung der Kommunikation der BOS bereitstellen. Die Leistungsmerkmale der einzelnen Funkdienste
6 - 6 - werden derzeit auf Bundesebene durch die BDBOS in verschiedenen Einzelprojekten abgestimmt und definiert. Einzel-/Gruppenkommunikation Im Zusammenhang mit den zukünftig umfangreichen Möglichkeiten der Einzel- und Gruppenkommunikation sind für die BOS in SH die zu definieren. Rufgruppen (Funkverkehrskreise) Operativ-taktische Adressen (Funkrufnamen) Funkrufnummern ( Telefonnummern ) Innerhalb der Polizei sowie in der Arbeitsgruppe Taktik der nichtpolizeilichen BOS SH unter Leitung des Innenministeriums Referat IV 33 wurde ein Konzept für die zukünftige Rufgruppensystematik erstellt.. TMO / DMO Funkverbindungen der BOS-Einsatzkräfte untereinander erfolgen grundsätzlich über das Netz im TMO (Trunked Mode Operation = netzgebundene Funkkommunikation). Es gibt aber auch Situationen für Einsatzkräfte, in denen sie unmittelbar von Endgerät zu Endgerät im DMO (Direct Mode Operation) miteinander kommunizieren müssen, z.b. bei: unzureichender Netz-Funkversorgung am Einsatzort (z. B. Atemschutzträger in Gebäuden) Ausfall von Basisstationen Hierfür werden gesonderte Funkfrequenzen zur Verfügung gestellt. Auf Bundesebene und innerhalb des Landes Schleswig-Holstein wurde in Abstimmung mit den BOS ein Konzept zur DMO-Kanalverteilung erstellt. Übersendung von Statusmeldungen Das Verfahren der Übertragung von Statusmeldungen zwischen Endgeräten und Leitstellen wird derzeit auf Bundesebene sowie im Rahmen der Realisierung des Digitalfunks in den Regionalleitstellen in Schleswig-Holstein konzipiert. Abschließende Lösungen liegen noch nicht vor. Telefonie Das BOS-Digitalfunksystem soll im Rahmen eines entsprechenden Erforderlichkeits- und Berechtigungskonzeptes das Telefonieren von Funkteilnehmern mit Telefonteilnehmern von Behördennetzen und des öffentlichen Fernsprechnetzes ermöglichen. Derzeit wird die technische Umsetzung der Realisierung eines Telefonübergangs des Sprachnetz Schleswig-Holstein in das Digitalfunknetz vorbereitet. Datendienste / Applikationen Das Digitalfunknetz wird auch Datendienste für die BOS ermöglichen, wobei abschließende Konzepte zu den zu realisierenden Datendiensten noch entwickelt werden müssen und derzeit noch nicht im Vordergrund stehen.
7 Kryptokonzept (Verschlüsselung) Im BOS-Digitalfunksystem wird die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung des Funkverkehrs auf der Grundlage einer in den Endgeräten zu befindlichen BOS-Sicherheitskarte realisiert, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelten wurde. 4. Nutzereigenes Management, Autorisierte Stelle und Landesbetriebskonzept Unter dem Begriff nutzereigenes Management wird die Gesamtheit der technischadministrativen Funktionen und Einrichtungen des BOS-Digitalfunknetzes verstanden, die von berechtigten Nutzern des BOS-Digitalfunknetzes ausgeführt werden sollen. Nach dem Betriebskonzept auf Bundesebene soll das nutzereigene Management von den Autorisierten Stelle des Bundes und der Länder wahrgenommen werden. Für Schleswig-Holstein wurde die Autorisierte Stelle im Landespolizeiamt im Dezernat 17 / Sachgebiet 171 eingerichtet. Die Autorisierte Stelle eines Landes wird durch Netzmonitoring in die Lage versetzt, den Zustand des BOS-Digitalfunknetzes zu beurteilen. Durch ein vorgesehenes Fehlermanagement-System auf Bundes- und Landesebene werden Störungen im Betrieb aufgenommen, bewertet und ggf. an entsprechende Stellen (z. B. an die Leitstellen oder an den Funknetzbetreiber Fa. Alcatel-Lucent Betriebsgesellschaft mbh) weitergeleitet. Die erforderlichen landesweit gültigen und verbindlichen Vorgaben zum taktisch-operativen Betrieb des BOS-Digitalfunks für die BOS in SH wurden durch die Projektgruppe durch eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Landespolizei und der nichtpolizeilichen BOS und in einer vorläufigen Fassung für den erweiterten Probebetrieb im so genannten Landesbetriebskonzept beschrieben und durch das Innenministerium in Kraft gesetzt. 5. Endgeräte Im Einzelnen sind folgende Grundtypen von Endgeräten zu unterscheiden: Handsprechfunkgeräte (HRT) Fahrzeugfunkgeräte (MRT) Ortsfeste Funkstellen / Feststationen (FRT) Weiterhin ist umfangreiches Zubehör erforderlich, z. B.: Einbausätze für Kraftfahrzeuge und Antennen Hör-/ Sprech- und Helmsprechgarnituren Von der Projektgruppe SH wurden von verschiedenen Herstellern Handfunkgeräte, Fahrzeugfunkgeräte und Zubehör beschafft, die von verschiedenen BOS auf Praxistauglichkeit getestet wurden. Die Beschaffung der Endgeräte für die Landespolizei wurde abgeschlossen. Dass Verfahren für eine Sammelbeschaffung von Endgeräten für die nichtpolizeilichen BOS in SH wird derzeit vorbereitet. Im Bereich des Services von digitalen Endgeräten soll die zukünftig erforderliche Programmierung der Endgeräte mit Betriebsparametern (z.b. Berechtigungen) BOS-
8 - 8 - übergreifend über ein landesweites, vernetztes Programmiersystem realisiert werden, welches von der Autorisierten Stelle im Landespolizeiamt (AS SH) betrieben wird. Die Herausgabe von BOS-Sicherheitskarten für Endgeräte erfolgt durch die Autorisierte Stelle im Landespolizeiamt. 6. Schulung In zeitlicher Abstimmung mit der Einführung des BOS-Digitalfunks müssen Schulungen für Endgeräteanwender, Leitstellenpersonal, Führungskräfte und technisches Personal durchgeführt werden. Hierzu wurde bei der Landespolizei ein Schulungskonzept entwickelt und die Umsetzung begonnen. Für die nichtpolizeichen BOS wird derzeit ein Schulungskonzept in einer Arbeitsgruppe entwickelt. 7. Finanzierung Die haushaltsmäßigen Vorbereitungen für die Einführung des BOS-Digitalfunks wurden im Landeshaushalt getroffen. Die Investitionskosten für die Errichtung des Digitalfunknetzes werden vom Land übernommen. Die Beschaffung von Endgeräten soll durch die Bedarfsträger selbst erfolgen. Über eine Kostenbeteiligung der Kreise und kreisfreien Städte an den Betriebskosten des Digitalfunknetzes wurde zwischen den kommunalen Landesverbänden und dem Innenministerium eine Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet. gez. Frank Neumann Kontakt: Landeszentralstelle BOS-Digitalfunk und Regionalleitstellen Anschrift : Innenministerium des Landes Schleswig- Holstein Landespolizeiamt Dezernat 17 Landeszentralstelle BOS-Digitalfunk und Regionalleitstellen Mühlenweg Kiel Telefon : 0431 / Geschäftsstelle- Fax : 0431 / pg-digitalfunk@polizei.landsh.de Autorisierte Stelle für den BOS-Digitalfunk in Schleswig-Holstein Landespolizeiamt - Sachgebiet 171 Anschrift: s. o. Telefon: 0431 / as@polizei.landsh.de
Sachstand zur Einführung des BOS-Digitalfunks in Schleswig-Holstein
Mitteilungen für Mitglieder und Freunde der Feuerwehren in Schleswig-Holstein Herausgeber: Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein, Sophienblatt 33, 24114 Kiel, Tel. 0431 / 6032120 Ausgabe 26/2008 2.
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