JAHRESBERICHT. Mess- und Eichwesen Baden-Württemberg

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1 JAHRESBERICHT 2014

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3 MEBW - JAHRESBERICHT 2014 Verantwortlich für den Inhalt: Regierungspräsidium Tübingen Abteilung10 Mess- und Eichwesen B.-W. Ulmer Str. 227B Stuttgart Gestaltung: Steffen Kircher, Regierungspräsidium Tübingen, Ref. 103 Autoren: Adrian Bacher, Andreas Fritz, Carsten Henning, Dr. Wolfgang. Kieninger, Steffen Kircher, Wolfgang Merk, Michael Pernus, Martin Peters, Bernd Stefan, Gerald Wagner Titelbild: Eichung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage

4 2 GRUSSWORTE Das Eichwesen hat in unserer modernen Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Die richtige Verwendung von Messwerten und Messgeräten spielt im heutigen globalisierten Warenverkehr eine wichtige Rolle und ist von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen, der Teil des Regierungspräsidiums Tübingen ist, kümmert sich um den Schutz der Verbraucher und sorgt für einen fairen Wettbewerb. Damit trägt er dazu bei, den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg zu stabilisieren. Wie der vorliegende Jahresbericht zeigt, hat der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen auch 2014 erfolgreich gearbeitet. Mit seinen acht Eichämtern verfügt er über eine vorbildliche innerbetriebliche Organisation und erfüllt in eindrucksvoller Art und Weise immer wieder aufs Neue die gesteckten Ziele, trotz der erheblichen Veränderung der Rahmenbedingungen, wie etwa das neue Eichrecht oder die Fusion mit dem Landesbetrieb Beschusswesen zum 1. Januar Sehr geehrte Damen und Herren, der Jahresbericht des Landesbetriebs Mess- und Eichwesen gibt einen Einblick in die Tätigkeiten der Eichverwaltung in Baden-Württemberg. Viele Herausforderungen begleiteten die Kolleginnen und Kollegen im Jahre Aufgrund der bedeutendsten und umfangreichsten Novellierung des Eichrechts seit dessen Bestehen galt es, die neuen Regelungen in die Organisation und die tägliche Arbeit zu integrieren. Die Mess- und Eichverwaltung prüfte im vergangenen Jahr ungefähr eine halbe Million Messgeräte und kontrollierte mehr als Fertigpackungen. Allein diese Zahlen verdeutlichen, welch hohes Pensum die Kolleginnen und Kollegen zu erledigen hatten. Hinzu kamen die jährlichen Schwerpunktaktionen zur Überwachung bei der Verwendung von Straßenfahrzeugwaagen, bei Messanlagen von Tankwagen und bei medizinischen Laboratorien. Dies ist in erster Linie das Verdienst der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre Tätigkeit mit hoher Kompetenz und großem Engagement wahrnehmen. Ich möchte mich an dieser Stelle für die hervorragende Arbeit im vergangenen Jahr bedanken. Ihnen, sehr geehrte Leserinnen und Leser, wünsche ich nun interessante Einblicke in die Arbeit der Eichverwaltung in Baden-Württemberg im Jahr Tübingen, 05. März 2015 Hermann Strampfer Regierungspräsident

5 3 Im Jahr 2014 stand die Novellierung und damit die Modernisierung des Eichrechts im Fokus, die am als Mess- und Eichgesetz (MessEG) und Mess- und Eichverordnung (MessEV) umgesetzt wird. Mit der Novellierung wird zugleich das bestehende hohe Schutzniveau des deutschen Messwesens beibehalten. Es schafft ein Qualitätssiegel für Hersteller von Messgeräten und sichert einen lauteren Handelsverkehr. Zudem schafft die Neuregelung einheitliche Vorgaben für den Marktzutritt von Messgeräten - unabhängig davon, ob das jeweilige Gerät europäisch oder national geregelt ist. Dies bedeutet für die betroffenen Wirtschaftsakteure eine deutliche Vereinfachung und ist ein Beitrag zum Bürokratieabbau. Diese Neuregelung des deutschen Eichrechts und der vorgesehene Zusammenschluss des Landesbetriebs Mess- und Eichwesen Baden- Württemberg mit dem Landesbetrieb Beschussamt Ulm stellten im vergangenen Jahr die größten Herausforderungen für unsere Organisation dar und werden auch noch einige Zeit unsere volle Aufmerksamkeit benötigen. Der neue Landesbetrieb hat mittlerweile seine Arbeit unter dem Namen Eich- und Beschusswesen Baden- Württemberg (EBBW) aufgenommen. Nach wie vor sind wir als Abteilung 10 ein Teil des Regierungspräsidiums Tübingen. Dank der motivierten, kompetenten und engagierten Beschäftigten der Eich- und Beschussverwaltung konnten diese zusätzlichen Aufgaben bewältigt werden. Nach wie vor ist der zentrale Zweck des Eichgesetzes, den Verbraucher beim Erwerb messbarer Güter und Dienstleistungen zu schützen und für einen lauteren Wettbewerb im Wirtschaftsleben zu sorgen. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Verbraucher sensibler geworden sind ob beim Lebensmittelkauf, an der Tankstelle oder bei der Taxifahrt die erhaltene Menge und die Preise werden immer kritischer hinterfragt. Genau das ist und bleibt auch in Zukunft unsere behördliche Aufgabe. Die EU gibt für das Messwesen direkt etwa 83 Mrd. bzw. fast 1% des europäischen Bruttoinlandsprodukts (BIP) pro Jahr aus. Diesen Kosten steht ein Nutzen in Höhe von 230 Mrd. oder 3% des europäischen BIP pro Jahr gegenüber. Würde man die sozialen Kosten und Nutzen durch höhere Standards im Bereich Gesundheit, Sicherheit und Umwelt hinzuziehen, so würde der Nutzen die Kosten sogar noch mehr übersteigen 1. In diesem wirtschaftlichen Gesamtrahmen gewährleisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eichbehörde in Baden- Württemberg durch ihre wertvolle Arbeit die Zuverlässigkeit der angewandten Messungen und das grundsätzliche Vertrauen in Maß und Gewicht. Stuttgart, 05 März.2015 Harald Schneider Leiter des Eich- und Beschusswesen B.-W. 1 Grote, Ulrike: Qualitätsinfrastruktur und Good Governance, Bericht zur Studie im Auftrag der PTB - Braunschweig, , S. 29

6 4 INHALT Neue Organisation der Abteilung 10 im RP Tübingen 5 Der Landesbetrieb 6 Novellierung des Eichrechts 8 Berichte der Tätigkeiten Prüfung von Messgeräten nach dem Eichrecht 9 Prüfung von Messgeräten nach dem Medizinprodukterecht 10 Überwachung von staatlich anerkannten Prüfstellen 10 Überwachung von Fertigpackungen 12 Überwachung nach dem Medizinproduktegesetz 14 Schwerpunktaktionen 15 Ahndung von Ordnungswidrigkeiten 16 Die Konformitätsbewertungsstelle (Benannte Stelle) Pressefahrt Verkehrsmessgeräte 19 Internationale Zusammenarbeit 20 Der Landesbetrieb Beschussamt Ulm 20 Anhang Verzeichnis der staatlich anerkannten Prüfstellen in B.-W. 22 Anschrift der Betriebsstellen der Abteilung 10 25

7 5 NEUE ORGANISATION DER ABTEILUNG 10 IM RP TÜBINGEN Bis zum bestand die Abteilung 10 Mess- und Eichwesen des Regierungspräsidium Tübingen aus den Referaten 101 bis 105. Diese bildeten den Landesbetrieb (MEBW). Zum wurde der Landesbetrieb Beschussamt Ulm als Referat 106 von der Abteilung 2 in die Abteilung 10 integriert. Zeitgleich wurden das Referat 105 in die Vollzugsreferate 105.1, und umgewandelt. Diese Organisationsänderung erfolgte im Zusammenhang mit der Neuordnung der Marktüberwachung und des Verbraucherschutzes in Baden-Württemberg. Somit bestand die Abteilung 10 aus zwei Landesbetrieben, dem MEBW und dem Beschussamt Ulm. Das Organigramm im Jahre 2014 stellt sich wie folgt dar: AUSBLICK Die beiden Landesbetriebe werden ab dem fusionieren in einen gemeinsamen Landesbetrieb mit dem Namen Eich und Beschusswesen Baden-Württemberg (EBBW). Nicht nur der neue Name stellt die gemeinsamen Tätigkeiten dar. Die Chancen und Möglichkeiten, im Sinne einer effizienten und effektiven technischen Verwaltung sind weitreichend. Die Synergien dieser Fusion positiv zu nutzen stellt die Herausforderung für die nächsten Jahre dar. In Zukunft können verschiedene Verwaltungstätigkeiten, wie zum Beispiel das Rechnungswesen zusammengeführt werden. Die in beiden Organisationen implementierten QM- Systeme können zusammengeführt und optimiert werden. Dadurch werden Kompetenzen gebündelt und Verbesserungsprozesse in ehemals zwei technischen Verwaltungen gemeinsam umgesetzt werden. Einen weiteren Vorteil stellt die Zusammenführung der Stellenpläne dar. Ab dem Jahr 2015 kann das Personal innerhalb des neuen Landesbetriebs flexibler eingesetzt werden. Dadurch kann adäquat auf Veränderungen reagiert werden.

8 6 DER LANDESBETRIEB MESS- UND EICHWESEN Der Landesbetrieb (MEBW) besteht, wie im Organigramm dargestellt, aus 7 Referaten innerhalb der Abteilung 10. In Baden-Württemberg gibt es insgesamt 9 Betriebststellen mit insgesamt 3 Außenstellen. Die Direktion (Zentrale) in Stuttgart sowie den Eichämtern in Albstadt, Fellbach, Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Ulm-Dornstadt und Ravensburg. Neben dem Vollzug von eichrechtlichen Vorschriften ist das MEBW auch für die metrologische Überwachung in Baden Württemberg, u.a. für Regelungen nach dem Medizinproduktegesetz, zuständig. Ebenso unterhält das MEBW eine Konformitätsbewertungsstelle (früher: Benannte Stelle) mit der Kennnummer Die Benennung umfasst verschiedene Konformitätsbewertungsverfahren nach dem Mess- und Eichgesetz bzw. EG-Richtlinien. DIE ERTRÄGE 2014 Tätigkeit / Arbeitsbereich BETRAG IN EURO Erträge aus hoheitlicher Tätigkeit Erträge aus privatrechtlicher Tätigkeit Erträge aus Verwarnungs-, Buß- und Zwangsgeldern Summe: DIE ÜBERSICHT DER TÄTIGKEITSBEREICHE!! " #$%& %'() *)) +, DIE MESS- KALIBRIER- UND PRÜFMÖGLICHKEITEN Näheres zum Leistungsumfang und den Messmöglichkeiten des MEBW entnehmen Sie bitte der Internetseite unter dem Menüpunkt Messmöglichkeiten (

9 7 DIE MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER Für das Mess- und Eichwesen in Baden-Württemberg waren im Dezember 2014 insgesamt 176 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Die Entwicklung der Mitarbeiterzahlen und der Vollzeitäquivalente in den vergangenen Jahren ist in der folgenden Grafik dargestellt.!!!.!! -!!!! -! -!!!!!.!! / +) 012 -!!!!!!!!!!!!!!!! DIE TÄTIGKEIT ALS KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLE (KBS) 0103 Um 2015 als Konformitätsbewertungsstelle nach 14 des Mess- und Eichgesetz (MessEG) tätig werden zu können, musste das Mess- und Eichwesen dem Landesministerium für Finanzen und Wirtschaft einen Kompetenznachweis einreichen. Im Dezember 2014 wurde dem MEBW die Kompetenz bescheinigt, um als Konformitätsbewertungsstelle (KBS) 0103 tätig werden zu können. Wie in der Vergangenheit auch, wird das MEBW die Hersteller von Messgeräten unterstützen, das Konformitätsbewertungsverfahren nach dem MessEG durchzuführen. Damit können national geregelte Messgeräte in den eichpflichtigen Verkehr gebracht werden. Der Benennungsumfang umfasst im Wesentlichen die Module F und F1 für verschiedene Messgerätearten. Der genaue Tätigkeitumfang ist in einer Übersichtsliste auf den Internetseiten der AGME unter Fachinformationen ( zu finden. Nach wie vor ist das MEBW auch als notifizierte KBS im Rahmen von europäisch geregelten Konformitätsbewertungsverfahren tätig. Der genaue Tätigkeitsumfang ist auf den Internetseiten der EU-Kommission in der NANDO-Datenbank aufgelistet. Der oben genannte Kompetenznachweis hat die Aufgabe diese Notifizierung auch nach Einführung der neuen Waagen- (NAWI) und Messgeräte-Richtlinie (MID) im April 2016 aufrechtzuerhalten. Eine Genehmigung bzw. Benennung hierfür ist noch nicht erfolgt.

10 8 NOVELLIERUNG DES EICHRECHTS Im Jahr 2014 stand die Novellierung und damit die Modernisierung des Eichrechts im Fokus, die am als Mess- und Eichgesetz und Messund Eichverordnung umgesetzt wird. Sie lösen damit das bisherige Eichgesetz und die bisherige Eichordnung ab. Mit der Novellierung wird zugleich das bestehende hohe Schutzniveau des deutschen Messwesens beibehalten. Es schafft ein Qualitätssiegel für Hersteller von Messgeräten und sichert einen lauteren Handelsverkehr. Zudem schafft die Neuregelung einheitliche Vorgaben für den Marktzutritt von Messgeräten - unabhängig davon, ob das jeweilige Gerät europäisch oder national geregelt ist. Dies bedeutet für die betroffenen Wirtschaftsakteure eine deutliche Vereinfachung und ist ein Beitrag zum Bürokratieabbau. Künftig gelten für europäisch und national geregelte Messgeräte die gleichen Anforderungen, wenn sie auf den Markt gebracht werden. Die innerstaatliche Bauartzulassung und die Ersteichung von national geregelten Messgeräten werden ab dem durch eine Konformitätsbewertung ersetzt. Das neue Regelungssystem ist innovationsoffen und kann technologische Neuentwicklungen zeitnah erfassen. Die Nacheichung von verwendeten Messgeräten bleibt im bisherigen Umfang den Eichbehörden der Länder und den staatlich anerkannten Prüfstellen vorbehalten. Die Kennzeichnung (Stempelung) bei geeichten Messgeräten bis zeigte das Ende der Eichgültigkeit. Im Beispiel endet die Eichgültigkeit am Die 22 kennzeichnet die Eichbehörde Baden-Württemberg STEMPELUNG ALT STEMPELUNG NEU Die ab dem geltende Kennzeichnung für geeichte Messgeräte gibt das Jahr der Eichung an (hier 2015). Die Eichbehörde Baden- Württemberg wird mit den Buchstaben BW angegeben. Typische Beispiele für Verwendungsbereiche von Messgeräten, auf die die Vorschriften des Eichrechts anzuwenden sind: Ladentischwaage auf dem Wochenmarkt Waagen im Supermarkt Fahrzeugwaage Personenwaagen im medizinischen Bereich Zapfsäulen an einer Tankstelle Reifendruckmessgerät an einer Tankstelle oder in einer Kfz-Werkstatt Messgeräte zur Überwachung des Straßenverkehrs Abgas-Messgeräte Tankwagen für Heizöl oder Flüssiggas Gaszähler, Wasserzähler, Stromzähler und Wärmezähler Taxameter in Taxen Ausschankmaße Im Laufe des Jahres wurden die Inhalte des neuen Eichrechts den Eichbediensteten an insgesamt 12 internen Veranstaltungen vermittelt. Die Schulungen wurden von sechs Kolleginnen und Kollegen durchgeführt, die bei der Deutschen Akademie für Metrologie zu Multiplikatoren ausgebildet wurden. Um die komplexen Schulungsinhalte effizient und nachhaltig zu vermitteln, waren Online-Schulungen vorgeschaltet und Fitnesstests nachgeschaltet.

11 9 BERICHTE DER TÄTIGKEITEN PRÜFUNG VON MESSGERÄTEN NACH DEM EICHRECHT Anzahl Messgeräteart bestanden nicht bestanden Gesamtsumme Längen- und Flächenmessgeräte Messwerkzeuge für Volumenmessung Lagerbehälter Füllstandsmessgeräte Schmierölmessanlagen Straßenzapfsäulen Messanlagen auf Tankwagen Mineralöle Messanlagen für Milch Straßenzapfsäulen für Flüssige Gase sonstige Messanlagen für Flüssigkeiten Wasserzähler Mengenumwerter / Messanlagen für Gas Gewichtstücke Fein- und Präzisionswaagen Handels- und Grobwaagen bis 50kg Handels- und Grobwaagen über 50kg Selbsttätige Waagen Eiersortiermaschinen Getreideprober Feuchtebestimmer Dichtemessgeräte Thermometer / Temperaturfühler Überdruckmessgeräte Wegstreckenzähler / Fahrpreisanzeiger Reifenluftmessgeräte Abgasmessgeräte für KFZ Bremsverzögerungsmessgeräte Messgeräte zur Verkehrsüberwachung Stoppuhren, Zeitzähler Sonstige Messgeräte Summe:

12 10 PRÜFUNG VON MESSGERÄTEN NACH DEM MEDIZINPRODUKTERECHT Anzahl Messgeräteart bestanden nicht bestanden Gesamtsumme Blutdruckmessgeräte Augentonometer Summe: ÜBERWACHUNG VON STAATLICH ANERKANNTEN PRÜFSTELLEN Die Versorgungsmessgeräte (Elektrizitäts-, Wasser-, Wärme- und Gaszähler) unterliegen der Eichpflicht. In Baden-Württemberg sind mehr als zehn Millionen geeichte Messgeräte in den Versorgungsnetzen eingebaut, die in regelmäßigen Abständen nachgeeicht oder durch einen neuen, geeichten Zähler ersetzt werden müssen. Die Eichgültigkeitsdauer ist für die einzelnen Messgerätearten unterschiedlich und beträgt für: Elektrizitätszähler bis 16 Jahre, Wasserzähler bis 6 Jahre, Haushaltsbalgengaszähler bis 8 Jahre Wärmezähler bis 5 Jahre Die Eichung dieser Messgeräte erfolgt fast vollständig durch die staatlich anerkannten Prüfstellen. Diese sind mit hoheitlichen Aufgaben beliehene Unternehmen, die der Rechts- und Fachaufsicht durch die Eichbehörde unterliegen. Im Rahmen der Aufsicht über diese Stellen werden die dort vorhandenen Prüfeinrichtungen messtechnisch kontrolliert und Stichprobenprüfungen an den geeichten Messgeräten vorgenommen. In Baden-Württemberg sind derzeit insgesamt 40 Prüfstellen staatlich anerkannt, die mindestens einmal jährlich durch die Eichbehörde überwacht werden. Messgeräteart Kennzeichen Anzahl der Prüfstellen Elektrizitätsmessgeräte EA 16 Gasmessgeräte GA 13 Wasserzähler (Kalt- und Warmwasser) WA 8 Wärmezähler und Teilgeräte KA 3 In der folgenden Tabelle ist die Anzahl der durchgeführten Eichungen, Befundprüfungen, Sonderprüfungen und Stichprobenprüfungen zur hhh Verlängerung der Eichgültigkeitsdauer dargestellt, welche durch die Prüfstellen im Jahre 2014 durchgeführt wurden.

13 11 Prüfstellen Eichungen, Befundprüfungen, Sonderprüfungen [Anzahl] Anzahl der Stichproben Stichprobenprüfung Summe der geprüften Zähler dazugehörige Losgröße EA EA (Wandler) GA WA KA Prüfstelle für Wasserzähler

14 12 ÜBERWACHUNG VON FERTIGPACKUNGEN Im vergangenen Jahr wurden bei Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge insgesamt 2753 Stichproben geprüft. Dabei hielten 296 Stichproben die Füllmengenanforderungen der Fertigpackungsverordnung nicht ein, was einer Beanstandungsquote von 10,8 % entspricht. Im Jahr 2013 lag die Beanstandungsquote bei annähernd gleicher Prüfdichte noch bei 11,4 %. Somit ist im Vergleich zum Jahr 2013 zwar ein leichter Rückgang der Beanstandungen bei der Füllmenge von Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge zu verzeichnen, doch ist die Anzahl der Beanstandungen weiterhin sehr hoch. Bei Fertigpackungen, die auf ihre Verkehrsfähigkeit geprüft wurden, liegt die Beanstandungsquote bei 4,9 Prozent. Bei Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge lag die Beanstandungsquote im Jahr 2014 mit 19,2 Prozent wieder auf annähernd gleicher Höhe wie im Jahr Fertigpackungen im Handel Alle Produktarten, bei denen überdurchschnittlich viele Verstöße gegen das Fertigpackungsrecht festgestellt wurden, werden im Jahr 2015 wieder verstärkt geprüft ÜBERWACHUNG BEI ABFÜLLERN, IMPORTEUREN UND HERSTELLERN VON FERTIGPACKUNGEN Anzahl der geprüften Fertigpackungen Anzahl der geprüften Lose Beanstandete Lose wegen Unterschreitung 1 des Mittelwertes [Absolut / Relativ] 2 der zul. Minusabweichung [Absolut / Relativ] 3 nicht verkehrsfähige Packungen [Anzahl / Relativ] / 7,2 % 96 / 3,5% / 0,8% 1 wenn der Mittelwert des geprüften Loses nicht die angegebene Nennfüllmenge erreicht. 2 wenn mehr als die zulässige Anzahl Packungen die untere Toleranzgrenze bei der Herstellung (Tu) unterschreitet. 3 wenn eine Packung die absolute Toleranzgrenze (Tabs) der Verkehrsfähigkeit unterschreitet. ÜBERWACHUNGEN IM HANDEL Anzahl der geprüften Fertigpackungen Anzahl der Prüfungen Nicht verkehrsfähige Packungen Prüfung auf Verkehrsfähigkeit ,9% FP ungleicher Nennfüllmenge %

15 13 Beanstandungen in Bezug auf verschiedene Toleranzgrenzen bei der Überwachung von Fertigpackungen sind in dem folgenden Diagramm graphisch dargestellt:!!! 19,2!!!! 7,3 3,5 4,9!! 0,8 (3 45& $6/ (3 45& $6) 00 (3 45& $6425 (3 45& $6+57&5$8 (3 45& $6425 BRUTTO FÜR NETTO KONTROLLEN Der Handel ist beim Verkauf von losen Waren verpflichtet, das Nettogewicht der Ware als Preisgrundlage zu verwenden. Dennoch erreichen uns immer wieder Verbraucherbeschwerden, dass besonders im Lebensmittelbereich beim Verkauf von loser Ware (Fleisch, Wurst, Käse, Feinkost) das Verpackungsmaterial (Papier, Tüten, Becher) mitgewogen und zum Grundpreis des Erzeugnisses dazu gerechnet wird. Dies ist ein Verstoß gegen 10 a der Eichordnung. Daher wird in Metzgereien, an Marktständen und ähnlichen Verkaufsstellen durch verdeckte Testkäufe überwacht, ob das Verpackungsmaterial bei der Preisberechnung wegtariert wird. Stichprobenartige Testkäufe werden in Baden- Württemberg ganzjährig durchgeführt. Die Beanstandungsquote des Jahres 2014 nimmt mit 32,0 % einen leicht erhöhten Wert gegenüber dem Jahr 2013 an. Die Überwachungen werden somit im Jahr 2015 mit der gleichen Intensität fortgeführt. Anzahl der Überwachungen Anzahl der Beanstandungen % - Anteil ,0

16 14 ÜBERWACHUNGEN NACH DEM MEDIZINPRODUKTEGESETZ Nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) müssen Betreiber von medizinischen Einrichtungen die gesetzlichen Vorschriften der Medizinprodukte- Betreiberverordnung (MPBetreibV) und des Eichrechtes beachten. Danach sind die Betreiber verpflichtet, bei bestimmten Medizinprodukten mit Messfunktion 1 regelmäßig und fristgerecht messtechnische Kontrollen (MTK) durchführen zu lassen. Die Fristen sind in der Anlage 2 der MPBetreibV festgelegt. Bei diesen Medizinprodukten wird unter anderem geprüft, ob die Fehlergrenzen eingehalten werden. Zusätzlich hat der Betreiber für bestimmte Medizinprodukte mit Messfunktion auch ein Medizinproduktebuch und ein Bestandsverzeichnis zu führen. Die Betreiber von medizinischen Laboratorien sind verpflichtet, die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiliBÄK) anzuwenden und einzuhalten. Unabhängig davon, ob das medizinische Labor in einem Krankenhaus oder bei einem niedergelassenen Arzt unterhalten wird, muss das Labor ein Qualitätsmanagement nach den Vorgaben des Teil A der RiliBÄK eingeführt haben. Werden bei Blut-, Urin- oder Liquorproben von Patienten Analyte quantitativ bestimmt, müssen müssen 1 Blutdruckmessgeräte, Messgeräte zur Ermittlung der interne Qualitätskontrollen mit Kontrolllösungen durchgeführt sowie an externen Ringversuchen teilgenommen werden. Diese Anforderungen sind im speziellen Teil B1 der RiliBÄK zu finden. Sie gelten auch bei quantitativen Messungen bei der Ausübung von patientennaher Sofortdiagnostik beispielsweise in Krankenhausstationen, wobei hier die vorgeschriebene Kontrollhäufigkeit bei der internen Qualitätssicherung im Vergleich zum medizinischen Laboratorium deutlich geringer ist. Die MPG-Überwachungen wurden durch das MEBW bei Betreibern aus Bereichen wie Arztpraxen, Altenheimen, Krankenhäusern, Laborärzten oder Hörgeräteakustikern durchgeführt. Ein Ergebnisvergleich mit den vergangenen Jahren zeigt, dass die Anforderungen des MPG bezüglich der vorgeschriebenen messtechnischen Kontrollen oft nicht beachtet werden. Die medizinischen Laboratorien haben die vielschichtigen Anforderungen der RiliBÄK zwar weitgehend umgesetzt, dennoch sind häufig Abweichungen im Detail festzustellen, die beanstandet werden müssen. Die Ergebnisse zeigen, dass eine kontinuierliche Überwachung von Betreibern auch im Jahr 2015 erforderlich ist. Körpertemperatur, Ergometer, Audiometer, Tonometer zur Überprüfung des Augeninnendrucks und Dosimeter ERGEBNIS DER ÜBERWACHUNGEN (NACH BETREIBERN) VOR ORT: Beanstandungen Bereich Anzahl Anzahl Prozent Medizinprodukte mit Messfunktion QMS (Teil A der RiliBÄK) Med. Laboratorien (Teil B1 der RiliBÄK) POCT Messplätze (Teil B1 der RiliBÄK)

17 15 SCHWERPUNKTAKTIONEN Im Rahmen der metrologischen Überwachung wurden zur Erhöhung des Verbraucherschutzes Kontrollen bei verschiedenen Messgerätearten vorgenommen. Diese Aktionen erfolgen insbesondere dort, wo das Risikopotenzial auf Manipulationen besonders hoch ist oder das Messgerät einem besonders hohen Verschleiß unterliegt. Die Feststellungen bei den Schwerpunktaktionen belegten im Jahr 2014 erneut, dass diese zusätzlichen Kontrollaktionen sehr wichtig sind. So wurden im vergangenen Jahr u.a. folgende Schwerpunktaktionen durchgeführt: FAHRZEUGWAAGEN Im Jahr 2014 wurden lokal begrenzte Schwerpunktaktionen durch die Eichämter Freiburg und Heilbronn im Bereich der noch gültig geeichten Straßenfahrzeugwaagen durchgeführt. Diese Kontrollen erfolgten unangemeldet mit dem Ziel festzustellen, inwieweit die Messwertstabilität über den Eichgültigkeitszeitraum hinweg gewährleistet war, ob die Anforderungen an den Gebrauch eingehalten wurden und ob eventuelle Manipulationsverstöße vorlagen. Dabei wurden 12 % der kontrollierten 57 Waagen beanstandet. MESSANLAGEN AN TANKWAGEN In Zusammenarbeit mit der Polizei, dem Zoll, dem Bundesamt für Güterverkehr und der mobilen Kontrollgruppe der Verkehrspolizei wurden an 80 Tankwagen die Messanlagen kontrolliert. Die Kontrollen fanden dabei auf Betriebshöfen, an Raffinerien und auf Autobahnen/Bundesstraßen statt. Von den überprüften Messanlagen für Benzin, Diesel und Heizöl, die in den Tankwagen installiert sind, wurden 21 % beanstandet. Im Rahmen dieser Beanstandungen wurde eine manipulierte Messanlage aufgefunden. MEDIZINPRODUKTE MIT MESSFUNKTION Bei einigen Medizinprodukten mit Messfunktion wie Blutdruckmessgeräten, Augentonometern, Audiometern usw. ist in regelmäßigen Abständen eine messtechnische Kontrolle durchzuführen, um eine dauerhafte Messsicherheit zu gewährleisten. Dies ist wichtig, da auf der Basis der Messergebnisse in vielen Fällen ärztliche Therapiemaßnahmen eingeleitet werden. Nachdem die Ärzte schon seit vielen Jahren kontrolliert und dabei immer noch erhebliche Missstände festgestellt wurden, wurde die Ärztenachschau im Jahr 2014 erneut als Schwerpunktaktion durchgeführt. In 403 Arztpraxen wurde kontrolliert, ob deren Messgeräte regelmäßig einer Prüfung unterzogen werden. Dabei ergab sich eine relativ hohe Beanstandungsquote von 34,7 %; bei 128 Ärzten musste sogar ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden (31,8 %). Festgestellte Mängel wurden vor Ort besprochen und auf umgehende Abhilfe mit entsprechendem Nachweis hingewirkt. Dies zeigt, dass eine ständige Überwachung erforderlich ist, damit die Vorschriften zum Schutze der Patienten eingehalten werden. Kontrolle und Prüfung einer Straßenfahrzeugwaage

18 16 AHNDUNG VON ORDNUNGSWIDRIGKEITEN Verstöße gegen eichrechtliche Vorschriften stellen zumeist Ordnungswidrigkeiten dar, die der Landesbetrieb bei einfacheren Vergehen mit einer Verwarnung oder bei erheblichen Verstößen mit einem Bußgeld ahndet. Im Geschäftsjahr 2014 wurden insgesamt wegen 798 Vergehen Verwarnungsgelder über ausgesprochen. In 679 Fällen wurden Bußgeld-verfahren im Gesamtbetrag von ,10 eingeleitet, wovon zum Bilanzstichtag ,10 rechtskräftig festgesetzt waren. Insgesamt wurden im Jahr 2014 (mit den Überhängen aus dem Jahr 2013) 7 Fälle an die Staatsanwaltschaft Tübingen weitergeleitet, in 3 Fällen fand bisher eine Verhandlung statt, jfkdlsjfskdlfjö die mit einer Geldbuße in Form eines Urteils bzw. Beschluss rechtskräftig entschieden wurden, es erfolgten 2 Einspruchsrücknahmen, in den übrigen 2 Fällen steht eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Tübingen noch aus. Im Bereich des Ordnungsrechts, meist zur Erzwingung einer Duldung oder Unterlassung, arbeitet der Landesbetrieb mit Ordnungsverfügungen mit Androhung und ggf. auch Festsetzung von Zwangsgeld. Insgesamt wurden im Jahr 2014 in diesem Bereich 3 Verfügungen erlassen und insgesamt Zwangsgelder in Höhe von angedroht. Mittlerweile konnten alle Fälle im Fertigpackungsbereich mit der Androhung abgeschlossen werden. Die Anteile der Bußgeldverfahren verteilen sich wie folgt: Tätigkeit / Arbeitsbereich Zahl der Bußgeldverfahren % - Anteil Messgeräte ,8 FP-Kontrollen ,9 Medizinprodukte 65 9,5 Instandsetzer 3 0,4 Brutto für Netto ,3 Sonstige 1 0,1 1 Verkauf loser Ware in Anwesenheit des Kunden ohne Berücksichtigung der Tara (Verpackungsmaterial darf nicht berechnet werden)

19 17 DIE KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLE (BENANNTE STELLE) 0103 Im Jahr 2014 unterhielt das MEBW eine Konformitätsbewertungsstelle (Benannte Stelle) mit der Kennnummer Die Benennung umfasst die Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren nach den Richtlinien 2009/23/EG über nichtselbsttätige Waagen (NAWI) und 2004/22/EG über Messgeräte (MID). Seit dem ist die Konformitätsbewertungsstelle auch berechtigt Konformitätsbewertungsverfahren nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) durchzuführen. Diese Verfahren regeln die Messgeräte, welche nach nationalen Vorschriften im gesetzlich geregelten Bereich Inverkehr gebracht werden können. Die Benannte Stelle im MEBW ist für folgende EU-Verfahren notifiziert: Richtlinie 2009/23/EG (NAWI) Anhang II.2 (Modul D) Anhang II.2: EG Konformitätserklärung Anhang II.3: EG Eichung Anhang II.4: EG Einzeleichung Anhang II.3 (Modul F) Anhang II.4 (Modul G) Richtlinie 2004/22/EG (MID) MI-001 (Wasserzähler) MI-002 (Gasmessgeräte) MI-003 (Elektrizitätszähler) MI-004 (Wärmezähler) MI-005 (Messanlagen für die kontinuierliche und dynamische Messung von Mengen von Flüssigkeiten außer Wasser) MI-006 (Selbsttätige Waagen) MI-007 (Taxameter) MI-008 (Massverkörperungen, Verkörperte Längenmaße) MI-008 (Massverkörperungen, Ausschankmaße) MI-009 (Geräte zur Messung von Längen und ihrer Kombinationen) MI-010 (Abgasanalysatoren) Modul F Modul F Modul F Modul F Modul F Modul D, Modul F, Modul F1 Modul F Modul F1 Modul A1, Modul F1 Modul F, Modul F1 Modul F Modul A1: Konformitätserklärung auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle, ergänzt durch Produktprüfungen durch eine Benannte Stelle Modul F: Erklärung der Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer Prüfung der Produkte Modul D: Erklärung der Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der Qualitätssicherung für die Produktion Modul F1: Konformitätserklärung auf der Grundlage einer Prüfung der Produkte

20 18 ÜBERSICHT DER VERFAHREN Diese unabhängige Stelle bearbeitet nach Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), QM- Verfahrensregelungen und der Entgeltregelung die entsprechenden Aufträge von Messgeräteherstellern. Im Jahre 2014 wurden die in der folgenden Tabelle dargestellten Verfahren und Einzelaufträge zur Konformitätsbewertung im Auftrag der Hersteller durchgeführt: Richtlinie 2009/23/EG (NAWI) Anzahl Anhang II.2 (Modul D) EG Konformitätserklärung 18 Anhang II.3 und II.4 (Modul F und G) EG Eichung / EG Einzeleichung 787 Richtlinie 2004/22/EG (MID) Anzahl Modul D MI Modul F / F1 MI MI MI MI

21 19 PRESSEFAHRT VERKEHRSMESSGERÄTE Die Pressefahrt am des Regierungspräsidenten stand unter dem Motto Das Messund Eichwesen im Dienste der Verbraucher: Verkehrsmessgeräte. Im Rahmen der Pressefahrt haben wir unsere Arbeit einer Vielzahl von Vertretern von Fernsehen, Rundfunk und Printmedien überzeugend vermitteln können. Entsprechend der Presseeinladung wurden aus dem Bereich der Eichung von Messgeräten zur amtlichen Verkehrsüberwachung exemplarisch eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage, ein Video-Geschwindigkeits-Messfahrzeug, eine Laserpistole, eine Geschwindigkeitsmess- Lichtschranke und ein Atemalkoholmessgerät vorgestellt. In der Einführung zu der Veranstaltung hat Regierungspräsident Herrmann Strampfer die Journalisten beim Eichamt in Albstadt begrüßt. Herr Bacher stellte die Aufgaben des Mess- und Eichwesen sowie markante Feststellungen bei den eichamtlichen Überwachungen dar. Den anschließenden Fragen der Journalisten zur Eichung und zum Einsatz der Messgeräte stand Herr Döhren vom Mess- und Eichwesen, die Herren Schiefer und Irmscher vom Landratsamt Tuttlingen und die Herren Daiker und Herr des Polizeipräsidiums Tuttlingen Rede und Antwort. Die zur Pressefahrt veröffentlichten Medienberichte in der Landesschau-Aktuell (SWR- Fernsehen), im Südwestrundfunk, bei Radio Antenne 1, in der Stuttgarter Zeitung, im Zollernalb-Bote und im Zollern-Alb-Kurier basieren auf diesen Informationen. Die treffenden Überschriften lauteten z.b. Blitzerprüfer - Gerätecheck vor dem Blitzmarathon oder Genau gemessen, Blitzer kontrolliert Raser Eichamt kontrolliert Blitzer. Diese gelungene Pressefahrt hat gezeigt, dass die Verkehrssicherheit im direkten Zusammenhang mit der Eichung der verwendeten Messgeräte durch das Regierungspräsidium Tübingen steht. Vorführung eines Video-Geschwindigkeits- Messfahrzeugs der Polizei Eichung einer mobilen Geschwindigkeitsmess-Lichtschranke

22 20 INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT Frau Li Gao, eine Mitarbeiterin der Metrologie Behörde aus der Chinesischen Provinz Shanxi, hospitierte für 5 Monate bei den Eichbehörden der 3-Länderkooperation Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz. Ziel war es, das deutsche Mess- und Eichwesen kennen zu lernen. Die jeweils sieben wöchigen Hospitationen begannen im Mai bei der Eichdirektion in Stuttgart. Aufgrund ihrer Tätigkeiten beim Shanxi Institut of Metrology in Taiyuan lagen die Schwerpunkte ihrer Hospitation auf den Themen Qualitätsmanagement und Temperaturmesstechnik; sie erhielt aber auch Einblicke in die Organisation des Mess- und Eichwesens sowie in die Durchführung der Eichung von anderen Messgeräten. Vermittelt und betreut wurde die Hospitation durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Herr Dr. Kieninger Frau Li Gao Herr Schneider DER LANDESBETRIEB BESCHUSSAMT ULM Der Landesbetrieb Beschussamt Ulm wurde als Referat 106 von der Abteilung 2 in die Abteilung 10 des Regierungspräsidiums eingegliedert. Diese Organisationsänderung erfolgte im Zusammenhang mit der Neuordnung der Marktüberwachung und des Verbraucherschutzes in Baden-Württemberg. Erfreulich verlief die betriebswirtschaftliche Entwicklung des zum gegründeten Landesbetriebes. So konnte im Jahr 2014 nahtlos an die Vorjahre angeknüpft und das Ziel einer 100%igen Kostendeckung auf Grundlage einer Vollkostenrechnung erfüllt werden. Vorderansicht des Beschussamtes in Ulm, Ortsteil Jungingen

23 21 Mit engagiertem und national wie international anerkanntem Fachpersonal sowie der Unterstützung aus dem Querschnittsbereich des Regierungspräsidiums, gelang es dem Landesbetrieb somit auch im abgelaufenen Jahr erneut ohne Zuführung aus Steuermitteln des Landes auszukommen. KOMPETENZEN Als Mitglied der deutschen Delegation der Ständigen Internationalen Kommission zur Prüfung von Handfeuerwaffen (C.I.P.) war das Beschussamt Ulm 2014 im Rahmen von thematischen Arbeitsgruppen besonders gefordert. Schwerpunktthemen waren dabei unter anderem die beschlussreife Neuordnung der Beschussprüfungen in den Liegenschaften von Waffenherstellern oder die internationale Vereinheitlichung der Prüfung und Zulassung von Munition. In zahlreichen bundesweiten Gremien und Arbeitsgruppen, wie der Expertengruppe des nationalen Waffenregisters, der Arbeitsgruppe der notifizierten Prüfstellen für Bauverglasungen oder der Arbeits- und Expertengruppe Bleifreie Munition der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, war der Sachverstand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefragt. Auch bei der Überarbeitung und Modernisierung von Richtlinien zur Prüfung von Materialien oder durchschusshemmenden Fahrzeugen waren die Erfahrungen und Kenntnisse der Experten des Beschussamtes wertvoll und konnten in die Arbeitsgruppen der Vereinigung der Prüfstellen für angriffshemmende Materialien und Konstruktionen (VPAM) eingebracht werden. FACHAUFGABEN Die Nachfrage nach den vielfältigen Tätigkeiten des Beschussamtes Ulm erwies sich auch im Jahr 2014 als gleichbleibend hoch. Die Zahl der beschossenen Jagd-, Sport- und Verteidigungswaffen und die Menge der dafür hergestellten Beschussmunition erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr weiter. Eine große Nachfrage zeigte sich auch erneut bei den vom Beschussamt angebotenen Prüfungen von Materialien, Konstruktionen oder durchschusshemmenden Fahrzeugen. Mit der erfolgreichen Reakkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle als Prüf- und Zertifizierungsstelle und der Renotifizierung als Zertifizierungsstelle und Prüflabor für Bauprodukte wurde 2014 der steigenden Kundennachfrage nach international anerkannten Prüfungen Rechnung getragen. Basis der Leistungsfähigkeit des Beschussamts Ulm ist nicht zuletzt die enge Kooperation mit den Partnern aus der mittelständischen Waffenindustrie, dem Büchsenmacherhandwerk, mit Ingenieurbüros und Herstellerfirmen aus dem Bereich des Personen- und Objektschutzes, mit Behörden, Polizei, Sicherheitskräften, Bundeswehr sowie Sportschützen und Jägern. Prüfung eines Sicherheitsglases auf Durchschuss- und Spritzverhalten

24 22 ANHANG VERZEICHNIS DER STAATLICH ANERKANNTEN PRÜFSTELLEN IN B.-W. MESSGERÄTE FÜR ELEKTRIZITÄT (E) Kurzzeichen Adresse Träger EA 3 EA 16 EA 20 EA 22 EA 30 EA 32 EA 33 EA 34 EA 36 EA 41 EA 50 EA 51 EA 61 EA 80 EA 90 EA 110* Schonacher Str Triberg Kornblumenstr. 7/ Friedrichshafen Rennstr Esslingen Weipertstraße Heilbronn Durlacher Allee Karlsruhe Lotzbeckstr Lahr Kurfürsten-Anlage Nr Heidelberg Waldseestr Baden-Baden Sandweg Pforzheim Hauffstr Reutlingen Karlstr Ulm Eybstr Geislingen Schildgasse Rheinfelden Daxlander Str Karlsruhe Eisbachstr Sulzbach-Laufen Bergener Ring 65 / Ottendorf-Okrilla EGT Energie GmbH Stadtwerk am See GmbH & Co. KG EnBW Energie Baden-Württemberg AG NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbh EnBW Energie Baden-Württemberg AG Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH Stadtwerke Baden-Baden Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG FairEnergie GmbH SWU Energie GmbH Albwerk GmbH & Co. KG ED Netze GmbH Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH MBS AG RITZ Instrument Transformers GmbH * Prüfstelle mit Betriebsräumen in Baden-Württemberg

25 23 MESSGERÄTE FÜR GAS (G) Kurzzeichen Adresse Träger GA 1 GA 2 GA 3 GA 4 GA 5 GA 6* GA 7 GA 8* GA 9 GA 11 GA 12 GA 13 GA 14* Hardeckstr Karlsruhe Am Wallgraben Stuttgart Poststraße Stuttgart Daxlander Str Karlsruhe Tullastraße Freiburg Kallenbergstraße Essen Max-Eyth-Str Wernau Andréstraße Offenbach Mauermattenstr. 12a Waldkirch i. Br. Obere Hardt Bietigheim Forsthausstraße Rheinau Hauffstraße Reutlingen Sandreuthstr Nürnberg Itron GmbH terranets bw GmbH EnBW Operations GmbH Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH bnnetze GmbH Open Grid Europe GmbH Elster GmbH Soluvia Metering GmbH K. L. Bayer GmbH Inotech GmbH RMA Mess- und Regeltechnik GmbH & Co. KG FairEnergie GmbH CentraPlus GmbH * Prüfstelle mit Betriebsräumen in Baden-Württemberg

26 24 MESSGERÄTE FÜR WASSER (W) Kurzzeichen Adresse Träger WA 1 WA 4 WA 5 WA 7 WA 14 WA 16 WA 19 WA 22 Rudolf-Diesel-Str Wiesloch-Baiertal Daxlander Str Karlsruhe Waldseestr Baden-Baden Hahnweidstr Kirchheim u. Teck Schulze-Delitzsch-Str Stuttgart Obertalstr Furtwangen Burgweg Schelklingen Thanheimer Straße Bisingen Engelmann Sensor GmbH Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH Stadtwerke Baden-Baden Zweckverband Landeswasserversorgung Hermann Fahrbach GmbH E. Wehrle GmbH Lorenz GmbH & Co. KG ZAW ggmbh MESSGERÄTE FÜR WÄRME (K) Kurzzeichen Adresse Träger KA 3 KA 4 KA 6 Rudolf-Diesel-Str Wiesloch-Baiertal Daxlander Str Karlsruhe Engelmann Sensor GmbH Obertalstr Furtwangen E. Wehrle GmbH Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH Ein Verzeichnis aller Prüfstellen in Deutschland mit den örtlich zugelassenen Messmöglichkeiten befindet sich in einer Übersicht auf der Homepage der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (

27 25 ANSCHRIFT DER BETRIEBSTELLEN DES LANDESBETRIEBES EBBW (2015) Regierungspräsidium Tübingen Eich- und Beschusswesen Baden- Württemberg (EBBW) -Direktion- Ulmer Straße 227B Stuttgart Telefon: Telefax: : Internet: Betriebsstelle Außenstelle Anschrift / Telefon / Beschussamt Ulm Albstraße Ulm-Jungingen Telefon: Telefax: beschussamt@rpt.bwl.de Eichamt Albstadt Schillerstraße Albstadt Telefon: Telefax: eichamt.albstadt@rpt.bwl.de Donaueschingen Hermann-Fischer-Allee Donaueschingen Eichamt Fellbach Stuttgarter Straße Fellbach Telefon: Telefax: eichamt.donaueschingen@rpt.bwl.de Telefon: Telefax: eichamt.fellbach@rpt.bwl.de Eichamt Freiburg Elsässer Straße 2a Freiburg Telefon: Telefax: eichamt.freiburg@rpt.bwl.de Eichamt Karlsruhe Stephanienstraße Karlsruhe Telefon: Telefax: eichamt.karlsruhe@rpt.bwl.de

28 26 Betriebsstelle Außenstelle Anschrift / Telefon / Eichamt Heilbronn Brüggemannstraße Heilbronn Telefon: Telefax: eichamt.heilbronn@rpt.bwl.de Schwäbisch Hall Ringstraße Schwäbisch Hall Wertheim Am Eichamt Wertheim Telefon: Telefax: eichamt.schwaebisch-hall@rpt.bwl.de Telefon: Telefax: eichamt.wertheim@rpt.bwl.de Eichamt Mannheim Fahrlachstraße Mannheim Telefon: Telefax: eichamt.mannheim@rpt.bwl.de Eichamt Ravensburg Kanalstraße Ravensburg Telefon: Telefax: eichamt.ravensburg@rpt.bwl.de Eichamt Ulm - Dornstadt Lerchenbergstr Dornstadt Telefon: Telefax: eichamt.ulm-dornstadt@rpt.bwl.de

29

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31

32 Regierungspräsidium Tübingen I Konrad-Adenauer-Straße 20 I Tübingen Telefon: I Telefax: I pressestelle@rpt.bwl.de I

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