Aufbau einer Kindertagesstätte in Lostorf

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1 Aufbau einer Kindertagesstätte in Lostorf Ein Bericht der Arbeitsgruppe KiTa Lostorf Dezember 2012 Inhalt Ausgangslage... 1 Terminologie und Vorgeschichte... 1 Vorgehen... 1 Grobkonzept für Lostorf... 2 Finanzierung... 2 Lohnkosten... 2 Übriger Betriebsaufwand... 3 Gesamtaufwand... 3 Elternbeiträge... 3 Anstossfinanzierung... 4 Gemeindebeitrag... 4 Aufbau der KiTa Lostorf / aktuelle Angebote... 4 KiTa als zukunftsgerichtete Investition... 5 Subventionen und Tarife im Vergleich... 6 Ausgangslage Terminologie und Vorgeschichte In der Literatur und im fachlichen Sprachgebrauch haben sich folgende Begriffe eingebürgert: Krippe ist eine Einrichtung für Kinder im Vorschulalter; Hort ist eine Einrichtung für Kinder ab Schuleintritt; Kindertagesstätte (abgekürzt KiTa) ist der Oberbegriff, der sowohl Krippe als auch Hort umfasst. Bedürfnisabklärungen des Vereins KiTa Lostorf von 2003 und 2011 haben ergeben, dass in Lostorf ein relevanter Bedarf an familienergänzender Kinderbetreuung bestehend aus Krippe und Hort vorliegt. In der Umfrage von 2003 wurden alle Haushaltungen mit Kindern zwischen 0 und 10 Jahren angeschrieben; es interessierten sich 22 konkret für einen Krippenplatz, 26 für einen Hortplatz für ein oder mehrere Kinder. In der Umfrage 2011 wurden Fragebogen in alle Haushaltungen verschickt; 38 Antworten meldeten einen aktuellen, konkreten Bedarf an. Vorgehen Die vom Gemeinderat am eingesetzte Arbeitsgruppe prüfte zunächst die in Gemeinden der Region vorhandenen Kinderbetreuungsangebote (z.b. Olten, Däniken, Hägendorf, Schönenwerd, Niedergösgen, Zofingen) und liess sich nach dem Entwickeln erste Ideen für ein Betreuungsangebot in Lostorf von den Fachpersonen Jeannine Hess und Nadine Hofmann vom Amt für Soziale Sicherheit in Solothurn beraten.

2 Arbeitsgruppe Kindertagesstätte Lostorf Seite 2 von 6 Grobkonzept für Lostorf Aus den Diskussionen und der Beratung durch das Departement des Innern hat sich folgendes Grobkonzept für Lostorf ergeben: Eine Kita mit anfänglich 1 altersgemischter Gruppe an einem Standort; Gruppe à 12 Plätze; Gruppe mit 2 Betreuungspersonen mit der vorgeschriebenen Ausbildung; Angebot für Kinder zwischen 3 Monaten und 14 Jahren; Öffnungszeiten Montag Freitag, Uhr während 48 Wochen pro Jahr; Elternbeiträge abgestuft nach Einkommen mit 6 Tarifstufen; Trägerschaft durch einen Verein; Leistungsvereinbarung zwischen Gemeinde und Verein; Personal angestellt durch den Verein; Räumlichkeiten gemietet durch den Verein. Die KiTa braucht von den gesetzlichen Grundlagen her eine Betriebsbewilligung, welche vom Kanton erteilt wird. Zu den Voraussetzungen für die Erteilung der Betriebsbewilligung gehört u.a., dass ausreichend Personal mit fachspezifischen Ausbildungen zur Verfügung steht. Pro altersgemischter Gruppe mit maximal 12 Plätzen sind dies jeweils zwei Personen, von denen mindestens eine eine abgeschlossene Ausbildung als Kleinkinderzieherin, Kindergärtnerin oder Pädagoge benötigt. Die insgesamt 12 Plätze sagen noch nichts aus über die Anzahl der betreuten Kinder. Würden in der KiTa ausschliesslich Kinder betreut, welche das Angebot 5 ganze Tage pro Woche nutzen, würden insgesamt 12 Kinder betreut; würden in der KiTa alles Kinder betreut, welche das Angebot pro Woche nur einen halben Tag nutzen, würden insgesamt 120 Kinder betreut. Die Realität wird irgendwo dazwischen liegen. Finanzierung Das Budget, das die Arbeitsgruppe gestützt auf die Richtlinien des Schweizerischen Krippenverbandes, die Beratung des Departements des Innern sowie von Franco Giori (Stadt Olten, zuständig für die städtischen Kinderkrippen) und die Unterstützung des Finanzverwalters der Gemeinde erarbeitet hat, ist wie es sich für ein Budget gehört vorsichtig kalkuliert. Das erarbeitete Budget zeigt die ersten 4 Betriebsjahre der KiTa. Es geht von einer Aufbauphase von 3 Jahren aus, wobei die KiTa im 1. und 2. Betriebsjahr noch nicht voll ausgelastet ist und erst im 3. Betriebsjahr eine Auslastung von 90 % angenommen werden kann. Lohnkosten Im 1. und 2. Betriebsjahr sind daher die Lohnkosten mitunter die grösste Aufwandposition noch tiefer als im 3. und 4. Jahr, weil ab dem 3. Betriebsjahr zusätzlich eine Lernende und eine Köchin angestellt werden sollen. Die Löhne sind an den Empfehlungen des Departements des Innern sowie des Schweizerischen Krippenverbands orientiert. Im 1. und 2. Betriebsjahr kann für die Leitung der Krippe ein Pensum von 30 % gerechnet werden, für die Betreuung der Kinder 160 Stellenprozente ausgebildete Fachkräfte Betreuung, 30 % ausgebildete Fachkraft Betreuung als Aushilfe und 150 Stellenprozent

3 Arbeitsgruppe Kindertagesstätte Lostorf Seite 3 von 6 Hilfskräfte Betreuung ohne Ausbildung. Das ergibt Personalkosten von jährlich Fr , unter Berücksichtigung der Sozialleistungen und einem Budgetposten für Weiterbildung von Fr Ab dem 3. Betriebsjahr, wenn die KiTa mit 12 Plätzen zu mindestens 90 % ausgelastet ist, kann zusätzlich eine Stelle für eine Lernende geschaffen werden und für die Zubereitung der Mahlzeiten ein 40 %-Pensum für eine Köchin. Dies ergibt gesamte Lohnkosten von Fr Übriger Betriebsaufwand Beim übrigen Betriebsaufwand ist die grösste Ausgabenposition die Raummiete. Ausgehend von einem konkret vorliegenden Angebot sind im Budget Fr pro Jahr dafür eingesetzt. Insgesamt ergibt sich ein Betriebsaufwand von Fr pro Jahr. Dieser ist nahezu unabhängig von der Auslastung der KiTa: die Kosten für Raummiete, Reinigung und Unterhalt, Versicherungen und Gebühren fallen so oder so an. Gesamtaufwand Im 1. und 2. Betriebsjahr beträgt der Gesamtaufwand somit jährlich Fr. 205'750.00, ab dem 3. Betriebsjahr Fr. 236' Die Vollkosten pro Kind und Tag betragen demgemäss im 1. Jahr Fr (bei 5 Tagen pro Woche Fr im Monat), im 2. Jahr Fr (bei 5 Tagen pro Woche Fr im Monat) und ab 3. Jahr Fr (bei 5 Tagen pro Woche Fr im Monat). Elternbeiträge In erster Linie sind die Gesamtkosten der KiTa durch Elternbeiträge zu finanzieren. Für Eltern mit geringerem Einkommen stellen die meisten KiTas in Olten und Umgebung einen Sozialtarif zur Verfügung. Dies ist auch für Lostorf vorgesehen, damit auch möglicherweise alleinerziehende Eltern mit geringerem Einkommen das Angebot nutzen können. Für die Berechnung der Elternbeiträge wurde als Rechnungsgrösse für die Vollkosten von Fr pro Monat ausgegangen. Wie bei den Krippen in Olten sind 6 einkommensabhängige Tarifstufen vorgesehen; Basis ist jeweils das monatliche Nettoeinkommen inkl. Anteil 13. Monatslohn. Tarifstufe 1 erfasst Monatseinkommen unter Fr. 1'500.00, Tarifstufe 2 Monatseinkommen zwischen Fr. 1' und 3' bis hin zu Tarifstufe 6 mit Monatseinkommen ab Fr. 8' Bei der Verteilung der KiTa-Kunden auf die 6 Tarifstufen hat der Finanzverwalter assistiert. Das Budget geht davon aus, dass sich die meisten Eltern in Tarifstufe 5 (Monatseinkommen zwischen Fr. 6' Fr. 8'500.00) und Tarifstufe 4 (Monatseinkommen zwischen Fr. 5' Fr. 6'499.00) bewegen werden. Im ersten Betriebsjahr ist mit Elternbeiträgen von Fr. 84' zu rechnen, im 2. Betriebsjahr mit Fr. 112'320.00, im 3. Betriebsjahr mit Fr. 154' und ab 4. Betriebsjahr mit Fr. 168' Der Sozialtarif gilt allerdings nur für in Lostorf wohnende Eltern. Auswärtige Eltern dürfen die KiTa zwar auch nutzen, haben aber unabhängig vom Einkommen den Vollkostentarif zu bezahlen.

4 Arbeitsgruppe Kindertagesstätte Lostorf Seite 4 von 6 Anstossfinanzierung Im 1. und 2. Betriebsjahr ist zudem zu berücksichtigen, dass zurzeit der Bund an neugeschaffene KiTas während 2 Jahren Anstossfinanzierungs-Beiträge beisteuert. Im 1. Betriebsjahr kann mit Fr. 45' gerechnet werden, im 2. Jahr mit Fr. 30' Gemeindebeitrag Unter Berücksichtigung des Gesamtaufwands abzüglich Elternbeiträge und Anstossfinanzierung des Bundes ergibt sich im 1. Betriebsjahr ein ungedeckter Betrag von Fr. 76'510.00, im 2. Betriebsjahr von Fr. 63'430.00, im 3. Betriebsjahr von Fr. 82' und ab dem 4. Betriebsjahr von Fr. 68' Diese Differenz zwischen Elternbeiträgen und Vollkosten soll die Einwohnergemeinde Lostorf im Rahmen einer Leistungsvereinbarung mit einem Trägerverein übernehmen und ist Gegenstand des vorliegenden Antrags. Aufbau der KiTa Lostorf / aktuelle Angebote Für den konkreten Aufbau der KiTa Lostorf soll ein Trägerverein gestützt auf eine zwischen ihm und der Einwohnergemeinde abzuschliessende Leistungsvereinbarung zuständig sein. Der Trägerverein soll die Betriebsbewilligung einholen; die Anerkennung durch den Schweizerischen Krippenverband erwirken; die Anstossfinanzierung vom Bund beantragen; mit dem Personal privatrechtliche Arbeitsverträge abschliessen; die notwendigen Stellenbeschreibungen erarbeiten; mit einem Vermieter einen Mietvertrag abschliessen; die notwendigen Versicherungen abschliessen; mit den Eltern die Betreuungsverträge abschliessen; das erforderliche Betriebsreglement (Organigramm, Öffnungszeiten, Aufnahmebedingungen, Tagesablauf, Krankheit, Platzreservation, Zahlungsregelungen, Hygiene und Sicherheit etc.) zusammen mit der Krippenleitung erarbeiten; das erforderliche pädagogische Konzept zusammen mit der Krippenleitung erarbeiten; die zur Einrichtung der KiTa notwendigen Möbel, Hausrat, Spiel- und Bastelsachen zusammen mit der Krippenleitung anschaffen. Für die Einrichtung der Krippe wird das eine oder andere als private Spende beigetragen werden. Für die Ersteinrichtung der KiTa wird der Verein aber voraussichtlich mit einem Kreditbegehren an Gemeinderat gelangen müssen. Der erforderliche Betrag wird sich einmalig auf eine Grössenordnung von Fr. 40' belaufen: gemäss Krippenhandbuch sind pro Platz Fr. 2' für Ersteinrichtung zu berechnen, die Arbeitsgruppe möchte auch dies vorsichtig beziffern und kommt daher inklusive einer Reserve geschätzt auf den vorgenannten Betrag. Es liegt 1 Angebot für Räumlichkeiten und 2 Bewerbungen von ausgebildeten Kleinkinderzieherinnen mit Berufserfahrung für die Krippenleitung (eine Bewerberin mit Wohnsitz Lostorf) vor:

5 Arbeitsgruppe Kindertagesstätte Lostorf Seite 5 von 6 Räume im Erdgeschoss an der Mahrenstrasse 2: Vermieter Ehepaar Studer, 122,3 m2 Wohnfläche plus Gartenanlage und 5 Aussenparkplätze. 2 Bewerbungen von ausgebildeten Kleinkinderzieherinnen mit Berufserfahrung für die Krippenleitung (eine Bewerberin mit Wohnsitz Lostorf). KiTa als zukunftsgerichtete Investition Einrichtungen der familienergänzenden Kinderbetreuung stellen für eine Gemeinde einen Standortvorteil dar. Potenzielle Neuzuzüger interessieren sich nicht ausschliesslich für den Steuerfuss einer Gemeinde, sondern auch für deren Infrastruktur wie z.b. Schulen. In diesem Punkt stellt eine KiTa ein Plus dar. Nicht zuletzt deshalb hat sich der Gemeinderat auch entschieden, die Förderung familienergänzender Betreuung in sein Leitbild aufzunehmen. Wenn beide Eltern trotz ihrer Erziehungsaufgabe (zumindest teilzeitlich) arbeiten können, wirkt sich dies letztlich auch positiv auf die Finanzen der Gemeinde aus: die Eltern erzielen Einkommen, welches sie versteuern. Kindertagesstätten erlauben Eltern eine verstärkte Erwerbstätigkeit und verbessern ihre langfristige Berufsperspektiven. Dadurch werden die Steuereinnahmen erhöht und Sozialhilfe eingespart. Der Bund startete Anfang 2003 sein Impulsprogramm Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, um die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kinder zu fördern (vgl. www. bsv.admin.ch). Das Programm will die Kantone und Gemeinden dazu bewegen, sich an den Kosten der Kindertagesstätten zu beteiligen. Dies erfolgt gemäss Bund unter der Prämisse, dass sich diese Beteiligung auszahlt. Das Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien BASS hat vor gut 10 Jahren im Auftrag des Sozialdepartements der Stadt Zürich den Nutzen von Kindertagesstätten untersucht. In ihrer 2001 publizierten Studie kommt das Büro BASS zum Schluss, dass pro 1 Franken, den die öffentliche Hand in diesen Bereich investiert, ein volkswirtschaftlicher Nutzen von mindestens 3 Franken resultiert. Als Begründung nennt die Studie u.a.: Erhöhte Wertschöpfung I: Eltern können dank der familienergänzenden Betreuung zusätzliche Erwerbsarbeit leisten, was zu mehr Einkommen (unmittelbares Mehreinkommen) und damit zu neuem Steueraufkommen führt. Erhöhte Wertschöpfung II: Die Eltern haben die Möglichkeit, sich nicht oder nur kurz vom Arbeitsmarkt zurückzuziehen. Damit bleiben ihre Lohn- und Aufstiegsmöglichkeiten erhalten, was sich künftig in einem höheren Einkommen (mittelbares Mehreinkommen) und zusätzlichen Steuern niederschlagen wird. Mehr Eigenverantwortung: Die Eltern können sich dank zusätzlichem Einkommen ihre Existenz besser selber sichern, so dass weniger Familien auf Sozialhilfebeiträge der öffentlichen Hand angewiesen sind. Die Resultate des Büros BASS gelten in der Sozialwissenschaft und in der Schweizer Sozialpolitik als wegweisend. Auch in manchen Ländern Deutschlands stützt man sich auf sie. Studie und Kurzfassung sind im Internet zu finden unter

6 Arbeitsgruppe Kindertagesstätte Lostorf Seite 6 von 6 Kindertagesstätten werden heute auch vermehrt als Bildungsinstitutionen verstanden. Es ist erwiesen, dass sich qualitativ gute Kindertagesstätten, die auf frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung abzielen, positiv auf die ganzheitliche Entwicklung von Kindern auswirken. Auch dies zahlt sich aus, ist aber schwieriger zu beziffern. Subventionen und Tarife im Vergleich Kindertagesstätten werden in der Schweiz unterschiedlich unterstützt. Jeder Kanton kennt eigene Systeme. Im Kanton Aargau beispielsweise beteiligt sich der Kanton mit 20 % an den Gesamtkosten aller Kindertagesstätten, dazu leisten die Gemeinden zusätzliche Beiträge. Der Kanton Bern beteiligt sich über ein Lastenausgleichssystem mit den Gemeinden an den Kosten von 3'000 KiTa-Plätzen. Der Kanton Solothurn kennt keine Subventionen für die rund 50 KiTas im Kanton. Gemäss 107 des Sozialgesetztes bildet die Förderung familienergänzender Betreuungsangebote ein kommunales Leistungsfeld. Viele solothurnischen Kitas erhalten Beiträge ihrer Einwohnergemeinde. Vor allem die Städte, die z.t. längere Traditionen in der familienergänzenden Kinderbetreuung kennen, unterstützen ihre Tagesstätten grosszügig: Solothurn beispielsweise finanziert drei städtische KiTas jährlich mit Fr. 10' pro Platz, der durch ein Solothurner Kind belegt wird, was rund die Hälfte der Kosten ausmacht. Auch Grenchen subventioniert seine KiTas, die eine KiTa etwa mit einem Defizitbeitrag von Fr. 85' Die Stadt Olten beteiligt sich mit % an den Gesamtkosten der vier Oltner KiTas und des Horts. Die KiTas haben alle dieselben (einkommensabhängigen) Tarife. Gemeinsam ist allen Subventionssystemen, dass mit den Mitteln der öffentlichen Hand geringer verdienende Eltern unterstützt werden in Form eines Sozialtarifs. Aber auch Eltern, die den Volltarif bezahlen, können in Olten profitieren: sie bezahlen maximal Fr. 1' monatlich für einen KiTa-Platz (Vollzeit); die Vollkosten betragen aber zwischen Fr. 1' und Fr. 1'800.00, wie der Verein Kinderkrippe Olten berechnet hat. Kindertagesstätten sind eine sinnvolle und für viele notwendige Ergänzung zur Familie.

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