TIERÄRZTEVERSORGUNG NIEDERSACHSEN

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1 TIERÄRZTEVERSORGUNG aktuell Der Informationsdienst Ihrer Ausgabe 2006 inhalt: Beiträge ab Entwicklung des Mitgliederbestandes Kapitalanlagestruktur Jahresbilanz 2004 Geschäftsbericht Leistungsverbesserung ab Gleichzeitig angestellter und niedergelassener Tierarzt Das neue Alterseinkünftegesetz Hinweise zur Beitragszahlung Aufwand für Versorgungsleistungen Lokalitätsprinzip sinnvoll Satzungsänderungen per Immobilienanlagen Hypothekendarlehen Umfrage

2 Sehr geehrtes Mitglied, mit dieser Mitgliederinformation informieren wir Sie über den von der Kammerversammlung der Tierärztekammer Niedersachsen festgestellten Jahresabschluss 2004, sowie die neuen Leistungen und Beiträge Sie finden zudem Aussagen zu aktuellen Themen Ihres berufsständischen Versorgungswerkes. Beiträge ab Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab monatlich 5.250,00 EURO. Der Beitragssatz beläuft sich für angestellte Tierärzte /Tierärztinnen auf 19,5 % und für freipraktizierende Tierärzte/Tierärztinnen auf 16 %. 2/10-Beitrag = Mindestbeitrag monatlich 204,75 EURO 10/10-Beitrag = allgemeine Versorgungsabgabe monatlich 1.023,75 EURO 15/10-Beitrag = monatlich 1.535,63 EURO Die Pflichtversorgungsabgabe für freipraktizierende Tierärzte/Tierärztinnen beläuft sich auf 16 % der Beitragsbemessungsgrenze, also 840,00 EURO monatlich bzw. entsprechend weniger, wenn die Einnahmen aus tierärztlicher Tätigkeit die Beitragsbemessungsgrenze nicht erreichen. Entwicklung des Mitgliederbestandes Zum gehörten dem Versorgungswerk Mitglieder an. Wir haben Rentenbezieher zu verzeichnen. Die Mitgliederzusammensetzung des Bestandes zeigt die untenstehende Grafik. Mitgliederstruktur 4,6 % 1,4 % 5,1 % 11,7 % Selbstständige Mitglieder Angestellte Mitglieder Freiwillige Mitglieder Mitglieder in Kinderbetreuungszeit Arbeitslose Mitglieder Sonstige 36,6 % 40,6 % Kapitalanlagestruktur Das Schaubild zeigt die Aufteilung des Vermögens nach Anlagearten per ,61 % 3,68 % 2,30 % 12,18 % Fest- und Termingelder Hypotheken Grundbesitz Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen, Darlehen 19,02 % Festverzinsliche Wertpapiere Anteile an Rentenfonds Anteile an Aktienfonds 2,43 % 43,78 % 2

3 Jahresbilanz 2004 AKTIVA I. Kapitalanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken , ,01 2. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen , ,37 3. Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen , ,53 4. Wertpapiere und Anteile, soweit sie nicht zu anderen Posten gehören , ,19 5. Festgelder, Termingelder und Sparguthaben bei Kreditinstituten , ,00 Summe Kapitalanlagen , ,10 II. Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft an Mitglieder , ,47 III. Andere Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,51 2. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten , ,40 3. Zins- und Mietforderungen , ,78 4. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände , ,80 Summe andere Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände , ,49 Bilanzsumme , ,06 PASSIVA I. Eigenkapital Gewinnrücklage ,00 II. Versicherungstechnische Rückstellungen 1. Deckungsrückstellung , ,00 2. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle , ,15 3. Rückstellung für künftige Leistungsverbesserungen , ,73 Summe versicherungstechnische Rückstellungen , ,88 III. Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft gegenüber Mitgliedern , ,90 IV. Andere Rückstellungen Sonstige Rückstellungen , ,00 V. Andere Verbindlichkeiten Sonstige Verbindlichkeiten , ,87 VI. Rechnungsabgrenzungsposten 5.153, ,41 Bilanzsumme , ,06 3

4 Geschäftsbericht Die Kammerversammlung der Tierärztekammer Niedersachsen hat am den Jahresabschluss der Tierärzteversorgung Niedersachsen zum einschließlich Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung festgestellt und den Ausschüssen Entlastung erteilt. Im Jahr 2006 ist eine Aktualisierung der so genannten berufsständischen Richttafeln zu erwarten. Das wird nach unserem derzeitigen Kenntnisstand zu einer weiteren Aufstockung der Deckungsrückstellung für Anwartschaften und laufende Renten führen, allerdings lässt sich der Umfang der Änderung betragsmäßig noch nicht abschätzen. Rentenversicherungsbeitrag 16 % der Jahreseinkünfte, die Sie als niedergelassene/r Tierarzt/Tierärztin erzielen. Insgesamt ist die monatliche Versorgungsabgabe aus sämtlichen tierärztlichen Tätigkeiten zusammen auf die jeweils geltende allgemeine Versorgungsabgabe zu begrenzen. In den ersten zehn Monaten des Jahres 2005 war das Beitragsaufkommen um 6,56 % höher als im gleichen Vorjahreszeitraum. Die Anzahl der Mitglieder stieg per 31. Oktober 2005 auf Mitgliedern, das waren 3,22 % mehr als im Vorjahr (4.892). Die Versorgungsleistungen nahmen um 11,15 % zu. Die Kapitalanlagetätigkeit des Versorgungswerks ist aufgrund der Entwicklung der Kapitalmarktzinsen für festverzinsliche Wertpapiere schwieriger geworden. Im Verlauf des Jahres 2005 ist die Rendite für 10-jährige Pfandbriefanlagen, eine der Hauptanlagearten für die Tierärzteversorgung Niedersachsen, unter die Grenze von 4 % gefallen und erreichte im September 2005 mit 3,10 % einen Tiefstand. Die Kurse an den Aktienmärkten stiegen erfreulich. Bei der Vermietung von Gewerbeflächen hat sich der Abrieb der Mietsätze nicht weiter fortgesetzt, auf niedrigem Niveau stabilisiert sich auch die Nachfrage nach Büroflächen. Insgesamt konnte für die gesamten Kapitalanlagen eine Bruttodurchschnittsrendite von über 5 % erreicht werden. Die neue Bundesregierung plant die Anhebung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 19,5 % auf 19,9 % der Beitragsbemessungsgrenze. Das wird voraussichtlich zu höheren Beitragseinnahmen bei angestellten Mitgliedern führen. Außerdem soll das Renteneintrittsalter in den nächsten Jahrzehnten stufenweise von 65 auf 67 Jahre erhöht werden. Es ist derzeit nicht vorgesehen, an den flexibleren Regeln der Tierärzteversorgung zum Renteneintritt etwas zu ändern. Leistungsverbesserung ab Die am laufenden Renten und aufgeschobenen Rentenanwartschaften sowie etwaige ruhende Halb- und Vollwaisenrenten werden ab um 1,0 % erhöht. Die Rentenanwartschaften zahlender Mitglieder aus der Grundversorgung werden ab um 1,0 % erhöht. Gleichzeitig angestellter und niedergelassener Tierarzt Bitte informieren Sie sowohl das Versorgungswerk als auch Ihre Tierärztekammer, wenn Sie gleichzeitig mehrere tierärztliche Tätigkeiten ausüben. Grundsätzlich sind sämtliche Einkünfte aus tierärztlicher Tätigkeit beitragspflichtig. Mitglieder im Angestelltenverhältnis, die gemäß 6 Abs. 1 SGB VI von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind und die zusätzlich Einkünfte aus selbstständiger tierärztlicher Tätigkeit erzielen, zahlen aus der Angestelltentätigkeit eine Versorgungsabgabe in Höhe des maßgeblichen gesetzlichen Rentenversicherungsbeitrages. Zusätzlich ist aus der selbstständigen Tätigkeit die Pflichtversorgungsabgabe in Höhe von 16 % der Einkünfte zu entrichten. Sind Sie neben einer Angestelltentätigkeit zusätzlich in freier Praxis niedergelassen, beträgt die Versorgungsabgabe neben dem maßgeblichen gesetzlichen 4 Beiträge aus einer Angestellten- oder Selbstständigen Tätigkeit sind auch dann zu entrichten, wenn Sie für Ihre Tätigkeit als Beamter von der Pflichtmitgliedschaft in der Tierärzteversorgung befreit sind. Das neue Alterseinkünftegesetz Nachdem wir in unserer vorherigen Ausgabe bereits ausführlich die Auswirkungen des zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetzes dargestellt haben, wird es nun ernst. Für das Jahr 2005 sind 50 % der Rente steuerpflichtig. Das gilt für alle Bestandsrenten und die in 2005 erstmals gezahlten Renten. Durch die gesetzlichen Neuerungen erfolgt ein Wechsel zur so genannten nachgelagerten Besteuerung. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass Alterseinkünfte erst mit Auszahlung an den Steuerpflichtigen versteuert werden. Dafür bleiben die Beiträge an das Versorgungswerk bis zu einem Höchstbetrag unversteuert. In einem Übergangszeitraum bis 2040 wird schrittweise für jeden Neurentner die Besteuerung bis 2020 um jährlich 2 % und ab 2021 bis 2040 um jährlich 1 % erhöht. Im Gegenzug sind im Jahr 2005 zunächst 60 % der Beiträge an die Tierärzteversorgung abzugsfähig. Bis 2025 steigt dieser Prozentsatz um jährlich 2 %, so dass dann ein Sonderausgabenabzug von 100 % der Altersvorsorgeaufwendungen bis maximal Euro im Jahr für Ledige und bis maximal Euro im Jahr für Verheiratete möglich ist. Für den Nachweis der gezahlten Beiträge erhalten Sie von uns die Bescheinigung für das

5 Für Angestellte ergibt sich folgende Beispielrechnung für 2005: Bruttoarbeitslohn AG-Anteil 9,75 % = AN-Anteil 9,75 % = Gesamtbeiträge Höchstbetrag von ist unterschritten, daher anzusetzen: davon 60 % abzüglich steuerfreier AG-Anteil Abzugsbetrag 780 Für Selbstständige ergibt sich folgende Beispielrechnung: Beiträge an Tierärzteversorgung Gesamtbeiträge Höchstbetrag von ist unterschritten, daher anzusetzen: davon 60 % Abzugsbetrag Finanzamt. In der nachstehenden Abbildung haben wir Beispielsfälle für Angestellte und Selbstständige dargestellt. Für diejenigen, die mindestens 10 Jahre lang Beiträge oberhalb des Höchstbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung an die Tierärzteversorgung gezahlt haben, kommt für die Besteuerung die Öffnungsklausel zur Anwendung. Der auf diesen Beiträgen beruhende Rentenanteil unterliegt auch weiterhin der niedrigeren Ertragsanteilsbesteuerung von zukünftig ca. 18 %. Die Anwendung der Öffnungsklausel muss beim Finanzamt beantragt werden. Wir werden Ihnen zur Unterstützung die an die Tierärzteversorgung gezahlten Beiträge und den Rentenanteil der ggf. unter die Öffnungsklausel fällt, bescheinigen. Derzeit noch offen ist der genaue Beginn des Rentenbezugsmitteilungsver- fahrens, mit dem alle Rentenversicherungsträger, also auch die Tierärzteversorgung, verpflichtet sind, die gezahlten Renten an die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu melden. Die gesammelten Daten werden von der ZfA an die Finanzverwaltung übermittelt. Soweit sich Änderungen zu diesem beschriebenen Verfahren ergeben, werden wir Sie zeitnah informieren. Ob überhaupt und ggf. wie viel Steuern anfallen, lässt sich nur für den Einzelfall beantworten Es hängt insbesondere davon ab, welche Einkünfte neben der gesetzlichen Rente bezogen werden (etwa Kapitaleinnahmen oder Mieten). Bitte wenden Sie sich insoweit an Ihren Steuerberater. Für die Beantwortung von Fragen zu Beiträgen und Renten stehen Ihnen die Mitarbeiter der Tierärzteversorgung gerne zur Verfügung. Hinweise zur Beitragszahlung Ihre Altersversorgung basiert auf den von Ihnen an das Versorgungswerk gezahlten Beiträgen. Beitragszahlungen, die wegen unzureichender Angaben nicht eindeutig einem Mitglied zugeordnet werden können, lösen bei uns umfangreiche Recherchen aus, führen zu Mehrarbeit und vermeidbaren zusätzlichen Verwaltungskosten. Nur mit Hilfe Ihrer Mitgliedsnummer können wir Verwechslungen ausschließen. Geben Sie daher bei allen Zahlungen (und auch bei sonstigem Schriftverkehr) immer Ihre Mitgliedsnummer an. Dies betrifft in erster Linie Mitglieder, die uns ihren Beitrag selbst überweisen. Bei diesen Überweisungen ist es für uns von größter Bedeutung, im Verwendungszweck sofort die betreffende Mitgliedsnummer in richtiger Schreibweise zu erkennen. Richtige Schreibweise heißt, die Mitgliedsnummer ohne Punkte, Komma, Bindestriche oder sonstige Zeichen und Unterbrechungen aufzuführen. Wir empfehlen, die im Verwendungszweck zu benennende Mitgliedsnummer vorweg als erste Angabe zu schreiben, erst danach mit Abstand soweit erforderlich Namen und Zeiträume anzugeben. Hier einige Mustereintragungen für das Feld Verwendungszweck: Beitrag: Januar 2006 (oder 01/2006) - wenn Einzahler und Beitragsempfänger identisch sind oder Dr. Müller, Beitrag (oder 02/2006) - wenn Einzahler und Beitrags- - empfänger voneinander - abweichen oder freiwilliger Beitrag

6 Werden die Beiträge zum Versorgungswerk von Ihrem Arbeitgeber überwiesen, so sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Arbeitgeber in den uns zu übermittelnden Beitragslisten neben Ihrem Namen auch stets Ihre Mitgliedsnummer aufführt. Soweit Ihre Versorgungsabgaben durch uns mittels Lasteinzug erhoben werden, gibt es keine Probleme. Berücksichtigen Sie bitte allerdings bei zusätzlichen Sonderzahlungen, die Sie direkt veranlassen, die Einfügung der erbetenen Angaben. Beitragszahlung bei Lasteinzug Die Beiträge sind monatlich im Voraus bis spätestens 20. des Monats zu zahlen. Die Tierärzteversorgung bucht bei Lastschriftzahlern die Beiträge um den 20. des laufenden Monats ab. Kontoverbindung Verwenden Sie bitte für sämtliche Zahlungen ausschließlich unsere Konten bei der: Aufwand für Versorgungsleistungen Der Gesamtaufwand für Versorgungsleistungen betrug im Jahr Mio.. Die prozentuale Aufteilung auf die verschiedenen Versorgungsaufwendungen ist in der Grafik dargestellt. 20,3 % Dresdner Bank Hannover Konto-Nr (BLZ ) und bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank Hannover Konto-Nr (BLZ ). Lokalitätsprinzip sinnvoll Bei den tierärztlichen Versorgungswerken ist ebenso wie bei den ärztlichen Versorgungswerken in Deutschland zum das so genannte Lokalitätsprinzip eingeführt worden. Zum besseren Verständnis und zur Erläuterung hierzu haben wir nachfolgend einen Artikel des Geschäftsführers der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungswerke e.v. (ABV), Herrn Michael Jung aus dem Deutschen Ärzteblatt (Nr. 37/2005, S. 2491) mit freundlicher Genehmigung für Sie nachgedruckt. Die dort angeführte Argumentation gilt uneingeschränkt auch für Altersrenten Hinterbliebenenrenten BU-Renten die tierärztlichen Versorgungswerke, und somit auch für die Tierärzteversorgung Niedersachsen. Reaktion auf europäische Rechtsprechung Die Einführung des so genannten Lokalitätsprinzips zum 1. Januar 2005, das bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte immer in dem Versorgungswerk Mitglied sind; in dessen Zuständigkeitsbereich sie ihren Beruf ausüben, ist wesentlich europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Gründen geschuldet. Aus jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs war eine Tendenz zu erkennen, auch Systeme der sozialen Sicherung als Unternehmen einzuordnen, wenn das Prinzip der Pflichtmitgliedschaft durch eine hohe Zahl freiwilliger Mitgliedschaften durchbrochen wird. Eine Einordnung der Versorgungswerke als Unternehmen könnte aber ihre Position als Teil der sozialen Sicherung in Deutschland gefährden, was in letzter Konsequenz bewirken könnte, dass der Gesetzgeber die den Ärzten, wie anderen Angehörigen der Freien Berufe, eingeräumte Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung überdenkt. Auch verfassungsrechtlich können sich bei einer hohen Zahl freiwilliger Mitglieder von den Kammerversammlungen der Ärztekammern, die für die Versorgungswerke das oberste Organ sind, nicht repräsentiert werden. Die mittelfristige Verringerung von freiwilligen Mitgliedschaften in den Versorgungswerken dient also auch der verfassungsrechtlichen Absicherung der Werke. 26,3 % 6 53,4 % Keinesfalls ist die Einführung des Lokalitätsprinzips geboten, um einen Ausgleich zwischen finanziell starken und finanziell schwachen Ärzteversorgungen zu schaffen. Hinzuweisen ist im Zusammenhang darauf, dass alle ärztlichen Versorgungswerke ihre finanzielle Leistungsfähigkeit jährlich durch

7 entsprechende versicherungsmathematische Begutachtung und eine Prüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Aufsichtsbehörden der Länder nachweisen müssen. Dadurch ist sichergestellt, dass jedes ärztliche Versorgungswerk seine den Mitgliedern zugesagten Leistungen auch erbringen kann. Die Tatsache, dass in Zukunft Anwartschaften in mehreren Versorgungswerken erworben werden können, bedeutet für die betroffenen Ärztinnen und Ärzte keinen Nachteil. Zunächst muss aber festgehalten werden, dass die bisherige Möglichkeit der Überleitung von Beiträgen von einem Versorgungswerk zum anderen auch künftig möglich bleibt. Die zwischen den Versorgungswerken geschlossenen Überleitungsabkommen sehen vor, dass für einen Zeitraum bis zu 60 beitragspflichtigen Mitgliedschaftsmonaten auch weiterhin Beiträge bei einem Wechsel des Versorgungswerks infolge eines Kammerwechsels mitgenommen werden können. Nach der Erfahrung der Versorgungswerke wird es deshalb für die meisten Ärzte möglich sein, ihre Altersversorgung wie bisher von einem, maximal von zwei Versorgungswerken zu beziehen. Aber selbst dann, wenn die Leistung von mehreren Versorgungswerken in Zukunft erbracht wird, muss dies kein Nachteil sein. Zunächst einmal profitieren die betroffenen Ärzte von der Leistungsfähigkeit mehrerer Versorgungswerke. Auch sind die Versorgungswerke zurzeit dabei, Verfahren zu entwickeln, nach denen ein Antrag auf Leistung nur bei einem Versorgungswerk gestellt werden muss, das dann alle anderen beteiligten Versorgungswerke oder sonstigen Träger unterrichtet und das Rentenverfahren koordiniert. Wichtig ist, dass sich durch das neue System keine aus bisherigen Beitragszahlungen erworbene Rentenanwartschaft verändert. Veränderungen betreffen lediglich den Rententeil, der aus künftigen Beiträgen noch erworben werden kann. Dieser Sachverhalt ist aber nicht neu. Satzungsänderungen per Die Kammerversammlung hat im Herbst 2005 folgende Satzungsänderungen beschlossen: Mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung vom (BGBl I 2004 Nr. 66, v ) am hat die historische Unterteilung der gesetzlichen Rentenversicherung in eine Rentenversicherung der Angestellten und eine der Arbeiter ihr Ende gefunden. Der Begriff Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten wurde dabei durch den Begriff allgemeine Rentenversicherung ersetzt. Durch diese Änderungen der Alterssicherungsordnung (ASO) erfolgt eine Anpassung an das genannte Gesetz. In 18 Abs. 1 ASO sind die Prozentsätze des Abschlages bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente sowie die Erhöhung bei einem Aufschub der Altersrente aufgenommen worden. 20 ASO wurde um die Möglichkeit der Gewährung einer zeitlich befristeten Berufsunfähigkeitsrente ergänzt. Geändert wurde auch, ab welchem Zeitpunkt die Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen ist. Die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente beginnt nun immer mit dem Zeitpunkt der Einstellung der Tätigkeit (auf Grund der Berufsunfähigkeit), wenn der Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente innerhalb von 6 Monaten danach gestellt wird. Wird der Rentenantrag mehr als 6 Monate nach Einstellung der tierärztlichen Tätigkeit gestellt, beginnt die Rentenzahlung mit dem Monat der Antragstellung. 7 Durch den in das Niedersächsische Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung neu eingefügten 8 a ist das so genannte Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) gemäß 68 Abs. 1 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung abgeschafft worden. Die Einlegung eines Widerspruches gegen eine Entscheidung des Verwaltungsrates, über den der Aufsichtsrat zu entscheiden hätte, ist nicht mehr erforderlich. Gegen eine Entscheidung des Verwaltungsrates ist somit unmittelbar Klage vor dem zuständigen Gericht zu erheben. Die Anpassung an das Gesetz ist in die Satzung aufgenommen worden. Auf diese Änderung werden Sie auch in unserern Bescheiden hingewiesen. Immobilienanlagen Die Tierärzteversorgung Niedersachsen investiert einen Anteil von rund 10 % ihrer Kapitalanlagen in Immobilien. Der direkt gehaltene Immobilienbestand setzt sich zusammen aus zwei Büroimmobilien in München sowie einem Wohn- und Geschäftshaus in Hamburg. Zusätzlich ist die Tierärzteversorgung Niedersachsen über Immobilienspezialfonds an Büround Geschäftshäusern im europäischen Ausland beteiligt. Hypothekendarlehen Langfristige Hypothekendarlehen für Wohn- und Geschäftsimmobilien können über die Ärzteversorgung Niedersachsen beantragt werden. In Betracht kommt die Finanzierung von Immobilien bei Kauf, Bau und Ausbau sowie Umfinanzierung bis jeweils 60 % des Beleihungswertes, der durch ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen nachzuweisen ist. Die Mindestdarlehnssumme beträgt Fordern Sie bitte aktuelle Konditionen und Antragsunterlagen an unter der Telefon-Nr. 0511/ und per Fax unter 0511/ Sie können

8 die Unterlagen auch über die Internet- Adresse der Ärzteversorgung Niedersachsen anfordern. Umfrage Ihre Meinung interessiert uns. Um noch besser auf Ihre Bedürfnisse eingehen zu können, überlegen wir derzeit, den Versand von Tierärzteversor- gung aktuell auf umzustellen. Wir versprechen uns davon den Vorteil, dass Sie als unsere Mitglieder schneller die aktuellen Veränderungen zum Jahreswechsel erhalten. Wir planen in diesem Zusammenhang auch, Sie während des Jahres noch aktueller und unmittelbarer mit Informationen über das Internet zu versorgen. Bitte teilen Sie uns daher Ihre Meinung auf unserer Internetseite mit. Unter dem Begriff Umfrage finden Sie die Möglichkeit zur Abgabe Ihrer Stimme. TIERÄRZTEVERSORGUNG NIEDERSACHSEN Ihre ANSPRECHPARTNER Berliner Allee Hannover Telefon 0511/ Fax 0511/ Internet Frau Albe 0511/ Herr Bergmann Frau Kämmerer Herr Diebel Herr Schütz herbstwerbung

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