Tierärzteversorgung aktuell Ausgabe 2008

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1 Der Informationsdienst der Tierärzteversorgung Niedersachsen Tierärzteversorgung aktuell Ausgabe 2008 Änderung der Alterssicherungsordnung der Tierärztekammer Niedersachsen (ASO) Die Kammerversammlung der Tierärztekammer Niedersachsen hat in ihrer Sitzung am folgende notwendige Änderungen der Alterssicherungsordnung beschlossen: Ausnahme und Befreiung von der Mitgliedschaft 10 Abs. 4 erhält folgende Fassung: Ist bei Angehörigen der Tierärztekammer Niedersachsen oder der angeschlossenen Tierärztekammern der Grund, der zur Befreiung von der Mitgliedschaft gemäß Abs. 2 a) bis d) geführt hat, weggefallen und wird eine tierärztliche Tätigkeit ausgeübt, werden Sie Mitglied der Tierärzteversorgung Niedersachsen gemäß 9 Abs. 1, sofern sie das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Im Falle einer Nachversicherung durch den Dienstherrn gilt 12 Abs. 3. Angehörige der Tierärztekammer Niedersachsen oder der angeschlossenen Tierärztekammern, also die Pflichtmitglieder der Tierärzteversorgung, können sich unter bestimmten Voraussetzungen von den Rechten und Pflichten der Mitgliedschaft in der Tierärzteversorgung Niedersachsen befreien lassen. Diese Befreiung ist, nachdem sie von der Tierärzteversorgung ausgesprochen worden ist, grundsätzlich unbefristet. Sie kann lediglich beendet werden, wenn gemäß 10 Abs. 4 alte Fassung auf die erteilte Befreiung von der Mitgliedschaft verzichtet wird. Eine Verpflichtung, diesen Verzicht zu erklären, gibt es jedoch nicht. Wird nicht verzichtet, gilt die Befreiung weiter, auch wenn die Voraussetzungen, die zur Befreiung geführt haben, fortgefallen sind. Dies ist mit dem Prinzip der Pflichtmitgliedschaft und der Einführung des so genannten Lokalitätsprinzips, das bedeutet, dass Tierärztinnen und Tierärzte immer in dem Versorgungswerk Mitglied sind, in dessen Zuständigkeitsbereich sie ihren Beruf ausüben, nicht mehr vereinbar. Deshalb werden zukünftig diese Angehörigen der Tierärztekammer automatisch ohne Abgabe einer entsprechenden Willenserklärung Mitglied der Tierärzteversorgung, wenn die Voraussetzungen für die Befreiung weggefallen sind und eine tierärztliche Tätigkeit im Bereich der Tierärztekammern ausgeübt wird. Da nach Wegfall der Voraussetzungen für eine Befreiung von der Mitgliedschaft bei gleichzeitiger Ausübung einer tierärztlichen Tätigkeit Inhalt Änderung der Alterssicherungsordnung Beiträge ab Entwicklung des Mitgliederbestandes Geschäftsbericht Leistungsverbesserung ab Kindererziehnungszeiten Jahresbilanz 2006 Neue berufsständische Richttafeln Entwicklung der Versorgungsempfänger Aufwand für Versorgungsleistungen Wertpapiere Immobilienanlagen Hypothekendarlehen Steuer-Identifikationsnummer Freiwillige Beiträge Hinweise zur Beitragszahlung Sehr geehrtes Mitglied, mit dieser Mitgliederinformation informieren wir Sie wie gewohnt über den von der Kammerversammlung der Tierärztekammer Niedersachsen festgestellten Jahresabschluss 2006, sowie die neuen Leistungen und Beiträge Sie finden zudem Aussagen zu aktuellen Themen Ihres berufsständischen Versorgungswerkes. Wenn Ihnen diese Ausgabe gefallen hat, freuen wir uns über Ihr Lob aber auch mit Ihrer Kritik setzen wir uns gern auseinander. Bitte senden Sie uns Ihre Ihre Tierärzteversorgung Niedersachsen Dr. Thomas Grammel

2 im Bereich der Tierärztekammer Niedersachsen oder der angeschlossenen Tierärztekammern eine automatische Pflichtmitgliedschaft in der Tierärzteversorgung Niedersachsen entsteht, muss auf die erteilte Befreiung von der Mitgliedschaft nicht mehr verzichtet werden. Deshalb ist 10 Abs. 4 völlig neu gefasst worden , Erstattung und Übertragung der Versorgungsabgabe Abs. 3 wurde ersatzlos gestrichen. Abs. 4 wurde Abs. 3 Gemäß 29 Abs. 3 konnten sich, wenn die Mitgliedschaft in der Tierärzteversorgung erloschen war, die ehemaligen Mitglieder 60 % der bisher gezahlten Beiträge erstatten lassen, wenn nicht das Recht zur freiwilligen Mitgliedschaft in Anspruch genommen wurde und für weniger als 60 Monate Beiträge entrichtet worden sind. Die Möglichkeit der Beitragserstattung ist gestrichen worden. Grund für diese Novellierung ist insbesondere das in Kraft getretene Jahressteuergesetz 2007, nach dem unter bestimmten Voraussetzungen diese Beitragserstattungen steuerpflichtig sein können. Um eine Steuerfreiheit dieser Beitragserstattungen erreichen zu können, hat die Tierärzteversorgung umfangreiche Ermittlungen beim Mitglied anzustellen. Zudem obliegt ihr eine eben solche Prüfungspflicht. So wurde den Versorgungswerken aufgegeben, sich von demjenigen Mitglied, das die Beitragserstattung beantragt, versichern zu lassen, dass es eine entsprechende Beitragserstattung, zum Beispiel in einem anderen Versorgungswerk, bisher noch nicht beantragt hat, da freiwillige Beiträge zum Beispiel nur einmal steuerfrei erstattet werden dürfen. Bei der Erstattung von Pflichtbeiträgen, was der Regelfall sein dürfte, ist eine steuerfreie Beitragserstattung erst nach einer Wartefrist von 24 Monaten möglich. Zudem darf keine erneute Versicherungspflicht, sei es in einem anderen Versorgungswerk oder in der gesetzlichen Rentenversicherung, eingetreten sein. Auch hier muss das Mitglied der Tierärzteversorgung bestätigen, dass bisher noch keine Beitragserstattung vorgenommen worden ist. Insbesondere die Pflicht der Tierärzteversorgung, zu prüfen, ob eine Rentenversicherungspflicht des Mitgliedes, und zwar nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern innerhalb der gesamten EU, eingetreten ist oder nicht, bedeutet einen nicht unerheblichen zusätzlichen - Verwaltungsaufwand mit Kosten, der nicht in Relation zum Sinn und Zweck der Beitragserstattung (ohnehin nur möglich, wenn für weniger als 60 Monate Beiträge entrichtet worden sind) steht. Hinzu kommt, dass in den vergangenen Jahren nur in wenigen Fällen Beitragserstattungen vorgenommen worden sind. Aufgrund des Wegfalls der Beitragserstattung war zusätzlich eine redaktionelle Änderung durch streichen der Worte Erstattung und in 17 Abs. 1 e) Leistungsarten, Rechtsanspruch, Versorgungsausgleich erforderlich. Beiträge ab ,30%) 36,3 % 5,4 % 5,7 % (0,9 0,9 % 38,6 % Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab monatlich 5.300,00. Der Beitragssatz beläuft sich für angestellte Tierärztinnen/ Tierärzte auf 19,9 % und für selbstständige Tierärztinnen/ Tierärzte auf 16 %. 2/10-Beitrag = Mindestbeitrag monatlich 210,94 10/10-Beitrag = allgemeine Versorgungsabgabe monatlich 1.054,70 15/10-Beitrag = monatlich 1.582,05 Die Pflichtversorgungsabgabe für selbstständige Tierärztinnen/ Tierärzte beläuft sich auf 16 % der Beitragsbemessungsgrenze, also 848,00 monatlich bzw. entsprechend weniger, wenn die Einnahmen aus tierärztlicher Tätigkeit die Beitragsbemessungsgrenze nicht erreichen. Entwicklung des Mitgliederbestandes Zum gehörten dem Versorgungswerk Mitglieder an. Das waren 3,4 % mehr Mitglieder als zum vergleichbaren Vorjahreszeitpunkt. Die Mitgliederzusammensetzung des Bestandes zeigt die untenstehende Grafik. 13,1 (13 % Mitgliederstruktur Selbstständige Mitglieder Angestellte Mitglieder Freiwillige Mitglieder Mitglieder in Kinderbetreuungszeit Arbeitslose Mitglieder Sonstige Seite 2

3 Entwicklung des Mitgliederbestandes Geschäftsbericht Die Kammerversammlung der Tierärztekammer Niedersachsen hat am den Jahresabschluss der Tierärzteversorgung Niedersachsen zum einschließlich Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung festgestellt und den Ausschüssen Entlastung erteilt. Der Geschäftsbericht 2006 liegt bei Ihrer Bezirksstelle zur Einsicht bereit. In den ersten drei Quartalen des Jahres 2007 stieg das Beitragsaufkommen um 5,9 % gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum. Die ausgezahlten Versorgungsleistungen nahmen um 7,9 % zu. Die Anzahl der Mitglieder lag am 30. September 2007 mit Mitgliedern um 2,8 % höher als zu Jahresbeginn. Die Bundesregierung hat für die gesetzliche Rentenversicherung eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf 5.300,00 monatlich (63.600,00 jährlich) in den westlichen Bundesländern zum 1. Januar 2008 beschlossen. Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung wird voraussichtlich gegenüber dem Jahr 2007 unverändert bleiben mit 19,9 %. Die laufenden Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung wurden zur Jahresmitte um 0,54 % angehoben. Darüber hinaus wurde von Bundestag und Bundesrat die stufenweise Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre in der Zeit von 2011 bis 2029 beschlossen. Dieses Thema ist auch Bestandteil der Gremiendiskussion im Versorgungswerk. Derzeit ist bei der Tierärzteversorgung Niedersachsen aber bereits die flexible Gestaltung der Inanspruchnahme von Altersrente ab frühestens 60 bis längstens 68 Jahre möglich. Leistungsverbesserung ab Die am laufenden Renten und aufgeschobenen Rentenanwartschaften sowie etwaige ruhende Halb- und Vollwaisenrenten werden ab um 0,6 % erhöht. Die Rentenanwartschaften zahlender Mitglieder aus der Grundversorgung werden ab dem um 0,6 % erhöht. Kindererziehungszeiten Seit einigen Jahren arbeitet die Tierärzteversorgung Niedersachsen gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.v. (ABV) darauf hin, vom Bund Beiträge für Kindererziehungszeiten zu erhalten. Für Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung werden im Gegensatz zu den Mitgliedern berufsständischer Versorgungswerke vom Bund Beiträge aus Steuermitteln gezahlt. Kinder erziehende Mitglieder der berufsständischen Versorgungswerke werden daher gegenüber Mitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung benachteiligt. Aufgrund leerer Kassen sind jedoch bislang alle Anstrengungen der ABV zur Herbeiführung einer Gleichbehandlung erfolglos geblieben. Inzwischen hat aber die Rechtsprechung neue Vorgaben erteilt. Nach einer Richtlinienentscheidung des Bundessozialgerichts hat das Landessozialgericht Hessen mittlerweile rechtskräftig entschieden, dass Mitgliedern berufsständischer Versorgungswerke Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zustehen, wenn das Versorgungswerk nicht über eine vergleichbare Leistung verfügt. Damit ist geklärt, dass Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anzuerkennen sind. Diese Lösung ist nur suboptimal. Sicher ist es sachgerecht, wenn die gesetzliche Rentenversicherung auch für Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke Kindererziehungszeiten anrechnet, weil sie hierfür aus Bundesmitteln entsprechende Beitragszahlungen erhält. Der Nachteil ist eine Zersplitterung von Rentenansprüchen. Außerdem müssen zur Erfüllung der Wartezeit von 60 Monaten für Betroffene, die keine Rentenvorversicherungszeiten haben, mindestens für zwei nach 1992 geborene Kinder Erziehungszeiten in Anspruch genommen werden. Inzwischen ist seitens der Rentenversicherung bei einem anderen Senat des Bundessozialgerichts der Sachverhalt nochmals zur Entscheidung anhängig gemacht worden. Abzuwarten bleibt, ob der jetzt mit der Sache befasste Senat sich der für die Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke günstigen Senatsentscheidung anschließt oder nicht. Seite 3

4 Jahresbilanz 2006 AKTIVA I. Kapitalanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken , ,41 2. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen , ,35 3. Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen , ,00 4. Beteiligungen , ,00 5. Wertpapiere und Anteile, soweit sie nicht zu anderen Posten gehören , ,99 6. Festgelder, Termingelder und Sparguthaben bei Kreditinstituten , ,00 Summe Kapitalanlagen , ,75 II. Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft an Mitglieder , ,21 III. Andere Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1622,88 0,00 2. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten , ,54 3. Zins- und Mietforderungen , ,36 4. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände , ,56 Summe andere Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände , ,46 Bilanzsumme , ,42 PASSIVA I. Eigenkapital Gewinnrücklage , ,00 II. Versicherungstechnische Rückstellungen 1.Deckungsrückstellung , ,00 2.Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle , ,84 3. Rückstellung für künftige Leistungsverbesserungen , ,90 Summe versicherungstechnische Rückstellungen , ,74 III. Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft gegenüber Mitgliedern , ,70 IV. Andere Rückstellungen Sonstige Rückstellungen , ,00 V. Andere Verbindlichkeiten Sonstige Verbindlichkeiten , ,23 VI. Rechnungsabgrenzungsposten 0, ,75 Bilanzsumme , ,42 Seite 4

5 Berufsstatus Die Aufteilung und Entwicklung der Mitglieder nach ihrem Berufsstatus ersehen Sie aus diesem Schaubild: Selbstständige Angestellte Mitglieder ohne beitragspflichtige Einkünfte Entwicklung der Versorgungsempfänger Zum haben wir Versorgungsempfänger. Die Entwicklung der Versorgungsempfänger in den letzten 10 Jahren ersehen Sie aus dem obenstehenden Schaubild. Aufwand für Versorgungsleistungen Der Gesamtaufwand für Versorgungsleistungen betrug im Jahr ,2 Mio.. Die prozentuale Aufteilung auf die verschiedenen Versorgungsaufwendungen ist in der nebenstehenden Grafik dargestellt. Wertpapiere Neue berufsständische Richttafeln Im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) hat das versicherungsmathematische Büro Heubeck, Köln, die 1997 eingeführten berufsständischen Richttafeln für Versorgungswerke überarbeitet. Die im Frühjahr 2007 vorgestellten Ergebnisse bestätigen, dass der Trend zu einer höheren Lebenserwartung anhält. Dadurch steht die Tierärzteversorgung Niedersachsen wie auch die anderen berufsständischen Versorgungswerke in den nächsten Jahren vor einer größeren Herausforderung. Der zusätzliche Vorfinanzierungsaufwand für Versorgungsleistungen liegt bei rund 84,4 Mio.. Die Deckungsrückstellung für Anwartschaften und laufende Renten ist um diese Beträge aufzustocken. jährliche Tilgungsrate liegt damit bei mindestens 8,4 Mio.. Vom gesamten Umstellungsaufwand wurden im Jahr 2006 bereits 33,6 Mio. getilgt. Dabei wurde der erzielte Überschuss des Jahres 2006 vollständig für die Tilgung des Umstellungsaufwands verwendet. Der verbleibende Restbetrag von rund 51 Mio. ist aus den Überschüssen kommender Jahre aufzubringen. 20,7 % Die Wirtschaftsentwicklung war im Jahr 2007 in allen wesentlichen Wirtschaftsbereichen weltweit weiter aufwärts gerichtet. An den internationalen Aktienmärkten wurden im Jahresverlauf bei vielen Leitindizes Höchststände erreicht. Seit Juli hat eine Finanzkrise die Kursentwicklung an vielen Aktienbörsen zwischenzeitlich beeinträchtigt. Die Kapitalmarktzinsen zogen bis zur Jahresmitte deutlich an und vermin- Aufwand für Versorgungsleistungen 9%) 23,9 % In Abstimmung mit der Versicherungsaufsicht kann der Aufwand für die Umstellung auf die aktualisierten berufsständischen Richttafeln auf zehn Jahre verteilt werden. Die 55,4 % Altersrenten Hinterbliebenenrenten Berufsunfähigkeitsrenten Seite 5

6 derten sich dann wieder. Das Zinsniveau für Pfandbriefe mit einer Laufzeit bis zu 10 Jahren liegt zzt. bei 4,6 % und damit wieder über dem Rechnungszins von 4 %. Das ist für Neuanlagen wesentlich günstiger als in den letzten beiden Jahren. Der Bestand an festverzinslichen Wertpapieren wurde ausgebaut. Die weitere konjunkturelle Entwicklung bleibt abzuwarten. In Deutschland hat die Anzahl der Arbeitsplätze wieder erfreulich zugenommen, gleichzeitig ging die Arbeitslosenrate zurück. Das hat die Lage der öffentlichen Haushalte einschließlich der gesetzlichen Rentenversicherung verteuert. Unsicherheiten bestehen für die kommende Zeit aufgrund der Stärke des Euro, insbesondere gegenüber dem US-Dollar; das könnte die unverändert günstige Exportentwicklung beeinträchtigen. Gleichzeitig sind die Preise für viele Rohstoffe, insbesondere beim Öl, erheblich gestiegen. Unter Einfluss der veränderten Währungs- und Kostensituation werden vermutlich auch die Wertpapiermärkte weiteren Schwankungen ausgesetzt sein. Die Erzielung einer ausreichenden Gesamtrendite bei vertretbaren Risiken für das gesamte Anlagevermögen bleibt eine herausfordernde Aufgabe für das Anlagemanagement. Entwicklung der Versorgungsempfänger Immobilienanlagen Der direkt gehaltene Immobilienbestand der Tierärzteversorgung Niedersachsen setzt sich zusammen aus zwei Gewerbeimmobilien in München und einem gemischt genutzten Objekt in Hamburg. Das Bauvorhaben in München, Schloßviertel Nymphenburg, an dem die Tierärzteversorgung mit vier weiteren Versorgungswerken beteiligt ist, läuft planmäßig. Im Juni 2007 wurde das Richtfest gefeiert. An diesem Standort werden 342 hochwertige Mietwohnungen entstehen. Die Fertigstellung und der Vermietungsbeginn sind für Anfang 2009 geplant Altersrenten Hinterbliebenenrenten Berufsunfähigkeitsrenten Die Portfoliostrategie sieht eine Ausweitung der indirekten Immobilienanlagen über Fonds vor. Zur Diversifizierung des Immobilienbestandes sind weitere Fondsinvestitionen vorgenommen worden. Insbesondere das Segment Einzelhandel wurde international ausgebaut. Hypothekendarlehen Langfristige Hypothekendarlehen für Wohn- und Geschäftsimmobilien können über die Ärzteversorgung Niedersachsen beantragt werden. In Betracht kommt die Finanzierung von Immobilien bei Kauf, Bau und Ausbau sowie Umfinanzierung bis Geschlechtsspezifische Aufteilung der Mitglieder weiblich männlich Seite 6

7 jeweils 60 % des Beleihungswertes, der durch ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen nachzuweisen ist. Die Mindestdarlehnssumme beträgt Fordern Sie bitte aktuelle Konditionen und Antragsunterlagen an unter der Telefon-Nr. 0511/ und per Fax unter 0511/ Sie können die Unterlagen auch über die Internet-Adresse der Ärzteversorgung Niedersachsen anfordern. Steuer-Identifikationsnummer Kapitalanlagestruktur (1, (2,18% (1, 2,18 % Fest- und Termingelder 29,09 % 1,81 % Hypotheken 1,38 % Grundbesitz 12,12 % 8,79 % Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen, Darlehen 1,53 % Festverzinsliche Wertpapiere Anteile an Rentenfonds 43,10 % Anteile an Aktienfonds Beteiligung Zum 01. Juli 2007 wurde für jede natürliche Person die neue Steuer- Identifikationsnummer eingeführt, die auch für das Rentenbezugsmitteilungsverfahren benötigt wird. In diesem Mitteilungsverfahren werden einer zentralen Stelle persönliche Daten des Rentenempfängers, Daten des Leistungsbezugs sowie zur Identifikation des Empfängers mitgeteilt. Zentrale Stelle ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Mitteilungspflichtig sind neben berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung z.b. auch Pensionskassen oder Pensionsfonds. Zu den persönlichen Daten des Leistungsempfängers gehört auch die Identifikationsnummer. Diese ersetzt die bisherige Steuernummer und besteht aus insgesamt 11 Ziffern (10 Ziffern, die nicht aus anderen Daten über den Steuerpflichtigen gebildet oder abgeleitet werden dürfen, und einer zusätzlichen Prüfziffer). Zu der Identifikationsnummer werden persönliche Daten wie Name, Geburtstag, Geschlecht und zuständiges Finanzamt verschlüsselt. Sie gilt lebenslänglich und wird bei den Finanzbehörden sogar noch über den Tod hinaus für bis zu 20 Jahren gespeichert. Weder beim Ortswechsel noch beim Wechsel des zuständigen Finanzamtes ändert sie sich. Das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt die Steuer-Identifikationsnummer voraussichtlich ab 01. Januar 2008 an die Einwohnermeldeämter und an die Steuerpflichtigen. Bitte teilen Sie uns Ihre Identifikationsnummer nach Erhalt unbedingt mit, damit wir wiederum unserer Mitteilungspflicht gegenüber der ZfA nachkommen können. Kapitalanlagestruktur Das Schaubild oben zeigt die Aufteilung des Vermögens nach Anlagearten per Freiwillige Beiträge Im vergangenen Jahr hatten wir über das am in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz informiert und darauf hingewiesen, dass auch zusätzliche freiwillige Beiträge steuerlich begünstigt werden. Das Thema einer zusätzlichen Altersvorsorge steht unverändert im öffentlichen Focus. In den letzten Wochen ist in den Medien verstärkt über die Rürup-Rente geschrieben worden, verbunden mit dem Tenor, dass mit der Rürup-Rente im Unterschied zur Riester-Rente kaum jemand vertraut ist. Die Rürup-Rente ist wie die Rente der Versorgungswerke frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres auszuzahlen, nicht kapitalisierbar und weder vererblich noch übertragbar. Die Renten der Tierärzteversorgung bieten u.a. den Vorteil, dass die freiwilligen Beitragsanteile in der Tierärzteversorgung in die Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente einfließen. Der maximale Beitrag (15/10) zur Tierärzteversorgung beträgt ab monatlich 1.582,05 (jährlich ,60 ) und ist für das Jahr 2008 in Höhe von 66 % steuerlich als Sonderausgabe abzugsfähig. Bei Angestellten ist hiervon der steuerfreie Arbeitgeberanteil in Abzug zu bringen. Steuerlich berücksichtigt wird ein Höchstbetrag von ,00 jährlich bzw. für Ehepaare von ,00 jährlich. Der abzugsfähige Anteil steigt jährlich um 2 % an und erreicht im Jahre 2025 die volle Abzugsfähigkeit. Seite 7

8 Der steuerliche Anreiz auf der Beitragsseite findet seinen Ausgleich auf der Leistungsseite durch die nachgelagerte Besteuerung. Mitglieder, die im kommenden Jahr eine Rente beantragen, müssen 56 % ihrer Renteneinkünfte versteuern; ab dem Jahr 2040 liegt dieser Anteil bei 100 %. Sofern Sie die Möglichkeit der steuerbegünstigten Altersvorsorge weiter ausschöpfen möchten, empfehlen wir, zunächst zusätzliche freiwillige Beiträge an die Tierärzteversorgung zu zahlen und erst dann auf die Rürup-Rente auszuweichen. Hinweise zur Beitragszahlung Ihre Altersversorgung basiert auf den von Ihnen an das Versorgungswerk gezahlten Beiträgen. Beitragszahlungen, die wegen unzureichender Angaben nicht eindeutig einem Mitglied zugeordnet werden können, lösen bei uns umfangreiche Recherchen aus, führen zu Mehrarbeit und vermeidbaren zusätzlichen Verwaltungskosten. Nur mit Hilfe Ihrer Mitgliedsnummer können wir Verwechslungen ausschließen. Geben Sie daher bei allen Zahlungen (und auch bei sonstigem Schriftverkehr) immer Ihre Mitgliedsnummer an. Dies betrifft in erster Linie Mitglieder, die uns ihren Beitrag selbst überweisen. Bei diesen Überweisungen ist es für uns von größter Bedeutung, im Verwendungszweck sofort die betreffende Mitgliedsnummer in richtiger Schreibweise zu erkennen. Richtige Schreibweise heißt, die Mitgliedsnummer ohne Punkte, Komma, Bindestriche oder sonstige Zeichen und Unterbrechungen aufzuführen. Wir empfehlen, die im Verwendungszweck zu benennende Mitgliedsnummer vorweg als erste Angabe zu schreiben, erst danach mit Abstand soweit erforderlich Namen und Zeiträume anzugeben. Hier einige Mustereintragungen für das Feld Verwendungszweck: Seite 8

9 Beitrag: Januar 2008 (oder 01/2008) wenn Einzahler und Beitragsempfänger identisch sind oder Dr. Müller, Beitrag (oder 02/2008) wenn Einzahler und Beitragsempfänger voneinander abweichen oder freiwilliger Beitrag 2008 Werden die Beiträge zum Versorgungswerk von Ihrem Arbeitgeber überwiesen, so sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Arbeitgeber in den uns zu übermittelnden Beitragslisten neben Ihrem Namen auch stets Ihre Mitgliedsnummer aufführt. Soweit Ihre Versorgungsabgaben durch uns mittels Bankeinzug erhoben werden, gibt es keine Probleme. Berücksichtigen Sie bitte allerdings bei zusätzlichen Sonderzahlungen, die Sie direkt veranlassen, die Einfügung der erbetenen Angaben. Beitragszahlung bei Lasteinzug Die Beiträge sind monatlich im Voraus bis spätestens zum 20. des Monats zu zahlen. Die Tierärzteversorgung bucht bei Lastschriftzahlern die Beiträge um den 20. des laufenden Monats ab. Kontoverbindung Verwenden Sie bitte für sämtliche Zahlungen ausschließlich unsere Konten bei der: Dresdner Bank Hannover Konto-Nr (BLZ ) IBAN: DE BIC/S.W.I.F.T.-Code: DRESDEFF250 oder bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank Hannover Konto-Nr (BLZ ) IBAN: DE BIC/S.W.I.F.T.-Code: DAAEDEDD. Seite 9

10 Tierärzteversorgung aktuell Der Informationsdienst der Tierärzteversorgung Niedersachsen Ihre Tierärzteversorgung Niedersachsen Berliner Allee Hannover Postfach Hannover Telefon (0511) Telefax (0511) Ihre Ansprechpartner Frau Albe 0511/ Herr Bergmann Frau Kämmerer Herr Diebel Herr Schütz

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