Bundestagswahl Was wollen die Parteien?

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1 Seite 1 von 7 Bundestagswahl Was wollen die Parteien? Eine Auswertung von Maike Lütgert Stichworte: Rente, gesetzliche und private Altersvorsorge Hinweis: Seitenangaben beziehen sich auf das von der jeweiligen Partei auf ihren Internetseiten veröffentlichte Wahlprogramm in der PDF-Version. Bitte beachten Sie die Linkliste am Ende dieser Auswertung! CDU/CSU Die drei Säulen der Rente bestehend aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der privaten und der betrieblichen Alterssicherung sollen zukunftsfest gemacht werden (S. 72). Bis 2029 soll die Rente mit 67 schrittweise eingeführt werden (S. 73). Die private und die betriebliche Vorsorge sollen gestärkt werden. Ziel soll sein, die betriebliche Vorsorge auch für kleine und mittlere Unternehmen und deren Mitarbeiter attraktiv ist zu machen. Eingriffe durch europäisches Recht auf die betriebliche Altersvorsorge sollen verhindert werden. CDU/CSU wollen sich für den Erhalt des bewährten Systems einsetzen (S. 73). Ab 2014 sollen für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, die Erziehungsleistung mit einem zusätzlichen Rentenpunkt in der Alterssicherung berücksichtigen werden. Das soll bei zwei Kindern durchschnittlich 650 Euro mehr Rente im Jahr sein. Die Finanzierung sei durch die gute finanzielle Situation der Rentenversicherung und durch vorhandene Mittel aus dem Zuschuss des Bundes möglich. (S. 73). Zeiten der Pflege sollen in der gesetzlichen Rentenversicherung besser berücksichtigt werden (S. 73). Wer 40 Jahre versichert ist und privat vorgesorgt hat, soll einen Zuschuss zur Rente auf 850 Euro erhalten. Lebensleistung sowie private und betriebliche Vorsorge sollen durch Freibeträge im Alter anerkannt werden (S. 73). Der flexible Übergang in den Ruhestand soll verbessert werden. Hierfür sollen die Hinzuverdienstregelungen bei vorgezogenen Altersrenten weiterentwickelt werden. Bezieher von Erwerbsminderungsrenten sollen mit einer spürbaren Erhöhung ihrer Rentenansprüche besser gestellt werden. Zusammen mit den Tarifpartnern sollen bessere Möglichkeiten für Ältere geschaffen werden, die auch im Rentenalter beruflich aktiv bleiben wollen (S. 39, 74). Die Beschäftigungsmöglichkeiten älterer Menschen sollen durch bessere Gesundheitsleistungen und durch eine bessere Anpassung der Rehabilitationsleistungen an den sich verändernden Altersaufbau der Gesellschaft gefördert werden (S. 74).

2 Seite 2 von 7 Für Selbstständige, die nicht bereits anderweitig abgesichert sind, soll eine Altersvorsorgepflicht eingeführt werden mit einer Wahlmöglichkeit zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und anderen Vorsorgearten. Hierbei soll auf bereits heute selbständig Tätige und Selbstständige in der Existenzgründungsphase Rücksicht genommen werden (S. 74). Es soll eine unabhängige und übergreifende Informationsplattform geschaffen werden, auf der alle Ansprüche aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente und privater Vorsorge sicher, einfach und übersichtlich zusammengefasst sind (S. 74). Eine Angleichung der Renten in Ost und West soll mit dem geltenden Recht erreicht werden. An der Rentenberechnung nach dem geltendem Recht soll festgehalten werden (S. 58 f.). Es soll geprüft werden, ob eine Anpassung der Ehrenpension von SED-Opfer möglich ist (S. 59). SPD Es soll eine Solidarrente eingeführt werden. Für Versicherte mit 30 Beitragsjahren/40 Versicherungsjahren soll diese nicht unter 850 Euro liegen. Wer diese Solidarrente durch Höherwertung von Zeiten der Arbeitslosigkeit und der Beschäftigungszeiten im Niedriglohnsektor innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erreicht, soll den Betrag innerhalb einer zweiten Säule der Grundsicherung erhalten, bei der eine Bedürftigkeitsprüfung erfolgen soll (S. 80 f.). Familienbedingte Erwerbsverläufe sollen in der Alterssicherung besser abgebildet werden. Berücksichtigungszeiten sollen im angemessenen Umfang auch auf Eltern ausgedehnt werden, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. So sollen gezielt Rentenansprüche von Eltern verbessert werden, die wegen fehlender Betreuungsinfrastruktur nicht Vollzeit arbeiten konnten (S. 80 f.). Die Kosten der Solidarrente sollen aus Steuermitteln finanziert werden. Die Finanzierung des abschlagsfreien Rentenzugangs nach 45 Versicherungsjahren, der verbesserten Erwerbsminderungsrente und der Stabilisierung des Rentenniveaus soll durch einen höheren Rentenversicherungsbeitrag und den Aufbau einer höheren Nachhaltigkeitsreserve sichergestellt werden (S. 80 f.). Die gesetzliche Rentenversicherung soll zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut werden. Hierzu sollen in einem ersten Schritt Selbstständige ohne obligatorische Altersvorsorge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden (S. 81 f.). Es sollen bessere und flexiblere Übergänge für den Renteneintritt geschaffen werden. Im Einzelnen wird vorgeschlagen: - abschlagsfreier Zugang zur Rente ab 63 Jahren nach 45 Versicherungsjahren, - attraktive Teilrente ab dem 60. Lebensjahr oder vergleichbare flexible Übergangsmodelle, bei denen auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen Tarifverträge abgeschlossen werden können, - abschlagsfreier Zugang zur Erwerbsminderungsrente und eine Verlängerung der Zurechnungszeit, - erleichterte Möglichkeiten für Zusatzbeiträge an die Rentenversicherung (S. 79).

3 Seite 3 von 7 Das derzeitige Rentenversicherungsniveau soll bis Ende des Jahrzehnts aufrecht erhalten werden (S. 80). Die Anhebung des Renteneintrittsalters soll sich nicht wie eine Kürzung der Rente auswirken. Sie soll erst dann möglich sein, wenn mindestens die Hälfte der 60- bis 64-Jährigen Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und weitere Rentenansprüche erwerben kann. In diesem Sinne soll die Überprüfungsklausel im Gesetz anwendet werden (S. 80). Die betriebliche Altersvorsorge soll gestärkt werden und durch die Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit auch dort durchgesetzt werden, wo sie wegen geringer Tarifbindung nur wenig genutzt wird (S. 80). Bei der Riesterrente soll die Kostentransparenz und die Effizienz verbessert werden (S. 80). Bis 2020 soll eine stufenweise, vollständige Angleichung des Rentenwertes Ost an West erfolgen (S. 81, vgl. dort zur auch zur detaillierten Vorgehensweise). FDP Die FDP spricht sich gegen eine Einheitsrente und gegen die Rücknahme der vergangenen Rentenreform aus (S. 36.). Die Rente soll konsequent beitragsbezogen sein. Familien- oder sozialpolitische Leistungsausweitungen sollen nicht über Beitragsmittel finanziert werden (S. 36). Die FDP spricht sich für ein flexibles Renteneintrittsalter ohne starre Altersgrenzen aus. Ab dem 60. Lebensjahr soll bei versicherungsmathematisch korrekten Zu- und Abschlägen der Zeitpunkt des Renteneintritts frei gewählt werden können, sofern die Ansprüche aus privater, gesetzlicher und betrieblicher Vorsorge über dem Grundsicherungsniveau liegen (S. 36). Barrieren für Arbeit im Alter sollen beseitigen werden und die Zuverdienstgrenzen neben dem Rentenbezug aufgehoben werden. Auf diese Weise sollen Versicherten ab dem 60. Lebensjahr ihre Arbeitszeit reduzieren und den Verdienstausfall durch Bezug einer Teilrente kompensieren oder wenn sie möchten länger arbeiten können (S. 36). Das Rentenrecht in Ost und West soll vereinheitlicht werden (S. 37). Selbständigen soll der Weg zur Riester-Förderung eröffnet werden (S. 37). Private Vorsorge soll attraktiver gemacht werden. Einkommen aus privater und betrieblicher Vorsorge sollen nur teilweise auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden. Die doppelte Belastung der betrieblichen Altersvorsorge durch Sozialabgaben soll abschafft werden (S. 37). Die FDP spricht sich gegen Zwangslösungen in Bezug auf die Einführung einer Rentenversicherungspflicht für Selbständige aus (S. 37).

4 Seite 4 von 7 Die Förderung und Unterstützung vom Wohneigentum soll als Beitrag zur Altersvorsorge weiterentwickelt werden (S. 71.). Bündnis 90/Die Grünen Es soll eine steuerfinanzierte Garantierente von mindestens 850 Euro eingeführt werden. Allen Neurentnern mit mindestens 30 Versicherungsjahren soll eine Rente oberhalb der Grundsicherung garantiert werden. Alle Versicherungszeiten sollen als Voraussetzung für den Bezug gelten. Hierzu sollen auch Zeiten der Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Pflege, Ausbildung und Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr gehören. Zwischen Teil- und Vollzeit soll nicht unterscheiden werden (139). Private und betriebliche Ansprüche sollen nur teilweise auf die Garantierente angerechnet werden (S. 134). Bündnis 90/Die Grünen sprechen sich für die Notwendigkeit des langsamen Anstiegs des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre aus unter der Voraussetzung, dass dies mit besseren Arbeitsmarktchancen für Ältere einhergeht. Hierfür soll es mehr altersgerechte Arbeitsplätze, eine bessere betriebliche Gesundheitsförderung und individuelle Übergangslösungen in den Ruhestand geben, insbesondere durch eine Teilrente ab 60 Jahren. Gleichzeitig sollen auch für Menschen, die länger am Arbeitsleben teilhaben möchten, Möglichkeiten geschaffen werden (S. 135 f.). Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur Altersgrenze arbeiten können, soll die abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente wieder auf das 63. Lebensjahr zurückgesetzt werden. Diejenigen, die aufgrund medizinischer Diagnose und Prüfung eine Erwerbsminderungsrente erhalten, sollen diese ohne Abschläge bekommen (S. 135 f.). Die gesetzliche Rente soll schrittweise in eine Bürgerversicherung weiterentwickelt werden. Durch eine Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und durch Maßnahmen für ein höheres Lohnniveau soll ein angemessenes Rentenniveau bei stabilen Beiträgen erreicht werden (S. 135). Es soll möglichst schnell ein einheitliches Rentenrecht zwischen Ost und West geben. Ziel soll die Anhebung des Rentenwertes Ost auf den Rentenwert West sein. Die bisher erworbenen Rentenansprüche sollen hierbei konstant bleiben (S. 135). Die Riesterrente soll grundlegend reformiert werden. Es soll ein einfaches, kostengünstiges und sicheres Basisprodukt für die staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge eingeführt werden (S. 135). Frauen sollen eine bessere Absicherung erhalten. Dafür soll das Rentensplitting bereits in der Ehe obligatorisch sein und Kindererziehungszeiten stärker angerechnet werden (S. 136). Die Linke Es soll eine Solidarische Mindestrente von Euro geben. Diese soll sich zum einen aus den eigenen beitragsbegründeten Rentenansprüchen und zum anderen aus Steuermitteln speisen (S. 9, 19).

5 Seite 5 von 7 Das Rentenniveau soll wieder auf 53 % angehoben werden. Als Voraussetzung dafür sollen die Kürzungsfaktoren aus der Rentenformel gestrichen werden (S. 9, 18). Zeiten niedriger Löhne, der Erwerbslosigkeit, Kindererziehung und Pflege sollen besser abgesichert werden. Unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes sollen Müttern oder Vätern drei Jahre Kindererziehungszeiten in der Rente angerechnet werden (S. 19). Alle Erwerbseinkommen sollen in die Rentenversicherung eingehen, auch solche von Selbständigen, Beamten und Politikern (S. 19.). Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sollen paritätisch von den Beschäftigten selbst und den Unternehmen bzw. Auftraggebern finanziert werden. Dies soll für alle Erwerbstätigen gelten. Die Beitragshöhe soll sich nach dem angestrebten Sicherungsziel und nicht nach der Zahlungswilligkeit der Unternehmen richten (S. 19). Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, die in Riester-Verträgen erworbenen Ansprüche auf die gesetzliche Rente zu übertragen (S. 19). Die Rente mit 67 Jahren soll abgeschafft werden. Jeder soll wieder mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Nach 40 Beitragsjahren einschließlich gleichgestellter Zeiten soll ein abschlagsfreier Einstieg in die Rente geschaffen werden. Dies soll ab dem 60. Lebensjahr möglich sein (S. 19). Der Zugang zu den Erwerbsminderungsrenten erleichtert, die Abschläge sollen gestrichen werden (S. 19). Der Rentenwert Ost soll bis spätestens Ende 2017 an das Westniveau anglichen werden. Damit dies nicht zum Nachteil der heute Versicherten führt, soll die Hochwertung der ostdeutschen Löhne und Gehälter erhalten bleiben, solange wie es noch starke Lohndifferenzen zwischen Ost und West gibt (S. 20). Nachteile bei der Überführung der Rentenregelungen Ost in das Rentensystem West für verschiedene Berufsgruppen und in der DDR geschiedene Frauen sollen ausgeglichen werden (S. 20). Die Piratenpartei Jeder Rentner soll eine Mindestrente erhalten, die eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Hierzu soll das Rentensystem so umgestaltet werden, dass die Einnahmebasis verbreitert wird und die Stärkeren sich angemessen mit Beiträgen an der Rentenversicherung beteiligen (S. 88). Alle bestehenden Rentensysteme, berufsständische Versorgungssysteme und Pensionen im öffentlichen Dienst sollen zu einer Rentenkasse zusammengeführt werden. Alle steuerpflichtigen Einkommen und Kapitalerträge sollen zur Zahlung von Rentenbeiträgen verpflichtet werden. Keine Berufsgruppe soll ausgenommen werden, die Bemessungsgrenze soll entfallen. In die Rentenkasse sollen alle in Deutschland lebenden Menschen einkommensabhängig einzahlen. Die Beiträge von Selbstständigen sollen sich an ihren jeweiligen Unternehmenszahlen orientieren (S. 88 f.). Die Renten sollen jährlich um einen Faktor, der die Inflationsrate und die Änderung von Kosten wie beispielsweise Gesundheitskosten berücksichtigt, angepasst werden. Die

6 Seite 6 von 7 staatliche Rentenkasse soll sich eigenverantwortlich und ohne direkten Zugriff durch den Staat verwalten. Der Staat soll den gesetzlichen Rahmen schaffen (S. 89). Es soll eine Informationspflicht gegenüber den Versicherten vor dem Vertragsabschluss einer betrieblichen Altersvorsorge eingeführt werden. Es soll eine Neuregelung der betrieblichen Altersvorsorge mit klaren und transparenten Regeln erfolgen (S. 89). Die Kostenstrukturen bei privaten Rentenversicherungen sollen klar nachvollziehbar sein (S. 90). Alternative für Deutschland Da die Eurokrise alle Formen der Altersvorsorge durch Überschuldung und minimale Zinsen gefährdet, sollen die Schulden der Eurokrise nicht zu einer Rente nach Kassenlage führen (S. 3). Kinder sollen bei der Rentenberechnung stärker berücksichtigt werden (S. 3). Als Investition in die Zukunft und als wesentlicher Teil des Generationenvertrages soll die Familie geschützt und solidarisch gefördert werden (S. 3). Die Wahltermine 15. September 2013: Landtagswahl in Bayern 22. September 2013: Bundestagswahl und Landtagswahl in Hessen

7 Seite 7 von 7 Die Parteien, Spitzenkandidatinnen und -kandidaten und ihre Wahlprogramme Partei Spitzenkandidat(en) Internetauftritt Wahlprogramm im Internet CDU/CSU Dr. Angela Merkel Bundeskanzlerin (CDU) Gerda Hasselfeldt (CSU) erfolgreich für Deutschland. Regierungsprogramm « dokumente/cdu_regierungsprogramm_ pdf»das Wir entscheidet. Das Regierungsprogramm «SPD Peer Steinbrück data/ _regierungsprogramm _2013_2017.pdf FDP Rainer Brüderle, Dr. Philipp Rösler Damit Deutschland stark bleibt.« Wahlprogramm-der-FDP.pdf Bündnis 90/Die Grünen Katrin Göring-Eckardt, Jürgen Trittin für den grünen Wandel - Teilhaben. Einmischen. Zukunft schaffen.« Die Linke Nicole Gohlke, Jan van Aken, Caren Lay, Klaus Ernst, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar Bartsch, Sahra Wagenknecht, Diana Golze. Prozent sozial - Wahlprogramm zur Bundestagswahl« Die Piratenpartei noch unbekannt www. piratenpartei.de»wahprogramm BTW13« Alternative für Deutschland noch unbekannt www. alternativefuer.de»unser Wahlprogramm« wahlprogramm.html

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